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Alexander Frei
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................. III
Literaturverzeichnis. V
Abk ürzungsverzeichnis. VIII
1 Einleitung 1
2 Technische Entwicklung. 4
2.1 Historischer Rückblick. 4
2.2 Stand der Technik 4
2.2.1 Bildaufnahme. 5
2.2.2 Bildübertragung. 5
2.2.3 Bildspeicherung 6
2.2.4 Bildinterpretation (Automated Visual Surveillance) 6
2.3 Videoüberwachungsmöglichkeiten in der Zukunft 8
3 Gesellschaftspolitische Entwicklung. 8
3.1 Von der Industrie- zur Risikogesellschaft 9
3.1.1 Veränderung der Rahmenbedingungen 9
3.1.2 Kriminalität als Risiko. 9
3.1.3 Konsequenzen für die Kriminalpolitik. 10
3.2 Kriminalitätstheorien hinter der Videoüberwachung 11
3.2.1 Ökonomische Kriminalitätstheorie - Der „Rational Choice“ Ansatz. 11
3.2.2 Traditionelle Kontrolltheorie und „General Theory of Crime“ 12
3.2.3 Situational Crime Prevention 12
3.2.4 Situaltional Crime Prevention Strategies 13
3.2.5 Selbstdisziplin - Das Panopticon 14
4 Videoüberwachung in Grossbritannien. 15
4.1 Die Anfänge von CCTV. 15
4.2 Exponentielles Wachstum von CCTV 16
4.3 Ursachen für die Ausbreitung. 17
4.3.1 Der politische Hintergrund. 17
4.3.2 Ökonomische Interessen 17
4.3.3 Fehlende Rechtliche Regulierung. 18
4.3.4 Mangelnde Evaluationen - „Does CCTV work?“ 18
4.3.5 Mediale Verbreitung 19
4.3.6 Angst vor Terrorismus. 20
5 Effektivität der Videoüberwachung 20
5.1 Ziele der Videoüberwachung. 20
5.2 Kriminalprävention durch Videoüberwachung. 21
5.2.1 Allgemeines 21
5.2.2 Verlagerung („Displacement“) 22
5.2.3 Diffusion of Benefits - „Overspill“ Effekt 23
5.2.4 Life Cycle und Time Delay 24
5.2.5 Methodenkritik. 24
III
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
5.2.6 Ergebnisse der Evaluationsstudien 25
5.3 Kriminalrepression durch Videoüberwachung 26
5.3.1 Allgemeines 26
5.3.2 Ergebnisse der Evaluationsstudien 27
5.4 Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch Videoüberwachung. 27
5.4.1 Die Bedeutung der Kriminalitätsfurcht 27
5.4.2 Evaluation des Sicherheitsgefühls. 28
6 Kritische Würdigung. 29
6.1 Anpassungsdruck durch Videoüberwachung 29
6.2 Durchsetzung von Partikularinteressen. 30
6.3 Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit 30
6.4 Symptombekämpfung? 31
7 Schlusswort 31
IV
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Literaturverzeichnis
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
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VII
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Abkürzungsverzeichnis
BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
(SR 101)
bzw. beziehungsweise
d.h. das heisst
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
f./ff. folgende/fortfolgende
NZZ Neue Zürcher Zeitung
S. Seite
SR Systematische Sammlung des Bundesrechts
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
zit. zitiert
VIII
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
1 Einleitung
Mit dem Fortschreiten der technischen Entwicklung ist auch die Videoüberwachung i n den letzten Jahren zunehmend in unseren Lebensalltag gerückt. Dabei ist, vor allem in letzter Zeit, eine Ausweitung der Videoüberwachung vom privaten in den öffentlichen Raum zu beobachten. Auch die staatlichen Organe, insbesondere die Polizei, haben die Vorteile der optischen Überwachungstechnologie für ihre Tätigkeit erkannt und setzen diese vermehrt auch als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ein. So wird die Videoüberwachung teilweise als nützliche Ergänzung bei der polizeilichen Tätigkeit, teilweise gar als Wundermittel in der Kriminalitätsbekämpfung gefeiert und von Politikern gerne als solche angepriesen. Im Gegensatz zu Ländern wie der Schweiz oder Deutschland, wo bislang nur Modellversuche in beschränktem Umfang stattfinden, ist der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen in Grossbritannien zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung seit weit mehr als zehn Jahren Alltag 1 .
Mit der rasanten Zunahme der Videoüberwachung sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, gerät diese auch vermehrt unter Kritik. Besonders der kriminalistische Nutzen der Videoüberwachung wird im Hinblick auf Verdrängungseffekte bezweifelt. Aber auch verfassungsmässig garantierte Freiheitsrechte, wie das in Art. 8 EMRK 2 garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, werden durch den Einsatz der Videoüberwachung tangiert. In Folge der Terror Anschläge vom 11. September 2002 hat das Bedürfnis nach mehr Sicherheit in der Bevölkerung, wenn auch auf Kosten der Freiheit zugenommen. Die innere Sicherheit steht weit oben auf der aktuellen politischen Traktandenliste. Freiheit und Sicherheit stehen in einem Spannungsverhältnis zueinander, Sicherheitsmaximierung geht zwangsläufig auf Kosten der Freiheitsrechte des Bürgers 3 . Letztendlich gilt es dieses Spannungsverhältnis zu lösen, indem im Einzelfall Freiheit und Sicherheit sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, damit der Einsatz der Videoüberwachungstechnologie gesellschaftlich verantwortbar wird. Um eine solche Abwägung vornehmen zu können, müssen wir uns genauer mit den Wirkungsweisen der Videoüberwachung auseinandersetzen. So müssen beispielsweise bei der Prüfung der Verfassungsmässigkeit insbesondere die Fragen nach
1 In den angloamerikanischen Ländern wird vorwiegend „Closed Circuit Television“ (CCTV) als Oberbegriff für
visuelle Überwachungstechnologien verwendet vgl. Privacy International
http://www.privacyinternational.org/issues/cctv/cctv_faq.html [28.05.2003].
2 Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101).
3 Einige Kriminologen sprechen in diesem Zusammenhang von der „Maximum Surveillance Society“, z.B. Clive
Norris und Gary Armstrong.
1
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismässigkeit der Videoüberwachung im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck beurteilt werden 4 .
Die folgende Arbeit soll sich kritisch mit dem Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung auseinandersetzen. Die Chancen und Risiken der Videoüberwachung sollen genauer analysiert und gegen einander abgewogen werden. Es gilt herauszufinden, welche Wirkung von der Videoüberwachung ausgehen soll und welche sie tatsächlich hat, wobei in dieser Arbeit i m Wesentlichen der kriminalpräventive 5 Aspekt untersucht wird. Der Mythos von der Videoüberwachung als Allheilmittel gegen die Kriminalität soll durchleuchtet werden. Wegen der bereits langjährigen und umfangreichen Videoüberwachungspraxis in Grossbritannien ist es sinnvoll, auf die dort gesammelten Erfahrungen zurückzugreifen, Bilanz zu ziehen und daraus die Konsequenzen für einen allfälligen Einsatz der Technologie in unseren Breitengraden zu ziehen.
Der Begriff des „öffentlichen Raums“ wird im Folgenden nicht in einem formal juristischen Sinn, sondern in einem weiteren Sinne verwendet. Nach der hier gewählten Arbeitsdefinition umfasst er alle Räumlichkeiten, deren Zweck darin besteht, von einer unbestimmten Menge von Menschen genutzt zu werden, unabhängig davon, ob die Videoanlagen im öffentlichen oder privaten Besitz sind. Unter diesen Begriff fallen folglich alle Räume, welche öffentlich zugänglich sind, d.h. ohne Zutrittbeschränkungen, also beispielsweise städtische Kernzonen, Strassennetze und Plätze, aber auch Einkaufszentren und Transportsysteme. Trotzdem muss schon an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Abgrenzung nach juristischen Kriterien für die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen der Videoüberwachung von wesentlicher Bedeutung ist 6 .
Kapitel 2 der Arbeit beginnt mit der technischen Entwicklung, als eine der Vorraussetzungen für die Einführung der Videoüberwachung. Es sollen die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten dargestellt werden und ein Blick in die Zukunft optischer Überwachungstechnik geworfen werden. Um jedoch das Aufkommen und exponentielle Wachstum der neuen visuellen Überwachungsmöglichkeiten zu verstehen, ist es notwendig, die Technologie der Videoüberwachung in einem weiteren gesellschaftlichen und politischen Kontext zu sehen 7 . Deshalb werden im Kapitel 3 die gesellschaftlichen Veränderungen, insbesondere die Ent-
4 Dabeihandelt es sich um die Prüfung der Verhältnismässigkeit nach Art. 36 Abs. 3 BV.
5 Im Gegensatz zu den repressiven Massnahmen, wie Fahndung.
6 Vgl. dazu Kapitel 6.
2
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
wicklung zur Risikogesellschaft skizziert, und die Kriminalitätstheorien vorgestellt auf welche sich die Videoüberwachung als präventive Massnahme stützt. Kapitel 4 befasst sich mit der Videoüberwachung in Grossbritannien, dem Land, das als weltweiter Vorreiter im Bereich Videoüberwachung gilt. Danach sollen in Kapitel 5 die Wirkungen der Videoüberwachung aufgezeigt, und anhand der verfolgten Ziele gemessen werden. Im zweitletzten Kapitel werden die gesellschaftlichen Folgen der Überwachung diskutiert und die Ängste einer orwellschen Vision vor dem Überwachungsstaat kritisch beleuchtet. Ursprünglich sollten danach in einem weiteren Kapitel die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden. Die gründliche Behandlung dieses Themenbereichs hätte jedoch den Rahmen der Arbeit bei weitem gesprengt. Es sei deshalb auf die vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürichs verfassten Dokumentationen verwiesen 8 .
7 Vgl. Norris/Armstrong S. 20.
8 Videoüberwachung durch öffentliche Organe,
Bericht: http://www.datenschutz.ch/bericht_videoueberwachung_2002_07_v_2.pdf [07.06.2003],
Empfehlungen: http://www.datenschutz.ch/empfehlungen_videoueberwachung_2003_02_v_2.pdf
[07.06.2003]
vgl. auch Merkblatt über die Videoüberwachung durch private Personen
http://www.edsb.ch/d/doku/merkblaetter/video-d.pdf [07.06.2003]
3
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
2 Technische Entwicklung
2.1 Historischer Rückblick
Videoüberwachung im öffentlichen Raum wurde zwar erst in letzter Zeit auch in der Schweiz intensiver diskutiert 9 , sie ist jedoch keineswegs ein Novum. Bereits in den 60er-Jahren wurden Kameras vor allem zur Überwachung und Steuerung von Verkehrsströmen eingesetzt. Die Wurzeln der Videoüberwachung reichen jedoch schon viel weiter zurück und basieren vor allem auf der Erfindung des Fernsehens im Jahre 1925 10 . Im Jahre 1936 wurde die erste elektronische Kamera, das Ikonoskop vorgestellt. Noch im selben Jahr konnte die erste öffentliche Fernsehübertragung durch den staatlichen Sender BBC 11 durchgeführt werden. Nach dem 2. Weltkrieg begann die Entwicklung der Bildaufzeichnung in den USA, wo 1956 der erste „Video Cassette Recorder“, kurz „VCR“, durch die Firma Amplex produziert wurde. Somit wurde der letzte Baustein für die Videoüberwachungstechnologie gelegt. Fortschritte in der Mikroelektronik führten zur Miniaturisierung der Geräte, zur Senkung der Herstellungskosten, und damit zu einer weiteren Ausbreitung der Videotechnologie im gesellschaftlichen Leben. Mit der zunehmenden Digitalisierung in allen Bereichen ergeben sich auch Vorteile für die Videoüberwachung. Diese liegen unter anderem in der verbesserten Bildqualität, der kostengünstigen und effizienten Speicherung, der Altersbeständigkeit der I nformationen durch Vermeidung von Qualitätsverlusten, der schnellen Übertragung auf unbeschränkte Distanzen und in der Möglichkeit der nachträglichen Bearbeitung. Die Ausnutzung von Synergieeffekten in den Bereichen Computer, Telekommunikation und Videotechnik ergibt schliesslich das Potential für zukünftige Entwicklungen.
