Inhaltsverzeichnis
Nummer Titel Seite
I. Wissenschaftliche Grundlagen Klimawandel 1
II. Kyoto im Rahmen der Umweltarbeit der Vereinten Nationen 4
III. Verpflichtungen durch das Protokoll 6
IV. Mechanismen des Protokolls 10
V. Anhang 13
„entschlossen, das Klimasystem für heutige und künftige Generationen zu schützen“ 1
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
I. Wissenschaftliche Grundlagen Klimawandel
Klima ist ein sehr komplexes System. Unzählbare Ursachen tragen zu schwer berechenbaren Wirkungen bei. Nur mit Hochleistungsrechnern können Klimaforscher ansatzweise reale Modelle erstellen und Simulationen durchführen über den Verlauf des Wetters. „Klima ist ein deterministisches System mit chaotischen Zügen, d. h. dass das Klima durchaus von bekannten Ursache-Wirkungs-Ketten gesteuert wird, wobei jedoch selbst minimale Änderungen in den steuernden Größen starke Wirkungen, also veränderte Klimazustände, hervorrufen können. Solche Klimaschwankungen infolge geringfügig veränderter Einflussgrößen lassen sich als stochastische, also zufallsbedingte Schwankungen verstehen. Es ist deshalb zwar möglich, das mittlere Klima und langjährige Klimatrends mit numerischen Modellen zutreffend zu simulieren, nicht jedoch, die tatsächlichen Klimazustände im Bereich von Wochen bis zu wenigen Jahren zu errechnen.“ 2 An der Berechnung der langfristigen Tendenzen arbeiten zwei Gruppen.
Paläoklimatologen versuchen etwa durch Bohrungen in Eiskernen an verschiedenen Orten wie der Antarktis oder dem Kilimandscharo-Gipfel einen Überblick über die klimatischen Bedingungen vergangener Epochen zu bekommen. Dabei greifen sie natürlich auch auf verbesserte Analyseinstrumente heutiger Forschung zurück. Neoklimatologen hingegen berechnen gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen. Hierbei verwenden sie ihrerseits Daten ihrer Kollegen, um glaubwürdige Prognosen für die Zukunft entwickeln zu können. Die momentane Referenz in der Klimaforschung ist das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). „Established in 1988 by UNEP and WMO, the Panel was given a mandate to assess the state of existing knowledge about the climate system and climate change; the environmental, economic, and social impacts of climate change; and the possible response strategies.“ 3
1 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 09.05.1992, BGBl 1993 II S. 1784.
2 Klimaänderungen in Bayern und ihre Auswirkungen, Abschlußbericht des Bayerischen Klimaforschungs-verbundes, November 1999.
3 UNEP und UNFCCC, Climate Change Information Kit, Frankreich, September 2002.
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Das IPCC erkannte, dass durch den massenhaften Ausstoß von Treibhausgasen, besonders CO2 (Kohlenstoffdioxid), N2O (Distickstoffoxid) und CH4 (Methan), das Erdklima langfristig verändert wird.
„Die jetzige Methankonzentration wurde in den vergangenen 420.000 Jahren nicht überschritten.“ 4 Die globale Oberflächentemperatur erhöhte sich (siehe Abbildung 1), im vergangenen Jahrhundert zuletzt um ca. 0,6 K plus/minus 0,2 K. 5 „Es ist praktisch sicher, dass die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehenden CO 2 -Emissionen im 21. Jahrhundert den dominanten Einfluss auf die Entwicklung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre ausüben werden. […] Die vorhergesagte Erwärmungsrate ist sehr viel größer als die beobachteten Veränderungen während des 20. Jahrhunderts, und es ist - nach paläoklimatischen Daten zur urteilen - sehr wahrscheinlich, dass es im zurückliegenden Zeitraum von mindestens 10.000 Jahren keine Entsprechung für eine solche Erwärmungsrate gibt.“ 6
Die durchschnittliche Temperatur der Erde steigt weiter an und erreicht in den Szenarien des IPCC bis zum Jahr 2100 eine Steigerung zwischen 1,4 und 5,8 K, verglichen mit dem heutigen Zustand. Eine Erhöhung um 1,4 K, die in den Szenarien des IPCC als „best case“ errechnet wurde, ist praktisch unausweichlich. Diese Erhöhung wird schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wetterextreme werden zunehmend auftreten, d.h. stärkere Stürme, ausgeprägtere
4 IPCC Work Group I - 3rd Assessment Report, Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger, Klimawandel 2001: Die wissenschaftliche Basis, Shanghai, Februar 2001, übersetzt durch Greenpeace. Nachfolgend angegeben als „IPCC“.
