seinen Theorien zu trennen, um diese zugunsten einer größeren Sachlichkeit unvoreingenommen zu bewerten. 5
2. „Der Begriff des Politischen“
Für Carl Schmitt zeichnen sich die Kategorien, in denen Menschen handeln, durch eine Unterscheidung, also ein klar definiertes Kriterium aus: für das Ökonomische lautet diese Unterscheidung beispielsweise nützlich oder schädlich, für das Moralische gut oder böse. 6 Analog dazu existiert auch beim Politischen dieses Kriterium: „Die [...] Unterscheidung, auf welche sich politische Handlungen [...] zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind.“ 7 . Dabei ist unter Feind nicht der persönliche Feind (inimicus) zu verstehen, dem man mit Antipathie begegnet, sondern der Öffentliche (hostis). Des weiteren sind ihm die Attribute der anderen Kategorien nicht zwangsläufig zu eigen, da diese nicht grundsätzlich etwas mitei-nander zu tun haben müssen; so, wie ein häßlicher Gegenstand nicht automatisch ökonomisch nützlich oder schädlich ist, ist auch der Feind nicht automatisch gut oder böse. Ausschlaggebend ist einzig seine Andersartigkeit in solch existentiellem Sinne, daß die reale Möglichkeit eines weder durch Normen noch durch einen unabhängigen Schiedsspruch zu entscheidenden Konfliktes besteht. 8 Trotzdem kann jeder Gegensatz, also auch Ökonomie, Moral oder andere, zum politischen Gegensatz werden, wenn er stark genug ist, die Menschen in Freund und Feind zu gruppieren. An anderer Stelle wird die Bedeutung des Feindes noch verschärft: „Der Krieg folgt aus der Feindschaft, denn diese ist seinsmäßige Negierung eines anderen Seins.“ 9 . Daraus wird deutlich, daß der Feindesbegriff nicht symbolisch (im Sinne von Konkurrent oder Diskussionsgegner) zu verstehen ist, und politische Entscheidungen stets an konkrete Situationen außerhalb einer festgelegten Norm gebunden sind. 10 Genauso ist der aus der Feindschaft resultierende Krieg zu bewerten: „Der Krieg, [...] die physische Tötung von anderen Menschen, [...] alles das hat keinen normativen, sondern nur einen existentiellen Sinn [...] .“ 11 Folglich sind Kriege, die aus humanitären, wirtschaftlichen oder anderen, nicht der Sicherung
5 Vgl. Mehring, Reinhard: Vom Umgang mit Carl Schmitt. Zur neueren Literatur; in: Geschichte und Gesell-
schaft. Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft; Heft 3, 19. Jahrgang (1993), S. 389.
6 Vgl. Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien; 3.
Auflage der Ausgabe von 1963, Berlin 1991, S. 26. Im Folgenden BdP abgekürzt.
7 A.a.O.
8 Vgl. BdP, S. 27ff.
9 Ebd., S. 33.
10 Vgl. ebd., S. 31.
3
des eigenen Daseins dienenden Gründen geführt werden, abzulehnen. Zusätzlich betont Schmitt immer wieder, daß er Krieg weder als etwas Positives noch als eigentlichen Inhalt des Politischen empfindet 12 - der bewaffnete Konflikt ist in seinen Augen schlicht Ausdruck der Realität, die auf absehbare Zeit auch durch „fromme Wünsche“ nicht aus der Welt zu schaffen ist. 13
Es stellt sich die Frage, wer nun eigentlich wie den Feind bestimmt. Die Definition des Feindes als hostis impliziert, daß diese Entscheidung nicht von „Privatleuten“ getroffen werden kann, sondern lediglich von einer organisierten Einheit von Menschen. Diese Einheit bezeichnet Schmitt als Staat. 14 Voraussetzung ist, daß diese organisierte Einheit die reale Möglichkeit hat, die Unterscheidung zwischen Freund und Feind mit allen Konsequenzen zu treffen, also auch in der Lage ist, im Bedarfsfall Krieg zu führen. Dabei spielt es keine Rolle, wie aussichtsreich ein solcher Krieg ist, oder auf welchem technischen Niveau er geführt wird; entscheidend ist die prinzipielle Bereitschaft, den (bewaffneten) Kampf für die eigene Existenz aufzunehmen. Die Ausübung dieses jus belli beinhaltet dabei nicht nur das Töten von Menschen, die der Seite des Gegners angehören, sondern auch die Macht, die Angehörigen des eigenen Staates dahin zu bewegen, ihr Leben zu riskieren oder gar zu opfern. 15 Das ist der zentrale Punkt im Wesen des Staates, zusammengefaßt in der prägnanten Formel: „Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus.“ 16 , die Schmitt nicht umsonst an den Anfang seines Werkes über den „Begriff des Politischen“ stellt. Anders formuliert bedeutet das, daß die Existenz eines Feindes Voraussetzung für die Existenz eines Staates ist, für dessen Selbsterkenntnis sogar unerläßlich ist. 17 Dieser Tatbestand erklärt, warum der Feind nicht von Anfang an als Staatsfeind definiert ist. 18
Das der Staat als politische Einheit die Unterscheidung zwischen Freund und Feind trifft, darf nicht dahingehend mißverstanden werden, daß die Entscheidung in Form eines demokratischen (sprich: pluralistischen) Willensbildungsprozesses vonstatten geht. Schmitt erteilt dem Pluralismus nach angelsächsischem Vorbild eine scharfe Absage, weil er in seiner Sicht die Souveränität des Staates leugnet: der Staat als Assoziation tritt in Konkurrenz zu anderen
