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Inhalt
Einleitung 1
1. Webersche Begriffe 2
Handlungstypen 2
Politik als Beruf 4
Wissenschaft und Politik 6
2. Die Debatte zur Gentechnik und Bioethik im Bundestag 8
(31. Mai 2001)
3. Zusammenfassung 16
Einleitung
In dieser Arbeit geht es um eine politische Entscheidung über wissenschaftliche und technische Entwicklungen. Nachdem ein Forscher bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2000 die Forschung mit importierten menschlichen Stammzellen beantragte, mußte eine politische Entscheidung über den Import embryonaler Stammzellen gefällt werden. Es ging um gesetzliche Grundlagen für eine neue Forschungsrichtung völlig neuer Qualität, deren Folgen völlig unterschiedlich eingeschätzt werden. Es geht um die Nutzung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken.
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages versuchten in einer freien Diskussion die ethischen Probleme der Gentechnik aufzuzeigen und eine Einschätzung nach eigenem Gewissen abzugeben.
Jede(r) Abgeordnete mußte sich dazu zu seiner eigenen Ethik befragen. Welche Stanpunkte vorgetragen wurden, und aus welchen Ethiken und Handlungsrationalitäten sie folgen, ist Thema dieser Arbeit.
Dazu benutze ich den Begriff des Handlungstypus aus Max Webers Kategorienlehre. Ihn werde ich im ersten Teil erläutern. Anschließen stelle ich in Politik als Beruf einige Ansichten Webers über Politikerethiken dar, die in Zusammenhang mit den Handlungsrationalitäten stehen. Auf die Funktion der Abgeordneten in dieser Frage gehe ich in Wissenschaft und Politik ein, wo ich die Bundestagsdebatte mit Webers Ausführungen vergleiche.
Im zweiten Teil untersuche ich die konkreten Redebeiträge zur Bundestagsdebatte vom 31.5.2001 zur Gentechnik und Bioethik, ordne ihre Standpunkte ein und versuche, ihre Handlungsrationalitäten herauszuarbeiten. Dabei habe ich mich auf einige beschränkt, die ich für aussagekräftig halte.
1. Webersche Begriffe
Handlungstypen
Um die verschiedenen ethischen Standpunkte genauer erklären zu können, will ich die Idealtypen des sozialen Handelns benutzen. Max Weber hat sie in seiner „Soziologischen Kategorienlehre“ 1 eingeführt. Diese Handlungstypen unterscheiden s ich durch ihre Handlungsorientierung, also nach dem Grund, warum so und nicht anders gehandelt wurde. Dieser ‚Grund’ liegt im subjektiv gemeinten Sinn, dieser muß dem Akteur aber nicht bewußt sein. (Vgl. Weber S.12)
Das traditionale Handeln liegt oftmals jenseits des sinnhaften Handelns, da der Sinn des Handelns dem Handelnden selbst verborgen bleibt. Der Akteur wiederholt dabei nur eingeübtes, gelerntes Handeln. Dieser Idealtyp des Handelns bleibt für meine Zwecke unbedeutend, da alle Teilnehmer der Stammzellendebatte sich bewußt mit der Thematik auseinandersetzen und die neuartige Qualität dieser Aufgabenstellung kein Zurückfallen in gewohnte Handlungsmuster erlaubt.
Das affektuelle Handeln bewegt sich an der Grenze des sinnhaften Handelns, da es eine emotionale, spontane Handlung, z.B. eine Reaktion auf einen Reiz, ist. Dies ist eine unbewußte Handlung; wenn affektuelles Handeln bewußt stattfindet, ist es schon im Übergang zu wertrationalem oder zweckrationalem Handeln. Auch dieser Idealtyp interessiert mich im Folgenden nicht mehr, da die Stammzellendebatte im Bundestag ja keine
Abstimmung nach Gefühlslage darstellt, sondern als Debatte einen Dialog mit Argumenten einschließt. Natürlich kann die vertretene Ethik auf einem ‚Gefühl’ fußen, das aber dann durch eine Werthaltung erklärt wird. Damit sind wir beim wertrationalen Handeln.
Wertrational handelt, wer einen Wert zu seiner Handlungsmaxime macht und darüber nicht die Folgen seines Handelns oder dessen Nebeneffekte kalkuliert. Dieser Wert kann aus „Pflicht, Würde, Schönheit, religiöse Weisung“ 2 und also auch ethischen Werten bestehen. Daß eine streng wertrationale Handlungsweise einer religiösen vergleichbar ist, werde ich
1 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der verstehenden Soziologie. J.C.B.Mohr 1972
2 Weber S. 12
später noch ansprechen. Rein wertrationales Handeln ist laut Weber kaum zu finden, vielmehr treten alle Handlungstypen in der Empirie immer fließend und g emischt auf. Darauf weist Weber immer wieder hin und nennt die Handlungstypen daher auch Idealtypen. Als Klassifizierung sind die Begriffe aber sehr nützlich, denn gerade wertrationales und zweckrationales Handeln führen zu sehr unterschiedlichen Argumentationsweisen und also Ethiken in der untersuchten Stammzellendebatte.
