INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 4
1. FALLBEISPIEL MANUEL 5
1.1. Vorgeschichte 5
1.2. Aktuelle Situation 6
2. DIE SYSTEMTHEORETISCHE SICHTWEISE 7
2.1. Deviantes Verhalten aus systemtheoretischer Sicht 9
2.2. Hypothesen 10
2.3. Überprüfung der Hypothesen 10
2.4. Analyse der sozialen Rollen 13
2.5. Analyse anhand des positionsorientierten Familienmodells 15
3. SYMBOLISCH-INTERAKTIONISTISCHER ANSATZ 16
3.1. Der Labeling Approach 17
3.2. Hypothesen 17
3.3. Überprüfung der Hypothesen 18
4. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DER
SYSTEMTHEORIE 19
5. INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN AUS DER SICHT DES LABELING
APPROACH 21
5.1. Das Diversionsverfahren 21
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich 22
5.3. Ambulante intensive Begleitung 24
6. FAZIT 25
LITERATURVERZEICHNIS (IN ALPHABETISCHER REIHENFOLGE) 27
3
Einleitung
Die vorliegende Arbeit entstand u.a. in Anlehnung an das Seminar „Devianztheorien“ im Wintersemester 2001/02 von Frau Prof. Dr. Henke In diesem Seminar wurden unterschiedliche soziologische Theorien zur Erklärung devianten Verhaltens behandelt, auf deren Grundlage konkrete Fallbeispiele analysiert wurden, um letztendlich Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen ziehen zu können.
Mit dieser Hausarbeit möchte ich versuchen aufzuzeigen, wie uns die „Soziologie„ bzw. soziologische Theorien bei unserer täglichen Arbeit mit Menschen z.B. im Rahmen institutioneller Arbeit unterstützen können. Am Beispiel des Jungen Manuel (im Folgenden M.), den ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitarbeiterin in einem Kinderhaus, bzw. einer Kinderkleinsteinrichtung kennengelernt habe, möchte ich deutlich machen, dass die Soziologie nicht nur „graue“ Theorie ist, sondern, wie Dieter Claessens schon im Vorwort seines Buches „Freude am Soziologischen Denken“ sagt: „SOZIOLOGIE ist eine Entschleierungswissenschaft im Sinne der Aufdeckung der gesellschaftlichen Realität hinter dem individuellen Erleben, der gesellschaftlichen Realität um das individuell erscheinende Erleben herum. Soziologisches Denken ähnelt daher dem kriminalistischen Denken: der soziologisch Denkende versucht das psychologische und soziologische Gespinst aus Fäden hinter individuell erscheinenden Handlung und Motivationen sichtbar zu machen. ...“ 1
Zuerst werde ich M. vorstellen, seinen Lebensweg skizzieren und deutlich machen, wo er heute steht. Im Anschluss werde ich zunächst aus der systemtheoretischen Sicht heraus versuchen sein Verhalten zu analysieren, nicht zuletzt deshalb, weil der strukturfunktionale Ansatz zunächst einfacher durchschaubar und verständlich ist. Im 3. Kapitel werde ich M. und seine Situation aus der individuumzentrierten Sicht betrachten mit Hilfe des symbolisch-interaktionistischen Ansatzes und des Labeling Approach. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich mich in meiner Arbeit, sofern es sich thematisch um Frauen und Männer, bzw. Mädchen und Jungen drehte, für die männliche Schreibweise entschieden und bitte hierfür um Verständnis. Es stellt keine Diskriminierung dar.
1 Claessens, D., 1993: Freude am soziologischen Denken - Die Entdeckung zweier Wirklichkeiten;
Aufsätze 1957-1987, Soziologische Schriften; Bd. 58, Berlin, Vorwort
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1. Fallbeispiel Manuel 2
1.1. Vorgeschichte
Manuel (im folgenden M.) ist heute 14 Jahre alt. Er lebt seit 10 Jahren in der Christopherus-Familie, einem anthroposophisch ausgerichteten Kinderhaus, in welchem durchschnittlich 6-7 Kinder leben. Bevor er ins Kinderhaus kam, lebte er gemeinsam mit zwei Cousins bei seiner Tante, die sich hilfesuchend an das Jugendamt gewandt hatte, und verbrachte die Wochenenden bei seinem Großvater.
Seine Tante fühlte sich mit seiner Erziehung überfordert, da er jede Nacht 5-8 mal schreiend aufwachte und zudem eine ausgeprägte Essstörung hatte, d.h. er nahm außer Pudding, Brei, Torte oder Quark nichts zu sich. Außerdem fiel ihr auf, dass M. in seiner Entwicklung zurückzubleiben schien.
Zu diesem Zeitpunkt ist M. 3 Jahre alt. Eine Sprachheilbeauftragte des Jugendamtes stellt fest, dass seine Sprachentwicklung stark verzögert ist, d.h. er ist imstande einfache Dinge in Einwortsätzen zu benennen und beginnt erst langsam mit Zweiwortsätzen und umgeformten Mehrwortsätzen, die in der normalen Sprachentwicklung bereits im Alter von 12-24 Monaten gebildet werden können. Es ist noch nicht klar, ob diese Verzögerung durch eine geistige Minderleistung oder durch störende Umweltbedingungen entstanden ist.
Zur Zeit seiner Aufnahme ins Kinderhaus ist er gerade 4 Jahre alt. Für sein Alter ist er sehr klein, feingliedrig und wirkt deutlich jünger. Sein Großvater kommt seit seiner Aufnahme regelmäßig einmal im Monat zu Besuch. Zu seiner Mutter hat er seit seinem 3. Lj. keinen Kontakt mehr.
Von seiner Mutter ist bekannt, dass sie während M.'s ersten Lebensjahren nicht immer einen festen Wohnsitz hatte, M. scheint häufiger die Erfahrung gemacht zuhaben aus dem Schlaf gerissen zu werden und schnell seine Sachen zusammenpacken zu müssen. Es ist auch davon auszugehen, dass M. miterlebt haben muss, dass seine Mutter sich auf nicht legalem Wege Nahrungsmittel u.a. verschafft hat. Als M. 3 Jahre alt war, gab M.'s Mutter ihn bei seinem Großvater ab, sie schaffe das mit dem Kind nicht mehr. M.'s Vater ist unbekannt.
2 Name geändert
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1.2. Aktuelle Situation
Die Verfasserin hat M. vor 3 Jahren kennengelernt. Er wirkt aufgeschlossen, ist recht erzählfreudig, verbunden mit einem großen Geltungsbedürfnis, wirkt meist sehr fröhlich, besitzt aber nur eine äußerst geringe Frustrationstoleranz, was zu häufigen sehr heftigen Wutausbrüchen führt.
Im täglichen Umgang mit ihm fällt auf, dass er immer wieder die verschiedensten Dinge entwendet und damit großen Ärger auslöst. Bis vor einem Jahr handelte es sich um Dinge, an welchen ihm erfahrungsgemäß nichts lag u./o. die er gar nicht hätte entwenden und verstecken müssen.
