Frauen im Mittelalter
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Inhaltsverzeichnis
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I Einleitung 3
II Definition des Mittelalters 4
III Allgemeine wirtschaftliche Situation im Mittelal- 4
ter
IV Die Frauen in der Gesellschaft des Mittelalters 5
A Lebensformen 5
B Eheliche Freiheit 6
C Bildung 8
1 Schulbildung 9
2 Ausbildung 10
3 Berufs- Erwerbstätigkeit 11
D Lebensmöglichkeiten der Frau 13
1 Wirtschaftliche Position 13
2 Rechtliche Position 14
a) Die rechtliche Stellung der nicht im Handel 15
tätige Frau
b) Die rechtliche Stellung der im Handel tätigen 16
Frau
3 Politische Position 17
E Besonderheiten am Stadt- und Bürgerrecht 18
V Die Frauen in der Religion des Mittelalters 20
A Das Frauenbild in der offiziellen Theologie 20
B Die historische Entwicklung 20
C Die Frauen in den Orden und Klöstern 24
D Die Ketzerbewegung 28
E Die Hexen und die beginnende Verfolgung 30
VI Schluss 32
VIII Literaturverzeichnis 35
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I. Einleitung
Das Thema unserer Hausarbeit "Die Frauen im Mittelalter" soll die Lebensformen der Frauen in dieser Epoche beschreiben.
Die Idee zu diesem Thema entwickelte sich aus Recherchen im Inter- net. Dort stießen wir auf ein Referat zur Frauenarbeit im Mittelalter, welches unser Interesse weckte. Auf der Suche nach entsprechender Literatur stellten wir fest, dass es ein erstaunlich reichhaltiges Ange- bot an Büchern zu diesem Thema verfügbar ist. Je mehr Bücher wir lasen, desto spannender wurde die Materie und desto schwieriger wurde die Auswahl der Betrachtungsobjekte.
Bei unseren Nachforschungen legten wir keine spezielle Fragestel- lung zugrunde, weil wir die erstaunliche Vielfalt der Lebensformen beschreiben wollten.
Zur Übersichtlichkeit beschäftigen wir uns im ersten Teil mit dem weltlichen Leben der Frauen dieser Zeit und ihrer Position in der Gesellschaft. Die Stellung der Frau in der religiösen mittelalterlichen Gesellschaft wird im zweiten Teil näher betrachtet.
Uns ist daran gelegen, einen allgemeinen und möglichst vollständi- gen Überblick zur Situation der Frauen in den verschiedenen Le- bensbereichen des Mittelalters zu geben.
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II. Definition des Mittelalters
Das Wort „Mittelalter“ verdanken wir der Renaissance und dem Humanismus.
Es ist die Bezeichnung für die Zeit zwischen dem Altertum und dem Beginn der Neuzeit. Als Beginn des Mittelalters wird im allgemeinen die Völkerwanderung (etwa 375 – 553; 476 n. Ch. Ende des West- römischen Reiches) und als Ende etwa die Zeit um 1500 n. Ch. (1453 n. Ch. Eroberung Konstantinopels durch die Türken; 1492 n. Ch. Entdeckung Amerikas, 1517 n. Ch. Beginn der Reformation) ange- nommen, doch werden Anfang und besonders das Ende des Mittel- alters von einzelnen Forschern weiter vor- oder zurückverlegt.
Daneben wird das Mittelalter in drei Abschnitte unterteilt in das frü- he Mittelalter (bis 1000 oder 500 bis 1050 n. Ch.), das hohe Mittelalter (1050 bis 1250 n. Ch.) und das späte Mittelalter (1250 bis um 1500 n. Ch.).
III. Allgemeine wirtschaftliche Situation im Mittelalter
Das Mittelalter (12. bis 14. Jahrhundert) war durch große wirtschaft- liche Umbrüche gekennzeichnet. Der Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft und die Entwicklung des Handels und der damit wachsenden Bedeutung der Städte an den großen Handelsstraßen. Dies bedeutete nicht nur für die Bauern sondern auch für den Adel und die Stadtbevölkerung eine Verschiebung des bisher bestehenden sozialen Gefüges und die starke Herausbildung einer besitzlosen Land- und Stadtbevölkerung, die im 14./15. Jahrhundert ein unüber- sehbares Problem für die mittelalterliche Gesellschaft bildeten.
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IV. Die Frau in der Gesellschaft des Mittelalters
A. Lebensformen
Im Mittelalter gab es eine ausschließlich den Frauen vorbehaltende Lebensform nicht. Allenfalls ist eine frauenspezifische Lebensgestal- tung, innerhalb der grundsätzlich beiden Geschlechtern zugängli- chen bzw. offen stehenden Lebensweisen festzustellen. Das diese innerhalb der gesellschaftlichen Normen an ihre Grenzen, stieß ist wohl verständlich.
Die beiden wohl wichtigsten Alternativen für die Frauen im Mittelal- ter, wenngleich nicht die einzigen, waren zweifellos die geistliche (Kloster) und die weltliche (Ehe) Lebensform.
Grafik 1:
Schematische Darstellung weiblicher Lebensformen im Mittelalter:
Weiblich Geistlich
Ehefrau unverheira- Nonne Diakonisse tete Frau Witwe
- Äbtisstin
- Nonne
- Grafik siehe Götz, Hans-Werner; Frauen im frühen Mittelalter; Seite 44 -
Die geistliche Lebensform war dadurch gekennzeichnet, dass die Frauen in einem von der Außenwelt abgeschlossenen Wohnkomplex lebten. Das Lebensumfeld bildeten Klöster oder Stifte, die sich durch die Ausstattung mit Grundbesitz unterschieden.
Die dominierende weltliche Lebensform war die Ehe, die übliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Sie unterliegt als
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Grundform menschlichen Zusammenlebens festen sozialen, religiöse und rechtlichen Regeln, die im Kautext zur Gesellschaft insgesamt zu verstehen sind.
B. Eheliche Freiheit
Gemeinhin wird behauptet, dass nur die unfreie Bevölkerung Ein- schränkungen in der Ehefreiheit hinnehmen mussten.
Die Analyse der Lebensumstände im Mittelalter zeigt jedoch, dass keine Frau, ob unfreie, bäuerliche, bürgerliche oder adelige, das Recht hatte sich ihren Ehepartner selber auszuwählen.
Adelige Frauen waren eingebunden in die Politik ihrer Familien und vor allen Dingen als Heiratsobjekte gefragt, so dass für sie eine frei Wahl des Mannes kaum möglich war.
Anzumerken ist hierzu, das Heiratsverträge häufig schon im Kindes- alter ausgehandelt wurden, wobei die Mitgift, das mögliche Erbe oder die politischen Bündnisse eine entscheidende Rolle spielten.
Ob Unfreie heiraten durften, hing von der Erlaubnis und dem Willen des Grundherren ab.
Die Ehefähigkeit und –freiheit für die unfreie Bevölkerung musste sich erst durchsetzen.
Bauersfrauen konnten sich ihren Partner auch nicht aussuchen, viel- mehr wurden sie danach ausgesucht, ob sie arbeiten und haushalten konnten oder ob sie selber Besitz in die Ehe einbrachten. Die bäuerli- che Landbevölkerung kannte aber keinen Heiratszwang.
