Serbozid, 1941-1945 - Über den Dritten Europäischen Völkermord im 20. Jahrhundert


Essay, 2006

32 Seiten


Leseprobe


Serbozid, 1941-1945

Über den Dritten Europäischen Völkermord im 20. Jahrhundert*)

Dr. Richard Albrecht

Übersicht

I. Tätersichten, genozidale Zusammenhänge: Anstatt einer Einleitung; II. Der kroatische Ustascha-Staat 1941-1945, Staatshandeln: Erste Annäherung ans genozidale Syndrom; III. Deutscher Blitzsieg, Wehrmachtsbefehle: Wie der Herr, so´s Gescherr; IV. „Riesige Taufkirche, zugleich gigantisches Schlachthaus“: kroato-katholischer Faschismus; V. Serbozid als dritter europäischer Völkermord im 20. Jahrhundert: comparatistische Aspekte; VI. Literatur; VII. Autor

Serbocide, 1941-45

On the Third Murder of a People within Europe in the 20th Century

In his scholarly essay the author, an experienced social psychologist and political scientist, argues that and why mass killing during World War II as planned and organized by the political leadership of “Satellite Croatia” (1941-1945) which started in summer 1941 was not only mass slaughter at hardcore-level of cruelty but was, in fact, and strictu sensu, another genocide with about one million victims within nearly four years. What might appear, at the first glance, as Balkan atrocities, or just a balkanized massacre, was the murder of that part of the Serbs as a people living, in 1941, as citizen in the newly created Croatian state (about 1,5 million humans at all belonged to that ethnic, religious, and cultural minority). Remembering the very historical context of that specific genocidal syndrome, above all (i) German military occupation of the Balkan and the crimes committed by these armed forces, (ii) specific genocidal actions run by SS and Wehrmacht against Balkan jews, and the Gypsy, and (iii) the graphic, and active, support the fascist powers Germany, and Italy, gave to the Croatian Ustase movement - the Croatian genocidal elite figures lead by a fanatic race ideology with “the Serb” as the deadly enemy caught their chance and overtook not only the state power but realized the very opportunity and deprived, persecuted, and murdered the bulk of the members of the Serbian people living within that newly established Croatian state - all of what happened under the eyes of the Third Reich as the most relevant protective power the Ustase state has got. In the end about 100.000 Serbs fled outside the country, 250.000 were forced to become members of the Roman catholic church, and 750.000 were killed within the country. - It is true that this genocide within 20th century is, until now, under-documented whenever compared with Holocaust and Armenocide. Moreover, there do exist a lot of still unsolved problems to be discussed by further scholarly work, e.g. the role of the religious ideologies and the catholic church, priest, clergyman, and the meaning of often barbarian forms of killing humans with streams of blood like butchery in a slaughterhouse whenever killing the slaughter cattle. Nevertheless there is no doubt about the facts (although daisy bones and true believers like Ustase ideologists deny). Finally, from a comparative perspective, any genocidal scholar cannot overlook the common features according to Armenocide and Holocaust: first of all the vital role of the Croatian Ustase state (NDH) itself as well as the very application of a destructive racial ideology named “the objective enemy” (Hannah Arendt) leading to this third European genocide within 20th century under Balkan circumstances, started, and undertaken, at the same time of the Holocaust, expressing the equal fascist, racial, annihilating, destructive, and deadly mentality of the genocidalists.

Tätersichten, genozidale Zusamenhänge

Anstatt einer Einleitung

Im Vorwort seiner Grundlagenstudie zum rassistisch bestimmten Völkermord vor allem von Juden, aber auch von Serben und „Zigeuner“ genannten Romaangehörigen zitiert Edmund Paris den osmanischen Despoten Abdul Hamid II (1876-1909) mit dem später jungtürkisch-konsequent umgesetzten Grundsatz:

„The way to get rid of the Armenian question is to get rid of the Armenians“ [The Nation, 14th January, 1897]

Der Autor stellt damit, ähnlich wie vor ihm ein zeitgenössischer Beobachter, der 1935 im damaligen Palästina von den nationalsozialistischen Rassegesetzen erfuhr, einen historischen Zusammenhang zum ersten Völkermord im/des 20. Jahrhundert/s her (Paris 1962, 3; Gilbert 1986, 48/49). Es ist dies eine höchstbemerkenswerte Strukturauffälligkeit, die sich, soweit ich weiß, erstmalig im sozialistischen Manifest der Ersten Internationalen Sozialistischen Konferenz zu Zimmerwald (5.-8. September 1915) während des Ersten Weltkriegs als Kritik kolonial-imperialistischer Großmachtpolitik findet:

„Wirtschaftlich rückständige oder politisch schwache Nationen fallen dabei der Unterjochung durch die Großmächte anheim, die in diesem Kriege versuchen, die Weltkarte ihren Ausbeutungsinteressen entsprechend mit Blut und Eisen neu zu gestalten. So droht ganzen Völkern und Ländern, wie Belgien, Polen, den Balkanstaaten, Armenien, das Geschick, als Beutestücke im Spiel der Kompensationen, ganz oder in Teile zerrissen, annektiert zu werden.“ (Balabanoff 1926, 324)

Ein – genauer: das balkanisch-konkrete – Ergebnis dieser Anlaß, Ursache und Folgen des Ersten Weltkriegs bestimmenden imperialistischen Machtpolitik waren Völkermorde. Der bekannteste und bestdokumentierte ist der meist Holocaust, gelegentlich auch Shoah und seltenst auch Judeozid, genannte Völkermord an europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs. Diesen Genozid hat einer seiner effizientesten und verbrecherischsten Organisatoren, SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, als Täter später kommentiert – wobei diese Aussage auch zutrifft auf das, was kroatische Ustascha-Faschisten in ihrem Satellitenstaat 1941-1945 fertigbrachten: nämlich in kurzer Zeit so viel als möglich advers-fremdrassig oder religiös-feindlich definierte Menschen(gruppen) als Staatsmacht strategisch planvoll und instrumentell grausam zu ermorden, wobei es speziell beim Serbozid genannten Völkermord an Serben im Ustascha-Staat 1941-1945 um Vernichtungspolitik gegen eine Gesamtheit von etwa anderthalb Millionen im damaligen kroatischen NDH-Staat lebende Menschen ging.

„Ich werde freudig in die Grube springen, denn das Bewußtsein, fünf Millionen Juden auf dem Gewissen zu haben, verleiht mir ein Gefühl großer Zufriedenheit“ (Arendt 1986: Eichmann, 75)1

Einer der Stellvertreter des Ustascha-Führers, Poglavnik und Staatspräsidenten Dr. Ante Pavelic, Dr. Victor Gutic, betonte 1941:

„Entweder wir werden siegen und diese verfluchten Serben sind für immer vernichtet, oder sollte es unglücklicherweise wieder passieren, daß Jugoslawien entsteht, haben wir zumindest die Statistik zum kroatischen Nutzen berichtigt.“ (zitiert nach Umeljic 1994, 93)

Dies ist zugleich ein möglicher Zugang zu ersten Besonderheit des hier Serbozid genannten Völkermords auf dem Balkan während des Zweiten Weltkriegs mit seinen etwa dreiviertel Millionen ermordeten und etwa 250.000 zwangskatholisierten sowie etwa 100.000 geflüchteten Serb(inn)en.

