Inhaltsverzeichnis
1 Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) 4
2 Die Europäische Zentralbank (EZB) und das Europäische 4
System der Zentralbanken (ESZB)
2.1 Der Aufbau der EZB und des ESZB 4
2.1.1 Das EZB- Direktorium 5
2.1.2 Der EZB- Rat 5
2.1.3 Der Erweiterte Rat der EZB 6
2.2 Rechte und Pflichten der EZB 6
2.2.1 Das Ziel der Preisniveaustabilität 6
2.2.2 Die vollständige Unabhängigkeit 6
2.2.3 Weitere Aufgaben und Rechte 7
3 Die Geldpolitik des Eurosystems und der Deutschen 8
Bundesbank im Vergleich
3.1 Die Geldmengensteuerung des Eurosystems 8
3.1.1 Das Geldvolumen M3 8
3.1.2 Die Möglichkeiten der Einflussnahme 8
3.2 Die Offenmarktgeschäfte 10
3.2.1 Das Hauptrefinanzierungsinstrument der EZB 10
und das ehemalige Wertpapierpensionsgeschäft der Bundesbank
3.2.2 Die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte 11
und der vormalige deutsche Diskontkredit
3.2.3 Die Feinsteuerungsoperationen 13
3.2.4 Die strukturellen Operationen 13
3.3 Die ständigen Fazilitäten 14
3.3.1 Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ... 14
und der frühere Lombardkredit der Deutschen Bundesbank 3.3.2 Die Einlagenfazilität 15
3.4 Der Zinskorridor 15
3.4.1 Die Entstehung des Zinskorridors 15 3.4.2 Die Bedeutung des Zinsbandes und seine Festlegung in 15
Deutschland vor der Europäischen Währungsunion (EWU)
3.5 Die Mindestreserve 16
3.5.1 Die Bedeutung der Mindestreservepflicht 16 3.5.2 Die Berechnung und Verzinsung der Mindestreserve 16
3.6 Die zentralbankfähigen Sicherheiten 17
3.6.1 Die Schuldtitel der Kategorie 1 18 3.6.2 Die Schuldtitel der Kategorie 2 18
4. Die Gewinne der EZB 18
4.1 Die Gewinnquellen 18 4.2 Die Gewinnverteilung 19
5 Ausblick: Der Beitritt von Griechenland, Dänemark, Schweden 19
und Großbritannien zur Europäischen Währungsunion
Anhang 21
Bibliographie 27
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1 Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Mit Beginn der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Verantwortung für die gemeinsame Währung der 11 Teilnehmerstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien), den „Euro“, übernommen. Bis zu seiner für den 1. Januar 2002 geplanten Einführung als Bargeld, existiert der Euro zunächst lediglich in Form von Buchgeld. Die Idee einer unabhängigen, über die einheitliche europäische Währung wachende Zentralbank nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank im Rahmen einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurde innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bereits in den sechziger Jahren geäußert und im Dezember 1991 im Vertrag von Maastricht schließlich als gemeinsames Ziel der Europäischen Union (EU) konkretisiert. Seine Verwirklichung fand dieses dann in der Errichtung der Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main und des Europäischen Systems der Zentralbanken. Die EZB ist nunmehr allein für die europäische Währung verantwortlich. Um ihrem Hauptziel - die Stabilität des Eurosnachzukommen, kann sie für ihre Geldpolitik auf ein umfangreiches Instrumentarium zurückgreifen, das Ähnlichkeiten mit dem der Deutschen Bundesbank aufweist.
2 Die Europäische Zentralbank und das Europäische System der Zentralbanken
2.1 Der Aufbau der EZB und des ESZB
Parallelen mit der Deutschen Bundesbank bestehen aber schon im Aufbau der EZB und des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das „wie das deutsche Zentralbankensystem eine föderative Struktur“ (Thiel, S.168) hat. Das ESZB besteht aus der EZB und den jeweiligen nationalen Zentralbanken (NZBs) der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), unabhängig davon, ob das EU- Land an der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnimmt (vgl. Schmid, S.62). Mit dem Beitritt Deutschlands zur Europäischen Währungsunion (EWU) verliert die Deutsche Bundesbank ihre Eigenständigkeit. Sie ist nun integraler Bestandteil des sogenannten „Eurosystems“, das aus der Europäischen Zentralbank
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und, im Gegensatz zum ESZB, lediglich aus den nationalen Notenbanken derjenigen Länder besteht, die an der EWU mitwirken * .
2.1.1 An der Spitze des Eurosystems steht das EZB- Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt. Diese amtieren für jeweils 8 Jahre, wobei eine Wiederernennung nicht möglich ist (bei der Gründung der EZB wurden die Amtszeiten zum Zwecke der Kontinuität jedoch zwischen 4 und 8 Jahren gestaffelt). Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte der EZB und hat hauptsächlich die „Geldpolitik gemäß den Leitlinien und Entscheidungen des EZB- Rates auszuführen und hierzu den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen zu erteilen“ (bundesbank.de/ezb). Der EZB- Präsident, derzeit Wim Duisenberg aus den Niederlanden, vertritt die EZB in der Öffentlichkeit und hat den Vorsitz sowohl im Direktorium als auch im EZB- Rat inne.
