Manuela Gottschalk
Wernitzer Weg 1, 14641 Zeestow
Die Auswirkungen der Osterweiterung auf die
Beschäftigung in der Europäischen Union am Beispiel
des deutschen Arbeitsmarktes
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage 1
2. Theoretische Betrachtung der Migration. 5
2.1. Identifizierung der Auslöser für eine mögliche Wanderungsbereitschaft
des Menschen 5
2.1.1. Push/Pull-Approach nach Lee. 6
2.1.2. Humankapitaltheorie nach Chiswick. 7
2.1.3. Beeinflussung der Migration durch Netzwerkeffekte 8
2.2. Theoretische Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt aus
sektoraler Sicht 8
3. Abschätzung des Migrationspotentials für Deutschland 11
3.1. Migration innerhalb der heutigen EU-15. 11
3.2. Modellfall Süderweiterung? 12
3.3. Schätzergebnisse 12
3.3.1. DIW 13
3.3.2. ifo 14
3.4. Auswirkungen der Migration auf den deutschen Arbeitsmarkt. 15
4. Beispiel Polen 16
5. Demographische Entwicklungen 18
6. Fazit 19
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Abzgl. abzüglich
Art. Artikel
BIP Bruttoinlandsprodukt
Bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
ca. circa
d.h. das heißt
DIHT Deutscher Industrie- und Handelstag
DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EU Europäische Union
ff. fortfolgende
h. M. herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Ifo Institut für Arbeitsforschung
Max. Maximum
Min. Minimum
Mio. Million/en
MOEL mittel- und osteuropäische Länder
MOE-Länder mittel- und osteuropäische Länder
p.a. per anno
S. Seite
III
Sog. Sogenannte/s
Tab. Tabelle
u.a. unter anderem
USA United States of America
Usw. und so weiter
Vgl., vgl. Vergleiche
Z.B., z.B. zum Beispiel
IV
1. Ausgangslage
Im Oktober 2002 einigten sich Bundeskanzler Schröder und der französische Staatspräsident Jaques Chirac über die zukünftige Gestaltung der Agrar-Zuschüsse an die Landwirte der EU und die zukünftige Beitragslast der einzelnen Länder. Ihre Einigung war Voraussetzung für den weiteren Fortgang des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union 1 und somit höchst dringlich, denn bereits auf dem Gipfeltreffen in Kopenhagen im Dezember 2002 soll die Abstimmung darüber erfolgen, wer neues Mitglied der EU wird.
Die nun anstehende Erweiterungsrunde, die die fünfte ihrer Art seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses in den fünfziger Jahren ist, unterscheidet sich nicht nur in Bezug auf die Qualität, sondern gerade auch im Hinblick auf die Quantität von früheren Beitritten. 2 13 Kandidatenländer bemühen sich schon seit längerer Zeit, die hohen Aufnahmekriterien zu erfüllen, diese sind Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, Zypern, Malta, Bulgarien und die Türkei. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme erfolgt dabei nach dem Regatta-Prinzip: wer bis Ende 2002 das umfangreiche, komplizierte Regelwerk der EU umgesetzt hat, soll beitreten dürfen. 3 Nach dem bisherigen Stand der Entwicklung werden es voraussichtlich 10 Länder schaffen.
Die Vorteile der Erweiterung für Europa liegen in der dann vorhandenen Einwohnerzahl von 500 Millionen Bürgern, dadurch erhält die Stimme Europas mehr Einfluss in der Welt. Auch ist so eine bessere Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltverschmutzung und organisierte Kriminalität möglich. Unternehmen stände die Erschließung neuer Märkte und besserer Zugang zu Rohstoffen bevor. Die Vorteile eines Beitritts zur EU für die mittel- und osteuropäischen Länder wären demokratische und soziale Stabilität und größerer Wohlstand. 4
1 Vgl. Handelsblatt (2002).
2 Vgl. Quaisser (1999), S. 2. 3 Vgl. DIHT (2000), S. 12. 4 Vgl. AGENDA 2000 (2000), S. 18.
1
Die Bezeichnung „Osterweiterung“ bekam diese Erweiterungsrunde, weil sich überwiegend Länder Mittel- und Osteuropas als Kandidatenländer beworben haben. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems Ende der achtziger Jahre haben sich diese Länder verstärkt dem Westen zugewandt. Mit der nun beantragten Aufnahme in die Europäische Union versprechen sie sich nicht nur eine Beschleunigung ihrer Transformationsprozesse von den verkrusteten Strukturen der Planwirtschaft hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft und damit zu mehr Wohlstand, sondern auch einen stärkeren Schutz vor dem östlichen Nachbarn Russland, der in seiner Größe und Unberechenbarkeit eine potentielle Gefahrenquelle gerade für die Anrainerstaaten darstellt.
