1 Einleitung 3
2 Arbeitszeitverkürzung als beschäftigungspolitische Maßnahme 4 2.1 Verbindungen von Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik 4 2.2 Interessen der Arbeitsmarktakteure an Vollbeschäftigung 5 2.3 Formen und Probleme der Arbeitszeitverkürzung 6
2.3.1 Verkürzungsstrategien von Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit 6
2.3.2 Kollektive Arbeitszeitverkürzung 7
2.3.3 Individuelle Arbeitszeitverkürzung 8
3 Arbeitszeit- und Beschäftigungsentwicklung in den Niederlanden 9 3.1 Das Abkommen v. Wassenaar: Arbeitszeitverkürzung gegen Lohnzurückhaltung 9 3.2 Sozialpolitische und institutionelle Vorraussetzungen für Arbeitszeitverkürzung 9
3.2.1 Korporatistische Politikmuster in den Niederlanden 9
3.2.2 Die universellen Sozialversicherungen: Rente, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit 10 3.2.3 Der gesetzliche Mindestlohn 10 3.3 Beschäftigungsentwicklung in den Niederlanden seit 1980 11
4 Arbeitszeit- und Beschäftigungsentwicklung in Deutschland 11 4.1 Kollektive Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitskämpfe 11 4.2 Paradigmen sozialer Sicherung: Lohnarbeitszentrierung, Normalarbeitsverhältnis 12 4.3 Schwinden des Normalarbeitsverhältnisses, Zunahme atypischer Beschäftigung 12 4.4 Beschäftigungsentwicklung in Deutschland seit 1980 13
5 Lehren für Deutschland? 13 5.1 Potentiale von Beschäftigungsaufbau durch Arbeitszeitverkürzung 13 5.2 Positionen der Interessenverbände zur Arbeitszeitentwicklung 14 5.3 Ausbau korporatistischer Politikmuster: Chancen und Risiken 15 5.4 Staatliche Regulierung der Beschäftigung mit Instrumenten der sozialen Sicherung 16
6 Prognose der Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland 16
Verwendete Literatur 17
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1 Einleitung
Seit über 30 Jahren „gibt es in den westlichen Industriegesellschaften keine Vollbeschäftigung mehr“ (Vobruba 2000:7). Die Wiederherstellung derselben, oder zumindest ein beträchtlicher Abbau der Erwerbslosigkeit ist seit dem erklärtes Ziel der nationalstaatlichen politischen Akteure, denn die anhaltend hohe Erwerbslosigkeit gefährdet den sozialen Frieden und die Errungenschaften des Wohlfahrtsstaates. Für das Jahr 2004 vermeldet das Statistische Bundesamt Deutschland eine Erwerbslosenquote von 9,5% für die Bundesrepublik, im gleichen Jahr betrug die Erwerbslosenquote in den Niederlanden 4,6% (Stat.BA 2006a). Es sieht also so aus, als sei die Niederlande in den letzten Jahrzehnten erfolgreicher als Deutschland bei der Bewältigung des Problems der hohen Erwerbslosigkeit gewesen. In der sozialwissenschaftlichen Literatur herrscht dabei ein Konsens darüber, dass es sich bei diesem „holländischen Wunder“ keineswegs um ein konsequent durchkomponiertes Politikprogramm handelt. Die Erfolge bei
Wirtschaftswachstum und Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit sind vielmehr auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zurückzuführen, welche in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtung der speziellen niederländischen Situation ihre Wirkung entfalten konnten (Vgl. Visser/Hemerijck 2000). Zwar folgt aus dieser Erkenntnis, dass es “kein zu exportierendes niederländisches Poldermodell” (ebd.:472) gibt, ein internationaler Vergleich hinsichtlich „innovativer Politikstrategien“ (Schmid 2003:36) zur Schärfung von Problembewusstsein und zum Aufbrechen festgefahrener Diskussionen und Routinen aber durchaus sinnvoll sein kann.
Für den niederländischen Erfolg beim Abbau der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Steigerung der Erwerbsquote wird dabei immer wieder auf die arbeitszeitpolitische Entwicklung unter Einfluss von Arbeitgebern, Gewerkschaften und des Staates verwiesen. Es liegt also nahe die Bedingungen für die Durchsetzung und die Wirksamkeit der arbeitszeitpolitischen Maßnahmen, explizit der Arbeitszeitverkürzungsstrategien, in den Niederlanden zu untersuchen und mit der parallelen Entwicklung in Deutschland zu vergleichen. Weiterhin soll diese Hausarbeit analysieren, inwiefern ein Nachvollziehen der niederländischen Arbeitszeitentwicklung in Deutschland sinnvoll, und unter welchen Umständen überhaupt möglich wäre.
Schwierigkeiten bei einer solchen Analyse bereiten die unterschiedlichen Blickwinkel unter denen die arbeitszeitpolitische Diskussion geführt wird, vornehmlich die stark differierenden Ansätze aus der Betriebs- und Volkswirtschaft, sowie den Sozialwissenschaften. Die Tatsache der kaum zu leistenden genauen empirischen Überprüfbarkeit von Theorien zur Beschäftigungswirksamkeit von Arbeitszeitentwicklung (Vgl. Stille/Zwiener 1997:83) sorgt dafür, dass die wissenschaftliche Debatte sowohl inter- als auch intradisziplinär oft in ideologischen Bahnen verläuft. Um diese Schwierigkeiten zu umgehen wird in dieser Arbeit von einer prinzipiellen Beschäftigungswirksamkeit arbeitszeitpolitischer Maßnahmen
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ausgegangen (Vgl. ebd.:94), sowie die Argumentation hauptsächlich auf die sozialwissenschaftliche Sichtweise beschränkt.
2 Arbeitszeitverkürzung als beschäftigungspolitische Maßnahme
2.1 Verbindungen von Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik
Beschäftigungspolitik ist aus kollektiver und aus individueller Sicht bedeutsam für die soziale Sicherung. „Je ungleicher die Verteilung ist, umso höher muß das gesamte volkswirtschaftliche Leistungsniveau sein, um eine umfassende Sozialversicherung installieren zu können“ (Vobruba 1990:22), stellt Georg Vobruba in seinem Aufsatz „Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik in der Krise der Lohnarbeit“ fest. Die ungleiche Verteilung des gesellschaftlichen Arbeitsvolumens auf die potenziell Erwerbstätigen einer Gesellschaft kann zu problematischen Verhältnissen zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern von Sozialversicherungsleistungen führen. Das Leistungsniveau der sozialen Sicherung hängt also neben den volkswirtschaftlichen Leistungsniveau auch von der Höhe der Erwerbsquote, sowie dem Anteil der tatsächlich Lohnarbeitenden und damit beitragszahlenden Personen ab. Aus kollektiver Sicht ergeben sich für ein ausgebautes soziales Sicherungssystem, welches Versicherungsbeiträge der Lohnarbeitenden zur Finanzierungsgrundlage hat, also „lohnarbeitszentriert“ (ebd.:16ff) ist, in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit Finanzierungsprobleme.
