4. Da mir mittlerweile der Text in der originalen Fassung vorliegt kann die Fußnote 84 auf Seite 25 folgendermaßen ergänzt werden : Vgl. Schwarze,
Uwe : Altersicherung im Geflecht finanzmarktpolitischer Interessen -oder staatliche Regulierung von Finanzdienstleistungen als Aufgabe der Sozialpolitik ?, S. 9 f und 26 f.
Die dazugehörige Literaturangabe auf Seite 60 müsste Schwarze, Uwe : Altersicherung im Geflecht finanzmarktpolitischer Interessen - oder staatliche Regulierung von Finanzdienstleistungen als Aufgabe der Sozialpolitik ?. Empirische Befunde für die Soziale Arbeit. Hildesheim, Fachhochschule, Antrittsvorlesung, 2005 lauten.
5. Es ist ferner zu ergänzen, dass die auf Seite 35 beschriebenen AKP-Staaten u.U. nicht nur wegen ihres besonderen Entwicklungsbedarfs mit der EU assoziiert sind, sonder auch z.T. wegen ihrer historischen Verflechtungen mit einzelnen MS der EU. Vertiefend ist in diesem Zusammenhang vor allem auf die Seiten 151 f des nachstehenden Buches hinzuweisen : Benedikt, Clemens : Diskursive Konstruktion Europas. Migration und Entwicklungspolitik im Prozess der Europäisierung. Frankfurt am Main : Brandes & Apsel, 2004.
6. Die Überlegungen zur politischen Verwendung der demographischen Entwicklung auf den Seiten 49 und 50 können durch folgende Texte untermauert werden : Statistisches Bundesamt (Hrsg.) : Pressekonferenz „Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum Jahr 2050“ am 6. Juni in Berlin. Statement von Präsident Johann Hahlen. Wiesbaden : Eigenverlag, 2003
sowie Bosbach, Gerd : Die modernen Kaffeesatzleser. In : Frankfurter Rundschau, 22.02.2004.
Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die mich durch konstruktive Kritik, anregende kontroverse Diskussionen oder neue Denkanstöße bei der Arbeit begleiten haben und hoffe, dass die Arbeit zum weiteren Studium der Thematik genutzt werden kann.
Wintersemester 2004/2005
Diplomarbeit zu dem Thema :
abgegeben am 31.01.2005
von : Gernot Eisermann
Stüvestraße 13b
31141 Hildesheim
Mtk.Nr. 355496
Erstgutachterin : Frau Prof. Uta Granitzka (PrüferInnenNr. : 0010)
Zweitgutachter : Herr Diplom Sozialarbeiter Ralf Dorn (PrüferInnenNr. : 0007)
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Die Grafik auf dem Deckblatt ist entnommen aus : Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) : Sozial-Kompass EUROPA, S. 184
Gernot Eisermann Seite II 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Gliederung
Abk ürzungsverzeichnis V
1. Einleitung
1.1. Motivation 1
1.2. Vorgehensweise und Zielsetzung 2
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Europäische Integration 6
2.2. Profession Soziale Arbeit 8
2.3. Sozialpolitik 9
2.4. Sozialrecht 12
2.5. Sozialstaat 14
2.6. Sozialverwaltung 15
3. Aspekte
3.1. Die nationalstaatliche Ebene 17
3.1.1. Sozialpolitik in der BRD 17
3.1.2. Die Soziale Arbeit in der BRD 23
3.2. Die supranationale Ebene 26
3.2.1. Organe der EU und andere Akteure europäischer Sozialpolitik 26
3.2.1.1. Europäische Kommission 28
3.2.1.2. Europäischer Rat 31
3.2.1.3. Rat der Europäischen Union 32
3.2.1.4. Europäisches Parlament 34
3.2.1.5. Europäischer Gerichtshof 36
3.2.1.6. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss 38
3.2.1.7. Ausschuss der Regionen 38
3.2.1.8. Sozialpartner 39
3.2.2. Sozialpolitik in der EU 40
3.2.3. Die Soziale Arbeit in der EU 46
Gernot Eisermann Seite III 31 01 2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
49 4. Resümee
52 5. Prognose
56 Quellenverzeichnis
62 Anhang
Gernot Eisermann Seite IV 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
a.a.O. = am angegebenen Ort Abs. = Absatz AdR = Ausschuss der Regionen AKP-Staaten = bestimmte Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik Art. = Artikel AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz BAföG = Bundesausbildungsförderungsgesetz BAU INT = Studienbaustein interkulturelle und internationale Arbeit BRD = Bundesrepublik Deutschland BSHG = Bundessozialhilfegesetz BSP = Bruttosozialprodukt BVerfG = Bundesverfassungsgericht bzw. = beziehungsweise CEEP = European Centre of Enterprises with Public
DBSH = Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit DIN EN ISO = Deutsche Industrie Norm Europäische Norm
Internationaler Standart für Organisationen Dr. = Doktor EAA = Einheitliche Europäische Akte EG = Europäische Gemeinschaft EGB = Europäischer Gewerkschaftsbund ehem. = ehemals einschl. = einschließlich e.V. = eingetragener Verein EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention EMU = economic and monetary union (Wirtschafts- und
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
engl. = englisch EP = Europäisches Parlament ER = Europäischer Rat ESVP = Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik etc. = et cetera (und die übrigen) EU = Europäische Union EuGH = Europäischer Gerichtshof EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWSA = Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss EZB = Europäische Zentralbank f = folgende ff = fortfolgende franz. = französisch GASP = Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GEI = Gericht Erster Instanz GG = Grundgesetz ggf. = gegebenenfalls H3 = Handlungsform 3 (Handlungsformen in Organisationen und im Gemeinwesen) Hrsg. = Herausgeber i.d.R. = in der Regel IFSW = International Federation of Social Work (Internationale Föderation der Sozialen Arbeit) insb. = insbesondere L1 = Lernbereich 1 (Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession) L2 = Lernbereich 2 (rechtliche und administrative Grundlagen der Sozialen Arbeit) m.E.n. = meines Ermessens nach m.M.n. = meiner Meinung nach MS = Mitgliedstaaten Mtk. = Matrikel
Gernot Eisermann Seite VI 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
NGO = non-governmental organisation (Nichtregierungsorganisation) Nr. = Nummer o. S. = ohne Seite o.T. = ohne Titel PL = Prüfungsleistung Prof. = Professor S. = Seite SGB = Sozialgesetzbuch SGB I = Sozialgesetzbuch I (allgemeiner Teil) SGB II = Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) SGB V = Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung) SGB VI = Sozialgesetzbuch VI (gesetzliche Rentenversicherung) SGB XII = Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) sic! = wirklich so! SL = Studienleistung SP REHA = Schwerpunkt Sonderpädagogik und Rehabilitation TEN = Transeuropäische Netze TNC = transnational corporation (transnationales Unternehmen) u.a. = unter anderem u.s.w. = und so weiter u.U. = unter Umständen UNICE = Union des Industries de la Communauté européenne (Europäische Vereinigung der Arbeitgeberverbände) vgl. = vergleiche WTO = World Trade Organisation (Welthandelsorganisation) z.B. = zum Beispiel z.T. = zum Teil z.Zt. = zur Zeit
Gernot Eisermann Seite VII 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
1.1.Motivation
Da ich in meinem Hauptstudium neben dem Studienschwerpunkt Sonderpädagogik und Rehabilitation (SP REHA) den Studienbaustein interkulturelle und internationale Soziale Arbeit (BAU INT) gewählt habe und mich bereits das gesamte Studium intensiv mit sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen 1 Themen auf der inter- bzw. supranationalen Ebene beschäftige, lag es nah auch im Diplom ein Thema zu wählen, dass über die nationalstaatlich eingegrenzte Sicht hinausreicht. Ferner habe ich mich im Studium vor allem mit den Lernbereichen Soziale Arbeit als Wissenschaft und Profession (L1) und rechtliche und administrative Grundlagen der Sozialen Arbeit (L2) beschäftigt und konnte so mein Thema weiter eingrenzen auf Fragestellungen bezüglich (der Konstituierung) der Profession unter besonderer Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen. Auf Grund der von mir favorisierten Handlungsformen in Organisationen und im Gemeinwesen (H3), bei denen ich u.a. praxisnah in Berührung mit gesellschaftlichen und politischen Grundlagen gekommen bin, habe ich mich für ein möglichst politisch aktuelles Thema entschlossen, auch wenn dabei die Problematik entsteht, dass nicht abgeschlossene Entwicklungen in ihren konkreten Auswirkungen z.T. nur prognostiziert werden können. 2
Aus meinem bisherigem Studium hat sich also das Thema der Diplomarbeit, Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit in Deutschland, ergeben. Diese konkrete Wahl wurde getroffen, da m.M.n. zu beobachten ist, dass viele Fragestellungen nicht mehr auf nationalstaatlicher Ebene gelöst werden können und daher ein Souveränitätszuwachs der supranationalen Ebene naheliegend ist. „Alle bisherigen theoretischen Bemühungen zum Verständnis der Sozial- und Wohlfahrtsstaatlichkeit setzen den Nationalstaat als entscheidend voraus. Die jüngste und vielleicht nachhaltigste Herausforderung des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements resultieren jedoch aus länderübergreifenden Entwicklungen : der Globalisierung der Finanzmärkte, der Verschärfung der Standortkonkurrenz unter den Staaten, der europäischen Einigung und - last but not
1 Die Bezeichnungen sozialarbeiterisch und sozialpädagogisch werden ebenso wie die Titel
SozialarbeiterIn bzw. SozialpädagogIn im Folgenden, trotz ihrer unterschiedlichen
Entstehungsgeschichte, weitgehend synonym verwendet.
2 Diese Orientierung während meines Studiums hat sich auch in der Wahl meiner Seminare, Projekte
und Praktika, sowie in der Auswahl der Prüfungs- (PL) und Studienleistungen (SL) niedergeschlagen.
Gernot Eisermann Seite 1 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
least - dem Zusammenbruch des Ostblockes.“ 3 Eine Auseinandersetzung mit dieser Ebene wird also in Zukunft noch wichtiger sein als sie bereits heutzutage ist. Die Soziale Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist mittlerweile in vielfältiger Hinsicht durch Rahmenbedingungen und sozialpolitische Impulse von der europäischen Ebene beeinflusst. Ebenso wirken sich auch sozialpolitische Veränderungen in Deutschland auf die Europäische Union (EU) aus. 4 Diese wechselseitigen Wirkungen sind nicht statisch, sondern verändern sich vor allem durch den Prozess des Zusammenwachsens der einzelnen Mitgliedstaaten (MS) der EU stetig. Am Beispiel Deutschlands sollen im Folgenden die einschlägigen Änderungen näher bestimmt und weitere Entwicklungen vorsichtig prognostiziert werden.
Obwohl dieser Entwicklungsgang nicht neu ist, liegen, wie Peter Schäfer, der mit den Studienschwerpunkten Sozialmanagement und Sozialadministration am Institut für Sozialpädagogik an der Universität Lüneburg lehrt, feststellt, „[…] kaum gesättigte Theoriebestände in den jeweiligen Disziplinen über den europäischen Integrationsprozeß [sic!] im Bereich von Sozialpolitik und Sozialer Arbeit […]“ 5 [Hervorhebungen vom Autor geändert] vor. Diese Feststellung bildet den Kern der Motivation dieser Arbeit, sich näher mit den Auswirkungen dieses Prozesses zu beschäftigen. Das Thema ist sehr aktuell, da gerade zu dieser Zeit sich die EU nicht nur durch die größte Erweiterung in ihrer Geschichte quantitativ verändert hat, sondern auch - u.a. durch die Etablierung einer gemeinsamen Europäischen Verfassung 6 - (die Möglichkeit) zu einer schwerwiegenden qualitativen Veränderung vorliegt. Diese wird voraussichtlich stark in die Souveränität der einzelnen Nationalstaaten eingreifen und so auch Rahmenbedingungen der Profession Soziale Arbeit in diesen verändern.
1.2. Vorgehensweise und Zielsetzung
Diese Ausarbeitung beginnt, nach der konkreteren Zielformulierung (1.2.) mit der Definition der Begriffe Europäische Integration, Profession Soziale Arbeit, Sozialpolitik, Sozialrecht, Sozialstaat und Sozialverwaltung (2.). Wobei jeweils
3 Kaufmann, Franz-Xaver : Herausforderungen des Sozialstaates, S. 11
4 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 8 f
5 Ebenda, S. 24
6 Vgl. Arens, Roman : EU-Verfassung unterzeichnet, o. S. Gernot Eisermann Seite 2 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
insbesondere Bezug auf das Verständnis in Deutschland genommen und meist auch anhand des Beispiels der BRD gearbeitet wird. Diese Reihenfolge wurde gewählt, da zunächst der Titel der Diplomarbeit hinsichtlich seiner Intention durch die ersten beiden Definitionen deutlicher werden soll. Die Weiteren Definitionen wurden so angeordnet, da die Legislative der Sozialpolitik das Sozialrecht schafft, der rechtlich festgeschriebene Sozialstaat als Sonderform des Sozialrechtes betrachtet werden kann und die Sozialverwaltung auf der Grundlage des Sozialrechtes arbeitet. Also gewissermaßen bei jeder Definition auf Ergebnisse aus der vorherigen zurückgegriffen wird.
Anschließend folgt eine Vorstellung relevanter Aspekte der aktuellen Sozialpolitik und ihre Auswirkungen auf die Soziale Arbeit sowohl auf der nationalen (3.1.) als auch auf der supranationalen Ebene (3.2.). Wobei bei der supranationalen Ebene auch für die Sozialpolitik wichtige Organe der EU und andere bedeutende europäische Akteure vorgestellt werden (3.2.1.).
Der Einfachheit halber werden dabei im Folgenden vier verschiedene Ebenen des möglichen politischen Handelns unterschieden. Dies sind die lokale bzw. regionale Ebene, die nationale, die supranationale und die globale Ebene. Die Reduzierung auf diese vier Ebenen ist weitgehend willkürlich, da viele weitere bestimmt werden könnten, ist aber in der einschlägigen Literatur nicht unüblich und wird auch von anderen Autoren gleichermaßen vollzogen. 7 Zwischen allen Ebenen gibt es Interaktionsmöglichkeiten.
Diese Arbeit konzentriert sich auf die Auswirkungen der supranationalen auf die nationale Ebene. Von den anderen Ebenen wird weitgehend abstrahiert, obwohl diese natürlich auch Auswirkungen auf die behandelten Ebenen haben. Eine detailliertere Einbeziehung dieser würde aber den Rahmen dieser Arbeit überschreiten. Dabei wird bei der nationalen Ebene, wie bereits geschildert, anhand des Beispiels Deutschland gearbeitet; mit der supranationalen Ebene ist die EU gemeint. Die Reihenfolge, in der die beiden Ebenen behandelt werden, wurde gewählt, da einerseits anzunehmen ist, dass die nationalstaatliche Ebene bekannter ist als die
7 Vgl. Petmesidou, Maria : Employment and labor market policies in South Europe. In : Kohli, Martin
und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 73 Gernot Eisermann Seite 3 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
supranationale, und andererseits bei ihr z.Zt. bereits eine konkretere Ausdifferenzierung vorliegt.
Anschließend werden die Beziehungen zwischen den Ebenen konkretisiert und ein Resümee bezüglich der Fragestellung, wie sich der Integrationsprozess auf die Soziale Arbeit der BRD auswirkt, gezogen (4.). Mit einer vorsichtigen Prognose für die zukünftige Entwicklung (5.) wird diese Arbeit abgeschlossen.
Der Schwerpunkt dieser Betrachtung liegt auf den diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen und ihrer Ausgestaltung. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da die Soziale Arbeit an der Schnittstelle zu anderen Professionen, so etwa der Juristerei, zu verorten ist. Außerdem sind m.E.n. sowohl für sie selber, als auch für die Sozialverwaltung, mit der die Soziale Arbeit eng zusammen arbeitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen fundamental. Horst Bossong, Professor für Sozialverwaltung an der Universität Duisburg-Essen, schreibt in dem Zusammenhang in seinem Buch über die Sozialverwaltung : „Indes zeigt sich, allemal in der alltäglichen Praxis, dass an [Sozial-]Verwaltung selbst diejenigen nicht vorbeikommen, die sich ideologisch
Gernot Eisermann Seite 4 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
motiviert jedweder Kooperation versagen wollen : Sozialstaat ist eben immer auch Verwaltungsstaat.“ 8 Und ebendiese Verwaltung ist ferner wiederum auch bei jeglicher ihrer Handlungen an Recht und Gesetz gebunden. 9 Ob SozialarbeiterInnen also ohne jegliche Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen effektiv arbeiten können, ist zu bezweifeln.
Bei dieser Diplomarbeit handelt es sich um eine Literaturarbeit, bei der versucht wird den gegenwärtigen Wissensstand in der einschlägigen Literatur darzulegen und zu verknüpfen, um mehr über die Funktionsweisen und das Zustandekommen europäischer Sozialpolitik zu erfahren. Dadurch können gegenwärtige Entwicklungsprozesse, wie etwa die Etablierung und Ausprägung der Europäischen Verfassung, besser insb. bezüglich ihrer Auswirkungen auf das Arbeitsfeld von SozialarbeiterInnen eingeordnet werden.