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Der Wegfall der Heiratsbeschränkung in den Städten bedeutete noch lange nicht für die dort lebenden Frauen, dass die Ehe nun eine rei- ne Liebesheirat wurde. Auch in der Stadt gab es eine, sogar rechtlich abgesicherten Familienpolitik, die über die Ehen der Töchter ent- schied. Die Frau waren auch in der Stadt ein Mittel zum sozialen Aufstieg, und umgekehrt waren sie auch Ursachen den für sozialen Abstiege.
So konnte in einigen Städten einer Jungfrau oder einer Witwe, die ohne Rat ihrer Familie einen Mann nahm, all ihr Gut bis auf ihre Kleider genommen werden.
Selbst die Witwe eines zünftigen Handwerkmeisters war in ihrem Heiratsentschluss nicht frei, da sie oft einem neuen Ehemann den Eintritt in die Zunft erleichtern konnte. Aus diesem Grund musste sie darauf achten, wem sie das Ja-Wort gab, um nicht aus der Zunft ausgeschlossen zu werden.
Die Heiratseinschränkungen galten generell für alle Frauen die einer Zunft oder Gilde angehörten. „ Wer sich schlecht verheiratete ver- liegt also Gilde und Amt“ (Ennen, Edith; Frauen im Mittelalter; München 1994; Seite 136).
Diese Einschränkungen waren von Stadt zu Stadt unterschiedlich und wurden im Stadt- oder Zunftrecht geregelt.
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C. Bildung
Im frühen und hohen Mittelalter übertrafen die Frauen des Adels ihre Männer häufig an Bildung.
Das lag unter anderem daran, dass Frauenklöster Stätten der Bildung waren in die junge Mädchen des Adels zur Erziehung für ein weltli- ches, oder als „Überzählige“ für ein geistliches Leben gegeben wur- den.
Bei einem geistliches Leben boten Klöster und Stifte den adeligen Frauen die Möglichkeiten, für ein erfülltes Leben im Gebet, in karita- tiven Einrichtungen, wie z.B. den Krankenhäusern, sowie in der Er- ziehung und Unterrichtung von jungen Mädchen. Sie konnten sich dort der Dichtung, Geschichtsschreibung, Philosophie und Buchma- lerei widmen.
Aber auch die adeligen Frauen, die ein weltliches Leben führte, über- trafen oft an Bildung ihre durch Herrschaftsausübung und Kriegs- handwerk voll beanspruchten Gatten.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass Bücher ausschließ- lich an Frauen vererbt wurden, was zum Teil auch den hohen Bil- dungsstand der adligen Frauen erklären dürfte.
Bürgerinnen, z.B. Frauen von Kaufleuten, lernten auch häufig lesen, schreiben und rechnen, da sie oft die Geschäftsbücher ihrer Männer führten – ebenso wie Handwerksfrauen.
Die einfachen Leute und erst recht die einfachen Frauen konnten aber weder lesen noch schreiben.
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1. Schulbildung
Die jungen adeligen Mädchen genossen ihre schulische Ausbildung entweder in Klöstern oder wurden eher selten von Privatlehrern un- terrichtet.
Die gleichen Chancen wurden auch besser gestellten Töchtern eröff- net, die Unterricht in Nonnenklöstern oder im elterlichen Haus von Privatlehrern erhielten.
Für die städtische Mädchenbildung wirkte sich positiv die verstärkte Gründung von weltlichen Schulen aus, die sich im Verlauf des Mit- telalters entwickelte.
Das ermöglichte hauptsächlich der städtischen Oberschicht, ihren Töchtern außerhalb des elterlichen Hauses, die immer notweniger werdenden Ausbildung in Lesen, Schreiben und Rechnen zu kom- men zu lassen.
Für die Töchter der weniger wohlhabender Bürger gab es neben den geistlichen oder den vom Bürgertum geförderten niederen Schulen, auch noch die Möglichkeit die sogenannten Winkel- oder Beischulen zu besuchen und sich dort das notwenige Grundwissen anzueignen. In diesen Schulen erteilten Frauen, ohne einen anderen Auftrag als den von den Eltern, Unterricht in Lesen, Schreiben und Rechnen. Dies war z.B. in den Städten wie Straßburg, Frankfurt am Main, Augsburg, Stuttgart und Hamburg der Fall.
Im späten Mittelalter (ca. 14. Jahrhundert) nahm das Bildungsniveau der Frauen sehr stark ab. Das Lag zum Teil daran, dass man in die Töchter weniger Kosten für die Ausbildung als in die Söhne inves-
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tierte. Die Töchter mussten sowieso ausgesteuert werden, entweder für die Ehe oder für das Kloster und es wurde an den Kosten einer normalen Schulbildung oder eines Studiums gespart, die zu dieser Zeit sehr hoch waren. Zu den im Beginn dieser Entwicklung wohl vorwiegend ökonomischen Gründen kamen andere verschärfende Faktoren hinzu. Es entstanden männliche und weibliche Schulbil- dungsordnungen deren Bildungsziele sich sehr unterschieden. Die Frauen sollten repräsentieren, das heißt musizieren, französisch Par- lieren und nicht mehr dem Ehemann oder Vater im Geschäft, Betrieb etc. beistehen.
Allerdings kam es im späten Mittelalter (ca. 15. Jahrhundert) zu ei- nem weiteren Bildungsgefälle zwischen Jungen und Mädchen. Die jungen Bürgersöhne besuchten nämlich jetzt die Universitäten, die sich nun auch in Mitteleuropa verbreiteten.
Da den Frauen der Universitätsbesuch verwert blieb, wurden sie auch von der geistigen Entwicklung weitgehend ausgeschlossen. Frauen der Oberschicht waren im frühen und hohen Mittelalter oft noch gebildeter als ihre Männer, im Spätmittelalter war das Ge- schichte.
2. Ausbildung
Weithin unbekannt ist die Tatsache, das Frauen im Mittelalter, abge- sehen einmal von ihrem Stand und ihrer Schichtzugehörigkeit, fasst alle Berufe erlernen und ausüben konnten die es gab. Alleine 200 Handwerke in den „zünftigen“ Berufen standen ihnen offen, und ein Teil davon war ausschließlich in den Händen von Frauen, vor allen Dingen im Textil- und Braugewerbe.
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Frauen konnten aber auch Ärztinnen, Hebammen, Lehrerinnen und Schreiberinnen werden.
Mit der Änderung der oben beschriebenen Schulordnung, bahnte sich aber im späten Mittelalter, aufgrund der fehlenden akademi- schen Ausbildung der Frau, eine Entwicklung an, die für die Frauen zu einem schweren Handicap im Berufsleben werden sollte. Sie wurde immer mehr in die Zweitrangigkeit, und in die assistierende oder helfende Position gedrängte.
3. Berufs-/Erwerbstätigkeit
Auf den Burgen war es den Frauen des Adels aus Standesgründen verwehrt, sich von ihrer Hände Arbeit zu ernähren. Bestenfalls konn- ten sie medizinische Kenntnisse erwerben und anwenden, indem sie Kranke pflegten. Letzteres aber nur in ihrem eigenen Stand.
