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III
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Weltbank, Weltentwicklungsbericht 1997, Washington D.C. 1997
IV
II. Gliederung
I. Was bedeutet Korruption auf internationaler Ebene? 1
A. Hauptakteure der internationalen Korruption 1
B. Auswirkungen von Korruption auf internationaler Ebene 2
C. Die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung 3
4 II. DIE ROLLE DER WELTBANK A. Was versteht man unter dem Begriff „ Weltbank “? 5
B. Bretton Woods Konferenz - erster Schritt zur Weltbank 5
C.
Aufgaben und Organisation der Weltbank
1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)
2. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
3. Internationale Finanz-Corporation (IFC)
4. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA)
5.
Internationales Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) D.
Struktur der Weltbank 9
E.
Umgang der Weltbank mit dem Thema Korruption
1. Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Korruption
a) Schutz vor Korruption innerhalb der bankfinanzierten Projekte
(1) Procurement Guidelines
(2) Project Management Report
(3) Code of Ethics for Procurement Staff und 24-Stunden Hotline
(4) Department of Institutional Integrity
2. Unterstützung von Ländern in Kampf gegen Korruption
a) Institutionelle Beschränkungen
b) Politische Rechenschaftspflicht
c) Wettbewerbsorientierter privater Sektor
d) Effektives Management des öffentlichen Sektors
e) Mitsprache, Beteiligung der Zivilgesellschaft
3. Stärkere Berücksichtigung von Korruption in der weltbankinternen Arbeit
4. Unterstützung internationaler Bemühungen gegen Korruption
5. Fazit
DIE UN-KONVENTION ZUR KORRUPTION 20 III.
A. Notwendigkeit einer UN-Konvention gegen Korruption 20
B.
Regelungsbereich der UN-Konvention (Art. 1 bis 4)
1. Prävention (Art. 5 bis14)
2. Ausgestaltung der mit Korruption zusammenhängenden Strafvorschriften (Art. 15 bis 42)
3. Internationale Zusammenarbeit (Art. 43 bis 50)
4. Rückgabe von illegal ins Ausland transferierten Geldwerten (Art. 51 bis 59)
5. Technische Zusammenarbeit und Informationsaustausch (Art. 60 bis 62)
6. Grundlagen für einen Überwachungsmechanismus (Art. 63, 64)
7. Abschließende Vorschriften (Art. 65ff) C. Stand der Ratifikationen 27
V
D. Reaktion der Bundesregierung 27
E. Fazit 28
IV. THESEN 29
VI
Was bedeutet Korruption auf internationaler Ebene? I.
„Internationale Korruption wuchs in den letzten Jahrzehnten zu einem allgegenwärtigen Monstrum, das nun droht, seine Eltern aufzufressen,“ 1 so die Worte von Peter Eigen dem Gründer von Transparency International. Noch vor einigen Jahren wurde die Korruption von ausländischen Beamten in bedeutenden Kreisen von Politikern und Geschäftsleuten als notwendig und somit als gerechtfertigt angesehen 2 . Dies wurde unter anderem in Deutschland durch die lange Praxis der Steuerabzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern begünstigt. 3 In anderen Ländern bestehen diese steuerlichen Begünstigungen noch immer fort. Mittlerweile werden Grundwerte wie good governance, Demokratie und Transparenz der Verwaltungstätigkeit wieder höher eingeschätzt 4 .
Die Definition des Wortes Korruption auf internationaler Ebene unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der nationalen Korruptionsdefinition. Hierunter kann das Verhalten von Menschen verstanden werden, die mit öffentlichen oder privaten Aufgaben betraut sind und ihre Pflichten nicht respektieren, um ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen 5 .
A. Hauptakteure der internationalen Korruption
Zu der Korruption im internationalen Rahmen gehören, wie auch auf nationaler Ebene, mindestens zwei Beteiligte. Auch hier beschränkt sich die Korruption nicht auf Beamte. Einkäufer in Privatunternehmen und Kreditspezialisten können in Korruptionsskandale verwickelt sein 6 . Im Unterschied zur nationalen Korruption handelt es sich hierbei jedoch um Bestechungsgelder für Grossaufträge, Konzessionen und Privatisierungen, die generell zwischen Grossunternehmen und hochrangigen Beamten fließen 7 . Die Größenordnung des Kapitalflusses ist hier der ausschlaggebende Faktor. Beteiligte der Korruption sind danach
1 Peter Eigen, Der Kampf gegen die internationale Korruption S. 2, (URL:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/30.00.03Rede_Eigen_Anwaltstag.pdf )
2 Anke Martiny, Korruption bekämpfen-aber wie.Strategien der Prävention und konsequente Strafverfolgung,
S.13, (URL: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_Arbeitnehmerkammer_Bremen_25.2.041.pdf )
3 Der deutsche Bundestag hat dem mit der Verabschiedung eines Gesetzes im März 1999 ein Ende gesetzt,
nachdem CDU/CSU und FDP ein solches Gesetz jahrelang verhindert hatten.
4 Giorgio Sacerdoti, Das OECD-Übereinkommen 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer
Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, S. 213
5 BMZ, Positionspapier: Korruptionsbekämpfung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, S. 7
(URL:www.bmz.de/de/service/infothek/fach/spezial/spezial045/a90.pdf )
6 Susan Rose Ackermann, Globale Wirtschaft und Korruption, S. 40
7 Susan Rose Ackermann, Globale Wirtschaft und Korruption, S. 41
1
Staaten und multinationale Unternehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, dass manchmal auch niedere Chargen bestochen werden, damit sie Informationen preisgeben. Diese Art der Korruption wird mit dem Begriff grand corruption (hochkarätige Korruption) umschrieben 8 . Wenn ein Staat Käufer oder Auftraggeber ist, so erfolgt die Bestechung der Beamten dieses Staates aus unterschiedlichen Motivationen. Es kann gezahlt werden, um in die Liste der zugelassenen Anbieter zu kommen oder auch um deren Umfang zu beschränken oder um Insider-Informationen zu erhalten 9 .
B. Auswirkungen von Korruption auf internationaler Ebene
Korruption ist ein weltweites Phänomen und berührt fortgeschrittene Industriestaaten ebenso wie Entwicklungsländer, Marktwirtschaften, staatliche gelenkte Wirtschaftssysteme, Staaten mit langer demokratischer Tradition, ebenso wie autoritäre Regime oder Staaten im Übergang zur Demokratie 10 . Die Weltbank hat 1997 den Betrag, der jährlich in der Form von Bestechungsgeldern in Entwicklungshilfe fließt auf 5 % der Direkt-Investitionen und Importe in diese Länder geschätzt 11 . Für 1997 ergibt sich somit eine Summe von 80 Milliarden US $, unter Einbeziehung der Industrieländer kommt man auf eine Summe von 200 Milliarden US $ 12 . In hochverschuldeten Ländern liegt die Summe der Korruptionszahlungen häufig so hoch wie deren Verschuldung 13 . So kostet Ekuador die Korruption jährlich etwa 2 Milliarden US Dollar 14 . Getragen werden diese Kosten gerade im Bereich der öffentlichen Aufträge vom Steuerzahler. Das Land der Auftragsausführung trägt als Konsequenz erhöhte Preise, oft entsprechend erhöhte Devisendarlehen, erhöhte Unterhaltungskosten sowie vor allem fehlende Mittel für soziale Investitionen 15 . Qualitätsminderungen bei Lieferungen und Leistungen treffen auch hier die sozial schwächeren Bürger eines Landes. Ein entwicklungspolitisches Desaster für ein Land stellt sich ein, sobald die Korruption bestimmend für die Prioritätensetzung und damit für die Auswahl der entsprechenden
8 Susan Rose Ackermann, Globale Wirtschaft und Korruption, S.41
9 Susan Rose Ackermann, Globale Wirtschaft und Korruption, S. 41
10 Fritz F. Heimann, Carel Mohn, Die Rolle der Privatwirtschaft bei der Bekämpfung der internationalen
Korruption, S. 531
11 Michael H. Wiehen, Auftragsvergabe, S. 495
12 Michael H. Wiehen, Auftragsvergabe, S. 495
13 Konrad Melchers, Immunsysteme gegen die Korruption, (URL:
http://www.gep.de/entwicklungspolitik/2000/02melchers.htm )
14 Konrad Melchers, Immunsysteme gegen die Korruption, (URL:
http://www.gep.de/entwicklungspolitik/2000/02melchers.htm )
15 Michael H. Wiehen, Auftragsvergabe, S. 495
2
Projekte ist 16 . Knappe Ressourcen werden nicht für die eigentlichen Entwicklungsprioritäten eingesetzt, sondern für Projekte, die den Entscheidungsträgern persönlich Gewinn bringen, zur Entwicklung des Landes jedoch häufig nichts beitragen 17 . Diese überteuerten und schädlichen Projekte werden oft durch die Hausbanken der Lieferunternehmen mit schnellen, aber überteuerten Krediten finanziert 18 . Beispielhaft sei hier der Bau einer mehrspurigen Autobahn in Kamerun genannt, die für das geringe Verkehrsaufkommen in diesem Land zu groß und teuer war 19 . Folge solcher unnötigen Projekte ist eine hohe Verschuldung und eine schlechte Infrastruktur in den Ländern der Dritten Welt 20 . Damit wird die Armut ganzer Völker, Staaten und Regionen verstärkt. Die Vertrauensbasis in den öffentlichen Dienst wird untergraben 21 und damit die Demokratie insgesamt geschwächt 22 . Auch die nicht finanziellen Schäden haben globale Auswirkungen. Hierzu zählen Schäden durch Nichtbeachtung von Umweltschutz oder sozialen Richtlinien und vor allem auch der Einzug von international organisierter Kriminalität 23 . Eine weitere Auswirkung ist die Zerstörung des Marktes als Regulativ, da ein offener und fairer Wettbewerb in einen versteckten Wettbewerb der Bestechung umgewandelt wird 24 .
