Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Beitrittskandidaten im mittel- und osteuropäischen Raum (MOEL) 4
2.1. Einteilung in verschiedene Beitrittsgruppen. 4
3. Umweltsituation in den MOEL. 5
3.1. Ergebnisse des Screenings. 6
4. Kosten der EU-Osterweiterung im Umweltbereich. 6
4.1. Direkte Kosten und finanzielle Situation der MOEL. 7
4.2. Umweltspezifische Hilfsprogramme der E.U 8
5. Hoffnungen und Probleme durch die EU-Osterweiterung. 9
5.1. Differierende Bewertungen der Notwendigkeit von Über-
gangsfristen. 9
5.2. Chancen und Risiken für die weitere Umweltpolitik der E.U 11
6. Fazit. 12
Literaturverzeichnis. 13
Anhang. 14
2
1. Einleitung
Innerhalb des Prozesses der EU-Osterweiterung kommt dem Umweltbereich eine größere Bedeutung zu, als dieses bei den bisherigen Eingliederungen von Staaten in die Europäische Union der Fall gewesen ist. Der vorliegende Text versucht die damit verbundenen Chancen und Probleme zu verdeutlichen. Er wird sich dabei auf die mittel- und osteuropäischen Länder beschränken und die ebenfalls in den Erweiterungsprozeß involvierten Staaten Malta, Türkei und Zypern nicht berücksichtigen. Zunächst werden die verschiedenen Beitrittskandidaten und deren unterschiedliche Ausgangssituationen beschrieben, wobei der Text hauptsächlich auf dem von der Europäischen Kommission durchgeführten Screening der Jahre 1998/1999 aufbaut. Danach werden die aus den so gesammelten Erkenntnissen resultierenden Konzepte für den Ablauf der Erweiterung aufgezeigt und analysiert. Innerhalb dieses Bereiches wird ein Hauptaugenmerk auf den finanziellen Aspekten der Erweiterung liegen, wobei sowohl die MOEL, als auch auf die EU-Staaten berücksichtigt werden. Abschließend werden einerseits die Einflüsse der EU-Umweltpolitik auf den Prozeß der Osterweiterung, als auch andererseits die Auswirkungen dieses Ablaufes auf die EU-Umweltpolitik dargelegt. Außerdem werden bestehende Chancen und Risiken erörtert und bewertet.
Im Verlauf der gesamten Betrachtung wird der Text versuchen, die Intentionen beider Seiten, die der MOEL und die der EU-Staaten, zu berücksichtigen, um so unterschiedliche Harangehensweisen der jeweiligen Beteiligten besser analysieren und erklären zu können.
3
2. Beitrittskandidaten im mittel- und osteuropäischen Raum (MOEL)
Im Juni 1993 beschloß der Europäische Rat auf seinem Treffen in Kopenhagen den mittel- und osteuropäischen Ländern Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn Beitrittsperspektiven zur Europäischen Union zu eröffnen. 1 Zwar werden im Moment auch Verhandlungen mit Malta, der Türkei und Zypern geführt, diese werden jedoch in der weiteren Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wurden in Kopenhagen die drei Kriterien für den Beitritt zur EU festgelegt:
- Politisches Kriterium, Einhaltung von Demokratie und Menschenrechten.
- Wirtschaftliches Kriterium, Marktwirtschaft und konkurrenzfähige Volkswirtschaft.
- Vollständige Übernahme und Umsetzung der „Acquis Communautaire“, dem kompletten Rechtsstand der EU, in nationales Recht. 2
2.1. Einteilung in verschiedene Beitrittsgruppen
In einem Dokument der am 16. Juli 1997 von der Kommission vorgelegten „Agenda 2000“ wurde empfohlen, die Beitrittskandidaten in zwei zeitlich auf-einanderfolgende Betrittsgruppen zu unterteilen. Begründung dieser Einteilung war der unterschiedliche Fortschritt in der Erfüllung der drei in Kopenhagen aufgestellten Kriterien. Zunächst sollten direkte Beitrittsverhandlungen mit der ersten Gruppe eröffnet werden, während die Verhandlungen mit der zweiten Gruppe erst später beginnen sollen. Diesen Vorschlag zur Vorgehensweise billigte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 1997 in Luxemburg.
