Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 1
Einleitung 3
1. Entstehung und Struktur der Alliierten Hohen Kommission 4
1.1 Das Besatzungsstatut 4
1.2 Struktur und Organisation der Alliierten Hohen Kommission 5
1.3 Die Standortfrage: Hoch über den Köpfen der deutschen Behörden 7
1.4 Blankenhorn, Adenauers Verbindungsmann 7
2. Die Hohen Kommissare und Adenauers Verhältnis zu ihnen 8
2.1 John Jay McCloy (Vereinigte Staaten von Amerika) 9
2.2 Sir Brian Robertson (Großbritannien) 10
2.3 André Francois-Poncet (Frankreich) 11
3. Die Verhandlungen zwischen dem Kanzler und den Kommissaren 12
3.1 Das Verhandlungsklima 12
3.2 Hauptsächliche Verhandlungsschwerpunkte 13
3.3 Das Petersberger Abkommen 14
Abschließende Betrachtung 15
Literaturverzeichnis 17
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Einleitung
Nach der bedingungslosen Kapitulation am 08. Mai 1945 war das Deutsche Reich als Staat nicht mehr existent. Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Sowjetunion und England teilten es in Zonen auf, die von Militärregierungen verwaltet wurden. Auch das im Krieg von Hitler geschlagene Frankreich erhielt eine Zone zur Besetzung.
Nach vier Jahren Militärregierung und Existenz der Zonen, die eigene Verwaltungen in sich selbst aufgebaut hatten, wurde am 23. Mai 1949 das in monatelanger Arbeit ausformulierte Grundgesetz verkündet, das die Geburt der Bundesrepublik Deutschland implizierte. Jedoch entließ man den jungen Staat nicht in die unmittelbare Selbständigkeit, stattdessen setzen die Alliierte eine Kontrollbehörde ein, der beinahe unbeschränkte Handlungsbefugnisse in der Bundesrepublik eingeräumt wurden: die Alliierte Hohe Kommission. Diese Arbeit beschäftigt sich im ersten Abschnitt mit der historischen Entstehung der Kommission und zeigt ihre inneren, stark militärischen geprägten Strukturen auf. Darüber hinaus erörtert sie den symbolischen Charakter, den diese Institution auszudrücken versuchte. Der zweite Teil thematisiert ausführlich die drei Hohen Kommissare und Adenauers Beziehungen zu diesen. Erst dadurch wird das Klima zwischen den Verhandlungsparteien verständlich, das ein Unterpunkt in Kapitel drei beschreibt. Nicht in breiterem Umfang, selbst wenn ihnen das dritte Kapitel gewidmet wurde, werden dagegen die eigentlichen Verhandlungen und ihre Ausgänge thematisiert, ein Überblick reißt die Themen kurz an, ein weiterer Unterpunkt stellt das Petersberger Abkommen dar, ein wichtiger Schritt in Richtung Autonomie der Bundesrepublik. Vertiefte Außenpolitik, die Revision des Besatzungsstatuts und andere Verhandlungsschwerpunkte werden von weiteren Arbeiten in diesem Proseminar tiefer gehend behandelt. Diese möchte sich auch in Anbetracht der gebotenen Kürze auf eine Beschreibung und Darstellung der Alliierten Hohen Kommission und ihres Führungspersonals beschränken, ohne politische Sachverhalte in ihrer Tiefe zu untersuchen oder eine historische Entwicklung in den Jahren der Kommission, 1949 bis 1954, aufzuzeigen.
