INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung. 1
2 Historische Entwicklung sozialer Ungleichheit 2
2.1 Das vorindustrielle Ständegefüge. 2
2.2 Die frühindustrielle Klassenstruktur 3
2.3 Das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge 4
3 Grundbegriffe 4
3.1 Definition „soziale Ungleichheit“ 4
3.2 Dimensionen sozialer Ungleichheit 5
3.3 Strukturierungsarten 6
3.4 Ursachen und Determinanten sozialer Ungleichheit. 7
4 Neuere Theorien sozialer Ungleichheit 7
4.1 Ökonomische Theorien sozialer Ungleichheit 7
4.2 Politische Theorien sozialer Ungleichheit 12
4.3 Soziokulturelle Theorien sozialer Ungleichheit. 14
5 Soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen 15
5.1 Überblick. 15
5.2 Bildung und Ausbildung 15
5.3 Arbeitswelt 17
5.4 Politik 19
5.5 Rolle in der Familie. 20
6 Schluß/Diskussion 21
7 Anhang. 24
7.1 Literatur. 24
7.2 Abbildungsverzeichnis 24
1 Einleitung
Menschen leben in sozialen Beziehungsgefügen wie Familie, Betrieb, Schule etc. und nehmen hierin soziale Positionen ein. Je nachdem welche soziale Position sie innehaben, lassen sich bestimmte Gemeinsamkeiten oder Unterschiede erkennen. Mit den sozialen Positionen sind Lebens- und Arbeitsbedingungen verknüpft, die die Positionsträger nicht nur unterschiedlich oder gleich erscheinen lassen, sondern auch höher- oder tiefergestellt, bevorrechtigt oder benachteiligt (Hradil 2001, 15). Mit diesen Erscheinungen befaßt sich die Soziologie unter dem Thema „Soziale Ungleichheit“.
Im historischen Ablauf kann nicht von einer Konstanz der Dimensionen ausgegangen werden. Bildungstitel spielten in bestimmten Gesellschaftsformen kaum eine wesentliche Rolle, während die “ständische Herkunft” in modernen Gesellschaften keine Rolle mehr spielt. Kastengesellschaft, Ständegesellschaft, Klassengesellschaft, Schichtgesellschaft sind Begriffe für bestimmte Ungleichheitsformen in verschiedenen Gesellschaften. Theorien sozialer Ungleichheit versuchen sowohl die wichtigen Dimensionen sozialer Ungleichheit zu identifizieren, die Mechanismen und Prozesse ihrer Stabilität und ihrer Veränderung zu benennen wie auch entsprechende "Modelle" zur Beschreibung einer Gesellschaft zu entwickeln.
Die soziale Disparität kann gewollt oder ungewollt sein, aus Unterdrückung oder aus rechtens angesehenen Verteilungsvorgängen hervorgehen. Immer jedoch geht es um Vor-oder Nachteile von Lebensbedingungen, die das Leben des einzelnen und der Gesellschaft beeinflussen (Hradil 2001, 15 - 16).
Die ungleiche Verteilung von Einkommen, Wohlstand, Bildungsmöglichkeiten und Belastung in den beiden vereinten Teilen Deutschlands, die weiterhin bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, die ungleichen Bildungs- und Berufschancen von Deutschen und Ausländern, die wieder verstärkt wahr genommene Armut und die Frage nach den damit verbundenen Lebenschancen der betroffenen Personen sind Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit von heute.
Das öffentliche Interesse richtet sich insbesondere auf soziale Ungleichheiten innerhalb Gruppierungen, deren Zugehörigkeit nicht vom einzelnen beeinflußt werden kann. Diese Gruppierungen sind beispielsweise Männer und Frauen. Disparitäten innerhalb dieser Gruppierungen werden als besonders „ungerecht“ in unserer Gesellschaft angesehen (Hradil 2001, 35). Diese Ungleichheiten nehmen einen erheblichen Einfluß auf die Lebenschancen von Individuen und Kollektiven.
Im folgenden erhält der Leser einen historischen Einblick (Kap. 2), wird über die grundsätzlichen Begriffe informiert (Kap. 3), erhält einen Überblick über die neueren Theorien sozialer Ungleichheit (Kap. 4) und erhält einen Überblick über die
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Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit, was anhand Disparitäten zwischen den Geschlechtern exemplarisch aufgezeigt wird (Kap. 5).
2 Historische Entwicklung sozialer Ungleichheit
Um soziale Ungleichheit von heute in Deutschland besser verstehen zu können, erscheint es sinnvoll, frühere Ungleichsstrukturen zu erfassen.
Im mitteleuropäischen Raum kann vereinfacht von vier Epochen mit jeweils eigenen Ungleichgefügen ausgegangen werden:
„Das vorindustrielle Ständegefüge“, „die frühindustrielle Klassenstruktur“, „das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge“ und die „zugleich pluralisierte und polarisierte Ungleichheitsstruktur fortgeschrittener Industriegesellschaften“ (Hradil 2000, 196).
2.1 Das vorindustrielle Ständegefüge
In der vorindustriellen Ständegesellschaft war das Individuum durch seine familiäre Herkunft festgelegt. Die Lebensbedingungen waren davon abhängig, in welchen Stand ein Mensch hineingeboren wurde (Hradil 2000, 197). Zwischen den Ständen wurde grob wie folgt differenziert: Dem Adels-, Bürger- und Bauernstand.
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Wer in einen dieser Stände hineingeboren wurde, gehörte in der Regel ein Leben lang zu diesem Stand (Hradil 2001, 37). Die Ungleichheiten bestanden aus rechtlich festgelegten Privilegien wie Ungleichheiten der Besteuerung, der Wahlrechte, der Erwerbsmöglichkeiten, der Arbeitspflichten usw. Diese Vorteile bzw. Verbote existierten im gesamten Alltagsleben. Die Konsequenz dieser Vor- bzw. Nachteile führte zu einer „standesgemäßen“ Lebensweise (Hradil 2000, 197). Es bestand kaum eine Möglichkeit, von Stand zu Stand auf- oder abzusteigen. Die Ständegesellschaft konnte sich über Jahrhunderte hinweg zum einen durch die bereits rechtlich erwähnten Bestimmungen behaupten, zum anderen aufgrund berufsständisch gebundener Vereinigungen wie den Zünften und Gilden („Schuster bleib bei deinen Leisten“). Gefestigt wurde die Ständegesellschaft zusätzlich durch die damals vorherrschende kirchliche Anschauung (Hradil 2001, 113). Erst im Spätmittelalter kam es zu Kämpfen um politische Rechte in den Städten. Diese führten zu einer „Umschichtung in den Herrschaftsverhältnissen und in der Statusverteilung“ (Hradil 2001, 114). Auch kam es zu Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Geistlichkeit und der Bedienstetengruppe des Adels. In manchen Perioden kam es zu einem Zufluß zum Adel durch Personen, die durch besondere Verdienste geadelt wurden oder sich einkauften (Hradil 2001, 114). Durch diese Auf- und Abstiege wurde das Gesamtgefüge sozialer Ungleichheit jedoch nur geringfügig verändert. Zum Ende der Ständegesellschaft fiel vor allem die Umschichtung innerhalb der Bauern auf. Die Armut auf dem Lande und der Besitzlosen wuchs, und die Gruppe der Hofbesitzer verringerte sich.
2.2 Die frühindustrielle Klassenstruktur
Mit der Industrialisierung, welche in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts einsetzte, wurde die Determinante „familiäre Herkunft“ durch Eigentum an Produktionsmitteln ersetzt. Die Produktionsmittelbesitzer bzw. Besitzer von Fabriken, Maschinen oder Kapital brachten
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es zu Reichtum, Macht und Einfluß (Hradil 2000, 197). Wer nichts besaß unterwarf sich den Besitzenden und kämpfte um einen Arbeitsplatz. Meist reichte der Lohn in den Fabriken kaum, um eine Familie zu ernähren. Deutschland spaltete sich in zwei Klassen auf, die der Besitzenden und der Besitzlosen, der Bourgeoisie und dem Proletariat. Die Klassen waren nun nicht mehr von rechtlichen Privilegien voneinander getrennt wie die Stände, sondern von ökonomischen und gesellschaftlichen „Schranken“. Die Ständestruktur war allerdings noch nicht ganz verschwunden, was sich u. a. in der Vererbung von Besitztümern zeigte und dem Anliegen der Großbürger, Adel zu erlangen (Hradil 2000, 197).