Beide Zitate verweisen auf die bio-politische Komponente, die schon in Lemkins (1944) Genozidkonzept aufscheint und bedeutet: selbst wenn der Krieg verloren wird, existiert aus Tätersicht wenigstens der Teil der massenhaft ermordeten Fremdgruppe nicht mehr. Auffällig weiter eine zweite serbozidale Besonderheit: der geplante Völkermord (im damaligen Separatstaat Ustascha-Kroatien) wird von Anfang an öffentlich von Sprechern der Völkermordelite im Mai/Juni 1941 angekündigt im doppelten Bewußtsein, daß diese Vernichtungshandlungen als Mordaktionen einmal kleriko-katholisch gerechtfertigt werden und zum anderen auch, wenngleich im kleineren Rahmen, der politischen Linie der nationalsozialistisch-faschistische Schutzmacht im großen Rahmen entsprechen: den Balkan juden/zigeunerfrei zu machen. Hier könnte eine (religiös begründete) subjektive Falschwahrnehmung und pathologische Wahnvorstellung unterliegen, die rational-sinnhaften Zugang zur besonders rabiaten Verachtung serbischer Opfer als Nicht-Mehr-Menschen und damit auch zur besonderen Völkermord-Brutalität ermöglicht. Drittens fällt die von Anfang an im genozidalen Handlungsablauf vorhandene generelle Publizität der Vernichtungshandlungen und ihrer Ankündigungen, bis hin zum öffentlichen Prahlen von Tätern, auf – eine empirische Dimension, die im Vergleich mit den beiden historischen Völkermorden, dem historisch vorgehenden Armenozid und dem geschichtlich gleichzeitigen Holocaust, geheimgesellschaftliche Konspirativität des Handelns nachrangig und nicht als genozidales Konstitutionselement erscheinen läßt: ustascha-faschistische Täter verzichteten - wenigstens teilweise - auf Geheimhaltung und Tarnung...

Diese ersten Hinweise sollen unter völkermordvergleichendem Gesichtspunkt der Gemeinsamkeiten („common features“) jedes Völkermord(en)s im 20. Jahrhundert abschließend wieder aufgenommen werden.

Der kroatische Ustascha-Staat 1941-1945, Staatshandeln:

Erste Annäherung ans genozidales Syndrom

Folgt man der deutschsprachigen wissenschaftlichen Dokumentation (Hory/Broszat 1964), dann war der vier Jahre lang von 1941-1945 während des Zweiten Weltkrieges realexistierende Satellitenstaat Kroatien als „kroatischer Ustascha-Staat“ mit dem Rechtsanwalt Ante Pavelic aus Zabreb [Agram] an der Spitze das erste unabhängige staatliche Gebilde der Kroaten (Hrvati, wörtlich: Bewohner des Gebirges) überhaupt2. Seit dem 12. Jahrhundert gehörte Kroatien in Personalunion zu Ungarn. Im 16. Jahrhundert kam der nordwestliche Teil zum Habsburger, das übrige Kroatien fiel an das Osmanische Reich. 1867 wurde Kroatien zwischen den beiden Teilen des Habsburgerreiches, Österreich und Ungarn, aufgeteilt; 1878 kamen auch die bis dahin von den Osmanen beherrschten Teile Kroatiens und Bosnien-Herzegowina unter habsburgische Herrschaft. Die zwischen Ungarn und der Adriaküste siedelnde, vorwiegend römisch-katholische, südslawische Volksgruppe oder Ethnie in Kroatien-Slavonien [Hrvatska i Slavonija] gehörte im 19. Jahrhundert über die ungarische Krone von 1814 bis 1918 zur habsburgischen Donaumonarchie. Nach dem Ersten Weltkrieg mit der militärischen Niederlage der Mittelmächte wollte sich Kroatien aus dem Verband der österreichisch-ungarischen Monarchie lösen. Italienische Truppen besetzten kroatische Gebiete der entlang der adriatischen Ostküste. Ende November 1918 beschloß der Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben die sofortige Vereinigung Kroatiens mit dem Königreich Serbien. Daraus entstand das monarchistisch-zentralistische Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen mit Kroaten als Minderheits- und Serben als Mehrheitsbevölkerung/en. 1929 löste der militärdiktatorisch regierende König Aleksandar I. das Parlament auf und benannte den Staat in Königreich Jugoslawien um. Die weitere Entwicklung ist im „Handbuch des Rechtsextremismus“ so zutreffend wie anschaulich beschrieben worden (Chatwin 2004):

„Am 6. Januar 1929 suspendierte Alexander I. die Verfassung, löste alle politischen Parteien auf und installierte eine Königsdiktatur. Mehrere Mitglieder der HSP ["Hrvatska Stranka Prava", nationalkroatische Partei des Rechts, gegründet 1861],die kurz zuvor Pavelic zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hatte, wurden verhaftet. Drei Wochen danach floh Pavelic nach Österreich. Mit Pavelic verließen weitere kroatische Nationalisten das Land [...].

Alexander I. [ließ] Ante Pavelic in Abwesenheit zum Tode verurteilen [...]

Als die zunächst obskur wirkenden Kroaten sich als ernst zu nehmende Bewegung zu erweisen schienen, lud die italienische Regierung Pavelic 1932 ein, in einer von ihr zur Verfügung gestellten Villa zu wohnen. Mit finanzieller und logistischer Unterstützung durch Mussolini und durch Ungarn verübte die Ustascha in den 1930er Jahren zahlreiche terroristische Anschläge. Sprengstoff und Waffen lieferte der "Duce". In Italien hatte die neue Bewegung auch ihr erstes paramilitärisches Training erhalten. An den Terroranschlägen waren Branimir "Branko" Jelic und Andrija Artukovic beteiligt, die einige Jahre später im "Unabhängigen Staat Kroatien" Führungspositionen einnehmen sollten. VMRO-Leute bildeten in dem ungarischen Trainingslager in Janka Puszta, einem Trainingslager der faschistischen "Pfeilkreuzler", nicht nur ihre eigenen Untergrundkämpfer aus, sondern auch Ustaschi.

1933 wurde mit einer Invasion an der Adriaküste ein Staatsstreich in Jugoslawien versucht, der von Italien mit Waffen und Schiffen unterstützt wurde. Dieser Versuch wurde jedoch ebenso wie ein Ustascha-Aufstand im Lika-Gebirge (Dalmatien) niedergeschlagen. Im Jahr darauf plante und organisierte Pavelic das Attentat in Marseille, mit dem der jugoslawische König Alexander und der französische Außenminister Louis Barthou ermordet wurden. Als Mörder wurde Ivan "Vancia" Mihailov von der VMRO angeheuert. Obwohl in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt, blieben beide in Italien unbehelligt.

