Inhaltsverzeichnis:
1. Vorwort
2. Darstellung der Wandlung von Macht zu Herrschaft bei Heinrich Popitz, in
Phänomene der Macht 1 , daraus: Macht und Herrschaft: Stufen der
Institutionalisierung von Macht (S. 233 260)
3. Betrachtung des Begriffs der Herrschaft
bei Max Weber, in Wirtschaft und Gesellschaft 2 , daraus: Kapitel III. Die Typen der
Herrschaft (S. 122 176)
4. Gegenüberstellung der beiden Autoren und ihrer Bestimmung des Phänomens
Herrschaft
5. Literaturliste
1 Heinrich Popitz, Phänomene der Macht , Tübingen, 1992
2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft , Tübingen, 1972
2
1. Vorwort:
Macht und Herrschaft, zwei Erscheinungen, die sehr nahe beieinander zu liegen scheinen. Sind sie voneinander verschieden, wenn ja wie stark, geht letztere nicht sogar aus der Macht hervor? Es gibt unterschiedliche Formen von Herrschaft. Max Weber unterscheidet in seinem Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" 3 , drei verschiedene Typen von legitimer Herrschaft: rationale, traditionale und charismatische Herrschaft. Alle drei Herrschaftstypen sind von gänzlich unterschiedlichem Charakter. Wir werden uns mit jedem einzeln auseinandersetzen. Finden sich bei näherer Betrachtung auch verschiedene Formen von Macht? Vorab müssen, um Missverständnisse im weiteren Verlauf auszuräumen, die Begriffe Macht und Herrschaft an sich, definiert werden. Die lexikalische Literatur beruft sich meist auf Max Weber und seine Definition der beiden Begriffe im Werk "Wirtschaft und Gesellschaft" 4 . Ich werde hiervon nicht abweichen und Weber zitieren, was zu folgender Definition führt: "Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht." 5 . Für die Herrschaft gilt: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden(.)" 6 . Wir sehen hier also, dass Herrschaft durchaus auch Macht ist; der Herrscher setzt immerhin seinen Willen durch; Macht aber nicht zwingend zur Herrschaft werden muss. Setze ich meinen Willen, auch gegen Widerstand, durch, übe ich noch lange keine Herrschaft aus. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werde ich dies bei Heinrich Popitz anhand seines Buches "Phänomene der Macht" 7 , daraus speziell das Kapitel "Macht und Herrschaft: Stufen der Institutionalisierung von Macht" 8 , verdeutlichen. Dort konkret, aber auch später bei Max Weber, wird ersichtlich werden, wie sich das Vermögen, "...den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen..." 9 , also Macht an sich, wandeln muss um zur Herrschaft zu werden. Es muss nämlich ein komplexes Gebilde von Faktoren und Voraussetzungen gegeben sein, bzw. entstehen, damit aus dem amorphen Etwas (das Macht in reiner Form letztlich ist) eine komplexe Herrschaft entstehen kann. Weber habe ich hier speziell gewählt, weil er sehr beschaulich den Charakter der verschiedenen Herrschaftsformen an sich aufzeigt. Ich habe hier überwiegend das dritte Kapitel, des ersten Teils, des ersten Halbbandes seines Werks, "Die Typen der Herrschaft" 10
3 a.a.O., S. 124
4 a.a.O.
5 a.a.O., S. 28
6 a.a.O., S. 28
7 H. Popitz, a.a.O.
8 a.a.O., S. 233-260
9 M. Weber, a.a.O. S. 28
10 a.a.O., S. 122-176
3
herangezogen. Dort ist am besten ersichtlich, wie Weber das Phänomen Herrschaft behandelt. Eine tiefere Ausarbeitung des Themas mit Hilfe weiterer Kapitel aus Weber´s Werk unterlasse ich, es würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Meines Erachtens reicht die Ausführung des Autors in diesem Kapitel völlig aus, um daran klar zu machen, was er unter den einzelnen Herrschaftstypen meint. Chronologisch werde ich mich Max Weber in dieser Arbeit als zweites, nach Popitz, zuwenden.
Heinrich Popitz, mit dem ich beginnen möchte, beruft sich in seinem Werk "Phänomene der Macht" 11 zwar teils auf Weber. Führt aber klarer aus, was scheinbar stattfindet, wenn sich einfache Macht zur Herrschaft wandelt. Er geht hier mehr ins Detail, um für den Leser verständlich zu machen, welche Faktoren bei der Bildung von Herrschaft signifikant sind und welche Prozesse sich zwischen Herrscher und Beherrschten abspielen. Ich werde bei Popitz ausschliesslich das Kapitel "Macht und Herrschaft: Stufen der Institutionalisierung von Macht" 12 heranziehen, da sich hier sehr gut zeigen lässt, wie sich Macht zur Herrschaft wandeln kann.
Am Ende werde ich die beiden Autoren gegenüber stellen, um vorhandene oder auch nicht vorhandene Unterschiede ihrer Sichtweisen klar zu machen.