5 IPCC. Siehe 4 . In klimawissenschaftlichen Studien werden für gewöhnlich absolute Temperaturen in Grad Celsius, relative Veränderungen aber in Kelvin angegeben. Das IPCC indes hält sich hieran nicht.
6 IPCC. Siehe 4 . Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten werden im Anhang erläutert.
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Dürren und gefährlichere Hochwasser sind zu erwarten. Doch die Projektionen des IPCC verheißen keine in der Ferne liegende Risiken, wie eine Regionalstudie für den Raum Sachsen aus dem Jahr 2000 belegt:
„Mit Blick auf die zu erwartenden Niederschlagsverhältnisse zeigt sich, dass im Gegensatz zur deutlichen Abnahme der mittleren monatlichen Niederschlagssummen im Frühling und Sommer die extremen Ereignisse, also vor allem lokale Starkniederschläge, gegenüber den simulierten Niederschlagssummen für das gegenwärtige Klima offensichtlich zunehmen werden. Dies steht im Einklang mit Untersuchungsergebnissen zum Klima in historischer Zeit, wonach sich gerade in Phasen einer raschen Klimaänderung gehäuft extreme Situationen einstellen. Der sich abzeichnende Rückgang der mittleren Niederschlagshöhen für Frühling und Sommer signalisiert aber auch, dass ausgeprägte Trockenperioden häufiger auftreten werden.“ 7 Diese Prognose bewahrheitete sich zwei Jahre später, und die Elbflut richtete weitreichende Zerstörungen an. Im Unterschied zu ähnlichen Ereignissen in Entwicklungsländern blieb die Zahl ziviler Opfer dabei sehr gering. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 starben bei schweren Überschwemmungen in Mosambik über 1.000 Menschen, der volkswirtschaftliche Schaden betrug etwa 660 Mio. US-Dollar, davon waren knapp 50 Mio. Dollar versichert. Diegemessen an der Schadenssumme - größte Naturkatastrophe des selben Jahres zog im Alpenraum 8.500 Mio. US-Dollar an Schäden nach sich, die Versicherungssumme betrug 470 Mio. Dollar, und es starben nicht mehr als 38 Menschen. 8 Die Menschheit steht vor der Aufgabe, in ihrem eigenen Interesse den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren und besser zu kontrollieren. Die CO 2 -Emissionen tragen zu 50 % zu dem vom Menschen verursachten Treibhauseffekt bei. Der natürliche Effekt ist angesichts der historisch einzigartigen Geschwindigkeit der Veränderungen zu vernachlässigen.
Das Kyoto-Protokoll ist der erste Versuch, einige Gefahren des unkontrollierten Ressourcenverbrauchs einzudämmen. Es steht unter dem Druck, so rasch wie möglich eine spürbare Entspannung des Emissionshaushalts herbeiführen zu müssen, sollen nicht die Lebensgrundlagen von Milliarden Menschen gefährdet werden. Auch für die Interessen zukünftiger Generationen ist das Kyoto-Protokoll von entscheidender Bedeutung. Während der letzten Eiszeit lag die globale Durchschnittstemperatur um gerade einmal 4 K niedriger als heute. Eine Veränderung um bis zu 6 K nach oben kann noch nicht absehbare Folgen nach sich
7 Dr. Wolfgang Enke, Freie Universität Berlin, Dipl. Met. Wilfried Küchler, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Werner Sommer, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Klimaprognose für Sachsen - Zusammenfassender Bericht, Berlin 2000.
8 Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft, Die 10 größten Naturkatastrophen im Jahr 2000, NatCatSERVICE, München 2000.
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ziehen. „Rund 30 Prozent der Gletscher-Fläche in Europa sind schon geschmolzen, ihr Volumen hat sich seit 1850 sogar um mehr als die Hälfte verringert“ 9 weiß ein Bericht von Greenpeace. Der bisherige Anstieg des Meeresspiegels um 15cm ist zu einem Drittel auf Schmelzwasser von Gletschern zurückzuführen. Das Greenpeace-Forschungsschiff „Arctic Sunrise“ fand auf Forschungsfahrten einen Schwund von arktischem Eis zwischen 1978 und 1996 um 34.000 Quadratkilometer vor. 10 Der Deutsche Wetterdienst schreibt über die Luftdruckveränderungen beim Wintersturm „Lothar“ am 26. Dezember 1999: „Man erkennt deutlich den starken Druckfall von etwa 30 hPa [...]. Dies ist seit Beginn der Beobachtungen in Karlsruhe vor ca. 50 Jahren der stärkste Druckabfall, der bisher gemessen wurde. [...] Noch markanterer Druckfall und anschließender Anstieg wurden an der Station Caen an der französischen Kanalküste beobachtet [...] Solche Werte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nie in Kontinentaleuropa aufgetreten.“ 11
Unter dem Druck all dieser Ereignisse, Wahrscheinlichkeitsberechnungen und Prognosen stand 1997 die Weltgemeinschaft, über kurzsichtige Interessen hinweg Investitionen in langfristigenachhaltige - Projekte zu beschließen und dabei möglicherweise ein gebremstes Wirtschaftswachstum zu riskieren. Das Ergebnis dieses Drucks ist das Kyoto-Protokoll, der bis dahin konkreteste Vertrag zur Eindämmung der Erderwärmung.
