- 2 - 1. Einleitung
Paul Althaus gilt als einer der bedeutendsten evangelischen Theologen des 20. Jahrhunderts. Der Systematiker, der mit seinem dogmatischen Lehrbuch “Die christliche Wahrheit”, dem “Grundriß der Ethik” und den “Letzten Dingen” mit die wirkungsvollsten Werke seines Fach s verfasst und als Universitätsprofessor in Erlangen mehrere Generationen von Pfarrern tief geprägt hat, erlangte nicht nur im Bereich der Dogmatik und Ethik, sondern auch als Neutest amentler und bedeutender Lutherforscher hohe Anerkennung (1). Getrübt wir d die wissenschaftliche Leistung Althaus’ jedoch von seinem Verhältnis zum Nationalsozialismus, das bis heute als fragwürdig gilt.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, weshalb der so bedeutende Theologe eine zunächst weitgehend positive Einstellung zum nationalsozialistischen Staat entwickelte und sich erst spät seiner Fehleinschätzung bewusst wurde. Der erste Teil der Arbeit geht nach einer Darstellung der fundamentaltheologischen Voraussetzungen in der Systematik Althaus’ auf dessen ethische Lehre von Volk und Staat ein. Im Anschluss daran erfolgt eine weitgehend chronologische Schilderung des Verhaltens Althaus’ zwischen 1933 und 1945. Ziel der Arbeit ist es zum einen herauszufinden, inwieweit die Einstellung des Erlanger Systematikers zum Nationalsozialismus in seiner Theologie begründet liegt, zum anderen soll untersucht werden, ob Althaus’ theologische Lehre notwendigerweise zu seinem Verhalten im Dritten Reich fü hren musste oder ob sie auch unabhängig von ihrer Anwendung auf das nationalsoziali stische Regime betrachtet werden kann.
2. Fundamentaltheologische Voraussetzungen
2.1 Lehre von der Ur-Offenbarung
Die Lehre von der Ur- bzw. Grund-Offenbarung (2) Gottes kann als das Zentrum der Dogmatik Paul Althaus’ bezeichnet werden: Mit ihr wendet sich der Erlanger Theologe gegen die christozentrische Offenbarungsauslegung der Dialektischen Theologie um Karl Barth, die eine Selbsterschließung Gottes außerhalb Jesu Christi abstreitet (3). Althaus hingegen weist darauf hin, dass die Offenbarung durch Gottes Sohn im Neuen Testament nicht beansprucht, die erste und einzige Bezeugung Gottes an die Menschheit und den einzelnen Menschen zu sein (4). Gott offenbart sich auch außerhalb Jesu Christi in der menschlichen Existenz, dem menschlichen Schicksal, in der Geschichte, der Natur und im menschlichen Wahrheits- und Sündenbewusstsein (5). Gerade die Geschichte ist nach Althaus der Bereich, in dem der Mensch Gott als den ewigen Herrn der Schöpfung erfahren und erkennen kann, welcher die Menschen als Werkzeuge v erwendet, um seinen Plan zu verwirklichen (6). Die Ur -Offenbarung Gottes ist jedoch, so Althaus, immer mit den Attributen der sündigen Welt behaftet und somit der Heilsoffenbarung untergeordnet. Sie kann nur im Licht der Offenbarung Jesu Christi angemessen verstanden werden (7). Gott bezeugt sich demnach außerhalb Jesu Christi nie ganz und in seinem wahren Wesen, aber doch so, dass der Mensch nicht völlig o hne Anspruch und Erfahrung Gottes ist. Der Mensch benötigt die Ur -Offenbarung, um sich seiner Schuld an Gott bewusst zu werden und somit das Heil durch Jesus Christus erlangen zu können. Mit dieser Einschränkung grenzt Althaus seine Offenbarungslehre von der natürlichen Theologie ab, die dem Menschen die Fähigkeit zuspricht, Gott von sich aus zu erkennen (8).
- 3 - 2.2 Lehre von den Schöpfungsordnungen
An die dogmatische Lehre von der Ur-Offenbarung schließt sich in der Ethik Althaus’ seine Theologie der Schöpfungsordnungen an: Althaus betrachtet Institutionen wie Ehe, Familie, Arbeit, Beruf, Wirtschaft, Recht, Volk, Kirche, Gesellschaft und Staat als von Gott mit dessen guter Schöpfung von Beginn an vorgegebene Seinsordnungen (9). Sie sind nicht als bloße Erhaltungs-, sondern als Schöpfungsordnungen zu verstehen, da Gott in ihnen fortwährend und somit auch gegenwärtig Neues schafft (10). Die Ordnungen sind Gottes Mittel, die Welt auf sein Reich hin zu erhalten und das Zusammenleben der Menschen zu gewährleisten. Dafür binden sie jedoch den Menschen, der in seiner Freiheit zur verantwortlichen Entscheidung für sie in Anspruch genommen wird. Die Ordnungen sind demnach zugleich Gabe und Gesetz Gottes - Gott erhält durch sie das Leben der Menschen und nimmt es gleichzeitig in Anspruch (11).
Althaus geht in mehrfacher Weise auf die Gefahr ein, die Schöpfungsordnungen Go ttes absolut zu setzen und somit zu vergötzen (12):
Erstens betont er die geschichtliche Wandelbarkeit der nicht naturrechtlich, sondern dyn amisch aufzufassenden Ordnungen, denen aufgrund der Tatsache, dass es keine reine Ordnung als Maßstab gibt, in ihrer jeweiligen konkreten Gestalt zu gehorchen ist (13).
Zweitens weist Althaus darauf hin, dass die Ordnungen als Teil der sündhaften Welt unwe igerlich mit Sünde behaftet sind. Der Mensch kann demnach nicht den irdischen Ordnungen dienen, ohne damit gleichzeitig zu sündigen. Allerdings wird dieses Mittun an der Sünde von Gott unter seine Vergebung gestellt. Dies und die von Jesus Christus verheißene Erlösung von der Sünde und den sündhaften Ordnungen im kommenden Paradies ermöglichen, so Althaus, eine “wahrhaftig sittliche Existenz in den Ordnungen.” (14) Der Mensch soll demnach gegen die Sünde in den Ordnungen kämpfen - Althaus spricht von einem “Kampf der Heiligung” (15) -, darf jedoch die Ordnungen - selbst solche, die Althaus als “entstellt” bezeichnet, da sie nicht mehr ihrem Zweck entsprechen - nicht aufheben oder aus ihnen fliehen (16). Althaus b etont, dass aufgrund ihrer Sündhaftigkeit die Schöpfungsordnungen nur vorläufig und für die Dauer der irdischen Welt eingesetzt wurden und nicht der Verfassung des zukünftigen Gottesreiches gleichgesetzt werden dürfen (17).
Drittens stellt Althaus fest, dass Gott als Herr über die Ordnungen den einzelnen Menschen auch aus ihnen herausrufen kann: “Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden. Aber wo der Mensch nicht scheiden soll, da kann Gott scheiden. Diese Möglichkeit darf ich in der Hingabe an die Ordnungen nie vergessen. Gott kann mich eines Tages so rufen, daß ich zu Weib und Kind, zu Gut und Ehre sprechen muß: ‚Ich kenne euch nicht.‘” (18) A llerdings ist ein solches Herausrufen aus den Ordnungen als etwas “Außer -Ordentliches” zu betrachten, das die allgemeine Gültigkeit der Ordnungen nicht aufhebt (19).
Althaus hebt durch die besondere Betonung dieser Einschränkungen unmissverständlich die Relativität der Schöpfungsordnungen hervor: “Keine Ordnung ist als solche unbedingt, so ndern allein Gott in seinem lebendigen Worte.” (20) Dennoch wurde seine Schöpfungstheologie ebenso wie die Lehre von der Ur-Offenbarung von den Dialektischen Theologen um Karl Barth scharf angegriffen, da ihrer Meinung nach der auferstandene Christus alle anderen G e- walten und Ordnungen entmachtet und uns von ihnen befreit hat (21).
