wird nun vielleicht mancher (Leser) sagen, zuhören kann doch jeder. Aber das ist ein Irrtum. Wirklich zuhören können nur ganz wenige Menschen. Und wie Momo sich aufs Zuhören verstand, war es ganz und gar einmalig... Sie konnte so zuhören, dass ratlose und unentschlossene Leute auf einmal ganz genau wussten, was sie wollten. Und dass Schüchterne sich plötzlich frei und mutig fühlten. Oder dass Unglückliche und Bedrückte zuversichtlich und froh wurden. Und wenn jemand meinte, sein Leben sei ganz verfehlt und bedeutungslos und er selbst nur irgendeiner unter Millionen, einer, auf den es überhaupt nicht ankommt und der ebenso schnell ersetzt werden kann wie ein kaputter Topf - und er ging hin und erzählte alles das der kleinen Momo, dann wurde ihm, noch während er redete, auf geheimnisvolle Weise klar, dass er sich gründlich irrte, dass es ihn genauso, wie er war, unter allen Menschen nur ein einziges Mal gab und dass er deshalb auf eine besondere Weise für die Welt wichtig war. So konnte Momo zuhören!“ 1
1 vgl. Ende 2002, S. 17 f.
1
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Überlegungen 4
2. Fragestellung der Diplomarbeit 6
3. Stand des Wissens in der Literatur 8
3.1 Die Sozialpädagogische Familienhilfe 8
3.1.1 Definition, Ursprung und Abgrenzung 8
3.1.2 Rechtliche Grundlagen 9
3.1.3 Adressaten und Problemfelder 10
3.1.4 Zugangswege, Verfahren und Finanzierung 12
3.1.5 Arbeitsansätze und Ziele 12
3.1.6 Fallverstehen / Diagnostik in der SPFH 13
3.1.7 Spezielle Problemlagen von Familien in SPFH 15
3.1.7.1 Fall 1 SPFH in Familien mit psychisch krankem Elternteil 15
3.1.7.2 Fall 2 SPFH in sogenannten Multiproblemfamilien 16
3.1.7.3 Fall 3 SPFH im Zusammenhang mit Suchtproblemen 16
3.2 Systemische Familientherapie 17
3.2.1 Ursprung und Ansätze der Systemischen Familientherapie 17
3.2.2 Grundannahmen 18
3.2.2.1 Theorien der Ordnung, der Wahrnehmung und des Erkennens 18
3.2.2.2 Theorien des Veränderns und der Intervention 19
3.3 Schnittmengen und Unterschiede 22
3.3.1 Handlungsrichtlinien 23
3.3.1.1 Hypothetisieren 23
3.3.1.2 Zirkularität 24
3.3.1.3 Neutralität, Respekt, Interesse und Allparteilichkeit 25
3.3.1.4 Kontextualisierung 26
3.3.1.5 Ressourcen- und Lebensweltorientierung 26
3.3.1.6 Lösungsorientierung 27
3.3.1.7 Geschlechter-Differenzierung 27
3.3.1.8 Soziale Gruppenarbeit und Teamwork 28
3.3.2 Methodische Umsetzung in Beratungen 28
3.3.2.1 (Verbale) Beratung durch den Familienhelfer 29
3.3.2.2 (Verbale) Beratung durch den Familientherapeuten 31
3.3.2.3 Beratung durch darstellende Methoden 33
3.3.2.4 Beratungs / Hilfesetting 33
2
3.4 Kompetenzen von Familienhelfern und Systemischen Familientherapeuten 34
3.4.1 Persönlichkeitsmerkmale und Handlungskompetenzen 34
3.4.2 Kompetenzen in der Dimension des Wissen 35
3.4.2.1 Beobachtungs- und Beschreibungswissen 35
3.4.2.2 Erklärungs- und Begründungswissen 36
3.4.2.3 Wert(e)wissen 36
3.4.2.4 Handlungs- und Interventionswissen 37
3.4.2.5 Anwendung des Wissens 38
3.4.3 Fehlerquellen beruflichen Handelns 39
4. Forschungsmethode 41
4.1 Durchführung Methodisches Vorgehen und Umsetzbarkeit 41
4.1.1 Vorüberlegungen 41
4.1.2 Methode: Fallüberlegungen 41
4.1.3 Methode: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten Interview 42
4.1.4 Überlegung einer alternativen Forschungsmethode 46
4.2 Auswertung 47
4.2.1 Auswertungsmethode 47
4.2.2 Auswertungsgrenzen 47
5. Darstellung der Ergebnisse 49
5.1 Kategorie 1 49
5.2 Kategorie 2 50
5.3 Kategorie 3 51
5.4 Kategorie 4 52
5.5 Kategorie 5 53
6. Interpretation, Bewertung und Erkenntnisgewinn 54
6.1 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse 54
6.2 Erkenntnisgewinn 59
7. Fazit und Schlussfolgerung 62
8. Danksagung 65
9. Literatur- und Quellenverzeichnis 66
3
1. Einleitende Überlegungen
Während meiner beiden Praxissemester bei der Outlaw gGmbH im Team Flexible Erzieherische Hilfen Dresden Neustadt ist mir aufgefallen, dass mein Anleiter, Sozialarbeiter / -pädagoge 2 und Systemischer Familientherapeut 3 in seiner Arbeit mit den Klienten 4 oft system- bzw. familientherapeutisch arbeitet, sowohl in Sozialpädagogischen Familienhilfen 5 als auch Erziehungsbeistandschaften. Er verwendete bspw. verschiedene Methoden 6 daraus und kombinierte sie mit seinem Handlungswissen 7 als Familienhelfer 8 . Ich empfand diese Herangehensweise sehr angenehm und vielseitig. Ich habe festgestellt, dass viele Familienhelfer sich an system- und familientherapeutischen Ansätzen orientieren, ohne diese vordergründig als solche zu benennen. Ich selbst habe während meines Studiums in versch. Seminaren u.a. systemische Ansätze kennen gelernt und sie in der Praxis umgesetzt. Dennoch frage ich mich, ob dieses erworbene Wissen ausreicht, um als Familienhelfer „erfolgreich“ 9 zu arbeiten oder ob es notwendig ist, eine Ausbildung als Familientherapeut 10 zu absolvieren. Stellt die Ausbildung als Familientherapeut eine (Über)Spezialisierung oder eine Bereicherung dar? Ich vermute Vor- und Nachteile, die sich auf die Arbeit des Familienhelfers auswirken, bspw. weil er zu sehr auf familientherapeutische Methoden setzt und die der klassischen Sozialen Arbeit aus dem Blick verliert.
Mir ist bewusst, dass ich in meinen Praktika eine offenbar nicht allzu verbreitete, für meine Begriffe qualitativ sehr hochwertige Arbeit mit Familien 11 in SPFH erleben durfte 12 , die verbunden war mit dem Ansatz der Integrierten Flexiblen Hilfen 13 . Dabei habe ich die systemische Soziale Arbeit, wie sie Wolf Ritscher benennt, in ihrer Umsetzung in zahlreichen Fällen erlebt 14 .
2 ich verwende die Bezeichnung Sozialarbeit synonym für Handlungsfelder der Sozialarbeit und –pädagogik; ich beziehe mich auf die Handlungskontexte und weniger die Tätigkeit der entsprechenden Berufsgruppe
3 Systemischer Familientherapeut: in meinem Text meine ich damit hauptsächlich den Familienhelfer mit Ausbildung zum Systemischen Familientherapeut - ist nur der Systemische Familientherapeut an sich gemeint, so ist dies aus dem Kontext erkennbar
4 Klienten → Glossar / A 2, ich verwende stellvertretend für die männliche und die weibliche Sprachform nur die männliche damit der Text sich besser lesen lässt, ohne damit diskriminieren zu wollen
5 SPFH → Abkürzungsverzeichnis / A 1
6 Methoden → Glossar / A 2
7 Handlungswissen → Glossar / A 2
8 FH → Abkürzungsverzeichnis / A 1
9 „erfolgreich“ schreibe ich in Anführungszeichen, da der Erfolg in der SPFH durch die versch. Beteiligten unterschiedlich definiert wird; ich meine damit eine für alle zufriedenstellende Situation am Hilfeende, den Begriff Lösung versuche ich daher selten zu verwenden (vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140)
10 FT → Abkürzungsverzeichnis / A 1
11 Familie → Glossar / A 2
12 insbesondere bei der Lektüre des Buches von Sabine Ader 2006
13 vgl. Trede in: Otto / Thiersch 2001, S. 800 sowie Boomgarden 2001, S. 10 ff.
14 vgl. Ritscher 2005, S. 9 f.
4
Es ist für mich als zukünftige Sozialarbeiterin selbstverständlich, über versch. Ansätze,
Methoden und Techniken als Handlungswissen zu verfügen und dieses anzuwenden. Ich
bin davon überzeugt, dass jeder Familienhelfer dieses Wissen in jeder neuen SPFH reflexiv
auf die aktuelle Situation beziehen sollte.
5
2. Fragestellung der Diplomarbeit
Die Fragestellung meiner Diplomarbeit ist:
„Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?“
Ich habe sie so formuliert, weil ich damit verdeutlichen möchte, dass Familientherapie als angewandte Methode in der SPFH sowohl Vor- und Nachteile haben kann. Auf diese bin ich in meiner Einleitung bereits eingegangen. Des Weiteren möchte ich herausfinden, über welche Kompetenzen Familienhelfer verfügen müssen, um SPFH erfolgreich umzusetzen. Es geht mir darum, zu erforschen, ob es dazu notwendig ist, sozialarbeiterisches und familientherapeutisches Wissen miteinander in Verbindung zu bringen. Ich möchte hinterfragen, ob familientherapeutische Methoden so notwendig sind, wie sie erscheinen. Das Thema ist sehr bedeutend für die Soziale Arbeit, da der Bedarf von Familien nach SPFH in den letzten Jahren in Deutschland gleich geblieben bzw. nicht rückläufig ist 15 . Außerdem ist es aus folgendem Grund bedeutungsvoll für die Praxis der Familienhilfe:
„Die Arbeit grenzt häufig an das äußerst Machbare im sozialen Bereich und stellt die oft große Demolarisierung und Resignation der meist armen Familien und des sozialen Systems in Frage. Die Familienhelferin muss ungewöhnliche Ideen entwickeln, um eine Veränderung in den Familien und im sie umgebenden sozialen Netzwerk herauszufordern.“ 16
Nach Wolf Ritscher scheinen für die Umsetzung dessen familientherapeutische Ansätze und Methoden unumgänglich:
„Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) kann als Prototyp für die Möglichkeit einer systemischen Fundierung der Sozialen Arbeit und ihrer Kombination mit dem Methodeninventar der Familientherapie gelten.“ 17
Dabei sehe ich noch folgende Aspekte, die das Thema betreffen, aber in dieser Arbeit nur kurz benannt werden: Mein subjektiver Eindruck ist, dass die Familienhelfer mit Ausbildung zum Familientherapeut von den zuständigen Sozialarbeitern des Jugendamtes 18 bei der Vergabe der SPFH bevorzugt werden. Diese kennen die Familienhelfer ihres Stadtteils persönlich und halten speziell diese Familienhelfer offenbar vor allem bei
15 Trede in: Otto / Thiersch 2001, S. 793
16 Helming 2001; zit. nach SMS 2003, S. 183
17 Ritscher 2005, S. 200, Markierungen im Originaltext
18 JA → Abkürzungsverzeichnis / A 1
6
komplexeren SPFH für kompetenter, die Fälle erfolgversprechend zu bearbeiten 19 . Dies könnte bedeuten, dass zum einen Familien, bei denen vielleicht eine SFT 20 notwendig und geeignet wäre, zu helfen, in SPFH vermittelt werden und dieser Aspekt in deren Rahmen mit bearbeitet wird. Oder dass Familien, in denen SFT gar nicht nötig wäre, dennoch in der SPFH therapiert werden. Auch nicht ganz unbeachtet sollte dabei die AFT bleiben 21 . Die Frage ist auch, ob in dem Fall nicht sogar bspw. ein Facharzt oder der SPD 22 zuständig wären? Um dies zu erforschen müsste ich Interviews mit den zuständigen Sozialarbeitern aus dem JA führen. Da ich die Thematik von der anderen Seite betrachten möchte, kommen in dieser Arbeit nur Familienhelfer und -therapeuten selbst zur Sprache 23 . Außerdem lasse ich die Diskussion um Qualität(standards) und Evaluation der SPFH aus, da dies den Rahmen der Arbeit übertreffen würde.
In Kapitel 3 benenne ich den aktuellen theoretischen Stand zu meinem Thema. Dabei kommen Theorien zu SPFH, SFT, Kompetenzen von Familienhelfern und -therapeuten sowie deren Handlungsansätze und -methoden zur Sprache. In Kapitel 4 schildere ich mein methodisches Vorgehen zur Erforschung meiner Fragestellung. Darauf folgen in Kapitel 5 meine Forschungsergebnisse. Kapitel 6 stellt die Forschungsergebnisse in Zusammenhang mit bestehenden Theorien, Vorüberlegungen und meinen Erwartungen. Diese werden interpretiert, bewertet und diskutiert. Kapitel 7 fasst die Endergebnisse zusammen, erwähnt offene Fragen und weiterführende Ideen zur Erforschung. Zum Abschluss folgen: Die Bedeutung für die Praxis der Sozialen Arbeit und mich persönlich, das Literatur- und Quellenverzeichnis, meine Danksagung, die Versicherung sowie der Anhang.
19 in meinen beiden Praxissemestern in der Zusammenarbeit mit dem JA Dresden Neustadt
20 SFT → Abkürzungsverzeichnis / A 1
21 AFT → Abkürzungsverzeichnis / A 1 (vgl. Kap. 7)
22 SPD → Abkürzungsverzeichnis / A 1
23 die Forschungsmethode wird in Kap. 4 erklärt
7
3. Stand des Wissens in der Literatur
Zunächst erkläre ich, wo die SPFH in der Sozialen Arbeit anzusiedeln ist, welche Adressaten sie hat und wie Familienhelfer intervenieren 24 . Darauf folgt eine Beschreibung der SFT und ihrer Intervention. Im Anschluss werden Handlungsleitlinien, Grundannahmen, Methoden und Techniken beider Hilfearten und ihre Schnittmengen betrachtet. Über welche Kompetenzen Familienhelfer und -therapeuten konkret verfügen sollten, folgt danach.
3.1 Die Sozialpädagogische Familienhilfe
3.1.1 Definition, Ursprung und Abgrenzung
Die SPFH ist eine spezielle ambulante Form der Hilfen zur Erziehung 25 mit hoher Betreuungsintensität, die die Lücke zwischen reiner Beratungsarbeit und der Herausnahme des Kindes / Jgdl. 26 aus seiner Familie schließt, wenn eine zu dessen Wohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann 27 . Sie bezieht sich grundsätzlich auf die Familie als Ganzes, ist mehrdimensional angelegt und orientiert sich an deren sozialem Netzwerk sowie Erziehungs-, Bildungs-, sozialen und materiellen Problemen sowie Ressourcen 28 . Die Schwierigkeiten werden im Kontext gesehen. Eine Stärkung der Eltern 29 soll sich insgesamt positiv auf die gesamte Familie auswirken 30 . Die Hilfeform entstand Ende der 60er Jahre aus der Überlegung, die Fremdplatzierungen von Kindern / Jgdl. zu vermeiden 31 . Im Vergleich zu den Kosten für Heimunterbringungen macht der dafür zur Verfügung gestellte Etat auch heute nur einen minimalen Anteil aus 32 . Die Vorteile der SPFH im Vergleich zu anderen HZE liegen in der intensiven, kontinuierlichen und individuellen Hilfe, die durch eine Vertrauensbeziehung zwischen dem Familienhelfer und der Familie möglich ist. Des Weiteren sind zu nennen: Ein ganzheitlicher Problemlösungsansatz, ein flexibles Zeitbudget, die Beibehaltung des bisherigen Lebensortes des Kindes / Jgdl., also die Vermeidung der Fremdunterbringung, die Alltags- und Lebensweltorientierung 33 sowie die unbürokratische und eigenständige Organisation der Hilfe durch den Familienhelfer 34 . Durch eine Komm- und Geh-Struktur 35 ,
24 Intervention → Glossar / A 2
25 HZE → Abkürzungsverzeichnis / A 1
26 Jgdl. → Abkürzungsverzeichnis / A 1
27 vgl. BMFSFJ 1999, S. 6
28 Ressourcen → Glossar / A 2 sowie BMFSFJ 1999, S. 7
29 Eltern → Glossar / A 2
30 vgl. BMFSFJ 1999, S. 38
31 vgl. BMFSFJ 1999, S. 7 sowie Buchholz-Graf in: Kreuzer 2001, S.248
32 vgl. BMFSFJ 1999, S. 8
33 Lebenswelt / Alltags- und Lebensweltorientierung → Glossar / A 2
34 vgl. BMFSFJ 1999, S. 40
8
also dem Aufsuchen der Familie in ihrem Umfeld und der gleichzeitigen Motivation, zum Familienhelfer zu kommen, entsteht ein Prozess des Motivations- und Vertrauensaufbaus, der bspw. in der Erziehungsberatung nach § 28 KJHG nicht in dem Maße gewährleistet ist 36 .
Als Nachteile werden u.a. benannt: die langen Wartezeiten bis zum Beginn der Hilfe, mangelnde personelle Ausstattung von Leistungserbringern und -trägern, ein Nähe-Distanz-Problem zwischen dem Familienhelfer und der Familie sowie ungeregelte Verantwortlichkeiten zwischen dem zuständigen Sozialarbeiter auf dem JA und dem ausführenden Familienhelfer 37 .
3.1.2 Rechtliche Grundlagen
Die verfassungsrechtliche Grundlage der SPFH bilden die §§ 1, 2 und 6 des Grundgesetzes der BRD. Sie definieren das Recht des Schutzes der Menschenwürde, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das staatliche Wächteramt über Ehe und Familie. Die SPFH ist eine rechtliche verankerte Hilfeform der HZE nach §§ 27 ff. Kinder- und Jugendhilfegesetz 38 und somit eine Muss-Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht 39 . Die Gesamt- und die Planungsverantwortung liegt in der Hand der öffentlichen Jugendhilfe. Die SPFH kommt zum Einsatz wenn „... eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ 40
In der (Herkunfts)Familie soll also eine SPFH eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und eine Fremdunterbringung ausschließen. Die SPFH ist im § 31 KJHG inhaltlich festgelegt: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt zu Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ 41 Grundlage dafür ist der § 1 KJHG, der besagt, dass jeder junge Mensch ein Recht auf „...Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Der Staat hat somit die Pflicht „...positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“ 42
Prävention ist die Zielvorgabe des KJHG für die HZE nach § 27 KJHG. Dabei steht die Reintegration in die eigene Familie und Begleitung dieser durch eine ambulante Hilfe, die im sozialen Nahraum angesiedelt ist, an erster Stelle der Arbeitsschritte des
35 Komm- und Geh-Struktur → Glossar / A 2
36 vgl. BMFSFJ 1999, S. 39
37 vgl. BMFSFJ 1999, S. 40 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 536
38 KJHG → Abkürzungsverzeichnis / A 1
39 vgl. BMFSFJ 1999, S. 111
40 § 27, Abs. 1 KJHG
41 § 31 KJHG
42 § 1, Abs. 3, Satz 4 KJHG
9
Familienhelfers. Kompensation und Einsatz müssen sich flexibel an die individuellen Lebenssituationen, an Krisen und Ausfälle anpassen können und entsprechend dem Wohl des Kindes / Jgdl. soviel wie möglich an familiären Beziehungen aufrecht erhalten 43 . Ein integriertes therapeutisches Handeln ist nach § 27, Abs. 3 KJHG legitimiert, da SPFH auch Erziehungs- und Familienberatung beinhaltet 44 . Unter Beratung im Sinne der SPFH versteht Pfeifer-Schaupp folgendes: Sie dient vornehmlich der Begründung lebenspraktischer Entscheidungen, richtet sich auf eine die individuelle Problematik übergreifende sozial typische Problemlage, ist Oberbegriff für die sechs versch. Handlungsarten der Sozialen Arbeit: Beratung im engeren Sinn, Verhandlung, Intervention in einem alltagspraktischen Kontext, Vertretung, Beschaffung und Betreuung 45 .
3.1.3 Adressaten und Problemfelder
„... Familien stehen im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Rationalität und der ständigen Wiederherstellung der sozial-emotionalen Bindekraft... So sind dann auch Formen der Bewältigung wie das Leiden an der häuslichen Intimisierung bis hin zur `verhäuslichten Gewalt` durchaus als Anzeichen (struktureller) Überforderung zu sehen. So entstehen Spannungsverhältnisse, die Eltern und Jugendliche mit viel Energie bewältigen müssen. Bei manchen Familien kommt es darum zu einer Überforderung, die unterschiedliche Folgen haben kann: Vernachlässigung, Gängelung, Überforderung von Kindern und Jugendlichen sind ebenso zu beobachten wie nicht selten innerfamiliäre Gewalt: Kinder werden zu Sündenböcken, Liebe und Emphatie werden mit `Gewalt` gesucht...“ 46
Wie dieses Zitat aus dem Zweiten Sächsischen Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr 2003 deutlich macht, sehen sich Familien vermehrt gesellschaftlichen Anforderungen gegenüber, denen sie nicht gewachsen sind. Eltern verlieren ihre Arbeit, klassische Rollenmuster werden aufgebrochen. Väter sehen sich nicht imstande ihre Familien zu ernähren, da sie arbeitslos werden. Frauen mit Kind(ern) / Jgdl. haben Probleme, eine Anstellung zu finden 47 . Kinder / Jgdl. werden in einem leistungsbezogenen Bildungswesen ausgegrenzt, wenn sie mit den Anforderungen nicht mithalten können. Schule gerät an ihre (erzieherischen) Grenzen ebenso wie Eltern, die überfordert sind, auch in ihrer Vorbildfunktion. Sie sind verunsichert, vertrauen ihrer elterlichen Autorität nicht, haben verlernt, sich Zeit für ihre Kinder / Jgdl. zu nehmen und diese sinnvoll zu nutzen, um sie zu erziehen und fördern. Dies erzeugt Stress, der die Familie belastet und sich schwer regulieren lässt, da ausreichend Bewältigungsmuster fehlen 48 . Kinder / Jgdl. wachsen somit in einem von Unsicherheit, Vernachlässigung, Versagung und Enttäuschungen geprägten
43 § 37 KJHG
44 vgl. Hundsalz in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 1, S. 981 ff. sowie § 27, Abs. 3 KJHG
45 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 19 f. (sinngemäß) sowie BMFSFJ 1999, S. 40 sowie → Kap. 3.3.2
46 SMS 2003, S. 27 ff.
47 vgl. BMFSFJ 1999, S. 71 sowie Liegle in: Otto / Thiersch 2001, S. 508 ff.
48 vgl. Ader 2006, S. 204 f.
10
Umfeld auf, erleben häufige Beziehungsabbrüche, Ambivalenzen zwischen Nähe und Distanz 49 . Die Folge: Das Zusammenleben wird schwieriger, Menschen werden psychisch krank, Kinder und Jgdl. sind orientierungslos, kämpfen um die Aufmerksamkeit ihrer Eltern, Gleichaltriger und Lehrer. Sie erfahren keine klaren Grenzen, Rechte und Pflichten. Sie werden schwierig / auffällig 50 , indem sie sich neue Überlebensstrategien aneignen – sie wollen zeigen: Mir fehlt etwas, ich bzw. wir brauchen Hilfe 51 . SPFH betreut Kinder, Jgdl., junge Volljährige und Familien, die erzieherische oder sonstige sozialarbeiterische Hilfe wünschen. Bedingung ist die freiwillige Entscheidung für die Hilfemaßnahme im Rahmen der im Hilfeplan erarbeiteten und ausgehandelten Inhalte und Ziele 52 . Die Problemlagen der Adressaten sind im sozialen, medizinischen und psychischen bzw. psychosozialen Bereich einzuordnen.