2.1.2 Im EZB- Rat selbst sind die sechs Direktoriumsmitglieder sowie die elf Präsidenten der nationalen Zentralbanken der EU- Mitgliedsländer vertreten, die an der WWU teilnehmen (siehe Anhang, Anlage 1). Die elf Präsidenten der NZBen sind für wenigstens 5 Jahre im Amt und können wiederernannt werden. Der EZB-Rat ist „das zentrale Beschlussorgan des Eurosystems“ (LZB Bayern, S.26). Seine Hauptaufgaben bestehen in der Festlegung der europäischen Geldpolitik, das Entscheidungen über Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im ESZB miteinschließt, sowie in der Bestimmung von Leitlinien, „die notwendig sind, um (deren Ausführung und) die Erfüllung der dem ESZB übertragenen Aufgaben zu gewährleisten“ (bundesbank.de/ezb). Der Rat tritt gewöhnlich alle zwei Wochen zusammen. Für eine Beschlussfassung genügt in der Regel eine einfache Mehrheit, wobei jedes Mitglied gleiches Stimmrecht hat. „Eine Ausnahme bilden Entscheidungen über das EZB- Kapital, über die Weitergabe von Währungsreserven der nationalen Zentralbanken an die EZB sowie über Fragen der Gewinnverteilung im ESZB“ (LZB Bayern, S. 26). Abgestimmt wird hierbei lediglich unter den elf Präsidenten der NZBs, dessen einzelnen Stimmengewichte sich nach den jeweiligen Kapitalanteilen richten, die die einzelnen NZBen an der EZB halten (siehe dazu Anhang, Anlage 2).
* Der Begriff „Eurosystem“ wurde von der EZB eingeführt. Da der Maastricht- Vertrag diesen nicht beinhaltet, werden in manchen Literaturquellen Eurosystem und ESZB gleichgesetzt.
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2.1.3 Neben dem EZB- Rat existiert noch der Erweiterte Rat der EZB, der aus den Präsidenten der NZBen der (derzeit) 15 EU- Mitgliedsländer sowie dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB besteht. Er soll vor allem die vier „bislang noch nicht an der Währungsunion teilnehmenden EU- Länder (Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden) für Zwecke der Organisation sowie der Beratung und Information anderer EU- Organe in das ESZB“ (LZB Bayern, S.26) miteinbeziehen.
2.2 Rechte und Pflichten der EZB
2.2.1 Der EZB- Rat trägt mit seinen Entscheidungen vornehmlich die Verant-wortung für die Erfüllung der Hauptaufgabe der EZB, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität in den elf Euroländern. Dieses Hauptziel wurde im Vertrag von Maastricht über die Europäische Union in der „Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank“ (ESZB- Satzung) sogar gesetzlich verankert. Die Tatsache, dass diesem Ziel eine so hohe Bedeutung zugemessen wird, ist in der Erfahrung begründet, dass „die Preisstabilität auf längere Sicht eine grundlegende Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der Marktwirtschaft und damit für ein gedeihliches Wirtschaftswachstum und eine hohe Beschäftigung“ (Schmid, S.59) darstellt. Auch die Deutsche Bundesbank war dem Ziel der Geldwertstabilität gesetzlich verpflichtet.
2.2.2 Um diese Stabilitätspolitik aber möglichst effektiv betreiben zu können, wurde der EZB und dem ESZB eine umfassende politische Unabhängigkeit zugesprochen. Gemäß dem Maastrichter Gesetzeswerk, dürfen „bei der Wahrnehmung der ihnen in diesem Vertrag und in der Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten (...) weder die EZB noch eine Zentralbank eines Mitgliedstaates noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Institutionen der Gemeinschaft, den Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen“ (vgl. Thiel, S.169). Unterstützt wird dies durch das Verbot für „Organe und Institutionen der Gemeinschaft sowie (für) Regierungen der Mitgliedstaaten (...), die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB und der Zentralbanken der Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen“ (vgl. Thiel, S.169). Als Folge der Autonomie von EZB und ESZB, mussten auch den elf nationalen Notenbanken des Eurosystems die politische Unabhängigkeit von den jeweiligen Mitgliedstaaten,
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spätestens bis zum Beginn der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1999, eingeräumt werden, falls dies nicht schon vorher der Fall war, wie z.B. bei der Deutschen Bundesbank. Die Unabhängigkeit wird außerdem dadurch bekräftigt, dass die EZB „nicht zur Finanzierung der Staatsverschuldung eingesetzt werden darf“ (Thiel, S.169). Daher ist es ihr nicht erlaubt, Kredite an den Staat oder andere öffentliche Einrichtungen zu vergeben (vgl. LZB Bayern, S.29). Letztlich ist die Europäische Zentralbank auch personell und finanziell unabhängig, „denn die unabhängigen nationalen Notenbanken sind die alleinigen Kapitalzeichner“ (Schmid, S.61) und somit Inhaber der EZB. Zur personellen Unabhängigkeit trägt die lange Amtszeit der Mitglieder des EZB- Rats sowie „deren (rechtlicher) Schutz vor willkürlicher, vorzeitiger Amtsenthebung“ (Schmid, S.61) bei.
2.2.3 Die EZB hat darüber hinaus die Aufgabe, beziehungsweise das alleinige Recht, Euro- Banknoten und -Münzen zu emittieren. Deren Ausgabe muss jeweils von der EZB genehmigt werden, bevor die Zentralbanken des Eurosystems damit beginnen dürfen. Das Euro- Bargeld wird voraussichtlich erst Anfang 2002 in Umlauf gebracht. Während die Emission der Banknoten von der EZB und den nationalen Notenbanken vorgenommen wird, erfolgt die Ausgabe der Münzen durch die an der Europäischen Währungsunion beteiligten Staatsregierungen, die den Umfang jedoch von der EZB genehmigen lassen müssen (vgl. Schmid, S.56). Auch in Deutschland sind die DM- Geldscheine stets von der Bundesbank, die Münzen aber von der Bundesregierung ausgegeben worden.
Das ESZB hat ferner die Pflicht, dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission Bericht über seine geldpolitischen Entscheidungen zu erstatten. Dies dient lediglich der Information und Transparenz und räumt ihnen keinerlei Mitbestimmungsrecht ein.
Unter der Bedingung, dass das Ziel der Preisstabilität unbeeinträchtigt bleibt, soll die EZB auch die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft fördern. Weiterhin hat das Eurosystem für die reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsländer Sorge zu tragen.
