Inhalt
1. Einleitung. 1
1. Who is Who? 2
2. Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 3
1. Freibrief: „mag jederman dem andern helffen“ 3
2. Krise: „soll keiner dem andern Eingriff thun“ 4
3. Teamwork: „in brüderlicher Harmonie“ 7
3. Niederlage: Wundärzte zwischen den Fronten. 9
1. Internes: Bader contra Barbier. 11
4. Schlussbemerkungen. 12
5. Literaturverzeichnis. 14
1. Literatur. 14
2. Quellen 15
1. Einleitung
Der Arzt der Gegenwart ist meist ein hochangesehener Gesundheitsdienstleister mit akademischer Laufbahn und immer ein Spezialist auf seinem Gebiet. Doch neben den akademischen Ärzten, den Medici, wie sie sich nannten, stand das Gesundheitswesen in der frühen Neuzeit auf einem zweiten Bein, das so gar nicht in unser heutiges Ärzteverständnis passt: Der Wundarzt, er entstammte den Badern und Barbieren, war ein handwerklich organisierter Arzt. Für ihn galt Ordnung und Gesetz seiner Chirurgenzunft. Seine medizinischen Fertigkeiten wurden vom Meister an den Gesellen weitergegeben, ganz so wie es auch ein Schmied oder Maurer tat. Diese, oft fälschlicherweise als Laienärzte bezeichneten Wundärzte, deckten in weiten Teilen die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung ab. Vom Aderlass bis zur Amputation kümmerten sie sich um einen Großteil der Krankheitsbilder, mit denen die frühneuzeitliche Bevölkerung Kontakt hatte 1 .
Wundärzte sind seit dem 19. Jahrhundert aus dem Alltag verschwunden und gingen voll in einer akademischen Laufbahn auf. Wichtige Weichenstellungen ihrer Entwicklung nahmen im 16. Jahrhundert ihren Lauf. Von da an kam es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen gelehrtärztlichen und wundärztlichen Interessen, die sowohl direkt als auch über die Obrigkeit geführt wurden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Dienstleistungen und Kompetenzen die jeweiligen Lager für sich beanspruchen konnten. Konkret also wer welche Art von Krankheiten und Verletzungen behandeln durfte und wer in medizinisches Fragen gesetzgebende Instanz war. Viele Quellen belegen diese Entwicklung, vor allem ab dem 18. Jahrhundert nimmt ihre Dichte stetig zu.
Den Machtkampf zwischen akademischer und handwerklicher Medizin soll diese Analyse beleuchten. Hier ist zu beantworten, welche Art von medizinischen Leistungen die jeweiligen Lager für sich beanspruchten. Danach soll anhand vorhandener Literatur und Quellen untersucht werden, ob sich überhaupt eine ausgeprägte Konkurrenzsituation entwickelt hat oder ob vielmehr ein Austausch unter den Berufsgruppen dominierte. Es stellt sich folglich die Frage, aus welchen Gründen es zu dieser Situation in den vorzufindenden Ausprägungen kam. Ein besonderes Augenmerk soll schließlich auch auf die Rolle der Obrigkeit in diesem Auseinandersetzung gelegt werden. Am Ende soll aus den gewonnenen Erkenntnissen die Frage beantwortet werden, ob und wie weit dieser Disput mit dem allmählichen Verschwinden der Wundärztzünfte in Verbindung steht.
1 Vgl. Widmann, Martin / Mörgeli, Christoph: Bader und Wundarzt. Medizinisches Handwerk in vergangenen Tagen, Zürich 1998.
Einleitung 1
Da sich die vorhandene Literatur meist lokal- und regionalgeschichtlich mit dem Thema auseinander setzt, können die Antworten auf diese Fragen aller Erwartung nach zu keinen allgemein gültigen Feststellungen gelangen. Um dennoch ein differenziertes Ergebnis zu erhalten, werden die Fragestellungen aus Sicht der Schweizer Regionalgeschichte betrachtet und den Entwicklungen im süddeutschen Raum gegenübergestellt. Am Schluss kann so eine größere Bandbreite an Entwicklungen beurteilt werden. Es wird belegt innerhalb welcher Grenzen sich Arzt-Wundarzt Beziehungen abspielten.
Insgesamt ist bei der Analyse Vorsicht geboten. Wundärzte sind in der von akademischen Medizinern dominierten Geschichte der Medizin lange Zeit weitgehend ignoriert und missinterpretiert worden. Erst in der jüngeren Forschung werden erste Schritte unternommen dieses nicht-akademische Kapitel der Medizingeschichte zu erforschen 2 . Deshalb muss aber auch Literatur zu diesem Thema, vor allem von Medizinern verfasste, auf eventuelle Befangenheit überprüft werden. Eine gelungene Analyse - zudem mit umfangreichem Quellen- und Datenmaterial - findet man in den Werken von Sabine Sander und Urs Leo Gantenbein 3 . Sie bilden deshalb einen roten Faden in dieser Untersuchung.
