Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 1
2. DAS LIJPHARTSCHE RASTER 2
3. DIE STELLUNG DER BUNDESREPUBLIK IN DEN ZWEI
DIMENSIONEN AREND LIJPHARTS 3
3.1 DIE EXEKUTIVE-PARTEIE-NDIMENSION 3
3.1.1 PARTEIENSYSTEM, WAHLSYSTEM UND
REGIERUNGSBILDUNG 4
3.1.2 DAS KRÄFTEVERHÄLTNIS VON EXEKUTIVE UND
LEGISLATIVE 8
3.1.3 DAS INTERESSENGRUPPENSYSTEM 8
3.2 DEUTSCHLAND IN DER FÖDERALISMUS-UNITARISMUS-
DIMENSION 10
3.2.1 DER FÖDERALISTISCHE STAATSAUFBAU 10
3.2.2 UNVERÄNDERBARKEIT DER VERFASSUNG 10
3.2.3 DIE VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT 11
3.2.4 DIE ZENTRALBANK 12
DER BUNDESRAT DEUTSCHLANDS ZWEITE KAMMER? 12
3.2.5
4. DIE KONKURRENZ DER DIMENSIONEN 14
5. FAZIT 15
6. LITERATURVERZEICHNIS 17
1
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland wird in der Literatur immer wieder als Zwitter oder Hybride bezeichnet (vgl. z.B. Holtmann/Voelzkow 2000: 11; Lehmbruch 2002: 176). Gemeint ist damit die einzigartige Kombination aus mehrheits- und konsensusdemokratischen Elementen. Arthur Benz (2000: 216) beispielsweise spricht von der „...eigentümlichen Mischverfassung der Bundesrepublik Deutschland, in der föderative Verhandlungssysteme und Verhandlungen zwischen Koalitionsparteien mit dem Parteienwettbewerb eines parlamentarischen Regierungssystems verbunden sind.“ Betrachtet man Deutschland anhand der Kriterien, die Arend Lijphart (1999) für die Einordnung von Mehrheitsdemokratie (majoritarian democracy) und Konsensusdemokratie (consensus democracy) aufgestellt hat, wird klar, dass zwischen der oben erwähnten Konstellation und der Positionierung Deutschlands im Lijphartschen Raster ein Zusammenhang besteht.
Im Folgenden soll nun anhand von Lijpharts Typologisierung genauer untersucht werden, was die Einzigartigkeit der deutschen Demokratie ausmacht. Dazu bietet sich zunächst − seiner Arbeitsweise folgend − eine getrennte Betrachtung der Exekutive-Parteien- sowie der Föderalismus-Unitarismus-Dimension an. Auf beiden Ebenen können klare Schwerpunkte gesetzt werden: In Bezug auf die erste Dimension sind dies die Parteien, die die deutliche Wettbewerbskomponente des Systems ausmachen. Im selben Atemzug mit dem Parteiensystem sind dabei jedoch auch die Regierungsbildung und das Wahlsystem zu erwähnen. Alle drei Kriterien, die Lijphart in seinen Patterns of Democracy getrennt voneinander betrachtet, stehen in so engem Zusammenhang, dass eine übergreifende Beurteilung in diesem Fall angemessen scheint. In der zweiten Dimension steht der Bundesrat als Ausdruck eines Zweikammersystems im Mittelpunkt des Interesses, da dessen Rolle in Bezug auf die Relativierung der deutschen Position im Raster Lijpharts von herausragender Wichtigkeit ist. Das letzte Kapitel beschäftigt sich dann mit der Verbindung der beiden Dimensionen und zeigt so, wie Deutschland zu seiner besonderen Stellung kommt. Berücksichtigt wird dabei auch − zumindest in Grundzügen − die Verschiebung hin zu
2
deutlicher mehrheitsdemokratischer Prägung, die die Bundesrepublik Lijphart zufolge bis 1996 erfahren hat.