Typische Problemlagen sind 53 :
⇒ Familien in Unterversorgungslagen 54 , also Einelternfamilien 55 , Stieffamilien, kinderreiche Familien, junge Frauen mit Kindern / Jgdl. 56
⇒ Familien mit belastenden Faktoren wie: niedriger Bildungsabschluss, soziale und finanzielle Notlagen (bspw. Wohnungsnot, Ausbildungssuche, Hartz IV, niedriges Einkommensniveau und hohe Verschuldung) 57
⇒ Eltern mit erheblichen Erziehungsschwierigkeiten ⇒ Notlagen von Menschen mit Behinderung (bspw. psychisch Kranke) 58 ⇒ Notlagen Süchtiger (vorwiegend Alkohol) 59
⇒ Kinder, Jgdl. und junge Erwachsene mit „eigenwilligen“ Wahrnehmungs- und Handlungsmustern, mit Überlebensstrategien auf Grund von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen ⇒ Gewalterfahrungen (Täter / Opfer) 60
⇒ Missbrauchserfahrungen, auch mit posttraumatischen Belastungsstörungen (Täter / Opfer) ⇒ zunehmende Problematik des Schuleschwänzens sowie Verhaltensauffälligkeiten in der Schule (bspw. Lese-Recht-Schreibschwäche, AD(H)S-Syndrom 61 , Gewalt, Drogen, altersuntypische Entwicklungen)
⇒ Kriminelle Handlungen (bspw. bei jugendlichen Straftätern)
49 vgl. Ader 2004, S. 204 f. sowie BMFSFJ 2005, S. 7
50 (Verhaltens-)auffällig → Glossar / A 2 sowie BMFSFJ 2005, S. 7
51 vgl. Ader 2006, S. 205
52 vgl. § 36 KJHG
53 vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 530 f.
54 vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 530 f.
55 vgl. BMFSFJ 2006, S. 26 f. sowie BMFSFJ 2005, S. 19
56 vgl. BMFSFJ 1999, S. 71
57 vgl. BMFSFJ 1999, S. 73 sowie BMFSFJ 2005, S. 16
58 vgl. BMFSFJ 1999, S. 74
59 vgl. BMFSFJ, S. 74
60 vgl. Ader 2006, S. 205
61 AD(H)S → Abkürzungsverzeichnis / A 1
11
3.1.4 Zugangswege, Verfahren und Finanzierung
Ein Teil der Klienten erfährt durch die Öffentlichkeit von dieser Hilfeart 62 . Sie kommen mit unterschiedlichsten Erwartungen und vor allem freiwillig ins JA. Der andere Teil umfasst die unfreiwilligen Klienten, die aufgrund polizeilicher Meldungen, Informationen oder Anzeigen Dritter auf das JA geladen werden 63 . Oft haben die Klienten vor ihrem Erstkontakt keine wirkliche Vorstellung, was sie sich davon erhoffen können. Auch nimmt nicht jeder die Einladung wahr, sodass dieser Teil nicht erreicht werden kann, obwohl er möglicherweise Hilfe benötigt. Bei Gefahr in Verzug muss das JA jedoch handeln 64 . Die Klienten haben einen Rechtsanspruch auf die SPFH 65 . Das JA vermittelt nach Antrag der Klienten auf Hilfe den Kontakt zu versch. freien Trägern, die die SPFH leisten können. Die Klienten beteiligen sich an der Auswahl 66 . Haben sie sich entschieden, beginnt die Hilfe mit einem ersten Hilfeplan 67 . § 36 KJHG beschreibt das Hilfeplanverfahren 68 . Dieses Verfahren soll als Prozess angesehen werden, an dem Familien und ihre einzelnen Mitglieder wesentlich bei der Ausgestaltung der Hilfe beteiligt werden 69 . In diesem werden auch die Inhalte und Ziele der Hilfe vereinbart und nach den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ressourcen der jungen Menschen und ihrer Familie ausgerichtet. Die SPFH wird mit einer vom JA bewilligten Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche abgeleistet und -gerechnet, die die Familienhelfer im Team leisten 70 . Eine Kostenbeteiligung der Familien ist nicht vorgesehen 71 .
3.1.5 Arbeitsansätze und Ziele
Da SPFH emotionale, informelle und instrumentale Unterstützung umfasst, ergeben sich vier schwerpunktmäßige Arbeitsansätze 72 :
⇒ Förderung der Eltern und Arbeit an der Partnerbeziehung, Grundlagenverbesserung in Hinblick auf das soziale Zusammenleben der Familie (erwachsenenzentrierter-familiendynamischer Ansatz) ⇒ Verbesserung der Außenkontakte, Aufbruch der Isolation sowie gezielte Förderung der Kinder / Jgdl. durch Vermittlung und Kooperation mit anderen Institutionen (Vernetzung) ⇒ Anleitung der Erwachsenen in Hinblick auf ihre Tagesstruktur und Alltagsbewältigung (lebenspraktischer Ansatz)
⇒ Verbesserung materieller Grundlagen (Schuldenregulierung, Einkommens- und Arbeitsverhältnisse, Haushaltsplanung)
62 bspw. das Telefonbuch oder Mundpropaganda etc.
63 bspw. Schule, Nachbarn, Ärzte etc.
64 bspw. bei einer akuten Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB
65 vgl. Kap 3.1.2
66 vgl. BMFSFJ 1999, S. 52
67 vgl. § 36 KJHG
68 Hilfeplanverfahren → Glossar / A 2
69 vgl. BMFSFJ 1999, S. 51, 54 ff.
70 Pool-Hilfe → Glossar / A 2
71 vgl. ausf. BMFSFJ 1999, S. 110 ff.
72 vgl. Buchholz-Graf in: Kreuzer 2001, S. 251
12
Da SPFH Hilfe zur Selbsthilfe 73 ermöglichen soll, hat sie zahlreiche Zielsetzungen 74 : ⇒ Hinführung der Familien(mitglieder) zu einer selbstbewussten, -bestimmten sowie verantwortungsbewussten Persönlichkeit und zu einer eigenständigen und -verantwortlichen Lebensführung
⇒ Stärkung sozialer Kompetenzen und Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes und Kooperation mit anderen Helfern (Ressourcen- und Sozialraumorientierung) ⇒ Aufbruch der Isolation durch Vermittlung in niedrigschwellige Angebote ⇒ Stärkung der Erziehungsverantwortung der Eltern ⇒ Verantwortliche Übernahme der Rechte und Pflichten als Elternteil(e) ⇒ Sicherung des Kindeswohles
⇒ Stärkung der Mutter- / Vater-Kind-Beziehung sowie Paarbeziehung der Eltern ⇒ Verbleib bzw. Rückkehr des Kindes / Jgdl. im elterlichen Haushalt ⇒ Befähigung der Eltern zur Versorgung und Erziehung der bzw. des Kindes / Jgdl. ⇒ Förderung altersgemäßer Selbständigkeit und Alltagsbewältigung ⇒ Entwicklung und Stärkung von lebenspraktischen Fähigkeiten ⇒ Erarbeiten von schulischen und beruflichen Perspektiven ⇒ Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Anliegen
Darüber hinaus ergeben sich als Ziele der Fachkraft die Unterstützung des Motivationsprozesses der Familie; die Formulierung, Überprüfung und Veränderung von Hypothesen 75 ; die Entdeckung inner- und außerfamiliärer Ressourcen 76 .
3.1.6 Fallverstehen / Diagnostik in der SPFH
Laut Hiltrud von Spiegel ist der Begriff der Diagnose 77 in der Sozialen Arbeit umstritten. Da er aus dem Medizinischen stammt, vermittelt er den Eindruck, dass der Experte (in diesem Fall der Familienhelfer) weiß, wo die Probleme der Familien(mitglieder) liegen und wie diese zu lösen sind. Dies impliziert, dass die Familie selbst nicht als Experte für ihr eigenes Leben gesehen wird 78 . Eine moderne Sicht des Diagnose-Begriffs will Etikettierungen durch Experten vorbeugen. Die Soziale Arbeit verfügt bisher nicht über einheitliche Diagnoseverfahren bzw. eine fallverstehende Diagnostik. Es ist unklar, welche Problemdeutungen Geltung beanspruchen und welche konkret in welchem Fall Anwendung finden sollen 79 . Die Neo-Diagnostik sieht die Chance auf Verständigung des Wissens von Familienhelfern und den betreuten Familien im dialogischen Ansatz 80 . Professionalität bedeutet, eine Balance zu finden zwischen eigenen fundierten Beurteilungen, dem Vermeiden von Stigmata sowie einem Dialog mit den Urteilen /
73 vgl. Ritscher 2005, S. 194 ff. sowie May 1996 in: BMFSFJ 1999, S. 229 ff. (Stufen der Hilfe und Selbsthilfe) sowie Kapitel 3.1.2
74 vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 529 ff. sowie u.a. BMFSFJ 2006, S. 13 f.
75 Hypothesen → Glossar / A 2
76 vgl. BMFSFJ 1999, S. 245
77 Diagnose → Glossar / A 2
78 vgl. BMFSFJ 1999, S. 63
79 vgl. Kunstreich, Timm in: Heiner 2004, S. 29 (S. 29-39)
80 vgl. Kunstreich in: Heiner 2004, S. 35 ff.
13
Bewertungen der Klienten 81 . Familienhelfer können sich heute auf eine Vielzahl von Fallanalyse- bzw. Diagnostik-Konzepten stützen, denen gemeinsam ist, dass sie den Entscheidungen in Hilfeprozessen die Beliebigkeit nehmen und nachvollziehbare Ergebnisse ermöglichen wollen 82 . Drei große Richtungen haben sich heraus kristallisiert 83 :
⇒ psychologisch-klassifikatorisch orientierte Verfahren
⇒ biographisch-rekonstruktiv orientiere Verfahren ⇒ gruppenorientiert-inszenierende Verfahren
Unter der rekonstruktiven Sozialpädagogik 84 sind mehrere theoretische Konzepte der Diagnose zusammengefasst 85 , die jedoch mit der Dienstleistungsorientierung 86 in der Sozialen Arbeit zusammengeführt werden müssen, damit biographische und institutionelle Aspekte miteinander verknüpft werden 87 . Zudem können sich Familienhelfer am Modell der versierten Fachkraft orientieren, die psychosoziale Diagnostik 88 als Anwendung vorschlägt und sehr anspruchsvoll ist 89 . Sabine Ader verweist auf die von Hiltrud von Spiegel entwickelten Kategorien des Wissens, Könnens und der beruflichen Haltung von Sozialarbeitern auch in ihrer Bedeutung für deren Analyse, Deutung und Beurteilung von Fällen, besonders in SPFH 90 . Diese haben maßgeblich Einfluss auf den Hilfeprozess underfolg! So sollten Familienhelfer ebenso Kenntnisse darüber besitzen, dass der Einfluss des Hilfesystems vor allem in Krisensituationen die Be- oder Entlastung der Familien wesentlich mitbestimmt 91 . Sie müssen einen Balanceakt vollführen zwischen einer Handlungssicherheit durch Methoden und der Ausrichtung der Hilfe an der Individualität des Einzelfalls 92 , wie auch folgendes Zitat verdeutlicht:
„Es gibt auch in der Jugendhilfe begrenzt beeinflussbare Zusammenhänge zwischen Sozialisationsbedingungen im weitesten Sinne und der Entstehung von Leistungsansprüchen... Die Varianten an Definitionen, wann ein HzE-Fall ein solcher wird, sind vielfältig und von zahlreichen,
81 vgl. Ader 2006, S. 238
82 vgl. Ader 2006, S. 32 ff.
83 vgl. Ader 2006, S. 39 ff. sowie Schrapper in: Heiner 2004, S. 44 ff.
84 Rekonstruktive Sozialpädagogik → Glossar / A 2
85 vgl. Ader 2006, S. 22 ff.
86 vgl. Ader 2006, S. 25 f.
87 vgl. Ader 2006, S. 25 f.
88 Psychosoziale Diagnostik → Glossar / A 2
89 vgl. Schefold in: Heiner 2004, S. 90 f., 94 ff.
90 vgl. Ader 2006, S. 234, 226, 228
91 vgl. Ader 2006, S. 226 f.
92 vgl. Ader 2006, S. 232
93 Hinte in: Peters / Koch Hrsg.) 2004, S. 64
14
Max Kreuzer nennt zahlreiche Handlungsmodelle der Sozialen Arbeit, die Geltungsanspruch für die Arbeit in SPFH haben. Familienhelfer sollen diese reflexiv nutzen, denn eine pure abbildgetreue Anwendung ermöglicht noch lange keinen Erfolg 94 . Wolfgang Müller schlägt dafür eigene Vorgehensweisen vor, die definieren, was es bedeutet, reflektiert und systematisch vorzugehen 95 .
3.1.7 Spezielle Problemlagen von Familien in SPFH 96
3.1.7.1 Fall 1 - SPFH in Familien mit psychisch krankem Elternteil Laut „Handbuch der Familienhilfe“ gelten psychische Erkrankungen oft als Ausschlusskriterium für eine SPFH. Unter der Voraussetzung, dass die Kommunikation sowie eine grundsätzliche Beziehungsaufnahme möglich sind, kann sie jedoch funktionieren 97 . Probleme dieser Familien sind nicht nur die psychische Erkrankung des Elternteils, sondern auch ganz alltägliche, wie bspw. eine fehlende Tagesstruktur für das / die Kinder / Jgdl., Schulprobleme oder aggressives Verhalten des / der Kinder / Jgdl., Partnerschaftsprobleme, Missverständnisse in der Kommunikation und Interaktion. Fall 1 habe ich ausgewählt, weil ich ihn in der Praxis der SPFH selbst erlebt habe und dabei erfahren habe, dass in Zukunft eine Zunahme der Nachfragen durch psychisch kranke Mütter / Väter nach SPFH zu erwarten ist 98 . Das Besondere an diesem Fall ist, dass die psychisch kranke Mutter alleinerziehend ist, da der Vater des Jungen und ihr Lebensgefährte sich nicht an der Erziehung beteiligen. Eine Tabuisierung der Krankheit findet auf den ersten Blick nur zwischen ihr und ihrem Sohn statt, kommt aber auch im offensichtlich fehlenden bzw. sporadischen Kontakt zur Außenwelt zum Ausdruck. Eine weitere Besonderheit des Falls liegt in der Zusammenarbeit mit dem SPD und der Tagesklinik, in denen die Mutter Unterstützung und Beratung hinsichtlich ihrer Erkrankung erhält. Auf den ersten Blick scheint die Familie abgesichert. Der Fall ist für die Erforschung der Handlungs- und Interventionspläne von Familienhelfer und -therapeut so interessant, weil er zunächst evtl. zu offensichtlich darauf hindeutet, dass in ihm familientherapeutisch gearbeitet werden muss, eine konventionelle sozialarbeiterische Herangehensweise jedoch genauso interessant sein könnte. Ich möchte herausfinden, wie Familienhelfer und Familientherapeut sich das vorstellen bzw. umsetzen würden.
94 vgl. Kreuzer 2001, S. 26 f.
95 vgl. Kreuzer 2001, S. 19 sowie A 3
96 vgl. A 15: Fall-Überlegungen
97 vgl. BMFSFJ 1999, S. 438
98 bspw. in der Anfragetendenz durch das JA Dresden Neustadt bei dem Träger, bei dem ich meine Praxissemester absolvierte; ebenso konnte ich diese Entwicklung während meines Erkundungspraktikums im Kindernotdienst Berlin beobachten
15
3.1.7.2 Fall 2 - SPFH in sogenannten Multiproblemfamilien 99
Diesen Fall habe ich gewählt, weil ich ihn in der Praxis ähnlich erlebt habe. Er stellt meiner Meinung nach eine Familie dar, wie sie oft in SPFH zu finden sind, ohne sie stigmatisieren zu wollen 100 . Es gäbe sicherlich auch andere Hilfemöglichkeiten 101 . Die Probleme der Familie sind sehr vielschichtig und beziehen sich auf Fragen der Erziehung sowie alltags- und lebenspraktische. Hier finden sich zahlreiche genannte typische Problemlagen von sogenannten Multiproblemfamilien 102 . Besonders ist daran, dass eines der Kinder, Arne, bereits mehrere Jahre im Heim untergebracht war, was man als Krise in der Familie bezeichnen kann bzw. für den Jungen als kritisches Lebensereignis, welches ihn sicher sehr geprägt hat 103 . Interessant für meine Forschung ist, ob der Familientherapeut die alltagspraktische Dimension in seine Intervention einbezieht oder ob er sich auf das System Familie nur in Bezug auf bestimmte Verhaltensweisen seiner Mitglieder und deren Zusammenwirken beschränkt. Im Umkehrschluss ist ebenso interessant, ob der Familienhelfer familientherapeutische Methoden anwendet, um zu intervenieren.
3.1.7.3 Fall 3 - SPFH im Zusammenhang mit Suchtproblemen
Diesen Fall habe ich in der Praxis als Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG erlebt. Ich denke, er könnte auch in einer SPFH bearbeitet werden. Die Alkoholsucht des Vaters steht zwar nicht im Vordergrund, bedeutet jedoch im Verständnis von SPFH eine spezielle Problemlage, die zum Ausschluss von einer SPFH führen kann 104 . Dies kann ein Grund dafür sein, wieso der Fall in meiner Praxisstelle als Beistandschaft bewilligt wurde. Oft wird die Alkoholsucht eines Familienmitglieds erst im Laufe der Hilfe festgestellt, tritt aber selten als alleiniger Belastungsfaktor auf 105 . Grundsätzlich sollte mit diesen Familien ähnlich gearbeitet werden wie mit anderen in SPFH auch 106 . An diesem Fall finde ich interessant zu erfahren, wie der Familienhelfer und der -therapeut intervenieren und wen sie dabei einbeziehen. Wird die Alkoholsucht des Vaters in den Vordergrund geschoben? Wer wird als Ursache für die Probleme gesehen?
99 Multiproblemfamilie → Glossar / A 2
100 vgl. BMFSFJ 1999, S. 73
101 vgl. A 18: Eigene Handlungs- und Interventionspläne
102 vgl. Kap. 3.1.3
103 vgl. BMFSFJ 1999, S. 213
104 vgl. BMFSFJ 1999, S. 74
105 vgl. BMFSFJ 1999, S. 431
106 vgl. BMFSFJ 1999, S. 431
16
3.2 Systemische Familientherapie
3.2.1 Ursprung und Ansätze der Systemischen Familientherapie
Die Familientherapie hat ihren Ursprung in den USA, wo sich seit Anfang der 50er Jahre immer wieder neue Schulen bzw. Ansätze entwickelten und entwickeln, im deutschsprachigen Raum tauchen sie seit den 60er Jahren auf 107 . An dieser Stelle könnten zahlreiche Ansätze und Wissenschaftler genannt werden, die die Familientherapie ständig weiter entwickeln, dies würde jedoch den Rahmen der Arbeit übersteigen 108 . Die heutige Systemische Familientherapie ist grundlegend auf die Entwicklung der systemischstrategischen Therapie nach Gregory Bateson und der Palo Alto Gruppe sowie den Ansatz der Mailänder Schule um u.a. Mara Selvini Palazzoli zurückzuführen 109 . Die größte Gemeinsamkeit in ihrem Ansatz besteht darin, Familien in ihrem Kontext zu betrachten. Interventionen zielen auf deren Interaktionsmuster und Verhalten ab, dass als problematisch angesehen wird, jedoch im System Familie einer bestimmten Funktion oder dem Aufrechterhalten bestimmter Beziehungen dient. Interaktionsmuster, die sich rund um Probleme und Symptome 110 drehen, sollen durch die Therapie unterbrochen und durch hilfreiche ersetzt werden. Die Sprache ist dabei das wichtigste Mittel der Therapie 111 . Die Gruppe um Palazzoli entwickelte folgende Richtlinien für die Arbeit eines Familientherapeut, die bis heute Geltung haben: Hypothetisieren 112 , Zirkularität 113 und Neutralität 114 . Kritik daran regte sich zur konstruktivistischen Wende 115 in den 70er Jahren. Sie waren in den Augen vieler Familientherapeuten zu defizitorientiert und zwangen den Familien dessen Interventionen auf. Das Stichwort Kybernetik 2. Ordnung 116 bezeichnet seitdem die Neudefinition der Beziehungen zwischen Familien und ihrem Familientherapeut 117 . Der Fokus der Arbeit wurde nun auf versch. Prozesse gelegt: Sprache, Erkenntnis, Bedeutungsgebung 118 . Der Familientherapeut war nun in die Rolle eines Beobachters gewechselt, aus der er, statt als Experte seine objektiven Lösungen anzubieten, den Familien beim Erkennen und Entstehenlassen eigener Realitäten, Zielvorstellungen und Lösungsideen behilflich sein sollte. Familiäre Entwicklungen wurden nun, nach den narrativen Ansätzen 119 in Bezug zu subjektiven Erfahrungen
107 vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 17 ff., S. 25 ff.
108 vgl. ausf.: Brandl-Nebehay 1998, S, 17-59 sowie A 4
109 vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 37 ff., S. 44 ff.
110 Symptom → Glossar / A 2
111 vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 39
112 vgl. Kap. 3.3.1.1
113 Zirkularität → Glossar / A 2
114 orientiert an Bateson, erweitert um den Begriff der Neugier durch Cecchin (vgl. Ritscher 2005, S. 269 sowie Kap. 3.3.1.3)
115 Konstruktivismus → Glossar / A 2
116 Kybernetik → Glossar / A 2
117 vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 48 f., S. 62 ff.
118 also das Auffassen und Verstehen von Zusammenhängen
119 Narrativierung → Glossar / A 2 sowie Kap. 3.2.2.3
17
einzelner Klienten gesetzt. Daraus entstanden weitere spezialisierte Sichtweisen 120 . Einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung der SFT hatte die von Hermann Hakens begründete Synergetik 121 . Heute gibt es keinen einheitlichen Grundkonsens, auf den sich Familientherapeuten beziehen 122 . Die im Folgenden genannten Grundannahmen beziehen sich sowohl auf Familiensysteme als auch Familien-Therapeuten-Systeme.
3.2.2 Grundannahmen
3.2.2.1 Theorien der Ordnung, der Wahrnehmung und des Erkennens
Eine einheitliche Systemtheorie gibt es nicht. Somit werden auch Systeme sowie ihre Abgrenzung nach außen und innen versch. definiert und ihr Sinn unterschiedlich gedeutet 123 : „...indem Grenzen definieren, was ausgeschlossen wird, definieren sie zugleich die Bedingungen, unter denen das Eingeschlossene auf sich selbst verwiesen ist.“ 124 Die Kybernetik wird von Familientherapeuten auf Familien insofern bezogen, dass sie als Systeme angesehen werden, die „...stets darauf bedacht sind, nach Störungen das Gleichgewicht und den Status quo wiederzuerlangen.“ 125 Familiensysteme mit ihren Wirklichkeitskonstruktionen und ihrer Organisation werden nach der Kybernetik zweiter Ordnung nicht als objektiv beobachtbar angesehen, sondern als Produkt des / der Beobachter(s) 126 . Wahrnehmung in Familien ist nach der Synergetik „...ein aktiver, konstruktiver Prozeß der (Muster)Erkenung, in dem die Muster... entsprechend den Gesamtbedingungen gebildet werden.“ 127 Familien können als Mikrosysteme bezeichnet werden, in denen ein Wechselspiel aus Koevolution und Koindividuation stattfindet: „Das psychische Wachstum des einen ist an das des anderen und damit an das gemeinsame Wachstum und das des sie umgreifenden Systems gebunden.“ 128
Wenn ein Mensch beobachtet, so bezeichnet und beschreibt er für sich selbst, was er sieht und setzt es in Differenz zu allem anderen, um dessen Funktionslogik zu erkennen bzw. zu erfahren 129 . Dies liefert ihm Erklärungen für das Warum, Wieso, Woher oder Wozu, um Vorgänge oder Mechanismen zu verstehen, aus denen diese Erfahrungen resultieren. Kommen Menschen zusammen, konstruieren sie ihre gemeinsame Welt im Dialog und durch Interaktionen, obwohl sich ihr Handeln nicht unmittelbar aufeinander beziehen muss 130 . Durch das Ordnen und das Erfahrbarmachen bestimmter Regelmäßigkeiten und das damit verbundene ständige Vergleichen von Gleichheit oder Verschiedenheit,
120 vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 50 ff.