1. Who is Who?
Handwerklich organisierte Ärzte übten in der frühen Neuzeit eine schwer überschaubare Anzahl von Heilmethoden aus. Genauso verwirrend und vielfältig sind auch die Berufsbezeichnungen die sie sich gaben. Chirurgen, Scherer, Barbiere, Wund- und Schnittärzte boten eine mehr oder weniger ähnliche Palette an Leistungen an. Trotz der Gefahr die Grenzen zerfließen zu lassen wird im Folgenden zur besseren Verständlichkeit die Bezeichnung Wundarzt allgemein auf alle Arten von Handwerkschirurgen, die in Zünften oder zunftähnlichen Gesellschaften organisiert waren, angewendet. Sie führten Operationen durch und absolvierten keine akademische Ausbildung. Im Gegensatz hierzu werden Ärzte mit akademischer Ausbildung als „Medici“ oder „Physici“, auch „Doctores“ bezeichnet, um eine deutliche Abgrenzung gegenüber den handwerkenden Wundärzten zu ermöglichen. Um Missverständnissen vorzubeugen werden die korrekten Bezeichnungen teilweise angemerkt. 4
2 Vgl. Sander, Sabine: Handwerkschirurgen. Sozialgeschichte einer verdrängten Berufsgruppe, Göttingen 1989, S. 12.
3 Gantenbein, Urs Leo: Schwitzkur und Angstschweiss. Praktische Medizin in Winterthur seit 1300, Winterthur 1996, S. 320.
4 Sander: Handwerkschirurgen. (1989), S. 11 und S. 245. Die Autorin verfährt ähnlich, verwendet allerdings den Überbegriff „Handwerkschirurgen“. Wegen der Gleichbedeutung „cheirourgia“(griech.) = Handwerk, wird der Begriff Wundarzt bevorzugt.
Einleitung 2
Noch anfangs des 15. Jahrhundert war die Ausübung medizinischer Tätigkeiten in der Schweiz und in Süddeutschland kaum reglementiert. Dies betraf auch die wundärztliche Medizin. 1431 erlaubte der Züricher Rat: „ Es mag jederman dem andern helffen [...] und [...] zu sinem gebresten raten [...],daran die Scherer nieman sumen sullent 5 “. In den Augen der Medici und Wundärzte war bei solcher Freizügigkeit in medizinischen Fragen allerdings ein Eingreifen nötig, denn eine ganze Reihe von unausgebildeten Heilern teilte sich mit ihnen den Gesundheitsmarkt. Ab dem 16. Jahrhundert herrschte eine regelrechte Gründerzeit. Allerorten wurden die Wundärzte in Zünften und Gesellschaften organisiert und umfassende Zunftordnungen regelten die Ausbildung und Ausübung dieses Berufs. So erlangten die Scherer im schweizerischen Winterthur 1591 mit einer frühen „Scherenordnung“ weitgehende Autonomie 6 und errichteten ein Quasi-Monopol für „aderlassen, bartabscheren, harabhouwen“ 7 . Gemeint waren die so genannten äußeren Krankheiten. Heutzutage würde man diese medizinischen Leistungen als Aderlassen, Schröpfen, Behandlung von Wunden und Brüchen, Amputationen und Behandlung von Geschwulsten zusammenfassen 8 . Mit dieser „Scherenordnung“ wurde den Wundärzten, zu dieser Zeit hießen sie noch Bader, Scherer, Barbiere, ein alleiniges Recht zur „Curierung“ dieser Krankheiten eingeräumt. 1597 folgte übrigens die Zürcher Landschaft mit ihrer „Landscherenordnung“, 1651 konnten sich auch württembergische Wundärzte in einer „Bader- und Barbierordnung“ Recht verschaffen.
Die Vermutung, dass diese Monopolbildung zu einer direkten Konfrontation zwischen Wundärzten und gelehrter Medizin führte, liegt nahe. Wie sich zeigen wird ist das für diese Zeit ein Irrglaube. Die Medicis und Physicis hatten zunächst ein eigenes Monopol auf die inneren Krankheiten errichtet. Dies schloss Krankheiten ein, die ohne direkt sichtbare Veränderungen oder Verletzungen auftraten und mit Medikamenten und Tränken kuriert werden sollten. Den Parteien lag folglich vielmehr daran, eine soziale Hierarchie und gefestigte Grundstrukturen aufzubauen. Für ein
5 Nabholz, Hans: Die Zürcher Stadtbücher des XIV und XV Jahrhunderts. Bd. 3, Leipzig 1906, S. 47.
6 Diese Autonomie darf nicht überbewertet werden, schließlich standen die Zünfte vielerorts unter Aufsicht eines studierten Stadtmedici. Wohl aber legte sie einen Grundstein zur geregelten Ausübung des Handwerks.
7 Die Scherenordnung der Stadt Winterthur. Staatsarchiv Winterthur AH 98/1/1/Bar, 26.2.1591, in: Gantenbein: Schwitzkur (1996), S. 320.
8 Vgl. Brändli, Sebastian: Die Retter der leidenden Menscheit. Sozialgeschichte der Chirurgen und Ärzte auf der Zürcher Landschaft. 1700 - 1850, Zürich 1990, S. 55.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 3
Dominanzstreben einer der Berufsgruppen gab es vor dem 18. Jahrhundert noch keine Anzeichen 9 . Es gab aber vereinzelte Auseinandersetzungen, deren spezifische Bedeutung der nächste Abschnitt klären soll.
