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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Anthropologische Betrachtung 4
2.1. Der Beginn des menschlichen Lebens 4
2.2. Die Frage nach der Menschenwürde 5
3. Human- und sozialwissenschaftliche Analyse. 6
3.1. Medizinische Fakten zur Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik 6
3.3.1. Pränataldiagnostik 6
3.3.2.Präimplantationsdiagnostik (PID) 8
3.2. Rechtliche Vorgaben 8
3.2.1 Grundgesetz. 8
3.2.2. §218 und §219 des Strafgesetzbuches 9
3.2.3. Embryonenschutzgesetz 10
3.3. Psychologische und soziologische Fakten 10
3.3.1. Pränataldiagnostik 10
3.3.2. Präimplantationsdiagnostik. 12
4. Ethische Normierung. 14
4.1. Pränataldiagnostik 14
4.2. Präimplantationsdiagnostik 16
5. Der christliche Glaube als Sinnhorizont 18
6. Schlussbemerkungen 20
7. Literaturverzeichnis 21
7.1. Bücher und Zeitschriften 21
7.2. Literatur aus dem Internet 24
1. Einleitung
Um die Problematik der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik systematisch darzustellen, möchte ich mich nach dem Modell der „Autonomen Moral im christlichen Kontext“ nach Alfons Auer richten, da dieses eine vielseitige Behandlung der Thematik erlaubt. Ich beschäftigte mich im Rahmen des Seminars in einer Arbeitsgruppe bereits mit diesem Thema, wodurch mein Interesse besonders angeregt wurde, und ich noch tiefer in diese sehr umstrittene Problematik vordringen wollte. Für mich war es schockierend in manchen Berichten 1 , zu lesen, wie wenig viele Frauen über die Möglichkeiten der Pränatalen Diagnostik Bescheid wissen, und wie stark sie sich durch subjektive Meinungen der Ärzte beeinflussen lassen. Ich war auch überrascht, wie viele Ärzte bei wahrscheinlicher Behinderung des Kindes zur Abtreibung raten und mit Unverständnis für andere Entscheidungen reagieren. Diese Tatsache finde ich bedenklich, da die Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben vorgenommen wird und der Mensch zwischen Leben und Tod entscheidet. Diese Selektion wird noch extremer bei der Präimplantationsdiagnostik betrieben, da Embryonen mit Behinderungen erst gar nicht in die Gebärmutter eingepflanzt werden, sondern sofort vernichtet werden. Ich habe den Eindruck, dass sich der Mensch immer mehr an die Stelle Gottes, des Schöpfers, setzt und Leben nach seinen Vorstellungen bestimmen möchte. Um die ethische Problematik der beiden Diagnostikverfahren betrachten zu können, ist es notwenig die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens zu stellen. Ich möchte diese Anthropologische Betrachtung an den Anfang meiner Arbeit stellen und halte mich so nicht ganz an die von Auer vorgesehene Reihenfolge der Analyse.
1 Ich beziehe mich hier vor allem auf folgendes Buch: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Dia-
gnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998.
2. Anthropologische Betrachtung
2.1. Der Beginn des menschlichen Lebens
Die Tatsache, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, der Zygotenbildung, beginnt, ist weitegehend unbestritten (vgl. Keller 1988, S. 60). Die Frage ist, ob es sich bei diesem ersten Leben bereits um individuelles oder personales Leben handelt. „Die Individualität des einst aus ihr entstehenden Menschen kommt schon der Zygote zu - zwar nicht ihrem realisierten Erscheinungsbild, aber insofern, als in ihrem Erbgut prospektiv festgelegt ist, dass es aus ihr bei entsprechenden Entwicklungsbedingungen nur zur Entstehung dieses einen ganz bestimmten menschlichen Individuums kommen kann“ (Hasenstein 1992, S. 680). Bei dieser Argumentation ist die Möglichkeit zur Zwillingsbildung noch nicht berücksichtigt (vgl. Elsässer 1988, S. 80). Alfons Auer weist weiters darauf hin, „dass auch im Rahmen der natürlichen Fortpflan-zungsvorgänge rund 80% der befruchteten Eizellen unbemerkt abgehen, und (man [J.R.]) frägt dann, ob es sich hier um personales oder vorpersonales bzw. individuelles oder vorindividuelles Lebens handelt....“ (Auer 1986, S. 74). 2 Eine entscheidende Zäsur in der Entwicklung frühen menschlichen Lebens bildet die Nidation, die Einnistung in die Gebärmutter, etwa ab dem 14. Schwangerschaftstag. Ab diesem Zeitpunkt versorgt sich die Zygote selbst mit den notwendigen Aufbaustoffen und die Totipotentialität der Zellen ist aufgehoben, es können keine Zwillingen mehr entstehen. Aus diesen Gründen sprechen einige ab diesem Zeitpunkt von individuellem und personalem Leben. Andere nennen die Entwicklung des Gehirns (etwa 5. Schwangerschaftswoche) als Kriterium für den Beginn menschlich-personalen Lebens als Parallele zu dem Erlöschen der Hirnfunktion für die Bestimmung des Endes menschlichen Lebens. Es gibt jedoch auch die Ansicht, dass personales Leben erst mit der Fähigkeit des Selbstbewusstseins einsetzt (vgl. Singer zit. in: Brasser 1999, S. 2000), was bedeutet, dass bereits geborenen Säuglingen der Personenstatus abgesprochen wird. Die Kirchen vertreten die Meinung, dass der Mensch vom Augenblick der Empfängnis an, als Person geschützt und geachtet werden muss (vgl. KG 1987, S. 22) 3 . „Man muss ihm von diesem Augenblick an die
2 Gründel fragt weiter, ob diese befruchteten Eizellen auch einmal an der Auferstehung teilhaben (Grün-
del zit. in: Elsässer 1988, S. 83). Warum schützt Gott dann dieses Leben nicht mehr?
3 Kongregation für die Glaubenslehre (Hg.): Instruktion. Über die Achtung vor dem beginnendenmensch- lichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Antworten auf einige aktuelle Fragen. Feiburg, 1987.
Rechte der Person zuerkennen und darunter vor allem das unverletzliche Recht jedes unschuldigen menschlichen Wesens auf Leben“ (KG 1987, S. 24). Auch wenn der Person-Begriff umstritten ist, ist doch unbestreitbar, dass es sich bei der Verschmelzung der vom Menschen stammenden Keimzellen um spezifisch menschliches - im Unterschied zu vegetativem oder animalischen Leben - handelt. „Demzufolge handelt es sich bereits bei einer befruchteten menschlichen Eizelle um die Entwicklungsform eines menschlichen Subjekts, das, wenngleich noch entfaltungsbedürftig, bereits die volle Potentialität eines Menschen besitzt“ (Eser 1992, S. 699). Zur vollen Potentialität des Menschseins gehört auch die Anlage zur Entfaltung der Personalität, was, für mich vor allem in der Beziehungsfähigkeit des Menschen zum Ausdruck kommt. Gott nimmt mit jedem Menschen, auch dem ungeborenen, die Beziehung auf und erkennt ihn als Person an (vgl. GT 4 11 1997, S. 15).
