Risikoassessments in der Arbeit
mit geistig behinderten Menschen
von Sascha Kerst
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Definitionen von Lernbehinderung
bzw. geistiger Behinderung
2.1 Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung
aus allgemeiner medizinischer Sicht
2.2 Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung
aus der pädagogischen und sozialen Sicht
2.3 Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung
aus psychiatrischer, psychologischer Sicht
2.4 Lernbehinderung bzw.
geistige Behinderung aus juristischer Sicht
2.5 Anmerkungen zu den Definitionen und Sichtweisen
3 Risiken im Kontext der Lern-
bzw. geistiger Behinderung
3.1 Risiken: Eltern und Angehörige
3.2 Risiken: Soziale Institutionen
und deren Fachpersonal
3.3 Risiken: Umwelt und Gesellschaft
4 Ein deutsches "Risikoassessment"
4.1 Das Assessment
4.2 Nutzen des Assessments
5 Assessment II
5.1 Schlusswort
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die vorliegende Ausarbeitung des Referates, "Risiken und Risikoassessments bei der Arbeit und dem Umgang mit lernbehinderten bzw. geistig behinderten Menschen", beschäftigt sich mit der Frage, wie Risiken in der Arbeit und im Umgang mit Lernbehinderten eingeschätzt und bewertet werden können. Hierbei wird Wert darauf gelegt, das ein breites Spektrum an Risiken, die mit dieser Thematik verbunden sind, erfasst werden. Das heißt, dass Risiken denen lernbehinderte bzw. geistig behinderte Menschen ausgesetzt sind, ebenso in Betracht gezogen werden, wie die Risiken denen die Angehörigen und die betreuenden, professionelle Fachkräfte ausgesetzt sind. Hierbei werden selbstverständlich auch die Risiken, die von den genannten Personengruppen ausgehen, nicht vernachlässigt. Selbstredend ist es nahezu unmöglich alle Risiken zu erfassen.
Ziel der expliziten Darstellung dieser Risiken ist es, die Notwendigkeit von Risikoassessments (abgeleitet aus dem engl. Riskassessment: Risikoeinschätzung) in der Sozialen Arbeit zu veranschaulichen und einen Einblick zu gewähren, wie Risikoassessments effizient betrieben werden können. Anzumerken ist, dass in dieser Arbeit keine Unterscheidung zwischen Lern- und geistiger Behinderung getroffen wird, obwohl in der Fachliteratur oftmals unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten werden, was Lern- bzw. geistige Behinderung ausmacht.
2 Definitionen von Lernbehinderung bzw. geistiger Behinderung
In diesem Kapitel soll begreiflich gemacht werden, was unter Lernbehinderung bzw. geistiger Behinderung zu verstehen ist.
Wie schwierig es ist dies zu verdeutlichen beweißt allein die Tatsache, dass es unterschiedliche Definitionen darüber gibt, was Lern- bzw. geistige Behinderung ausmacht. Nahezu jede Fachdisziplin, die sich damit auseinandersetzt, hat ihre eigene Definition geschaffen, die auch verdeutlicht, wie sie an diese Thematik herantritt. Grundsätzlich gibt es noch keine einheitliche interdisziplinäre Auffassung darüber, was unter dieser Art von Behinderung zu verstehen ist. So lässt es sich auch erklären, dass die Grenzen wann von Lern- bzw. geistiger Behinderung gesprochen wird, bzw. was als Behinderung in dieser Hinsicht betrachtet wird, fließend sind. Während eine Fachdisziplin beispielsweise nach ihren Kriterien ein Individuum als Lern- oder geistig behindert bezeichnet, kann eine andere dasselbige als lediglich lernhilfebedürftig erachten. Oder, eine Disziplin definiert eine Person als nicht behindert aus ihrer Sichtweise, hingegen eine andere Disziplin der Person eine solchige Behinderung aufgrund eigener Kriterien attestiert. Dies zeigt wie Komplex dieses Thema ist und das sich eine einheitliche Definition kaum finden lässt, da Definitionen auch von der subjektiven Vorstellung der Individuen, die sie aufstellen, abhängig sind.
2.1 Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung aus allgemeiner medizinischer Sicht
[...]
Arbeit zitieren:
Sascha Kerst, 2003, Risikoassessments in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen, München, GRIN Verlag GmbH
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