Seit etwa zwei Jahren haben die Diebstähle eine andere Qualität bekommen, d.h. M. geht jetzt gezielt in andere Zimmer o. an Taschen, um an Süßigkeiten oder v.a. auch an Geld zu kommen. Die Situation eskaliert erstmalig um die Weihnachtszeit vor zwei Jahren, als M. sich innerhalb von knapp 3 Wochen ca. 200 DM zusammenstiehlt. Vorher sind es kleinere Beträge bis ca. 10 DM gewesen, und M. hat jedes Mal die Erfahrung machen müssen, dass seine Vergehen immer aufgedeckt werden, obwohl er sich teilweise große Mühe gibt, nicht entdeckt zu werden. Er versucht seine Handlungen zu vertuschen und lügt zu diesem Zweck, für die Verfasserin auf eine geradezu erstaunlich professionelle und überzeugende Art und Weise.
Wenn er einen Diebstahl zugibt, zeigt er im Gespräch über die Vorkommnisse große Reue, bemüht sich den angerichteten Schaden seinen Möglichkeiten entsprechend wieder gut zu machen, bietet auch an bestraft zu werden, z.B. mit Zimmerarrest. Er ist über mögliche weitreichende Konsequenzen seines Verhaltens aufgeklärt worden, wie z.B. die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei, die zwar im Moment noch keine besonderen Folgen nach sich ziehen würde 3 , aber durchaus zu einem späteren Zeitpunkt. Seine Therapeutin, eine Kinder- und Jugendpsychiaterin, die M. zu diesem Zeitpunkt seit etwa einem Jahre kennt, hält es für sinnvoll, ihm nahe zu bringen, was nach einer erfolgten Strafanzeige passieren kann. Daher geht M. gemeinsam mit ihr und seinem, von ihm sehr geschätzten, Klassenlehrer zum Landgericht, sieht sich einen Gerichtssaal an und lässt sich alles genau erklären.
Wenige Tage später entwendet M. wieder einen größeren Geldbetrag und kauft davon, unter Kindern derzeit sehr beliebte, Sammelobjekte (Diddle-Anhänger). Sein Pflegevater
3 siehe Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1999: Der Mythos der Mons- Strafunmündige »Mehrfach- und Intensivtäter«
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hält es nun für angezeigt M. jetzt konsequenterweise tatsächlich anzuzeigen, was M. merklich beeindruckt.
In den folgenden Monaten wird zunächst kein Geld mehr entwendet, was möglicherweise aber eher darauf zurückzuführen ist, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, da jeder peinlichst genau auf sein Geld achtet.
In der jüngeren Vergangenheit tritt jedoch zutage, dass sowohl materiell als auch ideell wertvolle Gegenstände aus dem Haus verschwunden sind, wobei leider, bis auf ein einziges Mal nicht mehr auszumachen ist, wann dies geschehen ist. Dass M.’s Verhalten keine Ausnahme darstellt, wird an vielen Stellen deutlich. Johanna Hofmeir, die in einem Kinder- und Jugendzentrum der kath. Jugendfürsorge in einem sozialen Brennpunkt Münchens beschäftigt ist, beschreibt in einem Interview mit dem IKK (Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung): „... Aufgrund der zahlreichen negativen Erfahrungen seit frühester Kindheit sind manche Kinder kaum dazu in der Lage, stabile Beziehungen aufzubauen und zu erhalten. Es mangelt ihnen an Durchhaltevermögen, sie bilden wenig eigene Interessen aus und neigen dazu Beziehungen wie auch Angebote und Maßnahmen abzubrechen. ... Diesen sehr verletzten Kindern fällt es besonders schwer Vertrauen aufzubauen, sich auf neue Beziehungen einzulassen und Kontakte zu halten. In der Erwartung, sowieso nicht lange bleiben zu können und neue negative Erfahrungen zu sammeln, provozieren sie Abbrüche. Zudem haben sich schulische Probleme bereits verfestigt, und die Kinder konnten kaum persönliche Interessen entwickeln. ...“ 4
2. Die systemtheoretische Sichtweise
Die Systemtheorie wird u.a. zur Erklärung von gesellschaftlichen Zusammenhängen verwendet; sie wird daher auch als makrosoziologische Theorie bezeichnet, da sie soziales Verhalten einzelner Individuen sozusagen aus der Vogelperspektive, d.h. aus der Sicht der Gesamtgesellschaft betrachtet.
Das heißt (Sub-)Systeme, z.B. Familien, oder einzelne Individuen werden in Relation zu ihrer Umgebung betrachtet und ihre Funktionen innerhalb eines bestimmten sozialen
4 IKK Nachrichten 2/2002, Interview m.J.Hofmeir „Den Weg für eine positive Zukunft ebnen“, S.4-5
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Systems analysiert. Beispielsweise wird mit Hilfe von rollentheoretischen Aspekten das soziale Handeln erklärt, indem die Rollen, die ein Individuum innehat oder seine Positionen innerhalb eines Systems, detailliert aufgeschlüsselt und auf ihre Funktionen hin untersucht werden.
Als wichtige Vertreter dieser Betrachtungsweise sind hier Talcott Parsons und Niklas Luhmann zu nennen. Beide versuchten eine allgemeingültige Theorie für jegliche Gesellschaften, bzw. Gesellschaftsformen zu entwickeln.
Parsons definierte seinen Ansatz als strukturell-funktional, da er die Strukturen eines Systems als Grundlage für den Erhalt desselben und daher bestimmend für alle daraus sich ergebenden Funktionen ansah. Er ging davon aus, dass innerhalb eines Systems die Elemente zueinander in bestimmten Beziehungen stehen, also eine Struktur bilden, bestimmte Funktionen erfüllen, mit welchen sie diese Struktur erhalten. Luhmann dagegen, der zwar auf den Theorien Parsons aufbaute, nannte seinen Ansatz funktional-strukturelle Systemtheorie, da seiner Ansicht nach die moderne Gesellschaft nicht mehr durch ihre Strukturen handlungsbestimmend ist, sondern sich an den zu übernehmenden Funktionen innerhalb der Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, u.a. orientiert. Dies bedeutete für ihn, dass die Systeme flexibel ihre Strukturen verändern können, wenn bestimmte Funktionen es erfordern. Das heißt weiter, dass Systeme bei auftretenden Störungen ihre Struktur entsprechend anpassen um handlungsfähig zu bleiben. Strukturbildung setzt Luhmann gleich mit ,Reduktion der Komplexität’, d.h. die Reduktion, bzw. Selektion der Fülle von Möglichkeiten auf die, für das jeweilige System, sinnvollen, um eine Überforderung dieses Systems zu verhindern. Davon ausgehend stellte Luhmann fest, dass Systeme sich dadurch selbst erhalten, dass sie in sich geschlossen, dynamisch und in der Lage sind sich auf der gegebenen Grundlage selbst zu organisieren und zu reproduzieren, u.U. unabhängig von äußeren Einflüssen. Dies bezeichnete er als Autopoiesis.
Auf M. bezogen, könnte dies bedeuten, dass sein Verhalten innerhalb seines sozialen Systems sowohl für ihn, als auch für die anderen Mitglieder, sinnvoll ist. Nach Luhmann hat sich hier ein Autopoietisches Sinnsystem gebildet und daher wird sich seine Funktion, sein Verhalten innerhalb dieses Systems weder durch Sanktionen, noch durch Hinzukommen neuer Mitglieder entscheidend verändern lassen, solange sich die Strukturen innerhalb dieses Systems sich nicht verändern. M. findet sich in seinem System wieder und entspricht weitgehend den Erwartungen, die dieses an ihn richtet.