2.3 Das industriegesellschaftliche Schichtungsgefüge
Im 20. Jahrhundert wurde die wichtigste Determinante die „Berufsstellung“. Die Zahl der besitzlosen unselbständigen Erwerbstätigen stieg beträchtlich. Es entstand eine Berufshierarchie. Mit dem Beruf waren Vor- und Nachteile von Lebensbedingungen verknüpft. Die wichtigsten Dimensionen, die mit dem Beruf verbunden waren, stellten nun Bildung, Einkommen, Erwerbschancen, Prestige und Macht dar. Die Verteilung der Vor-und Nachteile wird als Schichtungsgefüge bezeichnet. Das Schichtungsgefüge trat an Stelle des Klassen- und Ständegefüges, ohne diese ganz zu verdrängen. Industriegesellschaften werden daher auch als „geschichtete Gesellschaften“ tituliert.
3 Grundbegriffe
Jede Fachdisziplin hat ihre eigene Terminologie, so auch die Soziologie. Zum besseren Verständnis sind nachfolgend einige wichtige Grundbegriffe erklärt.
3.1 Definition „soziale Ungleichheit“
„Soziale Ungleichheit liegt dann vor, wenn Menschen aufgrund ihrer Stellung in sozialen Beziehungsgefügen von den ‘wertvollen Gütern’ einer Gesellschaft regelmäßig mehr als andere erhalten.“ (Hradil 2001, 30).
Aus der oben genannten Definition für soziale Ungleichheit von Prof. Hradil (2001) ergeben sich drei Voraussetzungen, damit soziale Ungleichheit vorliegt: ⇒ Die Güter müssen wertvoll sein.
Bestimmte Güter gelten in einer Gesellschaft als wertvoll, weil bestimmte Werte bestehen, d. h. „Vorstellungen vom Wünschenswerten“, Zielvorstellungen wie Wohlstand, Sicherheit, Gesundheit und individuelle Autonomie. Diese Vorstellungen von einem guten Leben lassen sich nur mit bestimmten Gütern wie Geld, Bildungsabschluß, gesunde Arbeitsbedingungen, unkündbare Stellung etc. verwirklichen. Besitzt man wertvolle Güter, so hat man Vorteile gegenüber anderen, die einen besser- oder höhergestellt erscheinen lassen. Durch die wertvollen Güter kommt es zu besseren Lebensbedingungen (Hradil 2001, 28).
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⇒ Verteilung der wertvollen Güter.
In der Soziologie wird nur dann von sozialer Ungleichheit gesprochen, wenn die „wertvollen Güter“ nicht absolut gleich verteilt sind. Von absoluter Ungleichheit wird gesprochen, wenn ein Gesellschaftsmitglied von den wertvollen Gütern einer Gesellschaft mehr erhält als ein anderes. Eine Erscheinungsform der nicht absolut gleichen Verteilung ist demnach die Lohndifferenz zwischen beispielsweise einem Mann und einer Frau. Der Begriff „soziale Ungleichheit“ läßt es somit zunächst offen, ob soziale Ungleichheit „ungerecht bzw. illegitim“ ist, ein „soziales Problem“ darstellt oder „gerechtfertigt“ ist (Hradil 2001, 29).
Relative Ungleichheit, welche nicht unter soziale Ungleichheit fällt, besteht im Hinblick auf die Verteilungskriterien wie Leistung, Bedürfnisse, Alter, Dienstalter und tritt dann auf, wenn einer mehr verdient, als ihm gemäß seiner Leistung zusteht (Hradil 2001, 28 - 29). Dies ist beispielsweise im öffentlichen Dienst der Fall, wenn ein Angestellter aufgrund seines Dienstalters mehr erhält als ein jüngerer Angestellter, der die gleiche Arbeit verrichtet. ⇒ Regelmäßige Verteilung.
Der Begriff „soziale Ungleichheit“ schließt nur jene wertvollen Güter ein, die regelmäßig ungleich verteilt sind. Unter auf regelmäßige Weise ungleich verteilte wertvolle Güter werden jene verstanden, welche in sozial strukturierter, vergleichsweise beständiger und verallgemeinbarer Form verteilt werden. Dies sind beispielsweise Einkommens- und Machtdifferenzierungen, welche an eine bestimmte berufliche Position gebunden sind. Diese Bindung an „relativ“ konstante gesellschaftliche Beziehungen und Positionen unterscheidet soziale von anderen Ungleichheiten.
„Natürliche“, wie z. B. eine angeborene Behinderung, „momentane“, wie z. B. Gefangenschaft, „zufällige“ wie z.B. ein Lottogewinn oder „individuelle“ wie beispielsweise eine psychische Eigenart, Ungleichheiten werden somit nicht als soziale Ungleichheiten bezeichnet (Hradil 2001, 29).
In der Realität haben diese Ungleichheiten jedoch sehr wohl Relevanz, da sie meist mit „sozial strukturierten Ungleichheiten“ zusammenwirken und auf vielfältige Weise ineinander verschränkt sind (Hradil 2001, 30).
3.2 Dimensionen sozialer Ungleichheit
Da es eine Fülle von Phänomenen sozialer Ungleichheit gibt, hat die Soziologie sie mittels beschreibender Kategorien zusammengefaßt und als „Dimensionen“ bezeichnet. Die heutigen Basisdimensionen sind: Materieller Wohlstand, Macht, Prestige und Bildung. Die Dimension Bildung kam spätestens in „postindustriellen Wissens- und Informationsgesellschaften“ hinzu und hat heute wohl auf alle angestrebten
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Zielvorstellungen Auswirkung (Hradil 2001, 31). Ohne einen qualifizierten Bildungsabschluß wird meist keine gute berufliche Position erlangt und somit weniger Einkommen, Sicherheit und Ansehen erzielt. Der Betroffene erhält meist auch keine guten Arbeitsbedingungen und er kann zu keinem Wohlstand kommen. Heute leben wir in einer Wohlfahrts- und Dienstleistungsgesellschaft, und es stellt sich die Frage, ob diese vier Basisdimensionen ausreichen. Aufgrund ausgeweiteter Zielsetzungen wie z. B. dem Wert „Gesundheit“ und „Sicherheit“ sowie vermehrter Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten wie wohlfahrtsstaatliche Leistungen, muss auch auf soziale Ungleichheiten innerhalb der Dimensionen Arbeits-, Wohn-, Umwelt-, Infrastruktur- und Freizeitbedingungen eingegangen werden.
Disparitäten verschiedener Dimensionen sind zwar logisch, unabhängig voneinander, jedoch empirisch nur bedingt vorhanden (Hradil 2001, 31).
Wohlstand kann beispielsweise in Macht, mehr Freizeit und Prestige umgetauscht werden, so wie Prestige und Macht in Wohlstand umgesetzt werden können. Einige dieser Konvertierungschancen sind ungebilligt, wie etwa politische Macht in Geldwerte umzusetzen, manche jedoch auch gebilligt, so z. B., dass besser Gebildete ein höheres Einkommen und mehr Prestige haben.
Weiterhin wird unter den genannten Dimensionen noch zwischen „objektiven“ und „subjektiven“ Disparitäten differenziert. Eine objektive Ungleichheit ist beispielsweise ein formaler Bildungsabschluß und unter subjektiver Ungleichheit wird beispielsweise Prestige und Integration verstanden, welche nicht ohne Denken und Handeln möglich sind. Soziale Ungleichheiten innerhalb der einzelnen Dimensionen werden nur dann verständlich, wenn die Folgen im privaten und öffentlichen Leben berücksichtigt werden (Hradil 2001, 32). So drückt sich Wohlstand nicht nur in mehr Geld aus, sondern auch in Kontakten, Selbstbewußtsein, Gesundheit, Freizeit usw.
