1 Einleitung
1.1 ARbeitsGEmeinschaft
Eine Bau-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Firmen zur Erstellung zumeist eines Werkvertrages. Grundlage ist ein ARGE-Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Die ARGE ist als Gesellschaft b¨ urgerlichen Rechts (GbR) rechts- und parteif¨ ahig und gilt nicht als Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Somit ergibt sich eine Buchf¨ uhrungspflicht aus der Abgabenordnung [5, 4], wenn
• ein Umsatz von mehr als 260.000 e im Kalenderjahr oder
• ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000 e im Wirtschaftsjahr
vorgelegen hat.
Das Rechnungswesen obliegt dem kaufm¨ annisch gesch¨ aftsf¨ uhrenden Gesellschafter. Er muss es so gestalten, dass das Rechnungswesen den Informationsbed¨ urfnissen beteiligter Gesellschafter gen¨ ugt. Die Notwendigkeit von Information resultiert aus
• den Risiken des Bauleistungsprozesses
• der gesamtschuldnerischen Haftung, nach der jeder Gesellschafter der ARGE einzeln f¨ ur alle Verpflichtungen gegen¨ uber Dritten in Anspruch genommen werden kann.
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2 Das Rechnungswesen der ARGE
Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Daten, die das betriebliche Geschehen beschreiben, fortlaufend und l¨ uckenlos zu erfassen und auszuwerten. Es soll vor allem
• einen ¨ Uberblick ¨ uber die Verm¨ ogens- und Ertragslage gew¨ ahren (Gesch¨ aftsbuchhaltung) und
• die angefallenen Kosten aufzeichnen und den Kostenstellen und Kostentr¨ agern zurechnen, die sie verursacht haben (Betriebsbuchhaltung)
Man nennt die Gesch¨ aftsbuchhaltung auch externes Rechnungswesen, die Betriebsbuchhaltung wird auch internes Rechnungswesen oder Kostenrechnung genannt. Die ARGE unterliegt der Bilanzierungspflicht nicht (Siehe 1.1), da sie in der Regel nur einen Werkvertrag erf¨ ullt und keinen Gewerbebetrieb darstellt [4]. Somit kann das Rechnungswesen zweckorientiert gehandhabt werden und muss nicht besondere Anforderungen nach dem Handelsrecht erf¨ ullen. Die Anforderungen an das Rechnungswesen ergeben sich vielmehr aus dem jeweiligen Bauprojekt (Laufzeit, Auftragswert) und aus den Vorstellungen der Gesellschafter. Vor Beginn einer ARGE ist es dementsprechend unerl¨ asslich, im ARGE-Vertrag festzulegen, wie das Rechnungswesen gestaltet werden soll.
Es erf¨ ullt seine Informations-, Planungs- und Kontrollfunktion durch folgende Komponenten:
• allgemeines Berichtswesen
• Information der Gesellschafter ¨ uber Zahlungsstr¨ ome, damit diese sie in ihrer eigenen Unternehmensplanung ber¨ ucksichtigen k¨ onnen
• Ermittlung von Zwischenergebnissen
• F¨ uhrung von Verrechnungskonten zur Protokollierung von Beitragsleistungen der Gesellschafter
• Protokollierung von Verm¨ ogensbewegungen
• Aufstellung der Schlussbilanz
2.1 Buchhaltung
Kernst¨ uck des Rechnungswesens bildet die Buchhaltung. Der Koordinierungsausschuss hessischer Baufirmen hat die T¨ atigkeit der Buchhaltung in folgendem Aufgabenkatalog dargestellt:
1. Einrichtung der Buchf¨ uhrung
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2. Erstellung eines Kontenplans
3. Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten)
4. Kassenabrechnung
5. Ausgangsrechnung (Forderungen)
6. F¨ uhrung der Bankkonten
7. F¨ uhrung der Lohn- und Gehaltskonten
8. Konten¨ uberwachung
9. Erstellung der Abschl¨ usse (Zwischenabschl¨ usse, Abschluss)
10. Meldewesen und Statistik
11. Pr¨ ufung (extern) und kaufm¨ annische Revision (intern)
Auf einige Punkte dieser Sammlung wird im folgenden n¨ aher eingegangen. Um Differenzen w¨ ahrend der ARGE zu vermeiden, sollten die einzelnen Aufgaben im ARGE-Vertrag konkretisiert werden.