2. Krise: „soll keiner dem andern Eingriff thun“
Im Winterthur des frühen bis mittleren 18. Jahrhunderts bestand eine traditionsreiche und gefestigte Zunft der Wundärzte sowie eine zahlenmäßig erstarkende akademische Ärzteschaft. Da hier sowohl zuverlässige Zahlen als auch umfangreiches Quellenmaterial vorliegen, soll eine exemplarische Untersuchung von Kompetenzstreitigkeiten an diesem Beispiel vorgenommen werden. In den 1730er Jahren kam es in Winterthur zu einem Disput in dem die Medici den Wundärzten eine Überschreitung der ihnen zugestandenen Kompetenzen vorwerfen. Sie berufen sich dabei auf die 1738 gültige Zunftordnung der Wundärzte in der es heißt:
Die ansässigen Medici hatten starke Zweifel daran, ob sich die Wundärzte tatsächlich an die festgesetzte Ordnung hielten. Sie beschuldigten die Wundärzte sich regelmäßig mit der Heilung innerer Krankheiten zu befassen, vor allem das Aderlassen wurde regelmäßig ohne ärztliche Anordnung praktiziert. Nach heutigem Kenntnissstand wurden die Wundärzte zurecht beschuldigt: Da sie für weite Teile der Bevölkerung die einzig erreichbare wie auch nutzbare Quelle medizinischer Hilfeleistung waren, nahmen sie auch oft die Aufgaben war, die laut geltendem Recht von einem Medici durchgeführt werden sollten. Sie verabreichten Tränke und Tinkturen und bereiteten Arzneimittel, die ursprünglich nur von Apothekern und Medicis hergestellt wurden 11 .I n einem dringlichen Brief an den Stadtrat schlagen die Medici deshalb expliziter geregelte neue Verordnungen vor, wagen aber gleichzeitig einen dreisten Vorstoß in das Arbeitsgebiet der Wundärzte. So fordern sie:
9 Vgl. ebd. S. 57.
10 Staatsarchiv Winterthur AF 78/36, 19.9.1738, in: Gantenbein: Schwitzkur (1996), S. 337.
11 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S. 101.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 4
Eine Erfüllung dieser Forderung wäre praktisch ein Freibrief für willkürliches Werken der Medici gewesen, und hätte angesichts der bestehenden Verhältnisse annähernd eine erneute Gleichberechtigung unter den Heilkundigen ergeben. Bei anstehenden Behandlungen hätte der Medici sich auf diese Ausnahmeregelung berufen können. Aderlassen und Schröpfen, zuvor von Wundärzten monopolisierte Handlungen wären auch den Medici möglich gewesen.
Den Wundärzten waren diese Anschuldigungen suspekt. In einem Gegenbrief wehren sie sich 1739 13 gegen die Vorwürfe und den Vorstoß der Medici, nehmen aber darin eine defensive Haltung ein und berufen sich auf Gewohnheitsrecht. Scheinbar war den Wundärzten viel mehr an einer Stabilisierung der vorhandenen Rangordnung gelegen als an einer direkten Konfrontation:
Für unsere Untersuchung ist von Interesse, dass hier zwar der Nachweis eines Spannungsaufbaus zwischen den konkurrierenden Medizinern vorliegt, aber dennoch, zumindest von Seiten der Wundärzte an einer Eskalation kein Interesse bestand. Die Treibende Kraft waren die Medicis. Es ist aber strittig, ob dies eine vereinzelte Auseinandersetzung oder aber ein beginnender Medizinerkrieg war. Gantenbein vermutet, dass eine „Schwemme“ studierter Medicis die zu dieser Zeit in Winterthur auftrat, ein anormales Verhältnis der Ärztezahlen zur Folge hatte. Um sich Kundschaft und Auskommen unter der wachsenden Anzahl der Mitbewerber zu sichern kam es zu diesen Spannungen. Der Ärger entlud sich auf die Wundärzte 15 . Eine einleuchtenden These, schließlich wussten die Medici das Recht auf ihrer Seite. Sie setzten sich mit ihrem Vorstoß aber über die gängige Alltagspraxis hinweg.
12 StaW AF78/36 (1738), S. 337.
13 Vgl. StaW AF 78/36, 28.1.1739, in: Gantenbein: Schwitzkur (1996), S. 339.
14 Ebd.
15 Vgl. Gantenbein: Schwitzkur (1996), S. 150 - 155.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 5
In Süddeutschland waren die Verhältnisse gravierender. Die „Collegia Medica“, eine Art früher Gesundheitsbehörde, versuchte noch 1731 in einem Erlass der Reichshandwerksordnung gegen „Handwercker-Mißbräuche“ vorzugehen. Beabsichtigt war dabei eine deutliche Beschneidung der wundärztlichen Autonomie 16 . Hier liegt ein obrigkeitlicher Beschluss vor. Dieser Fall soll deshalb im letzten Kapitel analysiert werden.
