INHALTSVERZEICHNIS:
1 EINLEITUNG 2
2 D IE JUGENDARBEIT 4
2.1 Begriffsbestimmung 4
2.2 Rechtliche Grundlagen und Angebotsformen 4
2.3 Aufgaben, Ziele und Arbeitsformen 6
3 D IE SCHULE 10
3.1 Begriffsbestimmung 10
3.2 Rechtliche Grundlagen 11
3.3 Aufgaben und Ziele 12
4 GEMEINSAMKEITEN VON JUGENDARBEIT UND SCHULE 14
5 GRUNDLAGEN DER KOOPERATION VON JUGENDARBEIT
UND SCHULE IM SINNE DER GANZTAGSBILDUNG 15
5.1 Zur Forderung nach mehr ganztägig
konzipierten Schulformen 15
5.2 Die Ganztagsschule als Ganztagsbildung 18
5.3 Regelung zur Kooperation und rechtliche
Rahmenbedingungen 22
5.4 Die Jugendarbeit als Kooperationspartner 23
5.5 Gelingen und Misslingen von Kooperation 25
5.5.1 Kooperationsprobleme 26
5.5.2 Bedingungen erfolgreicher Kooperation 29
6 FAZIT 33
LITERATURVERZEICHNIS 35
1 Einleitung
Ganztagsschulen sind wieder ein aktuelles Thema und rücken verstärkt in den Mittelpunkt des Interesses der Öffentlichkeit. Verantwortlich dafür sind insbesondere die PISA 1 -Ergebnisse und die lebensweltlichen Veränderungen, die einen erhöhten Bedarf an Betreuungsplätzen zur Folge haben.
Durch das schlechte Abschneiden deutscher Schüler 2 sorgte PISA für eine öffentliche Debatte um die Bildungsqualität deutscher Schulen. Die internationale Vergleichsstudie belegt insbesondere den Bedarf an individueller und ganzheitlicher Förderung.
Ferner wird der erhöhte Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder und Jugendliche im Ganztag genannt, der seine Ursachen insbesondere in den veränderten Lebenswelten und gesellschaftlichen Veränderungen hat. Hier wird davon ausgegangen, dass sich Familie und Beruf erst dann gut vereinbaren lassen, wenn ausreichend Angebote für Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehen. 3
Der Ausbau von Ganztagsangeboten zählt zurzeit zu den wichtigsten Vorhaben der ganzheitlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die Tendenz geht somit dahin, dass ein großer Teil der Heranwachsenden immer mehr Zeit in der Schule verbringen wird. Schulen müssen daher zunehmend Aufgaben übernehmen, die über reine Wissensvermittlung weit hinausgehen. Die Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern bildet, wie in dieser Arbeit gezeigt wird, die wesentliche Grundlage für die Gestaltung von Ganztagsschulen.
Insbesondere der Jugendarbeit, mit ihrem gesetzlichen Auftrag die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, kommt als Kooperationspartner eine immer größere und wichtigere Bedeutung zu. Einrichtungen der Jugendarbeit müssen dementsprechend mit neuen Angeboten zur Ganztagsbetreuung auf den gesteigerten Bedarf rea- 1 PISA(= Programme for International Student Assessment) ist eine Vergleichsstudie mit dem Ziel, die Basiskompetenzen 15jähriger Schüler zu erfassen.
2 Um die Lesbarkeit dieser Arbeit zu erhalten, wird im Folgenden die männliche Form verwendet, wenn von Schülern, Lehrern etc. gesprochen wird. Es sind jedoch stets
Männer und Frauen gemeint.
3 vgl. Pauli, 2006
2
gieren und partnerschaftlich Bildung gestalten, denn Fachkräfte der Bildung sind nicht nur Lehrer, sondern auch Sozialpädagogen. Nach Meinung der Bildungsforscher und Politiker soll eine ganztägig konzipierte Schule geschaffen werden, die nicht nur ganztägig „versorgt“, sondern auch qualitativ ermöglicht, dass die Schule zu einem Lern-und Lebensort wird, an dem alle Kinder und Jugendlichen ihren Nachmittag sinnvoll gestalten können und individuell gefördert werden.
Welche Modelle der Kooperation von Jugendarbeit und Schule heute in der Praxis funktionieren und wo noch Probleme bestehen, ist bisher nur wenig untersucht und keineswegs Gegenstand dieser Arbeit. Diese Arbeit zeigt vielmehr die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit der beiden genannten Systeme und widmet sich dabei insbesondere der Rolle der Jugendarbeit in ganztägig konzipierten Schulformen. Ich konzentriere mich bei meiner Ausführung ausschließlich auf das Hessische Schulsystem, das sich mit unter von anderen Bundesländern unterscheidet.
Nach dem im zweiten und dritten Kapitel die Institutionen Jugendarbeit und Schule kurz skizziert werden, geht das vierte Kapitel auf die Grundlagen der Kooperation beider Institutionen im Rahmen der Ganztagsbildung ein. Ebenso werden Probleme und Bedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gezeigt. Dabei ist anzumerken, dass hier nicht alle Kooperationschancen und -probleme benannt und auf das Gelingen und Misslingen von Kooperation eingegangen werden können, sondern nur die, die von großer Bedeutung sind. Im fünften Kapitel werden abschließend die wichtigsten Aspekte noch einmal aufgegriffen und resümiert.
3
2 Die Jugendarbeit
2.1 Begriffsbestimmung
Eine explizite Definition dessen, was Jugendarbeit ist, sucht man in der Literatur vergebens. Nach Thole stellt sie ein komplexes pädagogisches Handlungsfeld dar. 4
Die Jugendarbeit, auch Kinder- und Jugendarbeit genannt, zählt zur Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist neben der Bildung und Erziehung in der Familie und den vorhandenen Sozialisationseinrichtungen, wie Kindergarten, Schule und Berufsausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Die Jugendarbeit ist Teil einer auf Emanzipation, Partizipation und Integration abzielenden Erziehung und Bildung und wird als eigenständiger Sozialisationsbereich verstanden. Sie spricht mit ihren vielfältigen Freizeitangeboten junge Menschen verschiedener sozialer Milieus und ethischer Zugehörigkeiten an und versucht allen Kindern und Jugendlichen ab dem Schulalter ein pädagogisches, sinnvolles Angebot zu machen. Im Gegensatz zu den anderen Einrichtungen wie zum Beispiel der Schule ist der Besuch der Jugendeinrichtung freiwillig und beruht auf dem Interesse der Kinder und Jugendlichen, da sie das Angebot mitgestalten. Durch die Freiwilligkeit und ihre sozialpädagogischen Angebote, die frei sind von Leistungszwang, bietet die Jugendarbeit den Heranwachsenden wichtige Möglichkeiten, sich in der immer komplexer und diffuser werdenden Gesellschaft zu orientieren. Ihr Ziel ist die allgemeine Entwicklungsförderung außerhalb von Familie, Schule und Berufsausbildung. 5
2.2 Rechtliche Grundlagen und Angebotsformen
Die rechtlichen Grundlagen der Jugendarbeit ergeben sich, wie auch die anderen Bereiche der Jugendhilfe, aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), welches Bestandteil der Sozialgesetzgebung und als Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verfasst ist. In umfassender Form
4 vgl. Thole, 2000
5 vgl. Jordan/Sengling, 2000
4
te Angebote der außerschulischen Jugendbildung. Ihre Angebotspalette ist breit gefächert und ihre Formen sind sehr unterschiedlich. So ist die offene Jugendarbeit insbesondere geprägt von Einrichtungen wie Jugendzentren, Jugendhäusern, Abenteuerspielplätzen, Begegnungsstätten etc., die zum zwanglosen Treffen und/oder zum Austausch von Erfahrungen nach der Schule oder dem Beruf dienen. Die Angebote der Jugendverbände konzentrieren sich vor allem auf Gruppenarbeit, Bildungsveranstaltungen und Projektarbeiten. Jugendbildungsstätten umfassen Angebote der politischen und sozialen Bildung. Die Jugendkulturarbeit verfügt über ein breites Spektrum kulturpädagogischer Formen. Die Jugendarbeit orientiert sich individuell an den Bedürfnissen und ist nicht nur durch Aktivitäten im Freizeitbereich gekennzeichnet. Sie ist auch aufgefordert, die Anliegen und Probleme der Jugendlichen in der Praxis zu erkennen und zu berücksichtigen. 11
Nicht nur die Gesetzgebung im KJHG bildet eine Rechtsgrundlage der Jugendarbeit, auch die Ausführungsgesetze der Länder bzw. Jugendbildungsgesetze sowie Landesjugendpläne, Förder- und Finanzierungsrichtlinien ergänzen und differenzieren die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe im KJHG. 12
2.3 Aufgaben, Ziele und Arbeitsformen