II. Kyoto im Rahmen der Umweltarbeit der Vereinten Nationen
Verträge über die gemeinsame nachhaltige Nutzung von Naturgütern sind eine junge völkerrechtliche Tradition, beispielsweise das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 12 , das die Einführung unverbleiten Autokraftstoffs (Artikel 3) regelt oder das Montrealer Protokoll 13 , das die Produktion von FCKW, FKW und weiteren die Ozonschicht schädigenden Gasen zum Teil vollständig untersagt und weithin als bestes Beispiel für zielgerichtetes Handeln in der Umwelschutzarbeit gesehen wird. Damit wurde die Ozonschicht wirksam geschützt. Bei ihr wie auch bei „der Artenvielfalt oder dem Weltklima handelt es sich um klassische globale öffentliche Güter (global public goods), die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie nicht aufgeteilt werden
9 Greenpeace Deutschland / Karsten Smid, Klimakollaps und Wetterextreme, Hamburg 2001.
10 Ebenda..
11 Deutscher Wetterdienst, Klimastatusbericht 1999, Offenbach, März 2000, S. 13.
12 Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, 13.11.1979, BGBl 1982 II S. 372.
13 Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, 19.09.1987, BGBl. 1988 II S. 1015 und weitere.
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können, niemand von ihrem Gebrauch ausgeschlossen werden kann und die durch nationalstaatliches Handeln alleine nicht zu schützen sind.“ 14
„Bei Gründung der Vereinten Nationen im Juni 1945 war nicht vorauszusehen, dass eine neue, in ihrer Dimension ungeahnte Herausforderung für das Überleben der Menschheit jenseits der „Geißel des Krieges“ auf die internationale Agenda drängen würde. Dementsprechend wird die Umweltproblematik in der Charta nicht erwähnt.“ 15 Und: „Noch bevor in den meisten Mitgliedstaaten die Dringlichkeit des Themas erkannt worden war, forderte die Generalversammlung Ende der 1960er Jahre eine verstärkte Aufmerksamkeit für Umweltprobleme ein. Zu diesem Zweck wurde eine Konferenz einberufen, die im Juni 1972 in Stockholm eine „Erklärung über die Umwelt des Menschen“ [...] verabschiedete und u.a. zur Gründung des VN-Umweltprogramms [...] führte.“ 16 Das zentrale Leitbild der Bemühungen der Vereinten Nationen ist die Nachhaltigkeit (sustainability), die im Idealfall eine Wirtschaftsweise vorsieht, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne den potentiellen Bedarf zukünftiger Generationen zu gefährden. Hierzu gehören Stabilisierung des Klimas, Schutz der Biodiversität (Artenvielfalt) und zahllose humanitäre Anstrengungen, welche die Lebenssituation in Schwellen- und Entwicklungsländern verbessern oder wenigstens nicht verschlechtern sollen.
Das Kyoto-Protokoll wird ermöglicht durch das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. Dieses Übereinkommen ist eines der Ergebnisse des Rio-Gipfels von 1992. Das vom Deutschen Bundestag ratifizierte Übereinkommen 17 trat in Kraft am 21. März 1994 18 und regelt auch den Beschluss von ergänzenden Protokollen:
„Artikel 17 - Protokolle
(1) Die Konferenz der Vertragsparteien kann auf jeder ordentlichen Tagung Protokolle des Übereinkommens beschließen. [...]
(3) Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten eines Protokolls werden durch das Protokoll selbst festgelegt. [...]
(5) Beschlüsse aufgrund eines Protokolls werden nur von den Vertragsparteien des betreffenden Protokolls gefaßt.“ 19
14 Sven Bernhard Gareis, Johannes Varwick, Die Vereinten Nationen, Verlag Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 230.
15 Ebenda, S. 229.
16 Ebenda, S. 233.
17 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, 09.05.1992, BGBl 1993 II S. 1784.
