9. Schlußbetrachtungen 22
10. Literaturverzeichnis 24
1. Einleitung: Leserbriefe - Echt oder gefälscht?
Im Jahre 1989 erschienen in der DDR- Presse anläßlich der Massenflucht in die BRD zahlreiche Leserbriefe von DDR- Bürgern. In diesen Briefen, beispielsweise im „Neuen Deutschland“ vom September 1989, wurden die „zügellose Hetzkampagne“ und „der Menschenhandel“ der BRD scharf verurteilt und der Haltung der Parteiführung wurde zugestimmt. Auch in der Bezirkspresse erschienen in der Folgezeit häufig derartige Leserbriefe, in denen die „Attacken des Klassenfeindes“ und die „freche Einmischung der BRD“ in die inneren Angelegenheiten der DDR, stark verurteilt wurden. 1 Für diese Art von Leserbriefen gab es zahlreiche Beispiele. Doch wenn man diese Leserbriefe liest, dann muß man an der Echtheit zweifeln, denn wer in der DDR, außer wenigen Ausnahmen, war 1989 gegen die Lockerung der
Ausreisebestimmungen. Diese Leserbriefe erwecken den Eindruck gefälscht zu sein. Franz Loeser, ein 1983 in die BRD geflüchteter Philosophieprofessor und ehemaliger SED- Funktionär sagte, daß Leserbriefe in der DDR nur auf zwei Arten zustande kamen. Entweder wurden sie von der Redaktion im Auftrag der SED geschrieben und der jeweilige Leser frei erfunden, oder der Leserbrief wurde von einem realen Leser geschrieben, der dabei aber auch im Parteiauftrag handelte. Der beauftragte Leser wurde dazu zum Parteisekretär gerufen und erhielt dann den Auftrag, einen Leserbrief mit vorgegebenen Inhalt zu schreiben. Dieser Brief wurde dann wiederum vom Parteisekretär begutachtet, und wenn er den Brief akzeptierte, dann wurde dieser zur Parteileitung geschickt, die ihn wiederum prüfte und ihn schließlich an die Redaktionen übergab, mit dem Parteiauftrag, ihn zu veröffentlichen. 2
1 Bos, Ellen, Leserbriefe in Tageszeitungen der DDR: zur „Massenverbundenheit“ der Presse
1949-1989 [=Studien zur Sozialwissenschaft, Bd.113], Opladen 1992, S.1.
2 Vgl. ebd., S.8.
2
Diese Methodik scheint dann auch die Leserbriefe, die eingangs genannt wurden zu erklären. Wie ein solcher parteilicher Eingriff in die Medien möglich sein konnte, soll Aufgabe und Fragestellung dieser Arbeit sein. Dabei soll vor allem auf die beteiligten Institutionen eingegangen werden, um damit dann die zentralistische Struktur der SED- Medienpolitik erklären zu können, des weiteren wird versucht werden Parallelen zum Nationalsozialismus aufzuzeigen.
2. Die Entstehung der Massenmedien in der SBZ/DDR
2.1.Die Entstehung der Printmedien
In diesem Kapitel soll lediglich die Entstehung bzw. die Neugliederung der Massenmedien in der SBZ/DDR nach dem 2.Weltkrieg geschildert werden, mit der Struktur und eigentlichen Funktion der jeweiligen Medien soll sich ein anderes Kapitel befassen.
Die Gründung und Entwicklung der Massenmedien vollzog sich nach den Vorgaben der sowjetischen Besatzungsmacht, welche sich an der stalinistisch geprägten kommunistischen Medienpolitik orientierte, darauf wird im nächsten Kapitel eingegangen werden.
Die Entstehung der Presse verlief im Einklang mit den, von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) veranlaßten Neugründung von Parteien im Frühjahr 1945. Mit dieser Neugründung wurden Lizenzen zur Herausgabe von Parteizeitungen verteilt, welche später auch an die Massenorganisationen, wie Freie Deutsche Jugend (FDJ) und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) vergeben wurden. Nur wer eine Lizenz erhalten hatte, durfte ein Zeitung o.ä. veröffentlichen. Einen Tag nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED, am 24.4.1946, erschien erstmals das SED- Zentralorgan „Neues Deutschland“ (ND), diese Zeitung war der SED direkt unterstellt und galt als das Sprachrohr der SED, nach dem Vorbild der sowjetischen „Prawda“. Im Jahre 1947 gab es in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bereits 80 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflage von 8,5 Mio. Exemplaren, außerdem 89 Wochenzeitungen und 20 Zeitschriften. Die Presselandschaft veränderte sich ab 1950 nur noch unwesentlich, denn von da an erschienen fast konstant 39 Tageszeitungen und 30 Wochenzeitungen. Dabei ist noch zu erwähnen, daß von den Tageszeitungen 17 im direkten Besitz des Staates waren, vier gehörten
3
den Massenorganisationen und 18 waren die Zentralorgane der Blockparteien. Die Blockparteien hatten jedoch eine sehr geringe Auflage, da sie ein nur geringes Papierkontingent zugeteilt bekamen, doch dies gehört bereits zu den Lenkungsmechanismen, die an späterer Stelle näher betrachtet werden sollen. 3
2.2. Die Entstehung des Hörfunks
Auch beim Hörfunk kamen die entscheidenden Impulse von der SMAD, welche am 13.05.1945 die Anweisung gab, daß der Berliner Rundfunk den Sendebetrieb aufnehmen sollte. In den Jahren 1946/47 sind die Landessender in Leipzig, Dresden, Schwerin, Weimar, Potsdam und Halle auf Sendung gegangen.
Die Führung des Rundfunks wurde in die Hände deutscher Kommunisten gelegt, so wurde der Rundfunk im Juli 1945 der Deutschen Verwaltung für Volksbildung (DVfV) zugeordnet. Zwischen August und Dezember 1945 wurden dann die, im Aufbau befindlichen Anstalten der Rundfunkabteilungen, der Militärverwaltung für Propaganda der SMAD unterstellt, doch ab dem 21.12.1945 übergab die SMAD die gesamte organisatorische, finanzielle und personelle Verantwortung in Rundfunkangelegenheiten der DVfV, die SMAD bestand jedoch weiterhin bis Mitte 1949 auf Zensurbefugnisse. Jegliche Rundfunkgebühren wurden vom Staat getragen, so daß eine absolute ökonomische Abhängigkeit zum Staat entstand. Am 15.8.1946 wurde das Rundfunkreferat der DVfV in die „Generalintendanz des demokratischen Rundfunks“ umgewandelt, welches später in das „Staatliche Rundfunkkomitee“ umbenannt wurde. Mit der Länderauflösung 1952 war die Zentralisierung des Rundfunks abgeschlossen, denn dadurch wurde vom Politbüro beschlossen, daß der Hörfunk, „nach dem Vorbild des Rundfunks der Sowjetunion und der Volksdemokratien“ 4 weitgehend in der Hauptstadt, also Berlin, konzentriert werden sollte, womit jegliche regionale Besonderheiten im Rundfunkprogramm entfielen. Seit 1947/48 versuchte die SED den Rundfunk in erster Linie als Erziehungsinstrument zur „klassenmäßigen Bewertung der Ereignisse“, zur „Auseinandersetzung mit dem Gegner“, zur „Schulung der Bevölkerung“ und zu einem posi-
3 Vgl. Eppelmann, der Deutschen Demokratischen Republik [=Studien zur Politik, Bd.29], Paderborn u.a. 1996, S.
402ff.
