1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Abschaffung der Wehrpflicht ist ein oft diskutiertes und weitschichtiges Thema. Immer wieder wird eine Abschaffung aufgrund der verschiedensten Gründe gefordert. So wird zum Beispiel die allgemeine Wehrpflicht anhand der Wehrungerechtigkeit als unhaltbar dargestellt. Im Gegenzug behaupten die Wehrpflichtbefürworter, dass eine Abschaffung der Wehrpflicht aus sicherheitspolitischer Sicht alles andere als vernünftig sei. Bei der Wiedereinführung von Streitkräften, nach dem Zweiten Weltkrieg, 1957, entschied man sich, um einen schnellstmöglichen Streitkräfteaufbau zu ermöglichen, gegen eine Freiwilligen Armee und führte die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ein. In Zeiten des Ost-West-Konfliktes eine durchaus begründete Maßnahme, doch ist in Zeiten von Europäischer Union, NATO und UNO eine solche, tief in das Leben junger Männer einschneidende, Zwangsrekrutierung noch vertretbar? Nachdem Frankreich erwog, in Zukunft auf die Wehrpflicht zu verzichten, kam es im Jahre 1996 auch in der Bundesrepublik Deutschland zu einer innenpolitischen Diskussion über die Wehrpflicht. Die damalige
Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl stellte jedoch klar, dass sie die allgemeine Wehrpflicht beibehalten werde. 1 Im Folgenden werde ich nun versuchen die verschiedenen Standpunkte, zur allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland, objektiv darzulegen und herauszufinden ob die Verankerung der Wehrpflicht im Grundgesetz im jetzigen Zustand immer noch angebracht ist oder ob nicht eine Änderung des im Grundgesetz befindlichen Artikel 12 a sinnvoller wäre.
1.2 Abgrenzung des Themas
Bei der Weitläufigkeit dieses Themas ist es natürlich nicht möglich, wirklich alle existierenden Aspekte zu beleuchten. Nicht umsonst wird seit Jahren diskutiert und kein klares Urteil zur Wehrpflicht gefällt. Ich werde daher in
1 vgl. Microsoft Corporation: Encarta Enzyklopädie Standard 2003, Begriff: Wehrpflicht
2
meiner Arbeit versuchen einen relativ neutralen Einblick in diese Diskussion zu ermöglichen.
Ich beginne daher mit einer Definition der Wehrpflicht, wie diese gesetzlich gerechtfertigt ist und gebe einen Einblick in deren Geschichte und in welcher Form sie heute in Deutschland existiert. Anschließend werde ich die unterschiedlichen Standpunkte zur Wehrpflicht aufführen. Um einen relativ neutralen Einblick zu gewähren, werde ich die Standpunkte des Militärs, die der Gesellschaft und die der Parteien darlegen.
Um die Bedeutung der allgemeinen Wehrpflicht, auch für andere Lebensbereiche, zu zeigen, werde ich letztendlich die Folgen einer Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht für das Gesundheits- und Sozialwesen schildern.
3
2. Die allgemeine Wehrpflicht
2.1 Definition der allgemeinen Wehrpflicht
Der Begriff der allgemeinen Wehrpflicht beschreibt „die Pflicht, in den Streitkräften seines Landes Wehrdienst zu leisten, d. h. sich über einen bestimmten Zeitraum einer militärischen Grundausbildung zu unterwerfen und notfalls für die Verteidigung des Staates einzustehen“ 1 . Als Wehrpflichtige werden in Deutschland alle Männer gesehen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art.116 Abs.1) sind, unabhängig von ihrer ursprünglichen Herkunft (wichtig z.B. bei Immigranten), Weltanschauung und gesellschaftlichen Stellung. 2
2.2 Begründung der allgemeinen Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht der Bundesrepublik hat ihre Rechtsgrundlage in Artikel 12 a (Wehr- und Dienstpflicht) des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland. 3
Mit der Erkenntnis, dass man in der noch jungen Bundesrepublik den notwendigen Personaufwand eines funktionierenden Heeres nicht allein durch Freiwillige decken konnte, wurde am 21.07.1956 das
Wehrpflichtgesetz erlassen. Dieses basiert auf Artikel 73 Abs. 1, welcher besagt, dass die Gesetzgebung über die Verteidigung des Staates ausschließlich Sache des Bundes sei. 4
Mit dem Artikel 12a Abs.2 des Grundgesetzes wird dem Wehrpflichtigen eine Möglichkeit zur Ausweichung auf einen Ersatzdienst als Alternative zum Wehrdienst gegeben, wenn er aus „Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigert“ 5 . Dieser Ersatzdienst, auch bekannt als Zivildienst, „hat
1 Microsoft Corporation: Encarta Enzyklopädie Standard 2003, Begriff: Wehrpflicht
2 vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12a, Niedersächsische Landeszentrale für
politische Bildung, Hannover 2002
3 vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12a, Niedersächsische Landeszentrale für
politische Bildung, Hannover 2002
4 vgl. Pooch, Wolfgang: Wehrpflicht und Wehrersatzwesen in der Bundesrepublik Deutschland, 2.,
überarbeitete Auflage, R.v. Decker´s Verlag, , G. Schenck, Heidelberg 1988, S. 5 §17
5 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 12a Abs. 2, Niedersächsische Landeszentrale für
politische Bildung, Hannover 2002
4
die Aufgabe, dem Allgemeinwohl zu dienen“. 1 Daher kommen Zivildienstleistende hauptsächlich im Kranken-, Heil- und Pflegebereich zum Einsatz. 2
Mit dieser Einschränkung zieht man Konsequenzen aus den negativen Erfahrungen mit der Wehrpflicht im Dritten Reich, bei der viele Männer, gegen ihren ausdrücklichen Willen, zum Dienst an der Waffe gezwungen wurden.