121 Synergetik → Glossar / A 2
122 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 61
123 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 f.
124 Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 64
125 Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 f.
126 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 63 (sinngemäß)
127 Kriz in: Brandl-Nebehay 1998, S. 66 f. (sinngemäß)
128 Stierlin 1987 in: Ritscher 2005, S. 85
129 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 67 f. sowie A 5
130 Interaktion → Glossar / A 2
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entstehen in Familien Muster 131 und Komplexitätsreduktion 132 . Die einzelnen Familienmitglieder erwarten, dass sich bereits gemachte Erfahrungen unter entsprechenden Bedingungen wiederholen bzw. voraussagen lassen, somit durch Wiedereintreten bestätigen lassen 133 . Durch Abstraktion stellen sie Hypothesen auf und erstellen damit Prognosen über das zu Erwartende, dessen Ursachen und Zweck 134 . Es ist offenbar unmöglich, die eine wahre Wahrheit der Sicht der Dinge / Welt / Probleme zu finden. Die Theorie des sozialen Konstruktionismus postuliert, dass alles, was der Mensch erkennt, nicht objektiv erkennbar ist 135 . Kriz wiederum macht deutlich, dass bestimmte Muster in Familiensystemen nicht als bloße Konstrukte von Beobachtungen betrachtet werden können. Er unterscheidet versch. Phänomene und kommt zu dem Schluss, dass Beobachtungen als Erkenntnisakt immer auch von den Erwartungen des Erkennenden geprägt sind 136 . Das Verhalten von Familien(systemen) ist komplex, im Wesentlichen variabel, besitzt Eigenschaften, die sich Steuerungs- und Beeinflussungsmechanismen,ideen und -techniken weitgehend entziehen 137 .
3.2.2.2 Theorien des Veränderns und der Intervention
Intervention bezeichnet in der SFT unter anderem das Gegenüberstehen eines Familientherapeuten (Intervenierender) und eines Klienten bzw. Klientensystems (Gegenstand der Intervention). Sie soll helfen, hilfreiche Unterschiede zu produzieren, Gewohnheiten erschüttern, neue Denk-, Handlungs- und Erzählens-Möglichkeiten
eröffnen 138 . Sie ist als eine „...absichtsvolle zielorientierte Herstellung von Unterschieden“ 139 . Heutzutage werden Therapieziele gemeinsam mit den Familien im Vorfeld verhandelt und dienen dem Familientherapeut als Leitfaden was er wie bewirken soll. Sie haben einen vorläufigen und experimentellen Charakter. Dies bedeutet, dass der Familientherapeut bereit ist, seine therapeutische Haltung und die Wirkung seines Handelns in Bezug auf diese Ziele ständig zu reflektieren 140 . Dazu dient ihm auch die Idee der Erstmaligkeit: der Familientherapeut führt eine unerwartete Denk- oder Handlungsweise ein und verstört damit die Familien(mitglieder), um alternative Bedeutungsgebungen, Erzählungen und Möglichkeiten des Handelns zu aktualisieren und abzurufen, die sie selbst nicht mehr wahrnehmen. Er kann aber nicht eindeutig wissen, wie diese darauf reagieren werden 141 .
131 Muster → Glossar / A 2
132 vgl. Foerster 1993 / Kriz 1997 in: Brandl-Nebehay 1998, S. 69 f.
133 vgl. Riedl in: Brandl-Nebehay 1998, S. 70 f.
134 vgl. Riedl in: Brandl-Nebehay 1998, S. 71
135 Sozialer Konstruktionismus → Glossar / A 2
136 vgl. Vogt 1990 / Kriz 1997 in: Brandl-Nebehay 1998, S. 74 ff.
137 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 166
138 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 153
139 Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 159 sowie vgl. Kap. 3.3.2.2
140 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 159 f.
141 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 161
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Neben dem Neuen, Fremden, Verstörenden sollen Interventionen auch Vertrautes beinhalten. Gegenwärtige Systemtheorien sehen die Intervention als Wechselspiel zwischen Familien- und Therapeutensystem. Letztlich entscheidet das Familiensystem auf Anregung durch den Familientherapeut, welche Interventionen es zu- und weglässt sowie selbst hinzufügt 142 . Dazu ist auch wichtig, das geeignete Setting 143 zu überlegen 144 . Es lassen sich versch. Orientierungen intervenierenden Handelns in der SFT unterscheiden:
Intervention als Musterbearbeitung: Die einzelnen Familienmitglieder nehmen die Aussagen oder Handlungen des anderen nicht mehr differenziert wahr, sondern reduzieren es auf wenige Bedeutungskategorien. Deshalb reagieren sie nicht mehr auf das, was tatsächlich von diesem gesagt oder getan wird, sondern auf das, was es für die jeweilige Person bedeutet. Sie sind in ihren kreativen Möglichkeiten an Grenzen gestossen. Durch eine wiederholend stattfindende Beschreibung der bis dahin festgeschriebenen Wahrnehmung kann dies aufgelöst werden. Durch die Intervention werden vorläufige Zusammenhänge durch Integration versch. Sichtweisen ermöglicht 145 : „Relevant ist nicht der Konsens, sondern die unterschiedlichen Sichtweisen der beteiligten Personen.“ 146 Der Familientherapeut hilft der Familie eine reflexive Beobachterperspektive zu entwickeln. Darauf zielt auch die Intervention als Dialog ab, die dazu dient, anhand von Sprache den Knoten in der Kommunikations(fähigkeit) aufzulösen 147 .
Intervention als Testung von Unterstellungen: Der Familientherapeut muss herausfinden, an welchen kritischen Parametern und Prozessen sich in das Familiensystem intervenieren lässt. Die Autopoiese 148 der Familie darf durch die Intervention nicht als Ganzes gefährdet werden. Regeln können verändert werden, der Zusammenhang mit anderen Systemregeln muss aber bestehen bleiben 149 . Der Familientherapeut muss mit Unterstellungen arbeiten, da er nicht von der Familie erwarten kann, dass sie weiß, welche Interventionen was bewirken werden. Dies wird auch als Black-Box-Interaktion bezeichnet, die auf der Grundlage wechselseitiger Intransparenz abläuft 150 . So enstandene Konstruktionen / Diagnosen müssen jederzeit revidierbar und mit dem Familientherapeuten aushandelbar sein 151 . Seine externe Beobachterrolle birgt aber auch den Vorteil, „... dem Wirklichen das Mögliche gegenüberzustellen...“ 152
142 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 166 sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 157
143 Setting → Glossar / A 2
144 vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 216 ff.
145 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 78 f.
146 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 80
147 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 84
148 Autopoiese → Glossar / A 2
149 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 81 f.
150 vgl. Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 75
151 vgl. Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 82
152 Willke in: Brunner / Reiter / Reiter-Theil 1997, S. 83 sowie vgl. Kap. 3.3.2.2
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Intervention als Verstörung: Interventionen, die neue Informationen beinhalten und vermitteln sollen, können nicht einfach instruiert werden, sie müssen an das bisherige Wissen der Systemmitglieder ankoppeln. Will der Familientherapeut die Familien oder ihre Mitglieder beeinflussen, so muss er ihre bisherigen Denk-, Wahrnehmungs- und Handlungsstrukturen kennen und dort ansetzen. Durch diesen Einfluss mag er sie zunächst verstören, ermöglicht aber einen gemeinsamen Prozess des Erkennens 153 .
Intervention als Förderung marginaler Diskurse: Familientherapeuten müssen darauf vorbereitet sein, sich stereotypen Rollenbildern von Männern und Frauen und deren unhinterfragten Annahmen über Beziehungen gegenüber zu sehen. Daraus entstandene Machtstrukturen müssen in ihrer Arbeit einbezogen und eigenständig betrachtet werden 154 .
3.2.2.3 Narrativer Ansatz
Stellvertretend für versch. narrative Ansätze sei hier der der Therapie als Auflösung eines Problemsystems benannt, da diese auf einer neuen Auffassung von Systemen begründet ist. Im Sinne von Andersons und Goolishians Auffassung der problemerzeugenden Kommunikation können Familien in SPFH als Problemsysteme gesehen werden, in denen nicht nur der Symptomträger bzw. das „auffällige“ Kind / der Jgdl. als problemerzeugend betrachtet werden, sondern alle, die sich daran beteiligen, diese(s) Problem(e) aufrecht zu erhalten 155 . Ziel ist die Auflösung des Problemsystems bzw. der -kommunikation, die oft aus Sprache und bestimmten Verhaltensmustern konstruiert sind 156 . Im Dialog wird ausgehandelt, wer daran beteiligt werden soll, da es unnötig ist, diejenigen einzubeziehen, die das Problem nicht mitkonstruieren. Der Familientherapeut ist Teil dieses Familien-Therapeuten-Systems als teilnemender Beobachter und Manager auf gleicher Höhe. Er nimmt aktiv die Position des Nicht-Wissens 157 ein und stellt einen Raum für sozialen Austausch her, der den Kommunikationsfluss verändert bzw. öffnet. Er verhält sich neutral, ist Anwalt für alle Seiten gleichermaßen 158 . Indem er sich der Sprache der Familie bedient, ist er kooperativ und muss Fragen stellen, die die Aufmerksamkeit auch auf bisher nicht Gesagtes lenken 159 . Der Familientherapeut kann sich nicht auf konkrete Richtlinien oder Handwerkszeug stützen, aber er ist Miterfinder neuer Geschichten seiner Klienten 160 .
153 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 83 f.
154 vgl. Klammer / Klar in: Brandl-Nebehay 1998, S. 85 f. sowie Kap. 3.3.1.7
155 vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 94 f.
156 dies bedeutet nicht die Auflösung des Familiensystems oder des Problems an sich; vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 95
157 Nicht-Wissen → Glossar / A 2
158 vgl. Kap. 3.3.1.3
159 vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 95 f.
160 vgl. Walter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 96 f.
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3.3 Schnittmengen und Unterschiede
Ein Ursprung der heutigen SPFH liegt in der Entwicklung familientherapeutischer Ansätze 161 . Wiederrum hat die SFT ebenso sozialarbeiterisches Handeln in ihre Betrachtung von Familien aufgenommen. Vor allem mit sogenannten
Multiproblemfamilien wurde und wird familientherapeutisch gearbeitet. Dieser Einfluss wirkte sich auf die Soziale Arbeit und somit auch auf die SPFH unter anderem in Form einer Entwicklung der Ressourcenorientierung 162 aus. Das Hauptaugenmerk des Familienhelfers liegt auf den Stärken der Familien(mitglieder), nicht mehr nur auf ihren Schwächen. Dies hängt eng mit seiner Diagnose am Anfang der Hilfe und seiner grundsätzlichen Haltung gegenüber den Familien zusammen. Darauf stützt er die Wahl seiner Interventionen und Methoden, die wesentlich den Hilfeverlauf prägen. Betrachtet er die Familien als Experten für ihr eigenes Leben? Erkennt er Störungen und Auffälligkeiten in dem Kontext, in dem sie auftreten. Kann er mit den Familien erarbeiten, welche Ursachen dahinter stecken?
„Systemisches Arbeiten wird als geeignetes theoretisches Modell für die Arbeit in der SPFH angesehen: `Dieser methodische Ansatz leitet im Großen und Ganzen das methodische Vorgehen der SPFH`“ 163
Die zitierte Richtlinie für die Arbeit mit Familien hat sich weitestgehend in SPFH-Konzepten durchgesetzt. Wie mehrfach erwähnt wird nicht ein einzelnes Mitglied der Familie als Ursache für Probleme und Konflikte verantwortlich gemacht, sondern die Interaktionen innerhalb der Familie und ihrer Subsysteme 164 . Hinter vordergründigen Symptomen können ganz andere Konflikte liegen als zunächst offensichtlich 165 . Somit können bestimmte Verhaltensweisen in einem Zusammenhang betrachtet werden.
„Systemisch denken als Kompetenz ist weit über den psychotherapeutischen Bereich hinaus zunehmend in vielen Wissenschaftsbereichen gefordert.“ 166
Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp betont trotz Integration systemischer Sichtweisen in die Soziale Arbeit die Unterschiede zur Therapie. Es sei besonders wichtig, dass die Stärke des Sozialarbeiters eben genau darin liege, das Nicht-Therapeutische seiner Arbeit zu
161 bspw. nach Salvador Minuchins struktureller Familientherapie; vgl. Brandl-Nebehay 1998, S. 33 ff.
162 Ressourcenorientierung → Glossar / A 2 sowie vgl. BMFSFJ 1999, S. 137 sowie Kap. 3.3.1.5
163 BMFSFJ 1999, S. 202
164 vgl. BMFSFJ 1999, S. 202 f.
165 vgl. BMFSFJ 1999, S. 203
166 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.
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akzeptieren und sich nicht darauf zu fixieren, dass zu tun, was andere Spezialisten bereits tun 167 . Eine Übersicht über die Unterschiede habe ich in einer Tabelle zusammengefasst 168 . Unumstritten ist, dass Familienhelfer über ein breites Methoden- und Handlungsspektrum verfügen müssen 169 .
Wolf Ritscher verbindet die Soziale Arbeit und die SFT miteinander und bezeichnet diese als Systemische Soziale Arbeit 170 . Betrachtet man Familien als Systeme, die sich helfen lassen wollen, so bemerkt man, dass sich zahlreiche familientherapeutische mit klassischen sozialarbeiterischen Methoden überschneiden bzw. wechselseitig erweitern. Als Bedingung für ihr Gelingen sieht er, dass sie auf den Kontext der Familien zugeschnitten werden 171 . Im Folgenden betrachte ich daher Schnittmengen methodischer Grundlagen sowie klassische sozialarbeiterische und familientherapeutische Techniken 172 .
3.3.1 Handlungsrichtlinien
3.3.1.1 Hypothetisieren
Aus systemischer Sicht lösen sich die Begriffe Diagnose und Intervention auf und werden ersetzt durch hypothetische Beschreibungen des Systems 173 . Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeut sehen ihre Annahmen somit als spiralförmigen Prozess, den es immer wieder zu hinterfragen und reflektieren gilt 174 : „Informationen bestehen aus Unterschieden, die einen Unterschied machen.“ 175
Dabei müssen beide Helfer beachten, dass ihre Haltungen, Handlungen und Interventionen nicht dazu beitragen, dass der Fall noch schwieriger wird - auch in der Kooperation mit anderen Helfern 176 .
Sowohl der Familienhelfer als auch der Familientherapeut muss gemeinsam mit den Familien den Auftrag der Hilfe klären. In der SPFH erfolgt dies anhand des Hilfeplans bzw. wiederholt im Hilfeplanverfahren 177 . Der Familienhelfer klärt daraufhin in ersten Beratungen mit den Familien ihren Auftrag und die zu erreichenden Ziele. Der Familientherapeut macht im Prinzip dasselbe 178 . Beide Helfer müssen dabei Wünsche und
167 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 140
168 vgl. A 6
169 vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 531 sowie Kap. 3.3.2.1
170 vgl. Ritscher 2005, S. 11 ff.
171 vgl. Ritscher 2005, S. 248
172 im Folgenden nenne ich die intervenierende Person Helfer, wenn ich von gemeinsamen Methoden und Handlungsrichtlinien der SPFH und der SFT spreche, ansonsten bleibe ich bei den Bezeichnungen Familienhelfer sowie -therapeut
173 Diagnose → Glossar / A 2
174 in der SPFH bspw. durch kollegiale Fallberatung (vgl. Spiegel 2004, S. 135 sowie Kunstreich in: Heiner 204, S. 32); in der SFT im sogenannten Reflecting Team im narrativen Ansatz der Therapie als Reflexionsprozess (vgl. Walter in: Brandl-Nebehay
1998, S. 97 ff. sowie Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 250 ff.)
175 Bateson 1982 in: Ritscher 2005, S. 251
176 vgl. Ader 2006, S. 217 sowie Kap. 3.1.6
177 vgl. BMFSFJ 1999, S. 51 ff. sowie § 36 KJHG
178 vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 178 ff.
23
Erwartungen nicht anwesender Personen und Institutionen einbeziehen 179 , also auch von außen an die Hilfe herangetragene Wünsche und Erwartungen, die sich zwischen Kontrolle und Fürsorge bewegen und präventiven, reaktiven als auch repressiven Charakter haben. Durch Fragen, Beobachten, das Anbieten möglicher Interpretationen und das Anerkennen der Familien als Experten für ihr Leben, können gemeinsam Hilfeziele erarbeitet werden 180 . Es soll geklärt werden, was der Fall ist („Fall von“) und wie methodisch vorgegangen werden soll 181 . Die Herausforderung für beide Helfer liegt darin, diese Ziele für alle so in Einklang zu bringen, dass zunächst keine Problemzuschreibungen auf einer einzigen Person bzw. Ursache erfolgt – er soll also neutral sein. Dies erfordert viel Emphatie und vor allem Wissen über Wirkungszusammenhänge 182 . Vorschnelle Deutungen und Etikettierungen sollen vermieden werden, dabei müssen Familienhelfer und Familientherapeut einen Fall oder ein Problem immer in Hinblick auf ihre Zuständigkeit überprüfen 183 . Müller bezeichnet dieses Vorgehen auch als Prüfen des „Fall für“ 184 . Beide sollten biografische und sozialräumliche Dimensionen in ihre Überlegungen einbeziehen 185 . Eine fortwährende prozessuale zeitweise Klärung des Auftrags, der Ziele und der Effizienz der Hilfe sind notwendig, um den Hilfeprozess zu reflektieren und ggf. an aktuelle Kontexte anzupassen 186 . Dabei soll der Helfer im Hilfeprozess wiederholt klären, ob die Klienten sich als Auftraggeber oder Adressaten der SPFH sehen 187 , da diese als soziale Dienstleistung im Sinne des § 36 KJHG Familien als Koproduzenten der Hilfe sieht 188 . Sie sollen sowohl in der SPFH als auch in der SFT beteiligt werden 189 . Spiegel sieht Ziele als Ergebnisse von Aushandlungsprozessen, die konkret formuliert werden und eine Änderungsperspektive erarbeiten, die multiperspektivisch ist 190 . Der Familienhelfer steht in dem Dilemma, die versch. Aufträge (Kontrolle, Hilfe, Therapie) nicht zu vermischen und muss reflektieren, ob sie sich widersprechen und wie er damit umgeht 191 .
3.3.1.2 Zirkularität
Ausgehend von der Annahme der zirkulären Prozesse in Familien(systemen) stützen sich Familienhelfer und -therapeuten auf eine Sichtweise, die eine Stigmatisierung im Sinne einer Zuschreibung einer individuellen Verursachung und Schuld der Probleme auf ein Familienmitglied vermeiden will 192 . Laut Ader gibt es „...keine eindeutige Zuordnung von
179 bspw. JA, Schule, Ärzte, Bewährungshelfer, SPD oder nicht anwesende Familienmitglieder oder Bezugspersonen der Familie
180 vgl. Gildemeister / Robert 1997 in: Ader 2006, S. 23
181 vgl. Spiegel 2004, S. 132 sowie Müller 1997, S. 32 ff. sowie A 3
182 vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 176 sowie u.a. Spiegel 2004, S. 134 f.
183 vgl. Spiegel 2004, S. 133 sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 190 f.
184 vgl. Müller, S. 38 ff. sowie A 3
185 vgl. Spiegel 2004, S. 133 sowie Ader 2006, S. 42
186 vgl. BMFSFJ 1999, S. 243 ff., § 36 KJHG sowie Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 179 ff.
187 vgl. Kreuzer 2001, S. 55
188 vgl. BMFSFJ 1999, S. 82
189 vgl. Roschger-Stadlmayr / Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 182 sowie §§ 8, 14 und 36 KJHG
190 vgl. Spiegel 2004, S. 135 ff.
191 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 190
192 vgl. Ritscher 2005, S. 251
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Ursache und Wirkung ... von Problemen und Lösungen ...“ 193 In der SPFH ist diese Erkenntnis von bedeutender Wichtigkeit, da hier vor allem das Mitwirken der Eltern zum Gelingen der Hilfe beiträgt. Ihre Mitarbeit am Gelingen der Hilfe ist daher an Prozesse des Aushandelns von Ursache und Wirkung von Problemen mit dem Familienhelfer in der Familie gebunden 194 .
3.3.1.3 Neutralität, Respekt, Interesse und Allparteilichkeit 195
Unterschiedliche Realitätskonstruktionen einzelner Familienmitglieder verlangen vom Helfer eine Haltung, die allparteilich, neutral, respektvoll sowie interessiert ist 196 . Dies bedeutet, dass er die Sichtweisen aller Familienmitglieder gleichermaßen ernst nimmt und Emphatie für alle zeigt. Verbunden mit Neutralität heißt das, dass er dennoch eine gewisse Distanz wahren muss, die ihm eine Sichtweise von außen ermöglicht und den Blick auf bisher Unbeachtetes lenkt. Er muss reflektieren, wann er zu nah an seinen Klienten ist, um zu erkennen, wann es nötig ist trotz Wertschätzung und Respekt unsoziales Verhalten und unreflektierte Tabus anzusprechen. Im Idealfall findet er die Balance zwischen Allparteilichkeit / emphatischer Nähe und analytischer Distanz 197 . Grundsätzlich sollten Familienhelfer eine neutrale Grundhaltung einnehmen, auch was Veränderungen angeht 198 . Für einen Familienhelfer würde dies bedeuten, in einer SPFH bspw. nicht anwaltschaftlich für die Bedürfnisse des Kindes / Jgdl. eintreten zu können, ohne zu riskieren, dass die Eltern nicht mehr zur Mitarbeit an der Hilfe bereit sind. Aufgrund seines zusätzlichen Kontrollauftrages zur Gewährleistung des Kindeswohles muss er eine nicht-neutrale Position einnehmen, sondern anwaltschaftlich handeln 199 . Dabei ist er sowohl der Kontrolle als auch der Hilfe verpflichtet 200 . Eine teilweise Auflösung dieses Widerspruchs könnte sich durch eine Co-Betreuung realisieren lassen, in der parteiisch für bzw. mit dem Kind / Jgdl. / Eltern(teil) oder unter geschlechtsspezifischen Aspekten für das Mädchen / Jungen bzw. Frau / Mann gearbeitet wird. Familientherapeuten könnten dies in einer Co-Therapie umsetzen 201 . Interesse und Respekt 202 in der SFT würde ich mit positiver Wertschätzung 203 in der SPFH gleichsetzen. Eine zudem von Neugier geprägte Haltung, wie sie Cecchin eingeführt hat, ermöglicht es beiden Helfern ebenfalls wirksam zu werden 204 .
193 Ader 2006, S. 16
194 vgl. Ader 2006, S. 230 f.
195 vgl. ausf.: Ritscher 2005, S. 268
196 vgl. BMFSFJ 1999, S. 237
197 vgl. Ritscher 2005, S. 252 f. sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532 f.
198 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 161
199 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 207, 211
200 vgl. Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532
201 vgl. Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 244 f.