11 Ebd., S. 49.
12 Vgl. z.B.: „Das Politische liegt nicht im Kampf selbst [...] .“, ebd., S. 37.
13 Vgl. z.B.: „[...] daß dieser Gegensatz [zwischen Freund und Feind] auch heute noch wirklich und für jedes po-
litisch existierende Volk als reale Möglichkeit gegeben ist, kann man vernünftigerweise nicht leugnen.“, ebd.,
S. 29.
14 „Staat ist [...] ein besonders gearteter Zustand eines Volkes, und zwar der im entscheidenden Fall maßgebende
Zustand [...] .“, ebd., S. 20.
15 Vgl. ebd., S. 45f.
16 Ebd., S. 20.
17 Vgl. Adam, Armin: Rekonstruktion des Politischen. Carl Schmitt und die Krise der Staatlichkeit 1912-1933;
Weinheim 1992, S.62.
4
Assoziationen (zum Beispiel der Kirche, oder den Gewerkschaften), anstatt allen anderen Belangen des gesellschaftlichen Lebens aufgrund seines existentiellen Charakters übergeordnet zu sein. 19 Statt dessen zeichnet er das Bild von einem totalen Staat, in dem das Politische in alle Bereiche des Lebens wirkt, ohne selbst von diesen Bereichen vereinnahmt zu werden: Ökonomie ist beispielsweise potentiell politisch, aber das Politische niemals ökonomisch. 20 Da in diesem Politikverständnis Normen als Grundlage für die Unterscheidung zwischen Freund und Feind beziehungsweise die Entscheidung über den Ernst-, also den Kriegsfall, aufgrund des existentiellen Charakters dieser Vorgänge ausgeschlossen werden, kann auch die Art und Weise der Bildung der maßgebenden Einheit nicht konkret festgelegt werden. Wichtig ist jedoch, daß die Souveränität der Entscheidung gewahrt bleibt, wenn der Bestand der politischen Einheit gesichert sein soll. Nach außen geschieht dies, wie bereits hinlänglich beschrieben, notfalls durch Krieg. Nach innen findet eine Schwächung der Souveränität statt, wenn die zuvor erläuterte Durchdringung der gesellschaftlichen Lebensbereiche durch das Politische nachläßt, und dadurch innerstaatliche Gegensätze stärker werden als der Gegensatz zu einem äußeren Feind. Tritt der Gegensatz zum äußeren Feind restlos hinter die innerstaatlichen Gegensätze zurück, bilden sich neue Freund- und Feindgruppierungen; es besteht die reale Möglichkeit eines Bürgerkrieges. 21 In diesem Zustand verlieren sämtliche Rechtsnormen ihre Gültigkeit, da eine Norm in abnormalen Situationen keinen Bestand hat. Um dies zu verhindern, ist der Staat gezwungen, seine Macht entweder an eine neue, maßgebende Einheit abzutreten (und damit seine Existenz als politische Einheit zu beenden), oder eine innerstaatliche Gruppe zum Feind zu erklären- mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt. 22 Es gibt nach Schmitt auch keine Möglichkeit, sich als Volk oder Gruppe von Menschen der Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu entziehen: weigert sich eine innerstaatliche Gruppierung, den von der maßgebenden Einheit bestimmten Feind als solchen anzuerkennen, oder erklärt sie, überhaupt keine Feinde zu haben, stellt sie sich auf die Seite des Feindes 23 , und erfährt eine entsprechende Behandlung. Erklärt ein ganzes Volk, keine Feinde zu haben, so wird dadurch die existentielle Bedrohung durch andere Staaten nicht beseitigt, sondern es werden sich andere Völker finden, die diese mangelnde Wehrbereitschaft ausnutzen und als
18 Vgl. Mehring, Reinhard: Politische Ethik in Max Webers ‚Politik als Beruf‘ und Carl Schmitts ‚Der Begriff
des Politischen‘; in: Politische Vierteljahresschrift, Heft 4, 31. Jahrgang (1990), S. 621.
