I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
1. Einleitung 1
2. Stufen der Europäischen Wirtschafts und
Währungsunion (EWWU) 2
2.1. Erste Stufe der EWWU 2
2.2. Zweite Stufe der EWWU 2
2.3. Dritte Stufe der EWWU 3
3. Beurteilung der EWWU 4
3.1. Die Maastricht-Kriterien 4
3.2. Wirtschaftliche Perspektiven 6
3.2.1. Zentralbankunabhängigkeit 6
3.2.2. Preisstabilität 7
3.3. Position im Weltwährungssystem 8
3.4. Soziale Sicherung in Europa 10
3.4.1. Probleme des Sozialstaates 10
3.4.2. Sozialstandards nach der Euro-Einführung 11
3.5. Währungsraum ohne Staat 12
4. Fazit 14
Literaturverzeichnis 15
1
1. Einleitung
Das absolute Ende der europäischen Währungen erfolgte am 1.1.2002. Damit wird der Beginn eines einmaligen Experiments markiert: Der freiwillige Zusammenschluss nationaler Währungen zu einer einheitlichen, übernationalen Währung, der D -Mark, durch eine neue, unbekannte Währung, den Euro.
Diese europäische Währungsunion ist ein kühnes Projekt, gewagt jedenfalls in Dimension und Komplexität. Es steht sehr viel auf dem Spiel. Vom Gelingen oder Scheitern des „Euro-Projektes“ wird der künftige Verlauf der europäischen Integration geprägt werden.
Die vorliegende Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Stufen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. In diesem zweiten Kapitel werden die Faktoren und Kriterien, insbesondere die Konvergenzkriterien vorgestellt, die einer Teilnahme am späteren Euro ermöglichen. Das dritte Kapitel und der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich mit einer differenzierten Beurteilung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Dabei werden die Konvergenzkriterien und deren Erfüllung von den Teilnehmerländern eingehender untersucht. Ebenso anschaulich werden die Beweggründe der Euro-Macher bezüglich der Einführung einer gemeinsamen Währung aufgezeigt und welches Instrumentarium sie für die Zielerreichung ausgewählt haben. Anknüpfend hieran ist bei diesem Projekt zu hinterfragen, welche Rolle die neue Währung in der Finanzwelt einnehmen kann und ob sich die sozialen Sicherungssysteme in Europa dabei auseinander entwickeln oder angleichen werden. Im vierten und letzten Abschnitt dieser Arbeit wird ein abschließendes Fazit über den Sinn, der Bedeutung sowie der Folgen einer einheitlichen Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gezogen.
2
2. Stufen der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion (EWWU)
Im Folgenden wird der Fahrplan in die gemeinsame Währung und die hierfür notwendigen Teilnahmebedingungen dargestellt. Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion wurde in drei Stufen verwirklicht.
2.1. Erste Stufe der EWWU
Die erste Stufe der EWWU trat am 1. Juli 1990 in Kraft. 1 Sie galt als Eingangsphase, die die bessere Koordinierung der Geld- und Fiskalpolitiken vorsah, wobei Geldwertstabilität und Haushaltsdisziplin als gemeinsames Ziel vorgegeben sind. Übermäßige Staatshaushalte sowie deren Finanzierung durch die Zentralbank sollten vermieden werden. Der seit 1993 bestehende gemeinsame Binnenmarkt impliziert insbesondere auch unbehinderte Kapitalmobilität, d. h. es gibt keine Kapitalverkehrskontrollen mehr. Das soll sich einerseits auf die nationale n Wirtschaftspolitiken disziplinierend auswirken und zum anderen sollen die Marktkräfte für die Bestimmung der Wechselkursparitäten wesentlich wichtiger werden.
2.2. Zweite Stufe der EWWU
Diese auch als Übergangsphase bezeichnete Stufe (1. Januar 1994 bis
31. Dezember 1999) sollte die Koordinierung der Wirtschaftspolitik weiter verstärken.
Nunmehr gilt ein Verbot notenbankfinanzierter Staatskredite für die Mitgliedstaaten. 2 Es besteht darüber hinaus ein Haftungsausschluss, d. h. kein Mitgliedstaat haftet für die Schulden eines anderen. Für die Koordinierung der Geldpolitik wie auch für die Überwachung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Währungssystems (EWS) ist das neugeschaffene Europäische Währungsinstitut (EWI) zuständig. Die Geldpolitik verbleibt in dieser Phase noch bei den nationalen Zentralbanken. Das EWI, das als Vorläufer der Europäischen Zentralbank fungiert, ist ferner mit den technischen und organisatorischen Vorarbeiten zur gemeinsamen Währung beauftragt.
Um sich für die letzte Stufe der EWWU zu qualifizieren, haben die einzelnen EU- Staaten fiskalische und monetäre Konvergenzkriterien zu beachten.
1 Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, S. 192.
2 Vgl. Art. 104 (1), Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.
3
Diese sog. Maastricht-Kriterien gelten als umstritten, worauf später noch ausführlicher eingegangen wird. Jedoch konnte auch eine Erfüllung der Referenzwerte erreicht werden, wenn eine deutlich dahingehende Tendenz festzustellen war. Definitiv über die Aufnahme eines EU-Mitgliedstaates in die EWU wurde abschließend im Rat der EU- Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter Mehrheit entschieden.
Konvergenzkriterien zur Teilnahme an der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion („Maastricht-Kriterien“) 3
1. Das Budgetdefizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen nicht
übersteigen,
2. die gesamte Staatsverschuldung darf 60 % des Bruttoinlandsprodukts zu
Marktpreisen nicht übersteigen,
3. die Inflationsrate darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der
Inflationsrate der drei Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen,
4. der langfristige Zinssatz darf um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem der
drei Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen,
5. schließlich muss der Wechselkurs in den zwei Jahren vor dem Eintritt in die
Währungsunion ohne Abwertung innerhalb der „normalen“ Bandbreite des EWS gelegen haben.
So startete am 1. Januar 1999 die Europäische Währungsunion (EWU) mit folgenden Teilnehmerländern: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
2.3. Dritte Stufe der EWWU
In der dritten und letzten Stufe, der Endphase (Beginn 1. Januar 1999), sollte die europäische Wirtschafts- und Währungsunion realisiert werden. Sie bedeutete die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der Mitgliedsländer. Der ECU ist im Verhältnis 1:1 im Euro aufgegangen, der zum 1. Januar 2002 die nationalen Währungen auch real ersetzte. Nunmehr wird die Geldpolitik von der, von politischen Weisungen unabhängigen, und auf Preisstabilität verpflichteten Europäischen Zentralbank (EZB) betrieben, für die das strikte Verbot der Finanzierung öffentlicher Defizite gelten soll.
3 Vgl. Stocker, 2001, S. 56.
Quote paper:
Patrick Kiesch, 2002, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion - ein Überblick, Munich, GRIN Publishing GmbH
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