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Einrichtung eines Kontenplans Verb¨ ande der deutschen Bauwirtschaft haben einen
Musterkontenplan (Seiten 6 und 7) herausgegeben, der wie folgt gegliedert ist:
Bestandskonten
Kontenklasse 0 Sachanlagen
Kontenklasse 1 Finanzverm¨ ogen
Kontenklasse 2 Vorr¨ ate, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 3 Wertberichtigungen und R¨ uckstellungen Kontenklasse 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Erfolgskonten
Kontenklasse 5 Ertr¨ age
Kontenklasse 6 Betriebliche Aufwendungen / Kostenarten Kontenklasse 7 Sonstige Aufwendungen
Kontenklasse 8 Abschluss
Die hier aufgef¨ uhrten Konten sind nicht mit den bekannten Bankkonten zu verwechseln, es handelt sich vielmehr um buchhalterische Verrechnungsinstrumente. Dabei stehen komplement¨ are Konten einander gegen¨ uber.
Erstellung der Abschl¨ usse Um ein Bauvorhaben wirtschaftlich durchf¨ uhren zu k¨ onnen, m¨ ussen in kurzen Zeitabst¨ anden Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Die Abschlussarbeiten umfassen
• Hauptbuchabschluss mit Saldenbilanz
• Ungebuchte Posten: Aufwendungen
- Vorliegende nicht gebuchte Belege
- Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen
- Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter NU-Leistungen
- Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen und Leistungen der Gesellschafter
- Rechnerische Ermittlung der Stoffbest¨ ande
- Erstellung der Abschreibungsliste f¨ ur ARGE-eigene Ger¨ ate
- R¨ uckstellungen
• Ungebuchte Posten: Leistungen
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Abbildung 2 : Musterkontenplan Teil 1
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Abbildung 3 : Musterkontenplan Teil 2
7
- Leistungsaufstellung
- Wertberichtigungen
• Erstellung der Verm¨ ogens¨ ubersicht und der Ergebnisrechnung
- Verm¨ ogens¨ ubersicht (Zwischen- oder Schlussbilanz)
- Ergebnisrechnung (Zwischenabschluss oder Abschluss)
- Verrechnungskonten der Gesellschafter
- ARGE- ¨ Ubersichtsblatt
- Nachweis der ungebucht erfassten Posten
- Abschreibungsliste
- Stoffe, Bestandswerte
- Schlussprotokoll
Meldewesen und Statistik Unter ” Meldewesen und Statistik“ laufen
• Finanzplan
• Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
• Lohnsteuerabrechnung aus ARGE-eigener Lohnabrechnung
2.2 Buchf¨ uhrung
Als Buchf¨ uhrung wird hier die Buchung einzelner Gesch¨ aftsvorf¨ alle auf den verschiedenen Konten bezeichnet. Sie soll anhand einiger Beispiele dargestellt werden. Grunds¨ atzlich gilt:
• Die Buchung der Belege erfolgt erst nach Pr¨ ufung und Zahlung
• Rechnungen ¨ uber vertraglich festgelegte Leistungsaustausche zwischen den Gesellschaftern einerseits und der ARGE andererseits werden auf Verrechnungskonten der Gesellschafter gebucht, damit die Anteile der Gesellschafterleistungen leichter ¨ uberpr¨ uft werden k¨ onnen
• Leistungen der Gesellschafter außerhalb des ARGE-Vertrages werden als normale Lieferungen und Leistungen behandelt (z. B. nicht vertragsgem¨ aße Reparaturen), einer Verzerrung der Gesellschafteranteile am Werkvertrag wird so entgegengewirkt
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Abbildung 4: Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung
Beispiel 1: Kauf von Baustoffen
Die hier gelieferten Baustoffe sind zum sofortigen Verbrauch bestimmt und gehen sofort als Belastung in die Baustoffkonten (Kontenklasse 62) ein. Auf dem entsprechenden Gegenkonto 420 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) steigt der Saldo um den zu zahlenden Rechnungsbetrag, Skonto wird als Haben auf das Lieferskonti-Konto gebucht. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist voll abzugsf¨ ahig und wird auf Konto 2821 zur Senkung der Steuerlast der ARGE gebucht.