- 4 - 3. Das Volk als Schöpfungsordnung
3.1 Das Volk als Schöpfungsordnung und Gesetz Gottes
Althaus, Vertreter der in den 1920er Jahren in Deutschland weit verbreiteten Politischen Theologie, die das Volk als neuen Bezugspunkt der bis dahin eher individualistisch geprägten Ethik betrachtete und somit eine theologische Antwort auf die sich in dieser Zeit entwickelnde Völkische Bewegung zu geben versuchte (22), sieht auch im Volk eine Schöpfungsordnung (23) und somit eine “Selbstbezeugung des Schöpfergottes” (24) an den Menschen: “Weil wir nicht einen Zufall, nicht ein Zorngesetz, sondern Gottes Willen darin erkennen, daß wir Heimat und Volk haben und an sie gebunden sind, darum ist das Volkstum uns etwas Heiliges -Gott ist es, der uns hier band! - und hat die Bindung unbedingten Ernst.” (25) Das Volk ist damit auch ein von Gott aufgegebenes “Gesetz unseres Lebens” (26), für das der Mensch, “wo es not ist, sein eigenes Leben [...] einsetzen” muss: “[W]ir haben kein ewiges Leben, wenn wir nicht für unser Volk leben.” (27) Die Kirche hat die Aufgabe, die Heiligkeit der Bindung des Menschen an sein Volk zu bezeugen und dem Volk seine von Gott aufgetragene Sendung zu deuten (28).
3.2 Relativität des Volkstums
Auch das Volk ist als eine irdische Schöpfungsordnung Gottes für Althaus notwendigerweise mit Sünde behaftet: In der Geschichte und Gegenwart eines jeden Volkes befinde sich “Wesen und Unwesen, Art und Entartung nebeneinander.” (29) Das Volkstum in seiner realen Existenz entspreche niemals der Norm, die Gott ihm gestellt habe (30). Althaus warnt deshalb vor einer Absolutsetzung und Vergötterung des Volkstums. Das Volksleben solle geheiligt und nicht heilig gesprochen werden, um nicht in nationale Abgötterei zu verfallen (31). “Setzt das Volkstum in einer völkischen Religion sich selber absolut, so verliert es die letzte Bindung wahrhafter Treue und echter Liebe.” (32) Daraus folgt für Althaus erstens, dass das Volk nicht mit dem Reich Gottes gleichgesetzt werden darf. Zweitens betont er, kein Volk stehe über einem anderen: Ein Volk dürfe sich nicht als Edelrasse aufblähen und andere Vö lker als gering erachten (33). “Nicht um den unbedingten Wert des Volkes, sondern um unsere unbedingte Bindung an das Volk handelt es sich” (34) - ein Volk sei also nicht deshalb zu lieben, weil es besonders einzigartig, weil es die von Gott gegebene Ordnung sei. Drittens macht Althaus darauf aufmerksam, dass das Volk nicht die einzige und ganze Bindung unseres Lebens ist: Nicht alle moralischen Normen seien aus einem “völkischen Imperativ” abzuleiten oder ihm unterzuordnen (35).
3.3 Kampf gegen die Überfremdung als Auftrag des deutsche n Volkes
Das deutsche Volk ist nach Althaus wie alle anderen Völker auch von Gott als solches ve rfasst worden. Es erhält von ihm als dem Herrn der Geschichte seinem Wesen entsprechende Sendungen. So seien die Reformation durch Luther, die Entwicklung des deutschen Idealismus, die “Not- und Kampfgeschichte im Ringen um Einheit und Freiheit” (36) sowie das “hohe, ergreifende Volkserlebnis des August 1914”, das Althaus ein “verbindendes, hinre ißendes Erlebnis für viele” (37) nennt, als Aufträge Gottes an das deutsche Volk zu betrachten (38).
Ein für Althaus in der Zeit der Weimarer Republik gegenwärtiger Auftrag Gottes an das deu tsche Volk ist dessen Sich-selbst-Wiederfinden angesichts der inneren Entfremdung in Bereichen wie der Kunst, der Literatur, des Theaters, der Mode, der Feste, des Parteiwesens und der “öffentlichen Dinge” (39).
- 5 - Althausfordert deshalb die “Abwehr gegen die Mächte der Fremde und Zerstörung”, ein “Horchen auf alte Meister in Literatur, Kunst und Musik zur Kräftigung der eigenen Art”, e i-ne “Wiedergeburt der Arbeits-, Wirtschafts- und Geldverhältnisse aus dem Geiste echter Volksgemeinschaft” sowie die “Erneuerung alter Sitte” (40) und deklariert diese Forderungen als gegenwärtiges Gebot Gottes.
In diesem Zusammenhang betont Althaus die besondere Aufgabe des deutschen Volkes, “se ine biologische Gesundheit und Güte zu wahren und wider die Gefahr seiner biologischen Verwahrlosung zu kämpfen.” (41) Obwohl Althaus der Ansicht ist, dass die Gemeinsamkeit des Blutes neben der des Bodens, der Sprache und des geschichtlichen Schicksals zwar eine der Bedingungen für das Werden eines Volkes ist, sich das Volkstum aber als “geistige Wir klichkeit durch Liebe auch in fremdem Blut fortzeugen” (42) kann und sich “fremdes Blut [...] anzueignen” (43) vermag, gebraucht er in diesem Zusammenhang den Begriff “Rassenhygiene” (44). Das Volk und die Kirchen müssten “ein Auge und ein Wort haben für die jüdische Bedrohung unseres Volkstums. Man überwindet den wilden Antisemitismus, der so viele in unserem Volke heute blind hinreißt, nicht dadurch, daß man das Problem, die hier wirklich vorhandene Volksnot überhaupt nicht sehen will oder verschweigt.” (45) Die Gefahr des Judentums bestehe laut Althaus “vor allem darin, daß es kraft schicksalsbedingter Wahlve r-wandtschaft Hauptträger des rational-kritizistischen, individualistischen Geistes der Aufklärung und damit weithin Vormacht im Kampfe gegen die irrationalen geschichtlichen Bindu ngen und idealen Überlieferungen unseres Volkes geworden ist.” (46) Hierbei gehe es, so Althaus, “nicht um Judenhaß [...], sondern um die Bedrohung durch eine ganz bestimmte zerset zte und zersetzende großstädtische Geistigkeit, deren Träger nun einmal in erster Linie jüd isches Volkstum ist.” (47)
4. Der Volksstaat als Schöpfungsordnung
4.1 Der Staat als Schöpfungsordnung
Auch der Staat ist nach Althaus eine von Gott geschaffene Ordnung, in der der Mensch Gottes Gesetz gegenüber steht (48). Dabei beruft sich der Erlanger Theologe sowohl auf das 13. K apitel des Römerbriefs als auch auf die Zwei-Reiche-Lehre Luthers und dessen Aussage, Gott habe beide Regimenter verordnet (49). Dementsprechend steht für Althaus fest, dass Gott im Staat konkret wirkt und die Ausführung staatlicher Gewalt dem Willen Gottes entspricht. So beispielsweise ahndet seiner Ansicht nach Gott selbst das Böse durch den Arm der Obrigkeit in Form der Todesstrafe (50). Allerdings weist Althaus darauf hin, dass Gott der staatlichen Führung ihren Segen und ihre Aufgabe entzieht, wenn sie ihre Demut vor Gott verliert und vermessen wird (51).