1 Europäische Union (Hg.), „Erweiterung: Die Heranführung an den Beitritt“,
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/e40001.htm, April 2000, Kapitel 3.
2 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft zum EU-Rundschreiben „EU-
Erweiterung & Umweltschutz 1“, o.O., 1999, S. 3.
4
Zur ersten Gruppe gehören die Staaten Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn. 3
Vom Europäischen Parlament (EP) wurde Kritik an der Einteilung in zwei Beitrittsgruppen geäußert. So sah das EP einerseits die Gefahr, daß die Länder der ersten Beitrittsgruppe den Eindruck erhielten, daß sie die Kriterien im Umweltbereich bereits ausreichend erfüllt hätten. Andererseits könnten die Länder der zweiten Gruppe, anhand des Beispieles der ersten Gruppe, daraus die Schlußfolgerung ziehen, daß umweltspezifische Faktoren, im Verhältnis zu politischen und wirtschaftlichen, eine eher untergeordnete Rolle spielen würden. In beiden Fällen könnte dieses in den jeweiligen Ländern zu einer Reduzierung ihrer Anstrengungen im Umweltbereich führen. 4
3. Umweltsituation in den MOEL
Die Europäische Kommission führte zur Vorbereitung der Erweiterung in den MOEL einen Besitzstandsabgleich (Screening) durch. Dieser untersuchte, inwieweit die „Acquis Communautaire“ von den einzelnen Staaten bis zu diesem Zeitpunkt in nationales Recht überführt bzw. in die Praxis umgesetzt worden ist. Zusätzlich wurden Schätzungen angestellt, in welchen Bereichen und über welche Zeiträume hinweg Übergangsfristen für die Umsetzung der „Acquis“ notwendig sind. 5
Durchgeführt wurde das Screening von April 1998 bis Juli 1999, wobei der 1. März 1998 als Stichtag für die Analyse festgelegt wurde. Nach Abschluß des Screenings war es den MOEL möglich, zu den von der Kommission formulierten Ergebnissen Stellungnahmen abzugeben. 6
3 Europäische Union (Hg.), „Erweiterung“, a.a.O., Kapitel 8f.
4 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung (Themenpapier Nr. 17)“,
Luxemburg, 1998, S. 8.
5 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft zum EU-Rundschreiben „EU-
Erweiterung & Umweltschutz 2“, o.O., 1999, S. 3.
6 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 4.
5
3.1. Ergebnisse des Screenings
Das von der Europäische Kommission durchgeführte Screening ergab, daß die Beitrittsländer in vielen umweltspezifischen Teilbereichen weit hinter ihren eigenen Plänen zur Übernahme und Umsetzung der „Acquis Communautaire“ zurückgeblieben sind.
Folgende Punkte bedingen die Probleme bei der Umsetzung:
- Schwache Regierungen bzw. komplizierte und langwierige Gesetzgebungsverfahren
- Geringe finanzielle Mittel
- Schwache und personell unterbesetzte Verwaltungen
- Mangelendes Umweltbewußtsein der Bevölkerung in den MOEL, auf-grund der schwachen ökonomischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern 7
Aufgrund dieser zum Teil gravierenden Probleme haben Kommission und Beitrittsländer eine Übersicht über möglicherweise notwendig werdende Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen erarbeitet. (Siehe Anhang) Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine vorläufige Planung, da die Kommission eventuell längere und/oder mehr Sonderregelungen für notwendig erachtet. Hinzu kommt, daß neue Umweltrichtlinien, die bei ihrer Umsetzung in den MOEL zu Problemen führen könnten, nicht berücksichtigt wurden. 8
4. Kosten der EU-Osterweiterung im Umweltbereich
Für die Übernahme und Umsetzung des bestehenden EU-Umweltrechts in den MOEL werden enorme finanzielle Mittel benötigt, die zum überwiegenden Teil von den Beitrittsländern selbst aufgebracht werden sollen. 9 Die EU unterstützt diesen Prozeß durch mehrere, teilweise schon heute bestehende, Hilfs- und Förderprogramme.
