Outsourcing in der Energiewirtschaft -
Anpassungsm öglichkeiten an veränderte Marktbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 2
2. Lage der Energiewirtschaft 2
2.1 Liberalisierung der Energiemärkte 2
2.2 Verbändevereinbarungen 3
3 Anpassungsmöglichkeiten 4
3.1 Notwendigkeiten der Anpassung 4
3.2 Möglichkeiten der Anpassung 5
3.3 Outsourcing als eine Form der Anpassung 6
3.3.1 Begriffserklärung 6
3.3.2 Entstehung 6
3.3.3 Eigenfertigung / -leistung oder Fremdbezug 7
3.3.4 Vor- und Nachteile von Outsourcing 9
3.3.4.1 Vorteile von Outsourcing 9
3.3.4.2 Nachteile von Outsourcing 11
3.3.5 Anwendungsfelder von Outsourcing 15
4. SpreeGas - ein Energiedienstleister stellt sich dem Markt 17
4.1 Erreichung des Unternehmensziels unter sich ändernden 17
Bedingungen
4.2 Outsourcing bei SpreeGas 18
4.3 Weitere Anpassungsmöglichkeiten 20
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 21
Anhang
Literaturverzeichnis 23
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1. Einleitung
Die Internationalisierung der Wirtschaft führte in den letzten Jahren in bisher weitgehend monopolistisch ausgeprägten Bereichen zu Veränderungen in den Industrieländern. Nach der Telekommunikation ist in jüngster Zeit die Liberalisierung der Energiewirtschaft in den Vordergrund getreten. Auch über eine Veränderung in der Wasserwirtschaft wird zunehmend nachgedacht.
Die nachfolgende Arbeit zeigt Möglichkeiten der betroffenen Unternehmen auf, sich diesen veränderten Bedingungen zu stellen. Dabei wird besonders auf das Outsourcing eingegangen. Die Ausführungen konzentrieren sich auf den deutschen Energiemarkt. Das Beispiel eines regionalen Energiedienstleisters, bei dem ich beschäftigt bin, soll dies verdeutlichen.
2. Lage der Energiewirtschaft
2.1 Liberalisierung der Energiemärkte
Die Energiewirtschaft befindet sich derzeit in einer Phase der Transformation in eine Wettbewerbsordnung. Kennzeichnend sind die weitestgehende Aufhebung von horizontalen und vertikalen Demarkationsvereinbarungen verbunden mit dem gesetzlichen Anspruch 1 . auf die Nutzung fremder Netze
Die Strom- und Gasmärkte wurden nicht zuletzt durch die Energierechtsnovelle 1998 geöffnet. Bis dahin hatten die Energieversorgungsunternehmen in ihren Versorgungsgebieten ein gesetzlich anerkanntes Monopol inne. Wettbewerb auf den Strom- und
1 NILL-THEOBALD, CHRISTIANE, THEOBALD, CHRISTIAN 2001, S. V 4 / 27
Gasmärkten setzt voraus, dass Dritte einen ungehinderten Zugang zu den Versorgungsnetzen haben. Das neue Energiewirtschaftsrecht hat einen 2 . allgemeinen Anspruch auf Zugang zu den Netzen geschaffen Die Unternehmen der Energiewirtschaft müssen sich durch Veränderungen nach innen und außen auf den jetzt stattfindenden Wettbewerb um den Kunden einstellen.
Dies führt einerseits zu Rationalisierungsprozessen z.B durch Outsourcing und andererseits zu Konzentrationsprozessen z.B. durch Fusionen. Als ein aktuelles Beispiel sei nur die Fusion Vattenfall, BEWAG, VEAG, LAUBAG genannt.
2.2 Verbändevereinbarungen
Die Liberalisierung beruht in Deutschland auf dem Prinzip des verhandelten Netzzugangs. Der gesetzliche Regulierungsrahmen, der die Erzwingbarkeit des Netzzugangs regelt, wird durch die privatwirtschaftlichen Verbändevereinbarungen ergänzt. Die unterschiedlichen Marktseiten verständigen sich auf die Einzelheiten des 3 Netzzugangs.
