"Zugang zum Recht" bedeutet nicht nur "Recht zu haben" sondern man muss dieses in zumutbarer Zeit auch durchsetzen und sich diese Durchsetzung auch leisten können. Die rechtliche Ausdifferenzierung vieler Lebensbereiche, die veränderte Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zum Recht und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben zu einem deutlichen Anstieg der Verfahren bei Gericht geführt. Unter diesen Umständen Rechtsfrieden zu sichern, verlangt die Prüfung aller Möglichkeiten der Beschleunigung und Effektuierung des Rechtsschutzes. Mit der oft überlangen Dauer der Verfahren wird gerade den sozial Schwächeren der Zugang zum Recht wesentlich erschwert. Deshalb ist die Reorganisation der Arbeitsabläufe bei Gericht und Staatsanwaltschaft eine permanente Aufgabe. Dazu gehört der systematische Ausbau der informations- und kommunikationstechnischen Möglichkeiten der Justizbehörden. Die Führungs- und Kooperationsfähigkeit des Leitungspersonals muss ebenso verbessert werden wie die kommunikative Fähigkeit aller Justizbediensteten.
Den erheblichen Rechtsbeschränkungen Strafgefangener entspricht ein System von Beschwerdemöglichkeiten und Rechtsbehelfen zur Wahrung der zustehenden Rechtspositionen. Darin spielt die gerichtliche Nachprüfung von Vollzugsentscheidungen (getroffene, abgelehnte oder unterlassene Maßnahmen) auf ihre Rechtmäßigkeit eine besondere Rolle (§§ 109 ff. StVollzG). Neben der Übersicht über die Verfahren des Rechtsschutzsystem, welche den größten Teil der Arbeit einnehmen wird, soll zuerst der Bezug zum öffentlichen Recht dargestellt werden. Daran anschließend möchte ich die historische Entwicklung des Rechtsschutzes aufzeigen. Abschließend sollen noch Fragen nach der Effizienz und der Verbesserung des Rechtsschutzes erörtert werden. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Arbeit die Thematik nicht ausschöpfend behandelt werden kann, da dies den Rahmen sprengen würde. Es soll lediglich ein Überblick über den Rechtsschutz im Strafvollzug gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Bezug zum öffentlichen Recht
3. Historische Entwicklung des Rechtsschutzes
4. Verfahren des Rechtsschutzes
4.1. Rechtsbehelfe außerhalb des Gerichtsverfahren
4.1.1. Formlose Rechtsbehelfe: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition
4.1.2. Beschwerde (§ 108 I StVollzG)
4.1.3. Widerspruch i.S. des Verwaltungsvorschaltverfahrens (§ 109 III i.V.m. Vorschaltverfahrensgesetz der Länder)
4.2. Gerichtlicher Rechtsschutz im Strafvollzug
4.2.1. Anfechtungsantrag (§ 109 I S. 1 StVollzG) und Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 115 II S. 1 StVollzG)
4.2.2. Verpflichtungsantrag (§ 109 I S. 2 StVollzG) und gerichtliche Entscheidung (§ 115 IV StVollzG)
4.2.3. Feststellungsantrag (§ 115 III StVollzG); Abgrenzung zur gerichtlichen Entscheidung über die Folgebeseitigung (§ 115 II S. 2 StVollzG)
4.2.4. Vornahmeantrag (§ 113 StVollzG)
4.2.5. Geltendmachung eigener Rechtsverletzung (§ 109 II StVollzG)
4.2.6. Verwaltungsvorverfahren (§ 109 III StVollzG)
4.2.7. Zuständigkeit und Verfahrensbeteiligte (§ 110, 111 StVollzG)
4.2.8. Antragsfrist und Wiedereinsetzung (§ 112 StVollzG)
4.3. Vorläufiger Rechtsschutz (§ 114 II StVollzG)
4.4. Rechtsbeschwerde (§ 116 ff StVollzG)
5. Rechtsschutzproblematik
6. Effizienz des Rechtsschutzes
7. Verbesserung des Rechtsschutzes
8. Schlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, einen fundierten Überblick über das System des Rechtsschutzes im deutschen Strafvollzug zu geben. Es wird analysiert, inwieweit die vorhandenen Rechtsbehelfe in der Praxis effektiv zur Wahrung der Rechtspositionen von Strafgefangenen beitragen und wo Defizite in der gerichtlichen und behördlichen Anwendung bestehen.