Das vorangegangene Beispiel mag eindrucksvoll sein. Gegenseitige Differenzen innerhalb und außerhalb der medizinischen Professionen in der Schweiz waren nach derzeitigen Forschungsstand aber Alltagsgeschehen, um den sozialen Status einzelner Gruppen zu erhalten. Es wäre falsch in diese Auseinandersetzungen zu jener Zeit eine Grundsatzfrage der zwei Professionen zu interpretieren 17 . Gianna Pomata geht sogar noch weiter und diagnostiziert zur Standesproblematik im Bologna des 16. Jahrhunderts: „The Bolognese barber-surgeons' subordination to the medical college was never questioned 18 “. Ein nachvollziehbarer Schluss, schließlich war die Segregation zwischen den Medizinern sowohl räumlich als auch sozial stark ausgeprägt. Wundärzte waren stärker auf dem Lande anzutreffen und versorgten dort die unteren bis mittleren Bevölkerungsschichten, sie waren - stark verallgemeinert - Universalärzte für einen Großteil der Bevölkerung. Medicis waren dagegen sozial höher gestellt, versorgten tendenziell reichere Bürger und waren in größerer Zahl nur in den Städten angesiedelt 19 . Die Wirkungkreise der Professionen überschnitten sich nicht so stark, dass eine ausgeprägte Konkurrenz erwachsen konnte. Die Sorgen der Ärzteschaft und der Zünfte galten vielmehr den Heilern und Heilkundigen, die ihren sozialen Status längst noch nicht gefestigt und stabilisiert hatten: Den in zahlreichen Erscheinungen auftretenden unapprobierten Heilern 20 , deren ausführliche Behandlung den Rahmen dieser Arbeit leider sprengen würde.
Die Segregation hatte noch einen weiteren Effekt. Die sozial höher gestellten Medici hatten mehr Einfluss und Macht auf die Obrigkeit. Eine wichtige Feststellung die erklärt, weshalb in den vorgestellten Konflikten meist die Medici als treibende Kraft erscheinen, obwohl diese zahlenmäßig unterlegen waren. Das durchschnittliche Zahlenverhältnis gelehrter Ärzte zu Wundärzten betrug, je nach Region, zwischen eins zu zwei und eins zu 15, auf jeden Fall immer zu
16 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S. 206 - 209.
17 Vgl. Brändli: Retter (1990), S.56 - 57.
18 Pomata, Gianna: Patients, Healers and the Law in Early Modern Bologna, Baltimore / London 1998, S. 67.
19 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S 183 - 190. und Vgl. Pelling, Margaret: The Common Lot. Sickness, Medical Occupations and the Urban Poor in Early Modern England, London / New York 1998, S. 232ff.
20 Vgl. Kinzelbach, Annemarie: „...Und sich der Curierung anmassen“. Konkurrierende Heilkundige und Gesellschaft. Süddeutsche Reichstädte in der frühen Neuzeit, in: Sozialgeschichte der Medizin. Stadtgeschichte und Medizingeschichte, Thaur / Wien / München 1998, S. 67 - 73. Hier finden sich auch weitergehende Analysen und Verweise zu diesem Thema.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 6
Gunsten der Handwerksärzte 21 . Erst Mitte des 19. Jahrhunderts ist dieses Verhältnis in etwa gleich 22 .
Diese Zahlen, Entwicklungen und Bedingungen lassen zunächst kein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Medizinerlagern vermuten. Doch die Schweizer Medizin entwickelte sich außerordentlich kooperativ. Rund 50 Jahre nach dem geschilderten Winterthurer Briefwechsel entwickelt sich ein freundschaftliches Arzt-Wundarzt-Verhältnis. Im folgenden Kapitel wird verdeutlicht, dass „Die Helvetische Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte“, die erste schweizerische Ärztevereinigung aus dem Jahr 1788 einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der medizinischen Dienstleister setzte. Die Bedeutung dieser Gesellschaft liegt weit vor den dokumentierten Zwistigkeiten des vorangegangenen Beispiels. Und widerlegt damit vorerst die These vom Medizinerkrieg.
3. Teamwork: „in brüderlicher Harmonie“
Kooperation unter Ärzten war europaweit kein Einzelfall. Im Bologna des 17. Jahrhunderts wohnten Medicis häufig als Zeugen chirurgischen Operationen bei, und zwar auf Anfrage der Wundärzte, nicht aus eigenem Antrieb 23 . Ein weiteres Beispiel zeigen auch die Briefe des gelehrten Arztes Christoph Jacob Drews, der noch im 18. Jahrhundert rege Korrespondenz mit Ärzten zünftischer und akademischer Abstammung führte 24 . Unter allen Beispielen der Zusammenarbeit ragt eines besonders heraus: In der deutschsprachigen Schweiz hatten sich Medicis und Wundärzte besonders ausgeprägt ausgetauscht.
Der Zustand der Schweizer Heilkunde schien aus Sicht der gelehrten Medizin in der Mitte des 18. Jahrhunderts mangelhaft: Schlecht ausgebildet seien die Wundärzte und das gefährde mitunter die Gesundheit des Schweizer Volkes dramatisch, meinte Johann Melchior Äepli, Doktor und Hoffrath von Diessenhofen 25 . Gerade zu dieser Zeit, als das religiöse Tabu der anatomischen Forschung und die religiöse Abneigung gegenüber Blut an Boden verlor, begannen die Menschen sich wieder der
21 Diesen Angaben liegen allerdings starke regionale und zeitliche Schwankungen zugrunde. Ausführliche Statistiken in verschiedenen Regionen und Epochen bietet: Vgl. Sander, Sabine: Zur medizinischen Versorgung in der frühen Neuzeit oder. Die These von der Unterversorgung. Eine schwarze Legende, in: Ergebnisse und Perspektiven sozialhistorischer Forschung und Medizingeschichte. Kolloquium zum 100. Geburtstag Siegerists, Leipzig 1991, S. 70 - 80.