19 Vgl. BdP, S. 40f.
20 Vgl. ebd., S. 24.
21 Vgl. ebd., S. 32.
22 Vgl. ebd., S. 46.
23 Vgl. ebd., S. 52.
5
„Schutzherr“ die Rolle der maßgebenden Einheit übernehmen. 24 Pazifismus kommt also im politischen, unter Umständen auch in einem sehr realen Sinne, dem Selbstmord gleich. 25 Das Ergebnis der Unterscheidung zwischen Freund und Feind ist ein weltweiter Pluralismus anstelle eines innerstaatlichen, weil die Existenz eines Staates die Existenz mindestens eines anderen Staates voraussetzt. Sollte es der Menschheit gelingen, irgendwann sämtliche politischen Gegensätze zu überwinden, so verschwinden die einzelnen Staaten und damit das Politische selbst. Doch, so Schmitt, „Ob und wann dieser Zustand der Erde und der Menschheit eintreten wird, weiß ich nicht. Vorläufig ist er nicht da.“ 26 .
Bernd Rüthers unterstellt, daß Schmitts Verständnis des Politischen in letzter Konsequenz eine geeignete Rechtfertigung für das Vorgehen totalitäre Regime darstellt. Konkret spricht Rüthers die Verfolgung tatsächlicher oder eingebildeter Feinde bis hin zur physischen Vernichtung an und benennt als Beispiele den Rassenkampf der Nationalsozialisten und den Klassenkampf der Kommunisten, die beide erst enden können, wenn der Feind (also die Juden beziehungsweise die Kapitalisten) aufgehört hat, zu existieren. 27 Die Begründung liegt in der Schmittschen Definition der Feindschaft, denn diese „[...] ist seinsmäßige Negierung eines anderen Seins.“ 28 . Wenn aber ein Feind durch seine schiere Existenz zur elementaren Bedrohung wird, dann ist ein Kompromiß oder jedwede andere Form des friedlichen Nebenei-nanders völlig ausgeschlossen. Die ganze Tragweite dieser Wahrnehmung zeigt sich besonders deutlich am Schicksal der europäischen Juden in den Jahren von 1933 bis 1945: nach der Rassenlehre der Nationalsozialisten kann ein Jude weder umerzogen werden, noch hört er durch eine Konvertierung zum Christentum auf, Jude zu sein, weil ihm das Bedrohliche ange-boren ist. Folglich ist die „Endlösung der Judenfrage“ die einzige verbleibende Möglichkeit, sich des vermeintlichen Feindes zu entledigen.
Problematisch ist auch die Verwerfung des innerstaatlichen Pluralismus im „Begriff des Politischen“. Nur der politische Monismus kann das Individuum effektiv vor Angriffen von außen
24 Vgl. ebd., S. 53.
25 „Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten,
verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“, ebd., S. 54.
26 A.a.O.
27 Vgl. Rüthers, Bernd: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich; 2., verbesserte Aufla-
ge, München 1989, S. 115f.