2.2 Stand der Technik
Die Videoüberwachung, wie wir sie heute kennen, besteht im Wesentlichen aus 4 Schritten; die Bildaufnahme, die Bildübertragung, die Bildspeicherung und die Bildinterpretation. Die letztere wird auch heutzutage noch durch Menschen vorgenommen, was jedoch bedingt, dass die Monitore permanent durch mindestens eine Person überwacht werden müssen. Durch künftige Entwicklungen könnte der Mensch durch den Computer ersetzt und damit hohe Personalkosten gespart werden. Die sich noch in Entwicklung befindende Bildinterpre- 9 Z.B.NZZ vom 30.01.2003, Nr. 24, S. 47 „Massnahmen gegen neue Drogenszenen, Prüfung einer Video-
überwachung im Langstrassenquartier“. Die Schweizerischen Bundes Bahnen prüfen zurzeit die Installation
von Videokameras in ihren Zügen als Teil eines Massnahmenpakets zur Verbesserung der Sicherheit vgl.
http://www.zvv.ch/pdf/SICHERD.pdf [07.05.2003].
10 Moran in: Norris/Moran/Armstrong, Surveillance S. 278 f.
11 The British Broadcasting Company.
4
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
tation durch den Computer wird in der Fachwelt auch als „Automated Visual Surveillance“ oder „Intelligent scene monitoring“ bezeichnet.
2.2.1 Bildaufnahme
Die Bildaufnahme erfolgt mittels Videokamera. In den allermeisten Fällen werden bereits heute Farbkameras eingesetzt. Im Gegensatz zu schwarz-weiss Kameras bieten erstere einen höheren Informationsgehalt (z.B. zur Täteridentifizierung), können die Farbkameras nur bei ausreichender Beleuchtung eingesetzt werden 12 . Durch den Einsatz von Infrarottechnik kann die Überwachung auch bei vollkommener Dunkelheit realisiert werden. Wie in den übrigen Bereichen der Videoüberwachung ist auch auf Kameraseite eine zunehmende Digitalisierung zu verzeichnen. Kamerainterne Signalverarbeitungsprozessoren ermöglichen die Verbesserung der Bildqualität mittels Konturenanhebung, Kontrastverstärkung, Gegenlichtkompensation oder durch automatische Aufhellung von dunklen Bildbereichen. Kameras werden als Fixkameras oder als bewegliche Kameras eingesetzt. Die Steuerung von beweglichen Kameras erlauben das Schwenken, Neigen und Zoomen. Diese Funktionalität ist im Zusammenhang mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum von besonderer Bedeutung, da mit derselben Kamera Übersichtsaufnahmen und im Bedarfsfall eine gezielte Detailaufnahme realisiert und einzelne Personen oder Situationen verfolgt werden können. Die so genannte Dome Kamera 13 erlaubt gegenüber den herkömmlichen Kameras auf Schwenk- und Neigeköpfen, einen Schwenkbereich von 360°, schnelle Positionierungszeiten und Drehgeschwindigkeiten.
2.2.2 Bildübertragung
Die Bildübertragung kann analog oder digital sein. Für die analoge Übertragung muss grundsätzlich eine direkte Verbindung von der Kamera zum Anzeige- oder Aufzeichnungsgerät hergestellt werden, wobei bei der digitalen Übertragung bereits bestehende Übertragungsnetze, wie ISDN Fernmeldeleitungen oder grenzüberschreitende Netze wie das Internet, genutzt werden können 14 . Der Vorteil der Digitaltechnik gegenüber der Analogen, besteht also vor allem darin, dass eine Verbindung zu unterschiedlichen Empfangsgeräten und über lange Distanzen aufgebaut werden kann. Die heutigen Datenkomprimierungsverfahren garantieren, dass auch bei begrenzten Bandbreiten eine ausreichende Bildqualität beim Empfänger erreicht wird. Zunehmende Anwendung findet auch die Datenübertragung per Funkverkehr,
12 Vgl. ZVEI-Konzept, S. 27 f.
13 Bei Dome Kameras befinden sich Kamera und Objektiv in einer Kuppel, in Form einer durchsichtigen
Halbkugel.
14 Die heutigen Breitbandanschlüssen ans Internet ermöglichen eine Videoüberwachung unter Verwendung
eines handelüblichen PC per Internet-Browser, so dass keine zusätzliche Ausrüstung benötigt wird vgl. ZVEI-
Konzept S. 33.
5
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
z.B. durch Wireless LAN 15 Kameras, welche eine kabellose und somit mobile Videoüberwachung ermöglichen 16 . Das bedingt aber auch, dass mit Hilfe von kryphtographischen Verfahren die Daten genügend stark verschlüsselt werden müssen, um ein eventuelles Mitsehen Dritter zu verhindern. In den Leitstellen werden die Kamerabilder auf Monitoren dargestellt und über Schaltstellen können die Steuerungsbefehle für die Kameras eingegeben werden.
2.2.3 Bildspeicherung
Die Speicherung der Bildinformationen ist jedoch optional, da eine Echtzeitüberwachung am Monitor durch Sicherheitspersonal für das Funktionieren der Überwachung ausreichend ist. Die Vorteile der Speicherung bewegen jedoch viele, nicht auf diese zu verzichten. So können auch kritische Situationen, welche der Aufmerksamkeit des Sicherheitspersonals entgehen und erst nach ihrer Ereignung bekannt werden, wiedergegeben, und allenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Auch bei der Videoaufzeichnung existiert eine starke Verdrängung der analogen Geräte durch die Digitaltechnik. Der Nachteil der in der Vergangenheit verwendeten Magnetbänder und Videorekordern liegt in der begrenzten Speicherkapazität und den beschränkten Durchsuchungsmöglichkeiten. Durch die fallenden Preise bei den digitalen Speichermedien werden heutzutage in den meisten Fällen handelsübliche Computerfestplatten zur Speicherung der digitalisierten Bilder verwendet 17 . Die riesigen Speicherkapazitäten dieser Festplatten vermögen bei geeigneter Datenkompression, Unmengen an Daten zu speichern. Doch der wesentlich wichtigere Vorteil besteht in dem nahezu direkten Zugriff auf einzelne Bilder über vordefinierte Suchkriterien, der sogar bei grossen Datenbeständen gewährleistet ist. Der Anschluss des Aufzeichnungsgeräts an ein Datennetz ermöglicht jeder autorisierten Person zu jeder Zeit den Zugang zum gesamten Datenbestand.
2.2.4 Bildinterpretation (Automated Visual Surveillance)
Mit der wachsenden Anzahl von Videoüberwachungskameras und der damit entstehenden Datenflut auf den Monitoren wird es immer schwieriger, die Informationen aus den Überwachungssystemen effektiv auszuwerten. Die natürliche Aufnahmefähigkeit des Menschen ist begrenzt. Eine einzelne Person vermag nur wenige Monitore zugleich effektiv zu überwachen und zu bedienen, so dass bei grösseren Systemen sehr viel kostenintensives Personal benötigt wird. Aus Kostengründen wird jedoch oft darauf verzichtet, so dass die Betreuung von bis zu 50 Monitoren durch eine einzige Person keine Seltenheit darstellt 18 . Dazu kommt,
15 Wireless Local Area Network.
16 Vgl. Petri Mähönen, in Regazzoni/Fabri/Vernazza, Advanced Video-Based Surveillance Systems S. 144 f.
17 Vgl. ZVEI-Konzept, S. 34.
18 Hogg, Automated Visual Surveillance, in digma 2002, S. 24.
6
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
dass die Beobachtung von Monitoren eine monotone Tätigkeit ist, welche notwendigerweise auch Zeiten der Unaufmerksamkeit beinhaltet. Daraus folgt, dass eine effiziente Auswertung der Bilder durch den Menschen limitiert ist.
Zur Entlastung des Bedienungspersonals wird heute intensiv an intelligenter Bildinterpretationssoftware gearbeitet, welche die Bildinhalte auf Gefahrenpotentiale hin analysiert 19 . Durch eine Automatisierung der Überwachung können alle Kameras gleichzeitig überwacht werden. Bei kritischen Situationen bekommt der Bediener eine Alarmmeldung, welche das Ergreifen von Massnahmen ermöglicht. Das System vergleicht dabei ein aufgezeichnetes V ideo-Frame mit dem gespeicherten „Hintergrundbild“, und schliesst darauf auf eine relevante Bewegung 20 . Die gewonnen Erkenntnisse dieses ersten Arbeitsschritts, genannt „Image Processing“ (IP), werden in einem weiteren Schritt, dem Image Understanding (IU) ausgewertet 21 . Der Computer generiert mit der Zeit, an Hand von Beispielen, immer detailliertere Verhaltensmodelle, mit denen er „normales“ von „verdächtigem“ Verhalten unterscheiden soll. So gleicht sich beispielsweise das Verhalten von Autodieben beim Heranschleichen und Flüchten auf einem Parkplatz derart, dass es mathematisch berechenbar wird und als Modell im Rechner gespeichert werden kann 22 . Sobald das System dieses Musterverhalten wieder erkennt, schlägt es Alarm, also noch bevor sich der Gesetzesverstoss ereignet hat. Die grosse Schwäche, der in der Vergangenheit verwendeten Systeme, liegt in deren hohen Falschalarm-Rate, ausgelöst durch Umwelteinflüsse wie Wind und Regen. Die Forschung ist dabei, intelligente Systeme zu entwickeln, welche sich automatisch über längere Zeit an die Umgebungsbedingungen adaptieren 23 . Auf weit tiefererem technischen Niveau wird bereits seit längerem in vielen Ländern die automatische Schrifterkennung von Automobil-Kennzeichen eingesetzt, so auch in der Schweiz 24 .
Diesem Trend der Automatisierung folgend ist es denkbar, dass der Mensch im Überwachungsbereich einmal vollständig durch die Technik ersetzt werden kann, da der Computer das Bild nicht nur analysieren und interpretieren, sondern auch die entsprechenden Massnahmen veranlassen kann.
19 So z.B. an der University of Leeds vgl. http://www.comp.leeds.ac.uk/vision [06.05.2003].
20 Vgl. Hogg, Automated Visual Surveillance, in digma 2002, S. 24 f.
21 Vgl. Teschioni und Regazzoni, in: Regazzoni/Fabri/Vernazza, Advanced Video-Based Surveillance Systems
S. 77 f.
22 Vgl. Büllesfeld, S. 16.
23 Vgl. Hogg, Automated Visual Surveillance, in digma 2002, S. 24 f.
24 In Zürich werden die Fahrzeugnummernschilder mit der Datenbank des Swiss Ripol Computers in Bern
verglichen vgl. NZZ vom 5.11.2001 S. 10 und NZZ Online vom 20. März 2001.
http://www.nzz.ch/2001/03/20/zh/page-article7A0JP.html [21.05.2003].
7
Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
2.3 Videoüberwachungsmöglichkeiten in der Zukunft
Durch die zunehmende Verschmelzung der drei traditionell verschiedenen Industriesektoren, Telekommunikation, Photographie und Computerelektronik, ergibt sich auch für die Weiterentwicklung der Videoüberwachungstechnik noch viel Potenzial. Neben der bereits erwähnten Bildinterpretationsmethode ist vor allem die Identifizierung von Personen an Hand von biometrischen Verfahren zu denken. Diese Systeme ermöglichen es in einem aufwendigen Rechenverfahren Gesichter aus einer Menschenmenge herauszufiltern und mit einer Datenbank von gesuchten oder vermissten Personen abzugleichen. Im Rahmen eines Pilotversuchs der Kantonspolizei Zürich wird seit Mitte Januar 2003 am Flughafen Zürich-Kloten ein Gesichtserkennungssystem der deutschen Firma C-Vis 25 eingesetzt, um illegal eingereiste Personen bereits bei der Ankunft zu erkennen. Eine umfangreiche Beurteilung des Systems steht noch aus, wird aber voraussichtlich Mitte 2003, nach Abschluss der Testphase erfolgen 26 . Durch die Kombination der beiden Methoden wird es möglich, ein detailliertes Verhaltensprofil einer Person zu erstellen.
