Inhaltsverzeichnis:
Seite 3- 5
Bundespräsident Johannes Rau
Seite 6- 7
Wichtige Stationen
Seite 8- 9
Amtsverständnis
Seite 10
Reisen des Bundespräsidenten
Seite 11- 12
Alltag des Bundespräsidenten
Seite 13
Das Amt des Bundespräsidenten
Seite 14- 16
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Seite 17
Wirken im Inland
Seite
18- 19
Amtliche Funktionen
Seite 20- 21
Repräsentation und Integration
Seite 22
Reden und Ansprachen
Seite 23
Eingaben und Petitionen
Seite 24
Ehrungen und Ordensangelegenheiten
Seite 25
Wirken im Ausland
Seite 26
Völkerrechtliche Aufgaben
Seite 27
Staatsbesuche
Seite 28
Diplomatisches Corps
Weitere
Aufgaben
Seite
29
Stiftungen
Seite
30-
31 Schirmherrschaften
Seite
32
Deutscher
Zukunftspreis
Seite 33
Jubiläen und Ehrenpatenschaften
Seite 34- 35
Zusammenwirken der Verfassungsorgane
Seite 36
Die Frau des Bundespräsidenten, ihre Biografie
Seite 37- 38
Aufgaben und Funktionen
Seite 39
Die ehemaligen deutschen Bundespräsidenten
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Biografie Johannes Rau
"Das Ideal meiner Politik ist es,
das Leben der Menschen im Laufe der Jahre
ein Stückchen menschlicher zu machen."
Johannes Rau im Dezember 1985
Die frühen Jahre
Johannes Rau wurde am 16. Januar 1951 in Wuppertal-Barmen als drittes von fünf
Kindern in eine stark vom evangelischen Glauben geprägte Familie geboren.
Schon während der Schulzeit engagierte sich der heutige Bundespräsident in der
Bekennenden Kirche. "Teneo, quia teneor" ("Ich halte, weil ich gehalten werde"), ein
Leitwort der Bekennenden Kirche, wurde zu seinem persönlichen Wahlspruch.
Im Anschluss an seinen Schulbesuch begann Johannes Rau 1949 mit der
Ausbildung zum Verlagsbuchhändler und wirkte außerdem journalistisch. Bei einem
auf Themen des christlichen Glaubens und der Beziehungen zu den
Entwicklungsländern ausgerichteten Verlagshaus der evangelischen Jugend wurde
er 1954 Geschäftsführer, 1962 Vorstandsmitglied und schließlich 1965 bis 1967
Direktor.
Der politische Weg
- Der Beginn seiner Laufbahn als Politiker
1952 wurde Johannes Rau wegen seines Engagements für die deutsche Einheit,
das ihn über all die Jahre weiter begleitete, Mitglied der Gesamtdeutschen
Volkspartei (GVP), die 1957 aufgelöst wurde.
Zusammen mit seinem politischen Mentor, dem späteren Bundespräsidenten Gustav
Heinemann, trat er im selben Jahr in die SPD ein.
Bereits ein Jahr später wurden Johannes Rau in der SPD wichtige Ämter übertragen.
So wurde er 1958 zum Vorsitzenden der Jungsozialisten in Wuppertal gewählt.
Weitere Parteiämter folgten recht schnell: die Berufung in den Vorstand des SPD-
Unterbezirkes Wuppertal im Jahre 1959 und 1962 dann eine sechsjährige Amtszeit
als stellvertretender Vorsitzender dieses Unterbezirkes.
In seiner Heimatstadt Wuppertal bekleidete Johannes Rau die Funktionen eines
Stadtverordneten (1964-1978), des Vorsitzenden der SPD-Fraktion (1964-1967) und
des Oberbürgermeisters (1969-1970).
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Johannes Rau mit Hüttenarbeitern Im Jahre 1958 zog Johannes Rau erstmalig in
den Landtag von Nordrhein-Westfalen ein.
Neun Jahre später übernahm er den Vorsitz der SPD-Fraktion im Landtag und wurde
im Jahr 1970 als Minister für Wissenschaft und Forschung in das Kabinett des
Ministerpräsidenten Heinz Kühn berufen.
Hier gewann der noch junge Minister Profil als Reformpolitiker, als er die Gründung
von Gesamthochschulen an fünf Standorten in Nordrhein-Westfalen vorantrieb und
als er die bis heute bundesweit einzige Fernuniversität in Hagen initiierte.
Mit dieser bildungspolitischen Entscheidung war der Weg der Umgestaltung
Nordrhein-Westfalens von einem Standort der Kohle- und Stahlindustrien in eine
moderne Wirtschafts- und Forschungsregion vorgezeichnet - ein Kurs des
strukturellen Wandels, der auch in den folgenden Jahrzehnten zu einem
Markenzeichen der Politik Johannes Raus werden sollte.
Der parteiinterne Aufstieg setzte sich für Johannes Rau 1977 fort, als er die
Nachfolge des SPD-Landesvorsitzenden von Nordrhein-Westfalen, Werner Figgen,
übernahm und 1978 auf einem Sonderparteitag gegen den damaligen Finanzminister
Posser als Nachfolgekandidat für den ausscheidenden Ministerpräsidenten Kühn
benannt wurde. Am 20. September 1978 wählte der Landtag Johannes Rau zum
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aus den Landtagswahlen der Jahre 1980, 1985, 1990 und schließlich 1995 ging die
SPD unter Führung von Johannes Rau jeweils als stärkste Partei hervor.
1998, nach insgesamt zwanzig Jahren an der Spitze des Bundeslandes, entschloss
sich Johannes Rau, sowohl als "Landesvater" als auch als Vorsitzender der
nordrhein-westfälischen SPD zurückzutreten.
Auch in der Bundespartei hatte Johannes Rau als Ministerpräsident des
bevölkerungsreichsten Landes der Bundesrepublik eine gewichtige Stimme.
Folgerichtig wurde er 1982 Nachfolger von Helmut Schmidt als stellvertretender
Vorsitzender der Bundes-SPD und 1986 auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg mit nur
wenigen Gegenstimmen zum Kanzlerkandidaten seiner Partei für die
Bundestagswahl 1987 gewählt.
Die SPD hatte bei den Wahlen am 25. Januar 1987 allerdings keinen Erfolg und
konnte die Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl nicht ablösen.
Bereits 1994 war Rau der Kandidat der SPD für das Amt des Bundespräsidenten,
unterlag damals jedoch dem Kandidaten der CDU/CSU, Roman Herzog.
Genau fünf Jahre später, am 23. Mai 1999, wurde Johannes Rau von der
Bundesversammlung in Berlin zum Nachfolger Roman Herzogs in das Amt des
Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Am 1. Juli des Jahres
wurde er in Bonn vereidigt. Am Folgetag nahm er seine Amtsgeschäfte in Berlin auf.
Erste Vereidigung als
Ministerpräsident in Düsseldorf 1978
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- Eine außergewöhnliche Politikerkarriere
Johannes Rau und Ignatz Bubis Johannes Rau konnte bei seinem Amtsantritt als
Bundespräsident auf einer außergewöhnlichen, 47 Jahre andauernden politischen
Karriere in Partei, Parlament und Regierung aufbauen.
In zwei Jahrzehnten als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
präsidierte er zweimal dem Bundesrat. Rau war nicht nur über vierzig Jahre lang
ununterbrochen Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen, er hat auch bei
drei der vier von ihm angeführten und gewonnenen Landtagswahlen die absolute
Mehrheit errungen.
Wie kaum ein anderer heute aktiver Politiker verfügt Johannes Rau über
ungewöhnliche historische Erfahrung:
Die Zeit der Nationalsozialisten hat er ebenso erlebt wie die leidvolle Geschichte der
deutschen Teilung; die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem
freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und die deutsche Vereinigung hat er jeweils
aus seiner Position heraus aktiv mitgestaltet.