C. Die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung
Gerade in Zeiten der Globalisierung mit ihren schnellen und grenzüberschreitenden Übermittlungen von Börseninformationen und Geldströmen, dem Internet und offshore- Banken 25 istder Kapitalfluss nur schwer zu überwachen 26 . Infolge der Öffnung von
16 Dieter Frisch, Entwicklungspolitische Gesichtspunkte der Korruption, S. 93
17 Dieter Frisch, Entwicklungspolitische Gesichtspunkte der Korruption, S. 93
18 Peter Eigen, Das Netz der Korruption, S. 29
19 Peter Eigen, Das Netz der Korruption, S. 30
20 Peter Eigen, Das Netz der Korruption, S. 29
21 Nathalie Behnke, Korruption und Prävention-Ethik als Mittel der Korruptionsbekämpfung, (URL:
www.sgvw.ch/sektor/news/d/korruption.php)
22 Transparency International, Schreibtischtäter-Kampf gegen Korruption (URL: http://www.mdr.de/hier-ab-
vier/expertentipp/902699.html )
23 Michael H. Wiehen, Auftragsvergabe S. 496
24 Anke Martiny, Korruption bekämpfen-aber wie. Strategien der Prävention und konsequente Strafverfolgung.
S. 6 (URL: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_Arbeitnehmerkammer_Bremen_25.2.041.pdf )
25 Hierunter sind Bankinstitute zu verstehen, bei denen äußerst diskrete Operationen, von denen Dritte und vor
allem die Behörden des Heimatstaates keine Kenntnis bekommen sollen, vorgenommen werden.
26 Anke Martiny, Korruption bekämpfen-aber wie.Strategien der Prävention und konsequente Strafverfolgung,
S.13 (URL: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_Arbeitnehmerkammer_Bremen_25.2.041.pdf )
3
wirtschaftlichen Grenzen sind Korruptionspraktiken nicht ohne Einfluss auf den heimischen Markt 27 . Die Nachteile der volkswirtschaftlichen Verluste durch Firmenzusammenbrüche und der durch Missmanagement zugrunde gerichteten Unternehmen tragen in Deutschland die gegenwärtigen und künftigen Rentenbezieher, die Kleinaktionäre, die Sozialversicherten, die Arbeitnehmer und Steuerzahler 28 . Damit ist de facto ein Interesse jedes Landes an der internationalen Korruptionsbekämpfung gegeben. Hauptproblem ist dabei jedoch, dass die Willigkeit zur Korruption in einigen Ländern zunächst eingedämmt werden muss, um den multinationalen Unternehmen die Möglichkeit, durch korrupte Praktiken einen Vorteil zu erlangen, entziehen zu können. Gerade in Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas ist die politische Kontrolle der Länder entweder gar nicht oder nur so schwach vorhanden, sodass die Durchsetzung von Gesetz und recht äußerst schwierig ist. Dies gibt den reichen Potentaten die Möglichkeit ein ganzes System von Korruption in Bürokratie und Wirtschaft zu unterhalten 29 . Deshalb ist es im Zusammenhang mit der von den reichen Industrieländern getragenen Entwicklungshilfe von großer Bedeutung, zunächst Reformen zu unterstützen, die eine gute Regierungsführung gewährleisten. Diese Aufgabe ist nur auf internationaler Ebene möglich, da die einzelnen Länder oft nicht die Erfahrung haben, dies selber zu tun. Zu bedenken ist hier auch, dass die Geber von Entwicklungshilfe den Empfängerländern oft ihre eigenen Regeln auferlegen, was bei mehreren Gebern zur Finanzierung eines größeren Investitions-Vorhabens oft zu widersprüchlichen Resultaten führt 30 . Folge davon ist ein Mangel an Transparenz, welcher das Einfallstor für die Korruption ist. Ferner ist es notwenig das Bewusstsein der Industrieländer dahingehend zu lenken, dass korrupte Praktiken nicht mehr als notwendig im Rahmen von internationalen Geschäftsbeziehungen gesehen werden. Um das zu erreichen, ist die Festlegung von international geltenden Normen notwendig, im Bereich der Entwicklungshilfe, sowie im internationalen wirtschaftlichen Bereich.
Die Rolle der Weltbank II.
27 Wolfgang J. Schaupensteiner, Korruption in Deutschland-Das Ende der Tabuisierung, S. 131
28 Anke Martiny, Korruption bekämpfen-aber wie. Strategien der Prävention und konsequente Strafverfolgung,
S.12,13 (URL: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_Arbeitnehmerkammer_Bremen_25.2.041.pdf )
29 Anke Martiny, Korruption bekämpfen-aber wie. Strategien der Prävention und konsequente Strafverfolgung,
S.6 (URL: www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_Arbeitnehmerkammer_Bremen_25.2.041.pdf )
30 Michael H. Wiehen, Auftragsvergabe S.499
4
Im Folgenden wird die Rolle der Weltbank bei der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene vorgestellt. Zum besseren Verständnis ist es jedoch notwendig einen Grundriss über die Historie, die Struktur und die Aufgaben der Weltbank zu geben.
A. Was versteht man unter dem Begriff „ Weltbank “?
Die Weltbank wurde im Juli 1944 auf einer Konferenz von 44 Regierungsmitgliedern in Bretton Woods 31 ( USA) als eine der zentralen Säulen der Neuordnung der Weltwirtschaft nach dem 2. Weltkrieg gegründet. Bei dem Begriff Weltbank handelt es sich im weiteren Sinne um die Weltbankgruppe. Diese besteht aus insgesamt fünf rechtlich selbständigen Organisationen 32 . Unter dem Begriff Weltbank im engeren Sinne sind zwei dieser selbständigen Institutionen zu verstehen, nämlich die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und die Internationale Entwicklungsorganisation 33 .
B. Bretton Woods Konferenz - erster Schritt zur Weltbank 34
Die von den Regierungsmitgliedern auf der Bretton Woods Konferenz beschlossene Gründung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung war der erste Grundschritt zur Institutionalisierung der Weltbank. Die Initiative zur Gründung dieser Organisation ist vor allem auf die amerikanische Nachkriegsplanung zurückzuführen. Nachdem die USA aus dem ersten Weltkrieg zunächst eindeutig als ökonomischer Sieger hervorging, endete ihr Aufschwung jedoch abrupt mit dem Ausbruch der durch den New Yorker Börsenkrach vom Oktober 1929 ausgelösten Weltwirtschaftskrise. Folge davon war eine weltweite Depression durch die es zu entscheidenden Veränderungen in den internationalen Währungs- und Handelsbeziehungen kam. Um die Depression durch eine Erhöhung von Exporten zu überwinden, entschied sich die USA für eine „open-door“ Doktrin. Diese führte jedoch nicht zu dem gewünschten Aufschwung. Erst der durch den
31 The World Bank, World Bank History , Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/external/default/main?theSitePK=84266&contentMDK=50002288&menuPK=116730
&pagePK=64148989&piPK=64148984)
32 The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
33 Twele, Die Entwicklungspolitik der Weltbank-Gruppe vor dem Hintergrund der Schuldenkrise der „Dritten
Welt“ seit Beginn der achtziger Jahre, S.9
34 Die nachfolgenden Angaben stammen insgesamt aus den Angaben in: Twele, Die Entwicklungspolitik der
Weltbank-Gruppe vor dem Hintergrund der Schuldenkrise der „Dritten Welt“ seit Beginn der achtziger Jahre
5
zweiten Weltkrieg in den USA ausgelöste Wirtschaftsaufschwung führte zu nie da gewesenen Produktionsrekorden. Die Basis dafür bildete die konsequente Umstellung der US-Ökonomie auf die Kriegswirtschaft. Die dadurch erwirtschafteten immensen Ersparnisse in den USA sammelten sich und suchten nach profitablen Anlagesphären. Ein weiterer Effekt der Produktionsrekorde war auch die zunehmende Abhängigkeit der US-Ökonomie von Rohstoffimporten. Die USA nahm diese Punkte in ihre Nachkriegsplanung auf und der stellvertretende Finanzminister Harry Dexter White schlug 1941 in einem ersten Plan die Gründung zweier Weltinstitutionen vor, nämlich einen Währungs-Stabilisierungs-Fonds und eine internationale Bank. Ziel dieser Institutionen sollte es ein, stabile Währungsverhältnisse aufrechtzuerhalten, den internationalen Handel wiederherzustellen und die zerstörten nationalen Ökonomien wiederaufzubauen. Der Plan wurde durch die Roosevelt Regierung wesentlich abgeändert, es blieb jedoch der Grundgedanke zur Gründung dieser Institutionen. Nach der Übereinkunft von Bretton Woods hatte die IBRD folgende Ziele:
1. Den Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten Gebiete und die Entwicklung der Mitgliedsländer durch die Erleichterung von produktiven Kapitalanlagen voranzutreiben.
2. Durch die Entwicklung und den Wiederaufbau der Mitgliedsländer deren Produktionstätigkeit anzuregen und dadurch einen Beitrag zur Ausdehnung des internationalen Handels und zur Gewährleistung von Zahlungsbilanzgleichgewichten zu leisten und somit den Lebensstandard der Mitgliedsländer zu steigern.
C. Aufgaben und Organisation der Weltbank
Ziel der Weltbank ist es die Armut in der Weltbevölkerung abzubauen 35 . Konkretisiert wird dies mit dem Ziel die Armutsbevölkerung auf dem Stand von 1990 bis 2015 halbiert zu haben 36 . Dabei verfolgt die Weltbank die Strategie, durch die Schaffung eines günstigen Investitionsklimas und Investitionen in die Armen und deren Befähigung, sich aktiv an der Entwicklung ihres Landes zu beteiligen, die Basis zum Abbau der Armut sind, die Armut zu mindern. Im Jahre 2000 durch die UN-Mitglieder vorgegebene Millennium Development
35 The World Bank, Strategic Direction, Online abrufbar im Internet ( URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20103831~menuPK:250985~
pagePK:43912~piPK:44037~theSitePK:29708,00.html )
36 The World Bank, Strategic Direction, Online abrufbar im Internet ( URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20103831~menuPK:250985~
pagePK:43912~piPK:44037~theSitePK:29708,00.html )
6
Goals 37 , werden als Zwischenziele zur Erreichung des Hauptziels angesehen 38 . Diese Entwicklungsziele legen bestimmte Vorgaben für die Schulbesuchszahlen, die Kindersterblichkeit, die Gesundheit von Müttern, Krankheiten und den Zugang zu sauberem Wasser fest. Um diese Ziele zu erfüllen, bedarf es darüber hinaus einer soliden Wirtschaftspolitik, eines effektiven, korruptionsfreien Managements des öffentlichen Sektors und eines Umfelds das private Investitionen fördert 39 . Hier setzt die Aufgabe der Weltbank an, sie unterstützt durch die fünf Institutionen sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer in den Bereichen Kreditvergabe, Garantien, Analyse und Beratung, Schuldenerlass, Kapazitätsausbau sowie globale Überwachung und Rechtsvertretung.
1. Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD)
Diese im Jahre 1945 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen umfasst heute 184 Mitglieder. Ihr Ziel ist der Abbau der Armut in Ländern mit mittlerem Einkommen sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in kreditwürdigen armen Ländern 40 . Verwirklicht wird dies durch Darlehen, Garantien und kreditfremde Leistungen wie Analyse und Beratungsdienste. Die IBRD verfügt über ein von den Mitgliedsstaaten eingezahltes Eigenkapital, sowie über ein Haftungskapital. Ungefähr das Zehnfache des von den Regierungen eingezahlten Kapitals wird durch die Ausgabe von Anleihen mobilisiert und mit geringem Aufschlag zur Deckung ihrer Verwaltungskosten weitergegeben 41 .
2. Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)
Die internationale Entwicklungsorganisation ist 1959 als Tochterorganisation der Weltbank gegründet worden und konzentriert sich bei der Vergabe von zinslosen Krediten mit
37 vgl. United Nations, UN Millennium Development Goals (MDG), Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.un.org/milleniumgoals/ )
38 The World Bank, Strategic Direction, Online abrufbar im Internet ( URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20103831~menuPK:250985~
pagePK:43912~piPK:44037~theSitePK:29708,00.html
39 The World Bank, Strategic Direction, Online abrufbar im Internet ( URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20103831~menuPK:250985~
pagePK:43912~piPK:44037~theSitePK:29708,00.html
40 Die Angaben dieses Abschnitts basieren auf: The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar
im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
41 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
7
Laufzeiten bis zu 50 Jahren auf die 78 ärmsten Staaten der Welt. Gegründet wurde sie 1960 und umfasst aktuell 162 Mitglieder bei einem Kreditvolumen von 135 Milliarden US-Dollar 42 .
Die IDA finanziert sich durch einen Sonderfonds, der sich in zunehmendem Masse durch Rückflüsse früher gewährter Kredite trägt und 43 .
3. Internationale Finanz-Corporation (IFC)
Die Aufgabe des IFC ist die wirtschaftliche Entwicklung durch den privaten Sektor zu fördern 44 . Durch Investitionen in nachhaltige private Unternehmen in Entwicklungsländern erschließt sie neue Märkte, die ohne ihre Beteiligung für gewerbliche Investoren zu riskant wären. Die IFC wurde 1956 gegründet und umfasst 157 Mitglieder. Wie bei der IBRD verfügt diese Institution über ein Eigen- und Haftungskapital, eingezahlt durch die Mitglieder. Mit dem Eigenkapital refinanziert sich die Organisation auf dem Kapitalmarkt 45 .
4. Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MIGA)
1988 entstand die MIGA, welche ausländischen Investoren Garantien zur Absicherung gegen Verluste infolge nicht gewerblicher Risiken wie Enteignung, Währungsinkonvertibilität, Transferbeschränkungen, Krieg und innere Unruhen gewährt 46 . Zusätzlich hilft sie den Ländern Informationen über Investitionsmöglichkeiten zu verbreiten und bietet auch
42 Die Angaben dieses Abschnitts basieren auf: The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar
im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
43 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
44 Die Angaben dieses Abschnitts basieren auf: The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar
im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
45 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
46 Die Angaben dieses Abschnitts basieren auf: The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar
im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
8
Leistungen zur Schlichtung von Streitigkeiten in Zusammenhang mit Investitionen an. Die Finanzierung wird auch hier durch Eigen und Haftungskapital sichergestellt 47 .
Im Gegensatz zu den anderen Institutionen der Weltbank Gruppe hat das ICSID nicht das Ziel durch eigenen Kapitaleinsatz die Entwicklung in der Dritten Welt zu fördern, sondern fungiert vielmehr als Schlichtungsstelle bei Investitionsstreitigkeiten zwischen Regierungen und ausländischen Investoren 48 . Dadurch soll ein Klima des Vertrauens geschaffen werden und somit ausländische Investitionen gefördert werden. Zusätzlich übt es Forschungs- und Verlagstätigkeiten in den Bereichen Schieds- und Auslandsinvestitionsrecht aus. Zur Finanzierung dieser Institution gilt das bereits für die anderen Institutionen Erwähnte 49 .
D. Struktur der Weltbank
Die Regierungen der Mitgliedsländer sind im Besitz der Organisationen, die zusammen die Weltbankgruppe bilden. Das heißt, sie verfügen über die endgültige Entscheidungsgewalt innerhalb dieser Organisationen 50 . Nach den Vertragsbestimmungen der einzelnen Organisationen ist für einen Beitritt in die IBRD die Mitgliedschaft im internationalen Währungsfond (IWF) Voraussetzung 51 . Die Mitgliedschaft in den weiteren vier genannten Organisationen setzt ferner die Mitgliedschaft in der IBRD voraus 52 .
47 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
48 Die Angaben dieses Abschnitts basieren auf: The World Bank, Five Agencies, One Group, Online abrufbar
im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122644~menuPK:278902~
pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
49 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
50 The World Bank Group, Member Countries, Online abrufbar im Internet, (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:50004946~menuPK:271153~
pagePK:34542~piPK:329829~theSitePK:29708,00.html )
51 vgl. Articles of Agreement, Section 1. Membership, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20049564~pagePK:43912~m
enuPK:58863~piPK:36602,00.html )
52 vgl. The World Bank, General Information, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20122595~menuPK:271153~
pagePK:34542~piPK:329829~theSitePK:29708,00.html )
9
Die einzelnen Organisationen der Weltbankgruppe sind rechtlich selbständig und verfügen damit formal über jeweils eigene Organe, in der Praxis sind diese jedoch weitgehend von den gleichen Personen besetzt 53 . Oberstes Entscheidungsgremium ist der Gouverneursrat, in den jedes Mitglied einen Gouverneur und einen Stellvertreter entsendet 54 . Bei Abstimmungen hängt der Einfluss des Landes von der Höhe seiner Beteiligung am Kapital der Bank ab. Die USA, Japan, Frankreich, Großbritannien und Deutschland kommen danach gemeinsam auf einen Stimmenanteil von 37, 4 % 55 . Das Machtverhältnis bei ungleich höherer Stimmengewichtigkeit zeigt sich auch bei der 24-köpfigen Besetzung des Exekutivdirektoriums. In diesem stellen die USA, Japan, Deutschland, Frankreich und Großbritannien jeweils einen Direktor plus Stellvertreter, während sich die anderen Mitglieder zu Ländergruppen zusammenschließen, welche ihrerseits einen Direktor und einen Stellvertreter wählen.
E. Umgang der Weltbank mit dem Thema Korruption
„Vorschläge oder gar verbindliche Regelungen, die verhindert hätten, dass sich die Plutokraten der Entwicklungsländer und korrupte Lieferanten aus dem Norden auf Kosten ihrer Bürger mit dem Geld der Geberländer bereicherten, wurden gänzlich abgelehnt. Denn das, so die Argumentation der Rechtsabteilung der Weltbank, wäre eine politische Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweiligen Staates, die nach der Satzung der Weltbank verboten war. 56 “ Diese Erfahrung von einem ehemaligen Weltbankmitarbeiter spiegelt den Umgang der Weltbank mit dem Thema Korruption bis 1995 wieder. Die drastische Richtungsänderungsänderung seit 1996 ist zurückzuführen auf den am 1. Juni 1995 ins Amt getretenen Weltbankpräsidenten James D. Wolfensohn. „ Die internationale Gemeinschaft muss sich einfach mit dem Krebsgeschwür der Korruption befassen...“ 57 , so eine seiner immer wiederkehrenden Aussagen zu diesem Thema. Zwar war die Weltbank schon immer darauf bedacht, Betrug und Korruption in ihren eigenen Programmen zu
53 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.15
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
54 The World Bank, Governors, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/EXTABOUTUS/0,,contentMDK:20040582~menuPK:6300002
6~pagePK:34542~piPK:36600~theSitePK:29708,00.html )
55 BMZ, Positionspapier: Partnerschaft gegen die Armut-unsere Ziele in der Weltbank, S.17
(URL:http://www.bmz.de/de/wege/dokumente/Weltbank.pdf)
56 Peter Eigen, Das Netz der Korruption, S. 12
57 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-The Role of the World Bank, S.2
10
bekämpfen, dies gelang ihr jedoch nicht effektiv 58 . Die herkömmlichen Verfahrensregeln wurden von Beamten, Politikern und Wirtschaftsunternehmen unterlaufen 59 . Dies ist darauf zurückzuführen, dass es quasi als Selbstverständlichkeit galt, Bestechungsgelder zu zahlen 60 . Ferner war der Umgang der Weltbank mit diesem Thema sehr zurückhaltend 61 . Korruption wurde vor allem in Entwicklungsländern, als Teil der politischen Realität angesehen und damit auch dem Verbot der politischen Einmischung unterstellt 62 . Bekannt gewordene Fälle von Korruption innerhalb der eigenen Programme wurden zögerlich verfolgt, wenn sich ein benachteiligter Mitbewerber beschwerte 63 . In den Anschaffungsrichtlinien war zwar vorgeschrieben, dass dem Darlehensnehmer bei Korruptionsverdacht dies mitzuteilen war. Rechtliche Sanktionen behielt sich die Weltbank jedoch bis zur Klärung des Vorgangs durch das Gericht des betreffenden Staates vor 64 . Bei der Dauer von Gerichtsverfahren in einigen Ländern führte das zu teilweise jahrelangen Wartezeiten. Die Weltbank selber begründete ihr Verhalten damit, dass sie nur beratend tätig sein wolle und das die Regierung des jeweiligen Landes für die Vermeidung von Korruption verantwortlich sei 65 . Weiterhin war innerhalb der Weltbank das Wunschdenken vertreten, dass Korruption praktisch ausgeschlossen sei, wenn sich die Beteiligten an die Anschaffungsrichtlinien hielten, was wiederum vorausgesetzt wurde 66 . Ein blindes Vorgehen m. E., bedenkt man dass viele Mitgliedsländer die Korruption ihrer Exportunternehmen rechtlich duldeten.