28 BdP, S. 33.
6
schützen, weil nur dadurch die Erkenntnis des Feindes und damit die Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen möglich ist. Die Verhinderung einer Opposition wird so geradezu unter dem Deckmantel der Fürsorgepflicht betrieben. 29 Außerdem wird die Opposition zwangsläufig ebenfalls zum Feind, weil sie die Souveränität der maßgebenden Einheit in Frage stelltauch ihr droht, wenigstens potentiell, die physische Vernichtung. Diesem Kritikpunkt kann man entgegenhalten, daß für Schmitt der Staat bei einem Machtwechsel durchaus politisch bleibt, wenn nur die neue Kraft tatsächlich zur maßgebenden Einheit wird, anstatt die bisherigen Vertreter der Souveränität lediglich bei der Unterscheidung zwischen Freund und Feind zu behindern- also Opposition unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu verurteilen ist. 30 Schwierig ist hier jedoch aus moderner, staatsrechtlicher Sicht nicht die Legitimierung der Opposition, sondern die uneingeschränkten Möglichkeiten der maßgebenden Einheit zu ihrer Bekämpfung.
Darüber hinaus ist es beim „Begriff des Politischen“ für den politischen Entscheidungsträger unumgänglich, über dem Gesetz zu stehen. Der von Schmitt beschriebene Ausnahmezustand, die existentielle Bedrohung des Staates, ist der Inbegriff der abnormalen Situation, der durch keine Verfassung abgedeckt werden kann; also kann auch die Feststellung dieses Zustands und seine Bekämpfung nicht innerhalb eines normierten Systems geschehen, zumal eine an Gesetze gebundene Entscheidung nicht souverän und damit auch nicht politisch ist. Folglich bleibt als politisches System lediglich die Diktatur übrig, die, bedingt durch die aus dem normativen Nichts heraus zu treffende Unterscheidung zwischen Freund und Feind, völlig willkürlich verfahren kann, und auch selbst festlegt, wann der Ausnahmezustand beendet ist. 31 Schmitts ablehnende Haltung gegenüber der Verbindung von Legalität und Legitimation ist zweifellos auch eine Folge seiner Erfahrung in der Weimarer Republik, in der ein Rechtsstaat nicht in der Lage war, sich anti-demokratischer Kräfte zu erwehren. Es muß aber bezweifelt werden, ob es Situationen gibt, die tatsächlich naturgemäß nicht durch normative Vorgaben abgedeckt werden können. So zeigt sich am Beispiel der Bekämpfung der RAF in der Bundesrepublik Deutschland, daß eine liberal-demokratische Verfassung sehr wohl in der Lage ist, mit Gruppen umzugehen, die ihr den bewaffneten Kampf angesagt haben.
29 Vgl. Rasch, William: Conflict as a vocation. Carl Schmitt and the possibilities of Politics; in: Theory, Culture
& Society, Heft 6, 17. Jahrgang (2000), Seite 3.
30 „Sind die wirtschaftlichen, kulturellen oder religiösen Gegenkräfte so stark, daß sie die Entscheidung über den
Ernstfall von sich aus bestimmen, so sind sie eben die neue Substanz der politischen Einheit geworden.“, BdP,
S. 39.
31 Vgl. Krockow, Christian Graf v.: Die Entscheidung. Eine Untersuchung über Ernst Jünger, Carl Schmitt,
Martin Heidegger; in: Offe, Claus; Joas, Hans; Honneth, Axel (Hrsg.): Theorie und Gesellschaft, Band 16,
Frankfurt/Main New York 1990, S. 61.
