I Inhaltsübersicht
I INHALTSÜBERSICHT I
II LITERATURVERZEICHNIS II
1. Kommentare Monographien II
2. Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken III
EINLEITUNG 1
A) GRUNDBEGRIFFE DES GRUNDSATZES DER BESTENAUSLESE UND DAS
AUSWAHLVERFAHREN 3
I DEFINITIONEN 3
1. Beförderung 3
2. Beförderung und höherwertiger Dienstposten 4
3. Bestenauslese 4
II DARSTELLUNG DES VERFAHRENS 6
1. Wie passiert der Auswahlvorgang in der Regel 6
2. Beschränkungen 9
B) GRÜNDE UND FUNKTIONEN DER BESTENAUSLESE 11
I ÖFFENTLICHES INTERESSE 11
II INTERESSE DES BEAMTEN 11
III MOTIVATION UND FÜHRUNG 11
IV AUSWAHL UND RECHTFERTIGUNGSFUNKTION 12
)C PROBLEME BEI VERWIRKLICHUNG DES GRUNDSATZES DER
BESTENAUSLESE 13
I PROBLEME DER BEWERTUNG: WER SIND DIE BESTEN 13
1. Probleme der Beurteilung finden sich in der Beförderungsentscheidung wieder 13
2. Wer ist wirklich der Beste für eine bestimmte Stelle Probleme der Entwicklung eines
geeigneten Profils 14
II PROBLEM DER ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN STELLEN 15
III PROBLEME DER KORRELATION MIT ANDEREN ZIELEN INTERESSEN BEI
AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN 16
1. Anciennitätsprinzip 16
2. Berücksichtigung besonderer Gruppen: Schwerbehinderte und Frauen 17
IV KOSTEN EINER ENTSCHEIDUNG 17
1. Demotivation 17
2. Konkurrentenklagen und Arbeitsklima 18
3. Erhöhter Aufwand durch transparentes Verfahren 18
D) FAZIT 20
II. Literaturverzeichnis
1. Kommentare, Monographien
Bonner Kommentar zum GG, Herausgeber: Rudolf Dolzer. Art. 33 Abs. 1-3, 85. Laufende Lieferung, Heidelberg 1998.
(zitiert: Verfasser in Bonner Kommentar zum GG, Art. 33 Abs. 1-3)
Hilg, Günter: Beamtenrecht, Studienschriften für die öffentliche Verwaltung. Band 2, 3. Auflage München 1990 (zitiert: Hilg, Beamtenrecht)
Liebel, Hermann/ Oechsler, Walter A .: Personalbeurteilung. Neue Wege zur Bewertung von Leistung, Verhalten und Potential, Wiesbaden 1992.
(zitiert: Liebel/ Oechsler, Personalbeurteilung)
Monhemius, Beamtenrecht – Eine Darstellung der bei Bund und in den Bundesländern geltenden Regelungen. München 1995.
(zitiert: Monhemius, Beamtenrecht)
Peter, Laurence J./ Hull, Raymond: Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen. Hamburg 2000.
(zitiert: Peter/ Hull, Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen)
Schnellenbach, Helmut: Beamtenrecht in der Praxis. 5. Auflage, München 2001. (zitiert: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis)
Schnellenbach, Helmut: Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter. 2. Auflage, Heidelberg 1994. (zitiert: Schnellenbach, Dienstliche Beurteilung)
Wagner, Fritjof: Beamtenrecht. 6. Auflage, Heidelberg 1999. (zitiert: Wagner, Beamtenrecht)
II
2. Beiträge in Zeitschriften und Sammelwerken
Battis, Ulrich: Entwicklung des Beamtenrechts im Jahre 2001. In: NJW 2002, S. 1085-1089. (zitiert: Battis, Entwicklung des Beamtenrechts im Jahre 2001)
Laubinger, Hans-Werner: Gedanken zum Inhalt und zur Verwirklichung des Leistungsprinzip bei der Beförderung von Beamten. In: Verwaltungsarchiv Band 83, 1992, S. 246-282. (zitiert: Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten)
Mayntz, Renate: Die Funktionen des Beförderungssystems im öffentlichen Dienst. In: DÖV 1973, S. 149-153.
(zitiert: Mayntz, Die Funktionen des Beförderungssystems im öffentlichen Dienst, S. 149 ff.)
