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1.
Obwohl die gesetzliche Altersversorgung in Deutschland traditionell eine hohe Akzeptanz erfährt, wächst langsam das Bewußtsein, daß die staatlich finanzierte Rentenversicherung bestenfalls der Grundstock einer soliden Altersversorgung sein kann. Den trotzdem nahezu 90% der Befragten eine staatlich finanzierte Grundrente für unerläßlich halten, hat eine Mehrheit von 80% der Deutschen Zweifel an der Sicherheit der Renten. 1 Demzufolge ist das Interesse an Informationen zu verschieden Konzepten der privaten Altersvorsorge groß.
Grundsätzlich setzt sich die Absicherung des Einzelnen im Alter aus drei Säulen zusammen: der gesetzliche Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Alters-vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung hat seit der großzügigen Sozialpolitik der siebziger Jahre mit Problemen zu kämpfen, die eine Versorgung der heutigen Beitragszahler auf dem derzeitigen hohem Niveau fraglich erscheinen lassen. 2 Auch die betriebliche Altersversorgung wird zukünftig nicht in diesem Umfang zu finanzieren sein. Privat vorzusorgen scheint also notwendig zu sein, doch was bedeutet das Schlagwort der private Altersvorsorge eigentlich?
Altersvorsorge ist ein Begriff, der die individuelle Vermögensbildung und -anlage zum Zwecke der Sicherung des Lebensunterhaltes und des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben umschreibt. In welchen Umfang und durch welche Produkt dies geschehen sollte, darüber besteht noch großer Informationsbedarf. Ziel dieser Arbeit ist es deshalb, die verschiedenen Möglichkeiten der
1 Vergl. Höger, H. (1998), S.54 f
2 z.B. Flexibilisierung der Altersgrenzen, Einführung einer Mindestrente, Öffnung der Rentenkassen für alle
Bevölkerungsgruppen durch die Möglichkeit der Nachzahlung
2
privaten Altersvorsorge zu erläutern und deren Notwendigkeit und Eignung zu diskutieren. 2.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen derzeit noch ein Versorgungsniveau von circa 50% des letzten Bruttolohns oder circa 70% des letzten Nettogehaltes. 3 Die Differenz zwischen dem Versorgungsgrad aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem individuellen Versorgungsziel des letzten Bruttojahreseinkommens ist die Versorgungslücke, deren Höhe im Anhang graphisch dargestellt ist. 4 Diese ist besonders groß bei Versicherten mit langen Ausbildungszeiten und Monatseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze. Denn entweder haben diese Versicherten meist nicht die erforderlichen 45 Beitragsjahre für eine Standardrente erreicht, da Ausbildungs- und Studienjahre mit maximal 3 Jahren angerechnet werden oder für den nicht versicherungspflichtigen Ertragsanteil über der Beitragsbemessungsgrenze sind keine Rentenansprüche erworben worden. 5 Die auf dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens basierende private Altersvorsorge hat das Ziel, die Versorgungslücke zu schließen und den Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in gewünschtem Maße zu sichern. 6
3.
Die Schließung der Versorgungslücke ist mit verschiedenen speziell für die Altersvorsorge konzipierten Produkten von Banken, Versicherungen oder Investmentgesellschaften möglich. Die wohl bekannteste und am häufigsten vorkommende Form der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die
3 Durschnittsrentner mit einem Jahreseinkommen von 25 000 DM brutto, Vergl. Bergmann, H. (1996), S.98
4 siehe Anhang und Vergl. Bergmann, H. (1996), S. 98
5 die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich derzeit auf 8500/7200 DM monatlich West/Ost
Der Gehaltsanteil der über dieser Grenze liegt, wird nicht mit dem Beitragssatz der Rentenversicherung versteuert,
wodurch auch keine Rentenansprüche erworben werden können.