"Versöhnen statt spalten", das bekannte politische Lebensmotto von Johannes Rau,
gilt nach innen wie nach außen. Wie kaum ein anderer Politiker war und ist er um die
Aussöhnung mit den Juden und dem Staat Israel bemüht. Weit über dreißig Israel-
Reisen legen davon ebenso Zeugnis ab wie die Tatsache, dass allein drei der
insgesamt neun Ehrendoktorwürden, die ihm im Laufe der Jahre verliehen wurden,
von israelischen Universitäten stammen.
Sein praktiziertes Christentum unterstrich Johannes Rau auch durch die Übernahme
kirchlicher Ehrenämter.
So war er viele Jahre lang Mitglied der Synode der evangelischen Kirche im
Rheinland und stellvertretendes Mitglied der Leitung dieser Kirche.
Johannes Rau als Privatmann
Christina und Johannes Rau auf Spiekeroog Johannes Rau ist seit dem 9. August
1982 mit der Politologin Christina Delius verheiratet.
Das Ehepaar hat drei Kinder: Anna Christina wurde 1983 geboren, Philip Immanuel
1985 und Laura Helene 1986.
Bald nach dem Amtsantritt als Bundespräsident zog Johannes Rau mit seiner Familie
in die Bundeshauptstadt. Sein Haus in Wuppertal hat er behalten.
Neben dem Interesse an Kunst und Literatur spielt Johannes Rau gerne Skat und
sammelt Briefmarken. Er liebt Witze und Anekdoten ebenso wie die raue Landschaft
der deutschen Nordseeküste.
So zieht es ihn, wenn die Verpflichtungen es erlauben, zweimal im Jahr nach
Spiekeroog in das Ferienhaus der Familie.
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Die besondere Zuneigung Johannes Raus gilt dem Riesenschnauzermischling
Scooter, den die Familie vor einigen Jahren vor dem Tierheim bewahrte.
Wichtige Stationen
Johannes Rau konnte bei seinem Amtsantritt als Bundespräsident auf einer
außergewöhnlichen, 47 Jahre andauernden politischen Karriere in Partei, Parlament
und Regierung - davon zwei Jahrzehnte als Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen
- aufbauen.
Themen, die ihn während seiner gesamten politischen Laufbahn bewegt haben, sind
die deutsche Einheit, die Bildungspolitik, die Aussöhnung mit Israel und der Dialog
der Religionen. Hier nur einige besonders wichtige Kerndaten:
16. Januar 1931
in Wuppertal-Barmen geboren
1949-1967
Tätigkeit als Verlagsbuchhändler
1952
Eintritt in die Gesamtdeutsche Volkspartei (Auflösung der GVP 1957)
1957
Eintritt in die SPD (Mitgliedschaft ruht seit der Wahl zum Bundespräsidenten)
1964-78
Stadtverordneter in Wuppertal
1964-1967
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal
1965-1999
Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland,
Stellvertretendes Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland
1967-1970
Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW
1968-1999
Mitglied des Parteivorstandes der SPD
1969-1970
Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal
1970-1978
Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
1973-1998
Mitglied des SPD-Landesvorstandes NRW
1977-1998
Vorsitzender des SPD-Landesverbandes NRW
1978-1999
Mitglied des Parteipräsidiums der SPD
1978-1998
Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen NRW
1982-1983
Präsident des Bundesrates
1982-1999
Stellvertretender Vorsitzender der SPD
1987
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Kanzlerkandidat der SPD für die Bundestagswahl
1994-1995
Präsident des Bundesrates
23. Mai 1994
Unterliegt als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten Professor Roman
Herzog
27. Mai 1998
Rücktritt als Ministerpräsident
2. November 1998
Nominierung als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten durch den
SPD-Parteivorstand
23. Mai 1999
Wahl zum Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung in Berlin
1. Juli 1999
Vereidigung als Bundespräsident in Bonn
Johannes Rau ist verheiratet mit Christina Delius und hat 3 Kinder.
Hobbies:
Skat, Briefmarken, Bücher und Literatur, Witze und Anekdoten, Riesenschnauzer
"Scooter", Fahren ohne Blaulicht.
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Amtsverständnis
,,Es ist für mich nicht nur eine selbstverständliche Pflicht, sondern auch eine
persönliche Verpflichtung, von dem Tag an, an dem ich das Amt des
Bundespräsidenten wahrnehme, über alle Grenzen und über alle Unterschiede
hinweg der Bundespräsident aller Deutschen zu sein und der Ansprechpartner für
alle Menschen, die ohne einen deutschen Pass bei uns leben und arbeiten. ,,
(Rede nach der Wahl zum Bundespräsidenten am 23.05.1999)
Ich sehe heute für das Amt des Bundespräsidenten eine doppelte Aufgabe: Er muss
für die Deutschen sprechen, und er muss Minderheiten zur Sprache verhelfen.
Ich will das mit meinen Gaben und auf meine Weise tun. Jeder soll wissen, dass ich
Zuversicht und Kraft aus dem christlichen Glauben schöpfe und dass ich Respekt vor
allen habe, die ihr Leben auf andere Fundamente gründen.
Ich will zuhören, damit niemand ungehört bleibt.
Ich will Gesprächsfäden neu knüpfen, wo sie abgerissen sind, zwischen Ost und
West, zwischen Jung und Alt.
Ich will zur Öffentlichkeit verhelfen, was in die gesellschaftliche Debatte gehört.
Ich will alle - in Betrieben und Verwaltungen, in Hochschulen und Parteien, in
Akademien und Bürgerinitiativen, in den Medien und Verbänden -, die an der Zukunft
unseres Landes arbeiten, ermutigen.
(Antrittsrede am 01.07.1999)
Ich will nie ein Nationalist sein, aber ein Patriot wohl.
Ein Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt, ein Nationalist ist jemand, der die
Vaterländer der anderen verachtet. Wir aber wollen ein Volk der guten Nachbarn
sein, in Europa und in der Welt.
(Rede nach der Wahl zum Bundespräsidenten am 23.05.1999)
Ich bin als junger Mensch Anfang der 50er Jahre in die Politik gegangen, weil ich
mich mit der deutschen Teilung nicht abfinden wollte. Dies Thema hat mich mein
ganzes Leben lang nicht losgelassen; es hat mich weit über die politischen Aufgaben
hinaus begleitet.
(Antrittsrede am 01.07.1999)
Ich will darüber reden, wie Menschen miteinander leben.
Ich will darüber reden, welche Werte in einer Welt, in der offenbar merkantile,
ökonomische Daten überbordende Kraft haben, dem standhalten können...Es muss
auch noch Nachdenklichkeit geben und Nachdenklichkeit angeregt und eingefordert
werden.
(Johannes Rau; Stationen und Begegnungen, Gütersloh, 1999)
Dass der Satz "Versöhnen statt Spalten" den ich ja nicht zufällig, aber eher beiläufig
gebraucht habe, dass der hiernach zur Lebensmelodie geworden ist, ist ja nicht mein
Werk...Trotzdem habe ich wahrgenommen, wo immer etwas über mich geschrieben
oder gesagt wurde, war das die Grundmelodie.
Die wird es bleiben, denn wir leben in einer Zeit, in der die zentrifugalen Kräfte
zunehmen. Manchmal hat man den Eindruck, die Welt rast auseinander. Die Alten
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von den Jungen weg, der Osten vom Westen, die Reichen von den Armen. Da muss
es Menschen geben, die zusammenhalten, die zusammenführen, die dafür sorgen,
dass wir weder erfrieren noch ersticken, und ich glaube, dass der Bundespräsident
diese Funktion hat und dass er sie wahrnehmen muss.
...[Dazu gehört] auch moderne Streitkultur! Aber eine Streitkultur, die den Konflikt
benennt, um den Konsens möglich zu machen und nicht eine Streitkultur, die den
Konflikt heilig spricht.
(Johannes Rau; Stationen und Begegnungen, Gütersloh, 1999)
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Reisen des Bundespräsidenten
Bundespräsident Johannes Rau ist es wichtig, Menschen aus dem In- und Ausland
nicht nur bei sich im Schloss Bellevue oder in der Villa Hammerschmidt zu
empfangen. Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern "vor Ort" haben große
Bedeutung für die Arbeit des Bundespräsidenten. Neben den Staatsbesuchen,
offiziellen Visiten und Arbeitsbesuchen im Ausland nehmen Reisen in alle Teile der
Bundesrepublik Deutschland einen großen Teil der Zeit des Bundespräsidenten in
Anspruch.
