Inhaltsverzeichnis
Abstract. 2
0. Einleitung 3
1. Zur Geschichte der Kärntner Slowenen. 6
1.1 Exkurs 6
1.2 Von den Anfängen bis zum Zerfall der Donaumonarchien 8
1.3 Die Zeit zur Volksabstimmung 15
1.4 Die Zwischenkriegszeit 17
1.5 Die Zeit unter nationalsozialistischer Herrschaft. 21
1.6 Die Nachkriegszeit 23
2. Die Minderheitenbestimmungen im Staatsvertrag 1955 26
2.1 Der Weg zum Staatsvertrag. 26
2.2 Grundsätze über Minderheitenschutz 27
2.3 Der Artikel 7 des Staatsvertrages 28
2.4 Die Entwicklung nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages 29
2.4.1 Das Volksgruppengesetz 1976 32
2.4.2 Darstellung des Schulwesens in Südkärnten 34
3. Aktuelle Situation der Kärntner Slowenen 38
3.1 Zur Situation aus sprachwissenschaftlicher Sicht. 38
3.1.1 Allgemeines. 38
3.1.2 Soziolinguistische Lage. 39
3.1.3 Wege zur Erhaltung der Sprache 41
3.2 Zur Situation aus kulturwissenschaftlicher Sicht. 42
3.2.1 Allgemeines. 42
3.2.2 Kulturelle Aktivitäten. 43
3.2.3 Wirtschaftsleben. 44
3.3 Zur Situation aus literaturwissenschaftlicher Sicht. 45
3.4 Zur Situation aus politischer Sicht. 47
3.5 Zur Zukunft der Volksgruppe 52
4. Zusammenfassung 54
5. Literaturverzeichnis. 56
1
Abstract
Die folgende kurze Erzählung von meiner Großmutter soll zeigen, welcher Sprache man sich noch bis vor nicht allzu langer Zeit in Südkärnten im alltäglichen Leben bediente, die heute nur mehr in den südlichsten Teilen des gemischtsprachigen Gebiets von Kärnten täglich gesprochen wird.
«Ate je an qupc u lisu wsraw, pa rit qéle qazu, pa z mehm rit ubrisu, pol je listi isqu, pa rit lih na viš pomulu. Pol pa lide prišl, pa je mama þudn šrajuwa pa qazuwa, da net pride. Pol je pa ate pusqÑþu pa latu q mam, Pa je mama pa taq smijawa se, da se je hwaþe uscawa, Je pa smrql dow wisu, pa šnajcla þista mewa, Pol je ate z usrana rit dum latu.» Povzetek
V tej seminarski nalogi bom poskušal podati pregled o slovenski manjšini na Koroškem.
V prvem poglavju bom povzel zgodovino koroških Slovencev od zaþetkov do sedanjosti, se pravi, da bom opisal nastanek Karantanije, razvoj slovenske kulture za þasa reformacije, proti-reformacije in razsvetljenstva, in konþal s prvo in drugo svetovno vojno.
V drugem poglavju bom predstavil avstrijsko državno pogodbo iz leta 1955. V tej pogodbi je najpomembnejši za koroške Slovence þlen 7, ki se nanaša na pravice slovenske manjšine oziroma vseh avtohtonih manjšin v drugi Republiki Avstriji.
V tretjem poglavju bom opisal aktualno situacijo koroških Slovencev z jezikoslovnega, kulturnega, literaturnega in politiþnega vidika in poskušal podati pogled o prihodnosti slovenske manjšine na Koroškem. Na koncu seminarske naloge bo povzetek o tematiki slovenskega jezika oziroma njegovih nareþjih na Koroškem.
2
0. Einleitung
Am 10. Oktober jedes Jahres gedenkt man in Kärnten der Wiederkehr der Volksabstimmung vom Jahre 1920. Dieser Volksabstimmung sind fast zwei Jahre Besetzung durch die Jugoslawen und kriegerische Auseinandersetzungen vorhergegangen und sie wurde im Rahmen der Friedensverhandlungen von St. Germain für das gemischtsprachige Gebiet Unterkärntens unter dem Eindruck der Kämpfe und nach dem Besuch des späteren Abstimmungsgebietes durch die sog. Miles-Mission im Sinne des von Präsident Wilson zur Grundlage seiner Friedenspläne erhobenen „Selbstbestimmungsrechtes der Völker“ vereinbart. Ohne Abstimmung wurden das Mießtal und die Gemeinde Seeland/Jezersko an Jugoslawien abgetreten und das zweisprachige Kanaltal an Italien. Im südöstlichen Kärnten wurden zwei Abstimmungszonen eingerichtet; in der Zone A wurde zuerst abgestimmt und wäre das Ergebnis zugunsten Jugoslawiens ausgefallen, wäre auch anschließend in der Zone B (Klagenfurt, Maria Saal, Pörtschach, Velden) abgestimmt worden, doch dazu kam es ja bekanntlich nicht [Pohl 2000, 7]. Dieser Tag ist sowohl für Kärnten und seine Bevölkerung als auch für die junge Erste Republik Österreich ein großer Tag gewesen, den zu feiern immer noch angebracht ist. Rein formal war die Abstimmung am 10. Oktober nicht zwischen „deutsch“ und „slowenisch“, sondern zwischen Österreich und dem SHS-Staat Jugoslawiens (Kraljevina Srba, Hrvata i Slovenaca) und untrennbar damit verknüpft die Frage der Landeseinheit, wenn man von den automatisch abgetretenen Teile Südkärntens absieht.
Im Verhältnis zur Volkszählung 1910, bei der 69% der Bevölkerung Südkärntens Slowenisch und 31% Deutsch als Umgangssprache angegeben haben, müssen rein rechnerisch neben den rund 31% Deutschsprachigen noch etwa 28% Slowenischsprachige für Österreich gestimmt haben, das sind ungefähr 40% der Kärntner Slowenen laut Volkszählung 1910 bzw. fast jeder zweite. Das Volksabstimmungsergebnis war bei den Kärntner Slowenen ein Sieg der Vernunft über die nationalen Leidenschaften im Zuge des Auseinanderbrechens der Monarchie Österreich-Ungarn. Für einen wesentlichen Teil der slowenischen bäuerlichen Bevölkerung des Kärntner Unterlandes war der Verbleib in einem ungeteilten Kärnten mit freiem Zugang zu den Wirtschaftszentren Klagenfurt und Villach eben attraktiver als ein Randgebiet unter serbischer Vorherrschaft stehenden Jugoslawiens zu werden [Pohl 2000, 8].
3
Auch südlich der Karawanken hielt sich die Begeisterung über die Gründung des SHS-Staates in Grenzen. Andererseits kann die Frage, was wäre gewesen, wenn die befragte Bevölkerung zwischen Österreich, dem deutschen Reststaat der alten Monarchie, und einem unabhängigen Freistaat Slowenien zu entscheiden gehabt hätte, nicht eindeutig beantwortet werden.
Aber auch den übrigen Slowenen war es nicht vergönnt, in einem Staat vereint zu sein, denn der Westen des slowenischen Sprachgebietes (Görz und Umgebung, Nordistrien, Isonzotal und das Hinterland von Triest) war an Italien gefallen. Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zur Ausbildung eines slowenischen Nationalbewusstseins und es entstand der Gedanke, alle slowenischen Länder verwaltungsmäßig im Rahmen der Monarchie zusammenzufassen, aber dies hätte eine Teilung des Landes Kärnten bedeutet, der sich selbst führende Politiker der Kärntner Slowenen widersetzten.
Auch das slowenische Pflichtschulwesen mit slowenischer Unterrichtssprache musste 1869 neu organisiert werden und somit kam es unter den Kärntner Slowenen gegen Ende des 19. Jahrhunderts zur Herausbildung zweier Lager; eines nationalen und eines deutschfreundlichen [Pohl 2000, 9]. Beide zusammen machen die slowenischsprachige Minderheit aus, wobei ersteres am 10. Oktober für Jugoslawien, letzteres für Österreich stimmte. Die deutschfreundlichen Slowenen wurden schon vor dem Ersten Weltkrieg „Windische“ genannt, zu einem Politikum wurden sie seit den Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Sie sind aber rein sprachlich gesehen eindeutig Slowenen, bekennen sich aber nicht ausdrücklich zum slowenischen Volkstum, vor allem politisch nicht! Unterschiede zwischen beiden Gruppen ergeben sich nur durch die Kenntnis der slowenischen Schriftsprache, die jenen Personen fehlt, die keinen Schulunterricht auf Slowenisch erhalten haben. Diese sog. Windischen sind also Slowenen, die sich aber nicht ausdrücklich zum slowenischen Volkstum bekennen. Diese Gruppe dürfte bei der Volksabstimmung 1920 den Ausschlag für Österreich gegeben haben, die in der Folge vom damaligen Kärnten als „Heimattreue Slowenen“ bezeichnet wurden. In der nationalpolitischen Auseinandersetzung der 20er Jahre um die Kulturautonomie wurde die sog. „Windischen-Theorie“ geboren, die vom deutschnationalen Historiker Martin Wutte formuliert wurde [Pohl 2000, 10f]:
„Wenn wir diese Mittelschicht der Bevölkerung des gemischtsprachigen
Gebietes, die Kärntner Windischen, den nationalen Slowenen
gegenüberstellen, so wollen wir damit nicht eine eigene windische Nation
schaffen, sondern lediglich die tatsächlich bestehenden Verhältnisse zum
4
Ausdruck bringen, wie sie auch von slowenischnationaler Seite wiederholt
angedeutet wurden. Im Laibacher „Slovenec“ vom 26. April 1927 z.B. werden
in einem offenbar von einem Kärntner Slowenen verfasster Artikel drei
Gruppen der Bevölkerung in Kärnten unterschieden: die Mehrheit, die
Minderheit und ein drittes „Element“, die Nemþurji, die, wie „Slovenec“ sagt,
wirtschaftlich und der Gesinnung nach Norden orientiert, kulturell und dem
Fühlen nach aber slowenisch sind. Wir allerdings meinen, dass dieses dritte
Element, eben unsere Mittelschicht, nicht nur wirtschaftlich und nach der
Gesinnung, sondern auch gefühlsmäßig und in ihrem ganzen kulturellen
Sinnen und Denken nach Norden orientiert ist, und dass gerade diese ihre
wohlbegründete kulturelle Einstellung der Urgrund ihrer politischen
Gesinnung ist.“
Mit der „Windischen-Theorie“ ist auch die Frage verknüpft, ob das „Windische“ etwa eine vom Slowenischen verschiedene Sprache sei. Weit verbreitet ist die Ansicht, die windische Sprache sei eine deutsch-slowenische Mischsprache, die mit der slowenischen Schriftsprache nichts zu tun habe.
Entscheidend ist aber jedoch die Grammatik, die mit der slowenischen identisch ist und gleich sind auch Hilfswörter und Grundwortschatz, wobei das „Windische“ massenhaft Lehnwörter und Einflüsse von der überregionalen Verkehrssprache bezieht. Daher ist in den Kärntner slowenischen Mundarten der Anteil deutscher Lehnwörter sehr hoch.
Zusammenfassend kann gesagt werden [Pohl 2000, 9f]:
1. Kärnten hat mehr oder weniger seine Landeseinheit wie in der Monarchie in der Ersten Republik und auch in der Zweiten Republik bewahren können; 2. in Kärnten leben zwei ethnische Gruppen, nämlich aus historischethnographischer Sicht Deutsche und Slowenen, und es gibt eine Art Zwischengruppe bzw. Übergangsgruppe, die sog. Kärntner „Windischen“, die aber kein eigenes Volkstum darstellt; 3. das slowenische Element ist Teil der Kärntner Identität; 4. Kärnten ist heutzutage noch immer, trotz des relativ geringen Prozentsatzes von slowenischsprachigen Mitbürgern, zweisprachig, denn das slowenische Element ist konstitutiv für Sprachlandschaft, Dialektologie und Namengebung.
5
1. Zur Geschichte der Kärntner Slowenen
1.1 Exkurs
Nicht historische Bauwerke wie die Burg Hochosterwitz, Denkmäler wie der Herzogstuhl auf dem Zollfeld oder Ausgrabungen wie auf dem Magdalensberg sind das älteste kulturelle Erbe, sondern die Sprache, die wir von unserer Elterngeneration vermittelt bekommen haben und die wir normalerweise unseren Nachkommen weitergeben.
Die Fähigkeit mit einer Sprache umzugehen, zu kommunizieren, ist dem Menschen angeboren und gehört zu seinem sog. biologischen Programm, trotzdem ist aber jede Einzelsprache im Kindesalter zu erlernen, sie ist kein genetisches, vielmehr soziokulturelles Erbe. Ein Teil dieses Erbes ist im weiteren Sinne auch unsere Muttersprache und in einem größeren Zusammenhang die heutige südalpine Sprachlandschaft, die das Ergebnis einer mehr als zweitausendjährigen überblickbaren Entwicklung ist. Hier, in unserem Raum, hat es immer schon mehrere Sprachen - und nicht nur eine - gegeben [Pohl 2000, 117]. Der Alpenraum war (wie übrigens das gesamte westliche und mediterrane Europa) ursprünglich weder germanisch noch romanisch oder slawisch, sondern nichtindogermanisch und wurde vom östlichen Mitteleuropa aus nach und nach indogermanisiert, d.h. es wanderten wiederholt indogermanischsprachige, zuletzt keltische Stämme ein, die die bodenständige Urbevölkerung überlagert haben. Gegen Ende der Völkerwanderungszeit kamen die Vorfahren der heutigen Slowenen, die Alpenslawen, mit einer turksprachigen awarischen Oberschicht ins Land. Das südwestliche Gebiet der Ostalpen kam in der Völkerwanderungszeit wiederholt unter germanische Herrschaft, so beherrschten die Langobarden weite Teile Italiens. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Ostgoten und Langobarden auch in Kärnten siedelten, aber es wird sich dabei eher um militärische Vorposten gehandelt haben.