Zwar sieht die Satzung der Weltbank immer noch das Verbot der politischen Einmischung vor, jedoch erkannte die Weltbank, dass Korruption ein weitverbreitetes Hindernis ist und eine Gefährdung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes darstellt 67 . Die negativen Auswirkungen der Korruption wurden erkannt und durch zahlreiche Reformen innerhalb der Weltbank in Angriff genommen. Dazu musste die Satzung der Weltbank nicht verändert werden. Der General Counsel kam 1995 zu dem Schluss, dass Korruption einer der wichtigsten Bereiche der internationalen Entwicklungspolitik sei 68 . Das Vorkommnis der
58 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen S. 239
59 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen S. 239
60 Weltbank, Weltentwicklungsbericht 1997
61 Dick Thornburgh,Ronald L. Gainer, Cuyler H. Walker; Report, Concerning the Debarment Processes of the
World Bank, S. 10,
(URL:http://siteresources.worldbank.org/PROCUREMENT/Resources/thornburghreport.pdf)
62 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 239
63 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 239
64 Peter Eigen, internationale Finanzierungsorganisationen, S. 240
65 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 239
66 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 239
67 vgl. The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-The Role of the World Bank, S. 1
68 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 240
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Korruption habe einen zunehmenden Einfluss auf den privaten, sowie öffentlichen Kapitalfluss. Als Schranke erkannte er jedoch, dass die Bank sich zwar mit den wirtschaftlichen Ursachen und Wirkungen befassen könne, jedoch auch hier eine direkte Einmischung unterbleiben müsse 69 .
1. Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Korruption
Zur Verwirklichung dieses Ziels erstellte eine von Präsident Wolfensohn zusammengesetzte Arbeitsgruppe 1997 einen Bericht mit den Rahmenbedingungen, welche zur Vermeidung von Korruption notwendig seien. Die Arbeitsgruppe geht von einem Grundgerüst mit vier Ansatzpunkten aus 70 . Zunächst sei es notwendig der Korruption und dem Betrug innerhalb der bankfinanzierten Projekte vorzubeugen und diese gezielter aufzuklären. Als zweite Voraussetzung für die Bewältigung der Korruption sei es notwendig den Ländern, welche im Kampf gegen die Korruption um Hilfe bitten beratend zur Seite zu stehen. Aufbauend darauf wird auch versucht, das Thema Korruption bei Erstellung der Länderstrategien und anderen Plänen und Analysen stärker hervorzuheben und zu untersuchen. Als letzten Ansatzpunkt sieht die Weltbank es für notwendig an, dem Thema Korruption eine internationale Stimme zu geben um damit stärker auf sie aufmerksam machen zu können. Hauptziel der Weltbankgruppe innerhalb dieses Gerüsts ist es nicht die Korruption endgültig auszuschalten, was ein nicht zu verwirklichendes Ziel wäre. Vielmehr soll Sinn dieser Strategie sein, dass Ländern mit systematischer Korruption, geholfen wird ein transparentes und funktionierendes Regierungssystem aufzubauen, in welchem das Risiko der Korruption zumindest gemindert wird 71 .
69 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption, The Role of the World Bank S. 24
70 vgl. World Bank, Helping Countries Combat Corruption, The role of the World Bank
71 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption, The Role of the World Bank S. 25, The World Bank
(Department of Institutional Integrity), Fighting Fraud and Corruption in World Bank Group Projects, S, Online
abrufbar im Internet (URL: http://wbln0018.worldbank.org/acfiu/acfiuweb.nsf/(intlinks)/CTON-
5PASB3?opendocument )
12
Die Weltbankgruppe begründet ihre Verantwortung im Kampf gegen Korruption in bankfinanzierten Projekten mit ihrer treuhänderischen Verantwortung, die ihr zur Finanzierung der Wirtschaftsentwicklung aufgetragen wurde 72 .
(1) Procurement Guidelines
Im Rahmen ihrer Antikorruptionsstrategie reformierte sie insbesondere die Beschaffungsrichtlinien 73 . Hierbei handelt es sich um Richtlinien, welche im Rahmen von Darlehensverträgen durch die IBRD und IDA zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bindend zu beachten sind. Zu beachten sind dabei die Guidelines for the Selection and Employment of Consultions by World Bank Borrowers, sowie die Guidelines for Procurement under IBRD Loans and IDA Credits. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Guidelines for Procurement. Der Paragraph 1.14 trägt den Titel Betrug und Korruption und behält sich bei Nichteinhaltung Sanktionen vor. Die neue Antikorruptionsstrategie der Weltbank kommt auch in der Definition des Begriffes Korruption zum Vorschein. Die Definition ist überaus weit und schließt jegliche Praktiken, sowie alle Beteiligten ein. Korrupte Praktiken werden hiernach in Paragraph 1.14 (i) definiert als“ das Anbieten, Geben, Empfangen, Versuchen, direkt oder indirekt, mit jeglicher Art von Wert, die Handlung eines öffentlich Bediensteten (einschließlich der Weltbankmitarbeiter, sowie alle an der Vertragsdurchführung Beteiligten) in dem Beschaffungsprozess oder in der Vertragsdurchführung zu beeinflussen.“ 74 . Die Paragraphen 1.14 (b-d) sehen Sanktionen bei korrupten Verhaltensweisen vor. Hiernach kann
1. die Annahme einer Vertragsgestaltung ( 1.14 (b) ) zurückgezogen werden, 2. ein Darlehen aufgehoben werden, es sei denn der Kreditnehmer hat in zeitlich angemessener und für die Weltbank befriedigender Weise Abhilfe geschaffen ( 1.14 ( c)) oder
3. ein Unternehmen für immer oder für eine gewisse Zeit von Projekten der Weltbank ausgeschlossen werden (1.14(d)), wenn festgestellt wird, dass es sich bei der Bewerbung oder Vertragsdurchführung korrupter Praktiken bedient hat.
72 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption, The Role of the World Bank S. 25
73 The World Bank, Guidelines, Procurement under IBRD Loans and IDA Credits, May 2004, Online abrufbar
im Internet (URL: http://siteresources.worldbank.org/INTPROCUREMENT/Resouerces/Procurement-May-
2004.pdf )
74 The World Bank, Guidelines; Procurement under IBRD Loans and IDA Credits, S. 8, May 2004, Online
abrufbar im Internet (URL: http://siteresources.worldbank.org/INTPROCUREMENT/Resouerces/Procurement-
May-2004.pdf )
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Ein weitern bedeutenden Beitrag zur Transparenz bei bankfinanzierten Projekten leistet Paragraph 1.14 (e). Hiernach behält sich die Weltbank bei Ausschreibungen vor, einzelne Klauseln zu verwerten, welche die Beteiligten dazu verpflichten jegliche Rechnungen und Auszeichnungen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung offen zulegen. Ferner besteht nach Paragraph 1.15 die Möglichkeit einen sogenannten Integritätspakt 75 abzuschliessen. Auf Initiative der Darlehensnehmer kann in den Ausschreibungsrichtlinien die Selbstverpflichtung vorgeschrieben werden, auf jede Art von Bestechung zu verzichten. Sinn dieser Regelung ist es den Unternehmen, welche nur aus Furcht vor der Korruption ihrer Mitbewerber selbst bestechen wollen, die Möglichkeit zu geben Abstand davon zu nehmen, ohne dabei wirtschaftlichen Schaden zu nehmen. Einige Länder haben solche Integritätspakte bereits abgeschlossen 76 .
(2) Project Management Report
Auch bei der Auszahlung von Weltbankdarlehen ist ein für die Kontrolle von Korruption effektives Verfahren eingeführt worden. Problematisch war hier in den letzten Jahren, dass sich die Auszahlung der Weltbankdarlehen zunächst nur auf große Infrastrukturprogramme bezog und die Beträge weitgehend direkt an die Lieferanten bezahlt wurden 77 . Dies hat sich geändert, es wird in immer komplexere und kleinere Projekte investiert, sowie versucht die lokalen Institutionen zu stärken 78 . Dies hatte zur Folge, dass die Auszahlungen unübersichtlicher wurden und die Darlehensnehmer in eigener Verantwortung Projektleistungen zahlen konnten 79 . Abgerechnet wurde dann aufgrund von Kostenaufstellungen 80 , was ein Einfallstor für korrupte Praktiken war, da die Überprüfung oft lückenhaft blieb. Um dies zu vermeiden erfolgt nun eine vierteljährliche Auszahlung aufgrund eines „finanziellen Projektmanagementberichts“ (Projekt Management Report) 81 . Dieser wird durch den Darlehensnehmer erstellt, hierbei bekommt er Unterstützung von der Weltbank in der Stärkung seines finanziellen Managements- und Buchhaltungssystems 82 .
75 Die Idee basiert auf dem durch TI entworfenen Integritätspakt
76 Argentinien, Ecuador
77 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 9
78 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 9
79 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisation, S. 242
80 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisation, S. 242
81 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 11
82 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S.11
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Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass im April 1998 ein Code of Ethics for Procurement Staff erstellt wurde 83 . Diese für die Mitarbeiter der Weltbank verbindlichen Regeln sollen die Moral der einzelnen Personen und auch die Bedeutung der Korruptionsvermeidung erhöhen 84 . Zusätzlich besteht die Möglichkeit anonym einen Verdacht zu melden, indem man sich mit der 24-Stunden Hotline der Weltbank in Verbindung setzt 85 . Dies ist eine gute Alternative, um vor allem den Whistleblowers die Möglichkeit zu geben, Vorfälle zu melden, ohne persönlich Schaden zu nehmen.
