Inhaltsverzeichnis
Vorwort...................................................................................................................... 3
1917 und die 20er Jahre. 4
Die Ära Stalin. 10
Entstalinisierung und Stagnation. 14
1985-1989.................................................................................................................. 18
Schlusswort 20
Literatur. 21
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Vorwort
Die Sowjetunion bietet ein anschauliches Beispiel für die Beschäftigung mit dem Thema realsozialistischer Familienmodelle, da deren Umsetzung zum einen an die drei Generationen erfasste und zum anderen Vorgabe für die nachfolgenden Satellitenstaaten darstellte. Von daher können in vielerlei Hinsicht ähnliche Grundmerkmale von Familienpolitiken anhand der UdSSR ausgemacht werden.
Dies bedeutet freilich nicht, regionale und länderspezifische Unterschiede zu ignorieren. Denn in der Tat gab es Differenzen zwischen russischen, kaukasischen oder muslimischen Familien innerhalb der UdSSR. 1 Ebenso existierten Unterschiede zwischen den Familienmodellen in den einzelnen sozialistischen Staaten. Auf dem Balkan beispielsweise konnten sich traditionelle, jahrhundertealte Muster der Familie bewahren—der Balkanfamilienhaushalt ist eines der bekanntesten Beispiele. 2 Neben geographischen Unterschieden haben die realsozialistischen Familienpolitiken im Lauf der Jahrzehnte etliche Veränderungen erfahren. Diese zeitlichen Veränderungen werden von mir in vier Phasen unterteilt, um trotz aller Kontinuitäten auch die Brüche in der ‚kommunistischen’ Familienpolitik sichtbar zu machen. In diesem Sinne möchte ich nun die Auswirkungen von Familienpolitik auf die Geschlechterverhältnisse am Beispiel der russischen Familie thematisieren.
1 Mit dieser Unterscheidung folge ich Kerblay (1998).
2 Vgl. Kaser (1995).
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1917 und die 20er Jahre
Kann das Jahr 1917 in vielerlei Hinsicht als Bruch mit dem zaristischen Russland gesehen werden, so stellte gerade die Familie als Trägerin der Tradition ein großes Potential zur Veränderung dar. 3 Von daher war die Familie zahlreichen politischen Reformen ausgesetzt, die sich zum einen aus der Geschichte der russischen Frauenbewegung des 19. Jahrhunderts, zum anderen aus den politischen Ideen des Marxismus erklären lassen. Familien im vorrevolutionären Russland waren primär ökonomische Gemeinschaften, also Großfamilien mit durchschnittlich fünf bis zehn Kindern 4 pro Haushalt. Diese Großfamilien werden in der rezenten Literatur häufig als patriarchal beschrieben. 5 Zwar wurden Frauen bestimmte Rechte in der Ehe—wie das Recht auf eigenen Besitz—zugestanden, doch änderte dies nicht wirklich viel an der Kluft zwischen Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit: Eheverträge und kirchliche Trauungen, die vom Staat und besonders vonseiten der orthodoxen Kirche als gesellschaftliche Stabilisierungsfaktoren angesehen wurden, waren praktisch nicht zu lösen. 6 Frauen als soziale Gruppe zählten zu den Verliererinnen der ‚zaristischen’ Familienmodelle. Die Familie stand also für Tradition—aus dieser Sicht betrachtet, ist es nachvollziehbar, dass die Familie als Zündstoff für bevorstehende Veränderungen fungierte. Einflussreich für die sowjetische Familienpolitik und deren Vorstellungen von Frauen in Beruf und Familie war Friedrich Engels Schrift Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats aus dem Jahr 1884. In dieser analysiert der Autor eine Menschheitsgeschichte, in deren Anfang mutterrechtliche Erbfolge mit hoher sozialer Stellung von Frauen geherrscht hätte. Diese hätte sich, so Engels, allmählich mit der Diversifizierung
3 Vgl. Kerblay (1998), 93.
4 Vgl. Turin (1944), 17.
5 Vgl. Wagner (1994), 62.
6 Vgl. Kappeler (2003), 16f.
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ökonomischer Lebensbedingungen und der Herausbildung des Privateigentums in Richtung einer patriarchalen Vorrangstellung des Mannes in der Einzelfamilie verändert. Der Höhepunkt dieser Entwicklung sei im Kapitalismus auszumachen. 7 Die Entstehung männlicher Vorrangstellung erklärt Engels vorrangig ökonomisch—mit Aufkommen der Herdenwirtschaft hätten sich die Reichtümer in den Händen der Männer akkumuliert, die mit ihrer neu gewonnen ökonomischen Macht ihre Herrschaft auf die Sphäre der Familie übertragen hätten. 8 Dies sei zu ungunsten der Macht von Frauen erfolgt.