4 Mühl- Benninghaus, Wolfgang, Medienpolitische Probleme zwischen 1945 und 1989, in:
Riedel, Heide (Hrsg.), Mit uns zieht die neue Zeit....40 Jahre DDR-Medien, Berlin 1994, S.11.
4
tiven „Verhältnis zur Sowjetunion“ zu nutzen. Mit dem Hörfunk konnte die Agitations- und Propagandaarbeit auf jeden einzelnen Bürger zielen. Der Hörfunk ist überregional, erreicht schnell viele Bürger und er bietet die Möglichkeit auch im Westen die parteieigenen Vorstellungen zu tagesaktuellen Fragen zu verbreiten. 5
Der Hörfunk wurde also zur Waffe der Partei, um im In- und Ausland seine Standpunkte zu verbreiten.
2.3.Entstehung des Fernsehens
Die Vorbereitungen zur Einrichtung des Fernsehfunks begannen auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses vom März 1950. Am 21.12.1952 wurde zu Ehren Stalins 73. Geburtstag das DDR- Fernsehen um 20 Uhr mit der „Aktuellen Kamera“ eröffnet. Es gab anfangs einen Sender, den „Deutschen Fernsehfunk“ (DFF). Das Fernsehen war zu Beginn noch kein Massenprogramm, da erst 1957 der südliche und dann 1958 der nördliche Teil der DDR fernsehtechnisch erschlossen wurde. 6 Die Kontrolle des Fernsehens war anfangs noch dem „Staatlichen Komitee für Rundfunk“ untergeordnet, doch aufgrund des stetig wachsenden Versorgungsgrades der Bevölkerung mit Fernsehgeräten (Ende der 60er waren 69,1% aller Haushalte mit einem Fernsehgerät ausgestattet), schenkte die Partei dem Fernsehen mehr Aufmerksamkeit. Es wurde Anfang September 1968 aus dem „Staatlichen Rundfunkkomitee“ ausgegliedert und dem neugeschaffenen „Staatlichen Komitee für Fernsehen“ unterstellt. Ein Jahr später nahm das zweite Programm DFF II den Sendebetrieb auf, erstmals mit Farbsendungen. 7 Im Jahre 1972 wurde der „Deutsche Fernsehfunk“ in „Fernsehen der DDR“ umbenannt, infolge der Abgrenzungspolitik gegenüber der BRD. Aufgrund dieser Abgrenzung wurde weitgehend bei allen öffentlichen Bezeichnungen in der DDR auf das Wort „deutsch“ verzichtet.
3. Zur Theorie der Medienpolitik in der SBZ/DDR
5 Vgl. ebd., S.11f.
6 Vgl. ebd., S.13f.
7 Vgl.: Holzweissig, Gunter, Massenmedien in der DDR, in: Wilke, Jürgen (Hrsg.), Medienge- der Bundesrepublik Deutschland [=Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische
Bildung, Bd.361], Bonn 1999, S.587f.
5
Nachdem man nun einiges zur Geschichte der Massenmedien in der SBZ/DDR gehört hat, und man daran schon deutlich erkannt hat, daß alle Medien einer staatlichen Institution untergeordnet waren, soll in diesem Kapitel geklärt werden, auf welcher Grundlage diese zentralistische Medienpolitik der SED beruhte.
„Die Rolle der Zeitung beschränkt sich... nicht allein auf die Verbreitung von Ideen, nicht allein auf die politische Erziehung und die Gewinnung politischer Bundesgenossen. Die Zeitung ist nicht nur ein kollektiver Propagandist und kollektiver Agitator, sondern auch ein kollektiver Organisator.“ 8 Dieses Zitat Lenins wurde zum Leitmotiv der Medienpolitik in der SBZ/DDR. Kollektiver Propagandist meinte, die Presse solle zur Verbreitung der marxistisch- leninistischen Ideologie beitragen, als kollektiver Agitator solle sie die Tagespolitik der Partei durch die Mobilisierung der Massen unterstützen und als kollektiver Organisator schließlich, solle sie die Werktätigen bei der Ausführung der von der Partei beschlossenen Politik anleiten und kontrollieren. 9 Aus diesem Ausspruch wurde von seinen Nachfolgern, insbesondere durch Stalin, ein Dogma entwickelt, welches sogar auf die elektronischen Medien erweitert wurde, man sprach auch von der „Presse neuen Typs“ 10 . Die kommunistische Presse, die von Stalin, wie bereits erwähnt, weitgehend geprägt war, versuchte also, die Leninsche Forderung an die Medien umzusetzen, dabei sollten politische Pikanterien und Nichtigkeiten vermieden werden, da diese zur Verdummung der Bevölkerung führen würden. Medien sollten also, wie oben bereits erläutert, kollektive Propagandisten, kollektive Agitatoren und kollektive Organisatoren im Interesse der Arbeiterklasse zum einen und ihrer Führung, der marxistisch- leninistischen Partei zum anderen, sein. Daher hatten sich Journalisten den Parteiinteressen unterzuordnen, was später noch näher betrachtet werden soll. 11
Die theoretische Auffassung lautete daher, daß „jede Form öffentlicher Kommunikation nur in klassenmäßigen und damit jeweils bestimmte Interessen
8 Bergdorfs, Wolfgang, Die Gleichschaltung wurde wieder hergestellt. Drei Jahrzehnte
Medienpolitik der SED, in: Deutschland-Archiv. Zeitschrift für das vereinigte Deutsch- Leverkusen, Opladen 1968, S.857.
