sich der Schwerpunkt der Arbeit auf die Grundlagenforschung (auch Kernfusion). Die Vereinigung trat 1967 in Kraft
Die Parlamentarische Versammlung (heute: Europäisches Parlament) und der Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig. Schengen-Abkommen Juni 1985:
• Vorgänger: Zollübereinkommen zwischen BeNeLux Staaten Vertrag, der die Aufhebung der Grenzkontrollen zwischen den Staaten, die unterzeichnet haben. Vorerst unterzeichnen nur Belgien, Niederlande, Deutschland und Frankreich. Später stimmen aber auch Italien, Spanien, Portugal und Österreich dem Abkommen zu. Das Abkommen tritt 1995 für die meisten Mitglieder in Kraft, nur Österreich muss noch bis 1996 warten. 1997 unterzeichnen auch Schweden, Dänemark und Finnland das Abkommen. Bis heute noch nicht in Kraft getreten. 1986-1987
Schaffung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)
Darin sind die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und Verstärkung der Organe der EG (Europäische Gemeinschaft.
Binnenmarkt mit 4 Freiheiten: freier Verkehr von Wahren, Personen, Dienstleistungen, und Kapital
Trat 1993 in Kraft ist jedoch bis heute nicht vollendet. Schengen-Abkommen Juni 1985:
• Vorgänger: Zollübereinkommen zwischen BeNeLux Staaten 1947 Vertrag, der die Aufhebung der Grenzkontrollen zwischen den Staaten, die unterzeichnet haben. Vorerst unterzeichnen nur Belgien, Niederlande, Deutschland und Frankreich. Später stimmen aber auch Italien, Spanien, Portugal und Österreich dem Abkommen zu. Das Abkommen tritt 1995 für die meisten Mitglieder in Kraft, nur Österreich muss noch bis 1996 warten. 1997 unterzeichnen auch Schweden, Dänemark und Finnland das Abkommen. Bis heute noch nicht in Kraft getreten EU-Vertrag Vertrag von Maastricht (1992)
• Vollendung der EWWU (Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion)
• Es wurden die Kriterien für die Teilnahme an der EWWU festgelegt
• Sieht eine gemeinsame Außen- und Innenpolitik sowie eine Zusammenarbeit in der Justiz vor
• Namensänderung von EG zu EU. EG besteht aber immer noch als einer der 3 Pfeiler weiter. Vertrag von Amsterdam
• Erweiterung der Kompetenzen der EU
• Neues Ziel: Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
• Innerhalb von fünf Jahren soll er geschaffen sein
Vertrag von Nizza
Offizielle Ziele (In Wirklichkeit verfolgte jeder nur seine eigenen Ziele):
• Festsetzung von Osterweiterung (Weitere Vorgehensweise nach Kopenhagen-Kriterien)
• Neue Aufteilung im Europaparlament, kleiner werden (nicht mehr nach Einwohnerzahl; Deutschland verlangt nach Fläche, Frankreich: Bedeutung) tatsächlich aber größer geworden.
• Festlegung einer bestimmten Vorgehensweise, bei Fällen wie Österreich
• Neue Bestimmung der Vetorechte Zeigt ganz deutlich was die Hauptprobleme der Eu sind:
• Frankreich versucht krampfhaft Macht zu gewinnen
• Große Menge von „klugen Köpfen“ versuchen stur ihre Ideen durchzubringen EU versucht Misserfolg zu vertuschen:
• Der Vertrag definiert alte Verträge, wie Vertrag von Kopenhagen, neu und lobt die Aktivitäten der EU ( Selbstlob)
Aufnahme der Länder
1951: EGKS BeNeLux, Frankreich, Italien, BRD 1972 Dänemark, Irland, GB
(Norwegen) Norwegens Antrag wurde zwar von der EU genehmigt allerdings scheiterte der Beintritt an mehreren Volksabstimmungen. 1978 Griechenland 1985 Portugal, Spanien 1992
Österreich, Schweden, Finnland Ziele der EU sind:
1. die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts durch einen Raum ohne Binnengrenzen und eine Wirtschafts- und Währungsunion
2. eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedsstaaten, zu der zu einem späteren Zeitpunkt auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehören soll
3. die Stärkung der Bürgerrechte der Angehörigen der Mitgliedsstaaten durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft
4. die Wahrung und Weiterentwicklung des bisher im Rahmen der EG Erreichten Die EG bestand also ursprünglich aus den drei Gemeinschaften EG = Europäische Gemeinschaft EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Euratom = Europäische Atomgemeinschaft
Diese besitzen eigene Rechtspersönlichkeiten und werden durch ihre Organe im Rahmen ihrer Befugnisse vertreten.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik:
Ziele:
• Wahrung der gemeinsamen Werte, grundlegender Interessen und Unabhängigkeit der Union
• Stärkung der Sicherheit der Union
• Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der KSZE-Schlussakte und den Zielen der Charta von Paris (OSZE)
• Förderung der internationalen Zusammenarbeit
• Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
• Gemeinsame Aktionen: betreffen spezifische Situationen, in denen eine operative Aktion der Union für notwendig erachtet wird; sie sind für die Mitgliedstaaten bindend.