Im ersten Jahr seiner Amtszeit hat Bundespräsident Johannes Rau alle Länder
besucht - in vielen Städten ist er mehrfach gewesen, gerade in den östlichen
Bundesländern, die er gut kennt, aber noch besser kennenlernen möchte.
Auf seinen Reisen im In- und Ausland begleitet den Bundespräsidenten in der Regel
ein kleiner Arbeitsstab. Logistisch unterstützt wird er durch die Fahrbereitschaft des
Bundespräsidialamtes, die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz.
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Alltag des Bundespräsidenten
Johannes Rau, dessen wöchentliches Arbeitspensum oft die Hundert-Stunden-
Marke erreicht, ist ein ausgesprochener Frühaufsteher. Nach der morgendlichen
Zeitungslektüre, die meist schon vor sechs Uhr beginnt, nutzt er gerne das
Frühstück, um mit seinen Kindern wenigstens einmal am Tag zusammenzusein.
Danach bearbeitet der Bundespräsident Akten und diktiert Briefe, bevor er in seinen
Amtssitz fährt, das Schloss Bellevue in Berlin-Tiergarten.
Da sind es vor allem die vielen Treffen mit in- und ausländischen Politikern,
Vertretern von Verbänden und Vereinen, Journalisten oder Rücksprachen mit
Mitarbeitern, die seinen Tagesablauf prägen.
Auch zur Mittagszeit gönnt sich Johannes Rau kaum eine Pause. Ein kurzes Essen -
gerne deftiger Eintopf oder Suppe am Schreibtisch - stärkt ihn für die zweite Hälfte
seines Arbeitstages.
Eröffnungen von Ausstellungen, Besuche bei sozialen Einrichtungen, Reden in
Universitäten oder bei Kongressen können dann ebenso auf dem Programm stehen
wie Reisen in alle Teile der Bundesrepublik, bei denen ihn oft auch seine Frau
begleitet.
Dabei legt er großen Wert auf Begegnungen mit Bürgern - sie sind eines seiner
wichtigsten Anliegen. Abends ist der Bundespräsident oft selber offizieller Gastgeber
oder nimmt als Ehrengast an auswärtigen Terminen teil, etwa an Galas oder an
Benefizveranstaltungen.
Wenn einmal ein Abend oder ein Wochenende terminfrei ist, dann widmet sich der
Bundespräsident seiner umfangreichen, von ihm persönlich geführten
Korrespondenz, der vertieften Lektüre oder genießt - wie viele andere auch - zum
Ausklang des Tages gern auch mal ein kühles Bier.
Dabei blickt er dann noch einmal über den Terminplan des nächsten Tages, und der
könnte so aussehen:
"Ein Tag im Leben des Bundespräsidenten"
09:30 - 10:30
Bellevue
Hausbesprechung: Besuchsplanung Inland
10:30 - 11:00
Bellevue
Abschiedsbesuch des Botschafters von Angola
11:00 - 11:30
Bellevue
Gespräch mit Stipendiaten der Robert-Bosch-Stiftung
11:30 - 12:30
Bellevue
Empfang des Präsidenten der Republik Ungarn
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(mit militärischen Ehren)
13:00 - 14:00
Bellevue
Hintergrundgespräch mit dem leitenden Redakteur
einer Regionalzeitung
14:00 - 14:45
Bellevue
Empfang einer Schülergruppe aus Bad Sulza
16:30 - 17:30
Augsburg
Eröffnung der Adrien-de-Vries-Ausstellung
19:30 - 22:30
Leipzig
Festakt: 100 Jahre Deutscher-Fußball-Bund
gegen 23:30
Rückkehr nach Berlin
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Das Amt des Bundespräsidenten
Ein ganzer Abschnitt ist im Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten gewidmet
- die Aufgaben des "ersten Mannes im Staate" im In- und Ausland gehen aber über
das verfassungsrechtlich Normierte weit hinaus.
"Erster Repräsentant des Staates", "Integrationsfigur" "Oberster Bundesnotar" - diese
Attribute beschreiben Aspekte des Amtes des Bundespräsidenten, über die in dieser
Rubrik mehr zu erfahren ist.
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Verfassungsrechtliche Grundlagen
Art. 54 bis 61 GG
Das Grundgesetz enthält einen eigenen V. Abschnitt (Art. 54 bis 61 GG) über
den Bundespräsidenten. Außer in diesem Abschnitt sind seine Aufgaben und
Befugnisse teils verstreut im Verfassungstext, teils im einfachen Recht
geregelt, teils haben sie sich im Laufe der Zeit durch die Staatspraxis
entwickelt.
Staatstheoretische Funktion
Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt protokollarisch an der Spitze
des Staates.
Er ist das Verfassungsorgan, das die Bundesrepublik Deutschland nach innen
und nach außen repräsentiert. Er tut das, indem er durch sein Handeln und
öffentliches Auftreten den Staat selbst - seine Existenz, Legitimität, Legalität
und Einheit - sichtbar macht.
Darin kommen zugleich die Integrationsaufgabe und die rechts- und
verfassungswahrende Kontrollfunktion seines Amtes zum Ausdruck.
Sie wird ergänzt durch eine politische Reservefunktion für Krisensituationen
des parlamentarischen Regierungssystems.
Abkehr von Weimar
Die Aufgaben und Befugnisse des Bundespräsidenten sind erheblich
geringer als die Kompetenzen, die der Reichspräsident nach der Weimarer
Reichsverfassung besaß.
Reichspräsident von Hindenburg hatte seine Befugnisse gegen Ende der
Weimarer Republik unheilvoll genutzt. Daraus zog der Parlamentarische Rat
die Konsequenz, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu
begrenzen. So kann er weder alleine den Kanzler bestimmen noch
"Notverordnungen" erlassen; auch hat er nicht den Oberbefehl über die
Streitkräfte.
Das Amt des Bundespräsidenten erschließt sich allerdings nicht nur aus dem
Vergleich mit dem des Reichspräsidenten. Es ist vielmehr durch das
Grundgesetz neu ausgestaltet worden und gewinnt seine Konturen im
Wesentlichen mit Blick auf die anderen Verfassungsorgane (Deutscher
Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) .
Aufgaben
Zu den klassischen Funktionen, die der Bundespräsident als Staatsoberhaupt
hat, gehören:
die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen
(durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und
kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und
Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang
ausländischer Staatsgäste),
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die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 59 Abs.
1 Satz 1 GG), der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten (Art. 59
Abs. 1 Satz 2 GG), die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen
diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der
Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3
GG).
Zu den wichtigsten weiteren Aufgaben zählen:
der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers
(Art. 63 GG),
Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
(Art. 63, 67 GG) und der Bundesminister
(Art. 64 GG),
Auflösung des Bundestages
(Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG),
Ausfertigung (Unterzeichnung) und Verkündung von Gesetzen (Art. 82 GG),
Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten, der
Offiziere und Unteroffiziere
(Art. 60 Abs. 1 GG),
das Begnadigungsrecht für den Bund
(Art. 60 Abs. 2 GG).
Prägung des Amtes durch die Person
Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das aus nur einer
Person besteht. Die Persönlichkeit des Amtsinhabers prägt deshalb
zwangsläufig die Amtsführung in besonderem Maße. Nicht zuletzt aus diesem
Grunde hat die bisherige Staatspraxis maßgeblichen Einfluss auf die heutige
verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten genommen.
So entspricht es guter Übung, dass sich das Staatsoberhaupt mit öffentlichen
Äußerungen zu tagespolitischen Fragen zurückhält, die parteipolitisch
umstritten sind.
Die ihm auferlegte parteipolitische Neutralität und Distanz zur Parteipolitik des
Alltags geben ihm die Möglichkeit, klärende Kraft zu sein, Vorurteile
abzubauen, Bürgerinteressen zu artikulieren, die öffentliche Diskussion zu
beeinflussen, Kritik zu üben, Anregungen und Vorschläge zu machen.