4.2 Deutschland als Volksstaat
Die von Paulus in Römer 13 vor dem Hintergrund des römischen Reichs entworfene Min imaldefinition des Staates als Rechtsstaat beschreibt nach Althaus keine abstrakte und allg emeine Staatstheologie, sondern ist eine konkrete Weisung Gottes in einer bestimmten historischen Situation. Somit darf der Staat nicht unter Berufung auf Paulus auf das Amt des Rechtsverwalters und Hüters von Ordnung und Freiheit beschränkt, sondern müsse je nach geschichtlicher Lage neu bestimmt werden. Was Aufgabe des Staates ist, “ist nicht allgemeingültig im Voraus zu sagen. Das ist Sache des Gehorsams gegen die konkrete geschichtli- che Notwendigkeit, in der Gott Amt und Aufgabe immer neu gibt.” (52)
- 6 - Diegeschichtliche Wirklichkeit des deutschen St aats sei seit den Befreiungskriegen gegen Napoleon die eines Volksstaates, der dem Leben des Volkes und somit dem Willen Gottes dient, welcher das Volk durch den Staat zu dem machen will, was es sein kann und sein soll. Der Staat “schützt es [i.e. das Volk, d.Verf.] nach außen, er hält es wider die Bosheit und Selbstsucht der Einzelnen und der Gruppe in Ordnung, aber er pflegt auch alle seine lebend i-gen Kräfte und faßt sie zusammen zum Dienste an den geschichtlichen Aufgaben des Volkes, im Gehorsam gegen den Willen des Schöpfers es selbst zu sein.” (53)
4.3 Totaler und absoluter Staat
Althaus steht der Demokratie skeptisch gegenüber, da sie seiner Meinung nach keine Autor ität für die staatliche Führung, die diese für ein effektives Regieren benötigt, gewährleistet. Dagegen bezeichnet er den Totalitarismus als vollkommene Regierungsform (54). Die Totalität des Staates ist für Althaus die Voraussetzung für die Bewältigung der dem Volk gestellten Aufgabe, der von Gott gegebenen Berufung zu folgen: Totaler Staat bedeute “Inanspruchnahme aller Einzelnen, aller Lebensgebiete und -kräfte durch den Staat für die Lebensnotwendigkeit des Volkes, für dessen Aufgabe, Nation in Gemeinsamkeit und Freiheit des Lebens zu sein. [...] Totalitätsanspruch heißt: das Volk ist sich der Berufung, Nation zu sein, wieder bewußt geworden, es hat den Willen über ihm als seinen eigenen Willen ergriffen und macht ihn durch seinen Staat als Anspruch an alle seine Glieder entschlossen und streng ge ltend.” (55) Demzufolge darf es, so Althaus, nicht die Aufgabe der Christen seiner Zeit sein, die Totalität des Staates zu bekämpfen. Gleichwohl müsse eine Entartung des Totalitarismus hin zum absoluten Staat, der sich selbst als unbedingten Zweck setzt und die Aufgabe aller anderen Ordnungen und Institutionen übernimmt, verhindert werden. Im absoluten Staat sei nicht mehr der Dienst am Volk, sondern an sich selbst der primäre Zweck des Staates, was jedoch dessen gegenwärtiger göttlicher Berufung als Volksstaat entgegenstehe: “Der völkische Charakter des Staates”, so Althaus, “verbietet seinen Absolutismus.” (56) Allerdings ist es Althaus’ Ansicht nach dem Staat nicht nur untersagt, sich selbst als einzigen Zweck zu betrachten, sondern auch das eigene Volk zu verabsolutieren und über andere Völker zu st ellen: “Entartet ist das Verhältnis des nationalen Willens und des Führertums zum Gottesglauben, wenn aus dem Verantwortungsglauben der Anspruch ausschließlicher Erwählung des eigenen Volkes, die Gleichsetzung der eigenen vaterländischen Sache mit der Sach e Gottes, also die tatsächliche Vergöttlichung des Vaterlandes wird.” (57)
4.4 Gehorsam und Widerstand
Da nicht nur der ideale Staat als abstrakte Ordnung, sondern auch der real existierende, mit Sünde behaftete und mitunter tyrannisch ausartende Staat laut Althaus von Gott eingesetzt ist, hat der Mensch als Individuum der staatlichen Ordnung Ehre zu erweisen und ihr zu geho rchen. In einer ehrerbietigen Haltung ihr gegenüber rühmt der Mensch gleichzeitig Gott als ihren Schöpfer. Dementsprechend ist Auflehnung gegenüber dem Staat Ungehorsam gegen Gott (58). Allerdings hat der Gehorsam gegen die Regierung als Repräsentativ des Staates dort se ine Grenze, wo er die Gebote Gottes verletzt. Der Römerbrief rechtfertige nicht “jene frag-und kritiklose Untertanengesinnung, die vergißt, daß Gott die Autorität des Staates nicht nur begründet, sondern ihr auch Grenzen setzt.” (59) Einen solchen Konflikt zwischen Gehorsam und Gottesgebot in einer konkreten Situation zu erkennen ist laut Althaus eine Sache des pe r- sönlichen Gewissens unter Gottes Wort (60).
- 7 - Auchin der Frage, ob nicht nur Gehorsamsverweigerung, sondern auch aktiver Widerstand, so in Form einer gewaltvollen Revolution, aus Verantwortung für das eigene Land erlaubt ist, verweist Althaus auf die Gewissensentscheidung des Einzelnen (61), bejaht aber grundsätz-lich die Möglichkeit, sich gegen den Staat aufzulehnen, wenn dieser sich höher als Gott schätzt und andere göttliche Ordnungen missachtet (62).
4.5 Kirche und Staat
Paul Althaus legt in seiner Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat Wert darauf, dass beide als Institutionen und göttliche Schöpfungsordnungen unterschiedliche Rollen zu erfüllen haben und aus diesem Grund einander in der Ausübung ihrer Aufgaben nicht stören dürfen (63). Im Verhältnis zueinander sind Kirche und Staat an gegenseitige Aufträge gebunden. Die Kirche hat laut Althaus gegenüber dem Staat folgenden Auftrag:
- Die Kirche hat ihre Gemeindeglieder an das Wesen des Staates und die Pflicht des Einze lnen ihm gegenüber zu erinnern. Sie ermahnt ihre Glieder zum Gehorsam gegen den Staat, selbst wenn dieser nicht christlich geprägt ist, und ruft dazu auf, den Staat als Gabe Gottes zu erkennen und dankbar hinzunehmen (64).
- Auch wenn der Staat seine Gewalt nicht nach einem biblizistischen, klerikalistischen oder naturrechtlichen Gesetz ausüben darf, so bedarf er doch der Verkündigung des göttlichen Gesetzes durch die Kirche (65).
- Der Staat erhält seinen Auftrag unmittelbar von Gott und bedarf deshalb nicht der Verle ihung dieses Auftrags durch die Kirche. Demzufolge steht der Staat nicht unter, sondern neben ihr (66).
- Die Kirche darf nicht politisch tätig werden oder Aufgaben des Staates übernehmen. Sie hat niemals politische Gewalt auszuüben, sondern muss sich in ihren Mitteln einzig auf das Wort Gottes beschränken. Anderenfalls “ist ihre Wirkung auf alle Fälle nicht mehr e ine kirchliche, sondern die einer Weltmacht, dann ist die Kirche in dieser Hinsicht nicht mehr evangelisch, sondern römisch. Mögen die Wirkungen dann [...] noch so erwünsch t und heilsam sein [...] - die Kirche muß wissen, daß sie nicht als Kirche gewirkt hat.” (67) Der Auftrag des Staates gegenüber der Kirche ist, so Althaus, folgender:
- Der Staat hat für die Gewährleistung der kirchlichen Freiheit zu sorgen. Dies beinhaltet die Freiheit zur Ausbildung der für sie notwendigen Ordnung, die Freiheit Gemeinde zu sein und auch als solche handeln zu können, die Freiheit zur öffentlichen Verkündigung sowie die Freiheit des Glaubens, des Bekenntnisses und der Lehre (68).
- Es ist die Aufgabe des Staates, die Bewahrung der kirchlichen Eigenständigkeit zu sichern. Die Kirche darf nach Althaus nicht zu einem Attribut des Staates oder einer natürlichen Religion werden (69).
- Der Staat darf in keiner Hinsicht zur Kirche werden oder die kirchliche Autorität und Lehrgewalt in Anspruch nehmen. Er hat “keine Religion, keine Lehre, keinen Kultus, ke ine Liturgie zu stiften oder zu erzwingen, weder auf grobe noch auf freie Art, weder offe n-kundig noch versteckt. Er würde damit, weil er seinen Auftrag überschreitet, seine echte Autorität in Frage stellen und seine Würde verlieren.” (70)
Den jeweiligen Auftrag von Kirche und Staat füreinander betrachtet Althaus als “Richtpunkte und Grenzlinien [...], unter deren Beachtung in der bestimmten Lage die rech te Abgrenzung zu suchen und zu erkämpfen ist.” (71) Wie konkret also das Verhältnis zwischen Kirche und Staat auszusehen hat, ist in der jeweiligen historischen Situation zu klären. Dies ist Althaus’ Ansicht nach nicht Sache der Theologen als solcher, sondern der Kirchenführer, die sich an die theologischen Grundsätze, die Althaus aufgestellt hat, zu halten haben (72).