In modernen Gesellschaften kommt es jedoch nicht selten vor, dass der Status eines Menschen, also die bessere oder schlechtere Stellung im Oben oder Unten einer Dimension, in verschiedenen Dimensionen unterschiedlich hoch ist. Hier wird von einer Statusinkonsistenz gesprochen. Paradigmen hierfür sind der Jungunternehmer mit wenig Freizeit und der als Taxifahrer jobbende Akademiker (Hradil 2001, 33).
3.3 Strukturierungsarten
Wie in Kap. 3.1 bereits erwähnt, fallen natürliche, momentane, zufällige oder individuelle Ungleichheiten nicht unter den Begriff „soziale Ungleichheit“. Da sie jedoch meist mit strukturierten Ungleichheiten zusammenwirken und in vielfältiger Weise ineinander verschränkt sind, ist in diesem Zusammenhang auf zwei Strukturierungsarten hinzuweisen: ⇒ Zum einen kann die ungleiche Verteilung von „wertvollen“ Gütern unter allen
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betroffenen Menschen schlechthin gemeint sein, wie z. B. die Einkommensverteilung unter allen Erwerbstätigen,
⇒ zum anderen die Ungleichheit zwischen bestimmten Gruppen innerhalb dieser ungleichen Verteilung. Hier sind Beispiele zu nennen wie Ungleichheiten zwischen Mann und Frau, In- und Ausländern, Ost- und Westdeutschen. In gesellschaftlicher und politischer Hinsicht sind diese Ungleichheiten besonders brisant, da viele hiervon betroffen sind und die Zugehörigkeit zu diesen Gruppen nicht beeinflußt werden kann. (Hradil 2001, 30) In Kapitel 5 wird daher intensiver auf die Disparitäten zwischen Mann und Frau eingegangen.
3.4 Ursachen und Determinanten sozialer Ungleichheit
Aufgrund des Geschlechts, Alters, Berufs und der Wohnregion ist das Individuum determiniert. Dies bedeutet für sich keine Besser- oder Schlechterstellung, aber zieht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine nach sich. Männer haben beispielsweise bessere Berufs-, Einkommens- und Durchsetzungschancen in beispielsweise der Durchsetzung von Gehaltsforderungen als Frauen. In manchen Bundesländern ist die Arbeitslosigkeit höher als in anderen und oft haben Ausländer geringere Berufschancen als deutsche Mitbürger. Determinanten, deren Zugehörigkeit nicht beeinflußt werden können, werden „zugeschriebene Determinanten“ genannt. Hier sind Geschlecht, Alter oder ethnische Zugehörigkeit zu nennen. Andere Determinanten, wie beispielsweise der Beruf oder auch die Wohnregion, können durch eigene Initiative erworben bzw. verändert werden (Hradil 2001, 35).
4 Neuere Theorien sozialer Ungleichheit
Es gibt eine Vielzahl neuerer Theorien sozialer Ungleichheit. Gemeinsam haben sie alle, dass sie nicht den Anspruch erheben, alle Aspekte sozialer Ungleichheit zu erklären (Hradil 2001, 64).
4.1 Ökonomische Theorien sozialer Ungleichheit
Ökonomische Theorien basieren auf der Annahme, dass soziale Ungleichheit primär durch wirtschaftliche Faktoren zu erklären sind. Alle älteren und neueren Theorien erklären sich erst vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Ungleichheit zur jeweiligen Zeit. Bei den neueren marxistischen Klassentheorien bestehen extreme Unterschiede. So leugnen einige Theoretiker die Existenz der Mittelklasse, andere wiederum beziehen diese in ihre Theorien mit ein.
Die verschiedenen marxistischen Klassentheoretiker der jüngeren Zeit versuchen beispielsweise den Spagat zwischen der klassischen Marx’schen Idee, nach der sich zwei
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„Grundklassen“ unversöhnlich gegenüberstehen und der Beobachtung, dass in unseren entwickelten Industriegesellschaften die „Mittelklassen“, die bei Karl Marx keine Rolle spielten, sich mehr und mehr entwickelt haben.
Erik Olin Wrights Ansatz geht weiterhin von der Grundidee des Ausbeuters und des Ausgebeuteten aus. Allerdings gibt es nach Wright drei Ausbeutungsmittel: Den schon bekannten Produktionsmittelbesitz, sowie Organisationsmacht und Qualifikation. In Kombination mit dem Grad des zur Verfügung stehenden Ausbeutungsmittels unterscheidet Wright zwölf verschiedene Klassen wie folgende Abbildung zeigt.
Abb. 3: Erik Olin Wrights Klassenmodell (Hradil 2001, 66)
Neuere nichtmarxistische Klassentheorien bauen auf den Überlegungen und der Begriffe der Modelle Theodor Geigers auf. Geiger sah zunächst drei Klassenlagen: Die kapitalistische, die mittlere und die proletarische Lage. Diese Rohgliederung verfeinerte er aber unter Zuhilfenahme von Berufs- und Einkommensdifferenzierungen zu einer 5teiligen Gliederung: − Kapitalisten − mittlere und kleinere Unternehmen − Tagewerker für eigene Rechnung − Lohn- und Gehaltsbezieher mit höherer Qualifikation − Lohn- und Gehaltsbezieher mit minderer Qualifikation (Hradil 2001, 71)
Ralf Dahrendorf entwickelte in den 60er Jahren die nichtmarxistischen Klassentheorien weiter, um die Herrschaftsstrukturen industrieller Gesellschaften nicht allein aus dem Besitz an Produktionsmitteln zu erklären. Er ging von vielfältigen Herrschaftsverbänden wie Parteien, Unternehmen, Interessenverbänden aus, welche grundsätzlich zwei Arten von Positionen umfassen:
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1) Solchen, mit Herrschaft, von denen aus Normen bestimmt werden können; 2) solchen, die von Herrschaft ausgeschlossen sind und in Konflikten gegen diese vorgehen. Nach Dahrendorf liegt der Ursprung der Ungleichheit „in der Existenz von mit Sanktionen versehenen Normen des Verhaltens in allen menschlichen Gesellschaften.“ Nur solche Normen lassen sich mittels Sanktionen durchsetzen, welche von den herrschenden Gruppen der Gesellschaft getragen werden. Somit ist für Dahrendorf Ungleichheit nur eine „sekundäre Konsequenz der Herrschaftsstruktur von Gesellschaften“. Offen bei diesem Ansatz bleibt die unterschiedliche Bewertung der Positionen. Auch wenn ein Sozialarbeiter den verbindlichen Normen besser entspricht als ein Universitätsprofessor, so ist seine Position jedoch nicht höher als die des Professors. In einer Erweiterung seines Denkansatzes brachte Dahrendorf zum Ausdruck, dass Gesellschaftsmitglieder nicht nur Verhaltensnormen einhalten müssen, sondern sie als Positionsinhaber zu einem solchen Verhalten gezwungen sind, das wiederum Normen und Sanktionen unterliegt (Hradil 2001, 72).
Für die Entstehung von Ungleichheit sind gesellschaftliche Normen erst dann bedeutsam, wenn sie zusammen mit bestimmten Entwicklungen der Positionsbesetzung und deren Rechtfertigung gesehen werden. Dahrendorfs Theorie sagt nichts über die Entstehung von Herrschaftsverhältnissen aus. Er behauptet lediglich, dass es in einer Gesellschaft Herrschende gibt, die Normen durchsetzen und somit Ungleichheit schaffen. In neueren Ansätzen werden neben den Machtstellungen infolge von Produktionsmittelbesitz auch andere Machtstellungen als Ursache sozialer Ungleichheit gesehen. So weisen Robert Erikson und John Goldhorpe (1992) auf „die zunehmenden Bürokratien, Verbände und wirtschaftlichen Interessenvertretungen, die Macht der Manager ohne Unternehmereigentum, sowie auf die Ausweitung der qualifizierten Angestelltenschaft und ihre Expertenmacht hin“. Diese „Dienstklassen“ nehmen leitende Funktionen und gehobene Positionen in Unternehmen und Verwaltungen ein, unterliegen kaum noch der Kontrolle, sondern sind durch Vertrauen der Unternehmensführer gekennzeichnet.
