Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis II
Literaturverzeichnis IV
Anmerkungen VIII
Gutachten 1
A) Problemstellung, BGH Urteil vom 12.12.2000 - 1 StR 184 / 00 1
I) Der Sachverhalt 1
II) Das Problem 2
B) Typische Straftaten im Internet 2
I) einzelne Delikte und Beispiele 3
1) Delikte gegen die öffentliche Ordnung und staatsgefährdende Delikte 3
a) Volksverhetzung (Auschwitzlüge) § 130 3
b) Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen und
Verbreiten von Propagandamitteln §§ 86, 86 a 5
c) öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 6
d) Anleitung zu Straftaten § 130 a 7
e) öffentliche Billigung von Straftaten § 140 Nr. 2 8
f) Gewaltdarstellung bzw. -verherrlichung § 131 9
g) sonstige Staatsgefährdungsdelikte §§ 90 a I, 90 b, 129, 129 a 9
2) Delikte gegen die persönliche Ehre §§ 185 ff 11
3) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 184 I, III 11
II) Tatbestandsübergreifende Probleme - Versuch der Kategorisierung 12
1) Einteilung der Delikte anhand bestimmter Kriterien 12
a) nach Beziehung zwischen Handlung und Erfolg 12
aa) Erfolgsdelikte 12
bb) schlichte Tätigkeitsdelikte 13
b) nach Intensität der Beeinträchtigung des Schutzobjektes 13
aa) Verletzungsdelikte 13
bb) Gefährdungsdelikte 13
a) konkrete Gefährdungsdelikte 13
ß) abstrakte Gefährdungsdelikte 14
?) potentielle Gefährdungsdelikte 14
2) Schriftenbegriff § 11 III 15
3) „Verbreiten“ und „zugänglich machen“ von strafbaren Inhalten 17
II
)C Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - Strafverfolgungskompetenz 17
I) Prinzipien des deutschen Internationalen Strafrechts 18
1) Territorialitätsprinzip 18
2) Flaggenprinzip 18
3) aktives Personalitätsprinzip 18
4) Schutzgrundsätze (Realprinzip, passives Personalitätsprinzip) 19
5) Weltrechtsgrundsatz (Universalprinzip) 19
6) Grundsatz der Stellvertretenden Strafrechtspflege 20
7) Ubiquitätsgrundsatz 20
II) Der strafrechtliche Erfolgsbegriff 21
1) Allgemeines 21
2) deliktsspezifische Erfolgsbestimmung 22
a) Erfolgsdelikte, Verletzungs- und konkrete Gefährdungsdelikte 22
b) Tätigkeitsdelikte, abstrakte und potentielle Gefährdungsdelikte 23
aa) erfolgsbejahende Ansicht 23
bb) Gegenansicht 26
cc) vermittelnde Ansicht: „Tathandlungserfolg“ 27
dd) Stellungnahme 28
c) Zwischenergebnis 29
3) Konsequenz für die untersuchten Tatbestände 29
III) Einschränkung des Ubiquitätsprinzips 29
1) subjektivierende Auslegung, teleologische Reduktion des § 9 30
2) Territoriale Spezifizierung 31
3) Anlehnung an § 7 31
4) geltende Regelungen § 17 StGB, Art.296 EGStGB, § 153 c II StPO 32
5) Beschränkung des Anwendungsbereichs de lege ferenda 32
6) Stellungnahme 33
D) Ausblick 34
E) Anhang 36
III
Literaturverzeichnis
Altenhain, Karsten Die strafrechtliche Verantwortung für die Verbreitung mißbilligter Inhalte
in Computernetzen
Computer und Recht 1997, Seiten 485 - 496
(zit.: „Altenhain, CR 1997, 495“)
Breuer, Barbara Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf exterritorial handelnde Inter-
net- Benutzer
Multimedia und Recht, Zeitschrift für Information, Telekommunikation und
Medienrecht - 1998, Seiten 141 - 145
(zit.: „Breuer, MMR 1998, 141“)
Clauß, Felix BGH: Verbreitung der „Auschwitzlüge“ im Internet
BGH, Urteil vom 12.12.2000 - 1 StR 184/00 mit Anmerkung
Computer und Recht 2001, Seiten 228 - 233
(zit.: „Clauß, CR 2001, 228“)