Mit dem rasanten Fortschreiten dieser Entwicklungen ergeben sich neue Möglichkeiten zur Kontrolle der Bürger. Die breite Bevölkerung wird sich jedoch erst allmählich über die Tragweite dieser Entwicklungen bewusst. Jede dieser Technologien bringt mit dem in ihr liegenden Nutzen auch Risiken mit sich. Es gilt diese Gefahren zu erkennen, um einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken. Unter dem Stichwort „technologischer Datenschutz“---- àGefahren oderSchutz
3 Gesellschaftspolitische Entwicklung
Die technischen Fortschritte sind sicherlich mitverantwortlich für das Aufkommen von Videoüberwachungssystemen, doch muss diese Entwicklung auch in einem grösseren, gesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. Deshalb werden nachfolgend die fundamentalen gesellschaftlichen Veränderungen aufgezeigt, welche die Einführung der Videoüberwachung in unserer Gesellschaft als eine risikobasierte Strategie für die Kriminalitätskontrolle begünstigt haben. Danach sollen die in dieser Zeit entwickelten Kriminalitätstheorien vorgestellt werden, auf welche sich die Videoüberwachung stützt.
25 http://www.c-vis.com.
26 http://www.kapo.zh.ch/MedienAnzeige.asp?Funktion=vonIndex&medien_Id=5490 [16.05.2003].
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3.1 Von der Industrie- zur Risikogesellschaft
3.1.1 Veränderung der Rahmenbedingungen
Mit dem Aufkommen neuer Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation ändern sich die Lebensverhältnisse der Menschen grundlegend. Die standardisierten Le-bensformen der Industriegesellschaft, wie Kleinfamilie, geschlechtliche Rollenverteilung und soziale Schichtung verlieren ihre Verbindlichkeit 27 . An ihre Stelle tritt ein Wertepluralismus. Die mit der Globalisierung aufgekommene soziale und geographische Mobilität und Urbanisierung lässt die eigenen Nachbarn zu Fremden werden. Die spätmoderne Gesellschaft ist entsolidarisert und entfremdet. Das Individuum und die Befriedigung seiner subjektiven Bedürfnisse rücken zusehends in den Vordergrund, Egoismus wird zur Handlungsmaxime. Die Befreiung des Individuums aus seiner gesellschaftlichen Umklammerung hat ambivalente Konsequenzen. Das Abstreifen gesellschaftlich vordefinierter Rollen und Verpflichtungen führt zum Verlust sozialer Sicherheiten und direkter Information über die eigenen Mitbürger. Traditionelle Bindungen und damit natürliche Formen von Überwachung und Kontrolle gehen verloren 28 . Der Individualismus führt zu einer Verstärkung von sozialer Isolation, Unsicherheit und der „Angst vor dem Fremden“ 29 . Auf diesem Hintergrund wächst das Bedürfnis nach Sicherheit innerhalb der Bevölkerung, welche damit immer mehr zu einer knappen Ressource wird.
3.1.2 Kriminalität als Risiko
Die bei diesem Strukturwandel entstehenden sozialen Probleme werden als durchaus „normale“ Schattenseiten des Fortschritts akzeptiert, welche es nicht zu lösen, sondern nur im Umfang und an Intensität einzudämmen gilt 30 . Im Sinne einer versicherungsmathematischen Logik werden die sozialen Probleme als Risiken klassifiziert. Risiko wird mit Risikobewusstsein, Risikoverantwortung und Risk-management begegnet. Auch die Kriminalität wird als ein solches Risiko betrachtet, welches durch risikomindernde Interventionen zu begrenzen gilt. Kriminalität wird nicht mehr im Sinne der positivistischen Kriminologie als ein durch individuelle persönliche Störung verursachtes, zu korrigierendes Verhalten verstanden, sondern als gegebener, unumgänglicher Fakt. Deshalb interessieren nicht mehr die Ursachen der Kriminalität sondern viel mehr in einem praktischen Sinn wie diese zu verwalten ist.
27 Kunz, S. 192.
28 Vgl. dazu die „Social Bond Theory“, Hirschi, Causes of Delinquency, 1969.
29 MacCahill/Norris S. 12.
30 Kunz, S. 369.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
3.1.3 Konsequenzen für die Kriminalpolitik
Im Zusammenhang mit Kriminalitätskontrolle argumentierte Cohen bereits in 1985, dass:
„…the day is ending for individual intervention. The real master shift about to take place is towards the control of whole groups, populations and environments - not community control, bit the control of communities…In this movement technology and resources, particularly at the hard end, are to be directed to surveillance, prevention and control, not tracking the individual adjudicated offender, but preventive surveillance (through closed 31 circuit television, for example) of people and spaces.”
Nach den enttäuschenden Ergebnissen der Resozialisierungsbemühungen, bekannt unter dem Schlagwort des „nothing works“ 32 , steht nicht mehr die individuelle Verhaltensbeeinflussung im Vordergrund, sondern die Lenkung von Aktionsmöglichkeiten durch vorbeugende Regulierung. Im Rahmen der Versicherungsmentalität verlagert sich das kriminalpolitische Interesse somit von der tat- und täterbezogenen Reaktion hin zur möglichst risikoarmen Gestaltung von Alltagssituationen. Es wird nicht mehr versucht das Individuum zu verbessern, sondern die Mauern um das Individuum so zu bauen, dass es in einer bestimmten Weise agiert. Im Zentrum steht nicht das Individuum, sondern dessen Risikopotential. Diese Tendenz der Vorverlagerung der strafrechtlichen Kontrolle ist auch an Hand der Zunahme von abstrakten Gefährdungsdelikten in den modernen Strafgesetzbüchern zu erkennen. Nicht die tatsächliche Verletzung, sondern bereits die abstrakte Gefährdung von Rechtsgütern Dritter reicht aus um den Tatbestand zu erfüllen. Es findet ein Wandel von der reaktiven zur proaktiven Kontrolle statt, bei dem nicht erst auf bereits eingetretene kriminelle Ereignisse reagiert wird, sondern im Sinne einer vorbeugenden Straftatenbekämpfung Massnahmen getroffen werden, welche den Eintritt des Schaden, also der kriminellen Handlung überhaupt verunmöglichen sollen 33 . Auf der Makroebene kann in diesem Zusammenhang der kürzlich praktizierte amerikanische Präventivkrieg unter dem Slogan „War against Terror“ als Beispiel für diesen Trend angeführt werden.
Die risikoarme Gestaltung von Alltagssituationen wird einerseits durch vorbeugende Überwachung und andererseits durch die Ausgrenzung von Risikoträgern erreicht 34 . Durch die Kombination der Techniken der Überwachung, der Identifikation und der Vernetzung wird diese Entwicklung erheblich vereinfacht und gefördert.
31 Cohen S., Visions of Social Control, Cambridge, 1985, S. 127, zit. nach Norris/Armstrong, S. 25.
32 Vgl. Kritik zu Legalbewährung als Erfolgskriterium für Resozialisierungsbemühungen bei Kunz, S. 333 f.
33 Vgl. dazu den Kinofilm „Minority Report“; Spielberg-Verfilmung welcher auf einer Kurzgeschichte des Scien-
ce-Fiction-Autors Ralph Dick basiert. Im Jahre 2054 wird es dem Polizeiinstitut „Precime“ möglich Einblick in
das zukünftige Schicksal ihrer Bürger zu haben, und Täter von zukünftigen Verbrechen noch vor der Ausübung
der Tat durch verhaften zu lassen.
34 Vgl. Kunz, S. S. 380 ff.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
3.2 Kriminalitätstheorien hinter der Videoüberwachung
Die in der Kriminologie bis ins 20. Jh. vorherrschenden biologischen, psychologischen oder soziologischen Theorien orten die Ursachen der Kriminalität in Zusammenhang mit schwer korrigierbaren Defekten des Individuum, seines Umfeldes oder der Sozialstruktur der Gesellschaft. Sie versagen jedoch, wenn es darum geht, praktikable und plausible Rezepte zur Eindämmung des Kriminalitätsgeschehens zu entwickeln. Die niederschmetternden Ergebnisse der Resozialisierungsversuche und die in den letzten Jahrzehnten explodierenden Kriminalitätsraten haben dazu geführt, dass sich neue Strategien der Kriminalitätsbekämpfung herausbildeten, welche sich nicht mehr am devianten Individuum orientieren, sondern sich auf die nicht-menschlichen oder situativen (Risiko-)Faktoren konzentrieren. Im Vorder-grund der versicherungsmathematischen Ausrichtung der Kriminologie der letzten Jahre stehen die so genannten situativen Präventionsansätze, zu denen der „Rational Choice“ Ansatz, der „Routine Activity Approach“ und andere Theorien gehören, welche Kriminalität an Hand von kriminellen Gelegenheiten erklären. Gegenüber früheren Theorien liegt ihr Vorteil in der politischen Neutralität und damit der breiten Akzeptanz der auf ihr basierenden Massnahmen, da sie die Kriminalität nicht vom Individuum sondern von der kriminogenen Situation abhängig machen und damit ideologisch indifferent sind. Auch die Videoüberwachung lässt sich als situative Präventionsmassnahme einordnen. Anders als die meisten Massnahmen des situativen Ansatzes, hat die Videoüberwachung neben der präventiven Wirkung auch eine repressive Wirkung 35 .
36 “ Ansatz 3.2.1 Ökonomische Kriminalitätstheorie - Der „Rational Choice
Viele der nachfolgenden Erklärungsansätze basieren auf der Annahme, dass der Entscheid eine Tat zu begehen oder zu unterlassen eine simple Abwägung von Kosten und Nutzen ist. Diese vom Chicagoer Ökonomen Gary S. Becker entwickelte Vorstellung, dass Menschen nach dem Prinzip des homo oeconomicus rational abwägend handeln ist zentral für den „Rational Choice“ Ansatz. Aufgrund einer Kosten-Nutzen-Rechnung entscheidet sich der Mensch entweder für den legalen oder den illegalen Weg, um sein Bedürfnis zu befriedigen 37 . Die kriminalpolitische Konsequenz dieser Theorie zielt deshalb darauf ab, die Kriminalität durch Beeinflussung der Kosten-Nutzen-Rechnung einzudämmen. So wird versucht durch Erhöhung der Sanktionswahrscheinlichkeit und der Sanktionshärte, die Kosten der illegalen Handlungsmöglichkeit zu erhöhen, damit die kriminelle Handlung nicht mehr als „lohnend“ empfunden wird. In dieser Weise erhöht eine sichtbare Videoüberwachung die the-
35 Vgl.dazu Kapitel 5.1, Ziele der Videoüberwachung.
36 Cornish / Clarke, 1986.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
oretische Wahrscheinlichkeit der Entdeckung und damit der Sanktionierung der Tat, und somit im überwachten Raum keine oder zumindest weniger Straftaten verübt werden.