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Um M. dahingehend zu unterstützen sein Verhalten zu ändern, müsste demnach sein Sinnsystem „verstört“, „auf den Kopf gestellt“ werden, so dass er neue Funktionen erhielte und er neue Verhaltensweisen entwickeln und anwenden müsste um den neuen Erwartungen gerecht zu werden.
2.1. Deviantes Verhalten aus systemtheoretischer Sicht
Die systemtheoretische Sichtweise von deviantem Verhalten versuche ich anhand der Anomietheorie von Emile Durkheim und darauf aufbauend mit R.K. Merton’s ,Typologie abweichenden Verhaltens’ darzulegen.
Durkheim sah die Ursache für deviantes Verhalten in dem Fehlen von allgemein verbindlichen Regeln (Anomie), sowohl auf einzelne Personen bezogen, als auch auf die Gesellschaft. Hierbei machte er deutlich, dass deviantes Verhalten sich nicht nur systemschädigend, also dysfunktional für das System auswirken kann, sondern auch „normal“, d.h. systemstabilisierend, d.h. funktional, wirkt. Verhaltensregeln würden erst durch ihre Missachtung bewusst gemacht, reflektiert und bestätigt, bzw. wie er sagt „Abweichendes Verhalten - und die sozialen Reaktionen auf abweichendes Verhalten - können das Normbewusstsein fördern [und] den Gruppenzusammenhalt aufgrund der moralischen Entrüstung über den Abweichler stärken...“ 5
Darauf aufbauend entwickelte Merton die Diskrepanztheorie. Die Ursache für deviantes Verhalten sah er in dem immer größer werdenden Missverhältnis zwischen kulturell vorgegebenen Zielen und den zur Verfügung stehenden institutionalen Mitteln. Für ihn war deviantes Verhalten nur eine mögliche Reaktion auf den auszuhaltenden anomischen Druck. In diesem Zusammenhang nennt er den Ritualismus, den Rückzug, die Rebellion und auf M.’s Verhalten zutreffend, die Innovation, die alle kriminellen Verhaltensweisen umfasst. 6
Mit Innovation bezeichnete er den Zustand, dass ein Individuum zwar die kulturellen Ziele eines gesellschaftlichen Systems internalisiert hat, aber die institutionalisierten, d.h. legalen Mittel um diese Ziele zu erreichen ablehnt oder diese ihm nicht zur Verfügung
5 Weber, Max, 1984: Soziologische Grundbegriffe, „Verhalten, abweichendes“, S.417
6 Korte, H./Schäfers, B. (Hrsg.), 2000: Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, S. 111
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stehen, so dass es auf rechtswidrige, d.h. illegitime Verhaltensweisen zurückgreifen muss. 7
Auf M. bezogen bedeutet dies, er hat in Anlehnung an seine Umwelt Wünsche und Bedürfnisse entwickelt und bekommt gleichzeitig gespiegelt, dass er möglicherweise kaum oder nie dazu in der Lage sein wird sich diese zu erfüllen. Denn wie soll er, zukunftsperspektivisch gedacht, mit einem Abschluss der Sonderschule, und der Unfähigkeit zuverlässig zu arbeiten, einen gut bezahlten Beruf erlernen und ausüben. Da er aufgrund seiner niedrigen Frustrationstoleranz nicht fähig ist, dieses Wissen auszuhalten, sucht er nach Wegen sich diese Wünsche trotz allem zu erfüllen.
2.2. Hypothesen
Zur Analyse einer Situation werden zunächst Hypothesen aufgestellt, die bezogen auf M. folgendermaßen aussehen könnten. 1. M. ist defizitär primär sozialisiert! 2. M. ist defizitär sekundär sozialisiert! 3. Bei M. liegt eine unzureichende sekundäre Fixierung vor! 4. Für M. macht sein Verhalten Sinn! 5. Für seine Pflegefamilie macht M.’s Verhalten Sinn, es wirkt systemstabilisierend!
2.3. Überprüfung der Hypothesen
zu 1. : Anhand seiner Vorgeschichte kann man sagen, dass M. in seinen ersten vier Lebensjahren nur in geringem Maße die Möglichkeit hatte, aufgrund der ständig wechselnden Bezüge und Wohnstätten, Ur-Vertrauen und eine stabile Ich-Identität zu entwickeln und stabile Beziehungen aufzubauen.
7 ebenda, S.111-112
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Auch wurde dadurch sicherlich die Entwicklung von Erwartungen und (Wert-) Orientierungen eingeschränkt, bzw. fehlgeleitet. Man könnte auch sagen, aufgrund fehlender Zuwendung, folglich Vernachlässigung, welche an seinem ursprünglich gravierendem sprachlichen Defizit festzumachen ist, ist er nicht einmal ausreichend soziabilisiert, d.h. er konnte nur unzureichend eine Vorstellung von seiner eigenen Person im Unterschied zu anderen Personen / Individuen entwickeln. Dies hatte zur Folge, dass er nur eingeschränkt zur Sozialisation fähig war und entsprechend seine primäre Sozialisation defizitär verlaufen musste.
Ab seinem 4. Lebensjahr erhielt er in der Pflegefamilie, aufgrund seiner Defizite, seiner durch Traumata hervorgerufenen Schlafstörungen und seiner Essstörung sehr viel Zuwendung von mehreren Personen, musste aber erleben, dass von ihm sehr bewunderte „Brüder“ die Pflegefamilie verlassen mussten und dafür andere Pflegekinder aufgenommen wurden. Er schloss sich sehr eng an seinen Pflegevater an, bewunderte diesen, wollte den gleichen handwerklichen Beruf ergreifen, hatte allerdings gleichzeitig auch große Angst vor dessen Wutausbrüchen. Das heißt M. war nie wirklich dazu in der Lage eine verlässliche tragfähige Beziehung aufzubauen und auch auszuhalten, da es ihm kaum möglich war eine stabile Objektkonstanz aufzubauen und zu erleben. Daher muss für ihn jeder Streit einem Beziehungsabbruch gleichkommen.