Derartige Modelle evolutionistischer Weltgeschichte, deren Beginn in einem obskuren Mutterrecht gesehen wurde, sind mittlerweile obsolet. 9 Aus dieser Sicht erscheint auch weniger Engels historische Familienanalyse als seine Beschreibung der Probleme kapitalistischer Familien und deren Lösungen durch den Kommunismus von Interesse zu sein. Dies nicht zuletzt deshalb, weil diese Lösungsansätze von der Parteipolitik rezipiert wurden. So heißt es bei Engels:
Der erste Klassengegensatz, der in der Geschichte auftritt, fällt zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Weib in der Einzelehe, und die erste Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche. […] Die Vorherrschaft des Mannes in der Ehe ist einfache Folge seiner ökonomischen Vorherrschaft und fällt mit dieser von selbst. […] Mit dem Übergang der Produktionsmittel in Gemeineigentum hört die Einzelfamilie auf, wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft zu sein. Die Privathaushaltung verwandelt sich in eine gesellschaftliche Industrie. Die Pflege und Erziehung der Kinder wird öffentliche Angelegenheit; die Gesellschaft sorgt für alle Kinder gleichmäßig, seien sie eheliche oder uneheliche. […] Die Befreiung der Frau wird erst möglich sein, sobald diese auf großem, gesellschaftlichem Maßstab an der Produktion sich beteiligen kann, und die häusliche Arbeit
7 Vgl. Engels (1983), 474, 506, 509, 510-514, 548.
8 Vgl. Engels (1983), 595.
9 Vgl. Arbeitsgruppe Ethnologie Wien (1989), 9f.
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sie nur noch in unbedeutendem Maß in Anspruch nimmt. […] Die Dauer des Anfalls der individuellen Geschlechtsliebe ist aber nach den Individuen sehr verschieden, namentlich bei den Männern, und ein positives Aufhören der Zuneigung, oder ihre Verdrängung durch eine neue leidenschaftliche Liebe, macht die Scheidung für beide Teile wie für die Gesellschaft zur Wohltat. Nur wird man den Leuten ersparen, durch den nutzlosen Schmutz eines Scheidungsprozesses zu waten. 10
Die wohl folgenreichste Lesart und Textinterpretation war jene, wonach die Gleichberechtigung von Frauen und Männern automatisch nach Aufhebung aller Klassenordnungen, sprich nach der erfolgten Revolution erzielt wäre. Frauen müssten einfach nur in den kommunalen Arbeitsprozess integriert werden, um von der Unterdrückung in der Familie loszukommen.
Neben den Schriften von Engels beeinflusste ein weiterer Faktor die nachfolgende sowjetische Familienpolitik: viele Aktivistinnen der russischen Frauenbewegung setzten sich seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für eine Liberalisierung von Eherechten und für einen Schritt hinaus aus der „privaten“ Sphäre von Familie hin in die „öffentliche“ von Arbeitswelt und Bildungswesen ein. 11 Frauen sollten der Familie den Rücken kehren und die Domäne der „Öffentlichkeit’ für sich reklamieren. Eine zentrale Figur der sozialistischen Frauenbewegung war Alexandra Kollontai (1872-1952), die zunächst ab 1917 als Volkskommissarin für staatliche Fürsorge und ab 1919 als Leiterin des Zenotdel, der Frauenabteilung des Zentralkomitees, massiven Einfluss auf die erste Phase sowjetischer Familienpolitik ausübte. 12
Die erste Phase sowjetischer Familiengesetzgebung ähnelte noch sehr den Vorstellungen Friedrich Engels: die Bedeutung der Familie als Ort der Kindererziehung wurde