- 8 - 5. Paul Althaus im Nationalsozialismus
5.1 Begrüßung der nationalsozialistischen Machtergreifung
Neben anderen bedeutenden deutschen Theologen begrüßte auch Althaus die Machtübernahme der Nationalsozialisten enthusiastisch. Seine freudige Befürwortung des politischen Wechsels liegt zum einen in der negativen Einstellung Althaus’ zur Weimarer Republik, zum anderen in seiner Theologie begründet.
Auch wenn Althaus im Widerstand gegen die Weimarer Republik keine aktive Rolle gespielt hat, so kam seine negative Einstellung ihr gegenüber in seinen Schriften und Vorträgen klar zum Ausdruck (73). Nach Ende des Ersten Weltkriegs zählte er zu den Vertretern der Dolchstoßlegende und sprach von einer “schamlosen Selbstpreisgabe der Deutschen.” (74) In einer gemeinsam mit seinem engen Freund Emanuel Hirsch verfassten Erklärung über “Evangelische Kirche und Völkerversöhnung” schrieb er, das deutsche Volk sei “in einem von ihm nicht gewollten, ihm aufgezwungenen Kriege niedergerungen und durch Friedensdiktat des Anteils an der Verwaltung von Raum und Gütern der Erde beraubt worden.” (75) Seine the ologische Ansicht, Gottes Wille entspreche jederzeit der gegebenen Situation, sah Althaus in Bezug auf die Weimarer Republik als nicht gültig an: “[W]aren sie [i.e. die Führer der We imarer Republik, d.Verf.] Obrigkeit in dem gleichen Sinne und Maße wie eben Bismarck und sein königlicher Herr? Waren sie gleich ehrwürdig? [...] Die Antwort versteht sich von selbst.” (76). Die Weimarer Republik war für Althaus gleichbedeutend mit Säkularismus, Permissivität und dem Zusammenbruch sämtlicher moralischer Wertebegriffe. Der Nationa lsozialismus hingegen versprach, die Disziplin, die Ehrfurcht vor den Institutionen und den Respekt gegenüber der Kirche wiederherzustellen. Ericksen stellt dementsprechend fest, dass es für Althaus - wie übrigens auch für den größten Teil der evangelischen Kirche in Deutsc h-land (77) - absurd gewesen wäre, den nationalsozialistischen Staat nicht willkommen zu heißen (78).
Zudem sah Althaus in Hitlers Machtübernahme eine Selbstbezeugung des in der Geschichte handelnden Gottes (79): “[W]enn die Bestimmung unseres Volkes zum wahrhaften und wü rdigen Leben in Zeiten des Wahns und des Vergessens durch eines Führers Forderungen vielen neu zum Gesetz wird, dann haben sie in Wahrheit mehr als eines Menschen Stimme gehört.” (80). Althaus versprach sich vom Nationalsozialismus eine Rückbesinnung auf den Auftrag des Staates zur Verwirklichung des völkischen Gedankens. Des Weiteren war er der Überze ugung, dass Hitler sich zum Christentum und zur Kirche bekenne sowie um ihre Bedeutung wisse (81).
5.2 Gutachten zum kirchlichen Arierparagraphen
Die Generalsynode der Altpreußischen Union verabschiedete am 5. September 1933 ein dem Arierparagraphen im staatlichen Bereich entsprechendes Gesetz, das Geistlichen und kirchlichen Verwaltungsbeamten, die “nichtarischer” Abstammung oder mit einer “Nichtarierin” verheiratet waren, die Ausübung der Ämter untersagte (82). Zu diesem für die gesamte Deutsche Evangelische Kirche (Reichskirche) in Aussicht genommenen kirchlichen Arierp aragraphen wurden mehrere theologische Fakultäten mit einem Gutachten beauftragt (83). Während beispielsweise Marburg das preußische Gesetz ablehnte, formulierten die Erlanger Systematiker Werner Elert und Paul Althaus in ihrem Gutachten eine teilweise Zustimmung zum Arierparagraphen.
- 9 - Sieforderten, “nichtarische” Bewerber um ein Amt auszuschließen, da sie der Gemeinde auf-grund der Verschiedenheit jüdischer und deutscher Volksart fremd seien (84). Zwar gebe es unter theologischem Aspekt keine verschiedenen Rassen, da in Jesus Christus und seiner Ki r-che alle eins seien, allerdings würde angesichts der neuen Aufga be der Kirche, Volkskirche der Deutschen zu sein, “in der jetzigen Lage die Besetzung ihrer Ämter mit Judenstämmigen im allgemeinen eine schwere Belastung und Hemmung bedeuten.” (85) Ericksens Wertung, Althaus habe die nationalsozialistische Politik der Judendiskriminierung grundsätzlich akzep-tiert, weswegen das Erlanger Gutachten eine “Apologie des Arierparagraphen” (86) sei, ist je-doch nicht zuzustimmen. Elert und Althaus beugten sich, so Mann, nicht den Ansprüchen der nationalsozialistischen Regierung, indem sie dem preußischen Gesetz vollständig beipflichte-ten, sondern lehnten eine rückwirkende Geltung des Arierparagraphen grundsätzlich ab. Der Kernaussage der Verordnung, dass Geistliche und Verwa ltungsbeamte, die sich bereits im Amt befanden, aus ihrer Stelle entfernt werden sollten, stimmten sie also nicht zu. Nichtsdes-totrotz bescheinigt Mann Althaus “gewisse antisemit ische Tendenzen”, die in dem Gutachten deutlich werden (87). Althaus selbst bedauerte und verwarf seine die “Judenfrage” betreffe n-de Ideologie später (88).
5.3 Einstellung zur Barmer Theologischen Erklärung
Paul Althaus gehörte mit seinem Erlanger Kollegen Werner Elert zu den schärfsten Kritikern der maßgeblich von Karl Barth verfassten und auf der ersten Bekenntnissynode im Mai 1934 beschlossenen Barmer Theologischen Erklärung (BTE) (89). Bereits vor ihrer Verabschiedung hatte er in einem Brief an den bayrischen Landesbischof Hans Meiser Barths Frankfurter Konkordie, die Vorlage zur späteren BTE, als “erbärmliche Kreatur von Thesen” bezeichn et, in denen er eine “Preisgabe des Luthertums an Karl Barth” (90). erkannte. Zusammen mit mehreren fränkischen Theologen unterzeichnete Althaus im Juni 1934 den von Elert verfassten Ansbacher Ratschlag, der sich massiv gegen die BTE wandte und deshalb - durchaus nicht im Sinne Althaus’ - von den Deutschen Christen begeistert aufgenommen wurde (91). Tonfall und Inhalt des Ansbacher Ratschlags sind bis heute stark umstritten; während Althaus’ damaliger Schüler und später bedeutender Theologieprofessor Helmut Thielicke in seinen Erinnerungen von einem “schändlichen pseudolutherischen Machwerk” und einer “üblen Sanktionierung der nazistischen Theologie” (92) spricht, würdigt der Kirchenhistoriker Klaus Scho lder die Schrift, indem er zu bedenken gibt, der Ansbacher Ratschlag habe den deutschen Lutheranern ihre eigene Position erst bewusst gemacht und zu einer kritischen Betrachtung der BTE geführt (93). Althaus selbst bedauerte später seine Unterschrift unter die Erklärung Elerts. Seine eigenen Ansichten zur BTE legte er im Juli 1934 in einem kurzen Artikel dar, der im bayrischen Kirchenblatt erschien (94).