Auf dem Land konnten sich Bauernmädchen/-frauen höchstens als Tagelöhnerinnen oder als Mägde verdingen.
In den größeren Städten, am Ende des hohen und am Anfang des späten Mittelalters, boten diese und im beträchtliche Ausmaße wohl nur diese den Frauen neue berufliche Möglichkeiten. In manchen mittelalterlichen Städten sind nicht nur alleinstehende Frauen, junge Mädchen und Witwen berufstätig, sondern auch Frauen von Kauf- leuten und sogar von Ratsherren. Die Berufstätigkeit der Frau wurde in der spät mittelalterlichen Stadt dadurch erleichtert, dass es infolge der handwerklichen Organisation und auch der Exportgewerbe noch keine Trennung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gab.
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Die Werkstätte der selbstständigen Handwerkerin lag in ihrem Wohnhaus, ebenso wie das Kontor der Kauffrau.
Die Gewerbetätigkeit der Frau war besonders dort gegeben, wo die Stadt in einzelnen Gewerbezweigen für den Export arbeitete und daher viele Arbeitskräfte gebraucht wurden. Dort wiederum wurden Frauen im Seidengewerbe und ähnlichen Gewerbezweigen bevor- zugt.
Ein anderer von Frauen bevorzugter Gewerbezweig ist der Vertrieb kleinster Kleinigkeiten, dem so genannten „Tand“.
Für die Frauen in den Städten, um deren Berufstätigkeit es eigentlich im Laufe des Mittelalters nicht schlecht bestellt gewesen war, ver- schlechterte sich im 15. Jahrhunderts auch für die Handwerksfrauen zusehends. Sie wurden zunehmend aus den Zünften herausge- drängt, z. B. durften Töchter nicht mehr die Betriebe ihrer Väter ü- bernehmen, und Witwen von Meistern mussten innerhalb bestimm- ter Fristen wieder heiraten (meist innerhalb eines Jahres), wenn Sie die Zunftrechte behalten wollten. Grund für diese Zurückdrängung war die zunehmende Arbeitslosigkeit auch von Männern.
Auch wenn die Stadtverwaltungen längere Zeit versuchten, die Rechte der Frauen zu wahren, so gaben sie doch zunehmend dem Druck nach. Die Interessen der Ratsherren, die meist auch die großen Kaufleute waren, dürften dabei zunächst gewesen sein, die Hand- werker klein zu halten.
Da die Frauen nicht ratsfähig waren, hatten sie dieser Entwicklung auch nichts entgegen zu setzen.
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Im Endeffekt verschlechtert sich für alle Frauen die berufliche Situa- tion je weiter das 15. Jahrhundert fortschritt, sowohl in den zünftigen wie auch in den freien Berufen. Etwa um 1500 n. Ch. waren die Frau- en aus fast allen Berufen verdängt. Es bildet sich eine breite Schicht proletarisierter Frauen, und diese Zeit brachte am Ende, dem aller- größten Teil der Frauenwelt die Vernichtung ihrer ökonomischen Unabhängigkeit und kulturelle Eigenständigkeit.
D. Lebensmöglichkeiten der Frau im Mittelalter
Die Lebensmöglichkeiten der Frauen im Mittelalter wurden be- stimmt durch ihre wirtschaftliche und ihre rechtlich-politische Situa- tion.
1. Wirtschaftliche Position
Auf der wirtschaftlichen Ebene stellte sich die Lage der Frauen im Mittelalter nicht ganz so ungünstig dar. Es muss aber zwischen den einzelnen Schichten von Frauen unterschieden werden.
Adelige Frauen
Obwohl es adeligen Frauen aus Standesgründen, wie bereits er- wähnt, nicht erlaubt war, sich von ihrer Hände Arbeit zu ernähren, waren Sie ökonomisch relativ gesichert. Bei Heiratsverträgen wurde die sogenannte Dos vereinbart. Das war meistens Grundbesitz (in- klusive der dort lebenden Menschen), der der Frau von ihrem zu- künftigen Ehemann überschrieben wurde. Neben ihrer Mitgift be- deutete diese eine Sicherung für die Verwitwung. Die nichtverheira- teten Frauen blieben in ihrer Familie oder wurden ins Kloster gege- ben.
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Bürgerliche städtische Frauen
Obwohl bürgerliche städtische Frauen ökonomisch sicherer und rechtlich selbständiger lebten als bäuerliche und adelige Frauen, be- fanden auch sie sich in einer ungünstigeren Position als die Männer. In der Praxis war nämlich der Anteil der berufstätigen Frauen (Handwerkerinnen, Kauffrauen, Lehrerinnen und Ärztinnen) we- sentlich geringer als der der Männer. Außerdem verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation aus den oben bereits erwähnten Grün- den im Laufe des 15. Jahrhunderts.
Mägde und hörige Bauersfrauen
Die ökonomische Situation der Bauersfrauen war wesentlich schlech- ter als der der adeligen Frau oder der Bürgerin, obwohl sie im Ge- gensatz zu den adeligen Frauen arbeiten durften: als mithelfende Tochter, Ehefrau, Magd und als Tagelöhnerin.
Als Mägde ging es ihnen wirtschaftlich etwas besser. Sie verdienten zwar wenig, aber viele wohnten in einem wohlhabenden Haus und litten daher keine Not.
2. Rechtliche Position
Im allgemeinen lässt sich sagen, dass sich im Laufe des Mittelalters wesentliche Besserungen in der Rechtsstellung der Frau ergaben, vor allen für die Frauen in den Städten, die vom Bürgerrecht des Mannes profitierten.
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a.) Rechtliche Stellung der nicht im Handel tätigen Frauen
Im allgemeinen war es so, dass die Frau im Mittelalter mehr oder weniger von allen öffentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen war. Sie durfte sich z.B. in einer Gerichtsverhandlung nicht selber vertre- ten, sondern musste sich von einem Mann vertreten lassen. Bei ver- heirateten Frauen war das in der Regel der Ehemann und bei unver- heirateten Frauen der Vater oder ein anderer naher männlicher Ver- wandter.
Diese hatten in den meisten Fällen auch das Verfügungs- und Nut- zungsrecht über das Vermögen der Frauen.
Allerdings galt schon ab dem 6. Jahrhundert in einigen Gegenden Europas eine Einschränkung für den Zugriff des Ehemannes (Vor- mundes) auf das Vermögen seiner Frau und zwar sein Recht auf ihr immobiles Vermögen. Dieses durfte er zwar verwalten aber nicht veräußern.
Den Frauen wurde in einem sehr geringen Umfang ein Verfügungs- recht über das eheliche Vermögen eingeräumt, für kleinere Wirt- schaftsausgabe. In Hildesheim z.B. konnte sie 2 ½ Pfennig selbstän- dig ausgeben.
Bei Krankheit und in Abwesenheit ihrer Männer, wenn von diesem keine Vorsorge getroffen wurde, durften Frauen auch über das ge- samte Vermögen verfügen, aber nur in wirtschaftlicher Not.
Es konnten aber gerichtliche Ausnahmen erwirkt werden, z.B. in Köln (1218 n.Ch.) kam ein Mann, der ins Heilige Land pilgern wollte, mit seiner Frau gerichtlich überein, dass alle Verfügungen die sie
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während seiner Abwesenheit aus dem „gemeinsame Vermögen“ vornahm, genauso gültig sein sollten, wie wenn er diese selber getä- tigt hätte.