Unter schwerem Druck seitens des Dritten Reichs trat die jugoslawische Regierung am 25.3.1941 dem Dreimächtepakt (Deutschland, Italien, Japan) bei. Das jugoslawische Militär wollte diese Allianz nicht hinnehmen, wagte einen Putsch und stürzte die Regierung. Dieser Staatsstreich stellte für die Führung des Dritten Reichs eine empfindliche Störung ihrer bereits vorbereiteten Pläne zum Überfall auf die Sowjetunion dar; ein neutrales oder oppositionelles Jugoslawien wäre eine offene Flanke beim Ostfeldzug gewesen. Am 27.3.1941 beschloss Hitler, Jugoslawien "militärisch und als Staatsgebilde" zu zerschlagen. Noch am Abend wurde die "Weisung Nr. 25" für einen Blitzfeldzug gegen Jugoslawien in Verbindung mit dem Angriff auf Griechenland ("Unternehmen Marita") unterzeichnet; damit begann der "Balkanfeldzug".

Der im Rahmen des deutschen Balkanfeldzugs geführte "Blitzkrieg" gegen Jugoslawien begann am 6.4.1941 mit der massiven und für die Zivilbevölkerung verlustreichen Bombardierung Belgrads, das über keine Luftabwehr verfügte und zuvor zur "offenen Stadt" erklärt worden war. Unterstützt von ungarischen Truppen, stießen 15 deutsche Divisionen mit starken Panzerverbänden von der Steiermark und Kärnten sowie von den Dreimächtepakt-Staaten Ungarn, Rumänien und Bulgarien aus vor. Unterstützung erhielten die deutschen Truppen auch von faschistischen Ustascha-Verbänden, die die Wehrmacht als Befreier Kroatiens aus dem jugoslawischen Vielvölkerstaat begrüßten. Bei mehrere Tage andauernden Bombenangriffen zerstörte die deutsche Luftwaffe die serbische Hauptstadt Belgrad systematisch; 2.200 bis 4.000 Einwohner kamen dabei ums Leben. Hitler betrachtete die Stadt als "Verschwörerzentrum".

Ustascha-Führer Slavko Kvaternik rief am 10. April in Agram, dem heutigen Zagreb, im Namen des noch im italienischen Exil weilenden Ante Pavelic den "Unabhängigen Staat Kroatien" (USK, serbokroatische Abkürzung: NDH) mit Pavelic als "Poglavnik" (Führer) aus. Einen Tag danach erging der Auftrag, ein eigenes kroatisches Militär zu formen, die "Hrvatsko Domobranstvo" (Kroatische Abwehr). Hinzu kam die Freiwilligentruppe "Ustashka Vojnica", die die Waffen-SS zum Vorbild hatte. Slavko Kvaternik wurde zum Oberbefehlshaber der künftigen kroatischen Streitkräfte ernannt.

Die jugoslawische Armee kapitulierte am 17. April. Rund 344.000 Soldaten gerieten in deutsche Kriegsgefangenschaft. Der deutschfreundliche König Paul und die Regierung gingen in die Emigration, das Land wurde in Besatzungszonen und annektierte Gebiete aufgeteilt. Slowenien wurde zwischen Deutschland und Italien aufgeteilt, der größere Teil Dalmatiens, Montenegro, der größte Teil des Kosovo, West-Makedonien und der Sandjak kamen unter italienische Kontrolle. Bulgarien annektierte den größten Teil Makedoniens, das südöstliche Serbien und einen Teil des Kosovo. Batschka, Baranja und Medjimurje wurden Ungarn angeschlossen. "Rest-Serbien" und Banat kamen unter deutsche Militärverwaltung.

Das faschistische Kroatien stand politisch, wirtschaftlich und militärisch völlig unter dem Einfluss Deutschlands. Der Satellitenstaat schickte Soldaten an die Ostfront, erlaubte die Rekrutierung zur SS und "exportierte" Arbeitskräfte, Rohstoffe und Nahrungsmittel ins Deutsche Reich. Die Ustascha-Kroaten kämpften an der Seite Deutschlands gegen die serbischen Truppen und errichteten ein Terrorregime nach nationalsozialistischem Vorbild. Gestützt vom Dritten Reich hielt sich die Ustascha an der Macht. Ihre Herrschaftsinstrumente waren Rassengesetze, Staatsterror und Konzentrationslager für Serben, Juden, Roma und alle Gegner des Regimes; Massenerschießungen, Plünderungen und der Raub von Eigentum waren gängige Methoden. Nur Deutschland, Italien, die Slowakei, Bulgarien und Japan erkannten dieses Staatsgebilde diplomatisch an.

Bereits zwei Tage nach der Installation des "Unabhängigen Staat Kroatien" erließ das neue Regime ein Rassengesetz "Zum Schutz der arischen Rasse und Ehre des kroatischen Volkes", das am 30. April in Kraft trat. In dem Gesetz war die Herstellung einer "rassereinen" Nation durch ethnische Säuberungen fixiert, Juden und Roma müssten ohne Verzögerung "vernichtet" werden. Serben wurde das Tragen eines Armbandes mit dem Buchstaben "P" (Pravoslav, oder christlich-orthodox) auferlegt, Juden werden zum Tragen eines Armbandes mit dem Buchstaben "Z" (zidov, Jude) gezwungen. Die "Endlösung" wurde nach nationalsozialistischem Vorbild vorbereitet.

Die Vertreibung der Serben begann am 2. Juni 1941. 3.000 Serben aus der Region Slawonien und Srem wurden unter dem Kommando von Ustascha-Offizieren über den Drina-Fluss nach Serbien deportiert. Pavelic stimmte das Vorgehen gegen die Serben am 6. Juni 1941 auf dem Berghof mit Hitler ab. Gegenstand der Besprechungen mit Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop war vor allem die Festlegung der Grenze zwischen Kroatien und dem "altserbischen Gebiet".

Die Vernichtungspolitik wurde aktiv vom Dritten Reich unterstützt, wobei sich das Augenmerk der Nationalsozialisten vor allem auf die Ausrottung der jüdischen Bevölkerung richtete. Felix Benzler, Reichsbevollmächtigter des Auswärtigen Amtes (AA) für Serbien, und Edmund Veesenmayer, Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amtes in Jugoslawien und der Slowakei, telegraphierten am 10. September 1941 gemeinsam nach Berlin:

"Rasche und drakonische Erledigung serbischer Judenfrage ist dringendstes und zweckmäßigstes Gebot." [...]

Wenige Tage später sandte Benzler erneut ein Telegramm nach Berlin. Darin heißt es, "die sofortige Lösung der Judenfrage" sei "die wichtigste Aufgabe und zugleich die Voraussetzung für die Inangriffnahme der Beseitigung von Freimaurern und der feindlichen Intelligenz."