Collardin, Marcus Straftaten im Internet, Fragen zum internationalen Strafrecht
Computer und Recht 1995, Seiten 618 - 622
(zit.: „Collardin, CR 1995, 618“)
Cornils, Karin Der Begehungsort von Äußerungsdelikten im Internet
Juristenzeitung 1999, Seiten 394 - 398
(zit.: „Cornils, JZ 1999, 394“)
Derksen, Roland Strafrechtliche Verantwortung für in internationalen Computernetzen ver-
breitete Daten mit strafbarem Inhalt
Neue Juristische Wochenschrift 1997, Seiten 1878 - 1885
(zit.: „Derksen, NJW 1997, 1878“)
Volksverhetzung durch im Ausland erfolgte Kundgabe der Auschwitzlüge
BGH, Urteil vom 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Juristische Arbeitsblätter 2001, Seiten 276 - 280
(zit.: „Heghmanns, JA 2001, 276“)
Heinrich, Bernd Der Erfolgsort beim abstrakten Gefährdungsdelikt
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 1999, Seiten 72 - 84
(zit.: „Heinrich, GA 1999, 72“)
Hilgendorf, Eric Grundfälle zum Computerstrafrecht
Juristische Schulung 1997, Seiten 323 - 331
(zit.: „Hilgendorf, JuS 1997, 329“)
Hilgendorf, Eric Überlegungen zur strafrechtlichen Interpretation des Ubiquitätsprinzips im
Zeitalter des Internet
Neue Juristische Wochenschrift 1997, Seiten 1873 - 1877
(zit.: „Hilgendorf, NJW 1997, 1873“)
Hinterseh, Sven Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Pornographie im Internet. Ein
Beitrag zum Thema „Datennetzkriminalität“
JurPC - Zeitschrift für Rechtsinformatik 1996, Seiten 460 - 473
(zit.: „Hinterseh, JurPC 1996, 460“)
IV
Möglichkeiten und Risiken bei der Bekämpfung rechtsradikaler Inhalte im
Multimedia und Recht, Zeitschrift für Information, Telekommunikation und
Medienrecht - 2001, Seiten 347 - 352
(zit.: „Holznagel / Kussel, MMR 2001, 347“)
Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil
Jofer, Robert Strafverfolgung im Internet - Phänomenologie und Bekämpfung kriminel-
len Verhaltens in internationalen Computernetzen
Europäische Hochschulschriften, Reihe II Rechtswissenschaft Bd. 2555
Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, Bruxelles, New York, Oxford, Wien 1999
(zit.: „Jofer, Strafverfolgung im Internet“)
Kienle, Michael Internationales Strafrecht und Straftaten im Internet: zum Erfordernis der
Einschränkung des Ubiquitätsprinzips des § 9 Abs.1 Var.3
1. Auflage
Konstanz 1998
(zit.: „Kienle, Internationales Strafrecht und Straftaten im Internet“)
Computer und Recht 2001, Seiten 243 - 249
(zit.: „Klengel / Heckler, CR 2001, 243“)
Strafgesetzbuch mit Erläuterungen
(zit.: „Bearbeiter in La / Kü“)
Lehle, Thomas Der Erfolgsbegriff und die deutsche Strafrechtszuständigkeit im Internet
1. Auflage
Konstanz 1999
(zit.: „Lehle, Der Erfolgsbegriff“)
Martin, Jörg Grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen im deutschen Strafrecht
Zeitschrift für Rechtspolitik 1992 Seiten 19 - 27
(zit.: „Martin, ZRP 1992, 19“)
Die Strafrechtliche Verantwortung von Internet- Providern: ein Gutachten
(zit.: „Niggli / Riklin / Stratenwerth, Die Strafrechtliche Verantwortung“)
Oehler, Dietrich Internationales Strafrecht, Geltungsbereich des Strafrechts, Internationales
Rechtshilferecht, Recht der Gemeinschaften, Völkerstrafrecht
2. Auflage, Köln u. a. 1983
(zit.: „Oehler, Internationales Strafrecht“)
Preuße, Thomas Informationsdelikte im Internet
Schriftenreihe Recht der neuen Medien, Band 2
Hamburg 2001