Wahl durch die Bundesversammlung und persönliche Voraussetzungen
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt.
Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl
von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl, also im Verhältnis der Stärke der in den
Landesparlamenten vertretenen Parteien, gewählt werden. Die Wahl des
Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe dieser Versammlung.
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Der Bundespräsident muss Deutscher sein, das Wahlrecht zum Bundestag
besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Seine Amtszeit dauert fünf
Jahre.
Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig
(Art. 54 GG). Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des
Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, das sich auf Art. 54 Abs.
7 GG stützt.
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der
Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG).
Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung (nicht schon das
Innehaben) jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes). Der
Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf
der Bundespräsident nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten
Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Amtseid (Art. 56
GG).
Er genießt während seiner Amtszeit Immunität (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46
Abs. 2 bis 4 GG): Er ist in dieser Zeit - bei fortbestehendem staatlichen
Anspruch auf Strafe - von Verfolgungsmaßnahmen und sonstigen
Beschränkungen der persönlichen Freiheit und von der Eröffnung eines
Verfahrens freigestellt. Grund dafür ist nicht das persönliche Interesse des
Amtsinhabers, sondern die freie Amtsführung.
Beendigung des Amtes
Das Amt des Bundespräsidenten endet mit Ablauf der Amtszeit, im Falle des
Todes oder bei vorzeitiger Erledigung durch Verzicht, Verlust der Wählbarkeit
oder durch Amtsverlust im Verfahren nach Art. 61 GG.
Diese Vorschrift regelt die Amtsenthebung durch das
Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages oder des
Bundesrates, wenn festgestellt wird, dass der Bundespräsident einer
vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen
Bundesgesetzes schuldig ist. Eine Abwahl ist nicht vorgesehen.
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Wirken im Inland
Ein Blick auf den Terminkalender zeigt, wie vielfältig die Aufgaben des
Bundespräsidenten im Inland sind. Neben den "amtlichen" Funktionen, die sich aus
den Vorschriften des Grundgesetzes ergeben, obliegen ihm als Staatsoberhaupt
Aufgaben, die sich unter dem Begriff der "Staatspflege" zusammenfassen lassen.
Der Bundespräsident ist "lebendiges Symbol" des Staates. Über den Parteien
stehend, wirkt er in Reden, Ansprachen, Gesprächen, durch Schirmherrschaften und
anderen Initiativen integrierend, moderierend und motivierend.
Mehr dazu in diesem Abschnitt ...
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Amtliche Funktionen
Parteienfinanzierungskommission
Der Bundespräsident wirkt nach dem Grundgesetz bei der Regierungsbildung
mit, indem er dem Bundestag den Bundeskanzler zur Wahl vorschlägt (Art. 63
Abs. 1 GG) und den Gewählten ernennt (Art. 63 Abs. 2 GG).
Auch die Bundesminister werden von ihm - auf Vorschlag des Bundeskanzlers
- ernannt und entlassen (Art. 64 Abs. 1 GG). Ferner ernennt und entlässt er
die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Art. 60 Abs. 1 GG). In vielen Fällen
obliegt ihm auch die Berufung von Kommissionen und anderen Gremien -
häufig auf Vorschlag der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen (z.
B. Berufung der Mitglieder des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bestellung der Kuratoriumsmitglieder der
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte).
Nach § 18 Abs. 6 des Parteiengesetzes hat der Bundespräsident jeweils für
die Dauer seiner Amtszeit eine Kommission unabhängiger Sachverständiger
zu Fragen der Parteienfinanzierung zu berufen. Sie hat u.a. dem Deutschen
Bundestag Empfehlungen zu Änderungen in der Struktur und Höhe der
Parteienfinanzierung vorzulegen. Die von Bundespräsident Johannes Rau am
3. Februar 2000 konstituierte Kommission unter dem Vorsitz der Präsidentin
des Bundesrechnungshofes, Frau Hedda Wedel legte am 18. Juli 2001 ihren
Bericht "Empfehlungen für Änderungen im Recht der Parteienfinanzierung"
vor.
Ausfertigung von Gesetzen
Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den
Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten
unterzeichnet (Ausfertigung).
Zuvor hat er zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes
zustande gekommen sind. Nach der Staatspraxis und der herrschenden
Meinung umfasst dieses Prüfungsrecht formelle (Verfahrensvorschriften des
Grundgesetzes) und materielle (Grundrechte, Staatszielbestimmungen,
Staatsorganisationsrecht) Gesichtspunkte.
Bisher haben die Bundespräsidenten es erst in insgesamt sechs Fällen
abgelehnt, ein Gesetz auszufertigen. Zuletzt hat Bundespräsident von
Weizsäcker im Jahre 1991 das Zehnte Gesetz zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes, das die Privatisierung der Flugsicherung vorsah,
zunächst nicht unterzeichnet, weil nach
Art. 87d Abs. 1 GG die Luftverkehrsverwaltung "in bundeseigener Verwaltung
geführt" wird. Nach einer seinen Bedenken Rechnung tragenden
Grundgesetzänderung hat er das erneut verabschiedete Gesetz dann
ausgefertigt.
Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten werden die Gesetze im
Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 Abs. 1 GG).
Der Bundespräsident bestimmt den Tag, an dem die Wahl zum Deutschen
Bundestag stattfindet (§ 16 Satz 1 Bundeswahlgesetz). Er genehmigt die
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Geschäftsordnung der Bundesregierung und etwaige Änderungen (Art. 65
Satz 4 GG).
Ferner obliegt es ihm, den Beschluss des Bundestages oder des
Gemeinsamen Ausschusses von Bundestag und Bundesrat, dass der
Verteidigungsfall eingetreten bzw. beendet ist, zu verkünden (Art. 115 a Abs.
3, Art. 115 l Abs. 2 GG).
Begnadigungsrecht
Nach Art. 60 Abs. 2 GG hat der Bundespräsident das Begnadigungsrecht.
Darunter ist die Befugnis zu verstehen, die strafrechtlichen oder die beamten-
und versorgungsrechtlichen Folgen eines einzelnen Straf- oder
Disziplinarurteils zu beseitigen oder zu mildern. Der Bundespräsident kann
aber keine Amnestie erlassen, durch die Strafen in einer generell
bezeichneten Zahl von Fällen erlassen oder herabgesetzt werden. Dazu ist ein
Gesetz nötig, das der Deutsche Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrates
beschließen müsste.
Wegen der föderalen Gliederung Deutschlands ist der Bundespräsident nur
bei bestimmten Strafverfahren (z.B. wegen Spionage und Terrorismus) und
bei disziplinarer Ahndung von Bundesbeamten, Bundesrichtern und Soldaten
zuständig. Im Übrigen liegt die Gnadenkompetenz bei dem Land, das die
Gerichtsbarkeit ausgeübt hat.
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Repräsentation und Integration
"Staatspflege"
Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt in besonderer Weise geeignet,
den Staat zu verkörpern, ihn zu repräsentieren und die unterschiedlichen
gesellschaftlichen Gruppen zu integrieren.
Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet, vor allem die Bestimmung der
Staatssymbole, die Erfüllung von Repräsentationspflichten, die Übernahme
von Schirmherrschaften und Ansprachen, die Anordnung von Staatsakten und
Staatsbegräbnissen lassen sich unter dem Begriff der Staatspflege
zusammenfassen.
Das ist ein sehr weiter Bereich, für den vielfach keine rechtlichen Vorgaben
existieren.
Der Bundespräsident legt die Staatssymbole fest, soweit nicht der
Gesetzgeber tätig wird (vgl. Art. 22 GG: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-
gold).
Neben der Bundesflagge ist die Nationalhymne das bekannteste
Staatssymbol.
Schon Reichspräsident Ebert erklärte 1922 das "Lied der Deutschen", 1841
von August-Heinrich Hofmann von Fallersleben zur Melodie von Haydns
Kaiserhymne gedichtet, per Erlass zur Nationalhymne.
1952 entschied der damalige Bundespräsident Theodor Heuss, das Lied auch
als Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen,
allerdings mit dem Hinweis, bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe zu
singen.