9 Vgl. Bos, Ellen, S.6f.
10 Vgl. ebd., S.42ff.
11 Vgl. Mühl-Benninghaus, Wolfgang, S.9-20.
6
bedienenden Bezügen interpretiert werden könne. Massenkommunikation der bürgerlichen Gesellschaft dient ausschließlich der Legitimierung der Kapitalherrschaft mit all ihren Konsequenzen für die unterdrückten Klassen und Schichten“ 12
Ausgehend von diesen Grundsätzen glaubte die KPD/SED beim Aufbau der neuen Gesellschaft, sowohl auf die Ausprägung unterschiedlicher Individualitätsformen, als auch auf differenzierte demokratische Mitbestimmungsformen verzichten zu können, also eher bürgerliche Elemente, und den alleinigen Führungsanspruch für sich geltend zu machen.
In der Praxis sah es so aus, daß alle der Partei wichtig erscheinenden Themen zunehmend über eine Uniformität transformiert wurden, die nichts anderes bedeutete, als daß alles in den Medien politisch- ideologisch eingefärbt war, was zu einer starken Eintönigkeit führte. Die Medieninhalte wurden zur Ausdrucksform von Macht, was schließlich auf die genannte Uniformität zurückzuführen ist. Die SED legte alleine fest was die Gesellschaft und jeder einzelne wissen sollte und somit reduzierte sich die Aufgabenstellung der Partei an die Journalisten, Redakteure usw. auf das „Formen des Massenbewußtseins nach den von der Führung vorgegebenen inhaltlichen und Gestaltungsrichtlinien.“ 13 Diese Gestaltungsrichtlinien wurden stets unter dem Gesichtspunkt der Herrschaftsstabilisierung ausgewählt und so etwas wie journalistische Freiheit gab es nicht. Die SED hatte somit das Meinungsmonopol in der Deutschen Demokratischen Republik.
Die Massenmedien hatten demzufolge eine politische Aufgabe zu erfüllen, welche im „Kleinen politischen Wörterbuch“ (Berlin (Ost) 1973, S.520) folgendermaßen beschrieben war:
„Die Massenkommunikation in sozialistischen Ländern vollzieht sich unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei und des sozialistischen Staates. Sie wird hauptsächlich durch Presse, Rundfunk und Fernsehen als die weitreichendsten und zeitschnellsten Kanäle vollzogen. Als Instrument der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates sammeln, verarbeiten und verbreiten die Medien gesellschaftliche Informationen, die für die bewußte Gestaltung sozialistischer Beziehungen erforderlich und geeignet sind, das bewußte, politische, klassenmäßige Verhalten des Volkes bzw. der verschiedenen
12 Ebd., S.9.
13 Ebd., S.9f.
7
sozialen Klassen und Schichten im ständig fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozeß zu fördern, und sie vermitteln die dafür notwendige Argumentation.“ 14
Hier sind also alle wesentlichen Merkmale der Medien in der DDR festgeschrieben, klargestellt wird hier, daß die Medien voll und ganz unter der Führung der Partei stehen und außerdem deren Instrumente sind, um alle notwendigen Informationen, also alle Informationen, die die Partei für wichtig hält, in der Gesellschaft zu verbreiten. Die Medien sind also mehr oder weniger die Stimme der Partei, die durch die Medien in die privaten Haushalte getragen wird.
4. Die rechtlichen Grundlagen der zentralen Medienlenkung
Die oben erläuterten theoretischen Grundlagen mußten nun in einen rechtlichen Rahmen gebracht werden, dessen Erläuterung Aufgabe dieses Kapitels sein wird, dabei werden zwei Elemente betrachtet, zum einen die Verfassung und zum anderen das Strafgesetzbuch der DDR.
4.1.Die Verfassung der DDR
Nach Artikel 27 der DDR- Verfassung von 1974 hatte jeder Bürger nach Satz (1) das Recht „den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern“, somit schien die Verfassung eine absolute Meinungs- und Pressefreiheit zu garantieren. Hinzuzufügen wäre noch, daß es in der Verfassung von 1949 den Zusatz: „Eine Zensur findet nicht statt“ gab. Diesen Zusatz ließ man bereits in der Verfassung von 1969 weg, da sich bis dahin die Lenkungsmechanismen der SED- Agitationsbürokratie so gut entwickelt und eingespielt hatten, daß man sich auf den vorauseilenden Gehorsam der Journalisten, also eine Selbstzensur, die an späterer Stelle noch betrachtet wird, verlassen konnte. In Satz (2) hieß es weiter: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“ 15 Die hier nun scheinbar festgeschriebene Meinungsfreiheit hatte jedoch eine enorme Einschränkung, denn zu den Grundsätzen der Verfassung gehörten
14 Bergdorfs, Wolfgang, S.856.
15 Holzweissig, Gunter, S. 10.
8
zwei wichtige Aspekte. Zum einen die Anerkennung der führenden Rolle der SED in Artikel 1:
„Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistischleninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen. [...]“ 16 . Zum anderen ist es die Anerkennung des demokratischen Zentralismus in Artikel 47:
„(1) Der Aufbau und die Tätigkeit der staatlichen Organe werden durch die in dieser Verfassung festgelegten Ziele und Aufgaben der Staatsmacht bestimmt. (2) Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus.“ 17
Dieser Artikel beruhte also auf dem Prinzip der uneingeschränkten Verbindlichkeit, für die von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse. Diese Beschlüsse galten als Weisungen und Direktiven, an denen konstruktive Kritik verboten war und somit wurde auch die in Artikel 27 Satz (2) festgeschriebene Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ungültig, da sie, wie sich noch zeigen wird, einzig und alleine die Funktion von Herrschaftsinstrumenten der Partei innehatten und somit von Freiheit nicht die Rede sein kann. 18 Man kann also treffend bilanzieren, daß „die ´Freiheit` der Meinungsäußerung...“ dort aufhört, „wo sie die führende Rolle und die Politik der herrschenden Partei in Frage stellt.“ 19 Die Partei war, wie bereit gesagt, die Trägerin des Meinungsmonopols in der DDR.
Als weiteren wichtigen Punkt muß man erwähnen, daß die DDR- Verfassung eine Informationsfreiheit, wie im Artikel 5 des Grundgesetzes der BRD, nicht erwähnte und somit wurde ein Verbot der Einführung und Lektüre westlicher Zeitungen und Zeitschriften, oder anderen Informationen aus dem westlichen
16 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (Hrsg.), Das Sys- der Sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung in der Deutschen Demokratischen
Republik. Dokumente, Berlin-Ost 1969, S.157.
17 Ebd., S. 173.
18 Vgl.: Holzweissig, Gunter, Meinungsmonopol, in: Eppelmann, Rainer u.a. (Hrsg.), Lexikon des
DDR- Sozialismus. Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik
[=Studien zur Politik, Bd.29], Paderborn u.a. 1996, S.410-414.