2. Darstellung der Wandlung von Macht zu Herrschaft bei Heinrich Popitz, in "Phänomene der Macht" 13 , daraus: Macht und Herrschaft: Stufen der Institutionalisierung von Macht (S. 233-260):
Heinrich Popitz definiert "...Herrschaft als institutionalisierte Macht." 14 , d.h., Macht in ihrer reinen, unregelmässigen Form hat sich erweitert und verfestigt und ist gar zur festen Grösse, zur Einrichtung geworden.Machtausübung ist nicht mehr rein situationsabhängig, sondern durchaus organisiert. Er orientiert sich mit dieser Definition an zwei Beispielen Max Webers, hier sei eines davon aufgeführt: "Eine Bank, die dem Kreditsuchenden Bedingungen der Kreditgewährung stellt (...), übt Macht aus, wenn der Kreditsuchende nach Lage der Dinge die Bedingungen schlucken muß; sie übt Herrschaft aus, wenn sie zur besseren Kontrolle die Aufnahme ihrer Direktoren in den Aufsichtsrat des kreditsuchenden Unternehmens durchsetzen kann." 15 Popitz teilt diese Darstellung, doch er kritisiert die Unfähigkeit Webers,
11 H. Popitz a.a.O.
12 a.a.O., S. 232-260
13 a.a.O., S. 232
14 a.a.O., S. 232
15 a.a.O., S. 232
4
"...die spezifischen Beziehungen zwischen Machtausübenden und Machtabhängigen, (...), begrifflich genauer zu bezeichnen." 16
Er führt im weiteren Verlauf des Kapitels an, das "´Institutionalisierte Macht´..." 17 einem "...Prozeß der Institutionalisierung(.)" 18 unterworfen ist. Macht wird somit nicht abrupt zur Herrschaft, sondern wandelt sich Schritt für Schritt zu jener. Ein solcher Prozess läuft in drei Richtungen ab. Erstens findet eine "...Entpersonalisierung des Machtverhältnisses." 19 statt, d.h., Macht ist nicht mehr abhängig von einer Person, die für selbige steht und sie verkörpert. Sie geht vielmehr nach und nach eine Verbindung mit überpersonalen Instanzen ein. Welche dies konkret sind, lässt Popitz offen. Es könnten hier Instanzen gemeint sein, wie etwa Verwaltungsapparate, die hoheitliche Interessen wahrnehmen und durchsetzen, bzw. Ämter und delegierte Vollmachtspersonen. Als zweite Richtung, in der Machtinstitutionalisierung verläuft, nennt er die "...Formalisierung(.)" 20 der Macht. "Machtausübung orientiert sich immer stärker an Regeln, Verfahrensweisen, Ritualen." 21 . Der Lebensablauf der Machtopfer wird mit Riten und Regeln organisiert bzw. durchsetzt. Das alltägliche Leben ist damit mehr oder minder strak mit Normen durchzogen. Als dritte Richtung schliesslich, nennt der Autor die "...Integrierung des Machtverhältnisses in eine übergreifende Ordnung." 22 Macht geht quasi in dem sozialen System, in dem sie gerade auftritt, auf und wird somit durch dieses getragen und trägt es auch selbst massgeblich mit.
Die Tendenzen der Institutionalisierung von Machtverhältnissen, haben zur Folge, dass sich Macht stabilisieren kann. Die Machtstellung des/der jeweiligen Machthaber/s wird in diesen Prozessen, die kaum mehr zu revidieren sind, verfestigt.
Die Entwicklung der Machtinstitutionalisierung, ist, neben oben genanntem, oft mit weiteren Prozessen der Machtvermehrung verbunden. Popitz führt hier "...Zunahme der Reichweite (...), Erhöhung des Geltungsgrades des Machtwillens (...) und schließlich die Verstärkung der Wirkungsintensität(.)" 23 als weitere Prozesse an. Wobei bei letzterer "...die Durchsetzungskraft und die Innovationskraft(.)" 24 als wichtige Varianten derselben auftreten. Sie zeigen, wie stark sich ein Herrscher gegen Widerstand durchsetzen kann bzw. inwiefern er fähig ist, alt hergebrachtes, gewohntes durch neues zu ersetzen, das dann selbstverständlich Gültigkeit hat.
Letztendlich kann man "...Institutionalisierung als zunehmende Entpersonalisierung, zunehmende Formalisierung, zunehmende Integrierung verstehen..." 25 . Akzeptiert man dieses
16 a.a.O., S. 233
17 a.a.O., S. 233
18 a.a.O., S. 233
19 a.a.O., S. 233
20 a.a.O., S. 233
21 a.a.O., S. 233
22 a.a.O., S. 233
23 a.a.O., S. 234 f.
24 a.a.O., S. 235
25 a.a.O., S. 236
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Arbeit zitieren:
Thomas Meinhart, 2000, Der Herrschaftsbegriff, München, GRIN Verlag GmbH
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