Die erste planmäßige Besiedelung Kärntens erfolgte seit dem 9. Jahrhundert durch die Baiern unter fränkischer Oberhoheit, in dem schon seit dem ausgehenden 6. Jahrhundert Slawen ansässig waren. Die bairischen Siedler ließen sich vornehmlich in Gegenden nieder, die noch nicht besiedelt waren, was zu einer bairischslawischen Mischbevölkerung im Mittelalter geführt hat. Die bereits anwesenden Alpenslawen wurden also nicht verdrängt, sondern sind nach und nach in der bairischen Bevölkerung aufgegangen [Pohl 2000, 120].
6
Nur in den südlichen Landesteilen ist das slowenische Element so stark gewesen, dass es dort die Oberhand behielt und die deutsch-slowenische Sprachgrenze, wie sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieben worden ist, dürfte seit Beginn der Neuzeit bestanden haben.
Völker sind also primär keine Abstammungsgemeinschaften, sondern Produkte von natürlich entstandenen und machtpolitisch organisierten Lebensräumen. Daher war bis ins 19. Jahrhundert die Sprache dem Landesbewusstsein und der Religion untergeordnet; so hat sich das alte Herzogtum Kärnten selbstbewusst „Windisches Erzherzogtum“ genannt wie auch bei der Zeremonie der Herzogseinsetzung beim Fürstenstein auf dem Zollfeld immer die „windische Sprache“ präsent war. Auch bei der Volksabstimmung im Jahre 1920 war das gemeinsame Kärntner Landesbewusstsein immer noch stark ausgeprägt und stand in Konkurrenz zum nationalpolitischen Empfinden, haben doch ca. 40% derer, die bei der Volkszählung 1910 Slowenisch als Umgangssprache angegeben haben, für Österreich, also für die Einheit und gegen eine ethnographische Teilung Kärntens, gestimmt. Romanisierung, alpenslawische Landnahme und bairische Kolonisation sind die Ursache dafür, dass in den heutigen Ostalpen vier Sprachen gesprochen werden, nämlich Italienisch, Slowenisch, Deutsch und Rätoromanisch. Alle vier Sprachen sind heute sowohl Mehrheits- als auch Minderheitssprachen, wobei dem Rätoromanischen eine Art „Zwitterstellung“ zukommt, denn es ist lokal wohl Mehrheitssprache, aber in seinem ganzen Verbreitungsgebiet steht es unter einer Prädominanz des Italienischen bzw. Deutschen. Rätoromanisch ist die Sammelbezeichnung für eine Reihe von alpenromanischen Dialekten, die zu keiner gemeinsamen Schriftsprache gefunden haben; es zerfällt in Bünderromanisch, Dolomitenladinisch und Furlanisch [Pohl 2000, 125f]. Wird die historisch bedingte Verwobenheit der Völker unserer Region vor Augen gestellt, kommt man mit Recht zur Frage, was „national“ heute für eine Bedeutung hat. Ein sog. natürliches Nationalbewusstsein sollte kein biologisch zu begründendes Bekenntnis nach der Abstammung, sondern ein offenes, nach seinen historisch-kulturellen Wurzeln gerichtetes sein.
Das Konzept der Kulturnation (als Definition der Nation von der Sprache her) ist heute überholt, wenn auch die Sprachgemeinschaft nach wie vor ein mächtiger Bezugspunkt ist und unter günstigen Bedingungen den Rahmen des Nationalbewusstseins zu liefern in der Lage ist und in der Folge konstitutiv für die
7
Gründung eines Nationalstaates werden kann, wie wir es in letzter Zeit in Europa erlebt haben [Pohl 2000, 129f].
Doch weder das Österreich des Jahres 1918 noch des Jahres 1945 war ein „Nationalstaat“, entscheidend war in der Hauptsache die eigenstaatliche Tradition. Daher kann es für Österreich nur eine Doppelidentität geben, eine von der Eigenstaatlichkeit geprägte und durch das Landesbewusstsein ergänzte österreichische und eine durch Geschichte und Sprache ererbte deutsche bzw. slawische Identität, die sich beide in größeren historisch-kulturellen Zusammenhängen verflechten, rückblickend im Rahmen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, zukunftsweisend im zusammenwachsenden Europa.
1.2 Von den Anfängen bis zum Zerfall der Donaumonarchien
In der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts begannen die slawischen Vorfahren der Slowenen den östlichen ´Teil der Ostalpen und deren südliche und östliche Randgebiete zu besiedeln. Die nur spärliche, romanisierte illyrisch-keltische Vorbevölkerung wurde weitgehend slawisiert, wobei zumindest zwei slawische Siedlungswellen belegt werden können; eine ältere, bereits nach 550 einsetzende westslawische und die intensivere südslawische, die in den letzten beiden Jahrzehnten des 6. Jahrhunderts und in der ersten Phase des 7. Jahrhunderts entlang der Flussläufe und Römerstraßen vordrang.
Das von den Ahnen der Slowenen nicht besonders dicht besiedelte Gebiet reichte von der Kolpa und der Triester Bucht im Süden bis zur Donau zwischen Traun und Wienerwald im Norden, vom Plattensee im Osten bis zum Quellgebiet der Drau und bis zum Isonzo im Westen. Die Alpenslawen eroberten die neuen Wohnsitze unter der Oberhoheit der Awaren, wobei ihr Verhältnis zu ihnen sowohl in zeitlicher als auch in örtlicher Hinsicht sehr verschiedenartig war. Es reichte von einer weitgehenden Selbständigkeit im Alpenraum nördlich des Karawankenkammes, die sich der Form eines Bündnisses näherte, bis zur schwer lastenden Unterdrückung im pannonischen Vorfeld und im Bereich der Einfallstraße von Pannonien nach Italien.
Die Alpenslawen wurden nach ihrem Kernland auch Karantaner bzw. Corantani genannt und ihr zentrales Siedlungsgebiet hieß Carantania. Im Zuge der Verteidigung und Absicherung ihres Siedlungsgebietes gegen die Langobarden im Südwesten, gegen die Baiern im Nordwesten und gegen die Awaren im Osten, gründeten sie im ersten Viertel des 7. Jahrhunderts ein selbständiges Fürstentum,
8
das sein politisches Zentrum Karnburg auf dem Kärntner Zollfeld in unmittelbarer Nähe des zerstörten Virunum hatte und noch bis zur Mitte des 8. Jahrhunderts unabhängig war.
Als sich aber der awarische Druck neuerlich zu verschärfen begann, rief der Karantanerherzog Borut im Jahre 745 die Baiern zu Hilfe. Die Awaren konnten zwar abgewiesen werden, jedoch mussten die Karantaner fortan die fränkische Oberhoheit anerkennen, der auch die Baiern unterstellt waren, sowie als Folge davon dem Christentum Einlass gewähren. Boruts Sohn Gorazd und sein Neffe Hotimir wurden als Geißeln in Bayern getauft und christlich erzogen. Als nach Boruts Tod zuerst Gorazd und danach Hotimir die Herrschaft im Lande übernahm, begann die Christianisierung Karantaniens.
Maria Saal wurde als Bischofssitz gewählt, jedoch führte die christen- und bayernfreundliche Politik Hotimirs zu einer inneren Widerstandsbewegung, die nicht nur gegen das Christentum, sondern auch gegen die Oberhoheit der Baiern gerichtet war. Schließlich brach der Bayernherzog Tassilo III. den Widerstand der Aufständischen und das Christentum konnte durch die Unterstützung der Klostergründungen Innichen und Kremsmünster endgültig Fuß fassen. Die Eroberung des Langobardenstaates durch die Franken (774) und die Zerstörung des Awarenreiches im pannonischen Raum (791-803) fügten Karantanien noch fester in den Machtbereich des fränkischen Reiches ein. Von folgenschwerer Bedeutung für die weitere Entwicklung der Karantaner und damit der Slowenen war der missglückte Aufstand des Fürsten Ljudevit von Save-Kroatien (819-822), an dem sich auch die Karantaner beteiligten. Karantanien verlor danach seinen slawischen Fürsten, die durch bairische Grafen ersetzt wurden, und auch einen großen Teil seiner obersten Gesellschaftsschicht. Die weitere Entwicklung des Karantanerstaates konnte sich jedoch wegen des starken Drucks des gesellschaftlich und kulturell höher entwickelten fränkischen Feudalsystems nicht mehr ausschließlich als Resultat eigenständiger sozialer Entwicklung vollziehen. Die gesellschaftlichen Verhältnisse wurden durch die allmähliche Durchsetzung des fränkischen Feudalsystems grundlegend um- und neu gestaltet.
Häufig mit Bayern verbunden, jedoch stets als eigenes Herrschaftsgebiet, das immer wieder auch eigene Herzöge hatte, war Karantanien in den folgenden Jahrhunderten mehreren territorialen Änderungen unterworfen, bevor es im Jahre 1335 an die Habsburger fiel, in deren Staatsverband es dann bis 1918 verblieb.
9
Eine Konsolidierung und Konzentration der Herrschaft fand erst im 15. und 16. Jahrhundert im Zusammenhang mit dem Aufstieg der Landstände statt, wobei sich bei den höheren Gesellschaftsschichten allmählich ein Landesbewusstsein herausbildete, das aber unter Berufung auf die slawische Vergangenheit des Landes geschah. Um die Sonderstellung Kärntens innerhalb der Länder des Heiligen Römischen Reichs hervorzuheben, beriefen sich die Landstände auf den Stellenwert des sog. windischen Herzogtums, deren Anknüpfungspunkt die altertümliche Herzogseinsetzung bildete.
Sie reicht bis in die Frühzeit des Karantanerstaates zurück und lebte bis ins Spätmittelalter fort, und zwar in der bekannten Weise am Fürstenstein bei Karnburg, in der ein sog. „windischer Mann“, der Herzogbauer, den neuen Herzog in Anwesenheit des Volkes in der „windischen Sprache“ einem Prüfungsverfahren unterzog und ihm hernach die Herzogswürde übertrug. Das letzte Mal fand die Zeremonie auf dem Fürstenstein im Jahre 1414 und auf dem Herzogsstuhl im Jahre 1651 statt.
Abbildung 1: Der Fürstenstein 1
Das feudal-dynastische Gegenstück war der Herzogsstuhl, der zwischen Karnburg und Maria Saal auf dem Zollfeld steht, auf dem vom Herzog die Lehen verteilt wurden, während die Einsetzungszeremonie stets auf dem Fürstenstein erfolgt war. Aufgrund der christlichen Missionierung, bei der auch die Volkssprache herangezogen wurde, erhielten die Slowenen ihre ersten schriftlichen Sprachdenkmäler, die sog. Freisinger Denkmäler (Brižinski spomeniki), um das Jahr
1 Wikipedia
10
1000 herum, die aus drei liturgischen Texten, wahrscheinlich aus Westkärnten, bestanden.
Danach gab es durch ganze vier Jahrhunderte keine schriftlichen Aufzeichnungen in slowenischer Sprache, erst am Ende des 14. Jahrhunderts tauchte wieder ein slowenisches Sprachdenkmal auf, die sog. Klagenfurter Handschrift (Celovški rokopis). Sie enthält drei Gebete und stand dem heutigen Slowenisch schon recht nahe.
Im 15. Jahrhundert bildete sich schließlich jene Sprachgrenze heraus, die dann im Wesentlichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts unverändert blieb. Sie begann im Westen südlich von Hermagor, folgte den Kamm der Gailtaler Alpen bis zum Dobratsch, querte südlich von Villach die Drau, verlief über die Ossiacher Tauern, erreichte über Moosburg, Maria Saal und Ottmanach die Saualm bei Diex und endete bei der Mündung der Lavant in die Drau. Rund zwei Drittel des Landes sprach somit ab dem 15. Jahrhundert deutsch und ein Drittel slowenisch, wobei sich auch im slowenischen Landesteil die Oberschicht überwiegend des Deutschen bediente.
Damals kam es jedoch auf die Unterscheidung zwischen der deutschen und slowenischen Sprache nicht an, primär galt die Unterscheidung zwischen Herr und Untertan. Den feudalen Schichten lag eine „nationale“ Voreingenommenheit fern und allen erschien der bäuerliche Untertan ohne Rücksicht auf seine Sprache nur als Wirtschaftsfaktor und Herrschaftsobjekt wichtig. Aufgrund der Türkeneinfälle gegen Ende des 15. Jahrhunderts und der feudalen Ausbeutung durch den Adel sah der Bauer seinen Schutz nur mehr in Selbstverteidigung. Es bildeten sich Bauernbünde, die den Landständen mit der Einstellung der Steuern drohten, wenn sie nicht bald eine wirksame Abwehr gegen die Türkengefahr zustande brächten.
Im Jahre 1478 kam es dann zur größten Bauernerhebung Kärntens, in der Bauern aus beiden Sprachgruppen gegen die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse kämpften. Außerdem wurde die Wahl der Geistlichen durch die Gemeinde gefordert. Die Verwirklichung dieser sog. „Bauerndemokratie“, mit dem Kaiser an der Spitze, hätte eine revolutionäre Umgestaltung der feudalen Gesellschaftsordnung bedeutet. Im Jahre 1515 entbrannte der größte Bauernaufstand auf slowenischem Gebiet, der sog. „windische Bauernkrieg“. Er erfasste den gesamten slowenisch sprechenden Teil des Landes und auch deutschsprachige Gebiete, wobei auch diesmal sich die
11
Solidarität der Unterschichten im Kampf gegen die Feudalherrschaft ohne Rücksicht auf Sprache und ethnische Herkunft bewährte.
Die unklaren Zielvorstellungen der Bauern über eine zukünftige soziale Ordnung, die mangelnde Erfahrung und Koordination in der Kriegsführung ließen auch diese Erhebung scheitern.