Althaus’ Kritik gegen die Theologie der BTE bezog sich vor allem auf folgende Punkte:
- Die BTE vertrete, indem sie das Wort Gottes auf Jesus Christus beschrän ke, einen zu engen Offenbarungsbegriff. So müsse nach lutherischer Lehre neben dem Evangelium auch das Gesetz als Wort Gottes betrachtet werden (95).
- Das göttliche Gesetz verpflichte den Menschen “auch auf die natürlichen Ordnungen, d enen wir unterworfen sind, wie Familie, Volk, Rasse.” Deshalb binde Gottes Willen den Menschen “auch an den bestimmten historischen Augenblick.” (96) Gottes Anspruch an den Menschen begegne diesem nicht nur in Jesus Christus, sondern ebenso in den Schö p-fungsordnungen (97).
- Die BTE negiere die historisch bestimmte und wandelbare Gestalt von Botschaft und Ordnungen (98).
- 10 - -Die BTE vertrete den Staatsbegriff eines liberalen Rechtsstaat. Für Althaus hingegen be-stand der gegenwärtige Auftrag Gottes an den deutschen Staat im “Dienst am Leben eines Volkes.” (99)
- Die BTE spreche nur vom Gegenüber von Staat und Kirche, nicht von deren gegenseit igem Auftrag (100).
- Die BTE betone den Gehorsam des Einzelnen gegenüber dem Staat zu wenig und zeige nicht auf, in welchem Verhältnis dieser Gehorsa m zum Gehorsam gegenüber Jesus Christus stehe (101).
Die BTE widersprach sowohl Althaus’ politischem als auch seinem theologischen Verstän dnis (102). Dennoch wollte er seine Kritik nicht als Gegenposition, sondern als Hilfe für die BTE verstanden wissen, da er ihr in ihrem Kampf gegen die Gewaltherrschaft in der Kirche zustimmte (103). Des Weiteren wandte Althaus sich gegen die frenetische Begrüßung des Ansbacher Ratschlags durch die Deutschen Christen, indem er sich klar und unmissverstän dlich von ihnen distanzierte und ihr falsches Offenbarungsverständnis, das zuviel Gewicht auf die sekundäre Uroffenbarung legte und die christliche Heilsoffenbarung vernachlässigte, scharf angriff (104).
5.4 Kritik an den Deutschen Christen und am Nationalsozialismus bis 1936
Althaus, der bis zur Machtübernahme Hitlers noch Anhänger und wohl auch kurzzeitig Mi tglied der Deutschen Christen war (105), deren Theologie er bis auf “mancherlei Kleinigkeiten und Peinlichkeiten” (106) als annehmbar erachtete, kämpfte ab Mitte 1933 en tschieden gegen ihre Lehre. Er wandte sich gegen ihre Ansicht, das Dritte Reich sei dasselbe wie das Reich Gottes, und vertrat stattdessen die Meinung, die deutsche Geschichte könne nur als Gleichnis für das kommende Reich verstanden werden (107). “Sowohl die Politik wie die Theologie werden hier vergewaltigt”, schrieb Althaus 1935 und sprach von einer “unerträglichen Ve rweltlichung, nämlich Nationalisierung der Wirklichkeit des Reiches Gottes. [...] Was für eine heillose Verwirrung der nationalen und der Reich-Gottes-Geschichte! Uns wird schlecht bei solcher Mixtur.” (108). Er kritisierte außerdem den Messianismus der Deutschen Christen, die dem Deutschen Reich als Nachfolger Israels eine exklusive Sendung Gottes zusprachen. “Der Versuch, das deutsche Volk zum Gottesvolk des neuen Bundes zu ernennen, ist eine glatte theologische Irrlehre” (109), so Althaus. Des Weiteren trat Althaus gegen die deutschchristliche Besinnung auf die altgermanische Religion und gegen das von den Deutschen Christen vertretene Bild eines heldischen Jesus ein (110).
Die Deutschen Christen wandten sich scharf gegen Althaus’ heftige Kritik und bemängelten, er sei sich selbst untreu geworden. Ihre trotzdem geäußerte Hoffnung auf ein gemeinsames Vorgehen des Erlanger Theologen mit den Deutschen Christen erfüllte sich nicht (111). Althaus versuchte stattdessen bereits ab 1933, den drohenden Einfluss der Deutschen Christen zu verhindern. Im Juni 1933 setzte er sich vehement gegen den deutschchristlichen Kandidaten für das Reichsbischofsamt Ludwig Müller ein und votierte für die Wahl des von der jungr e-formatorischen Bewegung favorisierten Friedrich von Bodelschwingh. In einem Brief an den bayrischen Landesbischof Hans Meiser schrieb Althaus, der aufgrund seiner herausragenden theologischen Reputation und seiner von allen Lagern anerkannten Rolle als Vermittler in kirchenpolitischen Streitfragen zeitweise selbst als Kompromisskandidat für das Amt des Reichsbischofs gehandelt wurde (112): “Sorgen Sie auf alle Fälle, daß nicht die DC siegen! Ich sehe dazu keinen anderen Weg als: Für Bodelschwingh stehen. Ich selber werde in diesen Tagen offiziell mich dazu bekennen.” (113). In einem Schreiben an den hannoverschen La ndesbischof August Marahrens zeigte sich Althaus schockiert über die große Zahl de r in Ma- rahrens’ Synode gewählten Deutschen Christen.
- 11 - Dervehemente Einsatz Althaus’ gegen den zunehmenden Machtgewinn der Deutschen Chris-ten wurde angesichts der von ihm nach wie vor vertretenen Theologie von vielen als überr a-schend empfunden: “Paul Althaus, den man mit Bestimmtheit bei den Deutschen Christen vermutete, befand sich dort keineswegs.” (114). Für Erstaunen sorgte auch, dass Althaus als bayrischer Vertreter auf der II. Bekenntnissynode in Dahlem (19./20.10.1934) erschien, wo er sich - offensichtlich aufgrund seiner Ablehnung der von ihm als “unlutherisch” bezeichneten BTE des Reformierten Karl Barth - gegen unionistische Bestrebungen in der Bekennenden Kirche und für ihre Bindung an das lutherische Bekenntnis aussprach (115).
Althaus wandte sich neben seiner Kritik an den Deutschen Christen auch gegen Auswüchse der nationalsozialistischen Politik, war hierbei allerdings bestrebt, diese Missstände nicht nur zu verurteilen, sondern bei ihrer Beseitigung mitzuarbeiten (116), da er sich noch bis 193 6 zum “große[n] Abwehr- und Erneuerungswerk des Nationalsozialismus” (117) bekannte und dessen Gegner - so zum Beispiel den emigrierten Theologen Paul Tillich (118) - scharf angriff. Althaus kritisierte vor allem die mangelnde Unterwerfung der nationalsozi alistischen Politiker unter Gott als den Herrn aller Ordnungen und die Überhöhung des Volkstums als Quelle aller Normen und Werte (119). Des Weiteren griff er bereits im Juli 1933 in einem Vortrag vor seinen Studenten die eugenischen Theorien der Nationalsozialisten und deren Reden vom “unwerten Leben” heftig an und wurde dafür vom bayrischen Innenministerium scharf verwarnt (120).
5.5 1937-1945
Ab 1937 schwand Althaus’ einstige Begeisterung für den Nationalsozialismus zunehmend. Angesichts der wachsenden Kontrolle Hitlers über die Kirchen, den unzähligen Verhaftungen von Mitgliedern der Bekennenden Kirche sowie der für Althaus unzumutbaren Überhöhung und Vergötterung von Volk, Staat und Führer erkannte er allmählich, dass sich seine ursprünglichen positiven Erwartungen an die nationalsozialistische Bewegung und deren Machtergreifung nicht erfüllten, sondern Althaus’ theol ogische Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche zunehmend pervertiert wurden (121). Aus diesem Grund äußerte Althaus in mehreren 1937 gehaltenen Vorträgen auf angesichts der nicht ungefährlichen Situation angemessen vorsichtige Weise Kritik am Dritten Reich, wenn auch nicht gegen dessen totalitäre Herrschaftsform, deren Notwendigkeit Althaus noch immer bejahte, so doch zum einen gegen die Vergöttlichung des Volkes und die Kreation eines unchristlichen Nationa lgottes, zum anderen gegen die Einmischung des Staates in die Eigenheit, Freiheit und Erziehungsgewalt der Ki rche (122). In diesem Zusammenhang betonte Althaus, es sei “von Gott ge boten”, dem Staat “nicht zu gehorchen, sondern zu widerstehen”, da jeder Staat, der nicht Gottes Ordnungen treu bleibe, aufhöre, Gottes Diener zu sein (123). Er legitimierte damit jedoch keineswegs eine völlige Ablehnung der immer noch von Gott gegebenen nationalsozialistischen Obrigkeit, sondern ausschließlich den Protest gegen solche Maßnahmen, die sich wider Gottes Gebot richteten.