202 Interesse / Respekt → Glossar / A 2
203 vgl. BMFSFJ 1999, S. 238
204 vgl. Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 316 f. sowie Ritscher 2005, S. 253 sowie BMFSFJ 1999, S. 238
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3.3.1.4 Kontextualisierung
Kontextualisierung meint, die Familie in Bezug auf ihre vielen Kontexte zu betrachten. Systemisch betrachtet, bedeutet dies, dass Familien(mitglieder) durch Regeln und Werte 205 sowie Verhaltensweisen und damit verbundene Bedeutungszuschreibungen außerfamiliärer Systeme prozessartig und wechselseitig geprägt werden. Mit Hilfe dieser Betrachtung ergeben Verhaltensweisen einzelner Familienmitglieder Sinn, obwohl sie sogar im Familiensystem Probleme verursachen. Diese sozialen Einflüsse sollen der Familie bewusst sein und als Ausdruck von Spannungsverhältnissen gesehen werden 206 . Die Helfer selbst müssen fortwährend über die eigene Beobachterposition reflektieren, um eine Stigmatisierung ihrer Klienten zu vermeiden 207 .
3.3.1.5 Ressourcen- und Lebensweltorientierung
Ausgehend von einer Ressourcen- und Lebenweltorientierung betrachtet der Familientherapeut eine Familie nicht als Problemsystem, sondern als innere Kraftquelle für Veränderungen. Indem der Familientherapeut die Stärken der Familie anerkennt und fördert, geltende Hierarchien und Wertvorstellungen respektiert, bestehende Subsysteme stützt und die Familienmitglieder in ihrem Selbstwertgefühl bestätigt, ermöglicht er eine gute Basis für ein gemeinsames Arbeitsbündnis 208 . Zudem ordnet er sie als Mikrosystem in ihr Meso-, Exo- sowie Makrosystem ein 209 . Der Familienhelfer geht ähnlich vor, indem er sich auf die ganzheitliche und situationsbezogene Lebenswelt- und Alltagsorientierung und die Gemeinwesenarbeit 210 gründet. Er muss sich konsequent an den Familien(mitgliedern) und ihren spezifischen Selbstdeutungen und Handlungsmustern orientieren, die wiederum eingebettet sind in gesellschaftliche Bedingungen 211 . Dabei ist es für ihn hilfreich, sich auf das klassische Case Management 212 zu stützen, also den Familien bei der Erschließung und Koordination von Hilfen aller Art in ihrer Lebenswelt behilflich zu sein 213 . Er sieht die Familie in ihrer komplexen Verflochtenheit wie sie für ein Alltagsverständnis charakteristisch ist – und weiß dennoch um die Bedeutung alltagsabgehobener Orte, die den Klienten eine Chance zu klärender Distanz ermöglichen. Geprägt ist diese Sichtweise durch die folgenden Struktur- und Handlungsmaximen: Prävention, Regionalisierung / Dezentralisierung, Integration, Partizipation sowie Alltagsnähe 214 . Für den Familienhelfer bedeutet dies die konkrete Arbeit mit einem Klienten an seiner Situation. Er muss dabei
205 Werte → Glossar / A 2
206 vgl. Ritscher 2005, S. 254 sowie Kap. 3.2.2.1
207 vgl. Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 161 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 533
208 auch Joining genannt → Glossar / A 2
209 vgl. Ritscher 2005, S. 255 f. sowie Kap. 3.2.2.1
210 Gemeinwesenarbeit → Glossar / A 2
211 vgl. Grunwald / Thiersch in: Otto / Thiersch 2001, S. 1136
212 Case Management → Glossar / A 2
213 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 146 (bspw. Nachbarschaftshilfe, Gruppenangebote, offene Angebote etc.)
214 vgl. Grunwald / Thiersch in: Otto / Thiersch 2001, S. 1143 f.
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neben den intrapsychischen Problemen auch die alltagspraktischen einbeziehen, den Klienten sowohl als Einzelperson als auch als Beteiligter versch. Systeme betrachten 215 . Eine bloße Orientierung an komplexen Zusammenhängen oder an biographischen Erfahrungen soll vermieden werden. Ziel ist, den Klienten wieder zum Akteur seines eigenen Lebens zu machen, die Neu- und Selbstorganisation zu fördern, ihm Verantwortung und Kontrolle über sein Leben zu ermöglichen 216 . Dies ist schwerer, wenn von einzelnen Familienmitgliedern und von außen versch. Aufträge und Ziele der Hilfe definiert werden, die mit- bzw. nebeneinander existieren 217 .
3.3.1.6 Lösungsorientierung
Eine lösungsorientierte Herangehensweise ist sowohl unter Familientherapeuten als auch Familienhelfern verbreitet 218 . Die sogenannte Wunderfrage bspw. fokussiert den Blick auf das Machbare, das Lebensbejahende und holt es in die Gegenwart 219 . Beide Helfer sollen darauf achten, nicht auf eine vorschnelle Problemlösung zu drängen, da dies der Alltagsorientierung widersprechen würde. Sie können Hilfen zur Entdeckung eigener Ressourcen und Kompetenzen anbieten, dennoch müssen die Familien(mitglieder) ihre eigenen Wege und Umwege gehen, damit die Hilfe erfolgreich ist. Der Familienhelfer kommt hier in ein Dilemma: Da er in der SPFH eine Kindeswohlgefährdung vermeiden muss, ist er auf die Mitarbeit der Eltern angewiesen und kann manche Umwege nicht riskieren 220 . Im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe, der klassischen familienorientierten Einzelfallhilfe 221 , schließt er im Idealfall ein Arbeitsbündnis mit der Familie 222 . Dabei muss er eine Gratwanderung zwischen Eingriff / Kontrolle und Hilfeangebot bzw. Koproduktion mit den Beteiligten vollziehen 223 . Die Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohles liegt beim zuständigen Case Manager auf dem JA.
3.3.1.7 Geschlechter-Differenzierung
Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeuten sollten sich in ihrer Arbeit dessen bewusst sein, dass Männer und Frauen in unserer Gesellschaft durch bestimmte Erwartungen auch in ihrem durch ihr Geschlecht festgelegtem Rahmen agieren. In der SPFH kann dieses Wissen dazu genutzt werden, parteiisch mit den versch. Familienmitgliedern zu arbeiten, sie zu beraten etc. Dies sollte verbunden werden mit einer grundsätzlichen Haltung des gegenseitigen Respekts und dem Zusammenführen versch.
215 vgl. Pantucek 1998, S. 87
216 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 160 sowie BMFSFJ 1999, S. 183 (auch als Empowerment bekannt)
217 vgl. Kap. 3.3.1.1
218 vgl. BMFSFJ 1999, S. 244 f.
219 vgl. Ritscher 2005, S. 258 sowie Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 188 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 320
220 vgl. Ritscher 2005, S. 257 sowie Hofgesang in: Otto / Thiersch 2001, S. 532
221 Einzelfallhilfe / Case Management → Glossar / A 2
222 vgl. Kap. 3.1.1
223 vgl. Ritscher 2005, S. 194, 202 f.
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Sichtweisen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern 224 . Dies kann in die Sozialraumorientierung eingebettet werden 225 , indem bspw. ein Junge / Mädchen in geschlechtsspezifische offene Angebote vermittelt werden - oder ein(e) Mutter / Vater in ein niedrigschwelliges Angebot. Für Familientherapeuten schlägt Ritscher folgende Leitlinien vor: Beachtung der Ressourcen der unterschiedlichen Geschlechter sowie (Neu)Klärung der Verteilung der Rollen im Alltag und in den Paar- sowie Mutter-Kindbzw. Vater-Kind-Beziehungen 226 .
3.3.1.8 Soziale Gruppenarbeit und Teamwork
Die SPFH kann mit sozialer Gruppenarbeit 227 kombiniert bzw. erweitert werden, bspw. indem geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mädchen oder Jungen in den Räumen des ausführenden Trägers angeboten werden, ebenso möglich sind Familiennachmittage oder gemeinsame Fahrten 228 . Sie bieten Schutzraum, Möglichkeiten zum Austausch sowie Niedrigschwelligkeit und Integration. Eine Abhängigkeit von dem Angebot sollte vermieden werden, indem andere sozialräumlich vorhandene Angebote nutzbar gemacht werden 229 . Ein Familientherapeut kann die soziale Gruppenarbeit dazu nutzen mit Kindern, die ähnliche Probleme in ihren Familien erleben, zu arbeiten 230 . An dieser Stelle möchte ich ebenfalls Methoden der Teamarbeit in SPFH und SFT vorstellen, da sie in Gruppensettings stattfinden. Dass sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeuten in Co-Betreuung bzw. -therapie arbeiten, habe ich bereits erwähnt. In den SPFH kann im Team die Methode der Kollegialen Fallberatung und / oder der Supervision genutzt werden, wenn ein Familienhelfer andere Sichtweisen auf den Fall benötigt oder er seine Balance zwischen Nähe und Distanz zur Familie nicht mehr aufrecht erhalten kann 231 . Familientherapeuten nutzen zur Beratung unter anderem die Methode des Reflecting Team in Anwesenheit der Klienten 232 .
3.3.2 Methodische Umsetzung in Beratungen
Beratung ist eine der zentralen Handlungsorientierungen und eine der wichtigsten Methoden der SPFH 233 , auch wenn in ihr Elemente der Krisenintervention zum Tragen kommen und sie von ihrem Grundanliegen her ein systematisches Verständnis der
224 vgl. auch Kapitel 3.3.1.3
225 vgl. BMFSFJ 1999, S. 221 sowie Oelschlägel in: Otto / Thiersch 2001, S. 654 sowie BMFSFJ 2002, S. 122
226 vgl. Ritscher 2005, S. 258 f.
227 vgl. § 29 KJHG
228 vgl. BMFSFJ 1999, S. 369 ff. sowie Ritscher 2005, S. 207 ff. (alle drei genannten Möglichkeiten habe ich im Rahmen meines Praktikums miterlebt und -gestaltet)
229 bspw. auch die seit vergangenem Jahr bewilligten Einzelfallvermeidenden Maßnahmen in Dresden (vgl. Kaap 2005)
230 vgl. Mattejat 2001, S. 144
231 vgl. BMFSFJ 1999, S. 119 sowie Ader / Schrapper / Thiesmeier in: Ader 2006, S. 36, 40 f. (gruppenorientierte-inszenierende Verfahren der Fall- / Beziehungsdynamik)
232 vgl. Binter in: Brandl-Nebehay 1998, S. 250 ff. sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 213 sowie Schlippe / Schweitzer 2003, S. 199 ff.
233 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140 sowie Kreuzer 2001, S. 39 (10 Effekte der Beratung) sowie Pfeifer-Schaupp 1997, S. 19
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Familiensituation umfasst 234 . Die benannten Richtlinien im vorhergehenden Kapitel dienen als Leitfaden für zahlreiche Beratungsansätze 235 . Dennoch besteht laut Nestmann bis heute in der Sozialen Arbeit keine integrierende Beratungstheorie, die handlungsleitend, auch für Familienhelfer, ist. Viele der heute existierenden leiten sich aus versch. Richtungen der Psychotherapie ab 236 . Die Beratung der Familie in der SPFH und der SFT ist als Intervention zu verstehen, deren wesentlicher Bestandteil Fragen(techniken) sind. Die sozialpädagogische Beratung in der SPFH zielt sowohl auf Klärung der Ausgangs- und Problemsituation, der Zielfindung, der Planung und Reflexion von Handlungsschritten und dem Herstellen von reflektiertem, problemlösenden Handeln 237 . Der Familientherapeut verfolgt ähnliche Ziele: Zunächst muss er ebenfalls Informationen über die Familie sammeln, um daraufhin seine Interventionen zu überlegen, die wiederum auch durch Befragung und ständiges Reflektieren realisiert werden 238 .
3.3.2.1 (Verbale) Beratung durch den Familienhelfer
Familienhelfer orientieren sich an folgenden Beratungsansätzen:
⇒ Klienten- bzw. Personenzentrierte Gesprächsführung nach Carl Rogers 239 ⇒ Narrativer Ansatz 240 ⇒ Empowerment in der Beratung 241 ⇒ Ressourcenorientierte Beratung 242 ⇒ Lebenswelt- und Alltagsorientierte soziale Beratung 243 ⇒ Lösungsorientierte Beratung 244
Die Beratung der Familienhelfer ist multimethodisch angelegt und vereint somit integrativ unterschiedliche Methoden und Konzepte von Veränderung und Hilfe 245 . Dazu müssen Familienhelfer über bestimmte Fähigkeiten verfügen, die unter anderem sind: aktives Zuhören, Emphatie (Wärme, Echtheit), positive Wertschätzung sowie einfühlendes Verstehen 246 . Dabei spielen verbale und nonverbale Verhaltensweisen des Familienhelfer
234 vgl. Stierlin 1980 in: SMS 2003, S. 183
235 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 146 ff.
236 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 145
237 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 140
238 vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 141
239 vgl. Straumann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 641 ff.
240 vgl. Engel / Sickendiek in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, S. 749 ff.
241 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 146 sowie Stark in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 1, S. 535 ff.
242 vgl. Klemenz 2003, S. 19 sowie Nestmann in: Klemenz 2003, S. 59 sowie in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 725 ff.
243 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 147
244 vgl. Bamberger in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 737 ff.
245 vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 789 ff.
246 vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 784 ff. sowie Kap. 3.3.1.3
29
eine wichtige Rolle, ebenso verdecktes Verhalten 247 . Die wichtigste Kompetenz über die Familienhelfer offenbar verfügen müssen ist laut Nestmann die Lebensweltsensibilität 248 . Familienhelfer müssen durch Beratung aktive Hilfe zur Problembewältigung bieten, Selbstheilungskräfte mobilisieren, Klärungsarbeit leisten, Potenziale und Stärken ihrer Klienten erkennen und aktivieren 249 . Dazu stehen ihnen Methoden zur Verfügung, die präskriptiv, unterstützend, informativ, konfrontativ, katharisch sowie katalytisch sein können. Murgatroyd führt folgende an 250 :
⇒ den Klienten ermutigen, sich aktuellen Gefühlen zu stellen / anzueignen
⇒ keine „Warum-Fragen“ stellen, da die Klienten sich dazu genötigt fühlen könnten, sich für ihr Leben oder Verhalten rechtfertigen zu müssen ⇒ Handlungen initiieren, während denen sich ein lockeres Gespräch entwickeln kann ⇒ Ermutigung zum Sprachgebrauch ⇒ die Methode des „leeren Stuhls“ ⇒ Übertreibungen, Umkehrungen sowie Probehandlungen
Die konkrete methodische Umsetzung sei am Beispiel der Klientenzentrierten Gesprächsführung verdeutlicht: Rogers meint, die Fragen dienen dem Familienhelfer nicht zum Sammeln von Wissen über den Klienten sondern dem Verstehen ihres Erlebens 251 . Sie zielen darauf ab, die Aufmerksamkeit des Klienten anders auszurichten, Suchprozesse auszulösen. Gerl benennt darauf bezogen folgende Frageformen 252 :
⇒ Öffnende, Kraft gebende Fragen: Diese Fragen vertiefen das einfühlende Verstehen des Klienten in sich selbst und fragen nach dem „Wie“ und „Was“. Sie zielen auf eine erweiterte differenzierte Wahrnehmung. Dem Klient soll ausreichend Zeit für seine Antworten gegeben werden. (Was für eine Stimme meldet sich dann? Kennen sie die?)
⇒ Zirkuläre Frage 253 : (Was glauben sie, denkt ihr Mann, wenn sie ihm so gegenübertreten?)
⇒ Skalierungsfragen: Der Klient wird danach gefragt, auf welcher Stufe einer vorgegebenen Skala er eine bestimmte Situation einordnen würde. Dies ermöglicht ebenfalls eine differenzierte Wahrnehmung und suggeriert , dass Veränderungen und Fortschritte möglich sind.
247 vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 786
248 vgl. Nestmann / Sickendiek in: Otto / Thiersch 2001, S. 148
249 vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 791
250 vgl. Murgatroyd 1994, S. 114-134
251 vgl. Weinberger 2004, S. 104
252 vgl. Gerl in: Weinberger 2004, S. 105 ff.
253 vgl. Kap. 3.3.2.2
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⇒ Wunderfrage: Diese Frage führt weg von der Problemzentrierung auf das Mögliche, das Wünschenswerte, Machbare. 254
⇒ Fantasiereise in die Zukunft (future-pacing): Der Klient wird aufgefordert, sich vorzustellen, wo er sich und seine Familie in 5 bis 10 Jahren sieht. Sie öffnet den Zukunftsraum.
Weitere Techniken der Beratung können u.a. außerdem sein 255 : die Aufnahme des Repräsentationssystems des Klienten 256 , um bspw. seine Prozess- / Schlüsselwörter zu erkennen und aufzugreifen. Außerdem die Verbalisierung in Ich-Form, d.h. in direkter Rede von dem Klienten mit ihm sprechen. Weiterhin sind zu nennen: die Konkretisierungsaufforderung, ein Perspektivenwechsel, die positive / negative Verbalisierung, das Betonen des Hier-und-Jetzt und des momentanen Empfindens, das Anregen und Hinterfragen von Verhaltensweisen (dem Klienten Denkanstöße bieten, ohne ihn zu moralisieren 257 ) sowie das Erteilen konkreter Handlungsanweisungen / -hinweise 258 . Nestmann / Engel benennen zwölf Qualitätskriterien sozialpädagogischer und psychosozialer Beratung, darunter sind u.a. Interdisziplinarität, Prävention und Empowerment, eklektisch-integrative Methodologie 259 , Freiwilligkeit der Klienten etc. 260 Als bedeutendster Faktor für das Gelingen zählt, wie mehrfach erwähnt, der Aufbau einer Vertrauens- bzw. Beratungsbeziehung zu den Klienten 261 . Aufgabe des Familienhelfers ist es ebenso, Hindernisse zu entfernen, die dieses Arbeitsbündnis gefährden könnten.
3.3.2.2 (Verbale) Beratung durch den Familientherapeuten
Der Familientherapeut bedient sich versch. verbaler Interventionen bzw. einer Vermengung mehrerer Prinzipien in der Beratung. Arist von Schlippe und Jochen Schweitzer schlagen versch. Techniken vor, die Wolf Ritscher für Familienhelfer aufgreift 262 .
Zirkuläre Fragen 263 ermöglichen dem Familientherapeut die Interaktion der Familien zu erforschen, Problem(situationen) gemeinsam mit den Familien(mitgliedern) zu definieren, um schließlich geeignete Interventionen zu finden 264 . Bestimmten Verhaltensweisen werden neue Bedeutungen gegeben. Beziehungsmuster werden deutlich. Informationen werden gesammelt und sichtbar gemacht. Zirkuläre Fragen erlauben das Einnehmen einer
254 vgl. Kap. 3.3.1.6
255 vgl. Weinberger 2004, S. 98 ff.
256 also seiner Sinnesmodalitäten (hören, sehen, schmecken, riechen, fühlen)
257 vgl. Gerl in: Weinberger 2004, S. 118
258 vgl. Weinberger 2004, S. 215 (Lösungsorientierter Ansatz) sowie Sanders in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 804
259 eklektisch-integratives Handeln → Glossar / A 2
260 vgl. Nestmann / Engel / Sickendiek 1999, S. 221 ff.
261 vgl. Nestmann in: Nestmann / Engel / Sickendiek 2004, Bd. 2, S. 791 ff. sowie Murgatroyd 1994, S. 108 f. sowie Kap. 3.1.1
262 vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 137 ff. sowie A 7
263 die Methode geht auf das Mailänder Team zurück
264 vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 184 f. sowie Schlippe / Schweitzer 2003, S. 138 sowie A 8
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Außenperspektive auf das eigene soziale System. Das Verändern durch Fragen führt zu einer dekonstruierenden Auflösung des Problems. Die Familien werden zu Experten der Problemlösung, da sie die Antworten selbst liefern. Bei jeder Art der Fragestellung muss der Familientherapeut beachten, dass die Fragen für die Familie verständlich sind. Die Familie soll in der Lage sein schwierige Themen langsam, ihrem Tempo gemäß, verarbeiten zu können, um mögliche Lösungen selber entwickeln und nachvollziehen zu können. Die Fragen sollen ihr dies ermöglichen aber nicht implizieren. Tomm, der die Fragen zu einem intervenierenden Interview weiterentwickelt hat, unterscheidet in vier Techniken 265 :
⇒ Lineale Fragen (problemklärende, problemdefinierende Fragen. Investigatorische Absicht: Frageform führt zur Problemerhaltung bei der Familie; Therapeut gibt eine Wertung ab) ⇒ Strategische Fragen (richtungsgebende, konfrontative Fragen. Korrigierende Absicht: einschränkende Wirkung bei der Familie, oppositionelle Wirkung beim Therapeuten) ⇒ Reflexive Fragen (hypothetische Fragen zur Zukunft, Fragen zur Beobachterperspektive. Absicht:
kreative Wirkung beim Therapeuten, produktive Wirkung bei der Familie) ⇒ Zirkuläre Fragen (Fragen zur Auswirkung von Verhalten, nach Unterschieden. Absicht: akzeptierende Wirkung beim Therapeuten, befreiende Wirkung bei der Familie)
Als spezielle Formen zirkulären Fragens gelten:
⇒ Frageformen, die Unterschiede verdeutlichen: Dazu zählen Klassifikationsfragen, Prozent- / Skala-, Übereinstimmungsfragen sowie Subsystemvergleiche, Metapherfragen, die dazu dienen, Unterschiede in den Sichtweisen und Beziehungen und deren Rangfolge deutlich zu machen, bessere Differenzierungen und Präzisierungen zu ermöglichen und Familienkoalitionen zu entdecken 266 .
⇒ Frageformen, die Wirklichkeitskonstruktion verdeutlichen 267 : Diese Fragen dienen dazu den Status Quo der Familie zu klären und ihr einen Einblick in ihre aktuellen Beziehungsmuster und Wirklichkeitskonstruktionen zu geben.
⇒ Frageformen, die Möglichkeitskonstruktion verdeutlichen 268 : Dies sind hypothetische Fragen, die es den Familien(mitgliedern) ermöglichen, die Lösung eines Problems vorwegzunehmen und deren Auswirkungen gedanklich durchzuspielen.
265 vgl. Tomm in: Ritscher 2005, S. 276 ff.
266 vgl. Schlippe / Schweitzer 2003, S. 143 f.
267 vgl. A 9
268 vgl. A 10
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Weitere verbale Methoden der familientherapeutischen Arbeit mit Familien sind unter anderem folgende, die auch in der Übersicht von Wolf Ritscher zusammengefasst sind: Positive Konnotation, Reframing, Paradoxe Intervention sowie Rituale u.a. 269
3.3.2.3 Beratung durch darstellende Methoden 270
Neben den zahlreichen verbalen Methoden gibt es auch darstellende. Diese werden hauptsächlich in der SFT angewandt, sind jedoch für die SPFH ebenso bedeutsam, wie folgendes Zitat von Wolf Ritscher deutlich macht:
„Die Kombination von verbalen und darstellenden Methoden bietet sich in den Settings der Familiensozialarbeit besonders an.“ 271
Zu den bekanntesten zählen das Genogramm 272 , Rollenspiele, Time-Line / Zeitstrahl 273 , Externalisierung sowie Familienskulptur und -aufstellungen 274 . Sie dienen dazu, nonverbal zu intervenieren. Es geht darum, die Kommunikation und Wahrnehmung auf eine visuelle Ebene zu verlagern. Dabei wird die Aufmerksamkeit auf Bilder, Gedanken und Erfahrungen zum vorherrschenden Thema in der Familie gelenkt 275 .
3.3.2.4 Beratungs- / Hilfesetting 276
Entscheidend für den Erfolg der Beratung ist ebenso die Gestaltung des Setting. Zur Strukturierung dessen schlagen Ritscher u.a. vor: Sowohl Familienhelfer als auch -therapeuten sollten darauf achten, wie sie das (Beratungs)Setting mit ihren Klienten gestalten. Verschiedene Komponenten haben Einfluss auf den Erfolg der Beratung: Wahl und Gestaltung des Ortes / Raumes, zeitlicher Rahmen, Anzahl der Klienten und der professionellen Helfer, Formen der Dokumentation, grundlegende Regeln des Miteinander etc. 277 Weiterhin zählen dazu die Teamarbeit und -beratung, die Vernetzung von System, Subsystem und Kontext, also auch Familien- und Helferkonferenzen, die Bedeutungszuschreibung („Was machen wir hier?“) und die Fähigkeit des / der Helfer(s) die anwesenden Familienmitglieder entsprechend ihrer Bedeutung für den Erfolg der Hilfe
269 Positive Konnotation, Reframing, Paradoxe Intervention, Rituale → Glossar / A 2
270 vgl. A 11
271 Ritscher 2005, S. 289
272 in der Zusammenarbeit mit dem JA Dresden Neustadt während meines Praktikums habe ich in jeder Helferkonferenz, die gemeinsam mit den Familien stattfand, den Einsatz von Genogrammarbeit zur Strukturierung des Hilfeverlaufs erlebt
273 vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 209 ff.