Es muss hier aber auf einen Unterschied zwischen den slowenischen und deutschen Untertanen in Kärnten hingewiesen werden, der sich seit dem 14. Jahrhundert in der besitzrechtlichen Stellung der Bauern äußerte, nämlich die zwei Hauptformen, das Kaufrecht mit Erbrecht und das Freistiftrecht ohne Erbrecht. Mit fortschreitender Herausbildung der Sprachgrenzen fielen slowenische Bauern größtenteils unter das Freistiftrecht, die deutschen des Oberlandes hingegen unter das Kaufrecht. Somit bewirkten Erblichkeit, verbunden mit größerer persönlicher Freiheit in dem einen Landesteil und drückendere Herrenrechte bei größerer persönlicher Abhängigkeit im anderen Landesteil ein soziales Gefälle innerhalb Kärntens, was auch in der Bewusstseinsentwicklung unterschiedliche Auswirkungen hatte, sodass im 19. Jahrhundert die Grenze zwischen Kaufrecht und Freistiftrecht in der politisch-ideologischen Orientierung der Bevölkerung wieder zum Vorschein kam. Während sich im Gebiet mit Freistiftrecht die konservative Orientierung durchsetzte, überwog im Gebiet mit Kaufrecht die liberale und später deutschnationale Richtung.
Die Reformation erfasste das slowenische Sprachgebiet erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, wobei der Schwerpunkt der slowenisch protestantischen Bewegung in Krain lag. Ihre große Tat war die Schaffung der slowenischen Schriftsprache, die zur Basis für ein eigenständiges kulturelles Leben der Slowenen wurde, auf die sich später das slowenische nationale Erwachen stützen konnte. So veröffentlichte Primož Trubar im Jahre 1550 das erste gedruckte slowenische Buch, im Jahre 1584 erschienen die slowenische Bibelübersetzung von Jurij Dalmatin sowie die von Adam Bohoriþ verfasste slowenische Grammatik. Fast ein Drittel der Druckkosten dieser slowenischen Bibelübersetzung wurde von den Kärntner Landständen getragen, die dazu noch ein Fünftel der Auflage für den Kärntner Bedarf ankauften.
In Klagenfurt errichteten sie eine protestantische Mittelschule, in der sehr wahrscheinlich auch die slowenische Sprache Berücksichtigung fand. Hier wirkte einige Jahre der Humanist und Polyhistor Hieronymus Megiser, der zwei lexikalische Werke herausgab, worin er die gerade damals entstehende
12
slowenische Schriftsprache gleichberechtigt neben die lateinische, deutsche und italienische stellte. Megisers Wörterbücher übten neben der Dalmatin-Bibel und der Bohoriþ-Grammatik den nachhaltigsten Einfluss auf die weitere Entwicklung der slowenischen Schriftsprache aus.
In Kärnten konnte der Protestantismus auch in der slowenischen Bauernschaft Fuß fassen, z.B. in einzelnen Dörfern im unteren Gailtal konnte er die Gegenreformation überdauern. Durch die gewaltsame Wiedereinführung des Katholizismus erlitten die slowenischen kulturellen Bestrebungen eine starke Einengung. Die Bestrebungen der Jesuiten im 17. und 18. Jahrhundert beschränkten sich in Kärnten im Wesentlichen auf die Ausbildung slowenischer Prediger, die ab 1620 auch in Klagenfurt wirkten. Bauernaufstände und Reformation schufen die ersten Voraussetzungen für die Ausbildung eines ethnischen Bewusstseins bei den Slowenen, die mit der Begründung einer eigenen schriftsprachlichen Tradition einen Platz im damaligen kulturellen Leben erlangen konnten und Meilensteine in der Entwicklung des slowenischen Volkes und damit auch der Kärntner Slowenen darstellten.
In der ersten Phase des nationalen Erwachens, am Ende des 18. Jahrhunderts, war ein slowenisch bürgerliches Element nur in geringer Zahl vorhanden und die einzige Intelligenzschicht der Kärntner Slowenen war die Geistlichkeit, die durch jenen Typus des slowenischen Landpfarrers repräsentiert wurde, der gleichzeitig Seelsorger, erster Lehrer und auch erster Ökonom des Dorfes war. Das nationale Erwachen hatte bis zum Jahre 1848 den Charakter einer kulturellen Bewegung und wurde in der ersten Phase von wenigen Personen getragen.
In Krain waren es Marko Pohlin und der Kreis um Žiga Zois, z.B. Jurij Japelj, Anton Tomaž Linhart, Valentin Vodnik oder Jernej Kopitar. Sie alle beschäftigten sich mit den normativen Vorarbeiten an der slowenischen Schriftsprache, mit der Erstellung von Grammatiken und Wörterbüchern und einer neuen Bibelübersetzung. Linhart war übrigens der erste, der auf die Rolle des frühmittelalterlichen slawischen Karantanien in der slowenischen Geschichte hinwies. In Kärnten ist vor allem der Prediger Ožbalt Gutsmann zu nennen, dessen „Deutsch-windisches Wörterbuch“ ca. 40 Jahre lang das meistgebrauchte slowenische Wörterbuch blieb, und er wollte sein Werk als Beitrag für eine gemeinsame Schriftsprache aller Slowenen verstanden wissen. Auch diese ersten Werke des slowenischen nationalen Erwachens in Kärnten fanden noch Mäzene im deutschen Adel.
13
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die zentrale Persönlichkeit der Kärntner Slowenen der Pfarrer, Philologe, Dichter und Historiker Urban Jarnik, der in der 1811 gegründeten Zeitschrift Carinthia mitarbeitete, die den Kärntner Slowenen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts als Publikationsorgan offen stand. Das slowenische Nationalbewusstsein stand in keinem Widerspruch zum Kärntner Landesbewusstsein und das deutschsprachige Bürgertum war sich der Gemeinsamkeit mit den Slowenen bewusst, jedoch spätestens im Revolutionsjahr 1848 schlug die Gemeinsamkeit in Gegnerschaft um, als die slowenische Emanzipation in Kärnten eine politische Dimension erreichte und die gezielten Germanisierungsbestrebungen einen wesentlichen politischen Faktor darzustellen begannen.
In Bezug auf die ethnische Grenze führte der Germanisierungsprozess im Gebiet nördlich von Klagenfurt zur Eindeutschung der dortigen Dörfer, sodass Klagenfurt stärkeren Kontakt zum rein deutschsprachigen Territorium bekam. Die Germanisierung darf nicht nur als eine automatische, elementare Folge der wirtschaftlichen Entwicklung, da die immer stärker werdende wirtschaftliche Verflechtung mit dem deutschsprachigen Teil des Landes und mit den großen städtischen Zentren, wodurch die Zweisprachigkeit rasch zunahm, gegenüber dem wirtschaftlichen Kontakt zu den anderen slowenischen Gebieten, erschwert durch die geographischen Gegebenheiten, überwog, sondern auch als Folge des von Jahr zu Jahr verstärkten politischen Drucks gesehen werden. Der Absolutismus der fünfziger Jahre verwies die slowenische nationale Bewegung in Kärnten wieder auf die kulturelle Ebene und Klagenfurt wurde für zwei Jahrzehnte sogar zum kulturellen Zentrum aller Slowenen. In dieser Zeit wurde auch der Hermagoras-Verlag gegründet und Anton Janežiþ verfasste eine slowenische Sprachlehre und ein in mehreren Auflagen erschienenes slowenisches Wörterbuch. In den siebziger Jahren gewannen die Kärntner Slowenen auch auf der politischen Ebene durch die sog. Tabor-Bewegungen wieder an Boden. Diese großen Volksversammlungen im Freien waren eine Art Plebiszit der slowenischen Bevölkerung von Krain, Kärnten, der Steiermark und des Küstenlandes für ein Vereinigtes Slowenien, wobei die konservative Richtung Andrej Einspielers dominierte und war auch die einzige politische Kraft der Slowenen im Lande. Er versuchte vor allem die Gleichberechtigung der slowenischen Sprache in der Öffentlichkeit zu erreichen.
14
Das nationale Programm der Kärntner Slowenen wurde infolge der starren, unnachgiebigen und unduldsamen Haltung der Deutschnationalen zunehmend radikaler und mündete in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg in die Idee des Trialismus, d.h. in die Forderung nach der Bildung einer eigenen südslawischen staatlichen Einheit im Rahmen der Monarchie.
Als Gegner der slowenischen nationalen Emanzipation in Kärnten profilierte sich ab dem Jahre 1848 das deutschliberale Bürgertum, das eine immer ausgeprägtere deutschnationale Ausrichtung erhielt und die stärkste politische Kraft im Lande darstellte.
Dieses Lager, in dessen Hand sich die Verwaltung des Landes befand, wies alle slowenischen politischen Bemühungen schroff zurück, sogar auch die slowenischen Bestrebungen für eine sprachliche Gleichberechtigung innerhalb der Landesgrenzen. Dabei spielte die 1872 eingeführte utraquistische Volksschule, in der der Gebrauch der slowenischen Sprache überwiegend nur als Mittel dazu diente, um einen Übergang zum deutschsprachigen Unterricht zu ermöglichen, als Instrument der Germanisierung eine wesentliche Rolle. Der slowenischen politischen Partei in Kärnten gelang es nicht, die gesamte slowenisch sprechende Bevölkerung zu gewinnen, sondern nur etwa die Hälfte. Der Erste Weltkrieg verschlimmerte die Lage der Kärntner Slowenen noch weiter, da es zu gezielten Verfolgungen führender Kärntner Slowenen kam. So wurden neben slowenischen Geistlichen auch politische Vertreter wie z.B. der Reichsratsabgeordnete Franc Grafenauer verfolgt. Dies bewirkte nur eine Radikalisierung der slowenischen Bewegung, sodass sie sich der Maideklarationsbewegung 1917 anschloss, die eine staatliche Vereinigung aller Slowenen, Kroaten und Serben der Monarchie unter dem Zepter der Habsburger forderte.
Der slowenische Nationalrat für Kärnten verlangte am 17. Oktober 1918 die Einverleibung des slowenischen Sprachgebiets Kärntens in den zu gründenden Staat der Slowenen, Kroaten und Serben.
1.3 Die Zeit zur Volksabstimmung
Die Auflösung der Monarchie hatte für die Kärntner Slowenen schwerwiegende Folgen, da sie mit dem multinationalen Habsburgerstaat auf das engste verbunden gewesen waren. Nach der Entstehung der Republik Deutsch-Österreich und des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen standen sie vor der Entscheidung
15
über ihre staatliche Zugehörigkeit, entweder ihrer langjährigen Bindung an den deutschsprachigen Teil Kärntens entsprechend bei Deutsch-Österreich zu verbleiben oder sich aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit dem südslawischen Staat anzuschließen.
Eine einvernehmliche Aufteilung des altösterreichischen Staatsgebietes wurde 1918 durch einander überschreitende Gebietsforderungen der Nachfolgestaaten verhindert, da die slowenische Regierung in Laibach Südkärnten aufgrund des ethnisch-nationalen Prinzips für den neuen südslawischen Staat beanspruchte. Um das umstrittene Gebiet kam es ab Dezember 1918 zu regionalen Grenzkämpfen, die schließlich mit der Besetzung Südkärntens einschließlich der Landeshauptstadt Klagenfurt durch Truppen des SHS-Staates im Juli 1919 endeten. Bezüglich der territorialen Zukunft Südkärntens wurde auf der Friedenskonferenz in Paris im Mai 1919 die Abhaltung einer Volksabstimmung beschlossen, da allgemein die Meinung vorherrschte, dass ein Gebiet von der geographischen Geschlossenheit Kärntens nicht geteilt werden sollte. Die Abstimmung sollte in zwei Zonen gesondert vorgenommen werden, wobei die Bewohner der Zone A (beinahe das gesamte gemischtsprachige Gebiet Südkärntens) zuerst über die künftige staatliche Zugehörigkeit befragt werden sollten. Im Falle einer Mehrheit für Österreich würde die Abstimmung in der Zone B entfallen und das Klagenfurter Becken ungeteilt zu Österreich kommen. Die beiden Abstimmungszonen wurden im Sommer 1920 von SHS- und österreichischen Truppen zur Gänze geräumt.
Die korrekte Durchführung der am 10. Oktober 1920 erfolgten Volksabstimmung überwachte eine interalliierte Kommission, der englische, französische, italienische, österreichische und südslawische Vertreter angehörten. Das Abstimmungsergebnis mit einer klaren Mehrheit von ca. 59% für Österreich überraschte ein wenig, da in diesem Gebiet bei der Volkszählung 1910 noch etwa 70% der Bevölkerung Slowenisch als Umgangssprache angegeben hatte.
Infolge der politischen und sozialökonomischen Entwicklung, die durch eine Jahrhunderte lange deutsche politische und ökonomische Übermacht im Lande bestimmt war, gehörte ein erheblicher Teil der Kärntner Slowenen nicht zu den nationalbewussten Mitgliedern der slowenischen Gemeinschaft und war eher geneigt, für die Aufrechterhaltung der historischen Landeseinheit und für die kulturelle, politische und ökonomische Verbindung mit den deutschsprachigen Kärntnern zu votieren.
16
Weiters versprach ihnen ein Österreich mit seiner fortschrittlicheren Sozialgesetzgebung eine bessere Zukunft als die südslawische Monarchie mit ihren ausgeprägten militaristischen Zügen.
Außerdem dürfte schließlich die Erklärung der provisorischen Kärntner Landesregierung vom 28. September 1920 einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Stimmverhalten der Kärntner Slowenen gehabt haben, in der versprochen wurde, den slowenischen Landsleuten ihre sprachliche und nationale Eigenart „jetzt und allezeit“ zu wahren und weiters dem „geistigen und wirtschaftlichen“ Aufblühen dieselbe Fürsorge angedeihen zu lassen wie den deutschen Bewohnern des Landes.
1.4 Die Zwischenkriegszeit
Nach der Volksabstimmung verschlechterte sich die Lage der Kärntner Slowenen gegenüber ihrer Situation in der Habsburgermonarchie wesentlich, da die neuen nationalstaatlichen Grenzen die engen Verbindungen mit jenen Slowenen im neuen südslawischen Staat unterbrachen. Als ethnische Minderheit innerhalb eines überwiegend deutschsprachigen Staates galt ihre erste Sorge der Sicherung ihrer nationalen Existenz, die wegen der führenden politischen Kräfte Österreichs gefährdet waren.
