Kulturpolitik im Mittleren Mecklenburg am Beispiel des Unterzentrums Laage 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum 3
2. Raumplanerische Ausgangsbedingungen - Die Lage in Laage 7
3. Kulturgeschichtliche Entwicklungen - Von der Ackerbürgerstadt
zum Industriestandort 10
4. Kleinstädtische Kulturszene - Netzwerk und Akteure 15
5. Öffentliche Kulturförderung - Die Stadt Laage als
Mittler , Koordinator und Förderer 19
6. Schluß - Problemkreis Kulturpolitik 24
7. Literatur 26
Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum 3
1. Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum
„Viel stärker als zuvor gehört Kultur heute zur selbstverständlichen Infrastruktur einer
Kommune; sie ist nicht mehr, wie früher so oft, beliebige Manövriermasse bei Etatproblemen.
Gleichwohl muß neuerdings wieder um ihre Legitimation gefochten werden.“ 1 Hilmar Hoffmann, neben Hermann Glaser einer der renommiertesten Experten auf dem Gebiet der deutschen Kulturpolitik, läßt mit diesen Worten keinen Zweifel aufkommen: Die Kommunen gehören ganz unabhängig von ihrem Kulturverständnis zu den wichtigsten kulturpolitischen Akteuren, ja mehr noch, sie geben der Kultur einen Raum. Ausschließlich hier vor Ort wird Kultur erfahrbar, aber auch hier vor Ort wird sie produziert und konsumiert. Gleichzeitig klingt in den Worten Hoffmanns das Dilemma kommunaler Kulturpolitik an, in dem sie sich befindet, seitdem die Finanzkraft der Städte und Gemeinden im Schwinden begriffen ist. 2 Doch davon später mehr. Zunächst muß einiges zum Verständnis der Kommune als Ort der Kultur gesagt werden. Dazu scheint es unvermeidbar zu sein, den in diesem Zusammenhang gebräuchlichen Begriff von Kultur zu explizieren. Was ist also Kultur? Im weitesten Sinn wohl jede Tätigkeit des Menschen als Kulturwesen, zu dem er sich durch seinen gestalterischen Eingriff in die Natur erhebt. Dem lateinischen Wort cultura entlehnt, bezog sich Kultur in der römischen Antike zuvorderst auf den landwirtschaftlichen Anbau und die Bodenbearbeitung (agricultura) und dann im Stoizismus auf die Beackerung und Pflege des Geistes (cultura animi). Bedeutungsumfang und Bedeutungswandel des Begriffes 3 lassen den universalen Charakter von Kultur deutlich hervortreten. Deshalb hat Geert Hofstede Kultur in einem weiten und engeren Sinne unterschieden, wobei der engere Kultur auf das Feld von Literatur, Bildung und Kunst beschränkt und der weitere alle Denk-, Fühl- und Handlungsmuster (mentale Programme im Kopf des Menschen) umfaßt. 4 Alle gemeinsamen Symbole, Werte, Helden und Rituale eines Raumes (Ort oder Land) machen die Kultur seiner Bewohner im weiten Sinne aus, sind Kennzeichen ihrer Identität. Damit scheint ein gangbarer Kulturbegriff gefunden. Die Kommune ist oben als Ort der Kultur und wichtiger kulturpolitischer Akteur bezeichnet worden. Vielleicht war das noch eine Untertreibung. Im
1 HOFFMANN 1992, S. 45.
2 Bis Mitte der 90er Jahre trugen die Kommunen mit rd. 50 % die Hauptlast bei der Kulturfinanzierung. Die Länder
beteiligten sich mit 45 %, und der Bund lag bei 5 %. Mittlerweile hat der Länderanteil (für 1997: 7,2 Mrd. DM) den
kommunalen (6,9 Mrd. DM) übertroffen, nicht zuletzt wegen begrenzter Steuereinnahmen bei den Gemeinden und der
Rolle der Kultur als letztes Rückzugsgebiet der Länder im zunehmend zentralisierten Föderalismus der Bundesrepublik. Zu
den Zahlen siehe die Texte von Michael Söndermann unter www.kulturpolitik.de.
3 Im Hinblick auf die philosophischen Implikationen gut nachgezeichnet in: HISTORISCHES WÖRTERBUCH DER
PHILOSOPHIE 1976, S. 1309ff.