22 Zahlen für Bregenz / Österreich (Ärzte/Wundärzte): 1831 3:5, 1852 3:4, 1880 4:3, aus: Sozialgeschichte der Medizin. Stadtgeschichte und Medizingeschichte, Thaur / Wien / München 1998, S. 233. Aufgrund der Nähe sowohl zur Schweiz als auch zu Deutschland wurde dieses Vergleichsgebiet gewählt.
23 Vgl. Pomata: Bologna (1998), S. 65.
24 Vgl. Schnalke, Thomas: Medizin im Brief. Der städtische Arzt des 18. Jahrhunderts im Spiegel seiner Korrespondenz, Stuttgart 1997.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 7
empirische Wissenschaft zuzuwenden. Auf Seiten der Medici erwachte ein neues Interesse an der lange Zeit als minderwertig betrachteten Chirurgie 26 . Aeplis Aussage kann deshalb durchaus anders betrachtet werden. Er erkannte mutmaßlich die Bedeutung der chirurgischen Heilmethoden für das Voranschreiten der Medizin. Das hatte, wie im Folgenden gezeigt wird, weitreichende Folgen.
Auf der anderen Seite hatte sich in diesem Zeitalter der Aufklärung die Möglichkeiten für Wundärzte schnell gewandelt. Waren noch in den 1740er Jahren die Aufgaben der Wundarznei streng eingegrenzt und von Stadtmedicis überwacht, öffneten sich mittlerweile ausländische Universitäten und Schulen für die aufstrebenden „Chirurgi“ 27 . So gab es auch von deren Seite ein reges Interesse am Austausch mit den althergebrachten Akademikern. Manche angehenden Wundärzte besuchten sogar während ihrer Wanderzeit die Vorlesungen der Universitäten. In diesem aufklärerischen Umfeld wurde 1791 die „Helvetische Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte“ gegründet. Sie geht auf den oben schon erwähnten J. M. Äepli und weitere Schweizer Mediziner zurück. Die Ziele dieser Gesellschaft sind kaum besser als mit einer Widergabe des ersten Entwurfs von 1788 zur Ordnung der Gesellschaft zu erfassen, so heißt es dort im ersten Absatz:
Die Aufgaben, die sich die Gesellschaft auferlegte, waren vielfältig. Im Wesentlichen bildete sie aber ein Korrespondenznetzwerk, in dem sich Ärzte und Wundärzte gegenseitig in medizinischen Fragen konsultieren konnten um so eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und neue Erkenntnisse zu erlangen 29 Auch um Überwindung der sozialen Schranken war diese Gesellschaft bemüht. Jünglinge aus jedem Stand sollten im Chirurgischen Seminar der Universität Zürich die „Arzney- und Wundarzneykunst“ erlernen können - ein Vorbote der sich anbahnenden Akademisierung der Wundarznei 30 . Obwohl die Gesellschaft ein Produkt akademischer Ärzte war, nahmen die handwerklichen Mitglieder unter ihnen rege daran Teil und hatten sogar die
25 Vgl. Hardegger, Rainer Otto: Die Helvetische Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte 1788/91 -1807. Geschichte der ersten schweizerischen Ärztevereinigung, Inaugural-Dissertation, Zürich 1987, S.8.
26 Vgl. Widmann / Mörgeli: Bader und Wundarzt (1998). S. 171.
27 Vgl. Brändli: Retter (1990), S. 262.
28 Rahn, Johann Heinrich: Archiv gemeinnütziger physischer und medizinischer Kenntnisse, Zürich 1787 - 91, S. 649, abgedruckt in: Hardegger: Helvetische Gesellschaft (1987), S. 35.
29 Vgl. Hardegger: Helvetische Gesellschaft (1987), S.88 - 91.
30 Vgl. ebd. S. 47.
Machtkampf? „Chirurgi“ und „Medici“ 8
Möglichkeit das Amt des Präsidenten zu besetzen 31 . Regelmäßig hielten die rund 140 Mitglieder, jeweils die Hälfte handwerklicher und akademischer Herkunft, und rund 90 Ehrenmitglieder die vorwiegend aus Deutschland rekrutiert wurden, Kongresse ab.
Die Gesellschaft blieb trotz ihres Erfolges nicht lange bestehen. Schon 1807, 16 Jahre nach ihrer Gründung, löste sie sich in den Wirren der Revolution auf. Ihr folgten aber kantonale Nachfolgegesellschaften, die die Aufgaben der Ärtztevereinigung weiterführten 32 . Das Wirken der Gesellschaft hatte weitreichende Folgen und damit auch eine besondere Bedeutung für die Beantwortung unserer eingangs gestellten Frage nach dem Verschwinden der Wundarznei. Die Helvetische Gesellschaft begründete einen friedfertigen Übergang der Handwerksärzte in die aufklärerische, akademische Medizin.