Die Vormundschaft des Mannes über die Person und das Vermögen seiner Frau blieb in den meisten Stadtrechten aufrechterhalten, wie z.B. Magdeburg und Lübeck. Die Zahl der Stadtrechte mit abwei- chenden Satzungen ist äußerst gering, wie z.B. im Göttingen, Mün- chen und Hamburg, wo die Vormundschaft des Mannes nur auf das Vermögen der Frau beschränkt war.
Als Lehnserbinnen genossen Frauen die gleichen Vorrechte wie Männer und zwar bei der Gerichtsbarkeit, Verwaltung ihres Besitzes und der Aufstellung von Heeren in eigener Verantwortung. Solche Frauen waren allerdings die absolute Ausnahme.
Die adeligen Frauen besaßen genauso wenig Rechte, wie alle ande- ren auch, außer wenn sie ihre Männer, bei deren Abwesenheit oder Verhinderung vertreten mussten oder als Regentinnen fungierten.
b.) Die rechtliche Stellung der im Handel tätigen Frau
Während Frauen ohne Einwilligung des Ehemannes bzw. Vormun- des nur über einen geringen Geldbetrag verfügen durften, war diese Verfügungsbeschränkung in vermögensrechtlicher Hinsicht für Frauen, die z.B. als Kauf- oder Marktfrauen tätig waren, aufgehoben. Der Kauffrau wurde somit eine Sonderstellung eingeräumt.
Ein frühes Zeugnis dieser Sonderstellung der Kauffrau ist das Augs- burger Stadtrecht von 1276 n. Ch. und darin wird festgestellt: „ Es hat keine Frau Gewalt, etwas von ihres Mannes Gut an jemanden zu
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geben, weder mit Bürgschaft noch eine andere Art, ohne Zustim- mung ihres Ehemannes, es sei den, sie betreibt eigene Geschäfte zu offener Krame oder zu offenem Keller oder wenn sie sonst beständig zu verkaufen pflegt ohne ihres Ehemann. Was sie dann tut, das ist rechtskräftig. Es darf auch keine Frau ohne Erlaubnis ihres Eheman- nes ... vor Gericht streiten .. es sei den eine Frau, die zu Markte steht und kauft und verkauft ... (Artikel 150)“ (Uitz, Erika; Frauen in der mittelalterlichen Stadt; Seite 59).
Das bedeutet, die Gleichstellung der Kauffrauen mit dem Mann und sie konnte somit über ihr Gut selbständig verfügen. Sie musste aber auch für ihre Schulden selber aufkommen.
In einer anderen Stadt konnte es aber sein, dass sich eine Frau vor Gericht von ihrem Mann vertreten lassen musste, obwohl sie eben- falls beruflich tätig waren und Rechtsgeschäfte abschließen durfte.
3. Politische Position
Im Allgemeinen lässt sich festhalten, dass die Frauen im Mittelalter keine politische Wirksamkeit und Einfluss hatten.
Die adeligen Frauen waren zwar in die Politik ihrer Familien einge- bunden, aber nur als Heiratsobjekt, zum Beispiel um politische Bündnisse zufestigen.
Hochadelige Frauen konnten nur als Witwen und Mütter von un- mündigen Söhnen zu Macht und Einfluss kommen, wenn sie für die- se die Regentschaft bis zu deren Mündigkeit übernahmen.
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Die Frauen in den Städten profitierten zwar von den Bürgerrechten ihrer Männer, sie stiegen aber selber nicht zur politischen Verantwor- tung auf.
Die Bauersfrauen und Mägde hatten keinerlei politischen Einfluss.
E. Besonderheit am Stadt- und Bürgerrecht
Stadtrecht
Das Stadtrecht, das sich im Mittelalter aus fürstlichen Privilegien, Kaufmanns-(Markt-)Recht und Satzungen bildende Recht der Stadt- bürger.
Das wichtigste am Stadtrecht für die Frau war, dass in einigen Arti- keln ausdrücklich Männer und Frauen genannt werden.
Unter anderem wird im Stadtrecht von Bremen (1186 n. Ch.) und von Stade (1209 n. Ch.) festgelegt, „dass derjenige, der binnen Jahr und Tag in der Stadt Weichbildrecht (früherer Bezirk, wo das Ortsrecht gilt; Randbezirk; Ortsgebiet) sitze, frei sei“ (Ennen, Edith; Frauen im Mittelalter; Seite 95).
Auch der Wegfall der Heiratsbeschränkung in den Städten ist für die Frau eine Verbesserung ihrer Lebensumstände.
Leider hatten Frauen keinen quellenmäßig greifbaren eigenen Bei- trag für die Erringung dieser Freiheit geleistet und denjenigen, die sie erkämpften, ging es nicht um eine Befreiung der Frau im Sinne moderner Emanzipation.
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Bürgerrecht
Das Bürgerrecht konnte von Männern und Frauen erworben werden, wenn sie das Aufnahmegeld, das in Miltenberg zum Beispiel 3 Gul- den betrug, zahlen und den Bürgereid leisteten.
Mit der Aufnahme in das Bürgerrecht begannen auch für die Frauen die Pflichten der Steuerzahlung und die Leistung von Wach- und Verteidigungsdiensten.
Nach einem damals weit verbreiteten Gewohnheitsrecht ging das Bürgerrecht der verstorbenen Ehemänner auf deren Witwen über; Bürgerswitwe und Bürgertöchter vermitteln einem einheiratenden Ehemann im allgemeinen einen leichteren Zugang zum Bürgerrecht.
Frauen mit einem selbständigen Bürgerrecht heben sich durch ihre bevorrechtigte Stellung ab. Sie könnten Rechtsgeschäfte durchfüh- ren, Verträge abschließen, als Bürgen, Gerichtszeugen, Testaments- vollstrecker und als Vormünder für ihre Kinder und Enkel handeln. Auch dürfen sie gerichtliche Klagen zur Sicherung ihres Vermögens und zur Schuldenbeitreibung führen. Von der Wahl der Rats sind diese Frauen aber weiterhin ausgeschlossen.
Das Bürgerrecht gibt der Handlungsfähigkeit zahlreichen Städterin- nen im Alltagsleben den nötigen Rückhalt. Das gilt in der Regel aber nur für die Frauen aus der Oberschicht oder aus dem wohlhabende- ren mittleren Bürgertum, den nur diese konnten die Bedingungen für die Gewährleistung des vollen Bürgerrechts nachkommen und den daran gebundenen Verpflichtungen wie pünktliches Steuerzahlen und Leistung von Wach- und Verteidigungsdiensten erfüllen.
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V. Die Frauen in der religiösen Gesellschaft des Mittel-
alters
A. Das Bild der Frau in der offiziellen Theologie
Das Mittelalter war geprägt von einer engen Verbindung von weltli- cher und geistlicher Macht. Der prägende Einfluß der christlichen Theologie, insbesondere der römisch - katholischen Kirche, auf das Werteverständnis und die soziale Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern bestimmten weitgehend den Sozialstatus der Frauen.