(4) Department of Institutional Integrity
Um Korruptionsfälle innerhalb der eigenen Programme und der eigenen Reihen aufdecken und sanktionieren zu können, hat die Weltbankgruppe das Department of Institutional Integrity (INT) gebildet 86 . Diese Abteilung untersucht bei Verdacht Korruptionsfälle, darüber hinaus ist es für die Fortbildung der Weltbankmitarbeiter bezüglich der Prävention von Korruption zuständig 87 . Bei Aufdeckung eines Korruptionsfalles gibt das INT die Informationen an das Bank’s Sanctions Committee weiter 88 . (Das Bank’s Sacnctions Committe ist durch ein am 5. Januar erschienenes Memorandum -Operational Memorandum establishing a Sanctions Committee- innerhalb der Weltbank verbindlich festgelegt worden 89 .) Dieses entscheidet dann darüber, ob weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Das Komitee gibt dann seine Empfehlung über Sanktionen, wie z.B. einen Ausschluss von
83 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 13
84 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 13
85 vgl. World Bank, How to Contact the Department of Institutional Integrity, Online abrufbar im Interner
(URL: http://wbln0018.worldbank.org/acfiu/acfiuweb.nsf/(intlinks)/CTON-5PASXR?opendocument )
86 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption, S. 25, The World Bank (Department of Institutional
Integrity), Fighting Fraud and Corruption in World Bank Group Projects, S, Online abrufbar im Internet (URL:
http://wbln0018.worldbank.org/acfiu/acfiuweb.nsf/(intlinks)/CTON-5PASB3?opendocument )
87 The World Bank, The Department of Institutional Integrity-Who We Are, Online abrufbar im Internet (URL:
http://wbln0018.worldbank.org/acfiu/acfiuweb.nsf/(intlinks)/CTON-5PASB3?opendocument )
88 vgl. Section 3 (c), Section 4 (b) of the Sanctions Committee Procedures, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/external/default/main?theSitePK=84266&contentMDK=50002288&menuPK=116730
&pagePK=64148989&piPK=64148984 )
89 Dick Thornburgh,Ronald L. Gainer,Cuyler H. Walker: Report, Concerning the Debarment Processes of the
World Bank, S.13, (URL:http://siteresources.worldbank.org/PROCUREMENT/Resources/thornburghreport.pdf)
15
weiteren Projekten, an den Präsidenten weiter 90 . Der Kontrollmechanismus gewährleistet so eine Einhaltung der Beschaffungsrichtlinien und hat gleichzeitig einen abschreckenden Effekt. Insgesamt wurden seit Gründung dieser Abteilung 220 Firmen und Einzelpersonen die Eignung abgesprochen von der Bank finanzierte Kontakte zu erhalten 91 , und zwar permanent oder während einer bestimmten Zeitperiode. Die Namen der Unternehmen bzw. Einzelpersonen und der Verstoßes gegen die jeweilige Richtlinie werden auf der Internetseite der Weltbank veröffentlicht 92 , was zur Folge hat, dass auch andere Organisationen und Unternehmen Zugriff auf diese Daten haben und von einer Zusammenarbeit absehen können.
2. Unterstützung von Ländern in Kampf gegen Korruption
Auch außerhalb ihrer eigenen Programme hat sich die Weltbank dazu entschlossen ihren Partnern zu helfen, wenn sie um Unterstützung gebeten werden. Ihre Hauptaufgabe besteht hier in der Unterstützung bei Entwurf und Umsetzung von Regierungsprogrammen 93 . Ihre Grundidee besteht darin, dass wirklich nachhaltige Reformen nur möglich sind, wenn sie nicht von außen aufgedrängt werden, sondern wenn sie aus der Gesellschaft selbst definiert und durch die Führung des Staates vorwärts getrieben werden 94 . Im Rahmen dieser Unterstützung orientiert sich die Weltbank an einer ausgearbeiteten 5-Punkte Strategie 95 . Insgesamt hat die Weltbank so mehr als 600 Aktionsprogramme in mehr als 100 Ländern gestaltet 96 . Die Vorraussetzungen der 5-Punkte Strategie werden nicht kumulativ angewandt, es kommt vielmehr auf die jeweiligen Bedürfnisse eines Landes an 97 . Der praktische Ansatz kann in einem Land zu einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstes, einer gezielten Intervention in die Steuer- oder Zollverwaltung oder auch einer gesamtwirtschaftlichen
90 vgl. Section 13 (b)(2) of the Sanctions Committee Procedures, Online abrufbar im Internet (URL:
http://web.worldbank.org/external/default/main?theSitePK=84266&contentMDK=50002288&menuPK=116730
&pagePK=64148989&piPK=64148984
91 The World Bank Group, Pressemitteilung:Weltbank verhängt Sanktionen gegen Acres International Limited,
23.Juli 2004, online abrufbar im Internet
(URL:http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/NEWS/0,,contentMDK:20236295~isCURL:Y~menuPK
:34463~pagePK:64003015~piPK:64003012~theSitePK:4607,00.html )
92 vgl. The World Bank, List of Debarred Firms, (URL:
http://web.worldbank.org/external/default/main?theSitePK=84266&contentMDK=64069844&menuPK=116730
&pagePK=64148989&piPK=64148984 )
93 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 243
94 The World Bank, Step Towards Implementing an Anticorruption Strategy, Subtopic: Common Strategic
Challenges, Online abrufbar im Internet (URL: http://www.1.worldbank.org/publicsector/anticorrupt/steps.htm )
95 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 22
96 The World Bank, Anticorruption, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.1.worldbank.org/publicsector/anticorrupt/index.cfm )
97 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 244
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Reform führen 98 . Im Rahmen dieser unterstützenden Programme arbeitet die Weltbank mit anderen Organisationen zusammen, wie z.B. Transparency International und UNDP. Die Umsetzung dieser Strategie der Weltbank fokussiert sich auf wirtschaftliche und institutionelle Reformen, da sie Korruption als Symptom nichtwirksamer öffentlicher Institutionen sieht 99 . Mit Hilfe von sogenannten Diagnostic and Analytic Tools werden Analysen und Berichte erstellt und so der praktische Ansatz für die jeweiligen Bedürfnisse des Landes gefunden 100 . Beispielhaft sei hier das Country Procurement Assessment Review (CPAR) erwähnt, welches die „Gesundheit“ eines existierenden Beschaffungssystems in einem Land analysiert und beschreibt. 101 Im Rahmen der Country Assistance Programs werden die Aktionsprogramme unter Berücksichtigung der Analysen und Berichte durchgeführt. Die folgenden 5 Punkte sind nach der Ansicht der Weltbank notwendig um Korruption eindämmen zu können 102 .
a) Institutionelle Beschränkungen
Transparenz und effektiver Rechtsschutz sind nur in einem gut funktionierenden Regierungssystem möglich. Dazu ist es erforderlich ein unabhängiges und effektives Justizsystem, sowie unabhängige Strafverfolgungsbehörden aufzubauen. Ferner müssen eine parlamentarische Kontrolle und Überwachungsbehörden gewährleistet sein.
b) Politische Rechenschaftspflicht
Politischer Wettbewerb und glaubwürdige politische Parteien fördern die Demokratie und damit ein gesundes Regierungssystem. Voraussetzung hierbei ist jedoch eine transparente Parteifinanzierung und eine öffentliche Überwachung. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Eindämmung der Korruption sieht die Weltbank in einer Offenlegung von Vermögenswerten und in dem Zugang der Bürger zu dem von staatlichen Stellen vorgehaltenen Wissen.
98 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 244
99 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 21
100 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S.23
101 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S. 26
102 Die Vorstellung der nachfolgenden 5-Punkte Strategie basiert auf: The World Bank Group, Multi-pronged
Strategies for Combating Corruption, online abrufbar im Internet (URL:
http://www.1.worldbank.org/publicsector/anticorrupt/strategies.htm ), sowie auf: The World Bank, Helping
Countries Combat Corruption-Progress at the World bank since 1997, S. 22 ff
17
c) Wettbewerbsorientierter privater Sektor
Monopolstellungen fördern die Korruption und gefährden einen fairen Handel. Dessen wettbewerbsorientierte Umstrukturierung sowie eine transparente Unternehmensführung fördern Investitionen und schaffen Vertrauen. Innerhalb des privaten wirtschaftlichen Sektors sieht es die Weltbank als notwendig an effektive Wirtschaftsverbände zu schaffen, welche die einzelnen Unternehmen schützen können.
d) Effektives Management des öffentlichen Sektors
Zur Eindämmung der Korruptionsmöglichkeit innerhalb der Aufgaben des Staates ist hiernach zunächst ein solides öffentliches Ausgabenmanagement notwendig. Der öffentliche Dienst ist leistungsorientiert auszugestalten und sollte eine angemessene Besoldung gewährleisten.
e) Mitsprache, Beteiligung der Zivilgesellschaft
Dies ist einer der wichtigsten Eckpunkte der Weltbank im Kampf gegen die Korruption. Da die Regierung bei der Korruptionsbekämpfung häufig eher das Problem als die Lösung ist, muss eine aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft vorhanden sein. Dies setzt zunächst Informationsfreiheit voraus und die Förderung von Medien und nichtstaatlichen Organisationen. Insgesamt muss ein System geschaffen werden, indem die Zivilbevölkerung die Regierungsführung überwachen kann, dies kann unter anderem durch öffentliche Anhörungen zu Gesetzesentwürfen geschehen.
Korruption und die Regierungsführung eines Landes werden bei den kreditgewährenden Programmen der Weltbank nun stärker berücksichtigt. Hiernach wird das Thema Korruption in die Länderanalysen und kreditgewährenden Entscheidungen miteinbezogen. Wichtig ist dies vor allem, wenn Korruption in einem Land die dortigen Programme beeinflusst und der Umgang der jeweiligen Regierung mit diesem Thema fraglich ist 103 . Die stärkere Berücksichtigung wird zum einen mit der treuhändischen Funktion der Weltbank begründet. Es muss danach alles in die Entscheidungen miteinbezogen werden, was Einfluss auf die
103 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-The role of the World Bank, S. 51
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Nutzung des zu Verfügung stehenden Fonds hat 104 . Ein weiterer Grund ist, dass die von der Weltbank geleistete Entwicklungshilfe ihr Ziel der Armutsreduzierung bei unwirksamer wirtschaftlicher Politik und schwachen öffentlichen Institutionen nicht erreicht 105 . So wird nun innerhalb der Länderhilfestrategien, welche in der Regel einen 3-Jahres Zeitraum umfassen und die kreditbezogenen und kreditfremden Programme umreißen 106 , ein offener Dialog mit der Regierung und mit teilnehmenden Unternehmen zu dem Thema Korruption gesucht.