In der europäischen Geschichte ist das Schweizer Beispiel aber, soweit es der noch junge Wissensstand der Medizingeschichte erkennen lässt, weithin ein Einzelfall 33 . Von einem intensiven Kompetenzstreit, wie es das Winterthurer Beispiel vermuten ließ, kann nun aber nicht mehr ausgegangen werden. Winterthurer Ärzte waren vielmehr selbst Mitglieder der Gesellschaft. Die Namen Hans Heinrich Sulzer, Stadtphysikus in Winterthur und der Winterthurer Chirurg Studer finden sich Nebeneinander auf der Mitgliederliste von 1792 34 . Allein, das Ziel einer Zusammenarbeit über die Standesgrenzen hinweg, wie es Aepli vermutlich intendiert hatte, wurde erreicht. Einzig die Vermutung, dass diese Organisation zum Eigennutz der Akademiker gegründet wurde lässt die These des friedfertigen Übergangs im Zwielicht erscheinen. Trotz aller Erfolge bedeutete die Gesellschaft den Untergang der handwerklichen Wundarznei und öffnete die Chirurgie für die Medicis. Den schriftlichen Beleg dieses ambivalenten Gedankenspiels bleiben die Unterlagen der Gesellschaft allerdings noch schuldig.
3. Niederlage: Wundärzte zwischen den Fronten
In der Vergleichsregion Württemberg war die Entwicklung nicht so einvernehmlich wie im Schweizer Beispiel. Hier geriet die zünftische Organisation der Wundärzte zum Spielball zwischen obrigkeitlichen Regulierungsversuchen und Einflussnahme durch das zu dieser Zeit als
31 Vgl. ebd. S. 49.
32 Vgl. ebd. S. 225.
33 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S. 242.
34 Vgl. Helvetische Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte: Museum der Heilkunde. Bd. 1, Zürich 1792, S. 54, abgedruckt in: Hardegger: Helvetische Gesellschaft (1987), S. 61.
Niederlage: Wundärzte zwischen den Fronten 9
Gesundheitsbehörde auftretende „Collegium Medicum“. Diese Zusammenschlüsse regionaler, akademischer Ärzte hatten sich zum Ziel gesetzt, gegenüber Patienten und Obrigkeit als oberste Instanz in medizinischen Fragestellungen angesehen zu werden. Sie wollten einerseits ihre eigene Professionalisierung voranzutreiben und andererseits eine Kontrollfunktion über die anderen Heilberufe, insbesondere die Hebammen und Wundärzte ausüben 35 . Es ist zu vermuten, dass die aufklärerischen Ideale auch in Württemberg nicht Halt machten, deshalb muss hier, neben allen Machtansprüchen auch das erwachende Interesse der Medici für die Chirurgie wieder als Handlungsfaktor angenommen werden.
Die 1651 in Kraft getretene, württembergische Bader- und Barbierordnung 36 lenkte die bis dahin frei werkenden württembergischen Heiler in ein geordnetes Zunftleben. Bereits 1663 erfolgte aber bereits die erste Einengung der Autonomie durch den Oberrat. Die jährlichen Zusammenkünfte der Chirurgen wurde von zwei auf ein einziges Zusammentreffen reduziert. Die Reaktionsfähigkeit der Zunft auf obrigkeitliche Beschlüsse war damit - und dies war vermutlich Intention des Oberrats 37 drastisch eingeschränkt und ebnete den Weg für weitere Beschneidungen ihrer Kompetenzen. Neben dem Oberrat war aber auch die Collegia Medica nicht untätig und versuchte ihrerseits Einfluss über die Wundärzte zu erlangen und dabei ihre Machtposition zu stärken. In Folge trat eine bemerkenswerte Erscheinung auf: Die Akademiker schlugen sich zunächst auf Seite der Wundärzte. In einem Brief aus dem Jahre 1731 an den Stuttgarter Stadtvogt verteidigen sie die Wundärzte, stellen sogar die Diagnose, Wundärzte seien gar nicht als Handwerker sondern vielmehr als Künstler zu betrachten. Hinter dieser parteiergreifenden Einmischung stand aber sehr wohl politisches Kalkül. Letztlich ging es den Leib- und Landphysici , die in enger Kooperation mit der Collegia Medica standen, darum, selbst Vorgesetzte der Wundärzte zu bleiben und dieses Amt nicht an medizinische Laien wie den Stadtvogt zu verlieren 38 .
Nutznießer der Auseinandersetzung war letztendlich die Collegia Medica. Es war nicht neu, dass die Akademiker als Überwachungsorganisation der Wundärzte auftraten Schon seit der Barbiererordnung von 1651, waren die Zünfte den Medici, in diesem Falle konkret den „Stadt-“ und „Landphysici“ genannten behördlichen Ärzten unterstellt 39 . Doch gelang es mit solchen Schritten immer mehr die Autonomie der Chirurgenzunft zu untergraben. Ein Entwurf einer neuen Medizinalordnung aus dem Jahre 1740, zu einer Zeit, in der in der Schweiz noch lokale
35 Vgl. Schnalke, Thomas: Medizin im Brief. Der städtische Arzt des 18. Jahrhunderts im Spiegel seiner Korrespondenz, Stuttgart 1997, S. 212 - 213.
36 Auf eine Differenzierung zwischen hoher und niederer Chirurgie, Barbieren und Badern wird aus Platzgründen verzichtet. Auch innerhalb der Wundärzte gab es Unstimmigkeiten und Kompetenzfragen. Vgl. dazu Sander: Handwerkschirurgen (1989) und Gantenbein: Schwitzkur (1996), S.36.