2.3 Entstehung der allgemeinen Wehrpflicht
2.3.1 Geschichte der allgemeinen Wehrpflicht
Die allgemeine Wehrpflicht in ihrer modernen Form entstand in Frankreich zur Zeit der Französischen Revolution. 1793 wurde diese Wehrpflicht im französischen Gesetz verankert und verpflichtete alle Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren zum Dienst an der Waffe. Während der Napoleonischen Kriege (1808-1812) bestanden die französischen Streitkräfte zum größten Teil aus Wehrpflichtigen. In Deutschland wurde die allgemeine Wehrpflicht erstmalig 1815, im damaligen Preußen, eingeführt. Zu dieser Zeit gab es noch keine Möglichkeit sich dieser Pflicht, beispielsweise durch einen Ersatzdienst o.ä., zu entziehen.
Im Zuge des Versailler Vertrages (1919), als Folge des verlorenen Ersten Weltkrieges, wurde die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland abgeschafft, im Dritten Reich jedoch unter Adolf Hitler wieder eingeführt. 3 Mit Neugründung der Bundeswehr, nach dem 2. Weltkrieg, wurde 1957 eine allgemeine Wehrpflicht, für Männer ab 18 Jahren, eingeführt. 1957 betrug die Grundwehrdienstzeit 12 Monate. Bis 1972 wurde sie schrittweise auf 18 Monate angehoben und dann bis 1996 wieder auf 10 Monate gesenkt. Seit dem 01.01.2002 beträgt die Grundwehrdienstzeit neun Monate 4 , davon drei Monate Grundausbildung.
1 Hesselberger, Dieter, Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung, Luchterhandverlag,
Bonn 2003, S. 148
2 vgl. ebenda
3 vgl. Microsoft Corporation: Encarta Enzyklopädie Standard 2003, Begriff: Wehrpflicht
4 vgl. Geschichte der Wehrpflicht, Bundeswehr, URL: http://www.bundeswehr.de/wir/
wehrdienst/wd_geschichte.php#0
5
2.3.2 Wehrpflicht heute
Momentan dienen in der Bundeswehr rund 80 000 Wehrdienstleistende. Davon sind 53 000 Grundwehrdienstleistende und 27 000 freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende. 1
Die Grundwehrdienstzeit beträgt zum jetzigen Zeitpunkt neun Monate. Zusätzlich kann jetzt der Dienst in mehreren Abschnitten erfolgen und muss nicht mehr, wie vor dem 01.01.2002, in einem Stück abgeleistet werden. 2 Bevor der Wehrpflichtige zum Wehrdienst eingezogen wird, unterläuft er der sogenannten Musterung, bei dem neben einer grundärztlichen körperlichen Untersuchung auch die psychische Eignung des Wehrpflichtigen überprüft wird.
Die Grundwehrpflichtigen in Deutschland kommen bei der Landesverteidigung sowie bei Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und
Unglücksfällen zum Einsatz. Entgegen der oft verbreiteten Meinung kommen Grundwehrpflichtige im Auslandskrieg nicht zum Einsatz. Die
Wehrpflichtigen, die im Ausland eingesetzt werden, leisten einen sogenannten freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst. Der freiwillige zusätzliche Wehrdienst „schließt sich unmittelbar an den Grundwehrdienst an und dauert mindestens einen Monat und höchstens 14 Monate“ 3 . Wie schon der Bezeichnung zu entnehmen basiert dieser zusätzliche Wehrdienst auf freiwilliger Basis.
1 vgl. Wehrpflicht im 21. Jahrhundert - Mehr Sicherheit für alle, Bundesministerium der Verteidigung
(Hrsg.), Presse- und Informationsstab, Berlin 2002, S. 13
2 vgl. Wehrdienst heute und in Zukunft, Bundeswehr, URL: http://www.bundeswehr.de/wir/
wehrdienst/wd_sachstand.php
3 vgl. ebenda
6
Arbeit zitieren:
Moritz Taske, 2005, Die Wehrpflicht in Deutschland - Ist die allgemeine Wehrpflicht noch aufrecht zu erhalten?, München, GRIN Verlag GmbH
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