18 UNEP und UNFCCC, Climate Change Information Kit, Frankreich, September 2002.
19 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), 09.05.1992, BGBl 1993 II S. 1784.
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Das Kyoto-Protokoll ist ein mit Artikel 17 des Rahmenübereinkommens übereinstimmendes Protokoll. Das Protokoll selber bestimmt nach Artikel 25 als Voraussetzung für sein Inkrafttreten, dass „mindestens 55 Vertragsparteien des Übereinkommens, darunter in Anlage I aufgeführte Vertragsparteien, auf die insgesamt mindestens 55 v.H. der gesamten Kohlendioxidemission der in Anlage I aufgeführten Vertragsparteien im Jahr 1990 entfallen, ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben.“ 20 Faktisch führt diese Vereinbarung notwendig dazu, dass die Vereinigten Staaten von Amerika das Protokoll ratifizieren müssen, damit es in Kraft treten kann. Die USA verursachten 1997 insgesamt 36,1 Prozent der weltweiten relevanten Emissionen, Russland als zweitgrößter Emittent immer noch 17,4 Prozent. 21 Verweigern beide Länder ihre Zustimmung zum Protokoll, ist ein Inkrafttreten unmöglich, verweigern nur die USA wird es bereits unwahrscheinlich. Dieses Szenario trat ein, als US-Präsident George W. Bush kurz nach seiner Amtsübernahme bekannt machte, dass seine Regierung kein Interesse mehr daran habe, die durch das Protokoll auferlegten Verpflichtungen einzuhalten. Gemeinsam mit vielen anderen internationalen Verträgen wie dem ABM-Vertrag, dem Vertrag zur Ächtung von Antipersonenminen, der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes, welche die Amerikaner allesamt blockierten oder einseitig für gegenstandslos erklärten, oder der Missachtung der Autorität des UN-Sicherheitsrates und der UN-Charta (Artikel 2 Nr. 4) in Irak-Krise und -Krieg ergibt sich ein sehr zweifelhaftes Bild von der Kooperationsbereitschaft der amerikanischen Regierung. Russland wiederum zögert noch mit der Ratifizierung und blockiert so, gewollt oder ungewollt, das rechtmäßige Inkrafttreten des Protokolls. Trotzdem gaben die Ablehnung der Bush-Administration und des Kremls zum Protokoll von Kyoto den europäischen Regierungen keinen Anlass, an den Zielen des Klimaschutzes zu zweifeln, sondern behielten ihre Verpflichtungen bei.
III. Verpflichtungen durch das Protokoll
Das Kyoto-Protokoll, beschlossen auf der COP3, der dritten „Conference of the Parties“ in
20 Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Kyoto, 11.12.1997, BGBl 2002 II S. 966. (Nachfolgend „Kyoto-Protokoll“ genannt)
21 Ergänzung zum Kyoto-Protokoll: Total carbon dioxide emissions of Annex I Parties in 1990, for the purposes of Article 25 of the Kyoto Protocol, Data based on the information from the 34 Annex I Parties that submitted their first national communications on or before 11 December 1997, as compiled by the secretariat in several documents (A/AC.237/81; FCC/CP/1996/12/Add.2 and FCCC/SB/1997/6).
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Kyoto im Jahr 1997, verpflichtet alle in Anlage B aufgeführten Länder zu genau quantifizierten „Emissionsbegrenzungs- oder -reduktionsverpflichtungen (in v.H. des Basisjahrs oder Basiszeitraums)“ 22 Die USA verpflichteten sich dabei auf eine Reduktion um 7 % und Japan um 6 %. Russland muss nicht reduzieren, darf aber auch nicht erhöhen. Innerhalb der Europäischen Union, die gemeinsam auf eine Reduktion von 8 % kommen soll, wurden die Reduktionsverpflichtungen neu aufgeteilt, um den unterschiedlichen Bedingungen und Zielen einzelner Staaten in der EU gerecht zu werden.