6 Kapitaldeckungsverfahrens bedeutet das Ansparen einer bestimmten Kapitalsumme durch den Versicherten, das
ihm am Ende der Vertragslaufzeit in Form von Auszahlplänen oder Einmalauszahlungen zur Verfügung steht
3
private Lebensversicherung. Insgesamt 81,65 Millionen Verträge verteilt auf etwa 80% der deutschen Haushalte sind bis heute in der Versicherungsbranche abgeschlossen worden. 7 Damit steht diese Form der Vorsorge unangefochten an der Spitze auch hinsichtlich der akkumulierten Kapitalsumme. Mögliche Alternativen zur Lebensversicherung sind neben den alten Sparplänen oder Sparbriefen auch Investment-, Renten-oder spezielle AS-Investmentfonds, deren Struktur und Aufbau mit dem Inkraftreten des Dritten Finanzmarktförderungsgesetz genau spezifiziert wurde. 8
3.1.
Lebensversicherung dienen der Absicherung des wirtschaftlichen Risikos, das sich aus der Unsicherheit über die Dauer des menschlichen Lebens ergibt. 9 Der Versicherungsschutz wird gegen Zahlung eines Einmalbetrages oder laufender Prämien gewährt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich die Lebensversicherung nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Das Geschäft mit den Lebensversicherungen darf rechtlich nur von Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. 10 Außerdem unterliegen Versicherungsunternehmen den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Gesetzes über den Versicherungsvertrag und stehen unter Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen. Die Lebensversicherung untergliedert sich nochmals in die drei Formen der:
- Risikolebensversicherung
- kapitalbildende Lebensversicherung
7 Vergl. o.V. (1998), Tagesspiegel, 4.09.1998
8 Die Vorsorgeprodukte der Banken und Kapitalanlagegesellschaften auch in Kombination mit einer Unfall- oder
Risikolebensversicherung angeboten, um dem Vorsorgenden den selben Schutz wie Versicherungen zu gewähren.
9 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 196
10 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 196
4
- Rentenversicherung (private Rentenversicherung) die im Folgenden erläutert werden sollen. 3.1.1.
Die Risikolebensversicherung sichert das Todesfallrisiko der versicherten Person nur während der vereinbarten Vertragslaufzeit. 11 Die eingezahlten Beiträge entschädigen das Zahlungsrisiko im Todesfall des Versicherers und bilden keine Kapitalsumme. Zweck der Risikolebensversicherung ist die Absicherung der Hinterbliebenen. Deshalb ist diese Form der Lebensversicherung besonders für Familien, Selbstständige, Bauherren und Menschen die sich aufgrund ihrer geringen Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nur einen geringen Rentenanspruch erworben haben wichtig.
3.1.2.
Die kapitalbildende Lebensversicherung kann wiederum in drei Arten unterteilt werden:
- in die Kapitalversicherung auf den Todesfall
- in die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Versicherung)
- in die Kapitalversicherung auf einen festen Auszahlungstermin.
Die Kapitalversicherung auf den Todesfall wird beim Tod des Versicherten fällig und dient zur Versorgung der Hinterbliebenen oder zur Abdeckung von Erbschaftssteuer oder Bestattungskosten etc. 12
Die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall ist eine Kombination aus finanzieller Absicherung der Hinterbliebenen und einer Kapitalanlage für die Altersversorgung bzw. Sparvorgang. Der Beitrag setzt sich aus dem Risikoanteil, aus dem der vorzeitige Tod des
11 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 197
12 Vergl. Grill, W./ Percynski, H. (1998), S. 197
5
Versicherten bezahlt würde (eigentliche Versicherung) und den Verwaltungs- und Abschlußkosten des Vertrages sowie dem Sparanteil fürs Alter (eigentliche Altersvorsorge) zusammen. Im Todesfall wird die Versicherungssumme aus der Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall unabhängig von den bis dahin eingezahlten Beiträgen ausgezahlt, im Erlebensfall dagegen die garantierte Versicherungssumme und meist eine Überschußbeteiligung. 13 Für den Sparanteil garantieren die Versicherer vier Prozent Zins sowie eine Überschußbeteiligung, deren Höhe allerdings nicht feststeht und die dem Versicherten mit Fälligkeit der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Der Überschußanteil entsteht, weil die Versicherer bei der Anlage der Sparanteile eine höhere Rendite erzielen als die kalkulierte oder das Sterblichkeitsrisiko vorsichtig geschätzt wurde. Zudem ist der Versicherungsbeitrag meist mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert, da eine Beitragserhöhung von Seiten der Versicherer nicht möglich ist. Der Garantiezins wird durch die sichere Anlage in deckungsstockfähigen festverzinslichen Wertpapieren erwirtschaftet.