Das zweckrationale Handeln ist streng genommen das einzige rationale Handeln: der Handelnde wägt Zwecke, Mittel und Nebeneffekte gegeneinander und untereinander ab. Allein die Entscheidung zwischen konkurrierenden Zwecken tendiert zum Wertrationalen, dann bleibt die Mittelwahl zweckrational.
Besonders zwischen wertrationalem und zweckrationalem Handeln ist also die Grenze fließend.
Vom Standpunkt der Zweckrationalität aus aber ist Wertrationalität immer, und zwar je mehr
sie den Wert, an dem das Handeln orientiert wird, zum absoluten Wert steigert, desto mehr:
irrational, weil sie ja um so weniger auf die Folgen des Handelnsreflektiert, je unbedingter
allein dessen Eigenwert (reine Gesinnung, Schönheit, absolute G üte, absolute
Pflichtmäßigkeit) für sie in Betracht kommt. 3
Die Idealtypen dienen also dazu, Handlungen einen Sinn zuzuordnen. Das Grenzgebiet zwischen Wertrationalität und Zweckrationalität ist für die Analyse der Redebeiträge zur Stammzellendebatte besonders prekär. Zudem kann aus zwei gleichen Handlungen nicht auf einen gemeinsamen subjektiven Sinn geschlossen werden. 4 Auch wenn ich den Bundestagsrednern unterstelle, ihnen sei der Sinn ihrer Handlung immerhin selbst bewußt, so kann sich aus zwei verschiedenen Ethiken bzw. Handlungsrationalitäten derselbe Standpunkt in der Stammzellendebatte ergeben. Kompliziert wird es, wenn der subjektive Sinn durch einen anderen, laut ausgesprochenen Sinn verdeckt wird, etwa, wenn ethische Argumente dazu benutzt werden, zweckrationale Ziele wie wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen.
3 Weber S. 13
4 Vgl. Käsler, Dirk: Einführung in das Studium Max Webers. Beck 1979. S. 153
Politik als Beruf
Eine für mich brauchbare Verwendung seiner Handlungstypen nimmt Max Weber selbst vor, indem er politisches Handeln untersucht. Ungeachtet seines umstrittenen p olitischen Standpunktes hat er zwei allgemeine Typen des politischen Handelns unterschieden, die auf bestimmten Handlungsrationalitäten beruhen. Die Grundeigenschaften des Politikers sind für Weber Leidenschaft und
Verantwortungsbewußtsein. 5 Die Leidenschaft ist der Glaube an bestimmte politische Ziele. Dieser Glaube ist natürlich nicht rational erklärbar. Wie mit diesen Zielen umgegangen wird, läßt sich bei Weber mit den Begriffen des Gesinnungsethikers und des Verantwortungsethikers darstellen.
Der Gesinnungsethiker orientiert sich in seinem Handeln an einem ethischen Wert (z.B. Liebe, Frieden), der im Moment befolgt wird; mögliche unintendierte Handlungseffekte können diesem Wert aber zuwiderlaufen, werden vom Gesinnungsethiker aber nicht einkalkuliert, er legt jeder Handlung diesen absoluten Wert zugrunde. Man kann ihn als Idealist bezeichnen. Der Gesinnungsethiker folgt also einer wertrationalen
Handlungsorientierung. Eine Zweck-Mittel-Abwägung ist für den Gesinnungsethiker somit unmöglich, er kann keine Mittel einsetzen, die seinen Werten entgegenstehen, um ein Ziel zu erreichen, das seinem Wert entspricht.
Diese Problematik zeigt sich zum Beispiel in der unmöglichen Abwägung zwischen verschieden Leben in der Stammzellendebatte: soll man Kranke heilen durch das Töten von Embryonen, oder soll man Kranken die mögliche Heilung verweigern, um kein Leben zu einem außer ihm liegenden Zweck zu benutzen?
Weber sieht i n dieser Nichtbeachtung möglicher Folgen des Handelns eine g ewisse Verantwortungslosigkeit, sogar „weltfremde Romantik“ (Meurer S.65). „Reine
Gesinnungsethik ist im Bereich des Politischen unmöglich, wenn man versuchen wollte, nach absoluten moralischen Prinzipien zu handeln, müßte man unweigerlich scheitern.“ (ebenda) Es ist einleuchtend, daß das Individuum nicht seine Werte gegen alle „Sachzwänge“ durchsetzen kann. Gesinnungsethik muß aber vom Individuum ausgehen, wie Thomas Möller am Beispiel der Bergpredigt Jesu erklärt.
5 Dr. Meurer, Bärbel: Mensch und Kapitalismus bei Max Weber. Zum Verhältnis von Soziologie und
Wirklichkeit. Duncker & Humblot 1974. S.65 ff.
Die Bergpredigt (Matthäus 5) verkörpert eine Gesinnungsethik, da sie sich an einem Ideal orientiert, aber nur durch das Handeln des Einzelnen erfüllbar ist und niemandem auferlegbar ist. 6 Somit kann reine Gesinnungsethik nicht in ihrem Sinne als Gesetz funktionieren. Daraus schließt Weber, daß nur die Verantwortungsethik in der Politik einen Platz habe.