Bei diesem Vorgehen wird lediglich auf deutsch- bzw. englischsprachige Literatur zurückgegriffen. Die deutsche Sprache wurde dabei gewählt, da die meisten relevanten Publikationen zu diesem Themenschwerpunkt naheliegenderweise in ihr verfasst sind. Ferner ist aber auch die englische Sprache relevant, da sie als „super central language“ zur deutschen fungiert und andererseits als „world language“ bezeichnet werden kann, in der die meisten (wissenschaftlichen) Ideen ausgetauscht werden. 10
Bei dieser Arbeit kommt vor allem dem Buch „Europäische Integration und Soziale Arbeit“ von Peter Schäfer eine zentrale Bedeutung zu. Als Orientierung zum wissenschaftlichen Arbeiten dient insbesondere „Lern- und Arbeitstechniken für pädagogische Studiengänge“ von Friedrich Rost, Akademischer Rat am Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie an der Freien Universität Berlin.
Im Folgenden wird, der Lesbarkeit halber, vorwiegend die maskuline Form benutzt. Mit diesem Vorgehen soll niemand diskriminiert werden und es ist i.d.R. selbstverständlich auch der feminine Genus gemeint.
8 Bossong, Horst : Sozialverwaltung, S. 10
9 Vgl. ebenda, S. 83 sowie Art. 20 Abs. 3 GG
10 Vgl. Swaan, Abram de : The language constellation of the European Union. In : Kohli, Martin und
Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 170 ff und 177 f Gernot Eisermann Seite 5 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
2.1. Europäische Integration
Da der Integrationsbegriff vor allem auch in der (Migrations-)Soziologie genutzt wird, muss sein Verständnis präzisiert werden, um so auch zum besseren Verständnis der Europäischen Integration beizutragen. Dies ist hilfreich, obwohl die Europäische Integration auf einer anderen Ebene stattfindet und Staaten zum direkten Gegenstand hat, im Gegensatz etwa zur Integration von Migranten, Menschen mit einer Behinderung etc..
In der Soziologie wird in diesem Zusammenhang insb. der zentrale Begriff der Assimilation in vielfältiger Weise und zum Teil widersprüchlich verwendet. An dieser Stelle muss es genügen beispielhaft nur drei bedeutende (historische) Vertreter anzuführen. So hat etwa Ronald Taft in seinem Stufenmodell der Assimilation von 1957 die reine Anpassung einer Einheit an die andere als monistische Assimilation bezeichnet, während er die wechselseitige Angleichung mit interaktionistische und das nebeneinander Existieren mit pluralistische Assimilation betitelt. Samuel N. Eisenstadt wiederum verwendet in seinem 1954 erschienenem Buch „The Absorption of Immigrants“ den Begriff Absorption und beschreibt ihn - vereinfacht dargestelltanalog der interaktionistischen Assimilation von Ronald Taft und des hier genutzten Integrationsbegriffes. 11 Auch Dominique Schnapper deutet den selben Prozess an, betitelt ihn aber in seinem Artikel für die European Sociology Association mit dem Begriff „assimilation“. 12
Diese Integration, in der (mindestens) zwei Einheiten etwas gemeinsames Neues erschaffen, soll hier einerseits gegen eine enger verstandene Assimilation und andererseits einer pluralistischen Koexistenz abgrenzet werden. Während der Begriff der Assimilation weitgehend mit „[...] Angleichung [oder] Anpassung [...]“ 13 synonym zu gebrauchen ist, „[...] scheint sich in der Diskussion um I[ntegration] [...] ein Konsens herausgebildet zu haben, der I[ntegration] nicht mehr als unterwerfende Anpassung (Assimilation) versteht, sondern als einen eher dialogischen Weg wechselseitiger Durchdringung [...]“ 14 . Eine pluralistische Koexistenz hingegen
11 Vgl. Treibel, Annette : Migration in modernen Gesellschaften, S. 84 ff
12 Vgl. Schnapper, Dominique : European sociology or a sociology of Europeans ?. In : Kohli, Martin
und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 185
13 Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.) : Duden, S. 88
14 Iben, Gerd : Integration, In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) :
Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 488 Gernot Eisermann Seite 6 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
bezeichnet - analog der pluralistischen Assimilation von Ronald Taft -, einen Zustand bei dem mindestens zwei Einheiten nebeneinander bestehen.
Der Begriff Europäische Integration wird i.d.R. nicht eigenständig definiert, sondern lediglich beschreibend für den (bisherigen) Prozess des engeren Zusammenwachsens der einzelnen MS der EU genutzt. 15 Hermann Schwengel, Direktor des Instituts für Soziologie der Albert-Ludwigs-Universität, bezeichnet diesen Prozess als eine Verähnlichung der einzelnen Nationalstaaten und präzisiert : „Verähnlichung beschreibt einen eigenständigen Korridor zwischen der unwahrscheinlichen Entstehung eines europäischen Bundesstaates, in dem die Prozesse des nation building gewissermaßen eine Etage höher nachgebildet würde, und einer besseren sozialökonomischen Freihandelszone, in der pluralistische Unionsstrukturen mit nationalstaatlicher Souveränität und differenzierter Weltmarktkonkurrenz koexistieren.“ 16 Wahrscheinliches Resultat der Europäischen Integration kann demnach nicht ein europäischer Nationalstaat sein, welcher die bisherigen ablöst und auf der nächst höheren Ebene neu kreiert, sondern nur ein supranationales Gebilde, das allerdings weitreichende Souveränitäten von den MS übertragen bekommt. Eine Orientierung der einzelnen MS an den Erfahrungen jeweiliger anderer und gemeinsame Bemühungen zur Überwindung gleicher oder ähnlicher Probleme werden demnach in der EU in Zukunft zunehmen. 17
Bei dieser Definition wird deutlich, dass sich bei der Europäischen Integration nicht einzelne MS anderen anschließen, sondern die MS gemeinsam auf einer höheren Ebene etwas Neues schaffen, nämlich die supranationale EU. Diese neune Einheit ist allerdings bereits in Ansätzen vorhanden. Die Bildung „[...] einer [vollkommen] neuen Einheit heißt dagegen Konstitution.“ 18 Durch die Europäische Integration werden also vereinfacht ausgedrückt die MS in die ökonomische Wirtschaftsunion integriert und dabei diese durch die politische Sphäre ergänzt. Die EU ist, da diese Entwicklung bereits im Gange ist, mittlerweile mehr als eine reine
15 Vgl. exemplarisch Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005,
S. 513 ff
16 Schwengel, Hermann : Globalisierung mit europäischem Gesicht, S. 192 f
17 Vgl. ebenda, a.a.O.
18 Ebenda, S. 83 Gernot Eisermann Seite 7 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Freihandelszone. 19 Dieser Prozess ist allerdings nicht determiniert, das Entstehen einer Sozialunion also nur eine unter anderen Zukunftsprognosen.
Dabei sollte kritisch hinterfragt werden, ob sich alle Entwicklungen innerhalb der EU unter der oben genannten Präzisierung des Begriffs der Integration subsummieren lassen. Der im Rahmen der letzten Erweiterung getroffene Entschluss, die neuen MS zur Übernahme des bereits beschlossenen Primär- und abgeleiteten Rechts, des acquis communautaire (gemeinschaftlicher Besitzstand) 20 , zu verpflichten, kann nur schwer diesem Integrationsbegriff zugeordnet werden, sondern scheint eher Assimilationswünsche widerzuspiegeln.
Zum anderen wird vor allem von Personen mit konservativen Überzeugungen gefragt, ob der Prozess der Europäischen Integration, der rückblickend als Verähnlichung beschrieben wurde, auch mit der Ratifizierung der Europäischen Verfassung noch als solche zu bezeichnen ist oder doch tendenziell Ansätze des nation building beinhaltet.
2.2. Profession Soziale Arbeit
Angelehnt an Einträgen in einschlägigen Fachlexika 21 kann Soziale Arbeit folgender Maßen beschrieben werden : Sie ist die Disziplin, Wissenschaft und Profession, die mit konkreten sozialen Problemen und der Organisation ihrer Lösungen beschäftigt ist. 22 Dabei sind unter sozialen Problemen, solche zu verstehen, die zwischen einer (marginalisierten) Gruppe oder einem (marginalisierten) Individuum und dem sie umgebenden gesellschaftlichem Umfeld herrschen und dessen Auswirkungen die Teilhabe der Gruppe bzw. des Individuums am gesellschaftlichen Leben einschränken oder zu gefährden drohen.
19 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 122
20 Vgl. Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 519
21 Vgl. Rauschenbach, Thomas und Züchner, Ivo : Sozialarbeit/Sozialpädagogik. In : Deutscher
Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) : Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 842 ff,
Staub-Bernasconi, Silvia : Soziale Arbeit. In : Stimmer, Franz (Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik
und der Sozialarbeit, S. 619 ff und Staub-Bernasconi, Silvia : Soziale Arbeit als
Menschenrechtsprofession. In : Stimmer, Franz (Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der
Sozialarbeit, S. 626 ff
22 Vgl. Paulini, Christa : Berufliche Identität in der Sozialen Arbeit. In : Deutscher Bundesverband für
Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 2/2003, S. 31 Gernot Eisermann Seite 8 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Die Soziale Arbeit kann sich bei der Lösung sozialer Probleme einer Vielzahl von Theorien und - daraus folgend - einer Vielzahl von Methoden bedienen. 23 Diese lassen sich grob in klientenzentrierte-, Gruppen- und Gemeinwesenarbeit gliedern. 24 Dabei kann sowohl am Verhalten der (marginalisierten) Gruppe bzw. des (marginalisierten) Individuums als auch an den vorherrschenden Verhältnissen des umgebenden gesellschaftlichen Umfelds angesetzt werden. 25 Diese beiden Ansätze konkretisieren sich in der praktischen Arbeit etwa im doppelten Mandat. 26
Der Beobachtungsschwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Profession Soziale Arbeit. Also dem der Wissenschaft und Disziplin zugeordnetem Berufsfeld, in dem theoretische fundierte Erkenntnisse in praktische Arbeitsabläufe einfließen. Dabei wird an dieser Stelle weitgehend davon abstrahiert, dass der Prozess der Professionalisierung in der Sozialen Arbeit, vor allem konkretisiert in der Organisation in einem Berufsverband und der allgemeinen Akzeptanz einheitlicher ethischer Werte, in der BRD noch nicht abgeschlossen ist und einige Autoren sie daher lediglich als neue bzw. Semi-Profession bezeichnen. 27
Auch die recht weite Definition der International Federation of Social Work (IFSW) lässt verschiedne Professionsverständnisse zu. 28
2.3. Sozialpolitik
Der im deutschen Sprachraum verwendete Begriff der Sozialpolitik hat in andere europäische Sprachen übersetzt - z.B. social policy (engl.) oder politique sociale (franz.) - eine weitere oder engere Bedeutung. 29
23 Vgl. Engelke, Ernst : Soziale Arbeit als Wissenschaft, S. 120
24 Vgl. Staub-Bernasconi, Silvia : Soziale Arbeit. In : Stimmer, Franz (Hrsg.) : Lexikon der
Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 622
25 Vgl. Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.) : Blätter zur Berufskunde, S. 9
26 Vgl. Boogaart, Hilde van den und Rosenhagen, Günter : Doppeltes Mandat. In : Stimmer, Franz
(Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 151 und Merten, Roland (Hrsg.) : Hat
die Soziale Arbeit ein politisches Mandat ?, S. 160 ff
27 Vgl. Schilling, Johannes : Soziale Arbeit S. 332 ff
28 Vgl. Engelke, Ernst : Die Wissenschaft Soziale Arbeit, S. 297 ff und 454 f
29 Vgl. auch in Bezug auf den gesamten Unterpunkt Bellermann, Martin : Sozialpolitik. In : Stimmer,
Franz (Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 690 ff, Schäfer, Dieter :
Sozialpolitik. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) : Fachlexikon der
sozialen Arbeit, S. 903 f und Schulte, Bernd : Sozialpolitik, europäische. In : Deutscher Verein für
öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) : Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 905 f Gernot Eisermann Seite 9 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Auch in Deutschland wird ja nach politischer Weltanschauung der Begriff entweder im ursprünglichen aus der Industriellen Revolution entstammenden Sinn einer Kompensation von Problemen, die aus der Lohnarbeit resultieren, verstanden oder auch auf andere soziale Gruppen ausgeweitet und dabei von der zeitlichen Komponente abstrahiert. Generell gesagt neigen Vertreter konservativer oder liberaler Positionen eher zur erstgenannten Begriffsbestimmung und verstehen Sozialpolitik lediglich als Hilfe in akuten Notlagen, während vor allem aus sozialdemokratischer Sicht Sozialpolitik immer auch gesellschaftliche Umverteilung beinhaltet.
Auch auf der europäischen Ebene des politischen Handelns lässt sich keine einheitliche Definition erkennen, aus der hervorgeht, welche konkreten Handlungsfelder die Sozialpolitik hat. 30
Bei dieser Arbeit soll der Begriff analog des weiteren Verständnisses angewendet werden und neben den staatlichen Interventionen, insb. durch die sozialen Sicherungssysteme, auch unternehmerische Bemühungen einschließen. Seine praktische Konkretisierung wirkt sich daher nicht nur auf den Bereich der Erwerbsarbeit, sondern auch auf die Bereiche Wohnen, Erziehung, Bildung und Gesundheit etc. aus.
Je nach gesellschaftlichem Kräfteverhältnis haben sich in den verschiedenen europäischen Nationalstaaten unterschiedliche Sozialpolitiken und daraus resultierende unterschiedliche Systeme der sozialen Sicherung entwickelt. Analog zu den Arbeitsrechten 31 lassen sich diese, angelehnt an Gösta Esping-Andersen Professor an der Pompeu Fabra Universität in Barcelona, in drei Kategorien zusammenfassen. 32
30 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 49
31 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.) : Sozial-Kompass
EUROPA, S. 150 ff
32 Andere Autoren verwenden z.T. andere Kategorisierungen. Vgl. exemplarisch Korpi, Walter : class,
gender and inequality. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 57 und
62 ff Gernot Eisermann Seite 10 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Zum einen das liberale System, bei dem der Staat sich weitest gehend zurückhält und dem Markt die Regulation überlässt. Bei diesem, in Europa vor allem in Großbritannien ausgeprägte Modell, hat sich eine überwiegend verbandlich-privates Wohlfahrtswesen entwickelt.
Das u.a. in der BRD, Italien, Frankreich und den Niederlanden ausgeprägte konservative System zeichnet sich durch eine stärkere Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen dem ebenfalls verbandlich-privatem Wohlfahrtswesen und dem Staat aus, der ein ausgebautes Netz öffentlicher Sozialleitungen bereithält. Dieses Modell wird auch als (neo-)korporatistisch charakterisiert, obgleich es auch Positionen gibt, die diese Bezeichnung aus historischen Überlegungen als unzutreffend ansehen. 33
Das dritte System ist in den nordischen Ländern, also u.a. Schweden, Norwegen und Dänemark ausgeprägt und kann als sozialdemokratisch bezeichnet werden. Dort sind die staatlichen Sozialleistungen am weitesten ausgebaut. Sie sind überwiegend steuerfinanziert und werden als beitrags- und einkommensunabhängige Grundsicherung ausgezahlt.
(Das targeted model, bei dem nahezu ausschließlich eine zielgerichtete Umverteilung von reichen zu ärmeren Bevölkerungsgruppen stattfindet, ist an dieser Stelle nur am Rande zu erwähnen, da es in Europa in dieser Form nicht praktiziert wird.) 34
Vor allem seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes und des Mitte der 90er Jahre erneut einsetzenden Schubs der ökonomischen Globalisierung sind alle diese sozialen Sicherungssysteme in die Kritik geraten. In den meisten MS der EU wird zum einen versucht staatliche Leistungen einzuschränken und zum anderen (auch) die Unternehmer zu entlasten. Im Gegenzug wird verstärkt ehrenamtliches Engagement, Selbsthilfe und private Absicherung eingefordert. Die Soziale Arbeit ist daher verstärkt in die Aufmerksamkeit und unter (ökonomischen) Druck geraten, sowie insb. gefordert Klienten zu vertreten, die diesen neuen Herausforderungen nicht gewachsen sind.
Ausführlicher wird auf diesen Sachverhalt in den Unterpunkten 3.1.1. und 3.1.2. sowie 3.2.2. und 3.2.3. eingegangen.