Einen neue Form der Kapitalversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung die in Investmentanteilen, Aktien, festverzinslichen Wertpapieren und Immobilien anlegt. Ziel ist es eine wesentlich bessere Rendite gegenüber der konventionellen Anlagepolitik zu erreichen, was allerdings auch mit dem Risiko einer höheren Wertschwankungen verbunden ist. Die Kapitalversicherung auf einen festen Auszahlungstermin funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Die Beiträge werden ebenfalls regelmäßig eingezahlt und bei Fälligkeit der Leistung dem Versicherten zuzüglich des
13 Der Überschußanteil ist die Differenz zwischen der garantierten Kapitalsumme und der ausgezahlten Summe.
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Garantiezinses und Überschußbeteiligung ausgezahlt. Hauptziel allerdings ist hierbei die Abdeckung eines zukünftigen Kapitalbedarfes (wie z.B. Finanzierung des Studiums oder der Ausbildung der Kinder), was durch den festgelegten Auszahlungstermin geschieht.
3.1.3.
Bei der private Rentenversicherung baut der Versicherte einen Kapitalstock auf, der ihm bis zu seinem Tode als Leibrente regelmäßig ausgezahlt wird. Dabei wird der Beginn der Rentenzahlung vertraglich vereinbart. Die private Rentenversicherung ist der Oberbegriff für drei spezielle Spielarten dieser Versicherungen: Variante 1 - aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag: Dabei spart der Versicherte monatlich einen gewissen Betrag. Am Ende der Laufzeit hat er die Wahl, sich das angesammelte Kapital steuerfrei auf einen Schlag auszahlen zu lassen oder bis zum Tod eine Rente zu beziehen.
Variante 2 - sofortbeginnende Rente: Hierbei zahlt der Versicherte einmal einen größeren Betrag ein und bezieht dann sofort eine Rente.
Variante 3 - aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag: Es wird einmalig ein größer Betrag eingezahlt und die Rente wird nach einigen Jahren zuzüglich angelaufener Zinsen gewährt.
3.2.
Ein besonderer Vorteil der Lebensversicherung ist deren Steuerfreiheit. 14 Voraussetzung dabei ist, daß der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und wenigstens 5 Jahresprämien gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60% der
14 Dies steigert die effektive Rendite der Lebensversicherung erheblich, den um beispielsweise die Nettorendite von
6,4% einer guten Lebensversicherung zu erreichen müßte ein Wertpapier10,7% Zinsen abwerfen, damit ein Anleger
bei einem Steuersatz von 40% auf das gleiche Ergebnis käme. Vergl. Röger, B. (1995), S.77
7
Beitragssumme beträgt 15 . Weitere Vorteile sind die Möglichkeit eines Zuschusses des Arbeitgebers im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen für den Versicherungsvertrag, die Garantie einer vertraglich festgelegten Rendite und der bereits am Tag des Abschlusses bestehende Versicherungsschutz, der die Auszahlung der Versicherungssumme unabhängig von der Höhe der bereits eingezahlten Beiträge garantiert. Bei jeder Geldanlage würden die Hinterbliebenen nur das angesparte Kapital erhalten. Außerdem können die Beiträge zur Lebensversicherung ihm Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 16
Hauptnachteil ist die lange Laufzeit der Lebensversicherung und der geringe Rückkaufswert der ersten Jahre. Dieser ergibt sich daraus, das die Versicherer zuerst die Vertreterprovision und die Verwaltungskosten von dem Beitrag abziehen. Da nur der Sparanteil des Beitrages verzinst wird, ergibt sich bezogen auf den kompletten Beitrag ein geringer Zins von ca. 2-3%. 17 Außerdem wird der Überschußanteile nicht bei allen Versicherungsunternehmen in der vollen Höhe auf die Versicherten verteilt, was die bestmögliche Performance schwer ermitteln läßt.
4.