„Die Bundesregierung hält an dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2005, bezogen auf 1990, um 25 % zu vermindern, unverändert fest. Das für das Jahr 2005 formulierte Ziel ist ein wichtiger Zwischenschritt im Sinne des im Kyoto-Protokoll geforderten „vorzeigbaren Fortschritts“. Die Verwirklichung dieser Zielsetzung ist ein wichtiger Beitrag Deutschlands zur EU-Lastenteilung“ 23 Das größte Hindernis dieser international vorbildlichen Reduktion in Deutschland ist der Straßenverkehr. Die Berliner „tageszeitung“ meldete am 14. März 2003: „Von 1990 bis 1997 sei der Ausstoß um 45 Millionen Tonnen (22 Prozent) gesunken, erklärt Umweltminister Jürgen Trittin. Nach einer Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung sank der deutsche CO 2 -Ausstoß im Jahr 2000 aber erstmals nicht mehr, sondern stieg wieder an. Im Verkehr sogar um 11 Prozent gegenüber 1990, sagt Franzjosef Schafhausen, Leiter des Klimaschutzprogramms der Regierung. Um dem Trend zu begegnen, verfolgt Rot-Grün zwei Strategien: Energieeffizienz und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Während durch Erstere ein Einsparpotential von 2,3 Millionen Tonnen prognostiziert wird, geht Rot-Grün bei KWK von 25 Millionen Tonnen aus.“ 24
Doch gerade die Kraft-Wärme-Kopplung sei durch ungenügende Deregulierung auf dem Strommarkt benachteiligt, da sie als dezentrale Strom- und Wärmequelle den auf Großkraftwerke bauenden Stromversorgern ein Dorn im Auge sei, so die „tageszeitung“ weiter. Im Sommer 2004 soll eine Regulierungsbehörde ähnlich der bereits für den Telekommunikationsmarkt existierenden eingerichtet werden, um kleineren Stromanbietern faire Bedingungen garantieren zu können. Und Deutschland ist weltweit führend mit seiner installierten Energieleistung durch Windmühlen und hinter Japan auf Platz 2 betreffend Photovoltaik. Damit sind wichtige Voraussetzungen geschaffen, die hochgesteckten Ziele einhalten zu können. Im internationalen Zusammenhang gesehen ist dies sehr wenig, auch wenn mit Deutschland die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt dringend nötige Schritte nach
23 BmU, Fünfter Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „CO2-Reduktion“, Nationales Klimaschutzprogramm, Beschluss der Bundesregierung vom 18. Oktober 2000.
24 Gut gedacht, schlecht gemacht, die tageszeitung, Berlin, 14.03.2003, S. 5.
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vorn gemacht hat. Dänemark dagegen will sich seine Reduktionsverpflichtungen auf dem Emissionsmarkt kaufen, weil es das für günstiger hält als in erneuerbare Energien zu investieren.
Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls sind vor allem westliche Industrieländer. Dies ist notwendig mit einem Blick auf das weltweite Verhältnis von Treibhausgasemissionen. Einige Schwellenländer erscheinen in Anlage B, darunter Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn oder die Russische Föderation, also vor allem osteuropäische Staate bzw. Staaten des ehemaligen Ostblocks. Das ist verständlich in Hinblick auf das stark wachsende wirtschaftliche Potential dieser Länder, unterschlägt aber die große Bedeutung von China und Indien, die mit über einer Milliarde Einwohnern und konstantem Wirtschaftswachstum bald große Probleme bereiten werden. „Würde Indien oder China [...] den Pro-Kopf-Ausstoß Deutschlands erreichen, kollabierte das Weltklima unwiderruflich. Dabei wird sich der weltweite Energiebedarf Schätzungen zufolge in den kommenden Jahrzehnten verdoppeln, was Auseinandersetzungen und unter bestimmten Umständen möglicherweise auch Kriege um den Zugriff auf begrenzte Rohstoffe erwarten läßt.“ 25
Nach GERMANWATCH beinhalte das Protokoll zudem noch einige Schlupflöcher, „mit denen auf dem Papier Emissionsreduktionen nachgewiesen werden können, obwohl die Atmosphäre nicht um eine einzige Tonne Treibhausgas entlastet wird.“ 26 Zunächst sei da der Handel mit „Hot Air“ oder „Tropical Air“. Es „werden hier Kontingente gehandelt, die - ohne jegliche Klimaschutzmaßnahme - durch ein unrealistisch niedriges Emissionsziel (im Fall von Rußland ist es ein Stabilisierungsziel) für einige Länder zustandegekommen sind.“ 27 Weiterhin sind Projekte in Entwicklungsländern nach dem Clean Development Mechanism des Protokolls (siehe IV. Punkt 4) möglich. Doch: „Im schlimmsten Fall könnten fast alle Exporte im Energiebereich - selbst neue Kohlekraftwerke - zu Klimaschutz-Zertifikaten führen, etwa mit dem Argument, daß sie weniger CO 2 ausstoßen als alte Kraftwerke.“ 28 Schwierigkeiten sieht
GERMANWATCH auch bei „der methodisch sehr ungesicherten Anrechnung von Wäldern als CO 2 -Senken, bei deren Verankerung im Protokoll sogar noch ein Anreiz zum Abholzen von
Urwäldern geschaffen werden könnte, wenn diese durch schnellwachsende Plantagen ersetzt werden“ 29 Und schließlich wird der internationale Luftverkehr aus dem Reduktionszielen
25 Sven Bernhard Gareis, Johannes Varwick, Die Vereinten Nationen, Verlag Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 232.
