Inhaltsverzeichnis
Abstract
1. Einleitung
2. Die Euthanasie-Maßnahmen im Dritten Reich
2.1 Die politische und juristische Vorbereitung
2.1.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
2.1.2 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
2.2 Die Maßnahmen
2.2.1 Kinder-Euthanasie
2.2.2 Die T4-Aktion
2.2.3 Inoffizielle Euthanasie ab 1941
3. Theoretische und ideologische Grundlagen
3.1 Sozialdarwinismus
3.1.1 Die Erkenntnisse Charles Darwins
3.1.2 Sozialdarwinismus in Deutschland: Ernst Haeckel
3.2 Eugenik und „Rassenhygiene“
3.3 Nationalsozialistische Ideologie
4. Fazit
5. Quellenverzeichnis
6. Erklärung
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Abstract
Ziel dieser Arbeit ist es, folgende Leitfrage zu beantworten: Wie konnte aus den im 19. Jahrhundert aufgekommenen Thesen des Sozialdarwinismus und der Eugenik die vom nationalsozialistischen Regime durchgeführte sozialpolitische Maßnahme der Euthanasie hervorgehen?
Im Zuge der Beantwortung dieser Frage wird versucht zu klären, wie aus anfangs eher nebulösen wissenschaftlichen Thesen praktisch umgesetzte Politik werden konnte und welche Faktoren es waren, die die entsprechenden Positionen so gestärkt haben, dass sie letztlich auf derart brutal-direkte Weise verwirklicht werden konnten.
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1. Einleitung
Die Euthansie-Maßnahmen der nationalsozialistischen Regierung sind noch heute auf Grund ihrer menschenverachtenden Brutalität in vielfältiger Erinnerung. Am bekanntesten ist hierbei die von Hitler angeordnete T4-Aktion, bei der systematisch Behinderte und Kranke ermordet worden sind.
Das Gedankengut, das die Ausrottung bzw. schon die Verhinderung der Geburt „minderwertigen“ und „lebensunwerten“ Lebens forderte, existierte jedoch schon lange, bevor der Begriff des Nationalsozialismus überhaupt erfunden war. Die ersten Ansätze zur Einteilung in lebenswertes und -unwertes Leben kamen auf mit dem Entstehen des Sozialdarwinismus Mitte des 19. Jahrhunderts, der nach eigener Definition die sozialphilosophische und später auch politische Konsequenz aus Charles Darwins biologischen Thesen zur Evolution bildete: Man interpretierte Darwins Erkenntnisse und versuchte, aus ihnen Schlussfolgerungen für die Gesellschaft und ihre künftige Entwicklung zu ziehen. Nach den Forderungen der dann aufgekommenen Eugenik solle der Mensch gewissermaßen bei der Evolution „nachhelfen“, um das Starke in seinen Anlagen zu entwickeln und das Schwache auszusondern, und somit die Menschheit evolutionär noch weiter voranzutreiben. Dieses Gedankengut fand mit zunehmenden sozialen Nöten bei der Bevölkerung auch Einzug in die sozialpolitische Debatte, in der man die Schwäche der Gesellschaft auf Grund vermeintlicher Asozialer anprangerte.
Diese Arbeit geht nun der Frage nach, wie es möglich war, dass sich aus diesem anfangs nebulösen Gedankengut zunächst eine klare sozialpolitische Konzeption heraus kristallisierte, die in letzter Konsequenz dann von den Nationalsozialisten in der bekannten Härte verwirklicht worden ist. Es soll geklärt werden, welche Faktoren es waren, die diesen Prozess vorangetrieben und die Realisierung derartiger Ideen begünstigt haben. Zu diesem Zwecke soll zunächst einmal eine Beschreibung der durch das NS-Regime vorgenommenen Euthanasie-Maßnahmen erfolgen. Im zweiten Teil sollen die theoretischen und ideologischen Grundlagen näher beleuchtet werden, die man in Sozialdarwinismus, Eugenik und NS-Ideologie unterteilen kann. Die im zweiten Teil beschriebene Geschichte ihres Aufkommens und ihrer Ausgestaltung soll die Erklärungsgrundlage bilden für den dritten und letzten Teil, das Fazit, in dem die Leitfrage der Arbeit schließlich beantwortet werden soll.
