INHALTSVERZEICHNIS
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Gliederung II
Literaturverzeichnis. IV
A. Vorbemerkung 1
B. Geschichte und Rechtsentwicklung bis 2001. 1
I. Entstehung und Namensgebung. 1
II. Veränderung der rechtlichen Stellung im gemeinschaftlichen Gefüge 2
1. Tendenzen der Anfangsphase 3
2. Die Einheitliche Europäische Akte 4
3. Neuordnung durch die Gründung der Europäischen Union. 5
4. Aktuelle Rechtslage durch die Reformen des Amsterdamer Vertrags 5
a. Wesentliche Änderungen im Überblick 6
b. Detaillierte Darstellung der Befugnisse 6
aa. Kontroll- und Kreativbefugnisse 6
bb. Beratungsbefugnisse 7
cc. Rechtsetzungsbefugnisse 7
(1) Anhörungsverfahren. 7
(2) Zusammenarbeitsverfahren. 8
(3) Mitentscheidungsverfahren. 9
(4) Zustimmung. 10
(5) Initiativrecht 10
dd. Haushaltsrecht 10
c. Momentane Zusammensetzung und Wahlsituation. 12
aa. Einheitliches Wahlverfahren. 12
bb. Zusammensetzung. 13
5. Perspektiven durch den Vertrag von Nizza 14
a. Beschlossene Reformen. 14
II
aa. Veränderung der Mitwirkungsrechte. 14
bb. Zusammensetzung. 15
b. Ausblick und Post-Nizza-Prozess 16
6. Vorschläge des Konvents 17
a. Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Vereinfachung“ 17
aa. Reform des Mitentscheidungsverfahrens 18
bb. Reform des Haushaltsverfahrens 18
cc. Ausweitung des Initiativrechts 18
b. Überlegungen zu einem einheitlichen Wahlrecht 19
C. Stellungnahme 20
III
Literaturverzeichnis
Bergmann, Jan / Lenz, Christopher Der Amsterdamer Vertrag: eine Kommentierung der Neuerungen des EU- und EG-Vertrages
1. Auflage Köln 1998
(zitiert als: Bearbeiter in: Bergmann/Lenz)
Bleckmann, Albert Europarecht
Das Recht der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften
6. Auflage München 1997 (zitiert als: Bleckmann)
Böhner, Martina Mitentscheidung des Europäischen Parlaments nach den Verträgen von Amsterdam und Nizza in: ZG 2001, S. 85 ff. (zitiert als: Böhner in: ZG 2001)
Borchardt, Klaus -Dieter Das ABC des Gemeinschaftsrechts
5. Ausgabe Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur Luxemburg 1999 (zitiert als: Borchardt)
Borchmann, Michael Der Vertrag von Nizza in: EuZW 2001, S. 170 ff. (zitiert als: Borchmann in: EUZW 2001)
Bröhmer, Jürgen Das Europäische Parlament: Echtes Legisla-tivorgan oder bloßes Hilfsorgan im legislativen Prozess in: ZEuS 1999, S. 197 ff. (zitiert als: Bröhmer in: ZEuS 1999)
Calliess, Christian / Ruffert, Matthias Kommentar des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Neuwied 1999
(zitiert als: Bearbeiter in: Calliess/Ruffert)
IV
Doering, Dörte Die europäischen Liberalen und die Zukunft des Europäischen Parlaments in: Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, S. 67 ff.
Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung Hannover 1979
(zitiert als: Doering in: Kompetenzen des EP)
Ehlermann, Claus -Dieter / Bieber, Roland Handbuch des europäischen Rechts Systematische Sammlung mit Erläuterungen IA 80 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Art. 189 - 201 Europäisches Parlament
428. Lieferung, Baden-Baden 2002 (zitiert als: Ehlermann/Bieber)
Fischer, Hans -Georg Europarecht: Grundlagen d es europäischen Gemeinschaftsrechts in Verbindung mit deutschem Staats- und Verwaltungsrecht
3. Auflage München 2001 (zitiert als: Fischer, Grundlagen)
Fischer, Klemens Der Vertrag von Nizza Text und Kommentar Baden-Baden, Zürich 2001 (zitiert als: Fis cher, Nizza)
Gahlen, Michael Der Weg nach Laeken in: Schriften zur Europäischen Integration 03/02
(zitiert als: Gahlen in: Integration 2002)
Grabitz, Eberhard / Hilf, Meinhard Das Recht der Europäischen Union Band II
19. Ergänzungslieferung Februar 2002 München 2002
(zitiert als: Bearbeiter in: Grabitz/Hilf)
Herdegen, Matthias Europarecht
2. Auflage München 1999 (zitiert als: Herdegen)
Huber, Peter Recht der europäischen Integration
2. Auflage Vahlen 2002 (zitiert als: Huber)
V
Ihnen, Hans -Jürgen Grundzüge des Europarechts: eine Einführung 2. Auflage München 2002 (zitiert als: Ihnen)
Koenig, Christian / Haratsch, Andreas Europarecht 2. Auflage Tübingen 1998 (zitiert als: Koenig/Haratsch)
Oppermann, Thomas Europarecht: ein Studienbuch 2. Auflage München 1999 (zitiert als: Oppermann)
Pöhle, Klaus Ein Parlament in voller Entfaltung Dreißig Jahre Europäisches Parlament Generaldirektion Wissenschaft und Dokumentation Straßburg 1982 (zitiert als: Pöhle)
Putz, Dieter Das Europäische Parlament und die Union in: Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments, S. 7 ff.
Niedersächsische Landeszentrale für Politische Bildung Hannover 1979
(zitiert als: Putz in: Kompetenzen des EP)
Schwarze, Jürgen Europäische Verfassungsperspektiven nach Nizza in: NJW 2002, S. 993 ff. (zitiert als: Schwarze in: NJW 2002)
Streinz, Rudolf Europarecht 5. Auflage Heidelberg 2001 (zitiert als: Streinz)
VI
Reform des EG-Parlaments
A. Vorbemerkung
Wenn man sich mit der Frage beschäftigt, durch welche Veränderungen das EG-Parlament reformiert werden könnte, ist es vorab zwangsläufig erforderlich, die momentane Situation dieses Organs im institutionellen Gefüge der Europäischen Union darzustellen. Daher wird sich diese Arbeit im Folgenden vor allem rechtsvergleichend mit den vo m Konvent angestrebten Änderungen auseinandersetzen. So soll es im ersten Teil vorwiegend um die gegenwärtige Ausgangsposition gehen, die durch die Verträge von Amsterdam und Nizza für das Parlament geschaffen wurden. Anschließend widmet sich diese Abhand lung den Vorschlägen des Konventes zu dem Thema. Dabei soll im Rahmen der ihr hierzu gestellten Aufgabe insbesondere auf den Bericht der Arbeitsgruppe "Vereinfachung" sowie auf vereinzelte Beiträge aus dem Plenum eingegangen werden.
B. Geschichte und Rechtsentwicklung bis 2001
Durch den in allen Segmenten der EU vorherrschenden dynamischen Prozess ist auch beim Europäischen Parlament (EP) eine ständige Veränderung der Stellung und Befugnisse zu beobachten. Es handelt sich dementsprechend nicht um einen Bereich, in dem mit einem Mal ein tiefer Einschnitt vorgeno mmen werden soll, sondern es zeigte sich schon während der letzten fünfzig Jahre eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Ebenso wenig ist die Ausdehnung der Befugnisse aber auch nicht das Ergebnis eines linearen und gleichmäßigen Prozesses, sondern es zeigten sich vielmehr immer wieder historische Schwerpunkte mit eine r erhebliche n Variationsbreite. 1 Mittels der Veranschaulichung dieses Prozesses wird sich jedoch schon jetzt die tendenzielle Richtung für die künftige Rechtsstellung des Parlaments in gewissen Zügen erahnen lassen.