• Gemeinsamen Standpunkte: Das Konzept der Union wird für eine bestimmte Frage geographischer oder thematischer Art bestimmt; Die nationale Politik der Mitgliedstaaten muss mit diesen in Einklang stehen
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit:
Ziele sind Verhütung und Bekämpfung von:
• Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
• Kriminalität
• Terrorismus
• Menschenhandel und Straftaten an Kindern
• Drogen- und Waffenhandel
• Korruption und Betrug
Die dritte Säule der EU sieht eine enge Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten vor. Unmittelbar als auch unter Einschaltung des Europäischen Polizeiamts (Europol) und soweit erforderlich, durch Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten.
Organe und Einrichtungen der EU: Das Europäische Parlament EP
ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften. Sitz: Straßburg
Es besteht aus 626 Abgeordneten, welche durch die Bevölkerung der Mitgliedsländer alle fünf Jahre direkt gewählt werden.
Das europäische Parlament kontrolliert die europäische Kommission und kann ein Mistrauensvotum gegen Entscheidungen oder Mitglieder der Kommission anwenden. Das Europäische Parlament verfügt über kein Initiativrecht bei der Rechtsetzung, leitet aber Vorschläge weiter oder lehnt Vorschläge mit Hilfe des Votums ab. Das Parlament darf bei der Festsetzung des Haushaltsplans mitbestimmen. Der Europäischer Rat ER
Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedsstaaten der EU sowie der Präsident der EU, unterstützt von den Außenministern der Mitgliedstaaten zweimal jährlich zusammen. Gastgeber ist jeweils der Staat, der im Rat der EU den Vorsitz innehat. Der Rat kann auch rechtsverbindliche Beschlüsse fassen. Derzeitiger Vorsitz: Schweden zweites Halbjahr: Belgien EU-Ministerrat
• besitzt Entscheidungs- und Rechtsetzungsbefugnis.
• Organ, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Interessen geltend machen können.
• sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten
• ist für die Regierungszusammenarbeit im zweiten und dritten Pfeiler der EU zuständig
• ist für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Vorgehen der Union verantwortlich. Europäische Kommission EU-Kommission Aufgaben:
In den Bereichen, die den ersten Pfeiler der EU bilden, ist die Kommission wegen ihres alleinigen Initiativrechts (ausgenommen Fragen des freien Personenverkehrs) zuständig für die Ausarbeitung von Vorschlägen für gemeinschaftliche Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Die wichtigsten Entscheidungen über Maßnahmen und Prioritäten der EG treffen jedoch der Rat oder Rat und EP gemeinsam. Diese beiden Organe können die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele auffordern. Zusammensetzung: 20 Mitglieder, davon je zwei aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie je eines aus den anderen EU-Staaten.
Im Gegensatz zum Rat sind die Kommissare den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet. Mitglieder:
Romano Prodi (I), Präsident: Generalsekretariat, Presse- und Informationsdienst, Juristischer Dienst.
• Neil Kinnock (UK), Vizepräsident: Verwaltungsreform, Personal und Verwaltung, Generalinspektion, Gemeinsamer Dolmetscher- und Konferenzdienst, Übersetzungsdienst.
• Loyola de Palacio del Valle-Lersundi (E), Vizepräsidentin: Beziehungen zum EP, Verkehr und Energie.
• Mario Monti (I): Wettbewerb.
• Franz Fischler (A): Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei.
• Erkki Liikanen (FIN): Unternehmen und Informationsgesellschaft.
• Frits Bolkestein (NL): Binnenmarkt, Steuern und Zollunion.
• Philippe Busquin (B): Forschung, Gemeinsame Forschungsstelle.
• Pedro Solbes Mira (E): Wirtschaft und Währungsangelegenheiten, Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat).
• Poul Nielson (DK): Entwicklung und humanitäre Hilfe, Amt für humanitäre Hilfe (ECHO).
• Günter Verheugen (D): EU-Erweiterung.
• Chris Patten (UK): Außenbeziehungen.
• Pascal Lamy (F): Handel.
• David Byrne (IRL): Gesundheits- und Verbraucherschutz.
• Michel Barnier (F): Regionalpolitik, Regierungskonferenz.
• Viviane Reding (L): Bildung und Kultur, Amt für amtliche Veröffentlichungen.