Individuell gesehen werden „sozialstaatliche Leistungsbezieher durch die Art der Leistungsvergabe auf Lohnarbeit hin zentriert“ (ebd.:18). Der bezug staatlicher sozialer Leistungen ist also an Lohnarbeit gekoppelt, entweder mittels durch Lohnarbeit zu finanzierender Versicherungsbeiträge zur Anspruchsberechtigung, mindestens aber durch die Bereitschaft eine Arbeit aufzunehmen, sofern man als Erwerbsloser Sicherungsleistungen erhalten möchte. Beschäftigungspolitik in einem Sozialstaat, in dem ein existenzsicherndes Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbsarbeit als primäre Einkommensquelle die Normalitätsannahme darstellt, sollte also zumindest versuchen einen Ausgleich zwischen Arbeitskräfteangebot und Arbeitsnachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Staatliche Steuerung ist dabei aus verschiedenen „außerökonomischen Bestimmungsfaktoren der Angebotsseite des Arbeitsmarktes“ (Vobruba 2000:36) nötig. So ist beispielsweise eine marktförmige Mengenanpassung der Anbieter von Arbeitskraft durch die Inversreaktion auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes bei sinkenden Löhnen kaum möglich. Statt wie auf Waren- und Gütermärkten funktionierend durch Angebotsverknappung einen Ausgleich herzustellen, sind Arbeitnehmer und ihre Familien auf ein bestimmtes Erwerbseinkommen zur Existenzsicherung angewiesen. Lohnsenkungen führen somit statt zur Verknappung zu einer Ausweitung des Arbeitskräfteangebots durch z.B. vermehrten Eintritt von Hausfrauen/-männern in die Erwerbsarbeit zur Aufbesserung der familiären Einkommenssituation, oder durch Annahme von Zweit- und Drittjobs im Niedriglohnbereich,
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was das Problem der Arbeitslosigkeit verschärft (Vgl. Bleses 2002:27ff). Tatsächlich haben kulturelle Entwicklungen, vor allem die Emanzipation der Frau, und verstärkte Lohn- und Einkommensdifferenzierung in Deutschland (Vgl. Greß 2000:37f) in den letzten Jahren zu einem starken Anwachsen des Erwerbspersonenpotenzials geführt. Bei zu konstatierendem gleichzeitigen Anstieg von Erwerbsquote und Arbeitslosenquote ist die wachsende Arbeitslosigkeit also nicht auf das „Ende der Arbeitsgesellschaft“ durch technologieinduzierte Produktivitätssteigerungen, sondern vor allem auf die Ausweitung des Angebots an Arbeitskraft zurückzuführen (Vgl. Vobruba 2000:30f). Bei einem Überangebot an Arbeitskraft scheint eine bessere Verteilung der Arbeit auf das Erwerbspersonenpotenzial sinnvoll, Vobruba behauptet sogar: „Selbstverständlich ist Arbeitszeitverkürzung notwendig“ (ebd.:41). Selbst beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wird untersucht, „ob nicht durch Veränderungen der Arbeitszeit [...] positive Beiträge zum Beschäftigungsniveau geleistet werden können“ (Stille/Zwiener 1997:11). Zwar scheint die Notwendigkeit politischer Intervention zur Beschäftigungsförderung weithin anerkannt. Begrenzt wird der tatsächliche Erfolg aber durch die Machbarkeit wirksamer Beschäftigungspolitik im nationalstaatlichen Rahmen unter Globalisierungsbedingungen einerseits, und den differenzierten Interessen der an solchen Maßnahmen beteiligten Akteure andererseits.
2.2 Interessen der Arbeitsmarktakteure an Vollbeschäftigung
Die Ziele der an einer erfolgreichen Einsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen beteiligten Akteure, nämlich Arbeitgeber, Gewerkschaften und der Staat scheinen in der öffentlichen Debatte annähernd deckungsgleich an massiven Beschäftigungsaufbau, bis hin zur Vollbeschäftigung 1 orientiert. Die realen Interessenlagen der Akteure dagegen weichen vom proklamierten Vollbeschäftigungsziel teilweise stark ab (Vgl. Bleses 2002:20). Die Arbeitgeberseite ist zwar aus den Gründen sinkender Abgabenlast durch freigesetzte finanzielle Spielräume des Staates, und Verbesserung der Absatzchancen durch die gestärkte Produktnachfrage und der Wahrung des „sozialen Friedens“ an Vollbeschäftigung interessiert. Das Einbüßen unternehmerischer Machtvorteile gegenüber einer starken Angebotsseite von Arbeitskraft übersteigt allerdings die vorgenannten Vorteile. Vor Allem haben durch geringe Arbeitslosigkeit gestärkte Gewerkschaften erhöhte Lohnkosten für die Unternehmen bei Tarifabschlüssen zur Folge. Die unternehmerische Interessenlage bezüglich der Vollbeschäftigung ist also ambivalent, wobei die ablehnende Haltung aufgrund der Negativfolgen überwiegt. Unternehmen und ihre Verbände halten dennoch am Postulat der Vollbeschäftigung fest, da es sich gut als Instrument zur Interessendurchsetzung gegenüber dem Staat und den Gewerkschaften gebrauchen lässt (Vgl. ebd.:17ff).
1 In den letzten Jahren ist das „Postulieren des Zieles Vollbeschäftigung“ (Bleses 2002:16) den abgeschwächten
Zielformulierungen wie „Halbierung der Arbeitslosigkeit“ oder einfach nur noch „mehr Beschäftigung“
gewichen (Vgl. ebd.:105f).
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Gewerkschaften dagegen haben das größte Interesse an Vollbeschäftigung, da sich dadurch ihre Mitgliederbasis, und damit ihre finanzielle Grundlage, verbreitert und ihre Durchsetzungsmacht gegenüber der Kapitalseite, v.a. in Tarifverhandlungen gestärkt wird. Aber auch hier gibt es Contra-Interessen aufgrund von „kurzfristige[m] rationale[n] Denken der Beschäftigten“ (ebd.:20), da vorrangiges Interesse der Mitglieder eher in Lohnsteigerungen als in Strategien zum Beschäftigungsaufbau liegen. Einseitige Zugeständnisse der Arbeitnehmer hinsichtlich Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich zugunsten von mehr Beschäftigung werden von einer Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder nicht unterstützt.