19 Bergdorfs, Wolfgang, S.858.
9
Ausland, legitimiert. 20 Begründet wurde dies mit einem Ausspruch Lenins, indem er sagte: „Die Pressefreiheit in der Sozialistischen Ordnung ist niemals die Freiheit für die Bourgeoisie, für die Feinde des Sozialismus.“ 21 Lenin wollte damit sagen, das Pressefreiheit nicht heißen sollte, das Anhänger der Bourgeoisie ihre bürgerliche Ideologie verbreiten durften, sondern, daß dem Einhalt gegeben werden muß und deswegen hieß es in einem offiziellen Kommentar zu Artikel 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch- leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches des Werktätigen, bei der Organisierung des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten.“ 22
Damit war der Weg geebnet, jegliche kritischen Publikationen als „bürgerlich“, „westlich“ oder „imperialistisch“ zu deklarieren und somit verbieten zu können.
4.2. Das Strafgesetzbuch der DDR
Aber auch das Strafgesetzbuch der DDR schränkt die Meinungs- und Pressefreiheit stark ein und zwar mit dem beliebig dehnbaren §106, welcher mit „Staatsfeindlicher Hetze“ betitelt wurde. Dort heißt es:
„(1) Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln,
1. Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt;
20 Vgl. Holzweissig, Gunter, 1989, S. 11.
21 Rexin, Manfred, Massenmedien in der DDR, in: Werner Weidenfeld; Hartmut Zimmermann
(Hrsg.), Deutschland-Handbuch: eine doppelte Bilanz 1949-1989, Berlin 1989, S.403.
22 Ebd., S.403.
10
2. Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten;
3. Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher und gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert; 4. den Faschismus oder Militarismus verherrlicht; wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Wer zur Durchführung des Verbrechens Publikationsorgane oder Einrichtungen benutzt, die einen Kampf gegen die Deutsche Demokratische Republik führen, oder das Verbrechen im Auftrag derartiger Einrichtungen oder planmäßig durchführt wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zehn Jahren bestraft. (3) im Fall des Absatzes 1 Ziffer 3 ist der Versuch, in allen anderen Fällen sind Vorbereitung und Versuch strafbar.“ 23
Man erkennt, daß es sich hier um einen sogenannten „Gummiparagraphen“ handelte, denn es war nicht genau festgelegt, welche Schriften o.ä. unter „staatsfeindliche Hetze“ fallen, so daß es immer im Ermessen des Betrachters lag, ob dieser Paragraph Anwendung fand, oder nicht. Es war nicht festgelegt, wo die Grenzen zwischen Kritik und Diskriminierung liegen, somit konnte jede Kritik als Diskriminierung aufgefaßt werden und dementsprechend bestraft werden und damit ist es aus heutiger Sicht verständlich, warum es so etwas wie eine „Selbstzensur“ gab, die sogenannte „Schere im Kopf“, doch dazu später mehr.
23 Bergdorfs, Wolfgang, S.859.
11
5. Struktur und Funktionsweise von Presse, Rundfunk und Fernsehen.
5.1.Presse
Wie in dem Kapitel zur Theorie der Medienpolitik in der SBZ/DDR bereits erläutert gilt die Zeitung als kollektiver Propagandist, kollektiver Agitator und kollektiver Organisator.
24 Http://www.kwpw.wiso.uni-erlangen.de/pdf_dateien/gk_m_s12.pdf
12
Die Presse in der DDR bestand aus vier großen Teilen. Als erstes und oberstes Organ stand das „Neue Deutschland“ (ND), welches das Zentralorgan der SED war und somit auch den direkten Weisungen der SED unterstand. Als zweites Element gab es die Bezirkspresse der SED, welche sich aus 14 Bezirkszeitungen und 218 Kreiszeitungen zusammensetzte, die Bezirkspresse wurde vom „Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst (ADN) angewiesen, welcher wiederum indirekt der SED unterstand und auf den später noch eingegangen wird. Das dritte Element ist die Presse der Blockparteien, dort hat das CDU- Zentralorgan insgesamt sechs Zeitungen, das NDPD- Zentralorgan ebenfalls sechs Zeitungen, das LDPD- Zentralorgan publiziert fünf Zeitungen und das DBD-Zentralorgan eine Zeitung. Das vierte Element der DDR- Presse ist die Presse der Massenorganisationen, dort hatte der FDGB die Zeitung „Tribüne“, die FDJ die Zeitung „Junge Welt“ und die Volksgruppe Sorben veröffentlichte die Zeitung „Nowa Doba“. Die Presse der Blockparteien und der Massenorganisationen unterstehen ebenfalls dem ADN. Hier ist nun deutlich zu erkennen, daß die SED auf einen Großteil der Tageszeitungen in der DDR direkten Einfluß hatte. Das „Neue Deutschland“ die Bezirkspresse und die Presse der Massenorganisationen sind zweifellos Organe der Partei, die Presse der Blockparteien hingegen wird in ihren Auflagen gering gehalten, da der Staat das Monopol auf die Papierkontingentierung innehat und somit die Presse Blockparteien mehr oder weniger in der Hand hat.
Hinzuzufügen wären nun noch Wochenzeitungen, Betriebszeitungen und Zeitschriften, welche hier aber keine große Rolle spielen sollen. Weiter soll hier erwähnt werden, daß die SED nicht nur das Monopol über die Papierverteilung und ihrer Mengenbegrenzung im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes hatte, sondern mehr oder weniger auch über die Druckereien. Über nahezu 90% der Druckereikapazitäten verfügte die „Vereinigung Organisationseigener Betriebe“ Zentrale Druckerei-, Einkaufs-, und Revisionsgesellschaft, kurz VOB ZENTRAG, welche im Eigentum der SED war. 25 Als drittes Monopol ist hier noch das staatliche Vertriebsmonopol zu erläutern. Die Deutsche Post, welche eine staatliche Institution war, hatte das Monopol für die Beförderung und den Vertrieb von Presseerzeugnissen, einschließlich des Freiverkaufs, was bedeutete, daß die Deutsche Post Verlagsproduktionen
25 Vgl. Rexin, Manfred, S.404.
13
aufkaufte und sie dann an die Leser weiterveräußerte. Es gab eine sogenannte Postzeitungsliste, welche, mit Ausnahme der Betriebszeitungen, nur die Presseerzeugnisse enthielt, die verkauft und vertrieben werden durften. Als Vertrieb galt dabei jede organisierte Verteilung von Presseerzeugnissen, auch wenn diese unentgeltlich waren. Wenn eine Zeitung, Zeitschrift o.ä. verboten wurde, dann wurde sie von der Postzeitungsliste gestrichen und konnte somit nicht mehr vertrieben werden und war, wenn überhaupt, nur unter der „Ladentheke“ zu erhalten. 26 Diese Methodik der Postzeitungsliste wurde im „Wörterbuch der sozialistischen Journalistik“ folgendermaßen und aus heutiger Sicht höchst zweifelhaft begründet.
