Zusammenfassung
Die Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen durch die Präsentation nachträglicher diskrepanter Informationen ist bereits seit drei Jahrzehnten intensiv erforscht und kontrovers diskutiert worden. Schwerpunkt waren dabei hauptsächlich die zugrunde liegenden kausalen Zusammenhänge des so genannten Falschinformationseffekts. Die vorliegende Arbeit knüpft einerseits an diese Debatte an und erforscht andererseits die bislang nur unzureichend thematisierten Fragen der zeitlichen Stabilität eines einmal manifestierten
Falschinformationseffekts sowie Möglichkeiten, diesen Wochen später wieder zu reduzieren bzw. eliminieren. Realisiert wurde ein Experiment mit n = 53 Studenten, die nach einem Filmausschnitt auditive und schriftliche Zusammenfassungen der Szene erhielten, in welche diskrepante Details eingebettet waren. Nach erfolgreicher Evozierung eines Falschinformationseffekts innerhalb derselben Sitzung mittels des Standardtests von Loftus, Miller & Burns (1978) mussten die Probanden 5 Wochen später erneut ihre Erinnerungen wiedergeben. Die Hälfte der Probanden, die den Standardtest lediglich erneut bearbeitete, zeigte eine Falschinformationseffekt ähnlichen Ausmaßes. Die andere Hälfte der Probanden, die vor Bearbeitung des Standardtests über den wahren Zweck der Studie sowie die Präsentation diskrepanter Informationen aufgeklärt worden sind, hingegen erreichte signifikant bessere Ergebnisse als im ersten Standardtest. Im daran anschließenden Gedächtniszustandstest (Blank, 1995) konnte der Effekt in allen Gruppen eliminiert werden. Die Ergebnisse bestätigen die elementare Relevanz der internen Repräsentation der Erinnerungsaufgabe und werden auf Grundlage des “Integrative Model of Performance” (Blank, 1995; 2005) diskutiert.
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Inhaltsverzeichnis
ZUSAMMENFASSUNG 2
1. EINLEITUNG 5
2. BISHERIGER FORSCHUNGSSTAND 8
2.1 DEFINITION DES FALSCHINFORMATIONSEFFEKTS 8
2.2 GRUNDLEGENDE EXPERIMENTELLE ZUGÄNGE 8
2.3 ERKLÄRUNGSANSÄTZE UND GEDÄCHTNISTESTS 10
2.3.1 ANSÄTZE MIT GEDÄCHTNISBEEINTRÄCHTIGUNGEN 10
2.3.2 ERKLÄRUNGSANSÄTZE OHNE GEDÄCHTNISBEEINTRÄCHTIGUNG 17
2.3.3 DAS INTEGRATIVE MODEL OF PERFORMANCE (IMP BLAN,K 1995) 19
2.3.3.1 Die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe 20
2.3.3.2 Konsistenzannahme und Falschinformationseffekt 20
2.3.2.3 Gedächtniszustände und Performanz 29
2.3.2.4 Der Gedächtniszustandstest (GZT) 34
2.4 STABILITÄT UND REVERSIBILITÄT DES FALSCHINFORMATIONSEFFEKTS 36
2.4.1 LANGFRISTIGE EFFEKTE 36
2.4.2 WIEDERHOLTES TESTEN UND REVERSIBILITÄT 38
2.4.3 WIEDERHOLTES TESTEN UND HYPERMNESIE 41
2.5 VERWANDTE PHÄNOMENE 42
2.6 ZUSAMMENFASSUNG 45
3. EIGENES VORHABEN 47
3.1 FRAGESTELLUNGEN 47
3.2 EMPIRISCHE REALISIERUNG 47
3.3 VARIABLENÜBERSICHT 48
3.4 HYPOTHESEN UND IHRE THEORETISCHE BEGRÜNDUNG 49
4. METHODEN DER VORLIEGENDEN UNTERSUCHUNG 51
4.1 STICHPROBE 51
4.2 MATERIAL 51
4.3 DESIGN 53
4.4 GEDÄCHTNISTESTS 53
4.5 PROZEDUR 55
5. ERGEBNISSE 59
5.1. ANALYSEN 59
5.2 RESULTATE ZU HYPOTHESE 1 60
3
5.3 RESULTATE ZU HYPOTHESE 2 62
5.4 RESULTATE ZU HYPOTHESE 3 62
5.4.1 ZEITLICHE GEGENÜBERSTELLUNG 64
5.4.2 MATCHING 67
5.5 RESULTATE ZU HYPOTHESE 4 68
5.6 ZUSÄTZLICHE ANALYSEN 71
5.6.1 PERFORMANZVERGLEICH DER DREI GEDÄCHTNISTESTS 71
5.6.2 ANALYSE DER GEDÄCHTNISZUSTÄNDE 73
5.6.2.1 Gegenüberstellung Original- vs. Falschinformation 73
5.6.2.2 Vergleiche zur Kontrollbedingung 74
5.6.2.3 Quellenattributionen 76
5.6.2.4 Simulation der Performanz im Standardtest 77
5.6.2.4.1 Gruppe der aufgeklärten Versuchspersonen 78
5.6.2.4.2 Gruppe der nicht aufgeklärten Versuchspersonen 79
5.6.2.4.3 Veränderungen vom Standardtest zum GZT 81
5.6.3 QUALITATIVE ANALYSEN 84
5.6.3.1 Subjektive Einschätzung des Gedächtnisses 84
5.6.3.2 Zweifel an der Täuschung 86
5.6.4.3 Widersprüche - Entdeckung und Umgang 87
5.6.4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE 90
6. DISKUSSION 92
7. LITERATURVERZEICHNIS 103
ANHANG 110
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1. Einleitung
”Seine Familie konnte nicht ermittelt werden, es existierte keine Photographie von ihm, und die wenigen, die ihn beschreiben konnten, wichen in ihren Aussagen sehr voneinander ab, wie das bei Durchschnittszeugen der Fall ist.” Stevenson, R. L.: Der seltsame Fall von Dr. Jekyll und Mr. Hyde. Insel Verlag , Leipzig, 2004; S. 47.
Wenn noch jemand am 8.10.2004 früh abends zufällig auf der Internetseite www.todesstrafe.de seine Meinung zu der Frage ”Sollte die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt werden?” kundgetan hätte, wäre ihm direkt nach seiner Antwort mitgeteilt worden, dass von bis dahin 48.928 Menschen etwas mehr als die Hälfte (51,8%) der Teilnehmer sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen haben.
Diese Einstellung kontrovers zu diskutieren, soll nicht Bestandteil der vorliegenden Arbeit sein, aber diese Form der Strafe - die endgültigste, die irgendein Rechtssystem aufweisen kann - soll der zwar drastischen aber damit auch eindrucksvollen Veranschaulichung dienen, zu welchen Konsequenzen fehlerbehaftete oder auch verzerrte Erinnerungen führen können. Denn es darf nicht vergessen werden, dass keineswegs alle Urteile - insbesondere nicht solche, die noch vor der Entwicklung der heutigen wissenschaftlich-technischen Möglichkeiten gefällt wurden - auf derart objektiven und stichhaltigen Beweisen wie DNA-Proben basieren, sondern sich vielmehr häufig auf Augenzeugenberichten stützen. Dabei besteht folgendes Dilemma: Auf der einen Seite werden Zeugenaussagen als sehr wichtige Beweisquellen betrachtet (Lindsay, Wells & Rumpel, 1981; Kebbell & Milne, 1998), die somit natürlich auch maßgeblichen Einfluss auf die Urteilsfindung ausüben (z.B. Brewer & Burke, 2002); andererseits handelt es sich bei Erinnerungen um potentiell fehlbare Informationsquellen, da sie den allgemeinen Prozessen des menschlichen Gedächtnisses unterliegen, und somit auch nicht vor Vergessen und Verwechslungen etc. gefeit sind.
Das Gewicht, welches Zeugenaussagen jedoch sowohl von Seiten der Geschworenen als auch der Richter beigemessen wird, scheint durch jene gemeinhin bekannten Tatsachen allerdings kaum geschmälert zu werden, wie bereits eine Studie von Loftus (1974) mit diskreditierten Zeugen zeigte. Diesem Umstand versuchte der U.S. Supreme Court z.B. zumindest teilweise entgegen zu wirken, indem er 1972 fünf Kriterien - die Biggers Kriterien - definierte, die zukünftig als Grundlage der Beurteilung von Täteridentifikationen durch Augenzeugen dienen sollten (vgl. Bradfield & Wells, 2000). Dennoch zeigte sich auch in der darauf folgenden Zeit, dass Justizirrtümer auftraten - gerade auch zu Tode Verurteilte betreffend. So sind der Menschenrechtsorganisation amnesty international zufolge 1 seit 1973 in den USA 119
1 http://web.amnesty.org/pages/deathpenalty-facts-eng (15.7.2005)
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unschuldig zu Tode Verurteilte freigelassen worden - meist aufgrund neuer entlastender Beweise 2 (vgl. auch für exemplarische Einzelfälle Mostar, 1958). Seit den ersten experimentellen Studien zur Fehlbarkeit und Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen (z.B. Loftus & Palmer, 1974; Loftus, Miller & Burns, 1978) hat sich eine bis heute andauernde, komplexe Forschungsdebatte entwickelt. Die vorliegende Arbeit knüpft an diese an und ist dem so genannten Falschinformationseffekt gewidmet. Von diesem Phänomen wird in der Literatur allgemein gesprochen, wenn nachfolgend präsentierte, irreführende Details die Erinnerungsleistung bezüglich der Informationen aus dem Originalereignis verringern. Zur Veranschaulichung könnte man sich eine Person vorstellen, die einen Verkehrsunfall beobachtet hat, und in den darauf folgenden Tagen einen Zeitungsbericht über diesen Vorfall liest, in welchem Details genannt werden, die mit den Erinnerungen der Person an das Originalereignis zu dem Zeitpunkt nicht übereinstimmen. Irrelevant ist hierbei, ob diese Details in dem Originalereignis tatsächlich nicht vorkamen, oder aber die Person sie aufgrund anderer Einflussfaktoren (z.B. ihrer Perspektive) nicht wahrgenommen, bzw. schon wieder vergessen hat. Vom Falschinformationseffekt wird dann gesprochen, wenn nun die Person im Rahmen späterer Aussagen (z.B. bei einer polizeilichen Untersuchung) seltener die korrekten Details aus dem Originalereignis wiedergibt, wenn sie dazu diskrepante Details nachfolgend gelesen hat, als dies bzgl. Details der Fall ist, zu denen sie keine widersprechenden Informationen wahrgenommen hat. Zusätzlich ist möglich, dass sie auch Informationen wiedergibt, die tatsächlich nicht ihren eigenen Beobachtungen sondern vielmehr den nachfolgenden Quellen entlehnt sind (also gelesene Informationen als gesehen erinnert). Wie die Bezeichnung des Phänomens es bereits nahe legt, stehen dabei vor allem falsche Informationen im Vordergrund - nicht nur, weil sie leichter nachweisbar sein mögen, als korrekte, also tatsächlich auch im Originalereignis vorgekommene Details, die nur erst später Eingang in das Gedächtnis des Zeugen fanden, sondern weil ihnen natürlich im Hinblick auf die daraus möglicherweise folgenden Konsequenzen (s.o.) besondere Bedeutung beigemessen werden muss.
Nachgewiesen und repliziert werden konnte der Falschinformationseffekt bereits vielfach, welches für seine Robustheit spricht. Allerdings scheint dies vor allem an bestimmte experimentelle Vorgangsweisen geknüpft zu sein, wie im theoretischen Abschnitt herausgearbeitet wird. Andererseits sagt dies nichts über dessen Verursachung aus. Hierzu finden bereits seit Jahrzehnten anhaltende Forschungen statt.
2 Gerade auch die Anwendung neuerer technischer Verfahren, wie der DNA-Abgleich, im Rahmen universitärer
Nachforschungen wie z.B. dem Innocence Project der Cardozo Law School in New York brachte hierbei
entscheidende Hinweise.
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Die Idee der vorliegenden Arbeit wurde auf der Grundlage dieser Ergebnisse entwickelt und versucht einen weiteren, bisher unbeachteten Beitrag dazu zu leisten, indem einerseits der Frage nachgegangen wird, inwiefern ein einmal aufgetretener Falschinformationseffekt auch noch nach einem Zeitraum von ca. 5 Wochen beobachtet werden kann. Andererseits soll - sofern der Effekt auch nach diesem Zeitintervall noch nachweisbar ist - untersucht werden, ob durch die gezielte Aufklärung der Versuchspersonen oder aber die Anwendung eines sensibleren Gedächtnistests eine bedeutsame Reduktion des Falschinformationseffekts herbeigeführt werden kann.
Dazu werden im folgenden theoretischen Teil der Arbeit neben einer Definition des Falschinformationseffekts grundlegende experimentelle Paradigmen beschrieben, sowie bisherige Ansätze zur Erklärung des Falschinformationseffekts referiert unter enger Verknüpfung mit den verschiedenen verwendeten Erinnerungstests. Weiterhin wird auf die für die Fragestellung der Arbeit wichtigsten bisherigen Befunde bezüglich der Stabilität und Reversibilität des Phänomens eingegangen. Anschließend wird das im Rahmen dieser Diplomarbeit realisierte Experiment in seinen Vorüberlegungen, Ausführungen und Ergebnissen beschrieben, interpretiert und diskutiert.
Ein Verzeichnis über die in der Arbeit verwendeten Abkürzungen findet sich im Anhang.
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2. Bisheriger Forschungsstand
In diesem Abschnitt werden die bisherigen relevanten Befunde skizziert und die theoretischen Voraussetzungen zum Verständnis der vorliegenden Arbeit herausgearbeitet.
2.1 Definition des Falschinformationseffekts
Wie bereits in der Einleitung angedeutet, wird der Falschinformationseffekt als relativer Effekt definiert - nämlich als der Unterschied in der Erinnerungsleistung (Performanz), je nachdem, ob eine nachträgliche Irreführung stattgefunden hat oder keinerlei derartige Einflussnahme folgte. Irreführung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass den Versuchspersonen nach Wahrnehmung der Originalinformationen diskrepante Details präsentiert wurden, während in der unbeeinflussten Kontrollbedingung keinerlei widersprüchliche Informationen auftraten, sondern stattdessen neutrale bzw. keine Details gegeben wurden. Von dem Falschinformationseffekt wird dann gesprochen, wenn die Originalinformationen nach der Präsentation diskrepanter Details signifikant seltener korrekt wiedergegeben werden, als wenn keine bzw. neutrale Informationen folgten. Das Ausmaß dessen kann durchaus ca. 20 - 40 % betragen (Loftus, 1992; Lindsay, 1993).
Je nach Gedächtnistest geht die seltenere Wiedergabe der Originalinformationen in der Versuchsbedingung z.T. gleichzeitig mit einer signifikant häufigeren Wiedergabe des suggerierten Details einher, weshalb der Falschinformationseffekt in der Literatur z.T. auch darüber definiert wird. Dies ist jedoch keineswegs immer der Fall (vgl. z.B. Lindsay, 1990), weshalb obige Operationalisierung für diese Arbeit maßgebend ist.
2.2 Grundlegende experimentelle Zugänge
Schon während der Rezeption eines Ereignisses können diverse Faktoren (z.B. Aufmerksamkeit; Salienz von Details etc.) die spätere Erinnerungsleistung beeinflussen, indem beispielsweise gar nicht erst alle wahrnehmbaren Details eines Originalereignisses auch tatsächlich wahrgenommen bzw. im Gedächtnis enkodiert werden und damit für einen späteren Abruf zur Verfügung stehen können. Diese Phase der Enkodierung spielt auch für den Falschinformationseffekt eine nicht zu unterschätzende Rolle, da sie maßgeblich die Zugänglichkeit der Erinnerungen an die Originalinformationen beeinflusst. Charakteristischerweise relevant, und notwendige Voraussetzung für den
Falschinformationseffekt sind jedoch Informationen, die nach dem Originalereignis präsentiert werden und einen Einfluss auf die Aussagegenauigkeit bezüglich der Originalinformationen ausüben können. Dass das Potential dazu stets besteht, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass
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immer ein Minimum an Zeit, sowie zumeist eine Form der Aufforderung (z.B. Frage) zwischen der Beobachtung eines Ereignisses und der Wiedergabe dessen liegen. Anhand der bisherigen Studien zum Falschinformationseffekt lassen sich vor allem zwei mögliche Quellen der Beeinflussung von Zeugenaussagen herauskristallisieren, die z.T. auch als unterschiedliche Paradigmen zur Erforschung des Falschinformationseffekts angesehen werden können (z.B. Walther & Blank, 2004): Entweder wurden die dem Originalereignis nachfolgenden irreführenden Details in die Erinnerungsaufforderungen integriert (in Form von Suggestivfragen) oder aber als eigenständige, unabhängige Informationen eingeführt. Bezüglich der Erforschung des Einflusses von Suggestivfragen auf Zeugenaussagen waren Studien der Ausgangspunkt, welche die Relevanz der konkreten Formulierung einer Frage herausarbeiteten und nachweisen konnten, dass bereits geringe Veränderungen in der Wortwahl zu unterschiedlichen Antworten führen können (Loftus, 1975; Loftus & Zanni, 1975). Loftus und Palmer (1974) fanden z.B. heraus, dass die Einschätzung der Geschwindigkeit zweier Fahrzeuge je nach Wortwahl in der Frage variierte. Wurden die Probanden aufgefordert, die Geschwindigkeit der beiden Autos einzuschätzen, die sie zu dem Zeitpunkt hatten, zu dem sie sich berührten („contacted“), lagen die durchschnittlichen Schätzungen um fast 10 Meilen pro Stunde unter denen, welche die Probanden abgaben, denen nach Wahrnehmung desselben Reizmaterials in der sonst identischen Frage anstelle des Wortes „berührten“ das Wort „aufeinanderkrachten“ („smashed“) gewählt wurde. Das mit diesen Studien einhergehende experimentelle Design war ein zweiphasiges: Es besteht aus einer Wahrnehmungsphase, in welcher den Probanden ein Ereignis (meist in Form eines Videos bzw. Dias) dargeboten wird, und der Testphase, die durch eine Frage eingeleitet wird, welche die irreführende Information enthält. Bei dieser handelte es sich zumeist um Informationen, die nicht in direktem Widerspruch zu den präsentierten Details standen, sondern vielmehr um zusätzliche, d.h. vorher nicht da gewesene Details, die als vorhanden unterstellt wurden (Präsuppositionenz.B. Loftus, Miller, & Burns, 1978). Die beiden Phasen wurden zumeist direkt aufeinanderfolgend realisiert.
Die zweite Möglichkeit der Einflussnahme - die eigenständige Einführung der irreführenden Information unabhängig von der Frage selbst - veränderte das experimentelle Design insofern, als dass Manipulations- und Testphase nicht mehr identisch waren. Daraus folgte ein dreiphasiges Paradigma (Wahrnehmungsphase, Manipulationsphase, Testphase), in welchem nunmehr zwei Zeitintervalle variiert und auf ihren Einfluss hin untersucht werden konnten: Einerseits das Intervall zwischen der Präsentation der Originalinformation und der Darbietung der Falschinformationen; andererseits die Zeit zwischen Falschinformation und Gedächtnistest. Als
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irreführende Informationen wurden sowohl zusätzliche bzw. unterstellte Präsuppositionen, als auch explizit diskrepante Details verwendet (z.B. Loftus, 1979). Eingebettet in nachfolgende verbale Beschreibungen (z.B. Loftus & Greene, 1980; Belli, Lindsay, Gales & McCarthy, 1994; Schwartz-Kenney & Goodmann, 1986), oder in visuelles Material wie beispielsweise Phantombilder (Sporer, 1989) bzw. in die akustisch dargebotenen Aussagen realer anderer Personen (Schneider & Watkins, 1996; Wright, Self, & Justice, 2000; Roediger, Meade & Bergmann, 2001; Meade & Roediger, 2002; Mudd & Govern, 2004), konnte gezeigt werden, dass im Vergleich zu einer nicht beeinflussten Kontrollbedingung signifikant seltener die korrekte Originalinformation berichtet wurde, welches per definitionem (s. 2.2) dem Falschinformationseffekt entspricht.
2.3 Erklärungsansätze und Gedächtnistests
Obwohl der Falschinformationseffekt bereits in diversen experimentellen Designs, sowie unter Verwendung sehr unterschiedlicher Materialien, Arten von Falschinformationen und verschiedener Zeitintervalle nachgewiesen werden konnte (s.o.g.). Variationen in den Abrufbedingungen jedoch bewirken, dass der Effekt nicht auftrat. Hierbei handelte es sich vor allem um die Anwendung unterschiedlicher Gedächtnistests. Diese sind mit den jeweiligen Erklärungsansätzen sehr eng verbunden und sollen aus diesem Grunde in den folgenden Abschnitten gemeinsam abgehandelt werden.
Grob lassen sich die bisher formulierten Ansätze zur Erklärung des Falschinformationseffekts vor allem anhand eines Punktes unterscheiden, der besonders kontrovers diskutiert wurde: Ob Gedächtnisbeeinträchtigungen irgendeiner Form angenommen werden, oder aber nicht (vgl. McCloskey & Zaragoza, 1985a; Loftus, Schooler & Wagenaar, 1985; McCloskey & Zaragoza, 1985b; Belli, 1989; Tversky & Tuchin, 1989; Zaragoza & McCloskey, 1989). Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.
2.3.1 Ansätze mit Gedächtnisbeeinträchtigungen
Nachdem erste Studien zunächst relativ einheitlich die Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen demonstrieren konnten (Loftus & Palmer, 1974; Loftus & Zanni, 1975; Loftus, Miller, & Burns, 1978), postulierte Loftus (1979) das Modell eines aktualisierenden menschlichen Gedächtnisses. Deren Hauptannahme ist, dass für die nachfolgend enkodierten Informationen keine neue, eigene Gedächtnisspur angelegt wird, sondern dass die bereits bestehende
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Gedächtnisrepräsentation der Originalsequenz irreversibel verändert wird 3 (v.a. Loftus, 1975; Loftus & Loftus, 1980).
Angenommen wurde, dass dies auf drei verschiedenen Wegen geschehen kann: Einerseits durch eine Integration nicht da gewesener, zusätzlicher Details, zweitens durch eine Vermischung von Original- und Falschinformationen zu so genannten ”Kompromisserinnerungen” (z.B. der Wiedergabe von ”bläulich-grün”, wenn die Originalinformation grün und die Falschinformation blau war - Loftus, 1977), oder aber - drittens - durch eine Löschung der Originalinformation und Substitution durch die Falschinformation. Allerdings wurde bereits von Loftus (1979) selbst eingeräumt, dass entsprechend dem Falsifikationsprinzip nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die Originalinformation nicht doch noch (unverändert) im Gedächtnis besteht, da schließlich allein das beobachtbare Verhalten in Form der Zeugenaussage analysiert werden kann, nicht aber die tatsächlichen Gedächtnisrepräsentationen. Diese Möglichkeit der unveränderten Koexistenz von Original-und Falschinformation versuchte sie mittels zahlreicher verschiedener Techniken (s. Loftus, 1979) zu überprüfen, fand jedoch in ihren Studien dazu keine Befunde, die eine derartige Koexistenz überzeugend hätten belegen können.
Für das Verständnis der anhaltenden wissenschaftlichen Kontroverse sowie dem Vorhaben der vorliegenden Arbeit ist dabei die Art der Erinnerungsabfrage, die sich anfangs zumeist recht ähnlich gestaltete, von erheblicher Bedeutung: In einem Wiedererkennungstest (recognition) hatten die Versuchspersonen jeweils die Wahl zwischen zwei Antwortalternativen, mit welchen sie entweder wiedergeben sollten, ob sie das kritische Detail gesehen haben (ja vs. nein), oder sich aber direkt zwischen dem Originaldetail und der Falschinformation zu entscheiden hatten (z.B. Stoppschild vs. Vorfahrt-Beachten-Schild). Die letztere Variante wurde von Loftus, Miller, & Burns (1978) eingeführt und wird im weiteren Verlauf als ”Standardtest” bezeichnet. Bei diesem wird besonders deutlich, dass die Versuchspersonen, die gezwungen waren, sich für eine der beiden Antwortalternativen zu entscheiden (forced choice) und z.B. nicht die Ausweichmöglichkeit besaßen, im Falle gänzlich fehlender Erinnerungen ”weiß nicht” anzukreuzen. Dieser Punkt verdeutlicht bereits, dass Schlussfolgerungen von dem Antwortverhalten der Versuchspersonen im Standardtest auf deren im Gedächtnis vorhandenen Informationen nur sehr eingeschränkt möglich sind. Weitere kritische Einwände werden im Verlauf der Beschreibungen anderer Erklärungsansätze und Gedächtnistests näher ausgeführt.
3 Ähnliche Ansätze wurden in der Zeit auch in anderen Bereichen formuliert (vgl. die Annahme der ”Assimilation”
zur Erklärung des Rückschaufehlers von Fischhoff, 1975)
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Die von Loftus und Kollegen vorgeschlagene Interpretation der Ergebnisse wurde z.T. heftig kritisiert (z.B. Bekarian & Bowers, 1983; McCloskey & Zaragoza, 1985a; McCloskey & Zaragoza, 1985b; Zaragoza & McCloskey, 1989).
In der Folgezeit wurde - neben anderen, unter 2.3.2 referierten Ansätzen - die Möglichkeit, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen generell an dem Falschinformationseffekt beteiligt sind, jedoch keineswegs ausgeschlossen. Vielmehr wurden hervorgehoben, dass unter dem Begriff ”Gedächtnisbeeinträchtigungen” keine einheitliche Vorstellung der genauen Prozesse zusammengefasst wird (z.B. Loftus & Hoffman, 1989). Gegenüber den anfänglichen radikalen Ideen wurden später schwächere Formen von Gedächtnisbeeinträchtigungen in Betracht gezogen. Gemeinsam ist diesen, dass keine destruktive Aktualisierung in Form irreversibler Veränderungen der Gedächtnisspur der Originalinformation erfolgt, sondern die nachfolgende Falschinformation in einer eigenen, neuen Spur enkodiert wird und somit nicht ausgeschlossen wird, dass beide in Form verschiedener Gedächtniseinträge koexistieren können. Hierzu zählt zum einen die Annahme, dass die Präsentation der Falschinformationen die Zugänglichkeit zur Originalinformation im Gedächtnis herabsetzen kann (Bekarian & Bowers, 1983; Lindsay, 1990; Belli & Loftus, 1996), andererseits können Quellenverwechslungen mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen (vgl. auch ”indirekte Beeinträchtigung”, Lindsay & Johnson, 1989; Loftus & Hoffman, 1989; Belli, 1989). Stützende Hinweise für diese Annahmen kamen v.a. von Studien, denen es gelang, mittels experimenteller Variationen in den Abrufbedingungen, die Zugänglichkeit der Originalinformation zu erhöhen bzw. die Suchprozesse zu optimieren und somit den Falschinformationseffekt zu eliminieren. Bekarian & Bowers (1983) waren mit die ersten, welche auf die Relevanz der Zugänglichkeit der Originalinformationen für den Falschinformationseffekt hinwiesen. Sie äußerten zwar nicht explizit, dass durch die Präsentation der Falschinformation die Zugänglichkeit der Originalinformation verringert würde, doch sie argumentierten, dass der
Falschinformationseffekt in der Studie von Loftus, Miller, & Burns (1978) auf der schlechteren Zugänglichkeit der Originalinformationen zum Zeitpunkt der Erinnerungsabfrage beruhe. Immerhin werden in der Versuchsbedingung zwei Informationen präsentiert, die beide potentiell adäquate Antworten auf dieselbe Erinnerungsabfrage darstellen. Da in dem Standardtest jedoch lediglich eine Antwort markiert werden darf, kann die Falschinformation zum Testzeitpunkt aus mehreren Gründen leichter zugänglich sein und damit als Antwortalternative gewählt werden, als die Originalinformation: So liegt beispielsweise bereits in der Natur des experimentellen Designs einer Falschinformationsstudie eine engere zeitliche Nähe der Präsentation der Falschinformation zu dem Gedächtnistest vor, da diese stets nach
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der Originalinformation dargeboten wird. Ein geringeres Zeitintervall zwischen Präsentation und Abfrage von Informationen wird jedoch im Allgemeinen mit einer höheren Aktivierung und damit auch höheren Wahrscheinlichkeit des Abrufs aufgrund höherer Zugänglichkeit eines Details in Verbindung gebracht (z.B. Ayers & Reder, 1998). Eine weitere Erklärung könnte in den häufig unterschiedlichen Modalitäten von Original- (meist visuell) und Falschinformation (meist verbal) zu finden sein, welches die Falschinformation in einen häufig informationsärmeren Kontext einbettet und somit zu einer erhöhten Salienz führen, die ebenfalls die Zugänglichkeit des irreführenden Details relativ zu der Originalinformation erhöht.
Im Vergleich zu einer Kontrollbedingung, in welcher lediglich das Originaldetail auftrat, wird damit deutlich, dass die nachfolgende Präsentation einer Falschinformation durchaus die Erinnerungswiedergabe der Originalinformation beeinflussen kann - auch ohne die Annahme irreversibler Veränderungen der Gedächtnisrepräsentation der Originalinformation. Im Gegensatz zu den erstgenannten (”speicherbasierten”) Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung wird letztere auch z.T. als „abrufbasierte” Gedächtnis-beeinträchtigung bezeichnet (Zaragoza, McCloskey & Jamis, 1987; Lindsay, 1990; Belli & Loftus, 1996). Dem liegt ein Gedächtnismodell zugrunde, in welchem Vergessen nicht als „Verlust im System” (Bekarian & Bowers, 1983, S. 140) angenommen wird, sondern als Schwierigkeit im Zugang zu der Erinnerung zum Zeitpunkt des Tests. Bekarian & Bowers (1983) argumentierten, dass Vergessen demnach also davon abhängig ist, ob die Abrufbedingungen dazu führen, dass jemand eine adäquate Strategie anwendet bzw. anwenden kann, um Zugang zur alten Erinnerung zu erhalten. Ihrer Ansicht nach führen die im Standardtest von Loftus et al. (1978) vorgegebenen Abrufbedingungen nämlich zu suboptimalen Suchstrategien, die nicht ausreichend seien, um Zugang zu der Originalinformation zu erlangen. Dazu seien intensivere Suchprozesse bzw. zusätzliche Hinweisreize vonnöten. Dies versuchten sie dadurch zu realisieren, dass sie ihren Probanden die Fragen im Gedächtnistest in chronologischer Reihenfolge präsentierten, anstatt der von Loftus et al. (1978) vorgenommenen zufallsbestimmten Abfolge der Testfragen. Sie argumentierten, dass den Probanden damit die globale Kontextinformation der Sequenz als zusätzlicher Hinweisreiz gegeben werde, welches die Suchalgorithmen verbessern würde und den Falschinformationseffekt somit reduzieren bzw. eliminieren könnte. In einem Experiment konnten sie dies bestätigen. In zwei Gruppen, deren Design bis auf die Reihenfolge der Fragen identisch war und dem von Loftus, Miller, & Burns (1978) entsprach, fanden sie, dass der Effekt nur in der Bedingung mit zufällig angeordneten Fragen auftrat, nicht aber in der Bedingung, in der die chronologische Reihenfolge eingehalten worden war.
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Die Bedeutung von Kontextinformationen für die Zugänglichkeit der Erinnerungen in Gedächtnisexperimenten allgemein konnte bereits in anderen Studien hervorgehoben werden (z.B. Krafka & Penrod, 1985): Während Kroll & Timourian (1986) eine signifikant bessere Performanz der Versuchspersonen dann fanden, nachdem sie sie an den Ort zurückführten, an welchem ihnen die Originalinformation dargeboten worden war, konnten Roebers & McConkey (2003) im Gegensatz dazu zeigen, dass ihre Probanden periphere Falschinformationen signifikant häufiger berichteten, wenn sie dazu aufgefordert waren, sich mental in den Kontext des Interviews, in welches diese eingebettet gewesen war, hineinzuversetzen.
Weiterhin wurde bereits der Ansatz der Quellenverwechslungen erwähnt, welcher mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen kann (aber nicht muss, weshalb darauf mit anderem Schwerpunkt unter 2.3.2 erneut eingegangen wird).
Aufbauend auf Ergebnisse von Johnson & Raye (1981) und anderen, die beobachtet hatten, dass Probanden z.T. Erinnerungen an vorgestellte Ereignisse irrtümlicherweise für Erinnerungen an tatsächlich geschehene Ereignisse hielten (und vice versa), sowie fälschlicherweise zwei externe Quellen als Ursprung einer bestimmten Erinnerung miteinander verwechselten, formulierten Johnson, Hashtroudi & Lindsay (1993) ihr Rahmenkonzept der Quellenüberwachung. Darin postulieren sie, dass die Quelle einer Information nicht unbedingt wie der Inhalt selbst eigenständig im Gedächtnis abgespeichert wird, und somit prinzipiell auch immer wieder abrufbar wäre, sondern ein erinnertes Detail vielmehr evaluiert und unter Zuhilfenahme von Entscheidungsprozessen einer bestimmten Quelle zugeschrieben wird. Insofern gilt hier analog zum Aspekt der Zugänglichkeit die Argumentation, dass bereits die Präsentation zweier Informationen in der Versuchsbedingung die Möglichkeit von Quellenverwechslungen einschließt, welches in der Kontrollbedingung mit nur einer dargebotenen Information nicht passieren kann und somit als eine mögliche Konsequenz der Präsentation von nachfolgenden irreführenden Details verstanden werden muss. Auch hierbei wurde geschlussfolgert, dass das im Gedächtnis vorliegende Detail optimierter Suchprozesse bedarf, um korrekt wiedergegeben zu werden. Lindsay & Johnson (1989) machten darauf aufmerksam, dass die Entscheidungen, welches erinnerte Detail welcher Quelle zugeschrieben wird, auf unterschiedlicher Basis und mit unterschiedlichem kognitiven Aufwand gefällt werden können - z.B. anhand von Qualitätsmerkmalen der Erinnerung aber auch aufgrund rationalstrategischer Überlegungen - und dass die dabei verwendeten Kriterien das Resultat eines solchen Prozesses enorm beeinflussen (s.a. Lindsay, 1990; 1993). Bezogen auf den Standardtest machten sie beispielsweise darauf aufmerksam, dass die Mehrzahl der Fragen dieses Tests aus
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Füllfragen besteht, für deren korrekte Beantwortung es für die Versuchsperson ausreichend ist, das wenig aufwendige Kriterium der Vertrautheit anzuwenden, da sie sich lediglich zwischen einem bekannten und einem absolut neuen Detail zu entscheiden haben. Ihrer Argumentation nach führt dies dazu, dass weitere verfügbare Informationen nicht beachtet werden und somit bei der kritischen Frage eventuell die Falschinformation gewählt wird, da sie z.B. aus Gründen der zeitlichen Nähe oder auch Salienz vertrauter erscheint. Ihre Hypothesen versuchten sie dadurch zu untermauern, dass sie einen Quellengedächtnistest anwendeten, der die Versuchspersonen zwang, über das Kriterium der Vertrautheit hinaus weitere zur Verfügung stehende Informationen im Gedächtnis zur Entscheidungsfindung heranzuziehen. Dies versuchten sie dadurch zu erreichen, dass sie die Probanden bei jeder Frage aufforderten, zu entscheiden, ob ein Detail (a) nur im Bild, (b) nur im Text, (c) in Bild und Text oder (d) in keinem von beiden vorhanden gewesen war. In einem direkten Vergleich mit einer Gruppe, die stattdessen einen Erinnerungstest mit ja - nein - Antwortalternativen bearbeitet hatte, zeigte sich, dass in diesem ein Falschinformationseffekt auftrat, nicht aber in dem Quellengedächtnistest (vgl. auch Multhaup, DeLeonardis & Johnson, 1999). Das Quellengedächtnis war zwar keineswegs perfekt, aber die in dem nachfolgenden Text präsentierten irreführenden Informationen waren dem Bild (Antwortkategorien a & c) nicht signifikant häufiger zugeordnet worden als dies in der Kontrollbedingung der Fall gewesen war. Selbst in einem zweiten Experiment mit unangekündigter Erinnerungsabfrage und Instruktionen, die implizierten, dass jedes Detail zwar in beiden Quellen vorgekommen wäre, jedoch von Interesse wäre, die Versuchspersonen aber angeben sollten, in welcher der Quellen sie es jeweils bemerkt hätten, konnten sie erneut zeigen, dass der Falschinformationseffekt bei Vorgabe des Quellentests nicht auftrat, wohl aber in dem Ja-Nein-Test (wenn auch in geringerem Ausmaß als im ersten Experiment). Dies veranlasste die Autoren dazu, die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Frage nach der Herkunft eines Details bewirke, dass die Probanden für ihre Entscheidung zusätzlich quellenrelevante Informationen nutzten und somit die Suchprozesse optimiert würden.
