4.1.1. Übergreifender Ansatz. 30
4.1.2. Soziales System Mariaberg 30
4.1.3. Individueller Ansatz 31
4.2. Anwendung der Konzepte in einzelnen Bereichen 31
4.2.1. Kind und Familie: Integrative Ganztageseinrichtung Mariaberg „Ein
Dach für alle Kinder“ 32
4.2.2. Schule und Lernen: Abteilung Schule für Geistigbehinderte mit
Schule für körperbehinderte Geistigbehinderte 34
4.2.3. Arbeit und Beruf : Werkstatt für Behinderte 36
5. Gentechnik und Bioethik 39
5.1. Einleitung in die Bioethik. 40
5.2. Das Für und Wider der Bioethik. 42
5.3. Unstimmigkeiten 44
5.4. Wer bestimmt? 45
5.5. Vertreter der Bioethik. 45
5.6. Bioethikkonvention des Europarates 46
5.7. Mögliche Auswirkungen von Gentechnik und Bioethik 47
6. Zukunftsaussichten im Bereich Sonderpädagogik und Behinderungen 49
7. Fazit 50
8. Eidesstattliche Erklärung 52
Literaturverzeichnis 53
Quellenverzeichnis 55
Abbildungsverzeichnis :
Abbildung 1: Pyramide 3
Abbildung 2: Beobachtungssystem 4
Abbildung 3: Lebenssituation. 5
Abbildung 4: Rahmenkonzeption MbH 29
Abbildung 5: Vernetzung im Bereich Kind und Familie 31
Abbildung 6: Frühförderung 32
Abbildung 7: Prozess - Hilfe zur Lebensgestaltung 37
Abbildung 8: Menschen 42
II
1. Problemstellung
Im Rahmen der Projektarbeit der WO - Riedlingen 2000/2002 mit dem Thema Umgang mit Behinderten in Oberschwaben, behandelt unsere Gruppe den pädagogischen Aspekt. Schon in den ersten Gruppensitzungen wurde klar, dass das Ausmaß dieses Themas den geforderten Rahmen der Projektarbeit sprengen würde. Deshalb war es erforderlich, Schwerpunkte zu setzen und so haben wir uns entschlossen, unsere Projektarbeit auf den Bereich Geistigbehindertenpädagogik einzuschränken. Dies erschien uns auch deshalb für sinnvoll, da sich gerade im Oberschwäbischen Raum eine Vielzahl von Einrichtungen für Geistigbehinderte befinden. Dabei sollen unter anderem die unterschiedlichen Ziele und Rahmenbedingungen von allgemeiner Pädagogik und Geistigbehindertenpädagogik aufgezeigt werden.
Des weiteren zeigen wir die geschichtliche Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in Oberschwaben von ihren Anfängen bis hin zu den heute angewandten Konzepten auf.
Am Beispiel der Mariaberger Heime in Gammertingen soll die praktische Anwendung von moderner Geistigbehindertenpädagogik anhand einer realen Einrichtung vorgestellt werden. Dabei untersuchen wir unter anderem die Frage, welche Ziele durch diese erreicht werden sollen.
Zur Abrundung unserer Projektarbeit beschäftigen wir uns mit der Gentechnik, dem moralischen Konflikt der Bioethik und den möglichen Auswirkungen auf geistige Behinderungen. In diesem Zusammenhang möchten wir anhand verschiedener Theorien die möglichen Zukunftsaussichten der Sonderpädagogen aufzeigen.
1
2. Unterschiede zwischen Allgemeinpädagogik und Geistigbehindertenpädagogik
Jedem einzelnen Menschen unserer Gesellschaft dürfte es bewusst sein, dass allgemeine Pädagogik nicht mit Geistigbehindertenpädagogik auf eine gemeinsame „Stufe“ gestellt werden kann. Mit dieser Arbeit möchten wir einen Einblick geben und diese Unterschiede genauer darlegen. Der erste Schwerpunkt, der genauer bearbeitet wird, beinhaltet die unterschiedlichen Ziele, die die allgemeine Pädagogik von der Geistigbehindertenpädagogik unterscheidet. Sie verfolgen jeweils
gravierend unterschiedliche Ziele und wurden aus unterschiedlichen Ansätzen heraus gearbeitet.
Weiterführend wird zu erkennen gegeben, dass die jeweiligen Pädagogiken in den dazugehörigen Einrichtungen nur umgesetzt werden können, wenn bestimmte und spezielle Rahmenbedingungen gegeben sind. Denn nur, wenn dies zutrifft, kann effektiv gearbeitet und Ziele genauestens umgesetzt werden. Diese Bereiche, Rahmenbedingungen und Ziele liegen also in der jeweiligen Pädagogikart eng beieinander, natürlich bei jeder auf eine andere Art und Weise. Somit verfolgen sie auch unterschiedliche Schwerpunkte und knüpfen an speziellen pädagogischen Prozessen an.
Um diese Unterschiede genauer aufzuzeigen, beschäftigt sich dieser Teil der Dokumentation mit zwei verschiedenen Einrichtungen, mit Kindergarten und Schule, dargestellt aus den jeweiligen pädagogischen Ansätzen der Allgemeinpädagogik und der Geistigbehindertenpädagogik.
2
2.1. Allgemeinpädagogische Erziehungsziele (Schwerpunkte) und geistigbehindertenpädagogische Erziehungsziele (Schwerpunkte)
2.1.1. Definition des Begriffes „Erziehungsziele“ und ihre Festlegung im pädagogischen Alltag
„Erziehungsziele sind Leitnormen für den Erziehungsprozess im Hinblick auf wünschbare Verhaltensweisen, Kenntnisse, Wertorientierung, Ausdrucksformen, des Denkens und Fühlens.“ 1
In den meisten Pädagogikarten können alle Ziele pyramidenförmig aufgebaut werden:
Abbildung 1: Pyramide
Quelle: Pausewang, Freya [Ziele suchen - Wege finden, 1994] S. 72
Die Grenzen zwischen diesen einzelnen Zielbereichen fließen ineinander über. So eine Gliederung soll im allgemeinen dazu beitragen, sich Ziele für die Praxis besser bewußt zu machen und verdeutlichen zu können.
Bei einer Pädagogik spielen viele verschiedene Zielbereiche eine Rolle, die aber immer eng miteinander verbunden sind. Um diese idealen Zielbereiche festzulegen, steht bei beiden Pädagogikarten das „Beobachten“ des Betreuers, der Betreuerin
1 Pausewang, Freya, Ziele suchen - Wege finden, S. 70
3
des Geschehens innerhalb der „Gruppe“ oder des Verhaltens einzelner Kinder/Jugendlichen im Vordergrund.
Die betreuende Person der „Gruppe“ setzt dort ihre Ziele an, wo sie durch Beobachtung einen Bedarf erkennt. Wenn sie z.B. bei Gruppenmitgliedern Mängel im sozialen Verhalten wahrnimmt, wird sie versuchen, mit den Betroffenen daran zu arbeiten, um sie zu verringern. Wenn sie ein Verhalten als positiv empfindet, ist ihre Aufgabe, es zu verstärken, z.B. durch Loben.
Dieses Beobachtungssystem soll in der folgenden Graphik genauer dargestellt werden. Hier ist auch durch die Pfeilverbindungen genau zu erkennen, dass es ein sehr eng verbundener und nie endender Zyklus ist. Die einzelnen, hier dargestellten Elemente stehen alle in einer bestimmten Beziehung zueinander. Diese Graphik zeigt verstärkt die Rolle der betreuenden Person in diesem Beobachtungssystem. Die Rolle der betreuenden Personen im Beobachtungssystem:
Abbildung 2: Beobachtungssystem
Quelle: Pausewang, Freya [Ziele suchen - Wege finden, 1994] S. 78
4
Die gesetzten Erziehungsziele bleiben jedoch auch nicht immer gleich. Aus den verschiedensten Gründen verändern sie sich, weil eine andere Situation bei der zu betreuenden Person gegeben ist oder sonstige Veränderungen eintreten. Diese Zielveränderungen sind individuell auf jedes einzelne Kind zurückzuführen, wobei die Umstände hierfür viele verschiedene Ursachen haben können. Ursachen, die für die betreuende Person so ausschlaggebend sind, dass sie ihr Verhalten komplett oder teilweise ändert. Meist spielt hier das Umfeld (z.B. Freunde, Mitschüler) oder die Familienverhältnisse (z.B. bevorstehende Scheidung der Eltern, Erziehungsstil zuhause) eine große Rolle.
Die nachfolgende Graphik soll hier einen kleinen Einblick geben und einige Umstände aufzeigen, die die sozialpädagogische Erziehungsarbeit im Alltag begleitet:
Abbildung 3: Lebenssituation
Quelle: Pausewang, Freya [Ziele suchen - Wege finden, 1994] S. 92
5
2.1.2. Allgemeinpädagogische Erziehungsziele (Schwerpunkte)
Bei der Allgemeinpädagogik sind die Erziehungsziele (Schwerpunkte) in Rahmenplänen (Kindergarten) oder Lehrplänen (Schule) festgelegt. Wenn ein Kindergarten noch nach einem Rahmenplan arbeitet, bedeutet das, dass Ziele in bestimmte Bereiche eingeteilt werden. Genauer gesagt legen hier die betreuenden Personen, meist Erzieherinnen, Angebote in bestimmten Bereichen fest, um ihre Ziele umzusetzen. Diese Bereiche können sein:
- Religiöser Bereich
- Sprachlicher Bereich
- Musikalischer Bereich
- Kreativer Bereich
- Umwelt und Sachbegegnung
- Vorschule
- Hauswirtschaftlicher Bereich
- Kleingruppenarbeit
Da hier aber die Zielsetzung noch verstärkt von der betreuenden Person ausgeht, trifft man diese Art von Zielsetzung, in unserer heutigen Zeit, kaum noch an. Heutzutage wird in den zeitgemäßen Kindergärten jedoch das Beobachtungssystem (wie oben beschrieben) durchgeführt, um Ziele zu setzen. Hier ist die Möglichkeit gegeben, nach diesem System vorzugehen, was in unseren Schulen oft nicht umsetzbar ist. In der Schule ist es erforderlich, dass der Schüler nach Abschluß einer Klassenstufe bestimmte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt. Z.B im Fach Mathematik, 1.Klasse Addition und Subtraktion im Zahlenraum von 1-20. Wenn dies nicht der Fall ist und der Schüler nicht nur in diesem Fach sogenannte Mängel aufweist, wird die Klassenstufe wiederholt.
Der hier praktizierende Lehrer ist gezwungen, sich an die Ziele des Lehrplans zu halten. Durch den Zeitdruck und die Klassengröße (siehe Rahmenbedingungen),die hier eine bedeutende Rolle spielt, ist es ihm nicht möglich, sich individuell mit einzelnen Schülern zu beschäftigen und auseinander zu setzen. Ziele setzen STUR nach Plan!
6
Die Fähigkeiten und Kenntnisse der Schüler werden aus dem sogenannten „Stoff“ des Lehrplans erarbeitet, vermittelt und praktisch umgesetzt. Oft treten hier Zielbereiche, wie Förderung des Sozialverhaltens, weit in den Hintergrund. Jedoch weit im Vordergrund steht der geistige Lernbereich. Voraussetzung ist z.B. für einen Schüler mit Abschluß der Grundschule in einem gewissen Ausmaß Rechnen, Lesen und Schreiben zu können. Je nach seiner „guten“ oder „weniger guten“ LEISTUNG wird er auf eine weiterführende Schule geschickt, in der der Schüler, wieder nach Zielen orientiert am Lehrplan, weiter gefördert wird. Die Schulkarriere eines jeden Schülers hängt somit von den Leistungen seines kognitiven Bereiches ab.
Zurückblickend in die „frühkindliche Erziehung“ am Beispiel des Kindergartens stoßen wir hier schon, zwar in einem wesentlich geringeren Ausmaß als bei der Schule, auf die Förderung des geistigen Bereiches. Größtenteils tritt dieser Bereich Ende des fünften, Anfang des sechsten Lebensjahres des Kindes in den Vordergrund. Dies geschieht mit der Vorbereitung auf die Schule. Die betreuende Person, meist eine Erzieherin, versucht den Kindern mit der sogenannten „Vorschule“ durch spezielle Angebote Kenntnisse zu vermitteln, die ihnen den Einstieg ins Schulleben erleichtern sollen.
Wird dieses Ziel erreicht, kann das Kind eingeschult werden, wenn nicht, wird es „zurückgestuft“ und verbringt noch ein Jahr im Kindergarten. Ansonsten verläuft ein Kindergartenalltag mit wesentlich weniger Leistungsdruck und die Zielorientierung wird nicht nach Plan, sondern durch das im oberen Teil beschriebene Beobachtungssystem durchgeführt.
„Größtmögliche (optimale) Selbstbestimmung des Kindes“ 1 ist ein Richtziel vieler Kindergärten, die nach neueren allgemeinpädagogischen Ansätzen arbeiten. Dieses Ziel soll verstärkt zur individuellen Selbstbestimmung des Kindes beitragen. Es bedeutet, dass das Kind gewisse Dinge selbst entscheiden darf und seine Entscheidungen, insofern sie umsetzbar sind, von der betreuenden Person akzeptiert werden. Das Kind entscheidet selbst, ohne Einfluss des Betreuers! Beispiele hierfür könnten sein, dass das Kind selbst entscheidet, was es gerne spielen möchte und mit wem es gerne spielen möchte, ob es jetzt essen möchte oder erst später und wer sein Freund ist und wer nicht. Auch ist es wichtig, dass die betreuende Person Ideen
1 Pausewang, Freya, „Ziele suchen - Wege finden“, 1994, S. 93
7
der Kinder im Alltag aufgreift und nicht über den Kopf der zu Betreuenden hinweg entscheidet. Natürlich hat auch die Selbstbestimmung in der Allgemeinpädagogik gewisse Grenzen. Diese Grenzen machen das „Miteinander leben“ erst möglich, sowie es auch Regeln und Grenzen in unserer Gesellschaft gibt. Hält sich aber die Selbstbestimmung innerhalb dieses Rahmens, stellt sie kein Problem dar und ist durchaus umsetzbar.
Dieses Richtziel, gekoppelt mit dem Beobachtungssystem, bildet für viele betreuende Personen die ideale Zielorientierung in ihrem pädagogischen Alltag. In den Vordergrund stellen möchte ich aber an dieser Stelle, dass bei der „frühkindlichen Erziehung“ die Zielsetzung noch am Kind orientiert stattfindet, jedoch im Laufe seiner Entwicklung ihm Ziele zugewiesen werden.