37 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S. 204.
38 Vgl. ebd. S.206 - 208.
39 Vgl. ebd. S. 22 - 44.
Niederlage: Wundärzte zwischen den Fronten 10
Auseinandersetzungen vorherrschten, warf neuen Konflikstoff auf. Die Zunft sollte in grundlegenden Rechten eingeschränkt werden, die jeweiligen Stadtphysici nun wichtige Funktionen der Zunft wie Berufszugang und Ausübung kontrollieren und ein besonders scharfes Auge auf Kompetenzüberschreitungen der nun als ernst zu nehmende Konkurrenz betrachteten Medizinkollegen zu werfen. 40 Wegen einiger strittiger Punkte wurde dieser Entwurf zwar nicht in vollem Umfang angenommen, gab aber von nun an die neue Richtung vor.
Bemerkenswert sind in dieser Sache zwei Entwicklungen. Erstens schienen die Medici von staatlicher Seite mehr und mehr unterstützt zu werden beziehungsweise konnten sie ihre Forderungen mehr und mehr durchsetzen, obwohl sie nur kurze Zeit vorher eindringlich bemüht waren, nicht zu viel Kontrolle an die Obrigkeit abzugeben. Zweitens blieben die Chirurgen, dies schien schon im friedfertigen Verlauf der korrespondierenden Schweizer Ärzte und Wundärzte so, außerordentlich passiv in der Verteidigung ihrer Kunst. Es gab natürlich auch Wundärzte, genannt sei hier der Tübinger Chirurg Rüdiger, die sich lange Jahre gegen die Beschneidung ihrer Rechte durch Collegia Medica und Universität zur Wehr setzten. Doch gelten sie derzeit als Ausnahme ohne Rückendeckung durch ihre Kollegen 41 .
1. Internes: Bader contra Barbier
An dieser Stelle sollen die zunftinternen Konflikte also doch noch Erwähnung finden. Sabine Sander vertritt die These, dass sich die Wundärzte nur deshalb nicht den Fragen der eigenen Autonomie zuwandten, weil zwischen den in der Zunft zusammengefassten Barbieren und Badernihr Berufsbild ähnelte sich zu dieser Zeit sehr stark - Separationsbestrebungen herrschten. Von den Barbieren einerseits, weil den Badern noch immer ein unehrenhaften Bild anhaftete 42 , und sie sich deshalb zunftinterne Vorrechte einräumten. Von den Badern andererseits, die zahlenmäßig überlegen waren und wieder eine interne Gleichberechtigung erreichen wollten 43 . Ob diese Interna der Grund für das Desinteresse der Wundärzte waren oder ob sie sich nur einer scheinbar unvermeidbaren Entwicklung beugten lässt sich derzeit nicht eindeutig belegen. Aufgrund der inneren Konflikte wird jedoch davon ausgegangen, dass das Standesdenken der Zünfte längst nicht
40 Vgl. ebd. S. 214.
41 Vgl. ebd. S. 216.
42 Badstuben galten in der frühen Neuzeit als Orte der Liederlichkeit. In England waren Badstube und Bordell sogar synonym zu gebrauchen. Vgl. Widmann, Martin: Krise und Untergang der Badstube, in: Gesnerus. Swiss Journal of the History of Medicine and Sciences, Bd. 56 (3 / 4), Basel 1999, S. 220 - 240. und Vgl. Jütte, Robert: Bader, Barbiere und Hebammen. Heilkundige als Randgruppen, in: Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft, Warendorf 2001, S. 97 - 103.
43 Vgl. Sander: Handwerkschirurgen (1989), S. 218 f.
Niederlage: Wundärzte zwischen den Fronten 11
so verfestigt war, wie bei den Collegia Medica. Deren geschlossenem und progressivem Auftreten waren die württembergischen Wundärzte kaum gewachsen 44 .
Wie sich der Übergang vom Handwerksarzt zum akademischen Chirurgen im Württemberg des auslaufenden 18. Jahrhundert vollzog ist ebenso noch kaum erforscht. Fakt ist jedoch, dass sich erfolgreiche Chirurgendynastien des 16., 17. und 18. Jahrhunderts nach der Jahrhundertwende kaum noch nachweisen lassen. Angesichts der oben geschilderten Politik von Collegia Medica und Obrigkeit ist jedoch kaum ein für die Wundärzte homogen verlaufener Übergang zu erwarten. Vermutlich bemächtigten die einflussreichen Medici sich langsam den Aufgaben der Wundarznei 45 . Ab 1850 sterben die letzten Mediziner der Handwerkslehre langsam aus. Der letzte deutsche Wundarzt soll um 1948 gestorben sein.
4. Schlussbemerkungen
In den vorangegangenen Kapiteln wurden verschiedene Ansätze zur Beantwortung der eingangs gestellten Fragen behandelt, deren Ergebnisse jeweils wesentliche Unterschiede vorweisen: In der Frage nach Rivalitäten, Konflikten und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ärzten und Wundärzten gab es weder lokal noch regional eine einheitliche Entwicklung. Diese Feststellung lässt sich vor allem mit der räumlichen Wahl der Untersuchungsgebiete erklären: Die Schweiz bildete mit einem sanften und einvernehmlichen Übergang der Wundärzte in die akademische Medizin einen Ausnahmefall in der europäischen Medizingeschichte, Württemberg verfiel mit seiner restriktiven Zunftpolitik ins entgegengesetzte Extrem. Doch gerade dieses breite Spektrum an möglichen Entwicklungen hat alle wesentlichen Beweggründe und Handlungsweisen der Mediziner und auch der Obrigkeiten beleuchtet. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen sich nun auf drei wesentliche Punkte konzentrieren.
