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BA Mosbach BW 00
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1. Allgemeines zur Bauauftragsrechnung 3
1.1. Die Angebotskalkulation 4
1.2. Die Auftragskalkulation 4
1.3. Die Arbeitskalkulation 5
1.4. Die Nachkalkulation 5
2. Kalkulationsverfahren 6
2.1. Kalkulation mit Zuschlagsermittlung über die Endsumme 7
2.2. Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen 7
3. Durchführen einer Angebotskalkulation über die Endsumme 8
3.1. Berechnung des Kalkulationslohnes 8
3.2. Berechnung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) 9
3.3. Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle (GK) 15
3.4. Durchführen der Umlage 17
3.5. Berechnung der Angebots-Einheitspreise 18
4. Erstellen der Arbeitskalkulation 24
5. Erstellen der Nachkalkulation 31
5.1. Ermittlung des Ertrages der Baustelle nach Aufmaß 32
5.2. Ermittlung und Aufsummierung der Baustellengemeinkosten (BGK) 34
5.3. Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag 36
5.4. Auswertung der Ergebnisse 37
6. Literaturverzeichnis 38
2
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Bei einem Vertragsabschluss zwischen Bauherrn und Bauunternehmen bildet der Preis zusammen mit der genauen Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten die wichtigste Grundlage.
Die Berechnung der Preise ist Gegenstand der Kalkulation.
Diese muss alle kostenbeeinflussenden Faktoren bereits vor der Bauausführung berücksichtigen. Die Vielzahl dieser Faktoren macht bei jedem Bauvorhaben eine erneute und ausführliche Preisermittlung erforderlich und führt selbst bei gleichartigen Bauvorhaben zu stets neuen , mitunter nicht vergleichbaren Preisen.
Da die angebotenen Preise bei der Auftragserteilung zum festen Vertragsbestandteil werden, sind Preisschätzungen oder Übernahmen von Preisen aus anderen Angeboten mit erheblichen Risiken verbunden. Nur durch eine sorgfältige Preisermittlung, die betriebswirtschaftlichen Erfordernissen, firmenspezifischen Leistungsansätzen sowie bau- und verfahrenstechnischen Zusammenhängen entspricht, können Risiken, sowohl für den Bauherrn als auch für das Bauunternehmen verringert werden.
Aus diesem Grund wird vor Beginn bzw. über die Dauer der Bauausführung ein hohes Augenmerk auf die Kosten gelegt und unter dem Begriff „Bauauftragsrechnung“ zusammengefasst.
Dabei stehen in den verschiedenen Phasen der Objektbearbeitung verschiedene Arten der Bauauftragsrechnung zur Auswahl, die als Entscheidungshilfe dienen können.
Man unterscheidet dabei zwischen:
- $QJHERWVNDONXODWLRQ zur Preisermittlung vor der Auftragsvergabe
- $XIWUDJVNDONXODWLRQ zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe und zur Einarbeitung
von Verhandlungsergebnissen mit dem Bauherrn
- $UEHLWVNDONXODWLRQ als Teil der Arbeitsvorbereitung
- 1DFKNDONXODWLRQ als Kontrolle der laufenden Bauausführung bzw. zur Beurtei-
lung des wirtschaftlichen Erfolges einer Baumaßnahme für den Unternehmer.
Im Wesentlichen wird im Zuge dieser Studienarbeit auf die Schwerpunkte Angebotskalkulation, Arbeitskalkulation und Nachkalkulation eingegangen werden. Die Auftragskalkulation wird lediglich kurz und nur am Rande beschrieben werden, da sie im wesentlichen nur eine Überarbeitung der Angebotskalkulation darstellt.
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Semesterarbeit Baukalkulation.doc
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Im Rahmen der Bauauftragsrechnung steht die Angebotsbearbeitung bzw. die Angebotskalkulation an erster Stelle. Sie dient der Ermittlung von Angebotspreisen, i.d.R. auf Basis eines vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses (kurz „LV“), die bei Auftragserteilung bindende Vertragsgrundlage werden. Die Angebotskalkulation soll sicherstellen . dass den bei der Auftragsausführung anfallenden Aufwendungen entsprechende Erträge gegenüberstehen.
Die Angebotskalkulation muss daher auf Kosten- und Leistungsansätzen aufbauen, die so exakt wie möglich die Kostenentwicklung eines Bauvorhabens vorwegnehmen. Grundsatz für die Angebotserstellung muss es daher sein, dass Kosten- und Leistungsansätze auf der Grundlage der realistischen Einschätzung der Leistungsfähigkeit des einzelnen Unternehmens sowie unter Berücksichtigung aller die Kostenentwicklung beeinflussenden Faktoren erstellt werden.