Das 1. April 1999 inkraftgetretene Dritte Finanzmarktförderungsgesetz sollte den Finanzplatz Deutschland internationalisieren, dessen Konkurrenzfähigkeit innerhalb der Europäischen Union erhöhen und die Lücken der bisherigen Gesetzgebung schließen. Neben der Erleichterung des Börsenganges für Unternehmen, der Neuregelung der Prospekthaftung und der Verschärfung der Aufsichtsposition des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, beinhaltet es
15 Vergl. o.V. (1998), Tagesspiegel, 4.09.1998
16 Jedoch gilt dies nur für Beamte und Selbständige, den normale Arbeitnehmer haben ihre Möglichkeiten bereits mit
dem, was sie für ihre Sozialversicherung bezahlen, erschöpft. Vergl. Vorsorgeblock (1999), S. 47
8
die verbindliche Festlegung von Anlagestrategie von Investmentgesellschaften für deren Alters-Vorsorge-Sondervermögen Fonds (AS-Fonds). 18 Damit soll ein Instrument der Altersvorsorge geschaffen werden, das in renditestarken, sachwertwertorintierten Anlagen investiert.
4.1.
AS-Fonds funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie Investmentfonds und unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). 19 Jedoch ist die Anlagepolitik eingeschränkt und dem Kunden müssen bestimmte Möglichkeiten der Einzahlung, Anlagedauer und Umschichtung angeboten werden. Das mit dem Verkauf von Zertifikaten erworbene Geld und die damit angeschafften Vermögenswerte bilden ein Sondervermögen, das vom eigenen Vermögen der Gesellschaft zu trennen ist. 20 Jeder Anteilinhaber (Anleger) erwirbt entsprechend der ihm gehörenden Anzahl von Zertifikaten Miteigentum am Sondervermögen und Anspruch auf Ertragsbeteiligung, Rücknahme seiner Anteile sowie auf ordnungsgemäße Verwaltung entsprechend den vereinbarten Anlagestrategien. Die Verwahrung des Sondervermögens übernimmt eine Depotbank, zwischen der keine personellen Verflechtungen mit der Kapitalanlagegesellschaft bestehen dürfen. 21 Zusätzlich zu den geltenden Anlage- und Publizitätsvorschriften für Sondervermögen wurde im Dritten Finanzmarktförderungsgesetz die Anlagepolitik weiter eingeschränkt. So muß bzw. müssen - der Anteil an Aktien, Immobilien mindestens 51% des Sondervermögens betragen
17 Vergl. Pohl, D. (1998), Tagesspiegel, 14.11.1998
18 Vergl. Weisgerber, T. (1998), S. 200
19 Das KAGG regelt den Rechtlichen Aufbau, die Anlagerichlinien, - restriktionen, den Vertrieb und die
Preisberechnung der Anteile.
20 Vergl. Grill, W./ Percynski, H., S. 243
21 Vergl. Grill, W./ Percynski, H., S. 243
9
- der Anteil an Bankguthaben und Geldmarktpapieren 49% nicht überschreiten
- bis zu 30% des Sondervermögens in Immobilien und 75% in Aktien und stillen Beteiligungen (die aber nur maximal 10%des Sondervermögens ausmachen dürfen) angelegt sein
- derivative Finanzinstrumente nur zu Absicherungszwecken enthalten sein
- Erträge des AS-Sondervermögen wieder neu angelegt werden. 22
Zusätzlich müssen die Kapitalanlagegesellschaften den Abschluss eines Altersvorsorge-Sparplanes mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr, einen Auszahlungsplan bei Fälligkeit und die kostenlose Möglichkeit auf Kundenwunsch fünf Jahre vor Laufzeitende eine kostenlose Umschichtung in ertragstabiliere Rentenfonds vorzunehmen anbieten.
4.2.