7
3.2 Die Schwierigkeit der Einheitsbildung
„Gar nicht gesehen ist von Carl Schmitt die innerstaatliche Einheitsbildung als Politik.“ 32 , kritisiert Hermann Heller. Dieser Vorwurf ist relativ leicht zu entkräften: es geht in der Unterscheidung zwischen Freund und Feind nicht primär um eine außenpolitische Identitätsbestimmung, sondern es handelt sich dabei gerade um innerstaatliche Einheitsbildung. Da der Begriff des Staates ja den Begriff des Politischen voraussetzt, bildet sich nicht etwa erst eine politische Einheit, die sich anschließend einen Feind suchen muß, der alle Mitglieder existentiell bedroht. Es ist der gemeinsame Feind, der die Einheit überhaupt erst ins Leben ruft. 33 Auch Hellers Einwand, über aus mangelnder sozialer Homogenität resultierende Klassengegensätze hinweg sei keine politische Einheit zu erzielen 34 , kann nicht wirklich überzeugen. Es ist wenig wahrscheinlich, daß sozial Benachteiligte angesichts der Bedrohung ihrer Existenz (die ja, zur Erinnerung, die Möglichkeit ihrer physischen Vernichtung beinhaltet) eine Zusammenarbeit mit Bessergestellten verweigern würden. Die politische Einheit setzt auch nicht voraus, daß sich alle Mitglieder in allen Punkten einig sein müssen. Es muß lediglich sichergestellt sein, daß die internen Gegensätze im Schmittschen Sinne unpolitisch bleiben, also die Mitglieder der Einheit nicht ihrerseits in Freund und Feind gruppieren. Anders sieht es mit der Feststellung von William Rash aus, der argumentiert, daß sich in einer modernen Welt praktisch kein Staat dem vielfältigen Geflecht aus wirtschaftlichen, militärischen und anderen Verbindungen mehr entziehen kann. 35 Es läßt sich nicht leugnen, daß eine Bestimmung und die damit potentiell verbundene Bekämpfung des Feindes unter diesen Umständen problematisch ist: man denke dabei nur an die Schwierigkeiten der Amerikaner, bei ihrem Kampf gegen die Al-Qaida-Kämpfer nicht die islamisch geprägten ölfördernden Länder der Arabischen Halbinsel gegen sich aufzubringen. Dieser Konflikt war auch Schmitt bekannt, da beispielsweise die Weimarer Republik durch den Völkerbund und die Versailler Verträge an einer unabhängigen Feindbestimmung gehindert war. Er löst ihn auf, indem er den souveränen, also den nicht durch Normen, Verträge oder ähnlichem gebundenen Charakter der Feindbestimmung hervorhebt. Für die politische Entscheidung ist es nicht ausschlaggebend, ob durch sie bestehende Verträge gebrochen werden, da diese in der abnormalen Situation, in der die Unterscheidung getroffen wird, ohnehin nicht von Belang sind. Ist ein Volk
32 Zit. n. Adam, Armin: Rekonstruktion des Politischen. Carl Schmitt und die Krise der Staatlichkeit 1912-1933;
Weinheim 1992, S. 61.
33 Vgl. a.a.O.
34 Vgl. ebd., S. 62.
35 Vgl. Rasch, William: Conflict as a vocation. Carl Schmitt and the possibilities of Politics; in: Theory, Culture
& Society, Heft 6, 17. Jahrgang (2000), Seite 20.
8
nicht in der Lage, sich über solche normativen Begrenzungen hinwegzusetzen, ist es auch nicht souverän und von vorne herein nicht in der Lage, eine politische Einheit zu bilden. Es kann also festgestellt werden, daß die hier dargestellten Kritikpunkte für den „Begriff des Politischen“ nicht zutreffend sind.
3.3 Der sinnentleerte Staat
Bei Carl Schmitts Politikverständnis stellt sich die Frage, welche Rolle dem Staat im Normalfall zugedacht wird. Schmitt selbst gibt im „Begriff des Politischen“ darüber nur sehr spärlich Auskunft: „Die Leistung eines normalen Staates besteht aber vor allem darin, [...] ‚Ruhe, Sicherheit und Ordnung‘ herzustellen [...].“ 36 . Wie das im einzelnen auszusehen hat, wird bis auf die Legitimation, im Bedarfsfall innerstaatliche Gruppen zum Feind zu erklären, nicht konkretisiert. Das gibt Anlaß zur Hinterfragung des Modells. Da die Unterscheidung zwischen Freund und Feind und die damit verbundene Möglichkeit des Krieges das zentrale Kriterium des Politischen sind, so Rüthers, wird der Krieg selbst zur Basis des politischen Denkens erklärt. Völlig verloren geht dabei die Definition von „Politik“ im herkömmlichen Sinne als gestalterische Tätigkeit und Suche nach sachgerechten Lösungen für die Probleme des Alltags. Gleichzeitig ist auch ein dauerhafte Friede nicht zu verwirklichen, weil mit dem Feind das Politische verschwindet. 37 Wolin führt den Gedanken fort, indem er konstatiert, daß in einem solchen Staat der einzige Wert, der überhaupt Bestand hat, das nackte Überleben selbst ist. 38 Diese Erkenntnis bringt er formelhaft auf den Punkt: „In Schmitt’s political theory we trade the ‚good life‘ for ‚mere life‘ [...].“ 39 . Die Schwierigkeit ist nach Rüthers hierbei, daß jeder Staat eine substanzielle, auch ethische Ausrichtung braucht 40 : „Ohne eine Mindestbasis gemeinsam anerkannter Grundwerte ist buchstäblich kein Staat zu machen.“ 41 . Ursache für die fehlende Ausdifferenzierung von innerstaatlicher Politik (im herkömmlichen Sinne) ist zweifellos Schmitts Abneigung gegen alles Normierte, das ja letzten Endes die Souveränität der politischen Einheit untergräbt. Der Normalfall, dessen Definition hier verlangt wird, ist im „Begriff des Politischen“ überhaupt nicht von Belang; dort ist gemäß der Natur
36 BdP, S. 46.
37 Vgl. Rüthers, Bernd: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich; 2., verbesserte Aufla-
ge, München 1989, S. 114.