I. Entstehung und Namensgebung
Die Idee eines gemeinsamen Europas existiert spätestens seit den visionären Ideen des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman, der im Jahre 1950 die Gründung einer Kohl- und Stahlunion zwischen Frankreich und Deutschland vorschlug. Damals vor allem mit dem Ziel, politische Stabilität durch wirtschaftliche Integration herbeizuführen. 2 Neben der 1951 durch den Pariser Vertrag gegründeten EGKS entstanden über diesen Gedanken im Rahmen der Römischen Verträge 1957 zudem auch die E uropäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft
1 EHLERMANN/BIEBER, Vorbemerkung Art. 137-144 Rdn. 7.
2 vgl. SCHUMAN-Plan vom 9. Mai 1950. 1/20
Reform des EG-Parlaments
(EURATOM). 3 Alle drei Gemeinschaften sollten damals zunächst über eine eigene parlamentarische Versammlung verfügen. 4 Diese wurden allerdings noch im gleichen Jahr der Unterzeichnung der Römischen Verträge durch das Abkommen über die gemeinsamen Organe für die Europäischen Gemeinscha ften (1. Fusionsvertrag) zu einer gemeinsamen Versammlung vereinigt. 5 Dort heißt es: "Die Befugnisse und Zuständigkeiten, die der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft der Versammlung übertragen, werden unter den in diesen Verträgen vorgesehenen Bedingungen durch eine einzige Versammlung ausgeübt. [...] Mit Aufnahme ihrer Tätigkeit tritt die [...] einzige Versammlung an die Stelle der in Artikel 21 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vorgesehenen Gemeinsamen Versammlung. Sie übt die Befugnisse und Zuständigkeiten, die der Gemeinsamen Versammlung durch den genannten Vertrag übertragen worden sind, gemäß dessen Bestimmungen aus." 6 Durch diesen ersten Fusionsvertrag war somit künftig die "Versammlung" als gemeinsames parlamentarisches Organ für die Belange aller drei Europäischen Gemeinschaften zuständig. Bereits damals bildete sich allerdings die Bezeichnung "Europäisches Parlament" heraus, welche auch durch die Versammlung selbst schon 1958 im Wege einer Namensänderung offiziell gemacht wurde. 7 Die endgültige Aufnahme dieser Bezeichnung in die Gründungsverträge erfolgte jedoch erst weitaus später im Jahr 1987 durch die Einigung über die Einheitliche Europäische Akte (EEA). 8 Mit diesem primärrechtlichen Akt war die Bezeichnung "Europäisches Parlament" dann auch für den Sprachgebrauch aller Organe sowie der Mitgliedsstaaten verbindlich. 9
II. Veränderung der rechtlichen Stellung im gemeinschaftlichen Gefüge
Während der letzten vierzig Jahre seit Entstehung des Europäischen Parlamentes kam es fortwährend zu Veränderungen hinsichtlich der Befugnisse, Aufgaben und Organisation dieses Organs. 10 Insbesondere im Bereich der klassischen demokratischen Rechte einer parlamentarischen Versammlung waren über die Jahre hinweg zahlreiche Neuerungen und Umbrüche zu beobachten:
3 BORCHARDT, S. 8.
4 vgl. Art. 7, 21 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951; Art. 4, 137 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957; Art. 3, 107 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft vom 25. März 1957.
5 BORCHARDT, S. 32; OPPERMANN, Rdn. 247; PUTZ in: Kompetenzen des EP, S. 7.
6 Art.1, 2 des Abkommens über gemeinsame Organe für die Europäischen Gemeinschaften vom 25. März 1957.
7 KOENIG/HARATSCH, Rdn. 152; IHNEN, S. 7.
8 vgl. Art. 3, 6 der EEA vom 17./28. Februar 1986.
9 KLUTH in: CALLIESS/RUFFERT , Art. 189 Rdn. 1; OPPERMANN, Rdn. 245.
10 CONV 216/02 Rdn. 6b; HUBER, § 12 Rdn. 28; IHNEN, S. 11; KLUTH in: CALLIESS/RUFFERT , Art. 189 Rdn. 26. 2/20
Arbeit zitieren:
Stefan Wille, 2003, Reform des EG-Parlaments II: Ausweitung der Budgethoheit und Mitentscheidung; Initiativrecht? Einheitliches Wahlrecht?, München, GRIN Verlag GmbH
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