In der Folgezeit konnten einige Studien jedoch auch unter Anwendung von Quellengedächtnistests einen Falschinformationseffekt nachweisen (z.B. Meade & Roediger, 2002) und insbesondere zeigen, dass durchaus echte Quellenverwechslungen auftreten, in der Form, dass nachträglich gelesene Informationen tatsächlich als gesehen erinnert werden (z.B. Intraub & Hofmann, 1992; Zaragoza & Lane, 1994; Higham, 1998; Lane, Mather, Villa, & Morita, 2001) 4 . Förderlich für derartige Quellenverwechslungen sind - nach Annahmen von Lindsay &
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Johnson (1989) - sich ähnelnde Quellen, sowie vermutlich Visualisierungsprozesse (Intraub & Hofmann, 1992) verbal dargebotener Falschinformationen, welche die Charakteristika der Erinnerung im Gedächtnis so verändern können, dass sie in der Folge z.B. fälschlicherweise einer Quelle visueller Informationen zugeschrieben werden. Den Ansatz einer Verwechslung haben auch Ayers & Reder (1998) in ihrem “source of activation confusion” Modell gewählt. Allerdings postulieren sie, dass Kontextinformationen, zu denen sie u.a. die Quelle eines Inhalts zählen, zwar in Verbindung mit dem Inhalt abgespeichert werden können, diese Assoziationen jedoch in ihrer Stärke je nach Aufmerksamkeit und den wahrgenommenen Anforderungen der Erinnerungsaufgabe variieren können. Ihrer Theorie nach ist eine im Gedächtnis vorliegende Information je nach dem Grad ihrer Aktivierung zugänglich. Die Ursache dieser Aktivierung bleibt ihren Annahmen nach jedoch unbewusst. Demnach kann es dazu kommen, dass die Falschinformation zum Zeitpunkt der Testbearbeitung aus Gründen der zeitlich kürzer zurückliegenden Präsentation stärker aktiviert ist, und demnach im Vergleich zu der Originalinformation deutlich leichter zugänglich, die Versuchsperson jedoch die Ursache der Aktivierung nicht kennt und somit fälschlicherweise die Falschinformation als vermeintlich richtige Antwort auf die Frage wählt, obwohl ein Gedächtniseintrag für die Originalinformation separat bestehen mag. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen bereits in unterschiedlicher Form als Erklärungsansätze für den Falschinformationseffekt herangezogen wurden. Anfänglich wurde postuliert, dass der Inhalt des Originaldetail, durch die Präsentation einer Falschinformation unwiderruflich verloren geht, indem es durch die Falschinformation zu einer Substitution, Integration oder aber Vermischung mit der Originalinformation kommt. Später wurden schwächere Formen abrufbasierter Gedächtnisbeeinträchtigung angenommen, denen gemeinsam war, dass sie die unveränderte Existenz des Details selbst im Gedächtnis nicht per se ausschlossen, sondern vielmehr annahmen, dass entweder die Darbietung der Falschinformation dazu führen könnte, dass die Originalinformation - im Vergleich zu der Bedingung, in der lediglich eine Information präsentiert worden ist - weniger zugänglich ist; oder aber die Möglichkeit besteht, dass das irreführende Detail fälschlicherweise der Quelle der Originalinformationen zugeschrieben wird.
Gemeinsamkeit aller Erklärungsansätze mit Gedächtnisbeeinträchtigungen ist die implizite zugrundeliegende Voraussetzung, dass etwas von dem Originaldetail im Gedächtnis vorhanden sein muss, um - in welcher Form auch immer - beeinträchtigt werden zu können. Diese Tatsache ist für Ansätze, die versuchen, den Falschinformationseffekt ohne
4 Allerdings wurden diese nicht immer in direktem Vergleich zu anderen Testdesigns untersucht und weisen z.T.
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Gedächtnisbeeinträchtigungen zu erklären, und im nächsten Abschnitt referiert werden, relevant.
Blank (1995) machte darauf aufmerksam, dass Prozesse auf Gedächtnisebene - wenn überhaupt - vor allem in den dreiphasigen experimentellen Designs mit längeren Zeitintervallen als Erklärungsansätze für den Falschinformationseffekt in Frage kämen.
2.3.2 Erklärungsansätze ohne Gedächtnisbeeinträchtigung
Wie bereits berichtet, wurden die anfänglich formulierten radikalen Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung als Erklärungsansatz für den Falschinformationseffekt äußerst kontrovers diskutiert. Zumal mehrfach gezeigt werden konnte, dass der Effekt unter bestimmten Bedingungen nicht auftrat. Gemeinsamer Nenner vieler kritischen Anmerkungen war das Argument, dass allein aus dem beobachteten Antwortverhalten der Probanden im Standardtest noch keine Schlussfolgerung auf zugrundeliegende Gedächtnisprozesse gezogen werden kann (McCloskey & Zaragoza, 1985b; Zaragoza & McCloskey, 1989; Blank, 1995). So behaupteten McCloskey & Zaragoza (1985a), dass nachträglich präsentierte Falschinformationen keinerlei Einfluss auf die Originalinformation hätten - weder würde diese gelöscht, noch unzugänglich gemacht werden. Ihrer Ansicht nach könnten die bis dahin gefundenen Effekte im Standardtest auf Antworttendenzen zurückgeführt werden. Sie verdeutlichten, dass eine schlechtere Performanz in der Versuchsbedingung nicht notwendigerweise bedeutet, dass die nachfolgend präsentierten Falschinformation die Originalinformation beeinflusst hätten (vgl. auch die von Belli, 1989 vorgenommene Unterscheidung von „misinformation acceptance” und misinformation interference”). In dem Fall z.B., dass die Originalinformation aus Gründen, die von der Darbietung der Falschinformation unabhängig sind, vergessen oder aber nie enkodiert worden ist, würden die Probanden, die dann ”irregeführt” werden, in dem Standardtest die Falschinformation 5 wählen und somit systematische Antwortverzerrungen aufweisen, ohne dass aber eine Beeinträchtigung der Originalinformation durch die Falschinformation stattgefunden hätte, da diese gar nicht vorlagen und somit hätten beeinträchtigt werden können.
Eine zweite von McCloskey & Zaragoza (1985a) beschriebene mögliche Erklärung einer systematisch schlechteren Performanz in der Versuchsbedingung im Vergleich zur Kontrollbedingung besteht in der Wahl der Falschinformation im Standardtest, wenn beide Informationen erinnert werden, der zumeist vom Versuchsleiter präsentierten irreführenden
elementare Abweichungen von den vorrangig verwendeten methodischen Prozeduren auf.
5 Vorausgesetzt, sie erinnern sich an die Falschinformation, sonst befänden sie sich in demselben Zustand wie die
Kontrollbedingung und müssten raten.
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Information jedoch mehr Vertrauen geschenkt wird als der eigenen Erinnerung. Auf diesen Fall wird unter Abschnitt 2.3.3.2 noch vertieft eingegangen. Ihrer Argumentation zufolge stellt der Standardtest keine geeignete Methode zur Untersuchung der Fragestellung, ob die Originalinformationen durch die Gabe der Falschinformationen beeinflusst würden, dar. Infolgedessen entwickelten sie eine modifizierte Testprozedur, die zwar die Probanden ebenso zu der Wahl zwischen zwei Antwortalternativen zwang, diese sich jedoch inhaltlich von denen des Standardtests unterschieden: So wurde die Falschinformation gar nicht als Option angeboten, sondern stattdessen das Originaldetail kombiniert mit einem neuen, bis dahin nicht präsentierten Detail gegeben. Sie postulierten, dass sich eine Beeinträchtigung, wenn sie tatsächlich aufträte in dem „modified test” darin äußern müsste, dass die Performanz in der Versuchsbedingung signifikant unterhalb der Gedächtnisleistung in der Kontrollbedingung läge. Dies war jedoch in den Studien von McCloskey & Zaragoza (1985a) nicht der Fall. Dennoch gab es Folgeuntersuchungen, die auch mit dem modifizierten Test einen Falschinformationseffekt fanden (z.B. Belli, Windschitl, McCarthy, & Winfrey, 1992; Chandler, 1991). Eine Metaanalyse über 44 Studien, die den modifizierten Test angewendet hatten, errechnete über alle Studien hinweg einen durchaus signifikanten Unterschied zwischen Versuchs- und Kontrollbedingung (Payne, Toglia, & Anastasi, 1994). Ein Drittel (14) der von ihnen ausgewerteten Studien hatte für sich genommen einen signifikanten Falschinformationseffekt trotz Anwendung des modifizierten Tests nachgewiesen. Dabei zeichnete sich die Tendenz ab, dass dies vor allem dann der Fall war, wenn längere Zeitintervalle verwendet wurden (Belli, Windschitl, McCarthy, & Winfrey, 1992). Der Argumentation von McCloskey und Zaragoza wurde z.T. heftig widersprochen (v.a. Loftus, Schooler & Wagenaar, 1985) und der modifizierte Test als zu unsensibel für die Identifikation schwächerer Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung - wie beispielsweise der Herabsetzung der Zugänglichkeit der Originalinformation - bemängelt (Loftus, Schooler & Wagenaar, 1985; Belli & Loftus, 1996; Ayers & Reder, 1998). Als Folge wurden neben Aufforderungen zur freien Reproduktion des Beobachteten (z.B. Zaragoza, McCloskey, & Jamis, 1987; Sutherland & Hayne, 2001; Jaschinski & Wentura, 2002) eine Vielzahl weiterer verschiedener Gedächtnistests entwickelt und appliziert (z.B. Belli, 1989; Tversky & Tuchin, 1989; Dodson & Reisberg, 1991; Belli, Lindsay, Gales, & McCarthy, 1994). Auf diese soll hier jedoch nicht näher eingegangen werden, da sie lediglich vereinzelt eingesetzt wurden und den Rahmen sprengen würden. Darüber hinaus liefern sie keinen zum Verständnis dieser Arbeit notwendigen Beitrag.
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Von elementarer Bedeutung hingegen ist die bereits erwähnte, von Lindsay & Johnson (1989) eingeführte weitere Möglichkeit der Erinnerungsabfrage mittels Quellengedächtnistests. Unter 2.3.1 waren Quellenverwechslungen bereits als Erklärungsansatz erwähnt worden, der mit Gedächtnisbeeinträchtigungen einhergehen kann. Dies ist jedoch keineswegs zwangsläufig so (Loftus & Hoffman, 1992). Beispielsweise können Quellenverwechslungen auftreten, ohne dass ein Originaldetail vorliegt, welches in der Folge beeinträchtigt werden könnte. Schon Lindsay & Johnson (1989) haben durch die rekonstruktive Art der Quellenattribution auf die Bedeutung von Entscheidungsprozessen hingewiesen. Blank (1995; 1998; Walther & Blank, 2004) betonte diese, sowie die einer Entscheidung zugrundeliegenden impliziten Annahmen und Metakognitionen, und konnte zeigen, dass sie einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Bearbeitung eines Erinnerungstests einer typischen Untersuchung zum
Falschinformationseffekt haben. Da diese auch für das Verständnis der vorliegenden Arbeit elementar sind, sollen sie im folgenden Abschnitt separat abgehandelt werden. Wichtig ist, zusammenfassend festzuhalten, dass sich Erklärungsansätze mit und solche ohne Gedächtnisbeeinträchtigung nicht notwendigerweise ausschließen. McCloskey & Zaragoza (1985) machten erstmals auf die Möglichkeit aufmerksam, dass systematisch schlechtere Erinnerungsleistungen in der Versuchsbedingung gegenüber der Kontrollbedingung, auch ohne die Bemühung von Gedächtnisprozessen mittels Antworttendenzen erklärt werden können. Auch Quellenverwechslungen können eine Rolle spielen.
2.3.3 Das ”Integrative Model of Performance” (IMP; Blank, 1995)
Blank formulierte 1995 ein Modell (IMP, später umformuliert: Blank, 2005), in welchem er versuchte, die bis dahin publizierten Befunde zum Falschinformationseffekt zu integrieren und unter einem bis dato unbeachteten Aspekt zu erklären. Zentrale Annahme seines Modells ist, dass die Bearbeitung einer Erinnerungsaufgabe - gleich welcher Art der Gedächtnistest auch sein mag - mit einem Problemlöseprozess vergleichbar ist, da es auch hier gilt, auf eine Frage die richtige Antwort zu finden. Dass für das Resultat dieses Prozesses die zum Testzeitpunkt vorliegenden aufgabenrelevanten Gedächtnisinhalte von Bedeutung sind, ist selbstverständlich (nur wenn die von einer Frage verlangte Information auch im Gedächtnis vorliegt, besteht die Möglichkeit zu deren richtigen Beantwortung). Dass eben diese Gedächtnisinhalte jedoch lediglich eine notwendige, nicht aber eine hinreichende Voraussetzung für eine korrekte Lösung darstellen, verdeutlicht er, indem er einen weiteren entscheidenden Faktor benennt, der das Ergebnis beeinflusst: die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe.
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2.3.3.1 Die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe
Ob gespeicherte Inhalte letztlich ausgewählt und berichtet werden, wird dem IMP nach maßgeblich von dem mitbestimmt, was die Versuchsperson glaubt, das von ihr in dem Gedächtnistest verlangt wird. Somit wird der Akt des Erinnerns deutlich als eigenständiges Phänomen hervorgehoben (Blank, 2002), da die Gedächtnisinhalte erst in (Antwort-)Verhalten transformiert werden müssen und auch in dieser Phase der Transformation Raum für potentielle Einflussnahme liegt (transformationale Effekte). Belege für diese Annahme finden sich jedoch auch bereits ohne die Präsentation von Falschinformationen. So konnten Kebbell & Giles (2000) zeigen, dass Unsicherheit über das, was verlangt ist, bereits bei kompliziert formulierten Fragen eintreten kann und daraufhin den Prozentsatz korrekter Antworten signifikant verringern kann im Vergleich zu einfach und verständlich formulierten Fragen. Hinsichtlich der Formung der internen Repräsentation der Gedächtnisaufgabe, verhält es sich nach Blank (1995) so, dass hierfür vor allem die vorgegebenen Instruktionen sowie mehr oder weniger bewußte Vorannahmen und Erwartungen eine Rolle spielen. Zu den letzteren gehören u.a. die von Grice (1975; zit. nach Blank, 1995) für Kommunikationsprozesse allgemein aufgestellten Konversationsmaximen (s.a. Echterhoff, 2001). Laut IMP ist dabei die Maxime der Qualität die für die Erklärung des Falschinformationseffekts entscheidende und damit auch Kernstück des Modells.
2.3.3.2 Konsistenzannahme und Falschinformationseffekt
Inhalt der Maxime der Qualität ist, dass ein Kommunikationsteilnehmer solange von seinem Gegenüber annimmt, dass dieser nichts sage, von dem er verläßlich wisse, dass es falsch ist, bis er Grund dazu hat, diese Annahme zu verwerfen.
So lange kein Anlass zum Gegenteil besteht, sollten die Versuchspersonen also dem Glauben schenken, was ihnen durch den Versuchsleiter mitgeteilt wird. Genau das wird aber in typischen Studien zum Falschinformationseffekt ausgenutzt, da die Versuchspersonen stets mittels einer ”cover story” über den wahren Zweck des Experiments getäuscht werden. Diese sind zumeist darauf ausgelegt, eine Übereinstimmung (Konsistenz) der Informationen in den verschiedenen Quellen, zu suggerieren, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist. Wenn also die Probanden zu Beginn des Experiments noch keinen Anlass haben, die in den Instruktionen implizierte Konsistenz kritisch zu hinterfragen, muß geklärt werden, worin derartige Anlässe bestehen könnten. Dazu zählen zunächst einmal Manipulationen, die gezielt von Seiten der Versuchsleitung eingesetzt werden können, um die Konsistenzannahme einzuschränken bzw. aufzuheben: Warnungen über diskrepante Informationen, die Aufklärung
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der Versuchspersonen über den wahren Zweck der Untersuchung und die damit verbundene Präsentation irreführender Details, die Darbietung von offensichtlich falschen Details sowie die Manipulation der Glaubwürdigkeit der Quelle der Falschinformationen. Diese werden im Folgenden näher ausgeführt.
Die Wirkung von Warnungen auf den Falschinformationseffekt wurde bereits in einer Vielzahl von Studien untersucht. Die Befunde dazu sind sehr heterogen; als Konsens kann jedoch angesehen werden, dass die Wirkung von Warnungen nicht per se eintritt, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Relevant dafür sind vor allem der genaue Zeitpunkt der Durchführung sowie die konkrete Formulierung der Warnungen. So konnten Greene, Flynn, & Loftus (1982) beispielsweise bei der Realisierung unterschiedlicher zeitlicher Prozeduren feststellen, dass ihre warnenden Worte den Falschinformationseffekt nur dann reduzieren konnten, wenn sie direkt vor der Präsentation der Falschinformation gesprochen wurden, nicht aber, wenn sie den Probanden noch vor Gabe der Originalinformationen bzw. erst rückwirkend (d.h. nach Darbietung der Falschinformationen) vor Bearbeitung des Gedächtnistests mitgeteilt wurden. Letzteres gelang jedoch Christiaansen & Ochalek (1983). Sie kritisierten die von Greene et al. (1982) verwendeten Warnungen (”possible inaccuracies”, S. 210) als unzureichend deutlich und postulierten, dass explizitere Warnungen (”a few of the details in the desciption of the slide sequence ... were inaccurate...”, S. 469) notwendig seien, um sicher zu gehen, dass die Probanden motiviert würden, in ihrem Gedächtnis nach inkonsistenten Informationen zu suchen (S. 468). Tatsächlich gelang es ihnen, den Falschinformationseffekt gänzlich zu eliminieren 6 , und zwar auch rückwirkend. Auf der Grundlage des Modells von Blank (1995) kann dies damit erklärt werden, dass Warnungen nur dann eine eliminierende Wirkung auf den Falschinformationseffekt haben können, wenn sie explizit genug formuliert wurden, um die Konsistenzannahme zu verwerfen. Allerdings mußten Christiaansen & Ochalek (1983) feststellen, dass die Wirkung der Warnungen scheinbar zeitlich begrenzt ist und früher ausgesprochene Warnungen von den Probanden vergessen werden können: Während eine Warnung, die direkt vor Bearbeitung des Tests (45 min nach Darbietung der Falschinformationen) präsentiert wurde, den Falschinformationseffekt eliminieren konnte, zeigte sich ein Falschinformationseffekt, wenn die Probanden sofort im Anschluss an die Präsentation der irreführenden Details (45 min vor dem Test) gewarnt wurden. Nur, wenn den Probanden die Warnung kurz vor dem Test nochmals in Erinnerung gerufen wurde, konnte der Falschinformationseffekt wieder eliminiert werden.
6 Allerdings muss beachtet werden, dass sie nur die Fälle in ihre Analysen miteinbezogen, in denen die
Originalinformation ursprünglich tatsächlich enkodiert worden war. Dies ermittelten sie mittels eines Kurztests
noch vor Darbietung der nachfolgenden irreführenden Information.
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Die Aufklärung der Probanden ähnelt inhaltlich den Warnungen, gehen aber noch über deren Umfang hinaus, da die Versuchspersonen umfassend über den wahren Zweck des Experiments informiert werden. Auch diese Strategie besitzt das Potential, den Falschinformationseffekt zu eliminieren bzw. reduzieren (Blank, 1994; Blank, 1995; Wienholt, 1995); allerdings sind auch hier Studien zu finden, welche trotz erfolgter Aufklärung ihrer Probanden einen Falschinformationseffekt nachgeweisen konnten (z.B. Intraub & Hofmann, 1992; Belli, Lindsay, Gales, & McCarthy, 1994; Sutherland & Hayne, 2001; Meade & Roediger, 2002). Die Designs dieser Studien unterscheiden sich jedoch hinsichtlich einer Vielzahl von Aspekten, so dass verlässliche Schlussfolgerungen bzgl. der Wirkung der einzelnen Variable der Aufklärung schwer möglich sind und somit das Potential zur Eliminierung (bzw. Reduzierung) des Falschinformationseffektes der Aufklärung als das Entscheidende hier erwähnt bleiben soll. Ähnlichkeiten mit den beiden bisher berichteten Strategien zur Erschütterung der Konsistenzannahme weisen außerdem offensichtlich diskrepante Informationen auf, die Loftus (1979) ihren Versuchspersonen im Anschluss an die Originalinformationen präsentierte, auf. Sie verwendete dabei irreführende Details, die sehr zentralen Originaldetails (98% ihrer Probanden erinnerten dieses in einem ersten Test korrekt) deutlich wiedersprachen. Als Resultat fand sie, dass die derart offenkundig falsche Information von den Versuchspersonen nicht nur zurückgewiesen wurde, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöhte, weiteren, falschen Informationen zu ”widerstehen”; und zwar auch dann, wenn diese nicht von derselben offenkundigen Inkonsistenz waren. Insofern kann hier eine Wirkweise beobachtet werden, die der der Warnungen bzw. der Aufklärung ähnelt. Beachtlicherweise handelte es sich bei der Quelle dieser offensichtlich falschen Information um eine Person, deren Aussage - nach Darstellung des Versuchsleiters - im allgemeinen eine sehr hohe Glaubwürdigkeit zugeschrieben werden würde (ein Psychologieprofessor, der jedes einzelne Dia 6 Mal so lange gesehen hatte wie die Probanden).
Hierin läßt sich nämlich ein weiterer Aspekt finden, der für sich genommen ebenfalls das Potential besitzt, den Falschinformationseffekt zu reduzieren bzw. gar zu eliminieren. Und auch hier kann die Erklärung der Wirkung klar auf die dahinter liegende Annahme der Informationskonsistenz zurückgeführt werden. Besonders anschaulich wird dies anhand von Studien, die die Glaubwürdigkeit der Quellen, welche die irreführenden Informationen enthielten, variierten (z.B. Loftus, 1974; Dodd & Bradshaw, 1980; Okamato & Sugahara, 1986; Underwood & Pezdek, 1998; Echterhoff, 2001)
Dodd & Bradshaw (1980) gehörten zu den ersten, die die Künstlichkeit der Laborsituation in den typischen Falschinformationsstudien in der Hinsicht kritisierten, als dass die Texte, in
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denen die Falschinformation meist eingebettet war, keinerlei Anhaltspunkte über die Qualität ihrer Quelle enthielten. Sie argumentierten, dass jede Kommunikation in der Realität über die Information selbst hinaus ein Akt sei, der die Glaubwürdigkeit der Quelle in bedeutender Weise mitbestimme und durch eine Reihe von Kontextvariablen gekennzeichnet sei. Hierzu zählten sie beispielsweise die soziale Rolle, aber auch Informationen bzgl. der Neutralität und Intention des Kommunikators. Dass dies genügend Anlass für eine kritische Haltung gegenüber den Aussagen einer Quelle geben kann, ist nicht nur intuitiv plausibel, sondern konnte von ihnen auch in zwei Experimenten nachgewiesen werden. In beiden fanden sie in dem Fall keinen Falschinformationseffekt, wenn sie die Quellen, in welche die irreführenden Details mittels Suggestivfragen bzw. Texten integriert waren, so beschrieben, dass deren Glaubwürdigkeit infrage stand. Einmal handelte es sich dabei um den Anwalt eines Angeklagten, ein anderes Mal um den Fahrer des Unfallautos. Beiden ist gemeinsam, dass sieim Gegensatz zu einem neutralen Beobachter - in das beschriebene Ereignis selbst involviert waren und ein Motiv hätten, persönlichen Gewinn zu verfolgen, welches von Vornherein ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht. Dass auch die Probanden in diesem Fall offensichtlich keine Konsistenz der präsentierten Informationen annahmen, zeigt deren Performanz, die sich absolut nicht von der der Kontrollbedingung unterscheidet. Bei denjenigen Versuchspersonen jedoch, deren Quelle - wie in den typischen Laborsstudien - nicht näher spezifiziert worden war, wurde der bis dahin robuste Falschinformationseffekt erneut repliziert. Soweit der Ursprung eines Textes (z.B.), in welchem die Falschinformationen vorkommen, nicht näher erläutert wird, besitzen die Probanden einzig den Anhaltspunkt, dass er von Seiten der Versuchsleitung vorgegeben wurde. Diese weist jedoch selbst schon insofern eine hohe Glaubwürdigkeit auf, als dass es sich um einen wissenschaftlichen Versuch mit nicht unerheblichen Aufwand handelt, und die Designer des Experiments dahingehend bestrebt sein sollten, die Materialien - entsprechend dem vermeintlichen Zweck der Untersuchungfehlerfrei zu gestalten, und hierzu im allgemeinen auch die Möglichkeit besitzen 7 . Eine weitere Untersuchung zur Variation der Glaubwürdigkeit realisierten Okamato & Sugahara (1986), als sie ihren Probanden Zeugenberichte darboten, die entweder von einem Beobachter stammten, der den Film (inkl. Originalinformationen) nur einmal gesehen hatte gegenüber einem Zeugen, der nach Angaben des Versuchsleiters die Sequenz fünf Mal gesehen hatte, und somit weitaus mehr Gelegenheit zur Wahrnehmung und Enkodierung relevanter Details hatte (hohe Glaubwürdigkeit). In Kombination mit dem Aspekt der Salienz von
7 Gemeint ist hier, dass die Versuchsleiter über die Möglichkeit verfügen, den Film (Dias etc.) beliebig oft
anzusehen und somit die nachfolgend gegebenen Informationen zu der Szene auf ihre Korrektheit hin überprüfen
können und - bei Unterstellung dieser Absicht - von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen sollten.
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Falschinformationen untersucht, fanden sie, dass saliente (also höchstwahrscheinlich wahrgenommene) Falschinformationen von den Probanden seltener wiedergegeben wurden (also einen geringeren Falschinformationseffekt bewirkten), wenn sie der weniger glaubwürdigeren Quelle entstammten im Vergleich zu der Quelle mit höherer Glaubwürdigkeit. Auch Echterhoff (2001) fand einen signifikant geringeren Falschinformationseffekt, als er die Quelle der irreführenden Details diskreditierte bzw. die Probanden explizit dazu aufforderte, den Informationen der Quelle nicht zu vertrauen.
Im Gegensatz zu diesen Ansätzen, die zwar einerseits gezielt versucht haben, die Glaubwürdigkeit zu manipulieren, aber andererseits mit den nur einzeln gegebenen Anhaltspunkten der Realität mit ihrer Fülle von Hinweisen auf die Glaubwürdigkeit einer Quelle nur einen winzigen Schritt näher gekommen sind, gibt es eine Reihe von Forschern, die stattdessen reale Personen als die Quelle der irreführenden Details einsetzten (Schneider & Watkins, 1996; Wright, Self & Justice, 2000; Roediger, Meade, & Bergmann, 2001; Meade & Roediger, 2002; Mudd & Govern, 2004). Diese bestanden in anderen Versuchsteilnehmern, die unter denselben Bedingungen an dem Experiment teilnahmen (was beispielsweise die Anzahl der Bezeugungen der Originalinformationen betraf) und somit - genau wie das eigene Erinnerungsvermögen - als potentiell fehlbar anzusehen sind. In keiner dieser Untersuchungen konnte jedoch der Effekt eliminiert werden, d.h. überall trat er auf. Allerdings muß dabei beachtet werden, dass hier zwei Phänomene vermischt werden und zu den potentiellen Suggestionseffekten noch zusätzlich Konformitätsprozesse kommen (Roediger, Meade, & Bergmann, 2001), die in diesem Fall in der Summe möglicherweise verstärkend wirken. Infolgedessen wurde der beobachtete Effekt von Roediger et al. (2001; vgl. auch Meade & Roediger, 2002) nicht als Falschinformationseffekt bezeichnet, sondern als ”social contagion effect” (”sozialer Ansteckungseffekt”), welches den qualitativen Unterschied, der - nach Ansicht der Autoren - in der Kombination dieser beiden Paradigma begründet liegt, hervorheben sollte. Die meines Wissens nach einzige komplett im Feld durchgeführte Studie von Yuille & Cutshall (1986) hingegen zeigte, dass die Berichte der Augenzeugen, die einmal kurz nach der bezeugten Schießerei sowie 4-5 Monate später erhoben wurden, eine enorm hohe Übereinstimmung zeigten, und ein Einfluss von Presseberichten, die in der Zwischenzeit publiziert worden waren und u.a. auch falsche Informationen enthalten hatten, nicht nachgewiesen werden konnte. Allerdings wurden die Quellen der Presseberichte auf ihre Glaubwürdigkeit hin nicht näher spezifiziert und die Wahrnehmung dieser Artikel von den einzelnen Personen war nicht kontrolliert worden.
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Ein letztes Argument für die Bedeutsamkeit der Glaubwürdigkeit soll mittels eines Extremfalles des Falschinformationseffektes und dessen Realitätsnähe aufgeführt werden. Gemeint sind Untersuchungen, die nicht nur ein einzelne Details suggerierten, sondern versuchten, komplette autobiographische Ereignisse in die Erinnerung von Versuchspersonen zu ”implantieren” (vgl. False Memory Syndrome; z.B. De Riviera, 1997). Loftus & Pickrell (1995) gelang es beispielsweise, einigen Probanden zu suggerieren, dass sie als Kind einmal in einer Einkaufspassage ihre Eltern verloren hatten. Dies war nach Angaben der Eltern zwar tatsächlich nicht passiert, wurde den Versuchspersonen jedoch als von den Eltern erzählt präsentiert, so dass die Glaubwürdigkeit der Quelle in diesem Fall zweifelsohne sehr hoch war. Zwar mag das in dieser Studie gewählte Ereignis von geringem Belang und wenig Konsequenzen für das weitere Leben der Probanden sein, doch hat die Realität gezeigt, dass selbst autobiographische Ereignisse mit hoher persönlicher Relevanz und durchaus weitreichenden Folgen ”implantiert” werden können. Die Umstände waren dabei leider wenig wünschenswert: In den Vereinigten Staaten von Amerika hat in den 80er Jahren eine Welle von vermeintlichen Erinnerungen an sexuellen Mißbrauch in der Kindheit zu vielen Familienbrüchen und der Gründung der ”False Memory Syndrome Foundation” durch den Zusammenschluß betroffener Eltern geführt (z.B. Ofshe & Watters, 1994). Diese ”Wiedererinnerung verdrängter Ereignisse” trat häufig unter ganz bestimmten Umständen auf, welche z.B. von Mazzoni, Loftus, Seitz & Lynn (1999) simuliert wurden. Sie konnten zeigen, dass eine einzige, 30minütige Sitzung mit Trauminterpretationen dazu führte, dass die Probanden später überzeugter waren, dass das aus den Träumen interpretierte Ereignis tatsächlich stattgefunden habe (vgl. auch Nuber, 1999). Aus der Sicht des Klienten weist der Therapeut als Experte nicht nur eine sehr hohe Glaubwürdigkeit, sondern durch seine Erfahrung zudem noch eine bestimmte Autorität auf. Verbunden mit dem Konzept der Verdrängung, welches jede Interpretation gegen Widersprüche immunisieren kann sowie dem sogenannten ”confirmation bias” (z.B. Krems & Zierer, 1994; vgl. für einen Überblick Nickerson, 1998), nach welchem Menschen allgemein (und auch Experten) dazu tendieren, aufgestellte Hypothesen eher zu versuchen, zu verifizieren und dementsprechend nach bestätigenden Hinweisen zu suchen, anstatt sie zu widerlegen, kam es häufig dazu, dass die von den Klienten anfänglich geäußerten Zweifel durch vielfach wiederholte Suggestionen und der Betonung ihrer Plausibilität aufgrund der vorliegenden Symptome etc. sich in zunächst zaghafte vereinzelte Bilder bis hin zu kompletten detaillierten Erinnerungen wandelten. In Form einer sich selbst erfüllenden Prophezeihung wurden also die Annahmen des Therapeuten bestätigt und die gewählte Vorgehensweise in seinen Augen gerechtfertigt. Trotzdem die Maxime der Qualität in diesen Fällen zwar
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vermutlich nicht verletzt wurde (da jene Therapeuten höchstwahrscheinlich von der Richtigkeit ihrer Vermutungen überzeugt waren), liegt hier das Wirken der Konsistenzannahme zugrunde - schließlich spricht aus Sicht der Klienten gerade die Sicherheit, mit der die Hypothesen geäußert wurden, dafür, dass sie wahr, und damit mit den Erinnerungen an das eigene Leben konsistent sein müssten. Als zusätzlich ”förderlich” für diesen Prozess erwiesen sich das zumeist lange Zeitintervall von Jahren zwischen dem vermeintlichen Ereignis und den „entdeckten” Erinnerungen daran (Lindsay & Read, 1994), sowie der Punkt, dass der sexuelle Mißbrauch häufig in frühester Kindheit stattgefunden haben sollte - eine Zeit, an welche generell zumeist nur vage Erinnerungen bestehen. Auch in der Therapie verwendete Techniken wie ”gelenkte Vorstellungen” (guided imagery) wirken begünstigend, da insbesondere bei Menschen mit einem sehr lebendigen Vorstellungsvermögen detaillierte und lebendige Bilder entstehen können, welche in Folge mit Erinnerungen an reale Ereignisse verwechselt werden können (z.B. Garry, Manning, Loftus & Sherman, 1996). Zu unterschätzen ist dabei auch nicht der Einfluss der Offenheit einer Person für derartige Interpretationen und ihrem Glauben daran, zumal, wenn sie eine Erklärung für aktuell bestehende scheinbar unlösbare Schwierigkeiten anbieten (z.B. Mazzoni, Loftus, Seitz & Lynn, 1999).
Dies verdeutlicht, dass auch in der (Versuchs)Person selbst eine entscheidende Variable für das Entstehen suggerierter Erinnerungen bzw. eines Falschinformationseffektes besteht. Zwar nicht unabhängig von den „objektiv“ vorgegebenen experimentellen Manipulationen, aber dennoch eigenständig kann sie selbst zu dem Ergebnis kommen, das eine Aufrechterhaltung der Konsistenzannahme nicht länger angebracht sei.
Relevant diesbezüglich ist zunächst einmal die Entdeckung der präsentierten Widersprüche (z.B. Tousignant, Hall & Loftus, 1986). Ausgehend von qualitativen Untersuchungen hinsichtlich des Umgangs mit solchen entdeckten Widersprüchen fand Blank (1995), dass verschiedene Interpretationen genutzt wurden. Diese lassen sich entsprechend ihrer Konsequenzen in zwei unterschiedliche Typen aufteilen: Solche, nach denen die Konsistenzannahme noch immer plausibel aufrechterhalten werden kann, und solche, bei denen dies nicht mehr möglich ist, und sie somit verworfen wird. Zu den ersteren zählen folgende drei mögliche Interpretationen: Die Versuchspersonen können an ihrer eigenen Erinnerung zweifeln, welches dazu führt, dass der Widerspruch nicht als solcher wahrgenommen wird, sondern der eigene Gedächtniseintrag als unzuverlässig angesehen wird (vgl. auch McCloskey & Zaragoza, 1985a; Zaragoza & McCloskey, 1989). Diese Interpretation wird vermutlich nur dann bemüht, wenn Unsicherheit über die eigene Erinnerung an die Originalinformation besteht (vgl. hierzu auch Walther & Blank, 2004).
