Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Regulierung. 2
2.1. Warum Regulierung der TK-Märkte? 2
2.2. Deregulierung des deutschen TK-Marktes 3
2.3. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 4
2.3.1. Organisation der Behörde. 4
2.3.2. Gegenstände der Regulierung. 4
2.3.3. Instrumente der Entgeltbestimmung. 6
3. Kostenmodelle 7
3.1. Sinn und Zweck 7
3.2. Arten von Kostenmodelle 8
3.2.1. Top-Down-Modelle 8
3.2.2. Bottom-Up-Modelle (analytische Kostenmodelle) 9
3.2.3. Vergleich der Ansätze 9
3.3. Anforderungen an analytische Kostenmodelle. 10
3.4. Methodik und Aufbau von analytischen Kostenmodellen 11
3.5. Kostenmodelle in der Praxis. 12
4. WIK - Kostenmodelle. 14
4.1. Sinn und Zweck des WIK-Kostenmodell für das Ortsnetz 14
4.2. Funktionsweise des WIK-Modells für das Ortsnetz. 15
4.3. Kritik am WIK-Kostenmodell für das Ortsnetz 17
4.4. Praktische Erfahrungen. 20
4.5. WIK-Kostenmodell für das Verbindungsnetz 21
5. Fazit und Ausblick 22
Literaturverzeichnis. 23
II
Abkürzungsverzeichnis
BAPT Bundesamt für Post und Telekommunikation BMPT Bundesministerium für Post und Telekommunikation BT British Telecom DTAG Deutsche Telekom AG EVz Endverzweiger FCC Federal Communications Commission HCPM Hybrid Cost Proxy-Modell HVt Hauptverteiler KVz Kabelverzweiger LECOM Local Exchange Cost Optimiziation Modell RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post TAE Teilnehmeranschlusseinheit TAL Teilnehmeranschlussleitung TEntgV Telekommunikation-Entgeltregulierungsverordnung TK Telekommunikation TKG Telekommunikationsgesetz WIK Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste GmbH
III
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Schematische Darstellung der TAL 16
Abbildung 2: Struktur eines Anschlussbereiches im WIK Ortsnetzmodell. 17
IV
1. Einleitung
Mit der Postreform im Jahre 1989 wurde der erste Schritt zur Öffnung der Telekommunikationsmärkten gemacht. Langsam, aber beständig wurden einzelne Bereiche der Telekommunikation (TK) für andere Wettbewerber geöffnet.
Analytische Kostenmodelle werden in der TK hauptsächlich als Instrument der Regulierungsbehörden verwendet. Daher wird im zweiten Kapitel auf die Regulierung in Deutsch-land eingegangen. Im dritten Kapitel behandelt allgemein Kostenmodelle. Am Ende des Kapitels werden die bekannten Kostenmodelle kurz vorgestellt. Das vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) entwickelte Kostenmodell für das Ortsnetz wird im 4. Kapital genauer behandelt. Es ist für den deutschen Telekommunikationsmarkt das wichtigste Modell, da es von der deutschen Regulierungsbehörde benutzt wird. Im Anschluss wird das WIK-Kostenmodell für das Anschlussnetz kurz vorgestellt.
Die Kostenmodelle werden hauptsächlich anhand der Entgeltregulierung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL / „letzte Meile“) betrachtet. Dies hat folgende Gründe:
Die deutsche Regulierungsbehörde hat bisher die analytischen Kostenmodelle unter anderem zur Festlegung des Entgeltes für die TAL benutzt. 1
Nachdem die Datenkommunikation im Mobilfunk nun vorläufig doch nicht die Versprechungen von billigen und schnellen Datenverkehr erfüllen kann, wendet man sich dem Festnetz und da insbesondere dem Ortsnetz zu, da man hier schon heute schnellen und billigen Datenverkehr realisieren kann (z.B. DSL - Digital Subscriber Line). 2
Die neuen Wettbewerber der Deutschen Telekom AG (DTAG) waren bisher bei den Nah-und Ferngesprächen erfolgreich 3 , allerdings nicht im Ortsnetz. 4 Ende 2000 betrug der Marktanteil der neuen Wettbewerber nur 1,5 %. 5 Auch die Regulierungsbehörde sieht in der letzten Meile „ihr Sorgenkind“ 6 .