10 Engels (1983), 520, 533, 528, 596, 534.
11 Vgl. Pietrow-Ennker (1999), 339f.; 352f.
12 Vgl. Raether (1986), 19ff.; 131; Kerblay (1998), 96.
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zugunsten der des Staates geschwächt. So wurden nicht nur neue (öffentliche) Kinderbetreuungseinrichtungen geplant, sondern auch das Ausmaß staatlicher Erziehung innerparteilich kontroversiell diskutiert. Dies führte zuweilen so weit, dass die Abschaffung von Familie 13 diskutiert und überlegt wurde. In einer Erläuterung des Parteiprogramms aus dem Jahr 1920 kommt der geschlechterspezifische Grund für die gesellschaftliche Kindererziehung und die dafür nötigen baulichen Realisierungen von Heimstätten markant zum Ausdruck:
Hunderte, Tausende, Millionen Mütter werden bei der Verwirklichung der gesellschaftlichen Erziehung für die Produktion und für ihre eigene kulturelle Entwicklung frei werden. Sie werden von der geistestötenden Hauswirtschaft und der unendlichen Zahl der kleinlichen Arbeiten, die mit der Hauserziehung der Kinder verbunden sind, befreit werden. 14 Dennoch konnte in den 20er Jahren nicht zuletzt aufgrund mangelnder infrastruktureller Einrichtungen keinerlei Rede von einer völligen staatlichen Übernahme der Kindererziehung sein. Tagesheime mussten vorläufig genügen—sie waren es, die den „neuen sozialistischen Menschen“ schaffen sollten. 15
Die neuen Ehegesetze wiederum hatten einerseits die Gleichstellung von Frau und Mann, andererseits die Schwächung der Kirche in Gesellschaftsfragen zum Ziel. Was folgte, war eine Säkularisierung der Ehe: die Scheidung wurde erleichtert, Frauen durften ihren Familiennamen auch nach Eheschließung beibehalten, Eheleute mussten nicht räumlich zusammenleben und nichteheliche Kinder wurden mit ehelichen gleichgestellt; ferner wurde europaweit erstmalig die Abtreibung straffrei gestellt, wohingegen Aufklärung und Verhütung
13 Vgl. Kappeler (2003), 28; Harwin (1996), 5; Moon (1997), 134.
14 Bucharin/Preobraschenskij (1985), 406f.
15 Vgl. Harwin (1996), 6.
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vernachlässigt wurden. 16 Insgesamt gesehen, bekam Russland unter der Federführung von Alexandra Kollontai das liberalste Familienrecht Europas.
Die familienpolitischen Reformen waren allerdings nicht sehr populär. Auf der einen Seite stand eine Minderheit von Aktivistinnen und Reformern, die gegen die traditionelle Familie auftrat. Auf der anderen Seite jedoch stand eine ungleich größere Mehrheit, die sich vor allem aus dem bäuerlichen Milieu rekrutierte und die familienpolitischen Reformen nicht wohlwollend aufnahm. So wurde die juristische Scheidungserleichterung von der Mehrzahl sowjetischer Frauen als Freibrief zum Umgehen väterlicher Pflichten beklagt—Väter, so einer der Vorwürfe, könnten von nun an ihre Familien leichter verlassen. 17 Dies hatte eine wichtige Konsequenz: während die Bolschewiki in den 1920ern noch die „liberale“, von feministischen Ideen beeinflusste Familienpolitik unterstützten, mussten sie danach einen Ausgleich mit den „konservativen“ und bäuerlichen Familienvorstellungen eingehen: in den 1930ern kam es zu einer ‚Rückbesinnung’ in Richtung einer Protektion der Familie. 18 Auftrieb für eine konservative familienpolitische Wende lieferten ebenso demographische und damit verbunden volkswirtschaftliche Entwicklungen, die selbst wiederum teilweise Ausfluss von vorangegangener Familienpolitik waren: Turin weist für Moskau im Zeitraum von 1921 bis 1929 auf einen mehr als sechsfachen Anstieg an Abtreibungen bei gleichzeitigem Rückgang der Geburtenrate hin. 19 Wie einige Forscherinnen
16 Vgl. Kappeler (2003), 28; Kerblay (1998), 96; Schröder, Hans-Henning in: Torke, Historisches Lexikon der Sowjetunion (1993) s.v. Familie, 84.
17 Vgl. Kappeler (2003), 28.
18 Vgl. Kerblay (1998), 95f.
19 Der Berechnung liegen 5.7 Abtreibungen bei 36.3 schwangeren Frauen pro 1000 Frauen im Jahr 1921 und 35.2 Abtreibungen bei 56.9 schwangeren Frauen pro 1000 Frauen zugrunde.
