Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
2. Umweltpolitischer Hintergrund 2
2.1. Sustainable Development 2
2.2. Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die
EG-Öko Audit-Verordnung 3
3. Entwicklungsgeschichte der EG-Öko Audit-Verordnung 4
3.1. Eingliederung der Verordnung in die Umweltpolitik der EU 4
3.2. Umsetzung der EG-Öko Audit-Verordnung in Deutschland 5
4. Inhalt der Öko-Audit Verordnung 7
4.1. Der Ablauf des Gemeinschaftssystems 7
4.1. Die Schritte bis zur erstmaligen Zertifizierung 8
4.2.1. Umweltpolitik 9
4.2.2. Erste Umweltprüfung 10
4.2.3. Umweltmanagementsystem 11
4.2.4. Umweltprogramm 11
4.2.5. Umwelterklärung (im Entwurf) 12
4.2.6. Prüfung und Validierung durch den Umweltgutachter 12
4.2.7. Registrierung und Veröffentlichung der Umwelterklärung 13
5. Entwicklung des Öko-Audits 14
5.1. Gründe für die hohen Teilnehmerzahlen in Deutschland 14
5.2. Kritik am System 16
5.3. ISO 14001 16
5.4. Revision der Öko-Audit Verordnung 17
6. Fazit 19
7. Literarturliste 20
1
1. Einleitung
In den vergangenen Jahren ist der Umweltschutz in Industrie und Gewerbe verstärkt in den Vordergrund gerückt. Diese Entwicklung beruht jedoch nicht auf ein voraussichtiges Umweltbewusstsein der Vorstände in den Unternehmen, sondern sie vollzog sich durch den harten Wettbewerb auf dem Markt um Käufer und Kunden.
Es ist mittlerweile in der umweltpolitischen Debatte unumstritten, dass das Globalziel, eine nachhaltige, ökologische und sozial verantwortbare Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen („sustainable development“), eingehalten werden muss, um den zukünftigen Generationen eine Welt zu hinterlassen, die frei von Schadstoffen ist und weiterhin reich an Rohstoffen bleibt. In Anlehnung an diesen Absichten versucht die Umweltpolitik der EU Instrumente zu gestalten, die diesem Globalziel näher kommen. Ein Instrumentarium ist die seit Juli 1993 eingeführte „EG-Öko-Audit-Verodnung“, die die Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) beinhaltet.
Zweck der Verordnung ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen, produktionsorientierten Umweltschutzes auf freiwilliger Basis. Gewerbliche Unternehmen, die sich dem Öko-Audit anschließen, müssen gewährleisten, dass sie bestimmte Umweltvorschriften beachten, ein Umweltmanagementsystem aufgebaut haben, sich regelmäßig einer Umweltbetriebsprüfung unterziehen und Informationen über den betrieblichen Umweltschutz der Öffentlichkeit bereitstellen. Sind diese Vorgaben gegeben, so kann sich das Unternehmen in ein offizielles Register eintragen lassen und seine Registrierung zu Werbezwecken einsetzen. Die EU setzt bei dieser Regelung auf die Eigenverantwortung der Unternehmen für den Umweltschutz und versucht sich durch diese „neue Generation von indirekten Regelungen“ 1 von Ge- und Verboten sowie klassischen Instrumenten wie Steuern, Abgaben und Gebühren abzugrenzen. In diesem Kontext sollen Marktkräfte im Sinne des Umweltschutzes genutzt werden und sich als „Schneeball“ weiter entwickeln indem das Zertifikat des Öko-Audits sich als Imagevorteil für die Unternehmung erweist und somit den Konkurrenzdruck innerhalb der Brache erhöht und als Folge weitere Betriebe zum „Ökomanagement“ animiert werden.
Jedoch bleibt offen ob die „EG-Öko-Audit-Verordnung“ zu einem solchen Effekt fähig ist, denn die Zielsetzung der EU das Öko-Audit zu einem europaweit bekannten und anerkannten Markenzeichen für umweltgerechte Produktion und Dienstleistungen zu machen,
1 vgl. Fichter 1995 S. 20
2
ist eine problematische Aufgabe, da hiermit eine Vereinbarung von ökologischen mit ökonomischen Aspekten getroffen werden muss.
Die folgende Arbeit befasst sich nun mit den Inhalten, Zielsetzungen, Vorteilen und Nachteilen des Öko-Audits und versucht des weiteren einen Ausblick zu schaffen bezüglich der Fragestellung, ob sich eine staatliche Regulierungspolitik mit einem freiwilligen betrieblichen Umweltschutz vereinbaren lässt.