Nach Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands bestimmte
Bundespräsident von Weizsäcker in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler
Helmut Kohl die dritte Strophe zur Nationalhymne für das deutsche Volk.
Zu den Staatssymbolen gehören auch Flaggen, Wappen, Uniformen,
Dienstkleidung und die Amtstracht der Richter. Dazu hat der Bundespräsident
jeweils Anordnungen getroffen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.
Der Bundespräsident kann beim Tod von Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens, die sich um die Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise
verdient gemacht haben, ein Staatsbegräbnis oder einen Staatsakt anordnen.
Das Staatsbegräbnis schließt üblicherweise ein militärisches Zeremoniell mit
kirchlicher Feier ein.
Der Staatsakt ist eine politische Veranstaltung in festlichem Rahmen und kann
nicht nur zum Gedenken eines Toten angeordnet werden.
So hat Bundespräsident Richard von Weizsäcker aus Anlass der staatlichen
Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 einen Staatsakt in der Berliner
Philharmonie angeordnet.
Andere Formen der Repräsentation und Integration
Außer durch derart formale Akte vertritt der Bundespräsident in vielfacher
Form und bei den verschiedensten Gelegenheiten unseren Staat: Jedes
Auftreten des Staatsoberhauptes in der Öffentlichkeit, seine Teilnahme an
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einer Veranstaltung, die Übernahme einer Schirmherrschaft, eine Rede, ein
Glückwunsch, Besichtigungen und vieles mehr bringen die staatliche
Würdigung in der Person des Bundespräsidenten zum Ausdruck.
Er setzt dadurch - bezogen auf den Staat - Zeichen der Anerkennung, des
Wohlwollens oder der besonderen Förderung.
Gerade daraus ergibt sich auch eine Beschränkung hinsichtlich der Anlässe,
denen sich der Bundespräsident zuwenden kann. Sie müssen eine
bundesweite Ausstrahlung haben und von besonderer Bedeutung sein.
Nationalhymne
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Reden und Ansprachen
Das gesprochene und geschriebene Wort ist eines der stärksten politischen Mittel,
über das der Bundespräsident verfügt.
Mit seinen Reden und Ansprachen kann er die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und
der Verantwortlichen in Regierung, Parteien und Verbänden auf bestimmte Themen
und Probleme in Politik und Gesellschaft lenken, er kann Anregungen geben und
Anstöße.
Ein Beispiel:
Am 12. Mai 2000 hielt Bundespräsident Rau im Haus der Kulturen der Welt in Berlin
die "Berliner Rede". Er hatte sich das Thema "Ohne Angst und ohne Träumereien -
Gemeinsam in Deutschland leben" gewählt, um den Blick darauf zu lenken, dass
Einwanderung in Deutschland eine Wirklichkeit geworden ist, die wir gestalten
müssen.
In kompakter und sehr konkreter Form sprach er die ganze Bandbreite
gesellschaftlicher Probleme, Sorgen und Anforderungen an, die mit der Integration
der bei uns lebenden Ausländer verbunden ist.
Die Rede führte zu einer intensiven Debatte über ein Thema, das bis dahin meist nur
in Einzelaspekten diskutiert worden war. "Die 'Berliner Rede' hat wie ein Katalysator
gewirkt, der den Wandel befördert hat," charakterisierte die "taz" die Wirkung der
Rede. Viele, die seither zu dem Thema Stellung genommen haben, beziehen sich
auf diese Rede.
Bundespräsident Johannes Rau ist kein Freund inszenierter Anlässe, Themen oder
Reden. Wenn es die Situation jedoch verlangt - wie das Zusammenleben von
Deutschen und
Ausländern - nimmt er deutlich Stellung.
Die meisten Reden des Bundespräsidenten entfalten keine vergleichbare Wirkung
wie die "Berliner Rede". Nicht immer kann es um Themen gehen, die die gesamte
Öffentlichkeit so stark beschäftigen.
Dennoch wird er jede Ansprache, die er zu einem Gedenktag, einer Feierstunde oder
einem Jubiläum, einer Einweihung oder als Beitrag in einem Diskussionsforum hält,
mit gleicher Sorgfalt vorbereiten.
Jede Rede trägt unverkennbar seine Handschrift und seinen Ton.
Auf die Frage eines Journalisten: "Schreiben Sie Ihre Reden selbst?" antwortete der
Bundespräsident in einem Interview: "Jedenfalls ist die letzte Fassung meine
Fassung, aber ich habe auch Vorarbeiter und Mitarbeiter, und manchmal bin ich mit
denen im Streit, und manchmal lasse ich mich überzeugen, und manchmal
überzeuge ich."
Für Johannes Rau ist die Rede eine besondere Form des Dialogs. Wo das möglich
ist wird er daher stets versuchen, frei zu sprechen, um in einem lebendigen
Austausch mit den Zuhörern treten zu können.
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Eingaben und Petitionen
Viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Wünschen, Bitten, Beschwerden und
Fragen an den Bundespräsidenten. Diese Briefe sind getragen von einem großen
Vertrauen, das die Menschen in den Bundespräsidenten setzen, ihnen bei der
Lösung ihrer Fragen und Probleme zu helfen.
Dabei übersteigen die Erwartungen der Bürger in vielen Fällen jedoch auch die
Möglichkeiten und die Befugnisse, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung
gegeben sind.
Mit großer Sorgfalt werden alle eingehenden Briefe und jedes Anliegen geprüft.
Bei berechtigten Anliegen werden sämtliche Möglichkeiten der Einwirkung durch den
Bundespräsidenten ausgeschöpft.
Je nach Lage des Problems werden die zuständigen
Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden - vor allem die Sozialämter - ebenso
eingeschaltet wie die karitativen Verbände und andere Einrichtungen.
Oftmals genügt schon die Anfrage des Bundespräsidenten oder der von ihm
beauftragten Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes bei einer Behörde nach dem
Stand einer bestimmten Angelegenheit, um dem Anliegen des betreffenden Bürgers
Nachdruck oder die notwendige Aufmerksamkeit zu verleihen.
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Ehrungen und Ordensangelegenheiten
Die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten gehört von je her zu den Aufgaben
des Staatsoberhauptes.
Wie in fast allen Staaten der Erde werden auch in der Bundesrepublik Deutschland
Orden und Ehrenzeichen als äußere Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung
verliehen. Der Bundespräsident verleiht:
- den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
- das Silberne Lorbeerblatt und
- andere Ehrenzeichen.
Er hat außerdem die oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen der
Bundesrepublik Deutschland.
So erteilt er z. B. deutschen Staatsangehörigen die Erlaubnis zur Annahme und zum
Tragen ausländischer Orden und Ehrenzeichen oder zur Führung ausländischer
Ehrentitel.
Die Ordenskanzlei im Bundespräsidialamt unterstützt ihn dabei, indem sie ihn
informiert und seine Entscheidungen in Zusammenarbeit mit den Staats- und
Senatskanzleien der 16 Bundesländer vorbereitet und umsetzt.
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Wirken des Bundespräsidenten im
Ausland
Der Bundespräsident ist nach dem Grundgesetz als Staatsoberhaupt nicht Teil der
Exekutive.
Er steht über den drei Gewalten. Das gilt auch für den außenpolitischen Bereich.
Er kann jedoch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die langfristigen Probleme
lenken, die einer Lösung bedürfen, aber nicht Gegenstand der exekutiven Politik
sind.
Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Das
gibt ihm eine wichtige außenpolitische Stellung.
Er empfängt und besucht ausländische Staats- und Regierungschefs im In- und
Ausland und führt politische Gespräche. Dabei kann der Bundespräsident - neben
der Bundesregierung, mit der er sich abstimmt - außenpolitische Akzente setzen.
Das geschieht im Rahmen seiner Auslandsreisen, zu denen neben den
Staatsbesuchen auch offizielle Visiten und Arbeitsbesuche im Ausland zählen, und in
seinen Reden.
In seinen außenpolitischen Reden äußert er sich zu wichtigen Themen der
internationalen Politik, zum Beispiel zur Reform und Erweiterung der Europäischen
Union, zur Sicherung von Stabilität und Frieden und zu den wichtigsten Fragen in
unseren bilateralen Außenbeziehungen.