33 Vgl. Schwengel, Hermann : Globalisierung mit europäischem Gesicht, S. 100
34 Vgl. auch Palme, Joakim : Will Social Europe work ?. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.)
: Will Europe work ?, S. 44 Gernot Eisermann Seite 11 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Das System in der BRD zeichnet sich spezifisch auch dadurch aus, dass Verwaltungseinheiten der lokalen/regionalen Ebene (Kommunen) für die Ausführung der Sozialpolitik zuständig sind, aber vor allem beim Bund, also der nationale Ebene, die Gesetzgebungskompetenz liegt. Gemäß des Grundgesetzes muss den Gemeinden dabei „[...] das Recht gewährt sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ 35 . Demnach ist die lokale/regionale Ebene bei der Realisierung von Sozialpolitik insbesondere bezüglich der Organisation und Planung mit einer Reihe fundamentaler Hoheitsrechte ausgestattet. Auf Grund von Finanzknappheit erfüllen die Verwaltungseinheiten dieser Ebene allerdings meist nur die vom der nationalen Ebene erteilten Pflichtaufgaben und büßen einen großen Teil ihres Gestaltungsspielraumes ein. Vor allem Angebote, die von den Klienten nicht individuell einklagbar sind, wie in vielen Fällen zum Beispiel Beratungsstellen oder Jugendhilfeangebote, werden daher i.d.R. nicht mehr in dem Maße finanziert, wie früher. 36
2.4. Sozialrecht
Das Sozialrecht ist nicht mit den Sozialen Rechten zu verwechseln, die im SGB I Paragraphen drei bis zehn aufgezählt sind. 37 Diese sind dort als Übersicht für die Bürger angeführt und es lässt sich aus ihnen kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe an der staatlichen sozialen Förderung oder sozialen Sicherung ableiten. Sie sind lediglich Hilfsnormen, welche die Anspruchs- und Grundsatznormen der besonderen Bücher des SGB ergänzen. In § 1 Abs. 1 SGB I ist präzisiert, dass sie „[...] dazu beitragen [sollen], ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere
35 Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG
36 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 39 f
37 Vgl. in Bezug auf den gesamten Unterpunkt, soweit nicht anders angegeben Lauer, Hubertus :
Sozialrecht. In : Stimmer, Franz (Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 696 ff
und Sauer, Jürgen : Sozialrecht. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) :
Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 909 f Gernot Eisermann Seite 12 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe abzuwenden oder auszugleichen.“
Im GG der BRD hingegen finden sich, abgesehen vom Sozialstaatsgebot, aufgrund seines liberalen Grundrechtsverständnisses keine weiteren Leistungs- oder Teilhaberechte für diesen Bereich. Das GG beinhaltet teleologisch betrachtet nämlich in erster Linie Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. 38
Auf der supranationalen Ebene lassen sich weitgehend analoge Reglungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union finden. 39
Der hier verwendete Begriff des Sozialrecht ist in der deutschen Rechtsordnung nicht feststehend allgemein definiert. Es lassen sich vielmehr drei verschiedene Begriffsverständnisse erkennen.
Das engste ist ein rein formelles Verständnis, demzufolge umfasst Sozialrecht ausschließlich das im SGB zusammengefasste Recht inklusive seiner in § 68 SGB I aufgezählter besonderer Teile.
Das entwicklungsgeschichtliche Verständnis umschließt alle Reglungen, die zu dem System der sozialen Sicherung gehören, wie es sich aus den Reaktionen auf die Industrielle Revolution in Deutschland entwickelt hat. 40 In der Literatur wird dieses System der sozialen Sicherung standardmäßig in Sozialversicherung, soziale Entschädigung, soziale Förderung und soziale Hilfe unterschieden. 41 Zum Teil wird die soziale Förderung dabei unter den sozialen Hilfe subsummiert. 42 Das weiteste Verständnis von Sozialrecht ist ein sozialpolitisches, bei dem Sozialrecht als das Rechtsgebiet verstanden wird, „[...] in dem sich der sozialpolitisch gewollte Ausgleich von Einkommen und Chancen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und auch innerhalb derselben in besonderer Weise und mit dem Ziel vollzieht, soziale Gerechtigkeit herzustellen und soziale
38 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) : Grundrechte, S. 14
39 Vgl. Busse, Angela : Soziale Recht. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge
(Hrsg.) : Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 865
40 Diese Entwicklung soll hiermit nicht monokausal erklärt werden, sondern es soll lediglich eine
zeitlich Festlegung ihres Beginns erfolgen.
41 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 32 sowie Beck-Texte (Hrsg.) :
Sozialgesetzbuch, S. XVII ff
42 Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.) : The Social System and Social
Work, S. 11 f Gernot Eisermann Seite 13 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Sicherungen zu garantieren.“ 43 Diese Definition umschließt also neben dem SGB und seinen besonderen Teilen u.a. auch zivil- bzw. arbeitsrechtliche Reglungen.
Trotz eines mehrheitlich engeren Verständnisses wird im Folgenden letztgenannte Definition verwendet, insb. da sie am ehesten mit dem gewählten Verständnis von Sozialpolitik korreliert.
Dieser Wahl spricht nicht entgegen, dass die Leistungshöhe erbrachter Sozialleistungen, durch Gestaltungsspielräume der gewährenden Kommunen, z.T. differiert. 44 Unterschiedliche Leistungshöhen stehen weder einem gewolltem Einkommens- bzw. Chancenausgleich, noch sozialer Gerechtigkeit entgegen, da auch davon auszugehen ist, dass etwa Lebenshaltungskosten örtlich divergieren. Diese Differenzen sind auch mit dem Grundgesetz vereinbar, da der Bund, abgeleitet aus den Artikeln 72 und 106, lediglich gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen soll und keine gleichen. 45
2.5. Sozialstaat
Als Sozialstaat ist ein Nationalstaat zu verstehen, der sich zum Ziel gesetzt hat die Verwirklichung der Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Sicherheit anzustreben. 46 Während im internationalem Sprachgebrauch die jeweiligen Begriffe für Sozialstaat bzw. Wohlfahrtsstaat meist synonym verwendet werden, wird in der deutschen Sprache der Wohlfahrtsstaat oft als umfangreicher definiert. 47 Auf diese Differenzierung wird in dieser Arbeit nicht tiefer eingegangen.
Die BRD hat in ihrem Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) festgeschrieben und es durch Art. 79 Abs. 3 GG zum unveränderlichen Staatsziel erklärt. Es ist zwar nicht inhaltlich konkretisiert, bindet den Gesetzgeber aber
43 Sauer, Jürgen : Sozialrecht. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) :
Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 909 f
44 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 26
45 Vgl. ebenda, S. 38
46 Vgl. auch in Bezug auf den gesamten Unterpunkt Ebsen, Ingwer : Sozialstaatsprinzip. In :
Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge (Hrsg.) : Fachlexikon der sozialen Arbeit,
S. 911 f sowie Boogaart, Hilde van den und Rosenhagen, Günter : Sozialstaat. In : Stimmer, Franz
(Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 703 und Boogaart, Hilde van den und
Rosenhagen, Günter: Sozialstaatsprinzip. In : Stimmer, Franz (Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik
und der Sozialarbeit, S. 703 f
47 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 199 Gernot Eisermann Seite 14 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
dennoch die Erreichung sozialer Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit und sozialen Ausgleiches anzustreben. Insbesondere aufgrund der kaum vorgegebene Art und Umfangs der Sozialstaatlichkeit leiteten sich aus diesem keine direkten Leistungsansprüche der Bürger gegen den Staat ab. Vielmehr muss jeweils von der Sozialpolitik definiert werden, was unter sozialer Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit bzw. sozialem Ausgleich genau zu verstehen ist. Lediglich in Verbindung mit der in Art. 1 GG vorgeschriebenen Menschenwürde bzw. dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG lässt sich ableiten, dass der Staat zumindest diese beiden Mindeststandards gewährleisten muss. Dieses Handlungsgebot wird nicht nur durch das Subsidiaritätsprinzip, welches dem Bund trotz seiner Letztverantwortlichkeit vorschreibt nur aktiv zu werden, wenn er dadurch nicht kompetenten untergeordneten Einheiten ihre Arbeit entzieht, sondern wiederum durch ungenaue Definitionen erschwert. So ist auch in diesem Zusammenhang jegliches staatliche Handeln wieder abhängig von den politischen Festlegungen, was etwa ein menschenwürdiges (sozioökonomisches) Existenzminimum ist. 48 Die z.T. spannungsvolle Beziehung zwischen den garantierten Freiheitsrechten (insb. Art. 2 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) - der vereinfacht zusammengefasst darin besteht die Freiheiten eines Einzelnen einzuschränken, um Vorteilsnahmen zu Schaden anderer zu vermeiden, ohne zu viel Zwang auszuübensoll im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im sozialen Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG) entschärft werden und reguliert staatliche Handlungen. 49
2.6. Sozialverwaltung
„Sozialverwaltung ist die von öffentlichen Verwaltungsträgern prioritär und programmatisch auf die Ausgestaltung der Sozialpolitik bezogene
Verwaltungstätigkeit. Sie umfasst alle diejenigen staatlichen und nicht-staatlichen Verwaltungsträger, die von ihrer gesetzlich definierten Aufgabenstellung her mit der Gestaltung des Sozialrechts befasst sind, soweit es sich hierbei nicht um Aufgaben der Gesetzgebung und Rechtsprechung handelt.“ 50 Ihr Handlungsfokus liegt demnach auf allen Leistungen und Pflichten, die sich letzten Endes aus dem
48 Vgl. Bossong, Horst : Sozialverwaltung, S. 13 ff
49 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) : Grundrechte, S. 22
50 Ebenda, S. 34 Gernot Eisermann Seite 15 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Sozialstaatsprinzip ergeben 51 und es können nicht nur staatliche Träger Teil dieser Verwaltung sein, sondern auch freie oder gemeinnützige, die gesetzlich dazu (subsidiär) beauftragt wurden. Sie ist, wie bereits erwähnt, als Teil der Exekutiveder ausführenden Gewalt im Staat - gemäß der Staatsstrukturprinzipien in Art. 20 Abs. 3 GG bei jeglicher ihrer Handlungen an gesetzliche Grundlagen gebunden.
Analog zu dieser Definition der Sozialverwaltung auf der nationalen Ebene Deutschlands ist Sozialverwaltung auch auf der supranationalen Ebene zu verstehen.
51 Vgl. Boogaart, Hilde van den und Rosenhagen, Günter : Sozialadministration. In : Stimmer, Franz
(Hrsg.) : Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 611 Gernot Eisermann Seite 16 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
3.1. Die nationalstaatliche Ebene
Im Folgenden werden zunächst relevante Aspekte der aktuellen Sozialpolitik in der BRD, im Bezug auf das hier vorherrschende (neo-)korporatistische Modell der sozialen Sicherung, vorgestellt. Anschließend werden gegenwärtige
Entwicklungsprozesse nachvollzogen (3.1.1.). Dabei können die Aspekte aus Platzgründen nicht abschließend thematisiert werden.
Anschließend werden die daraus resultierenden Veränderungen für die Profession Soziale Arbeit in Deutschland beschrieben (3.1.2.). An dieser Stelle noch schwerpunktmäßig bezogen auf die nationalstaatliche Ebene des politischen Handelns, um später diese von Auswirkungen der supranationalen Ebene unterscheiden zu können.
3.1.1. Sozialpolitik in der BRD
In Deutschland hat sich historisch ein System der sozialen Sicherung entwickelt, bei dem Modelle der Sozialversicherung im Vordergrund stehen. Sie sind vor allem vom finanziellen Umfang her quantitativ wesentlich bedeutender als die vorwiegend steuerfinanzierten sozialen Hilfen, Entschädigungen oder Förderungen. Daher wird z.T. auch von Deutschland als Sozialversicherungsstaat gesprochen. 52 Diese Ausprägung wird von vielen Autoren im europäischen Vergleich - innerhalb der in Punkt 2.3. vorgestellten Klassifizierungen - als Besonderheit beschriebenes. 53
Die Sozialpolitik erzeugt Sicherheitsgarantien und Freiheitsversprechungen, da sie durch materielle Existenzsicherung auch Handlungsspielräume eröffnet. Dazu muss sie in einem stetigem Aushandlungsprozess einen Kompromiss zwischen einem als ausreichend empfundenen Niveau der Sozialleistungen und einer erträglichen Höhe der in erster Linie von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlten Beiträgen finden. Diese Aushandlungen schließen sowohl Diskussionen der verschiedenen staatlichen Akteure auf den Ebenen des politischen Handelns innerhalb Deutschlands, als auch
52 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 32 f und 40
53 Vgl. ebenda, S. 25, sowie Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 126 Gernot Eisermann Seite 17 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Verhandlungen zwischen dem Staat und insb. den Trägern der freien Wohlfahrtspflege ein. 54
Der Staat ist dabei „[...] - mit gewissen paternalistischen Attitüden - politischer Entscheider, Gesetzgeber, Gewährleistungsträger und teilweise auch noch Leistungserbringer.“ 55 Die Bürger haben nur geringe direkte
Mitentscheidungskompetenzen, aber durch das Rechtsstaatsgebot (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) und die Rechtswegegarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) meist die Möglichkeit zu klagen. 56
Das Sozialsystem hat sich so ausdifferenziert, dass es verschiedene Risikodefinitionen und Gerechtigkeitsvorstellungen ermöglicht. Dabei trägt es vor allem, abgesehen von den vertikalen Umverteilungsmechanismen zwischen verschiednen Einkommensschichten innerhalb der Krankenversicherung und den steuerfinanzierten Leistungen wie Sozialhilfe, Arbeits- und Ausbildungsförderung, zur Statussicherung mittlerer Einkommensschichten bei. Zentrale
Grundvoraussetzungen für dieses System sind eine solidarische Unterstützung innerhalb der Ehe bzw. der Familie (horizontale Umverteilung) und ein Normalarbeitsverhältnis. 57 standardmäßig vorherrschendes Also ein
Arbeitsverhältnis, welches es dem Arbeitnehmer insb. in Bezug auf Umfang bzw. Arbeitsteilung innerhalb der Familie und Entlohnung ermöglicht nicht nur sich, sondern auch ggf. vorhandene Angehörige zu versorgen und soziale abzusichern. 58 Diese Arbeitsteilung innerhalb der Familie ging traditionell i.d.R. zu Lasten der Erwerbschancen für Frauen. Der Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses auch für Männer wird daher z.T. als Feminisierung ihrer Arbeitsverhältnisse bezeichnet. 59
Erfolge des deutschen Modells sind neben der kollektiven materiellen Absicherung (insb. von Mittelschichten), die individuell für eine annähernd große Gruppe in
54 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 26 ff
55 Ebenda, S. 40
56 Vgl. ebenda, S. 40 f
57 Vgl. ebenda, S. 37 ff
58 Vgl. Altvater, Elmar und Mahnkopf, Birgit : Grenzen der Globalisierung, S. 250, 335 und 537
sowie Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 216
59 Vgl. Altvater, Elmar und Mahnkopf, Birgit : Grenzen der Globalisierung, S. 328 f sowie Saraceno,
Chiara : Contradictory trends in constructing European citizenship. In : Kohli, Martin und Novak,
Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 132 Gernot Eisermann Seite 18 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
dieser Gesellschaft nicht zu erreichen gewesen wäre, die Legitimation von Umverteilungsmechanismen, eine finanzielle Unterstützung bei der Qualifizierung der Erwerbsbevölkerung, sowie eine höhere Akzeptanz des Staates. Dieser kann durch sein System der sozialen Sicherung nicht nur die Regenerierung der Arbeitskräfte der Arbeitnehmer und dadurch des Humanvermögens der Gesellschaft sowie eine Steigerung der Arbeitsproduktivität unterstützen, sondern auch, durch den Interessensausgleich zwischen gesellschaftlichen Schichten - Peter Schäfer spricht von einer Pazifikation der Klassengegensätzen 60 - sein eigenes Engagement rechtfertigen. Mit diesen Erfolgen ist auch die historische Stabilität dieses Systems der sozialen Sicherung zu erklären. Es ist zwar erst in der BRD in dem Maße gesetzlich verankert worden, hat aber seit seiner Etablierung im deutschen Kaiserreich sowohl die Weimarer Republik als auch das nationalsozialistische Dritte Reich in Grundzügen überdauert. 61
Dennoch ist der deutsche Sozialstaat, ebenso wie andere europäische Modelle der sozialen Sicherung, in die Kritik geraten. Ihm wird vor allem vorgeworfen, zu unwirtschaftlich zu sein und zu starr am Normalarbeitsverhältnis festzuhalten. 62 Dass die Kosten die Einnahmen mittlerweile überstiegen haben, wird gängigerweise multifaktoriell erklärt. Zum einen wird die Steigerung der Personalkosten betont, die gerade bei personenbezogenen Dienstleistungen, welche im sozialen Bereich häufig erbracht werden, einen Großteil der Gesamtkosten verursachen. Einige Autoren gehen davon aus, dass die BRD eine Dienstleistungslücke habe. Also allgemeiner ausgedrückt, im geschützten Sektor „[...] einschließlich des öffentlichen Sektors, der dem internationalen Wettbewerb [noch] nicht [in dem Maße] ausgesetzt ist“ 63 wie der exponierte Sektor in Deutschland verhältnismäßig wenige Personen beschäftigt sein. Diese These ist allerdings nicht unumstritten. 64 Außerdem sind die Ausgaben des Sozialsystems auch durch ein größeres finanzielles Ausmaß der Leistungen angewachsen. Exemplarisch ist insb. die Krankenversicherung anzuführen, die durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und daraus resultierendem technischen
60 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 125
61 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 41
62 Vgl. ebenda, S. 30
63 Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 210
64 Vgl. ebenda, S. 210 f Gernot Eisermann Seite 19 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Fortschritt mehr Kosten verursacht. 65 Ferner wird von einem heute höherem Anspruch der Klienten ausgegangen. Neben der Ausweitung des Versicherungssystems in den 70er Jahren und den Kosten der deutschen Vereinigung haben diese Faktoren dazu geführt, dass die Sozialleitungsquote, also der prozentuale Anteil der Sozialleitungen am Bruttosozialprodukt (BSP), deutlich gestiegen ist. Dabei werden indirekte soziale Leistungen wie Steuervergünstigungen nicht mit einbezogen. 66
(Quelle : Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In :
Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 27)
Außerdem sind die Einnahmen vor allem durch die höhere Erwerbslosenquote und die demographische Entwicklung der Bevölkerung der BRD 67 , also der prozentualen Verringerung der erwerbsfähigen Personen im Gegensatz zu Personen im Rentenbzw. Pensionsalter, zurückgegangen. Auch negative wirtschaftliche Entwicklungen, die häufig mit der Globalisierung der Weltwirtschaft erklärt werden, führen zu Finanzierungsproblemen des Staates, die sich auch auf die soziale Sicherung auswirken. Da die ökonomische Globalisierung „[...] die Ausweitung und Intensivierung des Welthandel, die Verstärkung von internationalen Kapitalbeziehungen und Arbeitsteilungen sowie die weltwirtschaftliche Integration nationaler Volkswirtschaften“ 68 umschließt und vor allem eine erhöhte Standortkonkurrenz erzeugt, ist das geringe Wachstum der deutschen Wirtschaft
65 Im Gegensatz zu dieser These vgl. Kraus, Sybille : Visionen der Sozialarbeit. In : Deutscher
Bundesverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005, S. 25
66 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 27, 30 f und 42
67 Vgl. hierzu auch die Bemerkungen im Resümee (4.).
68 Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli und
Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 42 f Gernot Eisermann Seite 20 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
nicht monokausal mit ihr erklärbar. Vielmehr sind auch nationale Faktoren, wie einzelne Fehlentscheidungen auf der Managementebene, mangelnde Innovationen von Unternehmen und Staat sowie z.T. zu geringe Flexibilität der Wirtschaftspolitik anzuführen. 69
Die verschiedenen Bereiche der sozialen Sicherung in Deutschland sind von der aktuellen Reformdiskussion auf unterschiedliche Weise betroffen. Der Übersicht halber werden hier lediglich einige kurz angesprochen. Dies sind die Krankenversicherung (maßgeblich geregelt im SGB V), die Rentenversicherung (vor allem im SGB VI beschrieben) und die (reformierte) Sozialhilfe (ehem. BSHG und heute SGB II bzw. SGB XII).