Die Aufgabe der Jugendarbeit ist als eine Vorbereitung der Jugendlichen auf ein eigenständiges und verantwortungsbewusstes Leben in unserer Gesellschaft zu verstehen. Die Angebote der Jugendarbeit dienen den Kindern und Jugendlichen als Experimentierfeld, auf dem sie neue Fähigkeiten und Verhaltensweisen ausbilden können. Unter anderem unterstützt sie Kinder und Jugendliche dabei herauszufinden, wie sie leben möchten. Die Jugendarbeit fördert die Entwicklung und bietet Erfahrungs- und Lernprozesse für junge Menschen an, die sie individuell in ihren Prozessen persönlicher Entwicklung, Lebensbewältigung und Identitätsfindung, hin zu einer selbstbestimmten Lebensführung und reflexiven Identität benötigen. Ein zentrales Ziel der
11 vgl. Pauli, 2006
12 vgl. Thole, 2000
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Jugendarbeit ist demzufolge die Persönlichkeitsbildung und die Stärkung der Subjektstellung. 13
Des Weiteren ist die Jugendarbeit als ein lebensweltergänzendes und unterstützendes Angebot mit präventivem Charakter zu sehen. Sie stellt sich explizit gegen die Krisen und Probleme, die sich im Lebenskreis der Kinder und Jugendlichen aus wirtschaftlichen und sozialen Krisen, wie dem gesellschaftlichen Wandel, dem Leistungsdruck, der Jugendarbeitslosigkeit, die Delinquenz, dem Konsum- oder Drogensuchtverhalten etc. ergeben. Die Jugendlichen werden in der Jugendarbeit vor verschiedenen Gefahren und auch negativen Einflüssen der Gesellschaft geschützt, ihre Bedürfnisse werden unterstützt und individuelle Problemlagen berücksichtigt. Dadurch kann die Gesellschaft insofern verändert werden, als dass die Jugendlichen über die Bindungen innerhalb der Gesellschaft aufgeklärt werden. Die nachfolgenden Generationen, also die jetzt Jugendlichen, können subjekt-orientiert, problembewusst, bedürfnisorientiert und emanzipatorisch sozialisiert werden. 14
Um individuellen Bedürfnislagen in der Praxis gerecht zu werden, müssen verschiedene pädagogische Arbeitsformen zur Verfügung stehen. Die Jugendarbeit arbeitet, so Pauli, nach den Prinzipien bzw. den Theorien der lebenswelt-, sozialraum- und bedürfnisorientierten sozialen Arbeit, welche eine Vielfalt an Angeboten und eine Flexibilität im pädagogischen Handeln voraussetzen. 15
Die lebensweltorientierte Kinder- und Jugendarbeit nach Thiersch, muss nicht nur regional erreichbar sein, sondern auch im Alltag der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zugänglich sein. Lebenswelt-orientierung meint die Orientierung der Jugendhilfe an der heutigen Lebenswelt. Die Jugendarbeit muss das Kind und den Jugendlichen ganzheitlich und situationsbezogen sehen, d.h. nicht nur das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen im Blick haben, sondern es bzw. ihn verflochten in ein ganzes Netz von wechselwirksamen Kräften
13 vgl. Pauli, 2006
14 vgl. Jordan/Sengling, 2000
15 vgl. Pauli, 2006
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wahrnehmen. Lebensweltorientierung meint die Unterstützung von sozialen Zusammenhängen, vor allem in Familie, Verwandtschaft, Nachbarschaft, Gruppen oder Kommunen, durch ganzheitliche Wahrnehmung und Förderung der vorhandenen Möglichkeiten bzw. Ressourcen und deren Nutzung bei der Lösung von sozialen Problemen. Wie Thiersch formuliert, soll man dort anfangen, wo der Mensch steht und ihn dann entsprechend bei seiner individuellen Entwicklung unterstützen. 16
Der sozialräumliche Ansatz der Jugendarbeit zeigt sich darin, dass direkt vor Ort Kinder- und Jugendarbeit geschieht. Die Jugendtreffs befinden sich in den "Sozialräumen" der Zielgruppe und sind fester Teil des dortigen Gemeinwesens. So entsteht eine große Bandbreite an Angeboten. Dies geschieht in Form von Freizeitpädagogik, niederschwelligen Hilfsangeboten und in der Umsetzung von Präventions-und Bildungsarbeit. Die Wahrnehmung der Jugendarbeit geht hin zu den Kindern und Jugendlichen in ihren Sozialraum, welcher für die Entwicklung Jugendlicher von großer Bedeutung ist. Die überlieferten Sozialisationsinstanzen wie die Familie und Schule tragen nicht ausschließlich zur Identitätsbildung bei und Kinder und Jugendliche orientieren sich ebenso an ihrem „Sozialraum“ und entwickeln sich dort. 17
Die bedürfnisorientierte Jugendarbeit muss sich an Bedürfnisse der Zielgruppe richten und diese berücksichtigen, was wiederum nach Alter und Hintergrund unterschiedlich gewichtet wird. Dies geschieht, in dem sie den einzelnen Jugendlichen und nicht die ganze Gruppe sieht. Die Jugendarbeit soll dazu befähigen, dass Jugendliche - von ihren subjektiven Bedürfnissen ausgehend - ihre Interessen formulieren und diese angemessen umsetzen. Dabei geht die Jugendarbeit auch von weniger offensichtlichen Bedürfnissen der Jugendlichen aus. 18
In der Jugendarbeit werden demnach Möglichkeiten eröffnet, gemeinsame Erfahrungen zu machen und sich in Organisationen sowie Pro-
16 vgl.Thiersch, 2000
17 vgl. Deinet/Kirsch, 2002
18 vgl. Damm, 1986
8
jekten zu engagieren, in denen die Kinder und Jugendlichen mitentscheiden können. Im unmittelbaren Umgang mit den Heranwachsenden finden professionelle Handlungsformen, wie Projekte, Workshops, Kurse und Aktionen, Einzel- oder Gruppenarbeit, Vorführungen, Veranstaltungen, Lehrgänge, offene Angebote sowie Beratung statt. Jugendliche sollen demzufolge durch Angebote patent gemacht werden, die sozialen Zusammenhänge zu erkennen, die Gesellschaft durch Teilhabe mitzugestalten und damit deren Struktur weiter zu entwickeln oder zu Veränderungen beitragen. 19
Ziele der Jugendarbeit sind die Entfaltung aller geistigen, seelischen und körperlichen Kräfte, die selbstständige und eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens, die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben sowie die Mitgestaltung und die Übernahme von Verant-wortung in der Gesellschaft. Gerade weil die Jugendlichen sich in einer Orientierungsphase befinden und noch nicht über ausreichende Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, kann die Jugendarbeit sowie deren freiwilligen Angebote ein wichtiger Beitrag sein, durch den die Vermittlung der Ziele sinnvollerweise erfolgen kann. 20
19 vgl. Thole, 2000
20 vgl. Münder, 2003
9
3 Die Schule
3.1 Begriffsbestimmung
Den Begriff Schule zu beschreiben, so schreibt Pauli, scheint unnötig zu sein, denn jeder war einmal selbst Schüler, jeder kennt sie und hat eine Vorstellung davon, was Schule ist und wie sie funktioniert. 21 Schule ist im Gegensatz zur Jugendarbeit Pflicht und für alle jungen Menschen verbindlich. Mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr beginnt für jedes Kind die Vollzeitschulpflicht, die gemäß § 58ff des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) nach neun Jahren abgeschlossen ist. Für die Schüler, die das Ziel der Hauptschule nach der neunten Klasse nicht erreicht haben, kann auf Antrag der Eltern oder der Schulleitung die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert werden, wenn begründete Aussicht besteht, dass durch den weiteren Schulbesuch der Abschluss erreicht wird. 22 Der junge Mensch verbringt also in der Regel einen großen Teil seiner Lebenszeit an diesem Ort. Einem Ort des gemeinsamen Lernens, der Kindern und Jugendlichen als Bildungseinrichtung und Sozialisationsinstanz besondere Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Mit Hilfe der Schule sollen Kinder und Jugendliche in die Gesellschaft hineinwachsen und ihren Platz in ihr finden. Die Schule vermittelt nicht nur Grundfertigkeiten wie Lesen, Rechnen und Schreiben. Sie eröffnet Kindern und Jugendlichen andere Welten. Sie ermöglicht ihnen, bereits Geschriebenes und Gedachtes zu verstehen. Sie bereitet sie vor auf ein Leben, das es außerhalb und nach der Schulzeit gibt. Die schulgerechten Aufgaben und Ziele sind, im Gegensatz zu den oben gezeigten Aufgaben und Zielen der Jugendarbeit, durch Lehrpläne (auch: Curricula) und Ausbildungspläne inhaltlich eingegrenzt. Die Bildung in der Schule ist jedoch Ländersache. Es gibt daher keine bundesweit einheitlich schulischen Bildungsaufträge. Jedes Bundesland setzt jeweils unterschiedliche Betonungen schulischer Bildung. 23