zu 2. : M. konnte seine Defizite im sprachlichen Bereich rasch aufholen, woran deutlich wird, dass sein Entwicklungsrückstand nicht auf eine geistige Minderbegabung zurückzuführen ist. Im Kindergarten fiel er bereits jetzt durch seine kaum zu kontrollierenden Wutausbrüchen in Verbindung mit Zerstören von Gegenständen auf. Zunächst wurde er im Alter von 7 Jahren in einer Waldorfschule eingeschult, intellektuell konnte er dem Unterricht wohl folgen, aber es wurde festgestellt, dass er nicht in der Lage war, sich den Gegebenheiten des Schulunterrichtes anzupassen und sich in den Klassenverbund zu integrieren. Daraufhin wurde er nach dem ersten Halbjahr auf eine anthroposophisch orientierte Schule für lernbehinderte Kinder umgeschult. Hier ist er seitdem in einen Klassenverbund von 12 Schülern integriert, aber auch hier fällt auf, dass er keine wirklich festen Freundschaften schließt, d.h. nicht in der Lage ist stabile tragfähige Beziehungen aufzubauen. Er hat die Rolle des „Klassenclowns“ oder „Tonangebers“ übernommen und versucht immer wieder gegen bestehende Regeln anzugehen oder diese zu unterlaufen. Das heißt, er ist sich über gesellschaftliche Regeln im klaren, aber sie sind für ihn nicht handlungsweisend und wenn sie seinen aktuellen Bedürfnissen entgegenstehen, scheinen sie nicht abrufbar zu sein. Er kennt die Regeln, aber es sind nicht seine Regeln, er hat die gesellschaftlichen Regeln nicht internalisiert, im Gegensatz zu vielen gesell-
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schaftlichen Normen. Er ist sehr markenbewusst, weiß, was „man“ trägt, was „man“ für ein Auto fährt, und dass „man“ Geld braucht um sich seine Wünsche und Bedürfnisse erfüllen zu können, aber die „legalen“ Mittel und Wege erschließen sich ihm nicht. zu 3. : In der Pflegefamilie ist es üblich, dass jedes Familienmitglied Aufgaben für die Gemeinschaft erfüllt. M. hat inzwischen keine ihm zugedachte Aufgabe mehr, da er kaum dazu in der Lage ist regelmäßig seine Hausaufgaben für die Schule zu machen. Er fühlt sich sehr schnell überfordert. Er bietet sich zwar an, will hilfsbereit sein, aber bei jeder Tätigkeit, die eine gewisse Regelmäßigkeit erfordert und deren Erledigung auch eingefordert wird, werden seine Defizite deutlich. Ohne Unterstützung wäre sein Handeln unkoordiniert und zerfahren.
M. möchte sehr gern ein anerkanntes Mitglied der Familie und seines Klassenverbundes sein, erlebt aber immer wieder, dass er den Ansprüchen seiner Pflegeeltern, Pflegegeschwistern, Lehrern und Klassenkameraden nicht gerecht wird.
zu 4. : Für M. macht sein Verhalten in vielerlei Hinsichten Sinn. Zum einen hat er es in seinen ersten Lebensjahren als lebenserhaltend erlernt, es dient der direkten Befriedigung seiner Bedürfnisse, die altersentsprechend immer größer geworden sind, d.h. er entwendet nicht mehr nur Lebensmittel, sondern v.a. auch Geld oder wertvolle Gegenstände, um davon kulturell erworbene Bedürfnisse zu befriedigen. Außerdem erfährt er durch sein Verhalten ein Vielfaches an Zuwendung, die er nicht erhält, wenn er „brav“ ist und auch seine Leistungen sind nicht so außergewöhnlich, bzw. im direkten Vergleich eher unterdurchschnittlich, so dass ihm häufig Anerkennung versagt bleibt. zu 5. : Für seine Pflegefamilie und auch in seinem Klassenverbund macht sein Verhalten Sinn, bzw. wirkt es stabilisierend, da sich die anderen Mitglieder dieser Systeme deutlich von ihm abgrenzen können, er erfüllt den Gegenpart, „man kann nur dann gut sein, wenn es jemanden gibt, der schlechter ist“. Er dient ihrer Aufwertung, in diesem Sinne wird er gebraucht und auch missbraucht, denn häufig dient er als willkommener Sündenbock und wird nicht selten auch fälschlich beschuldigt.
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2.4. Analyse der sozialen Rollen
Wie sehen M. zugeschriebenen und erworbenen Rollen aus? Zugeschriebene Rollen / Positionen:
a) männlich, 14 Jahre, Deutscher
b) Sohn einer überforderten Mutter, Vernachlässigter, Misshandelter, Verlassener
c) Enkel
d) Pflegekind in einem Kinderhaus, Bruder weiterer Pflegekinder
e) Schüler einer anthroposophischen Sonderschule
f) Kleinwüchsiger
Erworbene Rollen / Positionen:
g) Lügner
h) Dieb
i) Spielkamerad, nicht wirklicher Freund!
j) Sündenbock der Familie, Problemkind
k) „Klassenclown“ und Problemschüler
l) Patient in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis
Bei der Betrachtung der Rollen, die M. innehat, fällt auf, dass er innerhalb seiner zugewiesenen Rollen nur bedingt handlungsfähig ist.
Bezüglich seiner leiblichen Mutter ist er bis heute ihrer Willkür ausgeliefert ohne selbst jegliche Einflussmöglichkeiten zu haben. Obwohl er seit ca. 11 Jahren keinen direkten Kontakt zu seiner Mutter hat, und auch sein Großvater nicht über sie reden möchte, er-
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lebt er die Unstetigkeit ihres Lebens (häufige Wohnungswechsel) durch die ständigen Wechsel, der für ihn zuständigen Jugendamtsmitarbeiter.
Zu seinem Großvater hat er ein herzliches Verhältnis, hier kann er weitgehend normkonform handeln und auch seine Wertvorstellungen werden erfüllt. Seine Rolle als Enkel ist eindeutig und klar abgegrenzt, und die gegenseitigen Erwartungen können erfüllt werden.
Als Pflegekind in einem Kinderhaus hat er bereits unterschiedliche Rollen innegehabt, zunächst die eines sehr pflege- und schutzbedürftigen kleinen jüngeren Bruders, inzwischen ist er der ältere Bruder, der aber, nicht zuletzt aufgrund seiner Kleinwüchsigkeit, verschiedener Ängste, u.a., selbst seinen eigenen Erwartungen gegenüber seinen jüngeren Geschwistern nur unzulänglich gerecht werden kann und denen, welche die Umgebung an ihn richtet, noch weniger.
Auch der Schulbesuch mit den daran geknüpften Erwartungen stellt ihn vor große Probleme, v.a. wegen seiner Konzentrationsschwierigkeiten.
Dagegen besitzt er in seinen erworbenen Rollen deutlich mehr Handlungsspielräume, erkennbar z.B. an den sehr phantasievollen, teilweise schon gut vorüberlegten, geplanten Unwahrheiten, mit welchen er versucht seinen persönlichen Handlungsspielraum zu erweitern, oder an den teilweise spontan umgesetzten Diebstählen, als auch an den geplanten Diebstählen.
Ebenso ist er als „Klassenclown“ und „Wortführer“ handlungsfähig, da er hier den Erwartungen seiner Klassenkameraden nachkommt und entsprechend in seinem Verhalten bestärkt wird.
Als Spielkamerad ist er, durch seine Unternehmungslust und weil er immer neue Spielideen hat, anerkannt und beliebt.
Als Therapiebedürftiger hat er sowohl die Möglichkeit die Therapie auf seine Bedürfnisse hin auszurichten, sich Bestätigung für seine Person zu holen, als auch in Krisenzeiten die Frequenz der Arztbesuche zu erhöhen, was er auch bereits mehrfach in Anspruch genommen hat, was Anlass zu der Vermutung gibt, dass sein deviantes Verhalten hierdurch noch weiter positiv verstärkt wird, v.a. wenn diese Besuche noch außer der Reihe von seinem Klassenlehrer und / oder seiner Pflegemutter begleitet werden.