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2. Die Euthanasie-Maßnahmen im Dritten Reich
2.1 Die politische und juristische Vorbereitung
2.1.1 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Die Euthanasie-Maßnahmen des NS-Regimes fußten auf der juristischen Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN), welches am 14. Juli 1933, also bereits kurze Zeit nach der Machtergreifung, verabschiedet wurde. Dieses Gesetz ermöglichte die Sterilisierungen all solcher, die als erbkrank galten. Hierunter fielen Personen, die unter angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, erblicher Fallsucht, erblichem Veitstanz, erblicher Blindheit, erblicher Taubheit, schwerer erblicher körperlicher Missbildung oder schwerem Alkoholismus litten (vgl. Mattner 2000: 60). Als Missbildungen galten zudem auch „Kleinwüchsigkeit, spastische Lähmungen, Muskeldystrophie, fehlende Gliedmaßen (...), Klump- und Spaltfuß und Gaumenspalte oder Nachtblindheit“ (Mattner 2000: 61). Das Gesetz legte nicht nur die Gruppen fest, die aus nationalsozialistischer Sicht fortan als „Volksschädlinge“ galten und dadurch zu potenziellen Opfern von Euthanasie-Maßnahmen wurden, sondern bildete somit auch den ersten politischen und juristischen Schritt hin zur Tötung behinderter und kranker Menschen. Der zweite derartige Schritt lässt sich mit einer Neu-Verordnung des GzVeN ausmachen, die Ende 1933 die Pflicht einführte, jeden sogenannten Erbkranken anzuzeigen: „Eine Verweigerung der Anzeigepflicht war somit eine kriminelle Handlung“ (ebd.: 61 f.). Somit wurde seitens der Nationalsozialisten sicher gestellt, dass auch jeder „Volksschädling“ erfasst wurde.
Der dritte Schritt ist mit einer Änderung des GzVeN vom Juli 1935 erkennbar, welche bei sogenannten erbkranken, schwangeren Frauen zusätzlich zur Sterilisation auch eine Abtreibung gesetzlich ermöglichte. Es sei hierzu anzumerken, dass die Legalisierung der Tötung ungeborenen Lebens aus heutiger Sicht zwar nichts mehr ist, was von der Gesamtheit der Gesellschaft als gleichwertig mit der NS-Euthanasie angesehen wird, man jedoch die zu jener Zeit vorgenommene Legalisierung von Abtreibung durchaus als einen weiteren Schritt in Richtung NS-Euthanasie werten kann, insbesondere, wenn man die dahinter stehende Zwecksetzung der Verhinderung „erbkranken Nachwuchses“ bedenkt. In der Konsequenz führte dieses Gesetz schließlich zur Sterilisation von ca. 400.000 sogenannten Erbkranken.
2.1.2 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
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Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG) schuf staatliche Gesundheitsämter, und somit Behörden, denen die Erfassung aller sogenannten Erbkranken unterlag und welche zudem eine beratende Funktion einnahmen, vermeintliche Expertise anboten. Des Weiteren war ihre Aufgabe, „Forderungen des „Eheschutzgesetzes“ zu überwachen, wonach angehende Ehepaare vor der Eheschließung ein Gesundheitszeugnis einzuholen hatten“ (ebd.: 69). Dadurch, dass die Gesundheitsämter ferner die für die Wohlfahrtspflege zuständigen Behörden darstellten, wurde das gesamte Gesundheitswesen nationalsozialistischen Grundgedanken unterworfen, was Folgen hatte, die zudem die Entscheidung zu Euthanasie-Maßnahmen weiter näher rücken ließ: „Maßstab für die Bemessung von Pflegeleistungen war von da an der Wert des jeweiligen Pflegebedürftigen für die Volksgemeinschaft“ (ebd.: 69).
Es bleibt also festzuhalten, dass auch das GVG einen weiteren Schritt auf dem Weg zur NS-Euthanasie darstellte: Es führte mit der Schaffung von Gesundheitsämtern zu einer Institutionalisierung der Rassenhygienepolitik der Nationalsozialisten, womit der Grundstein für die Vernichtungsmaschine der Euthanasie gelegt wurde.
2.2 Die Maßnahmen
2.2.1 Kinder-Euthanasie
Die Euthanasie im Dritten Reich nahm 1938 ihren Anfang, als ein Ehepaar bei der Reichskanzlei um die Tötung ihres behinderten Kindes bat, was bewilligt wurde. Von Hitler ging die Anweisung aus, Gesuchen dieser Art künftig immer nachzukommen. Aus der bisher bloßen Möglichkeit zur Euthanasie wurde Zwang, als 1939 das Reichsinnenministerium in einem Erlass alle Ärzte und Hebammen verpflichtete, „alle „mißgestalteten und idiotischen“ Kinder an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden“ (Drechsel 1993: 31). Die Meldungen wurden weitergeleitet an den Reichskommissar für das Gesundheits- und Sanitätswesen, Karl Brandt, welcher mit den Euthanasie-Maßnahmen beauftragt worden war. Die betreffenden Kinder wurden von seiner Stelle in „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen, die man in Anstalten, Universitätskliniken und Kinderkrankenhäusern eingerichtet hatte. Dort wurden die Kinder - nicht selten nach Verwendung für „klinische Versuche, diagnostische Experimente und anatomische Forschungen“ (ebd.: 32) - schließlich durch Verhungern oder Verabreichung einer Überdosis
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Schlafmittel getötet. Die Eltern der Kinder wurden, sofern es möglich war, über die wahren Absichten hinter der Verlegung in die „Kinderfachabteilungen“ nicht informiert. Gleichzeitig war es auch ein Risiko für die Eltern, der Verlegung nicht zuzustimmen, da ihnen der Entzug des Sorgerechts und andere Sanktionen angedroht wurden: „Darüber hinaus bestand für die Familie die Gefahr, in den Sippenakten und erbbiologischen Karteien als „erbkrank“ eingestuft zu werden“ (ebd.: 32), was ebenfalls gravierende Folgen gehabt hätte. Die Kinder-Euthanasie wurde nach 1941 auf einen noch größeren Kreis ausgedehnt, der auch „schwer erziehbare“ Kinder und Jugendliche und jüdische Kinder umfasste. Man geht von ca. 5000 bis 8000 Kindern aus, die durch die Kindereuthanasie-Maßnahmen den Tod fanden.