2.1.3. Geistigbehindertenpädagogische Erziehungsziele (Schwerpunkte) Wenn sich ein Allgemeinpädagoge mit der Zielsetzung der
Geistigbehindertenpädagogik auseinandersetzt, muß er komplett umdenken. Nur Leistungsbereitschaft und zielorientiertes Arbeiten nach Plan ist hier nicht umsetzbar. Natürlich orientieren sich die tätigen Pädagogen auch an bestimmten Konzepten, wenden aber verstärkt die Methode des Beobachtens zur Zielsetzung an und stimmen die Ziele individuell auf den Geistigbehinderten ab. Der Geistigbehinderte als Mensch steht hier weit im Vordergrund. Es spielen nicht nur Erziehung und Unterricht in dieser Pädagogik eine Rolle, sondern auch verschiedene Therapiemethoden fließen in den Alltag mit ein. 1
Die Erziehungsziele werden am Geistigbehinderten angesetzt. Sie sind abgestimmt auf seine eigenen individuellen Fähigkeiten und den Entwicklungsstand unter dem Grad seiner Behinderung. Er muß nicht nach einem bestimmten Zeitabschnitt, z. B. einem Schuljahr, ganz bestimmte Kenntnisse besitzen, sondern diese Pädagogik richtet sich nach dem Leitsatz: „Hilfe zu Selbsthilfe, d. h. Hilfe zur Lebensverwirklichung, soweit sie der einzelne Mensch braucht“. 2
1 vgl. Speck, Otto, „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“, 1999, S. 168-169
2 ebenda, S. 57
8
Eine optimale Selbstbestimmung, wie in der Allgemeinpädagogik, ist hier im Normalfall nicht umsetzbar, bzw. nur in einem gewissen Maße (kommt auf den Behinderungsgrad an). Der geistig Behinderte steht in der Regel immer unter der leitenden Fürsorge seiner betreuenden Person. Diese betreuende Person muss in der Lage sein, anhand des Behinderungsgrades einschätzen zu können, was für den Behinderten umsetzbar ist und was nicht, d.h. wo seine individuellen Grenzen liegen. Hier ist Selbstbestimmung nur im kleinen Rahmen ein Thema, Selbstversorgung und Orientierung im Alltag spielen jedoch eine große Rolle. Zusammengefasst bedeutet das:
„- Erfahrungen der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens,
- Selbstversorgen und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung,
- Zurechtfinden und angemessenes Erleben in der Umwelt,
- Orientieren in sozialen Bezügen und Mitwirken bei ihrer Gestaltung,
- Erkennen und Gestalten der Sachumwelt.“ 1
Diese Erziehungsziele werden nicht wie in einem uns allen bekannten Unterricht an einer Regelschule oder einem Angebot im Regelkindergarten durchgeführt, sondern der hier praktizierende Pädagoge setzt sie mit "Lernen durch Übung“ 2 in die Realität um. Praktisches Lernen wie z.B. einfachste Gewohnheiten der Selbstversorgung (an-und ausziehen, essen, sich waschen,...) oder einfachste soziale Umgangsformen (grüßen, danke und bitte sagen, aufeinander Rücksicht nehmen,...) sind Ansätze, die durch ständige Wiederholung zu gesetzten Zielen führen. „ Die Zahl der erforderlichen Wiederholung ist bei geistig behinderten Kindern wesentlich größer als bei nicht behinderten Kindern. Der Erzieher und Lehrer muß sich von vornherein auf eine relativ lange Übungszeit einstellen und sich mit viel Geduld und Ausdauer rüsten.“ 3
Lebenspraktische Hilfestellung anstatt Leistungsdruck ist in dieser Pädagogik Richtziel und grundlegender Schwerpunkt.
1 Speck, Otto, „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“, 1999, S.191
2 ebenda, S. 204
3 ebenda, S.205
9
2.1.4. Rahmenbedingungen
Wie schon in Punkt 2.1. genannt, bedarf es gewisser Rahmenbedingungen, um diese Pädagogikarten umzusetzen. Die Rahmenbedingungen der Allgemeinpädagogik unterscheiden sich zur Geistigbehindertenpädagogik in jeglicher Form, jedoch sind sie beide Grundlage der jeweiligen Pädagogikart. Angefangen mit dem Spiel und Lernmaterial, das in beiden Pädagogiken dem Entwicklungsstand und Lernniveau der normal entwickelten und geistig behinderten Kindern/Jugendlichen angepasst ist. Z.B. besteht das Lernmaterial eines Kindes auf einer weiterführenden Regelschule im Fach Mathematik aus Lehrbuch, Heft und Taschenrechner. In einer Geistigbehindertenschule werden auch noch in fortgeschrittenen Klassen Materialien zum Rechnen verwendet, wie Bauklötze, Äpfel oder Steine. Das geistig behinderte Kind stößt in allen Bereichen auf Lehr- und Spielmaterial, das praktisch und greifbar ist.
Des weiteren ist der Alltag eines Geistigbehinderten nicht nur mit Unterricht (Schule) oder Freispiel (freie Spielzeit im Kindergarten) gestaltet, sondern es kommen noch Therapiestunden hinzu, die einzeln oder in der Gruppe von bestimmten Therapeuten durchgeführt werden. Dies zeigt uns auf, dass in der Geistigbehindertenpädagogik wesentlich mehr verschiedene Berufsarten auftreten. Nicht nur Erzieher und Lehrer, sondern (wie schon genannt) Therapeuten, Heilpädagogen, Sonderpädagogen, Psychologen und auch Zivildienstleistende sind hier voll mit integriert. Fast jede Einrichtung, in der Geistigbehindertenpädagogik umgesetzt wird, verfügt über verschiedene und sehr modern eingerichtete Therapieräume. Die Anzahl der Pädagogen oder Angestellten in der Geistigbehindertenpädagogik in einer Gruppe oder Klasse ist wesentlich höher als bei der Allgemeinpädagogik jedoch die Gruppen- oder Klassengröße wesentlich kleiner. Im Vergleich dazu hat eine Gruppe oder Klasse im allgemeinpädagogischen Bereich einen Umfang von 24 - 36 Kindern/Jugendlichen und wird im Kindergarten meist von einer Erzieherin und einer Praktikantin (Ausbildung zur Erzieherin) als Zweitkraft betreut. In der Schule im Normalfall von einem einzigen Lehrer.
In der Geistigbehindertenpädagogik ist es pädagogisch gesehen wünschenswert möglichst kleine Gruppen oder Klassen zu haben, d.h. sie sollten nicht mehr als sechs Kinder/Jugendliche umfassen. Die Anzahl der betreuenden Personen wird hier abgestimmt auf den Grad der Behinderung, d.h. wenn eine Gruppe oder Klasse den
10
höchsten Grad einer geistigen Behinderung aufweist, ist hier für jede zu betreuende Person ein Pädagoge oder Angestellter tätig. 1
Wesentlich in diesem Fall ist die Feststellung, dass es sich hier um bedeutend mehr Personal handelt als im allgemeinpädagogischen Bereich. Mit Hilfe dieser unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist gezieltes pädagogisches Arbeiten erst effektiv möglich und realitätsnah.
2.2. Auseinandersetzung
Wenn wir uns diese gravierend unterschiedlichen Rahmenbedingungen einmal genauer betrachten, kommt uns die Frage auf: „Sind behinderte Kinder/Jugendliche der Gesellschaft denn mehr wert?“. Allein wenn wir die Kosten für die meist sehr modern eingerichteten Therapieräume und die Anzahl der Personen, die dort tätig sind, sehen, steht dies in KEINER Relation zum allgemeinpädagogischen Bereich. Kein Regelkindergarten könnte es sich leisten, diese Anzahl von Personal einzustellen. Warum? Weil von Kirche und Staat (den Trägern) nicht so viel „finanzielle Unterstützung“ zur Verfügung steht (Spenden kommen in diesem Bereich leider nur selten vor). Ob es denn auch in allgemeinpädagogischen Bereichen NÖTIG wäre, Therapiemöglichkeiten oder ein allgemeines Umdenken der Strukturen zu schaffen, steht hier für Staat, Träger der Einrichtungen und Ämter nicht zur Diskussion.
Dass im geistigbehinderten Bereich viel mit Spenden von der Gesellschaft umgesetzt wird, ist uns wohl allen genauestens aus den verschiedensten Medien bekannt. Seit es ein Umdenken in den Köpfen der Gesellschaft gegeben hat, und nun alle behinderten Menschen voll in der Gemeinschaft integriert sind, setzen sich viele Menschen, in jeglicher Art, für das Leben behinderter Menschen ein. Mit eigener Tatkraft oder mit finanzieller Unterstützung. Dies ist natürlich sehr lobenswert und auch von Nöten, doch stellen wir uns die Frage, was sie dazu bewegt. An dieser Stelle möchten wir einen geschichtlichen Sprung zurück machen, in unsere, doch allen bekannte Vergangenheit und uns den Nationalsozialismus ins Gedächtnis
1 vgl. Speck, Otto, „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“, 1999, S. 218
11
rufen. Spenden denn manche Menschen aus diesem Grund, aus schlechtem Gewissen, das immer noch in unseren Köpfen ruht? Unterstützt der Staat diese Einrichtungen so großzügig, um anderen Ländern zu zeigen, dass wir jetzt anders sind? Dass er ein „Miteinander - Leben“, zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen möglich gemacht hat? Oder einfach um zu zeigen, dass wir diese Vorurteile gegenüber unseren behinderten Mitmenschen endlich abgebaut haben.
Vielleicht ist es ja aber auch der Grund, dass das Mitleid von der Gesellschaft für die behinderten Menschen im Vordergrund steht. Mit dem Ausspruch: “Sie haben ja so ein hartes Schicksal“, wurde schon oft das Scheckbuch aus der Tasche geholt. Am Ende jedoch spielt es keine große Rolle, wieso man sich für behinderte Menschen einsetzt, sondern dass man sich für behinderte Menschen einsetzt! Sie sind Teil unserer Gesellschaft und sollen es auch bleiben, der Umdenkungsprozess hat das lang ersehnte Miteinander endlich möglich gemacht! Nur eines fehlt jetzt noch, nämlich der Umdenkungsprozess für unsere „normal“ entwickelten Kinder und Jugendliche, denn auch sie sind Teil unserer Gesellschaft!
3. Die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in Oberschwaben In diesem Teil der Arbeit wird die geschichtlichen Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in Oberschwaben untersucht.
Schwerpunktmäßig wird die Entwicklung vom 19. Jahrhundert bis in die heutige Zeit aufgezeigt. Mit dieser Arbeit soll herausgefunden werden, ob die ersten Ansätze der Behindertenhilfe in Oberschwaben für die heute angewandte Pädagogik noch von Bedeutung sind; teilweise werden die Unterschiede von früher und heute aufzeigt. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut. Die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik wird vor allem an den Mariaberger Heimen und der Stiftung Liebenau beschrieben, weil damals die ersten Ansätze der Geistigbehindertenpädagogik in diesen Anstalten entwickelt wurde und diese zwei Einrichtungen zu den bedeutendsten im oberschwäbischen Raum zählen. Für die Zeit um 1900 bis zum Beginn des Nationalsozialismus gibt es kaum Unterlagen, die Aufschlüsse über die
12
Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik geben. Deshalb wird nicht genauer auf diese Zeit eingegangen. Zeitlich beginnt diese Arbeit mit dem Mittelalter.
3.1. Das Verständnis und der Umgang mit geistigbehinderten Menschen im Mittelalter
Das Mittelalter war ein dunkles Kapitel in der Geschichte geistigbehinderter Menschen. Behinderungen wurden auf das Wirken dämonischer Mächte oder auf eine Strafe Gottes für die Eltern zurückgeführt. 1
Während in den Dörfern behinderte Menschen teilweise in das gesellschaftliche Leben eingegliedert wurden, waren in den Städten gerade zu unmenschliche Zustände . Um die Zahl der Bettler zu verringern wurden Behinderte in Toll-, Narren-und Zuchthäuser oder sogar in Kerkern weggesperrt.
„Die Realisierung des christlichen Caritasgedanken beginnt im 4. Jahrhundert mit den Armenasylen (asylum miserorum) und den Armenpflegehäusern (See 1973, 88). Es wäre jedoch verfehlt anzunehmen, daß der Behinderte im Mittelalter seinen Platz in der Gesellschaft gefunden hätte; eher führte die Betreuung in den Klöstern zu einer Abkapselung.“ 2 Die Klöster sahen ihre Aufgabe in der Versorgung und Pflege der Behinderten, von Bildungsversuchen in dieser Zeit ist nicht auszugehen. Selbst Martin Luther sagte in einer seiner Tischreden, er habe dem Fürsten von Anhalt geraten, den Wechselbalg zu ersäufen, weil dieser nur ein vom Satan gemachtes Stück Fleisch ohne Seele sei. 3
Viele Behinderte fielen damals auch dem Hexenwahn zum Opfer. Hauptsächlich geistig behinderte Menschen verbrannten auf dem Scheiterhaufen, weil besonders ihnen dämonische Einflüsse unterstellt wurden.
Im Mittelalter kann also nicht von einer Pädagogik für Geistigbehinderte gesprochen werden. Sieht man diese Tatsache aber unter dem Gesichtspunkt, dass auch „normal“ entwickelte Kinder nur wenig Chancen auf Bildung hatten, wirkt das
1 vgl. Speck, Otto, „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“, 1999, S. 12
2 Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1994, S. 9 ff.
3 vgl. Meyer, Hermann, Geistigbehindertenpädagogik, 1983, S. 91
13
Fehlverhalten von damals verständlicher; es entschuldigt aber keinesfalls die Verbrechen an behinderten Menschen, die unter dem Einfluss der Kirche und der Herrschenden dieser Zeit begangen wurden.
Dieser Bericht wurde allgemein gehalten; weil es damals keine Geistigbehindertenpädagogik gab, wird auf diese Zeit nicht näher eingegangen. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die oben beschriebenen Umstände auch auf Oberschwaben zutrafen.