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Auffällig an der Familiensituation ist, dass M. erlebt, dass nicht sein (Pflege-)Vater ihn als instrumentellen Führer nach außen vertritt, sondern die (Pflege-)Mutter oder eine weitere Erzieherin. Fast alle Funktionen werden von der (Pflege-)Mutter übernommen, bzw. delegiert, so dass möglicherweise das Bestreben M.’s die Position eines „Vaters“ übernehmen zu wollen und dessen Nachfolger zu werden u.U. sehr reduziert ist, da er diesen als wenig handlungsfähig empfinden wird. Lediglich dessen handwerklichen Fähigkeiten kann er bewundern und deshalb versuchen ihm nachzueifern, doch aufgrund der Tatsache, dass genau dies der Familie sehr zu Lasten ging, wurde er in diesem Bereich nicht gerade bestärkt, sondern gebremst.
Auch seine Rollenvorstellungen gegenüber seinen jüngeren Geschwistern kann er nicht leben, sondern muss feststellen, dass er trotz Geschlecht und Alter, sich diesen gegenüber überhaupt nicht durchsetzen kann aufgrund seiner körperlichen Unterlegenheit. Daraus ist zu schließen, dass er innerhalb dieses Familiensystems kaum handlungsfähig ist und sich daher verstärkt mit seinen Handlungen nach außen wendet.
3. Symbolisch-interaktionistischer Ansatz
Der symbolisch-interaktionistische Ansatz gehört zu den Mikrotheorien und ist durch seine individuumszentrierte Sicht gekennzeichnet, d.h. er lässt lt. J. Charon „die Individuen aktiv und dynamisch und nicht passiv und determiniert erscheinen.“ 8 Geprägt wurde dieser Ansatz von G. Mead, wobei erst sein Schüler H. Blumer ihm diesen Namen gab.
Die Gesellschaft wird aus der Sicht der Individuen und ihren symbolischen Interaktionen betrachtet. Jedes Individuum entwickelt eine eigene Interpretation von Wirklichkeit, in Abhängigkeit von seiner kulturellen Umgebung, aber nicht passiv, sondern aktiv. Indem der einzelne Mensch für sich selbst aktiv entscheidet, wer für ihn bedeutsam ist, lt. Mead ein sogenannter Signifikant Anderer, nimmt er selbst Einfluss auf seine Orientierung. Außerdem wird über die symbolische Interaktion gelernt, erwartetes Handeln zu produzieren und auch selbst erwünschtes Handeln anderer hervorzurufen. Dieses Geschehen gewinnt an Dynamik durch die Tatsache, dass man immer wieder bedeutsame Men-
8 Treibel,
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schen kennenlernen kann, sich an diesen orientieren und von ihnen lernen kann bis an sein Lebensende. Dies bedeutet weiter, dass der Einzelne, da er sich in seiner eigenen Konstruktion von Wirklichkeit erlebt und an dieser orientiert, sich daran gemessen sinnvoll und nicht abweichend verhält.
3.1. Der Labeling Approach
Basierend auf den Erkenntnissen des symbolischen Interaktionismus hat sich der Labeling-Ansatz, auch Labeling Approach, zur Erklärung devianten, bzw. kriminellen Verhaltens entwickelt.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Theorien ist, dass hier nicht nach Ursachen für das deviante Verhalten gesucht, also ätiologisch vorgegangen wird, „sondern die Abweichung wird als Zuschreibungsprozess des Attributes der Devianz zu bestimmten Verhaltensweisen im Rahmen von Interaktionen verstanden.“ 9 Damit ist gemeint, jemand ist erst deviant, wenn er auch so bezeichnet, also gelabelt wird, was zur Stigmatisierung dieses Menschen führt.
Wenn dieser Gedanke pragmatisch zu Ende gedacht wird, heißt das, dass bei gleichem unerlaubten Handeln, ganz anders gewertet wird, je nach dem wer sich nicht an die allgemeingültigen Normen und Regeln hält. Angenommen ein anderes Kind hätte im Laden Kaugummis gestohlen, käme aber aus „normalen“ Familienverhältnissen und wäre zuvor noch nie aufgefallen, dann wäre es als einmaliger Ausrutscher, der mal vorkommen kann, angesehen worden. M. dagegen hat seit mindestens vier Jahren striktes Ladenverbot seit seinem ersten Vergehen. 10
3.2. Hypothesen
1. Sein Verhalten macht für M. Sinn, weil für ihn bedeutsame Menschen ihre Bedürf-
9 Lamnek,
10 Deutsches Sprichwort: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe!“
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2. Dem Ladenbesitzer war M.'s Familie bekannt und begründete seine Reaktion mit
3. Er bekommt sowohl von den Signifikant Anderen, als auch von den Generalisierten
4. M. ist sekundär deviant, da er das deviante delinquente Verhalten in sein Selbstbild, „Me“, übernommen hat, und zum Wiederholungstäter geworden ist.
3.3. Überprüfung der Hypothesen
zu 1. : Da davon auszugehen ist, dass M. gemeinsam mit seiner Mutter als Obdachloser gelebt hat, wird er erlebt haben, wie seine Mutter auf illegalem Weg erfolgreich ihre Bedürfnisse befriedigt hat und dieses Verhalten außerdem dazu diente seine primären Bedürfnissen, Essen und Trinken, zu stillen. Demnach muss er Stehlen als richtiges Verhalten empfunden haben.
zu 2. : M. durfte, zu dem Zeitpunkt, als die Verfasserin ihn kennenlernte, bereits seit wenigstens zwei Jahren das ortsnahe Lebensmittelgeschäft nicht mehr betreten, d.h. seit M. ca. acht Jahre alt ist. Die Angestellten sind bis heute angewiesen, darauf zu achten, dass er es weiterhin nicht tut. Selbst in Begleitung eines Erwachsenen ist ihm der Zutritt verwehrt.
zu 3. : Dies wurde der Verfasserin daran deutlich, das M., trotz des Vertrauensvorschusses, den er bei ihr hatte und den sie auch versuchte ihm verständlich zu machen, diese andere Situation nicht für sich nutzen konnte, und sie, obwohl er zunächst keine Ressentiments zu befürchten hatte, genauso belog und bestahl, wie er bisher bei den anderen Familienmitgliedern getan hatte, was dazu führte, dass auch diese ihr Vertrauen zurücknahm und mit M. offen die Konsequenzen seines Verhaltens besprach, dass auch sie zukünftig seine Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersuchen würde.