Die Interessenlage des Staates ist ebenfalls zwiespältig. Die noch in den Siebzigern vorherrschende Befürchtung der Systemdestabilisierung durch Massenarbeitslosigkeit hat sich nicht bewahrheitet. Regierungsparteien werden z.T. trotz Erfolglosigkeit bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wiedergewählt. Zwar verursacht Arbeitslosigkeit in einem Sozialstaat massive Kosten, die Bekämpfung derselben durch aktive Beschäftigungspolitik aber auch. Die gängigen Finanzierungswege scheinen weitgehend verbaut. Neue Staatsverschuldung ist u.a. durch den EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt nur in eng begrenztem Rahmen möglich und gegen die Erhöhung von Steuern und Abgaben gibt es in Bevölkerung und Wirtschaft große Widerstände. Letztere können mit der Drohung, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, ihre Interessen wirkungsvoll untermauern. Insgesamt kann sich also auch der Staat mit einer Arbeitslosigkeit auf einem bestimmten Niveau gut arrangieren (Vgl. ebd.:15ff).
Zusammengefasst ergibt sich also, trotz der die öffentliche Debatte von allen Seiten bestimmenden Postulate nach mehr Beschäftigung, ein Bild der relevanten Akteure, bei dem „die Contra-Interessen bezüglich der Vollbeschäftigung überwiegen“ (ebd.:20). Neben dem Problem der divergierenden Interessenlagen der beteiligten Akteure ergeben sich aber auch noch Probleme aus den verschiedenen Formen der hier zu untersuchenden beschäftigungspolitischen Maßnahme der Arbeitszeitverkürzung selbst.
2.3 Formen und Probleme der Arbeitszeitverkürzung
2.3.1 Verkürzungsstrategien von Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit Arbeitszeitverkürzung stellt eine Verknappungsmaßnahme auf der Angebotsseite des Arbeitsmarktes dar. Diese kann bei der Wochen-, Jahres- oder Lebensarbeitszeit ansetzen. Jahresarbeitszeit ist beeinflussbar zum Beispiel durch Feiertags-, Wochenendarbeits- und Urlaubsregelungen. Die durchschnittliche Lebensarbeitszeit kann variiert werden über die Regelung der Länge der durchschnittlichen Ausbildungszeiten und Anpassungen des Renteneintrittsalters. Zwar werden die Arbeitnehmer und Unternehmen über die erhöhten Beiträge zur Rentenversicherung bei einem geringeren Renteneintrittsalter stärker belastet, die Mehrbelastung für die Unternehmen wird aber durch die Produktivitätssteigerungen bei
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der Entlassung älterer Arbeitnehmer überkompensiert. Daher wird die Debatte um Lebensarbeitszeitverkürzung weniger unter dem Verteilungsaspekt, sondern vorwiegend unter demografischen Gesichtspunkten geführt (Vgl. Stille/Zwiener 1997:125f). Beschäftigungspolitisch bedeutsamer ist dagegen die Verkürzung der Wochenarbeitszeit, die folgenden Aussagen gelten ähnlich aber auch für die Jahres- und Lebensarbeitszeit. „Veränderungen der Arbeitszeit stehen im Spannungsverhältnis von Arbeitnehmerpräferenzen und betrieblichen Interessen“ (ebd.:9). Das
gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen war in den letzten Jahrzehnten in den westlichen Industrienationen rückläufig, der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung hingegen ist gestiegen. So haben bisherige, i.d.R. von den Gewerkschaften erkämpfte tarifliche Verkürzungen der Arbeitszeit schon zu erheblichen Umverteilungen des Arbeitsvolumens geführt, die „angebotsseitige Überforderung des Arbeitsmarktes“ (Vobruba 1990:45) konnte dennoch nicht kompensiert werden. Das soziale Problem der Arbeitslosigkeit kann kaum über erhöhtes Wirtschaftswachstum überwunden werden. Hierfür wären jährliche Wachstumsraten zwischen vier und fünf Prozent nötig, welche auf absehbare Zeit als unrealistisch gelten können. Auch eine demografische „Von-Selbst-Lösung“ des Problems durch den Eintritt geburtenschwacher Jahrgänge ins Erwerbsleben kann durch die steigende Erwerbsneigung der Bevölkerung ausgeschlossen werden (Vgl. ebd. 44ff). Unter diesen Erkenntnissen gewinnt die Verteilung des vorhandenen Arbeitsvolumens Priorität. Dabei können neoklassische Konzepte, die davon ausgehen, dass „allein [... die] Lohnpolitik als Instrument zur Verknappung des angebotenen Arbeitsvolumens“ (Neifer 1989:96) ausreiche aufgrund der außerökonomischen Faktoren des Arbeitsmarktes kaum erfolgreich sein. Zu einer ausgeglicheneren Verteilung müssen vielmehr auch Arbeitszeitverkürzungsstrategien herangezogen werden. Doch sind dabei sowohl Formen als auch konkrete Umsetzungsbedingungen für die Durchsetzbarkeit und die beschäftigungspolitische Wirksamkeit entscheidend.
2.3.2 Kollektive Arbeitszeitverkürzung
Bei kollektiver Arbeitszeitverkürzung handelt es sich um zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Die so tariflich verkürzte Arbeitszeit gilt dann für alle Beschäftigten „flächendeckend“ in allen Betrieben und Einrichtungen, die an eben jenen Tarifvertrag gebunden sind. Weiterhin kann unterschieden werden zwischen kollektiver Arbeitszeitverkürzung mit oder ohne Lohnausgleich. Mit vollem Lohnausgleich bleibt die monatliche Lohnsumme der verkürzt arbeitenden Beschäftigten gleich, es erhöhen sich also die Stundenlöhne. Ohne Lohnausgleich verringert sich ihr Monatslohn entsprechend der verringerten Arbeitszeit.