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Wenn die Erinnerung an das Originaldetail jedoch gut ist, kann ein entdeckter Widerspruch auf einen (unbeabsichtigten) Fehler (z.B. in Form eines Lapsus des Sprechers) zurückgeführt werden, ohne also die Konsistenzannahme im Allgemeinen zu gefährden. Es ist jedoch annehmbar, dass dieser Typus von Interpretation nur wenige Male Anwendung finden kann, da hinter einer Vielzahl von Widersprüchen eher Methode (bzw. Absicht) vermutet würde. In Analogie zu Kommunikationsprozessen allgemein hat Blank (1995) hierzu eine Schwellenhypothese formuliert, die besagt, dass ab einer bestimmten Anzahl von entdeckten Widersprüchen die Verletzungen der Konsistenzannahme zu zahlreich sind, um diese noch weiterhin (subjektiv) plausibel begründbar aufrechterhalten zu können. An diesem Punkt muss eine andere Interpretation für die Diskrepanzen gefunden werden. Diese kann beispielsweise darin bestehen, dass die Quelle der nachfolgenden Informationen (z.B. ein anderer (angeblicher) Augenzeuge, dessen Beobachtungen in einem Text schriftlich zusammengefasst dargeboten worden sind) für unzuverlässig und unglaubhaft erklärt wird, oder aber - v.a., wenn es sich bei der Quelle um den Versuchsleiter selbst handelt - systematisch Methode hinter den Widersprüchen vermutet wird. Diese kann in Übereinstimmung mit den gegebenen Instruktionen geschehen - z.B. dann, wenn der vermeintliche Zweck des Experiments die Gedächtnisleistung von Informationen unterschiedlicher Modalitäten betrifft und die Versuchsperson vermutet, dass mittels der inkonsistenten Details überprüft werden soll, welche Details aus welcher Quelle besser erinnert werden. Es ist jedoch auch möglich, dass der Proband die angegebene Fragestellung in Zweifel zieht und eventuell sogar den tatsächlichen Zweck des Experiments (die Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen) vermutet. Die Konsequenz daraus ist, dass die Versuchsperson keine weitere allgemeine Konsistenz der Informationen mehr erwarten sollte und dementsprechend vermutlich auch den noch kommenden Informationen aufmerksamer und kritischer gegenüber eingestellt ist. Damit kann auch die "impfende" Wirkung offenkundig falscher Informationen erklärt werden, wie sie Loftus (1979) beobachtet hat.
Deutlich wird somit, dass die Entdeckung von Widersprüchen nicht per se zu einer Verwerfung der impliziten Konsistenzannahme und damit zu einer erhöhten Resistenz gegen weitere Falschinformationen führt, sondern dass dies von der Interpretation der entdeckten Diskrepanzen abhängig ist. Die Schwelle kann interindividuell und in Abhängigkeit von der Stärke der Erinnerung an die Originalinformationen, sowie der Anzahl der präsentierten irreführenden Details variieren. Da in den meisten Studien zum Falschinformationseffekt lediglich ein bis zwei Widersprüche eingestreut wurden, ist es dort unwahrscheinlich, dass es dort bereits zu einer Überschreitung der Schwelle kam, während die Applikation von
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Warnungen, Aufklärungen bzw. offenkundig falschen Details zu einer sofortigen Überspringung der anfänglichen Aufrechterhaltung der Konsistenzannahme führt und die Schwelle sofort überschritten wird (Blank, 1995). Im Übrigen kann die Verwendung von Quellengedächtnistests ebenfalls zu einer Erschütterung der Konsistenzannahme führen, da durch die meist vorgegebenen Quellenalternativen (nur Video / nur Text / beides / keines) impliziert wird, dass es Informationen gab, die nur im nachfolgenden Text allein auftraten. Darauf soll hier allerdings nicht näher eingegangen werden. Weiterhin wurden in späteren Veröffentlichungen (z.B. Walther & Blank, 2004) weitere Faktoren diskutiert, die das Antwortverhalten maßgeblich mitbestimmen (z.B. Metakognitionen), auch diese sollen jedoch nicht näher vertieft werden, da sie den Rahmen der Arbeit sprengen würde. Ziel der ausführlichen Vertiefung der Befunde zur Konsistenzannahme sollte deren zentrale Bedeutung für die Erklärung des Falschinformationseffekts verdeutlichen. Sie stellt einen der relevantesten Aspekte für die Formung der internen Repräsentation der Erinnerungsaufgabe dar, und beeinflusst dementsprechend maßgeblich die Suchalgorithmen und -kriterien für die Bearbeitung des Gedächtnistests.
Verdeutlicht wurde, dass typische Experimente zum Falschinformationseffekt insbesondere mittels Täuschung der Versuchspersonen über den tatsächlichen Zweck des Experiments die Konversationsmaxime der Qualität verletzen und somit die Annahme der Probanden, ihnen werden konsistente Informationen dargeboten, ausnutzen. Herausgearbeitet wurde weiterhin, dass das Wirken einiger experimenteller Manipulationen, die den Falschinformationseffekt z.T. eliminieren konnten, auf die Verwerfung der Konsistenzannahme zurückführbar ist. Hierzu gehören Warnungen über diskrepante Informationen, die Aufklärung über den tatsächlichen Zweck der Untersuchung sowie die Diskreditierung von Quellen. Allerdings kann auch das Entdecken von Widersprüchen zu der Verwerfung der Konsistenzannahme führen, v.a., wenn eine bestimmte Schwelle erreicht ist, ab welcher deren Aufrechterhaltung subjektiv nicht mehr sinnvoll begründbar ist. Dabei spielen die jeweiligen Interpretationen von und der Umgang mit entdeckten Widersprüchen eine entscheidende Rolle.
Wie eingangs erwähnt worden war, können diese Prozesse und Aspekte jedoch nur aufbauend auf die im Gedächtnis zugrundeliegenden Informationen ihre Wirkung entfalten, weshalb eine systematische Betrachtung aller möglichen Gedächtniszustände sowie deren Transformation in beobachtbares Antwortverhalten in einem Standardtest Inhalt des nächsten Abschnittes ist.
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2.3.2.3 Gedächtniszustände und Performanz
Blank (1995) hat postuliert, dass es für jedes Item exakt drei mögliche Gedächtniszustände gibt: Die Information kann entweder zusammen mit der Erinnerung an die dazugehörige Quelle (Item+, Quelle+) oder aber ohne die dazugehörige Quelle (Item+, Quelle-) im Gedächtnis vorhanden sein. Dies kann z.B. daran liegen, dass die Quelle entweder erst gar nicht enkodiert wurde oder aber vergessen wurde, so dass lediglich der Inhalt des Details abgespeichert wurde. Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass - aus denselben Gründen wie die Quelle im zweiten Fall - auch das Item an sich schon gar nicht im Gedächtnis vorliegt und sich eine Frage nach der Quelle erst gar nicht ergibt. Für die Kontrollbedingung, in welcher nur eine Information dargeboten wird, umfasst eine tabellarische Darstellung also lediglich die benannten drei Zellen.
Tab. 1: Theoretisch mögliche Gedächtniszustände für ein Item der Kontrollbedingung (Bezeichnung jeweils durch die Buchstaben in den Zellen)
Für eine konkrete Frage in der Versuchsbedingung hingegen gelten die jeweiligen Gedächtniszustände sowohl für die Original- als auch für die Falschinformation.
Tab 2: Matrix theoretisch möglicher Gedächtniszustände bei. einer Erinnerungsaufgabe der Versuchsbedingung
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Alle sich daraus theoretisch ergebenden Kombinationen lassen sich in einer 3x3 -Matrix darstellen, wie sie in Tab. 2 veranschaulicht sind.
Die kombinierten Gedächtniszustände sind mit Ziffern gekennzeichnet, während die Zustände für jede Information einzeln den grau markierten Zeilen- bzw. Spaltensummen entsprechen und - analog zur Kontrollbedingung - mit Buchstaben gekennzeichnet sind. Darauf aufbauend kann das Antwortverhalten von Versuchspersonen auf eine konkrete Frage in Abhängigkeit von dem jeweils vorliegenden Gedächtniszustand und der internen Repräsentation der Erinnerungsaufgabe rekonstruiert werden und - die Argumentation von McCloskey & Zaragoza (1985a) erweiternd - eine Erklärung für den Falschinformationseffekt im Standardtest aufgezeigt werden, die ohne zugrundeliegende Gedächtnisbeeinträchtigung auskommt. Nehmen wir eine Versuchsperson, die - entsprechend den Instruktionen in einem typischen Experiment - implizit erwartet hatte, dass die präsentierten Informationen konsistent sind, und die ihre Erinnerungen in einem Standardtest wiedergeben muss. In der einfachen Kontrollbedingung ist dann aufgrund der einen dargebotenen Information je nach Gedächtniszustand folgende Performanz zu erwarten:
Tab. 3: In einem Standardtest für ein Item der Kontrollbedingung zu erwartende Erfolgswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit von dem vorliegenden Gedächtniszustand
Sowie die Versuchsperson also das Detail erinnert, sollte sie dieses auch im Gedächtnistest ankreuzen. Die Quelle ist hierbei insofern irrelevant, als dass es sich um das einzige präsentierte Detail handelt 8 . Wenn jedoch keinerlei Gedächtniseintrag vorliegt bzw. zum Testzeitpunkt zugänglich ist (Gedächtniszustand C), ist die Versuchsperson gezwungen, zu raten, da keine weitere Antwortoption besteht und die Instruktionen - notfalls durch Raten - die Markierung einer Alternative verlangen. In diesem Fall besteht also die Wahrscheinlichkeit für eine korrekte Beantwortung der Frage durch Ankreuzen des Originaldetails von 50%.
8 Nach Lindsay & Johnson (1989) träfe hier der Fall zu, dass allein das Kriterium der Vertrautheit für eine korrekte
Beantwortung der Frage ausreicht.
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Für ein Item der Versuchsbedingung verhält es sich ungleich komplexer, da einerseits zwei Informationen präsentiert wurden, andererseits z.T. die individuelle Interpretation bei entdeckten Widersprüchen für das Antwortverhalten entscheidend ist. Für einige Zustände ist es jedoch relativ eindeutig: Ausgehend von der Instruktion, entsprechend den Erinnerungen an das Originalmaterial zu antworten, sollte die Versuchsperson in den Fällen, in denen sie sowohl die Originalinformation als auch deren Quelle erinnert (Gedächtniszustände 1, 4 und 7), diese auch korrekterweise wählen, da eine Zuordnung zum Original möglich ist somit Unabhängigkeit von dem Grad ihrer Erinnerung an die Falschinformation bestehen sollte. In Tab. 4 wurde dies mittels der Wahrscheinlichkeit, die für die Wahl der Originalinformation in den genannten Fällen 100% betragen sollte, verdeutlicht.
Tab. 4: In einem Standardtest für ein Item der Versuchsbedingung zu erwartende Erfolgswahrscheinlichkeit (Ankreuzen des Originaldetails) in Abhängigkeit vom vorliegenden Gedächtniszustand
Allerdings muss beachtet werden, dass sich das Ergebnis schon dann völlig verändert, wenn die Versuchsperson ihre Erinnerung an die Originalinformation in Zweifel zieht und sich im Vertrauen auf die Richtigkeit der vom Versuchsleiter präsentierten nachfolgen (Falsch-) Informationen im Zustand 1 oder 4 stattdessen für die Falschinformation entscheidet (im Zustand 7 besteht kein Widerspruch, der Unsicherheit erzeugen könnte). Dies ist keineswegs auszuschließen und gilt weiterhin, soll aber an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden, und wird später nochmals aufgegriffen.
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Wesentlich eindeutiger vorhersagbar ist das Antwortverhalten der Versuchsperson im Gedächtniszustand 5 und 9. Hinsichtlich der Bearbeitung des Standardtests und der daraus folgenden Erfolgswahrscheinlichkeit (50%) sind sie sogar identisch, da die Versuchspersonen raten müssen. Dies verdeutlicht ein weiteres Manko des Standardtests: Anhand des Antwortverhaltens kann nicht eindeutig bestimmt werden, ob die Versuchsperson raten musste, weil sie nur die Quellen der zwei erinnerten Details nicht mehr wusste (Zustand 5), oder aber ob sie keinerlei Inhalte mehr hätte wiedergeben können (Zustand 9). Praktisch gesehen kann dieser Unterschied jedoch sehr bedeutsam sein.
In den beiden Zuständen, in denen jeweils nur ein einziges Detail erinnert wird, nicht aber mehr dessen Quelle, und von dem anderen Detail nicht einmal mehr dessen Inhalt (Zustände 6 und 8), kann vermutet werden, dass die Versuchsperson geneigt sein wird, dieses eine, ihr zugängliche Detail auch zu markieren. Dies entspräche im Zustand 8 der Originalinformation, also einem Erfolg (100%), während in Zustand 6 die Falschinformation angekreuzt werden würde, welches eine fehlerhafte Beantwortung (0%) bedeutet. Dies dürfte auch relativ unabhängig von der Konsistenzannahme geschehen, denn selbst wenn diese von ihr bereits verworfen wurde, besitzt sie keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass die Information aus der mit falschen Informationen bespickten Quelle stammt, welcher gegenüber sie nun kritisch eingestellt ist, und auch immer noch die Möglichkeit besteht, dass sie im Originalmaterial aufgetaucht war. Da weiterhin aufgrund der einzelnen Information keine Widersprüche bestehen, dürften auch Zweifel bzgl. der eigenen Erinnerung an ein Detail das Antwortverhalten nicht beeinflussen.
Hingegen können diese beiden Aspekte im Gedächtniszustand 2 durchaus das Ergebnis beeinflussen. Rein objektiv von ihrem Gedächtniszustand ausgehend (und deshalb in der Zelle von Tabelle 4 so gekennzeichnet) sollte sich die Person für das Originaldetail entscheiden, da ihr zwei Details zugänglich sind und sie sich bei der Falschinformation zusätzlich an die Quelle erinnert. Somit ist nämlich - bei zumeist zwei verwendeten Quellen - die Quelle des anderen Details durch Schlussfolgerung ermittelbar und insofern ein instruktionsgemäßes Ankreuzen der Originalinformation möglich (100%). Besteht zu diesem Zeitpunkt die Konsistenzannahme jedoch, und zieht die Versuchsperson aufgrund des aufgetretenen Widerspruchs ihre Erinnerung an das zweite, ohne Quelle erinnerte, Detail in Zweifel, so könnte sie aufgrund der angenommenen Konsistenz der Informationen zu dem Ergebnis gelangen, dass das aus dem Text erinnerte Detail auch so in dem Film gezeigt worden sein muss und könnte somit die Falschinformation im Standardtest ankreuzen, welches in diesem Fall zu einer Performanz von 0% führen würde.
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In dem letzten noch verbleibenden Gedächtniszustand (3) wird erwartet, dass der Proband das einzig erinnernde Item - die Falschinformation - als Antwort wählen würde. Selbst im Falle einer bereits verworfenen Konsistenzannahme wäre dieses Ergebnis mit höherer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, da es einer allumfassenden Skepsis gegenüber sämtlichen Inhalten der nachfolgenden Quelle bedürfte, um in dem vorliegenden Fall der erinnerten Textinformation bewusst die andere Antwort zu wählen. Diese generelle Ablehnung wurde bei den Probanden jedoch bislang nicht beobachtet (Blank, 1995; Loftus, 1989) und dürfte auch aufgrund des Verhältnisses von wenigen diskrepanten zu der Mehrheit an konsistenten Details in der Quelle mit Falschinformationen eher unwahrscheinlich sein. Somit ergibt sich eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 0%.
Wenn nun die erwarteten Leistungen in der Versuchsbedingung allein in Abhängigkeit von dem Grad der Erinnerung an die Originalinformation betrachtet werden (grau markierte Felder A, B & C), ist ein Vergleich mit dem theoretisch erwarteten Antwortverhalten in der Kontrollbedingung möglich. Dabei fällt auf, dass eine geringere Performanz in der Versuchsbedingung für den Fall erwartet wird, in dem von dem Originaldetail nur der Inhalt, nicht aber dessen Quelle zugänglich ist (Spalte B); bzw. keinerlei Erinnerungen an das Originaldetail bestehen (Spalte C). Der genaue Wert der Gesamtperformanz ist zwar von der Häufigkeit der Gedächtniszustände bzgl. der Falschinformation abhängig 9 , doch dass er unterhalb der Gesamtperformanz in der Kontrollbedingung (83,3 %) liegt, ist sehr wahrscheinlich. Schließlich würde die Erfolgsrate nur dann dieselbe sein, wenn Gedächtniszustand 3, 5 und 6 niemals auftreten, da sie den entscheidenden Unterschied ausmachen. Für eine derartige Annahme besteht jedoch kein Anlass; für alle anderen Gedächtniszustandsverteilungen hingegen würde eine schlechtere Performanz als in der Kontrollbedingung folgen. Dies ist in diesem Fall das Bedeutende, da es eine mögliche Erklärung für den Falschinformationseffekt liefert, die ohne Gedächtnisbeeinträchtigungen auskommt. D.h. unter der Voraussetzung, dass die Gedächtniszustände hinsichtlich der Originalinformation (jeweils Felder A, B und C) sowohl in der Versuchs- als auch in der Kontrollbedingung gleich häufig auftreten, könnte obige Analyse eine signifikant schlechtere Performanz im Standardtest für die Items der Versuchsbedingung erklären. Das Ausmaß der Differenz zwischen der Erinnerungsleistung in der Versuchs- und der Kontrollbedingung würde dabei in Abhängigkeit von der Art des Gedächtnistests und der Häufigkeitsverteilung der Gedächtniszustände variieren. Im einfachsten Fall der Gleichverteilung der Häufigkeiten in
9 Der Wert der Tabelle (83,3%) ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Zustände 2, 5 und 8, welches dem
einfachsten theoretisch möglichen Fall entspricht: Dass sich die Versuchspersonen gleich häufig in diesen dreien
befinden.
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den Feldern A, B und C würde die durchschnittliche Performanz in der Kontrollbedingung 83,3% und in der Versuchsbedingung 66,7% betragen (vgl. auch Blank, 2005). Mit diesen Ausführungen soll keineswegs ausgeschlossen werden, dass auch Gedächtnisbeeinträchtigungen zu dem Effekt beitragen könnten. Diese würden sich darin äußern, dass die Gedächtniszustände für die Originalinformation in der Versuchsbedingung andere Häufigkeitsverteilungen aufweisen als in der Kontrollbedingung (vgl. Blank, 2005) - z.B. würde nach Annahme der Substitutionshypothese (Loftus & Loftus, 1980) die Präsentation einer nachfolgenden falschen Information dazu führen, dass die Originalinformation ersetzt wird, so dass sie zum Testzeitpunkt nicht mehr vorliegt und dementsprechend zu einem der Gedächtniszustände in Spalte C führen würde. Dem gegenüber könnte das Ausbleiben diskrepanter Informationen in der Kontrollbedingung die Zugänglichkeit zu dem Originaldetail eventuell bestehen bleiben, so dass in diesem Fall einer der Gedächtniszustände in den Spalten A oder B und damit eine bessere Performanz resultieren würde.
Erklärungen ohne Gedächtnisbeeinträchtigungen haben also keinerlei Ausschließlichkeitsanspruch, doch sollte verdeutlicht werden, dass allein in den experimentellen Methoden und dem Design des Gedächtnistests eine Erklärung für den Falschinformationseffekt liegen kann. Belege dafür finden sich auch in der qualitativen Analyse von Blank (1994), der zwei Versuchsgruppen den Standardtest vorgab, und eine von ihnen vor Bearbeitung über den tatsächlichen Zweck des Experiments aufklärte. In dieser Gruppe konnte kein Falschinformationseffekt nachgewiesen werden. Eine Nachbefragung ergab jedoch, dass alle Versuchspersonen die Widersprüche gleichermaßen entdeckt hatten, und dass lediglich das Antwortverhalten - aufgrund der unterschiedlichen internen Repräsentationen der Erinnerungsaufgabe divergierte.
2.3.2.4 Der Gedächtniszustandstest (GZT)
Aus seiner Argumentation heraus entwickelte Blank (1995) einen eigenen Erinnerungstest, der die Nachteile der vorherigen überwinden sollte und eine möglichst exakte Abbildung der zum Testzeitpunkt vorliegenden Gedächtnisinhalte einer Person gewährleisten sollte. Dies beginnt mit der Aufklärung der Versuchspersonen über die tatsächliche Fragestellung des Experiments, die dem so genannten „Gedächtniszustandstest” (GZT) stets vorausgehen soll, damit eine adäquate Repräsentation der Erinnerungsaufgabe geformt werden kann. Anstelle von zwei Alternativen werden den Versuchspersonen (mindestens) 4 substantielle Antwortmöglichkeiten sowie zusätzlich die Option „weiß nicht” zum Ankreuzen angeboten. Sie werden instruiert, alle erinnerten Details wiederzugeben und dabei nicht zu raten. Wenn sie
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also zwei Details erinnern, sollen sie auch beide markieren. Zusätzlich werden sie aufgefordert, wenn möglich, die zu den Details dazugehörigen Quellen anzugeben, und auch hier nicht zu raten, sondern im Falle fehlender Erinnerung „weiß nicht” zu wählen. Aus den daraus resultierenden Antworten ist eine exakte Zuordnung zu dem zum Testzeitpunkt jeweils vorgelegenen Gedächtniszustand möglich. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass das beobachtbare Antwortverhalten eine deutlich höhere Übereinstimmung mit den im Gedächtnis vorliegenden Informationen aufweist, als dies beim Standardtest der Fall ist. Das ist jedoch keineswegs automatisch gleichbedeutend mit einer Verbesserung in der Erinnerungsleistung im GZT gegenüber dem Standardtest. In der Kontrollbedingung wird dies sofort deutlich: Der einzige Gedächtniszustand, für den sich Unterschiede zwischen dem Standardtest und dem GZT ergeben, ist der Zustand C: Hier wurde für den Standardtest eine Erfolgsrate von 50% vorhergesagt. Diese ergibt sich aus der Tatsache, dass die Versuchsperson gezwungen ist, sich trotz fehlenden Erinnerungen für eine der beiden Antwortalternativen zu entscheiden und somit raten muss. Im GZT hingegen besteht die Möglichkeit, “weiß nicht” zu wählen, und da die Probanden auch explizit dazu aufgefordert werden, diese zu nutzen, anstelle zu raten, wäre zu erwarten, dass keine zufällig korrekte Markierung der Originalinformation erfolgt, welches einer Erfolgsrate von 0% entspricht. Je nach Häufigkeit des Auftretens von Gedächtniszustand C wäre also eine dementsprechend reduzierte “Erinnerungsleistung” in der Kontrollbedingung im GZT gegenüber dem Standardtest zu erwarten. Für die Versuchsbedingung ist es hingegen nicht ganz so klar, da zwei Gedächtniszustände gegenläufige Differenzen in der Erinnerungsleistung verursachen können: Während im Gedächtniszustand 5 (von beiden Details wird der Inhalt, nicht aber die Quelle erinnert) der GZT die Möglichkeit zulässt, dass beide Details angekreuzt werden, ergibt sich damit eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 100%, da die Erinnerung und Markierung des Originaldetails als Erfolg gewertet wird. Hingegen war im Standardtest aufgrund der zwingenden Entscheidung für nur eine Alternative eine Erinnerungsleistung von 50% zu erwarten, da die Probanden raten müssen, welches der erinnerten Details wohl die Originalinformation darstellt. Im Gedächtniszustand 9 (keinerlei Erinnerungen mehr an beide Details) hingegen ist eine geringere Performanz als im Standardtest zu erwarten, welches - je nach Häufigkeitsverteilung der Gedächtniszustände - zu einer insgesamt schlechteren Performanz im GZT gegenüber dem Standardtest führen kann. Da die Person hier keinerlei Erinnerung mehr an das Originaldetail besitzt, sollte sie dieses im GZT auch nicht wiedergeben. Im Standardtest hingegen ist auch hier wieder eine (durch Raten) zufallsbedingte Erfolgswahrscheinlichkeit von 50% zu erwarten.
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Je nach Häufigkeit dieser beiden Zustände kann also in der Versuchsbedingung entweder eine bessere oder eine schlechtere Performanz im GZT gegenüber dem Standardtest folgen. Um eine möglichst erschöpfende Suche nach verfügbaren Erinnerungen bei den Probanden auszulösen, verwendete Blank (1995) z.T. auch Hinweisreize bzgl. der Anzahl der Informationen, die zu der jeweiligen Frage im Experiment präsentiert worden waren. Im Ergebnis zeigte sich, dass diese Strategie tatsächlich eine zusätzliche Optimierung der Suchalgorithmen bewirkte, da bei Gabe dieser Hinweise der Falschinformationseffekt gänzlich eliminiert werden konnte, während er im anderen Fall in geringem Maße auftrat.
2.4 Stabilität und Reversibilität des Falschinformationseffekts
Wie bereits berichtet, zeigte sich bereits in einigen Studien, dass der Falschinformationseffekt nicht auftrat. Die Versuche zur Eliminierung bzw. Reduzierung desselben unternommen wurden, sind zahlreich. Dabei wurde jedoch fast immer nur versucht, das Auftreten des Effekts bereits von vornherein zu vermeiden. Sehr spärlich hingegen ist die Literatur bzgl. der Frage, inwiefern sich ein einmal manifestierter Effekt im Nachhinein reduzieren bzw. eliminieren läßt, obwohl gerade dies von entscheidender praktischer Relevanz ist. Selbst die zeitliche Dynamik eines einmal aufgetretenen Effekts wurde bislang nur unzureichend thematisiert. In der Mehrzahl der Studien werden Zeitintervalle verwendet, die innerhalb von Minuten bis Stunden variieren, so dass Aussagen hinsichtlich der langfristigen Stabilität des Effekts bislang noch wenig verlässlich sind.
In Bezug auf den Rückschaufehler konnten Bryant & Brockway (1997) sowie Bryant & Guilbault (2002) erstmals mittels mehrerer Testungen die zeitliche Dynamik dieses Phänomens näher beleuchten und Entwicklungen aufzeigen, die innerhalb einer einzigen Testung nicht zutage getreten wären. Studien mit derartiger Fragestellung existieren in Bezug auf den Falschinformationseffekt kaum. Eher vereinzelt wurden Tests wiederholt bzw. Nachfolgeuntersuchungen durchgeführt (z.B. Mudd, & Govern, 2004; Blank, 1995; Wienholt, 1995).
Da dies einen Teil der Fragestellung der vorliegenden Arbeit betrifft, wird in den folgenden Abschnitten näher auf bisherige Studien mit längeren verwendeten Zeitintervallen sowie mehrfachen Testungen eingegangen.
2.4.1 Langfristige Effekte
In einem Falschinformationsexperiment können charakteristischerweise zwei Intervalle variiert werden: Die Zeit zwischen der Präsentation der Originalinformation und der
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Falschinformation sowie das Intervall zwischen irreführender Information und Gedächtnistest. Von einigen Forschern wurde bereits hervorgehoben, dass das Verhältnis dieser beiden den Falschinformationseffekt maßgeblich beeinflusse (z.B. Higham, 1998). Loftus (1979) hatte konstatiert, dass der Effekt umso größer ausfiele, je länger die Zeit zwischen der Präsentation der beiden widersprüchlichen Details und je kürzer das Intervall zwischen Falschinformation und Gedächtnistest sei. Da hier vorrangig von Interesse ist, welche langfristigen Auswirkungen die nachfolgende Präsentation einer Falschinformation auf die Erinnerung der Originaldetails haben kann, sollen v.a. bisherige Studien mit langen Zeitintervallen (mehrere Wochen) zwischen der Darbietung der irreführenden Information und der Bearbeitung des Gedächtnistests referiert werden.
Über einen Zeitraum von einer Woche zwischen Falschinformation und Erinnerungswiedergabe (bei Zeitintervallen zwischen Original- und Falschinformation, die zumeist im Minutenbereich liegen), konnte der Effekt bereits mehrfach - auch mit z.T. sehr unterschiedlichen verwendeten Gedächtnistests - nachgewiesen werden (z.B. Loftus, 1975; Loftus, Miller, & Burns, 1978; Intraub & Hofmann, 1992). Darüber hinaus fanden Lee & Bussey (1999), dass selbst bei ursprünglich fehlerfrei gelernten Originalinformationen nach drei Wochen ein Falschinformationseffekt auftrat, wenn das irreführende Detail drei Mal präsentiert worden war. Underwood & Pezdek (1998) fanden nach vier Wochen einen Falschinformationseffekt, während Sutherland & Hayne (2001) auch noch sechs Wochen nach der Präsentation der Falschinformation deren signifikant häufigere Nennung in der Versuchsbedingung im Vergleich zur Kontrollbedingung feststellen konnten.
Blank (1995) konnte in einer Nachfolgeuntersuchung, 4-5 Monate nach der Darbietung der Original- und Falschinformationen zeigen, dass der Falschinformationseffekt nicht auftrat, wie es auch in einem sofort anschließenden Test der Fall gewesen war. Allerdings wiesen seine Probanden zu diesem Zeitpunkt eine insgesamt deutlich schlechtere Erinnerungsleistung aufsowohl in Bezug auf die Details selbst als auch auf deren Quellen 10 . Die referierten Studien stellen zwar vermutlich keinen erschöpfenden Überblick der Forschung zu langen Zeitintervallen im Falschinformationsparadigma dar, doch sollen sie verdeutlichen, weshalb verlässliche Aussagen zu diesem Aspekt noch schwer möglich sind: Einerseits wurden sie wesentlich seltener realisiert, andererseits sind die Unterschiede in den experimentellen
10 Blank (1995) machte auf die Möglichkeit aufmerksam, dass die neuen, nicht präsentierten Details, die in den
bearbeiteten Gedächtnistests zwei Mal als Antwortalternativen verwendet worden waren evtl. über Quellenver-
wechslungen ein ”eigenen” Falschinformationseffekt sowohl in der Versuchs- als auch in der Kontrollbedingung
bewirkt haben könnten.
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Zugangsweisen enorm 11 . Aus diesem Grunde, sowie vor dem Hintergrund der praktischen Relevanz längerer Zeitintervalle will die vorliegende Arbeit versuchen, einen weiteren Beitrag zum Verständnis der zeitlichen Dynamik des Falschinformationseffekts zu leisten.
2.4.2 Wiederholtes Testen und Reversibilität
In der Mehrzahl der im vorangegangenen Abschnitt referierten Studien wurden langfristige Effekte der nachfolgenden Präsentation irreführender Details auf die Erinnerungsleistung bzgl. der Originalinformation im Rahmen einer einmaligen Anwendung eines Gedächtnistests untersucht. Dies ermöglicht jedoch keine Aussagen über zeitliche Entwicklungen, noch hinsichtlich der Reversibilität des Effekts.
Obwohl letztere Frage bereits in einigen der ersten Studien zu diesem Phänomen behandelt wurde, widmete sich in der Folge kaum jemand diesem Thema. Möglicherweise lag das daran, dass diese ersten Versuche von ihren Autoren insofern als gescheitert dargestellt wurden, als dass es ihnen mit ihrer Vorgehensweise nicht gelang, einen erzeugten Effekt komplett rückgängig zu machen: Loftus, Miller, & Burns (1978) gaben in ihrem zweiten Experiment ihren Versuchspersonen direkt im Anschluss an den Standard-Gedächtnistest einen Abschlussfragebogen ("debriefing questionnaire"). Dieser klärte die Probanden über den wahren Zweck der Studie auf und machte deutlich, dass für ein konkretes Detail (welches auch wörtlich benannt wurde) möglicherweise unterschiedliche Informationen in der Originalsequenz und in dem Fragebogen dargeboten worden waren. In einer Art Quellentest forderten sie ihre Versuchspersonen dann auf, für dieses kritische Detail anzugeben, was sie in dem Dia gesehen hatten (Stoppschild vs. Vorfahrt-Beachten-Schild), und was in ihrem Fragebogen erwähnt worden war (Stoppschild vs. Vorfahrt-Beachten-Schild vs. kein Schild erwähnt). Im Ergebnis berichteten sie, dass 12% ihrer irregeführten Probanden (Versuchsbedingung), die im Standardtest falsch geantwortet hatten, anschließend im "debriefing questionnaire" korrekt geantwortet haben. Leider gingen sie in ihrem Artikel jedoch nicht näher auf die sich daraus ergebenden Prozentsätze korrekt beantworteter Abschlussfragen für alle Gruppen ein. Eine Reanalyse der berichteten Daten durch die Referentin dieser Arbeit zeigte nämlich, dass sich die Gruppen, die jeweils unterschiedliche nachfolgende Informationen erhalten hatten (konsistente vs. neutrale vs. inkonsistente), in dem Prozentsatz der Probanden, die die Abschlussfrage korrekt beantwortet hatten, nicht signifikant unterschieden. Zwar erreichte der Vergleich der konsistenten mit der inkonsistenten Bedingung nur knapp nicht das
11 Unterschiede bestehen z.B. in der Anzahl der durchgeführten Tests, inwiefern in einer vorher erfolgten
Erinnerungswiedergabe bereits ein Falschinformationseffekt aufgetreten war, sowie in der Art der Präsentation der
Informationen (z.B. Kriteriumslernen bei Lee & Bussey, 1999)
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Signifikanzniveau (konsistent: 43% vs. inkonsistent: 20%; t (58) = 1,973; p = 0,053), doch ist zu beachten, dass die Präsentation konsistenter Informationen einer Wiederholung gleichkommt, welches deren Erinnerungsleistung erhöht (z.B. Pickrell, Bernstein, & Loftus, 2004), weshalb in den meisten Falschinformationsstudien die Kontrollbedingung mittels neutraler bzw. keinerlei Informationen realisiert wird. Im Vergleich zwischen der irregeführten Gruppe mit der Kontrollgruppe (neutrale nachfolgende Informationen) war jedoch nicht einmal ein marginal signifikanter Unterschied in der Erinnerungsleistung bzgl. der Abschlussfrage zu verzeichnen (inkonsistent: 20%, keine: 30%; t (58) = 0,885; p = 0,38). Im übrigen war ein ähnliches Ergebnis auch hinsichtlich des Standardtests zu beobachten gewesen: Der einzige signifikante Unterschied hatte sich zwischen der Bedingung mit konsistenter Informationsgabe und der Bedingung mit inkonsistenter Informationsdarbietung ergeben, so dass im eigentlichen Sinne kein Falschinformationseffekt aufgetreten war (im Vergleich der irregeführten Versuchspersonen zu denen, die keinerlei weitere Informationen erhalten hatten) 12 . Zusätzlich beachtenswert ist, dass eine Beantwortung dieser Abschlussfrage von den Autoren nur dann als korrekt kodiert wurde, wenn die Quellenzuordnungen komplett korrekt waren. Erinnerte sich also eine Person nicht mehr oder aber irrtümlich an das Detail, welches in einer der beiden Quellen präsentiert worden war, wurde ihre Antwort als nicht korrekt bewertet, obwohl die andere Angabe richtig gewesen sein mag. Damit ist auch begründbar, warum selbst in der Gruppe, die konsistente Informationen erhalten hatten und im Standardtest richtig geantwortet hatte, nur 52% die Quellenfrage (die direkt im Anschluss erfolgte!) korrekt beantworten konnten. Eine nähere Analyse der genauen Fehler war von den Autoren jedoch leider nicht vorgenommen worden und auch nicht aus den Daten nachvollziehbar.
In einem weiteren Versuch, zu explorieren, inwiefern das Originaldetail trotz Falschinformationseffekt im Erinnerungstest zuvor noch als Gedächtnisspur vorliegt und abrufbar ist, gab Loftus (1979) ihren Probanden mit ”second guesses” die Möglichkeit zu einer zweiten Antwort unter der Annahme, dass die erste Antwort falsch sei. Sie vermutete, dass die Probanden dann die Originalinformation wählen sollten, wenn diese noch in irgendeiner Form im Gedächtnis vorliegen sollte und zugänglich sei. Es zeigte sich jedoch, dass ihre Probanden das Originaldetail niemals über Zufallsniveau hinausgehend wählten, woraufhin sie schlussfolgerte, dass zwar nicht auszuschließen sei, dass noch Spuren der Originalinformation vorhanden seien, dass aber das Detail nicht mehr intakt vorliegen könne. Zu beachten ist, dass die Versuchspersonen aufgefordert waren, diese „zweite Schätzung” unter fast identischen
12 Die hier berichteten Ergebnisse beziehen sich auf Experiment 2 der veröffentlichten Studie, da nur in diesem
der Abschlussfragebogen eingesetzt worden war. In anderen Experimenten konnte durchaus auch ein
Falschinformationseffekt im hier beschriebenen engeren Sinne gefunden werden (z.B. Exp. 3).