2.2. Die Frage nach der Menschenwürde
Im Grundgesetz in Artikel 1 (1) ist jedem Menschen eine besondere Würde zugeschrieben. „Menschenwürde heißt, ein individuelles Wesen sein zu dürfen, zur Partnerschaft eingeladen und bestimmt, eine eigene Person zu sein; angelegt darauf, von den Mitmenschen als solche angesprochen und gewürdigt zu sein“ (Ritschl, 1988, S. 104). Die Menschenwürde steht auch vorgeburtlichem Leben zu, das nicht nur dann akzeptiert werden darf, wenn es gesund ist. „Wie gefährlich solch ein Vorbehalt für unser Verständnis von Menschenwürde ist, zeigt sich daran, dass jedes gesund geborene Kind von einem Moment auf den anderen zu einem schwerstbehinderten Menschen werden kann“ (Krolzik 1999, S. 5). Außerdem ist der Begriff der Menschenwürde, wie der Personbegriff ein Beziehungsbegriff. Gott konstituiert diese Beziehung mit jedem menschlichen Leben. „Der Grund also für die Hemmung, den Embryo zu töten, liegt nicht eigentlich in Gottes Schöpfer-Sein - sonst könnten wir kein einziges Tier töten! -, sondern in der Menschenwürde, die wir - wegen Gott - auch diesem Wesen zusprechen“ (Ritschl 1988, S. 109).
4 Gemeinsame Texte 11 (Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der deutschen
Bischofskonferenz (Hg.): Wie viel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medi-
zin. Hannover; Bonn 1997.
3. Human- und sozialwissenschaftliche Analyse
3.1. Medizinische Fakten zur Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik
3.3.1. Pränataldiagnostik
„Pränatale Diagnostik umfasst alle diagnostischen Maßnahmen, durch die gezielt oder ungezielt vorgeburtliche Störungen des Kindes ausgeschlossen oder erkannt werden können“ (GT 11 1997, S. 29). Zur ungezielten vorgeburtlichen Diagnostik gehören die allgemeinen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen wie Ultraschall, Urin und. Blutuntersuchungen. 5 Nachdem Ian Donald 1958 zum ersten Mal das ungeborene Kind mittels Ultraschall gesehen hatte, war die Basis für die vorgeburtliche Medizin gelegt, die sich immer schneller weiterentwickelt (vgl. Hepp; Wisser 1992, S. 820). Die gezielte vorgeburtliche Diagnostik „richtet sich dagegen auf einen Verdacht für das Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Fehlentwicklung“ (GT 11 1997, S. 8). Diese Art von Diagnostik wird nur durchgeführt, wenn eine medizinische Indikation 6 vorliegt, wenn ein „speziell erhöhtes Risiko für eine erkennbare Störung bekannt ist“ (GT 11 1997, S. 8/9). Bei der gezielten vorgeburtliche Diagnostik unterscheidet man zwischen nichtinvasiven und invasiven Verfahren. Unter nicht-invasiven Verfahren, „versteht man Untersuchungsverfahren, bei denen die Fruchthöhle nicht eröffnet wird und damit für das heranwachsende Kind nicht mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten einer Fehlgeburt zu rechnen ist“ (Theile 1998, S. 41). Zu diesen Untersuchungen zählen: 7
• Blutuntersuchungen der Schwangeren auf alpha-1-Fetoprotein (AFP) Bei erniedrigtem AFP-Wert lässt sich ein Verdacht auf Chromosomenstörung, am ehesten Down-Syndrom feststellen, und bei erhöhtem AFP-Wert liegt ein Verdacht auf einen Neuralohrdefekt (z.B. offener Rücken) vor.
• Triple Test (Analyse von drei chemischen Stoffen im Blut der Schwangeren) Auch dieser Test dient der Erfassung des Down-Syndroms.
5 Auf diese Untersuchungen gehe ich in meiner Arbeit nicht näher ein, da sie relativ ungenau sind und
somit wenig ethische Probleme darstellen. „Die in der Routineversorgung vorgesehenen Untersuchungen
sollen in erster Linie dem Ausschluss grober Auffälligkeiten in der Entwicklung der Schwangerschaft
dienen“ (Fritsch; Mühlhaus 1998, S. 26).
6 Als medizinische Indikation gilt bereits das Alter der Schwangeren. Wenn diese über 35 Jahre alt ist,
muss ihr die gezielte pränatale Diagnostik angeboten werden, da angeblich die Gefahr auf Chromosomen-störungen (z.B. Down-Syndrom) erhöht ist (vgl. Fritsch; Mühlhaus 1998, S. 25-29).
7 Bei der Beschreibung sämtlicher Untersuchungsverfahren richte ich mich nach Theile 1998, S. 41-46.
• Spezial-Ultraschall
Fehlbildungen des Fötus können erkannt oder vermutet werden. Alle nicht-invasiven Verfahren haben den Nachteil, dass sie sehr ungenau sind und für weitere Klärungen invasive Verfahren notwendig sind.
Bei invasiven Verfahren wird in die Fruchthöhle eingedrungen, was eine Gefährdung für Mutter und Kind bedeutet und zu einer Fehlgeburt führen kann (Risiko unter 1%). Zu diesen Untersuchungen zählen:
• Chorionzottenbiopsie (Eihautentnahme)
Hier wird durch die Scheide und den Muttermund ein dünner Plastikschlauch in die Gebärmutterhöhle eingeführt und Zottengewebe abgesaugt, wodurch embryonale Zellen gewonnen werden. Bei einer zweiten Untersuchung wird durch die Bauchdecke der Frau mit einer dünnen Punktionsnadel Zottengewebe entnommen. Beide Untersuchungen werden unter Ultraschallsicht durchgeführt. Durch diese Methode können die Mucoviszidode, die Bluterkrankheit und verschiedene erbliche Stoffwechselkrankheiten erkannt werden.
