Summary
Normalisierungsprinzip und Parteilichkeit als Leitideen in der Behindertenarbeit. Diese Prinzipien sozialarbeiterischen Handelns werde ich als Alternativen zu d en Konzeptionen der traditionellen Rehabilitations einrichtungen vorstellen. Durch die Umsetzung dieser Prinzipien soll körperbehinderten Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, selbstbestimmt leben zu können. Selbstbestimmt leben heißt in diesem Kontext, ein Leben ohne Fremdbestimmung, ein eigenständiges Leben außerhalb vollstationärer Einrichtungen, nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen. Der behinderte Mensch bleibt dann nicht länger in der Rolle des passiven Empfängers von Hilfeleistungen, sondern wird aktiver und kritischer Konsument von Dienstleistungen.
Darstellen werde ich dieses Konzept am Beispiel der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene, die den Betroffenen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben die nötige Unterstützung und Begleitung anbietet. Dort können sowohl alltagspraktische Fähigkeiten als auch soziale Schlüsselkompetenzen erworben werden, die für ein selbstbestimmtes Leben erforderlich sind.
Das sozialarbeiterische Handeln der Tagesstätte orientiert sich dabei an der ökosozialen Theorie von Wendt als Handlungskonzept, das den Menschen nicht isoliert, sondern in Abhängigkeit zu seiner Umwelt betrachtet.
Parallel dazu dient die Netzwerkarbeit als ganzheitlicher Ansatz für Unterstützungsleistungen.
Praktisch umgesetzt werden diese Theorien durch das Empowerment-Konzept, das die betroffenen Menschen zur Eigeninitiative befähigt.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 5
Einleitung 6
1 Darstellung der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene 10
1.1 Vorgeschichte und Entstehung der Caritas Tagesstätte 10
1.1.1 Caritas Kontaktstelle für Behinderte 13
1.1.2 Konzeptarbeit für die Tagesstätte 14
1.1.3 Anfangsproblematiken 15
1.2 Strukturelle Rahmenbedingungen 16
1.2.1 Finanzielle Problematiken 16
1.2.2 Behindertenarbeit des Caritasverbands als Träger und Dachverband 17
1.3 Prinzipien sozialarbeiterischen Handelns in der Tagesstätte 18
1.3.1 Normalisierung 19
1.3.2 Parteilichkeit 22
1.3.3 Solidarität 26
2 Die Arbeit in der Caritas Tagesstätte - Umsetzung der Prinzipien der Normalisierung,
Parteilichkeit und Solidarität 29
2.1 Von der Passivität zur Aktivität oder: Vom Patienten zum Konsumenten 30
2.2 Alltagsorganisation 31
2.2.1 Helferorganisation 33
2.2.2 Administration 35
2.2.3 Bildungsarbeit 36
2.2.4 Kommunikation im sozialen Umfeld 36
2.2.5 Partnerschafts- und Sexualberatung 38
3
3 Konzeptioneller Hintergrund der Tagesstätte zur professionellen Sozialarbeit in der Caritas Tagesstätte 40
3.1 Körperbehinderte Menschen - ein Leben lang in einem Sondersystem 40
3.1.1 Der behinderte Mensch als zu korrigierendes Mängelwesen 43
3.1.2 Auswirkungen von totalen Institutionen auf die Betroffenen 47
3.2 Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ 50
3.2.1 Geschichtlicher Hintergrund: ‚Die Independent-Living-Bewegung‘ 53
3.2.2 Anfänge der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ in Deutschland 54
3.3 Theoretisches Wissen als Grundlage professioneller Arbeit 57
3.3.1 Öko-sozialer Ansatz nach Wendt 58 3.3.2 Netzwerkarbeit 61
3.3.3 Empowerment - neue Möglichkeiten in der Sozialen Arbeit 63
4 Konsequenzen dieser Konzeption für die Behindertenarbeit am Beispiel der Caritas Tagesstätte 65
4.1 Problematiken dieses Arbeitsansatzes 65
4.1.1 Geringe persönliche Distanz zu den NutzerInnen der Einrichtung 66
4.1.2 Umgang mit ‚institutionalisierten‘ NutzerInnen 67
4.1.3 Ablehnung des Konzeptes und der Einrichtung durch die Fachbasis 69
4.2 Weiterentwicklung dieses Ansatzes 70
4.2.1 Etablierung des Gesamtkonzeptes in der Fachbasis 71
4.2.2 Betreutes Einzelwohnen 72
4.3 Einsetzbarkeit der vorgestellten Sozialarbeitstheorien 72
5 Schlußgedanken 79 6 Anhang 80 7 Literaturverzeichnis 83
4
Vorwort
Der folgende Text ist einem Plakat der Aktion Grundgesetz entnommen
Aktion Grundgesetz
Eine Initiative der Aktion Sorgenkind und 85 Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe.