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Abrufbedingungen wie im Gedächtnistest zuvor abzugeben. Weder fand eine Aufklärung noch die Anwendung eines anderen Erinnerungstests statt. Wright, Varley & Belton (1996) hingegen fanden bei ihrer Untersuchung, dass ihre Probanden bei ihren „second guesses” das Originaldetail signifikant häufiger wählten, als dies bei bloßem Raten zu erwarten gewesen wäre. Allerdings wurde in dieser Studie den Versuchspersonen diese “zweite Schätzung” nicht einmal unter dem hypothetischen Fall, dass die erste falsch sei, verlangt, sondern die Probanden waren aufgefordert worden, die vier Antwortalternativen (Originaldetail, Falschinformation und zwei neue Details) nach ihrer Wahl in eine Rangfolge zu bringen. Weitere Studien mit derartigen Techniken sind der Referentin nicht bekannt. Die bereits erwähnten Studien von Yuille & Cutshall (1986) sowie von Blank (1995) hatten bereits im Vorfeld keinen Effekt gefunden, der hätte versucht werden können, im Nachhinein zu reduzieren bzw. eliminieren. Immerhin bleibt zu vermerken, dass Blank (1995) das Ergebnis des sofortigen Tests in der Nachfolgeuntersuchung replizierte, indem er zeigen konnte, dass auch 4-5 Monate später kein Falschinformationseffekt auftrat. Wienholt (1995) führte in ihrer Diplomarbeit ebenfalls mehrere Tests durch, die sie drei Wochen nach der Präsentation der Informationen einsetzte. Augrund von Übungseffekten fand sie keinen Falschinformationseffekt, sondern im Gegenteil eine signifikant bessere Erinnerungsleistung in den Versuchsbedingungen, als in der Kontrollbedingung. Dennoch konnte sie beobachten, dass sich die Performanz in einem weiteren Gedächtnistest in der Experimentalbedingung noch signifikant verbesserte, nachdem die Versuchspersonen aufgeklärt worden waren und ihnen Hinweise bzgl. der Anzahl der jeweils präsentierten Informationen gegeben wurden. Schlüsse bzgl. der Wirkung dieser Manipulation auf einen bereits einmal manifestierten Falschinformationseffekt lassen sich hieraus jedoch nicht ableiten. Somit kann zusammengefasst werden, dass in den soweit unter diesem Abschnitt berichteten Studien, in welchen die Probanden zu wiederholter Wiedergabe ihrer Erinnerungen aufgefordert worden waren, die späteren Erinnerungsabfragen die Ergebnisse der vorherigen mehr oder weniger replizierten - zumindest was den Unterschied zwischen Versuchs- und Kontrollbedingung betrifft. Allerdings sollte beachtet werden, dass lediglich in den Studien von Loftus, Miller & Burns (1978) und Wienholt (1995) der Versuch unternommen worden ist, die Erinnerungsleistung ernsthaft mittels Aufklärung ihrer Probanden zu verbessern. In einer Studie von Mudd & Govern (2004) hingegen, konnte als einzige eine Veränderung zwischen wiederholten Tests beobachtet werden. Doch ist diese vermutlich auf deren geringe Stichprobe (n = 19 bzw. 13) zurückzuführen: In einem sofortigen Test zeigten ihre Probanden einen Falschinformationseffekt. Zwei Wochen später jedoch erreichte der Unterschied
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zwischen Versuchs- und Kontrollbedingung nicht mehr das Signifikanzniveau, obwohl die Mittelwerte durchaus deutlich divergierten: Während in der Versuchsbedingung 57% der Probanden das irreführende Detail wiedergaben, war dies in der Kontrollbedingung bei nur 31% der Fall. Dies war nach Angaben der Autoren v.a. auf eine deutliche Verschlechterung der Erinnerungsleistung vom ersten zum zweiten Testzeitpunkt, die in beiden Bedingungen aufgetreten war, zurückzuführen.
Als Fazit kann aus den hier referierten Studien gezogen werden, dass die Frage der Reversibilität des Effekts bislang nur selten thematisiert wurde und dann zumeist auch mit unzureichenden Mitteln untersucht wurde, so dass hier noch Klärungsbedarf besteht.
2.4.3 Wiederholtes Testen und Hypermnesie
Von Hypermnesie wird dann gesprochen, wenn zwischen wiederholt applizierten Gedächtnistests eine Netto-Steigerung bzgl. der Anzahl korrekt wiedergegebener Erinnerungen auftritt. Dies konnte bislang nur beobachtet werden, wenn die Gedächtnistests mit nur wenigen Minuten Abstand zwischen einander bearbeitet wurden. Werden die Zeitintervalle länger, ist der gegenläufige Prozess des Vergessens derjenige, der das Ergebnis maßgeblicher beeinflusst und zu einer Verschlechterung der Performanz von einem früheren zu einem späteren Gedächtnistest führt. Jede Studie, in der also innerhalb kurzer Zeit mehr als eine Aufforderung zur Wiedergabe der Erinnerungen erfolgt, muss sich mit dem Phänomen auseinandersetzen und dessen Potential zur Verbesserung der Erinnerungsleistung berücksichtigen. Daraus ergibt sich auch die Relevanz dieses Effekts für die vorliegende Arbeit.
Die Bedingungen, unter denen Hypermnesie auftritt, sind noch nicht unumstritten. Sie konnte bislang sowohl in Wiedergabetests (recall; Erdelyi & Becker, 1974; Payne & Roediger, 1987; Otani & Hodge, 1991) als auch in Wiedererkennungstests (recognition; Erdelyi & Stein, 1981; Shaw, 1987; Kazén & Solís-Macías, 1999) nachgewiesen werden. Nach einem Erklärungsansatz von Kazén & Solís-Macías (1999), der versuchte, die bis dahin durchaus widersprüchlichen Befunde zu integrieren, ist auch nicht der Erinnerungstest das Entscheidende, sondern die Erzeugung alternativer Abrufpfade zwischen der Wahrnehmung der Informationen und ihrer Wiedergabe. Ihre „Alternative Retrieval Pathways Hypothesis” besagt, dass dies auf zwei Wegen möglich ist: Entweder können über Formattransformationen der wahrgenommenen Informationen oder aber über Gestaltergänzung derartige alternative Abrufpfade erstellt werden, die ihrer Ansicht nach notwendige Voraussetzungen für das Auftreten von Hypermnesie sind. In zwei Experimenten konnten sie Bestätigung für ihre Hypothese finden.
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Unter der Annahme, dass diese Hypothese zutrifft, wird deutlich, dass in einer Studie zum Falschinformationseffekt, die mit der Darbietung visuell-bildlicher Informationen arbeitet, welche später innerhalb mehrerer, kurz aufeinanderfolgender verbaler Gedächtnistests abgefragt werden das Potential für das Auftreten einer Hypermnesie besteht, da eine Format-transformation der wahrgenommenen bildlichen Originalinformationen zu verbalen Antworten von den Probanden erzwungen wird. Allerdings handelte es sich in den Experimenten von Kazén & Solís-Macías (1999) um Zeitintervalle von wenigen Minuten innerhalb einer einzelnen Sitzung.
Die m.W. nach einzige Studie, welche den Effekt wiederholten Testens für eine längere Periode nach der Wahrnehmung des zu erinnernden Materials untersuchte, wurde von Wheeler & Roediger (1992) durchgeführt. Sie fanden auch noch eine Woche nach Präsentation der Informationen Hypermnesie in drei kurz aufeinanderfolgenden Wiedergabe-Gedächtnistests (recall). Allerdings nur dann, wenn in der ersten Sitzung mindestens eine Erinnerungsabfrage stattgefunden hatte (vs. keine). Da die von den Autoren angegebenen Signifikanzmaße sich lediglich auf die Unterschiede vom ersten zum dritten Test beziehen, ist leider nicht nachvollziehbar, inwiefern bereits die Verbesserung zum zweiten Test um knapp 3% statistisch bedeutsam ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Hypermnesie dann als Erklärung für eine Verbesserung zwischen Gedächtnistests berücksichtigt werden muss, wenn diese erstens innerhalb kurzer Zeit stattfinden sowie zweitens die Erinnerungen in einer anderen Modalität abgefragt werden, als sie dargeboten worden sind. Wenn also weitere experimentelle Manipulationen innerhalb der wiederholten Gedächtnistests erfolgen (z.B. durch die Anwendung unterschiedlicher Gedächtnistests), und eine Verbesserung der Erinnerungsleistung auftritt, kann diese nur unter Berücksichtigung potentieller Hypermnesie auf die experimentelle Manipulation zurückgeführt werden. Da jedoch keine allgemeingültigen Werte existieren, die das exakte Ausmaß von Hypermnesie kennzeichnen, sind allein Schätzungen möglich.
2.5 Verwandte Phänomene
Im folgenden Abschnitt soll eine kurze Einordnung in und Abgrenzung von weiteren sozialpsychologischen sowie kognitionspsychologischen Phänomenen vorgenommen werden, da z.T. große Ähnlichkeiten bestehen. Insbesondere aus der zeitlichen Prozedur ergeben sich beispielsweise Verbindungen zur retroaktiven Interferenz (z.B. Chandler, 1991; Blank, 1995; Lee & Bussey, 1999) sowie zum Rückschaufehler (z.B. Pohl & Gawlik, 1995). In allen Paradigmen werden zunächst Informationen präsentiert (Original- / Targetinformationen), der die
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Darbietung einer zweiten, nicht identischen Information folgt (Falschinformation / Distraktor / Ergebnis). Anschließend werden in einem Test die Erinnerungen an die zuerst präsentierten Informationen bzw. die aus den zuerst präsentierten Informationen gewonnene Schätzung (Rückschaufehler) abgefragt. Zum Teil wird retroaktive Interferenz als übergeordnetes Phänomen betrachtet, von welchem die anderen beiden Phänomene jeweils eine Art Sonderfall darstellen (z.B. Blank, 1995). Unterschiede lassen sich einerseits in den verwendeten Materialien als auch der Art der Präsentation dieser finden: Während in Studien zur retroaktiven Interferenz häufig paar-assoziierte Wortlisten 13 mehrfach präsentiert werden und bis zu einem Kriterium gelernt werden müssen, werden in Falschinformationsstudien die Informationen in den meisten Fällen lediglich einmal und in Form von semantisch zusammenhängenden Bildern bzw. Filmszenen dargeboten. In Rückschaufehlerexperimenten hingegen stellen die zu erinnernden Informationen eigene Schätzungen dar, die aus Wissensfragen bzw. Ereignissen inferiert werden und später wiedererinnert werden sollen.
Ein weiterer elementarer Unterschied zwischen diesen Phänomenen liegt in der Qualität und der Art der Einführung der zweiten Information und den damit verbundenen Erklärungen: Typischerweise werden alleine die Versuchspersonen in Falschinformationsstudien über die tatsächliche Fragestellung des Experiments im unklaren gelassen und bewußt getäuscht. Damit verbunden ist die Tatsache, dass bereits die Art der Präsentation der nachfolgenden Information in Studien zur retroaktiven Interferenz bzw. zum Rückschaufehler (Distraktor bzw. Ergebnis) per se keinerlei Anspruch auf Konsistenz mit den Erstinformationen (Target) bzw. Schätzungen erhebt. Allein im Falschinformationsparadigma geschieht die Einführung diskrepanter Informationen unter Ausnutzung der Konsistenzannahme der Probanden. Dies zieht jedoch unterschiedliche infrage kommende Erklärungsansätze nach sich: Während in typischen Falschinformationsstudien die seltenere Wiedergabe der Originalinformationen zumindest z.T. auf die bewusst induzierte inadäquate interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe zurückgeführt werden kann, spielen in die Erklärung der anderen beiden Phänomene derartige transformationale Effekte (Blank, 1995) eine geringere Rolle, während kognitive Faktoren (z.B. Zugänglichkeit, Quellenverwechslungen) sowie sozial-motivationale Faktoren (z.B. Selbstdarstellung beim Rückschaufehler) bedeutsamer sind. Ein weiteres Forschungsfeld, welches hier erwähnt werden sollte, ist das der persuasiven Kommunikation (z.B. Underwood & Pezdek, 1998). Persuasiv ist Kommunikation dann, wenn sie intentional versucht, Einstellungen von Personen zu ändern. Dies verdeutlicht sofort einen der
13 So werden zum ersten Zeitpunkt z.B. jeweils ein Vorname (A) mit einem Nachnamen (B) präsentiert, während
nach deren Lernen eine weitere Liste anderer Vor- und Zunamen dargeboten wird: Gängig sind Kombinationen
desselben Vornamens (A) mit einem neuen Nachnamen (C), oder aber gänzlich neue Stimuli (X-Y).
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Unterschiede zu Falschinformationsstudien: Die abhängige, interessierende Variable besteht nicht in der korrekten Erinnerung an ein Originalereignis, sondern in dem Ausprägungsgrad einer Einstellung gegenüber einem Objekt bzw. Subjekt. Dennoch könnte als gemeinsamer Nenner in beiden Fällen die Akzeptanz der (nachfolgenden) Informationen (als wahr bzw. überzeugend) betrachtet werden; zumal eine weitere Gemeinsamkeit in dem Versuch interpersonaler Einflussnahme besteht. Weitere verbindende Gemeinsamkeiten ergeben sich einerseits aus der Art der Kommunikation, die in beiden Fällen zumeist einseitig ist und keine Rückkopplung vorsieht 14 sowie andererseits aus den Einflussvariablen: Glaubhaftigkeit, Macht und Status von Seiten des Senders einer Mitteilung 15 konnten sowohl für die Wirkung persuasiver Kommunikation als auch im Rahmen des Falschinformationseffekts als maßgeblich beeinflussend herausgearbeitet werden (Okamato & Sugahara, 1986; Blank, 1995; Underwood & Pezdek, 1998; Vornik, Sharman, & Garry, 2003).
In engem Zusammenhang damit steht ein weiteres Phänomen - der sogenannte ”sleeper effect” (für einen Überblick vgl Kumkale & Albaracin, 2004). Darunter wird der Effekt verstanden, dass Personen, die den Mitteilungen einer unglaubhaften (diskreditierten) Quelle ”ausgeliefert” waren, ihre Einstellung in Richtung der Mitteilung verändern - jedoch nicht in einem sofortigen Test, sondern erst, wenn dieser z.B. ein paar Wochen später angewendet wird. Angenommen wird hierbei eine Dissoziation von Inhalt und Quelle: Der Inhalt wirkt, weil die Quelle nicht mehr zugänglich ist oder aber verwechselt wird. Werden die Probanden nämlich nach dieser längeren Zeit erneut an die Quelle der Mitteilung erinnert, verschwindet der „sleeper effect”.
Bzgl. des Empfängers (z.B. Alter, Geschlecht) sowie der Art der Mitteilung (z.B. Diskrepanz) sowie den notwendigen kognitiven Voraussetzungen (z.B. Aufmerksamkeit, Akzeptanz, Behalten, Verhalten etc.) wurden weitere potentielle Einflussfaktoren isoliert, die auch in Bezug auf den Falschinformationseffekt anwendbar sind (z.B. Mitchell, Johnson, & Mather, 2003; Christiaansen, Ochalek, & Sweeney, 1984; Loftus, 1979; Jaschinski & Wentura, 2002). Eine nähere Analyse dessen würde jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Letztlich sei an dieser Stelle nochmals die Nähe zu Phänomenen der Konformität erwähnt (z.B. Schneider & Watkins, 1996) einerseits argumentiert werden könnte, dass die Akzeptanz der Falschinformationen (vgl. Belli 1989; McCloskey & Zaragoza, 1985a) eine Art Konformitätsverhalten darstellt, aber spätestens die Einführung realer Personen als Quelle
14 Selbstverständlich ist es den Personen in Falschinformationsstudien zumeist freigestellt, zu fragen, aber werden
die Antworten wohl immer der Wahrheit entsprechen, wenn die Instruktionen diese schon versuchen,
bestmöglichst zu verbergen?
15 Bei diesen Variablen handelt es sich natürlich nicht um objektive Merkmale, sondern vielmehr um die subjektive
Wahrnehmung dieser.
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irreführender Informationen (Schneider & Watkins, 1996; Wright, Self & Justice, 2000; Roediger, Meade, & Bergmann, 2001; Meade & Roediger, 2002; Mudd & Govern, 2004) Überschneidungsbereiche verdeutlicht.
2.6 Zusammenfassung
Wie der theoretische Überblick verdeutlicht, sind die bisherigen Untersuchungen zur nachträglichen Beeinflussbarkeit von Zeugenaussagen zahlreich und in ihren Ergebnissen und Interpretationen sehr heterogen.
Das Paradigma weist Gemeinsamkeiten mit anderen sozialpsychologischen sowie kognitionspsychologischen Phänomenen auf, ist jedoch aufgrund elementarer Unterschiede zumindest als Sonderfall zu betrachten. Hierzu zählt vor allem die fast immer realisierte Täuschung der Probanden über den wahren Zweck des Experiments. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die infrage kommenden Erklärungsansätze. Aussagen über Gedächtnisprozesse sind in dem Fall der Täuschung nämlich nur bedingt möglich, da hierfür zunächst Effekte ausgeschlossen werden müssen, die sich während der Transformation der im Gedächtnis zugänglichen Inhalte in beobachtbares Antwortverhalten ergeben, und maßgeblich von den Abrufbedingungen beeinflusst werden. Blank (1995) hat hierzu vorher formulierte Ansätze ohne Gedächtnisbeeinträchtigungen (McCloskey & Zaragoza, 1985; Belli, 1989) zusammengefasst und die Bedeutung der Täuschung der Versuchspersonen und der damit einhergehenden Ausnutzung impliziter Konversationsmaximen (Informationskonsistenz) hervorgehoben, welches mittels diversen experimentellen Variationen (Warnungen, Aufklärung, offensichtlich widersprüchliche Informationen, Glaubwürdigkeit der Quelle) vielfach Bestätigung fand.
Gedächtnisbeeinträchtigungen werden dadurch jedoch keineswegs ausgeschlossen, vielmehr kann mittlerweile als Konsens angesehen werden, dass vermutlich mehrere unterschiedliche Prozesse an der Entstehung des Phänomens beteiligt sind (Belli, 1989; Loftus & Hoffman, 1989; Belli & Loftus, 1996).
Lediglich die radikalste Form von Gedächtnisbeeinträchtigungen - die mit der Präsentation der Falschinformation hypothetisch einhergehende Löschung der Originalinformation wurde von ihrer Autorin (Loftus, 1979) selbst aufgrund der Ergebnisse von McCloskey & Zaragoza (1985) als unwahrscheinlich eingeschätzt (Belli & Loftus, 1996). Dennoch können leichtere Formen der Gedächtnisbeeinträchtigung wie die Herabsetzung der Zugänglichkeit der Originalinformation bzw. echte Quellenverwechslungen zu dem Effekt beitragen.
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Der theoretische Überblick hat gezeigt, dass die jeweiligen Erklärungsansätze sehr eng mit der jeweiligen Art der Erinnerungsabfrage (Gedächtnistest) verbunden sind. Aber trotzdem dies einmal mehr verdeutlicht, dass die Frage die Antwort bestimmt, darf nicht vorschnell geschlussfolgert werden, dass damit geringe Praxisrelevanz besteht. Zaragoza & Lane (1994) brachten dies auf den Punkt, als sie sagten, dass unabhängig davon, ob durch eine Suggestion Gedächtnisbeeinträchtigungen aufträten oder nicht, Versuchspersonen leicht dazu gebracht werden können, Falschinformationen, die ihnen suggeriert wurden, zu berichten (S. 934). Schließlich besteht die (nicht so unwahrscheinliche) Möglichkeit, dass z.B. bei Zeugenbefragungen Abrufbedingungen geschaffen werden, die einen Falschinformationseffekt begünstigen. Dies wäre selbst ohne Intentionen zur Suggestion denkbar. Insofern wäre es notwendig zu untersuchen, wie es sich mit der Stabilität und Reversibilität eines einmal manifestierten Falschinformationseffekts verhält. Dies wurde bislang jedoch in der Forschung nur unzureichend thematisiert, so dass bislang kaum verlässliche Aussagen möglich sind. Zwar wurden bereits Zeiträume von Wochen realisiert, und versucht, den Effekt von vornherein zu verhindern, doch lassen sich nur wenige Studien finden, die mittels wiederholter Tests untersucht haben, inwiefern ein einmal nachgewiesener Falschinformationseffekt Wochen später noch beobachtbar ist, Veränderungen aufweist oder aber gar reversibel ist. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit.
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3. Eigenes Vorhaben
In diesem Abschnitt sollen die Fragestellungen dieser Arbeit sowie die sich daraus ergebenden notwendigen Rahmenbedingungen einer empirischen Realisierung dargestellt werden. Daraufhin werden Hypothesen formuliert und theoretisch begründet.
3.1 Fragestellungen
In Anknüpfung an die im theoretischen Abschnitt dargestellten bisherigen Forschungsergebnisse konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf zwei Fragestellungen, die bislang noch sehr wenig untersucht worden sind und folgendermaßen formuliert werden können.
1) Wenn ein Falschinformationseffekt einmal provoziert werden konnte, ist dieser dann auch noch nach einem Zeitraum von ca. 5 Wochen nachweisbar?
2) Für den Fall, dass der Falschinformationseffekt auch noch nach 5 Wochen nachweisbar ist, kann er durch (mindestens) eine der folgende Strategien reduziert oder gar eliminiert werden?
3.2 Empirische Realisierung
Aus den formulierten Fragestellungen, lassen sich folgende Schlussfolgerungen ableiten, die notwendige Eckpunkte einer empirischen Überprüfung darstellen: Zunächst einmal muss überhaupt ein Falschinformationseffekt innerhalb eines ersten Untersuchungszeitpunktes (t 1 ) erzeugt werden. Um dies mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit zu erreichen, sollte den Versuchspersonen der eigentliche Zweck des Experiments zunächst vorenthalten werden und nach Präsentation der Original- und Falschinformationen der Standardtest mit Fragen in zufälliger Reihenfolge (Loftus, Miller, & Burns, 1978) innerhalb derselben Sitzung angewendet werden.
Nachdem die Voraussetzung eines einmal manifestierten Falschinformationseffekts erfüllt ist, muss zur Überprüfung der ersten Fragestellung in einem zweiten Untersuchungszeitpunkt (t 2 -5 Wochen nach t 1 ) getestet werden, ob noch immer eine signifikant schlechtere Performanz in der Versuchsbedingung gegenüber der Kontrollbedingung auftritt. Der Vergleichbarkeit halber sollte dies mittels desselben Tests und ohne weitere Einflussnahme realisiert werden.
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Für die Untersuchung, ob die Aufklärung der Probanden vor Anwendung desselben Tests zum zweiten Untersuchungszeitpunkt zu einer bedeutsamen Reduktion des Falschinformationseffektes führt, muss einer anderen Gruppe von Versuchspersonen dementsprechend vor Bearbeitung des zweiten Standardtests der wahre Zweck der Studie sowie die damit verbundene durchgeführte Präsentation von widersprüchlichen Informationen mitgeteilt werden. Bei erfolgreicher Reduktion des Falschinformationseffekts sollte in der aufgeklärten Gruppe ein geringerer Falschinformationseffekt als im Vergleich zu der nicht aufgeklärten Gruppe zu beobachten sein. Die Erinnerungsleistung der nicht aufgeklärten Gruppe im zweiten Standardtests stellt ebenfalls den Vergleichsmaßstab für die mittlere Performanz in der zweiten Reduktionsstrategie dar: die Anwendung des Gedächtniszustandstests (Blank, 1995) dem die umfassende Aufklärung der Versuchspersonen immanent ist.
3.3 Variablenübersicht
Aus diesen Überlegungen ergeben sich folgende Variablen:
Als abhängige Variable wird die Performanz (P) erhoben. In Bezug auf eine Bedingung allein (Versuchs- oder Kontrollbedingung) entspricht diese dem Prozentsatz korrekt beantworteter Fragen ergibt. Korrekt beantwortet bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Originaldetail, welches in der Filmszene zu sehen gewesen war, angekreuzt wurde. Auch in dem Gedächtniszustandstest reicht hierfür die Erinnerung an den Inhalt der Originalinformation und der damit verbundenen Markierung aus, da im Standardtest die Quelle ebenfalls nicht erfasst wird. Wenn von dem Falschinformationseffekt berichtet wird, ist stets die Differenz beider Performanzen (Kontrollbedingung minus Versuchsbedingung) gemeint. Demgegenüber wurden insgesamt drei unabhängige Variablen konzipiert: Dazu gehört zunächst einmal die nachfolgende Information (N), welche durch ihre zwei möglichen Ausprägungsgrade (den Originalinformationen widersprechende Informationen in der Versuchsbedingung versus keine bzw. neutrale 16 Informationen in der Kontrollbedingung) die Grundlage zur Berechnung des Falschinformationseffektes darstellt. Dieser Faktor wurde innerhalb der Versuchspersonen variiert, um interindividuelle Unterschiede bzgl. Merkfähigkeit und Suggestibilität für eine Erklärung des Falschinformationseffektes auszuschließen. Des weiteren wurde der Informationsgrad (I) der Versuchspersonen vor Bearbeitung des zweiten Standardtests variiertnotwendigerweise zwischen den Probanden. Auch dieser Faktor ist dichotom: Die Hälfte der Personen wurde vor dem zweiten Standardtests über den wahren Zweck des Experiments und der damit verbundenen versuchten Beeinflussung mittels der Präsentation von irreführenden
16 Neutral bedeutet in diesem Zusammenhang z.B. die Nennung eines Oberbegriffes anstelle des Details.
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Informationen aufgeklärt, während die andere Hälfte der Versuchspersonen diese Mitteilung erst nach dessen Bearbeitung erhielt. Die Zuordnung der Probanden zu den Bedingungen erfolgte zufällig.
Dritte unabhängige Variable stellt der Gedächtnistest (T) dar - ebenfalls zweifach abgestuft (Standardtest vs. Gedächtniszustandstest) und innerhalb der Versuchspersonen variiert. Daraus ergibt sich ein dreifaktorielles Design [P: N(2) * I(2) * T(2)].
3.4 Hypothesen und ihre theoretische Begründung
Die aufgestellten Fragen lassen sich konkret in folgende Hypothesen unterteilen:
H 1 Zum Zeitpunkt t 1 tritt unter Verwendung des Standardtests (STD1) ein Falschinformationseffekt auf. P STD1_VB < P STD1_KB
Bei Applikation des Standardtests mit Fragen in zufälliger Reihenfolge sowie Zeitintervallen, die auf eine Sitzung beschränkt blieben, konnte der Falschinformationseffekt in der Forschung mehrfach repliziert werden (Loftus, Miller, & Burns, 1978; Shaughnessy & Mand, 1982; Bekarian & Bowers, 1983; McCloskey & Zaragoza, 1985; Blank, 1994, 1995).
H 2 : Zum Zeitpunkt t 2 tritt unter Verwendung desselben Standardtests ohne vorherige Aufklärung (oA) ein Falschinformationseffekt auf. P STD2(oA)_VB < P STD2(oA)_KB
Wie im theoretischen Abschnitt referiert, ist die Anzahl der Studien über ein Zeitintervall von ca. einem Monat hinweg eher dürftig. Bei erstmaliger Anwendung eines Gedächtnistests nach einem Zeitraum von mindestens einer bis mehrere Wochen konnte der
Falschinformationseffekt durchaus beobachtet werden (Loftus, 1975; Loftus, Miller, & Burns, 1978; Intraub & Hofmann, 1992; Lee & Bussey, 1999; Sutherland & Hayne, 2001). Untersuchungen mit wiederholten Tests replizierten in späteren Tests in Bezug auf den Falschinformationseffekt in den meisten Fällen das Ergebnis früherer Tests (Loftus, Miller, & Burns, 1978; Loftus, 1979; Yuille & Cutshall, 1986; Blank, 1995; Wienholt, 1995). Es besteht keinerlei Anhaltspunkt für die Annahme, dass die erste Testung einen reduzierenden Einfluss ausüben könnte.
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H 3 : Wenn die Probanden vor Absolvierung des zweiten Standardtests über den tatsächlichen Zweck des Experiments und die Präsentation von irreführenden Informationen aufgeklärt werden (mA), zeigt sich bei ihnen ein geringerer Falschinformationseffekt als in der vorher nicht aufgeklärten Bedingung (oA). → P STD2(mA) _(KB-VB) < P STD2(oA) _(KB-VB)
Obwohl die Befunde zur Wirkung von Aufklärung heterogen sind, und insbesondere den Zeitintervallen dieser Hypothese entsprechende Studien fehlen, konnte im theoretischen Überblick herausgearbeitet werden, dass die Aufklärung der Probanden das Potential besitzt, den Effekt einerseits sogar zu eliminieren (Blank, 1994; Christiaansen & Ochalek, 1983 17 ), andererseits auch nach 3 Wochen noch eine signifikante Verbesserung in der Performanz zu bewirken (Wienholt, 1995).
H 4 : Der Falschinformationseffekt kann zum Zeitpunkt t 2 im Vergleich zu der nicht aufgeklärten Bedingung im zweiten Standardtest signifikant durch die Verwendung des Gedächtniszustandstests (GZT) reduziert werden. → P GZT_(KB-VB) > P STD2(oA)_(KB-VB)
Unter Verwendung des Gedächtniszustands selbst, konnte bereits von Blank (1995) und Wienholt (1995) gezeigt werden, dass der Falschinformationseffekt nicht auftritt. Weitere Studien mit Quellengedächtnistests allgemein stützen die Vermutung, dass ein reduzierender Effekt bewirkt werden könnte (z.B. Lindsay & Johnson, 1989; Multhaup, De Leonardis & Johnson, 1999).
17 Da Warnungen allgemein der Aufklärung der Probanden nahe kommen, und insbesondere im Fall der Studie
von Christiaansen & Ochalek (1983) die Warnung explizit das Vorkommnis falscher Informationen erwähnt,
scheint mir eine Zitierung dieser Studie an dieser Stelle für angebracht.
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4. Methoden der vorliegenden Untersuchung
Im folgenden Abschnitt werden die verwendeten Methoden, Materialien und Operationalisierungen expliziert, sowie die untersuchten Personen und der Ablauf der Datenerhebung näher beschrieben.
4.1 Stichprobe
An dem ersten Untersuchungszeitpunkt nahmen 60 Probanden teil. Aufgrund von Ausfällen zur zweiten Sitzung, und einer Versuchsperson, die ausgeschlossen werden musste, da sie in den Kontrollfragen berichtet hatte, mit der in dem Experiment verwendeten Filmszene bereits vertraut zu sein und auch Erinnerungen daran zu besitzen, standen auswertbare Daten von 53 Personen zur Verfügung. Alle waren entweder in den Diplomstudiengang oder in das Magister-Nebenfach Psychologie an der Universität Leipzig immatrikuliert. Dabei handelte es sich zu neunzig Prozent um Studenten im Grundstudium (erstes bzw. drittes Semester). Das Durchschnittsalter betrug 20,5 Jahre (Range: 18 - 30). Die unausgeglichenen Geschlechterverhältnisse in den benannten Studiengängen spiegelten sich auch bei den Probanden wider (7 männlich, 46 weiblich). Anonymität wurde durch die Nutzung von Codes gewährleistet; als Gegenleistung für die Teilnahme erhielten die Probanden nach beiden Sitzungen jeweils zwei Versuchspersonenstunden.
4.2 Material
Als Originalereignis wurde eine zusammenhängende Szene aus dem Film „Garp und wie er die Welt sah” gewählt, da sie eine forensisch relevante Gegebenheit darstellt und somit zumindest ansatzweise Realitätsnähe simulieren sollte. In dieser ist zunächst ein Auto zu sehen, welches mit sehr hoher Geschwindigkeit durch einen Vorort fährt, und zwei Personen, von welchen eine - namens Garp - diesem Auto folgt und sehr wütend erscheint. Durch eine Abkürzung und einen Steinwurf gelingt es ihm, den Fahrzeugführer zum Anhalten zu bringen. Als dieser aussteigt, bemächtigt sich Garp einer Stange von dem Auto und beginnt auf das Auto einzuschlagen und den Fahrer des Wagens anzuschreien. Dieser weicht dabei um das Auto herum gehend vor Garp aus und als Roberta (die zweite Person) schließlich hinzustößt und es ihr gelingt, Garp von weiterem abzuhalten, steigt der Fahrer wieder in das Auto und fährt zunächst weg. Nach einigen Metern kehrt er jedoch um und steuert direkt auf Garp und Roberta zu. Als diese durch die Vorgärten flüchten, folgt ihnen das Auto auf gleichem Wege.
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Schließlich gelingt es ihnen, sich hinter einem Zaun zu verstecken, an welchem der Fahrer sie nicht bemerkend vorbeifährt.
Die irreführenden Informationen waren in zwei Zusammenfassungen der Szene eingebettet. Eine davon bestand aus einer mündlichen Zusammenfassung, die auditiv von einer CD präsentiert wurde, während die zweite in Form eines Textes verteilt wurde. Eingeführt wurden diese als Zusammenfassungen zweier Personen, die den Filmausschnitt jeweils drei Mal gesehen hatten. Dies sollte gegenüber den Probanden einen Vorteil suggerieren, welcher die Glaubwürdigkeit der Quellen bestärken sollte. Von beiden existierten zwei Versionen mit jeweils zwei falschen Details pro Fassung. Ca. die Hälfte der Probanden (n = 29) erhielt die erste Version, die andere Gruppe (n = 24) erhielt die zweite Version. Tabelle 5 gibt einen Überblick über die darin vorkommenden irreführenden Informationen.
Tab. 5: Überblick über die präsentierten irreführenden Details in den jeweiligen Versionen (in Klammern ist die Originalinformation aus der Filmszene beschrieben)
Die Tonbandaufnahme spiegelte eine in ihrem Ausdruck relativ spontan und umgangssprachliche Zusammenfassung eines männlichen Zeugen wider und umfasste ca. 440 Wörter. Die beiden Versionen waren bis auf die falschen Details absolut identisch. In der jeweils anderen Fassung war die Falschinformation professionell herausgeschnitten worden, so dass lediglich dieses Detail fehlte, ohne jedoch den Zusammenhang zu verändern 18 . Der Text hingegen beschrieb die Szene in einem ausformulierten Stil mit ca. 400 Wörtern. Auch hier unterschieden sich die beiden Versionen nur in Bezug auf die falschen Informationen. In der jeweils anderen Fassung waren diese entweder herausgeschnitten oder aber durch einen neutralen Oberbegriff (z.B. „Gegenstand”) ersetzt worden. Die Materialien können im Anhang eingesehen werden.
4.3 Design
Jeder Versuchsperson wurden zu der Hälfte der insgesamt acht kritischen Details nachfolgend irreführende Informationen präsentiert (Versuchsbedingung). Diese vier Falschinformationen waren zur Hälfte (2 Items) in das Tonband, und zur anderen Hälfte (2 weitere Items) in den Text eingebettet. Die restlichen vier kritischen Items, denen keine diskrepanten Informationen nachfolgten, dienten als Kontrollbedingung.
Unter Abschnitt 4.2 ist verdeutlicht worden, dass unterschiedliche Versionen von Text und Tonband existierten, so dass für eine Hälfte der Versuchspersonen die Items der Versuchsbedingung diejenigen waren, die in der anderen Gruppe die Kontrollbedingung darstellten. Die Funktion der verschiedenen Versionen bestand darin, auszuschließen, dass ein beobachteter Falschinformationseffekt nicht evtl. darauf beruht, dass die Items der Kontrollbedingung zufällig besser erinnert werden konnten als die Items der Versuchsbedingung (z.B. aufgrund von Salienz bzw. Zentralität). Eine vollständige Ausbalancierung jeder Falsch-information mit jeder Quelle war technisch jedoch nicht realisierbar gewesen. Auf weitere mögliche Kombinationen (z.B. Tonband 1 mit Text 2 zusammen) wurde angesichts der Anzahl kritischer Details verzichtet. Es gab keinen Anlass, zu vermuten, dass der Falschinformationseffekt an spezifische Kombinationen von Informationen gebunden sein könnte (vgl. auch Blank, 1995).
Der Informationsgrad zum zweiten Untersuchungszeitpunkt wurde zwischen den Probanden variiert: Jeweils die Hälfte der Probanden, die die erste bzw. zweite Version der Zusammenfassungen erhalten hatte, wurde vor Bearbeitung des zweiten Standardtests über den wahren Zweck des Experiments und die Gabe falscher Informationen aufgeklärt. Die jeweils andere Hälfte erhielt diese Aufklärung erst vor Bearbeitung des Gedächtniszustandstests. Die Zuteilung dazu erfolgte durch das Zufallsprinzip.
4.4 Gedächtnistests
Es wurden zwei verschiedene Erinnerungstests angewendet, die auch bereits im theoretischen Abschnitt näher erläutert worden sind.
Der Standardtest von Loftus, Miller, & Burns (1978) bestand aus 8 Fragen zu den kritischen Details sowie 12 weiteren Füllfragen. Mit Ausnahme der ersten beiden und der letzten Frage, welche zum Einstieg und zum Ausklang gezielt mit Füllfragen besetzt wurden, ergab sich die Reihenfolge der restlichen Fragen aus einer randomisierten Zuordnung, die nicht mit der chronologischen Ordnung der Szene korrelierte. Als Antwortmöglichkeiten waren jeweils zwei Alternativen vorgegeben, von welchen laut Instruktion genau eine angekreuzt werden sollte.