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1. Entstehung und Struktur der Alliierten Hohen Kommission
1.1 Das Besatzungsstatut
Vier Jahre nach der Einteilung Deutschlands in vier Zonen und der Einsetzung einer Militärregierung, kamen die Außenminister der drei Westmächte - die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich - auf der „Washingtoner Außenministerkonferenz“ im April 1949 zu dem Entschluss, ihre drei Zonen zur Trizone zu verschmelzen, die von nun an entsprechend einem gemeinsam ausgearbeiteten Besatzungsstatut, veröffentlicht am 10. April 1949 und rechtskräftig ab dem 29. September 1949, regiert werden sollte. 1 Dieses beendete, wie der Name veranschaulicht, nicht die Besatzung in Deutschland, ermöglichte aber erstmals wieder eine deutsche Regierung in den drei westlichen Zonen. Die Alliierten wollten, wie im Besatzungsstatut festgehalten, den Deutschen das „größtmögliche Maß“ an Selbstregierung zurückgeben. 2
Während sie auf ihrer Seite das Statut ausarbeiteten, beauftragten sie die Deutschen Parteien mit der Erstellung des Grundgesetzes, einer Verfassung für die neu entstehende Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien schlossen sich im Sommer 1948 zum „Parlamentarischen Rat“ zusammen und entwarfen unter dem Vorsitz von Dr. Konrad Adenauer die neue Verfassung, die nach Prüfung von den Alliierten gebilligt wurde. 3 Am 23. Mai 1949 schließlich wurde das Grundgesetz verkündet, die Bundesrepublik Deutschland war geboren. Der im September zusammengetretene Bundestag wählte Adenauer zum Bundeskanzler. In vielen Bereichen sprachen die Alliierten der kommenden Regierung Deutschlands jedoch Kompetenzen ab. Nur in Rücksprache und mit Absegnung von ihnen konnten Kanzler Adenauer und seine Minister in wichtigen politischen Gebieten Entscheidungen treffen. So war es ausdrücklich den Alliierten vorbehalten, in Fragen der Entmilitarisierung, der Abrüstung und der Demontagen zu entscheiden, sowie auswärtige Angelegenheiten abzuwickeln. Zudem sorgten die Siegermächte für die Einhaltung der im Grundgesetz festgeschriebenen Bestimmungen und überwachten die deutsche Wirtschaft,
1 Franzjosef Wiskirchen, Bundeskanzler Adenauer und die AHK 1949/50: Die Verhandlungen des Bundeskanzlers mit den Hohen Kommissaren auf dem Petersberg, Bad Münstereifel 1988, Seite 28
2 Haus der Geschichte, Dokumente: Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. Mai 1949, http://www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html
3 Konrad Adenauer, Erinnerungen 1945 - 1953, Stuttgart 1965, Seite 146ff
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speziell im Ruhr-Gebiet. 4
Im eigentlichen Sinne konnte die Regierung Adenauer also rein gar nicht eigenständig fungieren, denn die Besatzungsbehörden hätten auf Anweisung ihrer Regierungen hin jederzeit wieder die volle Macht in Deutschland übernehmen können, wie im Besatzungsstatut in Punkt 3 festgeschrieben. An vorderster Stelle dieser Behörden stand die Alliierte Hohe Kommission, die trotz einer frei gewählten neuen deutschen Exekutive die „höchste staatliche Gewalt“ in den drei westlichen Besatzungszonen darstellte. 5
1.2 Struktur und Organisation der Alliierten Hohen Kommission
Obwohl die Kommission kein neues Militärgouvernement repräsentieren wollte, war ihre innere Struktur streng hierarchisch bestimmt. An oberster Stelle standen die drei Hohen Kommissare - jedes Land der Westmächte entsandte einen Diplomaten - die zusammen den Rat bildeten, der die oberste Entscheidungsgewalt inne hatte. Der Vorsitz rotierte monatlich und ging auf einen anderen Hohen Kommissar über. 6
Ihm direkt unterstellt war das Generalsekretariat, zuständig für Koordination und diplomatischen Verkehr mit internationalen Organisationen und ausländischen Konsulaten, sowie betraut mit einer beständigen Kontaktpflege zur Kommandantur in Berlin, das wie das ganze Deutschland mit der Entstehung der Bundesrepublik in zwei Teile, den westlichen und östlichen, gespalten war. Auch hier fand das Rotationsprinzip nach dem Vorbild des Rates für den Vorsitzenden Anwendung. 7