26 GERMANWATCH, Das Kyoto-Protokoll: Ohne Alternative und voller Risiken, Briefing Paper zum 5. UN-Klimagipfel im Oktober 1999 in Bonn, zuletzt geändert am 27.10.1999 von Gerold Kier.
27 Ebenda.
28 Ebenda.
29 Ebenda.
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ausgeklammert. Es heißt in Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls lediglich: „Die [...] Vertragsparteien setzen ihre Bemühungen um eine Begrenzung oder Reduktion der Emissionen von [...] Treibhausgasen aus dem Luftverkehr [...] im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation [...] fort.“ 30 Die NGO entgegnet darauf: „Dabei ist der [internationale] Flugverkehr das große kommende und am meisten vernachlässigte Klimaproblem. Wegen seines starken Wachstums ist damit zu rechnen, daß der Flugverkehr die Hälfte der Treibhausgase, die durch das Kyoto-Abkommen verringert werden, kompensiert.“ 31 Für ähnlich bedeutsam hält den Flugverkehr auch die Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft“ des Deutschen Bundestags, die in ihrem Schlussbericht schreibt: „Bis 2015 werden sich die Emissionen des Jahres 1995 verdoppeln. OECD-Werte aus dem Jahr 2000 mit konservativen Annahmen zeigen an, dass die Höhe der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs bis zum Jahr 2010 global die von Personenwagen erreicht haben werden, um sie später sogar zu übertreffen“. 32 Allerdings wurden diese Werte vor dem 11. September 2001 errechnet.
Klimaschutz ist ein dynamischer Prozess, der ständig weiterentwickelt wird. Den Schwächen des Kyoto-Protokolls wird auf weiteren Konferenzen begegnet. Das
Bundesumweltministerium beurteilt die 5. Weltklimakonferenz von 1999 positiv. „Die 5. VSK konnte die in sie gesetzten Erwartungen im wesentlichen erfüllen. Die große Mehrheit der Vertragsparteien bekannte sich ausdrücklich dazu, dass auf der 6. VSK die zur Ratifizierung des Kioto-Protokolls notwendigen Entscheidungen fallen müssen. Die Arbeitsatmosphäre war konstruktiv, was bei Klimakonferenzen durchaus keine Selbstverständlichkeit ist. Insbesondere die Entwicklungsländer zeigten sich erfreulich verhandlungsbereit und gut vorbereitet. Traditionell destruktiv arbeitete dagegen die OPEC, geführt durch Saudi-Arabien.“ 33 Ähnlich optimistisch zeigt sich Greenpeace bei der erfreuten Bewertung von COP7. „Im Juli 2001 hat die internationale Gemeinschaft in Bonn gezeigt, dass das Protokoll trotz der Abwesenheit der USA lebt, denn sie hat eine Vereinbarung über die Regeln für seine Implementierung getroffen. Die USA haben sich nicht an dieser Vereinbarung beteiligt. Die Einzelheiten der Regeln wurden anlässlich der Siebten Konferenz der Parteien des Kyoto-Protokolls in Marrakesch, Marokko, im Oktober 2001 verabschiedet, und das Protokoll kann nun ratifiziert werden.“ 34 Doch gilt diese Freundlichkeit nur dem relativen Erfolg der 7.
30 Kyoto-Protokoll. Siehe 20 .
31 GERMANWATCH, Das Kyoto-Protokoll: Ohne Alternative und voller Risiken, Briefing Paper zum 5. UN-Klimagipfel im Oktober 1999 in Bonn, zuletzt geändert am 27.10.1999 von Gerold Kier.
32 Deutscher Bundestag (Hrsg.), Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft, Verlag Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 359.
33 BmU, Bilanz der 5. Weltklimakonferenz vom 25.10. - 5.11.1999 in Bonn, www.bmu.de .
34 Greenpeace Deutschland, Das Kyoto-Abkommen, Erklärung vom 26.10.2002.
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Vertragsstaatenkonferenz - ansonsten bewertet Greenpeace das Kyoto-Protokoll ähnlich kritisch wie GERMANWATCH (siehe 31 ). Auf der COP5 1999 in Bonn wurde zwar ein „System der Erfüllungskontrolle in weniger konfliktträchtigen Gebieten“ 35 entwickelt, aber dem Kyoto-Protokoll fehlen immer noch wirksame Sanktionsmechanismen gegen Staaten, die ihr Reduktionsziel nicht erfüllen können oder wollen. Dies ist für den Fortbestand der Klimaschutzarbeit notwendig und sollte so bald wie möglich erreicht werden.