4 Vgl. HOFSTEDE 1997, S. 2f.
Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum 4
bundesrepublikanischen Geflecht der verschiedenen Kulturträger und Kulturverbände „ist aber im besonderen Feld von Kunstförderung und Kulturvermittlung eher von einer Dominanz der größeren Städte sowie von Teilen der Kulturwirtschaft (Verlagswesen, Kunsthandel etc.) auszugehen.“ 5 Die Bedeutsamkeit des kommunalen Engagements auf kulturellem Sektor kann anhand vieler allgemeiner Definitionen von Kulturpolitik ermessen werden. Exemplarisch ist die aus Meyers Enzyklopädischem Lexikon zu nennen, in der Kulturpolitik „die Gesamtheit der Bestrebungen des Staates, der Kommunen, Kirchen, öffentl.-rechtl. Körperschaften, Parteien, aber auch überstaatl. und zwischenstaatl. Instanzen (UNESCO) zur Förderung und Erhaltung der Kultur“ 6 repräsentiert.
Freilich gab es in den beiden Deutschlands nach 1949 unterschiedliche kulturelle Entwicklungslinien, die - wenngleich durch die Besatzungsmächte von außen aufgezwungen - auf einem unterschiedlichen Verständnis der Kulturpolitik und hier insbesondere der Rolle von Städten und Gemeinden beruhten. Während sich im bundesrepublikanischen Nachkriegsdeutschland ein pluraler, kooperativer Kulturföderalismus zwischen Bund, Land und Gemeinde entfaltete, regierte in der sozialistischen DDR ein patriarchaler Zentralismus mit harter, diktatorischer Hand, indem die Direktiven der SED von oben (Politbüro) nach unten (Rat der Gemeinde) durchgestellt wurden. Kultur galt den orthodoxen Anhängern des Marxismus-Leninismus als „schöpferische Aktivität“ 7 der Werktätigen, die sozialistische Kulturpolitik setzte eine sozialistische Kulturrevolution voraus. Ihr Hauptinstrument war der Kulturbund der DDR, der Stimmrecht in der Volkskammer besaß. 8 Trotz undemokratischer und zentralistischer Organisation gelangt es der DDR, ein breites kulturelles Angebot auch in den dünner besiedelten Nordbezirken Rostock, Neubrandenburg und Schwerin vorzuhalten. Thomas Strittmatter, der den Wandel der Kulturstrukturen in den neuen Bundesländern nach der Wende untersucht hat, konstatiert,
„daß in der DDR ein durchaus weiter Kulturbegriff wirksam war. Er implizierte nicht nur die
schönen Künste und deren Institute und Einrichtungen. Dezentrale Kulturarbeit, Soziokultur,
Stadtteilkulturarbeit usw. waren - wenn auch die beiden erstgenannten nicht unter dieser
Begrifflichkeit - keine unbekannten Aufgabenfelder, sondern Bestandteile auch zentralistisch
geleiteter Kulturpolitik und Kulturarbeit. Davon zeugten z. B. die Kulturhäuser, Klubs und
Stadtteilbibliotheken in den Wohngebieten, die Vielzahl der stadtteilbezogenen Volksfeste, die
Zusammenarbeit der kommunalen Kulturverwaltungen sowie der Kultureinrichtungen mit
5 HANDWÖRTERBUCH DES POLITISCHEN SYSTEMS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2000, S. 262
6 MEYERS ENZYKLOPÄDISCHES LEXIKON 1980, S. 441. Siehe auch andere Nachschlagewerke wie STAAT UND POLITIK
1974, S. 174 oder BROCKHAUS-ENZYKLOPÄDIE 1990, S. 587f.
7 KLEINES POLITISCHES WÖRTERBUCH 1973, S. 473.
8 Vgl. HERBST/RANKE/WINKLER 1994, S. 539ff.
Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum 5
Wirtschaftsbetrieben und Institutionen der Gesellschaft, Einrichtungen des Sozialwesens
usw.“ 9
Kritisch anzumerken bleibt, daß die DDR wegen starker Subvention von Museen, etwa bei den Eintrittspreisen, wegen Überbeschäftigung in Bibliotheken und in der Kulturverwaltung weit über ihren Verhältnissen lebte und bei den DDR-Bürgern eine Versorgungsmentalität kultivierte, die nach der Wiedervereinigung von 1990 dem Aufbau einer zivilgesellschaftlich getragenen Kulturarbeit mehr als Wege stand.