Kollektive Arbeitszeitverkürzungen müssen i.d.R. von den Gewerkschaften und ihren Mitgliedern gegen den Willen der Unternehmen erstritten werden, da der „Nutzen kollektiver
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Arbeitszeitnormierung aus Unternehmersicht sehr ambivalent“ (Neifer 1989:156) ist. Tatsächlich befinden sich aber auch die Gewerkschaften in einer schwierigen Akteursposition bezüglich der Arbeitszeitfrage. Die fortschreitende Fraktionierung der Lebenslagen der Erwerbsbevölkerung durch Erosion des Normalarbeitsverhältnisses (Vgl. Seifert 2004), Einkommensdifferenzierungen und anhaltend hohe Arbeitslosigkeit führen zu divergierenden Interessen von Beschäftigten und Erwerbslosen und von Beschäftigten untereinander. Den Gewerkschaften fehlt deshalb eine einheitliche Basis zur Stärkung ihrer Durchsetzungsmacht. Kollektive Arbeitszeitverkürzungen sind daher umso schwieriger durchzusetzen, je nötiger sie verteilungspolitisch wären (Vgl. Vobruba 1990:50ff). In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit in denen die „Machtasymmetrie zwischen Arbeit und Kapital“ (Bleses 2002:27ff) voll zum Tragen kommt, sind Arbeitszeitverkürzungen eigentlich nur unter dem Gesichtspunkt der Kosten- und damit Wettbewerbsneutralität für die Unternehmen denkbar (Vgl. Stille/Zwiener 1997:24/31ff). Machbar wären demnach nur Verkürzungsstrategien ohne Lohnausgleich, wobei aufgrund auseinandergehender Geld- und Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten bezüglich ihrer Arbeit (Bleses 2002:156f) kollektive Arbeitszeitverkürzungen in beschäftigungspolitisch relevanter Größenordnung kaum gewerkschaftlich durchsetzbar sind. Zusätzlich problematisch ist, dass das durch kollektive Arbeitszeitverkürzung reduzierte betriebliche Arbeitsvolumen normalerweise nicht eins zu eins in neue Personalstellen umgesetzt wird. Die beschäftigungspolitische Wirkung der Arbeitszeitverkürzung wird meist durch betriebliche Rationalisierungsmaßnahmen und dadurch induzierte
Produktivitätssteigerungen beeinträchtigt. Je nach Art und Organisation der Arbeit müssen Arbeitszeitverkürzungen also groß genug ausfallen, um die rationalisierungsbedingten Arbeitseinsparungen auf betrieblicher Ebene zu übersteigen, damit der Beschäftigungsstand erhöht werden kann. Gehen Verkürzungen mit Flexibilisierung der Arbeitszeit einher, fällt die Beschäftigungswirkung durch weitere Produktivitätsfortschritte zusätzlich geringer aus. Andererseits sind Unternehmen oft erst im Zusammenhang mit Flexibilisierungsmaßnahmen überhaupt bereit über kollektive Arbeitszeitverkürzungen nachzudenken.
2.3.3 Individuelle Arbeitszeitverkürzung
Bei individueller Arbeitszeitverkürzung handelt es sich um eine zwischen einzelnen Beschäftigten und dem Unternehmen ausgehandelte Reduzierung der Wochenarbeitszeit. Maßgeblich sind hier Teilzeitstellen mit einer Wochenarbeitszeit unter der geltenden tariflichen Stundenanzahl. Teilzeitarbeit senkt die gesamtgesellschaftliche durchschnittliche Arbeitszeit und trägt somit ebenso wie die kollektive Arbeitszeitverkürzung zur Umverteilung der vorhandenen gesellschaftlichen Arbeitsvolumens bei. Im Gegensatz zur kollektiven Arbeitszeitreduktion handelt es sich aber bei Teilzeitstellen um eine Abweichung vom „Normalarbeitsverhältnis“. Verschiedene Geld- und Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten in Normal- und Teilzeitarbeitsverhältnissen ergeben eine Fraktionierung ihrer
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Interessenlagen und gestalten kollektive Interessenvertretung für die Beschäftigten durch die Gewerkschaften immer schwieriger (Vgl. Vobruba 1990:55ff). Durch die wachsenden Schwierigkeiten der kollektiven Interessenvertretung gewinnt das Umverteilungspotenzial durch individuelle Arbeitszeitverkürzung zusätzlich an Bedeutung. Hierbei können staatliche Regulierungen u.a. bezüglich der sozialen Sicherung, die rechtliche Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten, sowie gesetzliche oder tarifliche Anspruchsrechte auf Teilzeit fördernd in die Entwicklung eingreifen. Solche Regulierungen dämpfen die individuellen Risiken, welche durch die mit individueller Arbeitszeitverkürzung zwangsläufig verbundenen Einkommenseinbußen entstehen.
3 Arbeitszeit- und Beschäftigungsentwicklung in den Niederlanden 3.1 Das Abkommen v. Wassenaar: Arbeitszeitverkürzung gegen Lohnzurückhaltung Anfang der Achtziger Jahre befand sich die niederländische Wirtschaft in einer deutlichen Krisensituation. Stagnierendes Wirtschaftswachstum und steigende Arbeitslosigkeit brachten auch den bis in die Siebziger Jahre großzügig ausgestalteten Sozialstaat in Finanzierungsschwierigkeiten (Vgl. Pioch 2000:86ff). Eine Trendwende aus der Krise stellt das 1982 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossene Abkommen von Wassenaar da. In ihm verpflichteten sich die Arbeitnehmervertretungen künftig auf größere Lohnsteigerungen zu verzichten. Die von der Arbeitgeberseite zugesicherte Gegenleistung bestand in der Sicherung, bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen, vornehmlich mittels „Arbeitszeitverkürzung, Teilzeitstellen und Frühverrentung“ (Paridon 2004:389). Die Regierung versprach die Lohneinbußen für die Beschäftigten durch Abgaben- und Steuerentlastungen zu kompensieren. Diese und andere getroffene Maßnahmen führten allmählich zu einer deutlichen Verbesserung der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Lage, was zur Folge hatte, dass der dafür notwendige konsensorientierte, sozialpartnerschaftliche Politikstil in den folgenden Jahren weiter gepflegt werden konnte.
3.2 Sozialpolitische und institutionelle Vorraussetzungen für Arbeitszeitverkürzung 3.2.1 Korporatistische Politikmuster in den Niederlanden
Der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital wird in den Niederlanden eher als „Verhältnis sozialer Partner“ (Heinze 1999:116) interpretiert. Die wirtschaftliche Krise Anfang der Achtziger Jahre, die gleichzeitige Schwäche von Unternehmen und Gewerkschaften ließ die Sozialpartner „zu jenem konsensorientierten Politikstil zurück[kehren], der in den frühen Nachkriegsjahren den niederländischen Korporatismus geprägt hatte“ (Visser/Hemerijck 2000:463). Neben der traditionell korporatistischen Grundstruktur der industriellen Beziehungen in den Niederlanden spielen die staatlichen Möglichkeiten der Intervention bei der Lohnfindung eine entscheidende Rolle. Staatliche Institutionen sind nicht nur für die Festsetzung des Mindestlohnes zuständig, die Regierung kann auch direkt in Lohnverhandlungen der Tarifpartner eingreifen und so zum Beispiel allgemeine Lohnstopps
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verhängen, wovon bis zum Beginn der 1980er Jahre auch rege Gebrauch gemacht wurde (Vgl. Flecker 2001:131). Dieser Umstand zwingt die Kollektivvertragsparteien dazu, ihre „Kompromißfähigkeit und Problemlösungskapazität unter Beweis [zu] stellen“, um ihre „Gestaltungs- und Entscheidungsmacht“ (ebd.:131) nicht an den Staat einzubüßen. Das Problem der kollektiven Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, bei der sofortige Einkommenseinbußen der Erwerbstätigen zugunsten von unsicheren
Beschäftigungsmöglichkeiten der Erwerbslosen hingenommen werden müssen, kann durch verbindliche Vereinbarungen solcher korporatistischer Arrangements entschärft werden.