Er gewährt seine Schirmherrschaft für Projekte, die zu diesen Zielen beitragen, zum
Beispiel über ein internationales Forschungsprojekt zum Dialog Westen-Islam.
Solche Schirmherrschaften teilt er in der Regel mit anderen Staatsoberhäuptern.
Bundespräsident Rau wirbt für gute Nachbarschaft als Muster der Außenpolitik.
Die Erfolgsgeschichte Europas im letzten halben Jahrhundert ist ein Beispiel für
dieses Potenzial:
Die Länder Europas haben als Nachbarn in vielen Bereichen der Politik voneinander
gelernt. Sie sind sich ihrer sicherheitspolitischen Interessengemeinschaft als
Nachbarn bewusst geworden. Sie leben als Nachbarn in einer gewachsenen
Wertegemeinschaft.
Nachbarschaft erklärt nicht nur viele der gemeinsamen inneren Entwicklungen
Europas.
Wenn die innereuropäische Nachbarschaft der letzten fünfzig Jahre ein positiver
Erfahrungsschatz ist, dann kann er auch als Muster für andere Regionen der Welt
wirken.
Das Grundgesetz legt in Art.59 fest, dass völkerrechtliche Verträge vom
Bundespräsidenten oder von seinen Bevollmächtigten im Namen der Bundesrepublik
Deutschland geschlossen werden.
Zu den Aufgaben als Staatsoberhaupt gehört auch, die deutschen Botschafter zu
beglaubigen und die ausländischen zu empfangen.
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Völkerrechtliche Aufgaben
Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten werden im Namen des Präsidenten der
Bundesrepublik Deutschland ''geschlossen''.
Meist erteilt der Bundespräsident dem Außenminister, einem Staatssekretär oder
einem deutschen Botschafter dafür eine entsprechende Vollmacht.
Nur in seltenen Fällen unterschreibt er den Vertrag selbst.
Verträge, durch die sich die Bundesrepublik gegenüber einem anderen Staat bindet,
müssen vom Staatsoberhaupt "ratifiziert" werden. Die Ratifikation ist die förmliche
Zustimmungserklärung des Staatsoberhauptes, durch die sich die Bundesrepublik an
den Vertrag bindet.
Dies geschieht in der sogenannten "Ratifikationsurkunde", die vom
Bundespräsidenten ausgefertigt wird.
Auch die völkerrechtliche Anerkennung fremder Staaten wird durch den
Bundespräsidenten ausgesprochen.
Die politische Entscheidung über die Anerkennung liegt aber bei der
Bundesregierung.
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Staatsbesuche
Staatsbesuche des Bundespräsidenten im Ausland dienen dem Aufbau und der
Vertiefung politischer Beziehungen zu den ausländischen Staaten, aber auch der
Entwicklung persönlicher Beziehungen zu ausländischen Politikern.
Sie sind ein wichtiges Element der Außenpolitik, da trotz der Präsenz der
Bundesrepublik Deutschland durch ihre Botschaften im Ausland bei vielen Themen
erst das persönliche Gespräch zu Ergebnissen führen kann, die beiden Seiten
gerecht werden.
Es kann sich dabei um die Abstimmung der jeweiligen Politik handeln, aber auch um
die Verdeutlichung deutscher Interessen oder um die Bereinigung von Problemen,
die zwischen den Staaten bestehen.
Ein Beispiel dafür ist der Staatsbesuch des Bundespräsidenten im Nahen Osten im
Februar 2000.
In Israel ging es dem Bundespräsidenten darum, angesichts des anstehenden
Generationswechsels bewusst zu machen, dass Formen des Gedenkens und des
Zusammenlebens gefunden werden müssen, die den künftigen Generationen
gerecht werden.
Für den gesamten Nahen Osten war es ihm wichtig, darauf hinzuweisen, dass die
Chancen des Friedensprozesses zu Beginn des Jahres 2000 so groß sind, wie schon
lange nicht mehr und dass diese Chancen deshalb genutzt werden müssen.
Solche Themen eignen sich besonders für informelle Gespräche zwischen Politikern,
wie sie der Bundespräsident während seiner Reisen regelmäßig führt.
So kann jeder Staatsbesuch je nach Land einen besonderen thematischen
Schwerpunkt im politischen, wirtschaftlichen oder menschenrechtlichen Bereich
haben.
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Diplomatisches Corps
Ein deutscher Botschafter gilt im Ausland als persönlicher Vertreter des
Bundespräsidenten bei einem fremden Staatsoberhaupt.
Mehrere Schritte sind notwendig, bevor ein Diplomat deutscher Botschafter in einem
anderen Land werden kann.
1. Über die Besetzung der Botschafterposten entscheidet zunächst das
Bundeskabinett auf Vorschlag des Auswärtigen Amts.
2. Zu dieser Entscheidung wird die Zustimmung des Bundespräsidenten eingeholt.
3. Das Auswärtige Amt fragt im Empfängerstaat nach, ob dieser der Ernennung des
Diplomaten zum Botschafter zustimmt, d.h., ob er ihm das sogenannte Agrément
erteilt.
4. Nach Erteilung des Agréments ernennt der Bundespräsident diesen Diplomaten
zum Botschafter und unterzeichnet ein entsprechendes Beglaubigungsschreiben.
5. Der Diplomat übergibt dem Staatsoberhaupt des Empfängerstaates das
Beglaubigungsschreiben. Dieser Akt, Akkreditierung genannt, ermöglicht ihm die
Aufnahme der Amtsgeschäfte als Botschafter im Empfängerland.
Wenn ein ausländischer Staat einen Botschafter in die Bundesrepublik Deutschland
entsenden möchte, so gilt umgekehrt das gleiche Verfahren.
Der Staat muss klären, ob die Bundesrepublik dieser Entsendung zustimmt; er sucht
um Erteilung des Agréments durch den Bundespräsidenten nach.
Bei der Akkreditierung wird der designierte Botschafter mit kleinem militärischen
Zeremoniell vor dem Amtssitz des Bundespräsidenten empfangen.
Danach trägt er sich in der Empfangshalle in das Gästebuch ein. Anschließend
begibt er sich mit einigen hochrangigen Botschaftsangehörigen in das
Empfangszimmer, wo er dem Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben und
das Abberufungsschreiben seines Vorgängers überreicht.
Dann ziehen sich der akkreditierte Botschafter und der Bundespräsident zu einem
kurzen Gespräch zurück, das nicht nur die Gelegenheit zum gegenseitigen
Kennenlernen bietet, sondern auch häufig zur Übermittlung von politischen
Botschaften genutzt wird.
Zum Schluss wird der Botschafter wieder mit einem kleinen militärischen Zeremoniell
verabschiedet, bei dem zum öffentlichen Zeichen, dass der neue Botschafter sein
Amt jetzt rechtswirksam ausübt, die Nationalfahne seines Landes gehisst wird.
Die Fahrten von und zum Amtssitz unternimmt der neue Botschafter im Wagen des
Bundespräsidenten. Die Polizei stellt eine Ehreneskorte von 5 Motorradfahrern.
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Stiftungen
Viele Bürger wollen Verantwortung und Aufgaben übernehmen, von denen sie
meinen, dass der Staat sie nicht oder nur unzureichend erfüllt oder erfüllen kann.
Ein Weg ihr Engagement zu bündeln, ist die Gründung von Stiftungen.
Traditionell unterstützt der Bundespräsident die Tätigkeit vieler Stiftungen in unserem
Land durch die Übernahme einer Schirmherrschaft, den Empfang von Stiftern oder
ein persönliches Engagement für einzelne Vorhaben von Stiftungen.
Im persönlichen Gespräch lässt er sich über die Tätigkeit der Stiftungen von deren
Repräsentanten berichten. Wer stiftet, will anstiften, etwas zu tun. Bürgerschaftliches
Engagement kann und soll staatliches Engagement nicht ersetzen. Stiftungen sind
eine wichtige Ergänzung, weil die Möglichkeiten des Staates finanziell und
konzeptionell begrenzt sind.