Die gesetzliche Grundlage für eine Neuaufnahme von Mitgliedern findet sich in der EGV. Danach kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze des Art. 6 Abs. 1 EGV achtet, d.h. Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit, Mitglied der Europäischen Union werden, wobei ein Beitritt nur zur Union als Ganzes möglich ist. Die Beitrittsregelungen sollen die Überwindung der Teilung des europäischen Kontinents und die Wahrung von Frieden und Freiheit in Europa durch Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte unterstützen. Aus diesen Zielen folgen jedoch unmittelbar auch die Beschränkungen einer Zugehörigkeit zur Europäischen Union. So muß ein potentieller Kandidat zumindest geographisch dem europäischen Kontinent angehören (aus diesem Grund wurde der z.B. der Aufnahmeantrag Marokkos abgelehnt) und sich zur Wahrung der grundlegenden Identität und Finalität der Gemeinschaft verpflichten. 5 Es gibt allerdings keinen Anspruch auf die Mitgliedschaft, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die „Alt-Mitglieder“ können über eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit neuen Mitgliedern nur einstimmig beschließen.
Da sich der Charakter Europas mit einer zusätzlichen Aufnahme von Staaten zwangsläufig verändert, stellt sich die Frage nach der geeigneten Größe bzw. der optimalen Anzahl der Mitgliedstaaten für die Europäische Union. Dazu ein Blick auf die bisherigen Erweiterungsrunden: Die Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande, die sich 1958 zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammenschlossen, nahmen 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland auf. Ihnen folgten 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien sowie
5 Vgl. DIHT (2000), S. 17.
2
1995 Finnland, Österreich und Schweden. Jede Erweiterungsrunde war mit unterschiedlichen Problemen verhaftet, denen sich sowohl Alt-Mitglieder als auch Anwärter-Länder stellen mussten, sei es, dass es um die finanzielle Ausgestaltung oder um die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Beitrittsrunde ging. Auch für die Osterweiterung zeichneten sich früh Probleme ab. Diese betreffen zum einen die institutionellen und strukturellen Reformen, denen sich die EU selbst unterziehen muss, bevor sie in der Lage ist, neue Kandidaten aufzunehmen. 6 Zum anderen gestalten sich die Verhandlungen mit den Kandidatenländern schwierig, was die Umsetzung und Gewährung der geltenden EU-Rechts, z.B. die vollständige oder beschränkte Gewährung der Freizügigkeit oder Finanzierungslösungen, betrifft.
Die für die Aufnahme neuer Mitglieder geltenden Rechtsvorschriften finden sich im Katalog der Kopenhagener Kriterien. Danach gilt als Kernvoraussetzung für eine mögliche Aufnahme die politische Stabilität der beitrittswilligen Länder, damit die Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, der Schutz der Menschenrechte und die Achtung und der Schutz von Minderheiten garantiert ist. Weiter müssen die Ländern bereits eine funktionstüchtige Marktwirtschaft installiert haben, um ein Zusammenwirken der Unternehmen innerhalb der Union zu ermöglichen, das „Weißbuch“ umsetzen, welches das zukünftige geltende Recht enthält und zuletzt müssen sich die Kandidaten zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes („Acquis Communautaire“) in seiner Gesamtheit verpflichten, d.h. die Länder müssen sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen. 7 Die Gemeinschaft verpflichtet sich dagegen, die Beitrittskandidaten bei der Schaffung der Voraussetzungen personell und finanziell durch die Einrichtung von Beratungspatenschaften zu unterstützen.
Eine Analyse des gegenwärtigen Standes der Umsetzung der Kopenhagener Kriterien lässt erkennen, dass alle Beitrittskandidaten außer der Türkei die politischen Kriterien erfüllen. 8 (Nicht zuletzt aus diesem Grund haben sich die bisherigen Mitglieder noch nicht darauf verständigen können, der Türkei ein Datum für den Beginn möglicher Beitrittsverhandlungen zu nennen. Als zu groß werden die Unterschiede hinsichtlich
6 Vgl. DIHT (2000), S. 14.
7 Vgl. DIHT (2000), S. 21. 8 Vgl. DIHT (2000), S. 73.
3
Arbeit zitieren:
Manuela Gottschalk, 2002, Die Auswirkungen der Osterweiterung auf die Beschäftigung in der Europäischen Union am Beispiel des deutschen Arbeitsmarktes, München, GRIN Verlag GmbH
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