274 vgl. Rauscher-Gföhler in: Brandl-Nebehay 1998, S. 197 ff.
275 vgl. Ritscher 2005, S. 289
276 vgl. Ritscher 2005, S. 271
277 vgl. Ritscher 2005, S. 307 ff.
33
einzubeziehen. Nicht unwesentlich sind zudem das Geschlecht und Alter der anwesenden Klienten und des / der Helfer(s) 278 .
Im Sinne der klientenzentrierten Beratung sollen Familienhelfer in Beratungen genügend Zeit und Raum für die individuellen Entwicklungsprozesse der Familien ermöglichen. Hinzu kommt die Beratungssettings so auszurichten, dass die Familien(mitglieder) ausreichend Sicherheit vermittelt bekommen, um Handlungsalternativen selbst zu erarbeiten (Selbstwirksamkeit).
3.4 Kompetenzen von Familienhelfern und Systemischen Familientherapeuten
Im Folgenden vergleiche ich Handlungskompetenzen von Familienhelfer und -therapeuten. Dabei gehe ich auf Unterschiede und Parallelen ein. Hiltrud von Spiegel hat diese Kompetenzen für Sozialarbeiter beschrieben, ich habe sie auf Familienhelfer bezogen. Die der Familientherapeuten habe ich vor allem dem Buch „Systemische Familientherapie“ entnommen 279 . Ausführlich gehe ich auf die Kompetenzen in der Dimension des Wissens ein 280 .
3.4.1 Persönlichkeitsmerkmale und Handlungskompetenzen
Familienhelfer sehen sich zunehmend wachsenden Anforderungsprofilen an ihr Handeln gegenüber 281 . Auf die historische Herleitung des heutigen Anforderungsprofils soll hier nicht näher eingegangen werden. Hervorheben möchte ich jedoch, dass sich dieses Profil seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts immer mehr vom Aspekt der Eignung zu einem der professionellen Ausbildung gewandelt hat 282 . Laut Gesetz sollen Familienhelfer über eine aufgabenentsprechende persönliche Eignung und Ausbildung oder besondere Erfahrung in der Sozialen Arbeit verfügen 283 . Was ist darunter zu verstehen? Heutzutage findet sich in dieser Diskussion überwiegend der Begriff der Schlüsselkompetenzen 284 . Was ein Familienhelfer wissen und können muss ergibt sich aus der sozialpädagogischen Aufgabe der Hilfeform und zeichnet sich gleichermaßen durch klare Haltungen, differenziertes Wissen und durch die Fähigkeit zum Handeln aus. Dies setzt er kompetent um, indem er reflexiv und kontextbezogen eine Beziehung zwischen seinem Wissen 285 , Können, seinen Haltungen und den Anforderungen und Möglichkeiten seiner Umwelt
278 vgl. Murgatroyd 1994, S. 57
279 vgl. Brandl-Nebehay 1998
280 diese müssen jedoch von den FH und den Familientherapeuten mit denen des Könnens und der grundsätzlichen beruflichen Haltung vereinbart werden (vgl. Kap. 4.2 sowie Spiegel 2004, S. 97 sowie A 12)
281 vgl. Spiegel 2004, S. 80
282 vgl. Spiegel 2004, S. 80 f.
283 vgl. § 72 Abs. 1 KJHG sowie Spiegel 2004, S. 80
284 Kompetenz / Schlüsselkompetenz → Glossar / A 2
285 Wissen → Glossar / A 2
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herstellt. Er greift auf seine Ressourcen zurück und kombiniert diese mit der aktuellen Situation relational. Dazu benötigt er laut Schuler und Barthelme, von Cordes zusammengefasst, folgende Kompetenzen: Neugier, Eigeninitiative, Kommunikations-, Team-, Durchsetzungs- sowie Konfliktfähigkeit, Flexibilität und ganzheitliches Denken 286 . Stellvertretend für viele anderen Theorien 287 zum Kompetenzbegriff, kann der von Regine Gildemeister eingeführte Begriff der „Person als Werkzeug“ genannt werden, der eine hohe Akzeptanz unter Wissenschaftlern findet 288 . Dieser besagt, dass die Familienhelfer widersprüchliche berufliche Anforderungen bzw. Spannungen mit ihrer Persönlichkeit ausbalancieren, indem sie sich selbst als handelnde Werkzeuge erfahren und einsetzen. Wie dies konkret methodisch umgesetzt werden soll, hat sie leider nicht definiert. Auf Familientherapeuten treffen die genannten Anforderungen ebenfalls zu 289 . Wobei betont wird, dass die Ausbildung einer psychotherapeutischen Kompetenz verbunden ist mit zahlreichen persönlichen Kompetenzen, die sich vor allem auf die grundsätzliche berufliche Haltung auswirken 290 .
3.4.2 Kompetenzen in der Dimension des Wissen
3.4.2.1 Beobachtungs- und Beschreibungswissen 291
Sowohl Familienhelfer als auch Familientherapeut sollen über Beobachtungs- und Beschreibungswissen verfügen, dazu müssen sie Kenntnisse über
Wirklichkeitswahrnehmungen besitzen 292 . Dies umfasst das Abwandeln und Zuschneiden bereits existierender diagnostischer Kontexte von Fällen und das Bilden eigener Kategorien bzw. Raster zur multiperspektivischen, kriteriengeleiteten und transparenten Fallarbeit in Bezug auf lebensweltliche und institutionelle Kontexte 293 . Zum anderen müssen sie sich über das Wirken versch. subjektiv gebildeter Wahrnehmungen in unterschiedlichsten Kontexten und deren Einfluss auf die beteiligten Personen bewusst sein. Das Wahrnehmen eines Falls ist kontextabhängig. Familienhelfer und -therapeuten müssen ihren Interpretationsrahmen und dessen Dimensionen kennen und in Bezug auf ihre Wahrnehmung reflektieren können 294 .
286 vgl. ausf.: Schuler / Barthelme 1995 sowie Cordes 1997 in: Spiegel 2004, S. 83
287 Theorie → Glossar / A 2
288 vgl. Spiegel 2004, S. 84, 256
289 vgl. Klicpera in Brandl-Nebehay 1998, S. 330 sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 303 ff.
290 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 306 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 313
291 Beobachtungs- und Beschreibungswissen → Glossar / A 2 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 316 (Beobachterrelativität)
292 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305 ff. sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 315
293 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 306 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 315
294 vgl. Spiegel 2004, S. 104 f.
35
Um sich in ihrer Arbeit orientieren zu können und subjektive Wirklichkeitskonstruktionen zu überwinden, benötigen Familienhelfer und -therapeuten diagnostisches Wissen 295 , also Wissen über Sachverhalte und Lösungsschritte 296 . Wie sie dies erwerben und wie sie damit umgehen sollten, wurde bereits in Kapitel 3.1.6 beschrieben.
3.4.2.2 Erklärungs- und Begründungswissen 297
Während ihres Studiums erhalten Sozialarbeiter ein Grundwissen an Theorien. Wenn sie in einem speziellen Arbeitsfeld, bspw. der SPFH, tätig werden, müssen sie sich weitere und immer wieder neue Wissensbestände zu diesem aneignen, ihre Kenntnisse erweitern 298 . Dies trifft auch auf Familientherapeuten zu 299 . Um die fachlich geforderte Ressourcenorientierung umzusetzen, brauchen sowohl Familienhelfer als auch -therapeuten Kenntnisse über gesellschaftliche Problemlagen und psychosoziale Befindlichkeiten, um ihre Klienten nicht als alleinige Verantwortliche bzw. Schuldige für ihre Probleme anzusehen 300 . Dazu müssen sie ihre helfende Einrichtung innerhalb gesellschaftlicher Funktionszuweisungen einzuordnen wissen 301 sowie die Grenzen ihrer individuellen Unterstützung und Begleitung kennen. Kenntnisse über Gesetzes- und Finanzierungsgrundlagen sowie Organisationsentwicklung gehören ebenfalls dazu. Konzeptionelle Ausrichtungen von sozialen Organisationen können durch Grundkenntnisse über Bedingungen von Entwicklungen und Veränderungen in Gruppen sowie Gemeinwesen immer wieder neu angepasst werden. Für Familientherapeuten bedeutet dies, über die sogenannte Systemkompetenz zu verfügen 302 . Diese dient dazu, zirkuläre Prozesse wahrzunehmen und die Sicherheit der gewohnten kausalen Ursache-Wirkung-Logik zu verlassen, komplex und vernetzt zu denken, wahrzunehmen und zu intervenieren 303 .
3.4.2.3 Wert(e)wissen
Das sozialberufliche Handeln ist häufig religiös oder humanistisch geprägt, somit ist es wertgeleitetes Handeln 304 . Das sogenannte Wertwissen des einzelnen Familienhelfers und -therapeuten entsteht nicht aus wissenschaftlichen Theorien, sondern aus Postulaten, persönlichen Setzungen 305 . Beide müssen wissen, dass diese ihre berufliche Haltung beeinflussen – und wie 306 . Da sie Menschen Hilfe anbieten, die sich auf verletzbare
295 vgl. Spiegel 2004, S. 104
296 vgl. Kleibel-Arbeithuber in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304
297 Erklärungs- und Begründungswissen → Glossar / A 2
298 bspw. durch den Besuch von Tagungen und das Studium von sogenannten Bezugsdisziplinen → Glossar / A 2
299 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.
300 vgl. u.a. Kap. 3.3.1.5 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 317 sowie Staub-Bernasconi in: Otto / Thiersch 2001, S. 1510 ff.
301 vgl. Spiegel 2004, S. 105 f. sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305
302 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 305 sowie Klicpera in: Brandl-Nebehay 1998, S. 330
303 vgl. Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.
304 Berufliche Ethik → Glossar / A 2
305 vgl. Spiegel 2004, S. 67 sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 312 f.
306 vgl. Spiegel 2004, S. 107
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Bereiche des privaten Lebens bezieht, kann unverantwortliches Handeln gravierende Schäden anrichten. Sie sollten daher in der Lage sein, ihre persönlichen Wertestandards sowie persönliche Sinnkonstruktionen und die damit verbundenen wertgeleiteten Entscheidungen in ein reflexives Verhältnis zu den beruflichen Wertestandards, Motiven und Sinnkonstruktionen zu setzen 307 . Klienten sind als moralfähige Subjekte anzusehen, mit denen moralische Werte im Dialog ausgehandelt werden 308 . In Beratungen über Ziele und Wünsche sollten Familienhelfer und -therapeuten berücksichtigen, dass jede moralische Orientierung kontextgebunden und subjektiv ist. Für die Wahl und Rechtfertigung von Zielen und Interventionen ist es wichtig, dass sie arbeitsfeldübergreifende Handlungsmaxime und deren Wertorientierungen kennen und beurteilen können. Sie sollten darauf verweisen können, wenn sie nach ihren Beurteilungen und Bewertungen gefragt werden. 309 Beziehen sie sich auf postulierte Rechte und ethischfachliche Leitlinien, wenn sie Leitbilder, Konzeptionen, Arbeits- und Handlungsprinzipien entwickeln, so können diese auch als berufliche Haltungen in ihre Methodik eingehen 310 . So hat die wertschätzende Methode der positiven Wertschätzung, die oft von Familienhelfern und -therapeuten benutzt wird, sicher ihren Ursprung in Honneths Konzeption der Moral 311 , die drei konkrete Handlungsaufforderungen für intersubjektive Beziehungen vorschlägt, um Anerkennung zu vermitteln:
⇒ die bedingungslose Zuwendung in der Primärbeziehung (Fürsorge / Liebe) ⇒ die universelle Gleichbehandlung (Moralischer Respekt) ⇒ die besondere Wertschätzung (Solidarität / Loyalität) 312
3.4.2.4 Handlungs- und Interventionswissen
Will man den Begriff des Handlungs- und Interventionswissen definieren, so muss man sich überlegen, was unter Methode, Konzept und Techniken zu verstehen ist. Dieses Wissen basiert auf empirisch erprobten Planungs-, Handlungs- und Auswertungshilfen, die sich bewährt haben und für definierte Zwecke in definierten Kontexten genutzt werden können. Familienhelfer und -therapeuten eignen sich dies während des Studiums an und sollten über mindestens ein Methodenkonzept verfügen 313 . Sie sollen erkennen, in welchen Kontexten und Arbeitszusammenhängen sie auf welche Theorien und Konzepte zurückgreifen und wie sie diese ihrem spezifischen Handeln anpassen und variieren
307 vgl. Spiegel 2004, S. 67 f. sowie Grossmann in: Brandl-Nebehay 1998, S. 163 f. sowie Kleibel-Arbeithuber / Roschger-Stadlmayr in: Brandl-Nebehay 1998, S. 304 f.
308 vgl. Schneider 1999 sowie Beck 1996 in: Spiegel 2004, S. 71 sowie Ritscher 2005, S. 192
309 vgl. Spiegel 2004, S. 68
310 vgl. Spiegel 2004, S. 69 f. (sinngemäß) sowie Essen in: Brandl-Nebehay 1998, S. 313
311 vgl. Spiegel 2004, S. 70 f.
312 vgl. Spiegel 2004, S. 71
313 systemisch, lösungsorientiert oder klientenzentriert
37
können 314 . Dazu müssen sie über Methoden verfügen, die laut Geißler / Hege „konstitutive Teilaspekte von Konzepten“ sind, die wiederum „Einzelelemente von Methoden“ darstellen 315 . Hinzu kommen bei Familienhelfern Kenntnisse über fallangemessene materielle Hilfen, also das Wissen um den Nutzen sozialräumlich angebotener materieller und institutioneller Hilfestellungen 316 , außerdem Kenntnisse über einrichtungsinterne und -übergreifende Zusammenarbeit sowie der Selbstevaluation anhand von Qualitätsentwicklung und -sicherung.
3.4.2.5 Anwendung des Wissens
Zusammenfassend kann man sagen, dass Familienhelfer und -therapeuten über Konzepte für ihr Handeln verfügen müssen, die all diese Handlungskompetenzen berücksichtigen, wenn sie in einer SPFH intervenieren wollen:
„...sind Konzepte Entwürfe von Handlungsplänen (Wirkungszusammenhängen), die hypothetischen Charakter haben. Sie kombinieren Beobachtungs- und Beschreibungswissen (`Was ist der Fall?`) mit wissenschaftlich gewonnenem Erklärungs- und Begründungswissen (`Warum ist es so?`), Wertwissen (`Woran orientieren wir uns?`, `Wo wollen wir hin?`) und Handlungs- und Interventionswissen (`Wie kommen wir dorthin?`) ... Konzepte bilden das Reservoir für die Konstruktion von Interventionen. Dieser Begriff wird für alle Aktivitäten des methodischen Handelns ... herangezogen, die man strategisch - im Hinblick auf ein Ziel - einsetzt und die zu unterscheiden sind von (eher reaktiven) → Handlungen...“ 317
Fachkräfte in der SPFH müssen ihre Handlungspläne und daraus folgenden Handlungen auf wissenschaftlich fundierte Konzepte begründen und reflektieren können. Um ihre Beobachtungen deuten und somit beschreiben zu können, brauchen sie „theoretisch begründete und kriteriengeleitete kategoriale Raster zur multiperspektivischen Erfassung von Wirklichkeit“ 318 . Bei der Wahrnehmung und Erklärung eines Falls, Problems oder einer Situation können sie sich an Theorien orientieren, indem sie diese mit ihren Beobachtungen und Deutungen kontrastieren - dies kann zu einem immer wieder neuen und verschiedenartigen Verstehen führen. In einem diskursiven und kommunikativen Dialog und einem moralischen Verständnis von Klienten als ebenso moralfähige Subjekte können die beruflichen Handlungsaufforderungen (Sollensaussagen), die
Handlungsnormierungen (Wert- und Zielaussagen) in übergreifende Sinn- und Wertzusammenhänge gebracht werden, die es ermöglichen zwischen „angemessen“, „verantwortbar“ und „unangemessen“, „unverantwortbar“ zu unterscheiden. Indem Helfer
314 vgl. Spiegel 2004, S. 72-79, 108
315 vgl. Geißler / Hege 1991 in: Spiegel 2004, S. 73
316 vgl. Geißler / Hege 1991 in: Spiegel 2004, S. 108
317 Spiegel 2004, S. 73 f. (Markierungen im Originaltext)
318 Spiegel 2004, S. 78 sowie vgl. Kap. 3.1.6.
38
zudem über ein klares Verständnis von Methoden und Konzepten verfügen, können sie Interventionen konstruieren und ihr Wissen auf spezifische Kontexte auslegen und anwenden 319 .
3.4.3 Fehlerquellen beruflichen Handelns
Wo beruflich gehandelt wird, entstehen Fehler – das ist sowohl in der SPFH als auch in der SFT der Fall. Da beide, Familienhelfer und -therapeut mit Menschen arbeiten, tragen sie eine hohe Verantwortung für ihr Handeln. Sie helfen mit Risiko 320 . Schütze nennt versch. Dilemmata bzw. Fehlerquellen: Zum einen die Struktur der Experten-Laien-Beziehung, also bspw. der Konflikt des Helfers, das Wohl versch. Beteiligter einer Hilfe zu beachten und aufrecht zu erhalten - vor allem wenn diese nicht freiwillig an der Hilfe teilnehmen wollen. Eine weitere Fehlerquelle ist, dass die Fachkraft ihr wissenschaftlich gewonnenes Wissen mit dem alltäglichen Wissen der Familien(mitglieder) in der Kommunikation vereinbaren können muss - Probleme in der Interaktion (er)kennen und beheben können sollte 321 . Es ergeben sich also systematische und unausweichliche Fehlerquellen und Verfahrensfallen, die dazu führen können, dass die Arbeit großen Schaden in der Lebenswelt der Klienten anrichtet 322 .
Beide Helfer sehen sich der Differenz zwischen Theorien und Einzelfällen gegenüber, die zu Erkennungs- und Entscheidungsschwierigkeiten führen können. Sie könnten dazu neigen, ihre Klienten anhand äußerlicher Merkmale oder biographischer Daten in vorgegebene Schubladen einzuordnen, um sich ihre Arbeit zu erleichtern. Dies birgt die Gefahr der Stigmatisierung und sollte gelöst werden, indem sie sich konkrete Informationen einholen und differenziert an jeden Einzelfall herangehen 323 . Die Helfer sind nicht in der Lage anhand ihres bisherigen Wissens genau vorherzusagen, welche Entwicklungen ein Fall nehmen wird 324 . Dem sollten sie sich bewusst sein – vor allem wenn sie die Selbsthilfemechanismen von Klienten / Familien einschätzen wollen und sich geeignete Zeitpunkte für ihre Interventionen überlegen. Ehe Familienhelfer oder -therapeut auf der Basis ungesicherter Informationen Entscheidungen treffen und routiniert eingreifen, sollten sie ihre Entscheidungsbasis offen halten. Damit besteht das Risiko, zu lang mit der Intervention zu warten – auf der anderen Seite birgt dies die Chance, versteckten Entwicklungschancen der Familien(mitglieder) Zeit und Raum zu geben, wie sie sie benötigen, um sich zu beteiligen 325 . Schütze hält es für fachlich sinnvoll, statt die Betonung auf das eigene, oftmals routinierte, Expertenwissen zu legen, neue Verständnis- 319 vgl.Spiegel 2004, S. 78 f. (sinngemäß)
320 vgl. Mörsberger / Restemeier in: Spiegel 2004, S. 85 sowie A 13 und 14
321 vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 85 f.
322 vgl. A 13 und 14
323 vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 87
324 vgl. auch Kap. 3.1.6 sowie 3.2.2.2
325 vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 88
39
und Bearbeitungsperspektiven einzunehmen, die den gesamten biografischen Zusammenhang eines Falles betrachten 326 . Ergänzend dazu hat Spiegel die Paradoxien des professionellen Handelns der Sozialarbeiter zusammengefasst 327 . Als einen möglichen Umgang mit diesen - anscheinend für alle Professionen unumgehbaren Fehlerquellen 328 - nennt Sommerfeld versch. Strategien einzelner Fachkräfte, die gemeinsam haben, dass sie ihre Verunsicherung und Überforderung beheben sollen, die mit den hohen Erwartungen und der Qualitätsdebatte seit Mitte der 90er Jahre einhergehen 329 . Als professionell bezeichnet sie, wenn sich einzelne Fachkräfte auf eine kollektive Unterstützung ihrer Organisationen / Institutionen stützen können, die ihnen fachliche Standards anbietet - an deren Ausarbeitung sie wiederum beteiligt sein sollten. Bezugspunkte könnten sein: Konzeptionen, Leistungsbeschreibungen, Schlüsselprozesse sowie fachliche und verfahrensrechtliche gesetzliche Bestimmungen wie das KJHG und das Hilfeplanverfahren 330 .
326 vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 88 sowie Ader 2006, S. 42
327 vgl. Spiegel 2004, S. 85 ff.
328 vgl. Schütze 1992 in: Spiegel 2004, S. 89
329 vgl. Sommerfeld 1996 in: Spiegel 2004, S. 90
330 vgl. Sommerfeld 1996 in: Spiegel 2004, S. 92 f.
40
4. Forschungsmethode
Im Folgenden beschreibe ich mein methodisches Vorgehen zur Erforschung meiner Fragestellung: Vorüberlegungen, Forschungsdesign sowie Auswertungsmethode.
4.1 Durchführung - Methodisches Vorgehen und Umsetzbarkeit
4.1.1 Vorüberlegungen
Zur Erforschung meiner Fragegestellung wäre es sicher gut möglich gewesen, nur eine Literaturstudie zu machen. Da ich jedoch sicher bin, dass man sowohl für oder gegen die ein oder andere Sichtweise auf das Thema zahlreiche wissenschaftliche Ausarbeitungen und Argumentationen findet - und durch die Vorauswahl das Ergebnis der Fragestellung somit einseitig darstellen kann - entschied ich mich dafür, (zunächst) zwei Experten zu interviewen - einen Familienhelfer ohne Ausbildung zum Familientherapeut und einen mit. Letztlich ergaben sich drei Interviews 331 . Durch die Befragung wollte ich herausfinden, an welchem Wissen, Können und vor allem Werten sie ihre Interventionen und Handlungspläne orientieren und ob familientherapeutische Methoden notwendig sind, um Familien in SPFH geeignet, erforderlich und angemessen zu helfen. Bei der Recherche ist mir aufgefallen, dass es wenig wissenschaftliche Literatur gibt, die sich direkt mit dem Einsatz familientherapeutischer Methoden in der Sozialen Arbeit, konkret SPFH, auseinandersetzt. Es finden sich aber zahlreiche Überschneidungen klassischer sozialarbeiterischer und familien- bzw. systemtherapeutischer Ansätze und Methoden wie selbstverständlich, die jedoch nicht konkret als solche benannt werden 332 . Wolf Ritscher legt sich fest und bezeichnet dies als Systemische Soziale Arbeit 333 . Ich habe in meinem Theorieteil versch. Werke zu SPFH und SFT miteinander in Verbindung gesetzt. Teilweise ist es mir schwer gefallen, die Methoden und Handlungssowie Interventionsansätze der SPFH und der SFT zu unterscheiden, da sie oft bereits miteinander verknüpft genannt werden, untrennbar erscheinen.