5
Einleitung
Mit der vorliegenden Arbeit soll ein alternatives und innovatives Konzept der offenen Behindertenarbeit aufgezeigt werden. Darstellen möchte i ch dieses am Beispiel der Caritas Ta gesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene unter besonderer Berücksichtigung der Grundsatzprinzipien Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität. Erreicht werden soll durch dieses Projekt die größtmögliche Autonomie für behinderte Menschen. Die Ermöglichung eines ‚Selbstbestimmten Lebens‘ ist daher auch der rote Faden, der diese Arbeit durchziehen soll.
Die praktische Umsetzung der Konzeption ist meines Erachtens nach in kleineren, überschaubaren Einrichtungen gut möglich, da hier eine höhere Flexibilität im professionellen und ganzheitlichen Handeln gewährleistet ist. An dieser Stelle möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß ich mich nachfolgend ausschließlich auf die Arbeit mit körperbehinderten Menschen beschränken werde. Die Prinzipien Normalisierung, Solidarität und Parteilichkeit gelten selbstverständlich auch für die Arbeit mit geistig und psychisch behinderten Menschen. Für das sozialarbeiterische Handeln sind dann jedoch andere konzeptionelle Schwerpunkte erforderlich, um ganzheitliche und individuelle Unterstützung leisten zu können. Für den Begriff der Behinderung gibt es keine einheitliche Definition, es ist ein gebräuchlicher Begriff, der in verschiedenen sozialen Systemen und wissenschaftlichen Disziplinen unterschiedlich benutzt wird.
Behinderung kann als eine gesetzlich definierte Regelwidrigkeit betrachtet werden. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 124, Abs. 4, Satz 1-4 beschreibt Behinderung als “eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht ... Weiterhin liegen Behinderungen bei einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Seh-, Hör und Sprachfähigkeit und bei einer
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erheblichen Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte vor.” 1 Hier wird lediglich die Schädigung beschrieben, nicht aber die gesellschaftliche Dimension. Die Definitionen für diesen Begriff sind auf internationaler Ebene sehr unterschiedlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterteilt den Behindertenbegriff in 3 Bereiche. 2 Impairment (Schädigung)
Darunter werden Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen oder Strukturen des Körpers verstanden. Impairment bezeichnet Behinderung als eine organische Schädigung, ist also eine medizinische Begriffsdefinition und wird allgemein innerhalb des medizinischen Bezugsrahmens festgestellt. Disability (Beeinträchtigung)
Unter diesen Begriff fallen Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen, also die individuellen Konsequenzen der Behinderung. Handicap (Behinderung)
Dieser Ausdruck bezeichnet die Nachteile und Benachteiligungen, die aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung resultieren. Hierbei geht es vor allem um den Verlust oder die Einschränkung der Möglichkeiten, gleichberechtigt am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.
Behinderung wird als soziale Beeinträchtigung gesehen. Mit diesem Begriff wird die gesellschaftliche Dimension des “Behindert-Seins” aufgegriffen. Behinderung kann deshalb als soziales Phänomen verstanden werden, das durch die Haltung und das Verhalten der Umwelt bestimmt wird.