Unabhängig vom Lebensumfeld, d.h. in allen sozialen Schichten des Mittelalters, galt das Patriarchat, das die Dominanz der Männer ge- genüber den Frauen ausdrückte, unangefochten als eine Säule der Gesellschaft. Äußerlich war das daran zu erkennen, daß die feudale Erbfolge ( Könige usw.) an männliche Nachkommen gebunden war und das Ausbleiben männlichen Nachwuchses als Makel angesehen wurde. Das aufkommende Bürgertum in den freien Städten focht diese Grundregel der Gesellschaft nicht an. Weibliche Ratsmitglieder in den Stadträten waren undenkbar. Bildung und Ausbildung fan- den interessanterweise dort statt, wo die Trennung der Geschlechter in "oben" und "unten" begründet wurde, unter dem Dach der Kirche.
B. Historische Entwicklung
In den frühchristlichen Gemeinden hatten Frauen eine durchaus den Männern gleichrangige Rolle gespielt. Die Überlieferung von soge- nannten weiblichen Autoritäten (Maria von Magdalena, Priscilla und Thekla) hatte positive Auswirkungen auf das christliche Frauenbild.
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Die Ansicht, die "Frauen waren kultisch Unrein" (Eva Schirmer, Mys- tik und Minne, S.27), wurde aus dem Judentum übernommen und hatte die Konsequenz, daß es keine Priesterinnen gab.
Bis heute ist das einer der Gründe, weshalb Frauen in der katholi- schen Kirche nicht als Priesterinnen zugelassen werden.
Nicht nur gemäß dem Wunschdenken des römischen Kaisers sollten die Frauen den Männern unterlegen sein, ihnen gehorchen und die- nen. Des weiteren hatten sie in den Gemeinden zu schweigen und durften auch nicht lehren. Im 4.und 5. Jahrhundert nach Chr. wan- delte sich das Christentum aus einer "Religion der Verfolgten in eine Staatsreligion"(Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, S. 168) und beherrschte das gesamte Mittelalter. So wurde das Chris- tentum unter Kaiser Konstantin (285 - 337) Reichsreligion und es bil- dete sich eine kirchliche Hierarchie und ein sakrales Priestertum her- aus.
Die Theologie des Mittelalters begründete ihre Ansichten und Rege- lungen mit der biblischen Geschichte und im besonderen mit der Geschichte von Adam und Eva. So wurde hervorgehoben, daß Adam der zuerst Geschaffene und Eva, als seine Gehilfin, "aus ihm und aus einer krummen Rippe gemacht" (Eva Schirmer, Mystik und Minne, S. 28) wurde (gem. einer Übersetzung von Martin Luther). Die Schöp- fungsgeschichte besagt, daß die Frau aus dem Mann sei und nicht wie der Mann ein Ebenbild Gottes. Zur Untermauerung der theolo- gischen Ansichten über die Minderwertigkeit der Frauen wurde au- ßerdem die Verführung Evas durch den Teufel herangezogen. Die Sünde von Adam und Eva führte zur Strafe Gottes, in Form der klas- sischen Rollenteilung. Die Frau wurde als Verführerin besonders bestraft, indem sie die Kinder mit Schmerzen gebären und der Mann
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ihr Herr sein soll. Die Theologen stimmten in der Forderung überein, daß die Frau dem Mann, dem Haupt des Weibes, in allem untertan und gehorsam sein sollten. Außerdem hätte Eva mit der Verführung des Mannes die Sünde in die Welt gebracht ( Erbsünde).
Der biblische Text, in dem es heißt: "Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, als Mann und Frau schuf er sie. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan.... "(Eva Schirmer, Mystik und Minne, S.28, Zitat: 1. Moses), der Mann und Frau faktisch gleichstellt, wurde von den Geistlichen des Mittelalters nicht aufgenommen. Wahr- scheinlich blieb diese Stelle unerwähnt, weil sie nicht in das Konzept der damals vorherrschenden christlichen Weltanschauung paßte. Beide wurden gleichzeitig geschaffen und sollten über die Erde herr- schen. Die Auswahl und Interpretation der biblischen Texte lag aus- schließlich bei den Theologen der römischen Kirche, wohl vor allem deshalb, weil die Übersetzung der Bibel aus machtpolitischen Erwä- gungen in Landessprachen verboten war.
Zu den am meisten im Mittelalter gelesenen und für sehr bedeutend gehaltenen Kirchenvätern gehörten Augustinus und Thomas von Aquin. Thomas von Aquin z.B. zog zur Interpretation biblischer Tex- te Gedanken von Aristoteles heran und gelangte zu der Theorie, daß eigentlich nur männliche Geschöpfe gezeugt werden, die weiblichen nur dank widriger Umstände entständen. Das Frauenbild der katho- lischen Kirche war grundsätzlich von dem folgenden Grundgedan- ken geprägt. Die Frau wurde mit Sinnlichkeit, dem Körper, dem Un- vollkommenen und der Vergänglichkeit gleichgesetzt. Der Mann hingegen war die „zu Gott strebende Geistesseele“ (Erika Uitz, Die Frau in der mittelalterlichen Stadt, S. 169). Nach christlicher Auffas- sung war die Frau ein sündhaftes minderwertiges Geschöpf, weil ihr
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die Schuld für die Erbsünde und ein permanentes Streben zur Be- herrschung der männlichen Geistesseele zugeschrieben wurde. Diese Auffassung fand in der Sexualmoral der Kirchenväter ihren Aus- druck. So entwickelte Thomas von Aquin seine Lehre von den Dä- monen, die auf seinen Ansichten über die Frau, als zur Sexualität verführendes Wesen und als die vom Teufel verführte, beruhen. Demnach gab es Dämonen in männlicher oder weiblicher Gestalt, die mit Menschen Geschlechtsverkehr hatten und als solche sogenannte Wechselbälger zeugen konnten. Ideologisch wurde mit dieser und ähnlichen Darstellungen der Boden für Hexenverfolgung und - verbrennung gelegt.
Als Konsequenz wurden die christlichen Frauen ermahnt, ein Leben in Erkenntnis der Erbsünde des Weibes zu führen und die Männer dazu angehalten, sich nicht in die Sündhaftigkeit des Weibes verstri- cken zu lassen.
Augustinus und Hieronymus empfohlen den christlichen Frauen ein asketisches Leben. Die Frauen dieser Epoche akzeptierten diese Wer- tungen als selbstverständliche und göttliche Wahrheit, die nicht zu hinterfragen war. Selbst so bedeutende Frauen wie Hildegard von Bingen oder Mechthild von Magdeburg hielten sich für minderwer- tig, weil sie Frauen waren. Sie entschuldigten sich für ihr schlechtes Latein und für die Tatsache, daß sie als Frau überhaupt schrieben.
Es gab nur einzelne Philosophen und Theologen, die vergleichsweise frauenfreundliche Überlegungen einbrachten. Diese verklangen je- doch ohne Resonanz. Zum Beispiel Petrus Lombardus betonte das partnerschaftliche Verhältnis in der Ehe. Er begründete dies wie folgt. „Gott habe die Frau nicht aus Adams Kopf geschaffen, weil sie nicht sein Herrscher sein solle, auch nicht aus seinem Fuß, weil sie
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nicht sein Sklave sein soll, sondern aus seiner Seite, denn sie solle ihm Gefährte und Freund sein.“(Erika Uitz , Die Frau in der mittelal- terlichen Stadt, S. 172)
C. Die Frauen in den Orden und Klöstern
Schon in früher Zeit lebten Frauen in Klöstern sowie als wandernde Missionarinnen.