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Dies muss ihn in der Überzeugung bestärkt haben, dass jeder von ihm denkt, er sei kein zuverlässiger Mensch, er demzufolge auch keiner ist. Das Fatale an der Situation ist natürlich, selbst wenn er mal richtig gehandelt oder nicht gelogen hat, muss er hierfür den Beweis dafür antreten, was sich oftmals sehr schwierig gestaltet und selbst beim Gelingen ein Zweifel in der Luft hängen bleibt.
zu 4. : M. hat erfahren, dass von ihm erwartet wurde, dass er sich nicht an die Regeln halten würde. Die Folge ist, M. tut das, was von ihm erwartet wird. Er übernimmt die ihm zugeschriebene Rolle, denn selbst wenn er sich von nun an die Regeln halten würde, er wäre immer der, der Ladenverbot hat. Eine weitere Konsequenz ist, an einem Tag, an dem er, ebenso wie ein weiterer Junge aus einer anderen Kinderkleinsteinrichtung, wieder an der Tür des Geschäftes abgewiesen wurde, machte er sich gemeinsam mit diesem auf den Weg in die Innenstadt. Wie der Nachmittag nun verlief, bleibt der Phantasie des Einzelnen überlassen. Tannenbaum beschrieb diesen Vorgang treffend mit dem Satz: "The young delinquent becomes bad, because he is defined as bad" Das heißt, die Etikettierung als Delinquenter, wirkt bei M. wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung und dient ihm zuletzt gleichzeitig als Rechtfertigung. Dies führt dazu, dass er jetzt sekundär deviant ist. Will man M. dabei unterstützen sein Verhalten zu ändern, muss er die Möglichkeit haben sich selbst in den Augen eines Signifikant Anderen, anders wahrnehmen zu können um selbst eine andere Vorstellung von seinem "Selbst" bekommen und weitere Handlungsmöglichkeiten entwickeln zu können.
Es muss gefragt werden, wie es möglich ist, diesen unheilvollen Prozess zu unterbrechen.
Die symbolisch-interaktionistische Antwort lautet, er muss dabei unterstützt werden neue Signifikant Andere kennenzulernen um zu einer anderen Sichtweise von Welt und von sich zu gelangen.
4. Interventionsmöglichkeiten aus der Sicht der Systemtheorie
Ein Konzept, das eine radikal systemtheoretische Sichtweise konsequent umsetzt, ist die Unterbringung delinquenter Jugendlicher in sogenannten Boot-Camps, wie z.B. die
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Glenn Mills Schools. Wobei das Wort Unterbringung Missverständnisse birgt. Die Jugendlichen müssen sich selbst für das Boot-Camp entscheiden, in einer Expertise des DJI heißt es: „Die Einrichtung legt Wert darauf, dass sich die Jugendlichen für das Glen-Mills-Programm entscheiden. In einem im Vorfeld der Einweisung durch den Richter vorhergehenden Interviewverfahren, in dem auch die wesentlichen Eckpfeiler des Programms als umfassende Rahmengebung vorgestellt werden, hat er die „Wahl“ zwischen Glen Mills und dem traditionellen Vollzug. Letzteres ist dem Jugendlichen in der Regel durch Schilderungen aus seinem sozialen Umfeld bekannt. Hat er sich für das Programm entschieden, liegt es in seiner Verantwortung und Eigeninitiative, wie er es nutzt. Die Entscheidung für das Glen Mills Programm ist natürlich situationsabhängig, sie findet häufig unter Stress statt, seltener in einem Zustand von „Freiheit“. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Jugendliche für sich die Überzeugung gewonnen hat, dass die zu treffende Wahl zu einer guten oder wenigstens ertragbaren Zukunft führt.“ 11
Die Grundlage dieser Programme aus systemtheoretischer Sicht ist, dass die Jugendlichen aus ihrer bisherigen Lebenswelt herausgenommen werden und es völlig unerheblich ist, was der Einzelne zuvor an Erfahrungen gemacht oder was er gelernt hat. Sie bekommen neue Funktionen zugewiesen innerhalb einer unmissverständlich klar stukturierten, geradezu rigiden Gesellschaft, die hierarchisch geordnet ist und die notwendige Orientierung gibt, so dass auch das Gelände des Boot-Camps nicht durch Zäune oder Mauern von der Außenwelt abgeschlossen werden muss und auch nicht ist. Außerdem werden Wege aufgezeichnet, wie weitere Funktionen erworben werden können, die von den Jugendlichen als durchaus sinnvoll angesehen werden, da diese ihnen zu mehr „Macht“ und entsprechend zu einem größeren Selbstwertgefühl verhelfen. Unter anderem gehört dazu, dass “Jeder Absolvent von Glen Mills [...] die Schule mit einem schulischen Abschluss [verlässt], was bemerkenswert ist, da manche, die dort ankommen, quasi Analphabeten sind.“ 12 So scheint es, dass alle Jugendlichen die hier ankommen sich offensichtlich relativ unproblematisch dieser speziellen Gesellschaftsordnung unterwerfen, ihre Regeln und Normen verinnerlichen und, zumindest in diesem Rahmen, auch leben. Damit sie dies auch in die „normale“ Gesellschaft übertragen können, erhalten sie einen Grundstock an Ausbildung und Fähigkeiten, der es ihnen ermöglicht auf gesellschaftlich akzeptiertem legalem Weg ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
11 Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.);2001, Die Glen Mills Schools, Eine Expertise. S. 9
12 ebd. S. 32
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Über den tatsächlichen Erfolg dieser Boot-Camps wird noch sehr kontrovers diskutiert. Zum einen wird durch zahlreiche erfolgreiche Absolventen dieser Institute gezeigt, dass es möglich ist schwerst kriminelle Jugendliche wieder in die Gesellschaft einzugliedern, andererseits wird die Menschenwürdigkeit dieser Boot-Camps stark angezweifelt, wie in einem Artikel des Spiegels von 12/99 „Angriff auf die bösen Jungs“ 13 und in der Spiegel-Reportage bzw. Online-Artikel von 09/2001 “Boot-Camps: Tod im ‚amerikanischen Gulag’“ 14 deutlich wird. Allerdings sind auch diese Artikel kritisch zu betrachten, da sie eindeutig polemisieren.
5. Interventionsmöglichkeiten aus der Sicht des Labeling Approach Aus der Sicht des Labeling-Ansatzes haben sich verschiedene Projekte entwickelt. Hier sind v.a. das Diversionsverfahren, die Mediation, der Täter-Opfer-Ausgleich (kurz: TOA) und die ambulante intensive Betreuung (kurz: AIB) zu nennen.
5.1. Das Diversionsverfahren
Mit Diversion wird die Vorgehensweise bezeichnet bei Jugendlichen, die erstmalig durch delinquentes Handeln auffällig werden und es sich u.U. um eine Tat mit Bagatellcharakter handelt, davon abzusehen diese in ein formelles Strafverfahren zu verwickeln, da dies möglicherweise mehr Schaden durch Stigmatisierung verursacht, als das eine positive nachfolgende Entwicklung zu erwarten ist. In Deutschland bedeutet dies allerdings lediglich, dass auf richterliche Anordnung hin auf formelle Sanktionen verzichtet wird, z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen, und stattdessen Behandlungs- und Ausgleichsmaßnahmen angeordnet werden. 15 Hier ist z.B. der TOA zu nennen, auf den ich später noch eingehen werde.
In den USA kann durch eine unterschiedliche Gesetzgebung das Verfahren der Diversion flexibler und auch wesentlich früher konsequenter schon auf polizeilicher Ebene ein-
13 Diesen
ziehen: http://www.der-jugendrichter.de/html/leserbrief.html (Stand: 07.06.2002)
14 http://www.spiegel.de/sptv/themenabend/0,1518,159017,00.html (Stand: 07.06.2002)
15 Lamnek, S., 1997: Neue Theorien abweichenden Verhaltens, S. 272
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gesetzt werden und lässt nachfolgend die Wahl zwischen zwei Verfahren zu, zum einen die „diversion to nothing“ 16 , bei der der delinquente Jugendliche ohne weitere Sanktionen oder Kontrolle in die häusliche Beaufsichtigung gegeben wird, dies wird allerdings nur bei jugendstreich-ähnlichen Vergehen angewandt. In Deutschland ist selbst dies nur nach richterlicher Anordnung möglich. Und zum anderen die „diversion with referral“ 17 , bei welcher der Jugendliche aufgrund offensichtlicher Verhaltensauffälligkeiten oder Vernachlässigung seitens der Eltern zur Behandlung an kommunale Einrichtungen übergeben wird.