Die Verantwortungsethik zeichnet sich in Abgrenzung zur wertrationalen Gesinnungsethik durch eine zweckrationale Handlungsorientierung aus. Der Verantwortungsethiker kalkuliert Zwecke, Mittel und Folgen seines Handelns und geht bei Verfolgung seiner Ziele Kompromisse ein, die auch seinen Werten widersprechen können. Der Verantwortungsethiker ist an der konkreten Welt orientiert, während die reine Gesinnungsethik nach Weber die Struktur der Religion annimmt (Vgl. Möller S.37 f.).
Erst die Säkularisierung macht Verantwortungsethik möglich: der Dualismus Gesinnungsethik-Religion versus Verantwortungsethik-Welt ist eine Folge der
Rationalisierung und Entzauberung der Welt. Es entstehen mit der Bürokratisierung Sachzwänge, die das politische Handeln einschränken und das Parlament entwerten.
Angesichts der Bürokratisierung aller politischen Verbände und des zunehmenden Auftretens
organisierter materieller Interessen hatte nach Weber das Parlament frühzeitig aufgehört, der
Ort der freien politischen Auseinandersetzung zu sein. 7
Tatsächlich findet die gesamte Gentechnikdebatte ja nicht (nur) im Parlament statt: Wissenschaft und Wirtschaft melden Ansprüche an, Kirchen und Interessenverbände (Umweltverbände, Ärztekammer) und eigens eingesetzte Kommissionen und Räte nehmen Stellung. Der Einfluß dieser Gruppen schlägt sich in den Argumentationen der P olitiker nieder. In der Bundestagsdebatte zu Gentechnik und Bioethik, speziell Forschung an embryonalen Stammzellen (31. Mai 2001), sehe ich einen Versuch, dem Parlament diese freie Auseinandersetzung zurückzubringen. Jeder Abgeordnete war wirklich nur seinem Gewissen bzw. seiner Position verpflichtet u nd nicht an Partei- oder Fraktionszwänge gebunden. Dieses Vorgehen bestätigt nur die neue Qualität der ethischen Fragestellung:
6 Möller, Thomas: Ethisch relevante Äußerungen von Max Weber zu den von ihm geprägten Begriffen der
Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Minerva-Publikation 1983. S. 7 ff.
7 Möller S. 27
Eine sichtliche Aktivierung und damit verbunden eine breite Anteilnahme der Bevölk erung
läßt sich häufig dann beobachten, wenn ethische Prinzipien aufgegeben, verändert oder im
Zuge eines Wertewandels neu durchgesetzt werden sollen. 8
Wissenschaft und Politik
Durch die Säkularisierung hat die Religion laut Weber ihre Funktionen an Wissenschaft und Politik abgetreten. Problematisch erscheint nun aber, daß der Wissenschaft nicht eine Ethik zugrunde liegt, etwa der Sinn des Lebens oder eine klare Vorgabe, was wissenswert ist. Eines der gesellschaftlichen Teilgebiete muß nun diese sinnstiftende Funktion übernehmen. Die Wissenschaft selbst kann diese Aufgabe nicht erfüllen, da es nach Weber keine beweisbaren Ideale gibt. Also auch die Wissenschaft hängt von Werten ab, die, wie oben erwähnt, irrational sind und daher nicht ‚entscheidbar’. (Vgl. Möller S. 29 ff.) Es ist also Aufgabe d er Politik, Bestimmungen über die Wissenschaft zu treffen. Daß wissenschaftliche Erkenntnisse an sich neutral sind und erst durch menschliche Interpretation einen Wert erhalten, zeigt sich für mich in der schwerwiegenden Frage, die die Stammzellendebatte beherrscht: wann beginnt das menschliche Leben und wann endet es?
Die meisten Politiker ziehen zur Lösung dieses Problems doch biologisches Wissen heran, nämlich die Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Andere betonen aber das menschliche Bewußtsein, dessen Existenz noch schwieriger festzulegen ist.
Sollen sie nun ethische Begrenzungen für die Wissenschaft aufstellen, so handeln politische Akteure gemäß ihrer Rationalität gesinnungsethisch oder verantwortungsethisch (idealtypisch gesehen!). Während sich der verantwortungsethisch orientierte Politiker den Regeln der Wissenschaft unterwirft, stellt sich der Gesinnungsethiker außerhalb der Wissenschaftskultur und läßt dem Können nicht gleich ein Sollen folgen.
Auch hier versucht der Verantwortungsethiker, realitätsbewußt Widersprüche aufzulösen und nimmt Nebenwirkungen in Kauf; der Gesinnungsethiker erscheint Weber als realitätsblind und dogmatisch, er fordert alles oder nichts und muß sich früher oder später resigniert in den Glauben an die rettende Revolution zurückziehen.