Die Vorteile für den Vorsorgenden liegen darin, daß er an der Entwicklung der Aktienmärkte durch das Sparen von monatlich kleine Beträgen (ab 100 DM) teilnehmen kann, ohne sich selbst um eine Anlagestrategie zu kümmern und den Kursverlauf ständig zu beobachten um sich aktuellen Entwicklungen anzupassen. Damit bietet sich ihm die Möglichkeit von der hohen durchschnittlichen Wertentwicklung der Aktienmärkte zu profitieren. Diese lag zwischen 1960 und 1990 bei 9,5% p.A. und deutsche Aktienfonds erreichten in den letzen 35 Jahren durchschnittlich 8,9% p.A., währenddessen die Rendite der Lebensversicherung in den letzten Jahrzehnten bei ca. 6-7% lag. 23 Durch die monatlichen Einzahlungen profitiert er außerdem von der Wirkung des Cost-Average- 22 Vergl.Grill, W./ Percynski, H., S. 243 und Verkaufsprospekt GenoAS:1, S.4
23 Vergl. Symmank, R. (1997), S. 531
10
Effekt, d.h. der Durschnitts-Einstandspreis der Investmentanteile ist durch den Mehrkauf von Anteilen in einer Baisse und den Wenigerkauf in einer Hausse kleiner als bei einer Einmalanlage. 24 Weiterhin erreicht der Anleger mit dem Erwerb von Investmentzertifikaten eine große Transparenz, da er die Wertentwicklung seiner Einzahlungen über den Kursverlauf genau verflogen kann. Die Umschichtung in sichere Rentenpapiere zum gewünschten Termin vor Laufzeitende sichert dem Anteilseigner zu, das er die erzielten Gewinne auch tatsächlich realisiert und nicht plötzlich seine Anteile in einer Baisse verkaufen muß.
4.3.
Jedoch ist zu beachten, das eine Rendite des eingesetzten Kapitals in AS-Fonds nicht garantiert ist und auch Verluste möglich sind. Die Wahrscheinlichkeit die Verluste aus Kurschwankungen über den langen Anlagezeitraum durch überproportionale Kurssteigerungen zu kompensieren ist sehr hoch, keinesfalls jedoch absolut sicher. Ein weiterer Nachteil der AS-Fonds ist der Zwang, Dividenden und Zinserträge komplett zu versteuern. Besonders bei Anlegern die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben drückt dies die Rendite. Es ist fraglich, ob das Konzept der AS-Fonds eine wirkliche Neuerung darstellt, den Produkte zur Altersvorsorge durch den regelmäßigen Erwerb von Investmenanteilen bieten die Gesellschaften schon lange an, nur ist die Anlagepolitik der Fonds nicht so stark eingeschränkt. Auch haben diese aufgrund der Anlagepolitik in Aktien eine bessere Performance, da die Rentenanteile der AS-Fonds deren Rendite im Vergleich geringer ausfallen lassen. So drängt sich der Verdacht auf, das dem Kunden alte Modelle
24 Vergl. Grill, W./ Percynski, H., S. 250
11
in neuem Gewand präsentiert werden und gleichzeitig ein Stückchen mehr Sicherheit durch die eingegrenzten Anlagemöglichkeiten suggeriert wird um neue Kunden zu gewinnen. 5.
Aufgrund bereits genannter Argumente über die Unsicherheit des heutigen Rentensystems ist es meiner Meinung nach sicher, daß die heutige Rentenhöhe für zukünftige Generationen nicht zu finanzieren ist. Aus diesem Grunde und aus dem individuellen Bedürfnis eines bestimmten Lebensstandard im Alter, ergibt sich die absolute Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge. Innerhalb der privaten Altersvorsorge ist die Produktauswahl von den individuellen Ansprüchen, der Risikomentalität, den Erwartungen und den Bedürfnissen sowie der Lebensplanung des Vorsorgenden abhängig. Deshalb gibt es kein generelles Vorsorgeprinzip, sondern dieses muß immer individuell auf den Vorsorgenden ausgerichtet sein und zwar durch ein soliden Vermögensmix, der zu den Bedingungen des Kunden paßt. Eine aktienorientierte Vorsorge zum Beispiel ist sehr empfehlenswert und besonders für jüngere Jahrgänge sehr gut geeignet, da die Volatilität der Aktien durch den langen Anlagezeitraum gemildert wird. Sie sollte jedoch nicht das alleinige Konzept darstellen und mit abnehmender Vertragslaufzeit zur Gewinnmitnahme in stabilere Rentenwerte umgeschichtet werden. Der Abschluß einer Lebensversicherung sollte zur Hinterbliebenenversorgung und zur Absicherung von Existenzrisiken in Betracht gezogen werden, besonders weil hier risikoscheuen Anlegern die Höhe der angesparte Kapitalsumme garantiert ist.