Im Rahmen des Einigungsvertrages verpflichteten sich BRD und DDR laut Art. 35 zum „Erhalt der kulturellen Substanz“. Der Bund stellte durch eine Übergangsfinanzierung von 1991 bis 1994 in Höhe von 3,3 Mrd. DM sicher, daß die 1990 in den neuen Bundesländern insgesamt vorhandenen 217 Theater und Spielstätten, 87 Orchester, rd. 1.000 Museen, 112 Musikschulen, über 7.000 öffentliche Bibliotheken, über 1.500 Kultur- und Klubhäuser, etwa 250.000 Einzeldenkmäler sowie 180 historisch bewahrenswerten Stadt- und Dorfkerne behutsam in neue Strukturen überführt werden konnten. Die Länder und Kommunen gewannen dadurch zeitlichen und finanziellen Spielraum, schließlich mußten sie ohne nennenswerte Steuereinnahmen die Kosten für die Kultureinrichtungen nach Wegfall der Übergangsfinanzierung aus dem eigenen Haushalt tragen. 10 Zusätzlich entbrannte in den neuen Bundesländern eine Debatte über Sinn, Zweck, Mittel und Ziele von Kulturförderung und Kulturpolitik. Für das 1990 entstandene Land Mecklenburg-Vorpommern hat Dieter Schröder den Höhepunkt dieser Debatte auf das Jahr 1993 datiert. 11 Die damalige Kultusministerin Steffi Schnoor (CDU) las in einer aktuellen Stunde des Landtags zur kulturellen Situation eine ganze Namensliste berühmter Künstler, Unternehmer, Erfinder und Entdecker aus M-V vor, die von Ernst Moritz Arndt über Heinrich Schliemann bis Walter Kempowski reichte, und wollte Kulturpolitik an diese Traditionen kulturellen Schaffens anknüpfen lassen. Zuvor hatte eine Vertreterin der Opposition, Heide-Marlis Lautenschläger (PDS), den Niedergang der DDR-Kultur auf den „Anschluß der DDR an die BRD“ zurückgeführt, womit eine Tatsache entstanden sei, „die folgerichtig zwei unterschiedliche Kulturen aneinandergeraten ließ“ 12 . Dieselbe Abgeordnete hatte
9 STRITTMATTER 1993, S. 13.
10 Vgl. HANDBUCH ZUR DEUTSCHEN EINHEIT 1999, S. 515.
11 Vgl. SCHRÖDER 2001, S. 15.
12 LANDTAG M-V 1993, S. 5346. Ob die ostdeutsche Kultur sich immer noch von der westdeutschen abhebt oder hier nicht
schon längst Assimilationsvorgänge stattgefunden haben, wobei eine kaum zu erklärende Nostalgie wie ein unförmiges
Handgepäck mitgeschleppt wird, ist umstritten. Erklärungsversuche dazu bei MÜHLBERG 1999, S. 4ff.
Einleitung - Kulturpolitik im kommunalen Raum 6
1991 mutmaßlich aus Reminiszenz an die DDR heraus die „Pflege und Förderung des künstlerischen Volksschaffens“ kraft eines Gesetzes in staatliche Hände übergeben wollen und damit die Kulturdebatte im Landtag entfacht. 13 Der Gesetzesentwurf der PDS wurde von den Regierungsfraktionen FDP und CDU mit dem Verweis auf den Landeskulturplan und der Erwartung von mehr nichtöffentlicher Kulturarbeit abgelehnt. Die Kulturdebatte des Landtages M-V hat sich ab Mitte der 90er Jahre zusehends in eine Kulturfinanzierungsdebatte verwandelt, wobei die Theater- und Orchesterstrukturen im Vordergrund stehen. 14 Das betrifft vor allem die Groß- und Mittelstädte, da sich die Theater und Orchester des Landes ausnahmslos in deren kommunaler Trägerschaft und Zuständigkeit befinden.
In der Region um Rostock, die in der Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock heißt und sich aus der Hansestadt Rostock, dem Landkreis Bad Doberan und Güstrow zusammensetzt, existieren zwei Theatereinrichtungen; zum einen das Volkstheater Rostock als Mehrspartentheater und zum anderen das Ernst-Barlach-Theater in Güstrow als Gastspielbühne. Generell üben die kommunalen Einrichtungen zur kulturellen Daseinsvorsorge in den Ober- und Mittelzentren innerhalb der Planungsregion Sogwirkung auf die Unterzentren und ländlichen Zentralorte aus. Hier, wo z. T. Museen, Theater, Galerien usw. nicht zur Verfügung stehen, sind dennoch ein mitunter sogar feinmaschiges kulturelles Netzwerk und eine Vielzahl kulturpolitischer Akteure anzutreffen. Nachfolgend soll der Versuch unternommen werden, Kulturpolitik im Mittleren Mecklenburg am Beispiel des Unterzentrums Laage zu veranschaulichen. Es sind dabei die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes zu berücksichtigen (2.), die kulturhistorischen Besonderheiten der Kleinstadt zu skizzieren (3.), der Bestand der Kulturszene in Laage (4.) und die Rolle der Stadtverwaltung zu eruieren (5.), so daß am Ende eine zusammenfassende Einschätzung mit Ausblick auf die Probleme der kommunalen Kulturpolitik vorgenommen werden kann (6.). Die benutzte Literatur kann in einem nachgestellten Verzeichnis eingesehen werden (7.). Eine Untersuchung zur Kulturpolitik in Laage liegt bisher nicht vor, insofern wird Neuland betreten. Ohne die zuvorkommende, äußerst hilfreiche Zuarbeit der Stadtverwaltung Laage wäre das Forschungsanliegen kaum möglich gewesen. Dafür sei an dieser Stelle gedankt.