Das Forum behinderter Juristen der BRD fand eine sehr treffende Erklärung des Behindertenbegriffs: “Eine Behinderung ist jede Maßnahme, Struktur oder Verhaltensweise,
1 Bundessozialhilfegesetz, § 124 Abs. 4, Satz 1-4
2 vgl. World Health Organization
7
die Menschen mit Beeinträchtigungen Lebensmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.” 3 Diese zuletzt genannte Formulierung entspricht auch der Sichtweise der Tagesstätte bezüglich des Begriffs ‚Behinderung‘. Übertragen auf das professionelle Handeln der Tagesstätte bedeutet dies, das Individuum bei der Aufhebung bzw. Einschränkung der sozialen Beeinträchtigungen zu unterstützen. Einleitend möchte ich noch auf begriffliche Besonderheiten eingehen. In der ganzen Arbeit habe ich vermieden, den Begriff “Behinderte” zu benutzen, da in diesem Fall die Behinderung im Vordergrund stehen würde. Gemäß den Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität steht jedoch der Mensch im Vordergrund, der neben vielen anderen persönlichen und individuellen Merkmalen auch das Merkmal ‚Körperbehinderung‘ aufweist. So werde ich Formulierungen wie ‚Menschen mit Beeinträchtigung‘ oder ‚körperbehinderte Menschen‘ verwenden, um die personale Identität und Würde zu betonen.
Des weiteren vermeide ich den Begriff ‚KlientIn‘, der in gewisser Weise ein Ab hängigkeitsverhältnis von professionellen Diensten ausdrückt. Zeitgemäße Sozialarbeit soll den Menschen Möglichkeiten geben, sich selber aktiv am Hilfeprozeß zu beteiligen im Sinne einer ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘.
Die Caritas Tagesstätte möchte eine Alternative zu traditionellen - insbesondere vollstationären - Behinderteneinrichtungen anbieten. Es soll ein Angebot für Menschen sein, die (künftig) selbstbestimmt und unabhängig von Fremdbestimmung leben wollen. Daher verwende ich nachfolgend den Begriff ‚NutzerInnen‘, der meiner Meinung nach auch am besten zu der ganzheitlichen Konzeption der Tagesstätte paßt. Der Begriff ‚NutzerInnen‘ bringt auch die Freiwilligkeit und Wahlmöglichkeit zum Ausdruck. Die Arbeit ist inhaltlich wie folgt aufgebaut:
Zu Beginn wird die Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Menschen vorgestellt, deren Entstehungsgeschichte und Konzeption. Daran anknüpfend werde ich auf die struk turelle Rahmenbedingungen eingehen, insbesondere auf die finanziellen Problematiken. Abgeschlossen wird dieser Abschnitt mit der Erläuterung der Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität erläutert.
3 vgl. Österwitz, o.J.
8
Im nächsten Teil wird die Umsetzung dieser Prinzipien transparent gemacht und anhand eines Fallbeispiels dargestellt. Damit Menschen mit Behinderungen selbständig leben können, sind bestimmte Voraussetzungen und Fertigkeiten nötig, die hier eingehend behandelt werden.
Der nachfolgende Abschnitt beginnt mit einer Betrachtung traditioneller Be hindertenarbeit und den Konsequenzen totaler Institutionen für die Betroffenen. Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ stellt die Autonomie behinderter Menschen in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Da sich die Tagesstätte an wesentliche Zielsetzungen der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung‘ anlehnt, wird diese Initiative ausführlich vorgestellt, ebenso deren geschichtlicher Hintergrund.
Das professionelle Handeln in der Tagesstätte stützt sich im wesentlichen auf den ökosozialen Ansatz nach Wendt, auf die Erschließung sozialer Netzwerke und auf das Empowerment-Prinzip. Die Theorien werden zwar separat vorgestellt, aber erst durch die Kombination und Verknüpfung dieser Handlungsansätze kann das Konzept der Tagesstätte verwirklicht werden.