3.2.2 Traditionelle Kontrolltheorie und „General Theory of Crime“
Bereits die Kontrolltheorien, wie die von Hirschi in 1969 entwickelte „Social Bond Theory“, erklären kriminelles Verhalten als freie Entscheidung hierfür, in Abwesenheit von wirksamer Selbst- und Fremdkontrolle 38 . Daraus folgt, dass Kontrolle zu konformem Verhalten führt. Fehlt eine wirksame Kontrolle, entsteht abweichendes Verhalten, weil dem Individuum die Freiheit zur Abweichung gelassen wird. Gottfredson und Hirschi entwickelten 1990 eine neue „Allgemeine Kriminalitätstheorie“ welche im Wesentlichen auf der früheren Kontrolltheorie aufbaut. Sie erklärt kriminelles Verhalten aus dem Vorhandensein von geeigneten „objektiven Gelegenheiten“ (das Vorhandensein eines motivierten Täters, der Tatinstrumente [wie Waffe, Werkzeuge], einer geeigneten Tatsituation, dem Zielobjekt [Brieftasche], und Opfer [Passant]) und „fehlender Kontrolle“. Aufgrund dieser Theorie ergeben sich neue pragmatische Möglichkeiten der Kriminalitätsverhütung, welche darauf abzielen das Vorhandensein von objektiven Gelegenheiten für eine kriminelle Handlung zu verringern und als notwendige Ergänzung entsprechende Kontrolle z.B. durch den Staat zu gewährleisten. Videoüberwachung wäre in diesem Zusammenhang ein Mittel, um diese Kontrolle herzustellen und somit die Gelegenheitsstruktur zu ändern.
3.2.3 Situational Crime Prevention
Der Begriff „Situational Crime Prevention“ wurde erstmals von Clarke aufgenommen und wie folgt umschrieben:
„..comprising measures directed at highly specific forms of crime that involve the management, design, or manipulation of the immediate environment in a systematic and permanent way as possible so as to reduce the opportunities for crime and increase its 39 risks as perceived by a wide range of offenders.”
Zu Recht weist Killias darauf hin, dass die Bedeutung von situativen Faktoren schon in der Antike erkannt wurde, noch lange bevor diese unter den Terminus des „situational crime prevention“ gestellt wurden 40 . So betonte vor allem Aristoteles im 4. Jh. v. Chr., dass man leich-
37 GutesBeispiel für eine solche Kostennutzenrechnung ist Schwarzfahren.
38 Kunz, S. 166.
39 Clarke, R.V., Situational crime prevention: Its theoretical basis and practical scope, in: Crime and Justice,
Chicago 1983 vgl. auch http://www.aic.gov.au/conferences/cpted/clarke.pdf [06.06.2003].
40 Killias, S. 304 f.
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ter Objekte stehle, die man leicht verschwinden lassen, verbrauchen oder transportieren könne, oder die zufolge ihrer grossen Zahl schwierig zu identifizieren seien 41 . Der situative Ansatz zielt darauf ab, bestimmte Verhaltensweisen zu manipulieren, und nicht darauf Menschen ändern zu wollen, da Situationen leichter voraussehbar sind als menschliches Verhalten. Dabei spielt die Erkenntnis, dass ein grosser Teil krimineller Taten an ganz spezifischen Orten, den so genannten „hot spots“, begangen werden, eine erhebliche Rolle für den situativen Ansatz 42 . Im Kontext des situativen Ansatzes steht der von Cohen und Felson 43 entwickelte „Routine Activity Approach“. Dieser Ansatz macht das Vorkommen krimineller Taten mit direktem Täter-Opfer-Kontakt von mindestens drei Elementen abhängig: (1) dem motivierten Täter, (2) dem geeigneten Ziel („target“) und (3) dem Fehlen eines fähigen Wächters 44 . Die Begründer denken dabei weniger an formale Instanzen wie Polizei und Gerichte als Wächter, sondern dass in der Realität Nachbarn, Freunde und Verwandte kriminelle Taten verhindern. Der Einsatz der Videoüberwachung könnte in unserer zusehends anonymen Gesellschaft die Rolle des fähigen Wächters übernehmen, und somit die Kriminalität verhindern.
3.2.4 Situaltional Crime Prevention Strategies
Clarke 45 entwickelte insgesamt 16 „Opportunity-Reducing Techniques“, welche sich in 4 Hauptansätze unterteilen lassen; (1) „Erhöhung der Anstrengung“, (2) „Erhöhung der Risiken“, (3) „Reduzierung der Gewinnaussichten“, (4) „Verringerung der Entschuldbarkeit“.
41 Aristoteles, Rhetorik, 1. Buch, 12. Kap. N. 33-35, übersetzt von F.G. Sieveke, München, 1980 zit. nach Killias,
S. 305.
42 Eck, Preventing crime at places, in: Farrington/MacKenie/Sherman/Welsh, Evidence-Based Crime Preven-
tion, S. 242.
43 Cohen/Felson, 1979.
44 Capus, S. 67.
45 Clarke, Situational Crime Prevention: Successful Case Studies, 1997.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Nach dieser Klassifikation von Clarke ist Videoüberwachung eine Form von „formal surveillance“ (Punkt 6), und basiert darauf, dass mit ihr die Risiken einer Tat erhöht werden. Die Videoüberwachung soll den Wahrnehmungshorizont des Wachpersonals erweitern oder dieses sogar ganz ersetzten. Gegenüber anderen Formen der Formalen Überwachung, wie der Einsatz von Wachpersonal ist die Videoüberwachung Kosten sparender, und liefert darüber hinaus den unbestechlichen Sachbeweis im Gegensatz zur blossen Zeugenaussage. Von anderen Techniken unterscheidet sich die Videoüberwachung darin, dass sie deliktsunabhängig ihre Wirkung entfaltet, wenn auch unterschiedlich stark. Wichtig ist jedoch zu erkennen, dass die Videoüberwachung lediglich eine Massnahme unter vielen des situativen Ansatzes ist, und dass eine Kombination von mehreren Massnahmen die Wirkung verstärken kann.
3.2.5 Selbstdisziplin - Das Panopticon
Der Begriff des Panopticon taucht in fast allen Erörterungen zur visuellen Überwachung auf 46 . Dabei geht es im Gegensatz zu den oben erörterten Theorien um die psychologische Wirkung, welche von der optischen Überwachung ausgeht, die Selbstdisziplinierung. Die Idee des Panopticon stammt vom englischen utilitaristischen Philosophen Jeremy Bentham und wurde später vom französischen Philosophen Foucault als eine neue Dimension von Macht interpretiert. Das Panopticon ist ein im Jahre 1787 von Bentham vorgeschlagener Bauplan für ein Gefängnis, in welchem die einzelnen Zellen kreisförmig um einen zentralen Wachturm angelegt sind, so dass es für den Wächter im Turm zu jeder Zeit möglich ist, alle Zellinsassen zu beobachten. Ein ausgeklügeltes System regelt die Lichtverhältnisse so, dass die Gefangenen nur die Silhouette des Wächters sehen, und nie wissen ob gerade sie beobachtet werden oder nicht. Dies führt dazu, dass die Gefangenen ihr eigenes Verhalten selbst zu kontrollieren beginnen und sich, aus Angst vor einer Strafe so verhalten, als ob sie unter ständiger Beobachtung wären. „Die Wirkung der Überwachung ist permanent, auch wenn ihre Durchführung sporadisch ist.“ 47 Die Überwachung entfaltet ihre Wirkung nicht nur
46 Vgl. Whitaker, S. 46 ff.
47 Foucault, S. 258.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
über die externe Beobachtung, sondern durch die Selbstbeobachtung der Gefangenen 48 . Dieses Phänomen ist psychologisch mit der so genannten „Theorie der objektiven Selbstaufmerksamkeit“ zu erklären, „…wonach derjenige der beobachtet wird, sich selbst als Objekt wahrnimmt, sich der Diskrepanz seines Verhaltens zu Standards bewusst wird und diese dadurch verhindern will, dass er konkretes Verhalten an den Tag legt.“ 49 Dieser Selbstdisziplinierungsprozess basiert auf der Asymmetrischen Verteilung der Macht, da diese aus der Sicht der Gefangenen zwar „sichtbar“ jedoch „nicht verifizierbar“ ist.
“Visible: the inmate will constantly have before his eyes the tall outline of the central tower from which he is spied upon. Unverifiable: the inmate must never know whether he is be- 50 ing looked at, at any one moment; but he must be sure that he may always be so.”
In der gleichen Weise hat auch die Videoüberwachung einen verhaltensanpassenden Effekt, unabhängig davon ob die Kameras effektiv überwacht werden oder nicht. Das zwischen Beobachter und Beobachtetem normalerweise herrschende Kräfte-Gleichgewicht geht durch die Videoüberwachung verloren.
„The use of CCTV cameras implies more than just the ability to watch. It also implies a 51 relationship of power between the watcher and the watched.”
Dieser ungleichen Machtverteilung muss Rechnung getragen werden, indem ein allfälliger Machtmissbrauch durch entsprechende Regelung verhindert, und der Einsatz von Videoüberwachung für den Bürger transparent wird. Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem auch die Tatsache, dass sich diese verhaltensanpassende Wirkung nicht nur auf (potentielle) Straftäter beschränkt, sondern auch auf eine grosse Mehrheit von unschuldigen Bürgern.
4 Videoüberwachung in Grossbritannien
In keinem anderen Land Europas haben sich Videoüberwachungsysteme so durchgesetzt wie in Grossbritannien. Im Folgenden sollen die für die massive Verbreitung verantwortlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden. Die aufgrund dieser langjährigen Praxis gewonnen Erkenntnisse werden im Kapitel 5 behandelt.
4.1 Die Anfänge von CCTV
1967 vermarktete „Photsscan“ als erste Firma die Installation von Kameras als Mittel gegen den Ladendiebstahl. In den darauf folgenden 20 Jahren blieb der Einsatz der Kameraüber-
48 Vgl.Norris / Moran / Armstrong, S. 5f.
49 Büllesfeld, S. 74.
50 Vgl. Foucault, S. 195-228.
51 Norris/Moran/Armstrong, S. 5.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
wachungsanlagen auf den Einzelhandelssektor beschränkt. Erst im Jahre 1975, als die Londoner Verkehrsbetriebe Überwachungsanlagen in 3 U-Bahn Stationen zum Schutz ihrer Angestellten installierten, weitete sich die Anwendung für kriminal-präventive Zwecke ausserhalb des Handelssektors aus. Beim Einsatz der Videoüberwachung auf den Strassen stand hingegen zunächst weniger der Zweck der Kriminalprävention im Vordergrund, als vielmehr die Kontrolle des Verkehrsflusses. 1974 wurden dazu 145 Kameras zur Überwachung der Hauptverkehrsadern in London aufgestellt. Relativ schnell erkannte man, dass dieselben Kameras auch für andere Zwecke als für die ursprünglich vorgesehenen eingesetzt werden konnten. So wurden z.B. grössere Demonstrationen wie der Minenarbeiterstreik im Jahre 1984 während ihrer Dauer überwacht, um den Einsatz der Polizeikräfte zu koordinieren. Die erste permanente Überwachung des öffentlichen Raums erfolgte 1985, in Bournemouth zur Bekämpfung von Vandalismus an der Seepromenade. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Videoüberwachung als Mittel zur Kriminalprävention bis in den Anfang der 90er Jahre lediglich vereinzelt eingesetzt wurde, und ihr gesamthaft nur eine marginale Bedeutung zukam. Erst in der 2. Hälfte der 90er Jahre gewann die Videoüberwachung im Bereich der allgemeinen Kriminalprävention an überragender Bedeutung 52 .