Nach Bezahlung der Rechnung ¨ uber ein Bankkonto (194: Guthaben bei Kreditinstituten) wird auf Konto ” Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ gegengebucht: Die Verbindlichkeiten sinken um den Rechnungsbetrag.
Beispiel 2: Kauf von Gebrauchsstoffen
Gebrauchsstoffe, beispielsweise Kleinger¨ ate und Werkzeuge, werden zun¨ achst aus den Best¨ anden der Gesellschafter entnommen, die sie an die ARGE verkaufen. Werden die Gebrauchsstoffe frei, nimmt sie grunds¨ atzlich derjenige Gesellschafter zur¨ uck, der sie bereitgestellt hat. Ver-und Ankaufswert richten sich nach dem ARGE-Vertrag und der Baustellenausstattungs- und Werkzeugliste (BAL).
Das Material wird als betriebliche Aufwendung wieder in Kontenklasse 6 gebucht. Gleichzeitig wird dem Gesellschafter der Betrag als Haben auf sein Verrechnungskonto gebucht.
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Abbildung 5: Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung
Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber
Nach Erhalt des Rechnungsbetrages wird die Forderung aus Schlussrechnung auf Null gesetzt (Konto 2401). Auf der Ertragsseite werden dagegen der Umsatzerl¨ os als Haben und die eingenommene Mehrwertsteuer als Verbindlichkeit gegen¨ uber dem Staat ber¨ ucksichtigt. Auf Konto 2821 (Vorsteuer voll abziehbar) sind bereits bezahlte Umsatzsteueranteile aufsummiert, um die die Steuerschuld der ARGE vermindert wird. So ist sichergestellt, dass die ARGE nur f¨ ur ihre Wertsch¨ opfung ( Mehrwert“) besteuert wird.
”
2.3 Ermittlung der ARGE-Ergebnisse
2.3.1 Zwischenabschl¨ usse
Ergebnis¨ ubersichten k¨ onnen beispielsweise monatlich oder quartalsweise erstellt werden. Nur wenn w¨ ahrend der Bauzeit regelm¨ aßig Zwischenabschl¨ usse erstellt werden, k¨ onnen die Gesellschafter auf die wirtschaftliche Gestaltung der Bauausf¨ uhrung Einfluss nehmen.
Leistungsaufstellung ¨ Ublicherweise wird die Bauleistung aus der Summe der berechneten Leistungen an den Auftraggeber und an Dritte sowie die durch Abschlagsrechnungen erfassten Leistungen ermittelt.
Zus¨ atzlich sind fertige und halbfertige Leistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, von der Bauleitung zu ermitteln und in die Bauleistung einzurechnen. Seitens der Buchhaltung besteht hier keine Kontrollm¨ oglichkeit, allenfalls ist eine ” Plausibilit¨ atspr¨ ufung“
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durch Gegen¨ uberstellung der Gesamtkosten und der Gesamtleistung zum Stichtag vorzunehmen.
Verrechnungskonten der Gesellschafter Die Gesellschafter haben vertraglich festgelegte Beitr¨ age und Leistungen zu erbringen. Die berechneten Betr¨ age werden auf den Ver-
rechnungskonten (Seite 6) erfasst. Eine ¨ erm¨ oglicht den Gesellschaftern, ihr Engagement in der ARGE zu ¨
teressen zu vertreten.
Hat ein Gesellschafter zu einem Stichtag mehr Beitr¨ age geleistet, als es sein Beteiligungsverh¨ altnis erfordert, erscheint der Saldo als Verbindlichkeit der ARGE gegen¨ uber dem Gesellschafter, andernfalls wird eine Forderung der ARGE an den Gesellschafter ausgewiesen.
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Eine Angleichung der Konten erfolgt beispielsweise ¨ uber eine Zahlung der ARGE an einen Gesellschafter.