• Michaele Schreyer (D): Haushalt, Finanzkontrolle, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung.
• Margot Wallström (S): Umwelt.
• António Vitorino (P): Justiz und Inneres.
• Anna Diamantopoulou (GR): Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
• Verwaltung mit Generalsekretär: David O'Sullivan (IRL) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuGH Sitz: Luxemburg
besetzt mit 15 Richtern und acht Generalanwälten.
Er entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat, Kommission und Mitgliedsstaaten
• gegen seine Entscheidungen ist Revision beim EuGH möglich. Europäischer Rechnungshof EuRH Aufgaben:
• Prüfung von Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie von Rechts- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft einschließlich der von dieser geschaffenen Einrichtungen.
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
• jährlicher Rechnungsprüfungsbericht Weitere Institutionen
• Wirtschafts- und Finanzausschuss
• Europäische Investitionsbank (EIB)
• Europäische Zentralbank (EZB) Autonome Einrichtungen:
EU Ost-Erweiterung
Agenda 2000
Im Juli ´97 beschlossen die EU-Mitglieder ein Paket, das Reformen in der Agrarpolitik und die Ostöffnung bzw. Erweiterung vorsieht und den Finanzrahme von 2000 bis 2001 beschließt, die Agenda 2000. Da die EU nur zu 4% für die Osterweiterungskosten aufkommen kann müssen Mitgliedsstaaten Opfer bringen: Österreich muss nunmehr 0,8% zahlen
• Nettoempfänger wie Spanien, Irland, Portugal oder Griechenland, erhalten 0,2% weniger.
Außerdem besagt die Agenda, dass es Aufgaben- und Verfahrensreformen geben müsse, damit die Erweiterung so billig als möglich vor sich gehen könnte. Beitrittsverhandlungen:
Ende 1998 wurden Verhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Zypern aufgenommen.
2000 begann man mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakischen Republik, Rumänien und Malta eröffnet.
Diese 13 beitrittswilligen müssen nun Grenzstreitigkeiten die bis zu einer bestimmten Frist nicht gelöst werden können dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Damit wird vor allem Türkei gemeint(Zypern). Themen der Verhandlungen:
• Personenfreizügigkeit
• Justiz und Inneres
• Haushaltsfragen
• Agrarpolitik
Bedingungen für Beitritt (Kopenhagen-Kriterien):
• Politische Kriterien (Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen):
• Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
• Wahrung der Menschenrechte
• Achtung und Schutz der Minderheiten
• Wirtschaftliche Kriterien
• Funktionsfähige Marktwirtschaft
• Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU • standzuhalten Ch ha an nc ce en n C
• Österreich rückt in eine zentrale Lage. Man erwartet dadurch ein großes Wirtschaftswachstum.
• Durch die Osterweiterung werden Direktinvestition leichter und dadurch die Wirtschaft noch mehr angekurbelt.
• In den Reformstaaten besteht zweifellos ein Modernisierungsbedarf wodurch sich ein neuer Exportmarkt für Altmitglieder auftut.
• Durch die Verbesserung der Lebensumstände bei den Beitrittsländern wird der Auswanderungsdruck verringert.
• Die friedliche Überwindung der Teilung Europas sollte nicht an Geizhälsen scheitern. Außerdem wie man am Beispiel USA sieht, die in Europa investiert haben, würden Altmitglieder langfristig gesehen profitieren. Ri is sk ke en n R
• Österreichs Firmen werden den billiger produzierenden Ostländer Frimen nicht konkurrieren können.
• Es steht zu befürchten, dass Krisen und hohe Kriminalität wie derzeit in Russland oder Serbien importiert werden.
• Die Arbeitslosigkeit kann auch steigen da billige Arbeitskräfte aus dem Osten nunmehr besser zur Verfügung stehen.
• Manche Experten sagen, dass die EU-Staaten noch nicht bereit sind da die
Di ie e E EW WU U ( D
Gr ru un nd ds sä ät tz zl li ic ch he es s G
• Die Kurse stehen ab 01.01.1999 unveränderlich fest
• Kein Zwang
• Währungskennzeichen: EUR oder
• Durch unabhängige EZB verwaltet
• doppelte Preisauszeichnung: •
Te ei il ln ne eh hm me er rs st ta aa at te en n T
11 Länder sind bereits dabei Nicht dabei sind:
Großbritannien - Teilnahme nächste Runde möglich Dänemark - Entscheidung per Volksentscheid gegen den Euro Schweden - noch nicht alle Kriterien zum Beitritt zur WWU erfüllt Griechenland - Konvergenzkriterien noch nicht erfüllt
Chancen und Risiken Ch ha an nc ce en n C
• neue Marktpotentiale erschließen
• betriebsinterne Prozesse optimieren
• Wettbewerbsvorteile nutzen
• Unternehmensstrategie verbessern
Ri is si ik ke en n R
• Umstellungskosten
• Preisdruck Informationsprobleme intern
Ze ei it tp pl la an n Z
01 1. .0 01 1. .1 19 99 99 9 0 Start der EWU
01 1. .0 01 1. .9 99 9- -3 31 1. .1 12 2. .2 20 00 01 1 0 Übergangsphase Euro nur als Buchgeld 01 1. .0 01 1. .2 20 00 02 2 0 Euro als Bargeld Doppelte Preisauszeichnung Sp pä ät te es st te en ns s 0 01 1. .0 07 7. .2 20 00 02 2 S Ende doppelte Bargeldphase
Sanktionen gegen Österreich
Absprache der anderen EU- Staaten gegen Österreich.