Die Mitarbeiter der Weltbank werden zudem stärker geschult, um den Umgang mit diesem Thema zu erlernen 107 .
Ein weiterer Schritt zur Eindämmung der internationalen Korruption ist für die Weltbank ist Zusammenarbeit mit anderen internationalen Akteuren. Die Weltbank hat Korruption nun als globales Problem erkannt und es ist ihr bewusst, dass die regionale Korruption in ihren kreditnehmenden Ländern nicht eingedämmt werden kann, wenn die internationale Korruption nicht bekämpft wird. Mithin weist sie den reichen Mitgliedsländern den größten Teil der Verantwortung für dieses Problem zu 108 . Aus diesem Ansatzpunkt heraus arbeitet sie mit internationalen sowie regionalen Entwicklungsorganisationen, mit internationalen Berufsverbänden, dem privaten Sektor und der Zivilgesellschaft, mit den zuständigen Institutionen der UN-Gruppe und anderen Organisationen zusammen 109 . Hierbei unterstützt sie durch Beratung eine Reihe von regionalen Anstrengungen zur Korruptionskontrolle. Genannt seien hier die umfassende Politik der Europäischen Union gegen Korruption sowie die revidierten Verhaltensregeln der Internationalen Handelskammer 110 . Die Weltbank beteiligt sich ebenso an einer öffentlichen Vermittlung dieses Themas. Durch internationale Konferenzen, Workshops an Universitäten und Interviews bringt sie das Thema Korruption in die öffentliche Diskussion 111 .
104 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S.37
105 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S.37
106 The World Bank, Strategic Direction ,Online Abrufbar im Internet (URL:
http://siteresources.worldbank.org/EXTABOUTUS/Resources/StrategicDirection_GE.pdf )
107 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-Progress at the World Bank since 1997, S.40
108 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption-The Role of the World Bank, S. 58
109 The World Bank, Helping Countries Combat Corruption, Progress at the World Bank since 1997, S. 43
110 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsorganisationen, S. 246
111 Peter Eigen, Internationale Finanzierungsinstitutionen, S. 246
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5. Fazit
Die Weltbank hat in den letzten Jahren eine positive Wende genommen. In Anbetracht der Vielzahl von Mitgliedsstaaten kann davon ausgegangen werden, dass die richtungsweisenden Programme der Weltbank das Thema Korruption verbreiten und die Strategien zur Bekämpfung und Prävention von den einzelnen Ländern aufgegriffen werden. Das Gedankengut der reichen Industrieländer, daß Korruption ein notwendiges Übel in Entwicklungsländern sei, wird durch die konsequenten Regelungen der Weltbank ausgelöscht. Insgesamt hat die Weltbank bei konsequenter Anwendung ihrer Regelungen ein umfassendes Werk zur Prävention und Eindämmung der Korruption geschaffen.
Die UN-Konvention zur Korruption III.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erkannte in der Resolution 55/61 vom 4. Dezember 2002 an, dass es, unabhängig von der bereits bestehenden Konvention gegen transnationale organisierte Kriminalität (Res. 55/25), eines internationalen Instruments gegen die Korruption bedarf. So wurde in der Zeit vom 21. Januar 2002 bis zum 1. Oktober 2003 die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung in sieben Sitzungen durch das Ad hoc Committee for the Negotiation of the Convention against Corruption ausgehandelt 112 . Am 31. Oktober 2003 wurde die Konvention durch die Generalversammlung in der Resolution 58/4 angenommen. Deutschland unterzeichnete mit 110 anderen Staaten die UN-Konvention am 09. Dezember 2003 in Merida, Mexico.
A. Notwendigkeit einer UN-Konvention gegen Korruption
Mittlerweile verpflichten zahlreiche regionale und internationale Instrumente ihre Mitgliedsstaaten Maßnahmen gegen die Korruption zu ergreifen. Diese Instrumente, wie z.B. die OECD Anti-Korruptions Konvention vom 17.12.1997 haben jedoch den Nachteil, dass sie sich z.B. nur auf bestimmte Aspekte der Korruption, hier nämlich die Bestechung
112 vgl. United Nations, Office on Drugs and Crime, United Nations Convention against Corruption:
Background, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.unodc.org/unodc/en/crime_convention_corruption.html )
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ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, beziehen. Andere Instrumente sind nur für die Anwendung in einem regionalen Kontext geschaffen, wie z.B. die Strafrechtskonvention des Europarates vom 27.10.1999, die sich auf die Vereinheitlichung der Korruptionsregeln in den Mitgliedsländern bezieht. Damit mangelte es an einer Lösung für den Bereich des internationalen Geschäftsverkehrs, der sich vorwiegend zwischen den Entwicklungsländern und den reichen Mitgliedsstaaten oder den Entwicklungsländern untereinander, abspielt. In Anbetracht der Summen, die jährlich von den Industrieländern im Rahmen der Entwicklungshilfe aufgebracht werden und von denen infolge korrupter Praktiken selbst 30 % verloren gehen 113 bestand die Notwendigkeit einer international geltenden Regelung. Die Vereinten Nationen beschäftigen sich bereits seit einigen Jahren mit dem Thema Korruption 114 und sehen in den Langzeitfolgen der Korruption eine Missachtung der Menschenrechte, sowie undemokratische Praktiken 115 . Während der Verhandlungen zur UN-Konvention gegen Transnationale Organisierte Kriminalität wurden die aufgezeigten Lücken von der Weltgemeinschaft erkannt. Auf eine Initiative Niegrias hin, kam man überein, dass es einer umfassenden und eigenständigen Konvention zur Bekämpfung der Korruption bedarf 116 . Zwar bestand mit der Konvention gegen Transnationale Organisierte Kriminalität bereits ein Rahmen für die Behandlung dieses Problems 117 , er umfasste jedoch auch nur Teilbereiche. Wichtige Fragen wie die Rückführung von Potentatengeldern in Länder der Dritten Welt wurden nicht angesprochen. Im Laufe der Verhandlungen ergaben sich Kontroversen bezüglich bestimmter Themen 118 . Unter anderem bezüglich der Definition des öffentlich Bediensteten und der Finanzierung der politischen Parteien. Zwar wurden alle aufgegriffenen Sachthemen in der endgültigen Fassung bearbeitet, dies gelang jedoch nur, weil man sich einigte einer Vielzahl von Regelungen keinen verbindlichen Charakter zu geben 119 .
B. Regelungsbereich der UN-Konvention (Art. 1 bis 4)
113 Oliver Stolpe, Internationale Vorgaben Zur Korruptionsbekämpfung, S. 293
114 1999 beschlossen die Vereinten Nationen das Global Programme against Corruption, innerhalb dessen sich
eine Expertengruppe mit den fragen und Lösungsansätzen Zur Korruptionsbekämpfung beschäftigt
115 United Nations, Office on Drugs and Crime, Why a Global Programme against Corruption, Online abrufbar
im Internet (URL: http://www.unodc.org/unodc/en/corruption.html )
116 Oliver Stolpe, Internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, S. 293
117 vgl. Art. 8, 9 der Konvention 55/25
118 Oliver Stolpe, Internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, S. 293
119 Oliver Stolpe, Internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, S. 293
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Nach Artikel 1 120 der Konvention ist ihr Sinn und Zweck, die Verbreitung und Stärkung von Maßnahmen zur effektiveren Verhütung und Bekämpfung der Korruption, sowie die Förderung und Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit zum Zwecke der Prävention und Bekämpfung. Erwähnenswert ist hier auch die Behandlung der Rückführung von Korruptionsgeldern. Ferner sollen die öffentlichen Angelegenheiten und das öffentliche Vermögen durch eine Förderung von Integrität und eine Rechenschaft der ordentlichen Verwaltung transparenter gestaltet werden.
Der Begriff des öffentlich Bediensteten wird in Art. 2 definiert. Danach heisst es: „public official“ shall mean (i) any person holding a legislative, executive, administrative or judicial office of a State Party, whether appointed or elected, whether permanent or temporary.... . Die UN-Konvention sieht damit eine weitgehende Definition des Amtsträgers vor. Der Begriff des Amtsträgers umfasst in Deutschland bisher jedoch nur die öffentlich Bediensteten und nicht die Abgeordneten. Bei Umsetzung der Konvention muss die Bundesregierung demnach beachten, dass die Parlamentarier den Beamten gleichzustellen sind.
1. Prävention (Art. 5 bis14)
Das Kapitel über präventive Anti-Korruptionsmaßnahmen enthält ein Netzwerk von Regeln, welche bereits durch andere internationale Instrumente zur Korruptionsbekämpfung aufgegriffen worden sind 121 . Die Rolle der Zivilgesellschaft ( Art. 13 ), soll hiernach genauso gestärkt werden, wie die Effizienz der öffentlichen Verwaltung ( Art. 11, Art. 7 ). Wegen der umfassenden Regelungen sind die einzelnen Vorschriften entweder nicht bindend formuliert oder unter dem Vorbehalt nationalen Rechts und tragender Rechtsprinzipien gestellt 122 . Hervorzuheben ist hier zunächst das weltweit zwingende Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern ( Art. 12 Abs. 4 ). Die Konvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten effektive und koordinierte Anti-korruptionsstrategien zu entwickeln ( Art. 5 ) ,welche insbesondere auf die Stärkung des öffentlichen Dienstes zielen sollen (Art. 7). Zur Koordinierung und Implementierung der präventiven Maßnahmen sollen nach Art. 6 Anti-Korruptionsbehörden gebildet werden. Gem. Art. 8 werden die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, bestimmte Verhaltensregeln für ihre „public officials“ einzuführen. Zur Erreichung der Stärkung des öffentlichen Dienst werden
120 Die Konvention ist online abrufbar im Internet unter (URL: http:
//www.unodc.org/pdf/crime/convention_corruption/signing/Convention-e.pdf )
121 vgl. die Ausführungen zur 5-Punkte Strategie der Weltbank, die überwiegend die gleichen Maßnahmen für
erforderlich hält
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die Mitgliedsstaaten dazu angehalten, die Offenlegung der persönlichen Vermögens- und Einkommenslage zu verlangen (Art. 8 Abs. 5 ) und ein wirksames Disziplinarverfahren einzuführen ( Art. 8 Abs. 6.). Eine umfassende Neuerung enthält auch Art. 14 der Konvention. Danach sind die Mitgliedssaaten dazu verpflichtet ein umfassendes gesetzliches Anti-Geldwäsche System zur Regulierung und Überwachung von Banken, Finanzinstitutionen zu schaffen, die in besonderem Maße gefährdet sind, für die Zwecke der Geldwäsche missbraucht zu werden. Problematisch ist hierbei jedoch, dass die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in Deutschland zu Grundrechtseingriffen führen könnte.