Die Krankenversicherung beinhaltet im Gegensatz zu den anderen Versicherungen im Sozialsystem der BRD nicht nur horizontale Umverteilungsmechanismen innerhalb der Ehe bzw. der Familie der versicherten Person, da i.d.R. die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert sind 70 , sondern auch vertikale Mechanismen der Umverteilung zwischen verschiedenen
Einkommensschichten in der Bevölkerung. Die vertikale Umverteilung kommt zustande, da in der Krankenversicherung das Prinzip der Bedürftigkeit gilt, Anspruchsberechtigte also weitgehend unabhängig ihres gezahlten Beitrags entsprechend ihres individuellen Bedarfs Leistungen erhalten. Eine Begrenzung der steigenden Kosten bei dieser Versicherung konnten nicht durch eine Budgetierung der Kosten bei den Ärzten erreicht werden, weil diese sich dagegen erfolgreich zu wehr gesetzt haben. So ist zur Zeit eine Privatisierung der Kosten bei gleichzeitiger Verschlechterung der Leistungen zu beobachten. Obwohl die Beiträge für die Versicherten gestiegen sind, wurden die Leistungen der Krankenversicherung eingeschränkt. Weitere Einsparungen sollen gemäß wirtschaftsliberaler Vorstellungen durch stärkeren Wettbewerb zwischen den Anbietern im stationären Bereich erreicht werden. 71
69 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 42 f
70 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) : Social Security at a glance, S. 56
71 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 34 f Gernot Eisermann Seite 21 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Bei der Rentenversicherung wird derzeit von der traditionellen Finanzierung auf ein Modell umgestellt, bei dem die Arbeitgeber entlastet werden. Während bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte die Beiträge entrichteten, gibt es jetzt in verstärktem Maße sogenannte private Zusatzversicherungen. Bei diesen werden die von den Arbeitnehmern gezahlten Beiträge durch staatliche Zuschüsse ergänzt. Die Arbeitgeber sind an diesen Zusatzversicherungen nicht direkt beteiligt. Um die Rentenversicherung weiter zu entlasten wird auch über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Reduzierung der Leistungen von einer Status- auf eine reine Grundsicherung diskutiert. 72
Die bei der Sozialhilfe besonders häufig aufgestellte Forderung die Hilfen zum Lebensunterhalt (HLU) einzuschränken, indem mehr Leistungsberechtigte in den ersten oder zweiten (staatlich subventionierten) Arbeitsmarkt vermittelt werden, ist bezüglich ihrer quantitativen Bedeutung zu hinterfragen. Zum einen da die HLU im Gegensatz zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen nur ca. ein Drittel der Sozialhilfeausgaben ausmachen und von den Betroffenen andererseits wiederum lediglich rund ein Drittel erwerbsfähig im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist. 73 Äußerungen in diese Richtung scheinen daher z.T. eher rein politisch Motiviert zu sein.
Durch die Erarbeitung des SGB II und die Integrierung des BSHG in das SGB als zwölfter Teil dieses Gesetzbuches, wurde die Bedeutung der Sozialhilfe stark verändert. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) etabliert das SGB II eine weitere unterste soziale Sicherung neben der Sozialhilfe. Die Leistungsberechtigten dieser Gesetze sind i.d.R. nicht mehr anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem SGB XII. 74 Damit geht einher, dass nicht nur unterschiedliche Standards der minimalen Grundsicherung definiert werden können, sondern auch das Spannungsfeld zwischen fördernden und fordernden Maßnahmen sich unterschiedlich entwickeln kann. 75
72 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold, Ulli
und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 33 f
73 Vgl. ebenda, S. 35 f
74 Vgl. §§ 21, 22 und 23 Abs. 2 SGB XII
75 Vgl. Nodes, Wilfried : Hartz IV ist verfassungswidrig. In : Deutscher Bundesverband für Soziale
Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005, S. 2 Gernot Eisermann Seite 22 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
3.1.2. Die Soziale Arbeit in der BRD
Diese für die BRD zentralen und konfliktreichen Entwicklungen in der Sozialpolitik wirken sich auch auf die Soziale Arbeit vor Ort aus. Dabei wird im Folgenden in erster Linie nur eine beschreibende Gegenwartsperspektive eingenommen, da eine Ermittlung der Ursachen an dieser Stelle zu weit führen würde und abschließend nicht zu leisten ist. Solche Ursachen sind m.E.n. weder monokausal noch immer linear, also ist von vielfältigen Entwicklungsanlässen auszugehen, die sich u.U. auch zirkulär gegenseitig bedingen, ohne dass immer eine initiierende Quelle im Einzelnen festgestellt werden kann. 76 Ein definitiver Anspruch auf Vollständigkeit kann demnach nicht erhoben werden.
Ferner wird aufgrund der z.T. nicht einheitlichen professionellen Identität 77 der Tätigen in diesem Beruf auf die Definition des Begriffes Profession Soziale Arbeit (2.2.) zurückgegriffen.
Adrian Adams beschreibt die Veränderungen der Sozialen Arbeit als Reaktionen des Sozialstaates auf Effekte auf der globalen Ebene des politischen Handelns. Diese haben sich demnach, durch die politischen (und ökonomischen) Verhältnisse und das System der sozialen Sicherung, in der Sozialen Arbeit konkretisiert. 78
(Quelle : Adams, Adrian : Introduction : The Challenge of Globalisation. In :Adams, Adrian;
Erath, Peter und Shardlow, Seven (Hrsg.) : Fundamentals of Social Work in Selected
76 Vgl. Foerster, Heinz von und Pörksen, Bernhard : Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners, S. 46 ff
77 Vgl. Paulini, Christa : Berufliche Identität in der Sozialen Arbeit. In : Deutscher Bundesverband für
Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 2/2003, S. 29
78 Vgl. Adams, Adrian: Introduction : The Challenge of Globalisation. In :Adams, Adrian; Erath, Peter
und Shardlow, Seven (Hrsg.) : Fundamentals of Social Work in Selected European Countries, S. 3 Gernot Eisermann Seite 23 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Selbst wenn man einer so rigorosen Kausalität der globalen Ebene nicht folgt, 79 kann die Soziale Arbeit zumindest als Konkretisierung des Systems der sozialen Sicherung, und dieses wiederum als Reaktion auf die politischen (und ökonomischen) Verhältnisses jeweils auf der nationalen Ebene des politischen Handelns verstanden werden.
Im traditionellen Sozialversicherungsstaat besteht die Aufgabe der Sozialen Arbeitinnerhalb des Spannungsfeldes des doppelten Mandates - vor allem in der Information, Beratung und Unterstützung des Klientel. Dieses schließt, je nach theoretischem Ansatz, den Versuch ein, ggf. paternalistischen Attitüden des Staates und der Leistungsträger durch Maßnahmen zur Beteiligung bzw. Aktivierung der Leitungsempfänger entgegenzuwirken. 80 Beteiligung ist dabei als reine Partizipation zu verstehen, bei der die Bürger nur noch über die tatsächliche Umsetzung von „[...] vergleichsweise konkreten Zielvorstellungen [...]“ 81 mitentschieden können, während Aktivierung, gemäß des Empowerment-Ansatzes 82 , sich auch an den Zielen dieser orientiert. Die Soziale Arbeit soll demnach also „[…] - innerhalb der gegebenen rechtlichen Normgrenzen - Respekt vor dem Eigen-Sinn klientenseitiger Lebensentwürfe wahren, deren Selbstverantwortung (auch dort, wo Lebensveränderungen in Sackgassen laufen und Lebenskurswechsel fehlschlagen) gegen institutionelle Bevormundung sichern und expertenseitige Veränderungs-, Besserungs- und Kontrollvorstellungen zumindest dort, wo sie vom Klienten nicht befürwortet werden, hintan stellen.“ 83 Dieser Ansatz ist, in Beachtung der gegebenen Möglichkeiten, m.E.n. vorzuziehen.
Die Entdifferenzierung herkömmlicher staatlicher Aufgabenbereiche, wie etwa der im SGB VI geregelten gesetzlichen Rentenversicherung, die in erster Linie nur noch
79 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 219
80 Vgl. Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Grundsatzprogramm des DBSH,
S. 6
81 Franke, Thomas : Aktivierung und Beteiligung im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“, S. 4
82 Vgl. Herriger, Norbert : Empowerment. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private Fürsorge
(Hrsg.): Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 262 f sowie Herriger, Norbert : Empowerment. In :
Stimmer, Franz (Hrsg.): Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, S. 174 ff
83 Herriger, Norbert : Empowerment. In : Stimmer, Franz (Hrsg.): Lexikon der Sozialpädagogik und
der Sozialarbeit, S. 181 Gernot Eisermann Seite 24 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
regulierend und steuernd wirkt 84 , erhöht die Notwendigkeit für die Soziale Arbeit auch eine politische Vertretung ihres Kleintel sicher zu stellen, wenn die Sicherheitsgarantien und Freiheitsversprechen der Sozialpolitik, trotz der unterschiedlichen möglichen Risikodefinitionen und Gerechtigkeitsvorstellungen, weiterhin für nahezu alle Bürger gelten sollen.
In der Praxis lassen sich demnach vier verschiedenen Arbeitsaufträge erkennen : 1. Bei den mit Sozialer Arbeit konfrontierten Individuen sollten vorhandene Ressourcen ent- bzw. aufgedeckt und die nötige (ergänzende) Hilfe mobilisiert werden.
2. Soziale Netzwerke, die ggf. schon einmal bestanden haben, sollten (neu) formiert werden, um Kräfte der Selbst- und Sozialveränderung zu bündeln. 3. Auf die einschlägigen Institutionen, also vor allem diesbezügliche Verbände, Dienstleistungsträger und die Sozialverwaltung, sollte die Soziale Arbeit einwirken, um ihrem Klientel deren Angebot zugänglich zu machen und ihm einen Einfluss auf diese Institutionen zu eröffnen.
4. Schließlich sollten Klienten auch Aktivierung zu selbstbestimmten (lokal-) politischen Einflussnahme erfahren. 85
Die häufig betonte Krise des (neo-)korporatistischen Modells und somit des deutschen Sozialstaates kann, angelehnt an die Erkenntnisse aus der Bearbeitung der Sozialpolitik Deutschlands, in verschiedene Prozesse aufgegliedert werden. Die bedeutsamsten sind die Ökonomisierung der Sozialpolitik und der professionellen Sozialen Arbeit, die Differenzierung der Arbeitsverhältnisse und des damit einhergehenden Bedeutungsverlustes des Normalarbeitsverhältnisses 86 sowie der Bedeutungsverlust traditioneller subsidiärer Hilfesysteme durch die (tertiäre) Individualisierung. Diese Entwicklungen stellen das System der Sozialen Sicherung und die Soziale Arbeit vor Herausforderungen, denen zentral meist mit den Forderungen das Sozialsystem umzubauen, die Staatsausgaben zu begrenzen und das
84 Vgl. Schwarze, Uwe : o.T., o.S.
85 Vgl. Herriger, Norbert : Empowerment. In : Stimmer, Franz (Hrsg.): Lexikon der Sozialpädagogik
und der Sozialarbeit, S. 176 ff
86 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 210 f Gernot Eisermann Seite 25 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
bürgerschaftliche ehrenamtliche Engagement zu fördern begegnet wird. 87 Abgesehen davon wird die Soziale Arbeit sich zunehmend auch Menschen widmen müssen, die mit den neuen Regelungen des Förderns und Forderns nicht zurecht kommen.
3.2. Die supranationale Ebene
Bei diesem Punkt werden zunächst die wichtigsten Akteure europäischer Sozialpolitik und die für dieses Thema entscheidenden Organe auf der supranationalen Ebene der EU vorgestellt (3.2.1.). Dabei werden wichtige Einflüsse der nationalen Ebene auf die Sozialpolitik der EU deutlich werden. Anschließend werden relevante Aspekte der aktuellen Sozialpolitik auf der supranationalen Ebene vorgestellt und gegenwärtig zu beobachtende Prozesse auf dieser beschrieben (3.2.2.).
Ferner wird zusammengefasst, welche Auswirkungen der Sozialpolitik der supranationalen Ebene sich ebenenintern auf eine europäische Soziale Arbeit ergeben bzw. ebenenübergreifend die Soziale Arbeit der jeweiligen nationalen Ebenen betreffen (3.2.3.). Dabei werden die letztgenannten im Gegensatz zu den ebeneninternen Auswirkungen auf der nationalstaatlichen Ebene, die bereits beschrieben wurden, ausgearbeitet.
An dieser Stelle werden die Auswirkungen aber noch allgemein betrachtet, ohne konkret auf das Beispiel der BRD einzugehen. Dieses folgt im Resümee (4.) dieser Arbeit.
3.2.1. Organe der EU und andere Akteure europäischer Sozialpolitik Im folgenden Teil der Arbeit werden die in diesem Zusammenhang wichtigsten Organe der Europäischen Union vorgestellt und bezüglich ihrer Aufgaben, Zusammensetzung und ihres Sitzes beschrieben. Dabei wird auch das Rechtssystem der Europäischen Union deutlich. 88 Die für den sozialen Bereich wichtigen Organe sind im Einzelnen die Europäische Kommission (3.2.1.1.), der Europäische Rat (ER) (3.2.1.2.), der Rat der Europäischen Union (3.2.1.3.), das Europäische Parlament (EP) (3.2.1.4.) und der Europäischer Gerichtshof (EuGH) (3.2.1.5.).
87 Vgl. Albers, Peter : Visionen ???. In : Deutscher Bundesverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) :
Forum Sozial 1/2005, S. 8
88 Vgl. ergänzend das Schaubild „Die Funktionsweise der Europäischen Union“ sowie eine Übersicht
der „Mitgliedsstaaten der EU“ die dem Anhang beigefügt sind. Gernot Eisermann Seite 26 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Um den Prozess der Rechtsfindung in der Sozialpolitik noch konkreter nachvollziehen zu können, wird des Weitern auf den Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (3.2.1.6.), den Ausschuss der Regionen (AdR) (3.2.1.7.) und die Sozialpartner (3.2.1.8.) eingegangen.
Organe der Europäischen Union vor der letzten Erweiterung vom 01.05.2004
Dabei wird in dieser Arbeit neben der Publikation des Europäischen Parlamentes vor allem der „Fischer Weltalmanach 2004“ als Quelle verwendet, da dieser nicht nur umfassende und präzise Beschreibungen verwendet, sondern auch nicht in der Situation ist sich selber darstellen zu müssen. Ausnahme hiervon ist der Unterpunkt 3.2.1.8.. Dort wird vor allem auf das Werk von Peter Schäfer zurückgegriffen. 89
Die Politikbereiche der EU werden drei verschiedenen Säulen zugeordnet. Die erste Säule ist die Europäische Gemeinschaft (EG), die zweite die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) und die dritte die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. 90 Während die zweite und dritte Säule der EU
89 Die genaue Fundstelle wird bei dem jeweiligen Unterpunkt angezeigt.
90 Vgl. Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1087 ff Gernot Eisermann Seite 27 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
(noch) in nationalstaatlicher Verantwortung liegen, wird die erste Säule supranational von der EU geregelt.