Bei den neueren marxistischen und nichtmarxistischen Klassentheorien ist zu erkennen, dass sie sich ziemlich ähnlich sind.
Da mittlerweile 90 Prozent aller Erwerbstätigen unselbständig sind, richtet sich die Konzentration vieler neuerer Theorien auf Arbeitsmarktmechanismen und es wurden Arbeitsmarkttheorien aufgestellt.
In den 60er Jahren, als erkannt wurde, dass neben den Sachinvestitionen immer mehr die Qualifikationen der Arbeitenden das Wirtschaftswachstum beeinflussten, rückte die Humankapitaltheorie in den Vordergrund. Unter Humankapital wird die Investition in menschliche Arbeitsfähigkeit, insbesondere Bildung und Ausbildung, verstanden. Dieser Ansatz geht davon aus, dass Unternehmer wie auch die Arbeitnehmer an diesen Investitionen
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ein besonderes Interesse haben. Zusammen mit den materiellen Investitionen bestimmt das Humankapital im essentiellen die Größe der Arbeitsproduktivität. Hier kommt das Leistungsprinzip zum tragen, nämlich, dass Arbeit gemäß Produktivität entlohnt wird. Die qualifizierteren Arbeitskräfte erhalten einen höheren Lohn als die weniger qualifizierteren Arbeitenden.
Die Humankapitaltheorie ist empirisch nachprüfbar und zeigt den Zusammenhang zwischen Einkommen und Qualifikation auf. Ungeklärt bleibt jedoch, wieso hohe Qualifikationen nicht mit Einkommenserhöhungen verbunden sind und warum in unterschiedlichen Branchen und Unternehmen gleich gut qualifizierte Arbeitnehmer ungleich entlohnt werden. (Hradil 2001, 74 - 75)
Theorien der Arbeitsmarktsegmentation entstanden mit der steigenden Anzahl von Arbeitslosen in den 60er Jahren. Es wurde erkannt, dass bestimmte Personengruppen häufiger und längerfristiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als andere. Diese Theorien gehen nicht von einem „alles umfassenden Arbeitsmarkt“ aus, sondern von Teilarbeitsmärkten. Nach diesem Modell ist der Arbeitsmarkt streng in einen primären und sekundären Markt geteilt. Im primären Markt gibt es gut ausgebildete Arbeitskräfte, stabile Arbeitsplätze mit guter Entlohnung, Aufstiegsmöglichkeiten und guten Arbeitsbedingungen. Im sekundären Markt, welcher durch instabile Arbeitsplätze, geringe Löhne und keine adäquaten Interessenvertreter gekennzeichnet ist, sind Minderheiten und Immigranten sowie ein Teil der Frauen zu finden.
In der Folgezeit wurde der primäre Sektor noch in zwei Teilabschnitte untergliedert: 1) In einen oberen Teilsektor, der von den Arbeitnehmern Eigeninitiative und Kreativität abverlangt;
2) und in einen unteren Teilsektor, in dem Industriearbeiter im herkömmlichen Sinn vertreten sind, von denen Disziplin und Zuverlässigkeit gefordert wird. (Hradil 2001, 75).
Von Burkhart Lutz und Werner Sengenberger wurde ein spezielles Konzept für die Bundesrepublik entwickelt, welches den Arbeitsmarkt in drei Segmente aufteilt: 1) In einen berufsfachlichen Markt;
hier befinden sich Arbeitskräfte, deren Qualifikation von vielen Betrieben gebraucht wird. Für die Arbeitenden ist die Situation auf ganzer Linie günstig. 2) In einen betrieblichen Markt;
in einem betrieblichen Markt arbeiten Arbeitskräfte, die eine betriebsspezifische Aus- und Weiterbildung erhalten haben. Ihre Situation wird problematisch, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren oder aufgeben.
3) In einen Jedermannsmarkt, in dem sich die weniger qualifizierten Arbeitskräfte aufhalten, welche austauschbar sind und vor allem in Krisenzeiten der Wirtschaft durch ein hohes
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Arbeitsplatzrisiko betroffen sind. Hier halten sich Benachteiligte des Arbeitsmarkts auf, im essentiellen Frauen, Nebenerwerbslandwirte, Ausländer und Ungelernte (Hradil 2001, 76).
Es ist nicht umstritten, dass es Segmente auf dem Arbeitsmarkt gibt. Jedoch bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie die einzelnen Sektoren zu differenzieren und abzugrenzen sind. Zu Diskussionen führt auch, welche Mechanismen zu den Segmentbildungen führen. Sicher ist wohl, dass mehrere Kräfte zusammenwirken. Segmentationstheorien von Arbeitsmärkten sind begrenzt und nicht auf alle Gesellschaften anwendbar. Sie sind nur auf jene Gesellschaften anwendbar, die einen Arbeitsmarkt haben, beziehen sich nur auf Arbeitnehmer im privatrechtlichen Bereich und haben ihren Schwerpunkt auf die Situationen von benachteiligten Gruppen (Hradil 2001, 77). Theorien vom Ende der Arbeitsgesellschaft haben in den 80er Jahren mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit immer mehr Aufmerksamkeit gefunden. Nach diesen Denkansätzen ist die „moderne Arbeitsgesellschaft“ dabei, sich aufzulösen. Diese Denkansätze sind Zukunftsvisionen und nicht auf die aktuelle Gesellschaft anwendbar. André Gorz geht von einer dualen Gesellschaft aus, die sich in eine Elite und Benachteiligte teilt. Die Elite besteht aus ständig vollbeschäftigten Arbeitern während die Benachteiligten aus der Masse der Arbeitslosen und Unqualifizierten besteht, welche keinen gesicherten gesellschaftlichen Status haben, ungeschützt sind und immer wieder zu unattraktiver Arbeit herangezogen werden. Die, die „arbeiten dürfen“, wären somit privilegiert. Karl Otto Hondrich spricht von neuen Klassen und bezieht Erlebniswelt, Interessen und Konfliktstellungen mit in seinen Ansatz ein. Er ist der Ansicht, dass sich heute die „Leistungsklasse“ gegenüber der Unterklasse profiliert, welche aus niedrig Qualifizierten, Rentnern und, „mit Vorbehalten“, Hausfrauen besteht. Für ihn ist die „Leistungs-Unterklasse“ quasi eine „Nichtklasse“, die sich jedoch von ehemaligen Unterklassen, wie das damalige Bürgertum bzw. das spätere Proletariat entschieden abgrenzt. Für Ralf Dahrendorf (1983) ist nicht die Technisierung, sondern die teuere menschliche Arbeit und der diesbezügliche Preisvorteil der Technik Ursache für den Beschäftigungsrückgang. Die ehemaligen Arbeitenden, Proletarier, sind heute arbeitslos und die früher nicht arbeiten mussten, die Bourgeoisie, sind nun diejenigen, die noch arbeiten dürfen. Er geht davon aus, dass die verbleibende Restarbeit aus immer interessanteren, kreativen Tätigkeiten bestehen wird und somit der Arbeitnehmer besseren Arbeitsbedingungen unterworfen ist.
Guggenberger (1988) ist der Ansicht, dass die verbleibende Erwerbsarbeit zwar zum Teil aus kreativen Dienstleistungstätigkeiten bestehen wird, zum großen Teil jedoch aus routinierten und reglementierten Beschäftigungen. Nicht-Erwerbstätigkeit und Freizeit wird jedoch immer selbstbestimmter und sinnerfüllter verbracht.
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All diese Theorien prognostizieren wachsende Vorteile eines eigenständigen und interessanteren Lebens für die nicht erwerbstätige Bevölkerungsmehrheit. Hier werden also nicht nur die Privilegien für die Erwerbstätigen gesehen, sondern auch die Vorteile für den „nicht arbeitenden Bevölkerungsanteil“.