13 Siehe dazu LANDTAG M-V 1991, S. 537ff.
14 Für die Theaterförderung werden bis 2004 70 Mio. DM ausgegeben. Siehe hierzu LANDTAG M-V 2000, S. 2.
Raumplanerische Ausgangsbedingungen - Die Lage in Laage 7
2. Raumplanerische Ausgangsbedingungen - Die Lage in Laage
Auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes von 1992 und verschiedener Landesverordnungen der Landesregierung M-V trat 1994 das Regionale Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RROP MM/R) rechtsverbindlich in Kraft. Im Jahre 1999 hat der Regionale Planungsverband (RPV) die 1. Teilfortschreibung des Programmes in den Fachkapiteln Siedlungswesen, Wirtschaft und sonstige technische Infrastruktur besorgt; 15 die hier zu behandelnde Kleinstadt Laage war davon allerdings nicht betroffen. In Anbetracht der geringen Einwohnerzahl von 5.268 (30.10.2001) und einem Hoheitsgebiet von 37,41 km 2 muß die Position von Laage in einem Verbandsgebiet mit 434.823 EW (30.06.1999) auf einer Fläche von 3.600 km 2 marginal ausfallen. 16 Das RROP erwähnt die Stadt erstmalig im Zusammenhang mit dem Regionalflugplatz Rostock-Laage, an dessen Betreibergesellschaft Flughafen Rostock-Laage GmbH die Stadt mit 7,7 % beteiligt ist. Die amtsfreie Stadt Laage gehört, obwohl im Kreis Güstrow liegend, zum Ordnungsraum Rostock und stellt eine der sechs Siedlungsachsenendpunkte dar. Als zentraler Ort der Nahbereichsstufe ist Laage im RROP neben Barth (heute: Ostvorpommern), Bützow, Gnoien, Krakow am See, Kröpelin, Kühlungsborn, Neubukow, Schwaan und Tessin als Unterzentrum ausgewiesen. Zentrale Orte sollen als „wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren ihrer Verflechtungsbereiche (Einzugsbereiche)“ so entwickelt werden, „daß sie räumliche Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und Siedlungstätigkeiten bilden.“ 17 Für Laage maßgeblich ist außerdem die innerregionale Achse Rostock -Laage - Teterow, entlang der eine erstaunliche industrielle und infrastruktelle Entwicklung in den letzten zehn Jahren stattgefunden hat. Die geringe Bedeutung von Fremdenverkehr und Tourismus in Laage, 18 abgesehen vom (Wasser-)Wandertourismus im Recknitztal, wird durch die günstige Verkehrserschließung kompensiert. Zu nennen sind die nahe Kreuzung der A 19 und A 20 sowie der B 103 und B 108; der Anschluß an die Bahnlinie Berlin - Rostock, auf der eine Privatbahn (OME) im 2-Stunden-Takt zwischen Rostock und Güstrow pendelt; und letztlich der Regionalflughafen mit privatziviler Mischnutzung und Passagierzahlen von über 100.000 pro anno.
15 Siehe RPV MM 1999, S. 2.
16 Zu den Zahlen vgl. RPV MM 2000, S. 1 sowie Vorbericht des Haushaltsplanes 2002 der Stadt Laage, S. 4.
17 RPV MM 1994, S. 27.
18 In einer Studie des Vereins Institut für Regionale Wirtschafts- und Arbeitsmarktstrategien (REWAS) über Stand und Entwicklung der
Lebensqualität im Landkreis Güstrow wird Laage im Zusammenhang mit Tourismus kaum erwähnt. Die Anzahl der
Übernachtungsmöglichkeiten wird auf 2 im Vergleich zu 84 in Bützow und 98 in Teterow beziffert. Vgl. REWAS 1996, S. 120.
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Christian Schwießelmann, 2002, Kulturpolitik im Mittleren Mecklenburg am Beispiel des Unterzentrums Laage, München, GRIN Verlag GmbH
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