3.2.2 Die universellen Sozialversicherungen: Rente, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit In den Niederlanden existiert neben den, ähnlich den deutschen Sozialversicherungen gestalteten, beitragsfinanzierten Arbeitnehmerversicherungen, ein besonderer Typ von Sozialversicherung: die Volksversicherungen. Diese stellen eine Mixtur aus den zwei Sozialstaatskonzeptionen Versicherungsprinzip und Universalprinzip dar. Der Kreis der Beitragszahler umfasst alle Einwohner der Niederlande, die Beitragshöhe bemisst sich an ihrem jeweiligen Einkommen (Versicherungsprinzip). Der Kreis der Leistungsempfänger umfasst ebenfalls alle Einwohner der Niederlande (Universalprinzip), die Leistungshöhe jedoch ist gesetzlich festgelegt, unabhängig von der Höhe der eingezahlten Beiträge (Solidar- statt Äquivalenzprinzip) (Vgl. Pioch 2000:86ff). Damit existiert eine relativ umfassende Grundsicherung in den Niederlanden, die jedem Einwohner unabhängig von zuvor geleisteter Erwerbsarbeit und Verdiensthöhe zur Verfügung steht. Diese Art der Organisation der sozialen Sicherung begünstigt individuelle Arbeitszeitverkürzung, da zum Beispiel die Einkommenseinbußen im Erwerbsleben nicht voll auf Einkommenseinbußen im Rentenalter fort wirken.
3.2.3 Der gesetzliche Mindestlohn
Die in den Niederlanden zu zahlende gesetzliche Mindestlohn hat zwei Funktionen, die auch für die Arbeitszeitverkürzung von Bedeutung sind. Primäre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Aufnahme von Erwerbsarbeit auch zur Existenzsicherung des Arbeitnehmers ausreicht 2 . Drohendem Lohndumping und allzu ausgeprägter Lohndifferenzierungen, v.a. durch die Ausbeutung geringqualifizierter Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich wirkt ein Mindestlohn entgegen (Vgl. Visser/Hemerijck 2000:461). Teilzeitarbeit, die oft im Dienstleistungssektor und bei Arbeiten mit geringer Qualifikation angeboten wird, wird somit auf einem für den Arbeitnehmer akzeptablen Einkommensniveau gehalten. Als zweite Funktion bildet der Mindestlohn die Grundlage für die Leistungshöhe bestimmter sozialer Sicherungsleistungen. Die Leistungshöhe der Erwerbsunfähigkeits- und der Altersrente
2 Die ursprüngliche Höhe des Mindestlohns war sogar für die Existenzsicherung einer Familie konzipiert. Der
Gesetzgeber orientierte sich hierbei an dem allgemein vorherrschenden traditionalen Bild des männlichen
Familienernährers (Vgl. Flecker 2001:139). Kürzungen des Mindestlohns seit Mitte der 80er Jahre können somit
als unsozial, aber auch als allmählicher Abschied vom Bild des „male breadwinner models“ betrachtet werden.
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beträgt für Alleinstehende 70%, für Paare 100% des gesetzlichen Mindestlohns (Vgl. Pioch 2000:102f). Diese „fixen“ Leistungsuntergrenzen halten das Grundsicherungsniveau auf einem verlässlichen und existenzsichernden Niveau, was die Anreize, während des Erwerbslebens auch Phasen außerhalb von Vollzeitarbeit einzuplanen, erhöht.
3.3 Beschäftigungsentwicklung in den Niederlanden
Die seit der Trendwende von 1982 getroffenen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen haben eine beeindruckende Senkung der Arbeitslosenquote im internationalen Vergleich zur Folge gehabt. Die Senkung der Arbeitslosenquote von 9,7% im Jahre 1983 auf 3,2% 2002 (Vgl. Paridon 2004:400), bei gleichzeitigem Anstieg des Anteils der potenziellen Erwerbspersonen an der Bevölkerung wird oft als „Holländisches Wunder“ bezeichnet. Das Beschäftigungswachstum ist hauptsächlich auf das Wachstum des Dienstleistungssektors, das der Erwerbsquote auf den Anstieg der Erwerbsneigung der Frauen zurückzuführen. Da sich das gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen seit Beginn der 80er Jahre nicht wesentlich erhöht hat, ist eine massive Umverteilung der vorhandenen Arbeit Ursache für diese Entwicklung (Vgl. Greß 2000:27f/43). Tatsächlich hat die durchschnittliche Arbeitszeit von 1983 bis 1996 um 160 Stunden auf 1372 Stunden/Jahr abgenommen. Diese drastische Abnahme kommt zustande aufgrund des hohen Anteils der darin einberechneten Teilzeitbeschäftigten, bei ca. drei Viertel aller seit 1987 neu geschaffenen Stellen handelt es sich um Teilzeitstellen (Vgl. Visser/Hemerijck 2000:459). Die Umverteilung der vorhandenen Arbeit ist also kaum auf kollektive Arbeitszeitverkürzung per Tarifvertrag, sondern nahezu ausschließlich auf individuelle Arbeitszeitverkürzung zurückzuführen. Dabei ist Teilzeitarbeit meist Frauenarbeit, zwei Drittel aller berufstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, drei Viertel aller Teilzeitstellen sind mit Frauen besetzt (Vgl. ebd:459). Damit liegen die Niederlande bei der Zurückdrängung geschlechtsspezifischer Arbeitszeitverhältnisse trotz dieser noch immer eindeutigen Verteilungen im europäischen Vergleich weit vorn.
4 Arbeitszeit- und Beschäftigungsentwicklung in Deutschland
4.1 Kollektive Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitskämpfe
In Deutschland (West) ist bis Mitte der Neunziger Jahre ebenfalls eine stetige Reduktion der Jahresarbeitszeit von durchschnittlich 1751 Stunden im Jahre 1980 auf 1621 Stunden 1994 zu verzeichnen (Vgl. Stille/Zwiener 1997:12). Im Gegensatz zur Entwicklung in den Niederlanden spielt hierbei allerdings die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit die entscheidende Rolle. War für die Gewerkschaften bis in die Siebziger Jahre vermehrte Freizeit noch das ausschlaggebende Argument für die Forderung nach kollektiver Arbeitszeitverkürzung, trat mit dem Beginn der Massenarbeitslosigkeit nach und nach die beschäftigungspolitische Argumentation in den Vordergrund. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers sank von 39,2 Stunden 1980 auf 36,5 Stunden 1995 (Vgl. ebd.:48). Im Interesse ihrer Mitglieder verfolgten die Gewerkschaften
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dabei i.d.R. die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich. Nach zunächst rein defensiven Abwehrversuchen reagierte die Arbeitgeberseite ab 1983 ihrerseits mit Flexibilisierungsforderungen bezüglich der Arbeitszeitregelungen (Vgl. Neifer 1989:43). Die nach und nach ausgehandelten Kompromisse hatten die Erweiterung betrieblicher Spielräume bezüglich der Regelung von Dauer und Lage der Arbeitszeit zur Folge. In diesem Zuge kam es auch zu einem Anstieg der Teilzeitbeschäftigung von 11,1 % 1981 auf 17,1% 1994 anteilig an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Deutschland (West) (Vgl. Stille/Zwiener 1997:52).