4.1.2 Methode: Fallüberlegungen
Um meine Fragestellung zu erforschen, habe ich drei Fälle konstruiert 334 , die ich in der Praxis ähnlich erlebt habe. Ich habe sie verschriftlicht und meinen Interviewpartnern
331 vgl. Kap. 4.1.3
332 vgl. BMFSFJ 1999, S. 137
333 vgl. Ritscher 2005, S. 11
334 vgl. A 15
41
zugesandt. Diese habe ich gebeten, sie nach meiner vorgegebenen Aufgabenstellung 335 zu bearbeiten. Dass Kompetenzen von Familienhelfern und -therapeuten über eine solche Methode erfragt werden, wird auch in deren Ausbildung praktiziert 336 .
Die drei Fälle habe ich mit Hilfe der Akteneinsicht in meiner ehemaligen Praxisstelle erarbeitet 337 . Bei der Gestaltung und Vorgabe der Fakten habe ich mich an den Informationen aus dem ersten Hilfeplan orientiert. Deshalb habe ich auch den folgenden Punkt einbezogen: Empfehlung des Jugendamtes 338 . Diese Vorgabe ist nicht als zusätzliche Prä-Information gedacht, die es den Interviewpartnern leichter machen soll, sondern ist an der Praxis orientiert 339 .
Ich habe Fallgeschichten gewählt, die den speziellen Problemlagen der in SPFH betreuten Familien entsprechen 340 . Zunächst hatte ich nur Fall 1 und 2 ausgewählt, habe jedoch Fall 3 nachträglich hinzu gefügt. Diesen wollte ich zunächst nicht verwenden, da er in der Praxis als Erziehungsbeistandschaft umgesetzt worden ist 341 . Ich tat es dann doch, weil Fall 1 – laut Rücksprache mit meiner Professorin – eventuell zu offensichtlich darauf hinweist, dass in diesem familientherapeutisch gearbeitet werden soll 342 . Somit fließen nur die Fall-Lösungen von Fall 2 und 3 in die Auswertung der Forschungsergebnisse ein, da ich von Vornherein geplant hatte, nur zwei der drei Fälle dafür zu verwenden. Die Antworten zu Fall 1 fallen weg 343 .
Im Prinzip habe ich somit neun Interviews durchgeführt, also drei Interviewpartner mal drei Fälle 344 . Ich habe zu jedem Fall alle neun Fragen aus meinem Interview-Leitfaden gestellt 345 . Durch dieses Vorgehen und die Auswahl der Fallgeschichten besteht die Chance, dass sich die versch. Interviewpartner zu versch. Problemlagen äußern können. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, dass keiner im Vorteil ist, weil er sich besser in einer speziellen Problemlage auskennt als der andere. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass sich alle in die vorgelegten Problemlagen und Thematiken anhand ihrer Kenntnisse einarbeiten können sollten.
4.1.3 Methode: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten-Interview
335 vgl. A 16
336 vgl. Klicpera in: Brandl-Nebehay 1998, S. 329 sowie eigene Erfahrungen im Studium an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), bspw. im Seminar „Hilfen zur Erziehung“ bei Prof. Ullrich Gintzel im Sommersemester 2005
337 selbstverständlich habe ich die Namen der Klienten zum Zweck des Datenschutzes anonymisiert
338 vgl. A 15: Fallüberlegungen
339 Hilfeplanverfahren → Glossar / A 2
340 vgl. Kap. 3.1.7
341 vgl. § 30 KJHG
342 ob dies der Fall ist, wird im Kapitel der Forschungsergebnisse diskutiert
343 können aber in den Interviews I und III nachgelesen werden; im Interview II kam der Fall nicht zur Sprache
344 vgl. Kap. 4.1.3
345 vgl. A 17: (Halbstandardisiertes) Leitfaden-Experten-Interview
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Das (halbstandardisierte) leitfadengestützte Experten-Interview ist als Methode zur Erfragung von Expertenwissen geeignet, da es den Interviewten als Repräsentant einer Gruppe eines bestimmten Handlungsfeldes und deren Theorien befragt. Familienhelfer und -therapeuten tragen beide als Experten Verantwortung für den Entwurf einer Problemlösung. Als halbstandardisiert bezeichne ich mein Interview, da ich voraussetze, dass die Interviewten über einen komplexen Wissensbestand zu einem bestimmten Thema bzw. einer Theorie verfügen 346 und weil meine Fragen an der wissenschaftlichen Literatur zu den Themen SPFH und SFT orientiert sind 347 .
Der Interview-Leitfaden hat die Funktion, den Interviews eine einheitliche Struktur zu verleihen und verhindert, dass die Experten sich als inkompetent darstellen bzw. zu Themen äußern, die nicht erfragt werden. Die Fragen sind offen formuliert, bieten den Interviewten die Möglichkeit, in Zusammenhängen zu antworten, die sie nicht voneinander trennen mögen. Wie Flick verdeutlicht, hatte der Leitfaden für mich als Interviewerin die Bedeutung einer Orientierung, einer Übersicht über das, was ich wissen will – mit der Funktion, nichts zu übersehen 348 . Die Methode erhöht zudem die Vergleichbarkeit der Daten 349 .
Im Folgenden erkläre ich, nach welchen Kriterien ich meine Interviewfragen ausgewählt habe und was ich mit der jeweiligen Frage herausfinden möchte. Bei der Erarbeitung habe ich mich an meiner Aufgabenstellung orientiert, um einen Bezug herzustellen 350 . Die Fragen beziehen sich auf die dort benannten Kategorien von Wissen der Familienhelfer und -therapeuten 351 .
⇒ Frage 1 fragt den Experten danach, was er für einen Fall vor sich sieht und möchte ausschließen, dass ihm Daten fehlen, um Handlungs- und Interventionspläne entwickeln zu können. Hier frage ich nach seinem Beobachtungs- und Beschreibungswissen 352 . Er bekommt die Chance nachzufragen. Dies ist natürlich nicht mit einem Fall, den er in der Praxis erlebt, vergleichbar.
⇒ Frage 2 fragt danach, welche (wissenschaftlichen) Erklärungen der Experte für die Situation in der Familie hat und auf welche Werte er sich dabei stützt 353 . Nennt der Experte hier keine Werte, so wird in Frage 9 nachgefragt.
346 vgl. Flick 2002, S. 127
347 vgl. Flick 2002, S. 128
348 vgl. Flick 2002, S. 144
349 vgl. Flick 2002, S. 144 f.
350 vgl. A 16: Aufgabenstellung zu den drei Fällen
351 im Folgenden auch Experten bzw. Interviewte bzw. Interviewpartner genannt
352 vgl. Spiegel 2004, S. 62, 104
353 vgl. Spiegel 2004, S. 65 ff., 105 ff.
43
⇒ Frage 3 fragt nach den Zielen der Hilfe aus Sicht des Experten. Da bereits Zielformulierungen in den Fällen benannt werden, kann er sich darauf beschränken, was ihm vorgegeben wird - oder aber noch eigene Ziele hinzufügen. ⇒ Frage 4 fragt danach, mit welchen Methoden und Techniken der Experte an den Fall herangehen würde. Wie will er intervenieren? 354 Wie will er die Ziele erreichen? Mit dieser Frage möchte ich erfahren, was der Experte konkret tun will.
⇒ Frage 5 fragt vertiefend danach, ob der Experte die Handlungs- und Interventionspläne selbst so umsetzen würde, wie er sie beschrieben hat und warum. Die Umsetzung in der Praxis und die Zuständigkeit werden hinterfragt.
⇒ Frage 6 fragt nach alternativen Handlungsplänen und Interventionen. Der Experte ist gefordert, sich dazu zu äußern, ob er seine Ideen als die einzig richtigen ansieht oder auch andere für zulässig hält. Ebenso wird er nach dem Erfolg dieser gefragt. ⇒ Frage 7 fragt danach, wovon der Erfolg der Hilfe abhängt. Hier möchte ich herausfinden, wie kritisch der Experte seinem eigenen Wissen gegenübersteht oder ob er das Scheitern einer Hilfe grundsätzlich nur in die Verantwortung der Klienten legt. ⇒ Frage 8 fragt danach, was der Experte tun will, wenn die Klienten sich nicht an der Hilfe beteiligen wollen und wie dies aussehen könnte. Die Umsetzbarkeit und die Grenzen der Intervention werden hinterfragt. Der Experte kann auf mögliche zu erwartende Grenzen eingehen.
⇒ Frage 9 fragt direkt nach dem Wertwissen des Experten. Hier soll seine grundsätzliche berufliche Haltung erörtert werden. Worauf stützt er seine Handlungs- und Interventionspläne moralisch? 355
Dass der Leitfaden gut angeordnet ist, stellte ich wiederholt daran fest, dass meine Interviewpartner mir auf bestimmte Sachverhalte bereits eine Antwort gaben, ohne dass ich die Fragen direkt stellen musste - jedoch nicht vorschnell, sondern passend im Verlauf.
Es folgt eine Beschreibung der Wahl der Interviewpartner und der Umsetzung: Meine Interviewpartner kenne ich aus meinen Praxissemestern, in welchen ich sie als Kollegen in anderen Teams erlebt habe. Ich halte sie für sehr kompetente Sozialarbeiter in ihrem Arbeitsfeld, den Hilfen zur Erziehung, speziell SPFH.
Die Interviewpartner I und II hatten zirka zwei Wochen Zeit, um sich Handlungspläne für die Fälle zu überlegen. Daraufhin habe ich mich mit ihnen getroffen und habe sie interviewt. Parallel dazu habe ich meine eigenen Handlungs- und Interventionspläne entwickelt 356 .
354 vgl. Spiegel 2004, S. 72 ff., 107 ff.
355 vgl. Spiegel 2004, S. 67 ff., 106 ff.
356 vgl. A 18
44
Als sich herausstellte, dass der Ausbildungsstand des Interviewpartners II nicht den geplanten Vorüberlegungen entsprach, habe ich mich entschieden, eine dritte Familienhelferin zu befragen, die dem gerecht werden würde 357 .
Das erste Interview fand mit dem Familienhelfer ohne Ausbildung zum Familientherapeut statt 358 . Zwischen den Aufzeichnungen zu den Fällen war das Aufnahmegerät aus und er hat sich die Fälle jeweils noch mal kurz angeschaut 359 . Der Dokumentationsbogen gibt stichpunktartige Informationen zu diesem Interviewpartner und zu meinen subjektiven Eindrücken dieses Interviews wieder.
Das zweite Interview fand mit dem Familienhelfer in Ausbildung zum Familientherapeut statt 360 . Entgegen der Vorüberlegung ist sein Ausbildungsstand als Familientherapeut nicht, wie ich angenommen hatte, bereits beendet, sondern er ist erst seit einem halben Jahr in der Ausbildung zum Familientherapeut 361 . Daher sind sein Wissensstand und seine Antworten nicht mit denen eines bereits ausgebildeten in der Berufspraxis der SPFH tätigen Familientherapeuten gleichzusetzen. Ich verwende seine Antworten dennoch im Vergleich mit denen der anderen Interviewpartner, da ich nach der Auswertung des zweiten Interviews den Eindruck hatte, dass es für die Beantwortung der Fragestellung relevant und verwendbar ist. Der Dokumentationsbogen gibt weitere Informationen zu diesem Interview wieder 362 .
Aus oben benanntem Forschungszusammenhang heraus habe ich mir überlegt, eine dritte Person zu interviewen. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen auf beiden Seiten war dies jedoch nur per Mail-Kontakt und nicht in einem persönlichen Interview möglich. Meine Interviewpartnerin ist bereits seit 2005 ausgebildete Familientherapeutin und in SPFH tätig. Sie hat sich cirka eine Woche für ihre schriftliche Antwort auf meine Fragen Zeit genommen. Da sie vollzeitbeschäftigt ist, sind die Rahmenbedingungen zur Erarbeitung der Fall-Lösungen ähnlich denen der beiden anderen Interviewpartner. Die Grenzen dieser Befragung sind zum einen, dass die in einem Interview möglichen spontanen Rückfragen meinerseits weggefallen sind und wir nicht auf einer nonverbalen Ebene währenddessen kommunizierten.
357 vgl. siehe unten
358 vgl. A 19.1
359 vgl. ebenda
360 vgl. A 20.1
361 vgl. ebenda
362 vgl. ebenda
45
Da ich in meinen Interviews jedoch nach Handlungs- und Interventionsplänen und den ihnen zu Grunde liegenden beruflichen Haltungen und dem Wissen der Experten frage, fließt das Interview dennoch in die Auswertung der Forschungsergebnisse ein. Sie sind aus der schriftlichen Ausarbeitung ebenso erkennbar, auch wenn die Forschungsmethode an ihre Grenzen stößt.
Zur Erforschung meiner Fragestellung zählte auch, eigene Handlungs- und Interventionspläne zu entwickeln 363 . Mein Vorteil ist, dass ich die Fälle nicht nur vom Papier sondern aus der Praxis kenne. Ich verfüge über Hintergrundwissen, wie sie sich im Hilfeprozess entwickelt haben. Ich weiß, wie welche Ansätze, Methoden und Techniken gewirkt haben. Der Nachteil ist, dass ich dieses Wissen ausblenden muss, um die Forschungsergebnisse nicht zu verfälschen. Während der Durchführung der Interviews habe ich zudem darauf geachtet, keinem der Interviewpartner zusätzliche Informationen zu den Fällen zu geben, die ich dem anderen nicht gebe. Ein weiterer Vorteil meinerseits: Ich hatte länger Zeit als meine Interviewpartner, Handlungs- und Interventionspläne zu erarbeiten, konnte sie nachbessern und in Fachliteratur nachschlagen. Ich musste mich nicht in einer einzigen Befragung dazu äußern. Bei der schriftlichen Ausarbeitung habe ich mich an meinen ausgearbeiteten Leitfaden gehalten, damit die Aussagen vergleichbar sind 364 .
Da ich mich für das Experteninterview als Methode entschieden habe und denke, dass ich von meinen Interviewpartnern als Expertin angesehen wurde, weil wir uns aus der Praxis kennen, habe ich versucht, während der Interviews darauf zu achten, sie nicht durch meine Mimik und Gestik zu beeinflussen, indem ich bspw. zu oft nicke oder fragend schaue. Bei meiner Befragung per Mail fiel dieser Aspekt weg. Es ist schwer, einzuschätzen, wie mir dies gelungen ist. Weitere Überlegungen habe ich bereits oben benannt.
4.1.4 Überlegung einer alternativen Forschungsmethode
Ein anderes Vorgehen zur Erforschung der Fragestellung hätte sein können, Experten danach zu fragen, ob sie sich mit dem Wissen aus ihrer Ausbildung für die Arbeit in den SPFH ausreichend qualifiziert bzw. ob sie sich überqualifiziert fühlen, ohne ihnen Fälle vorzugeben. Dieses Vorgehen empfand ich jedoch als zu offensichtlich und hatte das Gefühl, es gleicht einem bloßen Abbilden von gegensätzlichen Meinungen wie in einer reinen Literaturarbeit. Deshalb habe ich es nicht als Forschungsmethode gewählt.
363 vgl. A 18
364 vgl. A 17 und 18
46
4.2 Auswertung
4.2.1 Auswertungsmethode
Zur Auswertung meiner Interviews stütze ich mich auf die von Philipp Mayring entwickelte Qualitative Inhaltsanalyse. Sie erscheint mir als methodisches Vorgehen zur Auswertung der Interviews geeignet 365 , da ich nach Expertenwissen als Kontextwissen frage. Ein weiterer Grund ist, dass es darum geht, Sachverhalte zu vergleichen, nämlich Methoden und Wissen von Familienhelfern und -therapeuten in Bezug auf konkrete Fälle. Dabei fließen mein Vorverständnis sowie theoretisches und praktisches Wissen in die Auslegung der Interviews ein 366 .
Auf die Transkription der Interviews, folgte die Auswertung nach Mayring: Das Bilden von Paraphrasen, die Generalisierung und die Reduktion. Diese Methode habe ich auch auf meine eigenen Handlungs- und Interventionspläne angewandt 367 . Zu Antworten, die mir widersprüchlich erschienen oder mir für die Auswertung besonders wichtig erschienen, habe ich mir gleichzeitig Anmerkungen und Verweise gemacht, um sie bei der Zusammenfassung der Ergebnisse nicht zu übersehen und schneller erfassen zu können. Ich hatte mit dieser Methode das Gefühl, den Überblick gut behalten zu können und relativ zügig in der Auswertung voran zu kommen. Die einzelnen Kategorien und Unterkategorien habe ich anhand meiner Fragen aus dem Interview sowie den Kompetenzen nach Hiltrud von Spiegel gebildet 368 . Sie bilden den Pool dessen, was die Experten wissen und benennen sollten 369 .
Die reduzierten Aussagen der Interviews habe ich anschließend zu den Kategorien zugeordnet und quantitativ in drei Tabellen zusammengefasst 370 . Zusätzlich habe ich zwei weitere Tabellen erstellt, in denen ich die reduzierten Antworten gegenüberstelle – und sie im Vergleich zu den zu erwartenden Antworten ins Verhältnis setze 371 .
4.2.2 Auswertungsgrenzen
Auf einige Umsetzungsgrenzen der Forschungsmethode bin ich bereits in der Beschreibung meiner Herangehensweise eingegangen 372 . Die Auswertung der Interviews gestaltete sich meiner subjektiven Empfindung nach trotz klarer Kategorien als teilweise sehr interpretativ.
365 vgl. Kap. 4.1.3 sowie 3.4.2
366 vgl. Mayring 2003, S. 27
367 vgl. A 18
368 vgl. A 12, 17, 22 sowie Kap. 3.4
369 vgl. Kap. Verweis auf Wissen
370 vgl. A 23 sowie Arbeitsmappe zur Diplomarbeit
371 vgl. A 24 und 25
372 vgl. Kap. 4.1.1
47
Die Häufigkeit der gemachten Äußerungen, die zu einer bestimmten Kategorie zuordbar sind, ist als Forschungsergebnis nicht wirklich aussagekräftig 373 . Sie dient mir als grobe Übersicht und zur Orientierung bei der Auswertung. Interviewpartnerin S. kommt bspw. auf weniger konkrete Nennungen, die zuordbar waren. Das liegt meiner Meinung nach daran, dass sie sehr strukturierte Antworten gab. Sie antwortete viel genauer auf die Fragen als T., der während des Interviews unstrukturiert wirkte, was mir auch in der Auswertung der Interviews auffiel. Er kommt zwar quantitativ auf eine höhere Anzahl von Nennungen, diese sagt aber nichts über die Qualität seiner Äußerungen aus. Wichtig war mir, herauszufinden, ob die Experten die Antworten überhaupt geben, nicht deren Häufigkeit. S. war deshalb im Vorteil, weil das Interview mit ihr schriftlich erfolgte 374 . Um also die Ergebnisse besser auszuwerten, habe ich sie, wie oben benannt, direkt in einer zusätzlichen Tabelle gegenüber gestellt, die im Folgenden dargestellt werden 375 .
373 vgl. A 23
374 vgl. A 20.1 / A 20.2
375 vgl. A 24, A 25
48
5. Darstellung der Ergebnisse
5.1 Kategorie 1
Alle Experten besitzen die Kenntnis über konzeptionelle Raster der Wirklichkeitswahrnehmung und wenden diese auch reflexiv auf die der Klienten für ihre eigene Situation an 376 . Sie benennen und respektieren die unterschiedlichen Sichtweisen der versch. Beteiligten der Hilfe und sehen bspw. die Symptome der Kinder und Eltern (Schulprobleme, kriminelles Verhalten, AD(H)S, Alkoholismus etc.) als Anzeichen für andere, sich dahinter verbergende Probleme der Familien und deren persönliche Bewältigungsmechanismen sowie Hilferuf 377 . M., S. und ich stellen die Fälle dar und fragen nach fehlenden Informationen 378 . T. macht dies im ersten Fall nicht, im zweiten erst auf Nachfrage 379 . S. fragt sehr ausführlich nach fehlenden Informationen 380 . Alle Experten fragen in Fall 2 nach, was mit den Vätern der Kinder ist 381 . M. hinterfragt als einziger nicht die Diagnose ADHS in Fall 2 382 . Alle Experten bleiben bei ihrer Darstellung hypothetisch und verweisen darauf 383 ! Sie erklären, bis auf T., zunächst den Sachverhalt 384 . Als Lösungsschritte nenne ich grundlegende Ansätze der Herangehensweise einer Sozialarbeiterin (Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Einzelfallhilfe, Umgang mit Problemzuschreibungen) 385 . T. fügt seinen außerdem Biographiearbeit in Fall 2 zu 386 , M. nennt zusätzlich die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien in Fall 2 387 , vergisst aber in Fall 3 die alltagspraktische Hilfe für die Mutter und erwähnt wenige Lösungsschritte, an denen die Kinder, vor allem Daniel, konkret beteiligt werden 388 . S. benennt ähnliche Ansätze, zusätzlich die Biographiearbeit in Fall 2. Sie bleibt bei ihren Antworten am hypothetischsten 389 . M. und S. benennen als Lösungsstrategien außerdem sehr oft, nach Koalitionen und Erklärungen für die Situation in den Familien nachzuhaken. Alle Experten benennen die Wirkungen von Kontexten und deren Einflüsse auf die Wahrnehmung der Beteiligten 390 , besonders in Bezug auf die Bedeutung verbindlicher Bezugspersonen für die Kinder / Jgdl., den reflektierten Umgang mit der Unterversorgungslage in Fall 2 und dem sozialen Umfeld. M. und S. fragen zusätzlich nach dem Einfluss der Oma in Fall 2 391 .
376 vgl. Kategorie 1.1
377 vgl. A 18, S. 40, 45 / A 20, S. 57 ff., 65 / A 20, S. 70, 76 ff., 83 f. / A 21, S. 92, 98
378 vgl. A 18, S. 40 f., 45, 47 / vgl. A 20, S. 57 ff., S. 76
379 vgl. A 19, S. 57, 63 ff.
380 vgl. A 21, S. 90 f., 96 f.
381 vgl. A 18., S. 40 / A 19, S. 57 f. / A 20, S. 70 f. / A 21, S. 90 f.
382 vgl. A 20, S. 70
383 vgl. Kategorie 1.1 und 1.2
384 vgl. Kategorie 1.4
385 vgl. A 18, S. 40, 45 ff.
386 vgl. A 19, S. 57 ff., 63 ff.
387 vgl. A 20, S. 70 f.
388 vgl. A 20, S. 76
389 vgl. A 21, S. 90 f., 94, 96 f.
390 vgl. Kategorie 1.2 und 1.3
391 vgl. A 20, S. 70 / A 21, S. 90 f.
49
T. geht reflektiert mit der Forderung des JA in Fall 3 um. Dies erwartet eine Motivation des alkoholkranken Vaters zu einer Therapie. T. schätzt dieses Ziel als zu hoch ein und benennt dies auch 392 . Ich benenne hypothetisch, dass ich reflektiert mit der Alkoholkrankheit des Vaters umgehen würde, was ihre Auswirkungen in der Familie angeht, obwohl die Familie sie selbst nicht als Probleme ansieht, obwohl ich vermute, dass Daniels Ängste damit zusammenhängen 393 . M. sieht die Alkoholkrankheit als Fluchtverhalten des Vaters vor Konflikten und als Bewältigungsmechanismus, er benennt den Einfluss der Mutter 394 und dass Daniel mit seinem Verhalten offenbar darauf aufmerksam machen möchte. S. bleibt in ihrer Aussage wesentlich allgemeiner, will vor allem zunächst die Erklärungen der einzelnen Klienten für ihre Situation herausfinden 395 .