38 Vgl. Wolin, Richard: Carl Schmitt, political existentialism an the total state; in: Theory and Society, Heft 2,
19. Jahrgang (1990), S. 406.
39 Ebd., S. 407.
40 Vgl. Rüthers, Bernd: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich; 2., verbesserte Aufla-
ge, München 1989, S. 120.
41 A.a.O.
9
des Politischen die Ausnahme sozusagen das Normale. Dies ist für den Konflikt mit dem Feind unerläßlich, da für Schmitt von Menschen niemals verlangt werden kann, für Normen zu sterben 42 . Im Gegenzug ist es aber auch nicht möglich, von Menschen zu verlangen, für einen Staat ohne Normen zu leben, wie Rüthers feststellt. Hierin steckt nur scheinbar ein Widerspruch: es ist durchaus vorstellbar, daß sich Menschen zusammenschließen, um einen bewaffneten Kampf lediglich zum Erhalt ihrer Existenz führen; es muß allerdings angenommen werden, daß dieser Zusammenschluß kaum länger Bestand hätte als der bewaffnete Konflikt. Anschließend würde die Gruppierung wahrscheinlich wieder zerfallen und ihre politische Existenz aufgeben.
Obwohl ein solcher Vorgang möglich ist, entspricht er ohne jeden Zweifel nicht Schmitts Vorstellung von einem überlebensfähigen Volk, und er kann auch nicht darüber hinweg täuschen, daß der „Begriff des Politischen“ praktisch keine Grundlage für eine konstruktive politische Betätigung anbieten kann.
3.4 Die Tendenz zum Kriegerischen
Einer der häufigsten Vorwürfe im Zusammenhang mit dem „Begriff des Politischen“ lautet, das Carl Schmitt Krieg als etwas Notwendiges und Unvermeidliches rechtfertigt. Rüthers beschreibt das Politische im Sinne Schmitts als eine Definition „[...] von der potentiellen, auch physischen Ausmerzung jedes denkbaren innen- oder außenpolitischen Gegners.“ 43 . Faßt man die Aussagen des „Begriff des Politischen“ zusammen, so ergibt sich ein verhängnisvoller Zusammenhang: „Politik setzt [...] notwendig ein Feindbild voraus. Die Feindschaft ist ‚seinsmäßige Negierung eines anderen Seins‘.“ 44 , und: „Bürgerkrieg und Krieg unter den Völkern sind die für Schmitt wesenszugehörigen und notwendigen Elemente politischer Konflikte“ 45 . Das alles läßt sich kaum leugnen. Schmitt selbst bezeichnet ja die Erklärung des Feindes ausdrücklich zum Inbegriff des Politischen und definiert die Feindschaft als seinsmäßige Negierung eines anderen Seins. Ein solcher Feind muß, wie bereits erläutert, bekämpft werden. Dennoch kann Schmitt nicht ohne weiteres als „kriegslüstern“ abgekanzelt werden. Wie beispielsweise Joseph Bendersky ins Feld führt, stellt für Schmitt Krieg die Ausnahme dar, mit Betonung darauf, daß sein Eintreten eine potentielle Möglichkeit darstellt 46 (ungeklärt ist da-
42 Vgl.BdP, S. 49.
43 Rüthers, Bernd: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich; 2., verbesserte Auflage,
München 1989, S. 115.