Selbstverständlich unterliegen Preise in einer Marktwirtschaft auch den Einflüssen der aktuellen Marktsituation. Erforderlich Zuschläge oder Nachlässe zur Anpassung der Preise an diese Situation dürfen jedoch ausschließlich im Rahmen des unternehmerischen Entscheidungsspielraumes nach Erstellung der gesamten Kostenberechnung vorgenommen werden. Die Angebotskalkulation dient somit zunächst nicht der Ermittlung eines am Markt durchsetzbaren Preises sondern ausschließlich der Berechnung der bei der Durchführung mindestens zu erwartenden Kosten.
Zur endgültigen Berechnung der Angebotspreise, in Anpassung an die Marktlage, sind erforderliche Zuschläge oder Nachlässe in einem nächsten Schritt nachvollziehbar und begründbar in die Angebotskalkulation zu integrieren.
Als Berechnungsverfahren stehen hier zwei Verfahren der Zuschlagskalkulation, die Kalkulation mit Zuschlagsermittlung über die Endsumme, auch Umlagekalkulation genannt, und zum anderen die Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen, auch Zuschlagskalkulation genannt, zur Auswahl, auf die im folgenden nochmals näher eingegangen wird.
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Nach Abgabe eines Angebotes an den Bauherrn kommt es in der Regel vor Vertragsabschluß zu Auftragsverhandlungen, in deren Verlauf in deren Verlauf in beiderseitigem Einverständnis Änderungen innerhalb der ursprünglichen Ausschreibung vorgenommen werden. Diese betreffen zumeist den Bauumfang, die Ausführungsart und -qualität, Bauzeit bzw. –fristen, Einheitspreise oder auch die Zahlungsmodalitäten. Die Konsequenzen, die solche Änderungen auf den letztlich zu vereinbarenden Preis des Angebotes haben, können nur beurteilt werden, wenn die Änderungen der Ausschreibung bzw. der Auftragsverhandlung direkt in die Angebotskalkulation eingearbeitet werden.
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Die letzte Fassung der Kalkulation, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültig ist, wird im Sprachgebrauch der Bauauftragsrechnung als „Vertragskalkulation“ bzw. teilweise auch als „Vertragskalkulation“ bezeichnet.
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Nach jedem Vertragsabschluß wird vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten eine Arbeitsvorbereitung notwendig. Dabei werden Verträge mit Lieferanten und Nachunternehmern geschlossen, Dispositionen bezüglich des Personals und der erforderlichen Geräte getroffen sowie der Bauablauf detailliert vorgeplant. Dabei kann es zu Änderungen von Kosten- und Leistungsansätzen kommen, die aufgrund geänderter Bauverfahren und -techniken notwendig werden, und deren Einarbeitung dann zur „Arbeitskalkulation“ führen. Wenngleich dies auf die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise keinen Einfluss mehr hat, besteht dennoch die Notwendigkeit, die finanziellen Auswirkungen innerhalb der Arbeitskalkulation zu dokumentieren. So können die für die Baustelle verantwortlichen anhand der Arbeitskalkulation bereits vor und während der Bauausführung Hinweise auf wirtschaftliche Fehlentwicklungen erhalten und entsprechende Maßnahmen einleiten um die erfolgreiche Abwicklung zu gewährleisten. Auch bei der späteren Erstellung regelmäßiger Leistungsermittlungen, sogenannter „Leistungsmeldungen“, bei der Vereinbarung von Akkordsätzen sowie der terminlichen Beurteilung muss auf eine Arbeitskalkulation zurückgegriffen werden können. Im Rahmen der Arbeitskalkulation bzw. im laufenden Bauprozess wird darüber hinaus festgelegt, im welchem Unfang und für welche Leistungspositionen eine gesonderte Nachkalkulation erforderlich ist. Dies wird i.d.R. für Schwerpunktpositionen festgelegt, die in der Summe großen Anteil am Gesamtvolumen des auszuführenden Auftrages haben.
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Bei der Nachkalkulation werden die Ansätze der Angebots- bzw. auch der Arbeitskalkulation den tatsächlichen Aufwendungen gegenübergestellt. Weichen die Werte voneinander ab, kann dies auf organisatorische Mängel bei der Bauausführung schließen lassen, die möglicherweise im weiteren Verlauf korrigiert werden können. Ist dies nicht der Fall, sind Kosten- und Leistungsansätze der Angebot- bzw. Arbeitskalkulation unzutreffend. Dies muss bei zukünftigen Angebotsbearbeitungen berücksichtigt werden, damit zukünftige Verluste bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme verhindert werden.
Eine aussagekräftige Nachkalkulation kann jedoch nur erstellt werden, wenn die Baustellenberichte den Aufwand richtig erkennen lassen und wenn darüber hinaus die Löhne aus der Lohnabrechnung sowie der Materialverbrauch aus Lieferscheinen bzw. Lieferantenrechnungen fortlaufend aufaddiert werden. Somit kann wöchentlich, i.d.R. aber eher monatlich oder spätestens nach Ende der Arbeiten ein Vergleich zwischen Aufwand und Ertrag einer Baustelle bzw. eines Bauprojektes angestellt werden.