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Dabei bestand eine der Alternativen immer in der Originalinformation (d.h. der dem Filmausschnitt entstammenden Information). Die zweite Antwortalternative hingegen entsprach der Information, die in der Versuchsbedingung als irreführendes Detail präsentiert worden war, in der Kontrollbedingung jedoch nicht dargeboten worden war.Die Position der beiden Antwortmöglichkeiten wurde für jede Fragen zufällig bestimmt. Die Versuchspersonen waren instruiert, die Aufgaben entsprechend ihren Erinnerungen an das Video zu bearbeiten und bei fehlenden Erinnerungen zu raten. Der Test war für beide Untersuchungszeitpunkte identisch.
Der Gedächtniszustandstest (Blank, 1995) bestand im Wesentlichen aus denselben Fragen, wie der Standardtest. Im Gegensatz zu dem Standardtest ist diesem jedoch die Aufklärung der Versuchspersonen immanent, dass heißt, dass alle Probanden vor Bearbeitung des Tests über den eigentlichen Zweck des Experiments und die Präsentation von widersprüchlichen Details informiert werden (wenn sie nicht bereits vor dem Standardtest aufgeklärt wurden). Ein weiterer Unterschied besteht in dem Antwortformat: Dieses bestand je Frage aus mindestens 4 substantiellen Antworten, die durch ein freies Feld direkt dahinter für die Angabe der erinnerten Quelle ergänzt worden waren. Diese Alternativen wurden jeweils erneut zufällig ihren Positionen zugeordnet. An letzter Position war bei jeder Frage weiterhin die Option gegeben, ”weiß nicht” anzukreuzen. Zusätzlich war jede Frage mit einem Hinweis auf die Anzahl der dazu präsentierten Informationen versehen. Das bedeutet also konkret, dass sowohl bei den Füllfragen, als auch bei den Kontrollfragen vermerkt war, dass nur ein Detail dargeboten worden war, während die Fragen der Versuchsbedingung einen Hinweis darauf enthielten, dass hierzu zwei Informationen präsentiert worden waren. Angesichts der Tatsache, dass Blank (1995) auch ohne Gabe derartiger Hinweisreize eine deutliche Reduktion des Falschinformationseffekts zeigen konnte, wurde hier die Variante mit Hinweisreizen gewählt, um die Suchprozesse zu optimieren den jeweiligen Gedächtniszustand jeder Person zu jeder Aufgabe möglichst exakt bestimmen zu können. Aus der Realisierung verschiedener Versionen heraus ergab sich notwendigerweise, dass auch der GZT in zwei unterschiedlichen Versionen gestaltet werden musste. Je nach Version war jedes Items entweder in der Versuchsbedingung bzw. in der Kontrollbedingung präsentiert worden (vgl. Tab. 5). Da im GZT bei den Items der Versuchsbedingung der Hinweis gegeben wurde, dass zwei Details präsentiert worden waren, folgt logischerweise, erfolgte dies - je nach Version - im GZT also bei unterschiedlichen Fragen (aber immer denen der jeweiligen Versuchsbedingung). Die Versuchspersonen wurden instruiert, nicht zu raten, sondern im Falle fehlender Erinnerungen die Alternative "weiß nicht" zu markieren. Um eine grobe Schätzung für die Ratetendenzen der Probanden zu erhalten,
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wurde eine zusätzliche Frage in den Test eingebaut. Zu dieser waren in keiner der Quellen Informationen präsentiert worden. Um unnötige Skepsis zu vermeiden und eben genau die Ratetendenzen bei definitiv nicht vorhandenen Erinnerungen zu erfassen, wurde auch hier der Hinweis gegeben, dass ein Detail präsentiert worden war. Bis auf deren Integration (als siebte Frage) blieb die Reihenfolge der Fragen unverändert. Beide Gedächtnistests können im Anhang eingesehen werden.
4.5 Prozedur
Die Probanden nahmen in Gruppen von 2 - 14 Personen an dem Experiment teil. Diese verteilten sich jeweils auf ca. 5 Termine innerhalb weniger Tage. Der erste Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf die Woche vom 6. - 10.12.2004; der zweite auf die Zeit vom 12. -17.1.2005.
Aufgrund der methodischen Notwendigkeit, den Teilnehmern zunächst die eigentliche Fragestellung vorzuenthalten, war das Experiment als ein Gedächtnisexperiment beworben und angekündigt worden, in welchem es um den Einfluss von Sinnesmodalitäten und des Präsentationsstils gehe. Zu Beginn der ersten Sitzung wurde dies noch näher ausgeführt und erklärt, dass untersucht werden solle, inwiefern es einen Unterschied in der Behaltensleistung bewirkt, ob Informationen innerhalb derselben Modalität wiederholt dargeboten werden, oder aber eine Kombination aus verschiedenen Modalitäten genutzt wird. Dies war schriftlich in den Instruktionen festgehalten, die den Probanden zum sorgfältigen Lesen überreicht worden waren. Anschließend sahen alle Versuchspersonen dieselbe Filmszene (2:10 Minuten). Direkt danach bearbeiteten sie den ersten Teil einer Füllaufgabe, die in keiner Weise mit dem Experiment im Zusammenhang stand (ca. 10 Minuten). Als nächstes wurde ihnen die auditive Zusammenfassung (2:00 Minuten) dargeboten, auf welche der zweite Teil der Füllaufgabe folgte (ca. 5 Minuten). Daraufhin bekamen die Probanden die schriftliche Zusammenfassung ausgehändigt, die sie - wie extra mündlich instruiert und betont wurde - nur einmal lesen sollten (ca. 2 Minuten). Nachdem diese wieder eingesammelt worden waren, schlossen sie die Füllaufgabe mit dem dritten Teil ab (ca. 5 Minuten). Für einen Teil der Versuchspersonen (n=29) handelte es sich jeweils um die erste Version, den restlichen Probanden (n=24) wurde die zweite Version dargeboten. Sofort im Anschluss an die dritte Füllaufgabe erhielten sie den Standardtest. Die Instruktionen hierzu wurden ebenfalls schriftlich dargeboten; die Möglichkeit zur Nachfrage wurde jedoch deutlich hervorgehoben. Gemäß dem vermeint-lichen Zweck, einen Vergleich mit einer Versuchsgruppe anzustellen, die statt des Tonbandes und des Textes wiederholt den Film gesehen hätte, wurden die Probanden aufgefordert, die Fragen
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entsprechend ihrer Erinnerungen an das Video zu beantworten. Im Falle fehlender Erinnerungen sollten sie raten. Für die Bearbeitung des Tests stand dann so viel Zeit wie nötig zur Verfügung, die Probanden füllten ihn in ihrem individuellen Tempo aus. Im Anschluss an den Standardtest waren die Versuchspersonen gebeten, auf einem Extrablatt Kontrollfragen zu beantworten, die bereits vorher da gewesene Erinnerungen an die Originalinformationen (durch Lesen des Buches bzw. Sehen des Filmes) erfassten und andererseits - zur Unterstützung der cover story - Fragen nach der subjektiven Einschätzung des eigenen Gedächtnisses sowie allgemein benutzten und im Experiment eventuell angewendeten Behaltensstrategien beinhalteten.
Ehe sie gehen durften, wurde ein Appell an sie gerichtet, im Sinne der Brauchbarkeit der Untersuchung bis zum zweiten Untersuchungszeitpunkt jegliche Beschäftigung mit dem Material zu vermeiden - v.a. nicht den Film anzuschauen bzw. das Buch zu lesen, aber auch nicht untereinander darüber zu reden. Dies wurde damit begründet, dass jede dieser Tätigkeiten einer weiteren Wiederholung der Informationen gleichkäme, welches natürlich die Ergebnisse zum zweiten Testzeitpunkt verzerren würde, während die Studie ja gerade die tatsächlichen Erinnerungsleistungen an die erste Sitzung untersuchen wolle. Ziel dieses Appells war vor allem auch, die Gespräche der Studenten untereinander und den damit eventuell verbundenen Austausch über entdeckte Diskrepanzen zu minimieren. Weiterhin dienlich in dieser Beziehung gestaltete sich, dass die 5 Wochen Intervall die studienfreien Weihnachtsferien beinhalteten. Insgesamt dauerte die erste Sitzung ca. 45 Minuten.
Vor dem zweiten Testzeitpunkt wurden die Probanden zufällig zu der Bedingung mit bzw. ohne Aufklärung vor dem zweiten Standardtest zugeordnet 19 . Die sich daraus ergebenen Gruppen können Tabelle 6 entnommen werden.
Tab. 6: Überblick über die Anzahlen der Versuchspersonen je Ausprägungsgrad für den Faktor Informationsgrad und Version
Gemeinsam war allen, dass in der zweiten Sitzung zunächst noch einmal der Standardtest angewendet wurde, und im Anschluss daran der Gedächtniszustandstest. Der entscheidende
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Unterschied bestand in dem Zeitpunkt, zu welchem die Probanden über den eigentlichen Zweck des Experiments und der bewussten Präsentation irreführender Informationen aufgeklärt wurden. Für eine Gruppe von Personen (n = 27) geschah dies nach, für eine andere Gruppe (n = 26) bereits vor Bearbeitung des zweiten Standardtests. Die Aufklärung erfolgte schriftlich und wurde bei Bedarf auf Nachfrage nochmals mündlich erläutert. Der zweite Standardtest war dem ersten absolut identisch.
Nachdem alle Versuchspersonen den ersten Test beendet hatten, schloss sich der Gedächtniszustandstest (GZT) an. Für diejenigen Probanden, die vor dem Standardtest nicht aufgeklärt worden waren, wurde dies nun nachgeholt, da es eine Voraussetzung des GZT ist. Das Zeitintervall zwischen beiden Tests gestaltete sich je nach Abgabe des Standardtests interindividuell unterschiedlich, betrug jedoch für alle Versuchspersonen mindestens 5 Minuten. Auch in der Gruppe, die bereits aufgeklärt worden war, konnte dies z.B. durch die Ausgabe der unterschriebenen Versuchspersonenstundenkarten erreicht werden, um ein vergleichbares Zeitintervall unabhängig von der Aufklärung zu erhalten. Eine Füllaufgabe wurde nicht gegeben. Die Probanden wurden schriftlich über die Verfahrensweise des GZT informiert und instruiert, hier nicht zu raten, sondern im Falle mangelnder Erinnerungen an Detail oder auch Quelle die Option "weiß nicht" zu verwenden. Am Ende des GZT erschienen zusätzlich noch Kontrollfragen, in welchen die Probanden ihre Zweifel an der cover story sowie eigene Vermutungen über den wahren Zweck des Experiments und ihren Umgang mit entdeckten Widersprüchen angeben sollten. Die Sitzung dauerte - je nach Bearbeitungsdauer ca. 30 Minuten. Im Anhang an den Test wurde des weiteren erfasst, ob Zweifel über die präsentierte Fragestellung des Experiments bestanden hatten, welcher Zweck stattdessen vermutet worden war und wie die Person in dem Standardtest mit Widersprüchen umgegangen war. Zum Abschluss wurde an die Probanden appelliert, bis zu dem 18.1.2005 anderen Studenten den tatsächlichen Zweck der Studie noch nicht mitzuteilen. Ein weiterer Versuch, dieses Risiko zu minimieren, wurde mittels der Verteilung der Untersuchungstermine unternommen. Weiterhin wurde an den Tagen, an welchen die Testung zweier unterschiedlicher Gruppen stattfand, stets der erste für die Bedingung "ohne Aufklärung vor Standardtest 2" gewählt. Zur Veranschaulichung ist in der folgenden Abbildung der Ablauf der Untersuchung nochmals schematisch dargestellt.
19 Lediglich bei zwei Personen kam es aufgrund zeitlicher Schwierigkeiten zu einem Terminwechsel.
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5. Ergebnisse
Im folgenden Abschnitt werden die Resultate bezüglich der vorab formulierten Hypothesen sowie zusätzlich durchgeführter Analysen dargestellt.
5.1. Analysen
In die Auswertung einbezogen wurden lediglich die Daten der Versuchspersonen, die zu beiden Untersuchungszeitpunkten teilgenommen haben. Eine Probandin musste ausgeschlossen werden, da sie angegeben hatte, nach zweimaliger Lektüre des Buches und einmaligen Anschauen des Filmes bereits vor dem Experiment Erinnerungen an die präsentierte Filmszene zu besitzen. Zwei weitere Personen kannten entweder das Buch oder den Film, berichteten aber, dass sie keinerlei Erinnerungen an die Szene mehr besaßen. Somit wurde überprüft, ob ein Ausschluss ihrer Daten aus den Analysen statistisch bedeutsame Unterschiede nach sich zog. Da dies in keinem Teilergebnis der Fall war, bestand kein Grund zum Ausschluss. Die in den Gedächtniszustandstest integrierte Frage zur Abschätzung der Ratetendenzen der Probanden wurde von 96% der Teilnehmer (n = 51) mit der in dem Fall korrekten Option "weiß nicht" beantwortet. Bis auf zwei Personen hielten sich also alle an die Instruktionen, bei nicht vorhandenen Erinnerungen auch nicht zu raten. Daraufhin wurden auch hier alle Analysen bzgl. des GZT einmal über alle Versuchspersonen und einmal unter Ausschluss der beiden Probanden, gerechnet, die entgegen den Instruktionen geraten hatten. Da sich jedoch in auch in diesem Fall nicht ein bedeutsamer Unterschied ergab, beziehen sich die hier berichteten Ergebnisse auf n = 53 Personen.
Da ein Test auf Normalverteilung für die abhängige Variable ergab, dass diese entweder abgelehnt werden musste oder aber nur marginal davon entfernt war 20 , wurden vorrangig parameterfreie Tests (für gepaarte Stichproben: Wilcoxon Test; für unabhängige Stichproben: Mann & Whitney U-Test) gerechnet und damit auch hier berichtet. Zusätzlich werden jedoch jeweils auch t-Werte angegeben, da diese in der Literatur überwiegend verwendet werden und somit eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse erleichtern.
20 Die Ergebnisse des Kolmogorov-Smirnov-Tests sind im Anhang einsehbar.
59
5.2 Resultate zu Hypothese 1
Das Auftreten eines Falschinformationseffektes in der ersten Versuchsreihe war nicht nur Voraussetzung für die Untersuchung der eigentlichen Fragestellungen dieser Arbeit, sondern auch Inhalt der ersten aufgestellten Hypothese (P STD1_VB < P STD1_KB ). Statistisch verglichen wurden der mittlere Prozentsatz der korrekt beantworteten Items aus der irregeführten Versuchsbedingung (56%) mit dem aus der Kontrollbedingung (86%), in der keinerlei diskrepante Details nachfolgend präsentiert wurden. Tabelle 7 verdeutlicht hierzu die deskriptiven Kennwerte für beide Bedingungen.
Tab. 7: Mittlere Prozentsätze korrekt beantworteter Fragen aus Versuchs- und Kontrollbedingung im Standardtest zum Zeitpunkt t 1
Der Mittelwertunterschied zwischen der Versuchs- und der Kontrollbedingung erwies sich als hoch signifikant - sowohl im parameterfreien Wilcoxon Test für abhängige Stichproben (z = 5,1; p < 0,001 als auch im t-Test für abhängige Stichproben (t(52) = 6,9; p < 0,001). Dementsprechend wurde in dem Standardtest des ersten Untersuchungszeitpunktes von den Probanden dann signifikant seltener die Originalinformation korrekt angekreuzt, wenn diskrepante nachfolgende Informationen präsentiert worden waren (Versuchsbedingung) - im Vergleich zu der Bedingung, in der diese ausblieben (Kontrollbedingung). Somit konnte die erste Hypothese bestätigt werden. Von der Effektgröße her handelt es sich nach Cohen’s (1988) standardisierter Mittelwertsdifferenz um einen großen Effekt (d = 0,95). Unterschiede zwischen den beiden Materialversionen (Tonband 1 & Text 1 versus Tonband 2 & Text 2) traten nicht auf (z = 0,8; p = 0,4 bzw. t(51) = 0,8; p = 0,45). Unerwarteterweise brachten zusätzliche Analysen jedoch zum Vorschein, dass zwischen den Personen, die fünf Wochen später vor dem zweiten Standardtest aufgeklärt worden sind und denen, die diesen ohne vorherige Aufklärung absolviert haben sich im Ausmaß des Falschinformationseffekts zum ersten Untersuchungszeitpunkt unterschieden. Zwar findet sich in beiden Bedingungen ein Falschinformationseffekt (ohne Aufklärung vor Standardtest 2: z = 2,9; p < 0,01 bzw. t(25) = 3,5; p = 0,001; mit Aufklärung vor dem zweiten Standardtest: z = 4,1; p < 0,001 bzw. t(26) = 6,7; p < 0,001), jedoch erwies sich dieser im Mann-Whitney U-Test
60
bzw. einem t-Test für unabhängige Stichproben für die Gruppe mit Aufklärung vor dem zweiten Standardtest als signifikant größer (z = 2,9; p < 0,01 bzw. t(51) = 3,0; p < 0,01; zweiseitig). Hinsichtlich der Kontrollbedingung allein zeigten die Versuchspersonen, die vor dem zweiten Standardtest aufgeklärt wurden, eine tendenziell bessere Performanz (91%) als jene, die erst nach Standardtest 2 aufgeklärt wurden (81%; z = 2,0; p < 0,05 bzw. t(51) = 2; p = 0,05). Demgegenüber verhielt es sich in der Versuchsbedingung umgekehrt: Hier war die Performanz der vor Standardtest 2 aufgeklärten Probanden tendenziell schlechter (49%) als die der vor Standardtest 2 nicht aufgeklärten (64 %; z = 1,9; p = 0,06 bzw. t(51) = 1,9; p = 0,06). Dieser Gegensatz erklärt die o.g. signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Differenz aus Kontroll- und Versuchsbedingung, sprich des Falschinformationseffekts. Abbildung 2 veranschaulicht die Ergebnisse.
Abb. 2: Mittelwert bzgl. des Prozentsatzes korrekt beantworteter Fragen aus Versuchs- (VB) und Kontrollbedingung (KB) im Standardtest 1 separiert nach den Gruppen ohne (oA) vs. mit Aufklärung (mA) vor Standardtest 2
Somit ist auch eine differenzierte Betrachtung der Effektgrößen notwendig: Während in der Bedingung ohne Aufklärung ein mittlerer bis starker Falschinformationseffekt (d = 0,7) auftrat, konnte in der aufgeklärten Gruppe ein sehr großer Effekt nachgewiesen werden (d = 1,3). Dieser Unterschied zeigte sich, obwohl die Zuordnung erst nach der ersten Sitzung zufällig erfolgte, und zu dem Zeitpunkt eine Auswertung der Daten noch nicht vorgenommen worden war. Nachteile dieses Vorgehens werden in der Diskussion aufgegriffen.
61
Eine Ausreißeranalyse ergab keinerlei Werte, die außerhalb des Intervalls von drei Standardabweichungen um den Mittelwert streuten und somit allein für den Unterschied verantwortlich hätten sein können und infolgedessen begründet ausschließbar gewesen wären. Mittels einer kompletten Überprüfung der Datenkodierung konnte auch die Möglichkeit fehlerhaft kodierter Werte ausgeschlossen werden. Weitere Betrachtungen zu diesem Phänomen werden unter Bezugnahme auf Hypothese 3 dort referiert und in der Diskussion näher ausgeführt.
5.3 Resultate zu Hypothese 2
Hypothese 2 bezog sich auf die Nachweisbarkeit eines einmal aufgetretenen Falschinformationseffektes nach einem Zeitraum von ca. 5 Wochen (P STD2(oA)_VB < P STD2(oA) _KB ). Eingeschlossen in diese Analysen wurden nur diejenigen Probanden, die den zweiten Standardtest ohne vorherige Aufklärung (oA) absolviert hatten. Das kalkulatorische Prozedere gestaltete sich analog zu der Überprüfung der ersten Hypothese. In Tabelle 3 sind die deskriptiven Daten dargestellt.
Tab. 3: Mittlere Prozentsätze der korrekt beantworteten Items aus Versuchs- und Kontrollbedingung des zweiten Standardtests über die Probanden ohne vorherige Aufklärung
Hypothese 2 ließ sich ebenfalls statistisch bestätigen: Auch nach 5 Wochen zeigte sich bei Absolvierung desselben Gedächtnistests (Standardtest) ohne vorherige Aufklärung, dass in der Versuchsbedingung (VB) signifikant seltener das Originaldetail angekreuzt worden war, als in der Kontrollbedingung (KB; z = 2,3; p = 0,01 bzw. t(25) = 2,5; p = 0,01). Der Effektgröße nach entspricht dies einem Falschinformationseffekt von mittlerem Ausmaß (d = 0,5). Auch hier verursachten die Materialversionen keinerlei Unterschiede (z = 0,1; p = 0,9 bzw. t(24) = 0; p = 1).
5.4 Resultate zu Hypothese 3
Nachdem gezeigt werden konnte, dass auch fünf Wochen nach Präsentation der Stimuli ohne vorherige Aufklärung der Probanden ein Falschinformationseffekt noch auftritt, wurde darauf
62
aufbauend im Rahmen der zweiten Fragestellung überprüft, ob dieser nachträglich reduziert oder gar eliminiert werden kann. Eine der beiden zu diesem Zweck verwendeten Strategien betraf dabei die Aufklärung der Probanden direkt vor der Absolvierung desselben Gedächtnistests in der zweiten Sitzung (P STD2(mA)_(KB-VB) < P STD2(oA)_(KB-VB) ). Es konnte zunächst einmal auch in der aufgeklärten Bedingung (mA) im zweiten Standardtest ein signifikanter Mittelwertsunterschied zwischen Versuchs- und Kontrollbedingung beobachtet werden (z = 2,2; p < 0,01 bzw. t(26) = 2,4; p < 0,01). Dieser erwies sich als Falschinformationseffekt mittleren Ausmaßes (d = 0,5). Die deskriptiven Werte dazu sind in Tabelle 4 ersichtlich:
Tab. 4: Mittlere Prozentsätze der korrekt beantworteten Items aus Versuchs- und Kontrollbedingung über die aufgeklärten Probanden in Standardtest 2
Somit ist zumindest keine Eliminierung des Falschinformationseffektes durch bloße Aufklärung vor Bearbeitung desselben Gedächtnistests erfolgt. Bezüglich der Frage, ob entsprechend der Hypothese immerhin eine Reduktion des Falschinformationseffektes im Vergleich zur Bedingung ohne Aufklärung erreicht werden konnte, ergab sich teststatistisch, dass dem absolut nicht so sei (z = 0,1; p = 0,5 bzw. t(51) = 0,06; p = 0,5). Allerdings ist auch fraglich, ob ein derartiger Vergleich angesichts der bereits im ersten Standardtest aufgetretenen gravierenden Unterschiede zwischen der aufgeklärten und der nicht aufgeklärten Gruppe nicht jedes weiteren Sinnes entbehrt. Stattdessen erscheint es sinnvoller, zu überprüfen, ob ein Einfluss der Aufklärung nachgewiesen werden kann, wenn das unterschiedliche Ausgangsniveau in einer Gegenüberstellung der Entwicklungsverläufe beider Gruppen (aufgeklärte vs. nicht aufgeklärte) über die Zeit hinweg Berücksichtigung findet. In diesem Falle dient also vielmehr die Performanz derselben (aufgeklärten) Gruppe zu t 1 als Referenzstandard für die Untersuchung des Reduktionsversuchs - allerdings in Relation zu der zeitlichen Veränderung in der nichtaufgeklärten Bedingung gesetzt.
63
5.4.1 Zeitliche Gegenüberstellung
Die bereits berichteten Befunde hatten gezeigt, dass die nichtaufgeklärten Versuchspersonen jeweils in beiden Standardtests einen Falschinformationseffekt zeigten. Dies schließt jedoch nicht die Möglichkeit aus, dass zwischen den beiden Untersuchungszeitpunkten wesentliche Unterschiede (z.B. in den einzelnen Bedingungen) bestehen. Teststatistische Analysen 21 ergaben jedoch, dass keine signifikanten Unterschiede zwischen den Standardtests der unaufgeklärten Probanden beider Sitzungen bestanden - weder hinsichtlich des Falschinformationseffektes (z = 0,7; p = 0,5 bzw. t(25) = 0,8; p = 0,5) noch bezüglich der Performanz in der Versuchsbedingung für sich allein genommen (t1: 64%; t2; 61%; z = 0,7; p = 0,5 bzw. t(25) = 0,5; p = 0,6). Lediglich marginal statistisch bedeutsame Differenzen ließen sich bezüglich der Kontrollbedingung (z = 1,9; p = 0,06 bzw. t(25) = 1,99; p = 0,06) mit einer tendenziell schlechteren Performanz in der zweiten Sitzung (73%) als in der ersten Sitzung (81%) verzeichnen. Diese Verschlechterung von 8% kann als Schätzwert für das Ausmaß des Vergessens vom ersten zum zweiten Untersuchungszeitpunkt betrachtet werden. Die graphische Gegenüberstellung kann Abb. 3 entnommen werden:
Abb.3: Gegenüberstellung der Performanz in Versuchs- und Kontrollbedingung der Versuchspersonen ohne Aufklärung vor Standardtest 2 zwischen den beiden Sitzungen (t 1 und t 2 )
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass der zu t 1 provozierte Falschinformationseffekt nicht nur nach fünf Wochen auch noch nachweisbar war, sondern - bei ausbleibender
21 zweiseitig
64
Aufklärung der Probanden - auch keinerlei signifikante Veränderung zum zweiten Untersuchungszeitpunkt hin beobachtet werden konnte.
Im Gegensatz dazu zeigen sich in der aufgeklärten Gruppe sehr wohl signifikante Veränderungen von der ersten zur zweiten Sitzung: Der in Abb. 4 veranschaulichte Unterschied zwischen den beiden Zeitpunkten der Erinnerungsabfrage konnte auch statistisch nachgewiesen werden (zweiseitig): Allein in der Kontrollbedingung zeigte sich kein signifikanter Effekt (t 1 : 91%; t 2 : 83%; z = 1,6; p = 0,11; bzw. t(26) = 1,69; p = 0,10), während sowohl in der Versuchsbedingung (z = 3,1; p < 0,01 bzw. t(26) = 3,8; p < 0,01), als auch hinsichtlich des Falschinformationseffekts (z = 3,08; p < 0,01 bzw. t(26) = 3,7; p < 0,01) ein signifikanter Unterschied insofern verzeichnet werden konnte, als dass die Performanz in der Versuchsbedingung zu t 2 - bei Absolvierung des Standardtests mit vorheriger Aufklärungsignifikant besser (70%) war als noch im ersten Standardtest (49%) und der Falschinformationseffekt somit signifikant geringer (13%) als zu t 1 (41%) war.
Abb. 4: Gegenüberstellung der Performanz der vor Standardtest 2 aufgeklärten Versuchspersonen in Versuchs- (VB) und Kontrollbedingung (KB) der beiden Standardtests zu t 1 und t 2
Besonders relevant für diese Gegenüberstellung ist, dass die Reduktion des Falschinformationseffekts im zweiten Standardtest nicht nur auf eine Verschlechterung der Performanz in der Kontrollbedingung zurückgeht. Zwar konnte diese tendenziell beobachtet werden, doch entspricht sie in ihrem Ausmaß (8%) der Verschlechterung der nicht aufgeklärten Probanden in der Kontrollbedingung von der ersten zur zweiten Sitzung.
65
Wichtig für Aussagen über den Einfluss der Aufklärung der Versuchspersonen auf ihre Erinnerungsleistung hingegen ist, dass eine hoch signifikante Verbesserung der Performanz in der Versuchsbedingung um 21% beobachtet werden konnte (d = 0,7), wenn die Probanden vorher aufgeklärt worden sind. Dem gegenüber gab es in der nicht aufgeklärten Gruppe keinerlei signifikante Verbesserung in der Versuchsbedingung (t 2 -t 1 = -3 %). Diese zwischen den Gruppen (aufgeklärte vs. nicht aufgeklärte) unterschiedlichen zeitlichen Veränderungen der Performanz in der Versuchsbedingung erwiesen sich als signifikant (z = 2,8; p < 0,01 bzw. t(50) = 3,0; p < 0,01).
In Abbildung 5 ist der sehr unterschiedliche zeitliche Verlauf des Falschinformationseffektes zwischen der aufgeklärten und der nichtaufgeklärten Bedingung dargestellt.
Abb. 5: Zeitliche Gegenüberstellung des Falschinformationseffektes (KB-VB) separiert nach dem Faktor Aufklärung und dem Untersuchungszeitpunkt
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Reduktion des Falschinformationseffektes im Vergleich mit der Gruppe der nichtaufgeklärten Probanden im zweiten Standardtest nicht bestätigt werden konnte. Dies war Inhalt der ursprünglich formulierten Hypothese 3 gewesen. Allerdings vernachlässigt diese Analyse das unterschiedliche Ausgangsniveau. Eine Berücksichtigung desselben mittels zeitlicher Gegenüberstellungen hingegen zeigte eine signifikante Reduktion des Falschinformationseffektes vom ersten zum zweiten Standardtest in der aufgeklärten Gruppe, nicht aber in der Gruppe, die den zweiten Standardtest ohne vorherige Aufklärung absolvierte. Diese Reduktion war maßgeblich durch die Verbesserung der Erinnerungsleistung aufgeklärter Probanden bzgl. der Versuchsitems bedingt.
66
5.4.2 Matching
Ein weiterer Versuch, die Problematik der zu t 1 aufgetretenen Unterschiede im Ausmaß des Falschinformationseffektes zu überwinden, wurde mittels matching unternommen. Hierbei wurden Datensätze so eliminiert, dass für t 1 in beiden Bedingungen (mit bzw. ohne spätere Aufklärung) jeder Ausprägungsgrad des Falschinformationseffektes gleich häufig existierte 22 . Neben diesem relativen Maß wurden allerdings auch die absoluten Werte der Kontroll- und der Versuchsbedingung als Kriterium für die Eliminierung berücksichtigt, weshalb somit auch z.T. gezielt Datensätze entfernt wurden. Stimmten sowohl Falschinformationseffekt, als auch die absoluten Performanzen der Versuchs- und Kontrollbedingung überein, wurden die zu entfernenden Datensätze zufällig gewählt. Die weitere Analyse des zweiten Untersuchungszeitpunktes nach nun gleichen Ausgangsbedingungen, stützen sich damit auf die in jeder Bedingung übrig gebliebenen n = 17 Datensätze.
Im ersten Standardtest zeigte sich insgesamt immer noch ein hoch signifikanter Falschinformationseffekt (z = 4,07; p < 0,001 bzw. t(33) = 5,58; p < 0,001), da die Anzahl korrekt wiedergegebener Originaldetails in der Versuchsbedingung (VB; 61%) signifikant geringer war, als in der Kontrollbedingung (KB; 86%). Da der Sinn der Prozedur des matchings darin bestand, gleiches Ausgangsniveau zwischen der aufgeklärten und nichtaufgeklärten Bedingung zu schaffen, gelten die Mittelwerte von t 1 in Tab. 5 für beide Bedingungen gleichermaßen.
Tab. 5: Performanz in Versuchs- (VB) und Kontrollbedingung (KB) nach matching zu t 1 für die verbleibenden Probanden der nicht aufgeklärten (oA) und der aufgeklärten (mA) Gruppe
(verschiedene Indizes innerhalb der Reihen und Spalten markieren signifikante Unterschiede; p< 0,05)
In dem zweiten Standardtest hingegen zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen der aufgeklärten und der nicht aufgeklärten Gruppe - auch unter Berücksichtigung allein jener Datensätze, die ein gleiches Ausgangsniveau zu t 1 garantiert hatten.
22 Im Anhang können die ursprünglichen Häufigkeitsverteilungen und die infolge des matching verbliebene
Verteilung eingesehen werden.
67
Es konnte in der nicht aufgeklärten Gruppe in Standardtest 2 noch immer ein Falschinformationseffekt nachgewiesen werden, da in der Versuchsbedingung (59%) signifikant weniger korrekte Details wiedergegeben worden waren als in der Kontrollbedingung (77%; z = 2,2; p = 0,02 bzw. t(16) = -2,4; p = 0,02). Es zeigten sich in dieser Gruppe keinerlei signifikante Veränderungen vom ersten zum zweiten Standardtest: Weder in der Versuchsbedingung für sich genommen (z = 0,4; p = 0,7 bzw. t(16) = 0,2; p = 0,8) noch in der Kontrollbedingung allein (z = 1,6; p = 0,10 bzw. t(16) = 1,7; p = 0,11), noch im Differenzmaß des Falschinformationseffekts (t 1 : 15 %; t 2 : 17,7 %; z = 0,8; p = 0,4 bzw. t(16) = 0,8; p = 0,4) waren die Unterschiede signifikant.
Die Performanz in der Versuchsbedingung der aufgeklärten Gruppe (77%) hingegen erwies sich als signifikant besser - sowohl im Vergleich zum ersten Standardtest (61%; z = 1,98; p < 0,05 bzw. t(16) = 2,16; p < 0,05) als auch im Vergleich zur Performanz der nicht aufgeklärten Versuchsbedingung im zweiten Standardtest (59%; z = 2,17; p = 0,03 bzw. t(32) = 2,44; p = 0,02). In der Kontrollbedingung zeigten sich keinerlei signifikante Unterschiede zum ersten Standardtest (z = 0,25; p = 0,8 bzw. t(16) = 0,25; p = 0,8) oder zur Performanz der Kontrollbedingung in der nicht aufgeklärten Gruppe (z = 1,28; p = 0,2 bzw. t(32) = 1,3; p = 0,19). Ein Falschinformationseffekt trat im zweiten Standardtests nach matching auch in der aufgeklärten Gruppe noch auf (z = 1,43; p = 0,08 23 bzw. t(16) = -1,461; p = 0,08). Bezüglich dessen Ausmaß konnten weder im Vergleich mit der nicht aufgeklärten Gruppe des zweiten Standardtests (18%; z = 0,82; p = 0,4 bzw. t(32) = 0,93; p = 0,4) noch im Vergleich zum ersten Standardtest (25%; z = 1,53; p = 0,13 bzw. t(16) = 1,69; p = 0,11) signifikante Unterschiede nachgewiesen werden.
5.5 Resultate zu Hypothese 4
Der zweite Versuch, den zuvor erzeugten Falschinformationseffekt zu reduzieren war durch die Applikation des sensibleren Gedächtniszustandstest (GZT) von Blank (1995) unternommen worden (P GZT_(KB-VB) < P STD2(oA)_(KB-VB) ).
Gemäß den Ausführungen in der Variablenübersicht (Abschnitt 3.3) gelten im GZT Items dann als korrekt beantwortet, wenn der Inhalt des Details erinnert wurde (Item+) - unabhängig sowohl vom Quellengedächtnis (Quelle+ bzw. Quelle-) als auch von der Erinnerung an die Falschinformation. Die entsprechenden Gedächtniszustände wurden aufsummiert. In der Hypothese war als Vergleichsmaßstab die Performanz der nicht aufgeklärten Probanden im Standardtest 2 gewählt worden. Somit wurde - wie in Abb. 6 veranschaulicht - die
23 einseitig, da der gerichteten Hypothese 3 entsprechend
68
Erinnerungsleistung der nicht aufgeklärten Probanden in den beiden Gedächtnistests im zweiten Untersuchungszeitpunkt (Standardtest 2; GZT) gegenübergestellt.
Abb. 6: Mittlere Performanz der Probanden ohne Aufklärung vor Standardtest 2 in diesem und im Gedächtniszustandstest
Die bereits mit bloßem Auge erkennbaren Unterschiede erwiesen sich auch als statistisch signifikant: Der Falschinformationseffekt, der im Standardtest 2 ohne vorherige Aufklärung noch nachgewiesen worden war (vgl. Hypothese 2), konnte im Gedächtniszustandstest nicht nur reduziert oder eliminiert werden, sondern verkehrte sich sogar ins Gegenteil: In der Versuchsbedingung wurden signifikant mehr Originaldetails erinnert (75%) als in der Kontrollbedingung (63%; z = 2,35; p = 0,02 bzw. t(25) = 2,58; p = 0,02). Somit erwies sich das Maß des Falschinformationseffekts (KB-VB) zwischen den beiden Tests auch direkt als signifikant unterschiedlich (STD2: 12,5%; GZT: -12,5%; z = 3,7; p < 0,001 bzw. t(25) = 5,2; p < 0,001 24 ). Im Vergleich zum Standardtest 2 (ohne Aufklärung davor) kam es nicht nur zu einer signifikanten Verbesserung der Performanz in der Versuchsbedingung um 12% (z = 2,9; p < 0,01 bzw. t(25) = 3,6; p < 0,01), sondern zudem zu einer Verschlechterung der Performanz in der Kontrollbedingung um 10% (z = 2,95; p = 0,01 bzw. t(25) = 2,85; p = 0,01; zweiseitig). Dieser Aspekt war auf Grundlage des Modells von Blank (1995) vorhergesagt worden und wird unter 5.6.2 noch vertieft.