8 Möller S. 3
Weber charakterisiert damit zwei diametral entgegengesetzte politische Ethiken, zwischen
denen er mit Rücksicht auf ihre Zeitgemäßheit skeptischer wertet. Wolfgang Schluchter spricht
in diesem Rahmen von absoluter und politischer Ethik . 9
Max Weber zieht den verantwortungsethisch handelnden Politiker also eindeutig dem Gesinnungsethiker vor, da er jenen immer in der Nähe der Religion wittert. Ich kann Weber bei dieser Bewertung nicht folgen. Beide Extreme sind meines Erachtens schädlich, der Verantwortungsethiker, weil er prinzipienlos ist, der Gesinnungsethiker, weil er fundamentalistisch ist. Ein wichtiges Argument gegen die Beschränkung des politischen Handelns auf Zweckrationalität ist für mich folgendes:
Die Entscheidung für die Zweckrationalität bedeutet aber zugleich die Entscheidung für die
Verteidigung des status quo, da die Zweckrationalität nur das als rational gelten läßt, was der
Rationalität der bestehenden Ordnung entspricht. 10
Daß in der Realität fast nur Mischformen dieser beiden Idealtypen zu finden sind, die eine gewisse Tendenz zu einer Handlungsrationalität haben, und daß reine Gesinnungsethiker tatsächlich keinen Platz in der Demokratie fänden, zeigt sich auch an der Veränderung der Partei der Grünen. Möller hat diese (1983) noch als gesinnungsethisch b ezeichnet (Vgl. Möller S. 37), nach einigen Jahren der Regierungsbeteiligung mußte die Partei bereits viele schmerzliche Kompromisse eingehen (zum Beispiel in Kriegsfragen), die einer reinen Gesinnungsethik völlig zuwiderlaufen würden. Trotzdem ist das gros der Partei eher auf der Seite der wertrational Handelnden anzusiedeln. Zum Thema Handlungsfreiheit stellt Möller die These auf:
Vielleicht stellt sich heute schon weniger die Frage, ob der Politiker nun eher
verantwortungsethische oder gesinnungsethische Positionen beziehen sollte, als vielmehr die
technische Frage nach den Sachzwängen und Interessen, die dem Politiker gebieten hier und
jetzt nur so und nicht anders zu handeln. 11
Mit dem Befolgen von Sachzwängen wären wir wieder beim status quo; was Interessen angeht, so drängt sich mir die Frage auf, wessen Interessen wohl am meisten Gehör finden. In der Bundestagsdebatte vom 31.Mai 2001 wurde mehrmals gefordert, daß die Behandlung dieser Frage eben nicht von sogenannten Sachzwängen bestimmt werden darf. Einige Politiker weisen ausdrücklich darauf hin, daß auch Sachzwänge von Menschen gemacht
9 Möller S. 35
10 Meurer S. 71
11 Möller S. 50
(sozial konstruiert) sind und diese Debatte nicht einem verschleierten Wirtschaftslobbyismus dienen darf. Inwieweit dies der Fall ist, werde ich versuchen, zu zeigen.
2. Die Debatte zur Gentechnik und Bioethik im Bundestag
(31. Mai 2001)
Die ausführliche Diskussion im Bundestag über Gentechnik und Bioethik 12 war eine Reaktion der Politik auf einen Regelungsbedarf. Die oben angesprochene Situation, daß die Politik über die Entwicklung der Wissenschaft entscheiden muß, ist eingetreten. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft lag seit August 2000 ein Antrag des Forschers Oliver Brüstle auf Arbeit an importierten embryonalen Stammzellen vor. Auch wenn die
Bundestagsdiskussion der Verständigung über grundsätzliche Werte diente, war also die Entscheidung über den Import embryonaler Stammzellen der Hintergrund. Ich nenne diese Sitzung eine echte Diskussion, weil sie, wie oben erwähnt, eine Besonderheit aufwies: die Abgeordneten waren nicht an ihre Fraktionen gebunden, sondern nur „ihrem Gewissen verpflichtet“. Die meisten Redebeiträge sind demnach auch wirklich inhaltliche Beiträge; viele Redner standen zum Zeitpunkt der Diskussion zwar selbst am Anfang ihres eigenen Gedankengangs, waren unentschlossen oder betonten die Notwendigkeit der weiteren Diskussion. Trotzdem lassen viele Redebeiträge eine Tendenz erkennen, die ich nun versuche, einzuordnen. Die Kategorien, derer ich mich dabei bediene, sind die oben eingeführten Weberschen Begriffe der Handlungstypen, der Politikerethiken und natürlich die Standpunkte in der Stammzellenfrage.
Der Standpunkt eines Abgeordneten in der Gentechnikdebatte ist für mich letztlich die Handlung: befürwortet die Person die Forschung an embryonalen Stammzellen und die spätere Nutzung von Gendiagnostik (z.B. Präimplantationsdiagnostik) bzw. Gentherapie oder lehnt sie sie ab?
Wie Weber betont, kann äußerlich gleichen Handlungen aber ein verschiedener s ubjektiv gemeinter Sinn zugrundeliegen. Gleiche Standpunkte in der Frage der Gentechnik können also unterschiedlich begründet sein und folgen dann verschiedenen Ethiken.