Man nahm nämlich das Ergebnis der Volksabstimmung zum Anlass, die nach dem Weltkrieg kurz unterbrochene Germanisierung wieder aufzunehmen. Der Staatsvertrag von St. Germain mit seinen Minderheitenschutzbestimmungen reichte keineswegs aus, die Slowenen als Volksgruppe zu schützen. Im Vergleich mit dem Nationalitätenrecht im alten Österreich, in welchem zumindest alle Volksgruppen auf dem Papier gleichberechtigt waren, zeigte der Staatsvertrag von St. Germain Unzulänglichkeiten wie z.B. das Fehlen von Garantien für den Bestand der Volksgruppen bzw. die ethnische Vereinheitlichung Österreichs sollte nicht behindert werden.
Erstmals in ihrer Geschichte wurden die Slowenen durch diesen Staatsvertrag dazu genötigt, in ihrem angestammten Gebiet den Nachweis ihrer Existenz zu erbringen, wenn sie nationale Rechte erhalten wollten und somit verloren die öffentlichen Einrichtungen Südkärntens ihren zweisprachigen Charakter. Die Verschlechterung der rechtlichen Lage äußerte sich umgehend in der Benachteiligung der Slowenen durch die Behörden und zunächst wurde ihre nationale Intelligenz ausgeschaltet. Es wurde unmittelbar nach der
17
Volksabstimmung begonnen, beinahe sämtliche slowenische Lehrer und etwa die Hälfte der slowenischen Priester aus dem slowenischen Gebiet zu entfernen oder vom Dienst zu suspendieren.
Die Begründung lautete lapidar wegen ihres Verhaltens vor und während der Volksabstimmung.
Somit war für nationalbewusste slowenische Lehrer im Kärntner Schuldienst kein Platz mehr und viele Geistliche wurden in südslawische Diözesen übernommen. Es folgte die Ausschaltung der slowenischen Sprache aus dem öffentlichen Leben Kärntens mit der Entfernung zweisprachiger Ortstafeln und alleinigen Gültigkeit des Deutschen als Amtssprache.
Weiters konnte keine der bisher bestehenden slowenischen Schuleinrichtungen gehalten werden und die Heranbildung slowenischen Lehrernachwuchses wurde gänzlich unterbunden. Die slowenischen Schüler wurden in sog. utraquistischen Schulen unterrichtet, in denen Slowenisch lediglich in den ersten beiden Schuljahren vorwiegend als Hilfssprache zur Erlernung des Deutschen verwendet wurde.
Viele begannen aufgrund des politischen Drucks sich von der slowenischen nationalen Bewegung zu distanzieren und vollzogen somit unbewusst den ersten Schritt zur Aufgabe ihrer slowenischen Muttersprache und Eigenart. Sie beugten sich endgültig dem deutschnationalen Druck, weil sie sich und ihren Kindern die Nachteile der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe ersparen wollten. Stets war die Beeinträchtigung des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens der Slowenen eine unabdingbare Voraussetzung für die Eindeutschung eines Teiles der Volksgruppe. So wurde in wissenschaftlichen Kreisen die Theorie der sog. „Windischen“ geboren, die den Kärntner Slowenen ihre Nationalität aberkennen wollte und deren Sprache zur Mischsprache degradierte. Deutschnationale Wissenschaftler griffen den Begriff „Windische“ auf, um damit die in ihrer überwiegenden Zahl angeblich „deutschfreundlichen“ Kärntner Slowenen zu bezeichnen, die nämlich allein den Ausgang der Volksabstimmung entschieden hätten.
Von diesen wurden die sog. „Nationalslowenen“, die sich zu ihrer nationalen Eigenheit bekannten, scharf abgegrenzt und zu Feinden Kärntens erklärt. Somit war die Spaltung der slowenischen Volksgruppe in zwei Gruppen politisch bedingt und entsprach den deutschnationalen Interessen des Landes.
18
Die pseudowissenschaftliche Windischentheorie diente nun fortan als politisches Instrument der Eindeutschung, jedoch wurde die Existenz eines sog. windischen Mischvolkes von der ernstzunehmenden Forschung bzw. führenden Wissenschaft immer in Abrede gestellt.
So wurde auch von der beim Bundeskanzleramt in Wien eingesetzte Studienkommission zur Regelung von Fragen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten auf der Grundlage des Artikels 7 des Staatsvertrages von 1955 nur zwischen einer deutschen und einer slowenischen Sprache unterschieden. Die nun in Deutsch-Österreich zur nationalen Minderheit gewordenen Kärntner Slowenen mussten ihre politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Organisationen neu aufbauen, dass durch mehrere Umstände erschwert wurde. Im Jahre 1921 wurde der „Politische und wirtschaftliche Verein für die Slowenen in Kärnten“ anlässlich der Landtags- und Gemeinderatswahlen neu gegründet und als Organ erschien das kulturpolitische Wochenblatt Koroški Slovenec. Bei der Neugründung dieses politischen und wirtschaftlichen Vereins war man sich nach der Herauslösung aus den gesamtslowenischen politischen Strukturen der Notwendigkeit der nationalen Sammlung bewusst. Um möglichst viele Angehörige der Volksgruppe anzusprechen, bemühte sich die Organisation, das nationale Bewusstsein und den Kampf um die nationale Gleichberechtigung über die immer stärker werdenden weltanschaulichen Gegensätze zu stellen. Schwieriger noch als die Wiederbelebung der politischen Organisationen gestaltete sich die Erneuerung der slowenischen kulturellen Lebens, denn die Abwanderung der weltlichen Führungskräfte und die Unterbrechung des Kulturaustausches im gesamtslowenischen Rahmen wirkten hier besonders nachteilig aus. Es wurde die Einrichtung katholischer Bildungsvereine in möglichst jeder Pfarre angestrebt, die Bibliotheken unterhielten, Vortragsabende veranstalteten und Chorgesang bzw. Laienspiel pflegten. Ihre Leitung oblag fast ausschließlich den Pfarren, die auch bestrebt waren, die slowenische Schriftsprache unter das Volk zu bringen. Das Genossenschaftswesen war schon zur Zeit der Habsburgermonarchie das wirtschaftliche Rückgrat der slowenischen Volksgruppe gewesen, da wegen der klein- und mittelbäuerlichen Besitzstrukturen die Bauern Südkärntens besonders gefährdet waren. Zunächst galt es, eine neue genossenschaftliche Zentralorganisation zu gründen und so schlossen sich 33 Genossenschaften im Jahre 1921 zum „Verband Kärntner Genossenschaften“ zusammen.
19
Da die deutschnationalen politischen Kräfte in Kärnten über die Kredit- und Subventionspolitik die slowenische Volksgruppe zu schwächen trachteten, war die Tätigkeit der slowenischen Genossenschaften für die Kärntner Slowenen von großer Bedeutung.
Als effektivste Organisation der Kärntner Slowenen in dieser Zeit kann der sog. Bauernbund bezeichnet werden, die gegründet wurde, als im Jahre 1932 die Landwirtschaftskammer eingerichtet wurde.
Sie schnitt bei den Kammerwahlen gut ab und nur in diesem Gremium war die slowenische Volksgruppe angemessen vertreten. Eben weil die slowenenfeindliche Stimmung im Lande so heftig war, bestand bei der Volksgruppe ein verstärktes Bedürfnis nach nationalen Schutzverbänden. Insgesamt jedoch stellte die Entwicklung des slowenischen Genossenschaftswesens in der Zwischenkriegszeit im Vergleich vor dem Ersten Weltkrieg einen Rückschritt dar. Auf die Initiative der Sozialdemokraten wurde in den Jahren von 1925 bis 1930 über eine sog. Kulturautonomie für die Kärntner Slowenen verhandelt, jedoch die deutschnationalen Parteien behinderten den Ausgleich mit allen erdenklichen Mitteln.
Der Gesetzesentwurf einer Kulturautonomie basierte auf dem Gedanken der kulturellen Selbstverwaltung von Volksgruppen, d.h. die Slowenen sollten das Recht auf eigenständige und eigenverantwortliche Regelung ihrer kulturellen Angelegenheiten erhalten. Aber es basierte auch auf dem Bekenntnisprinzip, das unbeschadet der tatsächlich ethnischen und sprachlichen Verhältnisse nationale Rechte ausschließlich „Bekenntnisslowenen“ einräumte. Um nun die Schwierigkeiten zu beseitigen, die sich aus der Anwendung des Autonomiekonzeptes und seiner Nötigung zum nationalen Bekenntnis ergaben, reichten die Slowenen einen Forderungskatalog ein, in dem sie ausdrücklich verlangten, das sämtliche Kärntner Kinder slowenischer Muttersprache in der Grundschule slowenisch unterrichtet würden. So wollte die Volksgruppe die bisherige utraquistische Schule übernehmen und künftig autonom als Schule der Minderheit führen können.
Die deutschnationalen Parteien lehnten diesen Vorschlag entschieden ab und sowohl Land als auch Bund wollten aus politischen und finanziellen Erwägungen die Erfüllung des Forderungskataloges nicht verwirklichen. Dazu kam noch, dass Kärntens Deutschnationale die Autonomie geradezu als Instrument einer weiteren Schwächung und Spaltung der slowenischen Volksgruppe
20
einsetzen wollten, und somit ist es zu verstehen, warum die Slowenen dieses Projekt der kulturellen Selbstverwaltung zurückwiesen, das es nicht ihren Interessen entsprach.
In den Jahren des autoritären Ständestaates (1934-1938) hofften die Kärntner Slowenen, eine Verbesserung ihrer kulturellen Lage im Lande zu erreichen. Sie nahmen an, dass der Ständestaat in der Lage sein werde, den in Kärnten herrschenden liberalen Deutschnationalismus einzudämmen und die Auswirkung seiner antislowenischen Politik rückgängig zu machen. Der Wunsch der Kärntner Slowenenführung, im Rahmen der ständestaatlichen Verfassung einen autonomen nationalen Organismus zu bilden, blieb jedoch unerfüllt. Auch die großen Hoffnungen in eine Reformierung des bestehenden zweisprachigen Schulwesens zugunsten der Minderheit konnten zum größten Teil nicht erfüllt werden, da die wohlwollenden Absichten der Bundesregierung in Wien, den Kärntner Slowenen in einigen wesentlichen Fragen wie z.B. die Schulfrage entgegenzukommen, politisch in Kärnten nicht durchzuführen waren. Die politische Basis des Ständestaates war in Kärnten mit seinen lebendigen deutschnationalen Traditionen und seiner starken illegalen nationalsozialistischen Bewegung besonders schmal, sodass ein Verständigungskurs in
Minderheitenfragen nicht durchgesetzt werden konnte.
1.5 Die Zeit unter nationalsozialistischer Herrschaft
Die Lage der Kärntner Slowenen verschlimmerte sich mit der Besetzung Österreichs durch die deutschen Truppen im März 1938 und dessen Eingliederung in das Deutsche Reich entscheidend. Welche Eile die Nationalsozialisten bei der Germanisierung der slowenischen Volksgruppe hatten, geht deutlich aus der Volkszählung 1939 hervor, in der gleichzeitig nach der Muttersprache und auch der Volkszugehörigkeit gefragt wurde.
Der überwiegende Teil derer, die slowenisch oder „windisch“ als ihre Muttersprache angaben, bekannte sich nicht zur slowenischen Volkszugehörigkeit und dadurch war die Spaltung der Volksgruppe in sog. eindeutschungsfähige „Windische“ und in nicht eindeutschungsfähige „Nationalslowenen“ beabsichtigt. Mit Hilfe der aus der Volkszählung gewonnenen Daten konnte man zur Liquidierung der Kärntner Slowenen schreiten, die erste Kategorie sollte assimiliert und die sog. „Nationalslowenen“ möglichst aus Südkärnten ausgesiedelt werden.
21
Schon im Schuljahr 1938/39 wurde die utraquistische Schule endgültig beseitigt und die Lehrer mit Slowenischkenntnissen wurden in rein deutschsprachige Gebiete versetzt. Zum Zwecke einer schnelleren Germanisierung dienten die Kindergärten, in denen den Kindern noch vor dem Schuleintritt die deutsche Sprache vermittelt werden sollte.
Antislowenische Siedlungspolitik wurde in Kärnten schon seit den Zwanzigerjahren durch den Kärntner Heimatdienst bzw. Heimatbund betrieben, jedoch als im Oktober 1939 das deutsch-italienische Abkommen über die Umsiedlung der Südtiroler geschlossen wurde, rückte für die Kärntner Slowenen die Gefahr der Aussiedlung in unmittelbare Nähe.
Kanaltaler und Grödnertaler aus Südtirol sollten nämlich im gemischtsprachigen Grenzgebiet Kärntens angesiedelt werden. Die Überlegungen der
nationalsozialistischen Machthaber in Kärnten beschränkten sich nicht nur auf das Kärntner Gebiet, sondern sie forderten auch bei einer zukünftigen Aufteilung Jugoslawiens die Angliederung des Mießtales und des Gebietes um Jesenice an Kärnten.
Nach der Besetzung Jugoslawiens 1941 durch die Truppen des deutschen Reiches und seiner Verbündeten wurde Slowenien zwischen Ungarn, Italien und dem Deutschen Reich aufgeteilt. Ziel der nationalsozialistischen Besatzungspolitik war die volle Integration dieser Gebiete und somit die Germanisierung der dort lebenden slowenischen Bevölkerung, daher ließ man nunmehr alle wenn auch noch so geringen Rücksichten auf die Kärntner Slowenen fallen. Ab nun wurde die Liquidierung des politischen und kulturellen Lebens der Volksgruppe konsequent durchgeführt und sogar im kirchlichen Bereich wurde die slowenische Sprache verboten. Es wurden eine beträchtliche Anzahl slowenischer Priester von ihren Pfarren vertrieben und alle slowenischen Kulturvereine aufgelöst. Der Großteil der slowenischen Genossenschaften wurde mit den deutschen verschmolzen, ihre Mitglieder wurden größtenteils ausgeschieden, die gewählten Funktionäre abgesetzt, und das Vermögen wurde eingezogen. Im April 1942 begann die Aussiedlungsaktion in Kärnten, von der beinahe an die 200 Familien betroffen waren. Die ausgesiedelten Familien wurden in Arbeitslagern nach Deutschland transportiert, vielfach wurden Familien auseinander gerissen und die Männer zur Wehrmacht eingezogen. Der Widerstand gegen diese Gewaltmaßnahmen war zunächst gering, doch der Terror gegen die Zivilbevölkerung bewirkte allmählich einen verstärkten bewaffneten Widerstand, da
22
die nationalsozialistische Terror-Politik auf die gänzliche Eliminierung der Volksgruppe abzielte.