Oechsler, Walter A.: Stärkung des Leistungsprinzipes durch das Dienstrechtsreformgesetz – Regelungen, personalpolitische Defizite und Handlungsbedarf. Gutachten für die Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst in Bonn – Bad Godesberg. In: Verantwortung und Leistung, Heft
35 September 1998. S.1-24.
(zitiert: Oechsler, Stärkung des Leistungsprinzipes)
Seewald, Otfried: Das Peter-Prinzip. Möglichkeiten seiner Überwindung durch Verwaltungswissenschaft und Rechtswissenschaft. In: Festschrift für Werner Thieme zum 70. Geburtstag, Herausgegeben von Bernd Becker, Köln 1993. S.587-605.
(zitiert: Seewald, Das Peter-Prinzip)
III
A) EINLEITUNG
„In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zum Grad seiner Unfähigkeit aufzusteigen“, besagt das Peter-Prinzip. 1 Dies folge daraus, dass derjenige, der sich auf einem Dienstposten bewährt habe, auch für fähig gehalten werde, sich auf dem nächsthöheren B eförderungsdienstposten zu bewähren. Dies gelte auch dann, wenn der Beförderungsdienstposten ganz andere Anforderungen, wie zum Beispiel Führungsfähigkeiten anstatt Fachwissen an den betreffenden Mitarbeiter stelle.
Der Grundsatz der Bestenauslese soll sicherstellen, das die Stellen im Ergebnis nicht mit U nfähigen, sondern mit den jeweils Besten besetzt sind. Dass dieser Grundsatz bei Beförderungsentscheidungen gelten soll, ist zunächst einleuchtend und findet breite Zustimmung; immer wieder wird in der Presse von der Verwaltung Orientierung an Leistung gefordert. 2 Dabei ist der Grundsatz keinesfalls neu. Schon im alten China hing der Aufstieg innerhalb der aus neun Rängen bestehenden Bürokratie primär – neben dem Dienstalter – von dem Ergebnis einer dreimal jährlich vorgenommenen Leistungsbeurteilung ab. Ebenso sah das Allgemeine Preußische Landrecht 3 schon vor über 200 Jahren die Koppelung von Qualifikation und verliehenem Amt vor. 4 Johann Friedrich von Pfeiffer, ein früher Verwaltungswissenschaftler, forderte in seinem 1783 erschienenen Werk „Grundsätze der Universal-Kameral-Wissenschaft“, der Regent sei verpflichtet,
„die geschicktesten und besten Leuten zu öffentlichen Aemtern zu ernennen, sie in gewissen Umständen selbst wider ihren Willen dazu anzuhalten, die nachlässig befundenen und Bösen davon zu entfernen und zur Verantwortung zu ziehen“ 5
Dieses Referat will den Grundsatz der Bestenauslese bei Beförderungsentscheidungen näher beleuchten und versucht dabei folgende Fragen zu beantworten: Was versteht man genau u nter dem Grundsatz der Bestenauslese? Wie läuft ein Verfahren bei Beförderungsentscheidungen im einzelnen ab? Welche Rolle spielt die Rechtsprechung dabei? Welche tatsächlichen
1 Peter/ Hull, Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen, S. 18 f.
2 Vergleiche beispielsweise die Schlagzeile des Hamburger Abendblatts vom 21.11.02: „Beamte arbeiten jenseits von Leistung“.
3 ALR, § 70: „Es soll niemanden ein Amt aufgetragen werden , der sich dazu nicht hinlänglich qualificirt, und Proben seiner Geschicklichkeit abgelegt hat“ zitiert nach Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 251.
4 Weitere Beispiele finden sich bei Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 252 ff.
5 Zitiert nach Laubinger, Leistungsprinzip bei Beförderung von Beamten, S. 251.
1
und rechtlichen Probleme stellen sich mit dem Grundsatz der Bestenauslese? Inwieweit sind die Probleme lösbar?
Dabei werden in einem ersten Kapitel zunächst die verwendeten Begriffe geklärt und das Verfahren bei Beförderungsentscheidungen erläutert (A). Sodann werden Gründe und Funktionen für die Bestenauslese erläutert (B). Weiter werden Probleme, die sich rein praktisch bei A nwendung des Grundsatzes der Bestenauslese bei der Beförderung stellen, diskutiert (C). Ein Fazit fasst die gefundenen Erkenntnisse zusammen.
2
Quote paper:
Tobias Bräutigam, 2002, Der Grundsatz der Bestenauslese bei Auswahlentscheidungen zur Besetzung von höherwertigen Dienstposten und bei Beförderungen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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