12 173. Sitzung des Bundestages, 31.5.2001. Alle Redebeiträge zu dieser Debatte sind auf der Internetseite
http://www.das-parlament.de/2001/24/Bundestag/index.html zu finden. (Dez. 2002)
Ebenso kann aber die Anwendung einer bestimmten Handlungsrationalität zu unterschiedlichem Handeln führen, so hängt bei eher wertrationalem Handeln das Ergebnis natürlich vom Inhalt des Wertes ab.
Mich interessieren hier also vor allem die Gründe , die zu dieser oder jener Position führen; schwierig dabei ist allerdings, daß die explizit a ngeführten Argumente nicht immer den Gründen (dem subjektiv gemeinten Sinn) entsprechen.
Als grobe Standpunktkategorien kann man sich ein fließendes Spektrum von drei Positionen vorstellen:
Ich werde nun einzelne Redebeiträge als Beispiele heranziehen und ihren Sinn interpretieren, um ihnen eine Tendenz in der Handlungsrationalität zuzuordnen.
Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) steht klar auf dem ersten Standpunkt. Sie nimmt keine Abwägung des werdenden Lebens gegen andere Güter vor. Sie wirft auch die Frage auf, welche gesellschaftlichen Veränderungen sich aus der Anwendung der Gentechnik in der Humanmedizin ergeben könnten, etwa (noch) stärkere Ausschließung von Behinderten.
„Wenn Heilung nämlich der alleinige Maßstab wäre, gäbe es gar keine Grenzen, die wir aus
Respekt vor dem Lebensrecht eines anderen Menschen ziehen könnten und müssten. [...]
Embryonen zu verbrauchen hieße, menschliches Leben zu einem außer seiner selbst liegenden
Zweck zu benutzen. Es macht aber doch gerade die Menschenwürde aus, daß der Mensch für
sich selbst steht, daß er keinem Zweck dienbar sein muß und darf.“
Fischer will hier keine Abwägung von Leben gegen Leben vornehmen, sondern setzt die Wahrung der Menschenwürde, §1 des Grundgesetzes, als absoluten Wert. Sie handelt wertrational und bezieht sich dabei auf einen gesetzlich festgehaltenen ethischen Wert.
13 viele Vertreter dieser Position beziehen sich auf die Berliner Rede (18.5.2001) in der Staatsbibliothek zu
Berlin von Bundespräsident Johannes Rau: „Wird alles gut? - für einen Fortschritt nach menschlichem Maß“.
Nachzulesen auf der Internetseite www.bundespraesident.de
Dabei ist die Auslegung des Begriffes der Menschenwürde (der subjektiv gemeinte Sinn) von entscheidender Bedeutung. Für sie gilt die Wahrung der Menschenwürde bereits für den ungeborenen Embryo, auch außerhalb des Mutterleibes. Zu anderen Auffassungen später.
Auch Angela Merkel (CDU/CSU) kommt in ihrer Rede zu einer ablehnenden Haltung gegenüber verbrauchender Embryonalstammzellenforschung. Auch sie bezeichnet die Menschenwürde als einen absoluten Wert. Ihre Haltung entspricht im Ergebnis derjenigen Fischers, basiert jedoch auf einem anderen Sinn:
„Menschliches Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Das ist für mich
der Fixpunkt in der heutigen Debatte und das ist für mich in der christlichen Verantwortung
vor Gott begründet. [...] Wir müssen aufpassen, daß wir einen solchen Fixpunkt nicht deshalb
verschieben, weil wir gerne zu manchen Entscheidungen kommen würden, die mit diesem
Fixpunkt nicht vereinbar sind.“
Merkel folgt also der christlichen Ethik. Die in dieser Ethik enthaltenen Werte verfolgt sie wertrational, wie der letzte zitierte Satz deutlich m acht: ein zweckrationales Abwägen von Kosten und Nutzen, das auch mal über einen „Fixpunkt“ hinwegsehen kann, ist ihrer Auffassung nach unzulässig.
Interessanterweise beziehen sich nur die wenigsten Abgeordneten der Christlichen Demokratischen Partei direkt auf ihre Religion, sondern die meisten nennen die Menschenwürde als den Orientierungswert. Zum einen ist das nicht verwunderlich, da grundlegende christliche Werte in dem Begriff der Menschenwürde auch abgebildet werden, so sagt Friedrich Merz (CDU/CSU):
„Den Maßstab dafür bestimmt unsere Verfassung. Er kommt in Art. 1 des Grundgesetzes zum
Ausdruck. Dieser Artikel ist nach Maßgabe der Präambel formuliert, eben nicht wertneutral,
sondern, so heißt es dort, in „Verantwortung vor Gott und den Menschen“.“
Zum anderen ist Religion im Laizismus Privatsache (das ist in Deutschland nicht unbedingt der Fall), und nur diejenigen Werte, die Gesetzeskraft haben können, dienen auf der politischen Bühne als Argument. Vielleicht trifft hier Max Webers oben angesprochene Einschätzung zu, daß eine Gesinnungsethik wie diejenige der Bergpredigt nur vom Individuum befolgt werden kann, aber keinen Gesetzescharakter erlangen kann. 14
14 Vgl. Möller S. 11 f.
Trotzdem lassen Politiker ihre ethischen Werte natürlich in ihr Handeln einfließen, und solange die grundlegendsten Werte wie die Menschenwürde und die körperliche Unversehrtheit von der Bevölkerung geteilt werden, können diese auch in Gesetzesform bestehen.