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festhalten, belege diese Tendenz die Armutsfalle für Mütter—sie führe das Auseinanderklaffen von Rechtsnorm und Rechtswirklichkeit vor Augen. 20
Ferner ist ein konstanter Anstieg für die dazwischen liegenden Jahre zu beobachten. Vgl. Turin (1944), Table 7, 18.
20 Vgl. Harwin (1996), 9.
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Die Ära Stalin
Familienpolitik unter Stalin war einerseits paradox, da Familienverbände gewaltsam aufgelöst wurden und der Staat gleichzeitig eine konservative und protektionistische Familienpolitik verfolgte. Andererseits sollte für weite Teile dieser Periode anstelle von verharmlosend klingender Familienpolitik eher von Massenmord und Terror gesprochen werden. Eine der ersten Angriffe auf die traditionelle bäuerliche Familie waren die Zwangskollektivierungen von bäuerlichem Privatbesitz. Großfamilien verloren so ihre Oberhäupter und Arbeiterinnen und Arbeiter. Traditionelle Strukturen der bäuerlichen Großfamilie wurden weitgehend zerstört. Im Zuge dieser Kollektivierungen wurden ebenfalls Tausende von groß- und mittelbäuerlichen Familien als Kulaken 21 deportiert und vernichtet. Zwar wurde mit dem Kolchosgesetz von 1935 ein Ausgleich mit den bäuerlichen Familien gesucht, durch das jeder Familie wieder ein kleines Stück Land und ein wenig Vieh als Privatbesitz zugestanden wurde. Allerdings blieb der Typus der Kernfamilie fortan auch am Land bestehen. Dies entwickelte sich sogar zum Trend—um 1970 bestanden lediglich 16 Prozent der sowjetischen Familien aus drei Generationen. 22
Wie der Ausgleich von 1935 bereits anklingen lässt, kann die Familienpolitik dieser Periode nur vor dem Hintergrund der Industrialisierung nachvollzogen werden. Und dafür bedurfte es zweier Faktoren: (a) stabile Familienverhältnisse und (b) viele Kinder, die als künftige Arbeiterinnen und Arbeiter respektive als Soldaten die Nation aufbauen sollten. Aus diesem Grund und ebenso aufgrund der nach wie vor rückläufigen Geburtenzahlen, wurden 1936 restriktive Familiengesetze erlassen, wodurch die Abtreibung erneut unter Strafe gestellt wurde und die Ehescheidung durch Erhöhung von Abgabegebühren und durch
21 Zu den Gruppen, die zu den Kulaken gezählt wurden, vgl. Schröder, Hans-Henning in: Torke, Historisches Lexikon der Sowjetunion (1993) s.v. Kulak, 16.
22 Vgl. Kerblay (1998), 98f., 101, 113.
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vermehrte Bürokratie erschwert wurde. 23 Ebenso versuchte der Staat besonders über den Komsomol, der parteilichen Jugendorganisation, die Kinder zum Ausspitzeln ihrer Eltern zu bringen. 24 Die Familie wurde in diesen Zeiten genauester Kontrolle durch den Staat ausgesetzt. Alte, patriarchal geprägte Familienstrukturen wurden durch forcierte Kollektivierung, Industrialisierung und Urbanisierung zusehends in den Hintergrund gedrängt. Das Phänomen der in der Industrie arbeitenden Frau, die sich gleichzeitig um die Familie kümmern musste, änderte sich nicht. Im Gegenteil, es wurde zum Ausdruck der bedeutenden Veränderungen für die sowjetische Familie. 25 Klaus Mehnert, ein deutscher Korrespondent in Moskau, notiert Folgendes dazu:
Außer durch die Berufstätigkeit der Frau war die Sowjetfamilie vor allem durch den staatlichen Terror, der willkürlich jeden Menschen treffen konnte, bedroht. Er zwang die Familienmitglieder zur Vorsicht im Gespräch selbst im engsten Kreis; wie leicht konnte man durch Kindermund verraten werden! 26
In dieser Zeit kam ebenfalls ein gesellschaftliches Bindeglied zwischen Staat und Familie immer deutlicher zum Tragen—das Kollektiv. Das Kollektiv, eine sozioökonomische Organisationseinheit, bestimmte die Formen des Privaten und der Familie, da zwischen Familie und Staat keine unabhängigen Einrichtungen, wie Verbände und Gruppen, existierten. 27 Die Familie sollte zum „sozialistischem Mikrokosmos“ 28 werden. Iskra Schwarcz bringt die stalinistische Familienpolitik anschaulich auf den Punkt:
23 Vgl. Schwarcz (2003), 38; Harwin (1996), 17f.; Mehnert (1961), 64-66.
24 Vgl. Harwin (1996), 16.
25 Vgl. Mawdsley (²2003), 49.
26 Mehnert (1961), 76.
27 Vgl. Schwarcz (2003), 36.
28 Vgl. Schwarcz (2003), 36.
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Die Familie wurde wieder als Grundlage des Staats anerkannt und die Frauenpolitik als Familienpolitik aufgefasst und betrieben. Die sozialistische Familie sollte sich tüchtig reproduzieren. Um dies zu erreichen und um das Alltagsleben der arbeitenden Frauen zu erleichtern, sah der Staat Unterstützung für kinderreiche Familien vor und richtete zahlreiche neue Kinderkrippen und Kindergärten ein. 29
Im „Großen Vaterländischen Krieg“ wurde die Familie für den Dienst an der Nation propagandistisch in Szene gesetzt. Zum einen wurden die Familiengesetze 1944 erneut verschärft—so wurden eine Ledigensteuer eingeführt und die Scheidung durch Mehrkosten und vermehrte Bürokratie verschärft. 30 Zum anderen wurden pro-natalistische, also Geburten fördernde Maßnahmen wie die Verleihung von Mutterschaftsabzeichen an Mütter mit mehr als fünf Kindern beschlossen; die höchste Auszeichnung war diejenige der „Mutter Heldin“ für Frauen mit zehn und mehr Kindern. 31 In der Kriegspropaganda wurde die Nation allegorisch zur Mutter stilisiert 32 , die es gemeinsam mit ihren Kindern zu verteidigen galt. Aufgrund der millionenfachen Verluste sowjetischer Männer im II. Weltkrieg wurde die Familie in vielen Fällen auf die Mutter als Alleinerzieherin reduziert. Sergej Schwedow macht in diesem Zusammenhang auf die Familiendarstellungen in Schulfibeln aufmerksam, in denen die jeweiligen Väter durch ‚Vater’ Stalin, ersetzt wurden, dessen Pose nach 1953 Lenin übernahm. 33
Auch bei der Darstellung der sowjetischen Familie hat sich mit der Zeit ein Stereotyp herausgebildet. Sehr häufig ist diese Familie unvollständig: Es gibt keinen Vater (er ist im
29 Schwarcz (2003), 37
30 Vgl. Schröder, Hans-Henning, in: Torke (1993), Historisches Lexikon der Sowjetunion (1993) s.v. Familie, 85.
31 Vgl. Moon (1997), 135; Harwin (1996), 20.
32 Vgl. Schwarcz (2003), 39.
33 Vgl. Schwedow (1993), 32f., 36f.
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Krieg gefallen, auf einer langen Dienstreise oder ständig mit Arbeit im Auftrag des Vaterlandes befaßt). Im Prinzip wird er nicht besonders gebraucht, denn die Hauptfigur ist, wie könnte es anders sein, die Mutter. […] Die Familie ohne Vater war keine Ausnahme. War der Vater vorhanden, so spielte er eine eher unwichtige, zuweilen nur symbolische Rolle. […] „Der weise Blick Stalins ist voller väterlicher Zärtlichkeit, und das Mutterherz schöpft Hoffnung.“ 34 Familie aus kindlicher Sicht wurde also auf die Mutter fokussiert. In übertragenem Sinne diente die Mutter als Personifikation der sowjetischen Nation. Die Ära Stalin bedeutete für die sowjetische Familie tiefgehende Einschnitte und Veränderungen. Ebenso mussten Frauen Rückschläge hinnehmen. Letztlich fasste der Personenkult um Stalin selbst in der Familie Fuß.