Für geld- und währungspolitische Zwecke ist die EZB selbst von den NZBs der Europäischen Währungsunion (EWU) anfangs mit Währungsreserven in Höhe von 39,5 Mrd Euro ausgestattet worden. Diese können auf Beschluss der Präsidenten der
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elf nationalen Notenbanken noch aufgestockt werden. Neben dem einbezahlten Eigenkapital der EZB unterstützen diese Reserven die Handlungsfähigkeit des ESZB auf den internationalen Märkten (vgl. LZB Bayern, S.29).
3 Die Geldpolitik des Eurosystems im Vergleich mit der Deutschen Bundesbank
3.1 Die Geldmengensteuerung des Eurosystems
3.1.1 Für die Erfüllung des Ziels der Preisniveaustabilität, regelt das ESZB dementsprechend die im Euroraum umlaufende Geldmenge. Denn „wenn mehr Geld in der Volkswirtschaft umläuft, als zur Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs notwendig ist, (...) steigen die Preise“ (LZB Bayern, S.30) und es herrscht Inflation, die es zu vermeiden gilt. „Deshalb gibt die Entwicklung des sogenannten Geldvolumens in der EWU, d.h. das von in der EWU ansässigen Wirtschaftsunternehmen, staatlichen Stellen und von den Privathaushalten gehaltene Bar- und Buchgeld, die beste Messlatte für die Inflationsgefahr in der Währungsunion ab“ (LZB Bayern, S. 30).
Das Geldvolumen besteht grundsätzlich aus einer Bargeld- und einer Buchgeldkomponente. Beim „breiten monetären Aggregat M3“ oder Geldvolumen M3, das für den EZB- Rat die Geldorientierungsgröße darstellt, ist die Buchgeldkomponente sehr weit gefasst (siehe auch Anhang, Anlage 3). Zum Geldvolumen M3 gehören neben täglich fälligen Geldern auch Bankeinlagen und Bankschuldverschreibungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens zwei Jahren sowie Einlagen mit einer bis zu dreimonatigen Kündigungsfrist. Ebenfalls enthalten sind sogenannte Repogeschäfte, Geldmarktfondsanteile und Geldmarktpapiere sowie kurzfristige Einlagen bei staatlichen Stellen wie z.B. Post- und Schatzämter (vgl. LZB Bayern, S.30f).
3.1.2 Zur Verhinderung von zu starken inflationären Tendenzen, die das Preisniveau heben würden, nimmt das Eurosystem Einfluss auf das Geldvolumen M3. Dieses entsteht aber bei Geschäften der Banken mit den Nichtbanken, „in die weder die EZB noch die nationalen Zentralbanken als Geschäftspartner miteinbezogen sind“ (LZB Bayern, S.31), wodurch eine direkte Einflussnahme ausgeschlossen ist. Jedoch müssen die Kreditinstitute im Euroraum das Bargeld,
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welches sie ihren Kunden auszahlen, zuvor von einer Zentralbank bezogen haben, die selbst Teil des ESZB ist.
„Um sich (aber) vom Eurosystem Bargeld zu beschaffen, müssen die Kreditinstitute über entsprechende Guthaben bei ihm verfügen; und um genügend Zentralbankguthaben zu bekommen, müssen sie sich in ihrer Gesamtheit beim ESZB verschulden, i.a.W. sich ‘refinanzieren’“ (LZB Bayern, S.31). Dabei entscheidet der EZB- Rat über die Höhe des Zentralbankgeldes, das die Banken erhalten, und der Zinsen, die sie dafür zu entrichten haben. „Über die Zinssätze, die es den Kreditinstituten abverlangt, kann so das ESZB mittelbar auf das ‘Publikumsgeld’ M3 Einfluss nehmen“ (LZB Bayern, S.31), denn die Zinssätze der Banken orientieren sich weitgehend an den Notenbankzinsen. Sind also für die Bankkundschaft Kredite aufgrund hoher Zinsen teuer, dann wird sie insgesamt weniger Kredite aufnehmen und es wird ihr weniger Buchgeld gutgeschrieben, wodurch sich das Geldmengenwachstum verlangsamt. Sind Kredite umgekehrt relativ günstig, so „werden sich die Bankkunden tendenziell stärker verschulden und bekommen mithin von ihren Kreditinstituten in größerem Umfang Geld in Buchform zur Verfügung gestellt, das zu einem gewissen Bruchteil auch nach und nach in bar abgehoben wird“ (LZB Bayern, S.31). Als Folge ergibt sich in diesem Fall ein beschleunigtes Wachstum des Bar- und Buchgeldvolumens und daher des Geldvolumens M3. Darüber hinaus wirken sich Zinshöhe und Zinserwartungen auf die Bereitschaft der Anleger, „ihrer Bank Geld in längerfristiger Form anzuvertrauen und es so durch Bildung von Geldkapital wieder ‘aus dem Verkehr’ zu ziehen“ (LZB Bayern, S.31) und dadurch ebenfalls auf die Geldmengenentwicklung aus. Eine Geldpolitik ist expansiv, wenn den Kreditinstituten von der Notenbank große Mengen an Liquidität zu günstigen Konditionen bereitgestellt wird und dadurch die Geldmenge ausgeweitet wird; sie ist restriktiv, wenn sie umgekehrt auf eine Verminderung dieser abzielt.
Die EZB gibt das Geldmengenziel für das folgende Jahr jeweils im voraus bekannt. Anders als die Deutsche Bundesbank überwacht sie die monetäre Entwicklung aber mit Hilfe von „gleitenden Dreimonatsdurchschnitten der monatlichen Zwölf-monatswachstumsrate von M3“ und nicht mit einer „Verlaufsrate gegenüber einer festen Basisperiode, wie das vierte Quartal des Vorjahres“ (Schmid, S.82), was bei der Bundesbank der Fall war.