4.2 Paradigmen sozialer Sicherung: Lohnarbeitszentrierung, Normalarbeitsverhältnis Die Verbreitung von Arbeitsverträgen mit individuell verkürzter Arbeitszeit ist in Deutschland längst nicht so ausgeprägt, wie in anderen europäischen Ländern. Ursache dafür ist unter anderem die Gestaltung der sozialen Sicherung. Die „Lohnarbeitszentrierung“ beinhaltet lt. Georg Vobruba 3 Typen von Vorbehalten bezüglich der Erfassung des Bürgers im Sozialversicherungssystem. Diese sind umschrieben mit den Wendungen „erst lohnarbeiten, dann ...“, „Lohnarbeitsbereitschaft zeigen, dass ...“ und letztendlich der Abhängigkeit der Leistungshöhe vom vorherigen Einkommen (Vgl. Vobruba 1990:28ff). Der Aufnahme von Teilzeitarbeit stehen die Vorbehalte eins und drei deutlich im Wege, da Teilzeitbeschäftigung, abhängig von Wochenarbeitszeit und Einkommenshöhe, in Deutschland als „geringfügige Beschäftigung“ z.T. überhaupt nicht
sozialversicherungspflichtig ist, bzw. die geringere Höhe der Entlohnung sich auf die zukünftig zu erwartende Leistungshöhe bei erworbenen Sozialversicherungsansprüchen wie Arbeitslosengeld oder Rente allzu negativ auswirkt. Die Erfassung eines Bürgers im erwerbsfähigen Alter durch die Sozialversicherungen ist also durch die Annahme eines gewissen „Normalarbeitsverhältnisses“ determiniert. Dieses konstituiert sich nach verschiedenen Definitionen entweder aus dem Arbeits- und Sozialrecht (Vgl. ebd.:30ff) oder aus geltenden Tarifverträgen (Vgl. Neifer 1989:18).
4.3 Schwinden des Normalarbeitsverhältnisses, Zunahme atypischer Beschäftigung Die Annahme eines „Normalarbeitsverhältnis“ durch das Arbeits- und Sozialrecht ist insofern problematisch, dass dieses seit dem „Übergang [... zur] Gesellschaft nach der Vollbeschäftigung“ (Vobruba 2000:7) in der Realität immer weniger zu finden ist. Flexibilisierungstendenzen in der Arbeitswelt führen dazu, dass Normalitätsannahmen über Tarifbindung, Arbeitslage, Arbeitsdauer, Lohnhöhe, Vertragslaufzeit und Vertragspartner in vielen Arbeitsverhältnissen kaum noch zutreffen, man spricht hier von „atypischer Beschäftigung“ (Bleses 2002:49ff). Dieser von den Arbeitgebern forcierte Trend zur Produktivitätssteigerung und Kosteneinsparung wurde von Gewerkschaftsseite lange bekämpft, ließ sich aber wie die Entwicklung um die innere und äußere Erosion von Tarifverträgen (Vgl. ebd.:63ff) zeigt, nicht aufhalten. Inzwischen haben sich die
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Gewerkschaften programmatisch mit dem Konzept einer „Normalität ‚neuen Typs’“ (ebd.:99f) an die Entwicklung angepasst, wohingegen sich die „tradierte deutsche Sozialpolitik [noch immer] vorrangig an vollzeitig und dauerhaft Beschäftigte ‚Normalarbeiter’“ (ebd.:148) richtet.
4.4 Beschäftigungsentwicklung in Deutschland seit 1980
Trotz kollektiver Arbeitszeitverkürzungen in nicht unerheblichem Umfang ist die Arbeitslosigkeit seit den Achtziger Jahren stetig gestiegen, von einer Arbeitslosenquote von 3,8% (West) 1980 auf 11,7% 2004 (BRD gesamt) (Stat.BA 2006). Dafür sind die Ursachen und Einflussfaktoren so vielschichtig wie die Einschätzungen der Beschäftigungswirkung der getroffenen Arbeitszeitverkürzungsmaßnahmen selbst. Die Angaben variieren von einer dem Beschäftigungsziel zuwiderlaufenden Auswirkung der Arbeitszeitverkürzung in den 1980er Jahren (Vgl. Neifer 1989:95f) aus eher neoklassischer Sicht, bis hin zur Schätzung des gewerkschaftsnahen Instituts WSI von ca. „800.000 erhaltenen bzw. geschaffenen Arbeitsplätzen“ allein durch die Verkürzung der Wochenarbeitszeit (Bleses 2002:139). Tatsächlich sind Beschäftigungseffekte durch Arbeitszeitverkürzung kaum zu quantifizieren. Widerlegt scheinen aber die Behauptungen, die Arbeitszeitverkürzung in den Achtziger Jahren hätte negative, oder keine Auswirkungen gehabt (Vgl. Stille/Zwiener 1997:94). Wie eingangs gezeigt, ist der Anstieg der Arbeitslosigkeit maßgeblich auf den Anstieg der Erwerbsneigung der Bevölkerung zurückzuführen und wäre ohne Arbeitszeitverkürzung vermutlich noch höher ausgefallen.
5 Lehren für Deutschland?
Wenn auch eine euphorische Einschätzung des „Holländischen Wunders“ an vielen Punkten revidiert werden muss (Vgl. Greß 2000:37ff) und erfolgreiche nationale Politiken kaum zum Export geeignet sind (Vgl. Schmid 2003), kann ein Nachdenken über bestimmte Einzelmaßnahmen, wie die Förderung von Arbeitszeitverkürzung dem niederländischen Vorbild entsprechend, durchaus sinnvoll sein.