4.2 Exponentielles Wachstum von CCTV
Bereits 1995 wurden 78% des für Kriminalprävention vorgesehenen Budgets des Innenministeriums für die Finanzierung von Videoüberwachungsprojekten ausgegeben 53 . Im Sinne der Privatisierungstrategie der Regierung erfolgte die Zuteilung der finanziellen Mittel durch die Ausschreibung von CCTV Wettbewerben. Dabei mussten die sich für die Zuschüsse bewerbenden Kommunen mit der Privatwirtschaft in Form von „Public-Private-Partnerships“ zusammenschliessen, um eine Teilfinanzierung ihres CCTV Projektes zu garantieren. Diese enormen finanziellen Aufwendungen führten zu einem exponentiellen Wachstum der Videoüberwachungsprogramme in den folgenden Jahren, so dass bereits im Jahre 1996 alle Städte über 500'000 Einwohner, mit Ausnahme von Leeds, Videoüberwachungsanlagen in ihren Innenstädten installiert hatten 54 . MacCahill und Norris schätzen, dass zwischen 1992 -2002 insgesamt rund 3 Billionen Pfund von Seiten der Regierung und der Privatwirtschaft für Installation und Wartung von CCTV-Systemen ausgegeben wurde, davon ausgenommen sind die Personalkosten für die Betreibung der Anlagen 55 . Über die genaue Anzahl der Überwachungskameras gibt es keine offiziellen Zahlen. Es wird z.B. davon berichtet, dass man in
52 Norris/Armstrong, Smile, you ‘re on camera, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 61 (3/98).
53 Norris/Armstrong, Smile, you ‘re on camera, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 61 (3/98).
54 Norris/Armstrong, Smile, you ‘re on camera, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 61 (3/98).
55 McCahill/Norris, CCTV in Britain, S. 14.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
London mittlerweile durchschnittlich dreihundertmal am Tag von einer der mehr als 200'000 fest installierten Überwachungskameras aufgenommen wird 56 .
4.3 Ursachen für die Ausbreitung
Die nahezu flächendeckende Durchsetzung der Videoüberwachung in Grossbritannien lässt sich auf verschiedene begünstigende Faktoren zurückführen, welche im Folgenden kurz dargestellt werden sollen.
4.3.1 Der politische Hintergrund
Die registrierte Kriminalität verdoppelte sich zwischen 1979 und 1992 von etwa drei auf über sechs Millionen Straftaten. Die konservative Regierung musste trotz der Verfolgung ihrer „law and order“ Politik feststellen, dass sie dem dauernden Anstieg der Kriminalität nichts Wirksames entgegensetzten konnte, und dies, obwohl sie die Ausgaben in diesem Sektor zwischen 1982 und 1991 um 43% gesteigert hatten. So wurde eifrig nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um den Kampf gegen die Kriminalität nicht zu verlieren. Der Bericht von einer angeblich 75%igen Reduktion der registrierten Kriminalität in der Kleinstadt Airdrie, welche auf-grund der Installation von CCTV Systemen erfolgte, dürfte den Behörden imponiert haben. In den darauf folgenden Jahren wurde massiv in die Implementierung von CCTV Projekten investiert.
4.3.2 Ökonomische Interessen
Durch die Entstehung von neuen, riesigen Einkaufs- und Vergnügungszentren ausserhalb der Städte, büssten die Innenstädte immer mehr an Attraktivität ein, was zu einem erheblichen Rückgang der dort ansässigen Handelsketten führte. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurden Town-Center-Management (TCM) Komitees gegründet, welche versuchten, das Image der Innenstädte als Standorte für Wirtschaftsniederlassungen zu verbessern und die Kunden zurück in die Innenstädte zu bringen. Die TCM Bewegung förderte die Installation von CCTV Anlagen finanziell wie auch politisch, weil sie damit die Sicherheit der potentiellen Kunden zu erhöhen hofften. Um das Vertrauen der Konsumenten und Touristen wiederzugewinnen, sollten der „feel good“ Faktor erhöht und die Innenstädte wieder belebt werden. Die Installation der Kameras wurde von den Versicherungen unterstützt, welche den an CCTV beteiligten Unternehmen eine Prämienreduktion von bis zu 30% gewährten 57 .
56 Vgl. Norris/Armstrong, S. 42, oder auch Udo Ulfkotte, Die kleinen Helfer des großen Bruders, in FAZ vom
01.03.2001 S. 16 vgl. auch http://www.oneworldweb.de/castor/presse/sonst/2001/faz0301.html [21.05.2003].
57 Vgl. Graham, in: Norris/Moran/Armstrong, Surveillance, S. 90. Im Sinne der Ubiquitätsprävention werden
Versicherungen zu Partnern vgl. Capus, S. 78.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
4.3.3 Fehlende Rechtliche Regulierung
Das englische Rechtssystem basiert primär auf dem Common Law, dem Fall- oder Richterrecht und sekundär auf dem Statutory Law, dem geschriebenen oder kodifizierten Recht. So existiert bis heute keine kodifizierte Verfassung. Vor allem gab es bis 1998 auch kein generelles Recht auf Schutz der Privatsphäre. Rechtliche Bestimmungen, welche den Einsatz von Videoüberwachung regeln, fehlten. Von einer Registrierung oder Lizenzierung wurde abgesehen. Durch das rechtliche Vakuum an Regelungen im Bereich der Videoüberwachung wurde die stetige Ausweitung der Überwachungsmassnahmen erheblich begünstigt. Mit dem Inkrafttreten des Human Rights Act 58 und des Data Protection Act 59 , welches sich an europäischen Datenschutzichtlinie 60 orientiert, hat sich die Situation kaum verändert. Insbesondere fehlen bis heute spezielle und verbindliche gesetzliche Regelungen für die Videoüberwachung. An der rechtlichen Bindungswirkung des vom Data Comissioner verfassten „Code of Practice“ 61 bestehen erhebliche Zweifel. Vor allem i n Hinblick auf einen genügend gewährleisteten Individualrechtsschutz erscheint dieser problematisch 62 .
4.3.4 Mangelnde Evaluationen - „Does CCTV work?“
Die Investitionen wurden getätigt und die Kameraanlagen installiert, bevor deren Effizienz systematisch untersucht war. Bei den wenigen Evaluationen die durchgeführt wurden, unterlagen die meisten erheblichen methodischen Mängeln, so dass es zu höchst widersprüchlichen Ergebnissen kam. So zeigten einige Studien einen massiven Rückgang der Kriminalitätsrate von bis zu 97% Prozent beim Autodiebstahl 63 , wieder andere hingegen zeigten keinen erkennbaren Zusammenhang, oder gar keinen Einfluss. Trotz den enorm hohen Investitionen und dem langenjährigen Einsatz der Anlagen existieren erst vereinzelte, unabhängige Langzeitstudien, welche in ihren Auswertungen versuchen die methodischen Mängel früherer Studien zu berücksichtigen 64 . So wurde von seitens der Kritiker vielfach eingewendet, dass sich sämtliche der frühen Evaluationen auf die Frage reduzieren, ob CCTV als Kriminalitätspräventionsmassnahme funktioniert oder nicht (Does CCTV work?) 65 . Die von Pawson und Tilley entwickelte Methode der „realistic evaluation“ versucht deshalb herauszufinden mit
58 http://www.hmso.gov.uk/acts/acts1998/19980042.htm [21.05.2003], in Kraft seit dem 02.10.2000.
59 http://www.hmso.gov.uk/acts/acts1998/19980029.htm [21.05.2003], in Kraft seit dem 01.03.2000.
60 Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natür-
licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; ABl. L 281 vom
23.11.1995 S. 0031-0050.
61 http://www.dataprotection.gov.uk/dpr/dpdoc.nsf.
62 Büllesfeld, S. 41.
63 In Kings Lynn vgl. Norris/Armstrong, Smile, you ‘re on camera, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 61 (3/98).
64 Welsh/Farrington, Crime prevention effects of closed circuit television: a systematic review, 2002.
65 Vgl. Tilley, Evaluating the effectiveness of CCTV schemes, in: Norris/Moran/Armstrong, Surveillance S. 139-
153.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
welchen Mechanismen und in welchem Kontext CCTV wirksam sein kann 66 . Zurzeit ist ein vom Home Office mit 1.5 Mio. £ gestürztes vierjähriges Evaluationsprojekt am laufen, welches vom Scarman Centre an der Universität von Leicester durchgeführt wird. Der „Scarman Report“ wird voraussichtlich erst im Jahre 2004 veröffentlicht 67 .
4.3.5 Mediale Verbreitung
Verschiedene spektakuläre Vorfälle, welche auf Video dokumentiert und von den Medien ausgestrahlt wurden, trugen wesentlich zur positiven Stimmung der Öffentlichkeit gegenüber CCTV bei. 1993 wurde der zweijährige James Bulger von zwei zehnjährigen aus einem Kaufhaus entführt und ermordet. Die Entführung des Kleinkindes wurde von verschiedenen CCTV Kameras aufgenommen, und in den darauf folgenden Tagen wurden die Bilder wiederholt in den Medien ausgestrahlt 68 . Es wurde nie entschieden, ob die Videobilder tatsächlich zur Aufklärung des Falles beigetragen haben 69 . Trotzdem legte das von den Medien aufbereitete Ereignis den Grundstein für die öffentliche Akzeptanz der Videoüberwachung und liess die Kritiker von CCTV Systemen verstummen. Als jüngstes Ereignis in diesem Zusammenhang ist die Ermordung der BBC Moderatorin Jill Dando zu nennen, welche kurz vor ihrem Tod, ebenfalls von Kameras in einem Einkaufscenter aufgenommen wurde 70 . Obwohl der Tod von Prinzessin Diana nicht auf einer kriminellen Tat beruht, soll trotzdem an dieser Stelle erwähnt werden, dass weltweit Millionen von Menschen die Aufnahmen von Diana, Dodi Fayed und ihrem Chauffeur am Fernsehen verfolgten, als diese kurz vor dem tragischen Unfall zusammen das Ritz Hotel in Paris verliessen 71 .
Die Massenmedien, vor allem das Fernsehen, entdeckten schnell das Potential von CCTV-Bildmaterial für eine neue Art von Infotainment Sendungen. Noch vor den 90iger Jahren ent-standen Sendungen wie BBC’s „Crimewatch“ auf nationaler und „Crimestoppers“ auf regionaler Ebene 72 . Die Erfolge der beiden Sendungen führte zu Nachfolgern wie „Crime Beat“, „Eye Spy“ oder „Die dümmsten Verbrecher der Welt“ um nur einen Titel der deutschen Pendants zu nennen. Durch die Ausstrahlung von Filmmaterial der Überwachungskameras wird versucht die Bevölkerung aktiv an der Verbrechensbekämpfung zu beteiligen. Aber auch über die Erfolge von CCTV-Systemen wird berichtet, so dass deren Wirksamkeit vor jeder Fernsehscheibe mehrmals wöchentlich nachvollzogen werden kann. Noch weit extremer sind die
66 Pawson/Tilley, Realistic Evaluation, 1997.
67 Vgl. http://www.crimereduction.gov.uk/cctvminisite2.htm.
68 Norris/Armstrong, S. 37.
69 Stierand, S. 55.
70 Im Jahre 1999.
71 Parker, S. 64.
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Entwicklungen in den USA, wo einzelne Sender live und 24 Stunden am Tag ausschliesslich die Jagd der Polizei auf Kriminelle mitverfolgen. Es lässt sich also feststellen, dass die Medien eine wichtige Rolle in der Durchsetzung von CCTV in Grossbritannien einnahmen.
4.3.6 Angst vor Terrorismus
Die hohe Akzeptanz ist aber auch mit der Angst vor nordirischen Terrorakten erklärbar. So wurden zur Ermittlung des Bombenanschlages auf das berühmte Londoner Kaufhaus Harrods im Jahre 1983 unter anderem auch Aufnahmen von Überwachungskameras benutzt. Die Bedrohung durch den Terrorismus, besonders durch IRA führte sicherlich zu einer Ausweitung der CCTV Systeme. So wurde nach dem „Bishopsgate bombing“ von 1993 der so genannte „Ring of Steel“ rund um die City of London errichtet; ein Netzwerk von Kameras, welche die Nummernschilder sämtlicher aus London ein- und ausgehenden Fahrzeuge automatisch erkennen und mit einer Datenbank abgleichen 73 .