Die "Lösung der Judenfrage" wurde vom kroatischen Vasallenstaat unverzüglich in die Tat umgesetzt. Innenminister Andrija Artukovic, den man auch den „jugoslawischen Himmler" nannte, machte dies zu seiner wichtigsten Aufgabe. In einer Rede im Februar 1942 sagte er:

"Das kroatische Volk kann nicht anders handeln, als seine Nation von solch vergifteten und gefährlichen Kreaturen und gefräßigen Parasiten zu säubern: Den Juden, Kommunisten und Freimaurern." (Narodne Novine, 26.2.42)

Wenige Tage nach dem Einmarsch der Wehrmacht begannen die Massenmorde an Serben, Juden, Roma und Regimegegnern. Beim Einmarsch nach Sarajewo steckten deutsche Soldaten zusammen mit Kollaborateuren die jüdische Hauptsynagoge in Brand, nachdem sie diese vorher gründlich geplündert hatten. Tage zuvor kam es in einer "spontanen" Aktion der Ustascha zu Massentötungen an Juden. Am 12. April griffen Ustascha-Leute wahllos zwölf Juden auf der Straße auf und erschossen sie in Vraca. In den folgenden Wochen wurden tausende von Juden von der Sicherheitspolizei verhaftet und entweder erschossen oder in Konzentrationslager verbracht. Die Ustascha-Leute der "Schwarzen Legion" (Crna Legija) unter der Führung von Rafael Boban taten sich bei den "ethnischen Säuberungen" und Plünderungen mit einer solchen Grausamkeit hervor, dass selbst Wehrmachtsangehörige sich erschüttert zeigten. Adolf Hitler reagierte auf derartige Berichte ungehalten und gab in einer schriftlichen Anweisung den kroatischen Mörderbanden freie Hand.

Die meisten der etwa 35-45.000 kroatischen Juden wurden im Frühjahr und Sommer 1941 verhaftet. Es entstand ein Netz von Konzentrationslagern. Für die Einrichtung, Kontrolle und Verwaltung der 26 Ustascha-Todeslager war die III. Abteilung der Ustascha-Aufsichtsbehörde (Ustaška Nadzorna Sluzba) zuständig. Das größte Lager war Jasenovac im Westslawonien, wo mit der Ustascha sympathisierende Franziskanermönche die Gefangenen brutal quälten und töteten.

Der Entwurf für dieses Konzentrationslager stammte von Vjekoslav (Maks) Luburic, der die Pläne eigenhändig gezeichnet hatte. Er wurde der erste Kommandant des Konzentrationslagers Jasenovac, wo er sich durch besonders sadistische Taten hervortat; danach war er Oberbefehlshaber für alle Konzentrationslager des "Unabhängigen Staat Kroatien". Seine Halbschwester Nada Tanic-Luburic erhielt das Oberkommando über das Frauenkonzentrationslager Nova Gradiska. Sie heiratete später den von Luburic geförderten Dinko Sakic, der schließlich ebenfalls Kommandant in Jasenovac wurde.

Die Opfer wurden nicht wie in den deutschen Todeslagern mit Giftgas ermordet, sondern bevorzugt gefoltert, erhängt, brutal erschlagen und erstochen. Zum Einsatz kamen Messer, Äxte, Eisenketten. In vielen Fällen wurden die Opfer auch bei lebendigem Leib verbrannt. In das Nebenlager Stara Gradiska wurden Frauen und Kinder verbracht. Nach Zeugenaussagen wurden ab Februar 1942 Krematorien in Betrieb genommen, um die Leichen zu verbrennen. Nach einer Untersuchung von Slavko und Ivo Goldstein ist die Zahl der Opfer im Konzentrationslager Jasenovac mit etwa 85.000 zu beziffern. Die Studie nennt 30.000 Serben, 15.000 Juden, 20.000 Roma und 20.000 kroatische Oppositionelle, die in Jasenovac durch Mord, Krankheit, Erschöpfung oder Hunger zu Tode kamen. Nach Schätzungen des Simon Wiesenthal Center ist die Ustascha insgesamt für den Mord von 30.000 Juden (75 Prozent der Vorkriegsbevölkerung), 29.000 Roma (97 Prozent) und 600.000 Serben (etwa ein Drittel) auf dem gesamten Territorium des "unabhängigen" Kroatiens verantwortlich.

Einzigartig ist die Rolle der kroatischen katholischen Kirche bei diesen Verbrechen. Kirchenobere wie der 1998 von Papst Johannes Paul II. selig gesprochene Erzbischof von Zagreb, Alojzije Stepinac, und Erzbischof Ivan Saric begrüßten die Bildung des faschistischen Staatsgebildes. Der Vatikan billigte und unterstützte die Zwangskonversionen, mit denen die Ustascha Tausende othodoxer Serben zum Katholizismus "bekehrte". Zahlreiche Angehörige des Franziskaner-Ordens schlossen sich Ustascha-Einheiten an oder waren in den Konzentrationslagern unmittelbar an den Massenmorden beteiligt. Ein Priester namens Mate Mugos schrieb in einem Aufruf an seine Kollegen: "Bis jetzt haben wir dem katholischen Glauben nur mit Gebetbuch und Kreuz gedient. Die Zeit ist gekommen, dies mit Gewehr und Pistole zu tun." [...]

Beim Zusammenbruch des "Unabhängigen Staates Kroatien" durch das unaufhaltsame Vorrücken der sowjetischen Armee im April 1945 gelang fast der gesamten Ustascha-Führungsriege die Flucht. Ante Pavelic floh am 15. Mai 1945 mit einer 40-köpfigen Eskorte in Richtung österreichische Grenze. [...] Die Leitung des Fluchtunternehmens wurde Dinko Sakic anvertraut, der zuvor auf Anordnung von Pavelic die Spuren des Konzentrationslagers Jasenovac beseitigt hatte [...] Während die Flüchtigen auf den Listen der meistgesuchten Kriegsverbrecher standen, wurden bis etwa 1947 mit Wissen und Unterstützung des amerikanischen und britischen Auslandsgeheimdienstes Terroranschläge und Sabotageakte auf jugoslawische Zivil- und Militäreinrichtungen verübt [...]“

Deutscher Blitzsieg, Wehrmachtsbefehle

Wie der Herr, so´s Gescherr

Auch wenn die genozidale Politik gegen Juden, Serben und Roma von einem kroatischen Ustascha als „Ustascha-Terror“ unter Führung des NDH-Staatspräsidenten Ante Pavelic als „kriminellem Subjekt“ durchgeführt wurde (so der im Generalstang 1941-1945 in Zagreb tätige Militärdiplomat Edmund Glaisse-Horstenau später als Zeuge am 12. Juni 1946 im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß: IMT XVI/128) – so war diese Völkermordpolitik weder voraussetzungslos noch beliebig und entsprach auch nicht nur der allgemein-sittlichen Kriegsverrohung mit herabgesetzer Tötungshemmschwelle (Magnus Hirschfeld), sondern hatte neben den angesprochenen allgemeinen politischen Rahmenbedingungen, die „Satellite Croatia“ und damit der faschistischen Ustascha(führung) ihre Handlungsweisen erst ermöglichten (im Sinne von „oppurtunity structures“), auch konkrete Besonderheiten. Diese sind im Zusammenhang vor allem der ersten, von Hannes Heer als damaligem Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sozialforschung verantworteten, Wehrmachtsausstellung unterm Stichwort „Vernichtungskrieg“ veröffentlicht worden. Was schon Hannah Arendt in ihrem Eichmann-Prozeßbericht 1962 auffiel (Arendt 1986: Eichmann, 50/51), ist inzwischen als den Ustascha-Staat schützenden und seine Völkermordpolitik begünstigende militärische Vernichtungspolitik der deutschen Wehrmacht nachhaltig dokumentiert: Nicht nur, daß in Serbien „durch politische, wirtschaftliche und terroristische Präventivmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung“ schon „in der Phase vor dem Überfall auf die Sowjetunion eine Stabilisierung der Okkupation und eine Erneuerung des Wirtschaftslebens im Interesse der deutschen Kriegswirtschaft erreicht werden“ sollte (Manoschek 1995², 35):