Die Ausgestaltung der mit Korruption zusammenhängenden Strafvorschriften folgt bestehenden internationalen Regelungen. Insbesondere verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, die Bestechung nationaler und ausländischer Amtsträger strafrechtlich zu sanktionieren ( Art. 15,16). Auch hier bezieht die Konvention Abgeordnete in den Amtsträgerbegriff ein, so dass die weite Strafvorschrift über Amtsträgerbestechung auch auf Parlamentarier Anwendung findet. Zusammenfassend fällt bei den Bestechungsdelikten auf, dass grundsätzlich ein Unrechtszusammenhang mit einer konkreten Diensthandlung bzw. deren Unterlassen verlangt wird 123 . Durch Art. 20 wird die ungerechtfertigte Bereicherung im Amt kriminalisiert. Negativ fällt hier jedoch auf, dass auch diese Regelung unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit nationalen Rechtsgrundsätzen gestellt wurde und eine Umsetzung in nationales Recht unverbindlich bleibt. Zurückzuführen ist dies auf die Unstimmigkeiten bezüglich einer Kriminalisierung der ungerechtfertigten Bereicherung im Amt. Die Verantwortlichkeit von juristischen Personen für die Beteiligung an einer Straftat i.S.d. Konvention soll von den Mitgliedssaaten sichergestellt werden ( Art. 26). Hierbei wird jedoch klargestellt, dass die Verantwortlichkeit eine zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Natur sein kann, und es sich nicht zwingend um eine strafrechtliche Verantwortung handeln muss (Art. 26 Abs. 2).
Eine weitere, unter den Vorbehalt der Vereinbarkeit mit nationalen Rechtsgrundsätzen, interessante Regelung enthält Art. 30. Hiernach sollen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Die Immunität und sonstige Strafverfolgungsprivilegien von Amtsträgern sind mit den Interessen einer effektiven
123 Oliver Stolpe,Internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, S. 295
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Strafrechtspflege in Einklang zu bringen. Nach Art. 37 sind die Staaten verpflichtet eine Kronzeugenregelung mit Immunität, Strafmilderung und Zeugenschutz einzuführen. Zu einer Umkehr der Beweislast kann die Regelung des Art. 31 führen 124 , welcher den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, zu verlangen, die legale Herkunft von solchem Vermögen darzulegen, dass im begründeten Verdacht steht aus einer Straftat zu stammen. Nach Art. 34, 35 sollen korrupte Praktiken auch zivilrechtliche Folgen haben. Dazu soll Korruption als einen vertraglichen Nichtigkeits- oder Rücktrittsgrund in Erwägung gezogen werden (Art. 34). Zudem soll den durch Korruption Geschädigten ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadensersatz gegeben werden (Art. 35). Die Umsetzung dieser Artikel ist problematisch, da es sich bei diesem Delikt um ein opferloses Delikt handelt. Die zivilrechtliche Sanktionierung könnte zu einem Einfallstor für Beschuldigungen werden, die nicht nachzuvollziehen sind und im Zusammenhang mit der Umkehr der Beweislast (Art. 31) zu ungerechtfertigten Sanktionierungen führen.
3. Internationale Zusammenarbeit (Art. 43 bis 50)
In diesem Kapitel sind die Grundsätze der internationalen Rechts- und Amtshilfe aufgeführt. Hierbei erstreckt sich die Konvention auch auf die Übertragung der Strafverfolgung bis hin zu besonderen Ermittlungstechniken. Es wird klargestellt, dass die Vorschriften über die Auslieferung nur bei gegenseitiger Strafbarkeit zwingend Anwendung finden (Art.44 Abs. 1). Entscheidend für die gegenseitige Strafbarkeit ist hierbei jedoch, ob das zugrunde liegende Verhalten in beiden Staaten strafbar ist (Art. 43 Abs. 2). Unabhängig von einem existierenden Auslieferungsabkommen kann auch die Konvention selbst als Grundlage einer Auslieferung dienen (Art. 44 Abs. 5). Ist eine Auslieferung zum Zwecke des Straffvollzugs aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um einen Staatsbürger handelt, so soll das Land den Vollzug der Strafe selbst übernehmen (Art. 44 Abs. 13). Insgesamt sollen sich die Staaten die größtmögliche Rechtshilfe zukommen lassen (Art. 46 Abs. 1), wobei in Art. 46 Abs. 3 ein Katalog mit in Betracht kommenden Gründen für den Zweck der Rechtshilfe aufgestellt ist. Gem. Art. 46 Abs. 10, 11 kann eine in einem Staat zum Zwecke der Strafverfolgung inhaftierte Peron unter bestimmten Voraussetzungen in einen ersuchenden Staat transferiert werden. Relevant ist hierbei, dass die betreffende Person ohne Rücklieferungsersuchen und nach Durchführung der geleisteten Rechtshilfe zurückzugeben ist. Zur Durchführung der Ersuche ist nach Art. 46 Abs. 13 jeder Unterzeichnerstaat
124 Oliver Stolpe, Internationale Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung, S. 295
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verpflichtet eine zentral zuständige Behörde zu bestimmen. Die Verweigerungsgründe eines Rechtshilfeersuchens sind in Art. 46 Abs. 21 bestimmt. Hiernach kann verweigert werden, wenn das Ersuchen nicht im Einklang mit denen in Abs. 3 aufgelisteten Zwecken steht (Art. 46 Abs. 21 (a) ). Gründe der Souveränität, der Sicherheit und des ordre public sowie sonstige grundlegende Interessen stellen einen weiteren Verweigerungsgrund dar (Art. 46 Abs. 21 (b) ). Steht das Gewähren der Rechtshilfehandlung im Widerspruch zu dem Rechtssystem des ersuchten Staates ( Art. 46 Abs. 21 (d) ) oder ist die Rechtshilfehandlung nach dem Recht des ersuchten Staates nicht für derartige Delikte gestattet (Art. 46 Abs. 21 (c) ), so ist dies ein weiterer Verweigerungsgrund. Insgesamt werden Informations- und Auskunftspflichten (vgl. z.B. Art. 46 Abs.4) empfohlen, um die Durchsetzung der Konvention zu gewährleisten. Art. 49 empfiehlt den Mitgliedsstaaten, multi- und bilaterale Abkommen zuschließen, um gemeinsame Ermittlungseinheiten zu schaffen. Die Ermittlungseinheiten sollen sich auf elektronische Überwachung, sowie auf die Versendung von verdeckten Ermittlern beziehen (Art. 50 Abs. 1).
Einen neuen, insbesondere für die Entwicklungsländer interessanten, Regelungsgegenstand enthält das fünfte Kapitel der Konvention. Nach Art. 51 wird die Rückführung von Korruptionsprofiten als grundlegendes Prinzip der Konvention dargelegt. Die verschiedenen Mechanismen zur Verwirklichung werden in den einzelnen Artikeln aufgelistet. Von Bedeutung ist hierbei, dass die Mitgliedsstaaten ihre Finanzinstitute verpflichten sollen, die Identität ihrer Kunden, sowie die tatsächlichen Nutznießer von Anlagen von erheblichem Umfang festzustellen (Art 52 Abs. 1). Eine strikte Umsetzung dieser Regelung wird einen erheblichen Einfluss auf Off-shore Banken nach sich ziehen. Im Rahmen dieser Regelung sollen insbesondere die Konten kontrolliert werden, die von wichtigen öffentlichen Amtsträgern oder ihren Familienangehörigen geführt werden (Art. 52 Abs. 1). Um Geschäfte mit legitimen Kunden nicht zu vereiteln, sollen zu diesem Zwecke Warnungen über die juristischen oder natürlichen Personen herausgegeben werden, die mit besonderer Umsicht zu behandeln sind (Art. 52 Abs. 2 (a) ). Weiterhin sollen bestimmte Amtsträger zur Offenlegung ihres Vermögens inklusive ausländischer Geldanlagen verpflichtet werden (Art. 52 Abs. 6). Auch hier ist wieder zu beachten, dass die Umsetzung dieser Regelungen im Einklang mit dem nationalen Recht zu stehen hat. Art. 53 Abs. 1 räumt den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eines Anspruchs auf Ersatz korruptionsbedingter Schäden ein. Es soll ihnen
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hierbei erlaubt werden, diesen Anspruch im Rahmen einer Zivilklage vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates durch zusetzten. Art 57 verpflichtet die Mitgliedsstaaten sämtliche rechtliche Maßnahmen zu treffen, um die Rückgabe von abgeschöpften Vermögen an die tatsächlich Berechtigten zu ermöglichen und beschreibt zusätzlich unter welchen Voraussetzungen dies zu geschehen hat. Schließlich sollen die Mitgliedsstaaten zur Verhütung und Bekämpfung des Transfers von Korruptionsgeldern, die Schaffung einer eigenen Behörde ( Financial Intelligence Unit ) in Betracht ziehen (Art. 58 ).