Auch über die Gesamtheit der Versuchspersonen (mit und ohne Aufklärung vor Standardtest 2) hinweg ergab sich dieser "umgekehrte Falschinformationseffekt": Die Performanz war bzgl.
69
der Items der Versuchsbedingung signifikant besser (77%) als in der Kontrollbedingung (67%; z = 2,33; p = 0,02 bzw. t(52) = 2,43; p = 0,02). In Abb. 7 wird dies, sowie die Erinnerungsleistung für die einzelnen Gruppen (mit vs. ohne Aufklärung vor Standardtest 2) separat graphisch dargestellt. Gegenüber den bereits berichteten Ergebnissen zeigte sich einzig in der Gruppe mit Aufklärung vor Standardtest 2 der Unterschied zwischen Versuchs- (80%) und Kontrollbedingung (73 %) als nicht signifikant (z = 1,07; p = 0,28 bzw. t(26) = 1,07; p = 0,3; zweiseitig).
Abb.7: Mittlere Prozentsätze erinnerter Originaldetails für die Versuchs- (VB) und Kontrollbedingung (KB) im Gedächtniszustandstest (GZT) über alle Versuchspersonen (Vpn) bzw. separiert nach den Gruppen ohne (oA) bzw. mit Aufklärung (mA) vor dem zweiten Standardtest
Zwischen den beiden Gruppen mit versus ohne Aufklärung vor Standardtest 2 existierte kein signifikanter Unterschied - weder bzgl. der Versuchsbedingung (z = 0,8; p = 0,4 bzw. t(51) = 0,7; p = 0,5, noch bzgl. der Kontrollbedingung (z = 1,6; p = 0,11 bzw. t(51) = 1,4; p = 0,17) oder der Differenz beider, also des umgekehrten Falschinformationseffektes (oA: -12,5 %; mA: -7 %; z = 0,86; p = 0,39 bzw. t(51) = 0,77; p = 0,44).
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Hypothese 4 bestätigt werden konnte: Im Vergleich zu der Performanz der nicht aufgeklärten Versuchspersonen 5 Wochen nach Präsentation des Stimulusmaterials im Standardtest konnte nicht nur eine signifikante Verbesserung der Erinnerungsleistung in der Versuchsbedingung, sondern auch eine
24 einseitig, da der gerichteten Hypothese 4 entsprechend
70
Eliminierung und sogar einer Umkehrung des Falschinformationseffekts (mit signifikant besserer Performanz in der Versuchs- als in der Kontrollbedingung) nachgewiesen werden.
5.6 Zusätzliche Analysen
Da zur Beantwortung der aufgestellten Hypothesen bei weitem nicht die gesamte Vielfalt der erhobenen Informationen genutzt wurde, werden die Ergebnisse weiterer Analysen im Folgenden berichtet. Hierzu gehört eine erschöpfende Gegenüberstellung der Erinnerungsleistung in den drei Gedächtnistests je Gruppe, eine Analyse der Gedächtniszustände inklusive Simulation der Erinnerungsleistung im zweiten Standardtest auf Grundlage der empirischen Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände, sowie die nähere Betrachtung der Quellenattributionen und qualitative Analysen zur Wirkung der Täuschung und der damit verbundenen Entdeckung und Interpretation von Widersprüchen.
5.6.1 Performanzvergleich der drei Gedächtnistests
Zunächst einmal soll für beide Gruppen von Versuchspersonen (vor Standardtest 2 aufgeklärte und nicht aufgeklärte) eine direkte Gegenüberstellung der Erinnerungsleistungen in den drei Gedächtnistests erfolgen. Abbildung 8 veranschaulicht dies für die Probanden, die bereits den zweiten Standardtest mit Wissen um den Zweck der Untersuchung und die Gabe von Falschinformationen bearbeitet hatten (mit Aufklärung).
Ein Vergleich zwischen Standardtest 1 und 2 hatte ja bereits gezeigt, dass im Standardtest 2 (nach der Aufklärung) eine signifikante Verbesserung der Performanz in der Versuchsbedingung (70%) im Vergleich zum Standardtest 1 (49%) erreicht werden konnte (vgl. Resultate zu Hypothese 3). Dennoch zeigt sich nochmals eine signifikante Verbesserung in der Versuchsbedingung vom zweiten Standardtest (70%) zum Gedächtniszustandstest (80%; z = 2,38; p = 0,02 25 bzw. t(26) = 2,6; p = 0,02). Hingegen war die Performanz bzgl. der Kontrollitems im Gedächtniszustandstest (73%) deutlich schlechter als im Standardtest 2 (83%; z = 2,65; p < 0,01 bzw. t(26) = 3,1; p < 0,01), welches somit auch einen signifikanten Unterschied im Falschinformationseffekt nach sich zog (STD2: 13%; GZT: -7%; z = 3,07; p < 0,01 bzw. t(26) = 4,15; p < 0,001).
25 Alle Analysen zweiseitig, da keine gerichtete Hypothese diesbezüglich formuliert worden war.
71
Abb. 8: Gegenüberstellung der mittleren Prozentsätze korrekt beantworteter Details in den drei Gedächtnistests für die Gruppe der vor Standardtest 2 aufgeklärten Probanden
Dieses Muster war bereits auch in der Gruppe von Versuchspersonen beobachtet wurden, die erst zum Gedächtniszustandstest aufgeklärt worden waren. Der Vergleichbarkeit halber sind deren Erinnerungsleistungen in den drei Gedächtnistests in Abb. 9 nochmals innerhalb eines Diagramms gegenübergestellt.
Abb. 9: Gegenüberstellung der mittleren Prozentsätze korrekt beantworteter Details in den drei Gedächtnistests für die Gruppe der vor Standardtest 2 nicht aufgeklärten Probanden Die Abbildung veranschaulicht erneut die Ergebnisse zwischen den beiden Zeitpunkten bei Anwendung desselben Tests (vgl. Hypothese 2) sowie die Veränderungen in der Performanz
72
bei Applikation des Gedächtniszustandstests (vgl. Hypothese 4). Vertieft werden diese Ergebnisse auf Ebene der Gedächtniszustände noch unter Abschnitt 5.6.2.3.3 behandelt.
5.6.2 Analyse der Gedächtniszustände
Der Gedächtniszustandstest war vor allem dazu konzipiert worden, einen Einblick in die Gedächtniszustände je Erinnerungsaufgabe zu erhalten, weshalb an dieser Stelle eine detaillierte Analyse dieser erfolgen soll. Da sich in Bezug auf den Faktor Aufklärung hatte kein signifikanter Unterschied in der Performanz im Gedächtniszustandstest ergeben hatte, wird dieser zunächst vernachlässigt und erst später erneut aufgegriffen.
5.6.2.1 Gegenüberstellung Original- vs. Falschinformation
Tabelle 6 können die absoluten und relativen Häufigkeiten für die Items der Versuchsbedingung (VB) entnommen werden. Die Gesamtzahl der Häufigkeiten (212) ergibt sich aus den 53 Probanden (über die Gruppen mit vs. ohne Aufklärung hinweg zusammengefaßt), denen jeweils vier Items in jeder Bedingung (VB und KB) dargeboten worden waren.
Tab. 6: Absolute und relative Häufigkeiten der einfachen und kombinierten Gedächtniszustände für die Items der VB. Die Indizes in der Ecke jedes Feldes entsprechen dem Gedächtniszustand
Die Felder A-C entsprechen den einfachen Gedächtniszuständen, die für die Originalinformation allein betrachtet auftreten können und sich aus der Summe der
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kombinierten Gedächtniszustände je Spalte ergeben. Diese erlauben einen Vergleich zu den Items der Kontrollbedingung. Schwarz ausgefüllt sind jene Gedächtniszustände, die zum Zwecke des Vergleichs mit den Antworten im Standardtest als "korrekt beantwortet" kodiert wurden. Grau markiert ist die Summe der Fälle, in denen das Detail gar nicht mehr wiedergegeben werden konnte, und somit eine Kodierung als “nicht korrekt wiedergegeben” erfolgte. Analog wurden die Gedächtniszustände für die Falschinformation zeilenweise in den Feldern X-Z aufsummiert.
Besonders vor dem Hintergrund, dass der GZT die Erinnerungen der Probanden an die fünf Wochen zuvor präsentierten Informationen erfaßte, erscheint zunächst einmal erwähnenswert, dass allein in 7% der Fälle gar keine Erinnerungen mehr wiedergegeben werden konntenweder von der Originalinformation, noch von der Falschinformation (Gedächtniszustand 9). Dabei unterscheidet sich die Häufigkeit des Falles, dass das Originaldetail gar nicht mehr erinnert werden konnte (48%; Feld C) nicht signifikant von der Häufigkeit des Falles, dass die Falschinformation nicht widergegeben werden konnte (58%; Feld Z) nicht signifikant (z = 0,88; p = 0,4 bzw. t(52) = 1,1; p = 0,28). Logischerweise besteht demnach auch kein Unterschied zwischen Original- und Falschinformation, wenn der Prozentsatz der Details, die - unabhängig von der Erinnerung ihrer Quelle - wiedergegeben werden konnten, betrachtet wird (Summe von A und B im Vergleich zur Summe von X und Y). Allerdings zeigte sich, dass in dem Fall der Erinnerung an die Originalinformation, signifikant häufiger deren Quelle ebenfalls erinnert werden konnte (Feld A; 57%), als dies für die Falschinformation der Fall war (Feld X; 18%) (z = 5,95; p < 0,001 bzw. t(52) = 12,1; p < 0,001).
Diese Unterschiede lassen sich im Wesentlichen auf der Ebene der kombinierten Gedächtniszustände darauf zurückführen, dass in dem Fall, wenn die Originalinformation komplett samt Quelle erinnert wurde (A), die Falschinformation wesentlich häufiger nur ohne dazugehörige Quelle oder aber gar nicht erinnert wurde (Summe der Zustände 4 und 7: 39%), als es umgekehrt der Fall war: Eine komplette Erinnerung der Falschinformation (X) ging fast niemals mit einer nur teilweise oder gar nicht erinnerten Originalinformation einher (Summe der Zustände 2 und 3: 1%).
5.6.2.2 Vergleiche zur Kontrollbedingung
Tab. 7 enthält die absoluten und relativen Häufigkeiten der Gedächtniszustände für die Items der Kontroll- und der Versuchsbedingung.
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Tab. 7: Absolute und relative Häufigkeiten der Gedächtniszustände für Items der Kontrollbedingung (KI); Originalinformationen der Versuchsbedingung (OI) und Falschinformationen (FI) über alle Versuchspersonen (zeilenweise verschiedene Buchstaben bedeuten signifikante Unterschiede)
Im Vergleich zwischen den Items der Kontrollbedingung und den Originalinformationen der Versuchsbedingung erwies sich der Unterschied bzgl. des Zustands A als nicht signifikant (z = 1,3; p = 0,2 26 bzw. t(52) = 1,2; p = 0,2); wohl aber erwiesen sich die Unterschiede in den anderen Gedächtniszuständen als signifikant: Die Erinnerung an das Detail allein ohne dazugehörige Quelle (B) trat bei den Kontrollitems signifikant seltener auf als bzgl. der Originalinformationen (z = 3,9; p < 0,001 bzw. t(52) = 4,5; p < 0,001). Der Fall, dass nicht einmal mehr das Detail erinnert wird (C) hingegen, traf auf die Kontrollitems im Vergleich zu den Originalinformationen in der Versuchsbedingung signifikant häufiger auf (z = 2,3; p = 0,02 bzw. t(52) = 2,4; p = 0,02). Demnach lässt sich sagen, dass das Originaldetail an sich (unabhängig von der dazugehörigen Quelle) häufiger in der Versuchsbedingung erinnert wurde als in der Kontrollbedingung. Allerdings lag in den Fällen, dass das Originaldetail erinnert wurde, in der Kontrollbedingung häufiger auch die Quelle dazu im Gedächtnis vor. Für den Vergleich zwischen den Items der Kontrollbedingung und den Falschinformationen in der Versuchsbedingung ließ sich ein anderes Muster beobachten: Während kein signifikanter Unterschied für den Fall, dass gar nichts mehr erinnert wird (C), bestand (z = 1,4; p = 0,17 bzw. t(52) = 1,2; p = 0,26), ließen sich statistisch bedeutsame Unterschiede für den Zustand der kompletten Erinnerung an Detail samt Quelle (A; z = 5,97; p < 0,001; bzw. t(52) = 10,3; p < 0,001) sowie für den Zustand der Erinnerung an das Detail allein ohne Quelle (B; z = 6,1; p < 0,001 bzw. t(52) = 13,1; p < 0,001) verzeichnen. Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass der Fall völlig fehlender Erinnerung sowohl für die Kontrollitems als auch die Falschinformationen
26 alle Analysen zweiseitig
75
gleich häufig auftrat; in der Kontrollbedingung jedoch im Falle der Erinnerung an das Detail signifikant häufiger auch die Quelle erinnert wurde, als das für die Falschinformationen der Fall war.
5.6.2.3 Quellenattributionen
Die bisherigen Analysen hinsichtlich des Quellengedächtnisses beschränkten sich lediglich auf die Unterscheidung, ob die Quelle eines Details korrekt attribuiert wurde, oder nicht. Im folgenden soll der letztere Fall (dass eine falsche Quellenzuschreibung erfolgte) noch differenzierter betrachtet werden.
In Abbildung 10 sind jeweils für die erinnerten Items der Kontrollbedingung (KI), sowie den Originalinformationen (OI) und Falschinformationen (FI) der Versuchsbedingung die relativen Häufigkeiten der Fälle korrekter Quellenattribution, Quellenverwechslungen
(Fehlattributionen) sowie des Falls, dass die Option ”weiß nicht” auf die Frage nach dem Ursprung des erinnerten Details gewählt wurde, dargestellt.
Abb.10: Relative Häufigkeiten attributierter Quellen für die verschiedenen Item-Typen (Kontrollitems - KI; Originalitems aus der Versuchsbedingung (OI); Falschinformationen (FI)
Vergleiche zwischen den verschiedenen Informationstypen ergaben in fast allen Fällen statistisch bedeutsame Unterschiede. Lediglich die Differenz in der Häufigkeit korrekt zugeschriebener Quellen für die Kontrollitems und die Originalinformationen der Versuchsbedingung wurde statistisch nicht signifikant (z = 1,02; p = 0,3 27 ). Bezüglich der
27 alle Analysen zweiseitig
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erinnerten Falschinformationen wurden signifikant weniger Quellen korrekt attribuiert (25%) als dies bei den Kontrollitems (90 %) oder den Originalinformationen (73%) der Fall war (z = 8,2; p < 0,001 bzw. z = 8,8; p < 0,001).
Stattdessen wurden wurde bei den Falschinformationen wesentlich häufiger die Antwortalternative „weiß nicht” gewählt (24%), als für die anderen beiden Detailtypen (KI: 4%; z = 4,8; p < 0,001 bzw. OI: 15%; z = 2,1; p = 0,04). Letztere (KI und OI) unterschieden sich auch signifikant voneinander mit häufigerer Wahl der “weiß nicht”-Option in Bezug auf die Originalinformationen der Versuchsbedingung (z = 3,7; p < 0,001). Direkte Quellenverwechslungen wurden bereits im theoretischen Abschnitt als besonders relevanter Aspekt für den Falschinformationseffekt hervorgehoben (Lindsay & Johnson, 1989). Aus dem Gedächtniszustandstest ergab sich, dass diese für Falschinformationen wesentlich häufiger auftraten (47%) als für die Items der Kontrollbedingung (4%; z = 7,7; p < 0,001) bzw. bzgl. der Originalinformationen der Versuchsbedingung (10%; z = 7,4; p < 0,001). Der Unterschied zwischen den Items der Kontrollbedingung und den Originaldetails erwies sich ebenfalls als signifikant (z = -2,1; p = 0,03).
Von besonderer Bedeutung sind die Fälle, in denen Falschinformationen, die im Text oder Tonband präsentiert worden waren, irrtümlicherweise als im Film gesehen erinnert werden. Von der Gesamtzahl erinnerter und fehlattribuierter Falschinformationen (73), traf dies auf 49 (67%) zu. Über die Gesamtheit der präsentierten (nicht notwendigerweise erinnerten) Falschinformationen und Versuchspersonen gerechnet (212), betraf dies einen Anteil von 23%, der fälschlicherweise dem Film zugeschrieben wurden. Demgegenüber traten Quellenverwechslungen zwischen Text und Tonband signifikant seltener auf (24; 33% der erinnerten Falschinformationen; 11% der Gesamtheit präsentierter Falschinformationen und Versuchspersonen; z = 2,9; p < 0,01). Dies ist umso beachtlicher, als dass nach dem Quellenüberwachungsansatz (Lindsay, 1990; Johnson et al., 1993) eine derartige Verwechslung häufiger zu erwarten gewesen wäre, aufgrund der Annahme, dass die Charakteristika erinnerter Wörter aus Tonband bzw. Text ähnlicher sein sollten, und dementsprechend eher verwechselt werden sollten, als Charakteristika visuellen Materials aus dem Film. Auf diesen Punkt wird in der Diskussion weiter eingegangen.
5.6.2.4 Simulation der Performanz im Standardtest
Unter Abschnitt 2.3.2.3 waren im Rahmen des IMP (Blank, 1995) Vorhersagen über das Antwortverhalten im Standardtest auf der Grundlage der Gedächtniszustände gemacht worden. Im Folgenden soll nun unter Verwendung der im GZT beobachteten Häufigkeitsverteilungen
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der Gedächtniszustände die erwartete Erinnerungsleistung im zweiten Standardtest mit der beobachteten verglichen werden (vgl. Blank, 2005). Trotzdem einige Einschränkungen gelten (später noch näher ausgeführt), ermöglicht es Aussagen über die Güte des Modells. Aufgrund der Unterschiede, die sich zwischen den Gruppen (mit vs. ohne Aufklärung vor Standardtest 2) ergeben hatte, erscheint eine separate Analyse notwendig.
5.6.2.4.1 Gruppe der aufgeklärten Versuchspersonen
In Tabelle 8 können die beobachteten Häufigkeiten, mit der die jeweiligen Gedächtniszustände im Gedächtniszustandstest in der Versuchsbedingung auftraten, eingesehen werden. In Klammern wurden zur Erinnerung in jeder Zelle die zu erwartende Performanz im Standardtest nochmals dargestellt. Diese ergeben dann - nach Gewichtung mit der Häufigkeit ihres Auftretens - in der Summe die Erinnerungsleistung, die für die Versuchsbedingung im Standardtest insgesamt zu erwarten wäre.
Tab. 8: Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände in der VB im GZT in der Gruppe mit Aufklärung vor Standardtest 2 (in Klammern: je Zustand zu erwartende Performanz im Standardtest)
Aus den in Tabelle 8 abgebildeten Häufigkeitsverteilungen ergibt sich nach dem IMP (Blank, 1995), dass in einem Standardtest eine Gesamtperformanz von 76% zu erwarten wäre. Für die Kontrollbedingung sind die Häufigkeitsverteilungen in Tab. 9 dargestellt.
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Tab. 9: Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände in der KB im GZT in der Gruppe mit Aufklärung vor Standardtest 2 (in Klammern: je Zustand zu erwartende Performanz im Standardtest)
Diesen Ergebnissen nach wäre im Standardtest eine Performanz von 86,5% zu erwarten gewesen. Tabelle 10 stellt die für die Gruppe der aufgeklärten Probanden zu erwartenden und tatsächlich im Standardtest 2 beobachteten Erinnerungsleistungen für einen Vergleich gegenüber. Bei Gültigkeit des Modells sollte das ebenfalls angegebene 95%-Konfidenzintervall der empirischen Performanz den simulierten Wert beinhalten.
Tab. 10: Aus den Häufigkeitsverteilungen des GZT zu erwartende und tatsächlich beobachtete Performanz (inkl. 95% Konfidenzintervall) im Standardtest 2 für die aufgeklärten Probanden
Trotzdem die theoretisch vorhergesagte Erinnerungsleistung der aufgeklärten Probanden in beiden Bedingungen (VB und KB) etwas höher ist, als empirisch beobachtet wurde, liegt sie in deren 95%-Konfidenzintervall, welches die Annahmen des IMP (Blank, 1995) bestätigt.
5.6.2.4.2 Gruppe der nicht aufgeklärten Versuchspersonen
Für die Probanden, die vor Standardtest 2 nicht aufgeklärt wurden, konnten die in Tabelle 11 wiedergegebenen Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände beobachtet werden:
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Tab. 11: Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände in der KB im GZT; vor Standardtest 2 nicht aufgeklärte Gruppe (in Klammern: je Zustand zu erwartende Performanz im Standardtest)
Erneut wurden die je Gedächtniszustand zu erwartenden Erinnerungsleistung im Standardtest mit der Häufigkeit ihres Auftretens gewichtet und aufsummiert. Daraus ergab sich für die Versuchsbedingung der nicht aufgeklärten Probanden eine zu erwartende Performanz von 68%. Die Häufigkeitsverteilung der Gedächtniszustände in der Kontrollbedingung können in Tabelle 12 eingesehen werden.
Tab. 12: Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände in der KB im GZT in der nicht aufgeklärten Gruppe (in Klammern: je Zustand zu erwartende Performanz im Standardtest)
Unter Anwendung derselben rechnerischen Prozedur ergab sich für die nicht aufgeklärten Probanden eine erwartete Erinnerungsleistung von 81% in der Kontrollbedingung im zweiten Standardtest. In Tabelle 13 sind für diese Gruppe von Personen die vorhergesagte Erinnerungsleistung sowie die empirisch beobachtete und deren Konfidenzintervall (95%) abgebildet.
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Tab. 13: Aus den Häufigkeitsverteilungen des GZT zu erwartende und tatsächlich beobachtete Performanz (inkl. 95% Konfidenzintervall) im Standardtest 2 für die nicht aufgeklärten Probanden
Auch bei den nicht aufgeklärten Versuchspersonen zeigte sich die Tendenz, dass die vorhergesagte Erinnerungsleistung im zweiten Standardtest höher ist, als die tatsächlich beobachtete. In dieser Gruppe jedoch erwiesen sich das Ausmaß der Differenzen deutlich größer, so dass sie in beiden Bedingungen (VB und KB) zwar noch innerhalb, doch an der Grenze des 95%-Konfidenzintervalls der beobachteten mittleren Erinnerungsleistung lagen. Mögliche Ursachen für diese Differenzen zwischen Vorhersage und Beobachtung werden in der Diskussion referiert.
5.6.2.4.3 Veränderungen vom Standardtest zum GZT
Unter Abschnitt 2.3.2.4 war bereits auf Grundlage der Annahmen des IMP (Blank, 1995) die theoretisch zu erwartenden Veränderungen der Erinnerungsleistung vom Standardtest zum GZT benannt worden. Für die Kontrollbedingung war eine Verschlechterung der Erinnerungsleistung vorhergesagt worden, während für die Versuchsbedingung zwei erwartete, gegenläufige Veränderungen das Ergebnis noch offen ließen. Im Folgenden soll dies nun überprüft werden.
Aus den bereits dargestellten Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände in der Kontrollbedingung war berichtet worden, dass der entscheidende Zustand C in der aufgeklärten Gruppe in 27% der Fälle auftrat (s. Tab. 9), während er in der nicht aufgeklärten Gruppe in 38% der Fälle beobachtet wurde (s. Tab. 12). Da im Standardtest für diesen Zustand eine ratebedingte Performanz von 50% vorhergesagt wurde, wäre zu erwarten, dass in der Kontrollbedingung im GZT eine Verschlechterung der totalen Erinnerungsleistung von 14% in der aufgeklärten und 18% in der nicht aufgeklärten Bedingung auftritt, da die Probanden eher “weiß nicht” ankreuzen sollten, anstatt zu raten. In Tabelle 14 sind die sich daraus ergebenden erwarteten Erinnerungsleistungen in der Kontrollbedingung (KB) des GZT für die Gruppen
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mit (mA) vs. ohne Aufklärung (oA) separat wiedergegeben und den tatsächlich beobachteten Erinnerungsleistungen des GZT gegenübergestellt worden.
Tab. 14: Zu erwartende Performanz der Kontrollbedingung (KB) der aufgeklärten (mA) und nicht aufgeklärten (oA) Gruppe in Abhängigkeit von der Erinnerungsleistung im zweiten Standardtest und den Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände
Wie Tab. 14 zeigt, konnte die theoretisch angenommene Verschlechterung der Erinnerungsleistung in der Kontrollbedingung vom zweiten Standardtest zum Gedächtniszustandstest auch empirisch bestätigt werden. Das Ausmaß der beobachteten Verschlechterung war dabei jedoch tendentiell geringer als dies auf Grundlage der Häufigkeitsverteilungen des GZT und der beobachteten Performanz im Standardtest zu erwarten gewesen wäre. In der Gruppe ohne Aufklärung vor dem zweiten Standardtest lag der prognostizierte Wert innerhalb, jedoch im Grenzbereich des 95%-Konfidenzintervalls der beobachteten Erinnerungsleistung. In der aufgeklärten Gruppe hingegen zeigte sich eine geringere Differenz zwischen Vorhersage und Beobachtung.
Für die Versuchsbedingung konnten unter 2.3.2.4 keine eindeutigen Vorhersagen über die Richtung einer erwarteten Veränderung der Erinnerungsleistung vom zweiten Standardtest zum Gedächtniszustandstest gemacht werden, da diese als v.a. abhängig von der Auftretenshäufigkeit zweier Gedächtniszustände dargestellt wurde. Während für den Gedächtniszustand 5 eine Verbesserung der Performanz um 50% erwartet wurde, sollte für den Gedächtniszustand 9 eine Verschlechterung um ebenfalls 50% der Erinnerungsleistung zu erwarten sein. In Tabelle 15 werden die für die Überprüfung dieses Aspektes relevanten Daten dargestellt.
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Tab. 13: Relevante Daten zur Ermittlung der aufgrund der Gedächtniszustandsverteilung erwarteten Veränderung der Performanz in der Versuchsbedingung vom zweiten Standardtest zum GZT
Der Vergleich zwischen dem zweiten Standardtest und dem Gedächtniszustandstest hatte - wie bereits unter 5.6.1 berichtet - gezeigt, dass in beiden Gruppen eine Verbesserung in der Versuchsbedingung aufgetreten war. Diese war auch aufgrund der Aufklärung der Probanden (der nichtaufgeklärten Gruppe) hypothetisch angenommen worden. Dennoch war auch die Möglichkeit eingeräumt worden, dass eine Verbesserung der Performanz auch durch die bessere Abbildung der Gedächtnisinhalte im GZT resultieren könnte, da dieser die Möglichkeit bietet, zwei Details, wenn erinnert (Zustand 5) zu markieren, bzw. “weiß nicht” anzukreuzen, wenn keinerlei Erinnerungen bestehen (Zustand 9). Im ersten Fall sollte dadurch eine bessere Performanz folgen, im letzteren Fall eine schlechtere. Da der Gedächtniszustand 5 jedoch in beiden Gruppen häufiger auftrat, als der Gedächtniszustand 9, war dahingehend in beiden Gruppen eine resultierende Verbesserung der Gesamterinnerungsleistung zu erwarten, wie Tabelle 15 zu entnehmen ist. Die daraus abgeleiteten erwarteten Erinnerungsleistungen im GZT lagen auch diesmal wieder im 95%-Konfidenzintervall der beobachteten Erinnerungsleistungen, so dass sich auch in diesem Fall Hinweise auf Zutreffen des Modells von Blank (1995) finden lassen. Tendentiell war zwar geringere Verbesserung vorhergesagt, als tatsächlich beobachtet werden konnte, doch erscheint dies aus den genannten Gründen anderer Manipulationen zwischen Standardtest und Gedächtniszustandstest (z.B. Aufklärung der nichtaufgeklärten Versuchspersonen) nur plausibel. Ursachen für diese Differenzen zwischen Vorhersage und Empirie können möglicherweise in drei Faktoren begründet sein: Erstens
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wurde bereits unter 2.3.2.3 erwähnt, dass auch die individuelle Interpretation entdeckter Widersprüche für das Antwortverhalten und damit die Erinnerungsleistung entscheidend ist. Da es sich bei dieser Gruppe um die noch nicht aufgeklärten Personen handelt, sollte in einer höheren Anzahl der Versuchspersonen noch die Konsistenzannahme bestehen als dies in der aufgeklärten Gruppe der Fall ist. Demnach besteht die Möglichkeit, dass in einigen Fällen Personen, die sich im Gedächtniszustand 1, 2 oder 4 befanden, ihre eigenen Erinnerungen an das Video in Zweifel zogen und daraufhin die Falschinformation ankreuzten. Daraus würde sich eine schlechtere Erinnerungsleistung als die vorhergesagte ergeben. Dies müsste, wenn überhaupt, vor allem bei getäuschten Probanden auftreten. Im Gegensatz dazu könnten zwei weitere allgemeine Faktoren potentielle Ursache der Differenzen - auch in der aufgeklärten Gruppe - sein: Einerseits darf nicht vergessen werden, dass der GZT nach dem Standardtest appliziert wurde, und somit eventuell durchaus einige wenige Prozentpunkte Verbesserung im GZT auf Hypermnesie zurückgeführt werden könnten. Da aus diesem jedoch die beobachteten Häufigkeitsverteilungen als Basis für die Schätzung der Erinnerungsleistung im Standardtest genutzt wurden, könnte eventuell ein Teil der Überschätzung der Erinnerungsleistung darauf zurückgeführt werden. Andererseits darf der Beitrag der Hinweisreize, die im GZT für die Beantwortung jeder Frage gegeben wurden, nicht unterschätzt werden. Blank (1995) hatte bereits gezeigt, dass die Erinnerungsleistung im GZT deutlich besser war, wenn den Probanden zu jeder Frage mitgeteilt wurde, wie viele Informationen ihnen zu dieser Erinnerungsaufgabe jeweils präsentiert worden waren. Somit könnte auch dies zu einer allgemeinen Überschätzung der simulierten Erinnerungsleistung führen. Immerhin konnte Blank (2005) bei prinzipiell gleicher Kalkulation, jedoch umgekehrter Reihenfolge der Erinnerungstests (erst der Zustandstest, dann ein two-alternative-forced-choice test) und fehlender Suggerierung von Informationskonsistenz deutlich bessere Übereinstimmungen zwischen vorhergesagter und empirischer Erinnerungsleistung finden.
5.6.3 Qualitative Analysen
Sowohl zum Ende des ersten als auch zum Abschluss des zweiten Untersuchungszeitpunktes hatten die Probanden einige Kontrollfragen zu beantworten. Die Antworten hierzu sollen im Folgenden kurz rein deskriptiv wiedergegeben werden.
5.6.3.1 Subjektive Einschätzung des Gedächtnisses
In den Kontrollfragebogen zum Ende der ersten Sitzung waren einige Fragen integriert worden, die nicht vorrangig zu Zwecken der Auswertung erhoben wurde, sondern vor allem
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die Täuschung stützen sollten. So wurde von den Probanden eine subjektive Einschätzung ihres Gedächtnisses auf einer 5-Punkt-Skala (s. Anhang) verlangt, sowie gefragt, ob sie Informationen in bestimmten Modalitäten besser behalten können als in anderen. Inwiefern spezielle Strategien zum Merken von Informationen allgemein bestehen bzw. in Bezug auf dieses Experiment angewendet wurden, sollte ebenfalls berichtet werden. Die Antworten zur subjektiv eingeschätzten allgemeinen Merkfähigkeit werden als Überblick in Abbildung 11 veranschaulicht. Sie erheben keinerlei Anspruch auf psychometrische Güte, sondern dienen lediglich dem Einblick in diese metakognitive Beurteilung.
Abb. 11: Subjektive Einschätzung der eigenen allgemeinen Merkfähigkeit auf einer 5- Punkt “Skala” (sehr schlecht bis sehr gut)
Aus der Frage, welche der drei Materialtypen, die auch für das Experiment relevant sind (Geschriebenes, Gesprochenes und Bilder) die Probanden im Vergleich zu den anderen subjektiv jeweils am besten bzw. am schlechtesten zu merken sind, ergaben sich folgende Präferenzen:
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Abb.12: Häufigkeit der Einschätzung, dass ein bestimmtes Material im Vergleich zu den anderen subjektiv am besten bzw. am schlechtesten zu behalten ist
Es wurden keine inferenzstatistischen Tests gerechnet. Rein deskriptiv ergab sich eine Tendenz, subjektiv Bilder besser behalten zu können, da diese sehr häufig als am besten und nur selten als am schlechtesten zu merken eingestuft wurden.
Demgegenüber wurde das gesprochene Wort deutlich häufiger als im Vergleich zu den anderen am schlechtesten zu erinnern und deutlich seltener als das Material gewählt, welches subjektiv am besten behalten werden kann.
5.6.3.2 Zweifel an der Täuschung
Am Ende des zweiten Untersuchungszeitraumes wurden vorrangig Fragen erhoben, die erfassen sollten, inwiefern die Täuschung als glaubhaft von den Probanden angenommen wurde, oder ob Zweifel daran bestanden, und inwiefern der wahre Zweck der Untersuchung eventuell vermutet worden war. Es gilt zu beachten, dass durch den Zeitpunkt der Fragen Rückschaufehlereffekte nicht auszuschließen sind. Insofern werden die Ergebnisse hier lediglich deskriptiv wiedergegeben.
59% der Probanden gaben an, dass sie bis zur Aufklärung zu keinem Zeitpunkt des Experiments die Erläuterungen zu dem vermeintlichen Zweck der Studie infrage gestellt hätten. Demgegenüber vermerkten einige der Probanden, dass sie bereits während der Instruktionen (11%), bzw. im Laufe des Experiments (28%) die angegebene Fragestellung der Studie bezweifelt hätten. Von der Gesamtheit der Probanden gaben weiterhin 11% an, dass sie den wahren Zweck der Studie vermutet hätten. Diese 6 Personen hatten alle auch zuvor Zweifel an
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der cover story angegeben. In Abbildung 13 sind die jeweiligen Anteile der Probanden veranschaulicht.
Abb. 13: Prozentsatz der Probanden, am Ende der Untersuchung angaben, sie hätten bereits vorher an der Täuschung (cover story) gezweifelt, bzw. auch den wahren Zweck des Experiments schon vermutet
Die restlichen Probanden, die die Täuschung bezweifelt, aber nicht den wahren Zweck der Untersuchung bereits vermutet hatten (26% der Gesamtheit der Versuchspersonen), gaben andere Zwecke an, beispielsweise, dass die Füllaufgaben der eigentlich interessierende und relevante Part des Experiments gewesen seien.
5.6.4.3 Widersprüche - Entdeckung und Umgang
Zu den im Experiment präsentierten Widersprüchen in den Informationen vermerkten 77% aller Probanden am Ende der zweiten Sitzung, dass sie welche entdeckt hätten. Unter separierter Betrachtung der Probanden, die Zweifel an der cover story geäußert hatten und jenen, die diese nicht infrage gestellt hatten, ergab sich jedoch ein Unterschied: Während 90% der Probanden, die Zweifel geäußert hatten, auch angab, Diskrepanzen in den im Experiment dargebotenen Informationen wahrgenommen zu haben, betraf dies unter der Gruppe der nicht zweifelnden Probanden 71%. Dies ist insofern beachtlich, als dass das Entdecken der Widersprüche bei einem beachtlichen Anteil der Probanden (n=22; 42% der gesamten Stichprobe) offensichtlich nicht notwendigerweise dazu geführt hat, den vorgegebenen Zweck der Untersuchung zu bezweifeln.