7 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 4.
8 Ebd.
9 Ebd., S. 9.
6
4.1. Direkte Kosten und finanzielle Situation der MOEL
Durch die EU-Osterweiterung wird die Gesamtbevölkerung der EU um mehr als 25%, ihr Gesamt-Bruttoinlandsprodukt jedoch nur um höchstens 5% anwachsen. Dieses verdeutlicht, vor welchen enormen Anstrengungen die EU und vor allem die MOEL stehen. 10
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission vom Mai 1998 werden die Kosten für die Übernahme der „Acquis“ allein im Umweltbereich in den zehn Kandidatenländern 100 - 120 Mrd. Euro betragen. 11 Dabei entfallen auf den Bereich Trink- und Abwasser 50 Mrd. Euro, auf den Bereich Abgasreinigung von Großkraftwerken ebenfalls 50 Mrd. Euro und auf den Bereich Abfallent-sorgung die restlichen Aufwendungen. Allerdings sind in diesen Beträgen noch nicht die notwendigen Ausgaben für die Umstellungen im privaten Bereich und für die Sanierung von Altlasten enthalten. 12 Wenn man diese Kosten zu den finanziellen Möglichkeiten der MOEL in Relation setzt, zeigt sich, daß die Finanzierung der Angleichung allein schon im Umweltbereich äußerst schwierig durchzuführen sein wird. Im Jahr 1997 hatten alle zehn MOEL gemeinsam ein Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 295,4 Mrd. Euro. Berechnungen zufolge müßten die einzelnen MOEL in den kommenden Jahren zwischen 0,9% und 3,4% ihres BIP für den Umweltbereich aufbringen. 13 Die bisherigen EU-Staaten geben jährlich ca. 1,5% ihres Bruttosozialprodukts (BSP) 14 für den Umweltschutz aus. Dieses jedoch bei einem ungleich größeren BIP von insgesamt 8.345,9 Mrd. US-$ im Jahr 1998. 15 Dieser Vergleich läßt vermuten, daß die finanziellen Möglichkeiten der MOEL nicht ausreichend sein könnten, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Zusätzlich muß hierbei beachtet werden, daß die EU-Staaten selber, trotz ihrer im Vergleich zu den MOEL immensen Geldmittel, in einigen Bereichen der Umweltpolitik Defizite aufweisen.
10 Europäische Union (Hg.), „Erweiterung“, a.a.O., Kapitel 1.
11 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 5 und EU-
Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 9.
12 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 5.
13 Ebd.
14 Ebd., S.21.
15 Wirtskammer Österreich (Hg.), Abteilung für Statistik, http://www.wk.or.at/statitik, April
2000.
7
Das Europäische Parlament kritisiert an den Kostenkalkulationen der Kommission, daß diese von einem zu positiven Wirtschaftswachstum in der EU von jährlich 2,5% ausgehen und daß außerdem die Gesamtsumme der Kosten zu niedrig veranschlagt ist. 16
4.2. Umweltspezifische Hilfsprogramme der EU
Die EU hat in den vergangenen elf Jahren mehrere Hilfs- und Förderprogramme zur Unterstützung der MOEL und zur Vorbereitung auf ihren Beitritt geschaffen.