3.2. Die Geistigbehindertenpädagogik in ihren Anfängen und die Anstaltsgründungen in Oberschwaben
3.2.1. Die Gesellschaft im Wandel
Erst in der aufgeklärten Gesellschaft, in der viel Wert auf humane Erziehung und die natürliche Entwicklung von Gefühl und Vernunft gelegt wird, scheint es Platz für die Geistigbehindertenpädagogik zu geben. Heinz Mühl schreibt: „Das Interesse an der Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung erwachte fast schlagartig und gleichzeitig in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Einflussreich waren die Ideen der Aufklärung und später der Französischen Revolution, in deren Gefolge man sich für die Befreiung bzw. die Behandlung ... von Kranken, Blinden und Tauben engagierte. Gleichzeitig wurde das Recht auf Bildung aller proklamiert und auch für die Geschädigten gefordert. ... Die Entwicklung des Behindertenwesens im 19. Jahrhundert partizipierte an der Entstehung und der Idee einer allgemeinen Volksbildung, profitierte aber auch vom Rückgang der Kinderarbeit......Chr. H. Zeller initiierte die Bewegung der >>Kinder-Rettungsanstalten<< , die in Verbindung mit dem süddeutschen Pietismus auch zur Gründung von Astalten für >>blödsinnige<< Kinder führte“ 1 . Der süddeutsche Pietismus wurde nur in den protestantischen Landesteilen Württembergs ausgelebt und führte folglich nur in diesen Gebieten zur Gründung der sogenannten „Rettungsanstalten“. Im katholischen Oberland gab es solche Rettungsanstalten nicht.
1 Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S.13
14
3.2.2. Was ist Kretinismus?
Im 19. Jahrhundert war in Oberschwaben vor allem Kretinismus der Grund für geistige Behinderungen. Diese Krankheit war in den Alpen und im Alpenvorland überdurchschnittlich hoch vertreten. Von den ersten Bildungsversuchen in Oberschwaben profitierten vor allem geistigbehinderte Kinder, die an Kretinismus erkrankt waren. Deshalb wird vorab erklärt, was die Ursachen und Folgen dieser Krankheit sind. Kretinismus ist eine Krankheit, die durch den Mangel an Schilddrüsenhormonen den kindlichen Organismus in der Entwicklung stört. Die Schädigung des Kindes tritt meistens schon im Mutterleib durch Jodmangel auf. Kretinismus wirkt sich durch irreparable geistige Behinderungen und durch Schädigungen am Skelett aus. Außerdem haben kretine Menschen eine dicke Zunge und einen Kropf. Diese Krankheit kam überdurchschnittlich oft in Gebieten mit Jodmangel vor. 1 Oberschwaben ist ein Gebiet, in dem Jodmangel herrscht. Heute wird Jod künstlich, z. B. durch Jodsalz eingenommen und der Kretinismus gilt als ausgestorben.
3.2.3. Das Schweizer Vorbild
Im Jahre 1840 rief Johann Jacob Guggenbühl mit seinem „Hülfsruf aus den Alpen zur Bekämpfung des schrecklichen Cretinismus“, einer weitverbreiteten Schrift, zur Hilfe für Behinderte und gegen die Gleichgültigkeit der Bevölkerung im Umgang mit Behinderten auf. 1841 gründete er auf dem Abendberg bei Interlaken in der Schweiz die >>Heilanstalt für Cretinen und blödsinnige Kinder<<. Guggenbühl lieh das Konzept für seine Arbeit bei Itard aus, einem französischen Arzt, der bereits erste Erfolge in der Bildung eines behinderten Kindes gemacht hatte 2 . Dieses Konzept sieht eine „>>physiologische Erziehung<< vor, deren Basis die Erweckung der Sensibilität der Sinne durch starke Reize, also Sinnesschulung darstellt“ 3 . „Weltweites Aufsehen erregte [Guggenbühl] durch die Erwartungen, die er
1 vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 1994, S.828
2 vgl. Mühl , Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S. 13
3 ebenda, S. 13/14
15
hinsichtlich der Heilbarkeit des Kretinismus aufgrund seiner Anfangserfolge erweckt hatte.“ 1
Guggenbühl ist für diese Arbeit deshalb wichtig, weil Rösch, der Gründer der Mariaberger Heime, und Probst, der Gründer der Stiftung Ecksberg, an der sich der Gründer der Stiftung Liebenau orientierte, sich durch Guggenbühls Arbeiten angeregt fühlten 2 . Vermutlich lösten Guggenbühls Arbeit und Erwartungen auch im württembergischen Staat Interesse aus, wie der folgende Abschnitt näher beschreiben wird.
3.2.4. Erste Bewegungen in Württemberg
Es ist anzunehmen, dass die durch Guggenbühl ausgelöste Interesse am Kretinismus den König von Württemberg veranlasste, Karl Heinrich Rösch im Jahre 1841 damit zu beauftragen, sich der Kretinenfrage anzunehmen. Im gleichen Jahr nimmt Rösch die Untersuchungen des Kretinismus in Württemberg vor. Die Ergebnisse sind aus pädagogischer Sicht spärlich, man kann das folgende Zitat Röschs so deuten, dass er grundsätzlich Bildungsunfähigkeit bei Kretinen feststellte. Rösch beschreibt den Kretinismus als eine „mangelhafte, hinter der Norm
zurückgebliebene oder frühzeitig auf eine niedrige Stufe zurück gesunkene und sofort nach Idee und Stoff, nach Seele und Leib mehr oder weniger, bedeutend entartete menschliche Organisation. ... In der Form des „Blödsinns [habe] der Kretinismus das wichtigste, vorzugsweise dem psychischen Leben dienende Organ ergriffen und den Menschen um sich selbst gebracht. Der Blödsinnige steht selbst unter dem Thiere. “ 3 Aber Rösch glaubte an die Heilung des Kretinismus durch die Medizin.
„K. H. Rösch besuchte Guggenbühl 1844“ 4 in seiner >>Heilanstalt für Cretinen und blödsinnige Kinder<< in der Schweiz. „Die Erziehungsmethode auf dem Abendberg überzeugte Rösch.“ 5 Er beschloss eine Anstalt für geistigbehinderte Menschen zu gründen.
1 Mühl , Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S. 15
2 vgl. ebenda
3 Möckel, Andreas, Aufsatz über die Vorgeschichte der Heilanstalt Mariaberg, 1972
4 Mühl, Heinz, Einführung in Geistigbehindertenpädagogik, 1994, S.12
5 Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime II, 1997, S.27
16
3.2.5. Die Gründung der Mariaberger Heime
3.2.5.1. Rösch und Helferich - die Hoffnung auf Heilung zwischen Medizin und Pädagogik
Nach dem Schweizer Modell gründete Rösch 1847 die Heil- und Pflegeanstalt Mariaberg. 1 Am 1. März 1847 schrieb Rösch: „Ohne geistige Fähigkeit ist kein lebender Mensch, und diese Fähigkeit, so gering sie auch sei, kann und muß überall, wo die Menschenwürde geachtet wird, durch Erziehung und Unterricht entwickelt werden.“ 2 Es ist anzunehmen, dass sich die Meinung von Rösch im Gegensatz zu seinen früheren Aussagen, die er bei seinen Untersuchungen zum Kretinismus im Jahre 1841 vertreten hatte, gewandelt hat.
Rösch war Mediziner und vertrat den Standpunkt, dass Behinderungen in erster Linie Krankheiten sind und deshalb eine Anstalt ärztlich betreut und von einem Arzt geleitet werden muss. Er stellte die medizinische Behandlung vor die erzieherische und pädagogische Förderung 3 , weil er auf die Heilung des Kretinismus hoffte. Grundsätzlich aber hielt er die pädagogische Arbeit für wichtig und holte deshalb den württembergischen Taubstummenlehrer Jakob Heinrich Helferich, der von 1842 -1847 Mitarbeiter in Guggenbühls Einrichtung war nach Mariaberg. Helferich konnte das Übergewicht der medizinischen Behandlung in Guggenbühls Einrichtung nicht gutheißen, was vor allem der Grund war, dass er diese verließ und den Dienst in Mariaberg aufnahm. 4
1847 verfasste Helferich seine Schrift über die >>Pädagogische Auffassung des Seelenlebens der Cretinen als Kriterium für deren Perfektibilität<< . 5 „Mit dem Begriff >>Perfektibilität<<, in dem er seine pädagogischen Erfahrungen zusammenfasste, wollte er der pädagogischen Auffassung [im Umgang mit Geistigbehinderten] Geltung verschaffen. ..... Perfektibilität bezeichnet sowohl die Ausgangsmöglichkeiten als auch den Fortschritt des Lernens. Es ging ihm besonders um den Anfang im Unterricht. Gibt es einen Ansatzpunkt, dann gibt es auch Fortschritte in der Erziehung, suggerieren seine Aufsätze, ohne diese, einem Lehrer
1 vgl., Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime II, 1997, S. 15
2 ebenda , S. 1
3 vgl. ebenda, S. 25/26
4 vgl. Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagigk, 1994, S. 12
5 vgl. Möckel, Andreas,150 Jahre Mariaberger Heime, 1997, S. 17
17
selbstverständliche Schlußfolgerungen zu ziehen.“ 1 Helferich war überzeugt davon, dass jeder menschliche Geist derselbe sei und dass dieser nur in verschieden Graden der Entwicklung vorkommt. In dieser Überzeugung unterrichtete er behinderte Kinder. In der o.g. Schrift beschreibt Helferich das Problem der ersten pädagogischen Behandlung, nämlich herauszufinden, inwieweit die kognitiven Fähigkeiten des Kindes vorhanden sind und wo er seine Erziehungsziele anzusetzen hatte. 2 Helferich betonte mit der Perfektibilität nicht nur das Gewordensein sondern auch das Werden der geistigbehinderten Kinder. Er erkannte das Problem der Vernachlässigung in der Verstandeserziehung und verteidigte die Bildungsfähigkeit [geistig behinderter Kinder] entschieden gegen Zweifler.“ 3 Die Erkenntnis, dass auch geistig behinderte Kinder bildungsfähig sind, wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert heftig kritisiert. In seiner Schrift forderte Helferich außerdem zur Teilnahme an der Erziehung >>schwachsinniger Kinder<< auf. Er wandte sich an Lehrer, indem er für „ein lebendigeres allseitigeres Streben ... als die Sorge für die Humanisierung [dieser Kinder]“ 4 appellierte und kritisierte die Medizin, dass diese zu ihrem damaligen Standpunkt keinen wesentlich positiven Gewinn für die behinderten Kinder darstellte. 5 Röschs Ansichten, nach denen eine medizinische Behandlung im Vordergrund bei der Betreuung geistig behinderter Kinder stehen müsse, und Helferichs Forderung nach mehr Pädagogik führten zunehmend zu Alltagsschwierigkeiten in der Anstalt Mariaberg. 6 1849 verließ Helferich Mariaberg und eröffnete 1850 seine eigene Anstallt in Fellersberg bei Stuttgart. 7 Konkrete Pädagogische Ziele gibt es zu dieser Zeit vermutlich nicht, was sich mit der Tatsache begründet, dass es sich um einen der ersten Versuche im süddeutschen Raum handelte, geistig behinderte Kinder zu unterrichten. „Ein Teil der heilsamen Wirkung von Mariaberg ... beruhte darauf, dass behinderte Kinder mit den Angestellten zusammen lebten und eine Familie bildeten.“ 8 Helferich lebte mit seiner Frau und seiner Schwägerin zusammen mit den behinderten Kinder in Mariaberg. „Die
1 Möckel, Andreas,150 Jahre Mariaberger Heime, 1997, S. 31
2 vgl. ebenda
3 ebenda, S. 31/32
4 ebenda, S. 32
5 vgl. ebenda
6 vgl. Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime, 1997, S. 32/33
7 vgl. Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S. 15
8 Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime, 1997, S. 33
18
Lebenshilfebewegung nach dem Zweiten Weltkrieg bestätigte Helferich, der die Bedeutung der Erziehung betonte.“ 1
Jakob Heinrich Helferich hatte mit seinen damaligen Ideen, geistig behinderte Kinder pädagogisch zu fördern aus heutiger Sicht eine Vorbildfunktion. In dieser Zeit hofften Guggenbühl und Rösch immer noch auf die medizinische Heilung des Kretinismus. Helferich unterstellte einigen schwerstbehinderten Kindern Bildungsunfähigkeit und zog somit seine Sichtweisen von einer vorwiegend pädagogischen Betreuung der behinderten Kinder selbst in Zweifel. Das Verständnis dieser Zeit war für die Ideen der Geistigbehindertenpädagogik noch nicht genügend ausgereift. Von einer gezielten und flächendeckenden Pädagogik für geistig behinderte Menschen in Oberschwaben kann zu dieser Zeit also nicht die Rede sein.
3.2.5.2. Rall und seine Bildungsziele
Kraft Phillip Rall war ab 1850 Lehrer und von 1869 bis zu seinem Tod Direktor der Mariaberger Heime. Er war es, der die medizinische Behandlung und die pädagogische Förderung in Einklang brachte. „Bemerkenswert für [seine] Konzeptionen sind die Kategorien. Rall unterschied „Heil- und Bewahrungsanstalt“, das entsprach dem Namen Heil- und Pflegeanstalt. ... [Er unterteilte] in Zöglinge einerseits und in Irre und Idioten andererseits. Irre und Idioten zählten ... nicht zu der eigentlichen Heilanstalt und erhielten auch keinen Schulunterricht . Zur Heilanstalt gehörten schul- und arbeitsfähige Zöglinge.“ 2 Seiner Meinung nach rechtfertigten Erziehung und Unterricht den Namen Heilanstalt. Die Fächer, die damals in der Mariaberger Schule unterrichtet wurden, sind dem Anhang 1 zu entnehmen. Der Fächerkanon ist deswegen von Interesse, weil daraus ersichtlich ist, dass sich die Mariaberger Bildungsziele immer mehr denen der Volksschule anglichen. Auf die Schule bereitete Rall die Kinder mit einer Vorschule vor. In dieser Vorschule sollten die Glieder und Sinne der Kinder zum vernünftigen und bewussten Gebrauch herangebildet werden. 3 Danach sollte „die Freude zur nützlichen Tätigkeit
1 Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime, S.34
2 ebenda, S. 35
3 vgl. ebenda, 1997, S. 37
19
[geweckt werden] und zum Aufmerken und Wahrnehmen anleiten. ... Die Kinder sollten sprechen lernen, um ihre Gedanken ausdrücken zu können“ 1 , und zum bewussten Denken und Handeln gebracht werden. Nachdem die Kinder „Gegenstände und Bilder nach Farbe, Form etc. vergleichen, beurteilen unterscheiden und benennen“ 2 gelernt hatten, war die Weiterbildung, die sich an den Zielen der Volksschule orientierte, vorgesehen. Für Geistigbehinderte sind das hohe Ziele.