Die Frauenfrage als Problem für die Orden tauchte erst im 11. Jahr- hundert im Zuge der sogenannten mittelalterlichen Frauenbewegung auf. In dieser Zeit drängten Frauen verstärkt in die Orden. Dieser Weg stand jedoch nur einer kleinen Anzahl von Frauen offen. In Deutschland war ein starker Zustrom zu den Nonnenklöstern im 12. und 13. Jh. zu verzeichnen. So unterstanden in Oberdeutschland dem Bettelorden der Dominikaner neben 49 Männer- auch 63 Frauenklös- ter. Diese Frauenklöster hatten nur geringe Aufnahmekapazitäten und die Nonnen entstammten einem bestimmten sozialen Milieu ( Adel und wohlhabendes Bürgertum). Diese Beschränkung bestimm- te sich daher, daß die Ordensgeistlichkeit bestrebt war die Wirt- schaftlichkeit der Konvente zu sichern. Die Aufnahme der Frauen wurde so gesteuert, daß die Kandidatinnen aus vermögenden, spen- denfreudigen Familien kamen und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen konnten. Sehr selten wurde auch eini- gen vermögenslosen Laienschwestern der Eintritt erlaubt. Diese wurden dienende Schwestern und mußten viele Verpflichtungen übernehmen, um den Nonnen Tag und Nacht Gebet und Besinnlich- keit zu ermöglichen.
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Der Eintritt in ein Frauenkloster im 12. und 13. Jh. n. Chr. war beina- he der einzige Weg, um ein gewisses Maß an Bildung zu erlangen. Im günstigsten und seltensten Fall gelangten die Frauen zu persönli- cher Anerkennung, wie z.B. die Musikerinnen Hildegard von Bingen und Katharina von Sienna.
Die Frauen in den Orden lebten vor allem im Rhythmus der Gottes- dienste, Stundengebete und der Meditation. Sie lernten singen, lesen und schreiben und dabei auch bruchstückhaftes Latein. Manche Klöster unterhielten Schulen in denen Mädchen unterrichtet wurden. Die körperliche Arbeit, die nach den sogenannten Benediktiner- Regeln gefordert wurde hielt sich für die Frauen im Kloster in Gren- zen. Vorrangige Arbeiten waren: Krankenpflege, Gartenarbeit und feine Handarbeiten.
Nach verschiedenen Ordensregeln war in den meisten Frauenklös- tern eine strenge Klausur vorgeschrieben. Die Handlungsmöglichkei- ten der Frauen im Kloster waren grundsätzlich durch die besonders streng praktizierte Klausur - z.B. durften Ordensschwestern ihre Klöster nie mehr verlassen - beschränkt. Ausnahmen von dieser Re- gelung gab es nur für hochvermögende Frauen. Eine andere Mög- lichkeit die strengen Klausurregeln zu umgehen, bestand darin, daß beispielsweise hochadelige Klostergründerinnen lieber neben dem eigentlichen Kloster wohnten. Gegenüber der Äbtissin existierte eine Gehorsamsregel, welche hierarchische Strukturen unter den Frauen förderte. Diese Strukturen wurden restriktiv durchgesetzt, so daß sich die Klosterbewohnerinnen vollständig diesen Regeln unterwar- fen. So wurden Frauen, die das Kloster verlassen wollten und Fluchtabsichten hegten, streng bestraft. Unter den Äbtissinnen gab es herrschsüchtige, welche die Schwestern schikanierten. Herausragen- de Vertreterinnen, wie Hildegard von Bingen und Gertrud die Gro-
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ße, welche nach außen wirkten, reisten und sich über die Klausurbe- dingungen hinwegsetzten, waren die Ausnahme.
Neben den Lebensgeschichten heiliger Frauen zeigt der, in der ers- ten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstandene, "Jungenfrauenspiegel" wie das Leben und Denken von Ordensfrauen aussehen sollte. Dazu ist anzumerken, dass "Spiegel" ein im Mittelalter sehr beliebtes Wort für belehrende Bücher war, die auf bestimmte Wertmaßstäbe (Tu- genden und Verhaltensweisen) zielten.
Der "Jungfrauenspiegel" sollte eine Art Handbuch für die Theologen sein, welche die Frauen im Kloster betreuten.
Dieses Buch benennt als die wichtigsten Tugenden der Frau, Demut, Liebe und Keuschheit. Der Stand der "biologischen" Jungfrauen wurde als höchster gewertet. Die für die Frauen soviel strengere Klausur wird biblisch begründet, mit Texten, die sich mit der leich- ten Verführbarkeit befassen.
Warum drängten so viele Frauen in die Klöster?
Es scheint verwunderlich, daß so viele Frauen ein Leben im Kloster anstrebten, obwohl die Bestimmungen für Ordensfrauen streng und nicht besonders einladend waren.
Die Gründe für den Eintritt ins Kloster beruhten nicht nur auf der Sehnsucht nach einem sinnerfüllten, weltabgewandten, religiösen Leben in persönlicher Armut einerseits und der Hoffung auf mate- rielle Versorgung für die ansonsten ungesicherte Frau andererseits. Die nachfolgende Aufzählung soll zeigen, daß die Gründe für diesen Schritt sehr vielfältig waren.
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Das Leben im Kloster wurde häufig als Alternative zur Ehe angese- hen. So zum Beispiel von Frauen denen die Ehe nicht als erstrebens- wert schien, weil sie häufig von den Eltern gegen ihren Willen ver- heiratet wurden, ohne den künftigen Mann zu kennen.
Ein weiterer Grund war die Gewalttätigkeit in der Ehe, die die Frau- en ins Kloster trieb. Im Gegensatz dazu bedeutete das Klosterleben individuelle Unabhängigkeit von einem einzelnen Mann.
Der Eintritt in ein Kloster stellte für Frauen auch einen Ausweg aus der Ehe dar, denn nach kirchlichem Recht waren Scheidungen nicht möglich.
Im Mittelalter bestand ein Frauenüberschuß, der die Heiratschancen für Frauen minderte. Das Kloster sollte in diesem Fall die fehlende Versorgung aus der Ehe kompensieren.
Andererseits verließen junge Mädchen die ihre Erziehung im Kloster genossen, dieses nicht mehr, aus Angst vor dem unbekannten, welt- lichen Leben und der Aussicht von Sicherheit in der vertrauten Ge- meinschaft.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Leben im Kloster eine gesellschaftlich geachtete Alternative, ein Stück Emanzipation und Autonomie war. Die Frauen konnten an diesem Ort ungestört studie- ren, lesen, nachdenken, diskutieren und schreiben.
Auch im Rahmen der katholischen Kirche bot das Kloster den Frau- en scheinbar eine alternative Lebensform. Völlige Askese und die Überwindung des "weiblichen" konnte Ihre Stellung in der Ge- schlechterhierarchie erträglicher gestalten.