(zit.: „Preuße, Informationsdelikte im Internet“)
Ringel, Kurt Rechtsextremistische Propaganda aus dem Ausland im Internet
Computer und Recht 1997, Seiten 302 - 307
(zit.: „Ringel, CR 1997, 302“)
Römer, Nicole Verbreitungs- und Äußerungsdelikte im Internet
Eine Untersuchung von Normanwendungs- und Normauslegungsproblemen
eines neuen Kriminalitätsfeldes
Europäische Hochschulschriften, Reihe II Rechtswissenschaft Bd. 2946
Frankfurt am Main, Berlin, Bonn, Bruxelles, New York, Oxford, Wien 2000
(zit.: „Römer, Verbreitungs- und Äußerungsdelikte“)
Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch
Band I, Allgemeiner Teil (§§ 1 - 37), 7. Auflage
Band II, Besonderer Teil (§§ 80 - 256), 6. Auflage,
Band III, Besonderer Teil (§§ 223 - 358), 6. Auflage,
Bonn, Kiel, Regensburg, Tübingen 1999
(zit.: „ SK-Bearbeiter“)
Satzger, Helmut Die Anwendung des deutschen Strafrechts auf grenzüberschreitende Ge-fährdungsdelikte
Neue Zeitschrift für Strafrecht 1998, Seiten 112 - 117
(zit.: „ Satzger, NStZ 1998, 112“)
StGB, Strafgesetzbuch Kommentar
(zit.: „Bearbeiter in Sch / Sch“)
Sieber, Ulrich Internationales Strafrecht im Internet
Das Territorialitätsprinzip der §§ 3, 9 StGB im globalen Cyberspace
Neue Juristische Wochenschrift 1999, Seiten 2065 - 2073
(zit.: „Sieber, NJW 1999, 2065“)
Kinderpornographie, Jugendschutz und Providerverantwortlichkeit im In-
ternet: eine strafrechtsvergleichende Untersuchung
(zit.: „Sieber, Kinderpornographie, Jugendschutz und Providerverantwort-
lichkeit“)
VI
Sieber, Ulrich Strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Datenverkehr in internationalen
Computernetzen
Juristenzeitung 1996, 429 - 442 (Teil 1)
JZ 1996, 494 - 507 (Teil 2)
(zit.: „Sieber, JZ 1996, S.“)
StGB, Strafgesetzbuch und Nebengesetze
(zit.: „Bearbeiter in Tr / Fi“)
Vassilaki, Irini E. BGH: Online- „Auschwitzlüge“ und deutsches Strafrecht
BGH, Urteil vom 12.Dezember 2000 - 1 StR 184/00 mit Anmerkung
Computer und Recht 2001, Seiten 260 - 265
(zit.: „Vassilaki, CR 2001, 260“)
(zit.: „Wessels, AT“)
VII
Gutachten: Strafbarkeit inkriminierter Inhalte auf im Ausland befindlichen Servern nach deutschem Strafrecht
A) Problemstellung, BGH Urteil vom 12.12.2000 - 1 StR 184 / 00 Die zunehmend technische Vernetzung von Computern und die damit einhergehende exponentielle Ausbreitung der im Netz verfügbaren Informationen hat das Internet in jüngerer Vergangenheit zu dem Medium des Kommunikationszeitalters gemacht, mit dem der Einzelne sich nicht nur ein n ahezu grenzenloses Informationsangebot erschließen sondern auch grenzüberschreitend weltweit kommunizieren kann. 1 Dies eröffnet gesellschaftliche und wirtschaftliche Perspektiven von unüberschaubarem Ausmaß, es
wirft zugleich bislang rechtlich ungeklärte bzw. umstrittene Fragen auf. 2 Die Bedeutung des Internet wird mit der Zunahme von Computern in privaten Haushalten - bei sinkenden Preisen und vereinfachter Bedienbarkeit - künftig weiterhin stetig zunehmen. Allerdings sind mit dieser positiven Entwicklung auch weniger erfreuliche Begleiterscheinungen verbunden, da auch Straftäter die Möglichkeiten erkannt haben, die ihnen das Internet bietet. Das weltweite Datennetz ist ein Bereich, in dem die Einstellung strafbarer Inhalte durch nationale Gesetze nicht effizient verhindert oder geahndet werden kann, was einen nahezu unkontrollierbaren Informationsfluss e rmöglicht. Welche strafrechtlichen Probleme hiermit verbunden sind, soll der folgende, jüngst höchstrichterlich entschiedene Fall verdeutlichen. 3