2.2.2 Die T4-Aktion
Auch die Aktion zur Ermordung geistig behinderter Erwachsener, T4-Aktion genannt, sollte im Geheimen durchgeführt werden, da sie als politisch zu brisant angesehen wurde, als dass man sie - wie etwa die vorausgegangenen Sterilisationen - öffentlich ideologisch hätte rechtfertigen können.
Geplant wurde die Aktion in der Tiergartenstraße 4 in Berlin, woher sie ihre Bezeichnung „T4“ erhielt. Auch zwecks Erfassung aller potenziellen erwachsenen Opfer hatte es 1939 einen Erlass des Reichsinnenministeriums gegeben, der verpflichtete, all diejenigen zu melden, die an Schizophrenie, Epilepsie oder anderen geistigen bzw. neurologischen Erkrankungen litten. Die systematische Ermordung begann etwa zeitgleich mit dem Überfall auf Polen und in Anstalten in Pommern, Westpreußen und Polen, wo SS-Erschießungskommandos die Morde durchführten. Später, nachdem die Aktion auch auf restliches Reichsgebiet ausgeweitet worden war, wurden die Morde mit Hilfe von Gaskammern durchgeführt, über die man wie in den Vernichtungslagern den Opfern zuvor gesagt hatte, es seien Duschen. Die Angehörigen wurden, wie bei der Kinder-Euthanasie auch, nicht über die Morde informiert: Sie „erhielten schematische „Trostbriefe“, in die erfundene Todesursachen eingetragen waren“ (ebd.: 36). Es wurde hinzugefügt, dass „der Leichnam aufgrund von Seuchengefahr sofort eingeäschert worden sei und die Urne mit seiner Asche zugeschickt werden könne“ (Friedlander 1997: 151). Die Geheimhaltung dieses Massenmords konnte natürlich dennoch nicht vollständig funktionieren, was zur Folge hatte, dass es zu Protesten in der Bevölkerung kam, „durch Juristen, durch Vertreter der Psychiatrie und der Kirchen“ (Mattner 2000: 73). Prominentestes Beispiel ist hier der Bischof von Galen, dessen öffentlicher Druck Hitler schließlich mit dazu
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veranlasste, die Euthanasie-Aktion 1941 vorerst zu stoppen. Der T4-Aktion waren jedoch nach einer T4-Statistik insgesamt 70.273 Menschen zum Opfer gefallen (vgl. Drechsel 1993: 37 f.). Andere Quellen sprechen von etwa 100.000 Menschen (vgl. Mattner 2000: 74). 2.2.3 Inoffizielle Euthanasie ab 1941
Die Aktion war zwar offiziell eingestellt, inoffiziell jedoch ging sie weiter. So wurde erwartet, dass „in den Anstalten ohne direkte Anordnung, beispielsweise durch Nahrungsentzug oder Überdosierungen von Medikamenten, weiter gemordet wurde“ (Mattner 2000: 74). Es erfolgte 1942 ein Erlass, der anordnete, dass man solche Anstaltsinsassen besser verpflegen solle, die nutzbringende Arbeit leisten konnten, die kriegsgeschädigt waren oder bei denen Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes bestand. Insassen, die diese Bedingungen nicht erfüllten, wurden mit diesem Erlass praktisch dem Tod durch Verhungern ausgeliefert. Bis zur Befreiung Deutschlands 1945 wurde diese Form der inoffiziellen, „wilden Euthanasie“, wie Mattner sie nennt (vgl. ebd.: 74), ungehindert weiter verfolgt.
3. Theoretische und ideologische Grundlagen
3.1 Sozialdarwinismus
3.1.1 Die Erkenntnisse Charles Darwins
Da sich der Sozialdarwinismus auf Charles Darwins Theorie von Evolution und Selektion gründet, ist es angebracht, diese kurz anzusprechen.