Es war auch gar nicht so einfach, die enteigneten slowenischen Höfe zu besiedeln, da sich die deutschen Zusiedler weigerten, Anwesen vertriebener Slowenen zu übernehmen. Der organisierte bewaffnete Widerstand setzte in Kärnten im Herbst 1942 voll ein und so kam es zu einer Reihe von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Partisaneneinheiten und SS-Einheiten.
Angriffsziele der Partisanen waren vor allem Betriebe der Rüstungsindustrie, die Draukraftwerke sowie Verkehrs- und Posteinrichtungen. Um die Kärntner Partisaneneinheiten abzuwehren, waren beträchtliche militärische Mittel notwendig, und es wurde eine ganze Reihe verschiedener Einheiten aufgeboten. Aufgrund der Aussiedlung, Verhaftung und Verschleppung von Verwandten und Nachbarn hatten die Partisanen starken Zulauf, sogar Fronturlauber zogen es vor, in den heimischen Wäldern gegen Hitler-Deutschland zu kämpfen. Schließlich wurde die Lage für die Machthaber Mitte 1943 so bedenklich, dass eine Urlaubssperre für das Gebiet südlich der Drau verhängt wurde. Nach der Kapitulation Italiens erlebte die Partisanenbewegung in Kärnten einen beachtlichen Aufschwung und sie bekam im März 1944 eine einheitliche militärische Führung. Zwischen Frühjahr und Herbst 1944 erreichten die Aktivitäten der Partisanen mit Sabotageakten, Mobilisierungen und durch die Erweiterung des Einsatzgebietes auf Bereiche nördlich der Drau ihren Höhepunkt.
Nun kam es auch zu Kontakten zwischen slowenischen und österreichischen Widerstandsbewegungen, so entstand im Jahre 1944 das erste österreichische Bataillon innerhalb der Volksbefreiungsarmee Jugoslawiens, dem später noch vier weitere folgten.
In den ersten Maitagen 1945 waren jugoslawische Heeresverbände bemüht, möglichst vor den Alliierten in Kärnten einzumaschieren und der nationalsozialistischen Herrschaft ein Ende zu bereiten.
1.6 Die Nachkriegszeit
Das Bundesland Kärnten wurde von britischem und jugoslawischem Militär besetzt, jedoch zog die jugoslawische Regierung auf Verlangen der Briten ihre Militäreinheiten aus Kärnten zurück, freilich unter Protest und ohne Verzicht auf ihre Gebietsansprüche. Mit britischer Hilfe wurde nun begonnen, die Auswirkungen des
23
Krieges auf das wirtschaftliche Leben zu beseitigen und eine neue demokratische Entwicklung in die Wege zu leiten.
Endgültig normalisierten sich die politischen Verhältnisse im Lande nach den gleichzeitig mit den Nationalratswahlen abgehaltenen Landtagswahlen, wobei sich eine klare Dominanz der sozialdemokratischen Partei ergab. Als damalige einzige politische Vertretung der Kärntner Slowenen wurde die Befreiungsfront (Osvobodilna fronta) für Slowenisch-Kärnten gegründet, die aus dem Volksbefreiungskampf hervorgegangen war.
Die Minderheitenpolitik der Kärntner Landesregierung bestand 1945 darin, die Kärntner Slowenen durch volksgruppenfreundliche Maßnahmen zu gewinnen. Es herrschte damals Übereinstimmung darüber, dass ein näher zu umgrenzendes Gebiet Kärntens dauernd als zweisprachig angesehen werden sollte und daher war die Zusammenarbeit von Landesregierung und der Befreiungsfront in den ersten Monaten erfolgreich. Ein gutes Beispiel dafür war die Schulsprachenverordnung, die alle Schüler eines klar umgrenzten Gebietes zur Erlernung beider Landessprachen anhielt; Deutsch und Slowenisch waren in der Grundschule gleichberechtigt. Die Schulverordnung umfasste mit ihren 107 zweisprachigen Schulen das gesamte von Slowenen bewohnte Gebiet Kärntens und die slowenische Volksgruppe versteht den Geltungsbereich der Schulsprachenverordnung bis heute als jenen teil Kärntens, der im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung als zweisprachig zu behandeln ist.
Die Befreiungsfront verlangte jedoch stets die Angliederung Südkärntens an Jugoslawien, da ihr die Zukunft der Kärntner Slowenen nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit als Volksgruppe langfristig nur durch eine Vereinigung mit Jugoslawien gewährleistet zu sein schien.
Die künftige Grenzziehung zwischen Österreich und Jugoslawien spielte anlässlich der Wahlen zum österreichischen Nationalrat im November 1945 wieder eine entscheidende Rolle und die Auseinandersetzungen entzündeten sich an der Frage, ob die Befreiungsfront an dieser Wahl teilnehmen dürfte. Die britische Militärverwaltung als zuständige regionale Instanz der alliierten Besatzungsmächte untersagte jedoch eine Kandidatur der Befreiungsfront, weil sich diese nicht vorbehaltlos zu Österreich bekannte, und damit war vorerst die einzige politische Vertretung der slowenischen Volksgruppe aus der politischen Willensbildung des Landes ausgeschaltet.
24
Die kommunistische Orientierung der Befreiungsfront blieb auf die Haltung der britischen Besatzungsbehörden nicht ohne Auswirkungen, sodass die beiden aus Verbündeten im antifaschistischen Kampf zu politischen Gegnern wurden. Die Kärntner Landespolitik versuchte mit der Gründung des „Bundes österreichischer Slowenen“ den Aufbau einer neuen Minderheitenorganisation, die als den Interessen der Landesverwaltung dienende Einrichtung gedacht war, mit dem Ziel, den Kontakt der slowenischen Volksgruppe mit Jugoslawien zu unterbinden.
Jedoch scheiterte dieser neuerliche Versuch einer Spaltung der Minderheit in einen politisch eigenständigen und einen politisch abhängigen Teil, aber das nationalpolitische Leben der Kärntner Slowenen erfuhr eine Differenzierung in zwei ideologische Richtungen, die sich bereits zur Zeit des österreichischen Ständestaates abzuzeichnen begonnen hatte.
Unabhängig von der Befreiungsfront, die sich immer mehr zu einer kommunistisch orientierten Organisation entwickelte, formierte sich unter den Kärntner Slowenen in Anknüpfung an die Vorkriegstradition ein christliches Lager, das österreichische Gebietsabtretungen an das kommunistische Jugoslawien entschieden ablehnte. Einen starken Rückhalt dieses katholischen Lagers bildete die Kirche, die den Gebrauch der slowenischen Sprache im Gottesdienst in dem gesamten von Kärntner Slowenen besiedelten Gebiet wieder verwendete und ein slowenisches Seelsorgeamt in Klagenfurt wieder einrichtete.
Die Hermagoras-Bruderschaft begann 1948 als religiös-kulturelle Organisation der Kärntner Slowenen in Klagenfurt wieder mit der Herausgabe der alljährlichen Büchergabe, die zum geistigen Zentrum der katholisch orientierten Slowenen wurde. Dadurch waren die Voraussetzungen für eine politische Organisation der Kärntner Slowenen im Sinne christlicher Weltanschauung geschaffen und im Jahre 1949 kam es zur Gründung der Organisation Rat der Kärntner Slowenen (Narodni svet Koroških Slovencev).
Das Nahverhältnis der Befreiungsfront zur kommunistischen Partei Österreichs wurde durch den 1948 erfolgten Bruch zwischen der Sowjetunion und Jugoslawien empfindlich gestört, sodass sich ihre 1949 gegründete Nachfolgeorganisation Demokratische Front des werktätigen Volkes der Sozialdemokratischen Partei Österreichs näherte. Aufgrund ihrer weltanschaulichen Differenzierung sind die Kärntner Slowenen ab nun nicht mehr in einer nationalen Sammelpartei zusammengefasst.
25
2. Die Minderheitenbestimmungen im Staatsvertrag 1955
2.1 Der Weg zum Staatsvertrag
Die Gebietsansprüche Jugoslawiens wurden neben Wirtschaftsfragen zum wichtigsten Problem der Staatsvertragsverhandlungen, die erst 1949 zum Durchbruch gelangten, als die Sowjetunion die jugoslawischen Ansprüche nicht mehr voll unterstützte.
Als Ausgleich gegen die Gebietsforderungen wurde ein Artikel im Staatsvertrag derart formuliert, das den Minderheitenschutz in Österreich garantieren sollte. Dieser Artikel zählt somit zu jenen Bedingungen, auf deren Grundlage das in seinem Gebietsstand unveränderte Österreich seine Unabhängigkeit wiedererlangt hat.
Die jugoslawische Delegation hat bei den Staatsvertragsverhandlungen im Jahre 1949 vergeblich die Teilung Kärntens in zwei administrative Einheiten verlangt, aber nach Meinung der österreichischen Regierung und der Alliierten bestand kein Anlass, der Minderheit durch Schaffung eines eigenen Bundeslandes Selbstverwaltungsrechte zu gewähren.
Als nun die Alliierten die Diskussion um die Minderheitenbestimmungen begannen, lag ein sowjetischer Entwurf vor, der den slowenischen und kroatischen Minderheiten in Österreich Sonderrechte gewähren sollte. Er verlangte für die Gebiete der Minderheiten die Verankerung der Minderheitensprache als zusätzliche Amtssprache sowie zweisprachige topographische Aufschriften ohne Bindung an eine Verhältnisklausel, der in den folgenden Verhandlungen von den Westmächten akzeptiert wurde. Diese Entwicklung ist von großer Bedeutung für die Beurteilung des Staatsvertrages, da er von den bisherigen Minderheitenbestimmungen bewusst abging und festlegte, dass die Minderheit nicht erst ihre Existenz beweisen müsse und dass ihre Rechte auch nicht von einem bestimmten Prozentsatzes abhängig sein sollten, sondern in ihrem gesamten Siedlungsgebiet zu gelten hätten. Dieses Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen schien nach 1945 vorerst ganz unbestritten, da ja ein Teil Südkärntens damals im Rahmen der Schulverordnung als dauernd zweisprachig betrachtet wurde.
26
2.2 Grundsätze über Minderheitenschutz Nationale Minderheiten haben nach heute geltender Ansicht der
Rechtswissenschaft den Anspruch auf Schutz und Entfaltung ihrer sprachlichen, kulturellen und nationalen Eigenart.
Der Staat habe ihnen bestimmte Sonderrechte zu gewähren, da nationale Minderheiten selbst unter den Voraussetzungen rechtlicher Gleichstellung mit den Staatsbürgern der Mehrheitsbevölkerung in der Pflege ihrer Eigenart zumeist materiell benachteiligt sind.
Die am weitesten gehende Form des Minderheitenschutzes ist die Ausübung einer regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt innerhalb eines Territoriums, in dem die Minderheit meist die Mehrheit der Bevölkerung stellt. Dazu wird das von der Minderheit allein oder gemeinsam mit anderen ethnischen Gruppen besiedelte Gebiet als eigenes Verwaltungsgebiet eingerichtet, als Beispiel sei das Autonomiemodell von Südtirol erwähnt.
Minderheitenrechte werden weiters durch die Anerkennung der Minderheit als schützenswerte gesellschaftliche Großgruppe in ihrer Gesamtheit gewährt. Diesem Gedanken folgt der Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrages, wenn er von österreichischen Staatsangehörigen „der slowenischen und kroatischen Minderheit“ spricht, wobei die Festlegung seines Geltungsbereiches zu einem politischen Streitpunkt geworden ist.
Die österreichische Volksgruppengesetzgebung des Jahres 1976 vertritt die Meinung, dass die Erfahrung dieses Artikels nur auf Grund einer Minderheitenfeststellung möglich sei, welche den Bereich abgrenzt, in dem die Minderheit lebt.
Die Vertreter der slowenischen Volksgruppe hingegen haben immer wieder betont, dass der Staatsvertrag dies nicht vorsieht, da zum Zeitpunkt der Formulierung des Artikels 7 und des Inkrafttretens des Staatsvertrages das Siedlungsgebiet der Volksgruppe bekannt war.
Jedoch im Vertrag von St. Germain 1919 machten die verankerten Minderheitenschutzbestimmungen die Gewährung von Sonderrechten ausdrücklich von einem bestimmten Prozentsatz der Minderheit an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Verwaltungseinheit abhängig. Nach damaliger Rechtsauffassung war ein Anteil von 20% notwendig, um in den Genuss von Minderheitenrechten zu gelangen.
27
Es kann aber davon ausgegangen werden, dass den Alliierten 1949 der Gedanke einer Bindung von Minderheitenrechten an das Vorhandensein eines bestimmten Prozentsatzes der Minderheitenangehörigen fern lag, in der Überzeugung, dass die Kärntner Landesregierung selbst nicht im Zweifel war, wo die Minderheit siedelte, und daher kann somit aus dem Artikel 7 die Forderung nach einer Minderheitenfeststellung nicht abgeleitet werden.
2.3 Der Artikel 7 des Staatsvertrages
Die Kärntner Slowenen haben den Artikel 7 als Magna Charta ihrer Rechte in den Mittelpunkt ihrer Politik gestellt und er lautet [Geschichte der Kärntner Slowenen 1988, 178]:
Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheiten
1. Österreichische Staatsbürger der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark genießen dieselben Rechte auf Grund gleicher Bedingungen wie alle anderen österreichischen Staatsangehörigen einschließlich des Rechtes auf ihre eigenen Organisationen, Versammlungen und Presse in ihrer eigenen Sprache. 2. Sie haben Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen; in diesem Zusammenhang werden Schullehrpläne überprüft und eine Abteilung der Schulaufsichtsbehörde wird für slowenische und kroatische Schulen errichtet werden.
3. In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfasst. 4. Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und der Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen wie andere österreichische Staatsbürger teil.