Soziale Arbeit und Sozialpolitik sind zwar schwerpunktmäßig in der ersten, also supranational verantworteten, Säule zu verorten, aber dort meist nur im Zusammenhang mit Beschäftigungspolitik direkter Gegenstand des Handelns der EU. Allerdings sind auch die beiden anderen Säulen nicht folgenlos für die Soziale Arbeit, da auch andere Politikbereiche soziale Themen am Rande behandeln. 91
(Quelle : Europäische Kommission (Hrsg.) : Wie funktioniert die Europäische Union ?, S. 5)
Bei Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa, im Folgenden kurz Europäische Verfassung genannt, wird eine so strikte Trennung zwischen den Säulen wohl nicht mehr aufrecht erhalten werden. 92
3.2.1.1. Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist vor allem ein Exekutivorgan, welches insb. gegenüber dem Europäischen Rat - und demgemäss den Regierungen der einzelnen
91 Vgl. Niedersächsisches Landesamt für politische Bildung (Hrsg.) : Sag Ja zu Europa, o. S. und
Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 13 ff und 77
92 Vgl. Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 513 ff Gernot Eisermann Seite 28 31.01.2005
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MS - unabhängig sein soll. 93 Daher ist sie lediglich dem Europäischen Parlament zu Rechenschaft verpflichtet. 94 Seit dem 01.05.2004 entsendet jeder der 25 MS einen Kommissar. Diese Kommissare sind einzelnen Ressorts zugeordnet, können Beschlüsse aber nur mit der Stimmenmehrheit aller Kimmissionsmitglieder treffen. Im Falle des Inkrafttretens der Europäischen Verfassung soll die Anzahl der Kommissare ab 2014 auf zwei Drittel der Anzahl der MS reduziert werden. Ein Rotationssystem soll weiterhin für eine gerechte Vertretung aller MS sorgen. 95
Die Europäische Kommission hat fünf Hauptaufgabenfelder. Zum einen, die Vorbereitung von Gesetzen, da nur sie ein Initiativrecht hat. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union können also erst nach einer solchen Vorarbeit selber im Gesetzgebungsverfahren tätig werden. Allerdings steht es beiden frei der Kommission diesbezüglich Vorschläge zu machen. Bei dieser Arbeit müssen die Grundsätze der europäischen Subsidiarität, die nicht vollkommen mit der deutschen gleichgesetzt werden kann 96 , und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Gesetze sind also nur zu Erlassen, wenn die Regelung des betroffenen Sachverhaltes nicht auf der Ebene der Nationalstaaten geschehen kann und sie nicht über das zur Regelung nötigen Maß hinausreichen. Des weiteren führt die Kommission, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ausschüssen, in denen auch Personen aus einzelnen Ministerien der MS vertreten sind, die Gesetze der EU aus. Dazu werden zum einen Durchführungsverordnungen erlassen und zum anderen besondere Rahmen- oder Aktionsprogramme beschlossen. Diese haben in der Vergangenheit etwa die Bereiche Bildung, Forschung bzw. Kultur betroffen.
Auch für der Verwaltung der Geld der EU ist die Europäische Kommission verantwortlich. Sie entwirft den Haushaltsplan und führt ihn, wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat, aus. Z. Zt. werden etwa 80 Prozent der Haushaltsmittel
93 Vgl. hierzu und für den gesamten weiteren Unterpunkt, soweit nicht anders angegeben, Baratta,
Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1102 ff sowie Europäisches Parlament
(Hrsg.) : Europa 2003, S. 47 ff
94 Vgl. Hannemann, Uta und Rademacher, Anja : Frauenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft -
Nutzen oder Schaden ?, S. 4 ff
95 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 18
96 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 181 Gernot Eisermann Seite 29 31.01.2005
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direkt an einzelne MS transferiert. Diese sind dann mit der Aufgabe betraut, es den jeweiligen Empfangsberechtigten zukommen zu lassen.
Ferner ist die Kommission mit der Überwachung der EU Verträge betraut. Sie wird daher auch als „Hüterin der Verträge“ 97 bezeichnet. Bei Verstößen von MS kann sie gegen diese am Europäischen Gerichtshof klagen. Bei Verstößen von Einzelnen, etwa Unternehmen etc., kann sie Bußgelder verhängen, da sie auch oberste Kartellbehörde ist.
Abschließende ist es ihre Aufgabe, die EU bei Verhandlungen mit internationalen Organisationen (z.B. der WTO) oder mit Drittstaaten zu vertreten. So bereitet sie Beitrittsverhandlungen vor, schließt mit Mandat des Europäischen Rates Verträge mit Drittstaaten und ist zuständig für Hilfs- und Entwicklungsprogramme der EU in diesen. Auch bei der Außen- und Sicherheitspolitik der MS arbeiten diese mit der Europäischen Kommission zusammen.
Die Mitglieder dieses in Brüssel angesiedelte Organs werden für je fünf Jahre gewählt. Dabei müssen sich zunächst die Regierungen der MS auf einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten einigen, dem auch das Europäische Parlament zustimmen muss. (Z.Zt. wird darüber diskutiert, ob der Kommissionspräsident nicht direkt vom Europäischem Parlament gewählt werden soll, die Europäische Verfassung sieht solche grundlegenden Änderungen allerdings nicht vor. 98 ) Dieser benennt dann die weiteren Mitglieder der Kommission, die ebenfalls zuvor von den Regierungen der MS vorgeschlagen wurden. Wenn das Europäische Parlament auch dieser gesamten Kommission zustimmt, wird sie von den Regierungen eingesetzt.
Der Kommissionspräsident, der auch Mitglied im Europäischem Rat ist, nimmt eine Sonderrolle in der Europäischen Kommission ein, da er diese politisch leitet und daher eine Richtlinienkompetenz hat. Er kann die anderen Kommissionsmitglieder den jeweiligen Ressorts zuordnen und diese Zuordnung auch während der Amtszeit verändern. Außerdem kann er mit Unterstützung der anderen Mitglieder einzelne ihres Amtes entlassen.
97 Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003, S. 49 sowie Hannemann, Uta und Rademacher,
Anja : Frauenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft - Nutzen oder Schaden ?, S. 5
98 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 18 Gernot Eisermann Seite 30 31.01.2005
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Ferner können einzelne Kommissare auch vom EuGH entlassen werden, soweit ein dementsprechender Antrag zuvor von der Kommission oder dem Europäischen Rat gestellt worden ist. Die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das Europäische Parlament ihr das Misstrauen ausspricht.
3.2.1.2. Europäischer Rat
Bei dem Europäischen Rat handelt es sich um ein Treffen der Staats- bzw. Regierungschefs der einzelnen MS, denen auch der Präsident der Europäischen Kommission beiwohnt. 99
Die Treffen, die seit der letzten EU Erweiterung immer in Brüssel abgehalten werden, finden vier mal jährlich statt. Sie werden von den Außenministern vorbereitet, die i.d.R., ebenso wie ein weiteres Mitglied der Kommission, teilnehmen.
Zu den Aufgaben des Europäischen Rates gehört es die allgemeine Entwicklung der EU zu bestimmen. Im Artikel vier des Vertrags über die Europäische Union heißt es dazu : „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest“. 100 Einige der Prozesse die durch den Europäischen Rat in die Wege geleitet wurden, waren die Etablierung von Europawahlen, die Entscheidung einen gemeinsamen Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung einzuführen, sowie die EU zu erweitern.
Außerdem wird von ihm die Reihenfolge der unten den MS wechselnden EU Präsidentschaft festgelegt. Der MS, welcher diese Präsidentschaft inne hat, hat die Aufgaben, die Treffen des Europäischen Rates, des Rates der Europäischen Union, sowie weiterer Arbeitsgruppe etc. zu organisieren, die EU gegenüber Drittstaaten zu vertreten und ein eigenes Programm für den Zeitraum der Präsidentschaft vorzulegen und gegen Ende des Zeitraums Rechenschaft über den Erfolg dieses abzuleisten.
99 Vgl. für den gesamten Unterpunkt, soweit nicht anderes angegeben, Baratta, Mario von (Hrsg.) :
Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1100 sowie Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003,
S. 42 ff
100 Zitiert nach Hohm, Franziska und Frisch, Stephan (Hrsg.) : Taschenatlas Europäische Union,
S. 171 Gernot Eisermann Seite 31 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Der Europäische Rat darf nicht mit dem Europarat 101 verwechselt werden, da es sich dabei um eine internationale Organisation handelt. Der Europarat ist im Gegensatz zur EU die klassische Wertegemeinschaft in Europa. Da alle MS der supranationalen EU auch Mitlieder im Europarat sind, können die dort vereinbarten Werte aber auch als Grundkonsens der EU angesehen werden.
Die Europäische Verfassung sieht vor, dass der ER künftig für jeweils zweieinhalb Jahre einen Präsidenten wählt und auch zuständig für die Bestimmung des sogenannten EU-Außenministers sein soll. 102 Dieser Außenminister soll sowohl die Position des jetzigen Hohen Vertreters für die GASP als auch die des entsprechenden Kommissars übernehmen und auf diese Weise dazu beitragen, dass die EU in ihrer Außenpolitik einheitlicher auftreten kann. 103
Ferner sollen zukünftig mehr Entscheidungen des Rates nicht mehr nur einstimmig, sondern auch schon mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können. Eine solche Mehrheit wird ab 2009 in der Art festgelegt sein, dass sie mindestens 55 % der MS und mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentiert. 104 Derzeit wird der Begriff der qualifizierten Mehrheit, wie im folgenden Unterpunkt beschrieben ist, noch anderes definiert.
3.2.1.3. Rat der Europäischen Union
Dieses europäische Organ setzt sich aus den jeweiligen Ministern der MS zusammen und wird daher gelegentlich auch als Ministerrat bezeichnet. Es soll die Interessenvertretung der Nationalstaaten in der EU sichern. 105 Je nach Anlass formiert sich der Rat der Europäischen Union unterschiedlich. Die Anzahl dieser möglichen Formationen ist auf neun reduziert worden. Folgende sind noch möglich :
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen einschl. ESVP (Europäische Sicherheits-und Verteidigungspolitik) und
Entwicklungszusammenarbeit (kurz auch „Allgemeiner Rat“ genannt) - Wirtschaft und Finanzen einschl. Haushalt
101 Vgl. Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1013 f
102 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 16
103 Vgl. ebenda, S. 18
104 Vgl. ebenda, S. 21 f
105 Vgl. für den gesamten Unterpunkt Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004,
S. 1100 ff sowie Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003, S. 37 ff Gernot Eisermann Seite 32 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
- Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) einschl. Tourismus
- Verkehr, Telekommunikation und Energie - Landwirtschaft und Fischerei - Umwelt; Bildung, Jugend und Kultur 106
Der „Allgemeine Rat“ nimmt dabei eine Sonderrolle ein, da er einerseits mit allen Themen befasst ist, die keinem der anderen Politikbereiche zuzuordnen sind, und andererseits sowohl die Treffen des Europäischen Rates mit vorbereitet, als auch an der Außenvertretung der EU mitwirkt.
Im Rat der Europäischen Union soll vor allem die Wirtschaftspolitik der MS abgestimmt, und die Politikbereiche des zweiten und dritten Pfeiler der EU ausdifferenziert werden. Außerdem kann er bei der Verabschiedungen von Gesetzen hinzugezogen werden, wenn zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vermittelt werden muss.
Dieses Organ, das seinen Sitz in Brüssel hat, aber gelegentlich auch in Luxemburg tagt, trifft seine Entscheidungen entweder einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit oder einfacher Mehrheit. Einstimmigkeit ist erforderlich in Fragen des Asylrechts, der Einwanderung, der Verletzung der Menschen- bzw. Grundrechte durch einen MS, staatlicher Beihilfen, Beitritts- bzw. Assoziationsabkommen u.s.w.. Beschlüsse, welche ohne eine Vorlage der Europäischen Kommission getroffen werden, bedürfen der qualifizierten Mehrheit, bei der nicht nur mindestens 232 der 321 Stimmen (also ca. 72,27 Prozent) erforderlich sind, sondern auch geringstenfalls die Hälfte der MS zugestimmt haben müssen. (Da die Stimmenzahl jedes MS sich an der Einwohnerzahl in diesem orientiert, können so auch die einwohnerstärkeren MStrotz erforderlicher Stimmenzahl - nicht ohne die Unterstützung einer gewisse Anzahl von einwohnerschwächeren Staaten Entscheidungen herbei führen. 107 ) Bei alle anderen Beschlüssen genügt die einfache Mehrheit der Stimmen.
106 Vgl. Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1101 sowie Hohm, Franziska
und Frisch, Stephan (Hrsg.) : Taschenatlas Europäische Union, S. 169
107 Vgl. zur genauen Stimmengewichtung die Tabelle „Sitze im EP, Stimmgewichtung im Rat der
Europäischen Union sowie Zusammensetzung von Kommission, EWSA und AdR“ im Anhang. Gernot Eisermann Seite 33 31.01.2005
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3.2.1.4. Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament besteht z.Zt. aus 732 Abgeordneten, die in allgemeiner direkter Wahl für fünf Jahre bestimmt wurden. 108 Jede Person, welche die Staatsangehörigkeit eines der MS der EU hat, verfügt über das aktive und passive Wahlrecht zu den Europawahlen, soweit das jeweilige nationale Wahlrecht dem nicht entgegen steht. Die Anzahl der Abgeordneten pro MS orientieren sich an der jeweiligen Einwohnerzahl. Im Europäischen Parlament sitzen die Abgeordneten in Fraktionen zusammen und nicht entsprechend ihrer nationalstaatlichen Zugehörigkeit. 109 Es tagt in Straßburg, hat aber auch ein Generalsekretariat in Luxemburg.
Ein Präsident sowie 14 Vizepräsidenten werden vom EP für je eine halbe Legislaturperiode aus seiner Mitte gewählt. Außerdem wirken die Abgeordneten in Ausschüssen mit, welche die Arbeit des EP ergänzen. Neben den 17 ständigen Ausschüssen 110 , u.a. einem Petitionssausschuss, können nichtständige (wie etwa auch Untersuchungsausschüsse) oder Unterausschüsse gebildet werden.
Die Aufgaben des in Straßburg verortetem Organs sind in der Vergangenheit erweitert worden und lassen sich als Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte, Kontrollrechte und Rechte bei den Außenbeziehungen zusammenfassen. Bei der Gesetzgebung der EU ist das EP, wie bereits beschreiben beteiligt, bzw. muss zumindest gehört werden. So können etwa Beitritts- oder Assoziationsabkommen nur geschlossen werden, wenn das Parlament zugestimmt hat.
Auch die Kompetenzen des EP bei dem europäischen Haushalt wurden bereits an anderer Stelle (3.2.1.1.) beschrieben. Hier ist allerdings noch darauf hinzuweisen, dass das Parlament bei nicht obligatorischen Ausgaben, also welchen, die sich weder mittelbar, noch unmittelbar aus den EU-Verträgen ergeben, endgültige
108 Vgl. für den gesamten Unterpunkt Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004,
S. 1097 ff sowie Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003, S. 27 ff und Hannemann, Uta und
Rademacher, Anja : Frauenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft - Nutzen oder Schaden ?, S. 7 ff
109 Für nähere Informationen über die Anzahl der Abgeordneten pro MS und die Fraktionen im EP
vgl. die Grafik „Europäisches Parlament : Sitzverteilung 2004 - 2009“ und die Tabelle „Ergebnis der
Wahl zum Europäischen Parlament : 10. - 13.06.2004“ im Anhang.
110 Diese sind im Anhang unter dem Titel „ständige Ausschüsse des EP“ aufgezählt. Gernot Eisermann Seite 34 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Entscheidungen treffen kann. Derzeit werden ungefähr die Hälfte der Gesamtausgaben der Union für solche nicht obligatorischen Zwecke genutzt. Die Kontrollrechte erstrecken sich über alle anderen wichtigen Organe der EU. So kann das Parlament z.B. Anfragen an die Europäische Kommission, den Europäischen Rat und die Europäische Zentralbank (EZB) stellen, welche beantwortet werden müssen. Ggf. kann es auch Untätigkeitsklagen gegen diese am EuGH stellen, oder die Kommission entlassen, indem es ihr das Misstrauen ausspricht. Die nationale Regierung, welche die EU Präsidentschaft inne hat ist auch, ebenso wie die Leitung der EZB dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Aufgaben des EP bei den Außenbeziehungen sind in erster Linie die zwei mal jährlichen Treffen mit Vertretern der sogenannten AKP-Staaten. Dabei handelt es sich um 77 Staaten aus dem afrikanischen, karibischen bzw. pazifischen Raum 111 , die besonderen Entwicklungsbedarf haben und mit der EU assoziiert sind. Bei Themen aus dem zweiten oder dritten Pfeiler der EU, GASP oder Justiz- bzw. Innenpolitik, darf das Parlament derzeit lediglich Stellung nehmen. Es dringt allerdings auf eine Erweiterung seiner Zuständigkeit, die auf Kosten jener der MS gehen würde und zu einer stärkeren Zentralisierung der Politik auf der supranationalen Ebene führen kann.