Im nächsten Abschnitt soll auf spezielle Problematiken eingegangen werden, die als Folge dieses neuen Arbeitsansatzes auftreten. Da die Tagesstätte ein bisher einmaliges Projekt ist, soll auch auf die geplante Weiterentwicklung und den Ausbau von Unterstützungsleistungen hingewiesen werden.
Abschließen werde ich die Arbeit mit einem Transfer der Theorieansätze auf die praktische Tätigkeit in der Tagesstätte. Als Anhang füge ich die persönlichen Aufzeichnungen eines körperbehinderten Menschen bei.
9
1 Darstellung der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene
Die Tagesstätte wurde mit dem Ziel errichtet, schwerst körperbehinderte Menschen, die bislang noch im Elternhaus oder in vo llstationären Einrichtungen leben, bei der Gestaltung eines eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen. Dabei wird der etwas irreführende Begriff ‚Tagesstätte‘ allerdings nur aus finanztechnischen Gründen benö tigt. Es handelt sich bei der Tagesstätte keineswegs um eine Aufbewahrungsstelle mit täglichem therapeutischen Beschäftigungsprogramm.
Als Zielgruppe angesprochen sind schwerst körperbehinderte Erwachsene, die vom Arbeitsamt als ‚nicht werkstattfähig‘ eingestuft werden oder in einer Behindertenwerkstatt geistig unterfordert wären. Die Tagesstätte soll jedoch keine Konkurrenz zu bestehenden vollstationären Einrichtungen darstellen, sondern behinderten Menschen die Möglichkeit geben, entscheiden zu können, wie und wo sie leben möchten. Viele Menschen mit Behinderungen leben nur mangels vorhandener, adäquater Alternativen in Heimen.
1.1 Vorgeschichte und Entstehung der Caritas Tagesstätte
In den letzten 20 Jahren formierten sich in der Bundesrepublik zahlreiche Selbsthilfegruppen im Behindertenbereich. Immer lauter wurden die Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben, nach einem Leben ohne Aussonderung. Unter selbstbestimmten Leben ist in diesem Zusammenhang die ‚Kontrolle über das eigene Leben‘ zu verstehen. Das heißt, daß sich der behinderten Mensch von den Zwängen der Fremdbestimmung seitens etablierter Behinderteneinrichtungen oder der eigenen Familie befreit. Körperbehinderte Menschen gelten in unserer Gesellschaft häufig immer noch als:
• Kognitiv eingeschränkt
• hilflos, schutzbedürftig, unselbständig, verantwortungslos
• unästhetisch
10
• behandlungsbedürftig, betreuungsbedürftig, separationsbedürftig
• Belastung für ihr Umfeld
• Kostenfaktor
um nur einige Beispiele zu nennen.
Aufgrund dieser Aussagen werden behinderte Menschen in Sondereinrichtungen betreut und therapiert. Behinderung allein aus medizinischem Blickwinkel rechtfertigt eine Heimunterbringung immer noch als generelle Lösung für die Integration behinderter Mensche n. Eine derartige Unterbringung erfordert jedoch eine Anpassung an die dort herrschenden Strukturen, die kaum mehr eigene Entscheidungen ermöglichen. Es werden den BewohnerInnen Lebensmöglichkeiten genommen, die von nichtbehinderten Menschen als selbstverständlich und nicht mehr hinterfragbar angesehen werden, wie etwa Wohnort, Erwerbstätigkeit, Freizeitgestaltung. 4
Somit werden behinderte Menschen, die eigentlich in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen, de facto ausgeschlossen, sie werden lediglich in Institutionen eingegliedert.