„Um Ruhe und Ordnung zu garantieren, wurden Kriegsrecht, Kriegsdienstverpflichtung und Ausgangssperre verhängt und Kommunisten verhaftet: Deutsche Konzentrationslager wurden inspiziert, da nach deren Muster in Serbien ähnliche Lager errichtet werden sollten. Darüber hinaus -wurden von den deutschen Besatzern von Beginn an Geiselerschießungen durchgeführt. Die mit aller Brutalität vollzogene Tötung von Zivilisten hatte demonstrativen Charakter und verfolgte das Ziel, durch die abschreckende Wirkung jeden Widerstand gegen die Besatzer schon im Keim zu ersticken. Vo dem Beginn des bewaffneten Aufstandes erfolgten die Geiselerschießungen mittels eines arbeitsteiligen Verfahrens: Nach einem Anschlag von Partisanen oder Cetniks gegen militärische oder verwaltungstechnische Einrichtungen führten Wehrmachtseinheiten „Säuberungen“ im jeweiligen Gebiet durch. Dabei nahmen sie in der Regel alle Verdächtigen fest, wobei als. verdächtig alle Männer und Jugendlichen galten, die in der Umgebung aufgegriffen werden konnten. Die Truppe übergab die Gefangenen der serbischen Quisling-Polizei, die eine- gewisse Anzahl von ihnen unter der Aufsicht von Angehörigen der SS-Einsatzgruppe Belgrad oder eines ihrer Außenkommandos erschoß. Die Überlebenden wurden als Geiseln in die Gefangenenlager der Einsatzgruppe sowie der Feld- und Kreiskommandanturen eingeliefert. Bei der Verfolgung, Gefangennahme und Tötung von serbischen Zivilisten erfolgte bis Ende Juni 1941 zwischen der Art der politischen Gegner keine Differenzierung. Nur eine Bevölkerungsgruppe wurde von Beginn an gezielt und systematisch ausgesondert und verfolgt: die Juden.“

Vernichtungspolitik drücken auch zwei von „ganz oben“, nämlich von Wilhelm Keitel, als Chef des Oberkommandos der Wehrmacht ein fanatischer Kämpfer im „Kreuzzug gegen den jüdischen Bolschewismus“ (Manoschek 1995², 42), gedeckte Befehle des bevollmächtigten Kommandierenden General im militärisch besetzten Serbien, Franz Böhme, aus. Drei allgemeine Keitel-Befehle vom Juli, September und Oktober 1941 bildeten als Vorlage und Handlungsaufforderung den Rahmen für dann besonders in Serbien an Zivilisten wie beispielsweise 1941 in Kragujevac, Kraljevo und Valjevo (und später auch in Griechenland) exekutierte „Todesstrafen“ und verweisen damit auf Mitverantwortung, Mittäter- und Komplizenschaft von Wehrmachtssoldaten an Kriegs- und Menschheitsverbrechen.

Zunächst gab das OKW in einem Befehl an die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen am 23. Juli 1941 einen direkten Hinweis:

»Nicht in der Anforderung weiterer Sicherungskräfte, sondern in der Anwendung entsprechender drakonischer Maßnahmen müssen die Befehlshaber die Mittel finden, um ihre Sicherungsräume in Ordnung zu halten.« (IMT-Dokument 459-PS).

Sodann ordnete Keitel am 16. September 1941 an:

„Als Sühne für ein deutschen Soldatenleben muß [...] im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung noch erhöhen.“ (IMT-Dokument 389-PS; Manoschek 1995², 85).

Zur Begründung schrieb Keitel:

»Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt, und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann.«

Dieser Befehl galt für alle von der Wehrmacht besetzten Gebiete. Er ist nie aufgehoben worden. Folglich galt er bis zur Kapitulation und war „mit dafür verantwortlich, daß Keitel im Nürnberger Prozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.“ (Manoschek 1995², 85, Anmerkung 164)

Am 19. September 1941 schließlich unterzeichnete Keitel einen Befehl über die Unterdrückung von kommunistischen Aufstandsbewegungen in den besetzten Gebieten:

»Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht, gleichgültig wie die Umstände im einzelnen liegen mögen, muß auf kommunistische Ursprünge geschlossen werden. Um die Umtriebe im Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich die schärfsten Mittel anzuwenden, um die Autorität der Besatzungsmacht durchzusetzen und einem weiteren Umsichgreifen vorzubeugen. Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt, und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesem Falle im allgemeinen die Todesstrafe gelten.« (IMT–Dokument 389-PS)

Diesen Vorgaben folgte General Böhme und erließ am 4. Oktober 1941 „einen Befehl, der die Liquidierung der männlichen Juden und Zigeuner in Form von Massenexekutionen durch die Wehrmacht einleitete“ (Manoschek 1985², 84). Am 10. Oktober 1941 ging Böhme einen Schritt weiter, „übernahm die Initiative bei der Vernichtung der männlichen Juden in Serbien“ und schoß dabei als Kommandierender Wehrmachtsgeneral in Serbien in doppelter Hinsicht noch über Keitels Erschießungsorder hinaus. In Böhmes 6-Punkte-Befehl vom 10.10.1941 „mußten die zu tötenden Zivilisten weder in einem politischen noch in einem geographischen Zusammenhang mit dem Anlaßfall stehen. Böhme ging es offensichtlich um die kollektive Bestrafung aller männlichen Serben. Zusätzlich nahm Böhme von sich aus – ohne ausdrücklichen Befehl von oben – die Juden, unabhängig von ihrer politischen Zuordnung, als eigene ´Geiselgruppe´ auf.“ (Manoschek 1995², 85/86)

Damit ist der (militär)geschichtliche Rahmen für Völkermordaktionen auf dem Balkan während des Zweiten Weltkriegs ausreichend gekennzeichnet.

„Riesige Taufkirche, zugleich gigantisches Schlachthaus “

Kroato-katholischer Faschismus

Auch wenn die Autoren des Münchener Instituts für Zeitgeschichte erkennen, daß unterhalb der eben zitierten (militär)politischen Maßnahmen im Ustascha-Staat „Präventivmaßnahmen gegen ´unerwünschte Personen´“ wie KZ-Verschleppung/en (Hory/Broszat 1964, 89) exekutiert wurden und „die angestrebte Emanzipation der Kroaten letzten Endes auf der Beherrschung, Beraubung, Vertreibung oder Vernichtung der auch rechtlich im Ustascha-Staat nicht als Vollbürger anerkannten Serben“ beruhte (ebda., 177) – so bleiben sie in ihrer analytischen Aufarbeitung der destruktiven und genozidalen „Serbenverfolgung“ im kroatischen Ustascha-Staat (ebda., 93-106) doch recht vage. Nicht nur, daß ihr Schlußhinweis auf die kommunistische Befreiungsbewegungen begünstigende „chaotische Re-Balkanisierung“ (ebda., 179; ähnlich später Calic in: Weithmann [Hrg.] 1993, 108 ff., hier 125) nationalsozialistischen Sprachduktus reproduziert – auch ihre Deutung des soziopolitischen Charakters der Ustascha bleibt so vage wie unbegriffen. Schließlich bezeichnen Hory/Broszat unter Verweis auf Ernst Nolte „die kroatische Ustascha als nur präfaschistisch oder halbfaschistisch“ (ebda., 177).