44 A.a.O.
45 Ebd., S. 114.
46 Vgl. Bendersky, Joseph: Carl Schmitt. Theorist for the Reich; Princton Guildford 1983, S. 93.
10
bei allerdings die Frage, wie Krieg mit einem Feind, der eine politische Einheit durch seine bloße Existenz bedroht, eine potentielle Möglichkeit bleiben soll). Des weiteren ist eine bewaffnete Auseinandersetzung „[...] weder etwas ‚Soziales‘ noch etwas ‚Ideales‘.“ 47 . „Er [der
Krieg] braucht nichts Alltägliches, nichts Normales zu sein, auch nicht als etwas [...] Wünschenswertes empfunden werden [...].“ 48 . Was Schmitt also darstellt, ist lediglich seine Ansicht der Realität, ohne das in irgendeiner Form behauptet würde, das dieser spezielle Aspekt der Realität als positiv zu bewerten sei. Die Formulierung „Der Krieg folgt aus der Feindschaft [...]“ 49 beinhaltet zudem die Aussage, daß Krieg stets unter dem Primat der Politik zu führen ist. Dadurch soll auch verhindert werden, daß der bewaffnete Konflikt eine unkontrolierbare Eigendynamik entwickelt. 50 Es sei hier nochmals an die Feststellung aus dem Abschnitt über die Inhalte des „Begriff des Politischen“ erinnert: Krieg aus humanitären, ökonomischen religiösen oder jedweden anderen, nicht politischen Gründen ist unbedingt abzulehnen. Einzig und allein die Bedrohung der eigenen Existenz kann Krieg und das damit verbundene Töten rechtfertigen.
Problematisch ist hier also nicht, daß bewaffnete Auseinandersetzungen glorifiziert werden, sondern die Tatsache, daß sie, analog zur Bekämpfung der Opposition im Inneren, aufgrund ihres existentiellen Charakters nicht durch Normen eingeschränkt werden können. Die politische Einheit entscheidet völlig frei, wer der Feind ist, ob er durch Krieg bekämpft werden muß, wie dieser Krieg zu führen ist und wann der Ausnahmefall beendet ist, ohne dabei an irgendwelche Vorgaben gebunden zu sein.
4. Abschließende Gedanken
Carl Schmitt entwirft in „Der Begriff des Politischen“ ein überaus düsteres, illusionsloses Bild der Welt. Besonders beunruhigend ist dabei die Tatsache, daß das Leben im Prinzip aus einem einzigen Existenzkampf besteht, dem sich kein Volk entziehen kann- die Alternative lautet unweigerlich Verlust der Freiheit. So bestimmend ist dieser Kampf für Schmitt, daß die Situation, die eigentlich nur Ausnahmefall ist, zum entscheidenen Fundament des Staates wird, hinter dem alle anderen Belange des täglichen Lebens zurückzustehen haben. Es ist verständlich, daß Schmitt mit dieser Philosophie in einem vom Zweiten Weltkrieg zerstörten Europa, dem die Folgen von politischem Monismus und dem Denken in der Kategorie
47 BdP, S. 33.
48 a.a.O.
49 A.a.O.
50 Vgl. Adam, Armin: Rekonstruktion des Politischen. Carl Schmitt und die Krise der Staatlichkeit 1912-1933;
Weinheim 1992, S. 59.
11
von Freund und Feind drastisch vor Augen stand, auf Ablehnung stieß. Das wäre auch nicht anders gewesen, wenn er sich den Nationalsozialisten gegenüber neutral verhalten hätte, denn der „Begriff des Politischen“ bietet diktatorischen Regimen jedweder Prägung das Alibi, um auch elementarste Menschenrechte bis hin zur Daseinsberechtigung über Bord zu werfen. Durch die völlig willkürliche (weil nicht auf Normen basierende) Unterscheidung zwischen Freund und Feind müssen die Opfer solcher Systeme noch nicht einmal ihre Stimme gegen die „maßgebende Einheit“ erheben- die jüdische Großmutter kann bereits völlig ausreichend sein. Aus diesem Grund ist den unter 3.1 dargestellten Kritikpunkten der Sekundärliteratur völlig zuzustimmen.