• Amniozentese (Fruchtwasserpunktion)
Auch hier wird durch die Bauchdecke der Frau mit einer dünnen Punktionsnadel Fruchtwasser aus der Fruchthöhle entnommen. Dieses Fruchtwasser enthält fetale Zellen, die auf Chromosomenstörungen untersucht werden können. Da weitere Methoden seltener angewandt werden, möchte ich diese nur beim Namen nennen. Hier handelt es sich um die Placentazentese (Punktion des Mutterkuchens), die Cordozentese (Nabelschnurpunktion, Blutentnahme aus der Nabelschnur) und die Fetoskope (Fruchtspiegelung).
Ziel der pränatalen Diagnostik ist, „durch geeignete Untersuchungsverfahren Entwicklungsstörungen zu erkennen, durch Früherkennung eine optimale Behandlung der Schwangeren und des ungeborenen Kindes zu gewährleisten, Befürchtungen und Sorgen der Schwangeren zu objektivieren oder abzubauen“ (GT 11 1997, S. 8). Häufig ist jedoch auch das Ziel der „Schwangeren Hilfe bei der Entscheidung über Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft zu geben“ (Bundesärztekammer 1998, S. 2). Invasive Diagnoseverfahren werden immer häufiger angewandt, doch die Therapiemöglichkeiten im Mutterleib sind noch gering. „Chromosomale Abweichungen kann man nicht therapieren. Wer eine Fruchtwasseruntersuchung durchführt, nimmt die Möglich- keit einer Abtreibung eines behinderten Kindes in Kauf“ (Kurmann, zit. in: Spiewak;
Wüsthof 2000, S. 5). Doch auch die pränatale Therapie wird weiter ausgebaut. Bei Neuralohrerkrankungen, wie dem offenen Rücken, gibt es vereinzelt Therapiemöglichkeiten (vgl. Krolzik 1999, S. 1). „Die Welt“ berichtet von einer gelungenen Operation an einem narkotisierten Fötus, der an einer schweren Blutgruppenunverträglichkeit litt (vgl. Die Welt, 6.3.1997). Obwohl es einige erfolgreiche Behandlungen gibt, wird die Kluft zwischen diagnostizierbaren und therapierbaren Krankheiten eher größer.
3.3.2.Präimplantationsdiagnostik (PID)
Bei der PID werden „gezielte genetischen Untersuchungen an einzelnen embryonalen Zellen nach einer In-vitro-Fertilisation vor der Einpflanzung in die Gebärmutter“ (GT 11 1997, S. 29) durchgeführt. Für diese Diagnostik sind totipotente embryonale Zellen (d.h. aus jeder Zelle kann sich ein Individuum entwickeln) im Acht-Zell-Stadium erforderlich (Krolzik 1999, S.1). Es werden nur gesunde Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt während geschädigte Embryonen vernichtet werden. PID ist folglich auf die Selektion menschlichen Lebens ausgerichtet.
3.2. Rechtliche Vorgaben
Ich bin auf drei rechtliche Vorgaben 8 gestoßen, die für meine Problematik von Bedeutung sind. Allgemeine Grundrechte des Menschen sind am Beginn des Grundgesetzes aufgelistet. Im Strafgesetzbuch ist der Schwangerschaftsabbruch gesetzlich geregelt, und außerhalb des Mutterleibes gezeugte Embryonen sind durch das Embryonenschutzgesetz besonders geschützt.
3.2.1 Grundgesetz
Der Mensch ist im deutschen Grundgesetz aufgrund seiner artspezifischen Zugehörigkeit bereits geschützt. Artikel 1 (1): „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Seifert; Hörnig 1982, S. 34). Wie schon in Kapitel 2 erwähnt, ist unbestritten, dass menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung der Keimzellen beginnt. Deshalb kann dieses Grundrecht auch für vorgeburtliches Leben gelten, was jede Entscheidung über Leben und Tod
8 Ich beschränke mich auf deutsche rechtliche Vorgaben. Gerade im Bereich der Embryonenforschung
variieren die Gesetze innerhalb Europas stark.
nicht rechtfertigen würde. Die Vernichtung sogenannten lebensunwerten Lebens, als Verletzung des Grundrechts, wird im Kommentar zu diesem Artikel erwähnt (vgl. Seifert; Hörnig 1982, S. 36). 9
Artikel 2 (2) lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“ (Seifert; Hörnig 1982, S. 42). Ich würde dieses Recht auch schon dem ungeborenen Leben zusprechen, doch im Kommentar heißt es: „Nicht erfasst, da nicht als handelnde Persönlichkeiten anzusehen, sind das werdende Leben und der Tote“ (Seifert; Hörnig 1982, S. 43). 10
3.2.2. §218 und §219 des Strafgesetzbuches 11
In §218 wird der Schwangerschaftsabbruch generell verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Straflosigkeit zulassen. In jedem Fall ist vor dem Abbruch eine Beratung und eine Indikation notwendig. §218 a (2): „Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.“ In diesem Gesetz geht es ausdrücklich nur um die Gesundheit der Frau. Eine Behinderung des Kindes wäre nur dann ein Abtreibungsgrund, wenn die Behinderung den seelischen Gesundheitszustand der Frau stark beeinträchtigt. Diese Regelung lässt also eine weite Interpretation zu. In §219 wird die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft untersagt. Also dürfte auch in einem Beratungsgespräch nach pränataler Diagnostik nicht für eine Abtreibung geworben werden.
9 Hier ist jedoch nicht von ungeborenem Leben explizit die Rede.
10 . Als handelnde Person kann ungeborenes Leben sicher nicht bezeichnet werden, da mit Handlung eine
bewusste, zielgerichtete Tätigkeit bezeichnet wird. Doch warum sollte dieses Recht nur für handlungsfä-
hige Personen gelten? Auch Embryonen sind menschliche Wesen mit der Potentialität zu Personalität.
Diese Meinung vertritt auch Keller: „Auch die Forschung an Frühestformen menschlichen Lebens muss
sich daher zunächst an Art.2. Abs. 2 GG messen lassen“ (Keller 1988, S. 62).
11 Quelle: Strafgesetzbuch im Internet: http://www.eufi.de/gesetze/stgb/p218.htm
10
3.2.3. Embryonenschutzgesetz
Im Embryonenschutzgesetz vom 13.Dezember 1990 12 werden Embryonen, die durch die In-virto-Fertilisation gezeugt wurden vor Missbrauch geschützt. In diesem Gesetz wird auch deutlich, dass die Präimplantationsdiagnostik untersagt wird. §2 (2) „Ebenso wird bestraft, wer zu einem anderen Zweck als der Herbeiführung einer Schwangerschaft bewirkt, dass sich ein menschlicher Embryo extrakorporal weiterentwickelt“ Die PID dient nicht der Herbeiführung einer Schwangerschaft sondern der Selektion der geschädigten Embryonen. Noch deutlicher wird das Verbot der PID in §8 (1): „Als Embryo am Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.“ Jeder Embryo ist für die Einpflanzung in die Gebärmutter bestimmt. Von vielen Seiten wird eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes zu Gunsten der PID gefordert. Rüttgers meint: „Ich halte eine gesetzliche Regelung für notwendig, die parallel zu Beschreibung der Konfliktlage beim Paragraphen 218 die Bedingungen für eine PID festlegen muss“ (Bahnders.2001).