21 vgl. Pauli, 2006
22 vgl. Hessisches Kultusministerium, 2005
23 vgl. Pauli, 2006
10
3.2 Rechtliche Grundlagen
Neben dem Artikel 7 des Grundgesetzes (GG), welcher sich explizit mit dem Schulwesen beschäftigt und die staatliche Aufsicht über allgemein bildende Schulen regelt, bilden die jeweiligen Gesetze der einzelnen Bundesländer die rechtlichen Grundlagen der Schule. Sie bestehen aus dem Schulgesetz und Curricula. Dort sind Lehrziele und Lehrinhalte, die Schulen vermitteln sollen, enthalten. An diesen sollen sich Schulen und Lehrende orientieren. Sie sind angehalten, diese allgemeinen Vorgaben umzusetzen. 24
Jeder junge Mensch hat, laut HSchG, ein Recht auf Bildung. Der umfangreiche Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wird in § 2 des HSchG sehr detailliert ausgeführt. Zusammenfassend ist der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule die Vermittlung von entsprechenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Werthaltungen, die dazu beitragen, dass Schüler ihre Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können. Im Mittelpunkt der Ausgestaltung dieses Auftrags steht die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen der Schüler sowie die angemessene Förderung unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung (§ 3 HSchG). Die Schüler sollen insbesondere lernen, den Willen zu entwickeln, für sich und andere zu lernen sowie Leistungen zu erbringen. Weiterhin sollen ihnen Fähigkeiten zur Zusammenarbeit und zum sozialen Handeln vermittelt werden. Sie sollen Gleichberechtigung erfahren und leben, Umgang mit Konflikten lernen und diese sinnvoll und friedlich lösen, aber auch Konflikte ertragen können. Die Schüler sollen lernen, sich Informationen zu verschaffen, sowie sie zu verarbeiten, um sich eine eigenständige Meinung zu bilden und sich mit der Meinung anderer auseinanderzusetzen. Sie sollen ihre Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit entfalten und außerdem Kreativität und Eigeninitiative entwickeln. Die Schulen sollen die Schüler darauf vorbereiten, ihre Aufgaben als selbstbestimmten Bürger wahrzunehmen. 25
24 vgl. ebd.
25 vgl. Hessisches Kultusministerium, 2005
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Das Curriculum, also das Lehrprogramm, das vom Kultusministerium der Länder für die einzelnen Schulformen und Fächer erlassen wird, bildet die Grundlage zur Planung, Durchführung und Überprüfung des Unterrichts. Es enthält und regelt Lehr- sowie Lernziele, eine Zusammenfassung der Lehr- und Lerninhalte, Handhabungen sowie den Einsatz von Medien. Das Curriculum orientiert sich an den Kompetenzen und Interessen der Lehrenden, an den Bedürfnissen und Interessen der Schüler. Der Lehrplan bietet den Lehrenden eine Grundlage für die Organisation ihrer Unterrichtstätigkeit. 26
3.3 Aufgaben und Ziele
Die Schule ist ein strukturell in sich geschlossenes System mit einem eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag und ist gegenüber der Jugendhilfe völlig anders aufgebaut. Sie ist eine Organisation mit festen Handlungsabläufen und Routinen. So bestimmen Stundenpläne und die Unterrichtsorganisationen den Schulalltag. Die Schule ist ein vornehmlich am Unterricht ausgerichteter Lernort. Kinder und Jugendliche erfahren die Schule jedoch nicht nur als Lernort, sondern auch als Lebensraum. Dieser Lebensraum ist für sie von großer Bedeutung und stellt einen wichtigen sozialen Bezugspunkt dar, da sie einen Großteil ihrer Zeit in der Schule verbringen und dort mit Gleichaltrigen zusammen sind. Die Schule bietet den Schülern aus ihrem System heraus Sicherheit und Kontinuität, da sie fast täglich stattfindet. Auch der Alltag und die Zukunftsperspektive der Schüler wird von der Institution Schule auf vielfältige Weise bestimmt. Die Schule führt junge Menschen verschiedenen Alters und unterschiedlicher Herkunft für eine lange Zeit des Tages zusammen und besitzt somit eine Integrationsstruktur. Junge Menschen sollen durch die Schule in ihrer Sozialisation gefördert werden, so dass sie sich zu einem selbstständigen und selbstverantwortlichen Individuum entwickeln können. 27
Der gesellschaftliche Auftrag und die Erwartungen an Schulen sind die Ausbildung von guter Allgemeinbildung, die Vermittlung von Wissen
26 vgl. Pauli, 2006
27 vgl. Deinet, 2001
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werden dort die Aufgaben, Leistungen und Schwerpunkte der Jugendarbeit beschrieben. 6
Die „Allgemeinen Vorschriften“ (siehe §§ 1-10 KJHG) formulieren die Aufgaben und Ziele der Jugendhilfe. Nach § 1 KJHG ist das oberste Ziel der Jugendhilfe und damit auch der Jugendarbeit, die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. 7 Pauli spricht daher von der Funktion einer Leitnorm des § 1 KJHG, welche den Rechtsanspruch junger Menschen an die Träger der Jugendhilfe formuliert und das Erziehungsziel benennt. 8 Unter anderem wird in § 2 (2) Nr. 1 KJHG die Jugendarbeit als Teilbereich der Jugendhilfe festgelegt und neben den anderen Angeboten der Jugendhilfe als eine natürliche Aufgabe der Jugendhilfe genannt. 9
Die Jugendarbeit findet ihre rechtliche und spezialisierte Basis, sowie ihre Zielsetzung und Aufgabenbeschreibung im § 11 des KJHG. Die Jugendarbeit zählt zu den Leistungen der Jugendhilfe und hat die Aufgabe, „jungen Menschen… die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.“ 10
Die Jugendarbeit soll nach dem KJHG an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestalten werden. Sie soll zur Selbstbestimmung befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Dies geschieht durch unterschiedlichste Freizeitangebote von Gruppenarbeit über Zeltlager bis hin zu internationalen Begegnungen ebenso wie durch Bildungsangebote zu verschiedenen Themen und Fragen. Die Aufgaben werden von öffentlichen Trägern (Gemeinden, Landkreise, freie Städte, Länder und Bund) und freien Trägern (wie Vereine, Verbände, Jugendinitiativen) wahrgenommen und angeboten. Ferner umfasst die Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche bestimm-
6 vgl.Thole, 2000
7 vgl. Münder, 2003
8 vgl. Pauli, 2006
9 vgl. Münder, 2003
10 ebd., S. 22 ff
5
und formaler Bildung, speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die Entwicklung von Persönlichkeitsmerkmalen. Jugendliche sollen in der Lage sein, den Alltag mit erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten zu bewältigen und sollen durch die Schule auf die Berufswelt vorbereitet werden. 28
28 vgl. Pauli, 2006
13
4 Gemeinsamkeiten von Jugendarbeit und
Schule
Außerschulische Jugendarbeit und Schule sind gekennzeichnet durch Unterschiede, aber auch durch Gemeinsamkeiten. Sie fördern die Erziehung und Bildung junger Menschen in allen Lebenslagen und orientieren sich ganzheitlich. Sie sind beide für die gleiche Zielgruppe (Kinder und Jugendliche sowie Schüler) da. Sie stärken die Persönlichkeit des jungen Menschen, befähigen ihn zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung und Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft, bereiten Jugendliche auf berufliche Qualifizierung und das Leben in der Erwachsenenwelt vor. Das gemeinsame Ziel der beiden ist, so Pauli, Kinder und Jugendliche stark zu machen, stark genug, um in der unübersichtlichen Welt zurechtkommen. Jugendarbeit und Schule sind beides Sozialisationsinstanzen, die die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen fördern und gewährleisten. Des Weiteren stehen sie in einer gemeinsamen Verantwortung in Hinblick auf die Zukunftschancen der Heranwachsenden. Beide müssen sich den gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen in der Gesellschaft stellen, die auf Grund neuer gesellschaftlicher Gegebenheiten entstehen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass es eine Schulpflicht gibt, während die Teilnahme an Angeboten der außerschulischen Jugendarbeit auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht. 29
29 vgl. ebd.