5 Effektivität der Videoüberwachung
Um herauszufinden, ob die Videoüberwachung ein geeignetes und effektives Mittel ist, um die Kriminalität zu verringern, muss diese an Hand ihrer verfolgten Ziele gemessen werden. Wie bereits erwähnt, wird die Effektivität der Kameras vielfach unterstellt, ohne dass sie auf wissenschaftlich fundierten Evaluationen basieren. Ausserdem existieren immer noch zu wenig wissenschaftlich aufschlussreiche Forschungen, um von verallgemeinerbaren, wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen sprechen zu können. Diese Feststellung ist insbesondere erstaunlich, wenn man sich das Ausmass der Verbreitung von CCTV und den Umfang der bereits getätigten Investitionen in Grossbritannien in Erinnerung ruft.
5.1 Ziele der Videoüberwachung
Drei Ziele werden hauptsächlich mit dem Einsatz von Videoüberwachungsanlagen verfolgt:
Videoüberwachung im öffentlichen Raum zielt primär darauf ab vor strafbaren Handlungen abzuschrecken (1). Falls es doch zu Straftaten im öffentlichen Raum kommt, ermöglicht es die Videoüberwachung die Polizei davon in Kenntnis zu setzen und entsprechend einzugreifen, oder das gewonnene Bildmaterial als aussagekräftiges Beweismittel im Strafverfahren
72 Vgl. Norris/Armstrong S. 68.
73 McCahill/Norris, CCTV in London, S. 6.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
zu verwenden (2). Dabei steht dieses Ziel eng mit dem ersten Ziel, der Prävention im Zusammenhang, hängt doch die Prävention durch Drohung mit Strafverfolgung unmittelbar von der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung ab 74 . Letztlich soll das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch die Verbesserung der objektiven Sicherheit erhöht werden. Im Folgenden soll die Wirkung der Videoüberwachung anhand der mit ihr verfolgten Ziele untersucht werden.
5.2 Kriminalprävention durch Videoüberwachung
5.2.1 Allgemeines
Bevor auf die Resultate der Evaluationsstudien eingegangen wird, sollen zunächst ein paar theoretische Überlegungen angestellt werden. Es wurde bereits erwähnt, dass die Videoüberwachung eine situative Präventionsmassnahme ist, und als solche auf der Vorstellung eines rational kalkulierenden Täters beruht („rational choice“) 75 . Damit ist sie auch der Kritik gegen den „Rational Choice“ Ansatz ausgesetzt. So wird unter anderem eingewendet, dass viele Delikte typischerweise nicht rational abwägend, sondern spontan und unüberlegt verübt werden. Der Entschluss zu delinquieren erfolge nicht auf Grund einer objektiven Kosten-Nutzen-Rechnung, sondern beruhe auf einer subjektiven Einschätzung des Täters. Danach stellt die Videoüberwachung ein untaugliches Mittel dar, wenn es darum geht, Spontan- und Rauschdelikte aber auch Beziehungstaten zu verhindern, da diese meist ohne „ratio“ erfolgen. Die präventive Wirkung der Kameras kann sich nur entfalten, wenn sich der Täter über das Vorhandensein der Kameras bewusst ist. Andererseits könnte die Videoüberwachung helfen die gewerbsmässige Deliktsbegehung zu vermindern, da die Entdeckungswahrscheinlichkeit vor allem bei wiederholter Begehung extrem stark ansteigt. Es ist j edoch zumindest nicht auszuschliessen, dass ein rational kalkulierender Täter die Kameras bei der Tatbegehung mit einkalkuliert und versucht diese „rational“ auszuschalten, beispielsweise durch das Tragen einer Maske, durch Ausnutzung von toten Winkeln usw.
Es ist also zu erwarten, dass sich die Präventionswirkung der Videoüberwachung nicht auf alle Täter und alle Deliktsarten gleich stark entfaltet. Deshalb ist es wichtig an Hand von wissenschaftlichen Evaluationen herauszufinden, in welchen Fällen die Kameras welche Wirkung erreichen, und die positiven mit den negativen Folgen gegeneinander abzuwägen.
74 Müller, S. 41f.
75 Vgl. Kapitel 3.2.1 - 3.2.4, S. 16ff.
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5.2.2 Verlagerung („Displacement“)
Der zentrale Kritikpunkt am situativen Ansatz und den daraus abgeleiteten Präventionsstrategien ist die Verlagerung. So wird in Bezug auf die Videoüberwachung eingewendet, dass sie zwar im überwachten Bereich zu einer Verminderung von deviantem Verhalten führe, dass jedoch der Täter seine Verhaltensweise anpasst und seine kriminellen Taten in einem nicht überwachten Bereich fortsetzt. In anderen Worten, die Kriminalität wird lediglich verschoben, statt reduziert. Grundsätzlich sind fünf Arten von Verlagerung vorstellbar 76 :
1. die räumliche Verdrängung in ein anderes Gebiet 2. die funktionale Verdrängung auf ein anderes Delikt 3. die zeitliche Verdrängung auf eine andere Tatzeit 4. die taktische Verdrängung zu einer anderen Methode 5. die Verdrängung auf ein anderes Angriffsziel/Opfer („target“)
Würde sich dieser Einwand empirisch bestätigen, wäre der Situative Ansatz in seinem Kern ausgehöhlt, und die auf ihm beruhenden Präventionsstrategien nutzlos. Insbesondere wird von Kritikern darauf hingewiesen, dass mit der Verlagerung der Kriminalität, die Erhöhung der Sicherheit der einen, auf Kosten der anderen erkauft wird, die sich die teueren Massnahmen nicht leisten könnten 77 . Der Nachweis von Verlagerungseffekten bzw. deren Nichtauftreten ist jedoch empirisch sehr schwierig nachzuweisen. Zum einen lässt sich ein Nicht-in-Erscheinung-tretendes-Ereignis (die verhinderte Tat), schlicht weg nicht beobachten, und kann nur an Hand von anderen, messbaren Faktoren, also indirekt erschlossen werden. Zum andern müssten sämtliche andere Einflussfaktoren konstant bleiben um die präventive Wirkung der Videoüberwachung isoliert messen zu können, was nur schon aus praktischen Gründen nicht möglich ist.
Eine 100%ige Verlagerung der Kriminalität erscheint ebenso unwahrscheinlich wie deren gänzliches Ausbleiben. Für die Beantwortung der Frage, ob es zu einer Verlagerung kommt oder nicht, dürften die durch die „blockierte Gelegenheit“ entstehenden Kosten und die Motivation des Täters eine erhebliche Rolle spielen.
Die Begründer des situativen Ansatzes versuchen dies an Hand einer Analogie zum Suizid zu veranschaulichen 78 . Die Hälfe der in England und Wales begangenen Suizide in den 1960er Jahren wurden durch den Einsatz von Kochgas begangen, welches zu dieser Zeit
76 Reppetto, T. A., Crime prevention and the displacement phenomenon in: Crime and Delinquency, 22, S.
166-177 zit. nach Farrington/Welsh, S. 7.
77 Kunz, S. 380 ff.
78 Clarke/Mayhew, The British Gas Suicide Story and its Criminological Implications, 1988.
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noch einen hohen Anteil des giftigen Kohlenmonooxids enthielt. In den folgenden Jahren wurde es möglich das Kochgas zu entgiften, wodurch die mittels Kochgas begangenen Suizide rapide abnahmen und 1975 praktisch auf Null sanken. Das Erstaunliche war jedoch, dass sich die absolute Zahl der Suizide um 25% reduzierte, und dies obwohl in den meisten westlichen Ländern zur gleichen Zeit eine Zunahme der Suizide festzustellen war. Erwähnenswert ist auch, dass die Abnahme in verschiedenen demographischen Gruppen unterschiedlich stark ausfiel. So war bei den jüngeren Jahrgängen eine Zunahme zu anderen Suizidmethoden festzustellen, bei den älteren Jahrgängen kam es jedoch nicht zu einer solchen Verlagerung.
Die aus diesem Beispiel gewonnenen Erkenntnisse lassen sich wie folgt auf kriminelles Verhalten und dessen Verlagerung übertragen; eine Verlagerung der Kriminalität durch die Veränderung der Gelegenheitsstruktur ist zwar wahrscheinlich, kann jedoch je nach Delikt und Täter unterschiedlich stark variieren. Dabei kann die Kriminalität jedoch insgesamt verringert werden.
Da die Wirkung der Videoüberwachung räumlich stark begrenzt ist, ist eine räumliche Verlagerung der Kriminalität am wahrscheinlichsten. Die Videoüberwachung wird vor allem auf jene Delikte präventiv wirken, bei denen ähnliche Gelegenheitsstrukturen nicht mit lohnendem Aufwand in erreichbarer Entfernung existieren. So wird Videoüberwachung als räumlich begrenzte Massnahme, beispielsweise beim Drogenhandel, welcher vor allem zwischen mobilen Tätern stattfindet, nicht effektiv zu dessen Verhinderung beitragen können. Eine Verlagerung ist am wahrscheinlichsten bei Taten, die entweder gut geplant sind oder von desperaten Tätern, wie zum Beispiel Süchtigen, begangen werden 79 . Obwohl eine Verlagerung grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse ist, kann vereinzelt schon die blosse Verlagerung der Kriminalität, dem Zweck der Überwachung genügen. Dies trifft zu, wenn der Schutz von bestimmten Orten im Vordergrund steht, wie beispielsweise bei Schulen.
Es gilt, an Hand von Evaluationen, herauszufinden unter welchen Bedingungen und in welchem Ausmass Verlagerungseffekte im Falle der Beseitigung krimineller Gelegenheiten zu erwarten sind 80 .
5.2.3 Diffusion of Benefits - „Overspill“ Effekt
Im Gegensatz zur Verlagerung der Kriminalität vom überwachten auf unüberwachten Raum wird davon berichtet, dass die Kriminalität in den Kontrollvierteln, welche unmittelbar an die
79 Müller, S. 36.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Versuchsquartiere angrenzten gleich stark zurückging. Dieser Effekt wird als „Overspill“ oder „Diffusion of Benefits“ bezeichnet, da die angrenzenden Gebiete von der Wirkung der Präventionsmassnahme profitieren, obwohl bei ihnen gar nichts verändert worden ist. Es wird nämlich vermutet, dass ein Täter unter gewissen Umständen nicht genau abschätzen kann, welche Gebiete genau von der Videoüberwachung erfasst werden und welche nicht, und deshalb das gesamte Gebiet meidet. Dieser Effekt dürfte bei der Videoüberwachung stärker ausfallen als bei anderen Präventionsmassnahmen, da die technischen Möglichkeiten, wie Heranzoomen und Schwenken von aussen nicht exakt nachvollzogen werden können. In einer erst im Jahre 2002 herausgegebenen Meta-Evaluationsstudie von Farrington & Welsh wurde der „Diffusion of Benefits“ Effekt häufiger beobachtet, als die Verlagerung 81 .
5.2.4 Life Cycle und Time Delay
Es wird davon ausgegangen, dass die Präventionsstrategien einem Lebenszyklus folgen, das heisst, dass sie nach einer bestimmten Zeit an ihrer Wirkung einbüssen und damit nutzlos und ineffizient werden. Einige CCTV Evaluationsstudien haben gezeigt, dass die Kriminalitätsrate durch den Einsatz von Kameras zuerst signifikant zurück ging, sich j edoch nach einiger Zeit auf einem niederen als der ursprünglichen Rate wieder einpendelte. So ging z.B. die Effektivität der CCTV Anlagen in der Londoner U-Bahn nach c.a. 12 Monaten zurück 82 . Üblicherweise geniessen die Kamerasysteme bereits vor ihrer Installation ein hohes Mass an Publizität. Durch die gesteigerte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit kommt es oft schon vor dem effektiven Einsatz der Anlagen zu einer Präventionswirkung, dem so g enannten Hawthorne-Effekt 83 . Um den oben erwähnten Erscheinungen Rechnung zu tragen, sind vermehrt langfristige Evaluationsstudien notwendig.