Die behinderten Menschen selbst wollen in den allermeisten Fällen jedoch:
• in ihrer Familie leben
• mit den Nachbarskindern Kindergarten und Schule besuchen
• teilnehmen am alltäglichen Leben
• eine Berufsausbildung erhalten und ein eigenständiges Leben gestalten
• ihr Recht auf Beziehung, Partnerschaft und Kinder leben
• sich selbst als Mensch definieren und nicht als reparaturbedürftiges Mängelwesen
• Macht über sich selbst haben
• keinen Institutionen und Theorien ausgeliefert sein
4 vgl. Lüpke, 1994
11
Der Wechsel in die Eigenständigkeit ist für behinderte Menschen, die bislang in Re habilitationseinrichtungen lebten, nicht einfach. Wichtige lebenspraktische, organisa-torische und soziale Kompetenzen zur Führung eines selbstbestimmten und eigenver-antwortlichen Lebens konnten sich nur unzureichend entwickeln. Die Organisation des Alltags wird ihnen abgenommen und für die elementaren Bedürfnisse des Alltags ist gesorgt. Man braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, wer einkauft, kocht, wäscht, die Miete bezahlt. Der Preis für diese Sicherheit ist der Verlust an Freiheit und Unabhängigkeit.
Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte sehen in der Behinderung eines Menschen primär gesellschaftliche und sozialpolitische Macht- und Austauschprobleme 5 , die den Menschen Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten für das eigene Leben nehmen, das sind insbesondere
• die Entscheidung über den Tagesablauf
• die Kompetenz der Anleitung der Hilfe
• die Wahlmöglichkeiten der Wohnform
• die Selbstbestimmung des Aufenthaltsorts
• die Schaffung eines privaten Lebensraums
• die Entwicklung eines eigenen Lebensstils
• das Recht und die Chancen auf Freundschaften, Liebe und Sexualität
• das Recht auf Arbeit
Für Menschen, die jahrelang in beschützenden Einrichtungen lebten, ist der Übergang zu einem autonomen Leben, wie bereits erwähnt, sehr schwierig. Er bedeutet für die Be- 5 SilviaStaub-Bernasconi geht davon aus, daß Menschen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse (z.B. Nah-
rung, Sexualität, Wohnung, Bildung, physische und soziale Sicherheit, kulturelle Bedürfnisse) existentiell
auf andere Menschen und somit auf Austauschbeziehungen angewiesen sind Unter Tauschmedien
versteht die Autorin z.B. Wissen, Gefühle, Handlungskompetenzen, soziale Beziehungen, sozioöko-
nomische Güter. Pro bleme treten dann auf, wenn die Austauschbeziehungen nicht mehr symmetrisch
sind, d.h. ein Tauschpartner verliert im Austauschprozeß immer mehr, während der andere Partner immer
wieder Nutzen und Gewinn daraus ziehen kann. (Staub-Bernasconi, 1996, Seite 20 f). Da behinderte
Menschen aufgrund ihrer funktionellen Ein schränkungen und mangelhafter Ausstattung an Tauschmedien
keine attraktiven TauschpartnerInnen darstellen, können sich diese Asymmetrien stabilisieren und für den
stärkeren Partner zu Machtquellen werden. “Der mit reicheren Quellen versehene Partner erhält dadurch
die Chance, Ausstattung, Verhalten und Beziehungen seiner Tauschpartner in seinem Sinne, genauer: zu
seinen Gunsten zu steuern und zu kontrollieren” (ebd. S. 23).
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troffenen harte Arbeit. Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte möchten die NutzerInnen bei der Verwirklichung eigener Lebensziele und auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit unterstützen und begleiten. Hier verwende ich ausdrücklich die Verben ‚unterstützen‘ bzw. ‚begleiten‘und nicht ‚helfen‘, da der behinderte Mensch selber aktiv an seiner Unabhängigkeit arbeiten soll. Er muß lernen, sein Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen.
1.1.1 Caritas Kontaktstelle für Behinderte
Im Jahr 1989 beschloß der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., eine Beratungsstelle mit ambulantem Hilfsdienst für Behinderte einzurichten. Zur Zielgruppe der Kontaktstelle zählen schwer und schwerst körperlich und geistig behinderte, sinnesgeschädigte, chronisch kranke Menschen, Familien mit behinderten Angehörigen und behinderte Kinder. Aufgabe der Kontaktstelle ist es, Behinderten, deren Angehörigen und Bezugspersonen Beratung und Hilfe anzubieten und deren Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Weiterhin soll behinderten Menschen ermöglicht werden, in der gewohnten Umgebung zu verbleiben, um ein Leben nach individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen zu führen.