14
5 Grundlagen der Kooperation von Jugend-arbeit und Schule im Sinne der Ganz-
tagsbildung
5.1 Zur Forderung nach mehr ganztägig konzipierten Schul-formen
Der Bedarf nach mehr ganztägig konzipierten Schulformen und sozialpädagogischer Unterstützung an Schulen ist zunehmend größer ge-worden und hat in § 81 KJHG zur Kodifizierung einer Kooperationspflicht geführt. 30 Die Kooperation der beiden Systeme ist allerdings nichts Neues. Der Bedeutungszuwachs hängt mit den neuen Anforderungen an Heranwachsende und damit auch mit neuen Anforderungen an die Sozialisationsinstanzen zusammen.
Die Aktualität dieses Themas ergibt sich vornehmlich aus den gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen und den damit ver-bundenen Lebenswelten, unter denen Kinder und Jugendliche heute aufwachsen. Insbesondere gehören dazu der Wandel der Familie als Sozialisationsinstanz, der Strukturwandel der Jugendphase, die Veränderungen der Freizeitgestaltung der Kinder und jugendlichen sowie die veränderten Erwerbstätigkeiten der Eltern. Dies hat es in den letzten Jahren erforderlich gemacht, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Jugendhilfe sowie der Schule neu zu überdenken. Ferner werden diese veränderten Bedingungen immer mehr zum gesellschaftlichen Problem und haben so zu einer neuen Anforderung an die Jugendhilfe und das Schulsystem geführt, die mit den traditionellen (getrennten), institutionellen Mustern nicht mehr zu beantworten sind. 31
Die Anforderungen an junge Menschen in ihrer alltäglichen Lebenswelt sowie bei der Gestaltung ihrer Zukunftschancen sind dabei enorm gestiegen. Für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Anforderungen brauchen Kinder und Jugendliche vor allem Rückhalt, Unterstützung und Hilfe. Dies erfordert heute mehr denn je ein gelingendes Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung in Familie, Jugendhilfe
30 vgl. Münder, 2003
31 vgl. Deinet, 2001
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und Schule, sowie eine intensive Ganztagsbildung und damit verbunden eine Kooperation von Jugendarbeit und Schule. Aufgrund der gesellschaftlichen Umstände ist es notwendig, dass auch die Schule eine Erziehungsfunktion wahrnimmt, da die Heranwachsenden einen großen Teil ihrer Zeit in der Schule verbringen und viele Eltern mit der Pflicht der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen überfordert und somit auf institutionelle Unterstützung angewiesen sind. Dies kann Schule allein nicht leisten. Sie ist daher essentiell von der Unterstützung der Jugendarbeit in der Ganztagsbildung abhängig. 32
Die Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse des internationalen Leistungsvergleichs der deutschen Schüler machte zudem deutlich, dass das deutsche Schulsystem gravierende Bildungsmängel aufweist und Kinder und Jugendliche heutzutage nicht ausreichend vorbereitet sind, auf die vielfältigen Herausforderungen einer sich ständig verändernden Umwelt. Aufgrund der Veröffentlichungen der schlechten Ergebnisse von PISA werden seither Forschungen und Veränderungsvorschläge zur Förderung und zum Ausbau der Bildungsangebote vorgelegt. Ziel der Debatte ist vor allem die Verbesserung der Bildung. Im Mittelpunkt steht dabei die Ganztagsbildung. PISA hat zudem auch deutlich gemacht, dass nicht nur der Unterricht optimal gestaltet werden muss, sondern auch soziale Probleme besser gelöst werden müssen. 33 Bildung ist laut Pauli weit mehr als Unterrichtsversorgung und Wissensvermittlung - „Bildung ist mehr als Schule“. 34 So beschreibt Thimm, dass Bildung mehr bedeutet, als möglichst viel Wichtiges auswendig zu lernen. Bildung, so schildert er, beinhaltet auch etwas über die Welt zu wissen, sich in der Welt verhalten zu können und eine entwickelte Person zu sein. Ein gebildeter Mensch weiß nicht nur Bescheid, sondern handelt selbständig, entscheidet vernünftig, übernimmt Verantwortung für sich und andere, verfügt über Gemeinsinn. 35
32 vgl. Pauli, 2006
33 vgl. ebd.
34 ebd., S. 25
35 vgl. Thimm, 2006
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Bildung wird jedoch nicht nur in der Schule in strukturierter, hierarchisch gegliederter und verpflichtender Form (formelle Bildung), sondern überall da erworben, wo die Heranwachsenden etwas lernen, sich entfalten oder erfahren können. Der Stellenwert der Bildung hat sich erweitert, auch außerunterrichtliche veranlasste Bildungsprozesse wie informelle Bildung, die ungeplant und ohne Bildungsabsicht geschieht sowie nichtformelle Bildung, die freiwillig ist und Angebotscharakter hat, werden als wichtig erkannt. Der gesellschaftliche Wandel, macht es zudem notwendig, Bildung auch jenseits der Schule zu garantieren. 36 Informelle Bildung vollzieht sich in vielen und sehr unterschiedlichen Lebenszusammenhängen, geschieht im Umfeld von Elternhaus, Familie und Freundeskreis, in der Nachbarschaft sowie in der Freizeit und in zunehmenden Maß durch die Medien. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung und Fundament, auf dem formelle und nicht-formelle Bildungsprozesse aufbauen. Informelle Prozesse der Bildung finden ebenso im Klassenraum, in den Pausen, auf dem Schulhof sowie auf dem Schulweg statt. Freundschaftsbeziehungen und Gleichaltrigen-Gruppen machen Schule für Kinder und Jugendliche zu einem zentralen Treffpunkt. Auch das Spektrum außerunterrichtlicher Freizeitangebote von Jugendarbeit und deren Bildung (nichtformelle Bildung) ist für die Kinder und Jugendlichen in Freizeit sowie in der Schule von hohem Wert. 37
Das Zusammenspiel von formellen (Schule), informellen (Freizeit) und nichtformellen (Jugendarbeit) Bildungsprozessen ergibt Bildung im umfassenden Sinn. In einem ganzheitlichen Bildungskonzept ist die Bezugnahme aller drei Bildungsprozesse nötig, da verschiedene Erfahrungen entstehen, die einander ergänzen. 38
Alles in allem hat gezeigt, dass die Schule allein den gestellten Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann und dass es einer gemeinsamen Anstrengung aller mit Bildung beschäftigten Institutionen bedarf, um den Heranwachsenden die nötigen Bildungschancen zu eröffnen. Die Schule ist daher aufgefordert mit außerschulischen Bil-
36 vgl.Pauli, 2006
37 vgl. ebd.
38 vgl. Bundesjugendkuratorium, 2001
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dungseinrichtungen, wie der Jugendarbeit stärker zu kooperieren, sich so der Ganztagsbildung zu stellen und Partner zu finden, die Bildungsprozesse unterstützen und so eine ganzheitliche Bildung ermöglichen. Eine solche Vernetzung gewährleistet die Zukunftsfähigkeit der Bildung und bereitet Kinder und Jugendliche adäquat auf ein Leben zwischen Risiken und Chancen des gesellschaftlichen Wandels vor. Schüler nehmen Gelegenheiten des Lernens an Bildungsorten und in Lebenswelten außerhalb der Schule wahr. Die Antwort darauf ist der Ausbau von Ganztagsbildung und die damit einhergehende Öffnung der Schule durch die Kooperation mit der Jugendarbeit. Es soll eine ganztägig konzipierte Schule geschaffen werden, die nicht nur ganztägig „versorgt“, sondern auch qualitativ ermöglicht, dass die Schule zu einem Lern- und Lebensraum wird, an denen alle Kinder und Jugendlichen ihren Nachmittag sinnvoll gestalten können und individuell gefördert werden. 39
5.2 Die Ganztagsschule als Ganztagsbildung
Was unter Ganztagsschule verstanden wird, ist bundesweit sehr unterschiedlich. Der Blick auf die heutige Schullandschaft zeigt, dass die entwickelten Praxismodelle der Ganztagsschule kein einheitliches Bild abgeben, sondern in Abhängigkeit von den länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen eine breit gefächerte Struktur ganztagsschulischer Angebotsform existiert. Die Ganztagsschule steht für sehr viele, unterschiedliche Konzepte, deren einzige Ähnlichkeit darin besteht, keine Halbtagsschule zu sein. Eindeutige Abgrenzungen und Definitionen sind zum Teil kompliziert und kaum klar, da in der Praxis verschiedene Mischformen von Modellen der Ganztagsschule üblich sind. Schon hinter den vielfältigen Begriffen wie Ganztagsschule, Ganztagsbetreuung, Ganztagsangebote, Tagesheimschule oder offene Schule verbergen sich verschiedene Modellvarianten, die sich deutlich unterscheiden. 40
39 vgl. Pauli, 2006
40 vgl. ebd.