Darwin erkannte Mitte des 19. Jahrhunderts durch zoologische und paläontologische Studien, dass existierende Tierarten keine unveränderlichen Schöpfungen Gottes darstellen, die sich seit Jahrtausenden nicht verändert haben, sondern durch einen Evolutionsprozess entstanden und dadurch im Laufe dieses Prozesses von zahlreichen Veränderungen geprägt worden sind. Er beobachtete auch die Vorgehensweise von Tierzüchtern, bei deren Arbeit das Element der Selektion zentral war: Der Züchter muss zur Hervorhebung bestimmter Eigenschaften planmäßig Tiere zur Fortpflanzung auswählen, die diese Eigenschaften in maßgeblicher Weise besitzen und somit weiter vererben können. Diesen Prozess erkannte er als „natürliche Selektion“ auch in der biologischen Evolution wieder: So hätten sich im Laufe der Zeit für bestimmte Tiere in bestimmten Lebensräumen unnütze Eigenschaften zurückgebildet und gleichzeitig sich die nützlichen weiterentwickelt. Was nicht überlebensfähig war, fiel via
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Evolution weg, so dass nur das vermeintlich „Starke“ überlebte und sich weiterentwickelte. Auf diese Weise ist nach Darwin schließlich auch der Entwicklungsprozess vom Affen zum Menschen verlaufen. Mit seiner Theorie revolutionierte Darwin die Naturwissenschaften fundamental.
Nicht zuletzt angesichts der großen gesellschaftlichen Umwälzungen und Neubildungen gleich mehrerer politischer Strömungen, die die sich auf einer „Sinnsuche“ befindenden europäischen Gesellschaften in der Zeit erfuhren, in der Darwin mit seinen Thesen prominent wurde, war abzusehen, dass selbige auch in der gesellschaftspolitischen Diskussion verwertet und auf den Menschen und seine Zukunft übertragen werden würden, was letztlich die Entstehung des Sozialdarwinismus zur Folge hatte. Wie es Drechsel prägnant ausdrückt: Mit den Erkenntnissen Darwins „war eine historische Dimension in die Biologie eingebracht. Den Sozialdarwinisten blieb es vorbehalten, daraus eine biologische Dimension der Geschichte abzuleiten“ (Drechsel 1993: 88 f.).
3.1.2 Sozialdarwinismus in Deutschland: Ernst Haeckel
Bereits kurze Zeit, nachdem Darwin seine Thesen veröffentlicht hatte, begannen Wissenschaftler aus unterschiedlichen Feldern, sie auch auf politisch-gesellschaftliche Dimensionen, also auf den Menschen, anzuwenden. Berühmtheit erlangte hier besonders der deutsche Zoologe Ernst Haeckel, der den Sozialdarwinismus entscheidend geprägt hat. Haeckel hatte schon wenige Jahren nach der Veröffentlichung von Darwins Theorie begonnen, konsequent die Übertragung seiner Lehren auf den Menschen zu fordern, was ihn zum zentralen Protagonisten und Begründer des deutschen Sozialdarwinismus machte. Er sah den Menschen als die höchste Form der Wirbeltiere an, wobei es das Sprechorgan, der Kehlkopf, sei, der den Menschen wirklich über die Tiere stelle, da dieser komplexe Kommunikation ermöglicht. Dementsprechend stünde ein stummer Mensch auf der Stufe eines Tieres und müsste auch so behandelt werden. Darwins Theorie projizierte er auf die Weltgeschichte: „Die Völkergeschichte (...) muss dann grösstentheils durch „natürliche Züchtung“ erklärbar sein, der auf der Wechsel-Wirkung der Anpassung und Vererbung in dem Kampfe der Menschen um’s Dasein beruht. Und das ist in der That der Fall“ (Haeckel 1902: 153; zitiert in Drechsel 1993: 91). Genauso viel Relevanz maß er jedoch auch der „künstlichen Züchtung“ bei, nach der der Mensch selbst dafür Sorge tragen müsse, seine Evolution zur Perfektion hin voranzutreiben, indem er die Schulbildung entsprechend gestalte und über Verbrecher Todesstrafen verhänge, um alle „kriminelle Erblast“ auszusondern. Als
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historische Beispiele für einen darwinistischen Umgang mit Kranken und allem Schwachen nannte er die Spartaner sowie die nordamerikanischen Indianer: „Heackel approved of the elimination of weak and sickly infants among the ancient Spartans and the American Indians, and lamented the preservation of inferior babies at the expense of strong and healthy children in modern states” (Hawkins 1997: 140). Gleichzeitig sah er somit die Vorgehensweise der Medizin als höchst kritisch und als gefährliche Form der Selektion an, da diese bewirke, dass das Schwache künstlich geschützt und am Leben erhalten werde und so die natürliche Evolution negativ verändert und behindert werden würde.