Von 1938 an hielt sich Althaus mit Publikationen zu politischen Themen, die bis dahin nahezu ein Drittel seiner Veröffentlichungen ausgemacht hatten, zurück, was als Zeichen seiner zunehmenden Enttäuschung über Hitlers Politik zu werten ist (124).
Seine volkstheologischen Ansichten wurden für Althaus noch einmal beim Ausbruch des Zweiten Weltkriegs bedeutsam. Hatte er 1937 no ch vom Krieg als einer unglückseligen, aber notwendigen Maßnahme zur Austragung der Differenzen zwischen den Völkern gesprochen, die in der Sündhafti gkeit der Welt und somit auch der göttlichen Ordnung des Volkes begründet sei (125), so betonte er in einer im Juni 1940 gehaltenen und seinem einen Monat zuvor gefallenen Sohn gewidmeten Predigt den Willen Gottes, der sich im Krieg offenbare: “Aber heute sehen wir seine Hand, die oft so verbo rgene Stille, mächtig ausgereckt über unserem Vaterlande, über Europa; die Hand, die Altes zerbricht und lange gültige Ordnung umstößt und eine neue heraufführen will. [...] Gott will, daß die Völker ihrer Tage leben und ihre Gaben anwenden, eines nach dem anderen, auch im Kampfe mit dem and e- ren.” (126) Dafür müsse man, so Althaus, Gott “das Opfer bringen, das er fordert.” (127) Althaus un-
- 12 - terschiedsich in seiner Kriegstheologie jedoch von den nationalsozialistischen Apologeten des totalen Vernichtungskriegs und der Weltherrschaft, indem er das deutsche Volk nicht als den anderen Völkern höherwertig ansah und betonte, Gottes Wille im Ganzen der Geschichte sei dem Menschen nicht be-kannt (128) womit Althaus - wenn auch nicht ausdrücklich, so doch implizit - eine Niederlage Deutschlands für möglich hielt.
Drei Jahre später, im August 1943, erfuhr Althaus von einem Wehrmachtsoffizier von der Existenz und den grausamen Ausmaßen der Konzentrationslager und des systematischen Judenmords. Hatte er sich vorher bereits trotz seiner volkstheologisch begründeten Einstellung gegenüber den Juden gegen den fanatischen Antisemitismus der Nationalsozialisten ausgesprochen (129), so äußerte er nun, wie sich einer seiner Söhne später erinnerte: “Diesen Krieg werden wir, müssen wir verlieren, denn wir haben eine solche entsetzliche Blutschuld.” (130) Auch hier zeigt sich, dass Althaus nach wie vor Gott als den Herrn der Geschichte verstand, der nun aufgrund der gottlosen Verbrechen der Nationalsozi alisten eine Niederlage Deutschlands bewirken würde.
5.6 Nach Kriegsende
Nach dem Zusammensturz des Dritten Reichs unterschied Althaus bei der Selbstbeurteilung seiner Einstellung gegenüber dem Nationalsozialismus ausdrücklich zwischen theologischer Lehre und deren falscher Anwendung auf die konkrete historische Sachlage (131). Er rev idierte seine Theorien zur Uroffenbarung und zu den Schöpfungsordnungen keineswegs, sondern wandte sie im Gegenteil dazu an, das geschichtliche Faktum des Dritten Reichs und de ssen Zusammenbruch als Wirken Gottes zu erklären: Das NS-Regime habe sich “gegen Gottes Gebote aufgelehnt in frechem Übermut und sie mit Füßen getreten”, deshalb sei Gottes Hand “heute auch die Hand des Richters.” (132) Althaus war also nach wie vor von der Richtigkeit seiner fundamentaltheologischen Gedanken überzeugt, betonte aber, das deutsche Volk habe die Gottlosigkeit des Nationalsozialismus nicht erkannt und somit Gottes Handeln in der Geschichte falsch interpretiert. Ericksen weist in diesem Zusammenhang auf den pluralistischallgemeinen und mitnichten singulär-spezifischen Charakter der dennoch eindrucksvollen Schulderklärungen Althaus’ hin: Der Erlanger Theologe habe trotz seiner “einleuchtend wie aufrichtig” vorgebrachten Verurteilung des Dritten Reichs keinen persönlichen Fehler zugegeben (133).
6. Auswertung: Der Zusammenhang zwischen Althaus’ Theologie und seinem Verhalten im Nationalsozialismus
Paul Althaus zeigt, was seine fundamentaltheologischen Überzeugungen sowie seine Lehre von Volk und Staat betrifft, eine bemerkenswerte Konstanz. Trotz harter Kritik hielt er auch nach dem Krieg an seinen systematischen Theorien fest. Im Wesen der Althaus’schen Theologie liegt es jedoch begründet, theoretische Überlegungen immer auch auf die konkrete Wirklichkeit anzuwenden. Althaus’ Bedürfnis war es, “zur jeweiligen Situation ein Wort zu sagen, das Ohr der damaligen Menschen und vor allem der akademischen Jugend zu erreichen” (134). Dafür nahm er in Kauf, dass die Anwendung seiner schöpfungstheologischen Lehre auf die historische Wirklichkeit fehlerhaft sein könnte, denn, so Althaus: “Schlimmer als das konkrete Irren ist die Abstraktion.” (135) So hielt er, selbst nachdem er den Irrtum se iner verhängnisvollen Ansichten zum Nationalsozialismus erkannt hatte, daran fest, dass Gott sich in der Geschichte offenbart habe und immer noch offenbare - im konkreten Fall durch die Bestrafung des deutschen Staates für dessen gottloses Handeln.
- 13 - Dementsprechendmuss bei dem Versuch, Ursachen für die zunächst positive Einstellung Al t-haus’ gegenüber dem Nationalsozialismus zu finden, streng zwischen seiner theologischen Lehre und deren Anwendung auf die konkrete Situation unterschieden werden. Dabei ist fest-zustellen, dass sowohl Uroffenbarungs- und Ordnungslehre als auch die Theologie von Volk und Staat als Schöpfungsordnungen unabhängig von ihrer Übertragung auf die gesch ichtliche Wirklichkeit des Dritten Reichs betrachtet werden können. Es kann im Rahmen dieser Arbeit keine Bewertung der systematischen Theologie Althaus’ erfolgen, da dies den Rahmen einer kirchengeschichtlichen Untersuchung sprengen würde, es ist aber kla r festzustellen, dass sich eine positive Beurteilung seiner Theologie nicht aufgrund ihrer falschen Anwendung verbie-tet. Dass dies zumindest für die Uroffenbarungslehre und Schöpfungstheologie zutrifft, ist mittlerweile bei den meisten Kirchenhistorikern Konsens, zumal auch die NS-Gegner Paul Tillich und Emil Brunner eine ähnliche Schöpfungstheologie vertraten (136). Im Folgenden soll nachgewiesen werden, dass - entgegen der weitläufigen Meinung (137) - auch Althaus’ Lehre vom Volksstaat und seine staatstheologischen Ansichten nicht notwendigerweise zu seinem Verhalten im Dritten Reich führen mussten.