Es wurde erkannt, dass zwischen Ärzten und Wundärzten in der frühen Neuzeit durchaus Konflikte entstanden. Sie entwickelten sich vor allem aufgrund der noch unausgereiften, schwer durchsetzbaren Grenzziehung zwischen den Arbeitsgebieten der Heilkundigen. Konflikte entstanden, wenn sich ein Wundarzt innerer Arzneimittel bediente oder umgekehrt ein Medici wundärztliche Aufgaben übernahm. Diese Konflikte blieben teils bis ins 18. Jahrhundert hinein lokal begrenzt und verursachten daher keinen übergreifenden Medizinerkrieg sondern sind als
44 Vgl. ebd. S. 228.
45 Vgl. ebd. S.241 - 243.
Schlussbemerkungen 12
kleinräumige Rivalitäten unter den Heilkundigen zu aufzufassen. Das konnten wir in der Schweiz vor allem auf eine noch nicht ausgereifte und funktionsfähige medizinische Obrigkeit zurückführen. Im Allgemeinen war auch die in der frühen Neuzeit ausgeprägte räumliche und soziale Segregation dieser beiden Berufsbilder konfliktvermeidend. Kontrastierend zu diesem Ergebnis wurde auch Fälle der Zusammenarbeit dokumentiert. Christoph Jakob Trews beispielhafte Kontakte zu vielerlei Ärzten und Heilkundigen und die Zusammenarbeit der Medici und Chirurgi in den Städten relativierten die lokalen Rivalitäten. Sie zeigten auf, dass sich unter den Medizinern ein zwar auf Standesdenken basiertes, aber dennoch ausgewogenes Verhältnis entwickelt hatte. Es sei denn, die Parteien kamen sich aufgrund von Überbesetzung und Überangebot in die Quere.
Die Schweiz spielte in der weiteren Entwicklung im Zeitalter der Aufklärung eine Sonderrolle. Im Gegensatz zu württembergischen und europäischen Verhältnissen 46 zeigte sich hier tatsächlich ein behutsamer Übergang von wundärztlicher zu akademischer Medizin, vorangetrieben durch Kooperation und die Bildung von Korrespondenznetzwerken wie der „Helvetischen Gesellschaft correspondierender Ärzte und Wundärzte“ sowie ihrer Nachfolgeorganisationen. Obwohl die Entwicklung der Schweiz gesondert von anderen Entwicklungen zu behandeln ist, hat sie dennoch veranschaulicht, in welchem Rahmen breit angelegte Zusammenarbeit unter Medizinern möglich war. Die Regel ist das Schweizer Beispiel nicht. Süddeutschland ist, gesamteuropäisch gesehen, das zutreffendere Beispiel für Arzt-Wundarzt-Beziehungen. Und ist ein deutliches Beispiel für die Entwicklungen, die zum Aussterben des Wundarztberufes führten.
Auch der Untergang der Wundarznei kann nun begründet werden. Neben obrigkeitlichem und akademisch-medizinischem Druck auf die Zünfte, erklärt auch die innere Zerrissenheit der Handwerker ihren Untergang. Sie konnten ihre Interessen nicht bündeln und nicht konzentriert auf die Bedrohung reagieren. Ob es ohne den Zwist zwischen Badern und Barbieren allerdings nicht auch ein Ende der Wundarznei gegeben hätte ist allenfalls Thema wilder Spekulationen. Denn Obrigkeit und akademische Medizin bedeuteten, gebündelt mit aufklärerischen Idealen und einer Vielzahl von Wundärzten, die sich ganz von allein in die Universitäten setzten, ein unvermeidliches Ende. Dessen Verlauf lässt sich aber nur anhand von Zahlen, weniger anhand von Quellen belegen Wie es den betroffenen Wundärzten in dieser Zeit ging bleibt erst einmal offen. Ob ihre Ausgrenzung durch Gesellschaft und Ärzteschaft ausgeprägter war als zuvor oder ob die letzten Handwerksärzte dennoch im medizinischen Alltag anerkannt waren ist eine interessante Frage für weitere Untersuchungen. Und, um die Gratwanderung zwischen schweizer und deutschem Extrem in dieser Entwicklung abzusichern, wäre auch ein ausführlicher Überblick über andere europäische Entwicklungen lesenswerte Lektüre. Arzt-Wundarzt Beziehungen bleiben also ein Forschungsfeld,
46 Vgl. Anm. 30.
Schlussbemerkungen 13
dass trotz guter lokaler Kenntnisse dennoch große Lücken aufweist. Zwischen welchen Polen sich Wundarztgeschichte bewegt hat diese Arbeit aber nun aufgezeigt.
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Literaturverzeichnis 15
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Arbeit zitieren:
Hagen Schönherr, 2003, Machtkampf um Blut und Körper - Rivalität und Zusammenarbeit zwischen gelehrter Medizin und Handwerksärzten in der frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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