Da sich diese Theorien mit Zukunftsentwicklungen auseinandersetzen lassen sie sich empirisch aktuell nicht nachprüfen. Jedoch ist festzuhalten, dass begründete Zweifel an den Theorien vom Ende der Arbeitsgesellschaft bestehen. In Deutschland bestand in den letzten Jahrzehnten, und besteht, ein enormer Geburtenrückgang, welcher voraussichtlich dazu führen wird, dass das „deutsche“ Erwerbspersonal potential drastisch sinken wird. Wird davon ausgegangen, dass sich der Arbeitsplatzrückgang und die Zuwanderungen im Rahmen halten und auch mehr Frauen, als heute schon der Fall ist, in die Berufswelt einsteigen, so kommt man trotz allem zu dem Schluß, dass den vorhandenen Arbeitskräften keinesfalls die Arbeit ausgehen wird.
4.2 Politische Theorien sozialer Ungleichheit
Unser Sozial- und Wohlfahrtsstaat hat im Laufe der letzten Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen. Das ökonomische Wachstum und der steigende Wohlstand haben einerseits erst wohlfahrtsstaatliche Leistungen ermöglicht, andererseits führten sie dazu, dass die Leistungen notwendig wurden. Viele Menschen, wie beispielsweise Arme, Arbeitslose, Studierende, Beamte, profitieren von den staatlichen Leistungen und sind auf diese angewiesen. Die Höhe, wie auch die Verteilung der Leistungen, differieren und schaffen somit Ungleichheiten.
Mit dem Anwachsen der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen sind neuere politische Theorien entstanden. Prof. Hradil (2001) favorisiert hier eine Theorie von Reinhard Kreckel (1992), die exemplarisch aufgezeigt werden soll.
Er arbeitete eine Theorie „der politischen Soziologie sozialer Ungleichheit“ aus, die neuere Klassentheorien, Arbeitsmarkttheorien und neuere politische Theorien beinhaltet. Charakteristisch für seinen Denkansatz ist sein „Modell des ungleichheitsbegründeten Kräftefeldes“ bzw. des „konzentrischen Kreises“, welches in folgender Abbildung ersichtlich wird. (Hradil 2001, 87; Quelle: Kreckel 1992, 164)
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Abb. 4: Reinhard Kreckels Modell des ungleichheitsbegründenden Kräftefeldes Nicht nur Arbeit und Kapital wirken als Kräfte zusammen, wie es in Klassentheorien und Arbeitsmarkttheorien der Fall war, sondern der Staat steht als dritte Kraft im „Kräftezentrum“, und es hängt von allen drei Kräften ab, welche Struktur sozialer Ungleichheit sich ergibt. Arbeit, Kapital und Staat wirken nicht unmittelbar, sondern durch Organisationen und Institutionen. Staat: durch Bund, Länder und Gemeinden, Arbeit: durch Gewerkschaften,
Kapital: durch Unternehmerverbände, Großunternehmen etc.
Um diese Verbindung herum befinden sich Institutionen wie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Interessengruppen. Sie tragen keine Dauerkonflikte aus wie Arbeit und Kapital und beanspruchen keine „übergreifende Gültigkeit“ wie der Staat. Für Kreckel stellen auch soziale Bewegungen und Verhaltensweisen einzelne Machtfaktoren dar. Er ist der Ansicht, dass es die „in Schichten, Milieus, Lagen etc. „strukturierte Bevölkerung selbst ist, die die gesellschaftlichen Ungleichheitsverhältnisse ins tägliche Leben übersetzt“ (Hradil 2001, 161).
Für Kreckel besteht ein Machtgefälle innerhalb von Staat, Kapital und Arbeit. Das Gefälle innerhalb der Arbeitnehmerschaft ist hier von besonderer Bedeutung. In der äußersten Lage befinden sich für Kreckel die illegalen, weitgehend rechtlosen Einwanderer und Schwarzarbeiter. Im Machtzentrum der Arbeitnehmerschaft sind hingegen Arbeitnehmer mit Leitungs- und Managerfunktionen angesiedelt. Zwischen diesen beiden gibt es nach Kreckel sieben weitere Abstufungen von Arbeitnehmern, je nachdem, welche Macht sie haben. Nach Kreckel werden die Belange der Frauen von Handelnden in allen Machtbereichen nur geringfügig vertreten. Ein Grund hierfür ist für ihn, dass Frauen in der „unbezahlten inoffiziellen“ Hausarbeit tätig sind (Hradil 2001, 88). Anzumerken ist hier, dass Frauen heutzutage jedoch vermehrt der bezahlten „offiziellen“ Erwerbstätigkeit nachgehen.
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Prof. Hradil (2001) ist der Ansicht, dass Kreckel’s Theorie Strukturbedingungen, Handlungschancen und Handlungsweisen von Akteuren in Politik, Wirtschaft und Arbeitsmarkt verbindet. Kreckel’s Theorie zeigt somit auch deutlich die Wirkungsweise sozialer Ungleichheiten auf. Kulturelle Ursachen und Ursachen des Staates im engeren Sinne für soziale Ungleichheit hat Kreckel nach Meinung von Prof. Hradil jedoch nicht berücksichtigt.
4.3 Soziokulturelle Theorien sozialer Ungleichheit
Neuere soziokulturelle Theorien sagen aus, dass die typischen Werthaltungen, Einstellungen und Verhaltensmuster von Menschen ungleiche Lebensbedingungen hervorbringen. Nach diesen Theorien bestimmt das „Bewußtsein das Sein“ und nicht, wie in anderen Theorien, das „Sein das Bewußtsein“.
Bei den soziokulturellen Theorien ist nach Hradil die Habitus-Theorie Pierre Bourdieus und die Individualisierungstheorie von Ulrich Beck zu nennen.
Die Habitus-Theorie von Pierre Bourdieu ist den herkömmlichen materialistischen Theorien noch sehr nahe. Sein Denkansatz basiert auf einer „Herausarbeitung klassenspezifischer Kulturformen“, dessen Entstehung er soziokulturell erklärt. Er geht von einer ungleichen Verteilung des wirtschaftlichen Kapitals, des Bildungskapitals und des „sozialen Kapitals 1 “ unter der Bevölkerung aus. Je nach Kapitalbesitz ordnet er die Arbeiterklasse, das Kleinbürgertum und die Bourgeoisie in einer „vertikalen Klassenordnung“ an. Horizontal klassifiziert er das Besitzbürgertum, das Bildungsbürgertum und das alte, neue oder exekutive Kleinbürgertum nach Zusammensetzung bzw. Zukunftsaussichten des Kapitalbesitzes eines Gesellschaftsmitgliedes ein. Er ist der Meinung, dass Denk-, Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster der einzelnen Individuen in den einzelnen Klassen automatisch und unbewußt entstehen. So geht er davon aus, dass die Arbeiterklasse sich auf das „Sich-Einrichten“ in bestimmten Verhältnissen konzentriert. Das Kleinbürgertum hingegen, welches der Mittellage entspricht, ist ausgerichtet auf sozialen Aufstieg und auf die Erfüllung vorgegebener kultureller Normen. Der ‘Habitus’ der Bourgeoisie ermöglicht es, sich über „den richtigen kulturellen Standard“ zu erheben, einen eigenen Stil zu entwickeln und diesen als gesellschaftliche Norm zu verbreiten und durchzusetzen. Die Arbeiterklasse ist ihrer „Kultur des Mangels“ ausgesetzt, das Kleinbürgertum ist darauf bedacht und angewiesen, den Regeln der Bourgeoisie gerecht zu werden und somit wiederholt sich die Führung der Bourgeoisie auf kulturelle Art. Nach Prof. Hradil ist Bourdieu’s Habitus-Theorie vor allem in der Frauenforschung und Bildungsforschung bedeutsam. Für die Exploration sozialer Ungleichheiten erweist sich sein Denkansatz nach Prof. Hradil (2001) jedoch nicht als geeignet. (Hradil 2001, 90 - 91)
1 Soziales Kapital: hierunter versteht Bourdieu, nach Prof. Hradil, soziale Beziehungen
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Laut Beck und seiner Individualisierungstheorie lösen sich die herkömmlichen klassischen Schichten auf. Für ihn führt die Individualisierung zur Konfrontation jedes einzelnen mit ungleichen Chancen und Risiken. Jeder einzelne ist praktisch gezwungen, seine eigene soziale Lage individuell zu verarbeiten. Seine Theorie führt weiterhin zur Entstehung von größeren und kleineren stabilen oder instabilen Lebensweisen. Die These von Beck ist in der akademischen Soziologie umstritten, jedoch in der Öffentlichkeit sehr populär. (Hradil 2001, 92 - 94)
5 Soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen
5.1 Überblick
Disparitäten zwischen den Geschlechtern gehören zu den signifikanten Merkmalen moderner Gesellschaften. In unserer heutigen Gesellschaft besteht eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung im Berufs- und Privatleben sowie im öffentlichen Leben. Die Rollenanforderungen zwischen Mann und Frau differieren. Bei Untersuchungen von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern sind besonders die Differenzen von Bedeutung, die Frauen strukturell benachteiligen (Geißler 2000, 45). In den letzten Jahrzehnten haben sich die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau weitestgehend nivelliert. Jedoch existiert immer noch eine soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, welche von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird. Mit dem Abbau sozialer Ungleichheiten sind die Menschen aufmerksamer für die verbliebenen Disparitäten geworden (Geißler 1996, 275).