Fest steht dennoch, dass Althaus’ Theologie von Volk und Staat zu einer zunächst positiven Einstellung sowohl gegenüber den Deutschen Christen als auch gegenü ber dem Nationalsozialismus führte - allerdings mitnichten zwangsläufig. So beruhte die irrige Begrüßung der nationalsozialistischen Bewegung auf Althaus’ falscher oder ungenauer Anwendung seiner eigenen Theologie auf die historische Wirklichkeit:
1. Laut Althaus ist es die Aufgabe des Staates, die kirchliche Eigenständigkeit zu bewahren und die Freiheit der Kirche zu gewährleisten. Althaus erkannte zu spät, dass Hitler im Rahmen seiner Gleichschaltungspolitik auch die Kirchen zu einem abhängigen Attribut des Staates machen wollte.
2. Der Staat darf, so Althaus, weder eine eigene Religion stiften noch erzwingen. Althaus e rkannte zu spät, dass der Nationalsozialismus nicht nur eine politische Bewegung darstellte, sondern in Form des Führerkults einen starken religiösen Charakter trug. 3. Gemäß Althaus’ theologischer Lehre sind die Ordnungen, also auch Volk und Staat, mit Sünde behaftet. Sie sind somit nicht mit Gottes Reich gleichzusetzen und dürfen nicht vergötzt werden. Althaus erkannte zu spät, dass der Hitlersche Messianismus das Dritte Reich zum Gegenstand einer vergötternden Staatsreligion erhob. 4. Das Volk darf, so Althaus, weder als die einzige noch als die höchste Bindung des menschlichen Lebens betrachtet werden. Althaus erkannte zu spät, dass die nationalsozi alistische Ideologie das Volk durchaus als höchstes Gebot betrachtete. 5. Laut Althaus darf kein Volk in seinem Wert über andere Völker gestellt werden. Althaus erkannte zu spät, dass die nationalsozialistische Rassenideologie das deutsche Volk als übergeordnet betrachtete und Hitler mit dem von ihm begonnenen Zweiten Weltkrieg die Weltherrschaft anstrebte.
6. Nach Althaus darf sich die notwendige Totalität der staatlichen Gewalt nicht in einen den Staat vergötternden Absolutismus verkehren. Althaus erkannte zu spät, dass Hitler von Beginn an nicht nur einen totalitären, sondern einen absolutistischen Staat anstrebte. 7. Althaus erfuhr wahrscheinlich erst 1943 von der Existenz und den Ausmaßen der nationalsozialistischen Judenvernichtung. Die Erkenntnis, dass sich der Staat mit diesen Verbrechen gegen Gottes Gesetz stellte und er somit massiv zu bekämpfen sei, kam für ihn somit erst zwei Jahre vor dem Niedergang des Dritten Reichs.
- 14 - Althaus’positive Einstellung gegenüber dem Nationalsozialismus lag also keineswegs in sei-ner Lehre von Volk und Staat begründet, sondern ist allein auf seine viel zu spät erfolgte Er-kenntnis, dass das Dritte Reich seinen Vorstellungen in keiner Weise entsprechen konnte, zu-rückzuführen. Es ist im Gegenteil festzustellen, dass Althaus’ Staatstheologie eine gewaltsa-me Revolution gegen die nationalsozialistische Obrigkeit sogar gerechtfertigt hätte, wenn Althaus die massive Verletzung der Gebote Gottes durch den faschistischen Staat rechtzeitig erkannt hätte. Die Frage, ob Althaus ein Gegner des Nationalsozialismus geworden wäre, hät-te er dessen fatale Auswüchse bereits eher wahrgenommen, ist zu bejahen, da er bereits in der Zeit bis 1936, in der er positiv gegenüber dem Dritten Reich eingestellt war, dennoch die für ihn bereits offensichtlichen, aber in ihrer Bedeutung bedauerlicherweise unterschätzten Irrtü-mer kritisierte.
Die verspätete Einsicht, dass seine eigenen Vorstellungen mit der Realität des Dritten Reichs nicht übereinstimmten, ist insofern bemerkenswert, als dass Althaus seine Dive rgenz zur deutschchristlichen Theologie bereits 1933 erkannte und aus diesem Grund massiv gegen die Deutschen Christen polemisierte, die von ihm so früh festgestellten Differenzen aber in viele rlei Hinsicht denen entsprachen, die er erst bedeutend später a uch gegenüber der nationalsozialistischen Politik feststellte - Althaus prangerte schon 1933 heftig die Gleichsetzung von Drittem Reich und Reich Gottes durch die Deutschen Christen, die Überbewertung des deutschen Volkes und das messianische deutsche Sendungsbewusstsein an. All dies kritisierte er erst bedeutend später auch beim Nationalsozialismus.
Warum also verkannte Althaus die wahren Ausmaße der faschistischen Diktatur so lange? Hierfür lassen sich mehrere Gründe vermuten:
1. Der Nationalsozialismus agierte nicht so offensichtlich wie die oftmals dilettantisch vorgehenden Deutschen Christen. Die Auswüchse der Hitlerschen Ideologie waren der Meh rzahl des deutschen Volkes bis mindestens zum Ende der dreißiger Jahre nicht erkennbar. 2. Althaus war sich sicher, dass Hitler die Bedeutung der Kirche erkennen und würdigen würde. Dies stellte sich erst im Laufe der Zeit, als sich auch Hitlers Einstellung gegenüber der Kirche wandelte, als falsch heraus.
3. Althaus lehnte die Weimarer Republik aufgrund ihrer säkularistischen Politik ab und setzte deshalb wie viele evangelische Theologen und Kirchenmänner seiner Zeit größte Hof fnungen in die nationalsozialistische Machtergreifung.
4. Der Nationalsozialismus gewährleistete nach der für Althaus enttäuschenden Politik der Weimarer Republik eine Rückbesinnung auf den für den Erlanger Theologen so wichtigen Gedanken des Volksstaats.
Eine definitive Aussage, ob Althaus trotz der eben genannten Gründe den verbrecherischen Charakter des Nationalsozialismus eher hätte erkennen müssen, ist uns - ebenso wie eine moralische Bewertung des Verhaltens von Paul Althaus im Dritten Reich - aufgrund unseres Unvermögens, uns angesichts unseres heutigen, erst nachträglich gewonnenen Wissens in die Si- tuation der damaligen Bevölkerung hineinzuverse tzen, untersagt.
- 15 - 7. Zusammenfassung
Die zu Beginn der Arbeit gestellte Frage, ob die Theologie von Paul Althaus notwendigerwe ise zu seinem umstrittenen Verhalten gegenüber dem Nationalsozialismus hätte führen mü ssen, ist zu verneinen. Seine zunächst positive Bewertung des Dritten Reichs liegt darin begründet, dass Althaus seine eigene Theologie auf die konkrete geschichtliche Wirklichkeit des NS-Regimes übertrug, dessen gottlose Ziele und Methoden er jedoch verkannte. Die falsche Anwendung seiner Theologie nahm Althaus in Kauf, da er einen solchen Irrtum als weniger schwerwiegend einschätzte als die reine Abstraktion eines dogmatischen oder ethischen Gedankens. Eine gründliche und durchdachte Anwendung seiner eigenen theologischen Lehre auf die damalige Situation hätte Althaus allerdings zu einer Ablehnung und somit zum Kampf gegen den faschistischen Staat führen müssen. Demnach ist die in der Literatur verbreitete These, dass die Althaus’sche Lehre vom Volksstaat notwendigerweise zur positiven Einste llung des Erlanger Theologen zum Nationalsozialismus geführt hat, abzulehnen.