Das erste und bis heute bedeutendste Programm ist PHARE (Poland and Hungary Assistance for the Restructuring of the Economy). Es wurde bereits 1989 zur Förderung aller mittel- und osteuropäischer Staaten eingerichtet 17 und war ursprünglich ein Instrument zum Aufbau der Wirtschaft und demokratischer Strukturen. Im Laufe der Jahre hat sich die Zielsetzung von PHARE auf die Unterstützung des Beitrittsprozesses verlagert, wobei vor allem Know-how und technische Hilfe vermittelt und in die Infrastruktur investiert werden soll. Dabei kooperiert PHARE neben öffentlichen auch mit privaten und nichtkommerziellen Organisationen. 18
Das Gesamtvolumen von PHARE ist von 1990 bis 2006 (geplant) kontinuierlich erhöht worden und beträgt mittlerweile für den Planungszeitraum 2000 bis 2006 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. 19 Obwohl der Anteil für umweltspezifische Ausgaben ab 1995 von 9% (Anteil von 1990 bis 1996) auf ca. 33% ansteigen sollte, ist er bis 1998 konstant geblieben. 20 Neben PHARE wurden darüber hinaus zusätzlich mehrere kleine Hilfsprogramme, wie LIFE, TAIEX und DISPAE, mit unterschiedlichen Zielsetzungen und finanziell deutlich geringeren Volumina eingerichtet. 21 Auf der Konferenz des Europäischen Rates im März 1999 in Berlin wurde die Schaffung zweier neuer, umfangreicher Hilfsprogramme beschlossen. Dieses
16 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 15.
17 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 4.
18 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 10f.
19 Ebd., S. 10 und EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 4.
20 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 10.
21 Ebd., S. 11-13.
8
ist zum einen das verkehrs- und umweltspezifische ISPA mit einem jährlichen Etat von 1 Mrd. Euro und zum anderen das agrarspezifische SAPARD mit jährlich 500 Mio. Euro. 22
5. Hoffnungen und Probleme durch die EU-Osterweiterung
Mit dem Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union werden große politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Hoffnungen für den Einigungsprozeß Europas verbunden. Einerseits erwartet man eine Verbesserung der Situation und Struktur in den MOEL und andererseits bietet der Beitrittsprozeß die Möglichkeit notwendige Neuerungen und Modernisierungen in der Organisation der EU durchzuführen. Dieses trifft insbesondere auf den Umweltbereich zu, da dort die Unterschiede der Standards zwischen EU und MOEL besonders groß sind und dieser Bereich zukünftig eines der bedeutendsten Problemfelder darstellen wird.
Allerdings zeigt sich schon bei den aktuellen Beitrittsverhandlungen, daß die dringend benötigte Transparenz, die für einen offenen, nachvollziehbaren Prozeß dieser politischen Dimension unabdingbar ist, nicht in ausreichendem Maße gewährleistet wird. Einer der Gründe dafür ist die Tatsache, daß die Verhandlungen in zu starkem Maße von der Kommission bestimmt werden. Hinzu kommt, daß die umweltpolitische Dimension im Verhältnis den zu ökonomischen Interessen der Industrie eine eher untergeordnete Rolle spielt. 23
5.1. Differierende Bewertungen der Notwendigkeit von Übergangsfristen
Die ursprüngliche Position von Europäischem Rat und Kommission beinhaltete die vollständige Übernahme der „Acquis Communautaire“ in den MOEL als Voraussetzung für den Beitritt zur EU. Jedoch schätzte die Kommission schon in der „Agenda 2000“ die Gewährung von Übergangsfristen für die
22 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 4.
23 Umweltrat (Hg.), „Umweltgutachten 2000 Kurzfassung“,
http://www.umweltrat.de/gutacht00.htm, April 2000, S. 19 u. 21.