3.2.5.3. Unterschiede des Unterrichts in Mariaberg, damals und heute „Der Unterschied des Unterrichts in Mariaberg gegenüber heute liegt in zwei Punkten. Erstens waren die Leistungen der Volksschule der Maßstab für die Anstaltsschulen. Mit dieser einseitigen Orientierung haben die Schulen für geistig behinderte Kinder heute gebrochen. Sie bereiten geistig behinderte Kinder durch möglichst selbständiges Lernen für ein möglichst selbständiges Leben vor, und zwar unter Umständen unter gänzlichem Verzicht auf die klassischen Grundinhalte Lesen, Schreiben, Rechnen. Zweitens entsprach die Grenze bei den Heil- und Pflegeanstalten nicht der Grenze zwischen Förderschule für geistig behinderte und lernbehinderte Kinder heute.“ 3 Aus einem Jahresbericht aus den Jahren 1871/72 geht hervor, dass Rall es erkannt hatte, dass Röschs Hoffnungen von der absoluten Heilung einer Behinderung nicht realisierbar sind. Vermutlich vertraute Rall auf die Heilkraft der Pädagogik und ahnte, „daß der Umgang und die Tiefe des pädagogischen Heilens noch nicht ausgelotet, geschweige denn ausgeschöpft waren, auch wenn die „Irren“ und „Idioten“ in seiner Systematik bedenklich an den Rand der pädagogischen Betrachtung gerieten.“ 4
1 Möckel, Andreas, 150 Jahre Mariaberger Heime, S. 34
2 ebenda S. 38/39
3 ebenda, S.37
4 ebenda, S. 42
20
3.2.6. Die Gründung der Stiftung Liebenau 3.2.6.1. Praktische Caritas
Im Jahre 1866 gründet der Kaplan Adolf Aich in Tettnang den St.-Johann-Verein, der es zum Ziel hatte, ein Asyl für hilfsbedürftige >>Pfründer<< (bedeutet aus katholischer Sicht: jemand dem Unterstützung gewährt wird, hier Behinderten und kranken Menschen) und danach ein Krankenhaus für ekelhaft Leidende zu bauen. Aich wurde auf das Elend Behinderter und schwer kranker Menschen durch seine Seelsorgertätigkeiten aufmerksam. 1
Die Königin Olga von Württemberg äußerte die Absicht „wie im Unterlande, so auch im Oberlande hier, für die Katholiken eine Kranken- und Pfründeranstallt zu gründen“ 2 und wollte dieses Projekt mit dem von Aich gesammelten Vermögen und Staatsmitteln realisieren. Diese Anstalt wäre vom württembergischen Staat verwaltet worden. 3 Es wird deutlich, dass auch der württembergische Staat allmählich auf die schlechte Versorgung behinderter Menschen im Oberland aufmerksam wurde. Aich lehnte diese Absichten energisch ab. Er fürchtete um die Souveränität seiner Anstalt, die auf katholischen Grundprinzipien aufgebaut werden sollte, durch den protestantischen Einfluss des württembergischen Königshaus. Finanzielle Probleme und die Ablehnung der Tettnanger Bevölkerung, eine solche Anstalt in ihrer Oberamtsstadt zu bauen, veranlassten Aich 1870 das abgelegenere, heruntergekommene Schloss Liebenau zu erwerben. Er bezog dieses im selben Jahr mit Barmherzigen Schwestern, Kranken und Behinderten. 4 Weil in den ersten Jahren vor allem schwerstbehinderte Kinder, die vermutlich als nicht bildungsfähig eingestuft wurden, und erwachsene Behinderte aufgenommen wurden, gibt es zur Gründungszeit keine Hinweise darauf, dass Geistigbehindertenpädagogik in Liebenau angewandt wurde.
1 vgl. Schnieber, Michael, In unserer Mitte - Der Mensch, 1995, S. 10-12
2 Link, Hermann, Die Stiftung Liebenau und ihr Gründer Adolf Aich, 1983, S. 6
3 vgl. ebenda
4 vgl. Schnieber, Michael, In unserer Mitte - Der Mensch, 1995, S. 10 - 12
21
3.2.6.2. Die ersten Bildungsversuche in Liebenau
Die ersten Hinweise, dass in Liebenau behinderte Kinder unterrichtet wurden, finden sich im Jahre 1885. Es war der Hausgeistliche, der zusammen mit Ordensschwestern versuchte, körperlich behinderte Kinder zu unterrichten. Diese Versuche werden jedoch als unzureichend beschrieben. Es ist dennoch anzunehmen, dass es einzelne Versuche gab, aufgewecktere Kinder zu unterrichten. 1
Im Jahr 1906 wird ein Heim für geistig behinderte Kinder in Liebenau eröffnet. Von diesem Zeitpunkt an stieg die Zahl >>bildungsfähiger<< Kinder und dem Unterricht musste größere Aufmerksamkeit zugewendet werden. Das Ziel dieses Unterrichts war es, den behinderten Kinder zu einer ihrem Zustand angepassten Erziehung zu verhelfen, die sie zu einem menschenwürdigen Dasein befähigen sollte. Einem Protokoll aus dieser Zeit sind folgende Ergebnisse zu entnehmen: „Es ist eine harte Arbeit, ein mühsames, oft undankbares Geschäft, dieser Unterricht schwachsinniger Kinder, und es gehört viel Mut und Schaffensfreude dazu, um nicht die Geduld zu verlieren. Erfolglos ist die Arbeit nicht. Manche unserer Kinder weisen ganz befriedigende Fortschritte auf, bei den meisten geht es vorwärts, wenn auch nur ein wenig und wenn auch langsam.“ 2 Es wurden also Fortschritte in der Bildung geistig behinderter Kinder in Liebenau erzielt. Das Bildungskonzept unterscheidet sich kaum vom Ansatz des heutigen der Stiftung Liebenau. 3
Warum aber wird in Liebenau erst von diesem Zeitpunkt an größerer Wert auf Bildung gelegt? Während es in den protestantischen Landesteilen Württembergs bereits um 1850 eine Anzahl von Einrichtungen für geistigbehinderte Menschen gab, die meistens von kirchlichen (evangelischen) Trägern geleitet wurden, gab es in katholischen Gegenden wie Oberschwaben solche Einrichtungen nicht. Das kann auf die mangelnde Gunst des württembergischen Staates und des protestantischen Königshaus zurückgeführt werden, die Einrichtungen von katholischen Trägern zu fördern. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die damalige Regierung Einrichtungen unter protestantischer Leitung bevorzugt förderte. Ab 1864 regierte ein neuer König in Württemberg. Für das junge Herrscherpaar, König Karl von Württemberg und dessen Ehefrau Olga, waren die unterschiedlichen Konfessionen wahrscheinlich nicht mehr
1 vgl. Schnieber, Michael, In unserer Mitte - Der Mensch, 1995, S. 86
2 ebenda, S. 87
3 vgl. ebenda
22
von so großer Bedeutung. Von nun an wurde auch die Gründung katholischer Einrichtungen, wie der o.g. Vorschlag der Königin beweist, gefördert. 1 Die katholischen Einrichtungen aber zeigten sich oftmals stur, wenn es darum ging, Kompromisse einzugehen, die für die staatliche finanzielle Unterstützung erforderlich gewesen wären. Vermutlich reichte der Stiftung Liebenau das Geld für die Bildung geistig behinderter Kinder in den Anfangsjahren nicht aus. In den folgenden Jahren gibt es keine maßgeblichen Änderungen in der Geistigbehindertenpädagogik. Im nächsten Kapitel werden die Schwierigkeiten der Anstalten, während des Ersten Weltkrieg und der Inflation kurz erläutert.
3.3. Erster Weltkrieg und Inflation
Informationen über die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik in der Zeit um die Jahrhundertwende bis zum Nationalsozialismus sind rar. Bedenkt man aber, dass immer mehr geistig behinderte Kinder in den gegründeten Anstalten aufgenommen wurden und das Personal zur Betreuung der Kinder dieser Einrichtungen sehr knapp und kaum pädagogisch geschult war, ist es verständlich, dass die wenigen Lehrer und Erzieher kaum Zeit hatten, die Entwicklungen ihrer Arbeiten niederzuschreiben. Außerdem verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage durch ausbleibende Spendengelder, während dem Ersten Weltkrieg und der Inflation zunehmend, so dass in dieser Zeit das Überleben der Einrichtungen im Vordergrund stand. Dieser wirtschaftlich sehr schwierigen Zeit folgt nun eine Ära, in der Behindertenfeindlichkeit grausamste Dimensionen annimmt.
3.4. Die Geistigbehindertenpädagogik im Nationalsozialismus
„Wie allgemein im deutschen Protestantismus, so hat man auch in Mariaberg Hitlers Machtergreifung [im Jahre 1934] begrüßt. Trotz der alsbald sich abzeichnenden extrem behindertenfeindlichen Einstellung der NS-Diktatur suchte die [Mariaberger] Leitung in treuer vaterländischer Gesinnung gerade dem neuen Staat besondere
1 vgl. Weresch, Daniela und Nagel, Thomas, Württembergische Könige, 1999
23
Loyalität zu bezeigen.“ 1 Mariaberg bejahte auch das >>Gesetz zur Verhütung von Erbkrankheiten<<. Die Anfangsbegeisterung wandelte sich aber recht bald zum Schrecken.
Die Stiftung Liebenau reagierte kritischer auf die Entwicklungen gegen das Behindertenwesen in dieser Zeit, was u. a. damit zusammen hing, dass sich die katholischen Einrichtungen an die Enzyklika „Casti conubii“ von Papst Pius XI. hielten, in der z. B. die Sterilisation von Menschen strikt abgelehnt wurde. 2 Durch den sogenannten Führererlaß vom 1. September 1939 war die Ermordung von rund 100.000 behinderten Menschen legitimiert. 3 In Mariaberg wurde, nachdem bekannt wurde, was die sogenannten „Verlegungen“ bedeuteten - die Vergasung der behinderten Menschen - versucht, 1941 den Namen „Pflegeanstalt“ aufzugeben, um sich somit vor zukünftigen Deportationen zu schützen. Fortan sollten nur noch schwachbegabte Kinder unterrichtet werden. Mariaberg gab die meisten der noch verbliebenen geistig behinderten Schüler an andere Einrichtungen ab und nahm keine pflegebedürftigen und geistig behinderten Kinder mehr auf. Nach diesem Versuch sollte das württembergische Innenministerium die neue Satzung genehmigen, nach der die Anstalt von nun an „Erziehungsheim mit Sonderschule in Mariaberg“ heißen sollte. Der Antrag wurde nicht genehmigt. Durch die Übernahme von 60 Schülern aus der Anstalt Stetten war Mariaberg während dieser Zeit dennoch ausgelastet. 4
Bereits im Jahre 1938 wurden durch den § 11 des Reichsschulpflichtgesetz die >>bildungsunfähigen<< Kinder und Jugendlichen von der Schulpflicht >>befreit<< 5 . Diesem Personenkreis gehörten die geistig behinderten Kinder und Jugendlichen an. Kinder, denen das Recht zu leben abgesprochen wurde, waren keinesfalls würdig eine Bildung zu erhalten. „Ein Erlaß vom 18.08.1939 verpflichtete Hebeammen, Geburtshelfer und Leiter von Entbindungsanstalten, alle >>idiotischen und mißgebildeten Neugeborenen<< beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Nach einer >>Begutachtung<< wurden sie zur Vernichtung freigegeben. Am Ende dieser >>Kinder-Aktion<< (1941) wurden auch ältere Kinder und Jugendliche erfasst. Die Gesamtzahl der [ge]töteten [Kinder und Jugendlichen] wird auf 5000 geschätzt.“ 6
1 Röhm, Eberhard, 150 Jahre Mariaberger Heime II, 1997, S. 54
2 vgl. Schnieber, Michael, In unserer Mitte - Der Mensch, 1995, S.54
3 Mayer, Alexander, Lebenswertes Leben, 1993, S. 6
4 vgl. Röhm, Eberhard, 150 Jahre Mariaberg II, 1997, S. 74 -75
5 vgl. Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1994, S.16
6 ebenda
24
Die Geistigbehindertenpädagogik hatte keinen Platz in der „Erziehung des deutschen Volkes im Geiste der >>Erb- und Rassenlehre<<“ 1 . Die Volksschulpädagogik dieser Zeit sah Rechenaufgaben vor, in denen die Kosten für die Versorgung behinderter Menschen gegen „Ehestandsdarlehens für Arier“ aufgerechnet wurden. Die Geistigbehindertenpädagogik konnte aus dieser schrecklichen Zeit keine positiven Erkenntnisse für ihre Weiterentwicklung gewinnen. Die gezielte und organisierte Vernichtung behinderter Menschen ist einmalig in der Geschichte und sollte uns gerade heute eine Warnung sein, wenn in der Bioethik über lebenswertes Lebenalso das Leben eines Menschen, der auch ein Recht auf Bildung hat - diskutiert wird.
3.5. Die Entwicklung der Geistigbehindertenpädagogik ab 1945 bis heute
3.5.1. Die Nachkriegszeit
Nach den Schrecken während des NS-Regimes kehrte allmählich wieder Normalität in den Einrichtungen Mariaberg und Liebenau ein. Im Jahre 1948, nach der Währungsreform, verbesserte sich die wirtschaftliche Lage der beiden Einrichtungen zunehmend.
Der § 11 des Reichsschulpflichtgesetz wurde von den Bundesländern weitgehend übernommen, so dass die außerhalb der Einrichtungen lebenden geistigbehinderten Kinder auch weiterhin kein Recht auf Bildung hatten, weil sich die Hilfsschulen auf „Volksschulversager“ konzentrierten. 2
In Mariaberg ist in dieser Zeit ein deutlicher Wandel der Pädagogik erkennbar. Aus dem Konzept von Maria Montesorri werden viele theoretische und praktische Anregungen übernommen, „nach deren Konzept die Selbständigkeit am besten durch die Selbsttätigkeit erlangt werden kann.“ 3 „Auch diejenigen Heimbewohner, die als ,nicht bildbar’ eingestuft werden, bekommen sinnvolle Beschäftigungen: In der Arbeitsklasse üben sie alltägliche Handgriffe, lernen sich selbst an- und auszukleiden
1 Röhm, Eberhard, 150 Jahre Mariaberg II, 1997, S. 66
2 vgl. Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S.20
3 Keppler, Wolfram, 150 Jahre Mariaberger Heime III, 1997, S. 84
25
sowie ,anständig’ zu essen und bei einfachen Arbeiten mitzuhelfen.“ 1 Geistig Behinderte, die diese Schulungen durchlaufen haben, verfügten meistens über das relevante Wissen und Können, sich in einfachen Lebensverhältnissen zurecht zu finden. 2
3.5.2. Schulpflicht für Geistigbehinderte
„In den sechziger Jahren wurde ... die Schulpflicht für Geistigbehinderte gesetzlich verankert.“ 3 Diese Entwicklung ist vor allem der Elternvereinigung >>Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind<< zu verdanken. Bedenkt man, dass gerade in ländlichen Gegenden wie Oberschwaben behinderte Kinder immer noch als Schande angesehen wurden und diese nicht selten in Kellern, auf Dachböden oder sogar im Stall weggesperrt wurden, wird deutlich, wie wichtig dieses Gesetz ist. Durch die Schulpflicht konnten geistig behinderte Kinder, die unter solchen menschenunwürdigen Umständen leben mussten, aus ihrem Elend befreit werden und in den Behindertenheimen zu einem menschenwürdigeren Leben herangebildet werden. Bisher waren es die Lehrer, Ärzte und Pfarrer, die in oberschwäbischen Dörfern auf solche Fälle der Verwahrlosung aufmerksam wurden und weitere Schritte einleiteten. Nach den Informationen eines Mitarbeiters der Stiftung Liebenau, kooperierten nach Einführung der Schulpflicht die Gesundheitsämter, bei denen geistigbehinderte Kinder gemeldet waren, mit den Schulämtern. Die Schulämter erhielten Listen, in denen die schulpflichtigen Kinder der einzelnen Regionen aufgeführt waren. Dadurch konnten sich die Schulen mit den Eltern in Verbindung setzen und die Einschulung wurde vorbereitet. Von diesem Zeitpunkt an hatten nun alle geistigbehinderte Kinder eine Chance auf Bildung. Vor allem aber bedeutet die Schulpflicht für geistigbehinderte Kinder auch das Recht auf Bildung. Vor der Einführung dieser Schulpflicht waren Geistigbehinderte von der Schulpflicht befreit, was sich damit begründen lässt, dass die Volksschulen, in denen zu dieser Zeit Klassen mit über 50 Kinder in verschiedenen Altersstufen keine Seltenheit waren, mit geistigbehinderten Kinder völlig überfordert gewesen wären.