Die beschriebenen Verfechter des ersten Standpunktes kann man als Gesinnungsethiker in dieser Frage bezeichnen. Der Wert der Menschenwürde ab der Verschmelzung von Ei und Samenzelle (auch religiös motiviert) ist absolut und wird auch nicht für eine mögliche Heilung von Kranken aufgegeben, es findet keine Abwägung statt.
Findet eine Abwägung zwischen verschiedenen Werten (rechtlich: Gütern) statt, so handelt es sich nach der Weberschen Terminologie nicht mehr um Wertrationalität. Manche Standorte befinden sich aber im Spektrum von Wertrationalität zu Zweckrationalität irgendwo in der Mitte, da die Werte, die sie gegeneinander abwägen, auch nicht beliebig sind. Dies ist meiner Einschätzung nach der Fall, wenn zwischen dem Recht auf Leben zweier Individuen entschieden werden soll. Einige Politiker nehmen eine abwägende Haltung ein und stellen nicht bereits den Embryo als schützenswert um j eden Preis dar, sondern argumentieren mit den Heilungschancen für Kranke.
Pia Maier (PDS) bezweifelt die Gleichrangigkeit des Embryos mit dem geborenen Mensch. Sie setzt den Embryo an sich zwar nicht mit einer Sache gleich, spricht ihm aber wesentliche Grundrechte ab.
„Daher wird nach meinem Verständnis die vollständige Gleichsetzung von Embryonen
innerhalb und außerhalb des Mutterleibes dem Phänomen der Menschwerdung nicht gerecht,
denn diese Sicht negiert die Rolle der Mutter und alle sozialen und psychischen Einflüsse. [...]
Methoden, die Menschen helfen könnten, gar nicht erst zu erforschen, erscheint mir ethisch
nicht vertretbar.“
Maier nimmt eine Interessenabwägung zwischen Lebensschutz und Heilen vor (Standpunkt 2), spricht sich dabei aber auch gegen Nutzung von Embryonen zu „Designwünschen“ und „Profitzwecken“ aus. Sie setzt also auch den Wert des Heilens nicht absolut, ihr Handeln ist nicht wertrational.
Eine Abwägung zwischen verschiedenen „Rechtsgütern“ ist auch bei Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) nachzulesen. Er unterscheidet zwischen dem Lebensrecht („physisch“) und der Menschenwürde („geistig-reflektorisch“). Dabei gibt er der Menschenwürde den Vorrang vor dem physischen Lebensrecht und begründet dies wie folgt:
„Menschenwürde ist, wie die Verfassung sagt, unantastbar. Der Schutz des Menschenlebens
aber läßt sehr wohl Einschränkungen zugunsten anderer Rechtsgüter zu. So steht es
ausdrücklich im Grundgesetz.“
Menschenwürde ist demnach die Würde der geborenen Menschen. Ein Teil dieser Würde ist es für Schmidt-Jortzig auch, ein behindertes Kind ablehnen zu können. Damit steht er im Gegensatz zu Andrea Fischer (siehe oben), was die Auswirkungen neuer Technologien auf gesellschaftliche Strukturen angeht. Während Fischer darüber nachdenkt, ob diese Technologien, die bei der Aussortierung von Embryonen helfen können, die Integration von Behinderten in die Gesellschaft verändern werden, betont Schmidt-Jortzig, daß eben dieselbe Aussortierung solche Integrationsprobleme von vornherein vermeidet.
„Bei der Präimplantationsdiagnostik geht es eben nicht nur um kompromißlosen Schutz des
embryonalen menschlichen Lebens, sondern auch um die sozialen Chancen des künftigen
Kindes, um das psychische Zurechtkommen der Eltern mit seiner begrenzten Perspektive und
den ärztlichen beruflichen Heilungs- und Leidensvermeidungsauftrag.“
Da Schmidt-Jortzig in seiner Rede fordert, jedem „gedanklichen Absolutismus“ abzuschwören, tendiert seine Handlungsrationalität eher in Richtung Zweckrationalität. Das Mittelfeld zwischen Wertrationalität und Zweckrationalität zeichnet sich für mich vor allem in der Abwägung zwischen verschiedenen ethischen Werten aus: für die E rreichung des einen Gebots wird ein anderes umgangen, so wie das Helfen bei der Auswahl eines gesunden Kindes das Wegwerfen der anderen erzeugten Embryonen einschließt. Dabei geht es aber eben um die Abwägung zwischen ethischen Werten wie ‚Schutz des Lebens’ oder ‚Heilen von Krankheiten’ und nicht um wirtschaftliche Interessen.