I) Der Sachverhalt
Das Landgericht Mannheim hat einen in Deutschland geborenen australischen Staatsbürger wegen Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener in drei Fällen, in einem Fall (II.2) 4 zudem in weiterer Tateinheit mit Volksverhetzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, §§ 185, 189, 52 und §§ 189, 130, 52 StGB. Eine Verurteilung auch wegen Volksverhetzung in den beiden übrigen Fällen den Internet-Fällen (II.1 und II.3) 5 hat das Landgericht abgelehnt. Zwar sei der Tatbestand erfüllt, für diese Taten gelte jedoch das deutsche Strafrecht nicht.
1 Kenntnisse über Begriff, historische Entwicklung und Funktionsweise des Internet werden
im Folgenden vorausgesetzt; näher dazu Kienle, Internationales Strafrecht und Straftaten
im Internet, Seiten 4 - 27; Lehle, Der Erfolgsbegriff, Seiten 10-15; Römer, Verbreitungs-
und Äußerungsdelikte, Seiten 21-36 .
2 Sieber JZ 1996, 429.
3 BGH, Urteil v. 12. Dezember 2000 1 StR 184/00, Recherche vom 18.09.01:
http://www.caselaw.de/caselaw.dll?DocumentShow&3144&none; s.a. NJW 2001, 624.
4 BGH aaO Urteil Rn.31 f; ebenfalls MMR 2001, 228 ff, CR 2001, 260 ff.
5 BGH aaO Urteil Rn.27 ff und Rn.33 ff .
1
Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Angeklagte war Direktor des „Adelaide Institutes“ in Australien. Er verfaßte Rundbriefe und Artikel, in denen er „revisionistische“ 6 Thesen vertrat, die er auf der Homepage des Instituts auf einem australischen Server publizierte. Unter dem Vorwand wissenschaftlicher Forschung wurde die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Ermordung der Juden bestritten und als E rfindung „jüdischer Kreise“ dargestellt. 7 Die zwei Internet-Fälle (II.1 und II.3) betrafen vom Angeklagten selbst verfaßte Publikationen, die d ie Auschwitzlüge zum Inhalt hatten. Da der Angeklagte selbst nur im Ausland gehandelt hat, war die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts zu begründen.
II) Das Problem
Da keine der in §§ 3 - 7 verankerten Prinzipien für die Begründung deutschen Strafrechts in Betracht kamen, hing die Anwendung des deutschen Strafrechts davon ab, ob gem. § 9 „der zum Tatbestand gehörende Erfolg“ in Deutschland eingetreten ist. Die Volksverhetzung nach § 130 I, III setzt voraus, daß die Tat geeignet ist, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Der tatsächliche Eintritt einer Friedensstörung ist nicht Tatbestands-voraussetzung; wodurch der Tatbestand des § 130 ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstellt. Bislang war jedoch umstritten und höchstrichterlich nicht entschieden, ob abstrakte Gefährdungsdelikte einen Erfolgsort i.S.d. §9 haben können. Dies hat der BGH mit o.g. Urteil nun positiv entschieden: „Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung i.S.d. § 130 I oder III erfüllen („Auschwitzlüge“), auf e inem ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutsch-land zugänglich ist, so tritt eine zum Tatbestand gehörende Eignung zur Friedensstörung (Erfolg im Sinne des § 9 I 3. Alternative ) im Inland ein.“ 8 Ob diese Entscheidung abschließend sein kann und sich diese Argumentation dauerhaft halten lässt, soll Gegenstand der folgenden Untersuchung sein.