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Im Allgemeinen erfolgt die Berechnung von Angebotssummen nach einer Aufschlüsselung nach Kostengruppen, die sich folgt zusammensetzt:
Einzelkosten der Teilleistung (EKT) bestehend aus:
Einzellohn- u. Gehaltskosten Einzelkosten der Baustoffe u. –teile Einzelkosten der Bauhilfsstoffe u. –teile Einzelkosten der Hilfs- u. Betriebstoffe Einzelkosten der Baugeräte Einzelkosten der Fremd- u. Nachunternehmerleistungen + Gemeinkosten der Baustelle (GK) bestehend aus:
Kosten der Baustelleneinrichtung Bauleitungskosten Sozial- und Lohnnebenkosten Kosten der Planung und technischen Beratung Allgemeine Baukosten Sonderkosten
Weiterhin werden die Kostengruppen „Einzelkosten der Teilleistung (EKT)“ und „Gemeinkosten (GK)“ nochmals in Untergruppen, sogenannte Kostenarten, kurz KOA, unterteilt. Hierbei haben sich in der Praxis folgende Kostengliederungen durchgesetzt:
Bei den in der Bauwirtschaft üblichen Kalkulationsverfahren zur Bildung von Einheitspreisen werden die Gemeinkosten den Einzelkosten als Zuschlag zugerechnet. Somit handelt es sich, wie bereits unter Punkt 1.1. angeführt, um Verfahren der Zuschlagskalkulation.
Dabei werden die nachfolgend beschriebenen zwei Varianten, die Kalkulation mit Zuschlagsermittlung über die Endsumme, auch Umlagekalkulation genannt, und die Kalkulation mit vorberechneten Zuschlägen, auch Zuschlagskalkulation genannt, unterschieden.
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Bei der Kalkulation mit Zuschlagsermittlung über die Endsumme, der sogenannten Umlagekalkulation, sollte für alle größeren und insbesondere komplexere Bauobjekte eingesetzt werden, da sie unabhängig von Besonderheiten des Leistungsverzeichnisses und von den Baustellengegebenheiten durchgeführt werden kann sowie das Gemeinkosten der Baustelle immer objektspezifisch ermittelt und angepasst werden. Bei dieser Kalkulationsart werden bestimmte, nicht den Einzelkosten einer Teilleistung direkt zuordenbare, Baukosten über deren Endsumme auf diese umgelegt. Zu diesen umzulegenden Kosten gehören die Gemeinkosten der Baustelle, die allgemeinen Geschäftskosten sowie der Zuschlag für unternehmerisches Wagnis und den Gewinn. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass vor der eigentlichen Umlage alle bei der Bauabwicklung anfallende Kosten in vollständiger Höhe vorliegen müssen.
Aufwendig bei diesem Verfahren der Kalkulation erweist sich allerdings die Tatsache, dass ein doppelter Rechengang, d.h. einmal zur Errechnung der Gesamtsumme der Herstellkosten der Teilleistungen und zum Zweiten zur Ermittlung der Angebotsendsumme nach Ermittlung Gemeinkosten der Baustelle sowie deren Umlage. Dies wiederholt sich ebenfalls bei jeder Mengenänderung bzw. bei Änderungen im Leistungsansatz einer Position. Der endgültige Einzelpreis einer Position entsteht erst nach Durchführung des zweiten Rechenganges, so dass eine Kontrolle der Positions-Endpreise während der Kalkulation nicht möglich ist. Jedoch stellt dieser erhöhte Rechenaufwand bei Verwendung einer entsprechenden Kalkulationssoftware bzw. eines entsprechenden EDV-Systems kaum eine Mehrbelastung dar.
Nachfolgend wird beispielhaft eine Kalkulation mit Hilfe dieses Verfahrens durchgeführt und veranschaulicht.
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Die Kalkulation mit vorberechneten bzw. vorgegebenen Zuschlägen, auch Zuschlagskalkulation genannt, stellt im eigentlichen Sinne kein grundsätzlich von der Kalkulation über die Endsumme abweichendes Preisermittlungsverfahren dar. Im Gegensatz zum o.g. Verfahren wird jedoch insbesondere im Hinblick auf baustellenbezogene Gemeinkosten sowie die Mittellohnberechnung mit erheblichen Vereinfachungen gerechnet.
Nachdem im ersten Schritt wie beim Umlageverfahren die Einzelkosten der Teilleistung in gleicher Weise berechnet wurden, entfällt hier jedoch die gesonderte Berechnung der Baustellengemeinkosten sowie des baustellenspezifischen Mittellohnes. Die notwendige Höhe der Zuschläge muss anhand von Erfahrungswerten, Soll-Ist-Vergleichen und Nachkalkulationen ermittelt werden. Zusammen mit den Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn ergeben sich so Zuschlagssätze, die z.B. nach Ablauf eines Geschäftjahres festgelegt und einheitlich bei allen Angeboten zugrunde gelegt werden.
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Dipl.-Ing. (BA), M.Sc. Marco Schneider, 2003, Durchführung einer praktischen Baukalkulation, Munich, GRIN Publishing GmbH
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