Da die Kontaktstelle an keine Institut ion gebunden ist, wie etwa die Sozialdienste vollstationärer Einrichtungen, kann parteiliche Beratung und Unterstützung angeboten werden. Die BeraterInnen sind in ihrem Handeln autonom und können somit nicht in Konflikt mit den Interessen einer Institut ion und den Interessen des Betroffenen kommen. Dies ist für die BesucherInnen von großer Wichtigkeit, da sie offen über ihre Wünsche, Vorstellungen und Probleme sprechen können ohne befürchten zu müssen, daß diese Informationen einrichtungsintern in Form von Dienstgesprächen etc. weitergegeben werden.
Assistenzdienste zur Bewältigung und Erleichterung des Alltags sind ein wichtiger Be-stand teil der Arbeit. Allerdings stellt die finanzielle Absicherung dieser Dienste ein großes Problem dar, da die betroffenen Menschen meist nicht unter die Kriterien der
13
Pflegeversicherung fallen und somit häufig die Dienste aus eigenen Mitteln bestreiten müssen.
Im Laufe der Zeit nahmen auch zunehmend Menschen die Dienste der Beratungsstelle in Anspruch, die bislang in Heimen oder noch im Elternhaus lebten und den Wunsch nach einer eigenen Wohnung und einem eigenständigen Leben hatten. Dieser Wechsel von einer behüteten Umgebung in die Selbständigkeit erfordert intensive Unterstützung. Hier waren die angebotenen Beratungen und praktischen Hilfestellungen durch Zivildienstleistende bei weitem nicht ausreichend, um die Betroffenen hinreichend auf diese neue Lebensform vorzubereiten und zu begleiten. Es stellte sich deutlich heraus, daß ein intensives und individuelles Trainingsprogramm benötigt wird, um diese Autonomie zu erreichen.
1.1.2 Konzeptarbeit für die Tagesstätte
Nachdem sich klar herauskristallisierte, daß Beratung allein nicht ausreichte, um behinderte Menschen den Weg in die Selbständigkeit zu ermö glichen, wurde nach adäqua ten Lösungen gesucht. Dabei orientierte man sich an den wichtigsten Grundsätzen der ‚Independent- Living-Bewegung' 6 , d.h. vor allem, daß Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte, Pflichten und Teilnahmemöglichkeiten in der Gesellschaft haben sollen wie jeder andere Bürger.
Bezogen auf das Konzept der Tagesstätte bedeutet dies insbesondere, daß behinderten Menschen die Wahl und die Möglichkeit gegeben wird, selber zu entscheiden, wie und wo sie leben wollen, welche Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden und von wem. Schwerpunktmäßig sollte ein Angebot geschaffen werden, das im Sinne des Empowerment-Prinzips folgende Unterstützungen anbietet:
• Vermittlung von Wissen
• Stärkung des Selbstbewußtseins
• Vertreten von eigenen Interessen
6 Siehe Abschnitt 3.2.1
14
In diesem Sinne zielt die Arbeit in der Tagesstätte darauf ab, für behinderte Menschen in allen Bereichen des Lebens die Möglichkeiten zu schaffen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu erreichen.
Die Konzeptarbeit für die Tagesstätte war langwierig und zog sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren hin. Die Schwierigkeit bestand vor allem darin, daß es sich bei der Tagesstätte meines Wissens nach um ein Pilotprojekt handelt. Trotz umfangreicher Recherchen ist es mir nicht gelungen, eine vergleichbare Einrichtung in Deutschland ausfindig zu machen.
Vor allem der Kostenträger mußte von der Wichtigkeit und Qualität des Projekts überzeugt werden. Ein sehr einleuchtendes Argument war dabei, daß Menschen, die in Zukunft nicht mehr in Heimen leben, auch dem Kostenträger, dem Bezirk Oberbayern, nicht mehr zur Last fallen.