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Zur Erreichung seiner Ziele steht dem Eurosystem ein umfangreiches geldpolitisches Instrumentarium zur Verfügung. So führt es Offenmarktgeschäfte durch, stellt ständige Fazilitäten bereit und verpflichtet Kreditinstitute, Mindestreserven bei ihm zu halten (Übersicht über die geldpolitischen Operationen des Eurosystems: siehe Anhang, Anlage 4). Dabei entscheidet der EZB- Rat darüber, ob alle vorhandenen Optionen genutzt oder teilweise auch abgeändert werden sollen (vgl. bundesbank.de/ezb). Die Ausführung der vom Rat der EZB getroffenen Entscheidungen obliegt jedoch den nationalen Notenbanken; nur in Ausnahmefällen führt die EZB Geldmarktgeschäfte selbst durch.
3.2 Die Offenmarktgeschäfte
Die „Offenmarktgeschäfte spielen in der Geldpolitik des Eurosystems eine wichtige Rolle bei der Steuerung der kurzfristigen Zinsen, bei der Kontrolle der Liquiditätslage am Geldmarkt und bei der Signalisierung des geldpolitischen Kurses“ (EZB- Monatsbericht, S.20/21). Sie werden auf Initiative der EZB durchgeführt. Zu den Offenmarktgeschäften gehören das Hauptrefinanzierungsinstrument, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte, die Feinsteuerungsoperationen sowie die strukturellen Operationen.
3.2.1 Über das Hauptrefinanzierungsinstrument deckt das Bankenwesen den Großteil ihres Liquiditätsbedarfs. Dabei handelt es sich um regelmäßig stattfindende befristete Transaktionen mit einer Laufzeit von zwei Wochen, die die EZB wöchentlich anbietet. Diese kurzfristigen Kredite werden den Geschäftsbanken im Wege der Versteigerung bzw. Ausschreibung, dem sogenannten „Tenderverfahren“, zugeteilt. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Mengentender und dem Zinstender.
Beim Mengentender setzt die EZB den Zinssatz fest und die Banken geben lediglich Gebote über den gewünschten Betrag an Zentralbankgeld ab, den sie im Austausch von Wertpapieren zur Verfügung gestellt haben möchten. „Die Europäische Zentralbank teilt dann denjenigen Betrag zu, der ihren liquiditätspolitischen Vorstellungen entspricht. Die Einzelgebote werden dabei gleichmäßig, d.h. mit demselben Prozentsatz ‘bedient’ oder ‘repartiert’“ (Schmid, S.71).
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Beim Zinstender hingegen müssen die Kreditinstitute neben der gewünschten Menge auch den Zinssatz angeben, zu dem sie bereit sind, Refinanzierungsgeschäfte durchzuführen. Je höher das Zinsgebot ist, desto größer ist natürlich ihre Chance einer vollen Zuweisung. „Gebote zu dem gerade noch zum Zuge kommenden Satz werden auch hier gegebenenfalls repartiert“ (Schmid, S.71f). Nach Ablauf der zwei Wochen ist die jeweilige Bank verpflichtet, die Wertpapiere wieder zurückzunehmen. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierung beträgt seit Beginn der EWU unverändert 3,0%.
Das Hauptrefinanzierungsinstrument löst das frühere Wertpapierpensionsgeschäft der Deutschen Bundesbank nahezu ungeändert ab. Das Wertpapierpensionsgeschäft in Deutschland überflügelte in den 80er Jahren die Lombard- und Diskontkredite in ihrer Bedeutung als wichtigste Refinanzierungsmöglichkeiten für die Geschäftsbanken. Erst 1992 wurde jedoch seine Laufzeit von einem oder zwei Monaten auf die nun üblichen zwei Wochen herabgesetzt (vgl. Deutsche Bundesbank, S.116). Beim Wertpapierpensionsgeschäft gaben die Banken Wertpapiere „in Pension“, das heißt sie hinterlegten diese bei der Bundesbank und bekamen dafür Liquidität in entsprechender Höhe, jedoch abzüglich des Pensionsatzes, zur Verfügung gestellt. Diese Transaktion war immer mit einer Rückkaufsverpflichtung der Banken verbunden, die dadurch die Wertpapiere nach Ablauf der zwei Wochen wieder zurückkaufen mussten. Die einzige Änderung beim Übergang vom Wertpapierpensionsgeschäft zum Hauptrefinanzierungsinstrument besteht darin, dass Wertpapiere nicht länger von der Zentralbank angekauft werden, sondern nun notenbankfähige Aktiva bei befristeten Transaktionen nur noch als Pfand genommen werden. „Deshalb spricht man jetzt nicht mehr von Wertpapierpensionsgeschäften, sondern neutraler von befristeten Refinanzierungsgeschäften. Wirtschaftlich besteht freilich kein Unterschied“ (Schmid, S.72).
3.2.2 Zusätzlich zum Hauptrefinanzierungsinstrument bietet die EZB den Banken monatlich längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, den sogenannten Basistender, an. Den Kreditinstituten wird hierbei für drei Monate wiederum über befristete Transaktionen Liquidität bereitgestellt. Auch die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte werden über das Tenderverfahren zugeteilt, wobei die EZB zumeist den Zinstender anwendet, die Zinsfindung also dem Geldmarkt überlässt. Der Grund für
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die Anwendung des Zinstenders ist, dass die EZB hiermit nicht beabsichtigt, dem Markt geldpolitische Signale zu geben (vgl. Schmid, S. 71). Der Zinssatz für den Dreimonatskredit der EZB betrug anfangs 2,5% und liegt derzeit bei 2,68% (Stand 24. Januar 2000).