Die Europäische Verfassung wird, falls sie von allen MS ratifiziert wird, dazu führen, dass die Anzahl der Abgeordneten im EP auf maximal 750 begrenzt wird. Jedes MS würde dann zwischen sechs und 96 Abgeordnete entsenden. Die genaue Anzahl wird sich ähnlich der aktuellen Manier an der Einwohnerzahl des jeweiligen MS orientieren. 112
Außerdem wird das EP öfter an Gesetzgebungsverfahren mitwirken dürfen und bei dieser Mitwirkung häufiger als gleichberechtigter Partner des Rates der Europäischen Union auftreten können. 113
111 Vgl. Cornelsen Verlag (Hrsg.) : PUTZGER, S. 274 sowie Europäische Kommission (Hrsg.) : Die
Europäische Union und die Welt, S. 29 sowie Karte „Außenbeziehungen der EU“ im Anhang. Im
Gegensatz dazu vgl. Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003, S. 31.
112 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 15
113 Vgl. ebenda, S. 15 sowie 21 f Gernot Eisermann Seite 35 31.01.2005
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3.2.1.5. Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof ist ein Gericht letzter Instanz für Europarecht mit Sitz in Luxemburg. 114 Ihm ist ein Gericht Erster Instanz (GEI) vorgelagert, um es zu entlasten.
Jeder MS entsendet je einen Richter an den EuGH und das GEI. Die Auswahl dieser soll, ebenso wie die der für das EuGH unterstützend tätigen Generalanwälte, im Einvernehmen mit den anderen MS geschehen. Die Richter sind für sechs Jahre unparteiisch und unabhängig tätig. Alle drei Jahre werden die beiden Instanzen zum Teil neu besetzt. Die Richter des EuGH wählten für je drei Jahre einen Präsidenten aus ihrer Mitte.
Aufgabe des EuGH (und des GEI) ist es sowohl die Anwendung der europäischen Verträge und Durchführungsverordnungen sicher zu stellen, als auch eine einheitliche Auslegung dieser zu gewährleisten. Ferner soll es zur Wahrung der europäischen Grundrechte und Grundfreiheiten sowie der Menschenrechte beitragen. Daher steht es nicht nur den Organen der EU und einzelnen MS frei, gegen andere Organe oder MS zu klagen, sondern auch Unionsbürger oder Unternehmen können sich an den EuGH (bzw. das GEI) wenden, wenn sie von einer Entscheidung eines EU-Organs unmittelbar betroffen sind. Die verschiedenen Klagearten sind
- die Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen einen Mitgliedstaat oder eines Mitgliedstaates gegen einen anderen,
- die Nichtigkeitsklagen (Überprüfung der Rechtmäßigkeit gemeinschaftlicher Rechtsakte),
- die Untätigkeitsklagen gegen EP, ER, Kommission oder EZB, - die Schadensersatzklage gegen die Organe der Gemeinschaft oder deren Bedienstete,
- die Beamtenklage (Rechtsstreitigkeiten zwischen den Organen der Gemeinschaft und deren Bediensteten), - die Vorabentscheidung über Auslegung oder die Gültigkeit von Gemeinschaftsrecht (auf Vorlage nationaler Gerichte)
114 Vgl. für den gesamten Unterpunkt Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004,
S. 1104 f sowie Europäisches Parlament (Hrsg.) : Europa 2003, S. 53 ff und Hannemann, Uta und
Rademacher, Anja : Frauenpolitik in der Europäischen Gemeinschaft - Nutzen oder Schaden ?, S. 9 f Gernot Eisermann Seite 36 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
- und Rechtsmittel gegen Urteile des GEI. 115
Das EuGH ist nicht zuständig für nationales Recht, außer bei der Feststellung, ob dieses mit europäischem vereinbar ist. Zur Überprüfung dieser Vereinbarkeit nutzen nationalstaatliche Gerichte häufig die Möglichkeit Vorabentscheidungen der europäischen Gerichte zu bekommen. Jedes nationalstaatliche Gericht kann solche Entscheidungen anfordern, nationalstaatliche Gerichte letzter Instanz sind dazu sogar verpflichtet.
Die Europäische Verfassung eröffnet in ihrer jetzigen Form Unionsbürgern die Möglichkeit einfacher Rechtsmittel am EuGH einzulegen, da sie dazu nicht mehr unmittelbar persönlich betroffen sein müssen. 116
Die Stellung von europäischem Recht im Verhältnis zu nationalem Recht wird in den verschiedenen MS unterschiedlich entschieden. So weißt Michael Schäfer, der in Amsterdam und Utrecht Philosophie lehr, darauf hin, dass etwa „[...] in den Niederlanden den internationalen Verträgen ein größeres Gewicht (Vorrang beziehungsweise Überverfassungsrang) zuerkannt [...]“ 117 wird, als etwa in der BRD. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beispielsweise entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) „[...] nur Rang eines Bundsgesetzes, nicht aber den von Verfassungsrecht“ 118 habe. Diese Entscheidung ist exemplarisch für die Vorbehalte deutscher Gerichte (auch) gegen das supranationale Recht der EU. 119 Die Europäische Verfassung soll bei Inkrafttreten allerdings, genauso wie das weitere zur Erfüllung der von den MS zugewiesenen Kompetenzen angewandte supranationale Recht, gegenüber nationalem Recht vorrangig sein. 120 Ob das BVerfG dieser Weisung folgt, hängt m.E.n. vor allem davon ab, ob es die Charta der Grundrechte der Union, die als zweiter von vier Teilen in die Europäische Verfassung aufgenommen wurden und
115 Vgl. Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004, S. 1105 sowie Hohm, Franziska
und Frisch, Stephan (Hrsg.) : Taschenatlas Europäische Union, S. 172
116 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 19
117 Schäfer, Michael : Verfassung, Zivilgesellschaft und Europäische Integration, S. 82
118 Knapp, Ursula : Straßburger Urteil zählt, o. S.
119 Vgl. Schäfer, Michael : Verfassung, Zivilgesellschaft und Europäische Integration, S. 83 f sowie
Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) : Grundrechte, S. 30
120 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 9 Gernot Eisermann Seite 37 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
mit ihrer Ratifizierung rechtsverbindlich werden würden, als adäquat zu dem Grundrechtkatalog des GG ansieht. 121
3.2.1.6. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der seinen Sitz in Brüssel hat, kann aus bis zu 350 Personen bestehen. 122 Derzeit hat er 222 Mitglieder. Sie werden vom Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit für vier Jahre gewählt, nachdem sie von den MS vorgeschlagen worden sind. Die Mitglieder des EWSA bestimmen aus ihrer Mitte für je zwei Jahre einen Präsident. Sie vertreten die Interessen von Arbeitgerbern, Arbeitnehmern und sonstigen Interessensgruppen (etwa Selbstständige oder NGOs).
Dieser von Weisungen unabhängige Ausschuss muss vom Rat der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission gehört werden, wenn Beschlüsse gefasst werden, die bestimmte Sachgebiete betreffen. Solche Sachgebiete sind neben Verkehr, indirekten Steuern, Beschäftigung, Transeuropäische Netze (TEN) - womit vor allem Infrastrukturmaßnahmen bezeichnet werden 123 -, Industrie, Forschung und technologische Entwicklung u.a. auch Bereiche wie Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Umwelt und Sozialpolitik.
3.2.1.7. Ausschuss der Regionen
Der AdR ist „die institutionalisierte Interessenvertretung der Regionen und Kommunen in der Europäischen Union [...]“ 124 . Er hat ebenso wie der EWSA seinen Sitz in Brüssel und besteht genauso wie dieser derzeit aus 222 Mitgliedern, obwohl es 350 sein könnten. 125 Diese werden, nachdem sie von den MS vorgeschlagen worden sind, ebenso wie ihre Vertreter, vom Rat der Europäischen Union mit
121 Vgl. die BVerfG Entscheidungen „Solange I“ und „Solange II“, die in Auszügen dem Anhang
beigefügt sind.
122 Vgl. soweit nicht anders angegeben, für den gesamten Unterpunkt Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der
Fischer Weltalmanach 2004, S. 1106 f
123 Vgl. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Hrsg.) : Zehn Fragen und Antworten zum
EWSA, o. S.
124 Schwengel, Hermann : Globalisierung mit europäischem Gesicht, S. 157
125 Vgl. für den gesamten Unterpunkt Baratta, Mario von (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2004,
S. 1107 Gernot Eisermann Seite 38 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
qualifizierter Mehrheit für vier Jahre gewählt. Vorraussetzung um Mitglied in diesem Ausschuss zu werden ist, dass die in Frage kommende Person ein auf Wahlen basierendes Mandat in einer lokalen oder regionalen Körperschaft hat, oder zumindest gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist. Ein Präsident des AdR wird für jeweils zwei Jahre von den Mitgliedern gewählt.
Der AdR muss von dem Rat der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission gehört werden, wenn diese Beschlüsse fassen wollen, die unmittelbar die Verantwortlichkeit lokaler oder regionaler Behörden berührt. Einige dieser Bereiche können Verkehr, Beschäftigung, TEN, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Umwelt, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt oder Sozialpolitik etc. sein. Bei seinen Stellungnahmen ist der AdR weisungsunabhängig.
3.2.1.8. Sozialpartner
Bei der Realisierung von Sozialpolitik auf der supranationalen Ebene spielen auch die sogenannten Sozialpater eine Rolle, da sie durch die Artikulation ihrer Partikularinteressen in der Lage sind öffentlichen Druck auf die politische Entscheidungsfindung auszuüben. Zu diesen zählen neben dem Europäischem Gewerkschaftsbund (EGB), der Europäischen Vereinigung der Arbeitgeberverbände (UNICE), dem Europäischem Verband der staatlichen bzw. öffentlichen Unternehmen (CEEP) auch weiteren Berufs-, Interessens- und Wohlfahrtsverbände und (andere) NGOs. Einige von diesen haben sich 1996 im Forum für Sozialpolitik zusammengeschlossen um ihren Einfluss erhöhen zu können. 126 Die Legitimation einer Sonderrolle der Sozialpartner in diesem Prozess ist vor allem wegen zwei Aspekten kritisch zu hinterfragen. Einerseits gibt es einen zum Teil großen potentiellen Einfußes des jeweiligen MS zumindest auf die Sozialpartner, welche im staatsnahem Sektor tätig sind. Zum anderen orientiert sich die Frage, ob Bürger von ihnen vertreten werden oft zu sehr an ihrer ökonomischen Aktivität. Menschen außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses werden also häufig schlechter vertreten. Davon sind vor allem Migranten, Alleinerziehende, Menschen mit einer Behinderung, Kinder, Drogenabhängige, Obdachlose und Nichtsesshafte betroffen. Bei diesen Gruppen wiederum sind vor allem Frauen vom Ausschluss aus der
126 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 39 ff Gernot Eisermann Seite 39 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Vertretung bedroht. Peter Schäfer empfiehlt dennoch eine intensivere Einbindung u.a. der Sozialpartner in die Entscheidungsprozesse der europäischen Sozialpolitik. Dadurch sollen sowohl die demokratischen Möglichkeiten zur Teilhabe als auch eine Entwicklung der EU zu einer Sozialgemeinschaft oder -union gefördert werden. 127 Die Europäische Verfassung sieht auch weiterhin eine besondere Einbeziehung der Sozialpartner vor. 128
Hartwig Hummel, wissenschaftlicher Assistent im Arbeitsbereich Internationale und Vergleichende Politik am Institut für Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig, warnt in ähnlichem Zusammenhang, dass eine unausgewogene Einbeziehung privater Akteure, wie etwa auch von NGOs oder transnationalen Unternehmen (TNCs), allerdings unter Umständen nur fragwürdig demokratisch legitimiert ist, wenn diese dadurch die Möglichkeit bekommen ihre Interessen einseitig auch gegen eine Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen. 129
3.2.2. Sozialpolitik in der EU
Wie insb. bei der Betrachtung der Organe der EU deutlich geworden ist, sind die Akteure europäischer Sozialpolitik nicht unbeeinflusst von nationalstaatlichen Interessen. Insbesondere, da gerade bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union die Regierungen der MS einen entscheidenden Einfluss haben bzw. sie sogar konstituieren.
Gegenstand dieser Arbeit ist aber nicht der Einfluss der nationalen auf die supranationale Ebene des politischen Handelns sondern die der supranationalen auf die nationale Ebene. Daher sind im folgenden die Sozialpolitik der EU und ihre Auswirkungen auf die MS zu beschreiben.
In der gängigen sozialpolitischen Diskussion auf dieser Ebene wird i.d.R. ein Ausbzw. Aufbau der Sozialpolitik der EU, als Teil der sich intensivierenden Europäischen Integration, gefordert. Zu dieser Forderung kommt es, da die Systeme der sozialen Sicherung in den einzelnen MS nicht nur, wie in Punkt 3.1.1.
127 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 64 ff
128 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 13 f
129 Vgl. Hummel, Hartwig : Die Privatisierung der Weltpolitik. In : Brühl, Tanja; Debiel, Tobias;
Hamm, Brigitte; Hummel, Hartwig und Martens, Jens (Hrsg.) : Die Privatisierung der Weltpolitik,
S. 46 f Gernot Eisermann Seite 40 31.01.2005
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beschrieben insb. durch die demographische Entwicklung 130 und anhaltend hohe Erwerbslosenquote etc. in eine Finanz- sowie Legitimationskrise geraten sind, sondern auch, da die supranationale und globale Ebene des politischen Handelns Auswirkungen auf diese nationalen Systeme hat. 131 So sind diese, außer von der bereits erwähnten Globalisierung der Weltwirtschaft, vor allem durch die Etablierung des EU-Binnenmarktes sowie die Wirtschafts- und Währungsunion (EMU) und die letzte Erweiterung der EU vor neue Herausforderungen gestellt. Diese konkretisieren sich unter anderem in den Konvergenzkriterien der EMU, welche die Staatshaushalte der MS reglementieren. 132 Aufgrund dieser und anderer aus nationalstaatlicher Sicht externen „Sachzwänge“ und der Handlungsgrenzen der einzelnen Nationalstaaten bei der Bewältigung einiger ihrer zentralen gegenwärtigen Probleme, wird häufig ergänzend zur europäischen Wirtschaftspolitik eine effektivere europäische Sozialpolitik als nötig erachtet. Diese Forderung wird dadurch gestärkt, dass Regelungen, welche nur in einzelnen MS getroffen werden, im europäischen Binnenmarkt wettbewerbsschädlich wirken können. 133
Es ist allerdings zu beachten, dass die jeweiligen Entwicklungen u.U. auf die verschiedenen Sozialsysteme der MS unterschiedlich wirken. So lassen sich auch Diskussionen und Denkmodell wie etwa das stark französisch geprägte Modell der Économie sociale, bei dem eine rein unternehmerische Sicht auf soziale Dienstleistungserbringer angewandt wird, nicht ohne Anpassung von einem MS auf einen anderen übertragen. 134
Dennoch ist es nicht verwunderlich, dass der Stellenwert der Sozialpolitik in der EU im Gegensatz zur Wirtschaftspolitik seit der Gründung zugenommen hat. Diese Entwicklung vollzog sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Harmonisierungsdruck und der Akzeptanz nationalstaatlicher Souveränitäten, welches bis heute besteht. 135
130 Vgl. hierzu auch die Bemerkungen im Resümee (4.).
131 Vgl. Palme, Joakim : Will Social Europe work ?. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) :
Will Europe work ?, S. 36 ff
132 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 116
133 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 47 f und 56 f
134 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 163 ff
135 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 49 und 56 Gernot Eisermann Seite 41 31.01.2005
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Bei der Unterzeichnung der römischen Verträge 1957, durch welche die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begründet wurde, standen sozialpolitische Aspekte noch im Hintergrund. Einerseits, da eine einheitliche Regelung nur zum Ausgleich von ökonomischen Wettbewerbschancen und zur Verringerung der Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern beitragen sollten, und zum anderen, da erwartet wurde, dass soziale Standards sich aus der wirtschaftlichen Integration ergäben und keiner supranationalen Regelung bedürften. 136 In den folgenden Jahre wirkten sich Regelungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie zur Angleichung des Arbeitsrechtes bzw. Arbeitsschutzes der MS auf die jeweiligen Sozialpolitiken aus. Von einer wirksamen europäischen Sozialpolitik kann aber, trotz der von den Staats- bzw. Regierungschefs in Paris 1972 proklamierten Gleichrangigkeit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, nicht gesprochen werden. 137
Die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EAA) 1987 und die damit einhergehende Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes führten zu Bestrebungen, auch Sozialstandards stärker zu harmonisieren, um
Wettbewerbsnachteilen reicherer MS mit höheren Standards entgegen zu wirken. 138 Im Jahr 1989 wurde schließlich die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte (Sozialcharta) erarbeitet. Bei dieser steht ebenfalls die Erwerbstätigkeit im Zentrum, sie ist aber dennoch ein deutlicher Indikator der größeren Bedeutung sozialer Aspekte in der Politik der EU. Ihr Wirksamkeit ist allerdings eingeschränkt, da sie z.Zt. trotz Zugeständnissen (noch) nicht von Großbritannien ratifiziert wurde und daher noch nicht rechtsverbindlich ist. 139 Ferner ist durch die Festlegung einer europäischen Subsidiarität die supranationale Ebene der EU meist bei sozialen Angelegenheiten nicht zuständig, da die MS eher in der Lage scheinen, solche Aufgaben zu erfüllen. 140
Der 1992 geschlossene Vertrag über die Europäische Union unterstreicht, gleichwohl nur marginaler Erwähnung sozialpolitischer Regelungen, den Bedeutungszuwachs
136 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 50 f
137 Vgl. ebenda, S. 52 f
138 Vgl. ebenda, S. 53
139 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 10 sowie Schäfer, Peter :
Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 61
140 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 54 Gernot Eisermann Seite 42 31.01.2005
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der Sozialpolitik in der EU. „Neben der Erreichung der Wirtschafts- und Währungsunion und dem Einstieg in die politische Union wurden in diesem Zusammenhang auch erheblich Veränderungen im sozialen Bereich in Richtung Sozialunion vorgenommen.“ 141 Dabei steht die Annahme im Hintergrund, dass hohe Sozialstandards die Wirtschaft beleben und eine erfolgreiche Wirtschaft wiederum ein komplexes Sozialsystem ermöglicht. 142
Falls die Europäische Verfassung von allen MS ratifiziert und somit in Kraft treten würde, wäre dies ein weiterer bedeutender Schritt der Europäischen Integration. 143 Er würde, wie bereits beschrieben, einhergehen mit einem Souveränitätsverlust der MS zu Gunsten der supranationalen und evtl. auch der lokalen/regionalen Ebene, wobei es dabei nicht unbedingt reine Gewinner bzw. Verlierer geben muss. 144 Diese Souveränitätsverschiebung betrifft voraussichtlich sowohl die Exekutive als auch die Legislative und Judikative.