Nichtsdestotrotz verzichtete Haeckel fast vollständig darauf, Maßnahmen der Euthanasie zu fordern und für die Tötung behinderter Menschen einzutreten. Auch sein Beispiel der Spartaner und der Indianer war zwar positiv wertend formuliert, jedoch kein explizites Eintreten für derartige Maßnahmen gewesen. An dieser Stelle wird eine Eigenschaft des Sozialdarwinismus sichtbar, die ihn von den rassehygienischen Ideen der Nazis deutlich abgrenzt: Haeckel sah Euthanasie-Maßnahmen nicht als notwendig an, da er die natürliche Evolution als genügend erachtete. Zwar müsse man der „gefährlichen Selektion“ der Medizin (s.o.) entgegentreten; sei dies jedoch getan, so würde die Natur ihr übriges tun: „Der Kampf um’s Dasein (...) bringt es mit sich, dass im Grossen und Ganzen der Bessere, weil der Vollkommenere, über den Schwächeren und Unvollkommenen siegt“ (Haeckel 1902: 155; zitiert in Drechsel 1993: 94). Drechsel sieht dies auch im „Zeitgeist“ des 19. Jahrhunderts begründet, der sich u.a. durch die aufkommende politische Bewegung des Liberalismus auszeichnete, deren herausragendste Vertreter, das Großbürgertum, versuchten, ihre hohe gesellschaftliche Stellung zu legitimieren: Diese konnte es nun „naturwissenschaftlich begründen und sich von den Fesseln des einschränkenden Klerus befreien (...) Diejenigen, die innerhalb des kapitalistischen Konkurrenzkampfs (= Kampf ums Dasein) auf der Strecke bleiben, werden durch Selektion ausgemerzt“ (Drechsel 1993: 94). Tatsächlich sind in der Denkweise Parallelen sichtbar, wenn man etwa die liberale Idee von den Selbstheilungskräften des Marktes und dem Fortschritt bzw. der Weiterentwicklung durch Wettbewerb ohne äußere Eingriffe betrachtet. Ebenso, wie Liberale staatliche Eingriffe für das Wirtschaftswachstum als schädlich ansahen, sahen Sozialdarwinisten biologische Eingriffe - wie etwa medizinische Behandlung von Kranken und Schwachen - als schädlich für die Evolution der Menschheit an.
Folglich liegt es also nicht nur in Charles Darwins biologischen Erkenntnissen allein, sondern auch in der gesamtgesellschaftlichen und politischen Entwicklung des 19. Jahrhunderts
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begründet, dass der Sozialdarwinismus derart erstarken konnte. Im Fazit dieser Arbeit wird auf diese Tatsache näher eingegangen werden.
3.2 Eugenik und „Rassenhygiene“
Vom Sozialdarwinismus abzugrenzen ist die Eugenik, wortwörtlich „Lehre von der guten Abstammung“. Zwar ebenfalls gestützt auf die Erkenntnisse Darwins, fehlte den Eugenikern das Vertrauen auf die Kräfte der natürlichen Evolution, was den Menschen betrifft. Einer der prominentesten Vertreter der Eugenik war der Brite Francis Galton, der sich für künstliche Selektion aussprach und damit eine Art von „Menschenzucht“ forderte, um den vermeintlichen Niedergang der Menschheit durch die zunehmende Dominanz alles „Schwachen“ zu verhindern. Zwar gestand man ein, dass die natürliche Evolution bei „ihresgleichen“, also Tier- und Pflanzenwelt, funktioniere, dies sei jedoch bei den Menschen nicht mehr der Fall, denn „menschliches Eingreifen in „natürliche Auslese“ habe an deren Stelle eine „Gegenauslese“ gesetzt, welche die „Minderwertigen“ auf Kosten der „Wertvollen“ begünstige“ (Bock 1986: 30). Aus diesem Grunde müsse also nun die Eugenik einschreiten und der natürlichen Evolution wieder volle Geltung auch für den Menschen verschaffen, indem man eine eigene Auslese alles vermeintlichen Schwachen initiiere. Die Eugenik selbst erfuhr Anfang des 20. Jahrhunderts großen Auftrieb. Galton erhielt eine eigene Professur und konnte 1904 ein eigenes Institut für Eugenik einrichten. Seine Lehren fanden fortan sowohl in Europa als auch in den USA vielerlei Beachtung, sowohl in Medizin und Genetik, als auch in Psychologie und Soziologie.