In dieser Arbeit wird nicht der Sinn der Lijphartschen U nterteilung in Mehrheits- und Konsensusdemokratie in Frage gestellt, auch wenn dies in manchen Werken implizit oder auch explizit zur Sprache gebracht wird (vgl. z.B. Steffani 1999: 989). Solcherlei Kritik einzubeziehen, würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen. Auf Grund der Fülle an Arbeiten zur deutschen Demokratie konnte auch nicht das gesamte Spektrum der vorhandenen Literatur berücksichtigt werden. Ohne Zweifel hätte dies zu einer detaillierten Betrachtung aller Einzelaspekte der Typologie geführt, die den Rahmen dieser Arbeit bei weitem überdehnt hätte. Auch aus diesem Grund erfolgt die oben erwähnte F okussierung auf Parteien/Koalitionen und den Bundesrat.
2. Das Lijphartsche Raster
Arend Lijphart führt in den Patterns of Democracy insgesamt zehn Hauptmerkmale für die Idealtypen von Mehrheits- und Konsensusdemokratie an. Jeweils fünf davon gruppiert er zur Exekutive-Parteien- sowie zur Föderalismus-Unitarismus-Dimension (Lijphart 1999: 3ff.). 1 Die Einordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt anhand dieses Merkmal-Kataloges, auf den hier jedoch nur kurz hingewiesen werden soll. Weitere Erklärungen finden sich − wenn nötig − im Zusammenhang mit den Ausführungen über die deutsche Demokratie.
Unter die Exekutive-Parteien-Dimension fällt zunächst das Merkmal der Regierungsbildung. Die beiden Idealtypen werden unterschieden nach Konzentration der Exekutivmacht auf eine Partei oder kleinstmögliche Koalition 2 gegenüber der Machtaufteilung auf eine Vielparteien-Koalition (broad coalition cabinet). Das zweite Kriterium beinhaltet die Dominanz der Exekutive über die Legislative versus Gleichgewicht beider Kräfte. Das Parteiensystem ist das dritte Unterscheidungsmerkmal. Lijphart schreibt der Mehrheitsdemokratie ein Zweiparteiensystem oder eine sehr nahe liegende Kategorisierung zu, während die Konsensusdemokratie im Idealfall
1 Verständlich und übersichtlich zusammengefasst ist dies auch bei Manfred G. Schmidt (2000: 339ff.).
2 Diese bezeichnet Lijphart als Minimum-Winning Coalition, und dieser Terminus wird auch im Folgenden ge-
braucht.
3
über ein Vielparteiensystem verfügt. Entscheidend beeinflusst wird das Parteiensystem durch das Wahlsystem, welches das vierte Kriterium darstellt. Die Klassifizierung erfolgt zwischen Mehrheitswahlsystem mit disproportionaler Stimmen- und Sitzverteilung sowie dem Verhältniswahlrecht. Letzter Unterpunkt der ersten Dimension ist das Interessengruppensystem, das je nach Idealtyp pluralistisch oder koordiniert und korporatistisch ausgerichtet ist.
Genau wie auf der Exekutive-Parteien-Ebene fasst Lijphart auch in der Föderalismus-Unitarismus-Bereich fünf Kriterien zusammen, nach denen sich die beiden Idealtypen − das Westminster- oder Mehrheitsmodell und das Konsensmodell − unterscheiden. Dazu gehört zum einen der unitarische und zentralisierte Staat gegenüber einem föderalistischen und dezentralisierten Staatsaufbau. Zum anderen − im Folgenden zentraler Punkt − ist die Frage nach Einkammer- oder Zweikammersystem entscheidend. Als drittes Kriterium nennt Lijphart eine leicht veränderbare beziehungsweise das Fehlen einer schriftlichen Verfassung in Abgrenzung zur schwer veränderbaren, geschriebenen Verfassung. Das Fehlen im Gegensatz zur Existenz einer letztinstanzlichen richterlichen Kontrolle über die Gesetzgebung (Verfassungsgerichtsbarkeit) bildet das vierte Merkmal. Nicht weniger wichtig ist als letzter Punkt die Zentralbank, die entweder abhängig v on der Exekutive oder vollkommen autonom sein kann.