„Der Postzeitungsvertrieb schaffe den Presseerzeugnissen der DDR- anders als etwa in der Bundesrepublik- gleiche Vertriebsmöglichkeiten und trage somit auf dem Vertriebsektor zur Verwirklichung der Pressefreiheit bei.“ 27 Was noch zum Kontrollsystem der Printmedien und auch der elektronischen Medien gehörte, war die, in der DDR übliche Bespitzelung durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), welches seine Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) in den Redaktionen und Verlagen dazu delegierte, Kollegen zu überwachen und wenn nötig zu denunzieren und die, und außerdem verhinderten sie häufig das Erscheinen unerwünschter Beiträge. 28
5.2.Rundfunk
Der Rundfunk der DDR teilte sich in fünf Hauptprogramme auf, daß war der Sender „Radio DDR1“, welcher Informations- und Unterhaltungssendungen im Programm hatte, der Sender war zudem in elf Regionalprogramme aufgegliedert, als zweites gab es „Radio DDR2“, welches Kultur und Bildung zum Inhalt hatte, das dritte war die „Stimme der DDR“, die sich offiziell an die deutschsprachigen Hörer außerhalb der DDR, also BRD- Bürger, richtete, wohl hauptsächlich dazu, im Zuge des Kalten Krieges die eigene Ideologie nach außen hin zu vertreten. Weiter gab es den „Berliner Rundfunk“, welcher als Sprachrohr und Spiegel der Hauptstadt galt und überwiegend Ost-Berliner Themen zum Inhalt hatte. Als viertes ist der Sender „Radio Berlin Internatio-
26 Vgl.
27 Ebd., S.18.
28 Vgl. ebd., S.18f.
14
nal“ (RBI) zu nennen, welcher in elf verschiedenen Sprachen sendete. Hinzuzufügen wäre noch das ab 1987 eingeführte „Jugendradio DT 64“. Alle Sender unterstanden dem „Staatlichen Komitee für Rundfunk“, welches wiederum dem „Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates“ unterstand. 29 Inwieweit nun in die Rundfunkgestaltung von Parteiseite aus eingegriffen wurde, wird an späterer Stelle noch erläutert werden.
5.3. Fernsehen
Das Fernsehen in der DDR gliederte sich in zwei Programme, in „Fernsehen der DDR I“ und in „Fernsehen der DDR II“ (ab 1972, siehe Kapitel 2.3.). Das Fernsehen war das einflußreichste Medium und gewann für die Partei ab den 60er Jahren mehr und mehr an Bedeutung, was daran zu erkennen ist, daß das Fernsehen 1968 aus dem „Staatlichen Komitee für Rundfunk“ ausgegliedert wurde und einem eigenständigem „Staatlichen Komitee für Fernsehen“ unterstellt wurde, welches wiederum dem Presseamt unterstand. Im Jahr 1960 hatten nämlich die angemeldeten Fernsehempfänger die Millionenmarke überschritten und die Partei war von da an der Meinung, daß das Fernsehen gelenkt und kontrolliert werden müsse. Die Partei nutzte das Fernsehen von da an mehr und mehr als Agitations- und Propagandainstrument. 30 Aus diesem Grund waren die Sendungen auch stark kulturell und politischideologisch geprägt und weniger unterhaltsam. Viele DDR- Bürger nutzten deswegen häufig das Westfernsehen, um sich zu unterhalten und auch, um sich zu bilden, um zu erfahren, was in der Welt los ist, da im DDR- Fernsehen aufgrund von Verzerrungen und Verkürzungen meist nur Halbwahrheiten verbreitet wurden. Außerdem war das DDR- Fernsehen sehr monoton und nicht gerade kurzweilig, ein Beispiel dafür wäre Stefan Heyms Charakterisierung der „Aktuellen Kamera“ aus dem Jahre 1977:
„Die Sprache ist Hoch-DDR´sch, gepflegt bürokratisch, voll hochtönender Substantiva, die mit den entsprechenden Adjektiven verbrämt werden; die Sätze erfordern langen Atem von den Sprechern und Konzentration von den Hörern. Erleichtert wird das Verständnis allerdings durch die im Text
29 Vgl. Rexin, Manfred, S.408f.
30 Vgl. Hoff, Peter, Die Kader entscheiden alles. Zu den „Kaderanforderungen“ im Fernsehen
der DDR, in: Riedel, Heide (Hrsg.), Mit uns zieht die neue Zeit....40 Jahre DDR- Medien,
Berlin 1994, S.241-247.
15
reichlich verstreuten Klischees: Codewörter eigentlich, die in den Köpfen eines durch Zeitungslektüre, Versammlungsbesuche, Schulungskurse wohltrainierten Publikums sofort gewisse Gedankenverbindungen auslösen. Hätte man den Kanal etwa versehentlich eingeschaltet, man würde den Sender sofort identifizieren: So redet man nur im Fernsehen der DDR.“ 31
Diese Charakterisierung beschreibt in etwa die Monotonie, die zum Alltag des DDR- Fernsehens gehörte. Im Verlauf der „Aktuellen Kamera“ begann man mit Staatstelegrammen und Staatsempfängen, sowie offiziellen Reden und Begrüßungen, was folgte waren Berichte über das Wirtschaftsleben in der DDR, meist übertrieben optimistisch, da negative Entwicklungen meist verschwiegen wurden. Danach kamen die Auslandsnachrichten an die Reihe und dann wieder Wirtschaft, welche dann allerdings negativ beurteilt wurden, da es sich um die westliche Wirtschaft handelte und am Schluß gab es meist noch eine Reportage aus dem eigenen Land oder einem Bruderland, welche stets zum Fazit hatte, daß die Welt des Sozialismus in Ordnung ist. 32
Ein weiteres Beispiel das hier zu nennen wäre, ist der „Schwarze Kanal“, der am 31.03.1960 auf Sendung ging, erfunden und moderiert wurde diese Sendung von Karl- Eduard von Schnitzler. Die Sendung lief 29 Jahre lang wöchentlich über den Sender und wurde zum „Inbegriff ideologischer Indoktrination im Klassenkampf“ 33 . Das Konzept war immer das gleiche, Schnitzler zeigte kurze Passagen aus dem Westfernsehen, um sie dann ideologisch einzuordnen und westliche Lügen, Verzerrungen oder Manipulationen aufzudecken. 34 Das Problem war dabei nur, daß die DDR- Bürger die Westmedien besser kannten, als es der Partei lieb war und somit der „Schwarze Kanal“ eher zur Belustigung diente. Das dabei verwendete Prinzip bei der Interpretation westlicher Fernsehausschnitte war, daß man sie nur so kurz zeigte, daß eigentlich gar nicht zu erkennen war, um was es ging und für diejenigen, die die Westmedien anschauten, war es dann sehr belustigend zu sehen, was Schnitzler in diese Ausschnitte ideologisch hineininterpretierte.
