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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Das Schwedische Modell. 3
3. Das soziale Sicherungssystem Schwedens. 4
4. Die Einzelversicherungen. 7
4.1 Die Krankenversicherung. 7
4.2 Die Elternversicherung. 9
4.2.1 Elterngeld. 9
4.2.2 Zeitweiliges Elterngeld. 11
4.2.3 Schwangerschafts- und Kindergeld. 11
4.3 Die Unfallversicherung. 12
4.4 Die Rentenversicherung. 13
4.4.1 Die Grundrente. 14
4.4.2 Allgemeine Zusatzrente. 15
4.4.3 Rentenfinanzierung. 15
4.5 Die Arbeitslosenversicherung. 16
4.6 Soziale Mindestsicherung. 18
5. Aktuelle Probleme. 19
Literatur
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1. Einleitung
Das Schwedische Modell gilt als Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats. Kennzeichnend ist die Kombination von aktiver Arbeitsmarktpolitik mit einem universalistischen sozialen Sicherungssystem. Das Sozialversicherungssystem Schwedens zeichnet sich insbesondere durch seine umfassenden und hohen Leistungen aus. Seine Ausgestaltung soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Meine Ausführungen beschränken sich deshalb auf die Darstellung der Strukturen des schwedischen Sozialversicherungssystems. Wichtige Punkte sind dabei die Finanzierung, der Kreis der Gesicherten sowie die Leistungskataloge der Einzelversicherungen. Ziel ist es nicht, die schwedische Sozialpolitik und weitere außerhalb des Sozialversicherungssystems stehende Maßnahmen oder Einrichtungen zu beschreiben. Auch würde ein Vergleich zu anderen europäischen Sozialversicherungssystemen den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Zur Vorgehensweise: In einem ersten Abschnitt werde ich das schwedische Wohlfahrtsmodell kurz erklären, um den Stellenwert des Sozialversicherungssystems zu verdeutlichen. Ein weiterer Abschnitt gilt der Grundstruktur des Systems sozialer Absicherung. Anschließend folgt die detailliertere Darstellung der Einzelversicherungen und der sozialen Mindestsicherung. In einem abschließenden Kapitel werde ich das soziale Sicherungssystem in einen wirtschaftlichen Gesamtkontext stellen und Probleme wie sie sich in der jüngsten Vergangenheit entwickelt haben sowie deren Lösungsansätze aufzeigen.
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2. Das Schwedische Modell
Das Schwedische Modell gilt als Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats. Charakteristisch ist seine Universalität: Die Sozialversicherung ist in Schweden mit dem Prinzip der Staatsbürgerversorgung verbunden und bezieht sich somit nicht nur auf den Kreis der Erwerbstätigen. So ist in bezug auf Krankheit und Alter die gesamte Wohnbevölkerung abgesichert. 1 Die Sozialhilfe greift erst, wenn das Sozialversicherungssystem, das in erster Linie die soziale Absicherung gewährleisten soll, Personen nicht genügend auffangen kann.
Ziel ist es, durch umfangreiche Sozialleistungen auf hohem Niveau vorbeugend zu wirken und auf diese Weise einen möglichen sozialen Abstieg zu vermeiden. Dies schlägt sich in allen sozialpolitischen Bereichen durch umfangreiche staatliche Einrichtungen nieder. 2 Die Bevölkerung Schwedens wird von der Geburt bis ans Lebensende durch staatliche Stellen und soziale Einrichtungen begleitet, beraten, integriert und abgesichert. 3
Ein weiteres Merkmal des schwedischen Sozialsystems ist die Art seiner Finanzierung. Kennzeichnend ist die Kombination von Steuer- und Beitragsfinanzierung. Die Sozialabgaben werden von den Arbeitgebern entrichtet. Arbeitnehmerbeiträge, wie in der BRD gibt es nicht. Diese leisten ihren Beitrag zum Sozialsystem über Steuern. 4 In Kombination mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die auf Vollbeschäftigung ausgerichtet ist, wird die Finanzierung des Sozialversicherungssystems gesichert. 5
1 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 122 - 123.
2 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Schneider, Olaf: Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 114.
3 Vergl. ebd. S. 116.
4 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 122.
5 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Schneider, Olaf: Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 115.