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D. Die Ketzerbewegungen
Rasche Umwälzungen in der Gesellschaft und Wirtschaft führten dazu, daß sich viele Menschen, darunter auch zahlreiche Frauen, neuen religiösen Lehren gegenüber aufgeschlossen zeigten und be- reit waren diesen zu folgen.
So fallen auch die Anfänge der Beginenbewegung in das hohe Mit- telalter. Das Beginentum bot eine flexiblere, offenere religiöse Le- bensform, als das Kloster.
Die Suche nach Alternativen war dadurch begründet, daß der An- sturm auf die Klöster im 13. Jh. so stark war, daß alle Orden die Mit- gliederzahlen begrenzten.
Dazu kam im Jahre 1215 n. Chr. das Verbot neue Orden zu gründen. Ein Ausweg für die Frauen ergab sich dadurch, daß sie erklärten "freiwillig" arm und keusch zu leben, sei es bei ihrer Familie oder in klosterähnlich geordneten Gemeinschaften. Diese "Religiösen Frau- en" oder "Freiwillig Armen" wurden mit dem Sammelnamen "Begi- nen" bedacht. Der Name aus Spott entstanden, wurde von den Frau- en bald darauf auch selbst gebraucht. Er könnte von der Farbe ihrer Kleidung ( beige ) abgeleitet worden sein. Eine andere Quelle besagt, daß der Name " Begine" eine Ketzername war, nämlich eine Ver- stümmelung des Wortes "Albigenses" sei.
Die Gemeinsamkeit der Beginen bestand darin, daß sie sich zu per- sönlicher Armut und Keuschheit verpflichten mußten, jedoch nur so lange sie als Begine lebten. Das heißt, wenn sie das Konvent verlie- ßen, konnten sie das noch nicht verbrauchte Geld mitnehmen und auch heiraten. Die meisten Beginen gingen einer Arbeit nach, obwohl sie nicht von Hause aus arm waren. Sie mußten nicht generell im Konvent leben, sondern konnten auch zu Hause wohnen. Betrachtet man die frühe Beginenbewegung aus historischer Sicht, gab es anfangs nur seßhafte Beginen. Soziologisch gesehen, handelte
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es sich auch bei den Beginen anfänglich um Angehörige des Adels sowie des bürgerlichen Mittelstandes.
Eine weitere Sekte, der sich viele Frauen zuwandten, waren die in Westeuropa Fuß fassenden Katharer ( "die Reinen" ).
Im Vergleich zur katholischen Kirche bestand grundsätzlich ein po- sitiveres Verhältnis der Katharer zu den Frauen. Das Grundanliegen der Katharer war die Forderung nach einer armen Kirche und spe- ziell die Ablehnung der Reichtum anhäufenden katholischen Kirche. Frauen und Männer durften durch ein strenges Befolgen der Glau- bensgrundsätze zum eigentlichen Kern der Sekte, nämlich den " Vollkommenen" vordringen. Deren Aufgabe war es ein nach kathari- schen Lehren vorbildliches Leben zu führen, die Grundideen zu verbreiten und zu predigen. Nach der Herausbildung einer eigenen geistlichen Hierarchie wurden die Frauen jedoch von der Missionie- rung ausgeschlossen. Auch bei den Katharern gab es keine weibli- chen Diakone und Bischöfe.
Die Waldenser waren eine andere Gruppe, der auch viele Frauen beitraten. Dazu läßt sich zusammenfassend sagen, daß sich in dieser Zeit sehr viele Sekten und sogenannte Ketzerbewegungen herausbil- deten.
Ein blutiges Zeichen der Ketzerverfolgung wurde der Kreuzzug ge- gen die Katharer in Südfrankreich ( 1209-1229).
Außerdem verbreitete sich die Ketzerverfolgung verstärkt nach der Organisation der päpstlichen Inquisition von 1231 n. Chr.
Auch die Beginen blieben von Verfolgungen nicht verschont. Nach- dem Erscheinen des "Hexenhammers" ( Auf dieses Buch wird im Ab- schnitt über die Hexen noch näher eingegangen.) wurden viele Begi- nen als Hexen verfolgt und verbrannt.
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E. Die Hexen und der Beginn der Verfolgung
Die Hexenverfolgung ist eine spätmittelalterliche Randgruppenprob- lematik in Europa. Grundlage war die Vorstellung, daß die Hexen, als böswillige Menschen den Bund mit dem Teufel eingingen, um verwerfliche Ziele zu erreichen. Es ist sehr schwierig die Figur der "Hexe" historisch fest zu machen und zum realen Kern des Hexen- glaubens vorzustoßen. Der Begriff siedelte auf der Ebene der theolo- gischen Dogmen und juristischen Normen ebenso, wie in der stark mit vorchristlichen Rudimenten geprägten Alltagsreligiösität und Volkskultur. Es herrschte die Vorstellung vor, daß durch Zauberei aller Art den Menschen Heil und Unheil erwachsen könne. Ereignis- se deren natürliche Kausalität nicht greifbar war, wurden dem ma- gisch-sakralen Bereich zugeordnet und als Wunder, Zauberei, Magie oder Hexerei interpretiert. Während zaubernde und wahrsagende Männer wie Frauen Vorteile für sich und andere zu erlangen such- ten, seien Hexen schon nach heidnischer Vorstellung überwiegend Frauen, welche durch übernatürliche Einwirkungen Besitz, Gesund- heit und Leben der anderen Menschen schädigten. Erst die systema- tische Hexenlehre der scholastischen Dämonologie schuf mit der Konstruktion des Hexensabbats das bestimmte Kriterium für den kollektiven Hexenbegriff, den Wandel von der strafrechtlichen Ein- zelverfolgung zur systematischen Massenverfolgung.
Letztendlich waren die Übergänge zwischen Zauberei und Hexerei fließend und in den Prozessen eine reine Auslegungssache. Es stellt sich die Frage, ob es tatsächlich Menschen gab, die Hexerei betrieben. Wahrscheinlich wurde die Hexenverfolgung dazu genutzt, mißliebi- ge Personen auszugrenzen, gesellschaftlich zu isolieren und teilweise physisch zu vernichten.
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Anfangs wurde Zauberei und Wahrsagerei als nichtiger Wahn heid- nischer Zeiten angesehen, von der Kirche verdammt und für wir- kungslos erklärt. Ihre Ausübung wurde bestraft. Beispielsweise be- strafte die kirchliche Gesetzgebung vor 800 n.Chr. Vergehen des A- berglaubens, der Wahrsagerei, Zauberei und Giftmischerei mit Bu- ßen bis zu 7 Jahren. Es wurde versucht hexereiverdächtige Frauen zu bekehren.
Bis zum 13. Jh. kam es relativ selten zu Prozessen gegen Zauberinnen und Hexen, weil die Kirche solche Rückfälle mit erzieherischen Maßnahmen zu bekämpfen versuchte. Nur in Einzelfällen und bei konkreten Tatvorwürfen wurden Prozesse verfolgt, die nur aus- nahmsweise zu Todesstrafen führten. Es existierte keine systemati- sche Massenverfolgung.