1 Keppler, Wolfram, 150 Jahre Mariaberger Heime III, 1997
2 vgl. Keppler, Wolfram, 150 Jahre Mariaberger Heime III, 1997, S. 85
3 Mühl, Heinz, Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, 1984, S.21
26
Durch die Schulpflicht war nun auch der Staat gezwungen, Schulen für geistig behinderte Kinder zu gründen. Die Tagesstätten, die schon vor der Schulpflicht von der Elternvereinigung „Lebenshilfe für das geistigbehinderte Kind“ gegründet worden waren, wurden zu anerkannten Schulen. Außerdem wurden von staatlicher Seite neue Schulen für Geistigbehinderte errichtet. Endlich ist es auch den geistigbehinderten Kindern möglich, die nicht in Heimen untergebracht sind, sondern zuhause bei ihren Familien aufwachsen, eine schulische Bildung zu erhalten, die auf ihre Maßstäbe und Bedürfnisse angepasst ist.
Einen baden-württembergischen Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte gibt es erst seit 1982. Zuvor gab es nur grob definierte Richtlinien, die von der Bildungskommission der Länder aufgestellt wurden. Der pädagogische Auftrag der Schule ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Die Schule soll die geistigbehinderten Kinder zu Selbstverwirklichung und sozialer Integration führen. Dabei sollen die individuellen Ansprüche des Schülers und die Erwartungen der Gesellschaft einbezogen werden. 1 „Die Ziele und Inhalte der Schule für Geistigbehinderte ergeben sich aus dem Erziehungs- und Lernbedarf und aus der Lebenswirklichkeit des geistigbehinderten Menschen.“ 2 Die genauen Lern- und Zielebereiche des Bildungsplan sind in einer aussagekräftigen Übersicht im Anhang 2 dargestellt. Nach Informationen des Schulleiters der Aicher-Scholl-Schule in Bad Salgau ist dieser Bildungsplan seit seiner Einführung noch nie geändert worden.
3.5.3. Arbeitspädagogik
Parallel zu den schulischen Entwicklungen fanden in dieser Zeit Veränderungen in den Heimen statt. In den sechziger Jahren erkannten die Mariaberger Heime und die Stiftung Liebenau, dass die geistig behinderten Menschen immer länger in den Heimen bleiben - oft ein ganzes Leben. Ein Leben ist auch für einen behinderten Menschen würdiger, wenn er Aufgaben und Verantwortung für sein Leben übernehmen kann. Arbeit kann für behinderte Menschen heilend wirken. Für erwachsene geistig behinderte Menschen mussten Arbeitsplätze geschaffen werden.
1 vgl. Ministerium für Kultus und Sport, Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte, 1982
2 ebenda
27
Die Arbeitsplätze fanden sich vor allem in der Haus- und Landwirtschaft sowie in den Werkstätten, die von den Einrichtungen errichtet wurden. Diese Entwicklung hat den Beginn der Arbeitserziehung zur Folge. Die Kinder werden jetzt zu arbeitsfähigen Menschen herangezogen und nach ihrer schulischen Laufbahn für Tätigkeiten in den o.g. Arbeitsfeldern ausgebildet. 1
3.5.4. Die modernen Konzepte
Ab Anfang der 1970er Jahre kommen Anstöße der Normalisierung aus den nordeuropäischen Ländern nach Oberschwaben. Behinderten Menschen soll ein möglichst normales Leben, das sich am Leben einer Familie orientiert, ermöglicht werden. Von nun an wird in den Einrichtungen versucht mit behinderten Menschen in kleineren Wohngruppen zusammen zu leben. Behinderte werden in anstehende Entscheidungen miteinbezogen, sie sollen ihre Bedürfnisse äußern und werden als Menschen gesehen, die sich selbst artikulieren können. Die pädagogischen Maßnahmen, die zur Verwirklichung der Normalisierung angewandt werden, sind im Teil „Unterschiede zwischen Allgemeiner- und Geistigbehindertenpädagogik“ der Dokumentation näher beschrieben. Die Integration behinderter Menschen in das gesellschaftliche Leben außerhalb der Einrichtungen wird gefördert, ebenfalls mit dem Ziel, behinderten Menschen ein normales Leben zu ermöglichen. Am Anfang waren diese Bemühungen zur Integration sehr schwierig, weil die Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Behinderten damals noch groß waren. Die Gruppe Medien und Öffentlichkeitsarbeit untersuchte, wie Begegnungen zwischen Behinderten und „normal entwickelten“ Menschen in der heutigen Zeit verlaufen und haben einen Wandel der Gesellschaft im Umgang mit Behinderten festgestellt. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann in der Arbeit dieser Gruppe nachgelesen werden. Von dieser Zeit an werden viele moderne Konzepte individuell zur Bildung geistig behinderter Kinder eingesetzt. Im folgenden Teil der Dokumentation wird die konkrete Anwendung solch eines modernen Konzeptes vorgestellt. Die modernen Konzepte haben alle das selbe Oberziel: Die Hilfe zur Selbsthilfe und ein menschenwürdiges Leben durch individuelle Förderung und Bildung.
1 vgl. Keppeler, Wolfram, 150 Jahre Mariaberger Heime III, 1997, S. 87 und Schnieber, Michael, In
unserer Mitte - Der Mensch, 1995
28
4. Umsetzung von Geistigbehindertenpädagogik anhand der Mariaberger Heime
Im folgendenden Abschnitt beschäftigen wir uns mit der Anwendung von moderner Geistigbehindertenpädagogik in den Mariaberger Heimen.
4.1. Fachliche Rahmenkonzeption der Mariaberger Heime
Die Konzeptionen der einzelnen Bereiche der Einrichtung orientieren sich an der Rahmenkonzeption der Mariaberger Heime. Diese ist im wesentlichen in drei sich überschneidende Bereiche eingeteilt. Durch das Zusammengreifen dieser Bereiche bzw. der Stellen, die sie vertreten, soll eine möglichst gute Betreuung und Förderung der behinderten Menschen erreicht werden.
Abbildung 4: Rahmenkonzeption MbH
Quelle: Lenkert-Hörrmann, Andrea [Rahmenkonzeption MbH, 1998]: S.2
29
4.1.1. Übergreifender Ansatz
Die Hilfen für behinderte Menschen und die Menschen in ihrem Umfeld werden möglichst „leicht erreichbar und kurzfristig nutzbar“ 1 angeboten. Um das soziale Gefüge zu unterstützen werden die Angebote nicht nur zentral sondern auch wohnortnah bereitgestellt.
Dies ist eine wichtige Maßnahme, da nur so eine optimale Versorgung der Betroffenen und ihrer Angehörigen gewährleistet werden kann. Diese dezentrale Versorgung hat aber den Nachteil, dass sie, vordergründig betrachtet, mit höheren Kosten verbunden ist. Da aber durch diese Maßnahmen viele Behinderte in ihren Familien bleiben können und durch eine gute Frühförderung ein größeres Maß an Selbstständigkeit erwerben können, eröffnet sich hier die Möglichkeit langfristig Kosten zu sparen.
4.1.2. Soziales System Mariaberg
Eine aktive Teilnahme an den Lebensabschnitten in unserer Gesellschaft bedeutet soziale Integration und damit Verwobensein in unserer Gesellschaft. 2 Um dies auch für behinderte Menschen zu gewährleisten, sind die Mariaberger Heimen in einem Lebensabschnittsmodell in 5 Bereiche aufgeteilt:
- Familie und Kind
- Schule / Lernen
- Ausbildung
- Beruf / Beschäftigung
- Lebensabend
In diesen Breichen stehen jeweils eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten zur Verfügung. Die Vernetzung der Angebote im Bereich Familie und Kind veranschaulicht folgendes Schaubild:
1 Lenkert-Hörrmann, A., Fachliche Rahmenkonzeption der MbH, 1998, S.2
2 vgl. ebenda, S.3
30
Abbildung 5: Vernetzung im Bereich Kind und Familie
Quelle: Vorstand der Mariaberger Heime (Hrsg.) [Wir Kinder von Mariaberg,1997]
4.1.3. Individueller Ansatz
Jeder behinderte Mensch hat andere Stärken und Schwächen. Um ihm ein möglichst großes Maß an Lebensqualität und Wohlbefinden zu ermöglichen, ist es notwendig ihn durch Maßnahmen zu fördern, welche auf seine individuellen Bedürfnisse und Vorlieben abgestimmt sind.
Auch dieser Ansatz verlangt vordergründig einen größeren Einsatz von Personal und Geldmitteln. Da aber durch eine optimale Betreuung der einzelnen behinderten Menschen viele Begleiterscheinungen Geistiger Behinderungen wie Psychosen, deren Behandlung sehr schwierig und teuer wäre, verhindert werden können, ist dieser Einsatz auf jeden Fall zu befürworten.
4.2. Anwendung der Konzepte in einzelnen Bereichen
Im folgenden werden einige Bereiche des Sozialen System Mariaberg genauer dargestellt.
31
4.2.1. Kind und Familie: Integrative Ganztageseinrichtung Mariaberg „Ein Dach für alle Kinder“
„Die Frühförderung, die Mariaberg für Kinder im Vorschulalter anbietet, geht von einem ganzheitlichen Konzept aus, das sich am Kind in seiner Umwelt orientiert.“ 1 Ein wichtige Stellung in diesem Bereich nehmen die von verschieden Kindergärten ein. Neben den Kindergärten in Mariaberg (Integrativer Kindergarten und Schulkindergarten mit jeweils 2 Gruppen) sind die Mariaberger Heime, gemäß ihrem übergreifenden Ansatz, noch mit Kindergärten an anderen Standorten vertreten. Stellvertretend für den Bereich „Kind und Familie“ wurde die Integrative Ganztageseinrichtung Mariaberg „Ein Dach für alle Kinder“, die sich auf dem Heimgelände in Mariaberg befindet, genauer untersucht.
Abbildung 6: Frühförderung
Quelle: Prof. Dr. Fornefeld, Barbara, [Geistigbehindertenpädagogik, 2000] S. 57
Der integrative Kindergarten in Mariaberg ist aus dem Zusammenschluss von Regel-und Schulkindergarten entstanden. Ein gravierender Unterschied zu
Regelkindergärten stellt der Personalschlüssel dar. Während in einem Regelkindergarten 2 Erzieherinnen für bis zu 30 Kinder zuständig sind, sind es in der
32
Integrativen Ganztageseinrichtung „nur“ 12 Kinder, die von 2 Erzieherinnen mit Unterstützung von 2-3 Zivildienstleistenden bzw. Praktikantinnen betreut werden. Dies ermöglicht eine besonders intensive Betreuung der 4 behinderten und 8 nichtbehinderten Kinder pro Gruppe. 2
Die Leitgedanken des Integrativen Kindergartens sind Normalisierung, Regionalisierung, Integration und Individualisierung. Dem Menschen mit Behinderung soll es ermöglicht werden seinen Platz in der Gesellschaft zu finden und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verwirklichen. Dies soll durch Erkennen von Begabungen und durch Förderung vorhandener Fähigkeiten geschehen. Es gibt dabei keine Differenzierung nach Zielen, bezogen auf Kinder mit und ohne Behinderung, da die verwendete Kindergartenpädagogik für alle Kinder die gleichen Ziele verfolgen soll. Hierbei steht das gemeinsame Leben und Lernen im Vordergrund. 3
Integration ist ein wichtiges Ziel der Pädagogischen Arbeit, d. h., alle Kinder werden in die gemeinsame Erziehung miteinbezogen. Dies geschieht unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstandes und ihrer Bedürfnisse. Ausgehend von den jeweiligen Lebensumständen erfahren die Kinder eine optimale und individuelle Förderung. Ihnen wird zu größtmöglicher Selbständigkeit, Gemeinschaftsgefühl und Eigenaktivität verholfen. Ein Beispiel hierfür ist das Raumkonzept. Es ermöglicht vielfältige Kontakte zu anderen Kindern durch gemeinsames Erleben, was die Lebensfreude der Kinder fördert. Das oberstes Ziel lautet : „Spiel, Spaß und Freude". Ebenso werden christliche Inhalte durch Tischgebete, biblische Geschichten, Feste im Jahreslauf, Beteiligung am Leben in der Kirchengemeinde Mariaberg, z. B. Erntedank vermittelt. Optimale Entwicklungsmöglichkeiten im sozialen, emotionalen und motorischen Bereich für alle Kinder werden durch eine bedürfnisgerechte Raumgestaltung, und die Möglichkeit zum Sammeln von Erfahrungen im basalen d.h. im grundlegenden Bereich der Sinneserfahrungen ermöglicht. Die
Betreuungspersonen verhalten sich authentisch gegenüber den Kindern, d. h., sie zeigen ihnen ihre Gefühle und verstellen sich nicht. Sie sind des weiteren bereit zur Selbsterfahrungen und zur Reflexion der eigenen Erfahrungen und Erlebnisse. Das Angebot des Integrativen Kindergarten erfreut sich auch bei den Eltern nichtbehinderter Kinder großer Beliebtheit. Zum einen versprechen sich die Eltern
1 Vorstand der Mariaberger Heime, WIE WIR MENSCHEN HELFEN, 1999, S.8
2 vgl. Konzeption der Integrativen Ganztageseinrichtung Mariaberg, 2000, S.3
3 vgl. ebenda, S.2
33
einen besonderen Erfahrungsschatz, vor allem im zwischenmenschlichen Bereich für ihre Kinder. Zum anderen ist sicher auch der hohe Einsatz der Erzieher, der durch den hohen Personalschlüssel ermöglicht wird, ein Argument für den Besuch einer solchen Einrichtung. Negative Auswirkungen auf die nichtbehinderten Kinder, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Schulanfang, konnten bisher nicht beobachtet werden, da die Inhalte und Methoden der Vorschule sehr ähnlich wie die in einem Regelkindergarten sind. Es ist vielmehr so, dass die Kinder durch ihre Erfahrungen mit den behinderten Kindern sehr sensibel für die Bedürfnisse von anderen Menschen werden, was ihnen in ihrem späteren Leben Vorteile bringen kann.