5.1 Potentiale von Beschäftigungsaufbau durch Arbeitszeitverkürzung Eine Weiterverfolgung der Strategie von Beschäftigungsaufbau durch kollektive Arbeitszeitverkürzung ist aus mehreren Gründen problematisch. Georg Vobruba gibt an, dass es für eine „Erhöhung des Beschäftigungsstandes um gut eine Million“ (Vobruba 1990:48) einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde pro Jahr innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bedürfte. Darunter liegende Verkürzungswerte seien lediglich dazu geeignet, das jährliche Wachstum der Stundenproduktivität auszugleichen und so einen weiteren Beschäftigungsabbau zu verhindern. Wie genau eine solche Rechnung auch immer sein kann, sie zeigt, dass für Beschäftigungsaufbau eine Arbeitszeitverkürzung in einem Umfang nötig wäre, der momentan äußerst unwahrscheinlich ist. Dazu kommt, dass seit Mitte der 80er Jahre Arbeitszeitverkürzung zunehmend mit
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Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen einherging. Die Beschäftigungswirkung bei geringeren Verkürzungen kann so, je nach Art der Beschäftigung, durch die mittels Flexibilisierung initiierte Produktivitätssteigerung weitgehend zunichte gemacht werden. Die fortschreitende Fraktionierung der Interessen der Erwerbsbevölkerung durch zunehmende Einkommensdifferenzierungen und die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses bereitet den Gewerkschaften große Probleme. Unterschiede in Geld- und Zeitpräferenzen der Arbeitnehmer, zum Beispiel hat in Ostdeutschland die Forderung einer 100%igen Angleichung an den Westlohn Vorrang vor Arbeitszeitverkürzung, schwächen die Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften. Von einer hohen Bereitschaft für „’Solidaritätsopfer’“ (Bleses 2002:137) der Erwerbstätigen durch kollektive
Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich zugunsten der Erwerbslosen kann kaum ausgegangen werden. Diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausweitung atypischer Beschäftigung und der abnehmenden Tarifbindung bei den Unternehmen lassen die gewerkschaftliche Waffe „Arbeitszeitverkürzung per Tarifvertrag“ abstumpfen. Die Chancen für individuelle Arbeitszeitverkürzung stehen dagegen wesentlich besser. Die von Arbeitgeberseite für Verkürzungsmaßnahmen geforderte Kosten-und
Wettbewerbsneutralität kann bei individueller Arbeitszeitverkürzung durchaus gewährleistet werden. Weiterhin zeigt das Beispiel der Niederlande, dass es scheinbar ein noch großes Potenzial zur Umverteilung des gesellschaftlichen Arbeitsvolumens mittels Teilzeitarbeit in Deutschland gibt. Die Ursachen dafür, dass dieses bisher weitgehend nicht ausgeschöpft wurde, sind u.a. in den sozialpartnerschaftlichen, rechtlichen und sozialstaatlichen Institutionen zu finden.
5.2 Positionen der Interessenverbände zur Arbeitszeitentwicklung
Die Gewerkschaften sind zwar weiterhin an einer tariflichen Reduzierung der Arbeitszeit mit beschäftigungswirksamer Arbeitsumverteilung interessiert, können diesem Anspruch jedoch momentan kaum gerecht werden. Durch die innere und äußere Erosion der Tarifverträge gewinnt die betriebliche Ebene der dualen Organisation der Arbeitnehmerinteressen in Deutschland auf Kosten der Gewerkschaften zunehmend an Gewicht (Vgl. Bleses 2002:65). Aber auf betrieblicher Ebene ausgehandelte Arbeitszeitverkürzungen dienen i.d.R. nur dem Zweck der Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten des Unternehmens, die Kollektivstrategie der Arbeitsumverteilung stützen sie nicht. In Bezug auf individuelle Arbeitszeitverkürzung haben sich die Positionen der Gewerkschaften hin zu flexiblen Lösungen weitgehend gewandelt. So fordert der DGB in seinem Grundsatzprogramm „Teilzeitarbeitsplätze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sowie „Rechtsanspruch auf abgesicherte Teilzeitarbeit für Männer und Frauen“ (DGB 2006), konkretisiert werden diese Forderungen hinsichtlich der staatlichen Regulierung dieser atypischen Beschäftigungsformen.
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Auf Arbeitgeberseite dagegen spricht man inzwischen von einem „Richtungswechsel“ (BDA 2006) in der Arbeitszeitpolitik. Zusätzlich zu weitergehenden Flexibilisierungsforderungen wird seit der „Tarifrunde 2004 [...] eine Ausweitung des Arbeitsvolumens angestrebt“ (ebd.). Ausgeweitet werden soll jedoch nicht das gesamtwirtschaftliche, sondern das individuelle Arbeitsvolumen, sprich Arbeitszeitverlängerung. Begründet wird dies mit wachsendem internationalen Wettbewerbsdruck. Die Positionen von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite stehen sich also bezüglich der tariflichen Regelung der Arbeitszeit fundamental gegenüber. Die Vorstellungen bezüglich individueller Arbeitszeitverkürzung scheinen dagegen teilweise kompatibel zu sein.
5.3 Ausbau korporatistischer Politikmuster: Chancen und Risiken Am Beispiel der Niederlande zeigt sich, dass neokorporatistische Arrangements durchaus erfolgreiche Regelungen für Wachstum und Beschäftigung hervorbringen können. Das aber wirksame Beschlüsse zustande kommen können ist an zwei Bedingungen geknüpft, die in Deutschland kaum im erforderlichen Maße gegeben sind. „Handlungswilligkeit und -fähigkeit“ (Vetterlein 2000:25ff) der relevanten Akteure Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staat sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Einigung. Das von der Rot-Grünen Bundesregierung 1998 erneut ins Leben gerufene „Bündnis für Arbeit“ kann als Versuch der Implementierung korporatistischer Politik in Deutschland angesehen werden. Wird bei diesem zwar öffentlich Handlungswilligkeit, also der Wille zum Abbau der Arbeitslosigkeit, von allen Beteiligten demonstriert, sind die realen Interessenlagen durchaus ambivalent (Vgl. Kapitel 2.2), die zu beschreitenden Wege absolut gegensätzlich (Vgl. Kapitel 5.2). Die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften ist begrenzt durch die divergierenden Interessen ihrer Mitglieder, bei den Arbeitgebern durch die mangelnde Verpflichtungsfähigkeit der Verbände gegenüber ihren Mitgliedsunternehmen und beim Staat v.a. durch haushaltpolitische Restriktionen. Beide notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche und wirksame trilaterale Einigung zum Aufbau von Beschäftigung sind also nicht gegeben (Vgl. ebd.:29ff). Die für den niederländischen Korporatismus günstigen Vorraussetzungen einer nicht allzu ausgeprägten „Machtasymmetrie zwischen Arbeit und Kapital“ (ebd.:38), sowie das Vorhandensein einer „Glaubhafte[n] Interventionsdrohung des Staates“ (ebd.:40) zur Ersatzvornahme bei Nichteinigung der Sozialpartner, ist in Deutschland momentan ebenfalls nicht gegeben. Durch Mitgliederverluste geschwächte Gewerkschaften stehen relativ starken Wirtschaftsunternehmen gegenüber und die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie verhindert glaubwürdige staatliche Interventionsdrohungen.
Die Chancen für erfolgreiche korporatistische Lösungen des Beschäftigungsproblems wie in den Niederlanden stehen also äußerst schlecht. Das momentane „Machtungleichgewicht zugunsten der Arbeitgeber“ (ebd. 55) birgt sogar eher das Risiko, dass Einigungen zu sofortigen Verzichten der Arbeitnehmerseite führen, zugesagter Beschäftigungsaufbau von
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der Arbeitgeberseite aber nicht eingehalten wird, womit sich die problematische Beschäftigungssituation sogar weiter verschärfen könnte. Für die noch am ehesten konsensfähigen Vorstellungen der individuellen Arbeitszeitverkürzung bedarf es in erster Linie neben einer Einigung der Tarifpartner v.a. staatlicher Regulierungen.