Anmerkungen
(1) Vgl. Lohff (Tendenzen, 1966), S. 296
(2) Vgl. Althaus (Wahrheit, 1952³), S. 41 (3) Vgl. Lohff (Tendenzen, 1966), S. 299 (4) Vgl. Althaus (Wahrheit, 1952³), S. 37 (5) Vgl. Graß (TRE, 1978), S. 333 (6) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 142 (7) Vgl. ebd., S. 143 (8) Vgl. Graß (TRE, 1978), S. 333 (9) Vgl. Rosenau (Schöpfungsordnung, 1999), S. 334 (10) Vgl. Althaus (Schöpfungsgedanke, 1959), S. 3ff (11) Vgl. ders. (Theologie, 1935²), S. 9f (12) Vgl. ebd., S. 25 (13) Vgl. ebd., S. 30f (14) Ebd., S. 64 (15) Ebd., S. 64 (16) Vgl. ebd., S. 51ff (17) Vgl. ebd., S. 19 (18) Ebd., S. 25 (19) Vgl. ebd., S. 23ff (20) Ebd., S. 25
(21) Vgl. Tilgner (Volksnomostheologie, 1966), S. 183 (22) Vgl. Scholder (Kirchen I, 2000), S. 147ff (23) Vgl. Althaus (Völker, 1937), S. 5 (24) Ders. (Volkstum, 1927), S. 21 (25) Ebd., S. 28 (26) Ders. (Völker, 1937), S. 7 (27) Ebd., S. 7f (28) Vgl. ders. (Volkstum, 1927), S. 33 (29) Ebd., S. 13 (30) Vgl. ebd., S. 46 (31) Vgl. ebd., S. 20 (32) Ebd., S. 21 (33) Vgl. ebd., S. 24 (34) Ders. (Völker, 1937), S. 8 (35) Vgl. ebd., S. 9 (36) Ders. (Volkstum, 1927), S. 25 (37) Ebd., S. 6 (38) Vgl. ebd., S. 25 (39) Vgl. ebd., S. 9 (40) Ebd., S. 9f
- 16 -(41) Ders. (Ethik, 1931), S. 94
(42) Ebd., S. 94 (43) Ders. (Volkstum, 1927), S. 7f (44) Ders. (Ethik, 1931), S. 94 (45) Ders. (Volkstum, 1927), S. 33 (46) Ders. (Ethik, 1931), S. 96 (47) Ders. (Volkstum, 1927), S. 33 (48) Vgl. ders. (Römer, 1978 13 ), S. 132 (49) Vgl. Lohmann (Regimente, 2003), S. 119 (50) Vgl. Althaus (Römer, 1978 13 ), S. 132 (51) Vgl. ders. (Welt, 1937), S. 14 (52) Ders. (Kirche, 1935, 1935), S. 9 (53) Ebd., S. 8
(54) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 134 (55) Althaus (Kirche, 1935), S. 10 (56) Ebd., S. 9 (57) Ders. (Ethik, 1931), S. 103 (58) Vgl. ders. (Römer, 1978 13 ), S. 131ff (59) Ebd., S. 134 (60) Vgl. ders. (Kirche, 1935), S. 12 (61) Vgl. ders. (Römer, 1978 13 ), S. 135 (62) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 153 (63) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 135 (64) Vgl. Althaus (Kirche, 1935), S. 11f (65) Vgl. ebd., S. 21 (66) Vgl. ebd., S. 18 (67) Ebd., S. 17 (68) Vgl. ebd., S. 18f (69) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 135 (70) Althaus (Kirche, 1935), S. 16 (71) Ebd., S. 21 (72) Vgl. ebd., S. 20f (73) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 121 (74) Zit. nach ebd., S. 120
(75) Althaus, Hirsch: “Evangelische Kirche u. Völkerversöhnung”, zit. nach Meier (Kirchenkampf, 1976), S. 13 (76) Zit. nach Ericksen (Hitler, 1986), S. 120 (77) Vgl. Scholder (Kirchen I, 2000), S. 604 (78) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 123 (79) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 146
(80) Althaus “Die deutsche Stunde der Kirche” (1933), zit. nach Scholder (Kirchen I, 2000), S. 603 (81) Vgl. ebd., S. 146ff
(82) Vgl. Denzler, Fabricius (Kirchen, 1984), S. 40 (83) Vgl. Scholder (Kirchen I, 2000), S. 688 (84) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 149f (85) Zit. nach Scholder (Kirche I, 2000), S. 688 (86) Ericksen (Hitler, 1986), S. 155 (87) Vgl. Mann (Allmacht, 1987), S. 108 (88) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 149 (89) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 235
(90) Brief Althaus’ an Meiser vom 21.5.1934, zit. nach Nicolaisen (Barmen, 1985), S. 3 8 (91) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 237ff (92) Thielicke (Stern, 1987), S. 101 (93) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 240 (94) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 124ff (95) Vgl. ebd., S. 127 sowie Nicolaisen (Barmen, 1985), S. 87 (96) Ansbacher Ratschlag, zit. nach Scholder (Kirchen II, 2000), S. 237 (97) Vgl. Nicolaisen (Barmen, 1985), S. 87 (98) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 239
(99) Brief Althaus’ an Meiser vom 21.5.1934, zit. nach Nicolaisen (Barmen, 1985), S. 88 (100) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 240 (101) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 155 (102) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 124
- 17 -(103) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 154
(104) Vgl. Scholder (Kirchen II, 2000), S. 239 sowie Ericksen (Hitler, 1986), S. 127 (105) Von einer nur wenige Monate dauernden Mitgliedschaft Althaus’ bei den Deutschen Christen schreibt nur Knitter [Vgl. ders. (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 152]. Alle anderen Autoren erwähnen eine solche Mitgliedschaft nicht. (106) Vgl. Althaus (Volkstum, 1927), S. 36
(107) Vgl. ders. (Kirche, 1935), S. 14f sowie ders. (Christentum, 1935²), S. 19 (108) Ders. (Christentum, 1935²), S. 7 u. 12 (109) Ebd., S. 12
(110) Vgl. ebd., S. 23ff sowie ders. (Seele, 1934), S. 11ff u. 29f (111) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 133f (112) Vgl. ebd., S. 115
(113) Brief Althaus’ an Meiser, zit. nach Scholder (Kirchen I, 2000), S. 496f (114) Scholder (Kirchen I, 2000), S. 600f
(115) Vgl. ders. (Kirchen II, 2000), S. 386 sowie Meier (Kirchenkampf I, 1976), S. 230f (116) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 154 (117) Althaus (Christentum, 1935²), S. 12 (118) Vgl. Besier (Kirchen III, 2001), S. 557 (119) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 152f (120) Vgl. ebd., S. 154 sowie Scholder (Kirchen I, 2000), S. 857
(121) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 134ff sowie Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 156f (122) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 156f
(123) Althaus “Kirche, Volk und Staat” (Vortrag 1937), zit. nach Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 157 (124) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 159 (125) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 136 (126) Althaus (Wille, 1940), S. 5ff (127) ebd., S. 12 (128) Vgl. ebd., S. 7 (129) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 134ff
(130) Vgl. ebd., S. 139 sowie Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 158 (131) Vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 159
(132) Aus einer Predigt Althaus’ nach Kriegsende, zit. nach Ericksen (Hitler, 1986), S. 160f (133) Vgl. Ericksen (Hitler, 1986), S. 161f (134) Graß (TRE, 1978), S. 335
(135) Althaus “Die deutsche Stunde”, zit. nach Tilgner (Volksnomostheologie, 1966), S. 189 (136) Vgl. Graß (TRE, 1978), S. 334f
(137) Bspw. bei Knitter, der die Althaus’sche Lehre vom Volk als Schöpfungsordnung fälschlicherweise als “Ideologie” bezeichnet und eine direkte Linie von ihr zum Verhalten des Erlanger Theologen im Dritten Reich zieht [vgl. Knitter (Uroffenbarungslehre, 1973), S. 162].
- 18 - Literaturverzeichnis
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ders.: Dein Wille geschehe! Predigt in der Neustädter Kirche zu Erlangen am 16. Juni 1940. Gütersloh: Bertelsmann, 1940
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Scholde r, Klaus: Die Kirchen und das Dritte Reich. Band 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusion 1918 -1934. München: Econ Ullstein List, 2000
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Thielicke, Helmut: Zu Gast auf einem schönen Stern. Erinnerungen. Bergisch Gladbach: Bastei Lübbe, 1987 Tilgner, Wolfgang: Volksnomostheologie und Schöpfungsglaube. Ein Beitrag zur Geschichte des Kirchenkamp- fes. (= Arbeiten zur Geschichte des Kirchenkampfes, Bd. 16). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1966
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Thomas Griebel, 2006, Irrtum vor Abstraktion. Paul Althaus' Theologie des Volksstaates und sein Verhältnis zum Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag GmbH
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