Die Vorteile der Diversionsverfahren liegen in ihrer unmittelbaren Einsetzbarkeit, d.h. der jugendliche Delinquent kann die Maßnahme im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat sehen, was schon vom lerntheoretischen Aspekt her sinnvoll ist, die Stigmatisierung des Jugendlichen wird weitgehend vermieden, und in Folge das Risiko einer sekundären Devianz gemindert.
Die Anwendung des Diversionsverfahren ist in Deutschland, im Gegensatz zu den USA, nur bedingt möglich, da in der BRD das Legalitätsprinzip das polizeiliche Vorgehen bestimmt und dazu führt, dass jedes Vergehen gleich welcher Art richterlich bewertet wird und die Diversion nicht schon im Vorfeld angewandt werden kann. Das heißt,das Diversionsverfahren ist in der BRD zwischen Plizei und Staatsanwaltschaft angesiedelt. Bereits auf der Polizeiwache soll der jugendliche Delinquent auf die Möglichkeit der Diversion hingewiesen werden. Dieser hat nun zu entscheiden, ob er sich innerhalb einer Woche bei einem Diversionsvermittler meldet um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Nichtsdestotrotz obliegt es der Staatsanwaltschaft individuell nach Erhalt der Akten zu entscheiden, wie der weitere Verlauf aussieht, d.h. ob der Jugendliche in das Diversionsverfahren aufgenommen oder strafrechtlich verfolgt wird. 18
5.2. Der Täter-Opfer-Ausgleich
Die Maßnahme TOA wird sei Anfang der 90er Jahre praktiziert. Im Dezember 1994 erfolgte die Einfügung des § 46 a in das Strafgesetzbuch (StGB), aufgrund dessen nach
16 ebenda, S. 273
17 ebenda, S. 274
18 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2001: Schnelle Reaktion. „Das
Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung“, S. 83-102
22
erbrachten Schadenswiedergutmachungsleistungen oder nach erfolgtem Täter-Opfer-Ausgleich eine Strafmilderung möglich ist und unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafe im materiell-rechtlichen Sinne wie im Erwachsenenstrafrecht abgesehen werden kann. 19
Das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung in Köln beschreibt ihn folgendermaßen:
„Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten, eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. [...] Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und Bemühungen um Wiedergutmachung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen. Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig
Zur Zielgruppe des TOA gehören demnach die Delinquenten und ihre Opfer, allerdings wendet er sich zumeist an Jugendliche, die erstmalig auffällig wurden. Als Mittel zur Umsetzung des TOA muss die Mediation genannt werden, die mittlerweile in vielen konfliktträchtigen Bereichen erfolgreich Anwendung findet. Nach 10 Jahren TOA, kann man sagen, dass diese Maßnahmen mit Erfolg und Nutzen für beide Seiten durchgeführt wurden.
19 „Grundlegende Fragen zum TOA“
http://www.toa-servicebuero.de/what/gfrag.htm (Stand: 07.06.2002)
20 „Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?“
http://www.toa-servicebuero.de/what/index.html (Stand: 07.06.2002)
23
5.3. Ambulante intensive Begleitung
Die Ambulante Intensive Begleitung ist ein Pilotprojekt des Institutes des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (isp), welches im November 1998 in den Städten Dortmund, Leipzig, Magdeburg und Nürnberg und im Landkreis Harburg erstmalig praktiziert wurde und inzwischen schon evaluiert werden konnte. Die Grundlage für dieses Projekt war ein Konzept der Sozialarbeit aus den Niederlanden, welches seit Beginn der 90er Jahre dort in verschiedenen Städten mit gutem Erfolg durchgeführt wurde. „Das Projekt richtet sich an Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene, die gesellschaftlich auffällig geworden sind (Obdachlosigkeit, Delinquenz, auffälliges Verhalten in Krisen) und ihr soziales Umfeld verlassen haben bzw. gefährdet sind, dieses zu verlassen. Mit Hilfe dieses Ansatzes sollen sie wieder in ein stabiles soziales Netz (re)integriert werden.“ 21 Finanziert und unterstützt wird die AIB vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), so dass die notwendigen Mittel für Beratung, z.B. Supervision, und Qualifizierung der Beteiligten gewährleistet sind. Rechtlich ist sie über das KJHG „Hilfe zur Erziehung“ (§ 27 SGB VIII), „Hilfe für junge Volljährige“, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII) und „Teilnahme an der Hilfeplanung“ (§ 36 SGB VIII) abgesichert. Die Beteiligten sollen für den einzelnen Delinquenten ein soziales Netzwerk bilden, das sich aus Sozialarbeitern/-pädagogen, verschiedenen Institutionen und Bezugspersonen dieses bestimmten Jugendlichen zusammensetzt.
Daran wird deutlich, dass dieses Projekt sich an den Erkenntnissen des symbolischinteraktionistischen Ansatzes orientiert. Um den Delinquenten herum soll ein stabiles individuelles Netzwerk herum aufgebaut werden aus Menschen, an denen sie sich orientieren können und auch wollen, den Signifikant Anderen(!), im Projekt VIP’s genannt. Mit Hilfe dieser, für den einzelnen Delinquenten bedeutsamen Menschen, soll versucht werden den Jugendlichen wieder in die Gesellschaft zu integrieren, natürlich begleitet von sozialpädagogischen Fachkräften. Für das einzelne Projekt wird eine etwa 12-wöchige Intensivphase veranschlagt, die jedoch bei Bedarf verlängert werden kann. Im Anschluss daran sollten die individuell gebildeten Netzwerke befähigt sein selbständig weiterarbeiten zu können, d.h. den Jugendlichen weiterhin so zu begleiten, dass er nicht wieder auf deviante Verhaltensweisen zurückgreift.