28
5. Die Tätigkeit von Organisationen, die darauf abzielen, der kroatischen oder slowenischen Bevölkerung ihre Eigenschaft und ihre Rechte als Minderheit zu nehmen, ist zu verbieten.
2.4 Die Entwicklung nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages
Die beiden zentralen Organisationen der Kärntner Slowenen, der Rat der Kärntner Slowenen und der Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten (Zveza slovenskih organizacij na Koroškem), der im Jahre 1955 als Nachfolgeorganisation der Demokratischen Front gegründet wurde, richteten eine ausführliche Eingabe in Form eines Memorandums an die österreichische Bundesregierung, worin sie ihre Vorstellungen über die Verwirklichung der Volksgruppenrechte im Rahmen des Artikel 7 zum Ausdruck brachten.
Die Verwirklichung dieser Vorschläge sollte eine staatsvertragskonforme Durchführung der Bestimmungen über die Zulassung des Slowenischen als Amtssprache ermöglichen und in absehbarer Zeit eine funktionsfähige zweisprachige Verwaltung im gemischtsprachigen Gebiet gewährleisten. Bald nach dem Abzug der britischen Besatzungsmacht formierten sich jedoch in Kärnten wieder die deutschnationalen Organisationen und erlangten politischen Einfluss, deren Druck sich die österreichische Minderheitenpolitik in der Folge weitgehend gebeugt hat.
Zuerst wurde die Schulverordnung vom Jahre 1945 zu Fall gebracht, indem die Kärntner Landesbehörden nachhaltig unter politischen Druck gesetzt wurden, und zwar durch Demonstrationen und Schulstreiks.
Der damalige Landeshauptmann von Kärnten beugte sich diesem Druck und gab im September 1958 einen Erlass an die Bezirksschulbehörden hinaus, wonach die Erziehungsberechtigten Anträge auf Befreiung vom Unterricht in slowenischer Sprache stellen konnten, sodass ca. 80% der Schüler durch die Eltern vom zweisprachigen Unterricht abgemeldet wurden. Dadurch verlor die slowenische Volksgruppe in Kärnten eine wesentliche Basis und Sicherstellung für alle übrigen minderheitenrechtlichen und minderheitenschützenden Regelungen. Das Minderheiten-Schulgesetz von 1959 hob den verpflichtenden Unterricht aller Kinder eines bestimmten Gebietes in beiden Landessprachen auf und verlangte dafür die Anmeldung der Schüler zum zweisprachigen Unterricht bei Schuleintritt oder am Beginn eines Schuljahres.
29
Aber die endgültige Festlegung des Geltungsbereiches des zweisprachigen Schulwesens wurde immer noch von den Ergebnissen einer abzuhaltenden Minderheitenfeststellung abhängig gemacht.
Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher oder auch verschiedenen anderen Überlegungen scheuten ein Großteil der Eltern slowenischer Muttersprache ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anzumelden, sodass die slowenische Sprache im autochthonen Siedlungsgebiet der Minderheit nicht einmal soviel Geltung wie bestimmte Fremdsprachen, in denen österreichische Schulkinder verpflichtend unterrichtet werden, besitzt.
Immerhin wurde im Jahr 1957 ein slowenisches Gymnasium in Klagenfurt errichtet, das sich im Gegensatz zu deutschnationalen Voraussagen als Bildungsstätte der Kärntner Slowenen gut bewährt hat, und beim Landesschulrat wurde eine Schulaufsichtsbehörde für den slowenischen Unterricht laut Staatsvertrag eingerichtet.
Die Amtssprachenregelung wurde vorerst, wonach von der Landesregierung slowenische Eingaben aus dem gemischtsprachigen Gebiet anzunehmen sind, nicht eingehalten und das Gerichtssprachengesetz des Jahres 1959 bezieht sich nur auf einen kleinen Teil des gemischtsprachigen Gebietes Kärntens, nämlich auf die Gerichtsbezirke Bad Eisenkappel, Bleiburg und Ferlach. Außerdem wurden die Gerichtssprachenbestimmungen des Staatsvertrages nämlich insofern nur teilweise durchgeführt, als das Gesetz nur für die Kärntner Slowenen und nicht auch für die burgenländischen Kroaten Gültigkeit besitzt. Weiters ist das Slowenische nur zusätzlich, praktisch hilfsweise, zugelassen und die Entscheidungen und Verfügungen ergehen in Deutsch, slowenische Übersetzungen sind nur anzufügen, ebenso dürfen alle Rechtsmittel nur in deutscher Sprache eingebracht werden.
Die politischen Vertreter der slowenischen Volksgruppe in Kärnten beschränkten sich nicht nur auf die Ablehnung des Gerichtssprachen- und des Minderheiten-Schulgesetzes, sondern arbeiteten konstruktive Vorschläge zur Regelung des Minderheitenschutzes und zur Verwirklichung des Artikel 7 des Staatsvertrages aus. Ihr Vorschlag enthielt neben der Schulfrage, nach der durch eine objektive Ermittlung der Haussprache der Schulanfänger wenigstens alle Kinder mit slowenischer Muttersprache zweisprachigen Unterricht erhalten sollten, auch den Wunsch zur Betreuung der Erwachsenen ein eigenes Volksbildungsreferat für Slowenen einzurichten.
30
Weiters wurde die Forderung, dass die Angehörigen der slowenischen Volksgruppe und deren wirtschaftliche Institutionen gleiche wirtschaftliche und soziale Förderung erhalten wie sie der deutschen Bevölkerung zuteil würde, formuliert. Diese Vorstellungen der Kärntner Slowenen blieben im Wesentlichen ungehört und unerfüllt, und sie hatten sich mit den verschlechterten Bedingungen seit 1959 abzufinden, wenngleich die in den beiden Gesetzen vorgesehene Minderheitenfeststellung zunächst noch nicht durchgeführt wurde. Somit war durch die Beseitigung der obligatorischen zweisprachigen Schulen, die Gerichtssprachenregelung und die Verzögerung einer Amtssprachenregelung die Lage der slowenischen Minderheit seit dem Staatsvertrag erheblich verschlechtert. Einzig das im Jahre 1957 eingerichtete Bundesgymnasium für Slowenen diente den Interessen der Volksgruppe.
Im Jahre 1972 beschloss der österreichische Nationalrat mit den Stimmen der sozialdemokratischen Partei das sog. Ortstafelgesetz, das die Aufstellung zweisprachiger topographischer Bezeichnungen und Aufschriften in 205 Ortschaften vorsah.
Der örtliche Geltungsbereich wurde auf der Grundlage der Ergebnisse der Volkszählung von 1961 festgelegt, wobei nur jene Ortschaften einbezogen wurden, in denen mehr als 20% der Bevölkerung Slowenisch bzw. auch Kombinationen mit Slowenisch als Umgangssprache angegeben hatten.
Im Herbst 1972 wurde mit der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln und Wegweisern begonnen, die alle durch den sog. Ortstafelsturm beseitigt wurden, der sich dadurch auszeichnete, dass eine aufgebrachte Volksmenge die zweisprachigen Ortstafeln über Nacht entfernte und vor dem Gebäude der Kärntner Landesregierung deponierte.
Nicht nur die Staatsgewalt wich vor dem deutschnationalen Druck, sondern auch der damalige Landeshauptmann Hans Sima, der sich für die Aufstellung der zweisprachigen Ortstafeln ausgesprochen hatte, musste resignieren und legte daraufhin sein Amt zurück.
Einzig die katholische Kirche entschloss sich zu einem vermittelnden Schritt, indem nun ein Synodalgesetz von 1972 den Gebrauch beider Landessprachen in der Seelsorge und Liturgie regelte und einen deutsch-slowenischen
Koordinationsausschuss schuf, der bei paritätischer Beschickung durch Katholiken beider Volksgruppen anstehende Fragen zu regeln hat.
31
Zur Beratung der nach dem sog. Ortstafelsturm, bei dem mehrere Male über Nacht durch deutschnationale Kräfte alle zweisprachigen Ortstafeln entfernt wurden, anstehenden Fragen setzte die Bundesregierung eine Ortstafelkommission ein, die aus Beamten, Experten, Repräsentanten der im Parlament vertretenen Parteien sowie Vertreter der katholischen und protestantischen Kirche bestand. Diese Studienkommission war um minderheitenfreundliche Lösungsvorschläge bemüht und schloss sich der Meinung der Sprachwissenschaft an, dass „Windisch“ keine eigene Sprache, sondern mit Slowenisch gleichzusetzen sei. Die österreichische Volksgruppengesetzgebung des Jahres 1976 hat die Arbeit der Ortstafelkommission jedoch im Wesentlichen nicht berücksichtigt. Zusätzlich gab es noch ein Kontaktkomitee zur Behandlung wichtiger Grundsatzfragen der Minderheit, dem Vertreter der beiden slowenischen Zentralverbände, Experten und Vertreter der politischen Parteien angehörten. Jedoch als die im Parlament vertretenen Parteien beschlossen, zum Zwecke der „Orientierungshilfe“ bei der Durchführung von Volksgruppengesetzen eine Minderheitenfeststellung in Form einer Volkszählung besonderer Art abzuhalten, verließen die Vertreter der beiden slowenischen Zentralorganisationen das Kontaktkomitee.
Schon in den Gesetzen aus dem Jahre 1959 war eine amtliche Minderheitenfeststellung vorgesehen gewesen, die Regierungen hielten sich jedoch bis 1976 daran, keine solchen Feststellungen gegen den erklärten Willen der Minderheit vorzunehmen. Wegen den deutschnationalen Kräften im Lande haben die Kärntner Slowenen die geheime Erhebung der Muttersprache im November 1976 mit Erfolg boykottiert, sodass in Südkärnten nur wenige Slowenen ermittelt wurden, hingegen haben viele Österreicher im gesamten Bundesgebiet aus Solidarität mit der Minderheit Slowenisch als ihre Muttersprache angegeben.
2.4.1 Das Volksgruppengesetz 1976
Am 7. Juli 1976 beschloss das österreichische Parlament ein Volksgruppengesetz, das Allgemeine Bestimmungen, Volksgruppenbeiräte, Volksgruppenförderung, topographische Bezeichnungen und die Amtssprache beinhaltet. Unter Allgemeine Bestimmungen wird grundsätzlich zum Ausdruck gebracht, dass die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen den Schutz der Gesetze genießen und dass ihr Volkstum zu achten sei.
32
Die Volksgruppenbeiräte dienen zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten, die das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Gesamtinteresse der Volksgruppen zu bewahren und zu vertreten haben. Sie können auch Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Volksgruppen und ihrer Angehörigen erstatten.
Weiters sieht das Gesetz eine Volksgruppenförderung vor, die für Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte bestimmt ist. Der Bundesminister für Finanzen hat im vorzulegenden Entwurf des jährlichen Bundesvoranschlages einen angemessenen Betrag für Förderungszwecke der Volksgruppen vorzusehen.
Ein wichtiger Punkt des Volksgruppengesetzes sind die Abschnitte, die den Gebrauch der Minderheitensprache als Amtssprache und die Bezeichnungen bzw. Aufschriften topographischer Natur in beiden Sprachen regelt. Aufgrund der im November 1976 durchgeführten Volkszählung besonderer Art wurde im Mai 1977 eine Verordnung der Bundesregierung erlassen, mit der die slowenischen Bezeichnungen für Ortschaften festgesetzt wurden. Topographische Bezeichnungen in beiden Sprachen wurden für jene Ortschaften und Gebietsteile vorgesehen, in denen sich mehr als 25% der Bevölkerung zur slowenischen Muttersprache bekannt haben, sodass von dieser Regelung 91 Ortschaften in 8 Gemeinden betroffen sind.
Die Regelung des Gebrauchs als Amtssprache bei Gericht, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen betrifft Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen von 13 Gemeinden Südkärntens sowie die Bezirksgerichte Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel.
Die slowenische Sprache ist außerdem bei den Bezirkshauptmannschaften Villach Land, Klagenfurt Land und Völkermarkt zugelassen, weiters noch vor dem Militärkommando Klagenfurt. Das zweisprachige Gebiet ist in diesen Verordnungen stark eingeengt, sodass es Kärntner Slowenen mit unterschiedlichen Rechten gibt. Daher lehnten die zentralen Organisationen der Kärntner Slowenen die Bestimmungen des Volksgruppengesetzes und die Durchführungsverordnung aus dem Jahr 1977 betreffend zweisprachige Aufschriften und Zulassung des Slowenischen als Amtssprache ab und vermieden aus Protest eine Beschickung des Volksgruppenbeirats für die slowenische Volksgruppe, der aus 16 Mitgliedern besteht
33
2.4.2 Darstellung des Schulwesens in Südkärnten
Weil besonders die Schule für das Überleben nationaler Minderheiten die größte Bedeutung hat, ist an dieser Stelle eine zusammenfassende historische Darstellung angebracht [Geschichte der Kärntner Slowenen 1988, 195-200]. Bis zu der Zeit von Maria Theresia hat vor allem die Kirche Schulen gegründet und beaufsichtigt. Erst im Jahre 1774 wurde der verbindliche Elementarunterricht verordnet und damit der Grundsatz gesetzlich verankert, die Schule sei und bleibe eine Angelegenheit des Staates. Jedoch blieb die Aufsicht über die Schulen mehr oder weniger bis 1869 in den Händen der kirchlichen Behörden, sodass die Schulverhältnisse für die Slowenen in Kärnten in sprachlicher Hinsicht nicht ungünstig waren. Damals gab es im Kronland Kärnten 216 deutsche, 15 slowenische und 67 slowenisch-deutsche Schulen.
Im Jahre 1869 wurde das Reichsvolksschulgesetz erlassen, mit dem betreffend die Unterrichtssprache verfügt wurde, dass in den Pflichtschulen über die Unterrichtssprache die Gemeindevertretung und der Kärntner Landesschulrat entschieden. Daraufhin wurde durch den Landesschulrat sog. utraquistische Schulen eingerichtet, in denen die Kinder im südlichen Teil Kärntens in beiden Landessprachen unterrichtet werden sollten.