34 Schwedow (1993), 36. Ab dem zweiten Auslassungszeichen ebd., 37.
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Entstalinisierung und Stagnation (1953-1985)
Unter Chruschtschow (1953-1964) wurde weiterhin eine Familien stärkende Politik betrieben. Allerdings hatte diese einen deutlich sozialeren Charakter als unter Stalin. So wurden Häuser-und Wohnungsbauprogramme realisiert, ein Mindestlohnniveau und Mindestpensionen gesetzlich garantiert; Schwangeren wurde Karenzurlaub zwischen 77 und 112 Tagen Dauer gewährt und die Abtreibung wurde 1955 wieder legalisiert—die Legalisierung der Abtreibung wurde allerdings keineswegs von einer öffentlichen Diskussion begleitet. 35 Die pro-natalistische Familienpolitik stand allerdings mit der weiterhin forcierten Inklusion von Frauen in den Arbeitsmarkt im Widerspruch. Es mangelte auch an öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die ohnehin meist von schlechtem Ruf waren. 36 Immerhin machten Frauen bereits 1970 einundfünfzig Prozent der Arbeitskräfte in der UdSSR aus—zum Vergleich lag dieser Prozentsatz im Jahr 1922 bei fünfundzwanzig. 37 Unschwer sind die Konsequenzen der oftmaligen Verquickung von Frauen- und Familienpolitik zu sehen, die von der Partei nicht mehr in den Griff bekommen wurden. Die Auswirkungen der weiblichen Doppelbelastung von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung konnten kurzfristig—allerdings zu einem hohen Preis—abgefedert werden: Durch das für Frauen herabgesetzte Pensionsantrittsalter konnten immer mehr Großmütter im Haushalt ihrer Töchter oder Schwiegertöchter mithelfen. So wurde die Babuschka im Haushalt und in der Kindererziehung zu einer immer wichtigeren sozialen Institution—und zu einem Muttersubstitut. Viele Männer hingegen arbeiteten auch nach ihrer Pensionierung noch
35 Vgl. Westen (1966), 190; Harwin (1996), 25; Schwarcz (2003), 41.
36 Vgl. Harwin (1996), 29; Hansson/Liden (1989), 85f.
37 Vgl. Schröder, Hans-Hennings, in: Torke (1993), Historisches Lesikon der Sowjetunion (1993) s.v. Familie, 85; Harwin (1996), 34.
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freiwillig weiter, da sich die Väter nie richtig in die Familie integrieren konnten. 38 Rasch zeigt sich, dass traditionelle weibliche Geschlechterrollen von Mütterlichkeit und von Hausfrausein in ein breites gesellschaftliches Selbstverständnis einzementiert wurden. 39 Diese Situation änderte sich auch in der Ära Breschnew (1964-1982) nicht wesentlich—selbst wenn in den 1970ern familienfreundliche Maßnahmen eingeführt wurden: eine Art von Kindergeld wurde nun ausbezahlt und neue Tagesstätten für Kinder wurden eingerichtet; diese zwaren zum Teil um einiges besser als im Westen, reichten jedoch bei weitem nicht aus. 40 Ferner fand die Einelternfamilie immer dichtere Verbreitung. Ebenso war die private Zeit für die Familie gegenüber jener für die Arbeit und die Verpflichtungen für das Kollektiv nachrangig, wie Klaus Mehnert belegt:
Zudem haben sie [die Familie] weniger Zeit für einander als in unserem Teil der Welt. Da in „freiwilligem“ Arbeitseinsatz - inner- wie außerhalb des eigenen Betriebes - regelmäßig Überstunden geleistet werden müssen, überdies an jeden zahlreiche zusätzliche Anforderungen - Betriebsversammlungen, Sitzungen, Vorbereitung der politischen Feiertage - gestellt werden, trifft sich die Familie gewöhnlich erst am späten Abend. Es ist mir immer wieder begegnet, daß Bekannte, wenn sie mich zum Abend einluden, mir auf die Frage, wann ich kommen sollte, die Antwort gaben: „Möglichst nicht vor halb elf, damit wir auch zu Hause sind.“ 41 Zentrale Probleme früherer Familienpolitik blieben aufrecht und verschärften sich sogar: Die Geburtenrate sank aufgrund der hohen Erwerbstätigkeit und des Bildungsniveaus unter den Frauen weiterhin; gleichzeitig schnellte die Abtreibungsquote in die Höhe und erreichte in den 1970er und 80er Jahren den Weltrekord, als auf 100 Geburten 200 Schwangerschaftsabbrüche