Fazit: Die privaten Altersvorsorge muß heute besonders für junge Leute von großem Interesse und unbedingt notwendig sein. Das Vorsorgekonzept sollte langfristig und entsprechen den individuellen Bedürfnissen geplant werden,
12
um eine sichere und renditestarke Altersversorgung langfristig aufzubauen.
6. Literaturverzeichnis
Bergmann, Hans: Rentenversicherung: Die Versorgungslücke, in: Die Bank 2/96, S. 98
Börsch-Supan, Axel / Ruland, Franz: Sparen für die eigene Rente? Pro & Contra, in: Handelsblatt, Nr. 134 / 16.07.1998
Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (Redaktion Presseverlag Pötz, Berlin) (1999): Vorsorgeblock, Wiesbaden, 1999
Dembowski, Anke (1998): Altersvorsorge und Vermögensaufbau mit Investmentfonds, Niedernhausen, 1998
Drees, Rolf / Sylvester, Michael: Studie zur privaten Vorsorge: Aktive Kundenansprache erforderlich, in: Bankinformation, (1998, S. 56
Höger, Horst: Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, in: Bankinformation (1998) 5, S. 54
Fliegen, Lothar (1994): Vorzeitiger Ruhestand: sinnvoll planen und Ansprüche rechtzeitig sichern, München, 1994
Gaulke, Jürgen (1994): Kursbuch Altersvorsorge, Frankfurth am Main, 1994
13
Grill, Wolfgang/Percynski (1998): Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 32. Auflage, Bad Homburg vor der Höhe, 1998
Horn, Karl-Werner/Ponzelt, Rolf (1998): Gut versorgt ins hohe Alter, München, Goldmann Verlag 1998
Jahrberg, Heike: Versicherungen - Rendite fürs Rentenalter?, in: Tagesspiegel, 14.08.1998
Kurzendörfer, Volker (1993): Einführung in die Lebensversicherung, Karlsruhe, 1993
Luserke, Klaus (1992): Der Rentenratgeber - Alterssicherung in Ost und West, überarbeitete und aktualisierte Neuauflage, Köln, 1992 (frühere Auflage unter dem Titel: Luserke, Klaus: Rente heute - Rente morgen)
o.V: Versicherungen: Lebensversicherungen - Favorit bei der Altersvorsorge, in: Tagesspiegel, 4.09.1998
o.V: Versicherungen: private Altersvorsorge ist immer gefragter, in Tagesspiegel, 3.09.1998
Pohl, Detlef: Versicherungen - Auslaufmodell Lebensversicherung, in Tagesspiegel, 14.11.1998
Röger, Bernd (1995): Sicherheit und Vorsorge mit der Lebensversicherung, Bamberg, 1995
14
Schmidt-Tobler, Reinhhard/Nehls, Malte (1998): Illusionen für Millionen-Deutsche Lebensversicherung auf dem Prüfstand, Berlin, 1998
Schuffelen, Sandra: AS-Fonds im Rennen um Rendite, in: Tagesspiegel 24.04.1999
Schulz, Alfred: Aktiv an der Entwicklung der Kapitalmärke teilnehmen
R+V startet mit innovativer fondsgebundener Lebensversicherung, in: Bankinformation (1998) 8, S. 61
Symmank, Rudolf: Private Altersvorsorge und Investmentfonds
- eine internationale Betrachtung, in: Die Bank (1997) 9, S. 530
Union-Investment-Gesellschaft-mbH (1999): Verkaufsprospekt und Vertragsbedingungen GenoAS-1
Weisgerber, Thomas: Das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz, in: Die Bank (1998) 4, S. 200
7. Anhang
Zu 2: Darstellung des Unterschiedes zwischen monatlichem Rentenanspruch auf der Basis heutiger Berechnungen und heutigem Bruttoeinkommen zur Visualisierung der Versorgungslücke und der Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter. 25
25 Quelle: Vorsorgeblock (1999), S. 11
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Tobias Lukas, 1998, Die private Altersvorsorge, München, GRIN Verlag GmbH
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