Es wäre natürlich naiv, zu glauben, in der Stammzellenfrage, die in dieser Runde als eine ethische aufgefaßt wird, ginge es nicht auch um wirtschaftliche Interessen. Diese werden jedoch kaum direkt angesprochen, ein legitimer Standpunkt muß einem moralischen Sinn folgen.
Peter Struck (SPD) tastet sich vorsichtig, ohne ein Urteil abzugeben, in diese Region vor, indem er zwar rein ökonomische Überlegungen ausschließt, ihr völliges Außenvorlassen jedoch ebenfalls nicht akzeptiert. Er befindet sich auf meiner Standort-Skala in der Mitte (2), unentschlossen.
„Ich lehne es ab, bei meiner Entscheidungsfindung lediglich die Interessen der
Wissenschaftler zu berücksichtigen, die damit drohen: Wenn ihr nicht bald eine positive
Entscheidung über die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, wenden wir uns ab
vom Standort Deutschland. [...] Aber ich frage mich auch: Sind wir in der Lage, die
Entwicklung bei PID aufzuhalten? Haben wir die Chance, auf einem globalisierten
Forschungsmarkt eine Insel der Restriktiven zu bleiben?“
Strucks Standort resultiert also aus einer zweckrationalen Tendenz, seine Frage ist nicht: welchen Wert will ich strikt befolgen? Sondern: welche Werte können hier und jetzt in der Umwelt bestehen, welche müssen wir für andere Zwecke aufgeben? Dies ist nach Weber eine nahezu ideale verantwortungsethische Haltung.
Wie oben gezeigt, läßt sich der zweite Standpunkt auch durch einen subjektiv gemeinten Sinn des Heilens vertreten, wie bei Pia Maier gesehen. Andererseits ist es unmöglich, über einen ökonomisch motivierten Sinn (der zwangsläufig zweckrational ist) zum ersten Standpunkt zu kommen. Wie also argumentieren die Vertreter des Standpunktes 3, und was ist der subjektiv gemeinte Sinn ihrer Handlung?
Gerhard Schröder (SPD) betont in seinem Beitrag ebenfalls die „Ethik des Heilens und Helfens“. Er weist allen Vertretern des ersten Standpunktes eine religiöse Motivation zu:
„Sicherlich ist die religiös motivierte Position zu respektieren, die das Schicksal von
Schwertskranken und Patienten, die zum Beispiel an Krebs, Alzheimer, Parkinson,
Mukoviszidose oder an einer anderen Krankheit leiden, als bedauerlich, am Ende aber
unabänderlich empfindet. Aber ich frage mich: Ist nicht der Wunsch, die ärztliche Pflicht,
alles nur Menschenmögliche für die Heilung schwerstkranken Menschen zu unternehmen,
ebenso zu respektieren?“
Er nimmt daraufhin die Forscher in Schutz, denen in der gesamten Debatte angeblich unlautere Ziele unterstellt werden. Ihr Ziel sei es, „Menschenleben zu retten“, also legt auch Schröder größeren Wert auf das Lebensrecht der Geborenen. Die Zweckrationalität seines Handelns wird für mich in folgendem Abschnitt sichtbar:
„Aber wie wollen wir es mit den überzähligen befruchteten Eizellen halten, die bei der
künstlichen Befruchtung in Deutschland anfallen? Nach Schätzungen lagern mehr als 100
Embryonen in Deutschland. [...] Ist es Angesichts der Alternative, sie wegzuwerfen, nicht doch
vertretbar, begrenzte Forschung an ihnen zu ermöglichen?“
Schröder vertritt also relativ pragmatisch eine Ethik des Heilens, über die er angibt, zum dritten Standpunkt gekommen zu sein. Mehr noch, er wehrt sich vorsorglich gegen die Unterstellung von wirtschaftlichen Interessen:
„Dies bei uns zu ermöglichen, gibt uns die Chance, die Grenzen zu setzen, ohne zusehen zu
müssen, daß sie in anderen Ländern überschritten werden. [...] Dies - und nicht platter
Ökonomismus - ist gemeint, wenn ich darauf hingewiesen habe, daß wir auch die Folgen des
Unterlassens für Forschung und Entwicklung und damit für die Richtung, die unsere
Gesellschaft nimmt, zu bedenken haben.“
Die Argumentation, man müsse die Verfahren selbst (eingeschränkt) anbieten, um ihre Entwicklung international kontrollieren zu können, halte ich für unlogisch. Im Grunde sehe ich darin die Angst um den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland, die zweckrationale Überlegung, daß das Verhalten anderer auch das eigene rechtfertigt.
Eine Antwort auf Schröders Gedanken zu „überzähligen Embryonen“ liefert Hubert Hüppe (CDU/CSU). E r kritisiert die Trennung von Lebensrecht und Menschenwürde, die es manchen Politikern des zweiten und dritten Standpunktes möglich gemacht h aben, dem Embryo weniger Recht zuzugestehen als dem geborenen Menschen.