- Historische Entwicklung des Rechtsschutzes im Strafvollzug
- Differenzierung zwischen außergerichtlichen Rechtsbehelfen und dem gerichtlichen Rechtsschutz
- Problematiken bei der Geltendmachung von Rechtsverletzungen durch Strafgefangene
- Analyse der Effizienz gerichtlicher Entscheidungen im Strafvollzug
- Diskussion von Verbesserungsvorschlägen für die Belehrungspraxis und das gerichtliche Verfahren
Auszug aus dem Buch
4.1.1. Formlose Rechtsbehelfe: Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition
Zwei Beispiele für formlose Rechtsbehelfe sind die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Petition. Unabhängig davon, ob ein Gefangener sich gemäß § 108 Abs. 1 StVollzG beim Anstaltsleiter oder nach § 108 Abs. 2 StVollzG beim die Anstalt besichtigenden Vertreter der Vollzugsaufsichtsbehörde beschwert, bleibt ihm unbenommen, darüber hinaus eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorzubringen (§ 108 Abs. 3 StVollzG). Diese unterscheidet sich von den in allen Verwaltungshierarchien für alle Verwaltungsstufen üblichen personenbezogenen Dienstaufsichtsbeschwerden, weil sie sich sowohl gegen eine Person als auch gegen eine Maßnahme richten kann. Der Strafgefangene kann hier ohne weiteres ganz unabhängig von seinem sonstigen Beschwerdevorgehen eine Dienstaufsichtbeschwerde gegen das gesamte Anstaltspersonal einleiten. Sie kann sich gegen jeden Vollzugsbediensteten vom Anstaltsleiter bis zum rangniedrigsten Angestellten richten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeit, Zugang zum Recht unter zumutbaren Bedingungen zu erhalten, und führt in das System der Rechtsbehelfe für Strafgefangene ein.
2. Der Bezug zum öffentlichen Recht: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Einordnung des Strafvollzugsrechts als Teil des öffentlichen Rechts und die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
3. Historische Entwicklung des Rechtsschutzes: Hier wird die Evolution des Beschwerderechts für Gefangene vom 19. Jahrhundert bis zur Reform des Strafvollzugsgesetzes 1977 dargestellt.
4. Verfahren des Rechtsschutzes: Der Hauptteil bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Rechtsbehelfe, von außergerichtlichen Mitteln bis hin zum gerichtlichen Rechtsschutz nach dem StVollzG.
5. Rechtsschutzproblematik: Das Kapitel analysiert praktische Hindernisse bei der Ausübung von Rechtsschutz, wie etwa mangelnde Belehrungen oder den Umgang mit sogenannten Querulanten.
6. Effizienz des Rechtsschutzes: Hier wird kritisch untersucht, unter welchen Bedingungen die gerichtliche Kontrolle im Strafvollzug als effizient bezeichnet werden kann.
7. Verbesserung des Rechtsschutzes: Dieses Kapitel diskutiert konkrete Ansätze zur Optimierung der Rechtsschutzgewährung, insbesondere durch bessere Belehrung und Verfahrensbeschleunigung.
8. Schlussbemerkung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz, die trotz historischer Verbesserungen ein weiterhin bestehendes Rechtsschutzdefizit konstatiert.
Schlüsselwörter
Strafvollzug, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Strafvollzugsgesetz, gerichtliche Entscheidung, Strafvollstreckungskammer, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition, Rechtsverletzung, Justizverwaltungsrecht, Resozialisierung, Effizienz, Anstaltsleiter, Beschleunigungsgrundsatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und Problemen des Rechtsschutzes für Strafgefangene in Deutschland innerhalb des Strafvollzugs.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung der Beschwerderechte, die verschiedenen Verfahrensarten des gerichtlichen Rechtsschutzes nach dem StVollzG sowie die Analyse der Effizienz und praktischen Schwachstellen des Rechtsschutzsystems.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie effektiv der derzeitige Rechtsschutz ist und welche Verbesserungsmöglichkeiten existieren, um eine tatsächliche Durchsetzung der Rechte von Gefangenen zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse der einschlägigen Gesetzeslage (insb. StVollzG, EGGVG) sowie auf eine Auswertung der vollzugsrechtlichen Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die verschiedenen Rechtsbehelfe außerhalb des Gerichts (wie Petitionen) sowie die gerichtlichen Verfahren (Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsanträge) erläutert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der Rechtsschutz im Strafvollzug, das Strafvollzugsgesetz, die Strafvollstreckungskammer und die Effizienz gerichtlicher Kontrollen.
Warum ist die Belehrung der Gefangenen so kritisch für den Rechtsschutz?
Da viele Gefangene ihre Rechte nicht kennen, führt eine unzureichende oder fachlich falsche Belehrung oft dazu, dass Anträge mangels Verfahrenskenntnis als unzulässig verworfen werden.
Was macht das Problem des "querulatorischen" Gefangenen für den Rechtsschutz aus?
Dieses Phänomen führt dazu, dass Justiz und Gerichte zu einer ablehnenden Haltung neigen, wobei die Gefahr besteht, dass auch berechtigte Anliegen von Gefangenen aufgrund dieser Stigmatisierung weniger ernst genommen werden.
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- Mailin Lochmann (Author), 2003, Der Rechtsschutz im Strafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10757