5.4 Staatliche Regulierung der Beschäftigung mit Instrumenten der sozialen Sicherung Für den Erfolg der Niederlande beim Ausbau der Teilzeitstellen waren nicht nur die staatlich und tariflich gewährten Anspruchrechte auf individuelle Arbeitszeitverkürzung entscheidend. Vielmehr trägt auch die Art der Organisation der sozialen Sicherung entscheidend für den Ausbau von Teilzeitarbeit bei. „Offensichtlich muß man sich kurze Arbeitszeiten leisten können, sie sind demnach ein Wohlstandsindikator“ (Vetterlein 2000:81). Da individuell verkürzte Arbeitszeiten eine Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis darstellen, sind mit ihnen auch individuelle Risiken aufgrund unzureichender sozialer Sicherung verbunden. Hierbei kann die Orientierung an der niederländischen Regelung von 1996 Teilzeit- mit Vollzeitarbeit bezüglich der sozialen Sicherung vollkommen gleichzustellen (Vgl. Greß 2000:11) durchaus hilfreich sein.
Weiterhin scheint eine Vereinheitlichung und Anhebung der verschiedenen in Deutschland existierenden Mindestsicherungsgrenzen (Vgl. Leibfried 1990), zum Beispiel über die Universalisierung bestimmter Sozialversicherungen oder die Realisierung bestehender Grundsicherungskonzeptionen (Schulte 1990) sinnvoll zu sein, um den Ausbau von Teilzeitarbeit zu fördern. Gleichzeitig kann die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erfolgreich zu dieser Entwicklung beitragen. Denn ein gleichzeitiger Ausbau von Niedriglohnsektor und Teilzeitarbeit „verändert die Arbeitszeitpräferenzen der Beschäftigten derart, daß eine Arbeitszeitverkürzung nicht mehr mit den Interessen der Individuen korrespondieren kann“ (Vetterlein 2000:81).
6 Prognose der Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland
Da zwischen „faktischer und präferierter Arbeitszeit weiterhin eine deutliche Diskrepanz besteht“ (Dathe 1998:37) kann prinzipiell von einem noch immer großen Potenzial von Arbeitsumverteilung mittels Arbeitszeitverkürzung ausgegangen werden. Fraglich ist jedoch, ob die Entwicklung der Positionen der Akteure am Arbeitsmarkt, sowie die entscheidenden Randbedingungen eine Nutzung dieses Potenzials zulassen. Die von der Arbeitgerberseite verkündete Trendwende in der tariflichen Arbeitszeitregelung hin zu
Arbeitszeitverlängerungen scheint sich mit den aktuellen Abschlüssen der Tarifrunde im öffentlichen Dienst 2006 zu manifestieren. Nach dem 2003 großenteils gescheiterten Streik der IG-Metall zur Einführung der 35-Stunden-Woche in Ostdeutschland (Vgl. Gesamtmetall 2006), dem letzten großen gewerkschaftlichen Kampf für tarifliche Arbeitszeitverkürzung, sind inzwischen die bei den kommunalen Arbeitgebern Beschäftigten in mehreren westdeutschen Bundesländern schon mit einer Arbeitszeitverlängerung konfrontiert. Für die
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Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern steht eine Einigung noch aus, Arbeitszeitverlängerungen sind jedoch auch hier wahrscheinlich (Vgl. ver.di 2006). Unterstützung für ihre Strategie erfahren die Arbeitgeber dabei von einflussreichen Vertretern der neoklassischen Volkswirtschaft. So fordert Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, in einer seiner populärwissenschaftlichen Schriften neben dem umfassenden Ausbau des Niedriglohnsektors eine weitergehende Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden (Sinn 2005), um „Deutschland noch zu retten“. Aufgrund des oben beschriebenen Zusammenhangs von Geldpräferenzen bei Niedriglöhnen ist bei einer solchen Entwicklung auch ein umfassender Ausbau von Teilzeitarbeit nicht unbedingt zu erwarten. Gerhard Bosch sieht sogar in einer „neoliberale[n] Politik der Einkommensdifferenzierung [...] das wirksamste Mittel, weitere Arbeitszeitverkürzungen zu verhindern“ (Bosch 1998:358). Auch Hartmut Seifert erkennt, dass „die Entwicklungsmuster der Arbeitszeit eher von ökonomischen Kosten-Nutzen-Kalkülen bestimmt sind als von gesellschaftlichen Anforderungen oder individuellen Zeitpräferenzen“ (Seifert 2004:20). Die Ausbreitung von flexibler Arbeitszeitgestaltung scheint ein unumkehrbarer Prozess zu sein, der die Beschäftigungswirkung von Arbeitszeitverkürzung stark beeinträchtigt. Mit fortschreitender Flexibilisierung und einhergehender Ausbreitung atypischer Beschäftigung schwinden auch die Chancen auf kollektive Arbeitszeitreduktionen. Weitere staatliche Regulierungen der Arbeitswelt und Anpassungen des Systems der sozialen Sicherung die auf diese Entwicklung bezug nehmen werden unausweichlich. Beschlossene Reformen wie die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, sowie auf der politischen Agenda stehende Reformen der Krankenversicherung mit der Konzept der „Bürgerversicherung“ (Koalitionsvertrag 2005:87) und der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns (ebd.:25) gehen in diese Richtung. Von einer umfassenden, der flexibilisierten Arbeitswelt angemessenen Grundsicherung auf dem Niveau der Niederlande ist Deutschland allerdings noch immer weit entfernt. Im Gegenteil scheinen langfristige Planungen der Bundesregierung, zum Beispiel mit Überlegungen zur Einführung einer umfassenden kapitalgedeckten privaten Altersrente zulasten der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesregierung 2006), eher in die Richtung der Privatisierung individueller Lebensrisiken zu gehen. Bei dieser Entwicklung dürfte nur mit einer Minimallösung einer staatlichen Grundsicherung zu rechnen sein. Für beschäftigungswirksame Arbeitszeitverkürzungen sieht es in einem solchen Szenario eher düster aus.
Aber auch wenn der Vergleich mit den Niederlanden die Probleme bei der direkten Kopie erfolgreicher Politikstrategien zeigt, so wird doch wenigstens auch hier die allgemeingültige Erkenntnis deutlich, das politische Probleme grundsätzlich auch politischer Gestaltbarkeit unterliegen und Problemlösungen „nicht komplett von den existierenden politischen Institutionen und ökonomischen Strukturen vorgegeben“ (Schmid 2003:37) werden.
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Gregor Wiedemann, 2006, Arbeitszeitverkürzung als beschäftigungspolitische Maßnahme in den Niederlanden und in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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