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3. Das soziale Sicherungssystem Schwedens
Das schwedische Sozialsystem kann in drei Bereichen der sozialen Absicherung unterschieden werden: 1. die „Allgemeine Sozialversicherung“, 2. die Arbeitslosenversicherung und 3. die soziale Mindestsicherung. Die Versicherungen der „Allgemeinen Sozialversicherung“ sind Pflichtversicherungen, während es sich bei der Arbeitslosenversicherung, im Unterschied zum sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland (BRD), um eine freiwillige Versicherung handelt. 6
Zu den sogen. „Allgemeinen Versicherungen“ gehören die Krankenversicherung, die Elternversicherung, die Unfallversicherung sowie die Rentenversicherung. Zum Kreis der Versicherten gehören alle Einwohner Schwedens, wobei ab dem 16. Lebensjahr eine selbständige Mitgliedschaft in den Versicherungskassen möglich ist. Träger der „Allgemeinen Sozialversicherung“ sind die regionalen Versicherungskassen. Die Versicherungskassen wiederum werden zentral von dem staatlichen Reichsversicherungsamt verwaltet und geleitet. 7 Dieses ist dazu befugt, über bestimmte Vorschriften und Ratschläge zur Anwendung der Sozialversicherung zu beschließen. Die Gesetzgebungskompetenz und Etatfragen obliegen aber bei der Regierung dem Ministerium für Gesundheit und soziale Angelegenheiten. 8
Die Finanzierung der „Allgemeinen Sozialversicherung“ erfolgt überwiegend über Sozialabgaben oder Lohnsteuern. Der geringere Anteil wird vom Staat durch direkte übernommen. 9 oder indirekte Steuermittel Die Relation zwischen
Arbeitgeberfinanzierung und staatlicher Finanzierung steht im Verhältnis von etwa ¾ zu ¼. Bei den Sozialabgaben handelt es sich um Pauschalbeträge, entsprechend der Anzahl der Beschäftigten, die von den Arbeitgebern, Selbständigen und Freiberuflern direkt an den Staat gezahlt werden. Darüber hinaus werden Mittel aus Zinsen des
6 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 123 - 124.
7 Vergl. ebd.
8 Vergl. Raabe, Oliver: Schwedens Sozialversicherungssystem. Referat. Osnabrück: 1998. S. 1.
9 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Olaf Schneider (Hrsg.): Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 116.
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nationalen Rentenfonds zur Finanzierung der „Allgemeinen Sozialversicherung“ genutzt. Einkommensunabhängige Transferleistungen aus der allgemeinen Sozialversicherung , wie bspw. die Grundrente, werden nach einer indexierten Bemessungsgrundlage festgelegt. 10
Die Arbeitlosenversicherung nimmt im schwedischen Sozialsystem eine Sonderrolle ein. Anders als in der BRD handelt es sich bei der Arbeitlosenversicherung nicht um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Versicherung. 11 Darüber hinaus ist die Arbeitlosenversicherung nach dem Genther System organisiert: Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft geht hierbei einher mit der Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung. Zuständig für die Arbeitslosenversicherung ist das Ministerium für Arbeit. Die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung obliegt den regionalen Arbeitslosenkassen, die den Gewerkschaften nahe stehen. 12 Die Verbindung von Gerwerkschaftsmitgliedschaft und Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung ist für den hohen Organisationsgrad der schwedischen Gewerkschaften verantwortlich. 13 Anspruchsberechtigt sind im Gegensatz zu der Allgemeinen Sozialversicherung, welche die gesamte Wohnbevölkerung abdeckt, ausschließlich Angehörige der Arbeitslosenversicherung. Finanziert wird die Arbeitslosenversicherung über Sozialabgaben und allgemeine Steuermittel. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmer über eine Eigenabgabe zu etwa 1/10 an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung beteiligt. 14
Den dritten Bestandteil des schwedischen Sozialsystems bildet die soziale Mindestsicherung. Diese kann von allen Einwohnern Schwedens in Anspruch genommen werden, wenn die Leistungen des Sozialversicherungssystems zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreichend sind. Die Sozialhilfe obliegt den Kommungen und wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. 15
10 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 123 - 124.
11 Vergl. ebd.
12 Vergl. ebd. S.129.
13 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Olaf Schneider (Hrsg.): Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 117.
14 Vergl. ebd. S. 116.
15 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 124.
Arbeit zitieren:
Angelika Hennig, 2000, Das soziale Sicherungssystem Schwedens, München, GRIN Verlag GmbH
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