Der Basistender tritt an die Stelle des deutschen Diskontkredits (auch Rediskontkredit), den es in seiner ursprünglichen Form nicht mehr gibt. „Im Rahmen der Diskontpolitik kauft[e] die Bundesbank Wechsel an und berechnet[e] für die Zeit bis zur Fälligkeit einen Zinsabschlag“ (Schiller, S.138), den Diskontsatz. Dieser war natürlich geringer als der Zinsabschlag (sogenannte Bankrate), den die Banken ihrerseits den Kunden für den Ankauf von handelsüblichen Wechseln berechneten, die sie dann bei der Bundesbank für ihre Refinanzierungsgeschäfte einreichen konnten. Der Diskontsatz galt früher als der wichtigste Leitzinssatz der Bundesbank, bevor diese Funktion der Signalgebung für den Geldmarkt Ende der 80er Jahre an den Pensionssatz überging.
Um eine größtmögliche Sicherheit bei der Vergabe von Wechseldiskontkrediten zu gewährleisten, legte die Bundesbank dabei einen Kriterienkatalog für diskontfähige Wechsel fest. Die Höhe des Diskontsatzes wurde gemäß den „jeweiligen geldpolitischen Erfordernissen“ (Deutsche Bundesbank, S. 101) bestimmt. Dennoch war er traditionell der niedrigste. Aus diesem Grund erfolgte eine quantitative Begrenzung, eine sogenannte Rediskontkontingentierung des Diskontkredits, wobei jedem Geschäftspartner der Bundesbank jeweils ein bestimmtes verfügbares Geldvolumen, das Rediskontkontingent zugewiesen wurde, das auf der Grundlage von einheitlichen Kriterien berechnet wurde (vgl. Schiller, S.139). Der ehemalige deutsche Diskontkredit stimmt in seiner Laufzeit von drei Monaten mit dem Basistender der EZB überein. Der Basistender ermöglicht deshalb „vor allem den kleineren Banken in Deutschland weiterhin eine etwas längerfristige Zentralbankgeldversorgung und trägt so zur Planungssicherheit der Banken und zur Verstetigung des Geldmarkts bei“ (Schmid, S.71). Die maximale Restlaufzeit von refinanzierungsfähigen Wechseln ist sogar von drei auf sechs Monate erhöht worden (vgl. LZB Bayern, S.23). Eine Kontingentierung respektive eine betragsmäßige Beschränkung des Basistenders wie beim vormaligen Diskontkredit existiert allerdings nicht mehr. Außerdem werden, wie beim Hauptrefinanzierungsinstrument, die Sicherheiten für die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte ebenfalls nicht
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mehr angekauft, wie früher von der Bundesbank beim Diskontkredit, sondern nur noch verpfändet.
Neben dem Hauptrefinanzierungsinstrument und dem Basistender hat das Eurosystem im Rahmen seiner Offenmarktpolitik noch die Möglichkeit, sogenannte Feinsteuerungs- und strukturelle Operationen durchzuführen.
3.2.3 Feinsteuerungsoperationen finden in der Regel dann Anwendung, wenn sich unerwartete Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze auswirken. Der Ausgleich erfolgt dabei im Wege von Schnelltendern, das heißt über Geschäfte mit einer sehr kurzen Frist von zwei bis zehn Tagen, die noch am selben Tag abgewickelt werden (vgl. Deutsche Bundesbank, S. 116), oder mit Hilfe von bilateralen Geschäften zwischen einer Notenbank im Eurosystem und einer einzelnen Bank. Die Feinsteuerung geschieht in erster Linie ebenfalls über befristete Transaktionen, unter Umständen „aber auch in Form von definitiven Käufen bzw. Verkäufen, Devisenswapgeschäfte (d.h. die befristete Übernahme von Devisen gegen Zentralbankgeld) und der Hereinnahme von Termineinlagen“ (bundesbank.de/ezb). Auch die Deutsche Bundesbank hat eine solche Feinsteuerung mit ähnlichen Mitteln betrieben.
3.2.4 Strukturelle Operationen dagegen dienen der von Zeit zu Zeit notwendigen Anpassung der „strukturellen Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber dem ESZB“ (bundesbank.de/ezb). Sie sollen zum Beispiel vermeiden, dass „das Liquiditätsdefizit der Banken (...) zu gering (ist), so dass die Banken zur Deckung ihres Zentralbankgeldbedarfs nicht auf Refinanzierungsgeschäfte mit dem Eurosystem angewiesen sind“ (Schmid, S.72) und somit die geplante Wirkung dessen geldpolitischer Instrumente auf den Markt ausbleibt. Dazu kann das ESZB Schuldverschreibungen emittieren oder definitive Verkäufe tätigen, womit sie den Banken Liquidität entzieht. Ist deren Liquiditätsdefizit umgekehrt zu hoch, so kann dieses über befristete Transaktionen und definitiven Käufen seitens des Eurosystems ausgeglichen werden. Definitive Käufe bzw. Verkäufe werden im Wege von bilateralen Geschäften durchgeführt, während bei den befristeten Transaktionen und der Emission von Schuldverschreibungen das Standardtenderverfahren zum Zuge kommt.
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3.3 Die ständigen Fazilitäten
Zum geldpolitischen Instrumentarium des Eurosystems gehören darüber hinaus die ständigen Fazilitäten, die für die Kreditinstitute eine kurzfristige Kredit- oder Anlagemöglichkeit darstellen. Im Gegensatz zu den Offenmarktgeschäften, nehmen die Kreditinstitute die ständigen Fazilitäten auf eigene Initiative in Anspruch. Die ständigen Fazilitäten „setzen Signale bezüglich des allgemeinen Kurses der Geldpolitik und stecken Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab“ (bundesbank.de/ezb).