31 Rexin, Manfred, S.407.
32 Vgl. Trampe, Andreas, Kultur und Medien, in: Judt, Matthias (Hrsg.), DDR- Geschichte in
Dokumenten [=Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd.350], Bonn 1998,
S.308-314.
33 Ebd., S.309.
34 Vgl. ebd., S.309.
16
6. Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN)
Nun sind weitgehend alle Elemente von Presse, Rundfunk und Fernsehen näher erläutert worden, in den folgenden Kapiteln soll nun die zentrale Medienlenkung an sich betrachtet werden. Begonnen werden soll dabei mit dem „Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst“ (ADN), der, wie man dem Schaubild (Abb.1) entnehmen kann bei der Anleitung der Massenmedien eine zentrale Rolle spielte.
Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst wurde am 10.10.1946 gegründet, in dem die Propagandaabteilung der SMAD den 16 Gesellschaften aus Zeitungsverlagen der SBZ und dem Hörfunk die Lizenz dazu gab. Der ADN war somit die erste deutsche Nachrichtenagentur im Nachkriegsdeutschland. Anfangs war es noch eine GmbH und auch bürgerliche Lizenznehmer wurden mit einbezogen, doch dies war lediglich eine Alibifunktion, denn am 1.Mai 1953 wurde von der Parteiführung beschlossen, den ADN in eine staatliche Institution umzuwandeln, welche formal dem Weisungsrecht des Ministerpräsidenten unterlag, bei Routinevorgängen jedoch wurde der Ministerpräsident von dem ihm unterstehenden Presseamt vertreten, was später zur Regel wurde. Am 1.1.1956 wurde der ADN mit der bis dato selbstständigen Bildagentur „Zentralbild“ vereinigt. Der ADN besaß das Monopol für die Auslandsberichterstattung, was ihn auch so besonders machte, da nur das „Neue Deutschland“ und die elektronischen Medien über eigene Korrespondenten im Ausland verfügten, alle anderen Medien hatten sich auf die Informationen des ADN zu berufen. Allerdings muß hier hinzugefügt werden, daß die meisten von Auslandskorrespondenten des ADN verfaßten Hintergrundberichte nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, sondern lediglich als exklusive Informationen für die Partei-und Staatsführung galten. 35
Die Nachrichtengebung des ADN war also für alle Redaktionen die wohl wichtigste Arbeitsgrundlage, wohl auch, weil es genaugenommen keine andere gab. ADN- Stellungnahmen zu wichtigen innen- und außenpolitischen Ereignissen durften weder durch eigene Recherchen, noch durch Zusätze ergänzt werden. Teilweise wurde gar die Plazierung von wichtigen politischen Artikeln und Nachrichten vorgeschrieben, Abweichungen waren nicht erwünscht und wur-
35 Vgl. Eppelmann,
17
den strafrechtlich geahndet. Dabei war es uninteressant, ob alles in der Presselandschaft eintönig und uniform war. Dieser Aspekt wurde im „Journalistischen Handbuch der DDR“ folgendermaßen begründet: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Plazierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht, sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen.“ 36 Somit ist also nicht Information, sondern Manipulation das oberste Ziel der Nachrichtengebung in der DDR. Das wichtigste Prinzip der Nachrichtengebung ist die Parteilichkeit, was nichts anderes heißt, als das die Partei alleine entscheidet, was veröffentlicht wird und was nicht und das der jeweilige Journalist immer im Sinne der Partei zu agieren hat. Der ADN ist sozusagen das Instrument der Manipulation durch die Partei, seine Aufgaben, so heißt es im Statut, ergeben sich aus dem Programm der SED, den Beschlüssen des ZK der SED, den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, den Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates sowie den Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates. Weiter heißt es, der ADN soll Presse, Rundfunk und Fernsehen aktuell und parteilich über alle wichtigen und interessanten Ereignisse informieren. Auch hier tritt das Adjektiv „parteilich“ auf, was nichts anderes bedeutet, als das der ADN nur die Informationen weitergibt, von denen die Partei es für nötig hält daß sie weitergegeben werden. Weiter heißt es, daß der ADN von einem Generaldirektor, der vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen wird, nach dem sogenannten Prinzip der Einzelleitung, also unter seiner persönlichen Verantwortung, geleitet wird. 37 Einzelleitung meint nichts anderes, als daß der Generaldirektor die Weisungen die er nach unten weitergibt, als seine Weisungen weitergibt und nicht als Weisungen von oben, er trägt die volle Verantwortung für die von ihm weitergegebenen Weisungen. Unter dem gleichen Prinzip standen auch die Chefredakteure der Zeitungen, doch dazu später mehr.
Abschließend läßt sich in diesem Zusammenhang sagen, daß die Nachrichtenpolitik der SED als politisches Führungsinstrument gekennzeichnet war, durch
36 Holzweissig, Gunter, Massenmedien in der DDR, 2., völlig überarb. Aufl., Berlin 1989,
S.14.
37 Vgl. ebd., S.19f.
18
das Verschweigen oder die einseitige Darstellung von wichtigen Ereignissen im In- oder Ausland, außerdem wurden oft wichtige Details unterschlagen. Die Informationen wurden oft verkürzt und verzerrt veröffentlicht. Ein Beispiel dafür wäre eine Nachricht über Demonstrationen in der BRD, dabei wäre über Polizeieinsätze berichtet worden, um den „Polizeistaat“ BRD bloßzustellen, die vorangegangene Gewalt der Demonstranten hingegen wäre verschwiegen worden. Wenn es dann um das eigene Land ging, dann wurden Demonstrationen und Eingriffe der Volkspolizei meist verschwiegen. 38 So wurde ein verzerrtes Bild wiedergegeben und im Zuge des Kalten Krieges versucht, die BRD als falsch darzustellen, um den Leuten zu zeigen, daß sie im richtigen Staat lebten, in der sozialistischen DDR.