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Abb.14: Prozentsatz der Probanden, die angab, Widersprüche in den präsentierten Informationen entdeckt zu haben; separiert nach Probanden, die Zweifel geäußert hatten und welchen, die nicht gezweifelt hatten
Im Umgang mit den entdeckten Widersprüche zeichneten sich aus den offenen Beschreibungen der Versuchspersonen eine Reihe von Strategien ab, die in Abb. 15 graphisch dargestellt worden - separiert nach dem Faktor, ob die Probanden angegeben hatten, den vorgegebenen Zweck der Untersuchung bereits bezweifelt zu haben, oder nicht. Einige Versuchspersonen (insgesamt 13% der Stichprobe) berichteten, an Erinnerungen gezweifelt zu haben - und zwar entweder an ihren eigenen, oder aber an den Erinnerungen der Autoren der Zusammenfassungen. Ein großer Prozentsatz der Personen (insgesamt 42%) gab an, versucht zu haben, die falschen Informationen zu ignorieren und sich auf den Film zu konzentrieren und im Erinnerungstest tatsächlich nur mit erinnerten Details aus der Filmszene zu antworten. Immerhin 9% der Stichprobe gab zu, die nachfolgenden Informationen als wahr angenommen zu haben und in die eigenen Erinnerungen eingefügt zu haben, bzw. diese damit auch korrigiert zu haben. Die hier vorgenommene Kategorisierung muss jedoch mit Vorsicht betrachtet werden, da sie den komplexen Beschreibungen der Probanden nur in ungenügender Weise gerecht wird.
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Abb.15: Prozentsatz der Probanden, die bestimmte Strategien im Umgang mit Widersprüchen berichteten separiert danach, ob die Probanden, den gegebenen Zweck der Studie bezweifelt hatten, oder nicht
Aus diesem Grunde sollen abschließend die Berichte einiger Probanden zitiert werden, um einen Einblick in die gedanklichen Vorgänge einiger Versuchspersonen zu gestatten: Vp 4: ”Ich habe sie versucht, zu ignorieren, teilweise haben sie aber vielleicht auch meine eigenen Wissenslücken gefüllt, weil ich ihnen auf Grund des eigentlichen Zwecks ja vertraut habe.”
Vp 5: ”Habe versucht, die verschiedenen, widersprüchlichen Informationen auseinander zu halten und falsche Informationen auszublenden.” Vp 7: ”Ich war verunsichert was von mir gefordert ist!”
Vp 11: ”Ich habe die Widersprüche in die Handlungen eingebaut und danach auf Grund von meinen Erinnerungen aus allen Quellen eine Entscheidung für das wahrscheinlichste Szenario getroffen.”
Vp 14: ”Es war eine Art Täuschung, bzw. wurde ich durcheinander gebracht. So kann man ja nicht das exakte Erinnerungsvermögen ”messen”. Versuchte mich nur auf meine eigene Erinnerungen zu konzentrieren.”
Vp 20: ”Ich habe immer die Information gewählt, von der ich dachte, dass sie aus dem Video stammt. Das schien mir am verlässlichsten. Aber wahrscheinlich habe ich mich auch von Text & Tonband beeinflussen lassen?!”
Vp 31: ”Ich habe mich gefreut sie zu erkennen und dachte, dass es darum ging anzukreuzen, an was man sich am Besten erinnert. Komisch fand ich es zwar schon, dass mehrere
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Antworten ”richtig” waren, aber ich dachte, dass gehört dazu.” Vp 47: ”Wenn möglich habe ich versucht der Information aus dem Video den Vorrang zu geben. Aus der Instruktion war ersichtlich, dass die Information von Text und Tonband ebenfalls auf Erinnerungen basiert und daher weniger vertrauenswürdig als meine eigenen Erinnerungen an das Video.”
Die Zitate verdeutlichen die Vielfalt der gedanklichen Vorgänge in den Versuchspersonen bzgl. der an sie gestellten Aufgabe.
5.6.4 Zusammenfassung der Ergebnisse
Unter Vortäuschung einer anderen Fragestellung und der Anwendung des Standardtests von Loftus, Miller, & Burns (1978) konnte direkt im Anschluss an die Präsentation von Original-und Falschinformationen ein Falschinformationseffekt erzeugt werden. Hypothese 1 wurde damit bestätigt. Die Materialversionen verursachten keinen Unterschied, jedoch zeigte sich, dass die später realisierte Zufallsaufteilung der Probanden zur aufgeklärten vs. nicht aufgeklärten Bearbeitung des zweiten Standardtests bereits im ersten Standardtest einen Unterschied zwischen den Gruppen ergab mit einem Falschinformationseffekt von signifikant größerem Ausmaß in der Gruppe, die vor Standardtest 2 aufgeklärt wurde gegenüber der Gruppe, die diesen Test noch ohne das Wissen um den wahren Zweck der Studie und die bewusste Präsentation diskrepanter Informationen absolvierte. Der Falschinformationseffekt konnte auch nach einem Zeitraum von 5 Wochen noch in etwa gleichem Ausmaß nachgewiesen werden, wenn keine weitere experimentelle Manipulation erfolgte. Dies bestätigte Hypothese 2. Der Versuch, den Effekt allein durch Aufklärung der Probanden unter Anwendung desselben Tests zu reduzieren scheiterte im Vergleich zu der Gruppe der nicht aufgeklärten Versuchspersonen. Somit konnte Hypothese 3 nicht bestätigt werden. Allerdings erwies sich die gewählte Referenz als untauglich, da sich die beiden Gruppen bereits im ersten Standardtest signifikant unterschieden hatten. Demgegenüber konnte nachgewiesen werden, dass eine signifikante Verbesserung in der Erinnerungsleistung vom ersten zum zweiten Standardtests in der Gruppe von Probanden stattfand, die vorher aufgeklärt wurde, nicht aber in der Gruppe, denen die Aufklärung erst nach Bearbeitung des zweiten Standardtests zuteil wurde.
Die Anwendung des Gedächtniszustandstests ergab in beiden Gruppen eine signifikante Verbesserung der Performanz in der Versuchsbedingung, gekoppelt mit einer signifikanten Verschlechterung in der Kontrollbedingung. Daraus resultierte eine Eliminierung und
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Umkehrung des Falschinformationseffekts mit signifikant besserer Erinnerungsleistung in der Versuchsbedingung als in der Kontrollbedingung.
Eine Analyse der Gedächtniszustände aus dem Gedächtniszustandstest ergab, dass die Details von den Original- und den Falschinformationen der Versuchsbedingung selbst gleich häufig erinnert wurden, von den Originaldetails jedoch signifikant öfter auch die dazugehörige Quelle korrekt attribuiert wurde. Bei den Falschinformationen nutzten die Probanden nicht nur signifikant häufiger die Möglichkeit, ”weiß nicht” anzugeben, sondern schrieben diese auch signifikant häufiger anderen als der korrekten Quelle zu. In 67% dieser Fälle gaben sie dabei an, die im Tonband bzw. Text präsentierten Informationen als tatsächlich im Film gesehen zu erinnern. Die restlichen Quellenverwechslungen der Falschinformationen erfolgten zwischen Tonband und Text.
Eine Simulation der Ergebnisse des zweiten Standardtests auf der Grundlage der im GZT beobachteten Häufigkeitsverteilungen der Gedächtniszustände zeigte, dass die zu erwarteten Erinnerungsleistungen stets im Konfidenzintervall (95%) der empirischen Erinnerungsleistungen lag. Dies spricht für die Annahmen des Modells von Blank (1995). Mögliche Gründe für leichte aber systematische Abweichungen werden in der Diskussion referiert. Weiterhin konnten sowohl die Verschlechterung der Kontrollbedingung als auch die Verbesserung in der Versuchsbedingung vom zweiten Standardtest zum GZT teilweise auf die Auftretenshäufigkeiten der Gedächtniszustände und das unterschiedliche Antwortverhalten in den beiden Tests bei zwei konkreten Gedächtniszuständen zurückgeführt werden. Knapp 60% der Probanden gab am Ende der Untersuchung an, bis zum Zeitpunkt der Aufklärung keinerlei Zweifel an dem vorgegebenen Zweck der Studie gehabt zu haben; 11 % berichteten, die Instruktionen bezweifelt zu haben und den wahren Zweck des Experiments bereits vermutet zu haben. Dennoch erwies sich, dass die überwiegende Mehrheit der Probanden (über 90 % der zweifelnden, aber auch 71 % der nicht zweifelnden) Widersprüche in den präsentierten Informationen entdeckt hatte. Zu den häufigsten berichteten Konsequenzen daraus zählten Zweifel an den eigenen Erinnerungen oder denen der Autoren der Zusammenfassungen, der Versuch, die Falschinformationen zu ignorieren sowie die Annahme falscher Informationen als wahr.
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6. Diskussion
Die zentralen Fragen dieser Arbeit waren gewesen, ob ein einmal aufgetretener Falschinformationseffekt auch noch nach einem Zeitraum von ca. fünf Wochen nachweisbar ist, und ob auch zu diesem zweiten Zeitpunkt noch die Möglichkeit zur Reduzierung bzw. Eliminierung des Effekts besteht, da hierzu bislang nur wenige Untersuchungen durchgeführt worden waren.
Die dafür notwendige Provokation eines Falschinformationseffekts innerhalb der ersten Sitzung wurde unter Bedingungen versucht, die einen Erfolg am wahrscheinlichsten erscheinen ließen. Tatsächlich konnte der Falschinformationseffekt einmal mehr unter den Bedingungen, die Loftus und Kollegen in ihren Experimenten zumeist realisierten, repliziert werden: Wenn die Probanden über den wahren Zweck der Studie getäuscht wurden, und ihnen - alles innerhalb einer Sitzung - im Gedächtnistest lediglich die Original- und die Falschinformation (in der Versuchsbedingung) bzw. eine neue Information (in der Kontrollbedingung) angeboten wurden (Standardtest), konnten die Versuchspersonen in der Versuchsbedingung dazu gebracht werden, signifikant häufiger die Falschinformation anstelle der Originalinformation wiederzugeben.
Aus der Kritik an diesem experimentellen Prozedere, welches im theoretischen Abschnitt ausführlich dargestellt worden ist, sollen hier keine weiteren Rückschlüsse auf die tatsächlich im Gedächtnis vorliegenden Informationen gezogen werden, zumal hierfür sensiblere Verfahren angewendet wurden. Erwähnenswert ist jedoch, dass dieses Ergebnis dafür spricht, dass die präsentierten Zusammenfassungen, in denen die Falschinformationen eingebettet waren, allgemein als glaubwürdig wahrgenommen wurden.
Näheren Ausführungen hingegen bedarf es bezüglich der beobachteten Unterschiede im ersten Standardtest zwischen der später (!) aufgeklärten vs. nicht aufgeklärten Gruppe. Es hatte sich gezeigt, dass die Probanden, die 5 Wochen später - vor Bearbeitung des zweiten Standardtests - aufgeklärt wurden, einen Falschinformationseffekt signifikant größeren Ausmaßes aufwiesen, als die zum zweiten Standardtest noch nicht aufgeklärten Versuchspersonen. Dieser Unterschied hatte sich ergeben, obwohl die Zuordnung der Probanden zu den Gruppen nach dem Zufallsprinzip erfolgt war. Es war nicht davon auszugehen gewesen, dass bei einer Stichprobe von 60 Personen zufälligerweise derartige Unterschiede resultieren könnten. Sehr relevant ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass sich keinerlei Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass diese Unterschiede zwischen den Gruppen auf eine tatsächlich schlechtere Erinnerungsleistung zurückführbar wäre. Im Gegenteil: Einerseits erwies sich die
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Erinnerungsleistung der aufgeklärten Gruppe in der Kontrollbedingung im ersten Standardtest als marginal signifikant besser als in der (vor Standardtest 2) nicht aufgeklärten Gruppe von Versuchspersonen, andererseits zeigte sich in dem GZT, der nicht nur die Gedächtnisinhalte besser abbildet, sondern außerdem von beiden Gruppen unter denselben Bedingungen durchgeführt worden war, dass die Probanden der aufgeklärten Bedingung das Originaldetail genauso häufig wiedergeben konnten, wie die Probanden der nicht aufgeklärten Gruppe. Insofern scheint vielmehr der Fall zu sein, dass auf Grundlage ähnlicher Gedächtnisinhalte, die Probanden der später aufgeklärten Gruppe ein anderes Antwortverhalten im ersten Standardtest zeigten. Und dies scheint sich vor allem auf einen Teil der Probanden zu beschränken, konnten doch für das post hoc matching immerhin 17 Probanden in jeder Gruppe gefunden werden, die ein identisches Ausmaß des Falschinformationseffekts zu t 1 aufwiesen. Ein möglicher dem zugrundeliegender Mechanismus könnte in dem interindividuell durchaus unterschiedlichen Umgang mit den Informationsdiskrepanzen zu finden sein: Die Neigung, eher seine eigenen Erinnerungen an die Filmszene in Zweifel zu ziehen und den Falschinformationen eher zu vertrauen bzw. auch eine tendentiell längere Aufrechterhaltung der Konsistenzannahme könnten zu einer selteneren Wahl der Originalinformation im Standardtest führen. Und wenn ein größerer Anteil von Probanden in der (vor Standardtest 2) aufgeklärten Gruppe eben diese Tendenzen aufwies, könnte dies eventuell eine Erklärung für die Gruppenunterschiede sein. Letztlich handelt es sich hierbei jedoch um post hoc Spekulationen. In zukünftigen Studien sollten diese Differenzen entweder - wenn ungewolltgleich durch Zuordnung mittels matching umgangen werden, oder aber explizit auf der Basis interindividueller Unterschiede thematisiert und untersucht werden.
Hinsichtlich der Stabilität des Effekts konnte die vorliegende Untersuchung zeigen, dass diese vor allem - wie auch das Auftreten des Falschinformationseffekts überhaupt - von den Abrufbedingungen abhängt. Wenn diese unverändert blieben, und die Probanden denselben Standardtest unter dem noch immer vorgetäuschten Zweck der Studie bearbeiteten, war der Falschinformationseffekt auch 5 Wochen nach Präsentation der Stimuli noch nachweisbar. Darüber hinaus zeigte sich, dass sich die Erinnerungsleistungen und somit auch deren Differenz - der Falschinformationseffekt - nicht signifikant vom ersten zum zweiten Untersuchungszeitpunkt verändert hatten, d.h. stabil geblieben sind. Allerdings war der Effekt geringeren Ausmaßes, welches vor allem durch die (marginal signifikante) Verschlechterung um ca. 8% in der Kontrollbedingung bedingt war. In Übereinstimmung mit Studien, die einen vergleichbaren Zeitraum (allerdings unter anderen Abrufbedingungen und in einem ersten Gedächtnistest) verwendet hatten, konnte also gezeigt werden, dass der
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Falschinformationseffekt auch 5 Wochen nach der Präsentation der Stimuli auftrat (Underwood & Pezdek, 1998; Sutherland & Hayne, 2001). Darüber hinaus konnte in dieser Untersuchung nachgewiesen werden, dass der Effekt ohne weitere experimentelle Manipulationen im Wesentlichen über 5 Wochen hinweg stabil blieb, welches meines Wissens nach bislang noch nicht gezeigt worden war (vgl. Mudd & Govern, 2004). Das Antwortverhalten der Versuchspersonen änderte sich also in nicht bedeutendem Maße, so lange die Abrufbedingungen für die im Gedächtnis vorliegenden Informationen nicht verändert wurden. Im Gegensatz dazu konnte gezeigt werden, dass die Gruppe von Probanden, die vor Bearbeitung des identischen Standardtests über den wahren Zweck des Experiments und die Präsentation z.T. widersprüchlicher Informationen aufgeklärt wurde, durchaus signifikante Unterschiede in ihrer Erinnerungsleistung im Gegensatz zum Abschneiden im ersten Standardtest aufwies: Der provozierte Falschinformationseffekt vom ersten
Untersuchungszeitpunkt konnte also signifikant reduziert werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass dies vor allem auf eine enorme Verbesserung in der Versuchsbedingung (um 21%!) zurückzuführen war - gerade vor dem Hintergrund der tendentiellen Verschlechterung der Erinnerungsleistung in der Kontrollbedingung (um 8%) und der Versuchsbedingung der nicht aufgeklärten Gruppe (um 3%) über denselben Zeitraum hinweg. Da lediglich die experimentelle Variable der Aufklärung zwischengeschaltet war, erscheint angebracht, zu schlussfolgern, dass diese für die Verbesserung der Erinnerungsleistung im zweiten Standardtest verantwortlich war. Immerhin hatten auch bereits andere Studien zeigen können, dass die Aufklärung ihrer Probanden zu einer signifikanten Verbesserung der Erinnerungsleistung nach drei Wochen (Wienholt, 1995) bzw. einem Ausbleiben des Falschinformationseffekts in einem sofortigen Standardtest (Blank, 1994) geführt hatte. Als weiterhin stützend für diese Interpretation können die Ergebnisse des post hoc durchgeführten Vergleichs der Performanzen beider Gruppen bei Ausgangsbedingungen (bzgl. des Falschinformationseffekts), die durch nachträgliches matching nivelliert worden waren, angeführt werden. Wenn sich die Datensätze zu t 1 nicht signifikant unterschieden, konnten Verbesserungen in der Performanz des zweiten Standardtests lediglich nach Aufklärung beobachtet werden, nicht aber, wenn diese ausblieb.
Diese Befunde stützen die von Blank (1995) formulierte Annahme, dass die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe den Falschinformationseffekt maßgeblich beeinflusst. Immerhin gab ein Großteil der Probanden zum Abschluss der Untersuchung an, Widersprüche entdeckt zu haben. Trotzdem dies bereits innerhalb der ersten Sitzung geschehen sein muss, wurde in dem ersten Standardtest (ohne vorherige Aufklärung) dennoch signifikant häufiger die
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Falschinformation anstelle der Originalinformation gewählt. Erst, die offizielle und explizite Mitteilung, dass zum Teil inkonsistente Informationen präsentiert worden waren, bewirkte eine Verbesserung in der Erinnerungsleistung der Versuchsbedingung. Erst zu diesem Zeitpunkt war es bei den aufgeklärten Personen zu einer Verwerfung der Konsistenzannahme gekommen (auch wenn einige dies aufgrund der Vielzahl entdeckter Widersprüche und mangelnden subjektiv plausiblen Erklärungen dafür bereits innerhalb der ersten Sitzung getan haben mögen).
Zugrunde liegend und direkt verantwortlich für die Verbesserung in der Versuchsbedingung könnte einerseits eine Verringerung in der Akzeptanz von Falschinformationen sein, da beispielsweise die Fälle, in denen die auf der impliziten Konsistenzannahme gründenden Zweifel an der eigenen Erinnerung und größerem Vertrauen in die vom Versuchsleiter präsentierten nachfolgenden Informationen zu der Wahl der Falschinformation führten, nach der Verwerfung der Konsistenzannahme deutlich seltener auftreten sollten. Weiterhin ist annehmbar, dass die durch die Aufklärung implizite Aufforderung zur Nutzung quellenrelevanter Informationen die Entscheidungskriterien analog der Argumentation von Lindsay & Johnson (1989) verschärft.
Als weiterhin erwähnenswert in Bezug auf den Vergleich zwischen der Erinnerungsleistung im ersten gegenüber dem zweiten Standardtest erscheint die Verschlechterung in der Kontrollbedingung, die in beiden Gruppen - unabhängig von deren Aufklärung - das vergleichbare Ausmaß von ca. 8% betrug. Gerade die Tatsache dass die Verschlechterung in beiden Gruppen gleichermaßen auftrat, verleitet dazu, darin eine Schätzung für das Ausmaß des Vergessens über den Zeitraum von 5 Wochen hinweg anzusehen. Dennoch scheint dies aufgrund der mangelnden Fähigkeit des Standardtests, die Gedächtnisinhalte getreu abzubilden, und dem damit verbundenen nicht zu vernachlässigenden Anteil des Ratens an der Performanz im Standardtest nicht zuverlässig.
Als weitere Strategie, den Falschinformationseffekt nachträglich zu reduzieren, war der neben der Aufklärung der Gedächtniszustandstest von Blank (1995) angewendet worden. Dieser war direkt im Anschluss an den zweiten Standardtest durchgeführt worden und hatte die Informierung der bis dahin noch nicht aufgeklärten Versuchspersonen über den eigentlichen Zweck der Studie und die Gabe von Falschinformationen beinhaltet. Gezeigt hatte sich eine vollständige Eliminierung und sogar Umkehrung des Falschinformationseffekts. Die Originalinformationen der Versuchsbedingung waren also von den Versuchspersonen signifikant häufiger korrekt wiedergegeben worden als dies in der Kontrollbedingung der Fall gewesen war. Zurückgeführt werden konnte diese Entwicklung einerseits auf eine signifikante
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Verschlechterung der Erinnerungsleistung in der Kontrollbedingung in beiden Gruppen. Auf der Grundlage des IMP (Blank, 1995) war diese - wie bereits ausgeführt - damit erklärbar, dass die korrekte Markierung eines Details im Gedächtniszustandstest mit größerer Wahrscheinlichkeit auf eine im Gedächtnis der Person tatsächlich vorliegende Information basiert, als dies im Standardtest der Fall ist. Dort konnte gezeigt werden, dass für den Fall der fehlenden Erinnerung immerhin noch eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 50% durch Raten zu der Gesamt-„Erinnerungsleistung“ beiträgt, welches also Treffer sind, die auf keine wirkliche Gedächtnisrepräsentation basieren.
Zusätzlich zu der Verschlechterung in der Kontrollbedingung war jedoch weiterhin eine signifikante Verbesserung in den Versuchsbedingungen beider Gruppen weiterer Grund für die Umkehrung des Falschinformationseffekts gewesen. Diese Verbesserung war in der Gruppe, die den zweiten Standardtest noch unaufgeklärt bearbeitet hatte, tendentiell größer gewesen (12%), als in der zu dem Zeitpunkt bereits aufgeklärten Gruppe (9%). Dieser Unterschied ist insofern plausibel, als dass vermutlich ein Teil der Verbesserung in der noch nicht aufgeklärten Gruppe eben auf deren Aufklärung vor dem Gedächtniszustandstest zurückzuführen ist. Insofern wäre eigentlich sogar ein noch größerer Unterschied in der Verbesserung der Erinnerungsleistung der Versuchsbedingung zu erwarten gewesen. Möglicherweise waren jedoch gerade die unterschiedlichen Ausgangslevel vom Standardtest 1 und deren vermuteten Gründe die Ursache: Sollte der geringere Falschinformationseffekt im ersten Standardtest in der Gruppe der (vor Standardtest 2) nicht aufgeklärten Probanden tatsächlich damit zusammenhängen, dass die Probanden im Mittel eher ihren eigenen Erinnerungen vertraut haben, als die Probanden der aufgeklärten Gruppe, bzw. eventuell aufgrund der Vielzahl von Widersprüchen eher bereit waren, die Konsistenzannahme zu verwerfen, so wäre zu erwarten, dass die Aufklärung der Probanden einen geringeren Effekt hat als bei Versuchspersonen, die Informationskonsistenz annehmen und den Falschinformationen eher vertrauen als ihren eigenen Erinnerungen.
Besonderer Beachtung bedarf, dass auch in der Gruppe, die bereits vorher aufgeklärt war, eine weitere, nochmals signifikante Verbesserung der Erinnerungsleistung in der Versuchsbedingung um 9% gefunden werden konnte. Mögliche Ursachen hierfür könnten in einem bzw. der Kombination der folgenden drei Aspekte liegen: Erstens könnte die bessere Abbildung der Gedächtnisinhalte im Gedächtniszustandstests ein möglicher Grund sein. Auf Grundlage der Häufigkeiten von Gedächtniszustand 5 und 9 und den Annahmen des IMP zu dem auf diesen Zuständen aufbauenden Antwortverhaltens im Standardtest gegenüber dem
Gedächtniszustandstest war beispielsweise eine Verbesserung in der Versuchsbedingung (um
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5%) zu erwarten gewesen. Zweitens könnte die Gabe von Hinweisreizen über die Anzahl der präsentierten Informationen zu jeder Frage die Suchalgorithmen im Gedächtniszustandstest optimiert haben und somit zu häufigeren Zugänglichkeit der Originalinformation als im Standardtest geführt haben. Drittens war im theoretischen Abschnitt ausgeführt worden, dass die wiederholte Aufforderung zur Erinnerungswiedergabe innerhalb kurzer Zeit die Möglichkeit in sich birgt, dass eine Verbesserung der Erinnerungsleistung auf Hypermnesie basiert. Da zuverlässige Schätzungen über deren Ausmaß nach einem Zeitraum von 5 Wcohen kaum existieren, ist deren potentieller Beitrag nur schwer abzuschätzen. La Rooy, Pipe & Murray (2005) hatten nach 6 Monaten keinerlei Hypermnesie feststellen können, während Wheeler & Roediger (1992) nach einer Woche eine Netto-Steigerung der Erinnerungsleistung von ca. 3% beobachten können. Allerdings konnten keine Aussagen über deren Signifikanz getroffen werden, da diese lediglich zwischen der Performanz des ersten und dritten Tests berechnet wurde. Auszuschließen ist ein Beitrag von Hypermnesie in der Verbesserung der Erinnerungsleistung der Versuchsbedingung vom zweiten Standardtest zum
Gedächtniszustandstest demnach nicht. Dass diese jedoch eine Erklärung für die gesamte beobachtete Verbesserung (9%) in der Versuchsbedingung darstellen könnte, scheint unwahrscheinlich. Aus diesem Grunde dürfte die Anwendung des Gedächtniszustandstests einen eigenen Beitrag zu der beobachteten Verbesserung geleistet haben. Die Tatsache, dass sich Hypermnesie auch in einer Verbesserung in der Kontrollbedingung hätte zeigen müssen, tatsächlich jedoch eine signifikante Verschlechterung zu beobachten war, spricht nicht per se gegen das Auftreten von Hypermnesie im Gedächtniszustandstest. Schließlich wäre zu erwarten, dass das Ausmaß von Verbesserung, welches auf Hypermnesie zurückzuführen wäre, geringer ist, als die zu prognostizierte Verschlechterung aufgrund des Wegfalls von Zufallstreffern durch Raten (14%). Insofern würde sich selbst bei dem Auftreten von Hypermnesie eine Netto-Verschlechterung in der Kontrollbedingung zeigen. Tatsächlich war empirisch sogar eine etwas geringere Verschlechterung aufgetreten (10%), als zu erwarten gewesen war (14%).
Sofern für die Unterschiede in den einzelnen Bedingungen zwischen dem zweiten Standardtest und dem Gedächtniszustandstest also mögliche Erklärungen referiert wurden, bleibt dennoch die Tatsache, dass die Originalinformationen der Versuchsbedingung letztlich signifikant besser erinnert wurden, als die der Kontrollbedingung. Dies ist einerseits vor dem Hintergrund der theoretischen Debatte um den Beitrag von Gedächtnisbeeinträchtigungen zum Falschinformationseffekt bedeutsam, andererseits für Aussagen über die Reversibilität des Phänomens und deren praktischen Implikationen von besonderer Relevanz.
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Letztlich konnte nachgewiesen werden, dass eine häufigere Wiedergabe der Falschinformationen unaufgeklärter Probanden in einem Standardtest keineswegs ausschließt, dass die Originalinformationen im Gedächtnis nicht doch existieren (und mit den Falschinformationen koexistieren). Dabei soll die Möglichkeit, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen im Allgemeinen, sowie in dieser Untersuchung aus der nachfolgenden Präsentation irreführender Details resultieren können, keineswegs negiert werden. Denkbar wäre beispielsweise in Bezug auf die vorliegende Studie, dass die Zugänglichkeit der Originalinformationen in der Versuchsbedingung durch die Präsentation der Falschinformationen herabgesetzt wurde, diese jedoch durch eine Optimierung der Suchprozesse (durch die Anwendung eines Quellengedächtnistests sowie der Gabe von Hinweisreizen bzgl. der Anzahl der präsentierten Details) „ausgeglichen“ wurde. Eine weitere Form der Gedächtnisbeeinträchtigungen könnte die Quellenverwechslungen betreffen, die später noch einmal thematisiert werden. Fazit soll also keineswegs sein, dass Gedächtnisbeeinträchtigungen in keinem Fall für die Erklärung des Falschinformationseffekts in Betracht kämen. Vielmehr soll die Bedeutung von Prozessen, die während der Transformation der zum Testzeitpunkt zugänglichen Gedächtnisinhalte in beobachtbares Antwortverhalten eine Rolle spielen, hervorgehoben werden, wie dies auch Blank (1994; 1995; 1998; 2005; Walther & Blank, 2004) und andere (McCloskey & Zaragoza, 1985; Belli, 1989; Echterhoff, 2001) bereits getan haben. Hierzu zählt insbesondere die interne Repräsentation der Erinnerungsaufgabe, sprich das, was jede Versuchsperson subjektiv glaubt, das von ihr gefordert wird. Besonders relevant in diesem Zusammenhang sind implizite Annahmen und Erwartungen, die zu der Formung der internen Repräsentation der Erinnerungsaufgabe beitragen. Die Annahme der suggerierten Informationskonsistenz spielt dabei vor allem in typischen Studien zum Falschinformationseffekt eine Rolle und konnte auch in dieser Untersuchung als das Ergebnis maßgeblich beeinflussend herausgearbeitet werden. Dies spricht deutlich für die Annahmen des „Integrative Model of Performance“ (Blank, 1995 28 ). Über die Koexistenz von Original- und Falschinformationen im Gedächtnis hinaus war jedoch zu beobachten, dass unter den Abrufbedingungen des Gedächtniszustandstests die nachfolgende Präsentation diskrepanter Informationen sogar zu einem besseren Behalten der Originalinformationen führte, als dies bei Ausbleiben der irreführenden Details in der Kontrollbedingung der Fall war. Diese Folge der Darbietung von Falschinformationen wurde in der Literatur bislang kaum thematisiert. Denkbar wäre, dass gerade die Entdeckung von Widersprüchen aufgrund der Überraschung zu einer etwas tieferen Verarbeitung und damit
28 vgl. auch die Übereinstimmung zwischen den auf Grundlage des Modells simulierten und den beobachteten
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auch besseren Erinnerungsleistung der Informationen führen könnte. Diese Möglichkeit zu
überprüfen, sowie die Umkehrung des Falschinformationseffekts selbst zu replizieren, könnten
Inhalte weiterer Studien sein.
Als weiterhin bedeutsam, und insbesondere praktisch relevant gilt das Ergebnis, dass es
gelungen ist, den Falschinformationseffekt im Nachhinein zu reduzieren und eliminieren,
nachdem er also bereits einmal nachgewiesen wurde. Insbesondere im Vergleich zu den im
theoretischen Abschnitt referierten wenigen Versuchen von Loftus und Kollegen (Loftus,
Miller Burns, 1978 Loftus, 1979), den Effekt rückgängig zu machen, sind die Resultate des
vorliegenden Experiments von weitreichender Bedeutung. Nicht nur, dass die Reversibilität des
Effekts bislang kaum thematisiert worden war und erst recht nicht überzeugend nachgewiesen
werden konnte, auch die Tatsache, dass dies nach einem Zeitraum von mehr als einem Monat
nach der Präsentation des Reizmaterials noch gelang, ist bislang meines Wissens nach neu. Die
Implikationen, die sich daraus für die Praxis ergeben, könnten weitreichend sein: Man stelle
sich Zeugen eines Banküberfalls vor, die sich nach dem Ereignis darüber austauschen und
dabei feststellen, dass andere Zeugen desselben Ereignisses anderes beobachtet haben, als man
selbst (oder aber auf suggestive Art und Weise befragt wurden) und direkt im Anschluss ihre
Erinnerungen sowie ein paar Details, die sie im Glauben an deren Richtigkeit den Erzählungen
der anderen entlehnt haben, wiedergeben. Der somit aufgetretene Falschinformationseffekt
w äre dann keineswegs so unwiderruflich, wie bislang gedacht war. Aus den Ergebnissen dieser
Studie folgt, dass zwei Aspekte eine nachträgliche Reduktion bzw. Eliminierung des Effekts
bewirken könnten: Einerseits müsste versucht werden, eine adäquate interne Repräsentation
der Erinnerungsaufgabe in dem Zeugen zu aufzubauen, andererseits wäre eine Optimierung der
Suchprozesse durch die Nutzung möglichst Zusatzinformationen hilfreich. Konkret könnte das
in dem Zusammenhang des Beispiels bedeuten, dass den Zeugen das Phänomen des
Falschinformationseffekts mitgeteilt und erklärt wird, und besonders betont wird, dass die
M öglichkeit besteht, dass unterschiedliche Menschen dasselbe Ereignis (z.B. aufgrund
unterschiedlicher Perspektiven etc.) unterschiedlich wahrnehmen können, und die
Erinnerungen daran insofern nicht zwingend übereinstimmen müssen (Konsistenzannahme)
Weiterhin sollten die Zeugen dazu angehalten werden, jedes Detail, welches sie erinnern, wenn
m öglich, ihrer ursprünglichen Quelle zuzuordnen 29 , und nicht zu raten, wenn sie auf eine Frage
keine Antwort wüssten, sondern statt dessen eher „weiß nicht“ anzugeben. Auch ohne das
Ergebnissen im zweiten Standardtest.
29 Dies könnte eventuell durch die Aufforderung, sich in die genaue Situation des Ereignisses sowie der sich daran
anschlie ßenden Unterhaltung versucht werden, zu erleichtern, ist allerdings keine Schlussfolgerung aus der
vorliegenden Untersuchung
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Wissen, dass eine solche Unterhaltung im Nachhinein stattgefunden hat (welches in der Praxis ja meist der Fall ist), wäre denkbar, dass eine Aufklärung über den Falschinformationseffekt, sowie die „Zerstörung“ der Konsistenzannahme und die Aufforderung zur expliziten Angabe der Quellen von erinnerten Details, eine Reduzierung des sonst aufgetretenen Falschinformationseffekts bewirken könnte.
Abgesehen von der praktischen Relevanz der Ergebnisse sollen im Folgenden noch ein paar Anmerkungen zu den Gedächtniszuständen, Quellenattributionen, sowie methodischen Kritikpunkten der Untersuchung gemacht werden.