Die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau kommen am deutlichsten am Arbeitsmarkt zum Ausdruck. Hier sind Ungleichheiten bei der Arbeitsbeschaffung, Arbeitsplatzsicherheit, den Arbeitsbedingungen, den Aufstiegschancen und vor allem bei der Entlohnung zu nennen. Es ist offensichtlich, dass eine Schlechterstellung in dieser Ungleichheitsdimension in allen Lebensbereichen Nachteile mit sich zieht (Lehner 1997, 79).
5.2 Bildung und Ausbildung
Im Bildungsbereich lassen sich Differenzierungen zwischen Mann und Frau am schnellsten und besten abbauen. Mädchen erzielten schon immer in fast allen Bereichen bessere Schulnoten, doch konnten sie diese nicht in adäquate Bildungsabschlüsse umsetzen. In den 60er Jahren wurde über die ungleichen Bildungschancen diskutiert, was dazu führte, dass auch immer mehr Mädchen höhere Bildungsabschlüsse erzielten. Anfang der 80er Jahre gab es zwischen den Abiturientinnen und Abiturienten keine Unterschiede mehr. In der DDR war dies schon in den 60er Jahren der Fall. Mittlerweile erzielen sogar ein wenig mehr Frauen einen allgemeinbildenden Abschluß als Männer wie folgende Tabelle zeigt (Geißler 2000, 46).
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Abb. 5: Schulabgängerinnen und deren Abschlüsse
Trotz der qualifizierteren Schulabschlüsse fanden Frauen nur sehr schwer den Weg in die Hochschulen.
In der DDR wie auch in der Bundesrepublik Deutschland waren 1965 fast drei Viertel der Studierenden Männer. In der DDR wurden die Studienchancen der Frauen denen der Männer recht schnell angeglichen, was wohl auf die „studienfreundlicheren“ Bedingungen für Frauen zurückzuführen war. Es gab kostenlose Kinderkrippen, „Kinderzuschläge“ auf Stipendien und sonstige Förderungen. In der Bundesrepublik ging die Entwicklung nicht so schnell voran. In den 80er Jahren lag der Anteil der Studentinnen bei circa 40 Prozent, 1995 nur bei 44 Prozent. Allerdings ist zu vermerken, dass bei jungen westdeutschen Frauen der Anteil an Studienanfängerinnen seit 1995 bei circa 52 Prozent liegt und sie somit ihre männlichen Kommilitonen eingeholt haben (Geißler 2000, 45 - 46).
Die Frauenforschung betont jedoch, dass immer noch traditionelle Unterschiede bei der Entscheidung für bestimmte Schul- und Studienfächer sowie bei der Berufsausbildung bestehen. Frauen belegen weitestgehend „frauentypische“ Studiengänge wie „Erziehungs-, Sozial-, Sprach- und Kulturwissenschaften“. Studiengänge wie Ingenieurwissenschaften (1997 nur 1/5 der Frauen in allen Ländern vertreten), Mathematik/Naturwissenschaften (1/3) wie auch Jura/Wirtschaftswissenschaften (1/3) werden gemieden (Geißler 2000, 46). Zum Teil kann diese Tendenz auf Umgangs- und Organisationsformen in den Schulen zurückgeführt werden. Es konnte festgestellt werden, dass Schülerinnen von reinen Mädchengymnasien häufiger Leistungskurse der Physik, Chemie und Mathematik belegen und auch später häufiger diese Studiengänge wählen. Hier wird offensichtlich, dass in den Köpfen der Lehrenden wie auch der Schülerinnen und Schüler traditionelle Vorurteile über geschlechtstypische Begabungen vorhanden sind. Auch im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind die Frauen die Verliererinnen. 1997 hatten 53 Prozent, in den neuen Ländern sogar 55 Prozent der Frauen, die eine Lehrstelle suchten, keinen Ausbildungsplatz. Nach Ausbildungsabschluß werden Frauen seltener als Männer vom Arbeitgeber übernommen und beginnen ihre Berufslaufbahn meist auf niedrigerem Niveau. Auch sind für Frauen nur recht wenig Ausbildungsberufe eröffnet (Geißler 2000, 46).
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„1997 erlernten 54 % der jungen Frauen lediglich 10 Berufe: Bürokauffrau, Arzthelferin, Zahnarzthelferin, Kauffrau im Einzelhandel, Friseurin, Industriekauffrau, Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk, Bankkauffrau, Hotelfachfrau, Kauffrau für Bürokommunikation.“ (Geißler 2000, 46)
5.3 Arbeitswelt
Es wird deutlich, dass sich die besseren Bildungschancen für Frauen nicht in bessere und adäquate Berufschancen umsetzen lassen. Immer mehr Frauen sind in den letzten Jahren in die Erwerbstätigkeit gegangen. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass es immer mehr Single-Frauen gibt, die ihre Erfüllung im Beruf sehen und auch die Frauen mit Kindern sowie verheiratete Frauen möchten nicht nur „Frau am Herd“ spielen. So waren 1998 55 Prozent der westdeutschen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig und in den neuen Ländern sogar 70 Prozent. Auch die Anzahl der verheirateten berufstätigen Frauen ist von 46 Prozent im Jahr 1980 und 59 Prozent im Jahr 1999 angestiegen, in den neuen Bundesländern auf 79 Prozent (Geißler 2000, 46). Der Arbeitsmarkt ist jedoch ein geschlechtsspezifisch geteilter Markt, der für Frauen „schlechtere Arbeitsbedingungen, niedrigere Einkommen, niedrigeres Sozialprestige sowie höhere Armuts- und zum Teil auch Arbeitsplatzrisiken“ mit sich bringt. Auch haben Frauen schlechtere Chancen, im Beruf aufzusteigen. (Geißler 2000, 46 - 47)
Zwar wurde der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern verringert, jedoch verdienten die Arbeiterinnen in den Bereichen Industrie, Handel, Banken und Versicherungen nur 79 Prozent des Bruttoverdienstes der Männer (Geißler 2000, 47). Es stellt sich die Frage, wo die Ursachen für die niedrigeren Frauenlöhne zu suchen sind. Da das Prinzip gilt „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ fällt die „Lohndiskriminierung“ eher weg. Eine Erklärung für die Einkommensunterschiede könnte sein, dass Frauen vermehrt in den „frauentypischen“ Berufsfeldern anzutreffen sind und diese schlechter bezahlt werden als die „männlichen“ Berufe. Verschiedene Untersuchungen sind diesem Phänomen nachgegangen. So sind hier die Humankapitaltheorie, die Arbeitsmarktsegmentationstheorien, das Alternativrollenkonzept und die These der Berufssegregation zu nennen (Lehner 1997, 81). Humankaptialtheoretiker sind der Ansicht, dass die Produktivität einer Arbeitskraft mit der Qualifikation und der Berufserfahrung steigt und für diese höhere Produktivität ein höheres Einkommen bezahlt wird. Die ausführliche Erklärung dieser Theorie ist in Kap. 4.1, Seite 10, zu sehen. Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede resultieren nach dieser Theorie daraus, dass Frauen in Bildung und Weiterbildung weniger investieren als die Männer. Es wird angenommen, dass Frauen bei der Berufswahl diskontinuierliche Berufsabläufe einschlagen, „die eine kürzere Verwertungszeit des Humankapitals und weniger Berufserfahrung im Vergleich zu Männern mit sich bringen“ (Lehner 1997, 81). Aufgrund der Unterbrechungszeiten handeln Frauen rational, wenn sie ihr Humankapital
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nicht einsetzen. Frauen mit ähnlichem Bildungs- und Berufsverhalten wie Männer müssten nach dieser Theorie ähnliche Einkommen erzielen wie ihre männlichen Kollegen. Segmentationstheoretiker gehen davon aus, dass Frauen auf den disprivilegierten sekundären Teilzeitmärkten arbeiten und dort keine durchlaufenden Berufsabläufe erwartet werden. Das Alternativrollenkonzept zeigt deutlich, dass Frauen immer noch gerne in der „Nur-Hausfrauen-Rolle“ gesehen werden und der Gesellschaft noch viel am Erhalt dieses Zustandes liegt (Lehner 1997, 85). Hier wäre zu diskutieren, ob das Mutterschutzgesetz wirklich den Frauen zugute kommt.