9
MOEL als unerläßlich ein. 24 Die Auswertung des 1998/1999 durchgeführten Screenings bestätigte diese Annahme und hielt in zahlreichen Gebieten der Umweltgesetzgebung zum Teil langjährige Übergangsfristen für erforderlich. Besonders die einzelnen MOEL und die Kommission erachten diese für unumgänglich oder streben noch längere bzw. weitere Fristenregelungen an. 25 Der Umweltrat äußert Bedenken gegenüber dieser sich momentan andeutenden Konzeption, da sich im Moment eine Situation abzeichnet, in der es zu einer zu großen Anzahl von Übergangsfristen oder sogar Ausnahmeregelungen zu kommen scheint. Aus diesem Grund erachtet der Umweltrat es für unabdingbar, daß diese Sonderregelungen nur im Einzelfall gewährt, zeitlich begrenzt und regelmäßig überprüft werden. Diese Maßnahmen müssen restriktiv durchgeführt werden, um zu verhindern, daß aus diesen Sonderregelungen permanente Lösungen werden. Darüber hinaus sieht der Umweltrat, unter Voraussetzung größerer Freiheiten in der Umsetzung für die einzelnen Länder, durchaus die Möglichkeit einheitliche Umweltstandards zu gewährleisten. Marktorientierte Instrumente und Selbstverpflichtungen könnten in diesem Zusammenhang sinnvoll eingesetzt werden. 26 Das EP lehnt Ausnahmeregelungen grundsätzlich ab und fordert für die Gewährung von Übergangsbestimmungen äußerst harte Kriterien und deren restriktive Anwendung. 27
Grundsätzlich befürchten sowohl Kritiker, als auch die Kommission selbst, durch den übermäßigem Gebrauch von Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen das Auftreten zweier größerer Problemfelder. Einerseits kommt es nicht zu einer zeitlich einheitlichen Übernahme des Rechtsstandes, und damit zu unterschiedlichen Umweltschutzniveaus innerhalb der EU. Dieses wird sich vor allem auf den gemeinsamen Binnenmarkt negativ auswirken, 28 da die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht. Andererseits kann es durch die unterschiedlichen Umweltstandards zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nicht zu einer effizienten, einheitlichen Umweltpolitik kom- 24 EuropäischesParlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 6f.
25 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 4.
26 Umweltrat (Hg.), „Umweltgutachten 2000 Kurzfassung“, a.a.O., S. 21 u. 25f.
27 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 8.
28 Umweltrat (Hg.), „Umweltgutachten 2000 Kurzfassung“, a.a.O., S. 26.
10
men. 29 Zusätzlich wird die Nachgiebigkeit der EU in dieser Frage eine grundsätzliche Schwächung der Position der Umweltpolitik nach sich ziehen. 30
5.2. Chancen und Risiken für die weitere Umweltpolitik der EU
Der Umweltsektor findet bisher in der Politik der EU-Mitgliedsstaaten und der Beitrittskandidaten, abgesehen von einigen Ausnahmen, wenig Beachtung. 31 Eine Chance für eine bessere Umweltpolitik besteht voraussichtlich in der Tatsache, daß sie zukünftig an Bedeutung gewinnen kann, da sie als Wett-bewerbsfaktor eine wichtigere Rolle als bisher einnehmen wird. 32 Ziel der künftigen EU-Umweltpolitik müßte eine verstärkte Orientierung auf Nachhaltigkeit beinhalten. Zwar wurde diese auch im Vertrag von Amsterdam als Zielsetzung festgelegt, sie findet jedoch sowohl im aktuellen politischen Geschehen der EU als auch im bisherigen Beitrittsprozeß kaum Beachtung. Der derzeitige Erweiterungsprozeß bietet die Möglichkeit, die Struktur der EU grundsätzlich zu reformieren und zum erstenmal nachhaltige Konzepte zu berücksichtigen. 33 In diesem Rahmen könnten unter anderem eine größere Berücksichtigung von regionalen Konzeptionen sowie eine stärkere Beachtung der Querschnittspolitik und marktorientierter Instrumente zukunftsfähige Möglichkeiten darstellen. 34
Wegen des bisher sehr hohen Tempos des aktuellen Beitrittsprozesses bleibt für eine grundlegende Reform der EU-Strukturen und für die Einbindung nachhaltiger Politik weder Zeit noch Raum. 35 Da schon ab dem Ende des Jahres 2002 Beitritte zur EU geplant sind, 36 bleibt für Änderungen und wirkliche Lösungen von bestehenden Problemen keine Zeit. Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen belegen diese Entwicklung. In diesem Zusammenhang zeigt sich eine weitere negative Auswirkung der Fristenregelung. Eine
29 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 5.