3.3.1 Die Spitzenrefinanzierungsfazilität auf der einen Seite ermöglicht den Geschäftsbanken, gegen Stellung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten, sich über befristete Transaktionen „Übernachtliquidität“ zu beschaffen. Der dabei zu zahlende Zinssatz wird von der EZB vorgegeben. Dieser bildet die obere Grenze des Tagesgeldsatzes.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität gleicht weitgehend dem vormaligen Lombardkredit der Bundesbank. Dieser sollte „grundsätzlich nur gewährt werden, wenn er der kurzfristigen Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsbedarfs (einer Geschäftsbank) dient[e], und die Lombardkreditaufnahme nach Umfang und Dauer angemessen und vertretbar (erschien)“ (Deutsche Bundesbank, S.104). Die Laufzeit des Lombardkredits konnte wie die des Diskontkredits bis zu drei Monate betragen, während die Spitzenrefinanzierungsfazilität einen „Übernachtkredit“ darstellt, der schon am nächsten Tag wieder zurückgezahlt werden muss. Der „Übernachtkredit“ ist hinsichtlich des Umfangs aber nur insofern begrenzt, als das Kreditinstitut über genügend gültige Sicherheiten als Pfand verfügen muss, um sich die gewünschte Liquidität zu besorgen. In welchem Umfang und ob der Lombardkredit überhaupt gewährt wurde, legte in den einzelnen Fällen hingegen die Bundesbank fest. Im Unterschied zum Wertpapierpensionsgeschäft und zum Diskontkredit wurden die Sicherheiten für den Lombardkredit von der Bundesbank jedoch nur verpfändet, genau wie heute die Sicherheiten für die Spitzenrefinanzierungsfazilität sowie aller übrigen Kredite des Eurosystems verpfändet werden.
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3.3.2 Die Einlagenfazilität andererseits kann von den Banken genutzt werden, um überschüssiges Zentralbankgeld über Nacht bei den nationalen Notenbanken des Eurosystems anzulegen. Das angelegte Guthaben wird zu einem festen Satz verzinst, wobei dieser niedriger ist, als der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität oder für das Hauptrefinanzierungsinstrument (vgl. Schmid, S.73). Während die Spitzenrefinanzierungsfazilität die Zinsobergrenze für Tagesgeld bildet, stellt die Einlagenfazilität im Allgemeinen die untere Grenze dar. „Keine Bank wird sich bei der Geldausleihe an andere Banken mit weniger Zinsen begnügen, als sie bei einer Anlage bei der Notenbank erhält“ (Schmid, S.73). Die Banken ihrerseits geben so die Zinsen für Zentralbankgeld an ihre Kunden weiter.
3.4 Der Zinskorridor
3.4.1 Die Zinssätze der beiden ständigen Fazilitäten stecken somit einen Zinskorridor ab, in dem sich die Zinsen am Geldmarkt bewegen (Aktuelle Zinssätze der EZB im Überblick: siehe Anhang, Anlage 5). Innerhalb dieser Spanne tritt der Satz für die Hauprefinanzierungsgeschäfte als Orientierungsgröße auf. Zu Beginn der EWU betrug der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,5%, für die Einlagenfazilität 2,0% . Der EZB- Rat hat jedoch beschlossen diese beiden Sätze als Übergangs-maßnahme bis zum 21. Januar 1999 auf 3,25% beziehungsweise 2,75% festzusetzen. Zur Zeit (Stand: 24. Januar 2000) bewegt sich das Zinsband zwischen 4,0% (Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität) und 2,0% (Satz der Einlagenfazilität).
3.4.2 Mit den Zinssätzen ihrer wichtigsten Refinanzierungsoperationen ist die EZB, ähnlich wie vorher die Deutsche Bundesbank, folglich „in der Lage, die Zinsentwicklung am Tagesgeldmarkt zu verstetigen als auch die Geldmarktzinsen flexibel in die eine oder andere Richtung zu drängen“ (Schmid, S.74). Vor der Währungsunion wurde der Zinskorridor in Deutschland am unteren Ende durch den Diskontsatz, am oberen Ende durch den Lombardsatz der Bundesbank festgelegt. Die Spanne zwischen diesen beiden Sätzen betrug in der Regel genau einen Prozentpunkt. Innerhalb dieses Kanals bewegte sich der Satz für die Wertpapierpensionsgeschäfte (Pensionssatz). Im Regelfall verliefen Diskont- und Lombardsatz in einem Abstand von 1- 3 Prozentpunkten parallel zueinander. In Ausnahmefällen konnte die Bundesbank jedoch den Lombardkredit zu einem sogenannten Sonderlombardsatz vergeben, der wesentlich höher als der normale
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Lombardsatz war. Auch konnte die Gewährung von Lombardkrediten „aus kreditpolitischen Gründen“ (Deutsche Bundesbank, S.104) sogar gänzlich ausgesetzt werden.
3.5 Die Mindestreserve
3.5.1 Als weiteres geldpolitisches Instrument des Eurosystems ist schließlich die Mindestreserve zu nennen. Sie bildet sozusagen den Rahmen für die Geldpolitik der EZB, da sie die Banken bei ihrer Geldschöpfung stärker an das Zentralbankgeld bindet. Die Mindestreserve „dient in erster Linie dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätslücke des Bankensystems herbeizuführen oder zu vergrößern“ (Schmid, S.74) und eventuell die Geldmengensteuerung zu erleichtern (vgl. bundesbank.de\ezb).
Mindestreservepflichtig ist jedes im Euro- Währungsgebiet ansässige Kreditinstitut. Dabei müssen diese die Mindestreservepflicht nicht täglich einhalten, sondern nur im Durchschnitt eines Monats (sogenannte Durchschnittserfüllung). Die
Reserveerfüllungsperiode beginnt in der Regel am 24. eines jeden Monats und endet am 23. des darauffolgenden Monats. Daher besteht für die Banken die Möglichkeit, „Liquiditätsausschläge über ihre Mindestreserveguthaben aus[zu]gleichen“ (Schmid, S.74). Bei einem Überschuss an Liquidität können die Banken ihre Reserveguthaben also vorsorglich aufstocken, bei Geldmangel diese abtragen, solange sie den Monatsdurchschnitt erfüllen. Bei Nichteinhaltung der Durchschnittserfüllung droht ihnen ein Strafzins (vgl. Schiller, S.142). Die Verwaltung der Mindestreservekonten der Kreditinstituten obliegt den jeweiligen nationalen Zentralbanken.