In Ostdeutschland waren die Einkommensunterschiede geringer ausgeprägt, was heute noch der Fall ist. Des weiteren zeigen Untersuchungen, dass sich Selbständigkeit für Frauen besser bezahlt macht. 1995 waren ein Viertel der Frauen selbständig, welche 87 Prozent der männlichen Einkommen erzielen konnten (Geißler 2000, 47).
In der Berufshierarchie aufzusteigen gestaltet sich für Frauen wesentlich diffiziler als für Männer. In leitenden Positionen wird eine geschlechtsspezifische Auslese deutlich. Je höher die Berufshierarchie, desto geringer ist der Frauenanteil. Die Führungskräfte in Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Justiz sind fast ausschließlich Männer. Selbst in Bereichen wie beispielsweise des Bildungs- und Gesundheitswesens, in dem mehr Frauen als Männer arbeiten, sind die Chefetagen überwiegend mit Männern besetzt. An Hochschulen gelangen Frauen beispielsweise meist nur in die schlechter bezahlten C2-Professuren, die besetzten C4-Professuren mit Frauen können an den „Händen“ abgezählt werden, was in folgender Abbildung deutlich wird.
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Frauen und Männer in Bildung und Wissenschaft 1997
100
90 80 70 60 50
%
40 30 20 10 0
Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden Schulen mit Hoch schulreife
Linie unten: Frauen in Prozent
Linie oben: Männer in Prozent
Grund- und Strukturdaten 1998/ii; Statistisches Bundesamt, Fachserie 11; BLK-Bericht Frauen in Führungspositionen, Heft 68. (Geißler 2000, 47)
Abb. 6: Frauen und Männer in Bildung und Wissenschaft, 1997
Die Kausalitäten für die erschwerten Aufstiegschancen für Frauen sind vielschichtig. Die wohl bedeutendsten Hindernisse für die Frauen sind die „traditionelle geschlechtstypische Rollentrennung“ in der Familie (siehe Kap. 5.5) und die bestehenden Vorurteile gegenüber Frauen im Berufsleben. Ein hoher Prozentsatz der Frauen beklagen sich darüber, dass sie mehr leisten müssen als Männer, um in ihrem Beruf aufzusteigen. Männer hingegen zweifeln an Kompetenz, Belastbarkeit und Führungsqualität der Frauen. In der Regel entscheiden Männer darüber, ob Frauen in eine höhere Position kommen. Ist dies der Fall, können Vorurteile hier zum tragen kommen (Geißler 2000, 48).
Empirische Studien belegen, dass Frauen den Anforderungen in Führungspositionen genauso gewachsen sind wie Männer. Eine im Jahr 1996 durchgeführte Studie in Frankreich zeigte sogar, dass die Betriebe, welche von Frauen geführt wurden, doppelt so schnell wuchsen und doppelt so rentabel waren, wie die von Männern geführten Unternehmen (Geißler 2000, 48).
5.4 Politik
Erst 1919 erhielten die Frauen in Deutschland das Wahlrecht, von politischen Ämtern waren sie gänzlich ausgeschlossen. Diese jahrhundertelange Aussperrung von Frauen aus der
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Politik ist heute noch spürbar.
In einer durchgeführten Studie des Allensbacher Instituts für Demoskopie wurde festgestellt, dass sich 1999 56 Prozent der Männer, jedoch nur 33 Prozent der Frauen für Politik interessierten.
In den Parteien sind Frauen bis heute Minderheiten geblieben. Ende 1998 waren nur 17 Prozent der CSU-Mitglieder Frauen, bei der FDP 25 Prozent, der SPD 29 Prozent, der höchste Frauenanteil war bei dem Bündnis 90/Die Grünen mit 36 Prozent und bei der PDS mit 46 Prozent vertreten. Auch bei den Gewerkschaften waren nur 31 Prozent der Mitglieder Frauen.
In den letzten beiden Jahrzehnten ist die Zahl der Parlamentarierinnen kontinuierlich gewachsen. Ihr Anteil ist von 1980 von 9 Prozent auf 31 Prozent im Jahre 1990 angestiegen. Dies ist wohl auf die Quotenregelung und die Werbung um die „Gunst der Frauen“ zurückzuführen. Auch auf der Führungsebene sind Frauen immer häufiger vertreten. Bundeskanzler Konrad Adenauer holte 1961 die erste Frau, Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) in sein Kabinett. Seitdem regierten bis 1987 immer zwei Frauen auf Bundesebene mit, die jedoch für die „frauentypischen“ Bereiche zuständig waren (Geißler 2000, 48). Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde erstmals als dritte Frau in das Justizministerium, ein klassisches Männeramt, geholt. 1993 wurde Heide Simonis (SPD) als erste und bisher einzige Frau zur Ministerpräsidentin gewählt. Die erste Präsidentin des Bundestages, Annemarie Renger (SPD), führte ihr Amt von 1972 - 1976 aus, welches dann von 1988 -1998 weiter von Rita Süssmuth (CDU) ausgeübt wurde. Weiterhin zu erwähnen sind Jutta Limbach, als erste Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts seit 1994 und Claire Marienfeld (CDU), als erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages seit 1995 (Geißler 2000, 49).
Angela Merkel bekam im April 2000 als erste Frau den Vorsitz in einer der großen Volksparteien, der CDU (Geißler 2000, 49). Zur Bundeskanzlerwahl wurde sie jedoch nicht nominiert. Edmund Stoiber (CSU) und Merkel lieferten sich erbitterte Wortgefechte, welche A. Merkel verlor. Es läßt sich darüber streiten, ob ihre Fähigkeiten geringer sind als die von Stoiber oder ob sie eben doch bloß „nur eine Frau“ ist.
5.5 Rolle in der Familie
Um die Schwierigkeiten bei der Gleichstellung der Frauen in Beruf und Politik verstehen zu können, muss ihre Rolle in der Familie verstanden werden. In der bürgerlichen Gesellschaft bekam der Mann die Rolle des Erwerbstätigen außer Haus sowie die öffentlichen Aktivitäten und die Frau war für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig. Um Veränderungen an der Arbeitsteilung in Beruf und Politik herbeizuführen, muss auch etwas an der Arbeitsteilung in der Familie geändert werden. Damit die Frau in Politik und Beruf tätig und
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erfolgreich werden kann, muss sie in der Familie entlastet werden. Selbst in unserer heutigen Zeit beteiligen sich die Männer immer noch nicht viel an der Hausarbeit. Eventuell beteiligen sie sich noch an der Kinderbetreuung, aber Waschen, Putzen und Kochen bleibt weitestgehend den Frauen überlassen, was zahlreiche Studien belegen. Frauen fühlen sich daher durch die Doppelbelastung, Beruf und Haushalt, sehr viel stärker belastet als Männer. In ihren Freizeitmöglichkeiten sehen sich 66 Prozent der Frauen mit Kindern von 6 - 12 Jahren eingeschränkt, im Gegensatz zu nur 15 Prozent der Väter. Die rigide Arbeitsteilung in den Familien erweist sich als „Haupthindernis für die Gleichstellung der Frauen in Arbeitswelt und Politik“. Viele Frauen steigen mit der Geburt ihres Kindes aus dem Beruf aus oder verüben nur noch einen Teilzeitjob. Somit verbauen sie sich Aufstiegschancen in ihrem Beruf. Falls sie nach Jahren wieder in den Beruf einsteigen wollen, ist dies mit Schwierigkeiten verbunden und meist ist auch ein beruflicher Abstieg vorprogrammiert.