Mit Erlass der Unterrichtsministeriums aus dem Jahre 1890 bzw. 1891 wurde auf Antrag des Landesschulrates bestimmt, dass die Kinder in der ersten und zweiten Schulstufe in die deutsche und slowenische Schriftsprache einzuführen seien, von der dritten Schulstufe an aber Slowenisch in allen Abteilungen drei Stunden pro Woche zu unterrichten sei.
Demnach hätte der Slowenischunterricht verpflichtend sein müssen, jedoch mit der Einschränkung, dass dem allfälligen Verlangen der Eltern, ihre Kinder vom Slowenischunterricht zu befreien, zu entsprechen sei. Immer wieder haben die Kärntner Slowenen eine sechsjährige slowenische Schule mit Deutsch als Unterrichtsgegenstand angestrebt, das sie aber nicht erreichen konnten. Die utraquistische Schule blieb bis 1938 jene Schultype, in der auch in slowenischer Sprache unterrichtet wurde, wobei die slowenische Sprache nach 1920 in diesem Schultyp nur noch eine untergeordnete Stellung einnahm. Sie diente auf den ersten beiden Schulstufen lediglich der möglichst raschen Erlernung der deutschen Sprache, der Religionsunterricht wurde allerdings weiterhin konsequent in der Muttersprache erteilt.
34
Während der Ersten Republik gab es in Südkärnten durchschnittlich 80 utraquistische Schulen. Zwischen 1941 und 1945 gab es in den Südkärntner Schulen keinen Slowenischunterricht mehr, erst mit der Schulsprachenverordnung aus dem Jahre 1945 begann im Bereich des Minderheitenschulwesens ein neuer Zeitabschnitt.
Mit der Errichtung einer für alle Schüler verpflichtenden zweisprachigen Schule konnte erstmals den Interessen der slowenischen Volksgruppe entsprochen werden. Zur Zeit des obligatorischen Pflichtschulwesens war das Interesse an Kursen für Lehrer zweisprachiger Schulen sehr stark, die Lehrerschaft traf sich auf besonderen Konferenzen, in denen Probleme des zweisprachigen Schulwesens behandelt wurden, und beim Landesschulrat für Kärnten wurde ein Referat für das zweisprachige Schulwesen eingerichtet.
Abbildung 2: Das zweisprachige Gebiet Kärntens laut Schulverordnung von 1945
Von Deutschnationalen veranstaltete Schulstreiks veranlassten zu Schulbeginn 1958 die Abmeldung vom Slowenischunterricht zu ermöglichen, und dem deutschnationalen Druck beugend wurde daraufhin der überwiegende Teil der Schulkinder vom zweisprachigen Unterricht abgemeldet.
35
Dieser Schritt in der Kärntner Minderheitenschulpolitik stand im deutlichen Gegensatz zu den Erklärungen der Vertreter des Landes Kärnten und Österreichs im Jahre 1945 und bei den Staatsvertragsverhandlungen. Mit dem Minderheitenschulgesetz 1959 wurde eine neue zweisprachige Schule geschaffen, bei der jetzt die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht an Volks- und Hauptschulen anmelden müssen. Sie sieht für die ersten drei Schulstufen sowohl Deutsch als auch Slowenisch in annähernd gleichem Ausmaß als Unterrichtssprache vor, von der vierten Schulstufe an sind vier Wochenstunden für den Slowenischunterricht vorgesehen. Bezüglich des Religionsunterrichtes sieht dieses Gesetz vor, dass die zum zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler nun in beiden Landessprachen unterrichtet werden können, sodass die noch aus der Zeit vor dem Reichsvolksschulgesetz geltende Regelung, dass der Religionsunterricht grundsätzlich in der Muttersprache zu erteilen sei, ihre Gültigkeit verlor. Die Kärntner Diözesansynode hat im Jahre 1972 den Grundsatz verankert, dass für die Kinder an zweisprachigen Pflichtschulen Südkärntens der Religionsunterricht in der Familiensprache des Kindes zu erteilen sei, egal, ob diese in den übrigen Gegenständen zum Slowenischunterricht angemeldet sind oder nicht. Beim Landesschulrat für Kärnten wurde auf Grund des Minderheitenschulgesetzes im Sinne des Artikel 7 des Staatsvertrages eine Minderheiten-Schulabteilung für Fragen des Minderheitenschulwesens eingerichtet und vom Schuljahr 1968/69 an wird der Lehrernachwuchs für das zweisprachige Schulwesen an der Pädagogischen Akademie in Klagenfurt ausgebildet. Im Sinne des Artikels 7 wurde im Jahre 1957 ein slowenisches Gymnasium in Klagenfurt gegründet, das schließlich im Jahre 1975 sein eigenes modernes Schulgebäude erhielt.
Die Planung stammte von den Architekten Johann Oswald und Rudolf Nietsch, die künstlerische Ausgestaltung war Valentin Oman anvertraut. Nach jahrzehntelanger bewusster Vernachlässigung der Heranbildung einer Kärntner slowenischen Intelligenz verfügt die slowenische Volksgruppe erstmals in ihrer Geschichte über eine wachsende Zahl von hoch qualifizierten Kräften. Mit dem Schuljahr 1990/91 wurde in Klagenfurt eine zweisprachige Bundeshandelsakademie eröffnet, die im Gebäude des Gymnasiums für Slowenen untergebracht ist.
36
Weiters werden von kirchlichen Stellen zwei zweisprachige Mittelschulen, nämlich die Landwirtschaftliche Fachschule Goldbrunnhof in Völkermarkt und eine höhere und mittlere Schule für wirtschaftliche Berufe in St. Jakob im Rosental, sowie eine zweisprachige Frauenberufsschule in St. Ruprecht bei Völkermarkt geführt. Im Juni 1988 wurde vom Nationalrat die Novelle zum Minderheitenschulgesetz für Kärnten beschlossen, die die Trennung der Südkärntner Schüler nach sprachlichen Kriterien ermöglicht. Es galt vor allem die Befürchtungen zu zerstreuen, dass einsprachige Schüler in jenen Phasen, in denen sich der Lehrer in slowenischer Sprache an die zweisprachigen Kinder richtet, keine direkte Lehrerzuwendung erfahren und dadurch benachteiligt werden.
Die wesentlichen Neuerungen sind, dass in einer Klasse, in der mindestens je neun Kinder zum zweisprachigen Unterricht angemeldet bzw. nicht angemeldet sind, Parallelklassen zu bilden sind, d.h. eine zweisprachige und eine deutschsprachige, wobei in der zweisprachigen Klasse zusätzlich eine Assistenzlehrkraft zu bestellen ist. Die Zahl der Schüler in einer Klasse auf der Vorschulstufe und in der ersten bis dritten Schulstufe darf sieben nicht unterschreiten und zwanzig nicht übersteigen. Nach einen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1989 wurde das Minderheitenschulgesetz für Kärnten dahingehend geändert, dass bei einem sog. nachhaltigen Bedarf der Slowenischunterricht auch außerhalb des zweisprachigen Gebietes gewährleistet sein muss. So wurde in Klagenfurt eine öffentliche zweisprachige Volksschule und eine private konfessionelle Volksschule der Hermagoras-Bruderschaft errichtet.
Diese neue Regelung umfasst im Pflichtschulbereich insgesamt 83 Volksschulen und 22 Hauptschulen im zweisprachigen Gebiet, wobei an den Hauptschulen die Schüler zum slowenischen Sprachunterricht zu jeweils vier Wochenstunden oder zum Freigegenstand angemeldet werden können. Im Kärntner Kindergartengesetz ist die zweisprachige Erziehung in den Kindergärten nicht vorgesehen, daher wurden bis jetzt von den Kärntner Slowenen acht private Kindergärten eröffnet. Weiters wurden sechs öffentliche Kindergärten durch Gemeinderatsbeschlüsse in den letzten Jahren zu zweisprachigen Kindergärten erklärt und umgesetzt, nämlich in den Gemeinden Ludmannsdorf, Bleiburg, Feistritz ob Bleiburg, Globasnitz, Sittersdorf und Bad Eisenkappel [Minderheiten 2000, 16f].
37
3. Aktuelle Situation der Kärntner Slowenen
3.1 Zur Situation aus sprachwissenschaftlicher Sicht
3.1.1 Allgemeines
Für die Sprachwissenschaft ist Kärnten ein interessanter Forschungsgegenstand, da die bestehende Gemischtsprachigkeit im Süden des Landes auf der Ebene der Mundart und Umgangssprache zu zahlreichen Sprachkontaktphänomenen und die im Mittelalter erfolgte ethnische Durchmischung zu einem bunten Bild in der Namenlandschaft geführt hat.
Dadurch zeigt sich deutlich, dass beide Sprachen, Deutsch und Slowenisch, für Kärnten konstitutiv sind. Der starke Rückgang des slowenischsprachigen Anteils an der Kärntner Bevölkerung von fast einem Drittel in der Mitte des 19. Jahrhunderts auf wenige Prozent heute hat verschiedene Ursachen, doch linguistisch gesehen ist ein Punkt bemerkenswert; nicht alle slowenischsprachigen Personen haben sich ethnisch als Slowenen verstanden, was bereits Ende des 19. Jahrhunderts zur Herausbildung zweier Lager geführt hat, nämlich eines nationalbewussten slowenischen und eines politisch deutsch orientierten Lagers. Diese Spaltung war für die Erhaltung der Sprache nicht gerade förderlich und begünstigte die Assimilation nach der Volksabstimmung bis zur Gegenwart. Weiters wurde das Verhältnis zwischen Mehrheits- und Minderheitsbevölkerung und auch innerhalb der Minderheit durch die Ereignisse während der Zeit der nationalsozialistischen Machtergreifung nachhaltig gestört. Eine zukunftsorientierte Minderheitenpolitik sollte Überlegungen anstellen, wie im Rahmen des bestehenden Rechts die slowenische Sprache im Land gefestigt werden kann.
Die Freiburger Sprachencharta wendet die Prinzipien des Naturrechts und des Öffentlichen Rechts an [Pohl 2000, 132f]:
Naturrechtlich gesehen wird Sprache als Erbe und Besitz aufgefasst, als ein über der Machtwillkür von Behörden stehendes Gut, das Erben und Besitzer moralisch zur Verteidigung, Pflege und Respektierung verpflichtet. Wesentlicher Punkt ist die Auffassung der Gleichwertigkeit von Sprachen, wobei Mehrsprachigkeit bejaht wird und überlieferte Eigennamen jeglicher Art zu respektieren sind; im Öffentlichen Recht wird zwischen privatem und öffentlichem Gebrauch, zwischen autochthonen und nicht-autochthonen Bevölkerungsgruppen unterschieden.
38
Für Kärnten ist vor allem der Artikel D22 der Freiburger Sprachencharta „Die geschichtliche zweisprachige Gemeinschaft“ bedeutsam, die dann vorliegt, wenn zwei Sprachen, die heute Amtssprachen sind, zum kulturellen Erbe ein- und derselben rechtmäßig errichteten Gebietsgemeinschaft gehören. Es ist jedoch nicht möglich, Schweizer Vorbilder einfach nachzuahmen, da die Schweiz derartige Probleme gar nicht erst entstehen lassen hat, aber Schweizer Verhältnisse in ethnisch-sprachlicher Hinsicht können durchaus intellektuelle Zielvorstellungen sein, die freilich realistischer sind als naiver Fortschrittsglaube oder Träumereien von der multikulturellen Gesellschaft. Das österreichische Volksgruppengesetz von 1976 entspricht weitgehend den Vorgaben der Freiburger Sprachencharta mit ihren beiden zentralen Artikel D16 („Wesen des Sprachrechts“) und D17 („Gebrauch der Sprachen“).
3.1.2 Soziolinguistische Lage
Die Siedlungssituation der Kärntner Slowenen ist heutzutage eine Streulage inmitten einer deutschsprachigen Mehrheit, aber unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung kann man von einem slowenischen Sprachgebiet sprechen, das durch Sprachwechsel (Assimilation) zu einem Rückzugsgebiet geworden ist und als ein sog. gemischtsprachiges Gebiet bezeichnet werden kann. Nach den statistischen Angaben der Volkszählung 2001 bekannten sich weniger als 3% der Gesamtbevölkerung Kärntens ausdrücklich als slowenisch sprechend, obwohl die tatsächliche Zahl freilich weit höher liegt [Pohl 2000, 135]. Das Slowenische in Kärnten wird traditionell vier Dialekten zugeordnet, die zu einer sog. Kärntner Gruppe (Koroška skupina) zusammengefasst werden:
N Gailtaler Dialekt (Ziljsko nareþje) N Rosentaler Dialekt (Rožansko narecje) N Jauntaler Dialekt (Podjunsko narecje) N Obir-Dialekt (Obirsko nareþje)
Obwohl einige administrative Maßnahmen auf Grund des Artikels 7 des Staatsvertrages des Jahres 1955, des Volksgruppengesetzes 1976 etc. verwirklicht worden sind, ist die slowenische Sprache im öffentlichen Leben wenig präsent. Die Ursachen dafür sind vielfältig, in erster Linie dürfte es daran liegen, dass in dem gemischtsprachigen Gebiet zwar alle Slowenen von Kindheit an auch die deutsche
39
Sprache beherrschen, umgekehrt aber die deutschen Kärntner kaum über Slowenischkenntnisse verfügen.
Wenn sich auch in der jüngeren Generation die Einstellung zur slowenischen Sprache wandelt, ist jedoch noch kein Ansteigen ihres Gebrauchs im öffentlichen Leben festzustellen. Slowenische Aufschriften beschränken sich zumeist auf Volksschule oder Feuerwehrhaus oder auch einigen privaten Aufschriften für Gasthäuser oder Kaufhäuser.