IV. Mechanismen des Protokolls
Das Kyoto-Protokoll sieht vier verschiedene Mechanismen vor, mit denen die Emissionseinsparungen der Vertragspartner erreicht werden sollen. Die Oberbegriffe haben sich in der öffentlichen Diskussion durchgesetzt und werden so nur teilweise im Protokoll erwähnt.
1. Bubbles (Nach Artikel 4)
Staaten können sich zu Gruppen oder „Blasen“ zusammenschließen, um untereinander die Gesamtreduktionsverpflichtung aufzuteilen. Die Europäische Union ist bisher der einzige Zusammenschluss dieser Art. 2. Emissions Trading (ET) (Nach Artikel 17)
Hierbei können ungenügende Reduktionen auf dem Emissionsmarkt gekauft werden von Teilnehmern, die ihr Reduktionsziel über erfüllt haben. Umgekehrt bietet sich der Anreiz, „zu viel“ eingespartes CO 2 oder CO 2 -Äquivalente zu verkaufen. Der Handel kann auf nationaler wie auf internationaler Ebene stattfinden. 3. Joint Implementation (JI) (Nach Artikel 6)
Industrialisierte Länder können Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasen in anderen Industrieländern durchführen und sich diese Investitionen zwischen 2008 und 2012 auf eigene Reduktionsziele anrechnen lassen. 4. Clean Development Mechanism (CDM) (Nach Artikel 12)
Gemeinsame Projekte mit Entwicklungsländern können sich Industrieländer ebenfalls auf eigene Reduktionsverpflichtungen anrechnen lassen. CDM-Maßnahmen können schon ab 2000 angerechnet werden.
35 BmU, Bilanz der 5. Weltklimakonferenz vom 25.10. - 5.11.1999 in Bonn, www.bmu.de .
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Je nach Betrachtungsweise taucht die Möglichkeit zur Bildung von „Bubbles“ in der Literatur auf oder nicht; so ist oft auch nur von den drei übrigen Mechanismen die Rede. Jedes in Anlage B erwähnte Land darf nur eine genau quantifizierte maximale Menge an Emissionen freisetzen, um das erklärte Ziel des Protokolls zu erreichen. Die Emissionen aller in Anlage A erwähnten Treibhausgase, umgerechnet in CO 2 -Äquivalente, müssen in jedem Jahr zwischen 2008 und 2012 um 5% gesunken sein, bezogen auf den Wert von 1990. Verglichen mit den Analysen des IPCC ist dies ein sehr geringer Wert, der zudem leicht zu erreichen sein kann. Besonders deutlich wird die finanziell lohnenswerte Investition in den Klimaschutz anhand der mittlerweile jährlich auftretenden Überschwemmungen in Mitteleuropa, einhergehend mit schweren materiellen Schäden. Abbildung 2 verdeutlicht das steigende Interesse von Volkswirtschaften an einem rasch eingedämmten Klimawandel. Die durch extreme Wetterereignisse verursachten Schäden steigen exponentiell an, gerade die neunziger Jahre sind geprägt von immer teureren Katastrophen.
Die großen Rückversicherer haben sich auf die prognostizierte globale Erwärmung bereits eingestellt. Die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft unterhält eine eigene Forschungsgruppe zu dem Thema und veröffentlicht regelmäßig Berichte.