Es wird also deutlich, dass die europäische Sozialpolitik in erster Linie einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen der Union schaffen soll, um Armuts-Reichtums-Gefälle zwischen diesen abzubauen. Vor allem durch die Schaffung eines EU-Binnenmarktes und die letzte Erweiterung der EU wurden solche Maßnahmen notwendig. 145 Doch auch wenn die Anforderungen und Kompetenzen europäischer Politik in diesem Bereich gestiegen sind, ist die EU derzeit nicht in der Lage das Handlungsdefizit der MS voll auszugleichen. 146 Dies ist vor allem damit zu erklären, dass bei der beschriebenen europäischen Subsidiarität noch nicht abschließend geklärt ist, ob die EU Gewährleistungsträger sozialer Leistungen ist - analog zu der Rolle des Bundes in der deutschen Subsidiarität zwischen freien bzw. privaten und staatlichen Trägern. Diese Frage steht im engen Zusammenhang mit dem in Unterpunkt 3.2.1.5. behandelten Problem des Verhältnisses von EU- und nationalem Recht. Sollte EU-Recht vorrangig sein, liegt
141 Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch
der Sozialwirtschaft, S. 49
142 Vgl. ebenda, S. 54 f
143 Vgl. Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 513
144 Vgl. Saraceno, Chiara : Contradictory trends in constructing European citizenship. In : Kohli,
Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 136 und Schwengel, Hermann :
Globalisierung mit europäischem Gesicht, S. 136 f
145 Vgl. Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 522
146 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 47 ff und 62 Gernot Eisermann Seite 43 31.01.2005
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nah, dass die EU auch Gewährleistungsträger zur Erfüllung sozialpolitischer Zielsetzungen werden muss.
Die Harmonisierung der verschiedenen europäischen Systeme der sozialen Sicherung ist dabei nicht Vorraussetzung der Europäischen Integration, sondern eher ihr (wahrscheinliches) Ergebnis. Sie entsteht vorrangig durch einen Wettbewerb zwischen den verschiednen Systemen, da die MS meist versuchen Erfolge anderer Systeme zu kopieren, und der Strategien der gemeinsamen Koordination nationaler Politiken 147 . Auch das Prinzip der Konvergenz trägt zur Harmonisierung bei. Bei dieser einigen sich die einzelnen MS auf i.d.R. zeitlich wenig präzisierte gemeinsame Ziele, bei deren Erreichung ein Systempluralismus nicht hinderlich ist. Die Initiative bei der Verähnlichung der Sozialpolitiken der MS liegt also in erster Linie bei den Nationalstaaten selber und nicht bei der EU. 148
Bei dem heutigen Entwicklungsstand ist die EU (noch) nicht als Sozialunion zu bezeichnen. Der Begriff der Sozialunion wird dabei inhaltlich weitgehend synonym zu dem des Sozialraumes verwendet. Beide werden i.d.R. nicht einheitlich konkretisiert und sind in der derzeitigen Debatte lediglich Betitelungen einer angestrebte Zukunftsperspektive. 149
Die Möglichkeit die Verähnlichung der verschiedenen Sozialsysteme der MS - und so auch fakultativ die Entstehung einer einheitlichen europäischen Sozialpolitikdurch eine von der EU initiierten (schnelleren) Harmonisierung zu beschleunigen, wird kontrovers diskutiert. Bei diesem Prozess kann nicht nur, wie beschrieben, die Initiative auf verschiedenen Ebenen liegen, sondern auch das Ergebnis zwischen der Übernahme des bestehenden Sozialsystems eines MS durch alle anderen MS und der Entwicklung eines neuen europäischen Systems der sozialen Sicherung variieren. Eine solche (schnellere) Harmonisierung würde, so ihre Befürworter, Wettbewerbsverzerrungen und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen aufgrund verschiedener Niveaus durch Bürger eines MS in einem anderen verhindern. Sie ist demnach die Grundlage einer unverzerrten aktiven und passiven Freizügigkeit. (Als eine Freizügigkeit in dem beispielsweise ein Dienstleistungsanbieter selber in einem
147 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 179
148 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 55 ff und 61
149 Vgl. ebenda, S. 50 Gernot Eisermann Seite 44 31.01.2005
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anderen MS aktiv wird, oder eine bei der er durch Kunden aus einem anderen Land passiv profitiert. 150 ) Außerdem würden die Konflikte um die Sozialpolitik auf der nationalen Ebene des politischen Handelns abnehmen, da die europäische Sozialpolitik gewissermaßen als externer „Sachzwang“ auf die nationalen Politiken wirken würde. Kritiker eines solchen Vorgehens führen vor allem an, dass unterschiedliche Niveaus der Sozialleitungen gerade für ärmere MS auch ökonomische Wettbewerbsvorteile darstellen können und eine Angleichung der Niveaus die Problematik mit sich bringen würde, entweder jenes reicherer Länder z.T. erheblich abzusenken oder das vor allem ärmerer Saaten erheblich anzuheben. Letztgenanntes wäre wohl kaum ohne ergänzende Ausgleichszahlungen von reicheren zu ärmeren MS realisierbar. Solche Zahlungen sind wiederum nur schwer durchzusetzen. Neben dem Hinweis, dass die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherung nicht nur verschiedne Niveaus, sondern auch teilweise u.a. verschiedene Traditionen, Finanzierungsweisen, Regulationsmechanismen und Ziele haben, wird in der Kritik einer (schnellen) Harmonisierung vor allem auch das Demokratiedefizit der EU angeführt. Demnach sei die europäische Sozialpolitik nicht nur durch die europäische Subsidiarität z.T. nicht effektiv genug, sondern insb. auch durch den geringen direkten Einfluss der Unionsbürger (, der vor allem im Unterpunkt 3.2.1. verdeutlicht wurde,) demokratisch nicht ausreichend legitimiert. Während zwischen beiden Positionen weitgehend unbestritten ist, dass soziale Mindeststandards in allen MS erstrebenswert sind, wird in diesem Zusammenhang häufig betont, es gebe derzeit jedoch noch keine europäische Öffentlichkeit, die den politischen Prozess auf diese Ebene begleiten könnte. 151 Jürgen Gerhards, Professor für Soziologie an der Universität von Leipzig, schreibt, dass z.Zt. die Öffentlichkeit, stärker noch als die Politik, auf der nationalen Ebene verharre. Ein Indiz hierfür sieht er in der geringen Relevanz von europäischen Themen bei öffentlichen Debatten. 152 Martin Kohli, der an der Freien Universität Berlin Soziologie lehrt, und Mojca Novak, Professorin für Soziologie und Sozialpolitik an der Universität von Ljubljana, beschreiben allerdings zumindest die Politik, neben der Wirtschaft und dem Recht, als treibende Kraft des europäischen Integrationsprozesses und weisen darauf hin, dass ohne den politischen
150 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 164
151 Vgl. Bergé, Beate : Europäische Sozialpolitik. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) :
Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 57 ff
152 Vgl. Gerhards, Jürgen : Missing a European public sphere. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca
(Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 146 Gernot Eisermann Seite 45 31.01.2005
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Schutz von nationalen Schlüsselindustrien und wohlfahrtsstaatlichen Arrangements keine genügende Akzeptanz für eine europäische Freihandelszone vorhanden wäre. 153
3.2.3. Die Soziale Arbeit in der EU
Analog zu den Entwicklungsprozessen in der BRD lassen sich auch auf der supranationalen Ebene der EU Veränderungen erkennen, die ebenso wenig wie jene auf der nationalen Ebene hinsichtlich ihrer Ursachen ergründet werden können. Dies ist quantitativ und qualitativ in dem Rahmen dieser Arbeit aus oben genannten Gründen der vielfältigen z.T. zirkulären Anlässe nicht zu leisten. Ferner sind einige Entwicklungen nicht statisch einer Ebene des politischen Handelns zuzuweisen, sondern wirken auf mehreren. Daher sollen sie an dieser Stelle lediglich beispielhaft beschrieben werden.
Im einzelnen sind die zunehmende aktive und passive Freizügigkeit, fortschreitende Harmonisierung und ein Zuwachs der Kompetenzen der supranationalen Ebene zu beobachten. Ein Indikator für diesen Souveränitätszuwachs der Supranationalen sind auch die höheren Ausgaben. 154 Ihre Auswirkungen auf das Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit kann aus dieser Ebene des politischen Handelns nur recht abstrakt beschrieben werden, da einerseits die Sozialpolitik der EU aufgrund des Subsidiaritätsprinzips meist die MS als Adressaten hat und so lediglich indirekt auf die Bürger wirkt. 155 Andererseits gibt es (noch) keine einheitliche europäische professionelle Identität für diesen Berufszweig. Im allgemeinen ist der Prozess der Kreierung einer europäischen Identität noch nicht abgeschlossen. 156 Im Bezug auf die Unionsbürgerschaft sind dabei zwei Möglichkeiten denkbar. Zum einen gibt es die Bürgerschaft à l’anglaise, die gemäß eines liberalen Rechtsverständnisses an die Individuen direkt anknüpfen, und zum anderen die Bürgerschaft à la française, die über kollektive demokratische Rechte den Bürger in Zusammenhang mit dem Staat definiert. 157
153 Vgl. Kohli, Martin und Novak, Mojca : Introduction. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.)
: Will Europe work ?, S. 2 ff
154 Siehe auch die Grafik „Ausgaben der Gemeinschaft 1958 - 2002“ im Anhang.
155 Vgl. Saraceno, Chiara : Contradictory trends in constructing European citizenship. In : Kohli,
Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 128 f und 136 f
156 Vgl. ebenda, S. 127 f
157 Vgl. Schnapper, Dominique : European sociology or a sociology of Europeans ?. In : Kohli, Martin
und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 187 f Gernot Eisermann Seite 46 31.01.2005
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Letztgenannte hängt also eng mit den (meist von Eliten) geschaffenen Grenzen zusammen, ohne die moderne Staaten kaum denkbar sind. Liam O’Dowed, Soziologieprofessor an der Queen’s Universität in Belfast, betont die lange europäische Tradition in der Erschaffung und Veränderung von Grenzen und weist auf die Vielzahl der Grenzen innerhalb der EU hin. 158 Dies sind etwa die Grenzen der EMU oder des sogenannten Schengenraumes, denen jeweils nicht alle MS angehören. 159 Solche Grenzen werden mit der Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit einzelner MS in bestimmten Politikbereichen u.U. zunehmen. 160 Es kann die These aufgestellt werden, kollektive Identitäten würden vor allem durch die Abgrenzung gegen andere Kollektive und dabei im Extremfall durch Kriege erschaffen. 161
Eine einheitliche Identität ist allerdings keine notwendige Voraussetzung für den Europäischen Integrationsprozess, da dieser bereits ohne eine Ausprägung einer solchen begonnen hat. 162 Zumal in der Soziologie meist von einer fragmentierten bzw. mehrschichtigen Identität der Bürger ausgegangen wird, die sich u.a. aus der Identifikation mit der lokalen/regionalen, nationalen und supranationalen Ebene des politischen Handelns speist. 163 Es ist anzunehmen, dass auch eine professionelle Identität mehrschichtig sein wird, also analog der Unionsbürgerschaft die additativ zur Staatsbürgerschaft ist, 164 selber eine (wahrscheinlich fragmentierte) nationale professionelle Identität ergänzt und auf ihr aufbaut.
Dennoch gibt es erste Veränderungen für die Soziale Arbeit vor Ort die im Rahmen der EU initiiert wurden. Dazu zählen die internationalen Qualitätszertifikate, welche
158 Vgl. O’owd, Liam : State boarders and European identity. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca
(Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 105 ff
159 Vgl. Hohm, Franziska und Frisch, Stephan (Hrsg.) : Taschenatlas Europäische Union, S. 153 und
182 f
160 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 22 f und Schäfer, Peter :
Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 75
161 Vgl. O’owd, Liam : State boarders and European identity. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca
(Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 99 sowie Elfferding, Wieland : Euronationalismus statt Pax
Americana ?, S. 3
162 Vgl. Kohli, Martin und Novak, Mojca : Introduction. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.)
: Will Europe work ?, S. 7 f
163 Vgl. ebenda, S. 9 f sowie Heiskala, Risto : Europe in the age of global networks. In : Kohli, Martin
und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 124 und Saraceno, Chiara : Contradictory trends
in constructing European citizenship. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe
work ?, S. 128
164 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 9 sowie Schäfer, Peter :
Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 68 f Gernot Eisermann Seite 47 31.01.2005
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auch für soziale Einrichtungen verwendet werden (etwa DIN EN ISO 9000 ff), sowie eine Verählichung der Ausbildung für Sozialarbeiter durch den Bologna-Prozess. 165 Ferner gewinnen sowohl Sozialmanagement als auch Lebenswelt- und Gemeinwesen- bzw. Stadtteilorientierte Soziale Arbeit in fast allen MS der EU - und so auch in der europäischen Diskussion - an Bedeutung. 166
165 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 214 ff
166 Vgl. ebenda, S. 217 ff Gernot Eisermann Seite 48 31.01.2005
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Bei dem Vergleich der beiden Ebenen des politischen Handelns fällt zum einen auf, dass es nicht nur Entwicklungen innerhalb der jeweiligen Ebene sowie welche, die von der einen auf die andere wirken gibt, sondern auch Entwicklungen die von anderen Ebene (etwa der globalen) auf beide gleichermaßen einwirken. Dabei ist oft nicht abschließend zu klären welche Ursachen diese Entwicklung bedingen oder auf welcher Ebene die möglichen Ursachen zu verorten sind. Monokausale Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit sind daher schwer festzustellen. Vielmehr scheint der Integrationsprozess sich u.U. verstärkend auf Entwicklungen der nationalen und der supranationalen Ebene auszuwirken, die aber evtl. auch ohne ihn existieren würden. Die sozialpolitischen Interessen sind auf beiden Ebenen vielfältig und heterogen. 167 Es ist demnach festzustellen, dass die Entwicklungen in der EU polyzentrisch sind und keiner der relevanten Akteure alleine die (Sozial-)Politik bewusst zielgerichtet beeinflussen kann. 168
Die supranationale Ebene hat derzeit allerdings auch insgesamt nur geringe direkte Einflüsse auf die nationale Gesetzgebung in diesem Bereich. „Lediglich in Zusammenhang mit der Verwirklichung der Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes und damit gleichsam als ‚Annexe’ zu diesen Verbürgungen sind der Gemeinschaft Kompetenzen im Sozialbereich übertragen worden.“ 169 Die Kompetenzen der EU haben aber, wie oben beschrieben, zugenommen, wie u.a. am gewachsenem Einfluss des EP gezeigt werden kann.