7. Der sozialistische Journalist - Ein „Funktionär der Arbeiterklasse“
Nicht nur die Medien an sich wurden zentral und parteilich gelenkt, sondern bereits bei der Ausbildung der Journalisten hatte die Partei die Fäden in der Hand, um Journalisten von vornherein zu parteitreuen „Funktionären der Arbeiterklasse“ zu machen. Dies bedeutete im Klartext, daß sie als Propagandisten der SED auftreten sollten. Aus diesem Grunde mußten sie auch in der SED, in den Blockparteien, oder in den Massenorganisationen mitarbeiten, das war Voraussetzung, um zum Journalismus- Studium zugelassen zu werden. In diesem Zusammenhang wird im „Wörterbuch der sozialistischen Journalistik“ die Rolle des Journalisten folgendermaßen beschrieben: „Der sozialistische Journalist ist Funktionär der Partei der Abeiterklasse, einer anderen Blockpartei (bei Mehrparteiensystem im Sozialismus) bzw. einer gesellschaftlichen Organisation und der sozialistischen Staatsmacht, der mit journalistischen Mitteln an der Leitung ideologischer Prozesse teilnimmt. Er hilft, das Vertrauensverhältnis des Volkes zu Partei und Staat zu festigen. Seine gesamte Tätigkeit wird grundlegend vom Programm und den Beschlüssen der marxistisch- leninistischen Partei der Arbeiterklasse sowie durch die Verfassung des sozialistischen Staates bestimmt.“ 39
Es muß hinzugefügt werden, daß es eine Zensur im eigentlichen Sinne nicht gab, da die „Empfehlungen“, die man von oben erhielt, als strikt zu befolgende
38 Vgl. ebd.: S.21f.
39 Holzweissig, Gunter, Zensur ohne Zensor. Die SED-Informationsdiktatur, Bonn 1997, S124.
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Weisungen zu gelten hatten und man bei Verstößen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen mußte. Dies konnte unter Umständen auch das Ende der Kariere bedeuten. Diese Angst bestimmte den Alltag der Journalisten, man sprach dabei auch von der „Schere im Kopf“, welche eine Selbstzensur bewirkte, eine „parteiliche“ Vorzensur sozusagen, die Journalisten zensierten also ihre eigenen Berichte selbstständig im Sinne der Partei. Die Journalisten mußten nämlich immer damit rechnen, daß während der Nachzensur durch die SED-Medienbürokratie ein grober Fehler festgestellt wurde und sie von ihrem Posten entlassen wurden.
Der Beruf des Journalisten war in der DDR sehr beliebt, obwohl der Alltag des sozialistischen Journalisten eher ernüchternd war. Schon die Ausbildung war alles andere als praxisnah. Zum ersten war absolute Linientreue die Voraussetzung für die Zulassung zum Studium in Leipzig an der Fachschule des Journalistenverbandes oder der Sektion Journalistik der Karl- Marx- Universität. Erstere verlieh nach dreijährigem Studium die staatlich geschützte Berufsbezeichnung „Journalist“, in letzterer, auch „Rotes Kloster“ genannt konnten die Studenten den Abschluß zum „Diplomjournalisten“ erlangen. Das Studium war stark theorieorientiert, ein Großteil der Ausbildung, welche von der ZK- Abteilung Agitation überwacht wurde, füllten Seminare und Vorlesungen über Marxismus- Leninismus, und zwar intensiver als in allen anderen Studiengebieten, denn für jedes Studiengebiet in der DDR war das Fach Marxismus- Leninismus obligatorisch. Was aus diesem Grund von Studenten häufig bemängelt wurde, war das unzureichend behandelte Gebiet der journalistischen Praxis. Nach Beendigung des Studiums konnten die Absolventen ihren Arbeitsplatz nicht frei wählen, sondern er wurde ihnen in der Regel per „Parteiauftrag“ vom Presseamt zugewiesen. 40
Abschließend läßt sich zum Beruf des Journalisten sagen, daß dieser durch und durch von der Partei bestimmt und kontrolliert wurde. Von der Ausbildung, bis hin zur eigentlichen Tätigkeit als Journalist gab die Partei alle Richtlinien vor. Da der Journalismus in der DDR als „politischer Beruf“ 41 galt, wurde auch das Studium eher politisch- ideologisch ausgelegt. Um nun „Parteilichkeit“ der
40 Vgl. ebd.: S.124-129.
41 Holzweissig, Gunter, 1989, S.33.
20
Journalisten zu gewährleisten, waren diese meist in die Partei integriert, um somit von vornherein oppositionelles Denken zu verhindern.
8. Die zentrale Medienlenkung
Wenn man sich nun das Schaubild (Abb.1) vornimmt, so kann man erkennen, daß ein Großteil der zentralen Medienlenkung in der DDR in den vorangegangenen Kapiteln bereits geklärt wurde. Man erkennt an dem Schaubild eindeutig die hierarchische Struktur, denn an der Spitze stand die SED. Das Politbüro der SED unter dessen Generalsekretär erließ die politischen Richtlinien, für die publizistische Umsetzung waren die Abteilungen Agitation und Propaganda des Zentralkomitees zuständig. Die Abteilung Agitation war dabei für die tagespolitischen Weisungen, die Abteilung Propaganda hingegen für die Ausarbeitung der längerfristig angelegten Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Damit wäre die Spitze der Hierarchie erklärt. Auf staatlicher Ebene koordinierte das „Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates“ die von der SED ausgegebenen Richtlinien zur Lenkung der Medien. 42 Da es sich um die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit handelte war das Presseamt formal dem Ministerrat unterstellt, wurde aber von der ZK-Abteilung Agitation kontrolliert. Man könnte nun annehmen, daß der Ministerrat mit der Partei an sich nicht viel zu tun hatte, doch das stimmt nur formal, denn der Ministerrat war ein Organ der Volkskammer, und in der Volkskammer hatte die SED zusammen mit den Massenorganisation die absolute Mehrheit und damit auch direkten Einfluß auf den Ministerrat, und dann logischerweise auch auf das Presseamt. 43 Außerdem muß man hinzufügen, daß ohnehin alle wichtigen Positionen in der DDR mit Parteikadern besetzt waren, so auch das Presseamt. Dem Presseamt waren nun zum einen das ADN, welches in Kapitel 5 ausführlich erläutert wurde und zum anderen das „Staatliche Komitee für Rundfunk“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ unterstellt, an diese gab das Presseamt direkte Weisungen weiter. Außerdem gab es Weisungen an die Presse der Blockparteien und die Presse der Massenorganisationen weiter.