3.3. Psychologische und soziologische Fakten
3.3.1. Pränataldiagnostik
Jede Schwangerschaft ist ein entscheidender Einschnitt in das Leben der Frau, mit Erwartungen, Hoffnungen und auch Ängsten verbunden. Natürlich wünscht sich jede Frau ein gesundes Kind und ist besorgt, in der Schwangerschaft keine Fehler zu machen. Gesundheit wird in unserer Gesellschaft als ein sehr hohes Gut angesehen (vgl. Krolzik 1999, S. 1). „Den Eltern müssen auch in den meisten Fällen gar keine Zweifel kommen, da mehr als 95% aller Neugeborenen gar keine angeborenen Erkrankungen haben“ (Swientek 1998, S. 25). Trotzdem ist eine gewisse Unsicherheit ständig vorhanden, weshalb sich viele Paare durch die pränatale Diagnostik Beruhigung erhoffen. Diese
12 Quelle: Embryonenschutzgesetz im Internet: http://www.bba.de/gentech/eschg.htm
11
Beruhigung tritt auch meist ein, doch bei einer möglichen Behinderung des Kindes kann sich große Beunruhigung einstellen. „Die Angst vor einem behinderten Kind ist nicht untypisch für eine normale Schwangerschaft. Sie erhält jedoch durch die Pränatale Diagnostik, deren Ziel auch die Verhinderung von kindlichen Schädigungen ist, besondere Beachtung. Dies führt zu einer künstlichen Steigerung des Angstniveaus bei der Schwangeren“ (Willenbring 1998, S. 145). Häufig kann die Enttäuschung bei Verdacht auf ein behindertes Kind die Psyche der Schwangeren beeinflussen, so dass sie durch den inneren Konflikt und den Entscheidungszwang das Kind nicht mehr vorbehaltlos annehmen kann, selbst wenn es schließlich gesund auf die Welt kommt. Schuldgefühle können dann eine Folge sein. „Die Pränatale Diagnostik hatte allerdings ihre Spuren hinterlassen. Immer wenn die Tochter in den ersten Wochen weinte, kamen bei der Mutter Schuldgefühle und Ängste hoch. Frau A. sah durch den Kampf um das Kind den Aufbau einer freudvollen Beziehung zum Kind als erschwert an und fühlte sich in diesem Gefühl durch die Hauterkrankung (Neurodermitis) ihrer Tochter bestärkt“ (Willenbring 1998, S. 142).
Außerdem geraten Schwangere häufig in einen Entscheidungszwang, wenn der Arzt, der Partner, Verwandte oder Freunde eine Abtreibung empfehlen, doch die Frau zu ihrem Kind stehen will. Auch der gesellschaftliche Druck könnte zu einer Belastung werden. Behinderte Menschen kosten viel Geld 13 und sind eine Belastung für viele. „Es ist zu beachten, dass die Bereitschaft schwindet, von Geburt an behinderte Menschen anzunehmen und in ihnen eine Lebensaufgabe zu sehen (GT 11 1997, S. 13). Wenn sich mit der pränatalen Diagnostik auch die Hoffnung verbindet Erbkrankheiten auszurotten, Behinderungen wird es immer geben „Nur ein geringer Prozentsatz von Krankheit und späterer Behinderung kann also überhaupt vorgeburtlich entdeckt werden“ (GT 11 1997, S. 16). Eine Gesellschaft ohne Krankheit und Leid ist eine reine Illusion. Als positive Gegenbewegung zur negativen Betrachtung von Behinderten kann ein neues Gesetzespaket betrachtet werden, das Behinderten in Deutschland den Alltag erleichtern soll. „Ihnen mit der Lichtung des >Dschungels im Behindertenrecht< ein besseres Leben zu ermöglichen, mache die Gesellschaft insgesamt menschlicher, sagte Riester“ (SZ, 7.4.2001). Dieser Beschluss zeigt, dass das gute Leben von Behinderten doch noch ein Anliegen der Gesellschaft ist.
13 In den USA wird sogar Druck von den Krankenkassen ausgeübt. Behinderte Kinder sollen nicht ausge-
tragen werden, um die Solidaritätsgemeinschaft der Versicherten nicht zu belasten (Krolzik 1999, S. 4).
12
Das Streben nach Selbstbestimmung in möglichst vielen Bereichen des Lebens kann jedoch auch zur großen Last werden. „Selbstbestimmung kann dann unversehens zur Pflicht werden, als schwangere Frau und als Mutter gut zu funktionieren“ (Schindele; Kurmann 1998, S. 155). Manche Frauen könnten sogar den Anspruch an sich selber haben ein gesundes Kind zur Welt bringen zu müssen, obwohl das sicher nicht in ihrer Macht liegt (außer bei verantwortungslosem Verhalten wie Drogenkonsum). „Heute sind die Frauen nicht mehr nur dafür verantwortlich, wie viele Kinder sie bekommen, sondern ebenso dafür, dass diese gesund sind“ (Kurmann zit. in: Spiewak; Wüsthof 2000, S. 5). Bob Edwards, einer der wissenschaftlichen Väter des ersten Retortenbabys prophezeite sogar, dass es bald eine Sünde ein werde, wenn Eltern ein Kind mit schweren Behinderungen zu Welt bringen (vgl. Spiewak; Wüsthof 2000, S. 2). Aufgrund dieser gesellschaftlichen Trends kann sich der psychische Zustand einer Frau noch verschlechtern, wenn sie sich mit ihrer Entscheidung für ein behindertes Kind alleine gelassen fühlt. Ich sehe eine wichtige Aufgabe der kirchlichen Beratungsstellen solchen Frauen die nötigen Hilfestellungen zu geben, sie in ihrer Entscheidung zu bestärken und sie zu begleiten.