Zum anderen erscheint die Diskussion auf beiden Ebenen politisch eingeschränkt zu sein, da z.T. Grundannahmen verwendet werden, die durchaus auch kritisch hinterfragt werden sollten. So fällt beispielsweise bei dem demographischen Faktor auf, dass er fast ausschließlich angeführt wird, um einen besonderen Handlungsbedarf bei den sozialen Hilfesystemen in der Lebensphase des Alters zu betonen. Es wird Druck auf das Sozialsystem erzeugt, ohne andere Möglichkeiten, wie etwa eine Veränderung der Geburtenrate, anzudenken. Auch werden andere
167 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 253 f
168 Vgl. ebenda, S. 34 ff
169 Schulte, Bernd : Sozialpolitik, europäische. In : Deutscher Verein für öffentliche und Private
Fürsorge (Hrsg.) : Fachlexikon der sozialen Arbeit, S. 905 und vgl. Schäfer, Peter : Europäische
Integration und Soziale Arbeit, S. 54 Gernot Eisermann Seite 49 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
Teilaspekte der demographischen Entwicklung kaum erwähnt, wie etwa die Frage, wie sich die Alterspyramide bei gleichbleibender Geburten- und Sterberate entwickeln wird, wenn die geburtenstarken Jahrgänge verstorben sind. Auch ob die erhöhten Kosten für die Lebensphase des Alters nicht einhergehen mit geringeren Kosten für die Lebensphase der Kindheit und Jugend, und so der Druck auf das System der sozialen Sicherung nicht so hoch ist, wie er oft erscheint, wird kaum diskutiert.
Auch die Frage, welchen Einfluss die MS bei der Schaffung der nun wirkenden „externen Sachzwänge“ hatten, wird kaum gestellt.
Auf beiden Ebenen ist ein Bedeutungszuwachs der Ökonomie, ebenso wie eine Einbeziehung neuer (nichtstaatlicher) Verhandlungspartner, wie etwa der Sozialpartner in der EU oder privat-gewerblicher Anbieter in der BRD, erkennbar. 170 Die häufig angeführte Globalisierung (der Weltwirtschaft) hält Jürgen Gerhards allerdings z.Zt. in erster Linie noch für eine Europäisierung, da sowohl politische als auch ökonomische Vernetzung in erster Linie auf dieser supranationalen Ebene stattfinden. 171 Dieser Wahrnehmung nach ist ein höherer politischer Einfluss auf die Ökonomie eine realistischere Möglichkeit.
In Deutschland wird derzeit, wie bereits beschrieben, über den Sozialstaat debattiert und einzelne Elemente von ihm werden reformiert. Dabei gelingt es m.E.n. nicht in dem nötigen Maße die soziale Sicherung von der Vorraussetzung eines standardmäßig vorherrschenden Normalarbeitsverhältnisses loszulösen. Die Reformen beinhalten u.a., dass auch die Sozialversicherungen der BRD z. T.zumindest prognostisch - von Status- auf Grundsicherungen umgestellt werden. Außerdem entsteht insb. im Jugend- und Altenhilfebereich ein verstärkter Wettbewerb zwischen Trägern, da privat-gewerbliche zunehmend, vor allem auf Kosten von freien Trägern, an Bedeutung gewinnen und auch durch die aktive europäische Freizügigkeit eine Sonderstellung der freien Träger nicht mehr gewährleistet werden kann. 172
170 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 253 ff
171 Vgl. Gerhards, Jürgen : Missing a European public sphere. In : In : Kohli, Martin und Novak,
Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 148 f
172 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 209 ff Gernot Eisermann Seite 50 31.01.2005
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Europäische Reglungen bewirken des weiteren eine Verringerung der geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen bei Inanspruchnahme der Rentenversicherung. Außerdem können nicht nur Leistungen des SGB VI, sonder auch welche der Pflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen im Ausland genutzt werden können. 173
Die Soziale Arbeit wird mit weiteren von Marginalisierung betroffenen Klientengruppen konfrontiert und die Sozialarbeiter müssen zunehmend Arbeitsbedingungen akzeptieren, die außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses liegen. Ihre Herausforderung liegt in erster Linie darin, „[...] dass einerseits politische und soziale Ideale (z.B. das Gerechtigkeitsideal) an [ihrer traditionellen Interpretation und] Bedeutung verlieren bzw. in Frage gestellt werden, dass aber andererseits die Zahl der Menschen, die von der Aufgabe derartiger Ideale besonders betroffen ist, zunehmen wird.“ 174 Ferner steht die Soziale Arbeit vor der Aufgabe der fortschreitenden Professionalisierung. 175
In der Europäischen Union scheint sich allgemein ein (neo-)liberales Wirtschaftsverständnis gegen keynesianische und neo-etatistische Modelle durchgesetzt zu haben. Weder mittelfristige aktive Strukturpolitik, durch die Förderung von Bildung, Forschung etc. und die Breitstellung einer entsprechende sozialen Infrastruktur, also eine neo-etatistische Perspektive, noch ein am Nationalstaat und Nationalökonomie orientierter Wohlfahrtsstaat, der auch Statussicherungen beinhaltet, - die keynesianische Perspektive - habe eine ähnlich hohe Popularität. 176 Hermann Schwengel beschreibt daher die EU in einem Spannungsfeld zwischen der „[...] beschleunigten Liberalisierung und der Verteidigung des nationalen Sozialstaates auf europäischem Niveau.“ 177
173 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 204 f
174 Kleve, Heiko : Soziale Arbeit zwischen Moderne und Postmoderne. In : Deutscher Bundesverband
für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005, S. 24
175 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 208 f
176 Vgl. ebenda, S. 95 ff
177 Schwengel, Hermann : Globalisierung mit europäischem Gesicht, S. 42 Gernot Eisermann Seite 51 31.01.2005
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Die folgende Prognose ist aus den Ergebnissen dieser Arbeit abgeleitet und es werden ergänzend Zukunftsentwürfe aus der verwendeten Literatur diskutiert. Dabei wird, wie in den anderen Punkten auch, zunächst die nationale und dann die supranationale Ebene inkl. ihrer Auswirkungen auf erstgenannte bearbeitet. Die Prognose bezieht sich auf die nähere Zukunft, da sie ansonsten zu spekulativ werden würde.
Es ist zu vermuten, dass auch zukünftige Entwicklungen im Sozialsystem der BRD in der Kontinuität jetziger stehen. Konkret werden möglicherweise bald auch in anderen Sozialversicherungen, nach Beispiel des SGB VI, private Zusatzversicherungen nötig sein und der Arbeitgeberanteil geringer ausfallen. Außerdem werden sie wohl zunehmend nur originäre Leistungen übernehmen, während eine ergänzende Absicherung, je nach sozialpolitischem Willen, durch steuerfinanzierte Grundsicherungen oder privat geschehen muss. Im Zusammenhang mit einer weiteren zu erwartenden Senkung des Leistungsniveaus, kann man diese Entwicklung als Privatisierung der Risikoabsicherung insb. bei der Statussicherung bezeichnen. Der Staat wird wohl weniger paternalistisch bzw. liberaler handeln und ggf. auch die besser Einbeziehung pluralistischer Lebensläufe in der Berufs- und Familienplanung in das Versicherungssystem ermöglichen. 178 Ohne eine solche Entwicklung werden auch zukünftige Reformen kaum einen überzeugenden Erfolg haben 179 und überdies das Mandat der Sozialen Arbeit einseitig zu Ungunsten des Klientel beanspruchen. Die Profession sollte sich bei ihren Aufgaben nicht auf die reine „[...] [Wieder-] Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit“ 180 limitieren lassen. Die Soziale Arbeit wird nicht nur diesen neuen Strukturen ausgesetzt sein, sondern auch ein erweitertes Klientel vorfinden. 181 Sie wird dabei wahrscheinlich enger mit
178 Vgl. Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in Deutschland. In : Arnold,
Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 33 f und 43 f
179 Vgl. Schäfer Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 221
180 Dahme, Heinz-Jürgen und Wohlfahrt Norbert : Soziale Arbeit 2010. In : Deutscher Bundesverband
für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005, S. 13 f
181 Vgl. Maus, Friedrich und Mothes-Weiher, Carmen : Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt
unterginge ... . In : Deutscher Bundesverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005,
S. 18 f sowie Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 221 Gernot Eisermann Seite 52 31.01.2005
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ehrenamtlich engagierten Bürgern kooperieren 182 , aber auch besonders im tertiären Sektor, in dem Dienstleistungen angeboten werden, mit günstigeren Anbietern konkurrieren. Da dieser Sektor voraussichtlich an Bedeutung gewinnt 183 , werden viele Tätige der Sozialen Arbeit dem Druck niedrigere Löhne zu akzeptieren ausgesetzt werden. Dadurch entsteht einerseits die zunehmende Notwendigkeit der Professionalisierung, um dem entgegenzuwirken zu können, andrerseits aber auch die Gefahr, dass unprofessionelle bzw. geringer qualifizierte Arbeitskräfte Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit übernehmen. 184
Es ist auch in Zukunft in der EU damit zu rechnen, dass der Prozess der Integration sowohl quantitativ als auch qualitativ voranschreitet. Diese Entwicklung ist quantitativ, da zumindest in naher Zukunft der EU mehr Nationalstaaten beitreten werden als evtl. MS die durch die Europäische Verfassung geschaffene Möglichkeit des Austrittes 185 nutzen werden, und qualitativ, da ein weiterer Souveränitätsverlust der Nationalstaaten und Souveränitätsgewinn der Union prognostiziert werden kann. 186 Da sich eine verstärkte Standortkonkurrenz zwischen Nationalsaaten mittelfristig für alle nachteilig auswirken kann, liegt eine engere internationale oder supranationale Kooperation mit dem Ziel, Volkswirtschaften besser gegen den wirtschaftlichen Konkurrenzkampf zu immunisieren und diesen effektiver zu regulieren, aus nationalökonomischer Sicht nah. 187 Eine solche engere Kooperation kann u.a. im Rahmen der EU geschehen.
Die Regulation der europäischen Sozialpolitik wird nach wie vor von dem Subsidiaritätsprinzip bestimmt sein. Das heißt, dass es keine Zentralisierung auf der supranationalen Ebene geben wird, aber auch auf der nationalen Ebene die Sozialsysteme i.d.R. dezentraler, als z.Zt. in Deutschland oder Frankreich, geregelt sein werden. Die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherung werden prognostisch eine Verähnlichung erfahren, die durch Reformen auf der nationalen Ebene vonstatten gehen werden. Trotz des bestehenden Handlungsdruckes betitelt
182 Vgl. Schmidt, Renate : Plädoyer für die Stärkung der Zivilgesellschaft. In : Deutscher
Bundesverband für Soziale Arbeit e.V. (Hrsg.) : Forum Sozial 1/2005, S. 15 ff
183 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 134 f
184 Vgl. ebenda, S. 252 ff sowie Backhaus-Maul, Holger : Sozialpolitische Entwicklungslinien in
Deutschland. In : Arnold, Ulli und Maelicke, Bernd (Hrsg.) : Lehrbuch der Sozialwirtschaft, S. 42
185 Vgl. Europäische Gemeinschaft (Hrsg.) : Eine Verfassung für Europa, S. 14
186 Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) : Globalisierung der Weltwirtschaft, S. 126 f
187 Vgl. ebenda, S. 228 f Gernot Eisermann Seite 53 31.01.2005
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Wolfgang Streek., Direktor am Max-Planck-Institut, diese als weitgehend freiwilligen Neo-Voluntarismus. 188 Ob die Reformen als fundamental empfunden werden, hängt m.M.n. vor allem von ihrer politischen Bewertung bzw. der des gegenwärtigen Systems ab.
Da selbst der geschützte Sektor einem verstärktem Wettbewerb ausgesetzt sein wird, geht Wolfgang Streek davon aus, dass ein zukunftsfähiges Sozialsystem nur mit bzw. im Markt funktionieren kann und nicht in Opposition zu selbigen. Er konkretisiert seine Prognose - ohne sie politisch zu bewerten - mit der Beschreibung eines Modells, welches auf weniger Umverteilung und weniger Gleichheit der gewährten Leistungen, dafür aber nach dem Prinzip der Leistung und Gegenleistung sowie auf einer gerechteren Chancenverteilung basiert. Bei der Darstellung betont er folgende Aspekte :
1. Soziale Hilfen sollen weitgehend durch den ökonomischen und strukturellen Ausgleich von Ausgangschancen ersetzt werden.
2. Soziale Dienstleistungen sollen effizienter und wettbewerbsorientierter sein. 3. Dieser Wettbewerb soll über Spezialisierung und nicht durch niedrige Preise funktionieren.
4. Die Soziale Arbeit soll sich mehr an den Interessen ihrer Klienten (bzw. Kunden) orientieren.
5. Auf der lokalen/regionalen Ebene soll eine gewisse Unterstützung und ein begrenzter Schutz für soziale Leistungen aufgebaut werden können. 6. Die Spezialisierung von Sozialleitungen wird zu Heterogenität zwischen den Regionen führen.
7. Kleine Nationalstaaten oder Regionen werden wegen ihrer internen Homogenität Wettbewerbsvorteile haben.
8. Dies wird in größeren politischen Einheiten zu einer Dezentralisierung und Föderalisierung nötigen. 189
Diese Prognose zeigt m.E.n. exemplarisch die gegenwärtig vorherrschende Orientierung an (neo-)liberalen Vorstellungen, da Klienten als Kunden und Wettbewerb als vorteilhaft (für diese) angesehen wird. Dabei ist allerdings weder ein symmetrisches Verhältnis zwischen Kunden und Anbieter sicher gestellt, welches ich
188 Vgl. Streek, Wolfgang : International competition, supranational integration, national solidarity.
In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 22 ff
189 Vgl. ebenda, S 21 ff sowie 26 ff Gernot Eisermann Seite 54 31.01.2005
Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
als Vorraussetzung für souveräne Kundenentscheidungen halte, noch besteht ein genügendes Vertauen in die Wirksamkeit einer Selbstregulierung der (sozialen) Ökonomie. So stellt auch Wolfgang Streek die Fragen, ob es Ausgleichzahlungen zwischen Regionen geben soll, bei denen - wie in seinem 7. Punkt angeführt - es keine anfängliche Chancengleichheit gibt. Diese Chancengleichheit, das level playing field, ist aber Grundvoraussetzung für einen völlig selbstregulierten Wettbewerb. Ferner fordert er eine politische Regulierung auf der lokalen/regionalen Ebene, die zweifelsohne einen freien Wettbewerb einschränkt bzw. verhindert. 190
Es wird also deutlich, dass die Zukunft der Sozialen Arbeit von der politischen Entscheidung abhängt, ob die Politik versuchen soll die Ökonomie zu reglementieren.
Da eine Haushaltskonsolidierung aus moralischen Gründen nicht Hauptziel der Reform der Sozialsysteme sein kann 191 , muss die Soziale Arbeit selber versuchen machtinteressiert und pragmatisch ihre Ziele durchzusetzen. 192 Dabei wird eine entsprechende Bedeutung der politischen Sphäre, die größer ist als es z.T. erscheint, ebenso vorausgesetzt, wie ein politischer Anspruch der Sozialen Arbeit. Dabei ist sie auch von der zukünftigen Entwicklung der supranationalen Ebene beeinflusst.
Während diese für die nähere Zukunft prognostiziert wurde, sind für die entfernte Zukunft solche Vermutungen kaum zu treffen und spiegeln eher Utopien wieder. Zwischen den Extremen einer Re-Nationalisierung 193 und einer politischen Globalisierung 194 ist dabei alles denkbar.
190 Vgl. Streek, Wolfgang : International competition, supranational integration, national solidarity.
In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 29 ff
191 Vgl. Palme, Joakim : Will Social Europe Work ?. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca (Hrsg.) :
Will Europe work ?, S. 47
192 Vgl. Schäfer, Peter : Europäische Integration und Soziale Arbeit, S. 243 ff
193 Vgl. O’Dowd, Liam : State borders and European identity. In : Kohli, Martin und Novak, Mojca
(Hrsg.) : Will Europe work ?, S. 106
194 Vgl. Schwengel, Hermann : Globalisierung mit europäischen Gesicht, S. 276 und Gosepath, Stefan
und Merle, Jean-Christophe (Hrsg.) : Weltrepublik, S. 7 ff Gernot Eisermann Seite 55 31.01.2005
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Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit
(1) „Die Funktionsweise der Europäische Union“
(2) „Mitgliedsstaaten der EU“
(3) „Sitze im EP, Stimmgewichtung im Rat der Europäischen Union sowie Zusammensetzung von Kommission, EWSA und AdR“
(4) „Europäisches Parlament : Sitzverteilung 2004 - 2009“ und „Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament : 10. - 13.06.2004“
(5) „Ständige Ausschüsse des EP“
(6) „Außenbeziehungen der EU“
(7) „Die Solange I und II Entscheidung des BVerfG von 1974 und 1986.“
(8) „Ausgaben der Gemeinschaft 1958 - 2002“
(9) „Eidesstattliche Erklärung über verwendete Hilfsmittel“
Anhang (3)
Sitze im EP, Stimmgewichtung im Rat der Europäischen Union sowie Zusammensetzung
(Quelle : Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 520)
(Quelle : Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 525)
Legende :
GUS = Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
Anhang (7)
Die Solange I und II Entscheidung des BVerfG von 1974 und 1986.
Solange I (BVerfGEntscheid 37, 271)
Solange II (BVerfGEntscheid 73, 339)
(Quelle : Kobert, Heide und Rudloff, Felix (Hrsg.) : Der Fischer Weltalmanach 2005, S. 520)
Legende :
EEF = Europäischer Entwicklungsfond EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EAGFL = Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
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Gernot Eisermann, 2005, Auswirkungen der Europäischen Integration auf die Profession Soziale Arbeit in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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