Ergebnisrechnung Rohgewinn oder Rohverlust werden aus dem Baustellenergebnis und dem neutralen Ergebnis ermittelt (Seite 13). Das neutrale Ergebnis erfasst dabei alle Aufwendungen und Ertr¨ age, die außerhalb der Baut¨ atigkeit anfallen.
Verm¨ ogens¨ ubersicht Die Verm¨ ogens¨ ubersicht enth¨ alt wie eine Bilanz Angaben zu
1. Sachanlagen
2. Finanzverm¨ ogen
3. Vorr¨ aten, Forderungen
4. Wertberichtigungen und R¨ uckstellungen
5. Verbindlichkeiten
6. Rohgewinn, Rohverlust
Sie dient den Gesellschaftern vor allem zur Diskussion folgender Fragen:
Sind die Geldbest¨ ande auf den Konten zu hoch?
Sind die Forderungen aus Schlussrechnungen angemessen? Stehen die Abschlagszahlungen in einem vern¨ unftigem Verh¨ altnis zu den nicht schlussberechneten Leistungen?
Stehen Forderungen der Gesellschafter an die ARGE bzw. Forderungen der ARGE an die Gesellschafter in einem angemessenen Verh¨ altnis zum Ergebnis?
Sind Wertberichtigungen und R¨ uckstellungen ausreichend?
2.3.2 Abschluss der ARGE
Der Abschluss der ARGE umfasst im wesentlichen die Elemtente der Zwischenabschl¨ usse.
Vorl¨ aufige Schlussbilanz und Schlussbilanz Nach Anerkennung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber wird innerhalb eines Monats eine vorl¨ aufige Schlussbilanz aufgestellt und den Gesellschaftern vorgelegt. Die vertragliche Bauleistung ist zu diesem Zeitpunkt erbracht, es sind jedoch noch nicht alle Gesch¨ aftsvorf¨ alle abgewickelt.
Nach Abwicklung aller Gesch¨ aftsvorf¨ alle werden die Bankkonten aufgel¨ ost und die Schlussbilanz vorgelegt. Das Guthaben wird den Gesellschaftern gem¨ aß ihres Anteils ¨ uberwiesen.
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ARGE-Ergebnisrechnung Die Schlussergebnisrechnung der ARGE beeinhaltet alle Auf-wendungen und Ertr¨ age, jedoch nicht die allgemeinen Gesch¨ aftskosten AGK der Gesellschaf-
ter. Die AGK werden von jedem Gesellschafter mit dem anteilig erhaltenen Rohgewinn ver-rechnet. Erst jetzt kann das betriebswirtschaftliche Ergebnis der ARGE festgestellt werden.
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3 Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter
3.1 Erfassung des laufenden Leistungsaustausches
F¨ ur jede laufende ARGE, an der das Unternehmen beteiligt ist, ist ein Verrechnungskonto einzurichten, das alle Leistungen des Gesellschafters f¨ ur die ARGE erfasst. Es ist das Spiegelbild zum Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der ARGE.
3.2 Baubetriebsrechnung
In der Kosten- und Leistungsrechnung des Gesellschaftsunternehmens wird f¨ ur die ARGE im Rahmen der Kostenstellenrechnung eine eigene Kosten-/Leistungsstelle eingerichtet. Das Kostenstellenkonto wird wie ein Baukonto f¨ ur die eigenen Baustellen gef¨ uhrt. Es erfasst alle Kosten, die dem Gesellschafter durch sein Engagement in der ARGE entstehen, getrennt nach den einzelnen Kostenarten.
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Literatur
[1] Lindken, T., Mielicki, U.: Buchhaltung, Zwischenabschl¨ usse und Schlussbilanz der Bau-Arbeitsgemeinschaften, 5. Auflage, D¨ usseldorf 2002
[2] Schmalen, H.: Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft, Studienausgabe, 9. Auflage, Passau 1993 [3] Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999) [4] Gewerbesteuergesetz 1999 (GewStG 1999) [5] Abgabenordnung 1977 (AO 1977)
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Quote paper:
Bernhard Becker, 2002, Buchhaltung einer ARGE, Munich, GRIN Publishing GmbH
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