1 RegTP 2001a
2 Bücken 2001 3 Gabelmann/ Gross 2000: 107 4 Visser 2001 5 RegTP 2001e: 3 6 Bücken 2001
1
2. Regulierung
2.1. Warum Regulierung der TK-Märkte?
Zu einem der einflussreichsten Ergebnisse der theoretischen Wohlfahrtsökonomie zählt, dass der (vollkommene) Wettbewerb für die gesamtwirtschaftliche optimalste Aufteilung von knappen Gütern sorgt. Dies stellt zugleich das Grundprinzip der Wirtschaftspolitik in vielen modernen, offenen Volkswirtschaften dar. 7 Der Wettbewerb dient als Hilfsmittel, um möglichst vielen Personen möglichst differenzierte TK-Dienstleistungen zu möglichst niedrigen Preisen anzubieten. Das Gemeinwohl wird durch Wettbewerb gesteigert. 8
Auch wurde das Monopol in den Telekommunikationsmärkten in der Vergangenheit mit den hohen Errichtungs- und Fixkosten von TK-Netzen erklärt. Damit die Kosten pro Kunde so gering blieben, sollte nur ein Unternehmen alle Personen bedienen. 9 Allerdings führt der technische Fortschritt zur der Einsicht, dass die Kapazitäten und Möglichkeiten des Te-lekommunikationssektor nicht mehr effizient von einem Unternehmen genutzt werden können. Dies und die obengenannten Vorteile des Wettbewerbs führten zum Umdenken. 10
Der Gesetzgeber hat sich in Deutschland für eine sektorspezifische Regulierung ausgesprochen. Dies ist notwendig, um einen funktionsfähigen Wettbewerb zu ermöglichen. Die über Jahrzehnte gefestigte Monopolstellung der DTAG lässt sich nicht mit den herkömmlichen Mechanismen und Instrumenten des Kartell- und Wettbewerbsrechtes kontrollieren. 11 Die Wettbewerber sind nicht in der Lage mit einem ebenbürtigen Netz anzutreten. Sie sind daher auf die Vorleistungen des ehemaligen Monopolisten angewiesen. Der Ex-Monopolist muss zur Erbringung dieser Leistung zu fairen Preisen verpflichtet werden. 12 Diese sektorspezifische Regulierung bleibt solange bestehen, bis sich Wettbewerb gebildet und gefestigt hat. Sie ist also nicht auf Dauer ausgerichtet. 13 Dass Wettbewerb in den Telekommunikationsmärkten zu besseren Marktergebnissen (aus Kundensicht) und zum Abbau von Res-
7 Peneder1996: 215
8 Hefekäuser 1999: 150 9 Moritz 2000: 102 10 Moritz 2000: 103 11 Fuhr/Kerkhoff 1999: 214 12 Mellewigt/Theissen 1998: 590 13 Fuhr/Kerkhoff 1999: 214
2
sourcenverschwendung beim ehemaligen Monopolinhaber führt, wurde sowohl wissenschaftlich als auch empirisch belegt. 14
2.2. Deregulierung des deutschen TK-Marktes
1989 trat in Deutschland das Poststrukturgesetz in Kraft. Kernpunkte sind :
• Trennung von Hoheitsaufgaben und Unternehmensaufgaben zwischen der Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) und den Unternehmen der Deutschen Bundespost.
• Gliederung der Deutschen Bundespost in drei Unternehmen (Telekom, Postdienst und Postbank).
• Einführung von Wettbewerb bei den TK-Diensten (außer Telefondienste) und bei den TK-Endgeräten. 15
Am 1. August 1996 trat das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Kernpunkte waren die Öffnung der alternativen Netze für die bereits liberalisierten TK-Dienste und die Aufhebung des Telefondienstmonopols am 1. Januar 1998. 16 Ziele des TKG sind laut §1 die Förderung des Wettbewerbes, die Sicherstellung von flächendeckenden Dienstleistungen und das Festlegen einer Frequenzordnung. 17
Der Wettbewerb entwickelte sich sehr unterschiedlich in den verschiedenen Bereichen. Schon im Jahre 1998 konnten die neuen Wettbewerber einen Marktanteil von 15% im Fernbereich erreichen. Anders sieht es im Ortsnetz aus. Hier betrug der Marktanteil der Wettbewerber nur 1%. 18
Für das Ortsnetz sehr wichtig ist das monatlich zu zahlende Entgelt für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Die häufigste Anschlussvariante ist der einfache Kupferdoppelader (der Analog-Anschluss). Im weiteren Verlauf der Arbeit, wird ausschließlich dieser Anschlusstyp betrachtet. Bis zum 1. April 2001 betrug das von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) festgelegte Entgelt 25,40 DM. Seit dem 1.
14 Gerpott 1998: 59
15 Gerpott 1998: 63 16 Gerpott 1998: 63 17 TKG 1996: §1 18 Moritz 2001: 102
3
April 2001 beträgt der Mietpreis 24,40 DM. Bei dieser Entscheidung wurde ein analytisches Kostenmodell benutzt. 19
2.3. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
2.3.1. Organisation der Behörde
Die RegTP nahm zum 1. Januar 1998 ihre Arbeit auf. Sie ging aus des BMPT und dem Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hervor. Die Behörde untersteht dem Ministerium für Wirtschaft und hat ihren Sitz in Bonn. 20 Die Entscheidungen der Regulierungsbehörde werden in den zuständigen Beschlusskammern gefasst. Es gibt fünf Beschlusskammern, wobei die Erste die Präsidentenkammer ist. Die betroffenen Unternehmen können an den Entscheidungen beteiligt werden. Gegen die Entscheidung der Beschlusskammern kann zwar vor einem Verwaltungsgericht geklagt werden, allerdings hat dies hat keine aufschiebende Wirkung. 21 Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, besitzt gegenüber der Behörde Weisungskompetenz, allerdings sind die Beschlusskammern von Einzelanweisungen bzw. die Präsidentenkammer sogar von allgemeinen Weisungen befreit. Inhaltlich setzen sich die Beschlusskammern mit der Entgelt- und Netzzugangregulierung auseinander. Die Präsidentenkammer ist verantwortlich für die Zuweisung knapper Ressourcen und Rechte sowie für die Auferlegung von Universaldienste. 22
2.3.2. Gegenstände der Regulierung
Die Regulierungsbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:
• Vergabe von Lizenzen für das Betreiben von Übertragungswegen und das Angebot von Sprachtelefondiensten
• Sicherung eines Universaldienstangebotes als Grundversorgung mit TK-Diensten
• Sicherung eines diskriminierungsfreien Netzzuganges und von Zusammenschaltungen
19 RegTP 2001b
20 RegTP 2001c 21 ebenda 22 Schneider 2000: 535-536
4
Arbeit zitieren:
Danny Schröder, 2001, Kostenmodelle zur Begründung von TK-Regulierungsentscheidungen, München, GRIN Verlag GmbH
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