5.2 Kategorie 2
Alle Experten verfügen über arbeitsfeldspezifische Wissensbestände (Theorien) wie dem geschlechtsspezifischen Ansatz und den oben benannten 396 . M. und S. beziehen sich vor allem auf die Arbeit mit den Eltern und deren biographische Einflüsse 397 . Ich lege den Schwerpunkt auf die aktuellen Interaktionen in den Familien. Alle außer M. gehen auf die Sozialraumorientierung ein 398 . In Fall 2 benennen vor allem T. und ich die Wechselwirkungen gesellschaftlicher Einflüsse und des Individuums (bspw. in Bezug auf Schulprobleme, typische Problemlagen und ihre Entstehung durch von außen an die Familien heran getragene Probleme) 399 , die anderen beiden erwähnen es nicht. In Fall 3 benennt keiner der Experten diesen Aspekt konkret 400 .
T. und ich sind sich der Grenzen der Intervention bewusst, benennen sie aber in Fall 2 kaum konkret 401 . In Fall 3 wird jedoch die Begleitaktivität „Therapie für Daniel“ von mir und S. hinterfragt 402 . Zudem benennen T. und ich als weitere Grenze die Motivation des Vaters zu einer Therapie, die wesentlich mit seiner Beteiligung an der Hilfe in Zusammenhang steht 403 . M. benennt diese Grenzen kaum, weiß aber um die Wichtigkeit der Beachtung der Wünsche der Klienten für das Gelingen der Hilfe 404 . Er bezeichnet eher die Klienten-Experten-Beziehung als mögliche Interventionsgrenze 405 . Alle Experten benennen den reflektierten Umgang mit Nähe und Distanz zu den Klienten in unterschiedlichen Aspekten in beiden Fällen als moralische Orientierung sowie Wert-
392 vgl.A 19, S. 65
393 vgl. A 18, S. 45 f.
394 vgl. A 20, S. 77, 79
395 vgl. A 21, S. 86
396 vgl. Kategorie 2.1: A 18, S. 40, 45 / A 19, S. 58 ff., 63 ff. / A 20, S. 70 f., 77 ff. / A 21, S. 91, 96
397 vgl. A 20, S. 70 ff. / A 21, S. 91, 96
398 vgl. A 18, S. 40 ff., 46 ff. / A 19, S. 59 f., 63 ff. / A 21, S. 91 ff.
399 vgl. A 18, S. 40 / A 19, S. 55, 62
400 vgl. Kategorie 2.2
401 vgl. A 18, S. 43 / A 19, S. 60 f.
402 vgl. A 18, S. 44 ff. / A 21, S. 95
403 vgl. A 18, S. 44 ff. / A 19, S. 62, 64
404 vgl. A 20, S. 77 f.
405 vgl. Kategorie 2.3
50
und Handlungsmaxime. T. und ich wollen eine Abhängigkeit der Klienten von der Hilfe vermeiden 406 . S.` Haltung drückt sich darin aus, jegliches grundsätzliches Verhalten jedes Beteiligten als gegeben zu akzeptieren 407 . Alle Experten benennen erneut das Wissen über die Partikularität von Wertsystemen. Ich beziehe dies vor allem auf die Aushandlung der Ziele, Wünsche und Aufträge aller Hilfebeteiligten. S. und M. wollen dies am ehesten mit den Eltern aushandeln, beteiligen die Kinder kaum, obwohl sie, wie T., grundsätzlich eine ganzheitliche Sicht auf die Familien favorisieren 408 . Alle Experten benennen den reflexiven Umgang mit der eigenen Rolle als Helfer, wollen ein Expertentum vermeiden. M. benennt mehrere Aspekte des Scheiterns der Hilfe vor allem in Bezug auf den Helfer und dessen Persönlichkeit, Art und Weise sowie beruflicher Haltung 409 . M. sagt, er habe noch keine Familie erlebt, die sich nicht an der Hilfe beteiligen wollte. Er geht grundsätzlich davon aus, dass das Potenzial der Familien darin liegt, dass sie sich Hilfe holen – ein Scheitern sei damit von ihrer Seite her fast ausgeschlossen 410 . T. ist der Meinung, dass der Helfer die Klienten zwar als Experten für ihre Lebenswelt ansehen muss und somit reflektiert mit seinem Wissen umgeht, dass die Familienhilfen aber meist daran scheitern, dass die Eltern nicht mitwirken wollen. Die Kinder seien meist offen dafür 411 . Meine Handlungs- und Wertmaxime bestehen darin, den Klienten Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten, mit dem eigenen Wissen reflektiert umzugehen und es individuell auf jeden neuen Fall zu beziehen 412 .
In Bezug auf den Aspekt der beruflichen Ethik kommen wenige konkrete Antworten, vor allem bei T. nicht. Sie beziehen sich eher allgemein auf die in Kategorie 2.1 genannten Ansätze zur Arbeit mit den Klienten und die grundsätzliche Annahme der Menschen als sie selbst 413 . M. benennt das humanistische Menschenbild als berufliche Ethik – und, dass die Verantwortung für sein Handeln bei jedem Klienten selbst liege. Dies meint auch S., die vor allem darauf bedacht ist, ein Expertentum zu vermeiden 414 . Keiner der Experten benennt das Leitbild seiner eigenen Organisation.
5.3 Kategorie 3
Alle Experten benennen die Kenntnis über die unterschiedlichen Aufträge und Ziele der Hilfe. Ich bin am nahesten am Kontrollauftrag, der besagt, dass ich als Helferin eine Kindeswohlgefährdung vermeiden muss, gehe aber ganzheitlich an die Fälle ran und beachte die Wünsche der Eltern, Kinder sowie des JA 415 . Ähnlich ist es bei T., der
406 vgl. A 18, S. 40, 47 / A 19, S. 57, 59, 64
407 vgl. A 21, S. 91
408 vgl. A 18, S. 42 f., 47 / A 19, S. 58, 66 / A 20, S. 73 ff., 77 ff. / A 21, S. 91, 94 ff.
409 vgl. A 20, S. 71 ff. / A 21, S. 91 ff.
410 vgl. A 20, S. 74
411 vgl. A 19, S. 61
412 vgl. A 18, S. 43 f.
413 vgl. A 19, S. 62
414 vgl. A 20, S. 76 f., 81 f. / A 21, S. 91 ff.
415 vgl. A 18, S. 41, 45 ff.
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zwischen den Aufträgen der Eltern und Kinder unterscheidet, auf ihre Wünsche eingeht, aber auch seine eigenen Ziele mit einbringt, indem er in Fall 3 eine teilstationäre Unterbringung einiger Kinder in einer Tagesgruppe als Lösungsvorschlag vorschlägt, obwohl die Eltern eine stärkere Integration, vor allem Daniels, in der Familie wünschen und eine Fremdunterbringung vermeiden wollen 416 . M. geht in Fall 2 auf die Ziele der Mutter und des JA ein, nicht aber auf die der Kinder 417 . In Fall 3 benennt er vor allem seine Ziele, setzt sie aber nicht direkt mit denen der anderen Beteiligten an der Hilfe in Verbindung 418 . S. benennt die versch. Aufträge und Ziele der Mutter und der Kinder in Fall 2, in Fall 3 geht sie nicht konkret auf die der Kinder und die des JA in Bezug auf den alkoholkranken Vater ein 419 . Obwohl beide, M. und S., einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, konzentrieren sie sich eher darauf, was die Eltern sich wünschen. Die Kenntnis zur Vereinbarung von Zielen und zur reflexiven Einschätzung ihrer Erreichbarkeit besitzen alle Experten, benennen sie aber nur indirekt bzw. kaum 420 . T. und ich beziehen dies vor allem auf die Bewerkstelligung des Kindeswohles in Fall 3, M. und S. vor allem auf den Aspekt, dass eine Hilfe ohne Eltern nicht möglich ist 421 .
5.4 Kategorie 4
Alle Experten besitzen die Kenntnis mehrerer (Methoden)konzepte wie dem systemischen Ansatz und den typischen sozialarbeiterischen Ansätzen 422 . M. erwähnt die Sozialraumorientierung nicht. Er verweist darauf, dass er in Fall 3 in Bezug auf Daniel kaum Ideen hat und verweist nicht auf dessen Ressourcen! Im Falle einer Beistandschaft wäre das anders 423 . S. benennt in Fall 2, dass für sie die Arbeit mit den Eltern das Wichtigste sei 424 . Alle außer mir benennen die Genogrammarbeit als Methode. Alle Experten verfügen über die Kenntnis arbeitsfeldspezifischer Erweiterungen des methodischen Repertoires 425 . Bei mir drückt sich dies im reflexiven Umgang mit der Therapie Daniels in Fall 3 sowie dem Nutzen darstellender Methoden (Bilder) und der Methode der Familienkonferenz aus. T. arbeitet mit Ritualen, Familienkonferenzen sowie erlebnispädagogischen Methoden in Fall 2. M. und S. verfügen über eine deutlich sichtbare Erweiterung ihres Methodenrepertoires, u.a. dem Hypothetisieren, verschiedenen systemtherapeutischen Fragetechniken, Rollenspielen, darstellende Methoden (wie Mikro-Tierchen), Arbeit mit Koalitionen, Pacing und Musterbewältigung 426 .
416 vgl. A 19, S. 63, 65 f.
417 vgl. A 20, S. 72
418 vgl. A 20, S. 79
419 vgl. A 21, S. 91, 97
420 vgl. A 18, S. 41, 45 / A 19, S. 59 f., 66 / A 20, S. 72, 79 / A 21, S. 91, 97
421 vgl. A 18, S. 41, 46 / A 19, S. 59, 61, 65 / A 20, S. 71 f., 74, 79 / A 21, S. 91, 94
422 vgl. Kap.
423 vgl. A 20, S. 80
424 vgl. A 21, S. 91
425 vgl. Kategorie 4.2
426 vgl. A 20, S. 73, 76 ff. / A 21, S. 92 ff., 97
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Die Benennung der Kenntnis angemessener materieller Hilfen erfolgt in Fall 2 nur von mir und S 427 . Dabei sind zu nennen: Hausaufgabenhilfe, Unterstützung im Haushalt, Schuldenberatung sowie die Nutzung offener Angebote im Sozialraum 428 . Nur S. benennt in Fall 3 konkrete alltagspraktische Hilfen zur Entlastung der Mutter 429 . Die Kenntnis von Arbeitstechniken der Teamarbeit in seinem eigenen Team benennt T. in keinem der beiden Fälle 430 , nur die Zusammenarbeit mit einer Tagesgruppe. M. und ich benennen die Möglichkeit der Ko-Betreuung, um Rollenkonflikte zu vermeiden bzw. anwaltschaftliches Handeln zu ermöglichen. Ebenso kommen kollegiale Fallberatung sowie das Hilfeplanverfahren zur Sprache 431 . S. benennt hier zum einen die Supervision 432 , zum anderen die Beteiligung anderer Helfer 433 , nicht aber die Arbeit im eigenen Team.
5.5 Kategorie 5
Alle Experten besitzen die Kenntnis über die Grenzen der Intervention SPFH. Ich beziehe mich vor allem auf die Grenzen als einzelne Helferin, die Art und Weise, die Abgrenzung gegenüber den Klienten, die persönlichen fachlichen Grenzen (vor allem in Fall 3) 434 . Als alternativen Handlungsplan benenne ich die fallvermeidenden Maßnahmen, deren Erfolg ich jedoch schwer voraussagen kann 435 . Als Helferin verweise ich im Falle einer Krisensituation als Lösung auf die Kooperation bzw. den Austausch mit anderen Helfern und das Hilfeplanverfahren 436 .
T. bezieht sich auf die Grenzen der Hilfeform bei einer Kindeswohlgefährdung. Er sagt, er besitze Kenntnis über andere Interventionen, benennt aber keine 437 . Sollten die Eltern nicht mitwirken, will er über die Kinder und die Auswirkungen der Arbeit mit ihnen an die Eltern heran kommen 438 . T. nennt die biographischen Einflüsse als häufige Problemursache in SPFH 439 , die er durch sozialpädagogischer Beratung aufarbeiten würde 440 . Als mögliche Handlungsalternative kann er sich vorstellen, den Schwerpunkt in der Beratung mit der Mutter auf ihr Verhalten und dessen Ursachen zu setzen, dazu würde er systemisches und psychoanalytisches Wissen miteinander verbinden. Er benennt keine Verlagerung dieses Aspekts an einen anderen Helfer (bspw. Therapeuten) 441 . Eine konkrete Zusammenarbeit
427 vgl. Kategorie 4.3
428 vgl. A 18, S. 41 f. / A 21, S. 92 f.
429 vgl. A 21, S. 97
430 vgl. A 19, S. 60
431 vgl. A 18, S. 41 f., 46 / A 20, S. 72, 82
432 vgl. A 21, S. 94
433 vgl. Kategorie 5.3
434 vgl. Kategorie 5.1 / 5.2: A 18, S. 42 ff., 46 ff.
435 vgl. A 18, S. 43
436 vgl. Kategorie 5.3: A 18, S. 42 f., 47 f.
437 vgl. A 19, S. 60 f., 66 f.
438 vgl. A 19, S. 61
439 vgl. A 19, S. 58
440 vgl. A 19, S. 59
441 vgl. A 19, S. 61
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mit anderen Helfern erwähnt er in Fall 2 nicht, in Fall 3 nur in Hinblick auf die Netzwerkarbeit mit der Tagesgruppe, die mit jedem Kind individuell arbeiten soll 442 . M. betitelt weitere Grenzen: die Arbeit als alleiniger Helfer in der Familie bzw. Rollenkonflikte sowie die Gestaltung des Settings 443 . Eine weitere Hürde könnten Zielfindungsprozesse und persönliche Fehler sein 444 . Er würde in Fall 2 die Mutter und ihren Lebensgefährten in eine externe Familientherapie vermitteln, um einen Rollenkonflikt zu vermeiden. Seine Methoden bezeichnet er selbst nicht als familientherapeutisch, nutzt aber welche 445 . Er besitzt die Kenntnis über die Zusammenarbeit mit dem JA und Familientherapeuten.
S. benennt ähnliche Grenzen der Intervention wie M. Sie würde die Fälle auch abgeben, wenn sie an ihre fachlichen und persönlichen Grenzen stößt. Weitere Grenzen sind für sie u. a. Rollenkonflikte, die Gestaltung des Settings und die berufliche Haltung als Helferin 446 . Auf eine Vermeidung der Abhängigkeit der Klienten von der Hilfe verweist sie nicht. Konkrete alternative andere Handlungspläne hat sie keine, würde die Hilfe selbst wie benannt umsetzen. Als Idee nennt sie in Fall 3 vorsichtig eine Heimunterbringung der jüngeren Kinder 447 . Sie verweist weder auf das Hilfeplanverfahren noch eine Ko-Betreuung.
6. Interpretation, Bewertung und Erkenntnisgewinn
6.1 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse
Bezogen auf meine Fragestellung und die Datengewinnung ergibt sich folgende Interpretation der Ergebnisse:
Alle Experten besitzen grundsätzlich die Kenntnisse, die sie benötigen, um theoretisch erfolgreich mit den Familien in SPFH zu arbeiten 448 . Sie kennen Sachverhalte, Lösungsschritte, spezielle auf die Hilfeform anzuwendende Theorien, Ansätze und Methoden. Besonders deutlich wird, dass sie alle bei der Erklärung für die Problemlagen der Klienten, also ihren Diagnosen, hypothetisch bleiben und die Bereitschaft zu einem dauerhaften reflexiven Umgang damit besitzen. Ein Expertentum wollen alle vermeiden, sehen klar die Klienten als Verantwortliche und Experten für ihr Leben und die Lösungen ihrer Probleme an. Das Fallverstehen ist professionell, da alle Helfer versuchen, die
442 vgl. A 19, S. 66,
443 vgl. A 20, S. 72 f., 79 ff.
444 vgl. A 20, S. 82
445 vgl. A 20, S. 70, 73
446 vgl. A 21, S. 93 ff., 97
447 vgl. A 21, S. 97
448 vgl. Kap. 3.4 bzw. A 12
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Balance zwischen fundierten Beurteilungen, dem Vermeiden von Stigmata und dem Dialog mit den Urteilen / Bewertungen der Klienten zu finden 449 . Alle Helfer haben grundsätzlich eine annehmende und wertschätzende Haltung. Sie sehen die Klienten als kompetent an und wollen sie dabei unterstützen, bereits vorhandene, aber ihnen selbst unerkennbare, Ressourcen zu erschließen. Meiner Meinung nach setzen sie die von Regine Gildemeister geforderte Haltung der „Person als Werkzeug“ um, indem sie ihr Erfahrungswissen auf den aktuellen Fall kontextbezogen anwenden. Dies erfolgt jedoch in unterschiedlichen Abstufungen und wird mal mehr und mal weniger präzise konkret benannt.
Die gesellschaftlichen Einflüsse auf die Familien von außen werden eher von T. und mir als Erklärung für deren Problemlagen benannt. Bei M. und S. scheint dieser Aspekt wegzufallen. Dafür wollen sie umso mehr die eigenen Erklärungen der Klienten erfahren, als ihnen ihre Sichtweise aufzudrängen. Die von Burkhard Müller entwickelte Fallverstehensmethode 450 wird von allen umgesetzt, allerdings wirkt T. unstrukturiert und trennt nicht wirklich zwischen Beobachtungs- / Beschreibungswissen und Erklärungs-/ Begründungswissen. M., S. und ich trennen dies klarer und bleiben somit insgesamt hypothetischer. Entgegen der Annahme vergessen also die beiden Familientherapeuten nicht, sich auf klassische sozialpädagogische Diagnoseverfahren zu stützen, sondern erweitern diese mit ihren Theorien der Wahrnehmung und des Erkennens 451 . Auch die Vermutung, dass Familientherapeuten als solche lebenspraktische Arbeitsansätze und Kontexte bei ihrer Intervention außer Acht lassen und sich nur auf die Bearbeitung von Mustern, Biographien etc. einlassen, bestätigt sich nicht. Vor allem S. bezieht diese Aspekte ganz klar in ihre Intervention mit ein. M. jedoch nicht. Dass er die lebenspraktischen Arbeitsansätze kaum erwähnt und die in seiner aktuellen Ausbildung zum Familientherapeuten erlernten Theorien in seiner Falllösung deutlicher zur Anwendung kommen, könnte darauf zurückzuführen sein, dass sie für ihn sehr präsent sind. Für die fehlenden Interventionen von T. in dieser Hinsicht fällt es mir schwer, eine Erklärung zu finden. Jedoch wird deutlich, dass er und ich ganz klar viel mehr mit den Kindern / Jgdl. arbeiten würden als die Familientherapeuten. S. benennt zwar, dass sie durchaus mit ihnen arbeiten würde, sieht ihren Schwerpunkt aber in der Elternarbeit – genau wie M. Von Vornherein gehen sie zwar wie T. und ich mit einem ganzheitlichen Ansatz an ihre Intervention heran, wenn es aber konkreter wird, zeigt sich deutlich, dass die Kinder kaum direkt an der Hilfe beteiligt werden, was die Aushandlung der Ziele, ihre Wünsche und die Umsetzung betrifft. Die Familientherapeuten sind sich diesen Aspekts durchaus bewusst, legen sich aber auf die Elternarbeit fest, da sie offenbar darauf setzen,
449 vgl. Kap. 3.1.6
450 vgl. A 3
451 vgl. Kap. 3.2.2.1
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dass die Situation in den Familien sich verbessern wird, indem sich bei den Eltern etwas ändert. Da sie reflektiert mit den fehlenden Informationen zu den Fällen umgehen, legen sie sich bei den Zielen der Hilfen nicht fest, wohingegen ich mich an den Zielen aus den vorgegebenen Fall-Überlegungen orientiere 452 .
An diesem Punkt angelangt, wird den Helfern aus systemischer Sicht bewusst, dass es zu Rollenkonflikten des Helfers kommen kann, wenn er allein in den Familien tätig ist. Allerdings benennen nur M. und ich als Konsequenz, die Möglichkeit einer Ko-Betreuung zu nutzen, um anwaltschaftlich mit den versch. Beteiligten zu arbeiten. Auch eine kollegiale Fallberatung kann Abhilfe verschaffen. S. und T. stützen sich nicht darauf. Probleme würde S. in der Supervision ansprechen oder die Fälle abgeben. Da sie sich auf die Elternarbeit konzentriert und die Kinder / Jgdl. in externe Hilfeangebote vermitteln will, scheint die Arbeit im Team ihr nicht vordergründig als Lösungsstrategie bei Konflikten zu dienen. T. benennt zwar ebenfalls die Nutzung externer Hilfemöglichkeiten, aber verweist nicht auf die Teamarbeit. Als Erklärung dessen liegt die Vermutung nahe, dass er damit vielleicht bisher keine oder schlechte Erfahrungen gemacht hat. Dies ist allerdings nur eine Hypothese.
Ähnlich verhält es sich mit der Kenntnis der Helfer über die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Ich verweise am häufigsten auf das Hilfeplanverfahren und die Zusammenarbeit mit dem JA als Mittel zur Bewältigung von für mich als einzelne Helferin unlösbaren Konflikten in der Hilfe. S. verweist darauf kaum. Der Unterschied könnte darin liegen, dass ich noch Berufsanfängerin und damit unsicherer bin - und sie sich ihrer Arbeit und ihrer Möglichkeiten viel bewusster und sicherer ist – oder sie einfach nicht benannt hat bzw. selten in der Praxis nutzt.
Der Kontrollauftrag, also der Aspekt, eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden, rückt bei M. und S. in den Hintergrund. Damit wird der Unterschied zur klassischen Familienhilfe deutlich: Die Familientherapeuten sehen die Verbesserung der Familiensituation offenbar vor allem in der Klärung der Probleme und in der Verantwortung der Eltern. T. und ich sehen dies zusätzlich konkreter auch in der Stärkung der Kinder oder Jgdl. selbst. M. und S. arbeiten somit grundsätzlich allparteilich, T. und ich würden durchaus auch anwaltschaftlich für die Kinder eintreten – umgesetzt in meinem Fall in Form einer Ko-Betreuung.
Dies wirkt sich auch auf die Sicht der Helfer auf die (Nicht-)Teilnahme der Klienten bzw. der Gründe für das Scheitern einer SPFH aus: M., S. und ich sehen die Gründe dafür vor allem darin, dass der Helfer Fehler begeht, zu unreflektiert ist etc. T. betitelt hingegen die fehlende Mitwirkung der Eltern als Hauptursache dafür. Einerseits bedeutet dies, dass sich alle der Grenzen der Intervention und ihres Einflusses als Experten mehr oder weniger
452 vgl. A 15
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bewusst sind. Andererseits benennen weder M., S. noch T., welche konkreten Alternativen es gäbe, um damit umzugehen, falls die Klienten sich eben doch nicht beteiligen wollen, da sie dies aufgrund ihrer grundsätzlichen Haltung („Klienten wollen Hilfe, weil sie sich welche holen.“) ausschließen. Die Erfahrung hat sie gelehrt, dass es eine Nicht-Teilnahme nicht gibt. Dies drückt zum einen eine sehr positive berufliche Haltung voller Respekt und Wertschätzung aus, die sich sehr an den Ressourcen der Klienten orientiert. Zum anderen birgt dies die Gefahr der einseitigen Betrachtung – wie bei M. in Fall 3 453 - und des Verlustes der reflektierten Einschätzung, wann eine kontrollierendere Intervention aufgrund unsozialen Verhaltens (bspw. bei einer drohenden Kindeswohlgefährdung) angebracht ist 454 . Grundsätzlich entsteht der Eindruck, dass sich M., S. und ich unserer fachlichen Grenzen bewusster sind als T. Obwohl ich erwartet hatte, dass gerade er die therapeutische Beratung der Eltern an einen Therapeuten abgeben würde, sind es eher M. und S., die dies nutzen würden, um einen Rollenkonflikt zu vermeiden. Die Annahme, dass die Familientherapeuten in den SPFH alles umsetzen, was sie an familientherapeutischen Methoden können, ohne ihre Grenzen zu erkennen, bestätigt sich somit nicht direkt. Die Familientherapeuten wenden, wie vermutet, zahlreiche dieser Methoden an, lassen aber die sozialpädagogischen nicht außen vor. M. vergisst aber, wie erwähnt, alltagspraktische und sozialräumliche Strategien. Schwierig einzuschätzen ist, ob S. und M den Zuschnitt auf den Kontext der einzelnen Familie in jedem Fall vollführen oder generell beliebig mit verschiedenen Methoden experimentieren.