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Wie Rother vom Ganztagsschulverband ausführt, ist eine Ganztagsschule, eine Schule, bei der über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Zu den Standardangeboten von Ganztagsschulen zählt zudem an allen Tagen der Ganztagsangebote ein Mittagstisch inklusive Mittagsbetreuung, der für die Schüler bereitgestellt wird, nachmittägliche Angebote sowie Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften, die unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden. 41
Grundsätzlich kann man zwei Varianten ganztägig geführter Schulkonzeption unterscheiden: Offenes Angebot:
An Ganztagsschulen in der offenen Form findet der Pflichtunterricht vorwiegend, wie an klassischen Halbtagsschulen, am Vormittag statt. Es kann am Nachmittag kein Unterricht stattfinden, da nur eine Teilgruppe der Schülerschaft anwesend ist. Nach der Unterrichtszeit steht ein freiwilliger Mittagstisch zur Verfügung. Anschließend werden zusätzliche außerunterrichtliche freiwillige Nachmittagsangebote, wie Hausaufgabenhilfe unter professioneller Aufsicht, Wahl- und pädagogische Freizeitangebote, Neigungsgruppen und Unterstützungsmaßnahmen unterschiedlicher Art sowie Arbeitsgemeinschaften bereitgehalten. 42 Die Ganztagsschule in offener Form führt Ganztagsangebote laut § 15 HSchG Nr. 4 in Zusammenarbeit mit freien Trägern, den Eltern oder qualifizierten Personen wie Erziehern und Sozialpädagogen durch, die die kulturelle, soziale, sportliche, praktische, sprachliche und kognitive Entwicklung der Schüler fördern. 43 Die Schüler können die Schule gleichermaßen als Halbtagsschule oder Ganztagsschule nutzen. Der Schulalltag zerfällt so in zwei Teile. So werden die Interessen der Eltern (Betreuung am Nachmittag) und die der Kinder (Wahlfreiheit der Bildungs- und Freizeitangebote) erfüllt. Die Teilnah-
41 vgl.Rother, 2004
42 vgl. Holtappels, 1994
43 vgl. Hessisches Kultusministerium, 2005
19
me an den ganztägigen Angeboten ist jeweils durch die Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich geregelt. Zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. 44
Gebundenes Angebot:
Der Besuch der gebundenen, auch ganztägig rhythmisierten Schule ist je nach Schulstufe für alle Schüler von morgens bis nachmittags verpflichtend. Diese Form erweitert die Angebote der offenen Form und den damit zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen, um die pädagogischen und auch sozialpädagogischen Belange ganzheitlich berücksichtigen zu können. Der verpflichtende Unterricht sowie unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten sind auf die Vor-und Nachmittage verteilt. Es findet so eine Verteilung von Unterricht und Freizeitaktivitäten über den ganzen Tag verteilt statt. Unterricht und Freizeit, gemeinsames und individuelles Lernen, Phasen der Konzentration und Entspannung wechseln sich im Laufe des Tages ab. Die Schüler erfahren hier eine Rhythmisierung des Schultages in abwechselnden Zeitphasen innerhalb verschiedener verpflichtender Unterrichtseinheiten. In der Regel sind auch die Haus- bzw. Schulaufgaben in die Schulzeit integriert und werden weitgehend in der Schule erledigt. 45
Die Ganztagsbildung ist nach Coelen die neue Institutionalisierungs-form der Ganztagsschule. Dort findet formelle und nichtformelle Bildung statt, die durch Unterricht und sozialpädagogische Angebote dank Jugendarbeit gestaltet wird. Ganztagsbildung bietet ganztägigen Angeboten die Chance, eine neue Form der Bildung zu realisieren. Die Stufen der formellen, informellen und nichtformellen Bildung fließen bei der Ganztagsbildung zusammen und machen außerschulische und schulische Angebote zu einem integrierten Ganzen. Ganztagsschulen bieten die Möglichkeit einer Verdichtung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Einrichtungen der Jugendarbeit und damit die Vor-
44 vgl.Holtappels, 1994
45 vgl. ebd.
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raussetzung für die Entwicklung zukunftsfähiger ganztägiger Bildungsangebote. 46
Neben der organisatorischen Differenzierung lassen sich zwei pädagogische Konzepte ganztägiger Angebote der Ganztagskooperation von Jugendarbeit und Schule unterscheiden: Additives Modell:
Das additive Ganztagsmodell, das eher aneinander anschließende Modell, bietet in der Regel vormittags Pflichtunterricht und nachmittags freiwillige Betreuungs- und Freizeitangebote an, wo eine Trennung von Unterricht und Betreuung deutlich wird. Diese Aktivitäten können, wie bereits häufig praktiziert, von Institutionen der Jugendarbeit, Vereinen, Kirchen, Eltern und anderen Einrichtungen angeboten werden. Es ist ein Ganztagsangebot, welches zwischen Schule und deren Kooperationspartnern, hier der Jugendarbeit abgestimmt wird. Die Konzeption der beiden Angebote erfolgt getrennt voneinander. Sie benötigen aber eine kooperative Absprache. Zu den additiven Modellen gehören offene Ganztagsschulen mit Angeboten, bei denen es in erster Linie um eine Hausaufgabenbetreuung und andere Aktivitäten nach dem Unterricht geht, die aber mit der Schule selbst nicht zusammenhängen. 47 Auch bei einem solchen Modell könnte nach Thimm die Jugendarbeit am Vormittag tätig werden und die Lehrer könnten am Nachmittag Aufgaben wahrnehmen, vielleicht sogar mit den Sozialpädagogen in gemeinsamer Arbeit. 48
Integriertes Modell:
Das integrierte Ganztagsmodell, das eher verzahnte Modell, wirkt im Gegensatz zum additiven Modell „wie aus einer Hand“. 49 Unterricht, Spiel und Freizeit, Arbeitsgemeinschaften und erweiterte Lern- und Förderangebote wechseln im Schulalltag einander ab, verzahnen und bilden eine pädagogische Einheit. Kognitive, manuelle und soziale Lernprozesse werden in diesem Modell zu einem ganzheitlichen Konzept zusammengefasst, dessen Verantwortung bei beiden,
46 vgl. Coelen, 2006
47 vgl. ebd.