3.5.2 Die Höhe der Mindestreserve richtet sich einerseits nach dem Mindestreservesatz, den der EZB- Rat festlegt. Anfangs betrug dieser Satz 2% und entsprach damit weitgehend dem bisherigen Mindestreservesatz in Deutschland. Am 4. November 1999 wurde er jedoch um einen Prozentpunkt auf jetzt 3% angehoben. Andererseits wird die Mindestreserve auch noch von der Höhe der Nichtbankeneinlagen der jeweiligen Geschäftsbanken, also der Einlagenhöhe ihrer Kunden, bestimmt. Mindestreservepflichtig und mit dem Satz von 3% belegt sind hierbei täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren, sowie Geldmarktpapiere und Schuldverschreibungen, deren Laufzeit nach Vereinbarung ebenfalls bis zu zwei Jahren betragen kann. Ebenfalls
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reservepflichtig, jedoch derzeit mit einem Satz von null Prozent belegt, sind Verbindlichkeiten aus Repogeschäften sowie Einlagen und Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von über zwei Jahren (vgl. Schmid, S.74). Neu gegenüber der bisherigen Regelung bei der Deutschen Bundesbank ist die Verzinsung der Mindestreserve und zwar in Höhe des Zinssatzes für das Hauptrefinanzierungsinstrument. „Die Banken haben somit keine Zinsverluste und keine Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kredit- und Finanzinstituten außerhalb des Euro- Währungsraums, die keine Mindestreserven unterhalten müssen“ (Schmid, S.75).
Die Bardepotpflicht der Banken, die die Bundesregierung mit dem Außenwirtschaftsgesetz 1972 einführte, um eine Gefährdung der Wirksamkeit der Geldpolitik der Bundesbank durch Kapital- und Geldzuflüsse aus dem Ausland möglichst auszuschließen, existiert im Instrumentarium der Europäischen Zentralbank nicht mehr. Anwendung fand sie ohnehin nur bis 1974 (vgl. Deutsche Bundesbank, S. 138). Das Eurosystem trägt damit der Internationalisierung respektive der Globalisierung der Finanzmärkte Rechnung.
3.6 Die zentralbankfähigen Sicherheiten
Für alle Kreditgeschäfte mit dem Eurosystem müssen die Banken ausreichende Sicherheiten hinterlegen. Wie bereits erwähnt, kauft das Eurosystem aber Sicherheiten wie Wechsel, Wertpapiere und andere nicht mehr an, wie früher die Deutsche Bundesbank bei den Wertpapierpensionsgeschäften und den Diskontkrediten, sondern akzeptiert diese nur noch als Pfand. Dabei hat die EZB die Sicherheiten in zwei Kategorien eingeteilt. Beide Arten können jedoch praktisch ohne Einschränkung für die vierzehntägigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte, den dreimonatigen Basistender sowie für die Spitzenrefinanzierungsfazilität verwendet werden (vgl. Schmid, S.74).
3.6.1 Für die Schuldtitel der Kategorie 1 verfasst sie einen einheitlichen Kriterienkatalog für die Zulassung, der im gesamten Euro- Währungsgebiet Gültigkeit besitzt. Darin enthalten sind nur marktfähige Schuldtitel. Für definitive Käufe oder Verkäufe werden ausschließlich diese von der EZB akzeptiert. Für alle anderen Transaktionen sind aber beide Arten von Sicherheiten zulässig.
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3.6.2 Sowohl marktfähige als auch nicht marktfähige Schuldtitel umfasst dagegen die zweite Kategorie. Sie wurde eingeführt, „um den von Land zu Land unterschiedlichen Finanzmarktstrukturen und Zentralbankgepflogenheiten Rechnung zu tragen“ (Schmid, S.74). Die Zulassungskriterien für die Sicherheiten der Kategorie 2 werden jeweils von den nationalen Zentralbanken aufgestellt, erfordern aber die Zustimmung der EZB. Darin wurden in Deutschland neben Handelswechsel auch bestimmte Kreditforderungen der Geschäftsbanken gegenüber Wirtschaftsunternehmen miteinbezogen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die jeweilige Zentralbank von der Bonität, also der Zahlungsfähigkeit des Schuldners überzeugt ist (vgl. LZB Bayern, S.34). „Insgesamt bietet sich für die deutschen Banken somit die Möglichkeit, ihre Zentralbankrefinanzierung auf eine breitere Basis zu stellen als bisher“ (Schmid, S.74).
4 Die Gewinne der EZB
4.1 Bei der Durchführung der von der EZB vorgegebenen Geldpolitik, erzielen die nationalen Zentralbanken Gewinne. Denn für die Geldvergabe an die Kreditinstitute verlangt eine Zentralbank entweder Währungsreserven oder bei Refinanzierungsgeschäften, wie oben erläutert, inländische Forderungen, aus denen sie monetäre Einnahmen durch Zinserträge gewinnt. Der Reingewinn ergibt sich dann nach Abzug der Zinsen, die das ESZB den Banken für deren Mindestreserven zahlt. „Damit fließen im Eurosystem einer nationalen Zentralbank, netto gerechnet, weitgehend nur infolge der von ihr in Umlauf gegebenen Banknoten monetäre Einkünfte zu, nicht aber wegen des von ihr geschöpften Buchgelds“ (LZB Bayern, S.38).