5.2.5 Methodenkritik
Die meisten Untersuchungen basieren auf dem Vergleich von statistischen Messwerten, wie die Polizeiliche Kriminalstatistik, weshalb ihre Aussagekraft entsprechend begrenzt ist. So widerspiegelt die registrierte Kriminalität nur einen Teil der insgesamt begangenen kriminellen Taten wieder (Hellfeld). Zusätzlich zur statistischen Auswertungen sind alternative Methoden, wie Täter- und Opferbefragungen notwendig um z.B. Verlagerungstendenzen auch im Dunkelfeld abzuklären 84 . Vergleiche in Bezug auf eine „vorher“ und „nachher“ Analyse
80 Killias, S. 319.
81 Farrington/Welsch, S. 14.
82 Laycock/Webb: Reducing Crime on the London Underground: An Evaluation of Three Pilot Projects (Crime
Prevention Unit Paper 30), HMSO, 1992, zit. nach Armitage, S. 3.
83 Vgl. Gottfredson: The Hawthorne Misunderstanding. Journal Research of Crime & Delinquency, 1996, S. 28
ff. zit. nach Müller, S. 38.
84 Müller, S. 38.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
unterscheiden sich zeitlich, Vergleiche verschiedener „überwachter“ und „nicht überwachter“ Bereiche unterscheiden sich räumlich. Eine Testsituation in der zwei identische Systeme miteinander verglichen werden können gibt es nicht. Da die Videoüberwachung vielfach zusammen mit anderen Präventionsmassnahmen eingeführt wird, lässt sich ihr Einfluss nicht eindeutig identifizieren. Sogar wenn die Videoüberwachung in einer Konstellation zu bestimmten Effekten geführt hat, bedeutet dies nicht, dass dies auch für andere Orte zu erwarten ist 85 . Vor allem Tilley erachtet es als aufschlussreicher den Kontext, die Wirkungsweise und Mechanismen der Videoüberwachung zu analysieren, als sich auf die Beobachtung der Kriminalitätsstatistiken zu beschränken 86 .
Die Aussagekraft von bisherigen Studien wird vielfach aufgrund der folgenden Mängel geschwächt 87 : Die gemessenen „vorher“ und „nachher“ Perioden sind zu kurz, um mögliche zufällige Schwankungen von Langzeittrends zu unterscheiden. Die unterschiedlichen Wirkungen der Überwachung auf die verschiedenen Deliktsarten werden oft zusammengerechnet und in einer Gesamtzahl dargestellt. Wie bereits erwähnt, ist es denkbar, dass manche Delikte tatsächlich verhindert werden (wie z.B. Gelegenheitsdiebstähle), andere teilweise verlagert (Drogenbeschaffung), und wiederum andere überhaupt nicht reduziert werden. Um eine differenzierte Auswertung erstellen zu können, ist eine nach Deliktsgruppen aufgegliederte Statistik notwendig. Bei den meisten Evaluationen fehlen so genannte Kontrollgruppen. Erst durch den Vergleich mit geeigneten Kontrollgebieten lässt sich feststellen, ob ein Rückgang der Kriminalität im überwachten Gebiet auf einem allgemeinen Trend beruht, oder auf-grund der Kameras erfolgt. In gleicher Weise wurde es vernachlässigt nach Verlagerungseffekten zu suchen, womit sich festhalten lässt, dass sich die Zahl brauchbaren Studien, auf ein paar wenige beschränkt.
5.2.6 Ergebnisse der Evaluationsstudien
In Anbetracht der oben genannten Mängel vieler Evaluationsstudien, erscheint es wenig sinnvoll die Ergebnisse der einzelnen Studien an dieser Stelle vorzustellen. Als weit aufschlussreicher erachte ich es, einen Quervergleich der qualitativ hochstehenden Studien an zustellen, um die einzelnen Ergebnisse in Relation zu einander zu stellen und so allenfalls allgemeine Tendenzen festzustellen zu können.
85 Veil, S. 34.
86 Tilley, Evaluating the effectiveness of CCTV schemes, in: Norris/Morran/Armstrong, Surveillance, S. 139-153.
87 Hempel/Töpfer, Interception Report, S. 23.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Eine solche Meta-Evaluationsstudie wurde von Farrington und Welsh erstellt und die Ergebnisse liegen seit August 2002 vor. Von insgesamt 46 aus Grossbritannien und den USA stammenden Studien, waren nur gerade 22 genügend aussagekräftig, um in der Meta-Studie aufgenommen zu werden 88 . Die 22 Studien wurden hauptsächlich in drei verschiedenen Umgebungen ausgeführt: (1) Stadtzentren und Wohnviertel, (2) öffentlicher Verkehrsmittel und (3) Autoparkplätze. Bei der Meta-Analyse zeigte sich, dass die Videoüberwachung in Stadtzentren und Wohnvierteln zu einem Rückgang der Kriminalität von rund 2% in den überwachten Gebieten verglichen mit den Kontrollgebieten führte. Bei den öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich keine klare Aussage machen, da sich die Ergebnisse zum Teil widersprechen. Am deutlichsten ist ein Rückgang der Kriminalität bei den Autoparkplätzen zu verzeichnen, und zwar um 41% gegenüber den Kontrollgebieten ohne Überwachungsanlagen. Wobei die Autoren allerdings hier einräumen, dass auch andere Massnahmen, wie mehr Beleuchtung, zur gleichen Zeit wie die CCTV in Betrieb waren. Zusammenfassend stellen sie fest, dass die Videoüberwachung einen positiven Effekt auf die Kriminalität haben kann, wobei sich dieser Wert insgesamt auf lediglich 4% beläuft. Aber auch Farrington & Welsh betonen die Wichtigkeit weiterer, noch umfangreicherer Studien.
Insgesamt besteht jedoch Grund zur Annahme, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Massnahme zur Straftatenbekämpfung erfolgreich sein kann, wenn auch im geringeren Mass als bisher vermutet. Allerdings fällt es aufgrund der teilweise widersprüchlichen Ergebnisse schwer, eine allgemeingültige Aussage über die Effektivität der Videoüberwachung zur Kriminalitätsvorsorge zu treffen. Somit bleibt auch in Zukunft eine Fall-zu-Fall-Abwägung notwendig, was jedoch bedingt, dass der Einsatz der Videoüberwachung von wissenschaftlichen Studien begleitet wird.
5.3 Kriminalrepression durch Videoüberwachung
5.3.1 Allgemeines
Bei der Evaluation, ist zu beachten, dass sich erfolgreiche Repression und Prävention von ihrer theoretischen Basis her ausschliessen 89 . Die erfolgreiche Prävention von Delikten hat zur Folge, dass im überwachten Bereich weniger Delikte beobachtet und verfolgt werden können. Umgekehrt tragen die Kameras zur Aufhellung des Dunkelfelds bei. Schlussendlich
88 Vgl. Farrington/Welsh, S. 41, Hauptursache für die Nicht-Selektion war, dass keine vergleichbaren Kontroll-
zonen in den Untersuchungen miteinbezogen waren.
89 Müller, S. 42.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
kann sich im Sinne des Labelling Approach der Selektionsprozess der rechtsanwendenden Instanzen ändern.
5.3.2 Ergebnisse der Evaluationsstudien
Nach der von Brown durchgeführten Evaluationsstudie 90 , konnte keine signifikante Erhöhung der Festnahmeraten bei den Delikten Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung und Diebstahl an und aus Autos nachgewiesen werden 91 . Dafür war jedoch eine starke Zunahme an registrierten Ordnungsdelikten zu verzeichnen, wie öffentliche Trunkenheit, Bettelei, Urinieren, oder Abfallbeseitigung 92 . Um das Verhalten der Operatoren, bei der Auswahl ihrer verfolgten „Zielpersonen“, zu untersuchen habe sich Norris und Armstrong die Mühe genommen die Operatoren von drei verschiedenartigen Städten in Grossbritannien während 592 Stunden bei ihrer täglichen Arbeit zu beobachten 93 . Das Resultat ist wenig erstaunlich. Gewisse Bevölkerungsgruppen wurden überproportional zu ihrem demographischen Bevölkerungsanteil beobachtet. So wurden vorzugsweise männliche Personen (Frauen nur gerade 11%), vor allem Jugendliche mit dunkler Hautfarbe fokussiert, in 40% der Fälle ohne besonderen Anlass. Durch die Nutzung der Kameras wird das ohnehin schon existierende Selektionsverhalten der rechtsanwendenden Instanzen zusätzlich verstärkt, da sich die Diskriminierung nicht vor Ort, sondern, fast unbemerkt, hinter den Monitoren abspielt 94 . Durch eine verbesserte Schulung des Personals, und entsprechende technische und organisatorische Vorkehrungen, wie z.B. eine automatische Protokollierung, bei der gezielten Verfolgung einer Person, könnte diesem Effekt vorgebeugt werden.
5.4 Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung durch
Videoüberwachung
5.4.1 Die Bedeutung der Kriminalitätsfurcht
Das Bedürfnis nach Sicherheit ist eines der elementarsten Grundbedürfnisse des Menschen. Häufig wird argumentiert, dass durch den Einsatz von Videoüberwachungsanlagen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht, bzw. die Kriminalitätsfurcht vermindert werde. Besonders Frauen und ältere Menschen könnten von der Videoüberwachung an potentiell gefährlichen Orten profitieren. Indem sie sich sicherer fühlen, steigert sich auch ihre Lebensqualität. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass das Sicherheitsgefühl auf einer subjektiven
90 Brown, Ben: CCTV in Town Centres: Three Case Studies, Crime Detection and Prevention series paper
n°68, London, Home Office, 1995.
91 Brown, S. 23 ff.
92 Brown, S. 52 ff.
93 Norris/Armstrong, S. 91-151.
94 Vgl. dazu die bereits in Kapitel 3.2.5 erwähnte ungleiche Machtverteilung zwischen Beobachter und Beo-
bachtetem, welche durch den Einsatz von Überwachungskameras entsteht.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Einschätzung der tatsächlichen, objektiven Sicherheitslage erfolgt. Einerseits deckt sich das subjektive Sicherheitsgefühl in den allermeisten Fällen nicht mit der objektiven Sicherheitslage. Andererseits wurde festgestellt, dass Sicherheitsgefühl und Sicherheitslage nicht mitein-ander korrelieren. Eine Erhöhung der objektiven Sicherheit führt also, nicht notwendigerweise zu einer Erhöhung des Sicherheitsgefühls. Kriminologische Forschungen haben ergeben, dass Kriminalitätsfurcht vor dem Hintergrund der allgemeinen Lebenssituation von Ängsten, Befürchtungen und Verunsicherungen, etwa im Familien- oder Arbeitsleben zu sehen ist 95 . Erstaunlicherweise besteht zwischen individueller Kriminalitätsfurcht und individueller krimineller Gefährdung kein direkter Zusammenhang 96 . Wegen der meist fehlenden persönlichen Erfahrung mit Kriminalität spielen die Massenmedien eine entscheidende Rolle in der Kriminalitätswahrnehmung der Bevölkerung 97 . Durch selektive Berichterstattung, ausgerichtet nach massenmedialen Bedürfnissen, entsteht eine Angst vor der Kriminalität, welche nicht mehr der Wirklichkeit entspricht. Diese diffusen Ängste stellen einen wichtigen politischen Faktor dar, der gerne von politischen Instanzen dazu genutzt wird, Wähler für ihre Antifurcht-Politik zu gewinnen. Aber auch die Sicherheitsindustrie schlägt Kapital dem furchtorientierten Verhalten der Bevölkerung. In Grossbritannien ist die private Sicherheits- und Überwachungsindustrie der am schnellsten wachsende Wirtschaftszweig 98 .