Andere prominente Eugenik-Vertreter waren die deutschen Mediziner Alfred Ploetz und Willhelm Schallmeyer, welche die eugenischen Lehren in Deutschland publik machten und als „Rassenhygiene“ bezeichneten. Ploetz, auch von Haeckels Thesen beeindruckt und inspiriert, heiratete 1890 Pauline Rüdin, die Schwester des späteren Professors für Rassenhygiene Erst Rüdin, der im Dritten Reich das GzVeN mitverfasste. Ploetz verschrieb sich in seinen Publikationen auch ausdrücklich rassistischen Ideen und unterschied zwischen „arischer“ und „jüdischer“ Rasse. Wie Haeckel griff auch er historische Beispiele von künstlicher Selektion auf und lobte diese, in diesem Fall die Kinderselektion der alten Griechen und der Germanen, also die Tötung vermeintlich schwachen und kranken Neugeborenen. Es ist ideologisch zu erklären, dass er sich nicht an Haeckels zusätzliches Beispiel mit den nordamerikanischen Indianern hielt, sondern die Germanen als Vertreter der
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arischen Rasse hervorhob. An dieser Stelle ist bereits die Schnittstelle mit den Nationalsozialisten erkennbar, welche bei Haeckel so nicht sichtbar war. Wie Galton beklagte auch Ploetz die „Gegenauslese“, die mit dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt eingetreten sei: „Ploetz warnte ausdrücklich vor einer „Kontraselection“, womit er eine Selektion der Guten durch Kriege und blutige Revolutionen einerseits und einen besonderen Schutz der Kranken und Schwachen andererseits meinte. Er empfahl, die Fortpflanzung staatlich zu regeln und diese generell nur noch „hochwertigen Paaren“ zu gestatten“ (Mattner 2000: 39). Missgestaltete Säuglinge sollten mittels einer Dosis Morphium einen sanften Tod sterben und Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwecks einer Verhidnerung weiterer Gegenauslese abgeschafft werden. Weitestgehend ähnlich äußerte sich auch Schallmeyer.
Mattner macht in diesen Ideen die zunehmende „Ökonomisierung des Menschen“ fest (vgl. ebd.: 41 f.). So stieg der politische Bedeutung rassenhygienischer Ideen erst an, als die finanzielle Situation des Staates sich ab 1908 sichtlich und spürbar verschlechterte: „Mit dem Kosten-Nutzen-Kalkül wurde die biologisch-genetische Reduktion um die ökonomische Reduktion auf den volkswirtschaftlichen Wert des Menschen ergänzt und damit der biologischen Minderwertigkeit die ökonomische zur Seite gestellt“ (ebd.: 42). Die Verbreitung rassenhygienischer Ideen führte gleichzeitig zu ihrer Institutionalisierung: Es wurden zunehmend Lehrstühle für Rassenhygiene eingerichtet, 1927 wurde das „Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik“ in Berlin gegründet. Im Gegensatz zum Sozialdarwinismus weist die Eugenik keine Parallelen zum Liberalismus auf, was deutlich wird, wenn man die positive Haltung von Eugenikern gegenüber staatlicher Steuerung der natürlichen Evolution betrachtet, was zur Herausbildung einer neuen, starken „Rasse“ führen sollte: Somit „forderten sie nicht ein „Recht des Stärkeren“ in freier Konkurrenz, sondern deren staatliche Regulierung: praktische Rassenhygiene, Eugenik, Fortpflanzungshygiene, Deszendenzhygiene“ (Bock 1986: 35). Die Überschneidungen mit staatsinterventionistischen nationalsozialistischen Ideen werden hier sichtbar.
3.3 Nationalsozialistische Ideologie
Die nationalsozialistische Ideologie verband Ideen der Eugenik mit rassistischem Gedankengut, das die „Arier“ als hochwertigste und Juden als die minderwertigste Rasse ansah. Einflussreichster Rassentheoretiker der Nationalsozialisten war der Anthropologe Hans F. K. Günther. Zusätzlich prägten die beiden NS-Grundlagenbücher „Mein Kampf“ von Adolf
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Hitler und „Der Mythus des 20. Jahrhunderts“ des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg die nationalsozialistische Rassenideologie. Auch die Vorstellungen von Houston Steward Chamberlain dienten als Grundlagen.
Die NS-Rassenideologie ist insofern von der Eugenik abzugrenzen, als dass sie ihr die strikte Unterscheidung menschlicher Rassen und die Glorifizierung der „arischen Herrenrasse“ hinzufügte sowie eine radikal antisemitische Sichtweise, die in der Eugenik in der Regel nicht aufgegriffen worden ist, vom Sozialdarwinismus ganz zu schweigen: „Im Sozialdarwinismus, auch dem radikalen, ist (...) noch kein Antisemitismus zu finden“ (Conrad-Martius 1955: 168). Gleichwohl bescheinigt Hedwig Conrad-Martius dem Sozialdarwinismus allerdings, dass er durchaus einen Grundstein für die Erstarkung des Antisemitismus gelegt und somit auch die NS-Ideologie entscheidend geprägt haben könne: „Aber wir haben schon gesehen, wie leicht von der sozialdarwinistischen, weil antihumanen Verlästerung des Christentums (...) her der metaphysische Judenhaß entstehen konnte“ (ebd.: 168). Hitler schloss sich in „Mein Kampf“ eugenischen bzw. rassenhygienischen Forderungen an, so trat er ein für „die Sterilisierung „defekter Menschen“, die „Förderung der gesündesten Träger des Volkstums“, und die Verhinderung einer kriegsbedingten „Gegenauslese“, die der völkische Staat als primäre Aufgabe zu achten habe“ (Mattner 2000: 47). Gleichzeitig sah er jedoch auch den „Arier“ als höherstehend an und begriff ihn als das, „was wir unter dem Worte „Mensch“ verstehen, ganz im Gegensatz zum Juden“ (Hitler 1935: 317, 329; zitiert in Mattner 2000: 47). Günther führte diese Vorstellungen in seinem Buch „Rassenkunde des deutschen Volkes“ genauer aus und beschrieb den „Arier“, wie er sein müsse: blond, blauäugig, von großer und schlanker Gestalt, ausgestattet mit einer Reihe ausgeprägter positiver und edler Eigenschaften.