4.2 Aufgrund der Bestimmungen des Vertrags von Maastricht, sollen die Einnahmen aller nationaler Notenbanken des Eurosystems zunächst zusammengefasst und dann gemäß ihrer jeweiligen einbezahlten EZB- Kapitalanteile unter diesen aufgeteilt werden. „Durch diese Regelung wird z.B. verhindert, dass später einmal Gewinnverschiebungen zugunsten solcher NZBen entstehen, die überdurchschnittlich viele Euro- Banknoten in Umlauf geben, aber unterdurchschnittlich viele zurück-nehmen“ (LZB Bayern, S.38). Die EZB hat diesen Umverteilungsschlüssel für die monetären Einkünfte allerdings bis Ende 2001 aufgehoben, da bis zu diesem Zeitpunkt ohnehin nur nationale Banknoten im Umlauf sind und somit die gerechte Aufteilung keine Probleme bereitet.
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1) Harmonisierte Indizes auf vergleichbarer Basis mit abgestimmten Berechnungsmethoden 2) In Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP)
3) Irland und Luxemburg hatten keine Neuverschuldung, sondern haben ihre Verschuldung sogar abgebaut
4) Die Inflationsrate durfte diejenige der - höchstens drei- preisstabilsten Länder um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte übersteigen.
Die Rendite langfristiger öffentlicher Anleihen durfte diejenige der - höchstens dreipreisstabilsten Länder um maximal zwei Prozentpunkte übertreffen.
Die Schwellenwerte für die Inflationsrate und die Rendite beziehen sich auf den ungewogenen Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedsländer.
(Quelle: Schmid, S.52)
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5 Ausblick: Der Beitritt von Griechenland, Dänemark, Schweden und Großbritannien zur Europäischen Währungsunion
Anfang 2002 kommen dann die Euro- Banknoten und -Münzen in Umlauf. In einer geplanten Übergangsfrist von nur sechs Monaten lösen diese die nationalen Währungen der elf Teilnehmerländer ab, wodurch die Europäische Währungsunion vollständig etabliert ist.
Zu diesem Zeitpunkt könnte diese aber bereits aus 12 Ländern bestehen, denn Griechenland ist auf dem besten Weg dahin. Griechenland war das einzige Land, das 1997 die sogenannten Konvergenzkriterien verfehlte und dem damit die Mitgliedschaft in der Währungsunion zunächst versagt blieb (siehe dazu auch Anhang, Anlage 6). Die Konvergenzkriterien dienen in erster Linie dazu, nur stabilitätserprobten Ländern die Teilnahme zu erlauben, um somit eine Gefährdung der Eurostabilität möglichst auszuschließen. In letzter Zeit hat es aber wichtige Schritte hin zur Erfüllung dieser Kriterien unternommen, so dass Griechenland unter Umständen schon Anfang 2001 den Euro als Buchgeld einführen könnte. Die EU- Mitgliedsländer Großbritannien, Dänemark und Schweden hingegen hatten die Konvergenzkriterien zwar erfüllt, wollten der Währungsunion allerdings nicht beitreten. In Dänemark und Schweden hat sich inzwischen jedoch eine Kehrtwendung abgezeichnet, die Stimmung in der Bevölkerung und der Politik tendiert nun deutlich zu Gunsten der Gemeinschaftswährung. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Monaten zu rechnen sein. Völlig anders sieht die Lage in Großbritannien aus. Hier scheint die Zahl der Euro-Gegner in der Bevölkerung kontinuierlich zuzunehmen. Ein Grund dafür ist wohl darin zu sehen, dass der Euro im Verlauf des Jahres gegenüber anderen Währungen, insbesondere gegenüber dem amerikanischen Dollar, dem japanischen Yen und dem englischen Pfund Sterling, deutlich an Wert verloren hat. Dass die Preisniveaustabilität im Euroland aber gewahrt wurde, scheint die Briten wenig zu beeindrucken. Laut einer Umfrage würde die Mehrheit der Briten einen Austritt aus der Europäischen Union favorisieren, wenn dies für die Beibehaltung ihrer nationalen Währung nötig wäre. Der Eurobeitritt des wichtigen EU- Landes Großbritannien rückt also weiter in die Ferne.
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Bibliographie:
• Thiel, Elke; Die Europäische Union; Herausgeber: Bayerische Landeszentrale für politische Bildung; München; A. Oldenbourg Graph. Betriebe GmbH; (5. Auflage) 1997; S. 163 - 170
• Schmid, Peter; Geld & Geldpolitik; Herausgegeben im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Bildung e.V., Bonn, von Dr. Adalbert Kitsche und Prof. Dr. Heinz Markmann in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank; Bonn; Verlag Dr. Neufang KG; 1999
• Internet: „Deutsche EZB Mirror- Seite“: http://www.bundesbank.de/ezb Internet- Publikationen der Bundesbank über die EZB mit folgenden Titel wurden verwendet:
- Errichtung des ESZB: Geschichte - drei Stufen auf dem Weg zur WWU
- Organisation des Europäischen Systems der Zentralbanken
- Ziele und Aufgaben des ESZB
- Die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB
- Schlüssel für das EZB- Kapital
Original- Publikationen der EZB in englischer Sprache: http://www.ecb.int
• Landeszentralbank im Freistaat Bayern, Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank; Das Europäische Zentralbankensystem im Dienst des Bürgers: Was ändert sich mit Beginn der Währungsunion?; München; 1999; S. 23 - 38
• EZB- Monatsbericht; Januar 1999; S. 20/21
• Deutsche Bundesbank; Die Geldpolitik der Bundesbank; Frankfurt am Main; Selbstverlag der Deutschen Bundesbank; 1995
• Schiller, Günter; Volkswirtschaftslehre - Eine entscheidungsorientierte Einführung; Darmstadt; Winklers Verlag, Gebrüder Grimm; (6. Auflage) 1998; S. 138 - 149
Arbeit zitieren:
Andreas Bauer, 2000, Die Europäische Zentralbank und ihre Geldpolitik im Vergleich mit der der Deutschen Bundesbank, München, GRIN Verlag GmbH
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