Ernst Noltes comparatistische Faschismusstudien (1966) jedoch zeigen, daß dies nur „auf den ersten Blick“ so erscheinen kann und daß gerade „im kroatischen ´Ustascha-Staat´ das erste und einzige uneingeschränkt faschistische Gebilde auf dem Balkan ans Licht eines kurzen Tages trat.“ (Nolte 1971³, 200). Was nämlich zunächst als weiterer herkömmlicher „balkanischer“ Geheimbund galt – wurde, indem Ante Pavelik als Ustascha-Führer seine Machtchance nutzte und nachdem er „am 10. April 1941, aus Italien kommend, als ´Pogalavnik´ in Agram [Zagreb] die Macht übernommen hatte, von Anfang an den neuen Staat nach seinem Bilde formen [konnte], das von dem der SS nicht sehr verschieden war“, offen faschistisch: „Es gab in Kroatien keine ´nationale Revolution´, kein pathetisches Zusammengehen mit älteren politischen Kräften, sondern der Staat wurde von Anfang an als ´Ustascha-Staat´ konzipiert und aufgebaut. Bei allen Kundgebungen dominierte die dunkelgrüne Uniform der Bewegung [...] Schon im Sommer 1941 waren folgende Unterabteilungen organisiert: die Ustascha-Garde des Poglavnik, die Ustascha-Miliz (der SA bzw. SS entsprechende bewaffnete Verbände), der Ustascha-Aufsichtsdienst, dem auch die Konzentrationslager unterstanden und der eine Polizei, einen Nachrichtendienst und einen Schutzdienst umfaßte, sowie die Ustascha-Jugend und weibliche Gruppen. Staats- und Parteiämter waren bei offenkundigem Vorrang der Partei weitgehend verschmolzen, und damit erreichte der neue Staat schon in den ersten Monaten seiner Entstehung eine staatsparteiliche Totalität, wie sie sich in Italien und selbst in Deutschland erst nach Jahren herausgebildet hatte“ (ebda., 201/202)

Auch wenn Ernst Noltes vergleichender Faschismenansatz nicht auf eine genozidale oder Völkermordtypologie zielt, so arbeitet dieser Autor neben der schon in der zitierten Metaper vom „Licht eines kurzen Tages“ aufscheinenden aktionistisch beschleunigten wie historisch geschrumpften Zeitdimension des „bloßen Parteistaats der Ustascha“ (Nolte 1963, 297) „ein weiteres Unterscheidungsmerkmal“ heraus: Es ist dies das „enge Verhältnis zum Katholizismus, das u.a. in der führenden Mitarbeit von Mönchen und anderen geistlichen zum Vorschein kam“ (Nolte 1971³, 202; auch Dedijer 1993; Goldhagen 2002).

Zusammengeschaut bezeichnet Ernst Nolte das Ustascha-Kroatien während des Zweiten Weltkriegs 1941-1945 „nur unter großen Kautelen als katholischen Faschismus“ (den er, strictu sensu, als contradictio in adiecto, also Widerspruch in sich, erachtet [Nolte 1971², 202]) und beschreibt diesen faschistischen Staat von Hitlers Gnaden als „riesige Taufkirche und zugleich gigantisches Schlachthaus. Ebenso gewaltsam, wenn auch nicht so perfekt wie die Judenfrage von Hitler, wurde die Serben- und Mohammedanerfrage von Pavelic ´gelöst´, und eine erbarmungslose Verfolgung der Juden bildete nur einen Teilaspekt. Hunderttausende von Menschen wurden gemordet, und wenn die Greueltaten nicht ausschließlichen auf der Seite der Ustascha zu finden waren, sondern zu einem guten Teil auf das Konto der gegnerischen serbischen Cetniks zu verbuchen sind, so ging die ursprüngliche Initiative doch zweifellos von der Ustascha aus. So verspielten die Kroaten, was an historischem Recht auf ihrer Seite war [...] Das Ideal des homogenen, an der Größe der Vergangenheit orientierten Nationalstaates führte sich selbst ad absurdum, wie es sich im weiteren Rahmen am deutschen Experiment ad absurdum führte.“ (Nolte 1971³, 202/203)3.

Hier und in Kenntnis der wesentlichen historiographischen und Forschungsliteratur bis Anfang der 1990er Jahre schließt Vladimir Umeljic´ erweiterte Buchfassung (1994) seiner Frankfurter Dissertation (1992) speziell zum Völkermord an Serben während des Zweiten Weltkriegs und unter Schirmherrschaft der deutschen Militärbesatzung an; wobei hier weniger die historisch-materiale Dokumentation (Umeljic 1994, 17-279) und schon gar nicht der damals aktuelle politische Anhang (ebda., 329-429)4 als vielmehr der genozidtheoretische ´Mittelteil´, die als Forschungsbericht angelegte universitätsöffentliche disputatio mit seinen genozid-theoretischen Argumenten, interessiert (ebda. 293-318).

Serbozid als dritter europäischer Völkermord im 20. Jahrhundert

Comparatistische Aspekte

Im Gegensatz zur Darstellung des Ustascha-Staats 1941-1945 von Hory/Broszat (1964) entwickelt Umeljic (1994), dessen Engagement als serbischer Intellektueller und Autor bis heute ungebrochen ist (Umeljic 2005: balkanische Variante der „Auschwitzlüge“5 ), in seiner zunächst angenommen Dissertation von 1992 in Form von (universitäts)öffentlichen Verteidigungsthesen auch einen überzeugenden begrifflichen Rahmen zum „dritten Genozid“ im Europa des 20. Jahrhunderts (Umeljic 1994, 293-318). Dabei greift der Autor einleitend und im Anschluß an Raphael Lemkin (1944) juristische und historische Aspekte von Genozid und Völkermordpolitik auf, faßt im Mittelteil seine mit bisherigen Darstellungen compatiblen Forschungen unterm Zentralaspekt der Vernichtung der Serben im Ustascha-Staat seit Sommer 1941 zusammen und arbeitet im Ausblick als spezielle Aspekte Besonderheiten des Genozid genannten „kollektiven Verbrechens“ des kroatischen Ustascha-Staates als Tätersubjekt während des Zweiten Weltkriegs heraus.

In Abgrenzung von Krieg als „älteste sanktionierte Form des Massenmordes“ einerseits und von Massaker als „spontaner Aktion mit begrenztem Ziel“ geht es beim Genozid um eine Handlungskette, „die in letzter Konsequenz die Vernichtung einer bestimmten Gruppe, die durch ihre nationalen, ethnischen, rassischen und/oder religiösen Eigenschaften determiniert ist, als Ziel hat“ (Umeljic 1994, 297).