Anders verhält es sich mit den unter 3.2 behandelten vermeintlichen Problemen der Einheitsbildung im Falle einer existentiellen Bedrohung. Es kann wohl kaum bezweifelt werden, daß sich die große Mehrheit der Menschen über alle Gegensätze hinweg zusammenschließen beziehungsweise die meisten Staaten über Verträge hinwegsetzen würden, wenn dies die einzige realistische Möglichkeit zur Rettung der eigenen Existenz darstellt. Im Gegenzug ist wiederum die Kritik an der mangelnden fundamentalen Basis der Staaten im Sinne Schmitts durchaus berechtigt. Wenn die existentielle Bedrohung durch Feinde die Ausnahme ist, dann sollte sie auch als solche behandelt werden. Zum einen bin ich davon überzeugt, daß es keine Situation gibt, die nicht durch eine verfassungsmäßige Norm abgedeckt werden kann, wodurch die Etablierung des Umgangs mit dem Ausnahmefall als einziges Kriterium für den Nutzen einer Regierung hinfällig und eine Prioritätenverschiebung hin zum „Friedensprogramm“ möglich wird. Zum zweiten halte ich das absolute Fehlen von Werten und normativen Programmen innerhalb eines Staates auch aus der Sicht von Schmitt für gefährlich, denn Unzufriedenheit innerhalb der politischen Einheit dürfte für den Fortbestand des Staat gefährlicher sein als die Einschränkung der Souveränität durch die Bindung an gewisse Normen.
Auch bei der Kritik an kriegerischen Tendenzen im „Begriff des Politischen“ neige ich dazu, den Standpunkten der Sekundärliteratur zuzustimmen. Da sämtliche Kategorien des menschlichen Lebens politisch sein können und die maßgebende Einheit nach Belieben über den Eintritt des Ernstfalls entscheiden kann, ist Schmitts Hinweis, daß Kriege, die aus nicht politischen Gründen geführt werden, abzulehnen sind, praktisch belanglos. Auch die Beschreibung des Krieges als nichts Ideales oder Wünschenswertes ist für mich kein entlastender Beweis. Es mag sein, daß Schmitt Krieg tatsächlich als etwas Abzulehnendes empfunden hat, dem man sich aber aufgrund der realen Gegebenheiten stellen muß. Fraglich bleibt dann aber, warum der existentielle Feindbegriff eine so zentrale Rolle in seinem Weltbild spielt, daß zumin-
12
dest im „Begriff des Politischen“ buchstäblich für nichts anderes Raum blieb- während doch die Bedrohung der staatlichen Existenz tatsächlich nicht mehr ist als die Ausnahme. Abschließend bleibt noch die Frage zu klären, ob die historische Person Carl Schmitt von seinem Werk zu trennen ist. Die nationalsozialistische Vergangenheit Schmitts bedeutet nicht zwangsläufig, daß seine Thesen falsch oder unmoralisch sind. Sie fordert den Leser lediglich dazu auf, in dieser Hinsicht wachsam zu sein. Auch seine Ablehnung des Pluralismus sollte nicht dazu verleiten, mit Scheuklappen an seine Texte heranzugehen- eine wahre Aussage wird nicht dadurch unwahr, daß sie unpopulär ist. Die Trennung von Werk und Person ist in meinen Augen also möglich- nicht möglich ist hingegen, das Werk von seinen historischen Auswirkungen zu trennen. Die Geschichte des Dritten Reiches wäre wohl auch ohne Schmitts Schriften nicht wesentlich anders verlaufen. Doch es sind Argumente wie die des „Begriff des Politischen“, die letzten Endes im Krieg um Lebensraum im Osten mündeten. Wer das im Kopf behält, wird vorsichtig sein, mit solchem Gedankengut unbedacht zu experimentieren.
5. Literaturverzeichnis
Quellen
Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei
Corollarien; 3. Auflage der Ausgabe von 1963, Berlin 1991.
Sekundärliteratur
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Berlin 1990.
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Mehring, Reinhard: Vom Umgang mit Carl Schmitt. Zur neueren Literatur; in: Geschichte
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S. 388-408.
Mehring, Reinhard: Politische Ethik in Max Webers ‚Politik als Beruf‘ und Carl Schmitts
‚Der Begriff des Politischen‘; in: Politische Vierteljahresschrift, Heft 4, 31. Jahrgang (1990),
S. 608-626.
Rasch, William: Conflict as a vocation. Carl Schmitt and the possibilities of Politics; in:
Theory, Culture & Society, Heft 6, 17. Jahrgang (2000), 1-32.
13
Rüthers, Bernd: Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich; 2.,
verbesserte Auflage, München 1989.
Wolin, Richard: Carl Schmitt, political existentialism an the total state; in: Theory and
Society, Heft 2, 19. Jahrgang (1990), S. 389-416.
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Christian Zacke, 2002, Der Begriff des Politischen bei Carl Schmitt, München, GRIN Verlag GmbH
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