3.3.2. Präimplantationsdiagnostik
Ich kann mir vorstellen, dass sich die psychischen Probleme bei einer PID gegenüber der Pränataldiagnostik noch zuspitzen. Einer In-vitro-Fertilisation geht meist die Verzweiflung über die unfreiwillige Kinderlosigkeit voraus und der unbedingte Wunsch nach einem (gesunden) Kind. Eine hormonelle Beeinflussung des Körpers der Frau und ein operativer Eingriff sind nötig um mehrere Eizellen zu gewinnen. Der Aufwand und die Belastung ist groß um schließlich eine Schwangerschaft herbeizuführen. Solange sich der Embryo außerhalb des Mutterleibes befindet, dürfte die emotionale Bindung der Mutter zu dem werdenden Kind relativ gering sein, weshalb die Entscheidung zur Vernichtung des Embryos bei festgestellten Schädigungen bei der PID eine geringe Belastung darstellen dürfte. Schließlich könnte man noch mehrere Embryonen testen und einen gesunden Embryo einpflanzen. Beim absoluten Wunsch nach einem gesunden Kind kommen die oben erwähnten gesellschaftlichen Tendenzen wieder zur Geltung. Durch die PID könnte ein Schwangerschaftsabbruch mit der körperlichen Belastung der Schwangeren und der seelischen Belastung des Paares vermieden werden (vgl. Kom- mission für Öffentlichkeitsarbeit und ethische Fragen der Deutschen Gesellschaft für
13
Humangenetik e.V. 1995, S. 1). Durch die Trennung des Embryos vom Mutterleib ist eine Gefahr des Missbrauchs bei der PID wesentlich höher als bei der Pränataldiagnostik, da die Mutter von einem Eingriff selbst nicht betroffen ist. Wie schon erwähnt ist die PID in Deutschland (noch) verboten, doch es stellt sich die Frage wie lange sich Deutschland noch von der wissenschaftlichen Forschung in ande- ren führenden Ländern distanzieren kann.
14
4. Ethische Normierung
4.1. Pränataldiagnostik
Der Mensch strebt nach immer mehr Wissen und technischem Forschritt, doch in der moralischen Entwicklung bleibt er häufig einen Schritt zurück. „Die >Zeichen der Zeit< deuten darauf hin, dass die >Verführung durch das Machbare< auch auf dem Gebiet der Pränatalen Diagnostik groß ist. (...) Keineswegs ist es in der Praxis der Pränatalen Diagnostik so, dass das technische Maximum jeweils auch dem ethischen Optimum gleichzusetzen ist“ (Sill 1998, S. 116). 14 Mit dem Wachstum der wissenschaftlichen Erkenntnis sollte sich der Mensch auch seiner größeren Verantwortung bewusst sein. Denn das Wissen, das durch die pränatale Diagnostik gewonnen werden kann, raubt die Unschuld des Nichtwissenkönnens (vgl. Krolzik 1999, S. 3).
Pränatale Diagnostik ist als solche ethisch neutral zu bewerten, problematisch und ethisch relevant hingegen können die praktischen Folgen der aus ihr gewonnenen Erkenntnisse sein (vgl. GT 11 1997, S. 12). Entscheidend ist das Ziel und der Zweck der Pränatalen Diagnostik. Wenn diese den Lebens- und Gesundheitsinteressen des ungeborenen Kindes dient, kann die Diagnostik zu einigen Erleichterungen führen. In Fällen einer Risikoschwangerschaft (z.B. bei Erbkrankheiten) kann die Diagnose eines gesunden Kindes den Entschluss zu diesem Kind erleichtern und es kann sich Beruhigung einstellen. (vgl. GT 11 1997, S. 12). Bei Schädigungen des Embryos gibt es in seltenen Fällen die Möglichkeit zur pränatalen Therapie, oder es kann sofort nach der Geburt mit einer postnatalen Therapie begonnen werden. Außerdem kann der richtige Entbindungsmodus gewählt werden und es können notwenige Hilfestellungen bei der Geburt geleistet werden (vgl. Sill 1998, S. 120). Weiters können sich die Eltern frühzeitig auf ein behindertes Kind einstellen, Ängste abbauen und Kontakte zu Eltern mit behinderten Kindern aufnehmen. 15 Die Zustimmung zur Pränataldiagnostik muss freiwillig sein.
14 Auch Maria Montessori weist auf die Diskrepanz zwischen innere Einstellung und äußerem Fortschritt
des Menschen hin. Er muss lernen mit der größeren Verantwortung für seine kosmischen Aufgabe umzu-
gehen. „Dabei gilt es, die Disproportionalität aufzuarbeiten, die darin besteht, dass der Mensch aufgrund
seiner inneren Entwicklung nicht in der Lage ist, den von ihm geschaffenen Forschritt zu beherrschen“
(Holtstiege 1997, S. 125).
15 Eine Frau, die ein behindertes Kind erwartet, besucht eine Familie, um deren behindertes Kind kennen-
zulernen. Sie berichtet: „Mir wurde immer deutlicher, dass ich mit einem ganz >normalen< Kind spielte,
das einen ganz normalen Alltag hat, außer ein paar Extras“ (Krohn 1998, S. 58).
15
„Der Verzicht auf die Inanspruchnahme der pränatalen Diagnostik ist ein ethisch vertretbarer Weg“ (GT 11 1997, S. 14).
Häufig bedeutet eine Diagnose auf Behinderung des Kindes den Abbruch der Schwangerschaft. „Das zentrale ethische Problem der pränatalen Diagnostik ist die Frage nach einem eventuellen Schwangerschaftsabbruch bei Nachweis einer Erkrankung oder Behinderung des ungeborenen Lebens“ (Bundesärztekammer 1998, S. 9). Der Mensch entscheidet bei dieser Problematik über lebenswertes und lebensunwertes Leben, was seine Kompetenz übersteigt. Ein behindertes Kind wird häufig als unzumutbares Leid für die Eltern betrachtet, das durch eine Abreibung verhindert werden kann. „Wer zieht die Grenzen? Wer bestimmt wann, welcher dieser Menschen ein Recht hat zu leben? Bei welchem Schweregrad von Sehbehinderung/ Blindheit setzt wer den Punkt?“ (Swientek 1998, S. 158). Sogar Übergewicht ist für manche Menschen bereits ein Ab-treibungsgrund. 16 Für Peter Singer ist das größtmögliche Glück für die Menschen der ethische Maßstab, womit er einen radikalen Utilitarismus vertritt. „Sofern der Tod eines behinderten Säuglings zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird“ (Singer 1994, S. 238). Für ihn ist menschliches Leben ohne Selbstbewusstsein nicht besonders schützenswert, was bei seinem Vorschlag deutlich wird, Embryonen, bei bloßem Verdacht auf die Bluterkrankheit, abzutreiben. „Eine Frau, die weiß, dass sie das Gen für Hämophilie hat, kann also vermeiden, dass sie ein hämophilies Kind zur Welt bringt, indem sie das Geschlecht des Fötus bestimmen lässt und bei allen männlichen Föten die Schwangerschaft abbricht“ (Singer 1994, S. 239). Abtreibung stellt ein großes ethisches Problem im Rahmen der Pränataldiagnostik dar, jedoch nicht das einzige. Wer eine Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen möchte, muss vorher und nachher ein Beratungsgespräch führen, bei dem möglichst viele Dimensionen der Konsequenzen der Pränataldiagnostik angesprochen werden sollten. Bei dieser Beratung soll versucht werden „der Schwangern zu einer der Sachlage angemessenen Entscheidung zu verhelfen bzw. sie zum Austragen der Schwangerschaft zu ermutigen“ (Gründel 1992, S. 989). „Wer sich heute auf die Pränatale Diagnostik einlässt, muss wissen, dass die Mehrzahl der Krankheiten, die pränatal diagnostizierbar sind, auf
16 „Münsteraner Wissenschaftler fragten Frauen, was sie täten, wenn ein pränataler Test ergeben würde,
dass ihr Kind zu Übergewicht neigt. Ein Fünftel zog eine Abtreibung in Betracht“ (Spiewak; Wüsthof
2000, S. 5).