Wenn und weil „Ustascha-Kroaten [...] 1941-1945 ein Genozid gegen die Serben und auch gegen die Juden und Zigeuner aus nationalistischen, rassistischen und religiösen Motiven vorsätzlich geplant, systematisch organisiert und brutal durchgeführt haben“, handelt es sich beim Serbozid nach Armenozid und Holocaust um den dritten Völkermord des 20. Jahrhunderts in Europa (ebda., 299).

Diese Aussage könnte im Rückgriff auf eigene Forschungsstudien in doppelter Weise ergänzt werden (Albrecht 1989; Albrecht 2004: Genozid; Albrecht 2005: Armenozid): Einmal mit Blick auf die von Umeljic immer vorausgesetzte, aber nicht gesondert herausgestellte aktive Rolle des neuen NDH-Staates und seiner von der Ustascha verkörperten Staatsmacht. Zum anderen aber auch in der Anwendung von „Präventivmaßnahmen gegen ´unerwünschte Personen´“ als „objektive Gegner“ (Hannah Arendt), denen, so im entsprechenden Dekret vom 26.11.1941, zugeschrieben wird, daß sie „Errungenschaften des Befreiungskampfes der kroatischen Ustascha-Bewegung bedrohen könnten.“ (Hory/Broszat 1964, 89)

Auch wenn Umeljic´ These der Gleichzeitigkeit von „biologischem“ - genauer: bio-politisch begründetem - und „kulturellem Genozid“ (ebda., 306) als unzulässige Verallgemeinerung des Aspekts zwangsweiser Entkyrillisierung und Latinisierung serbokratischer Schriftsprache zur Verhinderung vorher gegebener interethnischer Verständigungsmöglichkeiten erscheint wie auch sein Hinweis: „der Massenmord an den Serben ist eine autochtone Balkanerscheinung“ (ebda., 315) als These unbegründet bleibt, sich vom Genozidkonzept löst und sich eher auf die im damaligen Kroatien angewandten genozidalen Vollzugsformen und ihre Grausamkeiten beziehen ließe – sowohl seine so eindrucksvollen wie bedrücken Belege zur „Enthumanisierung des Feinbildes“ (ebda., 317) verweisen darauf, daß der Völkermord an Serben im Ustascha-Staat 1941-1945 als solcher grundsätzlich anzuerkennen und historisch weiter aufzuarbeiten ist. Dabei wird sicherlich die religiöse Dimension in ihrer graviden Bedeutsamkeit mit Blick auf Kroaten als „Frontvolk des römischen Katholizismus gegenüber der Welt der christlichen Orthodoxie“ (ebda., 314) ebenso weiter bedacht werden müssen wie die von Umeljic dicht belegte relative Offenheit der öffentlichen Ankündigung/en genozidaler Aktionen seit Sommer 1941, die im Vergleich mit Armenozid und Holocaust auf nur geringe Tarnungsversuche und wenig ausgeprägte genozidale Spachcodices verweist.

Dabei sollte auch beim angewandten Konzept von Genozid, Völkermord(en) und Völkermordpolitik methodologisch bedacht (Menne 1980) und konzeptionell (Albrecht 1989) nicht vergessen werden, daß Armenozid, Holocaust und Serbozid wesentliche gemeinsame Elemente aufweisen, die es ermöglichen, von ´modernem´ Völkermord oder Genozid im 20. Jahrhundert zu sprechen – daß es aber zugleich immer auch Besonderheiten aller drei historischer Destruktionsereignisse und Menschheitsverbrechen gibt: So mag etwa der Serbozid im synchron-gleichzeitigen Vergleich mit Blick auf das Mordgeschehen selbst nicht so distanziert wirken wie der Holocaust mit „fabrikmäßig betriebener Vernichtung“ Millionen ermordeter europäischer Juden (Arendt 1986: Elemente, 717) - weshalb denn auch „das Verbrechen dieses Völkermords in seiner kalten unmenschlichen Planung und in seiner tödlichen Wirksamkeit [als] in der menschlichen Geschichte einmalig“ (so Helmut Kohl [1987] als damals amtierender deutscher Bundeskanzler) gilt -, sondern eher historisch vorlaufende, herkömmlich-massakrische Seiten im Sinne sichtbarer und Täter emotional befriedigender Blutströme eines Schlachthauses aufweisen. (Insofern kann es, zumal auch der Stand der destruktiv angewandten gegenständlichen Produktivkräfte, die Organisation des Staates und der Mordarbeit/en von Planung bis Spurenverwischung zu bedenken wäre, empirisch auch keine „reine“ genozidale Mordform im Sinne Karl Jaspers´ geben.)

Dr. Vladimir Umeljic hat als Genozidforscher eine Tiefenschicht in seinem historischen Objekt, dem Serbozid, in der dem Fachbereich „Katholische Theologie“ der frankfurter Goethe-Universität zum 25. 11. 1992 vorgelegten „Disputation“ (Ulmeljic 1994, 293-318, hier zitiert 317) im Sinne des Versöhnungsgedankens abschließend so angesprochen:

„Die zwanzig Jahre des gemeinsamen Lebens zwischen zwei Weltkriegen, in denen auch die Serben zweifelsohne viele politische Fehler, wie Majorisierung, autoritäre Staatsführung, straf[f]e zentralistische Verwaltung begangen haben, haben zwar nicht ausgereicht, die Kroaten ein nennenswertes Stück näher an die fehlende nationale Emanzipation heranzuführen, sie haben allerdings gereicht, um die Völkermordidee zur vollen Reife zu bringen. Als [...] 1941 die Nazis Jugoslawien überrennen, und ein Großkroatien gründen lassen, ist das Genozid eine schon beschlossene Sache: Weder haben die Serben eine Chance, dem zu entgehen, noch der kleine kroatische oder moslemische Befehlsempfänger, seinem Schicksal als gemeiner Massenmörder zu entkommen. Später, als die Rachefeldzüge der dem Tode geweihten Serben nicht selten in die Massaker auch der Unschuldigen ausarten, wird die Eigendynamik der Ereignisse endgültig zur allgemeinen Tragödie.“

*) Dies ist die erweiterte und vom Autor autorisierte GRIN-Onlinepublikation seines gleichnamigen Beitrags, der bisher zwei Mal gedruckt erschien in der Fachzeitschrift „Kultursoziologie. Aspekte - Analysen - Argumente“ (Leipzig: 15. Jg. [2006] Heft 2) und im Buch: Richard Albrecht, Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006, 184 p. [ = Beiträge zur Rechtswissenschaft; Allgemeine Rechtswissenschaft]: 71-93). – Die verschiedenen Beiträge zu Empirie und Theorie des Völkermords (Genozid), die ich hier in den letztbeiden Jahren publizierte, lassen sich leicht über die Autorenliste erschließen: http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0

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-Svetski Sabor Srba [Pressemitteilung 11.7.2005]: http://openpr.de/news/53352-svetski-sabor-srba.html