M. sagt dennoch, seine Methoden seien nicht familientherapeutisch. An dieser Stelle wird deutlich, wie groß die Schnittmengen in der Praxis zwischen dem systemischen und dem familientherapeutischen Ansatz sind. Zum einen dienen den Familienhelfern und -therapeuten systemische Arbeits- und Herangehensweisen als Grundlage ihrer Intervention (bspw. Genogrammarbeit, Familienkonferenzen etc.), geht es aber um die weitere konkrete Umsetzung der Hilfe und Beratung, wird folgendes deutlich: Beide Helfer stützen sich im Grunde auf die klassischen sozialarbeiterischen und systemischen Ansätze wie Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Einzelfallhilfe etc. In der konkreten Umsetzung verfügen offenbar die Familientherapeuten über viel präzisere Methoden bzw. Techniken (Frageformen, darstellende Methoden etc.). Der Familienhelfer ist sich zwar generell im Klaren darüber, welche grundlegenden Eigenschaften er bspw. für eine gute Beratung besitzen muss 455 (wobei der Aufbau einer Vertrauensbeziehung ganz am Anfang der Arbeit steht 456 ), doch die während des Studiums erworbenen Frageformen scheinen zu ungenau bzw. verweisen nur auf Handlungsanweisungen, nicht aber ihre konkrete methodische Umsetzung. Dies wird auch an den Antworten von T. und mir
453 vgl. S. 51
454 vgl. Kap. 3.3.1.3
455 vgl. Kap. 3.3.2.1
456 vgl. Kap. 3.3.2.1
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deutlich: Als Methoden benennen wir kaum Techniken, sondern „nur“ die oben erwähnten Ansätze 457 . Eine Erweiterung seines methodischen Könnens in Fall 2 stellt allerdings dar, dass T. erlebnispädagogisch mit den Kindern / Jgdl. arbeiten würde. Auch ihre Vermittlung in sozialräumliche Projekte ist eine Technik. Dies haben auch S. und ich berücksichtigt. Die von Gerl benannten Frageformen dürften T. und mir aus dem Studium bekannt sein, dennoch haben wir sie nicht benannt 458 .
Hier wird eine Grenze der Datengewinnung der Forschung deutlich:
Hätte ich T. und die anderen Interviewpartner im Interview direkt nach Frageformen gefragt, hätten sie sicher einige benannt. Ob sie sie dann in der Praxis in der Beratung wirklich anwenden, würde ich damit dennoch nicht herausfinden. S. hingegen benennt sie als einzige von allein. M. verweist jedoch auf die Nutzung darstellender Methoden. Diese beiden Feststellungen machen deutlich, dass er sich noch in der Ausbildung zum Familientherapeuten befindet.
Die Antworten sollen zeigen, was die Experten theoretisch in den vorliegenden Fällen anwenden würden. Da dies indirekt von mir erfragt wurde, sind einige Aspekte schwer konkret herauszufinden – wie der des Wissens über Wechselwirkungen von Individuum und Gesellschaft, die Kenntnis zur Vereinbarung und Erreichbarkeit von Zielen sowie das Wertwissen 459 . Dies bedeutet, wie gesagt, nicht, dass die Helfer diese Kenntnisse nicht besitzen, sondern könnte heißen, dass sie sie nur deshalb nicht benannt haben, weil sie nicht direkt danach gefragt wurden. An den Kategorien 2.4 bis 2.8 wird dies besonders deutlich:
Die Experten werden in Frage 2 indirekt und in Frage 9 direkt nach ihrer grundsätzlichen beruflichen Haltung und dem sich dahinter verbergenden Wertwissen gefragt. Ihre Antworten spiegeln Aspekte dieses Wissens wider, sind dennoch schwer in die Unterkategorien einzuordnen. So erkläre ich mir bspw., dass keiner direkte Äußerungen machte, die zur Unterkategorie 2.8 zählen könnten. Ich vermute, dass diese Kenntnisse so sehr in ihrer Persönlichkeit als Helfer und im täglichen Arbeitsablauf integriert sind, also unterbewusst ablaufen, dass sie ihnen im Rahmen meiner Befragung nicht als gesondert nennenswert erschienen. Jeder Experte sollte Kenntnisse über die Leitlinien seines Trägers inne haben, um sie umsetzen zu können und sie reflexiv auf jeden Fall anzuwenden 460 . Daraus ergibt sich, dass die berufliche Haltung schwer mit meiner Interviewmethode messbar ist. Ähnlich verhält es sich mit dem Aspekt des Selbsterfahrungs-Teils der Ausbildung der Familientherapeuten. Er ist sicher Teil der Ausbildung, um ihnen eine
457 vgl. A 19, S. 60
458 vgl. Kap. 3.3.2.1
459 vgl. A 23, Kategorie 2.2, 3.3, 3.4, 2.4-2.8
460 vgl. Spiegel 2004, S. 111
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entsprechende System- und psychotherapeutische Kompetenz zu vermitteln 461 , die sich auf ihre grundsätzliche Haltung gegenüber Klienten auswirkt, ist aber schwer durch ein Interview zu erfassen.
6.2 Erkenntnisgewinn
Die Diskussion der Ergebnisse stützt sich auf drei Säulen: die Umsetzung der SPFH, die Kompetenzen der Helfer sowie die Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Professionen Soziale Arbeit und Therapie.
Pfeifer-Schaupp plädiert dafür, dass die Familienhelfer besonders das Nicht-Therapeutische ihre Arbeitsfeldes akzeptieren und nicht versuchen, das zu tun, was andere Spezialisten tun könnten. Sinnvoll arbeiten ließe sich auch außerhalb des therapeutischen Kontextes – nämlich in der Orientierung an der Ressourcenerschließung. Da Sozialarbeit auf die Herstellung des „Normalen“ abzielt, sollte sie ein entsprechendes Handeln mit den Klienten initiieren 462 . Sie zielt auf angepasste Lebensstrategien und Bewältigungsformen im sozialen Außen des Klienten ab 463 , Therapie auf das Innere. Besonders das spezialisierte Expertenwissen des Familienhelfers mit Ausbildung zum -therapeuten darf nicht dazu dienen, die Klienten zu entmündigen. Er muss sich an seine klassischen sozialarbeiterischen Wurzeln erinnern.
„Und Therapie ist nur eine und bei weitem nicht die wichtigste Aufgabe von Sozialarbeit.“ 464
Klienten wünschen sich Normalität, Beratung, Unterstützung, keine Therapie. Ihnen sollten also die therapeutischen Interventionen nicht aufgedrängt werden, nur weil der Familienhelfer sie in seinem Methodenrepertoire hat 465 . Zwar benennen M. und S. zahlreiche familientherapeutische Methoden in beiden Fällen, die sich ähneln. Ob das aber bedeutet, dass sie diese unreflektiert oder aber reflektiert-kontextbezogen auf jeden Fall anwenden, kann nicht umfassend beantwortet werden.
Familientherapeuten und -helfer sollten somit nicht nur die Konstruktionen von Realitäten beachten, sondern auch die wirkliche Realität ihrer Klienten. Dazu müssen sie bereit sein, eigene Hypothesen im Hilfeprozess zu hinterfragen und im Dialog mit den Klienten zu überdenken. Das Hilfeplanverfahren ist ein gutes Mittel dazu. Hinzu kommt, dass die Auftragslagen der Familienhelfer sich zwischen Therapie, Kontrolle und Hilfe bewegen, Problemlagen sind ebenfalls sehr diffus. Pfeifer-Schaupp
461 vgl. Kap. 3.4.1, 3.4.2.2
462 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 140
463 vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1903
464 Pfeifer-Schaupp 1997, S. 14 (Markierungen im Originaltext)
465 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 146
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schlägt deshalb vor, dass Sozialarbeiter sich zunehmend an systemischen Konzepten orientieren und die daraus abgeleiteten methodischen Werkzeuge als Bereicherung und Weiterführung des eigenen Verfahrenswissens (zurück)orientieren 466 . Die Arbeit soll nicht ausschließlich auf Individuen, ihre Gefühle und Beziehungen gerichtet sein, sondern auch auf gesellschaftliche, materielle und soziale Dimensionen 467 . Die Interviewpartnerin S. macht deutlich, dass sie diese Dimensionen nicht aus dem Blickfeld verliert, geschweige denn als zweitklassige Arbeit ansieht, wie es Therapeuten unterstellt wird 468 . Vorhandene Hilfen müssen für die Klienten erschlossen und nutzbar gemacht werden, um eine Abhängigkeit von der SPFH und dem Helfer zu verhindern 469 . Und auch familientherapeutische Interventionen haben Grenzen: Komplex lebende (Familien)systeme sind zwar durch Verstörungen beeinflussbar, sie lassen sich aber nicht in einen geplanten, bestimmten Zielzustand steuern, im Gegenteil, sie folgen ihrer Eigendynamik und entscheiden selber, wo es hingehen soll. Hier kommen auch die Familientherapeuten und die systemisch denkenden Familienhelfer wieder zurück zu einem Verständnis für Veränderungen, dass sich an der Hilfe zur Selbsthilfe anlehnt 470 . Probleme können umgedeutet, in neuen Kontexten betrachtet und Klienten zu einer Neuorganisation ihrer selbst motiviert werden, ohne dass sie therapiert werden. Familienhelfer, mit oder ohne Therapeuten-Ausbildung müssen also die benannte Neutralität bezüglich Veränderungen einnehmen. Es ergibt sich:
„...dass nicht alles, was therapeutisch wirksam ist, d. h. heilsam wirkt, deshalb ´Therapie´ heißen muß, und dass nicht alles, was ´Therapie´ heißt, deshalb auch schon therapeutisch wirksam ist.“ 471
Die systemischen Familientherapeuten können also auch etwas von den Familienhelfern lernen bzw. sich rückbesinnen: Stoßen sie in ihrer Arbeit auf handfeste Machtverhältnisse, ökonomischen Probleme und ungerechte Strukturen, sind Wirklichkeitskonstruktionen weniger hilfreich. Neben Beziehungs- und Elternproblemen existieren auch noch andere, die nicht mit zirkulären Fragen, sondern lebenspraktischen Hilfen zu lösen sind. Die individuelle Selbst-Verantwortung für das Leiden der Klienten sollte im gesellschaftlich verursachten Rahmen betrachtet werden 472 . Der Aspekt der Kontrolle spielt in SPFH keine unwesentliche Rolle. Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Klienten sich weigern mitzuwirken und der Familienhelfer die Familie nicht mehr zu Gesicht bekommt. Er muss aktiv eingreifen können. Eine neutrale, allparteiliche Haltung darf nicht dazu führen, dass
466 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 150 ff.
467 ebd., S. 150 (sinngemäß)
468 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 145
469 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 145
470 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 158
471 vgl. Pfeifer-Schaupp 1997, S. 142
472 vgl. ebd., S. 173 f.
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ernsthafte Gefährdungskontexte verharmlost werden 473 . Der Helfer, ob Sozialarbeiter oder Therapeut muss die Balance finden zwischen geduldigem, neutralen Zuwarten und Eingriff.
„Eine neutrale Haltung stößt dort an Grenzen, wo es tatsächlich um soziale Kontrolle geht, um parteiliche Interventionen oder um Handlungen und Maßnahmen, die gegen den Willen von betroffenen bzw. zum Schutz von schwächeren durchgesetzt werden müssen.“ 474
Es genügt demnach nicht, nur den Klienten die Verantwortung für die Umsetzung der Hilfe zu überlassen 475 . In diesem Sinne möchte ich vor allem darauf aufmerksam machen, dass im Sinne des Schutzauftrages, die Kinder und Jgdl. ebenso beteiligt und nach ihren Erklärungen für ihre Situation befragt werden müssen. Interviewpartner T., ich und auch S. würden ganz klar nach dem Beitrag der anderen Familienmitglieder fragen, wohingegen M. unreflektierter vorgeht.
„Die Übertragung therapeutischer Methoden auf die SPFH wird also problematisch, wenn dadurch Kontrollanteile geleugnet werden, eine Konzentration auf therapierbare Familiensysteme anstatt auf komplexe Alltagsschwierigkeiten und gesellschaftliche Problemlage erfolgt oder ein technokratisches Verständnis Sozialer Arbeit entwickelt wird.“ 476
- Diagnose-Unterschiede (Gildem.)
* wenn Sozis nicht weiterwissen, machen sie Supervision > selten Zeit dazu!
Widerspruch Zielvorstellungen der SPFH und Praxis 477 :
In der Praxis haben die Familienhelfer laut Statistik in der Regel eine hohe Anzahl an Familien zu betreuen, allerdings in wenigen Fachleistungsstunden. Sie müssen sich somit also zu mehreren Fällen viele Gedanken in kurzer Zeit machen. Die wenigsten sind vollzeit-beschäftigt und in Ostdeutschland ist nur ein Drittel mit einem sozialarbeiterischen Hochschulabschluss tätig.
* Kann ich davon ausgehen, dass alle FH und alle FT diese vielen Kenntnisse besitzen und anwenden können? Lassen die berufsbedingten Rahmenbedingungen das überhaupt zu?
473 vgl. ebd., S. 202 ff.
474 Pfeifer-Schaupp 1997, S. 211
475 vgl. ebd., S. 206 f.
476 Hofgesang; zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 532
477 vgl. SMS 2003, S. 183
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7. Fazit und Schlussfolgerung
Mir persönlich ist der Unterschied zwischen dem systemischen Ansatz, den ich während des Studiums kennen gelernt habe und dem system- bzw. familientherapeutischen Ansatz in der Anwendung in SPFH bewusster und klarer geworden. Dennoch verweise ich als Ausblick für die Praxis der SPFH auf die von Wolf Ritscher entwickelte systemische Soziale Arbeit, in der die prinzipielle Unterscheidung von Therapie, Beratung, Pädagogik und Sozialer Arbeit hinfällig wird. Er favorisiert eine interdisziplinäre Kooperation 478 .
Zwar werden an Sozialarbeiter, also Familienhelfer, sehr hohe fachliche Anforderungen gestellt, denen die in dieser Forschung Befragten durchaus Stand halten konnten, geht es aber an die konkrete methodische Umsetzung, sind sie in gewisser Weise auf sich allein gestellt. Die grundlegenden Ansätze der Sozialen Arbeit, wie in Kapitel 3.3.1 benannt, stellen meiner Meinung nach eine gute Basis für ihre Arbeit dar, ohne die ein reflektiertes ganzheitliches kontextbezogenes Handeln unmöglich bleibt. Ob und wie ein Familienhelfer oder -therapeut einen reflektierten Umgang mit Diagnosen, Auftrags- und Zielvereinbarungen, Wahrnehmungen sowie Symptomen bzw. Handlungsmustern und eigenen Grenzen umsetzt, hängt wesentlich von einer grundsätzlichen beruflichen Haltung ab, die die Klienten als Experten ihrer Lebenswelt sieht und wertschätzt – egal ob dies als Lebenswelt-, Lösungs- und Ressourcenorientierung oder anders bezeichnet wird. Im Grunde stützen sich Familienhelfer und -therapeuten grundsätzlich auf die selben Werte.
Somit kann ein eindeutiges Ergebnis, ob eine Ausbildung zum Familientherapeuten notwendig ist, um in SPFH erfolgreich zu intervenieren, nicht festgelegt werden. Sind sich beide Helfer bewusst, dass sie sich auf oben erwähnte Werte und Ansätze stützen, kennen aber ihre Grenzen und nutzen die Hilfe anderer Fachkräfte, wenn sie an diese geraten, so ist ihr Ausbildungsstand nicht entscheidend für den Erfolg, sondern ihr reflektierter Umgang mit dem Erlernten und Erfahrenen. So gesehen, müssten Familienhelfer „...(eigentlich) gute systemische Therapeuten sein, um dann (freiwillig) auf die Privilegien und Statusgewinne zu verzichten, die üblicherweise mit der Ausübung von Therapie verbunden sind.“ 479
Ein Fazit meinerseits ist, dass in Teams, die in der Familienhilfe tätig sind, die Familienhelfer und die Familientherapeuten von einer Zusammenarbeit profitieren können, wenn es ihnen gelingt die Grenzen ihrer Professionen wechselseitig zu lockern bzw. auf einer fachlichen Ebene zu kooperieren.
478 vgl. Ritscher 2005, S. 233 ff.
479 Pfeifer-Schaupp 1997, S. 37
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„Sofern für die unterschiedlichen Arbeitsformen... spezifische Räume, Arbeitsstrukturen und Qualifikationen der MitarbeiterInnen vorhanden sind, können sich SPFH und systemische Familientherapie... ergänzen.“ 480
Will ein Familienhelfer eine weitere Ausbildung machen, um kompetenter methodisch in SPFH arbeiten zu können, könnte auch eine Fortbildung im systemischen Ansatz genügen, will er als Familientherapeut bspw. in der Aufsuchenden Familientherapie 481 arbeiten, könnte er die Ausbildung in SFT anstreben.
„Die Systemtheorie eignet sich... über das familientherapeutische Methodenkonzept hinaus – auch als Metatheorie für die Sozialarbeit, weil sie geeignet ist, alle Ebenen zu erfassen, auf denen Sozialarbeit beschreibbar ist.“ 482
Gildemeister und Robert sind der Meinung, die Aufgaben der Sozialarbeit bzw. -pädagogik lassen sich nicht durch die methodische Übernahme aus bspw. therapeutischen Verfahren lösen, sondern benötigen einen angemessenen eigenständigen Wissensbestand 483 . Als Ansatz nennen sie und Sabine Ader die „rekonstruktive Sozialpädagogik“ 484 .
Um detaillierter die Wirkung der Interventionen von Familienhelfern und Familientherapeuten und deren Nachhaltigkeit zu erforschen, bedarf es einer aufwendigen langjährigen Untersuchung. Konkret bedeutet dies, über einen längeren Zeitraum konkrete Familienhilfen über den Zeitraum von Hilfebeginn bis -ende forschend zu begleiten 485 . Da jedoch immer nur ein Familienhelfer oder Familientherapeut (bzw. ein Team) in einer Familienhilfe konkret tätig ist, bleibt unklar, wie sich die Hilfe entwickeln würde, wenn eben genau der andere Helfer sie durchgeführt hätte. Annähernd vergleichbare Ausgangslagen von versch. Familien existieren sicher, werden aber von zahlreichen Faktoren beeinflusst, so dass es schwer sein dürfte, deren Hilfeverläufe miteinander zu vergleichen. Auch ist der wesentliche Einflussfaktor „berufliche Haltung“ des Helfers, der aber eine entscheidende Rolle für das Gelingen der SPFH spielt, schwer messbar, wie ich mit meiner Forschung entdecken durfte.
„Ich vermute, dass uns die nächsten Jahre noch einige Überraschungen bescheren und damit noch
480 Hofgesang, zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 536
481 siehe unten
482 Hollstein-Brinkmann 1989, 1993; zit. nach: Pfeifer-Schaupp 1997, S. 139
483 vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1908
484 vgl. Gildemeister / Robert in: Otto / Thiersch 2001, S. 1908 sowie Ader 2006, S. 22 ff.
485 ähnlich wie Sabine Ader (vgl. Ader 2006, S. 53 ff.)
486 Pfeifer-Schaupp 1997, S. 281
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Offen bleibt für mich vor allem die Frage danach, wie SPFH im Zwangskontext, also dann umgesetzt werden sollen, wenn Klienten unfreiwillig an ihnen teilnehmen müssen. Wenn Eltern sich an Hilfen beteiligen müssen, damit Ihre Kinder auf Grund einer akut drohenden Kindeswohlgefährdung nicht fremd untergebracht werden. Die AFT erfolgt in diesem Kontext. Ich kann mir nicht vorstellen, wie dies ohne Komplikationen umgesetzt werden soll. Sollte die Arbeit vor allem auf die Eltern gestützt sein, bleibt für mich offen, wer die Kinder / Jgdl. stärkt und schützt. Diesen Aspekt konnte ich leider in meiner Forschung nicht berücksichtigen, weil sie den Umfang der Arbeit übertroffen hätte. Er wäre aber sicherlich für eine weitere sehr interessant! Denn:
„In einer präzisen Definition fiele die Krisenintervention... nur in Ausnahmefällen in den Bereich der Therapie. Weitaus häufiger ist hier die Sozialpädagogik angesprochen.“ 487
Durch diese Arbeit habe ich gelernt, mich fachlich fundierter, allerdings auch sehr theoretisch (trotz empirischem Forschungsteil), mit dem Arbeitsfeld auseinander zu setzen, in dem ich in Zukunft in erster Linie tätig werden möchte. Mir ist bewusst geworden, wie wichtig die Kenntnisse über unterschiedlichste Diagnoseverfahren, Ansätze und Methoden sind. Vor allem Letztgenannte möchte ich ausbauen, bin mir aber noch nicht im Klaren, in welcher Richtung. Ideen und Vorstellungen dazu habe ich viele. Ich wünsche mir persönlich, dass ich so oft wie möglich und nötig die Balance zwischen Methoden und Einzelfallbezogenheit erkennen und halten kann. Ein großes Vorhaben, dass durch viele Faktoren beeinflusst werden wird. Ich fühle mich dennoch in dem Punkt sicherer, der mich des öfteren irritiert hat: Die Bedeutung der beruflichen Haltung und der Werte, die meine Arbeit prägen. Hatte ich bisher manchmal das Gefühl, ich verlasse mich zu sehr auf meine Intuition, fühle ich diesen Teil nun als zugehörig in mein persönliches Berufsbild integriert und hoffe, es weiterhin so reflektiert beizubehalten. Und hier schließt sich auch der Kreis zum Zitat von Michael Ende am Anfang dieser Arbeit:
So schön zuhören wie Momo es kann, ist wohl der Traum eines jeden Sozialarbeiters. Das gibt es wohl nur im Märchen... aber „man“ wird ja noch träumen dürfen – oder wie war das doch gleich mit den Möglichkeitskonstruktionen?!
487 Gildemeister / Robert; zit. nach: Otto / Thiersch 2001, S. 1904
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8. Danksagung
Besonderer Dank gilt meiner Professorin Doktor Angelika Franz, die mich während dieser Arbeit umfassend begleitet und unterstützt hat, mir zahlreiche neue Denkanstösse in jeder Beratung mit auf den Weg gab und mich ermutigte, eine etwas ungewöhnliche Forschungsmethode umzusetzen. Ein besonders großes Dankeschön geht an meinen Freund Roman Schmädig, der mich in dieser spannenden Zeit mit einer gehörigen Portion Geduld, Interesse, praktischer Hilfe und seiner Liebe unterstützt hat und meine Launen ertragen musste. Meiner Freundin Peggy Stockhowe danke ich für den regen Austausch, ihre Kraft, ihre Freundschaft, ihre Ehrlichkeit sowie ihre vielen kreativen Ideen in unserem „Reflecting Team“, zu dem auch Lydia Roßner einen großen Anteil beitrug. Meiner Familie danke ich für die persönliche und finanzielle Unterstützung zur Realisierung dieses Studiums – und den Glauben daran, dass ich das Richtige für mich tue. Mein Dank gilt insbesondere der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH), die mir dieses Studium ermöglicht hat. Besonders dankbar bin ich für die vielen fachlichen und ethischen Anregungen meiner ProfessorInnen. Nicht zuletzt danke ich besonders meinem Anleiter, Olaf Pollehn, aus meinen beiden Praxissemestern für den fachlichen Austausch!
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9. Literatur- und Quellenverzeichnis
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Arbeit zitieren:
Diane Luh, 2006, "Praxis der Familienhilfe - Familientherapie als notwendige Methode?", München, GRIN Verlag GmbH
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