16
absehbare Zeit nicht therapierbar sind“ (Sill 1998, S. 117). Es muss also gut überlegt werden, ob die Frau das Risiko der Pränataldiagnostik, wodurch auch eine Fehlgeburt ausgelöst werden könnte, auf sich nehmen will. Außerdem darf diese Diagnostik nur aufgrund einer medizinischen Indikation (z.B. Gefahr auf Vererbung von Krankheiten, aber auch höheres Alter der Schwangeren), durchgeführt werden. „Die vorgeburtliche Diagnostik von allgemeinen Merkmalen, wie z.B. das Geschlecht des Kindes, ist außerhalb medizinischer Fragestellungen ethisch nicht vertretbar“ (GT 11 1997, S. 13). Hierbei besteht die Gefahr für eugenische Tendenzen, d.h. die Eltern suchen sich bestimmte Merkmale für ihr Kind aus. 17 Es soll keine Wunschkinder nach Wunschbildern geben. „Jeder Mensch hat das Recht darauf, nicht als die fleischgewordene Wunschvorstellung anderer geboren zu werden“ (Sill 1998, S. 122). Jedem Menschen sollte geholfen werden seine individuellen Lebensmöglichkeiten zu entdecken und zu entfalten. Es ist nämlich ethisch gesehen keine Lösung den Träger der Krankheit zu beseitigen, wenn die Krankheit selbst nicht beseitigt werden kann (vgl. Sill 1998, S. 120). Wenn wir nämlich geschädigtes Leben vorgeburtlich vernichten wollen, dann müssen wir auch zu Ende denken: „Der unschöne, behinderte, kranke, nicht leistungsfähige, nicht funktionstüchtige, behinderte, teure, alte, störende Mensch gehört beseitigt, egal ob prä- oder postnatal! Wollen wir das wirklich?“ (Swientek 1998, S. 164).
4.2 Präimplantationsdiagnostik
Während Pränataldiagnostik nicht ausschließlich mit dem Ziel durchgeführt wird, geschädigte Embryonen abzutreiben, geht es bei der PID um die reine Selektion menschlichen Lebens, weshalb sie auch ethisch nicht zu rechtfertigen ist. Häufig wird die PID jedoch als vorverlegte Pränataldiagnostik betrachtet, die eine schmerzhafte Abtreibung verhindern könnte. „Wenn man eine pränatale Diagnostik überhaupt bejaht - das steht hier nicht zu Diskussion - dann hätte man schwerlich Argumente, etwas gegen eine solche Diagnostik zu sagen, die nun vor der Einnistung geschieht und der Patientin hinterher, unter Umständen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu müssen, ersparen würde“ (Krebs 1988, S. 12). Es wird vor allem auf die Problematik einer späten Abtreibung hingewiesen, die zu unnötigen Komplikationen führen kann und die durch eine
17 Diese Gefahr wird bei der PID noch verschärft, da die Herstellung gewünschter Gene leichter möglich
ist.
17
PID verhindern werden kann (vgl. Kreß 1999, S. 43). Wer jedoch den Schwangerschaftsabbruch als keine ethisch vertretbare Möglichkeit betrachtet, kann sich wohl kaum für die PID einsetzen.
Eine andere Alternative um das Leid mit einem behinderten Kind zu verhindern, formulierte Patrick Bahners, Redakteur der FAZ sehr spitz: „Paare, die aus guten Gründen fürchten, dass sie ihrem Kind und sich selbst eine Zukunft des unerträglichen Leides eröffnen würden, sind möglicherweise gut beraten, erst gar kein Kind zu zeugen“ (Bah- ners 2001).
18
5. Der christliche Glaube als Sinnhorizont
Jeder Mensch ist mehr als die Summe seiner Gene, denn der Mensch ist als Person nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. „Gott schuf also den Menschen als sein Abbild, als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie“ (Gen 1,27). Gott schloss mit den Menschen einen ewigen Bund (vgl. Gen 9,16). „Deshalb darf niemand einem Mitmenschen das Leben nehmen: Wer sich am Menschen vergreift. Vergreift sich letztlich an Gott“ (GT 11 1997, S. 7). Jedes Leben ist ein Geschenk Gottes, mit einem unverfügbaren Eigenwert so dass sich der Mensch nicht selbst zum Schöpfer machen darf, und das menschliche Leben nicht nach seinen Wunschvorstellungen beeinflussen darf. Diese Gefahr ist gerade bei der PID besonders gegeben: „Der Forscher, der so handelt, setzt sich an die Stelle Gottes und macht sich, auch wenn er sich dessen nicht bewusst ist, zum Herrn des Geschicks anderer, insofern er sowohl nach Belieben auswählt, wen er leben lässt und wen er zum Tod verurteilt, als auch insofern er wehrlose Menschen umbringt“ (KG 1987, S. 31). Denn Gott tritt mit jedem Menschen bereits im Mutterleib, oder außerhalb des Mutterleibes bei der Verschmelzung der Keimzellen, in Beziehung. 18 „So kann man sagen, dass jeder Mensch vor Gott und den Menschen einen eigenen Wert und Sinn besitzt“ (KEK, SDB 1989, S.40) 19 Deshalb darf sich niemand das Recht anmaßen ein unschuldiges menschliches Leben zu töten oder als Material und Mittel zu anderen Zwecken als zur Erhaltung des Lebens zu nutzen. 20 Embryonenforschung ist also mit dem christlichen Glauben nicht vereinbar. Gebhard Fürst wandte sich in seiner Osterpredigt gegen einen verkürzten Lebensbegriff. „Solch ein reduzierte Verständnis führe dazu, menschliche Embryonen als biologische Verfügungsmasse für Biotechniken zu betrachten“ (SZ 17.4.2001). Jedes Kind ist ein Geschenk Gottes, das auch von den Eltern angenommen werden sollte. „Die Kirchen ermutigen alle Eltern sowie ärztliche und soziale Beraterinnen und Berater, zu jedem Kind vorbehaltlos Ja zu
18 Ps 139, 13-16: „Denn du hast mein Inneres geschaffen, mich gewoben im Schoß meiner Mutter. Ich danke dir, dass du mich so wunderbar gestaltet hast. Ich weiß staunenswert sind deine Werke. Als ich
geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht
verborgen. Deine Augen sahen wie ich entstand, in deinem Buch war schon alles verzeichnet, meine Tage
waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war“.(vgl. auch Ijob 31,15).