B) Typische Straftaten im Internet
Das Internet laut Verfassungsschutzein bedeutendes Medium zur Agitation für Extremisten geworden, u.a. zur Propagierung politischer Ziele, zur Werbung neuer Mitglieder, zur Mobilisierung bei Aktionen. 9 Allein zwischen 1996 und 1999 hat sich die Anzahl der deutschen rechtsextremistischen Homepages auf rund 330 verzehnfacht. Weltweit geht man von über 2000
6 Revisionisten: Rechtsextremisten, die den Massenmord an Juden im III. Reiche leugnen.
7 BGH aaO Urteil Rn.25 .
8 Leitsatz des BGH, Urteil aaO Rn.10 .
2
rechtsextremistischen Websites aus. 10 Das Internet bietet Kriminellen die Möglichkeit, bestimmte Inhalte weitestgehend anonym zu verbreiten. Dazu werden multimediale Mittel wie Tonelemente, bewegte Bilder, Videosequenzen, Musik, animierte Grafiken, PC-Spiele u.a. eingesetzt um eine größere Attraktivität, vor allem bei jungem Internet-Publikum, zu entfalten. Zum Arsenal strafbarer Inhalte zählen z.B. Verbreitung verbotener Symbole nach §§ 86, 86 a, öffentliche Verbreitung indizierter Musikstücke (§§ 3 -5 GjS) und volksverhetzende Texte (§ 130). Typisch für viele Internet-Einstellungen ist die Darstellung von Kennzeichen verfassungswidriger O rganisationen, die problemlos auf den heimischen PC heruntergeladen und vervielfältigt werden können. I nsbesondere das Geschäft mit indizierten Tonträgern wie CDs, Videos etc. ist lukrativ, das Angebot ist umfangreich.
I) einzelne Delikte und Beispiele
Im Folgenden sollen ausgewählte Delikte beispielhaft das Ausmaß und die Vielgestaltigkeit kriminellen Verhaltens im Netz verdeutlichen, wobei grundsätzlich die Verwirklichung fast aller Straftatbestände irgendwie mit Hilfe von Internet- Diensten 11 denkbar ist, für die vorliegende Untersuchung der grenzüberschreitenden sogenannten Distanzdelikte aber insbesondere phänotypische Kommunikationsdelikte (Verbreitungs- und Äußerungsdelikte) relevant sind. Diese Form der Delinquenz ist für im Ausland agierende Täter insofern interessant, als dass sie sich weitestgehend anonym einem geringeren Risiko der effektiven Strafverfolgung aussetzen und mit einfachen Mitteln ein großen Wirkungskreis erzielen können. 12
1) Delikte gegen die öffentliche Ordnung und staatsgefährdende Delikte a) Volksverhetzung (Auschwitzlüge) § 130
Bestimmte Gruppen, die rechtsextremistische oder neonazistische Auffassungen vertreten, bedienen sich zunehmend bevorzugt des neuen Kommunikationsmediums. 13 Hierbei kommt in Extremfällen der Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 in Betracht, welcher vor dem historischen Hin-tergrund der Ereignisse im „Dritten Reich“ aufgrund antisemitischer und nazistischer Vorfälle insbesondere vor Diffamierungen und Diskriminierungen von Ausländern, Asylbewerbern und Juden schützen soll. 14 Dabei ent-
9 Http://www.verfassungsschutz.de/publikationen/gesamt/page01.htmlvom 18.06.2001.
10 Holznagel / Kussel, MMR 2001, 347 .
11 z.B. Telnet, FTP, Gopher, E-Mail, News, insbesondere WWW .
12 Lehle, Der Erfolgsbegriff, S.16 .
13 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Köppe
und der Gruppe Bündnis 90 / DIE GRÜNEN BTDrS 12/6711, S.1 .
14 BTDrS 12 /6853, S.24.
3
Arbeit zitieren:
Dr. Veit Busse-Muskala, 2002, Strafbarkeit inkriminierter Inhalte auf im Ausland befindlichen Servern nach deutschem Strafrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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