42 Vgl. ebd., S. 13ff.
43 Vgl. Friedrich- Ebert- Stiftung (Hrsg.), Die Verfassung der DDR. Ein Machtinstrument der
SED?, Bonn 1987, S.40-44.
21
Der ADN gab wiederum Sprachregelungen an die Presse der Blockparteien, an die Presse der Massenorganisationen, an die Radiosender und an die Fernsehsender weiter, meist waren diese Sprachregelungen direkte Textvorgaben, an denen nichts verändert werden durfte. (siehe Kapitel 5) Was noch gesondert betrachtet werden muß, ist das „Neue Deutschland“, welches, als Sprachrohr und Zentralorgan der Partei, über allem stand. Teilweise gab das „Neue Deutschland“ gar Weisungen an das ADN weiter, was auch der Grund dafür war, daß wichtige Dinge meist zuerst im ND erschienen und erst Tage später über das ADN an die anderen Zeitungen weitergegeben wurden.
Nun bleibt noch zu klären, wie die Anleitungen zu den Journalisten kamen, dazu läßt sich sagen, daß die Presseanweisungen der Abteilung Agitation des ZK direkt oder indirekt jeden Journalisten erreichten. So gab es jeden Donnerstag die sogenannten „Donnerstags- Argus“, das waren die Anweisungen beim Leiter der Abteilung Agitation in Berlin. 44 Dieses Treffen war Donnerstags, da am Dienstag die Sitzung des Politbüros und am Mittwoch die Beratung des ZK- Sekretariats war, dort wurden die wesentlichen publizistischen Richtlinien festgelegt. Zu diesen Versammlungen hatten alle Chefredakteure der in Berlin ansässigen Zeitungen und der Massenorganisationen, sowie der Leiter des Presseamts zu erscheinen. Es wurden politische Sprachregelungen für die Propagierung der Parteibeschlüsse, für aktuelle innen- und außenpolitische Berichterstattung, sowie für die Kommentierung vorgegeben. Nach dieser Sitzung rief der Leiter des Presseamts die Chefredakteure der Blockzeitungen zusammen und unterbreitete ihnen diese Richtlinien, die durch ihn zu Regierungsempfehlungen wurden, und wie bereits zu erfahren war, waren diese Empfehlungen verbindlich. Die Bezirkszeitungen wurden dann durch ein Fernschreiben von den Richtlinien in Kenntnis gesetzt. 45 Bei den „Donnerstags- Argus“ wurden, wie bereits gesagt, „Empfehlungen“ vorgegeben, die Verbote und Gebote enthielten. Verboten war alles was Rückschlüsse auf Mängel in der Versorgungslage zuließ, bei innen- und außenpolitischen Aktivitäten sollten nur die positiven Vorgänge publik gemacht werden. Alles was mit oppositionellen oder widerständischen Verhalten zu tun hatte, sollte entweder verschwiegen, oder an den Pranger gestellt werden, je nach-
44 Vgl.
45 Vgl. Trampe, Andreas, S.314f.
22
dem, wie die Partei es auslegte. Probleme sollten nur dann genannt werden, wenn es bereits Lösungswege für diese gab. 46
9. Schlußbetrachtungen
Nun sind weitgehend alle Aspekte der zentralen Medienlenkung in der DDR betrachtet worden. Es ist nun klar, wie die Leserbriefe, die eingangs genannt wurden, möglich waren. Die Medienpolitik der SED war ein ausgeklügeltes Lenkungssystem, daß oberflächlich betrachtet noch ziemlich normal zu sein schien, aber bei näherer Betrachtung kann man erkennen, wie tief die Partei in die Medien eingreifen konnte. Die Partei war überall zugegen, direkt oder indirekt, denn wo sie nicht direkt war, gab es die Kader der Partei und so war es möglich, die Partei in alle gesellschaftlichen Bereiche einzugliedern. So eben auch, wie diese Arbeit gezeigt hat, in den Bereich der Medien, da man wußte welchen Einfluß die Massenmedien auf die Bevölkerung haben und daß sie die besten Träger der Ideologie sind. Durch sie war die Partei im Stande, ihre Standpunkte in die Köpfe der DDR- Bürger zu bringen, also eine Art Parteischulung durch die Medien.
Vergleicht man dieses Lenkungssystem nun mit der Medienpolitik des Nationalsozialismus, so lassen sich viele Parallelen feststellen, auch hier gab es so etwas wie Presse- und Meinungsfreiheit nicht, Kritik am System wurde nicht geduldet. In der DDR wurde die Ausschaltung der Presse- und Meinungsfreiheit allerdings verschleiert und war nach außen nicht zu erkennen, wie Kapitel 4.1. zeigte. Die ZK- Abteilungen für Agitation und Propaganda können mit dem nationalsozialistischen „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ gleichgesetzt werden. Diesem Ministerium, unter der Leitung Joseph Goebbels, waren u.a. Presse, Rundfunk und Fernsehen unterstellt, auch hier wurde alles, wie auch in der DDR, verstaatlicht und gleichgeschaltet. Die Parallelen sind also klar zu erkennen, denn auch im Nationalsozialismus dienten die Medien als Träger der Ideologie und im wesentlichen war die nationalsozialistische Lenkung der Medien, der zentralen Medienlenkung in der DDR sehr ähnlich.
46 Vgl. Eppelmann, Rainer, u.a., S.410-414.
23
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< http://www.kwpw.wiso.uni-erlangen.de/pdf dateien/gk m s12.pdf > am 18.02.2002. < www.medienobservationen.uni-muenchen.de/schnitzler.html > am 12.11.2001.
24
II. Abkürzungsverzeichnis
ADN Allgemeiner Deutscher Nachrich-
CDU Christlich- Deutsche Union
DBD Demokratische Bauernpartei
Deutschlands
DFF Deutscher Fernsehfunk
DVfV Deutsche Verwaltung für Volks-
FDGB Freier Deutscher Gewerkschafts-
FDJ Freie Deutsche Jugend
IM Inoffizieller Mitarbeiter des MfS
KPD Kommunistische Partei Deutsch-
LDPD Liberal- Demokratische Partei
Deutschlands
MfS Ministerium für Staatssicherheit
ND Neues Deutschland
NDPD Nationaldemokratische Partei
Deutschlands
RBI Radio Berlin International
SED Sozialistische Einheitspartei
Deutschlands
SBZ Sowjetische Besatzungszone
25
SPD Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
SMAD Sowjetische Militäradministration
VDJ Verband der Journalisten der DDR
ZK Zentralkomitee
26
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