19 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland;. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
(Hg.): Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Trier,
1989.
20 Auch Kant betont, dass der Mensch „Zweck an sich selbst“ ist, und dass es seiner Würde widerspricht,
ihn bloß als Mittel für einen bestimmten Zweck zu gebrauchen (vgl. Ludwig 1995, S. 89).
19
sagen“ (GT 11 1997, S. 6). So ist es auch Ziel der Beratung , dass sich Menschen aus persönlich gewonnener Überzeugung für das ungeborene Leben entscheiden und nicht an ihren Wunschbildern festkleben (vgl. KEK, SDB 1989, S. 73). Der Tübinger Theologie Dietmar Mieth warnte vor einer >Ethik des Erfolges<. „Wenn die Vorstellung der Annahme eines jeden menschlichen Lebewesens - unabhängig von Schwäche, Behinderung und Erfolglosigkeit - verschwinde, werde auch keine >Ethik der Würde< mehr bestehen“ (SZ 4.4.2001). Denn durch die Koppelung der pränatalen Diagnose mit dem Schwangerschaftsabbruch bei behinderten Kindern schwindet die Akzeptanz der Behinderten in unserer Gesellschaft. Deshalb bemühen sich die Kirchen betroffenen Paaren zu helfen und für ein Klima in unserer Gesellschaft zu sorgen, dass Behinderte akzeptiert werden (vgl. GT 11 1997, S.6). Auch wenn für manche gesunde Menschen behindertes Leben als nicht lebenswert erscheint, mögen solche Personen dennoch Glück in ihrem Leben finden und ihren besonderen Auftrag spüren. Ein Schwerbehinderter empört sich: „Da haben sich Mediziner, die jedes Leben schützen sollen, an die Stelle Gottes gesetzt und festgelegt, von welchem Grad der Schädigung an ein Neugeborenes keinen Anspruch auf Versorgung hat. Ohne zu wissen, welche Lebensaufgaben Gott für den zukünftigen Menschen bereithält, maßen sich Ärzte die Entscheidung darüber an, wer als Neugeborener am Leben bleiben darf und wer unversorgt in der Kälte einer Operationssaales auf das Ende seines noch nicht gelebten Lebens waren muss....“ (Knop 1998, S. 102). Jedes menschliche Leben ist nicht nur durch Glück bestimmt, sondern auch durch Leid gekennzeichnet. Nur durch die Fähigkeit zu leiden kann der Mensch auch lieben. „Deshalb ist es keineswegs menschenfreundlich, wenn zu erwartendes Leid durch Früheuthanasie verhindert wird“ (Krolzik 1999, S. 6). Trotz manches Leids hat Gott jedes gezeugte Wesen zum Leben bestimmt, ja er ruft sogar jeden Menschen bei seinem Namen. „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich ausgelöst, ich habe dich beim Namen gerufen, du gehörst mir“ (Jes 43,1).
20
6. Schlussbemerkungen
Alfons Auer geht davon aus, dass jeder Mensch durch Erfahrung und Vernunft erkennen kann, wie er in bestimmten Situationen handeln soll. Dabei bedarf es jedoch einer genauen Analyse des Problems unter Einbeziehung des christlichen Sinnhorizontes und der Botschaft der Bibel. Letztendlich soll jeder Mensch jedoch nach seinem Gewissen entscheiden, da er sich selbst Gesetz ist. 21 Mir ist durch das Schreiben dieser Arbeit deutlich geworden, dass es gerade im Bereich der vorgeburtlichen Medizin, einem Bereich in dem es um Leben und Tod geht, sehr unterschiedliche ethische Vorstellungen gibt. Während einige Forscher Embryonen als bloße Forschungsmittel betrachten und von keinem schützenswerten Leben sprechen, sind die Kirchen der Überzeugung, dass jedes Leben von Anfang an von Gott gewollt ist, eine Würde besitzt und geschützt werden muss. Je mehr ich mich mit meinem Thema beschäftigte, desto schwerer ist mir das Verständnis für eine Abtreibung gefallen. Ich bin der Überzeugung, dass der Mensch nicht das Recht hat die Entscheidung über Leben und Tod zu treffen, und dass man alles versuchen muss, um unschuldiges Leben zu retten. Aufgrund meiner jetzigen Meinung würde ich die Mittel der invasiven Pränataldiagnostik nicht in Anspruch nehmen, da ich mein Kind auf jeden Fall behalte möchte. Da ich selbst jedoch nicht in der konkreten Entscheidungssituation bin, kann ich mir leicht theoretische Gedanken machen. Deshalb möchte ich auch keine Entscheidung vorschnell verurteilen, da sich jede Frau, die ein schwer behindertes Kind erwartet in einer sehr schwierigen Situation befindet und auf Hilfe angewiesen ist. Schließlich muss jeder Einzelfall gesondert betrachtet und verant-wortungsvoll entschieden werden.
Ich denke, dass die Beschäftigung mit diesem Thema mir für mein weiteres Leben sehr viel gebracht hat, da ich begonnen habe mir über die schwierige Thematik Gedanken zu machen, die wahrscheinlich nie zu einem Abschluss kommen werden.
21 Autos bedeutet auf griech.: selbst
21
7. Literaturverzeichnis
7.1. Bücher und Zeitschriften
Auer, Alfons: Argumentation mit der Menschenwürde? Ein Versuch am Beispiel heutiger bioethischer Probleme. In: Die neuen Technologien - Chancen und Gefährdungen. Marchtaler pädagogische Beiträge, 9.Jg.; H.4/1986, S. 73-82. Bahners, Patrick: Feuilleton: Nur keine Sentimentalitäten: die PID ist ein Testfall für die Moral der CDU. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung 12.4.2001. Elsässer, Antonellus: Lassen sich Embryonen-Experimente ethisch rechtfertigen? In: Wuermeling, Hans-Bernhard (Hg.): Leben als Labormaterial? Zur Problematik der Embryonenforschung. Düsseldorf, 1988.72-92.