48 vgl. Thimm, 2006
49 Thimm, 2006, S. 73
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Jugendarbeit und Schule, gemeinsam liegen. Damit gehen Tagesrhythmisierungen, offene Lernorganisationen und eine kooperative personelle Rollenstruktur einher. Bei diesen Formen ist jeweils eine hohe Beteiligung der Lehrer gefordert. Sie müssen ihr Berufsverständnis ändern und auch ihre Qualifikationen erweitern. Weiterhin wird dadurch eine Veränderung des Unterrichts mit anderen Schwerpunkten und Richtlinien nötig. Fachlehrer, Sozialpädagogen und außerschulische Partner aus Vereinen, Jugendhilfe oder von Ausbildungsbetrieben arbeiten in der Schule zusammen. Ein integriertes Modell erfordert eine gebundene Form mit verbindlicher Anwesenheit für die Schüler und ermöglicht ein inhaltlich abgestimmtes Modell von Betreuung, Erziehung und Bildung. 50
5.3 Regelung zur Kooperation und rechtliche Rahmenbedingungen
Seitens der Jugendarbeit, wird im KJHG eine Kooperation der beiden Instanzen vorgeschrieben: In § 11 (3) Nr. 3 KJHG ist die „arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit“ gefordert, einen Bezug zu wesentlichen Teilen der Lebenswelt junger Menschen herzustellen. Schulbezogene Angebote der Jugendarbeit müssen nicht zwangsläufig in der Schule stattfinden, müssen aber einen Bezug zur Schule haben. Inzwischen gehören Angebote der Jugendarbeit an oder mit Schulen zum Standard in der Praxis der Ganztagsschulen. In § 13 (1) KJHG steht als Aufgabe der Jugendsozialarbeit die Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung sozial Benachteiligter mit Hilfe zur schulischen und beruflichen Bildung, Berufsvorbereitung und Beschäftigung für Jugendliche, die von Ausbildungsnot und Arbeitslosigkeit bedroht sind. Als Gesamtaufgabe wird in § 81 KJHG die Zusammenarbeit von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe mit anderen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen oder ihren Lebenswelten zu tun haben, festgelegt. Da die Lebenswelt der jungen Menschen von einer Vielzahl von Bedingungsfaktoren geprägt wird, bedarf es angesichts der Komplexität des Alltags und der unterschied-
50 vgl.Holtappels, 1994
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lichen Einflussfaktoren einer intensiven Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Bereichen. Zuvorderst werden dabei die Schulen und die Schulverwaltungen genannt. Durch diese Bestimmung sind Jugendhilfe und Schule verpflichtet zu kooperieren. Der Gesetzgeber erteilt beiden Institutionen eindeutig den Auftrag zu einer Kooperation, ohne allerdings Maßstäbe vorzugeben. 51
Für die Schule, so Pauli, gibt es bundesweit Empfehlungen zur Kooperation, die aber keine bindende Verfassung und rechtlichen Grundlagen haben. In einzelnen Bundesländern ist die Kooperation mit der Jugendhilfe teilweise in den Gesetzestexten eingeflochten. Häufig bezieht sich die Kooperation jedoch nur auf Teilbereiche der Jugendhilfe außerhalb der Jugendarbeit. Auf Länderebene gibt es hingegen zunehmend Vorschriften für ganztägige Abläufe an Schulen. 52
Im § 16 HSchG steht, dass die Schule sich gegenüber ihrem Umfeld öffnen und mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen, insbesondere mit kommunalen und kirchlichen Einrichtungen, Sport-und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, sowie mit Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten können. 53
5.4 Die Jugendarbeit als Kooperationspartner
Die Jugendarbeit als Kooperationspartner ist aufgefordert, Aufgaben im Ganztag zu übernehmen, die Schule allein nicht leisten kann und ergänzend zur Schule zu handeln. Sie hat die Auflage schulbezogene Nachmittagsangebote und Ergänzungsleistungen am Vormittag anzubieten und gleichzeitig mit der Schule integrierter zusammen zu arbeiten. Die Jugendarbeit behält jedoch laut Thimm ihr Privileg, ihre Arbeitsformen nicht von Leistungsmessung, Noten, Stoffvorgaben, Schulbüchern und Stundenplänen her zu bestimmen. 54
Die Rolle der Jugendarbeit ist als ein Gebiet zu sehen, das der Schule im ergänzenden Bereich von Betreuungsangeboten zur Verfügung
51 vgl. Münder, 2003
52 vgl. Pauli, 2006
53 vgl. Hessisches Kultusministerium, 2005
54 vgl. Thimm, 2005
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steht. Das Anliegen von Ganztagsschule kann es nämlich nicht sein, Aufgaben zu übernehmen, die von außerschulischen Einrichtungen wie der Jugendarbeit kompetenter und wirkungsvoller bearbeitet werden können. Vielmehr liegt die Chance darin, unterschiedliche Ansätze und Ressourcen in Jugendarbeit und Schule ergänzend zu nutzen. Die Jugendarbeit bietet nach Thimm kreative Freizeitbeschäftigung (offene Angebote), Angebote für neigungs- und interessenorientierte Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Themen, fächerübergreifende Projekte, Angebote im Rahmen von Projektwochen-Unterricht, soziales Lernen und außerschulische Angebote an der Schule im Ganztag an. Der Unterricht und die zusätzlichen Angebote der Schule sowie die Jugendarbeit eine pädagogische Einheit bilden. 55
Die Ganztagsangebote in Kooperation mit der Jugendarbeit machen Schule interessanter, vielseitiger und lebendiger. Die Schule wird für Kinder und Jugendliche abwechslungsreicher und greifbarer. Die Jugendarbeit erhöht ebenso den Wert von Schule aus Sicht der Eltern, Kindern und Jugendlichen. Es geht in der Jugendarbeit allerdings nicht darum, dass die Versorgung über den Ganztag und die Hausaufgabenbetreuung organisiert werden, sondern dass mit den Elementen der Jugendarbeit, durch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, durch attraktive Freizeitangebote und die Gestaltung des Ortes Aneignungsräume entstehen und Schule zu einem Lebensort wird. Dabei unterstützt die Jugendarbeit Kinder und Jugendliche herauszufinden, wie sie leben möchten. 56 Im Mittelpunkt dieser ganztägigen Angebote müssen allerdings die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bildung, Förderung, Integration, Begegnung und Erholung stehen. 57
Die Jugendarbeit entwickelt durch Ganztagsbildung ein positives Schulklima und schafft Orte, die Jugendlichen Raum für Lösungen von Problemen, die Gestaltung ihrer jugendkulturellen Vorlieben und die Verwirklichung ihrer Interessen bieten. Jugendarbeit sieht früh Unterstützungsbedarf und kann frühzeitig und präventiv Angebote machen.
55 vgl. ebd.
56 vgl. Deinet, 2006
57 vgl. Thimm, 2006
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Schule wird so zu einem Lebensort, der für Schüler von großer Bedeutung ist und wo sie ganzheitlich sowie ganztags gebildet und gefördert werden. Die Jugendarbeit schafft eine Kommunikationsgelegenheit für Schüler und setzt sich mit persönlichen und sozialen Problemlagen der Schüler auseinander, sucht nach Alternativen und Antworten. Die Schüler können von der Jugendarbeit beraten und begleitet werden. Auch Handlungsansätze wie informelle Gespräche, entwicklungsunterstützende Jugendberatung und Präventionsarbeit sind in der Umgebung der Jugendarbeit an der Schule günstig umzusetzen. 58
Die Jugendarbeit setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der persönlichen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen ein, befähigt junge Menschen zu Gemeinschaftsfähigkeit, Selbstverantwortung und Eigenbestimmung. Ebenso steigert sie die Bildungsqualität. Sie unterstützt die jungen Menschen, Entwicklungsaufgaben zu bewältigen und reduziert Jugenddelinquenz. Sie erschließt individuelle Ressourcen, erweitert Handlungsspielräume und entwickelt bedürfnisorientierte Lernfelder in der Freizeit der Heranwachsenden. Jugendarbeit erhöht ebenfalls den Gebrauchswert von Lernen und Sinnerleben am Ort Schule und entwickelt mit ihren individuellen Angeboten Schule als Wohlfühlort. Die Jugendarbeit integriert und verhindert ebenso soziale Ausgrenzung sowie Benachteiligung von jungen Menschen, fördert die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen und baut geschlechtsbezogene Benachteiligungen und Verengungen ab. 59 Sie hilft auch den erzieherischen Auftrag der Schulen besser wahrzunehmen, soziale Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen zu vermitteln und leistet einen wesentlichen Beitrag zur präventiven Jugendhilfe, wie Gewaltprävention, Suchtprophylaxe und Persönlichkeitsbildung. 60
5.5 Gelingen und Misslingen von Kooperation
Schulen sind, gerade in den letzten Jahren, sehr aktiv geworden, wenn es um die Ganztagsbildung mittels Kooperation mit außerschulischen Partnern wie der Jugendarbeit geht. Dabei kann viel Gutes entstehen.
58 vgl. Thimm, 2005
59 vgl. ebd.
60 vgl. Pauli, 2006
25
Durch die Kooperation soll etwas Anderes, Besseres entstehen, als jeder Partner für sich leisten könnte. Es können aber auch Schwierigkeiten und Probleme auftauchen.
5.5.1 Kooperationsprobleme
Es ist bereits deutlich geworden, dass Jugendarbeit und Schule zwar ihre Hauptziele teilen und auch Gemeinsamkeiten haben, aber im Detail unterschiedliche Aufträge und ein unterschiedliches Bildungsverständnis haben und dass institutionelle Differenzen bestehen. So können Probleme und Unsicherheiten bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten in Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule auftauchen und eine Kooperation könnte scheitern. Fehlschläge und Probleme könnten den Beginn zukünftiger Kooperationen in der Ganztagsbildung beeinträchtigen. 61
Zwischen Sozialpädagogen und Lehrern gibt es eine Vielzahl an möglichen Reibungspunkten, Kooperationsschwierigkeiten, Problemen, Konkurrenzen, Kommunikationsschwierigkeiten und unterschiedlichen hierarchischen Strukturen. Teilweise sind Einwände gegen eine allzu enge Zusammenarbeit vorhanden. Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule wird zwar seit längerem gewünscht, aber dennoch ist ein zukunftsorientiertes Phänomen und gelingt selten vollständig. 62
Ein erstes Hindernis der Kooperation der beiden Institutionen können die fehlenden Grundkenntnisse über das andere Arbeitsfeld sein. Sozialpädagogen kennen Schule häufig nur aus der eigenen Schulzeit. Pädagogen der Schule wissen manchmal weder, welche Angebote es in ihrer Umgebung von Seiten der Jugendhilfe gibt, noch haben sie Grundkenntnisse, wie in der Jugendhilfe gearbeitet wird. Die pädagogischen Prozesse der Jugendarbeit sind für andere Professionen häufig nicht auf dem ersten Blick erkennbar. Das unscharfe Bild vom jeweils anderen System und die Unkenntnis der Struktur können zu falschen, überzogenen Erwartungen beiderseits und häufig zu ignorantem Nebeneinander und einseitigen Informationen führen, wenn eine mangelnde Offenheit existiert, sowie wenig Erfahrung und Vertrauen.
