Gliederung
1. Allgemeines zum VERA
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Die Handlungsregulationstheorie im Kontext der Arbeit
2.2. Handlungsforderungen als Arbeitsaufgabe
2.3. Regulationserfordernisse und Regulationsbehinderungen als Aspekte von
Arbeitsaufgaben
2.4. Das 5-Ebenen-Modell der Handlungsregulation
3. Die Durchführung des VERA
3.1. Allgemeine Orientierung Teil A
3.2. Die untersuchte Arbeitsaufgabe Teil B
3.3. Ermittlung der Regulationserfordernisse Teil C
4. Testtheoretische Gütekriterien
4.1. Reliabilität
4.2. Validität
5. Die Anwendung des Verfahrens
6. Ausblick
Literatur
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Verfahren zur Erfassung der Regulationserfordernisse in
der Arbeitstätigkeit (VERA)
1. Allgemeines zum VERA
Das VERA-RHIA- Verfahren für Büroarbeit wurde im Rahmen des Forschungsprojektes AIDA (Anforderungen und Belastungskonstellationen in Industrieverwaltungen und psychosoziales Befinden) entwickelt und in rund 500 Anwendungen erprobt. Das Konzept stammt von Konrad Leitner, Elke Lüders, Birgit Greiner, Antje Ducki, Renate Niedermeier und Walter Volpert unter Mitarbeit von Rainer Oesterreich und wurde 1993 veröffentlicht. „Das RHIA/VERA-Büro ist ein psychologisches
Arbeitsanalyseverfahren, mit dem Tätigkeiten im Bereich von Büro und Verwaltung untersucht werden können. Es zielt sowohl auf die Analyse der durch die Arbeitsaufgaben geforderten Denk- und Planungsprozesse als auch auf die Ermittlung psychisch belastender Arbeitsbedingungen“, so die Selbstbeschreibung der Autoren (Leitner et al., 1993, S. 15). Mit dem VERA werden die Denk- und Planungsprozesse, die mit einer Arbeitsaufgabe verbunden sind
(Regulationserfordernisse), bestimmt; das RHIA-Verfahren ermöglicht die Bestimmung aufgabenbezogener psychischer Belastungen (Regulationsbehinderungen). Im folgenden soll das VERA-Büro näher charakterisiert werden, auf Besonderheiten des RHIA-Verfahrens wird nicht näher eingegangen.
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Die Handlungsregulationstheorie im Kontext der Arbeit
Das VERA baut auf der Handlungsregulationstheorie auf, die sich mit der Frage beschäftigt, wie Menschen durch ihr konkretes Tun Ziele anstreben und erreichen. Unter „Regulation“ werden „die psychischen Prozesse der Formung und Lenkung von Handlungen“ verstanden (Volpert, in Leitner et al. 1993, S.24). Die HRT wurde im zwar im Rahmen der Arbeitspsychologie, jedoch für alle Bereiche menschlichen Handels entwickelt. Im Folgenden soll jedoch die Theorie in Bezugnahme auf Arbeitstätigkeiten vorgestellt werden, da dies dem theoretischen Hintergrund des VERA entspricht.
Die HRT sieht menschliches Handeln als zielgerichteten, auf äußere Gegenstände bezogenen und in gesellschaftliche Zusammenhänge eingebundenen Prozess. Men-
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schen setzen sich in ihrer Arbeitstätigkeit mit ihrer Umgebung auseinander und verändern sie (auf äußere Gegenstände bezogen) nach eigenen oder vorgegebenen Zielen (Zielgerichtetheit), wobei das menschliche Handeln nicht nur durch die gesetzten Ziele, sondern auch durch die Bedingungen der Umwelt, also den Arbeitsbedingungen, mitbestimmt ist. Jede Arbeitstätigkeit ist Teil eines gesellschaftlichen Arbeitsprozesses, sie wird durch Unternehmensziele bestimmt und trägt selbst zu deren Erreichen bei (Einbindung in gesellschaftliche Zusammenhänge). Der Prozess der menschlichen Handlungsorganisation wird durch Zielbildung, Entwurf eines Handlungsplans, Handlungsausführung und Rückmeldung über das erreichte Ergebnis gekennzeichnet, Charakteristikum menschlichen Handelns ist demzufolge also nicht die Ausführung verschiedenster einzelner Handlungen, sondern die Regulation größerer Handlungsgefüge.