2. Umweltpolitischer Hintergrund
2.1. Sustainable Development
Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung erstellte erstmals in den 80er Jahren ein Programm, welches eine umweltverträglichere Wirtschaftsweise („Sustainable Development“) beinhaltet. 2 Im wesentlichen lassen sich fünf grundlegende Forderungen ableiten, die auch in der EU-Umweltpolitik zur Anwendung kommen sollen:
- Dem Planeten Erde sollte nur soviel entnommen werden, wie wieder auf natürliche Weise nachwachsen kann (Prinzip der Nachhaltigkeit).
- Mit nicht-regenerativen Rohstoffen und Energiequellen ist sparsam und so schonend wie möglich umzugehen (Prinzip der Sparsamkeit).
- Ressourcen- und umweltschonende Technologien mit geringen ökologischen Risiken müssen gefördert werden (Prinzip der sanften Technologie).
- Die Vernichtung der Artenvielfalt und natürlicher Ökosysteme ist zu stoppen (Bewahrung des Reichtums und der Kreativität der ursprünglichen Natur).
- Dem Bevölkerungswachstum ist wirksam entgegenzutreten.
Um diese Forderungen einhalten zu können, sind besonders die reichen Industrienationen in der Verantwortung, denn nur sie verfügen über entsprechende finanzielle und politische Mittel. Ein wichtiger Ansatz wäre die Reduzierung der Stoff- und Energieströme sowie Techniken und Infrastrukturen zu entwickeln, die sowohl ihnen als auch der Dritten Welt zugute kommen. Es gilt ebenso Material- und Energieproduktivitäten zu verbessern, Kreislaufwirtschaften vermehrt aufzubauen und den Übergang in eine alternative Energiebereitstellung zu gewährleisten. Nach einem Bericht des Wuppertaler Institut für
2 „Unsere gemeinsagme Zukunft“ V. Hauff (Hg.), 1987
3
Klima, Umwelt, Energie zufolge, müsste die Wirtschaft der stoffstromreichen Länder im Schnitt um rund den Faktor 10 dematerialisiert werden, um eine globale Stoffstromreduktion von 50 % zu ermöglichen.
2.2. Umsetzung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise durch die „EG-Öko-
Audit-Verordnung“
Durch die angesproche Thematik rückt die Bedeutung einer ökologisch orientierten Unternehmensführung immer mehr in den Vordergrund. Das Ungleichgewicht zwischen dem Ausmaß der Naturnutzung und der Regenerationsfähigkeit der Natur sowie der hohe Verbrauch nicht regenerierbarer Rohstoffe erfordert unausweichlich eine Veränderung der Konsumgewohnheiten und der Produktionsweisen.
Die „EG-Öko-Audit-Verordnung“ versucht nun einen Einklang mit den kurz beschriebenen Grundsätzen zu finden. Sie sieht in erster Linie die Annäherung der europäischen Unternehmen an eine derartig ökologisch nachhaltiges Wirtschaften vor. In der Einleitung zu der von der EU vorgelegten Verordnung heißt es, dass die Rolle des Unternehmens im Rahmen einer „dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung“ sowie „einer guten Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und den Einsatz von sauberen oder saubereren Technologien“ zu sehen ist.
Es ist jedoch offen ob aus einer freiwilligen Umweltverantwortung der Betriebsführung heraus ein unternehmerisches Handeln entstehen kann, dass den hohen Umweltansprüchen gerecht werden kann.
Pragmatisch gesehen sind die Vorteile der mit dem Öko-Audit zertifizierten Unternehmen durchaus attraktiv: Verbesserung des Unternehmensimage gegenüber einer sensibilisierten Öffentlichkeit, Einsparung von Material- und Energiekosten, Verhinderung von Umweltrisiken, Entdeckung ökologischer Produkt- und Verfahrensinnovationen, Erhöhung der nach innen gerichteten Motivation und damit Vermeidung von Fluktuationen qualifizierter Mitarbeiter. Auch kann zumindest mittelfristig mit einer Vereinfachung der Berichtspflichten gegenüber Aufsichtbehörden, einer bevorzugten Vergabe von öffentlichen (und privaten) Aufträgen und mit einer Entlastung von zu erwartenden Abgaben wie die Ökosteuer gerechnet werden.
Quote paper:
Patrick Kiesch, 2001, Die EG-Öko-Audit Verordnung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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