61 vgl. Pauli, 2006
62 vgl. Thimm, 2005
26
Des Weiteren bestehen häufig rechtliche Unklarheiten über Ziele, Befugnisse und Pflichten. Arbeitsweisen, Ziele und Ergebnisse müssen demnach öffentlich gemacht werden, damit keine Unklarheiten in der Zusammenarbeit entstehen. Ebenso müssen gemeinsame Ziele und Aufgaben gefunden werden. 63
Zugleich begegnen sich Jugendarbeit und Schule nicht auf „gleicher Augenhöhe“, was zu einem Misslingen der Kooperation führen kann. Der gesellschaftliche Stellenwert von Schule ist ungleich höher. Schule ist im Unterschied zur Jugendarbeit Pflicht und für alle jungen Menschen verbindlich. 64 Auch die professionelle Haltung gegenüber den Kindern und Jugendlichen ist nahezu gegensätzlich, denn die Schule ist klar hierarchisch gegliedert und in der Jugendarbeit wird möglichst versucht eine Herrschaftsarmut herzustellen und lebensweltorientiert zu handeln. 65
Ebenfalls sind die Anstellungsverhältnisse der Partner sehr unterschiedlich. Viele Arbeitsverhältnisse der Jugendarbeit sind nur befristet angelegt und werden generell schlechter bezahlt als die der Lehrer. Die meisten Lehrer haben dagegen sichere Anstellungsverhältnisse. Das ist für eine Professionalisierung und die Kooperation nicht förderlich und kann in der Zusammenarbeit in der Ganztagsbildung zu Neidgefühlen und zu einer schwierigen Rangordnung führen. 66
Entscheidend ist auch, wie beide Professionen aufeinander treffen und wie diese Erwartungen zueinander passen. Häufig entstehen Vorurteile übereinander und Konkurrenzsituation zwischen den Kooperationspartnern, die durch mangelnde Informationen der beiden Institutionen entstehen. 67 Die Jugendarbeit hat den Wunsch nach gleicher Anerkennung. Sie sollte nicht in Konkurrenz zur Schule stehen, denn das hindert eine Kooperation und eine gleichberechtigte Zusammenarbeit der ausführenden Institutionen kann dadurch nur schwer gelingen. 68
63 vgl. ebd.
64 vgl. ebd.
65 vgl. Pauli
66 vgl. Thimm, 2005
67 Vgl. Pauli, 2006
68 vgl. Thimm, 2005
27
Ferner ist der Informationsfluss mit Lehrern häufig ungenügend. Teilweise fehlen bisher auch, vor allem durch Zeitmangel, kontinuierliche schulische Ansprechpartner, welches zu Unzufriedenheiten bezüglich der Zusammenarbeit führt. Kooperation beginnt vor allem damit, dass Menschen verbindlich kommunizieren. Hinzu kommt noch, dass die Kommunikationsstruktur der Lehrer für die Arbeit im Team ohnehin ungünstige Voraussetzungen bietet, da die Arbeitsweisen von Lehrern in den unausgesprochenen Prinzipien des Nebeneinanderarbeitens sowie der Nichteinmischung in die Arbeit von Kollegen liegen. 69
Der Zeitaufwand für die Organisation, Realisierung und Auswertung von Kooperationsplänen, werden nach Thimm, von Seiten der Jugendarbeit zum Teil utopisch hoch angesetzt, was eine Kooperation mit der Schule erschwert. Für die Schule ist die Kooperationszeit immer eine zusätzliche Aufgabe, die mitunter in der Freizeit und Erholung der Lehrkräfte geschehen muss. Schule hätte für die Kooperation, so Thimm, eher am Nachmittag Zeit, aber dann hat der Sozialpädagoge keine Zeit, denn am Nachmittag ist die Jugendarbeit von ihrer Zielgruppe, den Kindern und Jugendlichen gefragt. Kooperation im Ganztag sollte so gelegt sein, dass dies nicht dazu führt, dass das „Kerngeschäft“ der einzelnen Institutionen leidet. 70
Es gibt bei der Ganztagsbildung unterschiedliche Methoden die Zielgruppe zu erreichen. Häufig steht dabei das Eigeninteresse der beiden Institutionen stärker im Vordergrund, denn beide Systeme sind meistens sehr stark mit sich selbst beschäftigt und in sich geschlossen. Dadurch entstehen Zielkonflikte und Unklarheiten darüber, wer was im Ganztag zu leisten hat, was sich negativ auf die Kooperation auswirken kann. 71
Des Weiteren ist die strukturelle Sicherung und Vereinbarung von Kooperation der beiden Systeme sehr gering und führt zu Kooperationsproblemen. Jedoch nehmen durch den Ausbau von Ganztagsschulen Rahmenverträge zwischen den Institutionen zu, wodurch eine
69 vgl. Pauli, 2006
70 vgl. Thimm, 2005
71 vgl. Pauli, 2006
28
große Verbindlichkeit erzielt werden soll. 72 Will man durch Kooperation in der Ganztagsbildung Jugendarbeit und Schule näher zusammenbringen, besteht das Risiko, dass alles, was Schule geschieht, auch zur Schule wird, was keine Partnerschaft erzielt. 73
Ein Risiko für die Rolle der Jugendarbeit in der Ganztagsbildung ist auch das Einführen der schulischen Kontrolle auf die Freizeitbereiche der Kinder und Jugendlichen, die freiwillige und unkontrollierte Lebensbereiche für sie darstellen. Die Angebote der Jugendarbeit sind mit einer großen Offenheit durch Freiwilligkeit und Selbstbestimmung gekennzeichnet. Hier kollidieren sich die Strukturprinzipien der Jugendarbeit mit der üblichen Arbeitsweise in der Schule, jedoch verhindern schulische Organisationsmerkmale die pädagogischen Gestaltungsräume der Jugendarbeit. 74
5.5.2 Bedingungen erfolgreicher Kooperation
Die Kooperation von Jugendarbeit und Schule ist eine zukunftsweisende Aufgabe. Sie muss allerdings weiterhin noch intensiver entwickelt werden und stellt neben den eher kritischen Eindrücken auch Chancen und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Gestaltung von Ganztagsbildung dar. Grundsätzlich kann die Jugendarbeit viele der Erfolge auch alleine, ohne Kooperation mit Schule erreichen, jedoch erzielt das Zusammenwirken beider Institutionen stärkere Erfolge. Durch die veränderten Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen werden an die Kooperation schulischer und außerschulischer Pädagogik verstärkt Forderungen getragen, um fortschrittliche Erfolge durch einen verstärkten Einfluss der Jugendarbeit zu erzielen. 75
Für eine verlässliche Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Gestaltung von Ganztagsbildung sollen und müssen Entscheidungsträger wie das Jugendamt und das staatliche Schulamt Zusammenarbeit verabreden, sowie ausführende Einrichtungen der Jugendhilfe mit Schu- 72 vgl.ebd.
73 vgl. Thimm, 2005
74 vgl. Pauli, 2006
75 vgl. ebd.