4.2.2. Schule und Lernen: Abteilung Schule für Geistigbehinderte mit Schule für körperbehinderte Geistigbehinderte
Die Sonderschule der Mariaberger Heime, die derzeit von 119 Schülern und Schülerinnen besucht wird, ist in drei Abteilungen aufgeteilt:
- Abteilung Schule für Erziehungshilfe mit dem Bildungsgang der Förderschule
- Abteilung Schule für Geistigbehinderte mit Schule für körperbehinderte Geistigbehinderte
- Abteilung Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung Stellvertretend wurde in diesem Bereich die Abteilung Schule für Geistigbehinderte mit Schule für körperbehinderte Geistigbehinderte näher untersucht. Ähnlich wie im Schulkindergarten orientiert sich die Pädagogik auch in dieser Abteilung an den jeweiligen Begabungen der einzelnen behinderten Schüler. „Ziel des Unterrichts ist es, die Schüler gemäß ihrer Lernausgangslage individuell zu unterrichten. Das heißt bei Schwerbehinderten, mit ihnen elementare Lebensfähigkeiten zu entwickeln. Bei Schülern mit leichterer Behinderung stehen lebenspraktische Tätigkeiten im Vordergrund des Unterrichts.“ 1 Um die Dezentralisierung auch in diesem Bereich voran zu treiben, wurden im Schuljahr 2000/01 in den Grundschulen in Feldhausen und in Pfullendorf jeweils eine
1 Klöpfer, Siegfried, Die Sonderschule der Mariaberger Heime, 2001, S.2
34
Außenklasse mit 6 Schulanfängern eingerichtet. „Hier werden Kinder unterrichtet, die bereits eine Förderung in der Integrativen Kindertageseinrichtung bzw. im Schulkindergarten in Mariaberg erfahren haben. Für diese Kinder mit Behinderung gehört der Kontakt zu Kindern ohne Behinderung bisher selbstverständlich zu ihrem Aufwachsen. Das Ziel einer weitgehend integrativen Erziehung soll in der und durch die Außenklasse weiter verwirklicht werden.“ 1
„Ausschlaggebend für den Erfolg ist zum einen die Arbeit in kleinen Gruppen, zum anderen das breit gefächerte Angebot an psychomotorischen und musischen Übungen. Sie helfen, die Persönlichkeit zu stärken, Selbstvertrauen zu entwickeln und die Lernbereitschaft zu verbessern.“ 2 „Schwerpunkte der unterrichtlichen Arbeit sind:
- Basale Förderung der schwerstbehinderten Schüler mit Hilfe spezieller, teils selbstentwickelter Medien
- Wahrnehmungsförderung unter dem Aspekt der sensorischen Integration
- Kommunikationsförderung (ggf. auch Sprachheilunterricht) durch partnerschaftliche, nonverbale und verbale Kommunikationsformen
- Beschäftigung mit Klängen und Musik
- Bewegungserziehung, u.a. in Form psychomotorischer Übungen
- Vermittlung der sog. Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen bei Schülern, die dazu in der Lage sind.
- Einführung in die Handhabung des PC, Lernen am PC
- Großer Wert wird auf Lernerfahrungen außerhalb des Klassenzimmers gelegt, wo immer dies möglich ist (Lerngänge, Besichtigungen, Teilnahme an Kulturprojekten)
- Systematischer Aufbau lebenspraktischer Fähigkeiten
- In der Werkstufe: Arbeitsbezogene Tätigkeiten, auch bei schwerer behinderten Schülern, die eine Eingliederung in den Arbeitsprozess vorbereiten“ 3 Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind eine ganzheitliche, interdisziplinäre Förderung auf der Grundlage des Bildungsplanes der Schule für Geistigbehinderte in Baden-Württemberg, die zur größtmöglichen Selbständigkeit (soziale Unabhängigkeit) in sozialer Integration führt und die Vorbereitung auf eine
1 Klöpfer, Siegfried, Die Sonderschule der Mariaberger Heime, 2001, S.3
2 Vorstand der Mariaberger Heime, WIE WIR MENSCHEN HELFEN, 1999, S.10
3 Mariaberger Heime, Leistungsbeschreibung für Sonderschule, 1999, S.3
35
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Werkstatt für Behinderte oder in einer sonstigen tagesstrukturierenden Maßnahme zum Ziel hat. 1
4.2.3. Arbeit und Beruf : Werkstatt für Behinderte
Stellvertretend für den Lebensabschnitt „Arbeit und Beruf“ steht die Werkstatt für Behinderte der Mariaberger Heime. „Die WfB gestaltet ihre konzeptionelle Arbeit innerhalb der Mariaberger Heime nach dem Grundsatz: Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt aller Überlegungen und Handlungen.“ 2 Diese Arbeit ist unter dem Prozess „Hilfe zur Lebensgestaltung“ zusammen gefasst. Dabei steht immer der behinderte Mensch im Mittelpunkt aller Unternehmensziele. 3 Die Vielschichtigkeit der unterschiedlichen Interessenlagen dieses Prozesses ist im folgenden Diagramm dargestellt.
1 vgl. Mariaberger Heime, Leistungsbeschreibung für Sonderschule, 1999, S.3
2 Mariaberger Heime, Konzeption der Werkstädten für Behinderte, 1997, S.3
3 vgl. Mariaberger Heime, Konzeption der Werkstädten für Behinderte, 1997, S.3
36
Abbildung 7: Prozess - Hilfe zur Lebensgestaltung
Quelle : Mariaberger Heime, Konzeption der Werkstädten für Behinderte, 1997
37
Im Arbeitstrainingsbereich, den alle neuen Beschäftigten durchlaufen müssen, wird neben den berufsfördernden Maßnahmen, besonders auf die Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten und des Sozialverhaltens Wert gelegt. Dies wird auch im weiteren Arbeitsverhältnis weitergeführt, da es ein wichtiges Ziel der WfB ist, die Beschäftigten auf eine Anstellung im allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, sofern das ihre Fähigkeiten zulassen.
So sind in den Letzten 3 Jahren 10 Praktika von behinderten Beschäftigten der WfB Mariaberg durchgeführt worden. Diese Praktika in der freien Wirtschaft werden durch die WfB in Absprache mit den betroffenen Behinderten eingeleitet, dann aber von einem unabhängigen Integrationsfachdienst durchgeführt und nur noch von der WfB unterstützend begleitet. Von diesen Vermittlungsversuchen waren aufgrund der für die Mariaberger Heime typischen sehr schweren Behinderungen der Beschäftigten nur 2 erfolgreich, in dem Sinn, dass eine weitere Arbeit in den Betrieben möglich war. Einen anderen Erfolg kann man aber auch darin sehen, dass den betoffenen behinderten Menschen gezeigt wurde, dass man sich um sie und ihre Wünsche kümmert oder dass sie ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen durch die gemachte Erfahrung besser einschätzen können.
Zum anderen ist diese andauernde Förderung der behinderten Mitarbeiter ein wichtiges Mittel, um die Zufriedenheit und das Selbstwertgefühl ihrer schwerer behinderten Mitarbeiter zu stärken. Aber auch für die WfB als Unternehmen ist diese Förderung, Weiterbildung und Motivation ihrer behinderten Mitarbeiter ein Mittel, um ihre Stellung auf dem Wirtschaftsmarkt zu stärken. In der konzeptionellen Arbeit in den Leichtmontagen ist die WFB nicht nur an die Rahmenkonzeption der Mariaberger Heime gebunden, sondern versucht sich auch an die „Resolutionen der Fachverbände der Behindertenhilfe des Diakonischen Werks der EKD („Entschließung zur dreiteiligen WfB von 1986 und „Resolution zur Binnendifferenzierung der WfB“ vom von 13./ 14.09.1997) zu halten.“ 1 Ein Maßnahme ist zum Beispiel die Aufteilung von mindestens 70% des Arbeitsergebnisses der WfB an ihre behinderten Mitarbeiter, die davon neben ihrem Grundlohn eine Leistungszulage erhalten, die ihrer individuellen Leistung entspricht.
1 Mariaberger Heime, Konzeption der Werkstädten für Behinderte, 1997, S.7
38
Eine andere Maßnahme auf dem Weg zur Normalität ist der Werkstadtrat, der sich aus Beschäftigten der WfB zusammensetzt, welche von allen Beschäftigten in einer demokratischen Wahl bestimmt werden.
Nicht zuletzt diesen Dingen ist es zu verdanken, dass die behinderten Menschen eine tiefe Verbundenheit mit „ihrer“ Arbeitstätte aufbauen können, was wiederum ihr Selbstwertgefühl und ihre Zufriedenheit fördert.
5. Gentechnik und Bioethik
Als Gregor Johann Mendel am 6. Januar 1884 stirbt, hinterlässt er der Menschheit eine revolutionäre Entdeckung. Seinen Gesetzen über die Vererbungslehre verdanken wir enorme wirtschaftliche sowie wissenschaftliche Chancen, die sich zu seiner Zeit wohl noch niemand ausgemalt hatte.
Diese Grundlagen der Gentechnik liegen nun schon über 117 Jahre zurück und in der Zwischenzeit wurde viel getan. Heute können wir sogar beweisen, dass unsere Gene für unsere Krankheiten verantwortlich sind. Vor uns liegt die Epoche der Hypomoderne. Denn zum ersten Mal gelingt es dem Menschen, die Evolution selbst in die Hand zu nehmen.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie weit die Entwicklungen der Gentechnik gehen sollen und vor allem, wer dies bestimmt. Kaum jemand wäre wohl bereit, sein Schicksal in fremde Hände zu legen, ohne die genauen Folgen zu kennen. Wir sind geprägt von Filmen wie Frankenstein und diversen Science-Fiction Romanen, die unsere Vorstellungen (wie z.B. die Kreierung eines neuen, besseren Menschen) anregen und uns gleichzeitig erschaudern lassen. Durch den rasanten Fortschritt der Medizin treten moralische Fragen und Problemstellungen auf, die zu beantworten sind. Hier tritt die Bioethik ins Spiel. Die Geschichte hat uns schon anhand zahlreicher Beispiele gelehrt, dass für neue Erkenntnisse alte geopfert werden müssen, sei es in Form von Menschenopfern oder gescheiterten Projekten.
39
5.1. Einleitung in die Bioethik
Zu Beginn werden ein paar Aussagen eines Interviews aufgezeigt, welches verdeutlichen soll, dass die Gentechnik sowohl positive, als auch negative Ansichten mit sich bringen kann.
Gisela Steinert leidet seit einigen Jahren an der Parkinson-Krankheit, Christian Judith ist körperbehindert: 1
„Steinert: Die Leute sehen immer nur die Gefahren - aber die Patienten, denen die neuen Methoden helfen könnten, drängt man vor lauter Angst in den Hintergrund. Judith: Die Sehnsucht nach Heilung verstehe ich vollkommen. Doch die Gentechnik wird nicht bei der Behandlung von Krankheiten stehen bleiben, sondern bald auch Qualitätsmerkmale in den Blick nehmen. Fettleibigkeit zum Beispiel. Umfragen zeigen schon heute, dass viele Leute ihre Embryonen darauf testen würden... Steinert: ... Aber Diskriminierung Andersartiger gab es schon immer. Daran ändert die Genforschung nichts.
Judith: Doch die Genforschung eröffnet die Möglichkeiten, Krankheiten auszumerzen. Damit senkt sie die Bereitschaft, diese zu tolerieren. Judith: ...Als mir klar wurde, dass ich auf Grund meiner Eigenschaft, behindert zu sein, möglicherweise von meiner eigenen Mutter abgelehnt worden wäre - das war eine ganz schlimme Erfahrung.
Steinert: Wenn du nicht da wärst, hättest du auch kein Empfinden davon, du wüsstest nichts von deiner Existenz... Aber wenn ich als Mutter über ein zukünftiges Wesen entscheiden soll, das ich nie gesehen habe, dann ist das etwas anderes. Judith: Wenn jetzt eine Fee hereinschneien würde und fragte: Du hast drei Wünsche frei, was möchtest du? Dann würde ich sagen: Einen Cappuccino.
1 vgl. Zeit, Die, Hättest du mich abgetrieben, 2001
40
Steinert: ...Ich weiß, dass bei mir immer mehr Gehirnzellen absterben. Warum soll ich mich damit anfreunden, wenn es noch irgendeine Möglichkeit gibt, das zu stoppen?
Judith: Mein Problem dabei ist, dass die Ethik nicht so schnell ist wie das Skalpell. Judith: Die bewundern mich dafür, dass ich so lebe, wie ich lebe. Damit sagen sie zugleich, dass sie so nicht leben können. In diesem Moment sprechen sie mir meinen Lebenswert ab.“ 1
Da die Wissenschaft im Rausch zu sein scheint und jeder der erste sein will, kann es schnell passieren, dass der Überblick verloren geht und das eigentliche primäre Zielder Menschheit zu einem besseren Leben zu verhelfen - übersehen wird. Um dieses Vorhaben richtig beurteilen zu können, müssen die Vor-, sowie auch die Nachteile aufgezeigt werden, die ich im Laufe der Arbeit noch aufgreifen werde. Die Bioethik ist gekennzeichnet durch Wertvorstellungen, die jeder von uns hat, doch sind sie mit Sicherheit nicht bei allen die gleichen. Ständig tauchen neue Streitfragen auf für die es gilt, moralische Grundsätze zu finden.
Ein Beispiel für solche Streitfragen wäre die Schwangerschaft. Durch die moderne Medizin ist es uns möglich, durch vorgeburtliche Untersuchungen Beeinträchtigungen des Embryos herauszufinden. Pro: Diese Untersuchungen schützen die Mutter vor eventuellen Risiken. Contra: Es besteht die Möglichkeit einer Abtreibung, da sich die Mutter gegen ihr Kind entscheiden könnte und so würde dieses Embryo das Licht der Welt nie erblicken.