Den Übergang zur systematischen Hexenverfolgung bildete päpstli- chen Inquisition. Sie setzte erstmals die Zaubernden und Hexen mit der Ketzerei gleich und dämonisierte sie als Verbündete des Teufels. Ihr Zusammenschluß wurde als Abkehr von der Kirche gesehen. Die päpstlichen Inquisitoren ( z.B. Dominikaner ) verwendeten in ihrem Kampf gegen verschiedene Ketzersekten die Anschuldigung des Schadenszaubers. Zunächst gegen die Ketzer gerichtet, wurden die Anklagen der Teufelsbuhlschaft und boshaften Häresie von die- sen auf die Zauberer übertragen. Damit wurden beide Personenkrei- se von der Kirche in Beziehung gesetzt und vereint verfolgt. Zaube- rei und Hexerei wurden zu Formen der Ketzerei erklärt. Die Hexerei wurde in diesem Kontext als extremer Fall teuflischer Ketzerei ver- folgt. Zur Erpressung von Schuldgeständnissen der Beklagten wurde die Folter eingeführt.
Die Massenverfolgung wurde vom Papst autoritativ abgesegnet und offiziell gefördert. Die offizielle Legitimation der Hexenverfolgung findet sich jedoch erst in der "Hexenbulle" von 1484. Die enge Zu-
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sammenarbeit der geistlichen und weltlichen Mächte im Mittelalter zeigt sich darin, daß die kirchliche Hexenverfolgung seit dem 13 Jh. n. Chr. durch die weltliche Gesetzgebung unterstützt wurde. Die Hexerei galt damit gleichzeitig als kirchlicher Glaubensdelikt und krimineller Tatbestand.
Die wichtigsten Elemente des mitteleuropäischen Hexenmusters (Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Schadenzauberei sowie Sabbatbe- such) wurden 1486/ 87 im "Hexenhammer" von Sprenger und Instiu- toris kodifiziert. Im "Hexenhammer" verschmelzen Ketzer- und He- xenprozeß. Außerdem fand hier eine Konzentration auf das weibli- che Geschlecht statt, wohingegen die "Hexenbulle" noch von beiden Geschlechtern sprach.
Auch wenn vorher schon praktiziert, wurde die Todesstrafe durch den Scheiterhaufen für Zauberei und Hexerei erst 1532 in der „Constitutio Criminalis Carolina“ reichseinheitlich festgeschrieben. Danach hätte es aber eine strenge Unterscheidung zwischen schädli- cher und unschädlicher Zauberei geben sollen, welche in freiem rich- terlichen Ermessen lag.
Die bekannten großen Verfolgungen fanden erst in der frühen Neu- zeit statt und sind um 1590, 1630 und 1660 einzuordnen. Das späte Mittelalter markiert jedoch die ersten progromartigen Hexenverfol- gungen in Europa.
VI. Schlusswort
Die Hausarbeit soll einen Gesamteindruck über die Situation der Frau im Mittelalter vermitteln.
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Im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung in den historischen Zeitabschnitten des Mittelalters veränderte sich auch die soziale Si- tuation der Frauen.
Die geringsten Veränderungen der Lebensumstände, des Sozialsta- tus und des Bildungsniveaus ist im, während des gesamte Mittelal- ters relativ stabilen, bäuerlichen Milieu festzustellen. Ausgehend von der Fixierung des Lebens auf die Grundbedürfnisse von Fortpflan- zung und Sicherung der Familienernährung waren die Frauen ohne Rechte und erfuhren außerhalb der Familien keine soziale Anerken- nung.
Die Frauen des Adels hatten begrenzten, eher indirekten Einfluss auf die Gesellschaft. In Verbindung mit der Religion konnte ein über- durchschnittlicher Bildungstand erreicht werden. Die Sicherung der Erbfolge für das Adelsgeschlecht bestimmte den gesellschaftlichen Status der Frau.
Die Entwicklung von Handelszentren und Städten emanzipierte nicht nur das männliche Bürgertum, sondern schuf auch die Voraus- setzungen für eine neue Qualität der sozialen Anerkennung der Frauen, für einen Anstieg des Bildungsniveaus und erste festge- schriebene Rechte für Frauen. Erstmals erreichten Bildung und Sozi- alstatus einiger Frauen das Niveau der männlichen Bevölkerung.
In Ergänzung zum weltlichen war auch das geistliche Leben von Entwicklungen, progressiven wie reaktionären, geprägt.
Das gemeinsame Leben von Frauen verschiedener sozialer Herkunft unter dem Dach von Klöstern und Stiften leistete einen positiven Bei-
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trag zur Sozialkultur, wie das zum Beispiel an der organisierten Krankenpflege zu erkennen ist.
Die Gelegenheit in den Klöstern der Meditation, der Kunst und der Bildung nachgehen zu können, leistete einen positiven Einfluss auf das Bildungsniveau der Frauen. Aus dem Umfeld der Klöster er- scheinen auch die ersten Frauenpersönlichkeiten, die aufgrund ihrer eigenen Leistungen namentliche Erwähnung in der Geschichte fin- den.
Eindeutig reaktionär ist die Fixierung des Ketzertums, der Zauberei und Hexerei auf Frauen. Hier zeigt sich deutlich, dass weltliche und geistliche Führung im bestreben ihre Macht über die Bevölkerung zu erhalten, gezielt die sozial schwache Gruppe der Frauen auswählen, um ihre Exempel gegen Andersdenkende zu statuieren. Der Höhe- punkt der Hexenjagden und –verbrennung wurde im ausgehenden Mittelalter erreicht und richtet sich nicht selten gegen gebildete Frauen, die kirchenkritische Positionen vertreten.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Mittelalter trotz mehr- heitlicher sozialer Benachteiligung der Frauen erste Versuche der Emanzipation festzustellen sind, an die in späteren Gesellschaftsfor- men angeknüpft werden konnte.
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VII. Literaturverzeichnis
Borst, Arno: Lebensformen im Mittelalter
- ungekürzte Ausg.; 13 Auflage – Frankfurt am Main; Berlin; Ullstein; 1992
Ennen, Edith: Frauen im Mittealter 3., überarb. Aufl.; München: Beck 1987
Ennen, Edith: Frauen im Mittealter Lizenzausgabe für die Büchergilde; München
1984
Göpel, Marie Lise: Frauenalltag durch die Jahrhunderte Imsmaning bei München; Hueber, 1986
Heinsohn/Steiger: Die Vernichtung der weisen Frauen Keine weiteren Angaben möglich, da der Buch- rücken (Signatur) beschädigt war
Hergemöller, Bernd-Ulrich: Randgruppen der spätmittelalterli-
Ruhl, Martina: Das Phänomen der Hexenverfolgung Verdeutlich am Fall der Barbara C. aus Fried- berg/ Martina Ruhl – Münster: Lit, 1990 (Hoch- schulschrift; Bd. 8)
Schirmer, Eva: Mystik und Minne – Frauen im Mittelalter 2., veränd. Aufl. – Berlin: Elefanten Press, 1991
Uitz, Erika: Die Frau in der mittelalterlichen Stadt Verlag Herder Freiburg im Breisgau 1992
Arbeit zitieren:
Karola Schmelzer, Miriam Manthey, 2000, Frauen im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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Die Normierung der deutschen Rechtschreibung im 19. Jahrhundert
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