29
len und Lehrern kooperieren. Es sollte ein kontinuierlicher Kontakt zwischen Jugendarbeit und Schule stattfinden und im Ganztag gesichert sein. Ebenso sollen es festere Kooperationspartner sein, statt Jahr für Jahr mit neuen Partnern zu kooperieren und an neuen Standorten zu beginnen. 76
Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation der beiden Systeme ist ein Grundwissen über Ziele, Angebote, Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen der Arbeit des Partners zu haben. Es müssen von beiden Seiten laufend persönliche Kontakte gepflegt, ein guter Informationsaustausch geschehen, regelmäßige gemeinsame Besprechungen stattfinden, verbindliche Absprachen eingehalten, Arbeitskreise gebildet werden und immer ein zuverlässiger Ansprechpartner beim Jugendamt, Träger der Jugendarbeit und in der Schule da sein. 77
Ebenso muss ein gemeinsames Konzept beider Partner entstehen, welches die Grundlage der Ganztagsbildung sichert, das eine Zusammenarbeit sowie die Stärken beider Kooperationspartner fördert. Es muss eine Organisationsform entstehen, in denen bisher weitgehend unverbundene Formen von Wissensaneignung, Lernprozessen sowie formelle und nichtformelle Bildung zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst werden. 78
Gerade für die Einrichtungen der Jugendarbeit können sich aus Ganztagskooperation positive Erfolge ergeben. Die Jugendarbeit kann ihren gesellschaftlichen Stellenwert wahrnehmbarer machen. Sie hat viele Aufgabenfelder, die für Außenstehende unüberschaubar sind. Am Ort „Schule“ stehen Jugendarbeitsangebote und -ansätze deutlich stärker im öffentlichen Rampenlicht. Ebenfalls hat sie durch Zusammenarbeit mit der Schule eine andauernde Teilnehmerschaft ihrer Zielgruppe, es besteht immer eine größere Möglichkeit, Kinder und Jugendliche zu erreichen und es findet so keine zeitliche Konkurrenz zu Nachmittagsangeboten statt. Kinder und Jugendlichen können im Ganztag über die
76 vgl. ebd.
77 vgl. Thimm, 2005
78 vgl. Pauli, 2006
30
Angebote und Programme der Jugendarbeit informiert werden, die Sozialpädagogen kennen lernen und so auch die Eltern auf die Jugendarbeit aufmerksam gemacht werden. 79
Zugleich erreicht sie mit Ansprüchen wie Prävention, Integration, Sozialraum- und Lebensweltbezug im Rahmen von Ganztagskooperation am Ort Schule Kinder, Jugendliche und dessen Eltern besser und spricht so eine größere Zahl junger Menschen an, als wenn sie in anderen Räumen verbleibt. Die Jugendarbeit kann gleichermaßen in Beziehung mit ganztägigen Angeboten den Kindern und Jugendlichen kostenfreie Gelegenheiten der Freizeitgestaltung präsentieren, so dass auch Kinder von minderbemittelten Elternhäusern das Angebot haben, an pädagogisch Bildungs- und Freizeitangeboten mitzumachen. 80
Die Jugendarbeit spricht in Kooperation mit der Schule Kinder und Jugendliche individuell an, fördert sie und bietet soziale Orte an, an denen ihr Selbstbewusstsein gestärkt wird und persönliche Interessen und Fähigkeiten entfaltet werden können, die in der Schule und vor allem im Lehrplan nicht bedeutsam sind. Sie stellt zur Entfaltung der Persönlichkeit für die Schüler einen offenen Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der für sie gleichzeitig eine soziale Struktur bietet. So wird die Schule für sie attraktiver und interessanter und wird zum anregenden Lern- und Lebensort, da die Jugendarbeit ein kontinuierliches Angebot zur Verfügung stellt. Die Jugendarbeit bietet den Schülern ebenso Raum, in dem sie erfahren, welche Fähigkeiten und Talente sie haben und wo sie soziale Kontakte knüpfen, um ihre Persönlichkeit entfalten zu können. 81
Ein großer Vorteil der Kooperation von Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung und Schule besteht darin, dass eine Entlastung, vor allem der Lehrer, erfolgen und eine personelle Vernetzung schulischer und sozialpädagogischer Kompetenzen entstehen kann. Sozialpädagogische Themen und Erziehungsaufgaben der Lehrer werden in der Schule zunehmend bedeutsamer und stellen eine zusätzliche An-forderung und Aufgabe für die Lehrer da. Von den Lehrern wird häufig
79 vgl. Deinet, 2001
80 vgl. Pauli, 2006
81 vgl. ebd.
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erwartet, dass sie Aufgaben bewältigen müssen, die vom Elternhaus und andern sozialen Instanzen nicht mehr oder nur wenig geleistet werden. 82
Eine gute konzipierte Schule mit Ganztagsbildung braucht viel Platz, außerdem geeignete Außen- und Innenräume. Dort können sich die Schüler in kleinen und großen Gruppen, in ihrer Freizeit und bei Arbeitsgemeinschaften, zum Wohlfühlen und Lernen, für Rückzug und Bewegung ausreichend entwickeln. 83
Die Angebote der Jugendarbeit in der Schule sind jedoch strukturell nicht festgelegt und müssen nicht nur am Ort „Schule“ stattfinden. Es kann auch sinnvoll sein, die benachbarten Räume der Jugendarbeit, falls diese vorhanden sind, mit zu benutzen. Schulgebäude mit Sport-und Außengelände werden häufig nur vormittags genutzt und könnten Kindern und Jugendlichen auch nachmittags Raum geben. Obendrein könnten dort Angebote der Jugendarbeit stattfinden. Ebenso könnten Jugendeinrichtungen im unterrichtlichen Zusammenhang auch vormittags genutzt werden. 84
82 vgl. Simon, 2003
83 vgl. Thimm, 2005
84 vgl. Pauli, 2006
32
6 Fazit
Kinder und Jugendliche brauchen meiner Meinung nach für ihre Vorbereitung auf die Zukunft damit die selbstständig leben ein integriertes Bildungsverhältnis durch ein Zusammenwirken von formellen, informellen und nichtformellen Bildungsprozessen im Ganztag. Es sollte demzufolge ein neues Konzept entstehen, welches zu einem Wandel, weg von der Ganztagsschule, hin zur Ganztagsbildung führt. Ganztägige Angebote für neue Formen der Bildung sollen realisiert werden. Diese Arbeit hat die Grundlagen für das Gelingen einer solchen Ganztagsbildung unter dem Kooperationsaspekt von Schule und Jugendarbeit skizziert.
Augenblicklich bieten nach meiner Meinung gebundene Formen von Ganztagsbildung mit integriertem Modell und rhythmisierten zeitlichen Abläufen die größte Gelegenheit und Chance zur Zusammenführung der Bildungstheorien von Jugendarbeit und Schule. Allerdings stehen sich bei der gebundenen Form die Schulpflicht der Schule und die Freiwilligkeit der Jugendarbeit gegensätzlich gegenüber. Der Jugendarbeit muss es gelingen, ihre Angebote so abwechslungsreich und attraktiv zu gestalten, dass die Schüler ohnehin freiwillig daran teilnehmen wollen und Interesse haben. Außerdem erfahren Kinder und Jugendliche ohne Konkurrenz- und Leistungsdruck Bildung als positiv und abwechslungsreich und sind dadurch motivierter zu lernen.
Insgesamt kann im Hinblick auf die erzielten Ergebnisse im Rahmen von Ganztagsbildung von einer Vielzahl positiver Erfahrungen bei den Beteiligten und zahlreicher erfreulicher Entwicklungen im Handlungsfeld gesprochen werden. Jedoch kann man nicht sagen, dass die Kooperation ein Mittel zur Verbesserung von Bildung ist. Die untersuchte Kooperationspraxis hat darüber hinaus in vielfältiger Weise verdeutlicht, dass die Beteiligten eine Vielzahl von Chancen und Nutzen mit der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule im Ganztag verknüpfen und die damit verbundenen Wirkungen oder Effekte in hohem Maße als motivierend empfunden werden.
Die Ganztagsschule kann jedoch nicht alle Probleme lösen, aber sie kann Kindern, Jugendlichen und ihren Familien helfen, die Probleme
33
zu entschärfen. Gefordert werden Ganztagsschulen, die über ein pädagogisches Konzept verfügen, jedoch gibt es keine allgemeingültigen Lösungen, da ein Kooperationsbezug durch viele Modelle bestimmt ist.
Trotz aller Probleme und Hindernisse glaube ich dennoch, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule eine zukunftsweisende Aufgabe ist, in der vor allem die Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Rolle spielen kann. Um diese Aufgabe angehen zu können, bedarf es einer realistischen Einschätzung von Risiken und Chancen der Ganztagsbildung.
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36
Erklärung
Hiermit erkläre ich, Diana Wengatz, dass ich die vorliegende Studienarbeit zum Thema „Die Rolle der Jugendarbeit in ganztägig konzipierten Schulformen“ selbständig und ohne fremde Hilfe, nur unter Benutzung der angegebenen Literatur- und Quellenangaben angefertigt habe. Die verwendeten Quellen und Hilfsmittel sind im Text kenntlich gemacht und im Literaturverzeichnis vollständig ausgeführt.
Calden, 19.04.2007
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Arbeit zitieren:
Diana Wengatz, 2007, Die Rolle der Jugendarbeit in ganztägig konzipierten Schulformen, München, GRIN Verlag GmbH
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