Dabei stellen die Verbändevereinbarungen eine rechtlich unverbindliche Musterregelung der Berechnungsgrundlagen für die Entgeltermittlungen und damit zusammenhängenden Konditionen dar. Sie regeln maßgeblich 4 . den Netzzugang
Der Verbändevereinbarung Gas kommt eine besondere Bedeutung zu. In der Energierechtsnovelle vom 24.04. bzw. 29.04.1998 findet man Regelungen über den Netzzugang nur für die Stromwirtschaft. Vergleichbare Regelungen für die Nutzung von Gasnetzen und das
2 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE; 01.08.2002; Internethomepage
3 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE; 01.08.2002; Internethomepage 5 / 27
5 fehlen 6 . Unbundling
Beispielsweise sind die beteiligten Partner in der Verbändevereinbarung zum Netzzugang bei Erdgas vom 03.05.2002
• Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), • Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sowie 7 • Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dabei soll die Kombination von staatlicher Rahmensetzung und privatwirtschaftlicher Feinsteuerung Effizienz und Flexibilität garantieren.
3. Anpassungsmöglichkeiten
3.1 Notwendigkeiten der Anpassung
Die Unternehmen der Energiewirtschaft stehen vor ihrer größten Herausforderung.
Im § 1 des am 24.04. bzw. 29.04.1998 neu gefassten Energiewirtschaftsgesetzes werden als Ziele Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit benannt. Diese sich teilweise ausschließenden Ziele führen zu einem Optimierungszwang im Geflecht 8 . vielfältiger Interessen
Waren nach den Zerstörungen des Weltkrieges der Aufbau und die sichere Versorgung mit Energie primäre Ziele, so treten zunehmend betriebswirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund. Hinzu kommen
4 NILL-THEOBALD, CHRISTIANE, THEOBALD, CHRISTIAN 2001, S. 183-184 5 Unbundling: Trennung der internen Buchführung in Vertrieb, Netze, sonstige Aktivitäten, § 9 Energiewirtschaftsgesetz
6 NILL-THEOBALD, CHRISTIANE, THEOBALD, CHRISTIAN 2001, S. 189 7 BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN GAS- UND WASSERWIRTSCHAFT; 01:08:2002; Internethomepage
8 NILL-THEOBALD, CHRISTIANE, THEOBALD, CHRISTIAN 2001, S. V 6 / 27
länder- und sogar kontinentalübergreifende Wettbewerber, die dem potenziellen Kunden ihre Leistungen anbieten.
Geforderte Dividenden von Anteilseignern sind nicht mehr nur Mittel zur Finanzierung von defizitären kommunalen Bereichen. Der nun für die Energiewirtschaft geltende Käufermarkt erfordert für das Überleben der Unternehmen Anpassungen.
3.2 Möglichkeiten der Anpassung
Mit einer Reihe von Veränderungen haben sich die Unternehmen der Energiewirtschaft in den letzten Jahren Möglichkeiten geschaffen, ihren Fortbestand zu sichern.
Dabei muss man sicherlich Unterscheidungen hinsichtlich typischer ost-und westdeutscher Versorger treffen.
In Ostdeutschland war die Energiewirtschaft nach der Privatisierung durch Investitionen zur Erreichung eines gesamtdeutschen Energiestandards geprägt. Gleichzeitig diente und dient die ostdeutsche Energiewirtschaft als Experimentierfeld für ihre westdeutschen Mütter, was ich in über 10jähriger gewerkschaftlicher Tarifarbeit miterleben konnte. Neben stetigem Personalabbau wurde frühzeitig das Instrument des Outsourcing entdeckt. Eine Sicherung von Marktpositionen wurde durch Beteiligungen an anderen Versorgern und Stadtwerken realisiert. In den letzten Jahren setzten die Fusionen verstärkt Akzente. Ich denke da an die Gründung der enviaM (Regionalversorger aus Cottbus, Chemnitz, Leipzig, Halle), der edis (Potsdam, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg) oder der TEAG im Thüringer Raum, der Zusammenschluss der regionalen Gasversorger Halle und Leipzig zur Mitgas. Die Erfahrungen der ostdeutschen Tochterunternehmen führten auch in den westdeutschen Energieunternehmen zu ähnlichen Anpassungen.
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Arbeit zitieren:
Jörg Schulze, 2002, Outsourcing in der Energiewirtschaft - Anpassungsmöglichkeiten an veränderte Marktbedingungen, München, GRIN Verlag GmbH
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