4. Fazit
Was also können wir nun aus der Entwicklung der drei ideologisch-theoretischen Grundrichtungen, aus denen die Euthanasie-Maßnahmen hervorgingen, in Bezug auf die Leitfrage dieser Arbeit schließen? Der Prozess von den nebulösen Ideen hin zur konkret umgesetzten Sozialpolitik lässt sich in drei hervorstechende Phasen einteilen. Die erste Phase wird mit der zunehmenden Etablierung sozialdarwinistischer Ideen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erkennbar. Mit der durch die Aufklärung bewirkten
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Säkularisierung verloren auch christliche Ansichten ihren Allgemeingültigkeitsanspruch, was eine Publikation von Charles Darwins Evolutionstheorie erst möglich machte. Gleichzeitig entwickelte sich auch im politisch-gesellschaftlichen Denken eine Loslösung von den Kirchen und den ihr verbundenen Monarchien: Neue politische Massenbewegungen gingen hervor, neben dem Sozialismus auch der Liberalismus, der, wie schon in Abschnitt 3.1.2 festgestellt, in einigen Punkten klare Parallelen mit sozialdarwinistischen Ideen aufweist. Mit der Loslösung vom christlichen Gott und seinen „schützenden Händen“ wurde das liberale Prinzip der Eigenverantwortung relevant, das nötig war, um sich im durch die Industrialisierung mittlerweile wirtschaftlich-sozialen Kampf ums Dasein zu behaupten, ebenso, wie man sich zugleich im biologischen Kampf ums Dasein behaupten musste. Jegliches äußere Eingreifen in diese wirtschaftlich-soziale und biologische Evolution galt nach liberalen bzw. sozialdarwinistischen Gesichtspunkten als illegitimer Eingriff und war daher scharf abzulehnen. Es ist erscheint somit nur logisch, dass mit zunehmendem Machtgewinn der liberalen Bewegung auch zunehmend sozialdarwinistische Ideen in die sozialpolitische Debatte Einzug hielten. Ihr Übriges dazu tat die schlechte soziale Situation, welche den Staat vor neue, schwer zu bewältigende Herausforderungen stellte. Die sozialdarwinistische Sicht, der Kampf ums Dasein und der nötige Schutz der natürlichen Evolution würden gar keine Eingriffe zum Schutz sozial Bedürftiger, Kranker und Behinderter erlauben, wirkte aus finanzpolitischer Sicht verlockend und war zugleich argumentativ nur schwer antastbar, da sie ja angeblich wissenschaftlich fundierte Wahrheit darstellte: „Hier schien der Sozialdarwinismus mit seinen biologistischen Utopien und biologisch-sozialsanitären Maßnahmen der gefundene Schlüssel zur Minimierung der staatlichen Sozialausgaben“ (Mattner 2000: 52).
Die zweite Phase verdichtete sich mit dem Aufkommen der Eugenik bzw. der Rassenhygiene in Deutschland, insbesondere auch zu Zeiten der Weimarer Republik. Wie in Abschnitt 3.2 schon festgestellt, wies die Eugenik im Gegensatz zum Sozialdarwinismus keine politischen Parallelen zum Liberalismus auf, da diese staatliche Eingriffe - wie etwa Sterilisation oder auch Euthanasie - zur Wiederherstellung des vermeintlichen „natürlichen Evolutionsprozesses“ und seinem Schutz für legitim hielt. Dennoch lässt sich auch hier ein politischer Parallelprozess ausmachen, der mit dem Erstarken von politischen Gruppen deutlich wird, die eine staatsinterventionistische Politik forderten, was in der Weimarer Republik nicht nur die lange regierenden Sozialdemokraten taten, sondern auch Kommunisten und Nationalsozialisten. Antiliberale und antikapitalistische Massenbewegungen und Parteien
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von rechts und links erlebten hohe Zuwächse, ebenfalls in einer sozial sehr angespannten Situation. Damit war der Eugenik die Tür geöffnet worden, welche sich aus o. g. Gründen noch deutlich besser mit den Ansichten des politischen Mainstream deckte als der Sozialdarwinismus. Zudem ordnet Gisela Bock die Eugenik ein als eine schon damals konkrete politische Konzeption: „Die Rassenhygiene bzw. Eugenik war weniger eine ideengeschichtliche, sondern vor allem eine sozialpolitische Bewegung mit praktischen Zielen“ (Bock 1986: 35). Als sich in den 20er Jahren die Wirtschaftskrise in der Weimarer Republik zunehmend verschärfte, erfuhr die Eugenik einen bedeutenden Zuwachs an politischer Aufmerksamkeit. Umgesetzt bot sie ein „mögliches Lösungskonzept zur Einsparung von sozialen Aufgaben für soziale Ballastexistenzen“ (Mattner 2000: 50). Ein SPD-Reichstagsabgeordneter hatte in den sg. „Leitsätzen zur sozialen und degenerativen Hygiene“ die Gruppe der besagten „Ballastexistenzen“ beim Namen genannt. Interessant ist hierbei nicht nur, dass die Parteizugehörigkeit des Autors zeigt, wie weit eugenische Gedanken sich inzwischen allgemein durchgesetzt hatten, sondern auch, dass er nicht bloß Behinderte und Kranken zu den „Ballastexistenzen“ gezählt hatte, sondern auch Landstreicher, Alkoholiker, Verbrecher und Prostituierte. An diesem Punkt wird deutlich, wie weit inzwischen die Transformation von einer bloßen neuen wissenschaftlichen Lehre über die „Ökonomisierung des Menschen“ hin zu einer konkreten sozialpolitischen Konzeption fortgeschritten war.