30 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 4.
31 Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung“, a.a.O., S. 9.
32 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 8.
33 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 20f.
34 Umweltrat (Hg.), „Umweltgutachten 2000 Kurzfassung“, a.a.O., S. 21, 22 u. 24.
35 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 2, a.a.O., S. 7.
36 Europäische Union (Hg.), „Erweiterung“, a.a.O., Kapitel 15.
11
Weiterentwicklung der EU-Umweltpolitik kann unter dem Hinweis auf die Nichterfüllung der bisherigen Bestimmungen verhindert werden. 37
Fazit
Abschließend läßt sich sagen, daß durch die geplante EU-Osterweiterung immense Belastungen auf die MOEL zukommen werden. Besonders das sehr hohe Tempo des Beitrittsprozesses vergrößert die Schwierigkeiten für die MOEL, die allein für die Umweltbereich notwendigen finanziellen Mittel im ausreichendem Maße aufzubringen. Um so mehr wäre es an den jetzigen EU-Mitgliedern die Beitrittskandidaten stärker als bisher finanziell und logistisch zu unterstützen. Nur dadurch wäre es zu gewährleisten, daß der Um-weltsektor, wie im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben, einen wirklichen Schwerpunkt der EU-Osterweiterung bildet und nicht hinter wirtschaftlichen und anderen Interessen zurückbleibt. Dazu ist es auch unabdingbar, diese Problematik in verstärktem Maße, sowohl in den MOEL als auch vor allem in der heutigen EU, öffentlich zu thematisieren.
Es besteht die große Gefahr, daß durch die große Eile mit der die Erweiterung vorangetrieben wird und vor allem aufgrund des fehlenden Willens zu Veränderungen dringend notwendige Reformen der EU-Strukturen, insbesondere im Umweltsektor, auf der Strecke bleiben. Die EU selber steht dabei vor dem Dilemma, trotz fehlender finanzieller Mittel und nicht ausreichender Zeit, den Beitrittsprozeß weiter vorantreiben zu müssen, da einerseits die MOEL massiv in die EU hineindrängen und andererseits eine große Erwartungshaltung ausgeübt wird.
37 EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft 1, a.a.O., S. 21.
12
Literaturverzeichnis
EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft zum EU-Rundschreiben „EU-Erweiterung & Umweltschutz 1“, o.O., 1999.
EU-Koordinationsstelle des DNR (Hg.), Sonderheft zum EU-Rundschreiben „EU-Erweiterung & Umweltschutz 2“, o.O., 1999.
Europäisches Parlament (Hg.), „Umweltpolitik und Erweiterung (Themenpapier Nr. 17)“, Luxemburg, 1998.
Europäische Union (Hg.), „Erweiterung: Die Heranführung an den Beitritt“, http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/e40001.htm, April 2000.
Friends of the Earth, European Environmental Bureau (Hg.), „EU Accession and the Environment: An introduction“, Belgien, 1998.
Umweltrat (Hg.), „Umweltgutachten 2000 Kurzfassung“,
http://www.umweltrat.de/gutacht00.htm, April 2000.
Wirtskammer Österreich (Hg.), Abteilung für Statistik,
http://www.wk.or.at/statitik, April 2000.
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Anhang
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Lars Thiede, 2000, EU-Umweltpolitik und Osterweiterung, München, GRIN Verlag GmbH
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