3. Die Stellung der Bundesrepublik in den zwei Dimensionen Arend
Lijpharts
3.1 Die Exekutive-Parteien-Dimension
Die Exekutive-Parteien-Dimension ist diejenige, die einen mehrheitsdemokratischen Faktor in das System der Bundesrepublik bringt. In welcher Art die Merkmale mehrheitliche Prägung erfahren, wird in den Unterkapiteln genauer aufgezeigt. Insgesamt stellt sich bei diesen Betrachtungen auch die Frage, ob Deutschland vollkommen richtig eingestuft ist. Im Hinblick auf die unten vorgenommene, kombinierte Betrachtung der Indikatoren Wahl- und Parteiensystem sowie Regierungsbildung scheint dies fraglich.
4
3.1.1 Parteiensystem, Wahlsystem und Regierungsbildung
Wie eingangs erläutert, sollen diese drei Merkmale der Exekutive-Parteien-Dimension nicht voneinander getrennt behandelt werden, da hier ein enger Zusammenhang besteht. Zum einen bedingt das Wahlsystem das Parteiensystem, zum anderen verweist Lijphart selbst auf den Zusammenhang von Parteiensystem und Regierungsbildung (1999: 112).
Das deutsche Wahlsystem ist der Systematik nach den Verhältniswahlsystemen zuzurechnen. Im Grundgesetz ist die Rede von „einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ (§1,1). Vielfach wird der Ausdruck „Mischwahlsystem“ verwendet, doch Klaus von Beyme bevorzugt die Bezeichnung als „teilpersonalisierte Verhältniswahl“ (vgl. Beyme 1996: 82). Lijphart nennt es „mixed member proportional“ (1999: 148). Obwohl die Hälfte der Mandate in Einerwahlkreisen nach dem Prinzip der relativen M ehrheit vergeben wird (vgl. Beyme 1996: 82, Andersen/Woyke 1997: 612), gilt das deutsche Wahlsystem in der Tat als System der proportionalen Repräsentation. Der Ausgleich erfolgt durch die andere Hälfte der Mandate, die pro-portional über Landeslisten verteilt wird. Auf diese Weise werden die durch die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten verursachten Ungerechtigkeiten kompensiert. Bei der Ermittlung absoluter Zahlenwerte für die Disproportionalität von Wahlsystemen kommt Lijphart für Deutschland auf einen Wert von 2,54 auf einer Skala, die von 1,30 (Niederlande) bis 8,08 (Griechenland) reicht (1999: 162). Mit dieser relativ geringen Disproportionalität − die nicht nur durch die relativierende Wirkung der Zweitstimme, sondern auch durch die Anwendung des H are-Niemeyer-Verfahrens zur Umrechnung des Stimmenanteils in Mandate verursacht wird (Schmidt 1996: 67) − tendiert die Bundesrepublik an dieser Stelle deutlich in die Richtung der Konsensdemokratie.
Allerdings finden sich im Wahlsystem auch Faktoren, die für einen deutlich mehrheitsdemokratischen Einfluss sprechen. Dazu gehören zum einen die Über-hangmandate, die das Ergebnis nachträglich verzerren, zum anderen darf vor allem die Fünf-Prozent-Klausel nicht außer Acht gelassen werden. Sie verhindert, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der Stimmen in den Bundestag einziehen und verursacht somit eine hohe Parteienkonzentration. Dennoch verhinderte die Existenz
Arbeit zitieren:
Sabine Balleier, 2002, Majorität cum Konsensus - Die Bundesrepublik Deutschland am Lijphartschen Raster, München, GRIN Verlag GmbH
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