In der dritten Phase verbanden sich Sozialdarwinismus und Eugenik mit den rassistischen Vorstellungen der Nationalsozialisten. Nach dem Schutz der menschlichen Evolution war es nun die Evolution der arischen Rasse, die geschützt werden musste, hin zu einer wahren „Herrenrasse“, was bekannterweise in Projekten wie „Lebensborn“ gipfelte. Kurz nach der Machtergreifung, im Juni 1933, verband der Reichsinnenminister Wilhelm Frick die NS-Rassenideologie zusätzlich mit ökonomischen Überlegungen und führte in einer Rede die Kosten der Pflege von Kranken und Behinderten auf. Aus dieser Argumentation ging schließlich auch das von Frick in Auftrag gegebene GzVeN (s.o.) hervor, die sozialpolitische Vorläufer-Maßnahme der Euthanasie.
Alfred Rosenberg vollführte in seinem Buch „Mythus des 20. Jahrhunderts“ auch den Sprung von bloßer Rassenideologie und ihrer theoretischen Vorbereitung hin zur Forderung ihrer praktischen (sozial-)politischen Verwirklichung: „Rassenschutz, Rassenzucht und Rassenhygiene sind also die unerläßlichen Forderungen einer neuen Zeit (...) Ein deutscher Staat hat als die erste Pflicht, Gesetze zu schaffen, die dieser Grundforderung entsprechen“
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(Rosenberg 1930: 577; zitiert in Mattner 2000: 56). Erstmals forderte also ein hochrangiger Nationalsozialist, der später als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete sogar zur Regierung gehörte, konkret rassehygienische Maßnahmen in der Sozialpolitik. Der dritte und letztlich entscheidende Schritt auf dem Weg zur Euthanasie wird hier deutlich. Zusammengefasst lassen sich hier also mehrere Faktoren erkennen, die den fraglichen Prozess vorangetrieben haben: Zunächst, in der ersten Phase, eine Säkularisierung der Gesellschaft, damit einhergehend ein Aufkommen liberaler Ideen von Eigenverantwortung im Wettbewerb bzw. im sozialdarwinistischen „Kampf ums Dasein“ und ihre Stärkung durch die sozial angespannte Situation. In der zweiten Phase folgte die Radikalisierung, die mehr staatliche Regulierung forderte, die soziale Lage auf Grund der harten innerstaatlichen Konflikte noch angespannter machte und damit auch die Eugenik etablierte. Die dritte Phase schließlich fügte dem Prozess den absoluten nationalsozialistischen Fanatismus hinzu, der nötig war, um Euthanasie-Maßnahmen wirklich durchführen zu können, und brachte durch die Machtergreifung 1933 diejenigen Gruppen an die Hebel der Macht, die die Auslöschung „lebensunwerten Lebens“ am energischsten gefordert hatten. Damit war der Grundstein gelegt für die Euthanasie-Morde, und damit war auch der Weg von der Theorie hin zur sozialpolitischen Praxis vollendet.
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5. Quellenverzeichnis
Bastian, Till (1981): Von der Eugenik zur Euthanasie. Verlagsgemeinschaft Erl, Bad Wörishofen
Berliner Institut für Faschismus-Forschung und Antifaschistische Aktion e.V. (1998): Führer unser. http://home.snafu.de/bifff/aktuell19.htm (Stand: 1998) Bock, Gisela (1986): Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Westdeutscher Verlag, Opladen
Buber.de (1997): Euthanasie - „Schöner Tod“.
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Florian Sander, 2007, Euthanasie - Wie aus sozialdarwinistischen und eugenischen Thesen eine Maßnahme nationalsozialistischer Sozialpolitik hervorging, München, GRIN Verlag GmbH
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