Es gibt private, öffentliche und parteinahe Stiftungen.
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Schirmherrschaften
Eine aufgrund seiner persönlichen Entscheidung übernommene Schirmherrschaft
des Bundespräsidenten bringt das besondere Interesse des Staates an einer
Organisation, Initiative oder Veranstaltung zum Ausdruck. Die Bedeutung des
Ereignisses bzw. der Organisation wird durch die Übernahme der Schirmherrschaft
durch das Staatsoberhaupt besonders hervorgehoben.
Eine Schirmherrschaft des Bundespräsidenten kommt nur in Betracht, wenn ein
Vorhaben positive Wirkung für das ganze Land hat und wenn es rechtlich,
organisatorisch sowie finanziell gesichert ist.
Aus der Stellung des Bundespräsidenten folgt, dass er eine Schirmherrschaft
grundsätzlich allein übernimmt.
Eine Doppelschirmherrschaft ist nur mit einem ausländischen Staatsoberhaupt
möglich.
Es handelt sich stets um eine persönliche Entscheidung des Bundespräsidenten, die
nur Geltung für seine Amtszeit besitzt.
Der Bundespräsident ist ebenso wenig an Entscheidungen seiner Amtsvorgänger
gebunden wie er mit der Übernahme einer Schirmherrschaft seine Nachfolger im Amt
binden kann.
Bundespräsident Johannes Rau hat die Schirmherrschaft über eine Vielzahl von
Organisationen und Vorhaben übernommen. In vielen Fällen hat er die von seinen
Amtsvorgängern begründeten Schirmherrschaften fortgesetzt, so zum Beispiel über:
Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V.
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Schülerwettbewerb Deutsche Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten
Schülerwettbewerb zur politischen Bildung
Deutscher Musikrat
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Deutscher Sportbund
Stiftung des Bundeswettbewerbs Jugend forscht e.V.
Deutsches Jugendherbergswerk
Deutsches Rotes Kreuz
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Deutsche Welthungerhilfe
Aktion Mensch
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Stiftung Lesen
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Patenschaftsstelle für Ausbildung
Darüber hinaus ist der Bundespräsident Protektor des Ordens Pour le mérite für
Wissenschaften und Künste.
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Geschichte Der Orden Pour le mérite für Wissenschaften und Künste wurde 1842
durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen als Friedensklasse für Verdienste um
die Wissenschaften und Künste gestiftet.
Der erste Kanzler des Ordens war Alexander von Humboldt. Die Weimarer
Verfassung, die 1919 alle Orden und Ehrenzeichen beseitigte, bedrohte die Existenz
des Ordens. Durch Beschluss des Kapitels hat sich der Orden dann 1922 unter
Kanzler Adolf von Harnack als "freie Vereinigung von hervorragenden Gelehrten und
Künstlern" konstituiert. Dieser Beschluss wurde 1924 von Preußen genehmigt.
1952 wurde der Orden auf Anregung von Theodor Heuss als eine freie, sich selbst
ergänzende Gemeinschaft unter dem Protektorat des jeweils amtierenden
Bundespräsidenten wiederbelebt.
31
Deutscher Zukunftspreis
Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation
Der mit großem Erfolg und breiter öffentlicher Resonanz 1997 vom damaligen
Bundespräsidenten Roman Herzog ins Leben gerufene Deutsche Zukunftspreis hat
zum Ziel, die besondere Bedeutung von Spitzenleistungen in Wissenschaft und
Technik für eine erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Landes stärker ins
öffentliche Bewusstsein zu bringen.
Der Deutsche Zukunftspreis zeichnet eine Einzelperson oder eine Personengruppe
für eine hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche Innovation
aus.
Die gesicherte Anwendungsmöglichkeit, verbunden mit uneingeschränkter
Marktfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen bei der Umsetzung -
vornehmlich in Deutschland - sind herausragende Kennzeichen der prämierten
Leistung.
Eine hochkarätige Jury aus Wissenschaft und Wirtschaft bestimmt die Preisträgerin
oder den Preisträger aus dem Kreis der Vorschläge, die von führenden deutschen
Einrichtungen aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft eingereicht werden.
Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit 500.000 DM dotiert.
Der Deutsche Zukunftspreis hat neben der Prämierung einer herausragenden
Innovation das Ziel, die Öffentlichkeit über die in Deutschland vorhandenen
hervorragenden wissenschaftlichen und technischen Innovationspotentiale zu
informieren.
Gemeinsam mit anderen Initiativen, die eine Brücke zwischen Wissenschaft,
Forschung und der Wirtschaft bauen, weckt der Deutsche Zukunftspreis Neugier und
Interesse und fördert das Verständnis für technologische Leistungen in unserer
Gesellschaft.
"Die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung entscheiden maßgeblich über
unsere Zukunft. Sie sind der Motor für gesellschaftliche, ökonomische und
ökologische Erneuerung und - damit nicht zuletzt - für die individuellen Perspektiven
der Menschen in unserem Land." Bundespräsident Johannes Rau
Bisherige Preisträger waren:
1997 Christhard Deter, Laser-Display-Technologie KGLDT, Gera für sein Verfahren
zur Projektion bewegter Bilder mittels Laserstrahl.
1998 Prof. Dr. Peter Grünberg, Forschungszentrum Jülich Entwicklung magnetischer
Sandwiches für Sensortechnik Grundlagenforschung, die in technologische
Anwendungen mündet.
1999 Prof. Dr. Peter Gruss - Prof. Dr. Peter Jäckl Max-Planck-Institut für
biophysikalische Chemie, Göttingen für ihre Innovation aus dem Bereich der
Entwicklungsbiologie.
2000 - Prof. Dr. Ing. Karlheinz Brandenburg
- Dipl. Ing. Bernhard Grill
- Dipl. Ing. Harald Popp
Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS-A, Erlangen für ihr Projekt MP3 -
Komprimierung von Audiosignalen in HiFi-Qualität für Internet und Rundfunk.
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Jubiläen und Ehrenpatenschaften
Jubiläen der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung ehrt der
Bundespräsident durch seinen Glückwunsch.
In- und ausländischen Mitbürgern gratuliert der Bundespräsident zur Vollendung des
100. Lebensjahres, des 105. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag.
Ehepaaren gratuliert der Bundespräsident aus Anlass des 65.,des 70. und des 75.
Hochzeitstages.
In vielen Fällen ist mit dem Glückwunsch des Bundespräsidenten auch ein kleines
Geldgeschenk verbunden.
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben ist der Bundespräsident auch auf die
Mitwirkung und Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen.
Die Behörden übermitteln die erforderlichen Daten der Jubilare an das
Bundespräsidialamt.
In der Regel überreichen die Bürgermeister der jeweiligen Heimatgemeinden den
Alters- und Ehejubilaren das Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten.
Im Jahre 1999 hat der Bundespräsident zu knapp 6.500 Jubiläen gratuliert.
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das
siebente Kind einer Familie.
Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind
der Familie gestellt werden.
Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes
mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern,
derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein.
Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter.
Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen.
Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere
fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.
Sie soll auch sichtbar die besondere Bedeutung herausstellen, die Familie und
Kinder für unser Gemeinwesen haben.
Außerdem soll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht
werden, wie zum Beispiel angemessene Wohnraumversorgung, und die Städte und
Gemeinden sollen zur Unterstützung und Hilfeleistung veranlasst werden. Damit soll
die Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dazu beitragen, das Sozialprestige
kinderreicher Familien zu stärken.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt
über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten.
Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über
die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk
(z.Zt. 500,-- DM) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde
aushändigen.
Insgesamt wurden seit 1949 etwa 69.800 Ehrenpatenschaften übernommen.
33
Zusammenwirken der
Verfassungsorgane
Gegenseitige Abhängigkeit der Verfassungsorgane
In einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland können die
Verfassungsorgane nicht isoliert nebeneinander agieren. Ihre Funktionen sind
aufeinander abgestimmt.
Um sie sachgemäß wahrnehmen zu können, bedarf es der gegenseitigen
Unterrichtung und des Zusammenwirkens. Der Bundespräsident pflegt
vielfältige Kontakte mit den anderen Verfassungsorganen.