Auch bei der Eugenik, der Erbgesundheitsforschung, gibt es Konfrontationen. „Lehnt der Mensch den Einsatz von biotechnischen Verfahren ab, dann lehnt er im Extremfall eine ganze Reihe von therapeutischen Möglichkeiten ab. Stimmt der Mensch dem Einsatz von biotechnischen Verfahren zu, so handelt er sich im Extremfall vielleicht seine eigene Abschaffung ein.“ 1 Auf solche Aspekte werde ich jedoch noch genauer eingehen.
Es ist sicherlich nicht der Fall, dass wir der modernen Medizin ein Bein stellen wollen.
1 Zeit, Die, Hättest du mich abgetrieben, 2001
41
Immerhin verdanken wir ihr ein längeres und unbeschwerteres Leben durch Errungenschaften, wie zum Beispiel Organtransplantationen und neuere Medikamente. Dennoch ist es wichtig die medizinischen Fortschritte zu überblicken, um eventuelle Risiken, wie z.B. die Verletzung der Menschenwürde, frühzeitig zu erkennen und stoppen zu können.
5.2. Das Für und Wider der Bioethik
Abbildung 8: Menschen
Quelle: www.bioethics.de
In Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Es treten jedoch immer wieder Behauptungen auf, dass die Gentechnik dieses Gesetz missachte.
Inwieweit verletzt die Gentechnik unsere Würde?
Der Schwerpunkt wird hierbei auf die Würde behinderter Menschen gesetzt, da Menschen mit Beeinträchtigungen immer mehr unter Druck zu stehen scheinen, ihr „Dasein“ rechtfertigen zu müssen.
1 Weinreich, F., Verhältnisbestimmung, 2001
42
Zunächst sollte der Begriff „Behinderung“ geklärt werden. Das „Brockhaus 2000 multimedial premium“ definiert die Behinderung als „...Verminderung der intellektuellen Fähigkeiten, der sprachlichen Entwicklung und der motorischen Fertigkeiten unterschiedlichen Grades mit der Einschränkung bzw. Unfähigkeit zur selbstständigen, zweckmäßigen Lebensführung. Damit verbunden sind die Begrenzung der Lebensbewältigungstechniken, der sozialen Fertigkeiten und die Beeinträchtigung des schul. Bildungsgangs“.
In unserer heutigen Gesellschaft strebt alles nach Gesundheit, da wir eine fabelhafte medizinische Versorgung genießen können. Durch diese Versorgung werden nicht nur Krankheiten immer seltener, es ist außerdem möglich, Vorsorgemaßnahmen (z.B. durch Impfungen) zu treffen. Aus diesen Gründen nimmt auch die Anzahl der Behinderungen immer weiter ab, was jedoch zu Ablehnung und Ignoranz führen könnte. Behinderte Menschen gelten schon heute als unerwünscht und werden häufig zu Außenseitern gemacht.
Es stellt sich die Frage, ob sich ein behinderter Mensch in unserer Gesellschaft überhaupt wohlfühlen kann.
Es ist wichtig, sich nicht überstürzt für das Pro oder Contra der Gentechnik zu entscheiden. Ohne die moderne Medizin wären wir heute nicht in der Lage, Organtransplantationen durchzuführen, Heilmittel gegen den Krebs zu erforschen oder auch die Vorsorgeuntersuchungen und die Telemedizin (vernetzte medizinische Versorgungen) durchzuführen.
All diese Errungenschaften machen unser Leben noch sorgenfreier und lebenswerter als je zu vor. Hier stellt sich die Frage welche Folgen es hätte, würde man sich jetzt in den Weg der Gentechnik stellen, die uns unter Umständen ein noch sorgenfreieres und noch lebenswerteres Dasein beschaffen könnte.
Gibt es jemanden, der beurteilen kann, dass unser Leben irgendwann sorgenfrei genug ist und wenn ja, bleibt die Gentechnik dann stehen?
43
5.3. Unstimmigkeiten
Bei der Eugenik, der Erbgesundheitsforschung, unterscheidet man zwischen positiver und negativer Eugenik.
Die negative Eugenik, auch somatische Gentherapie genannt, verändert nur die Erbanlagen in den Körperzellen, doch genetisch findet keine Weitervererbung statt. „Das Ziel einer solchen Behandlung ist es, genetisch bedingte Krankheiten entweder zu heilen oder aber ihren Ausbruch zu verhindern.“ 1 Bei der positiven Eugenik oder auch Keimbahn-Therapie werden die veränderten Zellen weitervererbt. „Bei dieser wäre es möglich zu bestimmen, wie ein Kind später aussehen soll, ob seine Nase lang oder kurz, seine Haare braun oder schwarz sein sollen.“ 2
Allerdings könnte sie auch zum Beispiel die Häufigkeit von Trisomie 21, bei der das Chromosom 21 drei mal vorhanden ist, deutlich vermindern. Auch bei Krankheiten wie Krebs, AIDS oder Alzheimer könnte man Heilungserfolge erzielen. Kann so also der „Übermensch“ geschaffen werden? Alle Unstimmigkeiten dieses Themas rühren wohl eindeutig daher, dass die Gentechnik zu viel Ungewisses mit sich bringt. Denn dass sie nicht nur Vorteile aufzuweisen hat, liegt wohl eindeutig auf der Hand.
Auffällig oft wird vom Übermenschen gesprochen. Aber wie soll dieser Übermensch denn aussehen und wie kann er entstehen?
Angenommen, die positive Eugenik setzt sich durch. Können sich dann „...Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer danach aussuchen, ob sie stressresistent, krankheitsanfällig etc...“ 3 sind? Oder wird das Kind für die Eltern zum Objekt ihrer Wunschvorstellungen? 4 Geschlecht, Aussehen und Intelligenz wären dann kein Zufall mehr.
Die Verwirklichung dieser Möglichkeiten wäre dann nur noch eine Kostenfrage. Dies würde bedeuten, dass sich nur diejenigen „perfekte“ Kinder leisten können, die das passende Einkommen dazu haben. Ist der Erfolg des Menschen also abhängig vom Geld der Eltern?
1 Wildenburg, D., Ethische Aspekte, 1997
2 ebenda
3 ebenda
4 vgl. ebenda
44
5.4. Wer bestimmt?
Sicherlich würde wohl kein kranker oder behinderter Mensch „nein“ sagen zu Verfahren, die sein Leben verbessern oder angenehmer machen könnten. Entscheidend dabei ist, dass allein die betreffende Person zu bestimmen hat, wie weit diese Verbesserungen gehen sollen und mit welchen Mitteln. Dass dieses Vorgehen praktisch kaum umzusetzen ist, zeigt der Versuch des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin - kurz: Bioethikkonvention. Diese sollte auf die Beine gestellt werden, um eine einheitliche internationale Regelung solcher und noch andere Aspekte zu schaffen. Doch diese Konvention, die ich später noch genauer beschreiben werde, droht zu scheitern, woran man sehen kann, wie heikel dieses Thema ist.
Zum Beispiel ist auch bei Komapatienten eine eindeutige Lösung unmöglich. Wer bestimmt über deren Leben, wie lange es noch dauern soll, oder wann es wohl sinnvoller wäre, den Stecker zu ziehen? Fragen, die sich so schnell nicht lösen lassen.
Wie am Beispiel Christian Judiths aus dem oben genannten Interview gibt es aber auch Menschen mit Behinderungen, deren Leben ohne Beeinträchtigung nicht zufriedener verlaufen könnte. Diese Menschen müssen allerdings mit der sinkenden Toleranz der Gesellschaft umgehen, da diese sich anscheinend nicht vorstellen kann, dass „unnormale“ Menschen ebenso viel Freude am Leben haben können.
5.5. Vertreter der Bioethik
Wenn es um die Vertretung der Bioethik geht, stehen zweifelsfrei zwei Personen besonders im Vordergrund. Peter Singer
Der australische Bioethiker Peter Singer, der gegen ein uneingeschränktes Lebensrecht aller Menschen ist und der dem Leben eines Fötus keinen größeren
45
Wert zuspricht, als dem Leben eines nichtmenschlichen Lebewesens, 1 verdeutlicht, dass die Gentechnik gerade den Behinderten ihre „Mängel“ abnehmen will (um welchen Preis sei dahingestellt).
„Ich habe einmal den Vorschlag gemacht, eine Phase von 28 Tagen nach der Geburt festzusetzen, nach der dann das volle Lebensrecht erst in Kraft tritt“. 2 Hier möchte ich auf die Gruppe Medizin verweisen, die sich auch mit Peter Singer beschäftigt hat. Peter Sloterdijk
Für Furore um dieses Thema sorgte auch der Philosoph Peter Sloterdijk. Er vertritt die Denkweise, dass der Humanismus ins Museum gehöre, genauso wie das jüdisch-christliche Menschenbild 3 . Dieser Aspekt führt jedoch zu der Vermutung, dass der Humanismus passé, und Ungerechtigkeit kein Skandal mehr sei. 4 Zusammengefasst sind dies seine drei Problemstellungen: 5
-Die Evolutionstheorie lehrt, dass jede Spezies sich entweder biologisch weiterentwickelt oder ausstirbt.
-Homo Sapiens Sapiens nimmt die natürliche Evolution in die eigene Hand.
-Nach welchen Prinzipien und Normen soll entschieden werden?
5.6. Bioethikkonvention des Europarates
Diese Konvention des Europarates sollte eigentlich ein „Abkommen zur einheitlichen internationalen Regelung der Möglichkeiten der Forschung unter Berücksichtigung der ethischen und rechtlichen Grenzen“ werden.
Da dieses Vorhaben wegen Unstimmigkeiten jedoch nicht möglich war, wurde daraus eine Übereinkunft, die unter anderem den Namen „Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin“ trägt.
1 vgl. Tolmein, O., Geschätztes Leben, 1990, S. 15
2 Spiegel Online, Nicht alles Leben ist heilig, 2001
3 vgl. Assheuer, T., Was ist deutsch, 1999
4 vgl. ebenda
5 vgl. Zimmerli, W., die Evolution, 1999
46
Um einen Eindruck über den Inhalt der Konvention verschaffen zu können, werden nun ein paar der Inhaltspunkte genannt: 1
-Artikel 2 Vorrang des menschlichen Lebewesens
-Artikel 3 Gleicher Zugang zur Gesundheitsversorgung
-Artikel 12 Prädikative genetische Tests
-Artikel 16 Schutz von Personen bei Forschungsvorhaben
-Artikel 21 Verbot finanziellen Gewinns
Jedoch hat Deutschland bisher diese Konvention noch nicht unterschrieben, da Bedenken auftauchen. Bedenken, ob diese Übereinkunft nicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde darstellen könnte.
Ein Beispiel hierfür wäre der unvollständige Schutz für Embryonen in Artikel 18 (1): „Die Rechtsordnung hat einen angemessenen Schutz des Embryos zu gewährleisten, sofern sie Forschung an Embryonen in vitro zulässt“ 2 , da dieses Wort „angemessen“ zuviel Interpretationsspielraum bietet. 3
5.7. Mögliche Auswirkungen von Gentechnik und Bioethik
Wenn man von einem möglichst negativen Szenario ausgeht, könnte die Regierung ein Gesetz beschließen, welches vorsieht, dass sich alle schwangeren Frauen pränatalen Untersuchungen unterziehen müssen. Würde man bei dieser Untersuchung feststellen, dass das Kind behindert zur Welt kommen würde, müsste die Frau den Embryo abtreiben lassen.
Widersetzt sich die Frau diesem Gesetz, könnte sie mit starken gesellschaftlichen Benachteiligungen bestraft werden. Folgen könnten z.B. der Ausschluss von staatlichen Sozialleistungen sein. Die anfallenden Kosten, die durch notwendige medizinische Versorgung für das Kind anfallen würden, müssten selbst bestritten werden. Auch wäre es denkbar, dass für die entstehenden Pflegekosten kein staatlicher Träger aufkommen würde.
Die Auswirkung dieses Gesetzes wäre, dass sozial schwächere Familien sich ein behindertes Kind überhaupt nicht leisten könnten.
1 vgl. Deyerler, Stefan, Menschenrechtsübereinkommen, 1998
2 ebenda
3 vgl. Fritz-Vannahme, J., würdiges Leben, 1997
47
Gesetzt der Fall, das Kind würde durch äußere Einflüsse behindert zur Welt kommen, könnte das Gesetz den Eltern eine Frist über z.B. einen Monat einräumen, in dem sie sich für, oder gegen das Leben des Neugeborenen entscheiden können. Entscheiden sich die Eltern innerhalb der Frist gegen das Leben des behinderten Kindes, könnte das Kind mittels aktiver Sterbehilfe getötet werden. Entscheiden sie sich für das Leben des Kindes, müssten sie ebenfalls mit den obengenannten Folgen rechnen.
Im Gegensatz hierzu könnten sich bei möglichst positiver Betrachtung folgende Szenarien ergeben:
Durch Gentechnik könnte die Behinderung eines Kindes im vorgeburtlichen Stadium festgestellt und geheilt werden. Dem Kind würde somit ein Leben voller Hindernisse und Benachteiligungen in unserer Gesellschaft erspart bleiben. Durch diesen Fortschritt würde die Zahl der geistigbehinderten Kinder sinken. Das Geld, welches der Staat bisher zur pädagogischen Förderung geistig Behinderter bereitgestellt hat, könnte nun den Personen zufließen, die durch äußere Einflüsse Behinderungen erlitten. Diese könnten von nun an intensiver gefördert werden. Eine weitere Vorstellung könnte sein, dass der Staat gentechnische Veränderungen am Menschen verbietet. So gäbe es weiterhin Menschen mit genetisch bedingten Behinderungen. Dieses Gesetz, das die Veränderung menschlichen Erbgutes wider die Natur verbietet, könnte durchaus als ein positiver Aspekt angesehen werden. Die Vielfalt der Ausprägung menschlichen Lebens wäre somit gewährleistet und das Risiko, dass Menschen von Menschen entworfen werden, könnte somit unterbunden werden. Der behinderte Mensch würde somit nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Die obengenannten Utopien über dieses Thema stellen Extremfälle dar, die so wohl nicht eintreten werden. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sich die künftige Entwicklung zwischen diesen extremen Theorien abspielen wird. Da der Fortschritt in der Gentechnik schon so weit ist, ist es unwahrscheinlich, dass man in Zukunft ganz auf sie verzichten wird. Deshalb ist es nötig, möglichst schnell konkrete Gesetzesregelungen zu treffen. Dadurch könnte verhindert werden, dass sich Eltern
48
ihre Kinder nach ihren Wunschvorstellungen kreieren. Denn nach wie vor gilt die Würde des Menschen als eines unserer höchsten Güter. Wie in den vorigen Unterpunkten bereits aufgezeigt wurde, hat sowohl das Für, als auch das Wider gute und schlechte Seiten an sich. Es liegt an uns, wie wir die Fortschritte der Gentechnik nützen und wann wir uns in unserer Würde angegriffen fühlen.