Die politischen Arbeiten gliederten die Alliierten in verschiedene Ressorts, die von einer Vielzahl an Komitees betreut wurden. Die Koordination der meisten Aufgabenfelder übernahm das „General Committee“, unter anderem für „Politische Angelegenheiten“, „Außenhandel“, „Wirtschaft“ sowie das „Finanzwesen“. 8
Andere Komitees waren aufgrund ihrer Wichtigkeit oder engen Zusammenarbeit mit diesem direkt dem Generalsekretariat unterstellt. Das wohl bedeutendste Ressort für die Alliierten stellte das „Military Security Board“ dar, das „Militärische Sicherheitsamt“. Hier kümmerte man sich um die Einhaltung der Demontagepläne und Reparationsmaßnahmen, sowie um die Überwachung der deutschen Industrie. „Das Sicherheitsverlangen gegenüber Deutschland bei allen seinen Kriegsgegnern war außerordentlich stark“, notiert Konrad
4 Haus der Geschichte, Dokumente: Besatzungsstatut zur Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. Mai 1949, http://www.dhm.de/lemo/suche/dokumente.html
5 Wiskirchen, Bundeskanzler Adenauer und die AHK 1949/50, Seite 29
6 Ebd., Seite 29ff
7 Ebd., Seite 30
8 Ebd., Seite 30 bis 31
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Adenauer in seinen „Erinnerungen“. 9 Trotz der strikten Maßnahmen hatten die Alliierten darauf zu achten, worauf sie auch mehrfach vom Bundeskanzler hingewiesen wurden, kein zweites Versailles entstehen zu lassen, das neue Hassgefühle und Unsympathien im deutschen Volk entstehen ließe. Eine zu starke Unterdrückung würde spätere Revanchegelüste wecken. 10
Eine Stufe darunter waren die Komitees mit den Bezeichnungen „Law“, „Review“ und „Labour Affairs“ angesiedelt. 11 Ersteres informierte die zuständigen Mitarbeiter der Alliierten Hohen Kommission beständig über neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sowie der einzelnen Länder, sprach zugleich Empfehlungen für die Hohen Kommissare aus. Ferner wurden jegliche Justizangelegenheiten überwacht, vor allem die Entnazifizierung stand im Mittelpunkt des Interesses. Die „Review“-Abteilung übergab der Kommission nicht nur inhaltliche Angaben, sondern prüfte und analysierte die Gesetzesvorhaben des Bundes. Nur ein Jahr nach der Gründung des Amtes hatte man über 1153 Gesetze bearbeitet. Die „Labour Affairs“ schließlich beschäftigten sich mit der Entwicklung des Arbeitsmarktes in den verschmolzenen Westzonen, sie standen der Kommission in arbeitsmarkt- sowie sozialpolitischen Fragen beratend zur Seite. Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage erlangte dieses Komitee im Jahr 1950 eine immense Bedeutung.
Weiterhin ergänzten ein Pressebüro für die Information der Öffentlichkeit sowie ein Büro für statistische Erhebungen, das „Allied Central Statistical Office“, den Verwaltungsapparat der Alliierten Hohen Kommission.
Zusammenfassend wird deutlich, dass hier eine souveräne Regierung der Westalliierten geschaffen worden war, die mit ihrer straffen militärgleichen inneren Struktur jederzeit wieder die volle Exekutivgewalt hätte übernehmen können. Insgesamt war sie allerdings stark darauf ausgerichtet, die bundesdeutsche Demokratie zu fördern, um Deutschland irgendwann wieder in die Selbstständigkeit entlassen zu können. 12 Diese Zielsetzung wurde nicht nur formal im Besatzungsstatut festgehalten, sie bestimmte auch das Denken der Hohen Kommissare, wie die Vorstellung dieser im zweiten Kapitel der Arbeit verdeutlicht.
9 Adenauer, Erinnerungen 1945 - 1952, Seite 245
10 Ebd., Seite 251
11 Wiskirchen, Bundeskanzler Adenauer und die AHK 1949/50, Seite 31
12 Ebd., Seite 32
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Arbeit zitieren:
Christian Pfeiffer, 2002, Die Alliierte Hohe Kommision, München, GRIN Verlag GmbH
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