Bundestag
Berührungspunkte zum Deutschen Bundestag bestehen schon deshalb, weil
der Bundespräsident nach dem Grundgesetz das Recht bzw. die Aufgabe hat,
dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten zur Wahl vorzuschlagen (Art.63.
Abs. 1 GG),
gegebenenfalls den Bundestag aufzulösen, wenn ein Kanzlerkandidat im Falle
des Art.63 Abs. 4 GG nicht die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des
Bundestages auf sich vereinigen kann oder der Bundeskanzler mit einer
Vertrauensfrage im Parlament scheitert (vgl. Art.68 GG),
die Einberufung des Bundestages zu verlangen (Art.39 Abs. 3 Satz 3 GG),
für einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung mit Zustimmung des
Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand zu erklären (Art.81 Abs. 1 Satz 1
GG).
Im Übrigen ist es ständige Praxis der Bundespräsidenten,
Bundestagsabgeordnete zu Gesprächen einzuladen, das Präsidium des
Deutschen Bundestages und die Ausschüsse des Deutschen Bundestages zu
Gesprächen zu empfangen. Durch derartige Begegnungen bekommt der
Bundespräsident Informationen aus erster Hand und kann seinerseits Einfluss
auf das politische Geschehen nehmen.
Nur in Ausnahmefällen nimmt der Bundespräsident an Sitzungen des
Deutschen Bundestages teil.
Bundesrat, "Vertretung" des Bundespräsidenten
Besondere Beziehungen zum Bundesrat ergeben sich daraus, dass dessen
Präsident nach Art.57 GG die Befugnisse des Bundespräsidenten im Falle
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seiner Verhinderung (Staatsbesuch im Ausland, längere Krankheit, Urlaub)
oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes (Rücktritt) wahrnimmt.
Der Bundesratspräsident ist dann für diesen Zeitraum der amtierende
Bundespräsident und ist seinerseits an der Ausübung seines Amtes als
Bundesratspräsident verhindert. Gerade im - häufigsten - Falle eines
Staatsbesuches im Ausland handelt es sich allerdings nicht um eine
vollständige Vertretung. Denn der Bundespräsident ist ja gerade in seiner
amtlichen Funktion abwesend.
In diesen Fällen "vertritt" der Bundesratspräsident den Bundespräsidenten
immer nur soweit, als im Inland persönliche Anwesenheit erforderlich ist oder
Urkundsakte zu vollziehen sind.
Der Bundespräsident wird aber auch vom Ausland aus z.B. Glückwünsche
übermitteln oder kondolieren.
Bundesregierung Gegenzeichnung
Der Bundespräsident wirkt nicht nur an der Bildung der Bundesregierung
mit, sondern hält auch danach enge Verbindung zu ihr.
So bedürfen Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten nach
Art.58 Satz 1 GG zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den
Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.
Das Erfordernis der Gegenzeichnung soll eine einheitliche Staatsführung
garantieren.
In diesem Sinne ist es nur selbstverständlich, dass der Bundeskanzler den
Bundespräsidenten laufend über seine Politik und die Geschäftsführung der
einzelnen Bundesminister durch Übersendung der wesentlichen Unterlagen,
durch schriftliche Berichte über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
sowie nach Bedarf durch persönlichen Vortrag unterrichtet.
In regelmäßigen Abständen empfängt der Bundespräsident den
Bundeskanzler zu Gesprächen über aktuelle Fragen seiner Politik.
Auch einzelne Bundesminister und Spitzenbeamte werden vom
Bundespräsidenten zu Gesprächen empfangen. Der Chef des
Bundespräsidialamtes oder sein Vertreter nehmen an den Kabinettsitzungen
teil und unterrichten den Bundespräsidenten über deren Verlauf und
Ergebnisse. Auch dadurch erhält der Bundespräsident die für seine
Amtsführung erforderlichen Informationen.
Bundesverfassungsgericht
Zum Bundesverfassungsgericht ergeben sich ebenfalls viele
Berührungspunkte:
Die Richter erhalten aus der Hand des Bundespräsidenten ihre Ernennungs-,
Entlassungs- oder Ruhestandsurkunden. Bei Antritt ihres Amtes haben sie vor
dem Bundespräsidenten den nach § 11 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht vorgesehenen Eid zu leisten.
Darüber hinaus ist es üblich, dass der Bundespräsident das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besucht und mit den Mitgliedern
beider Senate den Gedankenaustausch sucht.
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Die Frau des Bundespräsidenten
Biografie
Christina Rau wurde am 30. Oktober 1956 als viertes von fünf Kindern des
Textilfabrikanten Eduard Delius und seiner Frau Christa in Bielefeld geboren. Christa
Delius ist eine Tochter des früheren Bundespräsidenten Heinemann.
Die Schulzeit verbrachte Christina Rau in Bielefeld, in Ftan (Engadin), im
südenglischen Bexhill und in Gordonstoun (Schottland). Ein Studium der
Internationalen Politik am University College of Wales schloss sie mit dem "Bachelor
of Science and Economics" ab. Am King's College in London erwarb sie im Jahre
1979 den akademischen Grad "Master of Arts" in "War Studies". Frau Rau spricht
Englisch und Französisch.
Am 9. August 1982 heirateten der damalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-
Westfalen Johannes Rau und Christina Delius in der Westminister City Hall in
London standesamtlich. Die kirchliche Trauung folgte am 22. August 1982 auf der
ostfriesischen Insel Spiekeroog.
Die Familie lebte in den folgenden Jahren in Wuppertal, der Heimatstadt von
Johannes Rau. Als Johannes Rau zum Bundespräsidenten gewählt wurde, zog die
Familie nach Berlin.
Das Ehepaar Rau hat drei Kinder:
Anna Christina wurde am 19. Dezember 1983 geboren,
Philip Immanuel am 28. Januar 1985
und Laura Helene am 10. November 1986.
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Aufgaben und Funktionen
Als Schirmherrin verschiedener Organisationen will Frau Rau auf konkrete Nöte der
Menschen aufmerksam machen und diesen Organisationen, beispielsweise durch
eigene aktive Öffentlichkeitsarbeit, noch größere öffentliche Aufmerksamkeit sichern.
Sie möchte aber nicht zuletzt auch konkrete Hilfe leisten, wann immer das möglich
ist. Die große Anzahl von Briefen, die Christina Rau täglich erhält, zeigt, dass viele
Bürger in der Frau des Bundespräsidenten eine Person ihres Vertrauens sehen, an
die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.
Auch bei Staatsbesuchen im Ausland sucht Frau Rau den intensiven Kontakt zu
Menschen im Gastland, indem sie unabhängig vom Programm ihres Mannes mit
Hilfsorganisationen, Bildungseinrichtungen und einzelnen gesellschaftlichen Gruppen
in Verbindung tritt. Dabei sind ihr Kinder und junge Menschen, deren Schicksal und
deren Entwicklungschancen besonders wichtig.
Aktivitäten
Kindernothilfe-Stiftung Mitglied des Stiftungsrates
UNICEF Deutschland Schirmherrin
Deutsches Müttergenesungswerk,
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung
Schirmherrin
Bundesverband der
Organtransplantierten Schirmherrin
Jugendrotkreuz Schirmherrin
Künstlerdorf Schöppingen Vorsitzende des Stiftungsrates und Vorsitzende des
Fördervereins
Hermann-Lietz-Schule Spiekeroog Vorsitzende des Kuratoriums
Ökumenischer Hospiz-Förderverein im Reformierten Gemeindestift Elberfeld
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Vorsitzende
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren; Kampagne: "Mit uns kommst Du
klar!"
Schirmherrin
Stern für Kinder Schirmherrin
Gustav-Heinemann-Bürgerpreis Mitglied des Kuratoriums
Chaim Sheba Medical Center, Tel-Aviv University, Tel-Hashomer/Israel
Ehrenvorsitzende
Hobbies
Sport und Riesenschnauzermischling Scooter
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Die ehemaligen deutschen Bundespräsidenten
J. Sivananthan 10b
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