Eser, Albin: Lebensrecht. In: In: Lexikon Medizin, Ethik, Recht. Freiburg, 1992. S. 696-703.
Fritsch, Ulrike; Mühlhaus, Konrad: Schwangerschaft unter Vorbehalt? - Nutzen und Risiken der Pränataldiagnostik.. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 21-37.
Gründel, Johannes: Schwangerschaftskonfliktberatung. In: Lexikon Medizin, Ethik, Recht. Freiburg, 1992. S. 986 - 991.
Hasenstein, Bernhard: Lebensbeginn. Medizin. In: Lexikon Medizin, Ethik, Recht. Freiburg, 1992. S. 673-681.
Hepp, Hermann; Wisser, Josef: Pränatalmedizin. In: Lexikon Medizin, Ethik, Recht. Freiburg, 1992. S. 819-827.
Holtstiege, Hildegard: Kosmos, Kosmische Erziehung. In: Steenberg, Ulrich (Hg.): Handlexikon zu Montessori-Pädagogik. Ulm, 1997. S. 123-128.
Katholisches Bibelwerk; Deutsche Bibelgesellschaft: Die Heilige Schrift. Einheitsübersetzung. Stuttgart 1981.
Keller, Rolf: Die verbrauchende Forschung an Embryonen in verfassungsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht. In: Wuermeling, Hans-Bernhard (Hg.): Leben als Labormaterial? Zur Problematik der Embryonenforschung. Düsseldorf, 1988. S. 54-71
22
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland; Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Wie viel Wissen tut uns gut? Chancen und Risiken der voraussagenden Medizin. Hannover; Bonn 1997.
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland;. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Trier, 1989.
Knop, Jürgen: Ob man krankes Leben töten darf? - Gedanken zur Pränatalen Diagnostik. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 101-103.
Kongregation für die Glaubenslehre (Hg.): Instruktion. Über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Antworten auf einige aktuelle Fragen. Feiburg, 1987.
Krebs, Dieter: Möglichkeiten und Perspektiven der Forschung an Embryonen. In: Wuermeling, Hans-Bernhard (Hg.): Leben als Labormaterial? Zur Problematik der Embryonenforschung. Düsseldorf, 1988. S. 9-21.
Kreß, Hartmut: Personenwürde am Lebensbeginn. In: Zeitschrift für evangelische Ethik Heft 43. 1999. S. 36-49.
Krohn, Dörthe: Vom Umtausch ausgeschlossen. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 48-65.
Ludwig, R.: Kant für Anfänger. Eine Leseeinführung. München, 1995. Ritschl, Dieter: Menschenwürde als Fluchtpunkt ethischer Entscheidungen in der Reproduktionsmedizin und Gentechnologie. In: Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hg.): Das Leben achten. Maßstäbe für Gentechnik und Fortpflanzungsmedizin. Gütersloh 1988.
Schindele, Eva; Margaretha Kurmann: Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik - Fragen und Antworten zur Pränataldiagnostik und der Selbstbestimmung von Frauen. Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 154-156. Schwäbische Zeitung 17.4.2001. Osterpredigten. Das Leben ist der Verfügbarkeit des Menschen entzogen.
Schwäbische Zeitung 4.4.2001: Gentechnik. Dann gibt es nur eine Ethik des Erfolges.
23
Schwäbische Zeitung 7.4. 2001: Behindertenhilfe verbessert: Selbstbestimmung statt Fürsorge
Seifert, Karl-Heinz; Hömig, Dieter (Hg.): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch-land
Sill, Bernhard: Bedingte Zeugung und Schwangerschaft auf Probe? - Pränatale Diagnostik auf dem Prüfstand christlicher Ethik. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 115-127.
Singer, Peter: Praktische Ethik. Stuttgart, 2 1994.
Swientek, Christine: Ab welcher Störung und welcher Lebenserwatung lohnt es sich zu leben? - Zu Ende gedacht: Grenzziehungen. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 157-165.
Swientek, Christine: Um was es geht. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S.7-20. Theile, Ursel: Pränatale Diagnostik - Was ist das ? In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 39-46. Die Welt, 6.3.1997: Erste Operation an narkotisiertem Fötus Willenbring, Monika: Die Untersuchungen hatten ihre Spuren hinterlassen - Psychologische Aspekte der Pränatalen Diagnostik. In: Swientek, Christine: Was bringt die Pränatale Diagnostik? Informationen und Erfahrungen. Freiburg, 1998. S. 140-146.
24
7.2. Literatur aus dem Internet
Bundesärztekammer (Hg.):Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen. 1998. Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/RI-111298.htm.
Embryonenschutzgesetz im Internet: http://www.bba.de/gentech/eschg.htm Kommission für Öffentlichkeitsarbeit und ethische Fragen der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V.: Stellungnahme zu Präimplantationsdiagnostik. Med Genetik 7 (1995) 420. Internet: http://www.gfhev.de/kommission/praeimpl.htm
Krolzik; Udo: Prädikative und pränatale Diagnostik - Instrumente der Eugenethik? 1999. Internet: http://fachpublkation.de/dokumente/01/0e/01001.html Spiewak; Martin; Wüsthof, Achim: Die stille Selektion. Pränatale Diagnostik hilft, Behinderungen früh zu erkenn. Paare müssen sich entscheiden: Austragen oder abtreiben? In: Die Zeit 1/2000. Internet: http://www.zeit.de/2000/1/200001_praenataldiagnose.html Strafgesetzbuch im Internet: http://www.eufi.de/gesetze/stgb/p218.htm
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Judith Rauchenwald, 2001, Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik . Eine Analyse nach dem Modell der autonomen Moral nach Alfons Auer, München, GRIN Verlag GmbH
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Michael
Eine grandiose Leistung.
Der Artikel dieser Autorin zeichnet sich durch eine akribische Recherche und eine stringente Argumentation in besonderem Maße aus. Bekannte Fakten und obsolete Theorien werden hier in einzigartiger Manier zu einem neuen ethischen Cluster komponiert. Es handelt sich hierbei um eine fantastische Arbeit, die mit Sicherheit wegweisend für eine Großzhl neuerer Studien sein dürfte. Ich wünsche der Autorin für ihre wissenschaftliche Karriere viel Erfolg. Ich bin überzeugt von ihr in einschlägigen Fachzeitschriften weitere herausragende Artikel lesen zu dürfen.
Michael Bucher
am Monday, November 05, 2001-
Antonia Schriedel
Modell der autonomen Moral nach Alfons Auer.
Eine fantastische Arbeit!
Besser hätte man es nicht machen können!
am Tuesday, January 22, 2002-