1.1.3 Anfangsproblematiken
Problematisch war und ist seit der Planungsphase der Tagesstätte die Akzeptanz in der Fachbasis und zum Teil auch innerhalb des Caritasverbands. Das liegt vermutlich primär an der Tatsache, daß sich das Projekt größtenteils an einem Konzept aus Amerika orientiert, der ‚Independent-Living- Bewegung‘ 7 . Vor allem etablierte Behinderteneinrichtungen waren und sind der Ansicht, daß kein Be darf für Projekte wie die Tagesstätte vorhanden sei. Es wurde und wird auch jetzt noch für relativ unmöglich gehalten, daß Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in Heimen untergebracht sind, jemals eigenständig außerhalb einer beschützenden Einrichtung leben können.
Daß aber ein Leben für behinderte Menschen außerhalb von Pflegeheimen und Sondereinrichtungen realisierbar ist, haben Mitglieder der ‚Selbstbestimmt- Leben-Bewegung‘ und ähnlicher Selbsthilfegruppen mittlerweile bewiesen. Dabei erreichten diese Menschen ohne eine Rehabilitation häufig die Ziele, welche die Rehabilitation vorgab zu er-
7 sieheAbschnitt 3.2.1
15
reichen und nicht schaffte 8 . Voraussetzung dafür ist, daß diesen Menschen die Möglichkeit zur Übernahme der Verantwortung für sich selbst gegeben wird und die notwendigen Unterstützungen, die für ein selbstbestimmtes Leben nötig sind, bereitgestellt werden. Ebenso notwendig ist die Abkehr vom medizinischen Modell 9 , die den behinderten Menschen aufgrund körperlicher Einschränkungen in die Rolle des Kranken drängt.
1.2 Strukturelle Rahmenbedingungen
Die Caritas Tagesstätte befindet sich in der Trägerschaft des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V. Der Caritasverband stellt dabei sowohl die räumlichen wie auch die personellen Voraussetzungen. Die Tagesstätte gehört zum Geschäftsbereich der Behinderteneinrichtungen des Caritasverbands, ist örtlich lokalisiert in einem Gebäude des Katholischen Siedlungswerks München GmbH und teilt sich diese Räumlichkeiten mit dem Caritas Stadtteilzentrum.
Beschäftigt sind derzeit 2 SozialpädagogInnen in Teilzeit mit jeweils 20 und 10 Wo-chenstunden. Ferner stehen eine Verwaltungskraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 4 Stunden und 2 AssistentInnen mit jeweils 30 Stunden Wochenarbeitszeit zur Verfügung. Dieser Personalschlüssel errechnet sich aufgrund der 6 vorhandenen Plätze für NutzerInnen.
1.2.1 Finanzielle Problematiken
Die Tagesstätte wird finanziert durch Pflegesatzvereinbarungen mit dem Bezirk Oberbayern entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz. Das bedeutet, daß nur die im Augenblick belegten Plätze finanziert werden. Problematisch war dies vor allem in der Anfangsphase, als nur 2 NutzerInnen vom Angebot der Tagesstätte Gebrauch machten. Ent sprechend hoch waren die Defizite.
8 vgl. Wetzel, 1988
9 siehe Abschnitt 3.1.1
16
Der Tagesstätte, die mittlerweile voll belegt ist, steht nach dem derzeitigen Pflegeschlüssel keine volle Planstelle für eine SozialpädagogIn zu. Da es sich bei der Tagesstätte um keine stationäre Einrichtung, sondern nach den Vorgaben des Bezirks von Oberbayern um eine Einrichtung mit tagesstrukturierenden Maßnahmen handelt, ist auch der Personalbedarf entsprechend geringer angesetzt. Dies bedeutet für die MitarbeiterInnen eine überdurchschnittlich hohe Belastung, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Um die NutzerInnen noch besser begleiten, unterstützen und fördern zu können, wäre eine zusätzliche Planstelle für eine SozialpädagogIn dringe nd erforderlich. Ohne die hohe Einsatzbereitschaft der MitarbeiterInnen und die überaus kooperative Zusammenarbeit mit der Caritas Kontaktstelle für Behinderte wären die Ziele der Tagesstätte kaum zu verwirklichen.