Autor

Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht, PhD., ist kulturanalytischer Sozialpsychologe, historischer Politikforscher und als free-lancer ein mit wissenschaftlichen Methoden arbeitender Autor, Essayist und Dramatiker. Er ist einer der wenigen noch lebenden, sozialwissenschaftlich geschulten, engagiert publizierenden Intellektuellen der 1968er Generation (http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0) und, seit 2002, Editor von rechtskultur.de, einem unabhängigen online-Magazin für Menschen und Bürger(rechte) in Deutschland: http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm. Richard Albrechts bisher wichtigster fachwissenschaftlicher Text erschien 1991: „ The Utopian Paradigm – A Futurist Perspective “, gekürzte Netzfassung: http://www.grin.com/en/fulltext/phg/25119.html. - Die aktuellen Buchveröffentlichungen des Autors sind StaatsRache. Texte gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem) (München: GRIN Verlag für akademische Texte, 2005, iii/149 p.; e-Buch), das Vorwort ist kostenlos zugänglich: http://www.wissen24.de/vorschau/36391.html, und Völkermord(en). Genozidpolitik im 20. Jahrhundert (Aachen: Shaker, 2006, 184 p. [ = Beiträge zur Rechtswissenschaft/Allgemeine Rechtswissenschaft]); das gekürzte englische Postscript ist auch copyleft: http://de.geocities.com/earchiv21/murdering.people.htm; in Vorbereitung ist das Buch: Armenozid. Genozidpolitik im 20. Jahrhundert. Band 2 (Aachen: Shaker, 2007). - Richard Albrecht ist Mitglied der VG Wort und der FG Sozialpsychologie. e-Post bitte an/please, mail to: dr.richard.albrecht@gmx.net

[...]


1 Unabhängig davon, ob dieser Organisator der „Endlösung der Judenfrage“ während des Zweiten Weltkriegs nicht „Juden“, sondern „Reichsfeinde“ gesagt haben will/soll, so ist diese Aussage Ausdruck einer fanatischen Judenfeindschaft und der Redner, damals SS-Obersturmbannführer, „ein glühender Antisemit“ (Goldhagen 2002, 31). So gesehen, kann es auch nicht nur um einem „typischen Verwaltungsmassenmörder“ als Subalternbürokraten ohne Gesicht, der das Staatsverbrechen des fabrikmäßig betriebenen Massenmords in „Routinehandlungen vollzog“ (Hans Mommsen; in: Arendt 1986: Eichmann, VII, IX, XI), gehen und auch nicht vordringlich um ´Eichmann´ als Chiffre von „Gewissenhaftigkeit ohne Gewissen, gewissenlos und doch voller Gewissenhaftigkeit zugleich ... technisch und organisatorisch gewissenhaftes Werkzeug von moralischer und ethischer Gewissenlosigkeit“ (Richard Albrecht) oder um ´Eichmann´ als Sozialfigur, die höchstanfällig war „für Schlagworte und Phrasen“, unfähig, „sich normal auszudrücken“ und auch nur „einen einzigen Satz zu sagen, der kein Klischee war“ (Hannah Arendt).

2 Diese und die folgenden knappen Hinweise nach allgemeinen Handbüchern und Quellen wie Encyclopaedia Britannica (CD-edition 2004²: Croatia; Ustasa; Ante Pavelic); sowie: http://de.wikipedia.org/wiki/Kroatien; http://de.wikipedia.org/wiki/ustascha; http://de.wikipedia.org/wiki/Ante_Pavelic; http://en.wikipedia.org/wiki/Croatia; http://en.wikipedia.org/wiki/Ustaše

3 Ernst Nolte betonte schon in seiner Antisemitismustypologie: „Über Hitler geht niemand hinaus: ihm war es vorbehalten, „alle“ Klassenkämpfe und alle „naturwidrigen“ Auseinandersetzungen der Weltgeschichte auf die Juden zurückzuführen“ (Nolte 1963, 49)

4 Die angehängten Materialien zeigen sowohl die erbärmliche Verlogenheit als auch die moralische Verlumpung aller beteiligten deutschen Universitätsprofessoren als Staatsdiener mit Ausnahme des Zweitgutachters und Lehrbeauftragten Prof. Dr.iur.habil. I. F. Majoros (ebda., 321-328), der auch die Buchausgabe bevorwortete (ebda., 11-15). Das polit-akademische Scandalon bestand darin, daß professorale Staatsbeamte aus Frankfurt/Main (Hessen) und Würzburg (Bayern) glaubten, den deutschen Staatsbürger serbischer Herkunft, Dr. Vladimir Umeljic, wegen der antijugoslawisch-prokroatischen Außenpolitik der damaligen Bundesregierung (1992) nicht promovieren lassen zu sollen...

5 Svetski Sabor Srba [Pressemitteilung Dr. Vladimir Umeljic vom 11.7.2005]: http://openpr.de/news/53352-svetski-sabor-srba.html. Dort heißt es in der historischen Passage: „Die Geschichte des serbischen Volkes ist auch die Geschichte eines Volkes, das wiederholt Opfer massiven Völkermords wurde. Sollte uns Gott jemals mit Tätern des Genozids aus unseren Reihen bestrafen, so würden wir als Erste die Täter anprangern und verurteilen. Wir wissen wovon wir sprechen, da a) während des 2. Weltkrieges kroatische Ustascha mit dem Wohlwollen Adolf Hitlers und durch fleißige Unterstützung und aktive Mitarbeit ihrer bosnisch-muslimischen Verbündeten über 100.000 Serben vertrieben, über 240.000 zwangskatholisiert und mindestens 750.000 Serben ermordet haben und zwar ungeachtet ihres Geschlechtes oder ihres Alters. Dies entspricht ohne Zweifel der obigen UN-Definition des Völkermords, aber nichtsdestotrotz b) lehnt es die kroatische sowie die bosnisch-muslimische intellektuelle, politische und klerikale Elite seit über fünfzig Jahren ab, sich mit dieser historisch verifizierten Tatsache auseinander zu setzen und pflegt statt dessen die verachtenswerte Unkultur des unsinnigen und gewissenlosen Verleugnens dieses barbarischen Völkermordes ("Balkanversion der Auschwitzlüge"). Im Gegensatz dazu, unterteilen wir weder die Opfer noch die Täter nach nationalen oder religiösen Kriterien. Vielmehr verurteilen wir alle Verbrecher und bedauern alle Opfer des Kriegswahnsinns. Wir fordern eine möglichst objektive und gerechte juristische und moralische Sanktionierung aller Geschehnisse und aller Beteiligten. 1. Juli 2005. Für den Weltkongress der Serben“.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Serbozid, 1941-1945 - Über den Dritten Europäischen Völkermord im 20. Jahrhundert
Autor
Jahr
2006
Seiten
32
Katalognummer
V110441
ISBN (eBook)
9783640086115
Dateigröße
454 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil., Dr.rer.pol.habil.), Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de.
Schlagworte
Serbozid, Dritten, Europäischen, Völkermord, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Dr. Richard Albrecht (Autor:in), 2006, Serbozid, 1941-1945 - Über den Dritten Europäischen Völkermord im 20. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/110441

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