Das sechste Kapitel der Konvention enthält allgemeine Regelungen. Hier wird Bezug genommen auf die Verhütung und Bekämpfung der Korruption im Allgemeinen (Art. 60), den Informationsaustausch (Art. 61) und generell die Entwicklungspolitik im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konvention. Ferner enthält dieser Abschnitt Regelungen über die technische Zusammenarbeit, die Organisation und Strategien sowie über die notwendige Ausbildung im Rahmen der Korruptionsbekämpfung (Art. 60 Abs. 1).
Die Art. 63 ff enthalten die Grundlagen für einen Überwachungsmechanismus zur Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens. Die Einzelheiten dazu sollen in einer Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Diese Konferenz ist zugleich das für die Umsetzung zuständige Organ.
7. Abschließende Vorschriften (Art. 65ff)
Das letzte Kapitel der Konvention enthält abschließende Regelungen. Nach Art. 66 Abs. 2 ist der Internationale Gerichtshof für Streitigkeiten zwischen Mitgliedsstaaten zuständig. Nach Art. 68 Abs. 1 tritt die Konvention neunzig Tage nach Hinterlegung der dreißigsten Ratifikation in Kraft. Eine Ratifikation ist nach Art. 67 abs. 1 bis zu de, 09. Dezember 2005 möglich.
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C. Stand der Ratifikationen
Die UN Konvention ist bisher von 13 Staaten ratifiziert worden 125 . Auffallend ist hierbei, dass die Ratifikation nur von Entwicklungsländern vorgenommen wurde.
D. Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesrepublik Deutschland genügt den Anforderungen der UN-Konventionen in einigen Punkten. Änderungen sind insbesondere im Strafrecht vorzunehmen. Das z.B. bisher in § 108 e StGB geregelte Verbot des Stimmenkaufs-Verkaufs gilt ausschließlich für Abstimmungen im Plenum. Nach der Konvention ( Art. 15) muss jedoch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werde. Eine Änderung dieser Regelung ist nach momentanem Wissensstand nicht in Planung. Innerhalb der Bundesregierung ist jedoch nun der erste Schritt zur Umsetzung der UN-Konvention in getan. Die Parteien diskutieren über eine Verschärfung der Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete 126 . Ein von der rot-grünen Koalition eingeführte Vorschlag wird von Union und FDP kategorisch abgelehnt 127 . Bereits 1995 hatte die SPD einen dahingehenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, wurde aber von der damaligen Mehrheit von Union und FDP niedergestimmt 128 . Der eingeführte Vorschlag bezieht sich auf eine Meldepflicht und Veröffentlichung von Nebentätigkeiten der Parlamentarier 129 . Zudem wird ein finanzielles Sanktionssystem gefordert, falls diese Regelungen unterlaufen werden. Nach Ansicht der CDU würde dies jedoch zu einer Benachteiligung von Selbständigen führen und sei daher abzulehnen 130 . Zwar spricht sich die Union grundsätzlich für Transparenz in diesem Bereich aus, sie sieht aber die Grenzen vor allem in dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art.12 und Art. 2 GG) und in dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG) 131 . Auch von Seiten der FDP werden ähnliche Bedenken geäußert 132 . Nach
125 United Nations Office on Drugs and Crime, United nations Convention against Corruption/Signatures,
Online im Internet (URL: http://www.unodc.org/unodc/en/crime_signatures_corruption.html)
126 FAZ, Abgeordnete, Notfalls auch im Alleingang v. 18.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E8B673FF1511F43A9ADC25279D
DD749B8~ATpl~Ecommon~Scontent.html )
127 Die Welt, SPD drängt auf deutliche Verschärfung der Bestimmungen für Nebentätigkeiten v. 20. Januar
2005, Online abrufbar im Internet (URL: http://www.welt.de/data/2005/01/20/390728.html )
128 Prof. Hans Herbert von Arnim, Diener zweier Herren, Online abrufbar im Internet (URL: http://www.hfv-
speyer.de/VONARNIM/Dienerftd.htm )
129 FRO, Union lenkt bei Transparenz ein v. 19.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=620118 )
130 FAZ, Abgeordnete, Notfalls auch im Alleingang v. 18.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E8B673FF1511F43A9ADC25279D
DD749B8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Ansicht der Grünen könnte eine Änderung jedoch noch weitergehende Folgen haben. Hiernach solle man jegliche Art von Nebentätigkeiten verbieten und die Diäten der Parlamentarier aufbessern ( 10.000 bis 12.000 Euro) Sei dies nicht akzeptabel müsse zur Erreichung von Transparenz eine Veröffentlichung der Gehälter geschehen 133 . Eine Veröffentlichung der Einkünfte geht der SPD jedoch zu weit 134 Die rot-grüne Koalition plant die Umsetzung der Verhaltensregeln im Alleingang durch zusetzten, was zu immer zögerlicheren Äußerungen der Union führt. Gleichzeitig mit der Diskussion um mehr Transparenz der Abgeordnetengehälter ist am 19. Januar ein Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht worden, der die Veröffentlichung der Managergehälter zum Gegenstand hat 135 . Zusätzlich sollen jährlich die Ausgaben durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Danach würden Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen strafrechtliche und bußgeldrechtliche Sanktionen drohen 136 .
E. Fazit
Die UN- Konvention kennzeichnet eine wichtige Entwicklung hin zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Kriminalisierung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr. Die weitgehenden inhaltlichen Anforderungen zeigen, dass sich die Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung im Kampf gegen die Korruption bewusst sind und dies flächendeckend regeln möchten. Doch gerade diese inhaltlichen Anforderungen zeigen auch die Schwächen der Konvention auf. Die Umsetzung basiert fast durchgehend darauf, dass nationales Recht den einzelnen Verpflichtungen nicht entgegenstehen darf. Dies wird in vielen Staaten dazu führen, dass es bei schwammig formulierten und nicht greifbaren Regelungen bleibt. Zwar ist ganz besonders im Hinblick auf die gegenseitige Rechtshilfe bei der Rückgabe der- von korrupten Machthabern- gestohlenen Vermögen ein Durchbruch gelungen, doch werden andere wichtige Bereiche ausgeblendet. Es besteht z.B. keine Pflicht,
132 FAZ, Abgeordnete, Notfalls auch im Alleingang v. 18.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E8B673FF1511F43A9ADC25279D
DD749B8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
133 FAZ, Abgeordnete, Notfalls auch im Alleingang v. 18.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.faz.net/s/Rub6EAA9BF249C249FE86A5EFF3F83DC130/Doc~E8B673FF1511F43A9ADC25279D
DD749B8~ATpl~Ecommon~Scontent.html
134 FRO, Streit über Nebeneinkünfte v. 23.01.2005, Online abrufbar im Internet (URL:
http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=621707 )
135 FRO, Gesetz soll Transparenz regeln v. 19.01.2005 Online abrufbar im Internet
(URL:http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=620092& )
136 FRO, Gesetz soll Transparenz regeln v. 19.01.2005 Online abrufbar im Internet (URL:
URL:http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=620092&
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Korruption bei der Finanzierung von politischen Parteien zu kriminalisieren 137 , was in Anbetracht der politischen Skandale der letzten Jahre in Deutschland wünschenswert wäre. Eine weitere Schwäche der Konvention ist die Gleichstellung der Beamten mit den Abgeordneten und die Verpflichtung der Mitgliedsländer diese umzusetzen. Zwar soll die Annahme von teuren Geschenken eingeschränkt und die Ausübung von Nebentätigkeiten festgelegt und offengelegt werden, jedoch bleibt es auch hier den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie disziplinarrechtliche Maßnahmen bei Verletzung von aufgestellten Verhaltenskodexen vorsehen. Bedenkt man, dass die gesetzgebenden Beteiligten Sanktionen über ihr eigenes Fehlverhalten aufstellen müssten, so bleibt abzuwarten ob es dann überhaupt zu weitreichenden Folgen kommt. Gerade diese Kontroverse zeigt die aktuelle Diskussion der Parteien über die Offenlegung von Nebentätigkeiten. Die Erstellung eines Verhaltenskodex ohne jegliche Sanktionen basiert jedoch nur auf Ethik und Moral. Gerade diese Grundwerte sind bei der Korruption, welche oft als Kavaliersdelikt gesehen wird, unterlaufen. Nur eine wechselseitige Ergänzung der Elemente, wie Verhaltensteuerung mit Verbot und Kontrolle sowie Sanktionen kann Korruption auf Dauer effizient reduzieren 138 . Auch dieser Gesichtspunkt ist von den Mitgliedsländern bei Verfassung der Konvention nicht hinreichend berücksichtigt worden. Werden die einzelnen Bereiche der Konvention jedoch kumulativ umgesetzt ( Schwerpunktsstaatsanwaltschaften, Transparenz der Legislative, Exekutive und Administrative sowie Stärkung der Zivilgesellschaften), so entsteht ein einheitliches Regelwerk, dass es ermöglicht die Korruption zu kontrollieren und einzudämmen.
Thesen IV.
1. Die UN-Konvention gegen Korruption ist ein untaugliches Instrument zur Korruptionsbekämpfung, da ihre Bestimmungen zu vage sind.
2. Der geringe Ratifikationsstand der UN-Konvention ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Industriestaaten nicht willens sind, eigene wirtschaftliche Vorteile einer effektiven Korruptionsbekämpfung zu opfern.
137 Peter Eigen, Macht und Gegenmacht? NGO’s und die Außenpolitik durch Unternehmen in Zeiten globaler
Öffnung, (URL: : http://www.h-quandt-stiftung.de/root/index.php?lang=de&page_id=841)
138 Nathalie Behnke, Korruption und Prävention-Ethik als Mittel der Korruptionsbekämpfung, (URL:
www.sgvw.ch/sektor/news/d/korruption.php)
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3. Die Ansätze der Weltbank, Korruption in Entwicklungsländern einzudämmen, können nur dann von nachhaltigem Erfolg gekrönt sein, wenn gleichzeitig Korruption durch multinationale Wirtschaftsunternehmen effektiv unterbunden wird.
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Arbeit zitieren:
Rechtsassessor Johanna Wysluch, 2005, Korruption auf internationaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung der UN-Konvention gegen Korruption und der Rolle der Weltbank, München, GRIN Verlag GmbH
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