Eine eigene CD-ROM mit einem Programm der Münchner Rück zur Berechnung von Risiken in verschiedenen Erdteilen wird ständig auch aufgrund neuer Klimadaten aktualisiert (und
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damit verschärft). Sie wird angepriesen als „Welt der Naturgefahren - ein MR-Serviceprodukt der neuen Dimension“ 36 und ermöglicht dem Benutzer, für jeden Erdwinkel das spezifische Risikopotential einzusehen, wobei Überschwemmungen, Tornados usw. wahlweise zugeschaltet werden können und dann durch verschieden schraffierte Felder sichtbar werden. Doch fällt es den Rückversicherern durch die große Unsicherheit der Klimaforscher und geringe Vorhersagbarkeit konkreter Ereignisse immer schwerer, die Risiken des Klimawandels betriebswirtschaftlich arbeitsfähig abzuschätzen. Für die Mechanismen des Kyoto-Protokolls fehlen oftmals noch konkrete Rahmenbedingungen. Im Dezember 2002 beschloss die Bundesregierung endlich die Einführung eines bundesweiten Systems zum Emissionshandel. Wichtigster Punkt aus Sicht von Umweltschützern ist der freiwillige, aber nicht verpflichtende Zusammenschluss von Branchen. Dies verhindert, dass sich Reduktionsunwillige hinter den Einsparergebnissen bestenfalls proaktiv 37 agierender Unternehmen verstecken. Dies war nicht von vornherein zu erwarten. Egoismus und Unvorsichtigkeit prägen die Debatte um den Klimaschutz. Länder steigen aus den Klimaschutzzielen vollständig aus, ratifizieren nicht oder warten erst einmal die Reaktionen der anderen ab. Industrieländer behaupten, Klimaschutz schade ihren wirtschaftlichen Interessen, während Entwicklungsländer darauf beharren, wenn selbst der reiche Norden nicht das Geld für Umweltschutz übrig habe, könne man das von ihnen erst recht nicht erwarten. Unternehmen leugnen ihre gesellschaftliche Verantwortung, missachten Menschenrechte und Sicherheitsstandards in so genannten Billiglohnländern. 38 In Deutschland hingegen ist der Windmühlenmarkt hinter der Automobilindustrie zum wichtigsten Abnehmer von Stahlprodukten geworden und sichert zehntausende Arbeitsplätze. Die deutsche Regierung setzte lange Zeit auf das oft strapazierte und selten erfolgreiche Prinzip der Selbstverpflichtung, um bis 2012 auf eine Einsparung von 35 % CO2-Äquivalente zu kommen. 39
Das Kyoto-Protokoll ist ein erster Schritt gewesen, dessen zögernde und vereinzelte Umsetzung diesen schmalen Erfolg aufzuzehren droht. Die Daten des IPCC bieten kaum Spielraum für politisches Machtgeplänkel. Deutschland kann sich nicht alle drei Jahre eine neue „Jahrhundertflut“ leisten, die USA werden wie Spanien regional Probleme mit ihrer
36 Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft, Topics 2000, Jahresrückblick Naturkatastrophen, München 2001.
37 PwC Deutsche Revision, Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Klima im Wandel, Aktueller Stand der Entwicklungen im Klimaschutz, Frankfurt am Main, Oktober 2000. Hier werden die Kosten für Unternehmen verglichen, die passiv (hohe Folgekosten), reaktiv (mittlere F.) oder proaktiv (geringe F.) Maßnahmen ergreifen zum Klimaschutz.
38 Vgl. Naomi Klein, No Logo!, Riemann Verlag, 2. Auflage, März 2001.
39 BmU, Titelseite www.bmu.de 210/00, Berlin, 18.10.2000.
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Wasserversorgung bekommen, atlantische Orkane werden sich nicht länger über Kuba verausgaben, sondern häufiger und gewaltvoller in den Südosten Amerikas hineinbrechen. Es wird größere Schäden und mehr Tote geben als bisher, und durch die sinkende Verfügbarkeit von Rohstoffen wird die Wahrscheinlichkeit militärischer Konflikt nicht geringer. Der Irak-Krieg mag kein Krieg nur um Öl sein, aber er ist gewiss ein Krieg auch um Öl. Die Weltgemeinschaft darf sich nicht auf den bisherigen Ergebnissen ausruhen, sondern muss weiter investieren. Nur so kann das Ziel der nachhaltigen Wirtschaftsweise wirklich erreicht werden, und das Völkervertragsrecht ist ein wichtiges Instrument dafür. Die Verantwortung gebietet, es weiterhin zu nutzen.
V. Anhang
In dieser Arbeit wurde die deutsche Übersetzung von Greenpeace der „Summary for Policymakers - A Report of Working Group I of the Intergovernmental Panel on Climate Change“ verwendet. Dort werden mehrmals Aussagewahrscheinlichkeiten getroffen. Diese sind wie folgt aufgeteilt:
„In dieser Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger und in der Technischen Zusammenfassung wurden die folgenden Wörter zur Angabe von Aussagewahrscheinlichkeiten benutzt:
praktisch sicher (mehr als 99% sicher, dass ein Ergebnis stimmt); sehr wahrscheinlich (90% bis 99% sicher); wahrscheinlich (66% bis 90% sicher); mittlere Wahrscheinlichkeit (33% bis 66% sicher); unwahrscheinlich (10% bis 33% sicher), sehr unwahrscheinlich (1% bis 10% sicher); ausgesprochen unsicher (weniger als 1% sicher).“ 40
40 IPCC. Siehe 4 .
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Arbeit zitieren:
Nils Harder, 2003, Das Kyoto-Protokoll - Ein völkerrechtlicher Vertrag unter Druck, München, GRIN Verlag GmbH
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