Die Produktionsweise und Arbeitsteilung in der heutigen Industriegesellschaft hat jedoch Beschränkungen des Arbeitshandelns zur Folge, d.h. im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit sind Menschen nicht nur von übergreifenden Planungs- und Entscheidungsprozessen ausgeschlossen, sondern abgesehen von der Zielbildung werden oft auch die Planerzeugung und die Realisierungskontrolle von Experten vorgenommen oder durch die Arbeitsorganisation überflüssig gemacht. Volpert prägte hierfür 1975 den Begriff „Partialisierung“. Das Ausmaß, in dem Individuen von höheren Regulationsebenen abgeschnitten sind, wird durch das VERA bestimmt.
2.2. Handlungsforderungen als Arbeitsaufgabe
Handlungsforderungen, die sich dem Individuum im Kontext der Arbeit stellen, werden als Arbeitsaufgabe bezeichnet und ergeben sich aus dem betrieblichen und gesellschaftlichen Arbeitsprozess. Arbeitsaufgabe im Sinnes des VERA bezieht sich auf „das vom Menschen geforderte Handeln“ (Leitner et al., 1993, S. 25) und bezeichnet die „handlungsbezogene Arbeitsaufgabe“ (Leitner et al., 1993, S. 26). Das VERA analysiert die Merkmale einer Arbeitsaufgabe, unabhängig von der Person, die diese ausführt, es handelt sich also um ein bedingungsbezogenes (und kein personenbezogenes) Verfahren. Im ersten Schritt der Durchführung des VERA muss deshalb die Abgrenzung von Arbeitsaufgaben erfolgen, da eine Arbeitstätigkeit mehrere Arbeitsaufgaben beinhalten kann. Dies geschieht im Teil A des Manuals. Die Analyse
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kann dann für eine oder für mehrerer Arbeitsaufgaben einer Person durchgeführt werden.
2.3. Regulationserfordernisse und Regulationsbehinderungen als Aspekte von Arbeitsaufgaben
Die HRT unterscheidet im Bereich der Arbeit zwischen zwei Konstrukten: den Regu-lationserfordernissen und den Regulationsbehinderungen. Regulationserfordernisse werden durch das Ausmaß, in dem Handlungsforderungen selbständige Zielbildung und Planung ermöglichen und erfordern, bestimmt. Sie könnten also vielleicht treffender als „Regulationschancen“ bezeichnet werden, da höhere Regulationserfordernisse positive Auswirkungen auf die Kompetenz und die Motivation von Individuen auch außerhalb der Arbeitstätigkeit haben, aus Sicht der Arbeitspsychologie also als positiv bewertet werden (vgl. Leitner et al., 1993, S. 27). Regulationserfordernisse stellen psychische Anforderungen einer Arbeitsaufgabe dar, unabhängig von diesen können psychische Belastungen, sog. Regulationsbehinderungen, auftreten, die die Regulation des Handels behindern und langfristig zu Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der psychosozialen Gesundheit führen. Regulationserfordernisse werden mit dem VERA, Regulationsbehinderungen mit dem RHIA-Verfahren erfasst. Die beiden Verfahren analysieren also Arbeitsaufgaben unter zwei voneinander unabhängigen Aspekten, bauen aber auf den selben Grundlagenerhebungen (Manual Teil A und B) auf und sollten auch in der Analyse und in der praktischen Umsetzung gemeinsam betrachtet werden.
2.4 Das 5-Ebenen-Modell der Handlungsregulation
Oesterreich entwickelte 1981 ein 5-Ebenen-Modell der Handlungsregulation, das allgemeinpsychologische Gültigkeit beansprucht. Im Bereich der Arbeitspsychologie wird es genutzt, um Arbeitsaufgaben hinsichtlich der geforderten Regulationsprozesse zu beurteilen. Oesterreichs Modell beschreibt ein vollständiges (nichtpartialisiertes) Arbeitshandeln und umfasst Planungen zur Einrichtung neuer Arbeitsprozesse (Ebene 5), die Koordination mehrerer Arbeitsprozesse (Ebene 4), die Planung einer Teiltätigkeit (Ebene 3), die Planung einer Abfolge einzelner Arbeitsschritte (Ebene 2) und die Ausführung einzelner Bewegungen (Ebene 1) (vgl. Leitner in Oesterreich & Volpert, 1999, S.70).
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Arbeit zitieren:
Christina Boese, 2001, Verfahren zur Erfassungen der Regulationserfordernisse in der Arbeitstätigkeit (VERA), München, GRIN Verlag GmbH
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