Helge Blum Hamburg, 28.01.03
Universität der Bundeswehr Hamburg
Fachbereich Wirtschafts- und Organisationswissenschaften
Besondere Einführung in die Innenpolitik:
Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Thema des Referates :
Wie verhalten sich die Rechtsstellung und die Funktionen des Bundespräsidenten Österreichs im Vergleich mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ?
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung: 4
II. Hauptteil: 4
1. Die Rechtsstellung des Bundespräsidenten in Österreich 5
a. Wahl 5
b. Vertretung 6
c. Unvereinbarkeit 7
d. Immunität 7
e. Verantwortlichkeit: 8
2. Funktionen des Bundespräsidenten: 8
2.1. Kompetenzen, die allein dem Bundespräsidenten zustehen: 8
a. Repräsentationsfunktion: 8
b. Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetze 9
c. Entlassung der gesamten Bundesregierung/des Bundeskanzlers 10
d. Begnadigung und Niederschlagung von Strafgerichtsverfahren 10
e. Oberbefehl über das Bundesheer 11
2.2 Kompetenzen, die dem Bundespräsidenten über Vorschlag anderer Organe zustehen 11
a. Kompetenzen, die nur über Vorschlag des Bundeskanzlers ausgeübt werden können 11
b. Kompetenzen, die nur über Vorschlag anderer Organe ausgeübt werden können 12
3. Vergleich mit dem System der Bundesrepublik Deutschland 12
Rechtsstellung der Präsidenten im Vergleich 12
1. Wahl 12
2.Vertretung 13
3 Unvereinbarkeit 13
4. Immunität 13
5. Verantwortlichkeit 13
III. Funktionen der Präsidenten im Vergleich 14
Quellen 15
3
I. Einleitung:
In der folgenden Arbeit soll die Amtsstellung und die Funktionen des österreichischen Bundespräsidenten näher beleuchtet und ein Vergleich zu dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland gezogen werden.
Der Fokus der Arbeit wird sich auf die Zeit der zweiten Österreichischen Republik richtet, also die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg.
Hierbei soll eindeutig der Schwerpunkt des folgenden Kurzreferates auf dem österreichischen Bundespräsidenten liegen. Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland wird nur als Vergleichsinstrumentarium herangezogen.
Bei der Bearbeitung des Themas stellte sich die Schwierigkeit des überaus großen Literaturfundus, in dem der politische Akteur in Form des Bundespräsidenten beschrieben wurde. Die Arbeit wird sich daher im folgenden auf zwei Hauptwerke stützen. 12 Neben den beiden Hauptwerken hat auch die Bundesverfassung des Landes Österreich zur Entstehung des Textes beigetragen.
Es ergibt sich folgende Gliederung des Textes: Es wird zuerst auf die Rechtsstellung des Österreichischen Bundespräsidenten eingegangen und im Folgenden auf die Funktionen des Bundespräsidenten. Im Anschluss daran werden dann Parallelen und Eigenarten zum Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland kurz aufgezeigt, am Schluss werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst.
II. Hauptteil:
Der Hauptteil wird sich in drei Teile gliedern. Als erstes wird die Rechtsstellung des Bundespräsidenten in Österreich behandelt, gefolgt von den Funktionen des Österreichischen Staatsoberhauptes. Den dritten Teil bildet der Vergleich mit dem System der Bundesrepublik Deutschland.
1 Dickinger, Christian(1999), Der Bundespräsident im politischen System Österreichs, Innsbruck(A)
2 Hartmann, Jürgen;Kempf, Udo(1989), Staatsoberhäupter in westlichen Demokratien, Opladen
4
1. Die Rechtsstellung des Bundespräsidenten in Österreich
Bevor näher auf die Rechtsstellung des Bundespräsidenten eingegangen werden kann, muss zuerst der Begriff der Rechtsstellung klar definiert werden. Unter Rechtsstellung des Bundespräsidenten wird die Einordnung der Person in das juristische System des Staates verstanden.
Der Bundespräsident ist nach Artikel 19 B-VG 3 neben den Bundesministern, Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen eines der obersten Organe der Vollziehung des Bundes, er ist keiner Weisung und keiner Aufsicht anderer Vollzugsorgane unterworfen. Zwischen den obersten Verfassungsorganen besteht ein Verhältnis der Gleichordnung. 4 Hieraus ist zu erkennen, dass das Amt des Staatsoberhauptes nicht wie der Name vermuten lässt eine herausragende Stellung impliziert, sondern vielmehr im System ein Nebeneinander darstellt.
Dies ist jedoch nicht ganz richtig, Dickinger führt hierzu folgendes an: [...]Obwohl er nur eines der höchsten Organe der Bundesverwaltung ist, genießt er doch eine vorrangige Stellung, da er neben seiner Direktwahl auch zur Ernennung der Bundesregierung sowie der Landeshauptmänner berufen ist. Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt, weil er neben seiner Organstellung im Bereich der Vertretung nach außen auch oberstes Organ der Vollziehung des Bundes ist. [...] Der Bundespräsident entscheidet in erster und letzter Instanz. 5
Somit ist klar, dass der Bundespräsident ein Verwaltungsorgan ist. Die von ihm gesetzten Rechtsakte sind demnach auch Verwaltungsakte. Trifft der Präsident Entscheidungen so sind diese gemäß Artikel 139 B-VG 6 überprüfbar und müssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
a. Wahl
Es wird nun die Frage aufgeworfen, wie der Bundespräsident an die Macht gelangt. Laut Artikel 60 B-VG gilt hierzu folgendes: Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechtes gewählt; stellt sich nur ein Wahlbewerber zur Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen.
3 Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetzt im folgenden B-VG
4 vgl. Dickinger S.69
5 vgl. Dickinger S. 69
6 Überprüfbarkeit von Verwaltungsakten durch das Verfassungsgericht
5
Quote paper:
Helge Blum, 2003, Wie verhalten sich die Rechtsstellung und die Funktionen des Bundespräsidenten Österreichs im Vergleich mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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