1.2.2 Behindertenarbeit des Caritasverbands als Träger und Dachverband
Die Behindertenhilfe im Deutschen Caritasverband will gemäß ihren Leitzielen der Aus grenzung von behinderten Menschen aus der Gesellschaft entgegentreten. So sollen Hilfen nicht nur als fachliche Leistungen, sondern auc h als Hilfen zur gegenseitigen Akzeptanz von Behinderten und Nichtbehinderten verstanden werden. Als fachliches und organisatorisches Ziel in der Behindertenhilfe wird die Orientierung am Bedarf und der Lebenswelt der Betroffenen angestrebt. Dabei sollen die behinderten Menschen als ExpertInnen ihrer eigenen Not oder ihres eigenen Anspruchs in die Entwicklung und Festlegung der fachlichen und organisatorischen Standards mit einbezogen werden. Leistungen und Hilfen sollen bedarfs- und leistungsgerecht finanziert werden.
In der Caritas in Bayern sind rd. 6100 Facheinrichtungen und Projekte zusammengeschlossen, wobei die Behindertenhilfe mit 8 % vertreten ist. Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. ist derzeit Träger von 18 Behinderteneinrichtungen, nämlich 4 Werkstätten für Behinderte 4 Wohnheime
17
6 heilpädagogische Tagesstätten 2 Frühfördereinrichtungen 1 Kontaktstelle für Behinderte 1 Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene
In diesen Einrichtungen werden zum augenb licklichen Zeitpunkt 1.600 behinderte Menschen von ca. 600 MitarbeiterInnen betreut. Anzumerken ist hier noch, daß der überwiegende Teil der Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen konzipiert ist.
Die Tagesstätte wurde auf Drängen der LeiterIn der offenen Behindertenarbeit errichtet, die aufgrund ihrer langjährigen Praxiserfahrung einen hohen Bedarf für eine derartige Einrichtung sah. Der Caritasverband betrachtet die Tagesstätte - nach anfänglicher Skepsis - als gute Ergänzung zu anderen Einrichtungen der Behindertenarbeit, nicht aber als zukunftsweisendes Projekt. Es ist als äußerst positiv zu bewerten, daß das Konzept trotz der schwierigen Finanzlage verwirklicht werden konnte. Wegen der momentanen angespannten Finanzlage wird auch die weitere Etablierung dieses Konzepts nicht einfach zu gestalten sein. Die Tagesstätte soll vorerst ein Einzelprojekt bleiben, da der Caritasverband augenblicklich keinen weiteren Bedarf für ähnliche Einrichtungenweder in München noch im Umland - vermutet.
1.3 Prinzipien sozialarbeiterischen Handelns in der Tagesstätte
Jede Einrichtung folgt in ihren Handlungen und in ihren Konzepten bestimmten Prinzipien, die sich im Regelfall auf wissenschaftliche Lehrmeinungen beziehen. In der Sozialarbeit haben wir es mit Basiswissenschaften, wie z.B. Soziologie, Psychologie, Medizin, Jura, Pädagogik zu tun. Im Rahmen der praktischen Arbeit sind die Erkenntnisse aus den verschiedenen Basiswissenschaften in konkretes Handeln umzusetzen.
Die Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene leitet aus den Basiswissenschaften im wesentlichen und schwerpunktmäßig drei Handlungsprinzipien ab: Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität.
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Arbeit zitieren:
Monika Ommerle, 1999, Normalisierungsprinzip und Parteilichkeit als Leitideen in der Behindertenarbeit - Begleitung und Unterstützung körperbehinderter Menschen am Beispiel der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene, München, GRIN Verlag GmbH
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