6. Zukunftsaussichten im Bereich Sonderpädagogik und Behinderungen
Für meinen letzten Punkt, den Zukunftsaussichten der Sonderpädagogen und den Veränderungen im Bereich der Behinderungen, habe ich eine kleine Umfrage in verschiedenen Foren des Internets gestartet.
Da Zukunftsaussichten lediglich spekulierbar sind, empfand ich eine Meinung (in diesem Fall wäre es meine) als nicht ausreichend genug. Die Fragestellung gliedert sich in 3 wesentliche Punkte: Wird es einen Rückgang der erblich bedingten Behinderungen geben? Welche anderen bzw. neuen Behinderungen werden diese Lücken füllen? Wie wird sich das Bild der Sonderpädagogen ändern? Beim Lesen, Auswerten und Zusammenfassen der Antworten aus den Foren im Anhang 3 hat sich folgendes Fazit ergeben:
Kurz- und mittelfristig wird sich kein Rückgang der erblich bedingten Behinderungen feststellen lassen, jedoch könnten sich auf lange Zeit gesehen einige Rückgange bemerkbar machen.
Für die Sonderpädagogischen Schulen ist kein Rückgang der Schülerzahlen zu sehen. Es ist sogar der Fall, dass sie steigen.
Dies geschieht möglicherweise durch die neuen, beziehungsweise veränderten Krankheitsbilder. Bei diesen handelt es sich um:
- Schwerstmehrfachbehinderungen, welche Sonderernährung und die Notwendigkeit der Lagerung mit sich bringen.
- Behinderungen unklarer Genese, d.h. Unklarheit über Entstehung, Herkunft und
49
Behandlung. Dieses Krankheitsbild tritt meist in den Bereichen Verhalten und Wahrnehmung auf.
- Soziale Ursachen wie zum Beispiel Armut, Vernachlässigung oder Verhaltensprobleme.
- Krankheiten oder Behinderungen durch Umwelteinflüsse beziehungsweise andere Lebensbedingungen.
Es ist vorstellbar, dass dieses Berufsbild durch die steigende Schwere und Komplexität interessanter werden könnte als zuvor.
7. Fazit
Wie aus der vorliegenden Arbeit ersichtlich ist, verbesserte sich die Bildung geistigbehinderter Menschen im Laufe der Zeit kontinuierlich, außer in Zeiten, in denen der Lebenswert behinderter Menschen in Frage gestellt wurde. Während des Nationalsozialismus wurden geistigbehinderte Menschen als nicht lebenswert eingestuft. Folglich waren Geistigbehinderte in dieser Zeit auch keiner Bildung würdig.
Heute jedoch hat die Geistigbehindertenpädagogik den bisher höchsten Stellenwert in der Gesellschaft erreicht.
Durch die Darstellung der Unterschiede der Geistigbehindertenpädagogik zur allgemeinen Pädagogik kann festgestellt werden, dass der Bereich der Geistigbehindertenpädagogik mehr Vorzüge aufweist. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, ob Geistigbehinderte der Gesellschaft mehr Wert sind als „normal“ entwickelte Menschen. Der geistigbehinderte pädagogische Bereich geniest zwar mehr Vorzüge, dennoch sollten wir diese nicht in Anbetracht der jeweiligen Kosten gegenüber stellen, sondern froh sein, dass ein gemeinsames Miteinander möglich ist. Wichtig ist, dass jeder behinderte Mensch individuell gefördert wird, damit er sich in seinem sozialen Umfeld und seinem Alter entsprechend zurechtfinden kann. Diese Erkenntnis ist in der von uns dargestellten Konzeption der Mariaberger Heime verankert.
In jüngster Zeit treten wieder vermehrt Diskussionen über den Wert und die Würde menschlichen Lebens auf. Vor allem Vertreter der Bioethik stellen zunehmend die
50
Frage, ob das Leben eines behinderten Menschen lebenswert und lebenswürdig ist, welche Möglichkeiten die Gentechnik bietet und welche moralischen Konflikte damit in Verbindung stehen. Durch die neuen genetischen Untersuchungs- und Eingriffsmöglichkeiten kann es in Zukunft zu einem Rückgang bestimmter genetisch bedingter Behinderungen kommen, was dazu führen würde, dass sich der
Tätigkeitsbereich der Sonderpädagogen wie beschrieben drastisch ändern könnte.
51
8. Eidesstattliche Erklärung
Wir erklären hiermit an Eides Statt, dass wir unseren Beitrag zur vorliegenden Gruppenarbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt haben; das gleiche gilt für die von den auf dem Titelblatt der Arbeit genannten Autoren gemeinsam verfassten Teile. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
Ort, Datum Unterschrift
Ort, Datum Unterschrift
Ort, Datum Unterschrift
Ort, Datum Unterschrift
52
Literaturverzeichnis
Bach, Heinz [Geistigbehindertenpädagogik, 1990]: Geistigbehindertenpädagogik,
Berlin: 1990
Dr. Klöpfer, Siegfried [Die Sonderschule der Mariaberger Heime]: Die Sonderschule
der Mariaberger Heime, Mariaberg: 2001
Janssen, Maria Hahn und Rolf [Erziehungswissenschaft Band 1]:
Erziehungswissenschaft Band 1, Köln:1995
Janssen, Maria Hahn und Rolf [Erziehungswissenschaft Band 2]:
Erziehungswissenschaft Band 2, Köln:1995
Keppler Wolfram [150 Jahre Mariaberger Heime III, 1997]: 150 Jahre Mariaberger
Heime - Beiträge zur Geschichte geistig behinderter Menschen, hrsg. Von
Karl Rudolf Eder, Gammertingen:1997
Kobi, Emil [Grundfragen der Heilpädagogik]: Grundfragen der Heilpädagogik; Eine
Einführung in heilpädagogisches Denken, Hamburg:1993
Lenkert-Hörrmann, Andrea [Fachliche Rahmenkonzeption der MbH, 1998]: Fachliche
Rahmenkonzeption der Mariaberger Heime, Mariaberg: 1998
Mariaberger Heime [Konzeption der Integrativen Ganztageseinrichtung Mariaberg]:
Konzeption der Integrativen Ganztageseinrichtung Mariaberg, Mariaberg:
2000
Mariaberger Heime, [Konzeption der Werkstädten für Behinderte]: Konzeption der
Werkstädten für Behinderte, Mariaberg: 1997
Mariaberger Heime [Leistungsbeschreibung für Sonderschule]: Leistungs-beschreibung für Sonderschule, Abteilung Geistigbehinderte /
Körperbehinderte, Mariaberg: 1999
Meyer, Hermann [Geistigbehindertenpädagogik 1983]: Geschichte der
Sonderpädagogik , Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz: Kohlhammer, 1983
Möckel, Andreas [150 Jahre Mariaberger Heime, 1997]: Die Heil- und Pflegeanstalt
Mariaberg im 19.Jahrhundert zwischen Medizin und Pädagogik, in: 150
Jahre Mariaberger Heime - Beiträge zur Geschichte geistig behinderter
Menschen, Gammertingen: 1997
Mühl, Heinz [Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik, Stuttgart, Berlin, Köln,
Mainz, Kohlhammer: 1984
Pausewang, Freya [Ziele suchen - Wege finden]: Ziele suchen - Wege finden;
Arbeits-und Lehrbuch für die didaktisch -methodische
Auseinandersetzung in sozialpädagogischen Berufen, Berlin:1994
Pschyrembel [Klinisches Wörterbuch, 1994]: Klinisches Wörterbuch, 257.,neu
bearbeitete Auflage, Walter de Gruyter, Berlin, New York: 1994
53
Röhm, Eberhard [150 Jahre Mariaberger Heime II, 1997]: 150 Jahre Mariaberger
Heime - Beiträge zur Geschichte geistig behinderter Menschen, hrsg. von
Karl Rudolf Eder, Gammertingen: 1997
Schnieber, Michael [In unserer Mitte - der Mensch, 1995]: In unserer Mitte - der
Mensch, hrsg. Stiftung Liebenau: 1995
Vorstand der Mariaberger Heime (Hrsg.) [WIE WIR MENSCHEN HELFEN]: WIE WIR
MENSCHEN HELFEN, Mariaberg: 1999
Speck, Otto [Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung]:
Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung; Ein heilpädagogisches
Lehrbuch, Stuttgart:1999
54
Quellenverzeichnis
Assheuer, Thomas [Was ist deutsch 1999]: Was ist deutsch, Sloterdijk und die
geistigen Grundlagen der Republik, in: Die Zeit, Nr.40 vom 30. September
1999, im Internet: http://www.gabnet.com/phil/sloter1.htm
Bioethics.de [Menschen], im Internet: www.bioethics.de
Deyerler, Stefan [Menschenrechtsübereinkommen, 1998]: Menschenrechts-
übereinkommen zur Biomedizin, Übereinkommen über Menschenrechte
und Biomedizin, 1998, im Internet:
http://www.deyerler.de/stefan/indexbio.htm
Fritz-Vannahme, Joachim [würdiges Leben 1997]: Der Streit um das würdige Leben,
in: Die Zeit, Nr.15 vom 4. April 1997, im Internet: http://www.uni-
heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/bauerwlt.htm
Lenkert-Hörrmann, Andrea [Rahmenkonzeption MbH]: Fachliche Rahmenkonzeption
der Mariaberger Heime, Mariaberg: 1998
Link, Hermann [Die Stiftung Liebenau und ihr Gründer Adolf Aich, 1983] Stiftung
Liebenau (Hrsg.): Biographie über den Gründer der Stiftung Liebenau,
Liebenau, 1983
Mayer, Alexander [Lebenswertes Leben, 1983] Stiftung Liebenau (Hrsg.):
Informationsbroschüre über die Vernichtung Behinderter während des
Nationalsozialismus
Mariaberger Heime, [Prozess - Hilfe zur Lebensgestaltung]: Konzeption der
Werkstädten für Behinderte, Mariaberg: 1997
Ministerium für Kultus und Sport [Bildungsplan der Schulen für Geistigbehinderte,
1982] Kultus und Unterricht, Amtsblatt des Ministerium für Kultus und Sport
Baden-Württemberg, Lehrplanheft 5/1982, Stuttgart: 16.12.1982
Möckel, Andreas [Aufsatz über die Vorgeschichte der Heilanstalt Mariaberg, 1972]
Aufsatz über die Vorgeschichte der Heilanstalt Mariaberg aus dem
Jubiläums-Jahrheft 1972
Möckel, Andreas [Farb- und Formenbretter]: Die Heil- und Pflegeanstalt Mariaberg
im19.Jahrhundert zwischen Medizin und Pädagogik, in: 150 Jahre
Mariaberger Heime - Beiträge zur Geschichte geistig behinderter
Menschen, Gammertingen: 1997
Pausewang, Freya [Ziele suchen - Wege finden, 1994]: Ziele suchen - Wege finden;
Arbeits-und Lehrbuch für die didaktisch -methodische
Auseinandersetzung in sozialpädagogischen Berufen, Berlin:1994
Prof. Dr. Fornefeld, Barbara, [Geistigbehindertenpädagogik]: Einführung in die
Geistigbehindertenpädagogik, München: 2000
55
Spiegel Online [Nicht alles Leben ist heilig 2001]: Nicht alles Leben ist heilig,
Gespräch mit Peter Singer, 25. November 2001, im Internet:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,169604,00.html
Tolmein, Oliver [Geschätztes Leben 1990 S. 15]: Geschätztes Leben, Die neue
"Euthanasie"-Debatte, Hamburg 1990, S. 15., im Internet:
http://www.free.de/antifa/misc/bioethik.html#H1
Vorstand der Mariaberger Heime (Hrsg.) [Wir Kinder von Mariaberg, 1997]: Wir
Kinder von Mariaberg, Mariaberg: 1997
Weinreich, Frank [Verhältnisbestimmung 2001]: Zur Verhältnisbestimmung von Ethik
und Biowissenschaften und -technologie, 05/ 2001, im Internet:
http://www.polyoinos.de/philstuff/men_modverhaeltnis_kurz.htm
Weresch, Daniela und Nagel, Thomas [Württembergische Könige, 1999] Im Internet
unter: www.schlossgarten.de/herrscher/koenige.html#kkarl Internetseite
über den württembergischen Hof, 1999
Wildenburg, Dorothea [Ethische Aspekte 1997]: Ethische Aspekte der Thematik,
Gentechnik und Freiheit, Sic et non, 1997, im Internet: http://www.aqua-
terranet.de/Schule/lehrer/erbberat.htm#Ethische%20Aspekte%20der%20T
hematik
Zimmerli, Walter, Ch. [die Evolution 1999]: die Evolution in eigener Regie, in: Die
Zeit, 40/ 1999, im Internet:
http://www.zeit.de/1999/40/199940_sloterdijk_debat.html
Zeit, Die [Hättest du mich abgetrieben 2001]: Hättest du mich abgetrieben?, in: Die
Zeit 07/ 2001, im Internet:
http://www.zeit.de/2001/07/Wissen/200107_streitgespraech.html
56
Arbeit zitieren:
Manfred Jonas, 2002, Der Umgang mit Geistigbehinderten im Raum Oberschwaben, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Manfred Jonas hat den Text Der Umgang mit Geistigbehinderten im Raum Oberschwaben veröffentlicht
Manfred Jonas hat einen neuen Text hochgeladen
Mathematik an der Schule für Geistigbehinderte
Grundlagen und Übungsvorschläg...
Carin de Vries, Christina Traband
Lesen und Schreiben an der Schule für Geistigbehinderte
Grundlagen und Übungsvorschläg...
Werner Günthner
Freiarbeit mit Geistigbehinderten!
Geht das denn überhaupt? Ein E...
Mechthild Raeggel, Christa Sackmann
Sozial- und Ideengeschichte der Schule für Geistigbehinderte im 20. Ja...
Zentrale Entwicklungslinien zw...
Ingeborg Thümmel
Spiele(n) mit geistigbehinderten Kindern und Jugendlichen
Spielimpulse zum Erleben von S...
Armin Krenz
Sexualpädagogische Arbeitshilfe für geistigbehinderte Erwachsene und i...
Annerose Hoyler-Herrmann, Joachim Walter
0 Kommentare