38 Vgl. Schwarcz (2003), 42; Mehnert (1961), 73f.
39 Vgl. Hansson/Liden (1989); Semenova (2002), 271.
40 Vgl. Harwin (1996), 40f.; Kerblay (1998), 127.
41 Mehnert (1961), 71.
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kamen. 42 Eine Ursache für diese gefährliche und zugleich sozial wenig akzeptierte Variante der Geburtenkontrolle lag auch im qualitativen als auch quantitativen Mangel an Verhütungsmitteln in der UdSSR. Dies wird auch einheitlich von den 1978 heimlich befragten Moskauer Frauen bestätigt. 43 In diesen Interviews, geführt von zwei schwedischen Journalistinnen, dominiert das Thema der weiblichen Doppelbelastung von öffentlicher Arbeit, Haushalt und Familie:
Wenn die Frau irgend etwas erreichen will, dann muß sie die Familie verlassen. Hier heißt es, entweder - oder. Es ist schon schwierig, eine ganz gewöhnliche Arbeit mit der Familie zu vereinbaren. Es stimmt, daß bei uns fast alle Frauen berufstätig sind, aber sie arbeiten nur für den Lohn und weil sie müssen. Ich z.B., ich werde arbeiten, bestenfalls sieben bis acht Stunden am Tag, und die gesamte übrige Zeit wird draufgehen, um den Jungen zu pflegen und den Haushalt zu machen. Im großen und ganzen kann ich mit keiner Freizeit rechnen. 44 So wurde die ‚Frauenfrage’ von der Sowjetpolitik als gelöst erklärt ohne jedoch die Geschlechterungleichheit aufzuheben. 45 Frauen arbeiteten von nun an auch außerhalb der Familie—das musste in den Augen vieler Genossen genügen. Die Doppelbelastung für Frauen wurde von Seiten der offiziellen Politik nicht berücksichtigt:
Meiner Ansicht nach ist Gleichheit [zwischen Frau und Mann] dann vorhanden, wenn die Frauen wirklich frei sind. Das ist echte Gleichheit. Die Gleichheit bei uns heute kann ich nicht anerkennen. Die Frau ist wirklich frei, wenn der Mann die schwerste Last trägt und wenn sie sich selbst verwirklichen kann und sich selbst verstehen lernt. […] Außerdem glaube ich, daß, als bei
42 Vgl. Schwarcz (2003), 44; Harwin (1996), 35.
43 Vgl. Hansson/Liden (1989), 32f., 77-79, 91f., 122, 130-132, 162.
44 Hansson/Liden (1989), 46.
45 Vgl. Kreisky (1996), 11.
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uns die Frauen befreit wurden, es eigentlich eher um die Befreiung des Mannes von der Familie ging. Die Männer bekamen weniger Pflichten und das ist keine Gleichstellung. 46
46 Hansson/Liden (1989), 38f.
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1985-1989
In den späten Jahren der UdSSR sollte die langjährig praktizierte Politik der Durchleuchtung des Privatlebens ihre Wirkungen auf die Familie zeigen. Familie wurde häufig nicht mehr als Zelle, als Mikrokosmos des sozialistischen Staates verstanden, sondern als Rückzugsort für die einzelnen vor dem Staat. 47 In der Familie konnte letztlich leichter, wenngleich auch nicht gefahrlos, gegen Staat und Öffentlichkeit politisiert werden. Es wäre sogar nicht verfehlt von einem Antagonismus zwischen dem sozialistischem Staatsapparat und der Familie zu sprechen. Genau das Gegenteil von dem war eingetroffen, was durch Familienpolitik an sich hätte vermieden werden sollen: So erzeugte die Glorifizierung des Kollektivs am Ende ihr Gegenteil: den Rückzug in die Familie und eine Aufwertung des Zuhauses. 48 Dem entsprach auch das Bild der „Kuckucksmutter“, das in den Medien der späten 1980er Jahre auftauchte: Die „Kuckucksmutter“ übergab das eigene Kind staatlichen Erziehungsinstitutionen, um sich voll und ganz der eigenen Karriere zu widmen. 49 Das Kuckuckssymbol reflektierte die Rückbesinnung auf häusliche Mutterpflichten und die traditionellen Familienwerte. Die Kritik der „Kuckucksmutter“ berücksichtigte jedoch nicht, dass die staatlich ‚verordnete’ Geschlechtergleichberechtigung—durch die die Frauen auf den Arbeitsmarkt gedrängt wurden—nicht stets dem individuellen Ausdruck von Selbstverwirklichung entsprach; im Gegenteil, viele Frauen mussten arbeiten gehen, um die Lebenskosten für ihre Familien aufzubringen. 50
Aus diesem Hintergrund können die Aufwertung von Familie und die Skepsis gegenüber westlichen feministischen Politiken nach der Auflösung der UdSSR verstanden werden:
47 Vgl. Heindl/Höslinger-Finck/Liebhart (2002), 498.
48 Kerblay (1998), 130.
49 Vgl. Harwin (1996), 70.
50 Vgl. Cartwright (2000), 2.
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„Freiheit“ wurde assoziiert mit der Freiheit, auch eine traditionelle weibliche oder männliche Identität ausleben zu können - unbehindert durch den sozialistischen oder auch jeden anderen Staat. 51 Der Hang zur Rückbesinnung auf die Familie lässt sich auch in Michail Gorbatschows Buch Perestroika erkennen. In diesem widmet der Autor einen gesamten Abschnitt der Familie und den Frauen. Dies zeigt nicht nur die zentrale Stellung von Familie für die Politik von Glasnost und Perestroika, sondern führt die sowjetische Gleichsetzung von Familien- und Frauenpolitik auf ein Neues vor Augen. Gorbatschow bestätigte und antizipierte mit seinem Buch einen breiteren Diskurs über Familie und Idealisierung weiblicher Rollenbilder: […] in den Jahren unserer schwierigen und heroischen Geschichte haben wir es versäumt, den besonderen Rechten und Bedürfnissen der Frauen, die mit ihrer Rolle als Mutter und Hausfrau und ihrer unerlässlichen erzieherischen Funktion zusammenhängen, genügend Beachtung zu schenken. Heute engagieren sich die Frauen in der wissenschaftlichen Forschung, arbeiten auf Baustellen und im Dienstleistungssektor und sind schöpferisch tätig und haben daher nicht mehr genügend Zeit, um ihren täglichen Pflichten zu Hause nachzukommen - dem Haushalt, der Erziehung der Kinder und der Schaffung einer familiären Atmosphäre. Wir haben erkannt, daß viele unserer Probleme - im Verhalten vieler Kinder und Jugendlicher, in unserer Moral, der Kultur und der Produktion - zum Teil durch die Lockerung der familiären Bindungen und die Vernachlässigung der familiären Verantwortung verursacht werden. Dies ist ein paradoxes Ergebnis unseres ernsthaften und politisch gerechtfertigten Wunsches, die Frau dem Mann in allen Bereichen gleichzustellen. 52
51 Kreisky (1996), 12.
52 Gorbatschow (1989), 147.
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Schlusswort
Sowjetische Familienpolitik war nie einheitlich. Stellte die erste Phase der 20er Jahre zwar eine „liberale“ Wende dar, so reichte deren kurze Zeit jedoch nicht aus, um Rechtsnormen mit Rechts- und sozialen Wirklichkeiten in Übereinstimmung zu bringen. Engels´ Familienkonzepte erwiesen sich als praxisferne Utopien. Generell ist für die UdSSR von einer äußerst aktiven Familienpolitik mit dem Ziel der gesellschaftlichen Umgestaltung zu sprechen. Besonders die Politik Stalins machte die anfänglich „liberale“ Familienpolitik durch autoritäre Eingriffe vollends zunichte. Auch wenn die nachfolgenden Familienpolitiken um einiges „liberaler“ waren, so blieben auch diese in ihrer Grundstruktur autoritär. Die Familie wurde zum Rückzugsort vom Staat und nicht zum „Staat im Staate“, dem sozialistischen Mikrokosmos. Selbst wenn realsozialistische Familienpolitik Vorteile für das Individuum bedeutete, was sie oftmals eindeutig tat, so blieben der Hintergrund vom Primat der Gesellschaft über das Individuum und das autoritäre Staatsgefüge stets markant. Mittlerweile ist Realsozialismus politisch desavouiert. Dennoch könnten manche Ansätze realsozialistischer Familienpolitik auch heute noch ernsthaft diskutiert werden—wenngleich unter anderen Bedingungen und Vorzeichen.
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Literatur
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Kappeler, Andreas (2003), „Frauen in Russland 1860-1930“, in: Wakounig, Marija, Hrsg. (2003), Die gläserne Decke. Frauen in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa im 20. Jahrhundert. Studien-Verlag (Querschnitte 11): Innsbruck, 12-32. Kaser, Karl (1995), Familie und Verwandtschaft auf dem Balkan. Analyse einer untergehenden Kultur. Böhlau Verlag: Wien et al.
21
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Oliver Haag, 2004, Die Geschichte der Sowjetischen Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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