„Vielen, die hier mit Barmherzigkeit und Mitleid argumentieren, scheint es aber um etwas
anderes zu gehen. 15 Denn wie ist es sonst zu erklären, dass die tatsächlichen Fallzahlen der
PID nicht zur Kenntnis genommen werden? [...] Eine Ethik des Heilens durch Töten darf es
nicht geben!“
Hüppe erkennt also hinter manchen wertrational erscheinenden Argumentationen zum dritten Standpunkt eine vorgeschobene Ethik des Heilens, die andere Interessen verdeckt, die sich als solche nicht in einer ethischen Diskussion eignen.
Einer der wenigen Abgeordneten, d ie auch unverblümt wirtschaftlich argumentieren ist Wolfgang Gerhardt (FDP). Er vertritt zwar auch die Ethik des Helfens, betont aber auch sein „Vertrauen in die deutsche Forschungslandschaft“. Er spricht für seine gesamte Fraktion, wenn er sagt:
15 nämlich darum, an Embryonen für die Forschung heranzukommen, wie Hüppe danach erläutert.
„Auch die deutsche Forschung hat einen Anspruch darauf, ihre Chancen verantwortbar zu
suchen.“
Dabei kommt er des öfteren darauf zurück, es sei ethisch nicht zu rechtfertigen, Menschen Aussichten auf Heilung zu verweigern. Genauso hält er es für eine „Mißachtung menschlichen Leids“, wenn Paaren mit Kinderwunsch nicht zu Nachwuchs verholfen wird, denn „...es ist in Deutschland nicht gerade Mode geworden, Kinder haben zu wollen; es wäre ja schön, wenn es mehr Kinderwünsche gäbe...“. Ich halte diese Argumentation für ausgesprochen zweckrational, da mehrere Zwecke und Mittel und deren N ebeneffekte (vor allem positive, wie eben demographische Aspekte) berechnet werden.
3. Zusammenfassung
Ich habe versucht, die in der Gentechnikdebatte vertreten Standpunkte und die d ahinter liegenden Ethiken zu erläutern und sie anhand von Max Webers Kategorien der Handlungstypen zu erklären.
Dabei hat sich für mich bestätigt, daß eine Handlungsrationalität verschiedene Handlungen zum Ergebnis haben kann, abhängig vom verfolgten Wert: Politiker, die meiner Einschätzung nach wertrational argumentierten, fanden sich auf dem Standpunkt 1 wieder, wenn sie den Schutz jedes menschlichen Lebens als absoluten Wert setzten; auf Standpunkt 2 oder 3, wenn sie das Leben und die Würde der geborenen Menschen über die von Embryonen (außerhalb des Mutterleibes) stellten.
Auch daß verschiedene subjektive Sinngebungen zu demselben Standpunkt führen können, wurde klar: die Ethik des Heilens führt wertrational zum Standpunkt 3, dieser kann jedoch auch d urch zweckrationales Abwägen von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Interessen gegen andere Werte eingenommen werden.
Dieser Sachverhalt kann vom Handelnden auch genau dazu benutzt werden, e inen anderen subjektiven Sinn vorzugeben, als er tatsächlich verfolgt. Dies habe ich versucht, an den Standortvertretern, die mit einer Ethik des Heilens argumentieren, zu zeigen.
Über die Parteien verteilt, ergibt sich ein deutliches Bild: nahezu alle FDP-Abgeordnete befinden sich auf Standpunkt 2 oder 3 und verfolgen dabei meist eine Ethik des Heilens oder Standortinteressen. Dagegen konzentrieren sich die CDU-Abgeordneten stark auf die erste Position, wobei die meisten mit Menschenwürde oder religiös argumentieren, also sehr wertrational; ähnlich die Abgeordneten der Grünen. Abgeordnete der SPD verteilen sich aber über alle Positionen, auch aus völlig verschiedenen Rationalitäten.
Bleibt noch zu erwähnen, daß die Vertreter des ersten Standpunktes als Gesinnungsethiker sich tatsächlich, wie von Weber behauptet, nicht vollständig im politischen Entscheidungsprozeß durchsetzen konnten: in der Abstimmung des Bundestages zum Stammzellenimport gab es einen Kompromiß.
Literaturverzeichnis
Käsler, Dirk: Einführung in das Studium Max Webers. Beck 1979
Meurer, Dr. Bärbel: Mensch und Kapitalismus bei Max Weber. Zum Verhältnis von Soziologie und Wirklichkeit. Duncker & Humblot 1974
Möller, Thomas: Ethisch relevante Äußerungen von Max Weber zu den von ihm geprägten Begriffen der Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Minerva-Publikation 1983
Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der verstehenden Soziologie. J.C.B.Mohr 1972
Internetseiten:
Texte der 173. Sitzung des Bundestages, 31.5.2001. Alle Redebeiträge zu dieser Debatte sind auf der
Internetseite http://www.das-parlament.de/2001/24/Bundestag/index.html zu finden. (Dez.
2002)
Bundespräsident Johannes Rau: www.bundespraesident.de
Arbeit zitieren:
Carla Herwig, 2001, Ethik und Handlungsrationalitäten nach Max Weber in der Bundestagsdebatte zu Gentechnik und Bioethik vom 31.5.2001, München, GRIN Verlag GmbH
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Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
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