21 Thomas Möbius, Pilotprojekt, Ambulante Intensive Begleitung (AIB), Sachbericht 2000, 2001,
http://www.soziale-praxis.de/download/aib.sachbericht2000.rtf (Stand: 07.06.2002)
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Wichtigste Grundlage für die Durchführung der AIB ist zum einen die „Freiwilligkeit“ (im Gegensatz zur Diversion und TOA) mit der die Jugendlichen an dem Projekt teilnehmen und zum anderen die Kooperation aller Beteiligten, v.a. der Bezugspersonen, die das individuelle Netzwerk des Jugendlichen bilden, die zuvor von den sozialpädagogischen Fachkräften nach Angaben des Jugendlichen ermittelt und gebeten werden sich für diesen zu engagieren. Diese bilden die Grundpfeiler des Projekts. Mindestens eine dieser Bezugspersonen ist angehalten sich in den kommenden 12 Wochen intensiv zu kümmern, d.h. dem Jugendlichen u.U. 24 Std. täglich zur Verfügung zu stehen. Die Evaluation nach dreieinhalb Jahren ergab, dass „in den fünf Kommunen [...] ca. 450 Jugendliche in dem Projektzeitraum die AIB-Maßnahme durchlaufen [haben]. Zwei Drittel der Jugendlichen in AIB waren männlich, 1/3 weiblich. Mehr als 70% haben AIB erfolgreich beendet. Von diesen Jugendlichen haben wiederum 85% nach Abschluss von AIB keine weiteren Hilfen des Jugendamtes in Anspruch genommen. 22 Daher wurde festgestellt, dass „auf Grund der positiven Erfahrungen mit diesem Ansatz [...] sich alle beteiligten Kommunen entschlossen [haben], AIB auch langfristig als eine ambulante Form der Hilfen zur Erziehung weiterführen.“ 23
6. Fazit
Wie ich schon in der Einleitung sagte, bin ich davon überzeugt, dass die Soziologie uns in der sozialpädagogischen Arbeit helfen kann. Gerade bei der Bearbeitung dieses Fallbeispiels ist mir erneut deutlich geworden, wie viele Fehler einem in der praktischen Arbeit unterlaufen, wenn die Pädagogik „aus dem Bauch heraus“ betrieben, anstatt dass eine Situation, ein Geschehen oder Verhalten analysiert, ausgewertet und evaluiert wird, um eventuell zu einer besseren Lösung zu kommen, als die, welche einem spontan sinnvoll erscheint.
Jetzt nach der Bearbeitung des Falles bin ich zu dem Schluss gekommen, dass M. sehr wohl noch eine Chance hat ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben in unserer, auch seiner Gesellschaft zu führen.
22 „Zusammenfassung der Ergebnisse des AIB-Projektes“
http://www.soziale-praxis.de/download/AIB.ergebniszusammenfassung.rtf (Stand: 07.06.2002)
23 ebenda
25
Die Diversion und den Täter-Opfer-Ausgleich halte ich allerdings auf M. bezogen für weniger sinnvoll, da diese sich vorwiegend an Ersttäterinnen und -täter wendet und M. schon seit langem nicht mehr zu dieser Gruppe gehört und außerdem mit seinen „Opfern“ in engem Kontakt lebt.
Dagegen kann ich mir vorstellen, dass ein Aufenthalt in einer Art Boot-Camp sich für ihn als sinnvoll erweisen könnte, da offensichtlich sein größtes Defizit darin besteht, zumindest aus Sicht der Gesellschaft, sich an bestehende Regeln zu halten und er in einer offen strukturierten Umgebung er immer wieder die Möglichkeit hat diese zu unterlaufen. Da es inzwischen auch in Deutschland Einrichtungen gibt, die diesen Ansatz vertreten, bzw. diesen modifiziert haben, wie z.B. die vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) betriebene "Einrichtung zur Abwendung der Untersuchungshaft" in Frostenwalde / Brandenburg oder ebenfalls vom EFJ betriebenen verschiedenen Einrichtungen in der Uckermark. Abgesehen davon würde ich es für sinnvoll erachten, dass nach Entlassung der Jugendlichen aus einer solchen Institution nachfolgend sich eine Maßnahme wie z.B. die AIB anschließen würde, damit die erlernten Fähigkeiten innerhalb eines sozialen Netzwerkes begleitet und positiv gespiegelt werden können. So würde die Gefahr reduziert werden, dass der Jugendliche, also M., in seiner bekannten Umgebung wieder in die alten Verhaltensweisen zurückfällt, nicht zuletzt, weil diese sich nicht verändert hat und ihm u.U. mit unveränderten Erwartungen entgegentritt. Hier sollte das soziale Netzwerk unterstützend und schützend eingreifen.
Zuletzt möchte ich noch auf die vom Deutschen Jugendinstitut e.V. herausgegebene „Literaturdokumentation von Arbeitsansätzen der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention“ hinweisen, in der eine Vielzahl von durchgeführten Modellen, Projekten und Maßnahmen aus den verschiedenen Städten detailliert beschrieben werden und so als Anregung dienen kann, nicht zu resignieren, sondern neue Wege zu suchen.
26
Literaturverzeichnis (in alphabetischer Reihenfolge)
An dieser Stelle ist auch Literatur aufgezählt, die ich zwar nicht im Wortlaut zitiert habe, die mir dennoch als Grundlage dieser Arbeit dienten.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1998: Literaturdo-
kumentation von Arbeitsansätzen der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention, München
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 1999: Der Mythos
der Monsterkids. Strafunmündige »Mehrfach- und Intensivtäter«, München
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2001: Schnelle Re-
aktion. Tatverdächtige Kinder und Jugendliche im Spannungsfeld zwischen beschleunigtem Verfahren und pädagogischer Hilfe, München
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.), 2000: Wider die
Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz. Präventive Ansätze und Konzepte, München,
Buss, E./Fink, U./Schöps, M., 1994: Kompendium für das wissenschaftliche Arbeiten
in der Soziologie, Heidelberg • Wiesbaden, 4. Auflage
Claessens, D., 1993: Freude am soziologischen Denken - Die Entdeckung zweier
Wirklichkeiten; Aufsätze 1957-1987, Soziologische Schriften; Bd. 58, Berlin
Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.); Die Glen Mills Schools, Pennsylvania, USA. Ein Modell zwischen Schule, Kinder-und Jugendhilfe und Justiz? Eine Expertise. München: 2001. Doer, H./Schneider, G.W., 1975: Soziologische Bausteine, Bochum, 2. Auflage
Gripp-Hagelstange, H, 1997: Niklas Luhmann - Eine erkenntnistheoretische Einfüh- rung, München, 2. Auflage
IKK-Nachrichten, Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässi- gung, DJI e.V., Nr. 2/2001
ISP, Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis gGmbH,
http://www.soziale-praxis.de/ (Stand: 07.06.2002)
Institut des Rauhen Hauses für Soziale Praxis gGmbH, Thomas Möbius, Pilotpro-
jekt, Ambulante Intensive Begleitung (AIB) - Transfer eines niederländischen Ansatzes
27
der Sozialarbeit in das deutsche Jugendhilfesystem, Sachbericht 2000, Hamburg, im Februar 2001,
http://www.soziale-praxis.de/download/aib.sachbericht2000.rtf (Stand: 07.06.2002) Joas, H.(Hg.), 2001: Lehrbuch der Soziologie, Frankfurt / Main, Korte, H./Schäfers, B. (Hrsg.), 2000: Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Opladen, 5. Auflage
Lamnek, S., 1999: Theorien abweichenden Verhaltens, München, 7. Auflage,
Lamnek, S., 1997: Neue Theorien abweichenden Verhaltens, München, 2. Auflage
Reese-Schäfer, W., 1992: Luhmann zur Einführung, Hamburg
Schäfers, B., 2001; Grundbegriffe der Soziologie, Opladen, 7. Auflage
Treibel, A., 2000: Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart, Opladen, 5. Auflage
Weber, Max, 1984: Soziologische Grundbegriffe, Tübingen, 6. Auflage
28
Arbeit zitieren:
Diplom-Sozialpädagogin Andrea Krüger, 2002, Analyse devianten Verhaltens am Beispiel des Jungen Manuel, München, GRIN Verlag GmbH
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