In Bezug auf die beobachteten Gedächtniszustände ist erscheint nochmals hervorhebenswert, dass von den Originalinformationen in der Versuchsbedingung signifikant häufiger auch die dazugehörige Quelle korrekt attribuiert wurde, als dies für die Falschinformationen der Fall war. Trotzdem also das irreführende Detail allein genauso häufig wiedergegeben werden konnte, wie die Originalinformationen der Versuchsbedingung bzw. den Details aus der Kontrollbedingung, wurden bzgl. der Falschinformation deutlich mehr Fehlattributionen gemacht, bzw. „weiß nicht“ in Bezug auf die Quelle angegeben. In der Matrix der kombinierten Gedächtniszustände konnte dies beispielsweise daran beobachtet werden, dass die Gedächtniszustände 2 und 3 zusammen nur einen Gesamtanteil von 1% der aufgetretenen Gedächtniszustände ausmachten. Demnach trat fast nie der Fall auf, dass die Falschinformation samt ihrer Quelle korrekt erinnert wurde, während von der Originalinformation lediglich das Detail ohne Quelle bzw. nicht einmal das Detail selbst erinnert wurde. Hierzu zwei Kommentare: Erstens ist nach dem Quellenüberwachungsansatz von Johnson, Hashtroudi & Lindsay (1993) durchaus plausibel, dass die Originalinformationen häufiger korrekt ihrer Quelle zugeschrieben wurden. Aufgrund der bildlichen Präsentation der Originalinformationen sollten die Charakteristika eines erinnerten Originaldetails leichter eine korrekte Quellenzuordnung ermöglichen, als dies bei zwei Quellen zu erwarten wäre, die beide verbale Darstellungen beinhalteten, und somit die Verwechslungsgefahr aufgrund ihrer Ähnlichkeit erhöhten (Lindsay, 1993). Es konnte gezeigt werden, dass durchaus Verwechslungen zwischen den beiden nachfolgenden Quellen auftraten (Tonband Text). Für den Großteil der Quellenverwechslungen jedoch erwies sich, dass die Falschinformationen tatsächlich als gesehen erinnert wurden. Dies wäre nach dem Quellenüberwachungsansatz nicht zu erwarten gewesen, da die Ähnlichkeit der Quellen Film - Tonband bzw. Film - Text geringer sein sollten als zwischen Tonband und Text. Eine mögliche Erklärung hierfür könnten Visualisierungsprozesse sein. Einige Probanden hatten in den Kontrollfragen angegeben, dass sie versucht hatten, sich die verbal präsentierten Informationen bildlich vorzustellen, welches - bei Abspeicherung
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dieser Bilder - dazu durch die damit einhergehenden Charakteristika leichter zu Quellenverwechslungen zwischen Tonband / Text und Film führen könnte. Auch Higham (1998) hatte beispielsweise echte Quellenverwechslungen beobachtet. Obwohl er seinen Probanden die Möglichkeit gegeben hatte, die Ausweichkategorie „know“ zu wählen, wenn sie das Detail eben erinnerten, nicht aber mehr wüssten, woher, nutzten sie diese selten und schrieben den Falschinformationen durchaus (auch) das Video als Quelle zu. Hierin könnte durchaus eine weitere Form der Gedächtnisbeeinträchtigungen, die sich aus der nachfolgenden Präsentation irreführender Details ergibt, liegen. Ein weiterer Kommentar betrifft die Antwortoption “weiß nicht” in Bezug auf das Quellengedächtnis. Hierbei ist denkbar, dass eine Wahl dieser Alternative insbesondere bei den irreführenden Details noch vorhandene Informationen nicht erfasst. Stellt man sich beispielsweise vor, dass eine Versuchsperson zwar nicht mehr weiß, ob die Falschinformation im Tonband oder aber im Text präsentiert worden war, und deshalb “weiß nicht” markiert, könnte es dennoch sein, dass sie immerhin sicher ist, dass die Information jedenfalls nicht in dem Film dargeboten wurde. Dies könnte praktisch durchaus relevant sein, wurde mittels des Gedächtniszustandstests jedoch nicht erfasst. Zukünftige Studien könnten versuchen, diese Informationen erfassbar zu machen. Eine letzte kritische Anmerkung betrifft das verwendete Zeitintervall von 5 Wochen zwischen den beiden Untersuchungsterminen, durch welches keine Kontrollierbarkeit über die Aktivitäten der Probanden in der Zwischenzeit gegeben war. Zwar war an sie appelliert worden, sich möglichst nicht weiter mit dem Experiment auseinander zu setzen und v.a. weder Buch bzw. Film zu rezipieren, noch mit anderen Personen darüber zu sprechen, doch ist selbstverständlich nicht nachvollziehbar, ob diesem Aufruf tatsächlich gefolgt wurde. Allerdings träfe dieser Kritikpunkt erstens genaugenommen auf alle Studien zu, da einerseits selbst kurze Zeitintervalle und Füllaufgaben keine Kontrolle der inneren Vorgänge der Versuchspersonen ermöglichen (selbst dann ist es - trotz versuchter Vermeidung durch die VL - möglich, dass einige Probanden versuchen, die Reize innerlich zu wiederholen und üben). Andererseits ist dies nicht die erste Studie, in welcher über eine einzige Sitzung hinaus gearbeitet wurde und die Probanden somit zwischendurch in ihren alltäglichen, unkontrollierbaren Lebensraum hin "entlassen" wurden. Weiterhin kann dem Verlust der Kontrollierbarkeit der Gewinn ökologischer Validität gegenüber gestellt werden, finden sich doch gerade in der Realität wiederholte Aufforderungen zur Erinnerungswiedergabe (z.B. bei der Polizei, dann vor Gericht etc.), die beinahe immer über einen einzelnen Termin hinausgehen und die betroffenen Personen in den seltensten Fällen jegliche weitere Auseinandersetzung mit dem Erlebten umgehen. Zuletzt sprechen die Ergebnisse für sich: Hätten die Probanden die Zwischenzeit
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genutzt, um den Film zu sehen bzw. sich mit anderen über entdeckte Widersprüche auszutauschen, wäre eine Reduktion des Effekts auch in der nicht aufgeklärten Gruppe im zweiten Standardtest zu erwarten gewesen, da eine Wiederholung zur Stärkung der Gedächtnisspur der Originalinformation und ein Austausch vermutlich zur Stärkung der Sicherheit an die eigene Erinnerung geführt hätte, welches beides eine vermehrte Wiedergabe der Originalinformation im Gedächtnistest hätte wahrscheinlich werden lassen. Im Gegensatz dazu erwies sich die Performanz in dieser Gruppe als stabil. Insbesondere trat keine Verbesserung in der Versuchsbedingung auf, zu welcher jedoch in Anbetracht der Verbesserung zum Gedächtniszustandstest bzw. der aufgeklärten Gruppe vom ersten zum zweiten Standardtest, durchaus möglich gewesen wäre.
Für zukünftige Studien könnte ein Teil dieser Unsicherheit jedoch durch die Nutzung neu erstellten Materials anstelle eines bekannten Filmes / Buches umgangen werden.
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Anhang
Anhang A - Abkürzungsverzeichnis
Anhang B - verwendete Materialien
Soweit nicht anders berichtet, werden auf den folgenden Seiten die Originalmaterialien, wie sie den Probanden auch präsentiert wurden, dargestellt. Einzig die Bezeichnungen des jeweiligen Dokuments in der Kopfzeile, sind lediglich zum Zwecke der Orientierung hinzugefügt worden und waren nicht auf den DIN-A4-Blättern, die den Versuchspersonen ausgehändigt wurden, zu sehen.
Die Reihenfolge der Präsentation ergibt sich aus der Chronologie des Experiments. Der Standardtest, der zu t 1 und t 2 identisch war, ist nur einmal dargestellt; von den 4 verschiedenen Versionen des Gedächtniszustandstests (mit vs. ohne Aufklärung in Kombination mit Version 1 vs. Version 2) wurden lediglich 2 angefügt, da sich die anderen beiden Versionen aus ihnen ableiten lassen.
Zum Experiment
Worum geht’s?
Vielleicht habt ihr selbst schon die Erfahrung gemacht, dass ihr euch Informationen unterschiedlich gut merken könnt, je nachdem, ob ihr sie gehört oder gesehen oder gelesen habt. Nun kommt es im Alltag aber öfter vor, dass Informationen zu demselben Thema in mehreren unterschiedlichen Darbietungsweisen präsentiert werden (z.B. hörst Du vielleicht eine Vorlesung und liest hinterher in einem Buch nach...).
Uns interessiert dabei der Effekt, den Kombinationen von Informationen aus unterschiedlichen Sinneskanälen zu dem gleichen Thema auf die Gedächtnisleistung haben.
Wir denken nämlich, dass die Erinnerungen nicht optimal unterstützt werden, wenn man das gleiche Material einfach mehrmals darbietet (zum Beispiel eine Filmszene dreimal nacheinander angeschaut wird). Stattdessen glauben wir, dass eben diese Filmszene besser erinnert wird, wenn sie mit Informationen kombiniert wird, die in anderen Modalitäten und anderen Präsentationsstilen dargeboten werden (allerdings natürlich das gleiche Thema betreffen). Da uns hierbei auch Langzeiteffekte interessieren, folgt Mitte Januar die zweite (bereits angekündigte) Versuchsreihe
Was genau passiert heute?
Wie bereits im Beispiel angeführt werdet Ihr also Informationen zu dem gleichen Thema aus drei Quellen und in unterschiedlichen Präsentationsstilen erhalten: Zunächst werde ich Euch eine kurze Filmszene zeigen. Im Anschluss daran werdet Ihr zwei Zusammenfassungen dieses Filmausschnitts präsentiert bekommen. Sie sind von zwei Personen erstellt worden, denen wir das Video mehrfach gezeigt haben, und die dann gebeten worden sind, jeweils eine Zusammenfassung der Szene zu geben. Dabei stellt die erste eine sehr spontane mündliche Zusammenfassung dar, die auf Tonband aufgenommen wurde und Euch akustisch präsentiert wird. Die zweite hingegen wurde von der Person schriftlich ausformuliert, so dass Ihr sie in Form eines Textes zu lesen bekommt.
Aus methodischen Gründen sind jedoch zwischen den einzelnen Quellen und vor dem Erinnerungstest kleine Füllaufgaben eingebaut, die nichts mit dem eigentlichen Experiment zu tun haben und zu dem jeweiligen Zeitpunkt extra erläutert werden. Konkret ist der Ablauf also folgender:
Film - Füllaufgabe - Tonband - Füllaufgabe - Text - Füllaufgabe - Gedächtnistest
Und dann habt Ihr es auch schon geschafft!
Wenn Ihr soweit noch Fragen habt, so stellt sie bitte jetzt!"
"Ähm, also, zuerst waren da zwei Personen, ich glaube es waren zwei Männer, obwohl der eine eigentlich wie eine Frau aussah, aber der hatte auch so eine tiefe Stimme.... Hmm. Weiß nicht, vielleicht war’s ja ein Transvestit oder so. Der hieß ja auch Roberta oder so ähnlich, also eigentlich ein Frauenname.. naja, jedenfalls hieß der andere Garp. Auf jeden Fall standen die beiden zu Anfang da und umarmten sich, als dann plötzlich dieses Auto total schnell um die Kurve raste. Das war so’n orangener Pickup-Truck. Und dann lief der eine von den beiden Männern, nämlich Garp, dem Auto hinterher und sah irgendwie total wütend aus. Ich glaub, der andere, also Roberta, hat zu Anfang gar nicht richtig kapiert, was los ist, weil der erst noch so stehenblieb, aber dann ist er Garp schließlich hinterhergerannt.
Und dann war es so, dass Garp wahrscheinlich durch eine Abkürzung oder so das Auto eingeholt hat und einen Stein dem Auto hinterher warf. Und das blieb dann auch irgendwie stehen, also ich meine, der Fahrer hat angehalten und ist auch ausgestiegen, wobei das eigentlich ziemlich blöd war, denn Garp hat dann ihn dann total rundgemacht und angeschrien, ihn um das Auto herumgehetzt und auf das Auto von dem Typen eingeschlagen - da ist echt ´ne Menge Glas kaputt gegangen. Und der Typ hat gar nix gemacht, außer vor Garp wegzurennen und dann am Ende wieder einzusteigen, und erstmal wegzufahren. Vor allem hat der sogar noch ziemliches Glück gehabt, denn wenn Roberta nicht dazugekommen wäre und Garp abgehalten hätte, dann wäre es für den Typen echt schwierig gewesen, überhaupt wieder ins Auto zu kommen und dann wegzufahren.
Achso, bevor ich’s vergesse: Als Garp den Typen angeschrien hat, hat er ihm immer wieder Vorwürfe gemacht wegen irgendeinem Stoppschild, was der wohl überfahren hatte, und es klang so, als wär’s nicht das erste Mal gewesen. Jedenfalls war der ganz schön wütend. Naja, jedenfalls war der Typ ja wieder in seinen Wagen eingestiegen und erst sah es so aus, als wenn der wegfahren würde, aber dann ist er nach ein paar Metern umgedreht und fuhr dann voll auf Garp und Roberta zu, die da noch standen. Die sind dann natürlich gleich weggerannt und der Typ ist ihnen gefolgt!! Ich meine, nicht auf der Straße, sondern der ist ohne Rücksicht auch über Fußwege und durch die Vorgärten gefahren!! Aber die beiden waren dann letztlich doch irgendwie schneller und konnten sich dann nach einer Kurve hinter ’ner Hecke verstecken, so dass der Typ dann an ihnen vorbeigefahren ist, weil er sie nicht gesehen hat. Das ganze war übrigens in so’ner total friedlichen Gegend. Da war echt gar nix los."
(Die fett gedruckten Abschnitte heben die kritischen Sätze hervor, die im Gegensatz zu dem Rest des Inhalts zwischen den Versionen nicht identisch sind; die fett und kursiv gedruckten Wörter stellen die Falschinformationen dar.)
"Ähm, also, zuerst waren da zwei Personen, ich glaube es waren zwei Männer, obwohl der eine eigentlich wie eine Frau aussah, aber der hatte auch so eine tiefe Stimme.... Hmm. Weiß nicht, vielleicht war’s ja ein Transvestit oder so. Der hieß ja auch Roberta oder so ähnlich, also eigentlich ein Frauenname.. naja, jedenfalls hieß der andere Garp. Auf jeden Fall standen die beiden zu Anfang da und umarmten sich, als dann plötzlich dieses Auto total schnell um die Kurve raste. Und dann lief der eine von den beiden Männern, nämlich Garp, dem Auto hinterher und sah irgendwie total wütend aus. Ich glaub, der andere, also Roberta, hat zu Anfang gar nicht richtig kapiert, was los ist, weil der erst noch so stehenblieb, aber dann ist er Garp schließlich hinterhergerannt. Und dann war es so, dass Garp wahrscheinlich durch eine Abkürzung oder so das Auto eingeholt hat und einen Stein dem Auto hinterher warf. Und das blieb dann auch irgendwie stehen, also ich meine, der Fahrer hat angehalten und ist auch ausgestiegen, wobei das eigentlich ziemlich blöd war, denn Garp hat dann ihn dann total rundgemacht und angeschrien, ihn um das Auto herumgehetzt und auf das Auto von dem Typen eingeschlagen, da ist echt ´ne Menge Glas kaputt gegangen. Und der Typ hat gar nix gemacht, außer vor Garp wegzurennen und dann am Ende wieder einzusteigen, und erstmal wegzufahren. Vor allem hat der sogar noch ziemliches Glück gehabt, denn wenn Roberta nicht dazugekommen wäre und Garp abgehalten hätte, dann wäre es für den Typen echt schwierig gewesen, überhaupt wieder ins Auto zu kommen und dann wegzufahren.
Achso, bevor ich’s vergesse: Als Garp den Typen angeschrien hat, hat er ihm immer wieder Vorwürfe gemacht wegen irgendeinem Stoppschild, was der wohl überfahren hatte, und es klang so, als wär’s nicht das erste Mal gewesen. Jedenfalls war der ganz schön wütend. Naja, jedenfalls war der Typ ja wieder in seinen Wagen eingestiegen und erst sah es so aus, als wenn der wegfahren würde, aber dann ist er nach ein paar Metern umgedreht und fuhr dann voll auf Garp und Roberta zu, die da noch standen. Die sind dann natürlich gleich weggerannt und der Typ ist ihnen gefolgt!! Ich meine, nicht auf der Straße, sondern der ist ohne Rücksicht auch über Fußwege und durch die Vorgärten gefahren und hat dabei sogar voll die Zäune und Mülltonnen mitgenommen !! Aber die beiden waren dann letztlich doch irgendwie schneller und konnten sich dann nach einer Kurve verstecken, so dass der Typ dann an ihnen vorbeigefahren ist, weil er sie nicht gesehen hat. Das ganze war übrigens in so’ner total friedlichen Gegend. Ich glaub, da war irgendwo noch ´n Jogger am Rande, aber sonst keiner weiter. Da war echt gar nix los."
(Die fett gedruckten Abschnitte heben die kritischen Sätze hervor, die im Gegensatz zu dem Rest des Inhalts zwischen den Versionen nicht identisch sind; die fett und kursiv gedruckten Wörter stellen die Falschinformationen dar.)
"Zu Beginn der Filmszene sieht man zwei Männer, die sich umarmen. Der eine von denen wird im Verlauf des Videos „Garp“ genannt, der andere hingegen „Roberta“. Bei dem letzteren bin ich mir nicht sicher, ob es sich um einen Mann handelt, da die Person eine ziemlich tiefe Stimme besaß, oder aber um eine Frau, da die Person eher so gekleidet war. Als die sich umarmten, fährt dann ganz plötzlich mit ziemlich hoher Geschwindigkeit ein Auto um die Kurve. Die beiden hatten an einem Straßenrand gestanden. Als das Auto vorbeigefahren ist, reißt sich „Garp“ los und rennt dem Auto fluchend hinterher, während Roberta noch stehenbleibt. Dann sieht man, wie „Garp“ durch eine Abkürzung das Auto einholt, einen Stein aufnimmt und dem Auto hinterherwirft. Als das dann stehenbleibt, nimmt sich Garp einen Baseballschläger von der Ladefläche des Autos und als der Fahrer aussteigt, schreit „Garp“ ihn an und macht ihm Vorwürfe, unter anderem wegen irgendeinem Stoppschild. Währenddessen schlägt er auf das Auto von dem Fahrer ein, wobei einiges zu Bruch geht. Und so geht er auf das Auto einschlagend um das Auto herum, den Fahrer des Wagens immer vor sich hertreibend. Der versucht dann noch, etwas von der Ladefläche loszumachen, das ihm helfen könnte, sich zu verteidigen, schafft es aber nicht. Entgegen tut er jedenfalls nichts Hörbares, sondern läuft nur vor „Garp“ um den Wagen herum. Am Ende öffnet er dann die Fahrertür und versteckt sich dahinter, so dass die Tür zwischen ihm und „Garp“ ist. Dann aber kommt „Roberta“ hinzu und hält „Garp“ ab, so dass der Fahrer wieder einsteigen kann in sein Auto und erst einmal wegfährt. Die beiden („Garp“ und „Roberta“) unterhalten sich dann, und es stellt sich heraus, dass der Fahrer Garp schon länger bekannt ist, da er wohl schon häufiger „die Gegend terrorisiert hat“.
Jedenfalls denkt man, dass nun alles vorbei ist, aber dann - nachdem er erst an ein Paar parkenden Autos vorbeigefahren ist - dreht der Autofahrer mitten auf der Straße um, und kommt zurückgefahren - direkt auf „Garp“ und „Roberta“ zu, die da ja immer noch stehen. Die flüchten dann durch die Vorgärten, und der Fahrer fährt ihnen einfach hinterher - also auch über Fußwege und durch die Vorgärten hindurch! Und dann können sich „Garp“ und „Roberta“ am Ende aber doch retten, indem sie sich hinter einer Kurve verstecken, so dass der Autofahrer sie nicht sieht und deshalb an ihnen vorbeifährt."
(Die fett markierten Wörter heben die integrierten Falschinformationen der jeweiligen Version hervor. Sie sind nur hier veranschaulicht. Den Probanden wurde die Zusammenfassung ohne jegliche Hervorhebungen mit sonst derselben Formatierung präsentiert.)
"Zu Beginn der Filmszene sieht man zwei Männer, die sich umarmen. Der eine von denen wird im Verlauf des Videos „Garp“ genannt, der andere hingegen „Roberta“. Bei dem letzteren bin ich mir nicht sicher, ob es sich um einen Mann handelt, da die Person eine ziemlich tiefe Stimme besaß, oder aber um eine Frau, da die Person eher so gekleidet war. Als die sich umarmten, fährt dann ganz plötzlich mit ziemlich hoher Geschwindigkeit ein Auto um die Kurve. Die beiden hatten an einem Straßenrand gestanden. Als das Auto vorbeigefahren ist, reißt sich „Garp“ los und rennt dem Auto fluchend hinterher, während Roberta noch stehenbleibt. Dann sieht man, wie „Garp“ durch eine Abkürzung das Auto einholt, einen Stein aufnimmt und dem Auto hinterherwirft. Als das dann stehenbleibt, nimmt sich Garp einen irgendeinen Gegenstand von der Ladefläche des Autos und als der Fahrer aussteigt, schreit „Garp“ ihn an und macht ihm Vorwürfe, unter anderem wegen irgendeinem Stoppschild. Währenddessen schlägt er auf das Auto von dem Fahrer ein, wobei dessen Vorderlichter und Spiegel zu Bruch gehen. Und so geht er auf das Auto einschlagend um das Auto herum, den Fahrer des Wagens immer vor sich hertreibend. Der versucht dann noch, etwas von der Ladefläche loszumachen, das ihm helfen könnte, sich zu verteidigen, schafft es aber nicht. Entgegen tut er jedenfalls nichts hörbares, sondern läuft nur vor „Garp“ um den Wagen herum.
Am Ende öffnet er dann die Fahrertür und versteckt sich dahinter, so dass die Tür zwischen ihm und „Garp“ ist. Dann aber kommt „Roberta“ hinzu und hält „Garp“ ab, so dass der Fahrer wieder einsteigen kann in sein Auto und erst einmal wegfährt. Die beiden („Garp“ und „Roberta“) unterhalten sich dann, und es stellt sich heraus, dass der Fahrer ihnen beiden schon länger bekannt ist, da er wohl schon häufiger „die Gegend terrorisiert hat“.
Jedenfalls denkt man, dass nun alles vorbei ist, aber dann dreht der Autofahrer mitten auf der Straße um, und kommt zurückgefahren - direkt auf „Garp“ und „Roberta“ zu, die da ja immer noch stehen. Die flüchten dann durch die Vorgärten, und der Fahrer fährt ihnen einfach hinterher - also auch über Fußwege und durch die Vorgärten hindurch! Und dann können sich „Garp“ und „Roberta“ am Ende aber doch retten, indem sie sich hinter einer Kurve verstecken, so dass der Autofahrer sie nicht sieht und deshalb an ihnen vorbeifährt."
(Die fett markierten Wörter heben die integrierten Falschinformationen der jeweiligen Version hervor. Sie sind nur hier veranschaulicht. Den Probanden wurde die Zusammenfassung ohne jegliche Hervorhebungen mit sonst derselben Formatierung präsentiert.)
Code und Angaben
Warum ein Code?
Damit Eure Daten zwar anonym sind, ich sie also keiner Person zuordnen kann, auf der anderen Seite aber erkennen kann, welche beiden Tests (von beiden Terminen) von derselben Person stammen. Euren individuellen Code könnt ihr folgendermaßen erstellen:
1.) der Anfangsbuchstabe des Vornamens Deiner Mutter (z.B. Astrid → A) 2.) der Geburtsmonat deiner Mutter (als zweistellige Zahl - z.B. Mai → 05) 3.) der letzte Buchstabe deines eigenen Vornamens (z.B. Aileen → N) 4.) dein eigener Geburtsmonat (als zweistellige Zahl - z.B. April → 04) 5.) der letzte Buchstabe deines eigenen Nachnamens (z.B. Oeberst → T)
→ hier im Beispiel ergibt sich: A05N04T
Bitte ermittelt Euren Code sorgfältig, damit nicht aufgrund von Fehlern die Daten unzuordbar und damit nicht auswertbar sind!
Sollten Vornamen nicht bekannt sein, bitte X kodieren, jedoch nur in diesen Fällen!
⇒ Dein Code:
Weiterhin brauche ich noch folgende Angaben:
Alter:
Geschlecht: Studiengang (Hauptfach): Semester:
Zum Gedächtnistest
Im folgenden erhaltet Ihr zunächst ein paar Fragen, die Eure Erinnerung erfassen sollen. Beantwortet die Fragen entsprechend Euren Erinnerungen an das Video. Solltet Ihr in einem Fall keine Erinnerung mehr haben, dann ratet.
Außerdem ist uns noch wichtig, welche Erfahrungen Ihr bisher mit dem Behalten von Informationen aus verschiedenen Sinneskanälen gemacht habt, so dass dazu noch ein paar wenige Fragen zum Abschluss zu bearbeiten sind.
Doch dann habt Ihr es schon geschafft und ich wünsche Euch eine erholsame Zeit bis Mitte Januar, wo wir uns wiedersehen werden...
Wenn ihr noch Fragen habt, so stellt sie jetzt!
sonnig - klarer Himmel neblig - nieselig
2. Welches ist die Anzahl handelnder Personen in dieser Szene? 4 3
3. Welche Beschreibung trifft am ehesten auf den Autofahrer zu? er hatte kurze, helle Haare er hatte schulterlanges, helles Haar
4. Welche Art von Gegenständen / Pflanzen fährt der Autofahrer um? Zäune und Hecken Zäune und Mülltonnen
5. War auf dem Auto des Autofahrers irgendwo etwas bild- oder schriftartiges zu erkennen?
ja, eine Art Logo / Symbol auf der Plane über der Ladefläche ja, Name und Telefonnummer auf Fahrer- und Beifahrertür
6. Mit welch einem Gegenstand schlägt Garp auf das Auto ein? mit einem Baseballschläger mit einer Metallstange
7. Welche Farbe hatten die am Straßenrand stehenden Hydranten? gelb rot
8. Welche Art von Kleidung trugen Garp und Roberta?
Sportsachen / Jogginganzug kurze Hose und T-Shirt
9. Sind neben den Handelnden weitere Personen in der Szene zu sehen? nein, es treten keine weiteren Personen auf ja, ein Jogger
10. Wie viele Autos tauchten in der Szene insgesamt auf? (Inklusive eventuell vorbeigefahrenen bzw. parkenden Autos) 3 1
11. Wie verhält sich Roberta, als Garp den Autofahrer bedroht? hält Garp am Ende zurück hält sich ganz raus
12. Kannten Garp und Roberta den Autofahrer bereits vor dieser Szene? ja, beide kannten ihn bereits vorher ja, Garp kannte ihn bereits
13. Wie ist die Reaktion des Autofahrers auf Garps Vorwürfe und dessen Einschlagen auf das Auto? ruft Roberta um Hilfe erwidert nichts
14. Welche zwei Teile des Autos zerstört Garp?
Vorderlichter und Seitenscheibe Vorderlichter und Seitenspiegel
15. Wie können Garp und Roberta sich am Ende der Szene retten? sie verstecken sich hinter einer Hecke sie verstecken sich hinter einem Zaun
16. War in der gesamten Szene ein Verkehrsschild zu sehen, und wenn ja, welches? nein, es war keines zu sehen ja, ein Stoppschild
17. Zu welcher Folge führt der von Garp geworfene Stein?
das Auto hält an
eine Fensterscheibe des Autos geht zu Bruch
18. Konntest du neben dem Gesagten noch weitere akustische Informationen wahrnehmen? Wenn ja, welche? ja, Geräusche, die durch die Handlungen entstanden ja, Geräusche der Handlungen und klassische Hintergrundmusik
19. Welche Farbe hatte das Auto von dem Autofahrer?
orange rot
20. Welche Art von Gebäuden waren hauptsächlich am Rande des Ereignisses zu sehen? Gartenlauben Wohnhäuser
wie oft? ja, ______ Mal nein
2.) Hast Du das Buch „Garp und wie er die Welt sah“ jemals gelesen; und wenn ja, wie oft? ja, ______ Mal nein
3.) Hattest Du schon vor diesem Experiment gute Erinnerungen an diese Szene aus Film oder Buch?
nein, gar keine, da ich weder den Film noch das Buch kenne ich kenne zwar Buch/Film, hatte aber eigentlich keine Erinnerungen mehr ja, ich hätte die Szene schon vorher grob beschreiben können ja, ich hätte die Szene schon vorher detailliert beschreiben können
____ _____ _____
ja, siehe Rückseite
nein
ja, siehe Rückseite
nein
Darbietung: t2; nach Standardtest 2; den Probanden der Gruppe oA, die Material der Version 1 hatten
→ hier im Beispiel ergibt sich: A05N04T
1) Zunächst einmal kreuze bitte alle Informationen an, an die Du Dich erinnern kannst. Helfen kann Dir dabei der jeweilige Hinweis, wie viele Informationen wir Dir zu dieser Frage präsentiert hatten. Antworte Deiner Erinnerung entsprechend!
Eine Beispielfrage:
Welche Farbe hatte der Pullover, den Garp trug?
Zu dieser Frage wurden zwei Informationen präsentiert.
Stell Dir vor, wir hätten Dir - neben dem Video mit der Originalinformation (blau)noch innerhalb des Texts oder Tonbands eine andere Information gegeben (z.B. grün). Wenn Du Dich nun an beide erinnerst, kreuze bitte beide an, erinnerst Du Dich jedoch nur an eine, so markiere nur diese eine. Dabei brauchst Du Dir nicht hundertprozentig sicher zu sein, um eine der Alternativen anzukreuzen. Du solltest aber auch nicht raten, kreuze in diesem Falle „weiß nicht“ an.. Solltest Du gar keine Erinnerung mehr an irgendeines der Details besitzen, so rate bitte nicht, sondern kreuze dann „weiß nicht“ an.
2) Der zweite Teilschritt besteht darin, hinter den erinnerten und markierten Informationen die Quelle (Video / Tonband / Text) zu schreiben, aus der Du dieses Detail erinnerst. Weißt Du diese nicht mehr, so rate bitte wieder nicht, sondern schreibe einfach „weiß nicht“ dahinter.
Zur Beispielfrage:
Welche Farbe hatte der Pullover, den Garp trug?
Zu dieser Frage wurden zwei Informationen präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
neblig - nieselig wolkenverhangen und grau, aber trocken stürmisch - regnerisch sonnig - klarer Himmel weiß nicht
4
er hatte kurze, helle Haare
er hatte lange, lockige, dunkle Haare er hatte sehr kurze, dunkle Haare er hatte schulterlanges, helles Haar weiß nicht
Zäune und Hecken
Briefkästen und Hecken Mülltonnen und Briefkästen Hecken und Mülltonnen Briefkästen und Zäune Zäune und Mülltonnen weiß nicht
erkennen?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video / Tonband / Text / weiß nicht)
ja, auf der Motorhaube war ein Adler lackiert
ja, Name und Telefonnummer auf Fahrer- und Beifahrertür nein, es gab keinerlei Schriftzüge oder Bilder auf dem Auto ja, eine Art Logo / Symbol auf der Plane über der Ladefläche weiß nicht
mit einem Baseballschläger
mit einem Golfschläger mit einer Krücke mit einer Metallstange weiß nicht
metallic / grau
blau gelb rot weiß nicht
kurze Hose und T-Shirt
lange Jeans und Pullover Sportsachen / Jogginganzug Regenhose und Regenjacke weiß nicht
violett
orange gelb rot weiß nicht
Frontscheibe und Seitenspiegel Seitenscheibe und Frontscheibe Vorderlichter und Frontscheibe Vorderlichter und Seitenscheibe Seitenscheibe und Seitenspiegel Vorderlichter und Seitenspiegel weiß nicht
hält sich ganz raus
hält Garp am Ende zurück hilft Garp nach anfänglichem Zögern ist nicht zu sehen weiß nicht
ja, beide kannten ihn bereits vorher
ja, Roberta kannte ihn schon nein, keinem von beiden war er vorher bekannt ja, Garp kannte ihn bereits weiß nicht
13. Wie ist die Reaktion des Autofahrers auf Garps Vorwürfe und dessen Einschlagen auf das Auto?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
schreit zurück
erwidert nichts ruft Roberta um Hilfe schlägt zurück auf Garp ein weiß nicht
vorbeigefahrenen bzw. parkenden Autos)
Zu dieser Frage wurden zwei Informationen präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
5
sie verstecken sich hinter einem Baum
sie verstecken sich hinter einem Zaun sie verstecken sich hinter einer Hausecke sie verstecken sich hinter einer Hecke weiß nicht
ja, ein Stoppschild
nein, es war keines zu sehen ja, ein Vorfahrt-Gewähren-Schild ja, ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild weiß nicht
der Autofahrer wird verletzt
ein Gegenstand von der Ladefläche des Autos fällt herunter eine Fensterscheibe des Autos geht zu Bruch das Auto hält an weiß nicht
18. Konntest du neben dem Gesagten noch weitere akustische Informationen wahrnehmen? Wenn ja, welche?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
nein, ich habe nur das Gesprochene wahrgenommen
ja, Geräusche, die durch die Handlungen entstanden ja, Geräusche der Handlungen und Tierlaute ja, Handlungsgeräusche und klassische Hintergrundmusik weiß nicht
ja, ein Jogger
ja, Hausbewohner, die sich aus den Fenstern lehnen ja, zwei Spaziergänger nein, es treten keine weiteren Personen auf weiß nicht
Wohnhäuser
kleine Läden Gartenlauben Bürohäuser weiß nicht
Conroe Street
Woodlands Road Kennington Court Hamilton Drive weiß nicht
Darbietung: t2; nach Standardtest 2; den Probanden der Gruppe A, die Material der Version 2 hatten
→ hier im Beispiel ergibt sich: A05N04T
1) Zunächst einmal kreuze bitte alle Informationen an, an die Du Dich erinnern kannst. Helfen kann Dir dabei der jeweilige Hinweis, wie viele Informationen wir Dir zu dieser Frage präsentiert hatten. Antworte Deiner Erinnerung entsprechend!
Eine Beispielfrage:
Welche Farbe hatte der Pullover, den Garp trug?
Zu dieser Frage wurden zwei Informationen präsentiert.
Stell Dir vor, wir hätten Dir - neben dem Video mit der Originalinformation (blau)noch innerhalb des Texts oder Tonbands eine andere Information gegeben (z.B. grün). Wenn Du Dich nun an beide erinnerst, kreuze bitte beide an, erinnerst Du Dich jedoch nur an eine, so markiere nur diese eine. Dabei brauchst Du Dir nicht hundertprozentig sicher zu sein, um eine der Alternativen anzukreuzen. Du solltest aber auch nicht raten, kreuze in diesem Falle „weiß nicht“ an.. Solltest Du gar keine Erinnerung mehr an irgendeines der Details besitzen, so rate bitte nicht, sondern kreuze dann „weiß nicht“ an.
2) Der zweite Teilschritt besteht darin, hinter den erinnerten und markierten Informationen die Quelle (Video / Tonband / Text) zu schreiben, aus der Du dieses Detail erinnerst. Weißt Du diese nicht mehr, so rate bitte wieder nicht, sondern schreibe einfach „weiß nicht“ dahinter.
Zur Beispielfrage:
Welche Farbe hatte der Pullover, den Garp trug?
Zu dieser Frage wurden zwei Informationen präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
neblig - nieselig wolkenverhangen und grau, aber trocken stürmisch - regnerisch sonnig - klarer Himmel weiß nicht
4
er hatte kurze, helle Haare
er hatte lange, lockige, dunkle Haare er hatte sehr kurze, dunkle Haare er hatte schulterlanges, helles Haar weiß nicht
Zäune und Hecken
Briefkästen und Hecken Mülltonnen und Briefkästen Hecken und Mülltonnen Briefkästen und Zäune Zäune und Mülltonnen weiß nicht
erkennen?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video / Tonband / Text / weiß nicht)
ja, auf der Motorhaube war ein Adler lackiert
ja, Name und Telefonnummer auf Fahrer- und Beifahrertür nein, es gab keinerlei Schriftzüge oder Bilder auf dem Auto ja, eine Art Logo / Symbol auf der Plane über der Ladefläche weiß nicht
mit einem Baseballschläger
mit einem Golfschläger mit einer Krücke mit einer Metallstange weiß nicht
metallic / grau
blau gelb rot weiß nicht
kurze Hose und T-Shirt
lange Jeans und Pullover Sportsachen / Jogginganzug Regenhose und Regenjacke weiß nicht
violett
orange gelb rot weiß nicht
Frontscheibe und Seitenspiegel Seitenscheibe und Frontscheibe Vorderlichter und Frontscheibe Vorderlichter und Seitenscheibe Seitenscheibe und Seitenspiegel Vorderlichter und Seitenspiegel weiß nicht
hält sich ganz raus
hält Garp am Ende zurück hilft Garp nach anfänglichem Zögern ist nicht zu sehen weiß nicht
ja, beide kannten ihn bereits vorher
ja, Roberta kannte ihn schon nein, keinem von beiden war er vorher bekannt ja, Garp kannte ihn bereits weiß nicht
13. Wie ist die Reaktion des Autofahrers auf Garps Vorwürfe und dessen Einschlagen auf das Auto?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
schreit zurück
erwidert nichts ruft Roberta um Hilfe schlägt zurück auf Garp ein weiß nicht
vorbeigefahrenen bzw. parkenden Autos)
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
5
sie verstecken sich hinter einem Baum
sie verstecken sich hinter einem Zaun sie verstecken sich hinter einer Hausecke sie verstecken sich hinter einer Hecke weiß nicht
ja, ein Stoppschild
nein, es war keines zu sehen ja, ein Vorfahrt-Gewähren-Schild ja, ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild weiß nicht
der Autofahrer wird verletzt
ein Gegenstand von der Ladefläche des Autos fällt herunter eine Fensterscheibe des Autos geht zu Bruch das Auto hält an weiß nicht
wahrnehmen? Wenn ja, welche?
Zu dieser Frage wurde eine Information präsentiert - wo? (Video/Tonband/Text/weiß nicht)
nein, ich habe nur das Gesprochene wahrgenommen
ja, Geräusche, die durch die Handlungen entstanden ja, Geräusche der Handlungen und Tierlaute ja, Handlungsgeräusche und klassische Hintergrundmusik weiß nicht
ja, ein Jogger
ja, Hausbewohner, die sich aus den Fenstern lehnen ja, zwei Spaziergänger nein, es treten keine weiteren Personen auf weiß nicht
Wohnhäuser
kleine Läden Gartenlauben Bürohäuser weiß nicht
Conroe Street
Woodlands Road Kennington Court Hamilton Drive weiß nicht
Du ganz am Anfang gelesen hast? Wenn ja, welche?
2.) Wenn Du Zweifel hattest, was waren Deine eigenen Vermutungen über den Zweck der Untersuchung?
3) Kamen Dir eventuell im Laufe des Experiments Zweifel am Zweck des Experiments? Wenn ja, wann und warum?
4) Wie bist Du mit entdeckten Widersprüchen umgegangen, als Du den Erinnerungstest vom ersten Termin bearbeitet hast?
Arbeit zitieren:
Aileen Oeberst, 2005, Der Falschinformationseffekt - Stabilität und Reversibilität, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Contemporary trends in juvenile justice
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Aileen Oeberst hat den Text Der Falschinformationseffekt - Stabilität und Reversibilität veröffentlicht
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