II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einführung 1
2. Grundlagen der Wohnungseigentumsförderung. 2
2.1 Anspruchsvoraussetzungen 2
2.2 Komponenten. 4
3. Wirkung und Gestaltung 5
3.1 Begünstigter Personenkreis. 5
3.2 Zeitraum der Förderung 7
3.3 Einkunftsgrenze 9
3.4 Förderungsobjekt. 11
3.5 Nutzung des Objektes. 12
3.6 Bemessungsgrundlage und Höhe der Eigenheimzulage. 13
4. Fazit 14
Literaturverzeichnis 16
Verzeichnis der Gesetze. 17
Entscheidungsregister. 17
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen 17
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a. F. alte Fassung AfA Absetzung für Abnutzung AO Abgabenordnung Aufl. Auflage
BB Betriebsberater (Zeitschrift) ber. Berichtigt BFH Bundesfinanzhof BGBl Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BStBl Bundessteuerblatt (Zeitschrift) BT Bundestag bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb (Zeitschrift) Dr. Doktor
EigZulG Eigenheimzulagengesetz EStG Einkommensteuergesetz EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EU Europäische Union EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften evtl. eventuell
f., ff. folgende, fortfolgende (Seite(n))
G. d. E. Gesamtbetrag der Einkünfte
i. d. R. in der Regel i. S. d. im Sinne des i. V. m. in Verbindung mit
IV
Nr. Nummer NWB Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift)
O. V. Ohne Verfasser
p. a. per anno Prof. Professor
Rz. Randzahl (-ziffer)
S. Seite; Satz sog. so genannten Stbg Die Steuerberatung (Zeitschrift)
u. E. unseres Erachtens
vgl. vergleiche v. H. von Hundert
z. B. zum Beispiel
1
1. Einführung
Die steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums blickt auf eine über 50-jährige Geschichte zurück. Bereits 1949 wurde sie durch § 7 b EStG gesetzlich verankert und erst 1987 durch § 10 e EStG ersetzt. Beiden Förderungen gemein war ihre progressionsabhängige Ausgestaltung, so dass Personen mit einem höheren zu versteuernden Einkommen bevorteilt wurden. Auf diesen Missstand und die Tatsache, dass der § 10 e EStG aufgrund zahlloser Änderungen nur noch von Fachleuten verstanden wurde, 1 hat der Gesetzgeber mit dem Eigenheimzulagengesetz reagiert, welches am 1. 1. 1996 in Kraft getreten ist. Von diesem Zeitpunkt an wurde selbstgenutztes Wohnungseigentum mit einer progressionsunabhängigen Eigenheimzulage, im Stil einer Subvention, 2 ähnlich der Investitionszulage, gefördert. 3 Des Weiteren wurde das Baukindergeld gemäß § 34 f EStG durch die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG ersetzt. Das Ziel dieser Regelungen bestand darin, so genannten „Schwellenhaushalten“ mit geringerem Einkommen, insbesondere jungen Familien die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum zu ermöglichen. 4 Die neue Gesetzeslage fördert im verstärkten Maße auch die Wohnungseigentumsbildung in den neuen Bundesländern, da dort weiterhin deutlich geringere Einkommen erzielt werden als in den alten Ländern. 5 Nicht außer Acht zu lassen ist in diesem Zusammenhang außerdem die Vermögensbildung zur privaten Altersvorsorge, die durch entschuldetes Wohnungseigentum eine zusätzliche Säule erhält. 6 Der Gesetzgeber hat sich außerdem seine steuerpolitischen Lenkungsmöglichkeiten zu Nutze gemacht. So wurde zum Schutze der Umwelt anstelle des § 82 a EStDV in § 9 Abs. 3 und 4 EigZulG eine progressionsunabhängige Ökozulage kodifiziert.
Allerdings wurden in der ursprünglichen Fassung des EigZulG nicht alle progressionsabhängigen Förderungsmaßnahmen eliminiert. Der bisher nach § 10 e Abs. 6 EStG gültige Vorkostenabzug wurde vorerst grundsätzlich beibehalten und im § 10 i EStG geregelt. Später wurde er aufgrund seiner systemwidrigen Progressionsab-
1 Vgl. Märkle, Stbg1995, S. 444.
2 Vgl. Wacker, NWB 1998, Fach 3, S. 10369.
3 Trotz des Begriffs Subvention ist es weiterhin möglich, von einer steuerlichen Förderung zu sprechen,
da die Wirkung der Subvention einer negativen Steuer entspricht.
4 Vgl. Stuhrmann, Stbg 1998, S. 297.
5 Vgl. Hortemann, DB 1995, S. 2291.
6 Vgl. Jechnerer, BB 1997, S. 913.
Arbeit zitieren:
P. Kiesch, M. Hornung, S. Lübben, 2002, Steuerliche Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums, München, GRIN Verlag GmbH
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