„Spitzenberufe“ in denen sehr viel Engagement gefordert wird, sind nur dann zu bewältigen, wenn zu Hause „der Rücken freigehalten“ wird. Traditionsgemäß ist hierfür die Frau zuständig. Um Spitzenkarrieren zu erreichen muss in jungen Jahren schon am beruflichen Aufstieg gefeilt werden. Dies erfordert viel Engagement und Zeit. Meist ist dies in der Lebensphase der Fall, in der Frauen durch Heirat und Kinder stark beansprucht werden. Frauen entscheiden sich oft zugunsten der Familie gegen eine berufliche Karriere. Falls Frauen eine berufliche Karriere anstreben, sind es meist ledige Frauen. So waren laut einer Studie 1996 nur 3,5 Prozent der Männer in Führungspositionen ledig, im Gegensatz zu 7,5 Prozent der Frauen. In Universitäten gestaltet sich die Hochschulkarriere der Frauen und Männer ähnlich. Geißler 2000, 49 - 50)
6 Schluß/Diskussion
Der Blick zurück in die Menschheitsgeschichte belegt das Bestehen einer dauerhaften sozialen Ungleichheit. Schon immer gab es Unterdrückte und Unterdrückende. Doch die globale Betrachtung macht auch deutlich, daß das Mißverhältnis gerade in modernen Gesellschaften geschrumpft ist, zumindest die Notwendigkeit der Abschaffung sozialer Ungleichheit erkannt ist und durch die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und damit durch Volkes Wille auf den Weg gebracht ist. Die soziale Gleichheit wird nie zu erreichen sein, dazu sind die Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit von heute zu vielfältig. Obwohl unsere Gesellschaft immer noch eine große Wirtschaftsmacht darstellt, sind viele Menschen von Armut betroffen. Randgruppen, wie beispielsweise Wohnungslose, Behinderte, Ausländer und Immigranten geraten immer mehr ins Abseits. Ohne wohlfahrtstaatliche Leistungen würden viele Menschen, z. B. Arbeitslose, Studenten, Alleinerziehende, ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Auf der anderen Seite leben in unserer Gesellschaft
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Menschen im extremen Wohlstand und haben einen beruflichen gutsituierten Status. Exemplarisch für die Erscheinungsformen sozialer Ungleichheit in der Moderne wurden die Disparitäten zwischen den Geschlechtern aufgezeigt. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten sind zwar nicht neu, jedoch ist die Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Ungleichheiten zwischen Gruppen, deren Zugehörigkeit man sich nicht aussuchen kann, mit dem Abbau anderer Ungleichheiten enorm gestiegen.
In Grundgesetz Art. 3 ist vermerkt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. An den Gesetzen und der Quotenregelung kann gesehen werden, dass der Staat ein Interesse hat, die Disparitäten zwischen Männern und Frauen zu minimieren bzw. abzuschaffen. Jedoch ist es schon traurig, dass hierfür überhaupt Gesetze notwendig sind. Das Ziel einer modernen Gesellschaft sollte sein, dass keine Gesetze oder Quotenregelungen zur Gleichstellung der Frau mehr nötig sind, sondern dass es selbstverständlich wird. Die Politik versucht demnach, soziale Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auszuschalten, jedoch stößt sie an ihre Grenzen.
In modernen Gesellschaften ist soziale Ungleichheit keineswegs nur unerwünscht. Einige Ungleichheiten sind toleriert oder akzeptiert, manche sogar ausdrücklich gewollt. So ist eine beispielsweise leistungsentsprechende Entlohnung durchaus gewollt und in der Bevölkerung akzeptiert. Allerdings sind Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in der Bevölkerung keineswegs akzeptiert.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Frauen es schwerer haben, Karriere zu machen. Meist beginnen Frauen ihren beruflichen Lebensweg aus niedrigeren Ausgangspositionen als Männer (Hradil 2001, 397) und haben nur geringe Aufstiegschancen. Die verschiedenen Theorien sozialer Ungleichheit versuchen, Teilaspekte sozialer Ungleichheit zu erklären und geben einen Einblick, warum soziale Ungleichheit existiert. So gehen beispielsweise Humankapitaltheoretiker davon aus, dass Frauen zu wenig in ihre Aus-und Weiterbildung investieren. Die Theorien der Arbeitsmarktsegmentation sehen Frauen in einen „Jedermannsmarkt“ gedrängt, in dem sie vor allem in schwierigen wirtschaftlichen Phasen von einem hohen Arbeitsplatzrisiko betroffen sind. Nach Reinhard Kreckels Theorie sind die Belange der Frauen von den Akteuren in allen Machtbereichen nur geringfügig vertreten.
Soziokulturelle Theorien beziehen das Denk-, Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster der einzelnen Individuen in ihre Theorien mit ein, so beispielsweise die Habitus-Theorie von Pierre Bourdieu, welche für die Frauenforschung von besonderer Bedeutung ist. Solange im Bewußtsein der Menschen keine Änderung stattfindet, solange wird soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern bestehen bleiben. So sollte der Arbeitsmarkt für
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erwerbstätige Frauen freundlicher gestaltet werden, die Männer sollten ihre Frauen im Haushalt mehr unterstützen und die Meinungen über Frauen im Beruf sollten sich ändern. In unserer modernen Gesellschaft besteht zum Teil immer noch die Meinung, dass Frauen, die arbeiten, „Rabenmütter“ sind und weder Beruf noch Kind gerecht werden. Karrierefrauen werden als „Emanzen“ tituliert und „Nur-Hausfrauen“ gelten bei einigen Menschen als „faul und dumm“. Es existieren etliche Vorurteile, die es den Frauen im Berufs- wie aber auch Privatleben schwer machen. Es sollte die Aufgabe eines jeden einzelnen, aber auch der Gesellschaft als Ganzes, sein, diese Vorurteile abzubauen. Erst wenn sich etwas in unserer „männerdominierten“ Gesellschaft ändert, kann soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verschwinden.
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7 Anhang
7.1 Literatur
Geißler, Rainer: Ungleichheit zwischen Frauen und Männern, in: Informationen zur politischen Bildung: Sozialer Wandel in Deutschland. München: Franzis’ print & media Vertrieb 4. Quartal 2000, Heft Nr. 269, S. 45 - 51
Hradil, Stefan: Soziale Ungleichheit in Deutschland. Opladen: Leske + Budrich 2001, 8. Auflage
Hradil, Stefan: Soziale Ungleichheit, soziale Schichtung und Mobilität, in: Korte, Hermann/Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. Opladen: Leske + Budrich 2000, 5., erweiterte und aktualisierte Auflage, S. 193 - 215
Lehner, Anja: Der „kleine Unterschied“ - Wandel in der Einkommensungleichheit zwischen den Geschlechtern?, in: Müller, Walter (Hrsg.): Soziale Ungleichheit. Neue Befunde zu Strukturen, Bewußtsein und Politik. Opladen: Leske + Budrich 1997, S. 79 - 107
7.2 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Hauptgruppen im Statusaufbau der ländlichen Feudalgesellschaft.................2 Abb. 2: Hauptgruppen im Statusaufbau der Mittelalterlichen Stadt ............................3 Abb. 3: Erik Olin Wrights Klassenmodell (Hradil 2001, 66).......................................8 Abb. 4: Reinhard Kreckels Modell des ungleichheitsbegründenden Kräftefeldes.....13 Abb. 5: Schulabgängerinnen und deren Abschlüsse ..................................................16 Abb. 6: Frauen und Männer in Bildung und Wissenschaft, 1997 ..............................19
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Renate Heinss, 2002, Formen sozialer Ungleichheit in der Moderne in Deutschland. Disparitäten zwischen den Geschlechtern, München, GRIN Verlag GmbH
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