Die entscheidende Frage ist, wie viel Gewicht der zunehmend irrationalen Kriminalitätsangst, bei der Verfolgung einer rationalen Kriminalpolitik zukommen soll. Es wäre verfehlt, sich ohne weiteres über die existierenden Bedrohtheitsgefühle in der Bevölkerung hinwegzusetzen. Es gilt diese ernst zu nehmen und möglichst der realen Bedrohungslage anzugleichen 99 . Denn wie unzutreffend die subjektive Realität auch sein mag, in ihren Konsequenzen ist sie jedenfalls für die Bürger real, da Ängste die Lebensqualität mindern 100 .
5.4.2 Evaluation des Sicherheitsgefühls
Angesichts der widersprüchlichen Ergebnisse der Evaluationsstudien kann man sich fragen, ob die Kameras nicht ein trügerisches Gefühl der Sicherheit vermitteln, da die Überwachung den Bürgern eine nicht vorhandene Sicherheit vorspielt. Es ist durchaus denkbar, dass gerade die Installation von Kameras Angst in der Bevölkerung auslöst, da diese glaubt, die betreffende Gegend sei aufgrund der Notwendigkeit der Kameras unsicher.
95 Büllesfeld, S. 69.
96 Kunz, S. 312 f.
97 MacCahill/Norris, S. 26.
98 MacCahill, in: Norris/Moran/Armstrong, Surveillance, S. 59.
99 Vgl. Büllesfeld, S. 79.
100 König, S. 231.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
Aufgrund der Schwierigkeit, die Kriminalitätsfurcht losgelöst von der allgemeinen Verunsicherung im Leben zu betrachten, erscheint es fraglich, ob die Videoüberwachung einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls leisten kann. Bei den von Brown durchgeführten Umfragen vor und nach der Kamerainstallation konnte hinsichtlich des Sicherheitsgefühls kaum ein messbarer Unterschied festgestellt werden 101 .
6 Kritische Würdigung
Bisher wurde die Videoüberwachung vor allem im Hinblick auf die mit ihr verfolgten Wirkungen beurteilt. In diesem Teil der Arbeit sollen weitergehende Überlegungen über die unerwünschten Nebeneffekte und die gesellschaftlichen Folgen der Videoüberwachung angestellt werden.
6.1 Anpassungsdruck durch Videoüberwachung
Im Kapitel über das Panopticon 102 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung einen verhaltensanpassenden Effekt haben kann. Der erhöhte Konformitätsdruck könnte den Einzelnen veranlassen, die Nutzung des öffentlichen Raums auf das nötigste zu beschränken, oder auf die Ausübung anderer Freiheiten zu verzichten. Dabei beinhaltet doch das Grundrecht auf Privatheit grundsätzlich auch, sich unbeobachtet von Staatsorganen in der Öffentlichkeit zu bewegen 103 . So hat das deutsche Bundesverfassungsgericht bereits 1983 in seinem berühmten Volkszählungsurteil erkannt, dass eine Überwachung auf einer scheinbar niedrigen Stufe eine Gefahr für das Funktionieren eines freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens sein kann. Denn
„wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht aufzufallen. Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen kön- 104 nen, wird möglicherweise auf die Ausübung dieser Grundrechte verzichten.“
Diesem Umstand ist durch vermehrte Transparenz über den konkret verfolgten Zweck der Videoüberwachungsanlage und den, gegen einen allfälligen Missbrauch getroffenen Sicherheitsmassnahmen Rechnung zu tragen. Periodische Berichterstattung und Kontrollen können zu einem transparenteren Einsatz der Kameras beitragen.
101 Brown, S. 43.
102 Vgl. Kapitel 3.2.5, Selbstdisziplin - Das Panopticon.
103 Frowein/Peukert, EMRK - Kommentar, 2. Aufl., Kehl/Strassburg/Arlington 1996, N 6 zu Art. 8 EMRK, zit. nach
Bäaeriswyl, Videoüberwachung - im rechtsfreien Raum S. 26-28, in digma, 1/2001.
104 Urteil des Dt. BVerfGE 65, 1 (42f) vom 15.12.1983.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
6.2 Durchsetzung von Partikularinteressen
Es wurde bereits erwähnt, dass in Grossbritannien die Privatwirtschaft massiv an der Finanzierung der CCTV Anlagen beigetragen haben. Dabei ging es ihnen weniger um die Aufklärung und Verhinderung von strafbaren Handlungen, als darum den Konsum zu fördern 105 . Der öffentliche Raum wird dabei als Plattform benutzt um partielle Interessen durchzusetzen. Durch Privatisierung des öffentlichen Raums, der primär zum Ort des Konsums wird, geht das demokratische Element des städtischen Raumes weitgehend verloren 106 . Die Funktion der Stadt, als Ort der multi-kulturellen Interaktion von Menschen unterschiedlichen Alters, Schicht, Rasse, Religion und Ideologie wird dabei untergraben 107 . Wer nicht die notwendige Kaufkraft besitzt, oder andere davon abhält über diese zu verfügen, wird gerne ausgegrenzt. Videoüberwachung stellt dabei ein geeignetes Mittel für diesen verfolgten Zweck dar. Die Verdrängung von bestimmten Gruppen aus dem öffentlichen Raum zerstört dessen Öffentlichkeit 108 .
In diesem Zusammenhang ist auch der Zusammenschluss von wohlhabenderen Bevölkerungsschichten zu so genannten „gated communities“ zu sehen, welche sich durch Überwachungsanlagen von der übrigen Gesellschaft abschirmen. Diese Entwicklung führt zu einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung der Gesellschaft 109 . Durch die fehlende Interaktion mit Andersartigen schwindet die Konfliktfähigkeit, Toleranz und Solidarität.
6.3 Im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit
Von Befürwortern der Videoüberwachung wird gerne vorgebracht, dass die Überwachung im öffentlichen Raum zu einer Erhöhung der Sicherheit führe und damit den Bürgern verlorene Freiheiten wiederbringe. „Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten“. Demgegenüber wird von Bürgerrechtlern eingewendet, dass die Videoüberwachung einen Eingriff in die Privatsphäre, und damit einen Verlust der persönlichen Freiheit darstellt. Somit steht die Videoüberwachung in einem Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit.
Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen hat auf dem wirtschaftlichen und politischen Hinter-grund der vergangenen Jahre stark zugenommen. Bei der Forderung nach mehr Sicherheit wird ein Verlust an persönlicher Freiheit in Kauf genommen, erscheint doch die Freiheit als
105 Vgl. Kapitel 4.3.2, Ökonomische Interessen.
106 König, S. 206.
107 König, S. 205.
108 Stierand, S. 104.
109 Vgl. auch Kunz, S. 384.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
ein gewährleisteter abstrakter Wert, während Sicherheit als ein knappes Gut in der Alltagswelt mit unmittelbarer Auswirkung für jede und jeden verstanden wird 110 . Es wird oft argumentiert, dass der primäre Zweck des Staates darin liegt, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten 111 . Unbestreitbar ist die Gewährleistung von Sicherheit eine wesentliche Aufgabe des Staates. Sie ist jedoch nur Mittel zum Zweck der Gewährleistung bürgerlicher Freiheit 112 . Sicherheit ist erforderlich, weil es ohne sie keine Freiheit gibt. Der eigentliche Staatszweck eines demokratischen Rechtsstaates liegt in der Gewährung der grösstmöglichen Freiheit aller, unter geringstmöglicher Beschränkung der Freiheit des Einzelnen. Die entscheidende Frage in Bezug auf eine präventive Videoüberwachung ist deshalb, ob die Einschränkungen an Freiheit durch ein an bisschen mehr an Sicherheit gerechtfertigt sind. Darauf kann nicht in genereller Weise geantwortet werden, sondern es ist an-hand des Einzelfalles eine Abwägung der Vor- und Nachteile vorzunehmen 113 .
6.4 Symptombekämpfung?
Von Kritikern wird häufig eingewendet, dass die Videoüberwachung, wie überhaupt alle Massnahmen des Situativen Ansatzes, das gesellschaftliche Problem von Kriminalität nicht löst, da lediglich die Symptome bekämpft, statt die Ursachen behoben werden. Meiner Meinung nach verkennt diese Kritik das mit dem Situativen Ansatz verfolge Ziel. Dieses liegt klarerweise nicht in der Behebung von tiefer liegenden Defekten des Täters, des sozialen Umfeldes, oder der gesellschaftlichen Gesamtstruktur. Trotzdem können situative Massnahmen auf ihre Art dazu beitragen, die Kriminalität in ihrem Gesamtausmass einzudämmen. Genauso wie die Gelegenheitsstruktur für kriminelles Verhalten verhindert werden soll (negativ), müssen auch positive Gelegenheitsstrukturen geschaffen werden, welche auf die Verbesserung von Integration und Kommunikation abspielen. Nur die Verfolgung einer weitergefassten, integralen, kriminalpolitischen Gesamtstrategie, welche sich auf einer Ursachen- und Symptombekämpfung stützt, wird längerfristig zu Erfolg führen.
7 Schlusswort
Die Ergebnisse der bisherigen Evaluationsstudien haben gezeigt, dass die Videoüberwachung bestimmte Delikte unter bestimmten Umständen verhindern kann. Im Hinblick auf die Erhöhung des Sicherheitsgefühls erscheint die Wirkung der Kameras jedoch eher zweifelhaft. Um weitere Aussagen über die Effektivität und die genauen Wirkungsweisen der Video-
110 Kunz,S. 380.
111 König, S. 221.
112 König, S. 222 f.
113 Prüfung der Verhältnismässigkeit i.e.S., Art. 36 Abs. 3 BV.
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Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung Alexander Frei
überwachung machen zu können, sind weitere umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen notwendig.
Über den Einsatz der Videoüberwachung als Mittel zur Kriminalprävention ist aufgrund einer Fall-zu-Fall Abwägung zu entscheiden. Dabei ist der kriminalistische Nutzen mit unerwünschten Nebeneffekten zu vergleichen. Nur eine ständige Evaluation der Anlagen ermöglicht es herauszufinden, ob die Kameras, auch nach einiger Zeit, immer noch effektiv sind. Die Vor- und Nachteile der Videoüberwachung sollten immer auch anhand von anderen Präventionsmassnahmen gemessen werden, wie z.B. einer verbesserten Beleuchtung. Es ist zu erwarten, dass die Wirkung der Videoüberwachung verbunden mit anderen Massnahmen, in Form eines Gesamtkonzepts, den meisten Gewinn bringt.
Eine systematische Überwachung ganzer Gebiete ist jedoch abzulehnen. Abgesehen von den enormen finanziellen Kosten stellen vor allem die psychologischen Folgen des Disziplinierungseffekts einen kaum akzeptablen gesellschaftlichen Preis dar. Sinnvoll erscheint jedoch die gezielte Überwachung von ortsfesten Deliktsgelegenheiten und von räumlich abgegrenzten Gebieten, wie Tiefgaragen oder Tunnels. Darüber hinaus sollte sich der Einsatz auf jene Gebiete beschränken, an denen tatsächlich erhöhte kriminelle Taten festzustellen sind. Ansonsten könnte der gegenteilige Effekt auftreten, in dem die Angst durch die Kameras erst ausgelöst wird. Videoüberwachung darf nicht zum Ausschluss von gewissen gesellschaftlichen Gruppen oder deren Diskriminierung führen. Es gilt die urbane Vielfalt und Verschiedenheit zu erhalten.
Es bleibt zu erwarten, dass sich die Videoüberwachung auch in unseren Breitengraden immer mehr ausweiten wird. Diese Entwicklung hat auf dem kontinentalen Europa erst begonnen. Viele bezweifeln jedoch, dass der Einsatz der Kameras jemals das Ausmass von Grossbritannien erreichen wird. Ungeachtet dessen, ist es auch hierzulande wichtig, dass eine öffentliche Diskussion stattfindet, transparente Regelungen geschaffen und wirksame Kontrollen ermöglicht werden. Dadurch wird eine rationale und erfolgreiche Kriminalpolitik erst möglich.
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Alexander Frei, 2003, Videoüberwachung im öffentlichen Raum als Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung, München, GRIN Verlag GmbH
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