Sie drohen noch vor Vorliegen eines Regierungsprogramms mit politischer Isolierung:
• Keine bilateralen Kontakte
• Empfang österreichischer Botschafter auf technischer Ebene
• Keine Unterstützung für österreichische Kandidaten für ein Amt einer internationalen Organisation.
Nach der Vereidigung der Koalitionsregierung (ÖVP, FPÖ) treten die Sanktionen in Kraft.
Nach Meinung der EU ist der EU- Vertrag gefährdet und daher die Sanktionen gerechtfertigt: Verletzung der Grundrechte der Freiheit, der Demokratie, der Achtung und der Menschenrechte.
Anfang Juli ernennt der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „drei Weise“ die einen Bericht über die Haltung der österreichischen Regierung in bezug auf gemeinsamen europäischen Werte, insbesondere die Rechte von
Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern, sowie die politische Natur der FPÖ erstellen sollen. (Martti Ahtesaari, Marcelino Oreja, Jochen Abraham Frowein). Sanktionen wurden dank diesem Bericht eingestellt. Seuchen
BSE
Da die häufigsten Fälle von BSE in Groß Britannien aufgetreten sind muss das Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich DEUTLICH GEKENNZEICHNET sein. Weiter müssen ALLE Rinder seit 1.9.2000 beschriftet sein WO es aufgewachsen, geschlachtet und zerlegt wurde. Trotz dieser Maßnahmen fiel der Preis von Rindern drastisch, da die Konsumenten misstrauisch waren und kein/weniger Rindfleisch kauften. Darum bestimmte der Kommission, dass ab 1.1. 2001 ALLE RINDER AB 30 MONATEN einem Schnelltest unterzogen werden müsste. Wenn dieser positiv ist müssen die Rinder zu einem zweiten genaueren nach Deutschland geschickt werden. Da das Ergebnis der Ursachenforschung war, dass BSE durch Tiermehl hervorgerufen wird, ist Verfütterung von Tiermehl bis auf weiteres verboten. Außerdem wurden einige Millionen verdächtige Tiere vom Markt genommen. MKS
99% Prozent der MKS-Fälle waren in Großbritannien, weitere Vorfälle gab es in Holland, Frankreich und Deutschland. Deshalb wurden für das vereinigte Königreich folgende Maßnahmen unternommen:
• Ausfuhrverbot für lebende Maul und Klauen- Tiere
• Tötung aller importierter Schafe aus GB seit 1.2
• Versendung von Frischfleisch, Frischmilch, Milchprodukten, Schafsfelle usw. aus GB bis 21.5 verboten falls keine neuen Fälle auftreten. (Nordirland: 19.4) EU- weit gilt:
• Alle Milch- oder Fleischprodukte müssen bis zu einem ph-Wert von 6 gebracht werden, da ab diesem Grad ALLE MKS Bakterien absterben.
• Als Ziel für die Zukunft gilt eine Verringerung der Tiertransporte die zweifellos die Seuche bzw. rasche Verbreitung der Seuche unterstützt hat Die Kosten dieser Seuche betragen sich bis jetzt auf 170 Millionen Euro.
Arbeit zitieren:
Philipp Aiginger, 2001, Die Europäische Union, München, GRIN Verlag GmbH
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rosberry
kurz und knapp.
kurz und knapp, fast perfekt für meine hausaufgabe
am Sunday, January 13, 2002-
Timo
Anmerkung.
Die Daten stimmen soweit (sofern der Autor sie angibt), seine subjektiven Bewertungen einzelner Entwicklungen sind aber teilweise sehr kindisch bzw. "populär" (auch sprachlich); das sollte man wissen, bevor man diese Arbeit "kopiert".
Bsp.: "eine Große Menge von ,,klugen Köpfen" versuchen stur ihre Ideen durchzubringen, EU versucht Misserfolg zu vertuschen"
Nix für ungut.
am Wednesday, March 26, 2003-