Topographische Bezeichnungen in slowenischer Sprache sind nur in einem geringen Umfang (in den Bezirken Völkermarkt und Klagenfurt-Land) auf Grund der Straßenverkehrsordnung auf Ortstafeln und einigen Wegweisern angebracht worden (in 9 Gemeinden) sowie einigen Bahnhaltestellen im Jauntal. Jedoch ist der Gebrauch des Slowenischen als Amtssprache zusätzlich zum Deutschen bei 13 Gemeindebehörden und Gendarmerieposten und den zuständigen Bezirksgerichten sowie 63 Regionalbehörden als auch
Bezirkshauptmannschaften und dem Amt der Kärntner Landesregierung zulässig. Die slowenische Sprache wird vor allem im privaten und familiären Bereich und in den slowenischen Genossenschaften, Sparkassen und Vereinen verwendet, von einer echten Gleichberechtigung kann man nur im kirchlichen Bereich sprechen. Im gemischtsprachigen Gebiet und in der Landeshauptstadt Klagenfurt wird seit 1989 Unterricht sowohl in deutscher als auch in slowenischer Sprache angeboten; die Schüler in den Volksschulen, die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, erhalten Unterricht zu gleichen Teilen in beiden Sprachen. Die Anmeldungen sind in den letzten Jahren leicht gestiegen und laut Angaben [Minderheiten 2000, 16f] liegen sie an 63 Volksschulen bei ca. 26,5%, was bedeutet, dass nicht nur Kinder von Kärntner Slowenen am slowenischen Unterricht teilnehmen. Unter Einschluss von 16 Hauptschulen nehmen über 3000 Schüler am slowenischen Sprachunterricht teil.
Im Jahre 1957 wurde in Klagenfurt das Gymnasium für Slowenen gegründet, aus dem bisher über 1000 Absolventen hervorgegangen sind. Der Hermagoras-Verlag in Klagenfurt ist einer der ältesten Verlage Kärntens und hat schon mehr als 17 Millionen Bücher herausgegeben [Pohl 2000, 136].
Im Rundfunk des Landesstudios Kärnten wird täglich 50 Minuten in slowenischer Sprache gesendet und seit einigen Jahren gibt es den privatrechtlichen Sender Radio Dva, der ein ganztägiges slowenischsprachiges Programm anbietet, sowie sonntags ein halbstündiges Fernsehprogramm (Dober dan, Koroška) im ORF.
40
Im Jahre 1990 wurde beim Amt der Kärntner Landesregierung das Volksgruppenbüro eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, die Kommunikation zwischen den Angehörigen der Volksgruppe und deren Organisationen mit der Kärntner Landesverwaltung zu verbessern.
3.1.3 Wege zur Erhaltung der Sprache
Die slowenische Minderheit in Kärnten unterscheidet sich von der Mehrheit fast nur durch die Sprache, die Volkskultur ist sehr ähnlich und die alte Sprachgrenze zwischen dem ursprünglich relativ geschlossenen slowenischen Sprachgebiet und dem rein deutschen Sprachgebiet hat kaum Spuren hinterlassen. Entlang der alten deutsch-slowenischen Sprachgrenze verläuft heute eine Dialektgrenze, zwischen bäuerlich geprägter Mundart auf ursprünglich deutschem Gebiet und städtisch gefärbter Mundart auf ursprünglich slowenischen Gebiet, denn Sprachwechsel hinterlässt immer seine Spuren.
Damit eine Sprachminderheit überleben kann, müssten folgende 9 Punkte erfüllt werden [Pohl 2000, 137f]:
1. Die Sprache der Minderheit braucht ein klar abgegrenztes Sprachgebiet. 2. Die Minderheit braucht eine solide wirtschaftliche Grundlage, denn man kann die Sprache nicht erhalten, ohne die Bevölkerung zu erhalten. 3. Die Sprache muss in allen Domänen des Alltagslebens (Familie, Schule, Kirche, Verwaltung usw.) präsent sein.
4. In allen Schulstufen, besonders aber in den höheren Schulen muss eine Ausbildung in der Muttersprache stattfinden.
5. Die Sprache einer Minderheit braucht umfassende Massenmedien (Zeitung, Radio, Fernsehen), ansonsten wird sie von der Sprache der Mehrheit allmählich überflutet und verdrängt.
6. Die Sprache braucht eine umfassende Kultur, die alle Tätigkeiten und Seinsformen erfasst, die den Menschen hier und heute betreffen. 7. Eine Minderheit braucht eine einheitliche Schriftsprache, die den Gebrauch der Sprache in einigen wichtigen Domänen erst ermöglicht. 8. Sie braucht vor allem Einheit und Zusammenhalt. 9. Der Ausverkauf der Heimat muss endgültig gestoppt werden.
41
Die Zukunft der slowenischen Volksgruppe liegt in erster Linie in der Hand der Kärntner Slowenen selbst und die Verantwortlichen in Gesellschafts-, Wirtschafts-und Kulturpolitik müssen konkret zur Erhaltung der Volksgruppe beitragen. Die Kärntner Slowenen sind autochthon und historisch die ältere Bevölkerung in Kärnten, ein in gemeinsamem Schicksal und in schicksalhafter Gemeinschaft mit dem überregionalen deutschen Element verbundener untrennbarer Teil der Gesamtbevölkerung. Somit sind sie ein Teil der Kärntner Identität, die es zu wahren gilt.
3.2 Zur Situation aus kulturwissenschaftlicher Sicht
3.2.1 Allgemeines
Die Kulturgeschichte der Kärntner Slowenen ist eng mit ihrer politischen Geschichte und mit der Herausbildung des slowenischen Nationalbewusstseins verbunden. Während sie in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit ihrem Zentrum Klagenfurt das gesamtslowenische literarische Schaffen noch maßgebend mitbestimmten, sind sie seit dem Jahre 1920 vom übrigen slowenischen Sprachgebiet getrennt.
Trotz des starken Germanisierungsdrucks und der Trennung vom übrigen slowenischen Volk hat die Volksgruppe in Kärnten bis zum heutigen Tag überlebt, obwohl ein verstärkter Rückgang des slowenischen Bevölkerungsanteils nicht zu übersehen ist. Ihre Nationalität wird von einer Tradition getragen, die sich auf eine eintausendvierhundertjährige Geschichte im Land beruft und deren historisches Bewusstsein an vorderer Stelle steht.
In der Tradition der Herzogseinsetzung in slowenischer Sprache, die bis 1414 gepflegt wurde, erhält dieses historische Bewusstsein eine demokratische Note und die christliche Tradition bei den Slowenen geht auf die Christianisierung der Karantaner zurück, die der Heilige Modestus von Maria Saal aus begonnen hat. Demokratisches Bewusstsein manifestierte sich auch in den Bauernaufständen, an denen die slowenischen Bauern Kärntens ebenso teilgenommen haben wie die deutschen, und besonders während des Befreiungskampfes gegen die Herrschaft der Nationalsozialisten.
Die Opferbereitschaft des an Zahl kleinen slowenischen Volkes war besonders zur Zeit dieses Befreiungskampfes sehr groß und wenn die Kärntner Slowenen heute so konsequent auf ihre im Artikel 7 des Staatsvertrages verankerten Rechte pochen,
42
dann auch deshalb, weil diese Rechte ihren Ursprung im Beitrag des slowenischen Volkes zur Niederringung von Nazismus und Faschismus haben. Die Verdienste der Kärntner Slowenen für die Befreiung und das Wiedererstehen der Republik Österreich sind historische Tatsachen, die auch von österreichischen Politikern nicht geleugnet wurden.
3.2.2 Kulturelle Aktivitäten
Unter dem Dach zweier zentraler Kulturorganisationen, der Slowenische Kulturverband (Slovenska prosvetna zveza) und der Christliche Kulturverband (Kršþanska kulturna zveza), gibt das Vereinsleben in den Dörfern und in Klagenfurt den einzelnen Kulturschaffenden starke Impulse, wobei besonderen Anklang manifestative zentrale Kulturveranstaltungen finden wie z.B. die slowenische Kulturwoche, die einmal jährlich in einem Ort Südkärntens stattfindet. Die zentralen Kulturorganisationen umfassen insgesamt an die 50 Kulturvereine, sie unterhalten private Musikschulen und sind um einen regen Kulturaustausch zwischen Kärnten und den restlichen Gebieten der slowenischen Volksgruppe bemüht.
Musikalische Aktivitäten hatten seit jeher einen wichtigen Platz im Kulturleben der Volksgruppe, sodass sich zum Chorgesang in letzter Zeit immer häufiger anspruchsvolle Instrumentalmusik gesellt, was nicht zuletzt ein Verdienst der privaten Musikschulen ist.
Ebenso wird in vielen Vereinen das Laienspiel gepflegt, zur Aufführung gelangen Volksstücke, aber auch etwa Passionsspiele und Stücke zeitgenössischer slowenischer Schriftsteller. Das kulturelle Leben der slowenischen Volksgruppe findet seinen Niederschlag auch im Verlagswesen, wobei die längste und stärkste Tradition in Kärnten die Hermagoras-Bruderschaft hat.
Sie und der Verlag Drava publizieren alljährlich eine Auswahl literarischer Werke und Sachbücher. Andere Bildungseinrichtungen wie das katholische Bildungsheim Sodalitas in Tainach erweitern das kulturelle Angebot, das schon durch Jahre hindurch eine sehr bedeutsame Tätigkeit auf religiösem und kulturellem Gebiet entfaltet.
Die zahlreichen Vorträge, Seminare, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen und Arbeitskreise werden von vielen Angehörigen der slowenischen Volksgruppe und auch von Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung besucht.
43
Seit dem Jahre 1945 erscheint die Kirchenzeitung Nedelja und seit April 2003 erscheint als gemeinsame Zeitung der zentralen Organisationen der Kärntner Slowenen die Wochenzeitung Novice. Vorher gaben beide Zentralorganisationen eigene Zeitungen heraus, der Rat der Kärntner Slowenen die Wochenzeitschrift Naš tednik und der Zentralverband slowenischer Organisationen die Wochenzeitschrift Slovenski vestnik.
Seit 1975 gibt das Slowenische Informationszentrum in Klagenfurt Broschüren und Bücher in verschiedenen Sprachen zur Information heraus und im Jahre 1977 begann das Slowenische Wissenschaftliche Institut (Slovenski znanstveni inštitut) mit der Herausgabe von Dokumentationen und wissenschaftlichen Abhandlungen. Auch die Jugendarbeit steht im Mittelpunkt, was die vielen Jugendorganisationen wie Kärntner Studentenverband, Katholische Jugend, Verband slowenischer Jugend, der Klub slowenischer Studenten und Studentinnen in den Universitätsstädten Wien, Graz und Klagenfurt und die Slowenischen Pfadfinder beweisen.
Weiters ist der slowenische Sportverein SAK (Slovenski atletski klub) zu erwähnen, der aus der Kärntner Fußballszene nicht mehr wegzudenken ist, sowie das slowenische Gymnasium, das zur Stätte der slowenischen Intelligenz in Kärnten geworden ist.
3.2.3 Wirtschaftsleben
Einen starken Rückhalt fand und findet auch jetzt noch die slowenische Volksgruppe in einem weit verzweigten und gut organisierten Genossenschaftswesen. Die Nationalsozialisten hatten zwar die slowenischen genossenschaftlichen Institutionen entweder liquidiert oder mit deutschen Genossenschaften verschmolzen, doch nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es unter nicht einfachen Bedingungen wieder ein slowenisches Genossenschaftswesen aufzubauen. Ein Bundesgesetz aus dem Jahre 1949 bot dafür die rechtliche Grundlage und somit konnte mit der Widerherstellung von slowenischen Genossenschaften begonnen werden.
Im Jahre 1980 umfasste der Verband slowenischer Genossenschaften (Slovenska gospodarska zveza), der Mitglied des Österreichischen Raiffeisenverbandes ist, im zweisprachigen Gebiet folgende Genossenschaften:
N 33 Kreditgenossenschaften
44
N 10 Wirtschaftsgenossenschaften 4 Viehzuchtgenossenschaften N 1 Saatgutgenossenschaft N
1 Brandschadenversicherungsverein N
3.3 Zur Situation aus literaturwissenschaftlicher Sicht
Unter den schwierigen Bedingungen nach dem Zerfall der Donaumonarchie für die slowenische Minderheit in Kärnten sind im literarischen Bereich anfangs nur einige volkstümliche Literaten hervorgetreten, die die Tradition der Volkspoeten des 19. Jahrhunderts fortsetzten.
Hier sei vor allem Milka Hartman genannt, deren Lyrik primär der Erhaltung des Volkstums dienen sollte und sie reihte sich mit ihrer Arbeit in das damals wiedererwachende ländliche Kulturleben ein.
Gepflegt wurden das Lied, Tamburizzamusik, Spiele auf ländlichen Bühnen, Vorträge etc. und in diese stark religiös geprägte und ausgesprochen ländliche Welt gehörten auch die literarischen Versuche von Matilda Koschutnik, deren größter Teil ihrer literarischen Schöpfungen in Zeitschriften wie z.B. „Bratoljub“ (Bruderliebe) oder der Schülerzeitung „Zvezda“ (Stern) erschienen.
Im Druck erschienen schließlich auch einige Liederbücher religiösen Inhalts und unter den literarischen Talenten traten Maks Sorgo und Hani Weiss in Erscheinung. Bühnenstücke schrieb der Volksdramatiker Jaka Špicar, dessen nach Jakob Sket dramatisiertes Spiel „Miklova Zala“ in der Kärntner slowenischen Theatertradition am stärksten verwurzelt ist.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft musste das slowenische Wort in Kärnten verstummen, sowohl das gedruckte als auch das in der Öffentlichkeit gesprochene. Das literarische Schaffen, sofern es überhaupt gab, verbarg sich im Untergrund und stellte sich in den Dienst der Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus.
Im Jahre 1945 trat die slowenische Sprache sehr bald wieder an die Öffentlichkeit, sowohl in Zeitungen und Zeitschriften als auch in unzähligen Büchern der Hermagoras-Bruderschaft, die stets um das gedruckte slowenische Wort in Kärnten bemüht war und ist.
In Kärnten erschienen wieder selbständige Publikationen heimischer Literaturschaffender und aus Slowenien emigrierter Schriftsteller.
45
Der feinfühlige Lyriker Fran Eller beschrieb im März 1945 im Sonett „Bog z vami“ die Vision der aufsteigenden Morgenröte [Geschichte der Kärntner Slowenen 1988, 215]:
„Im Jubel bleibe euch die Erinnerung, dass der dunkle Weg aus dem
Schweigen zum Wort ein steiler Weg war, blutig bezahlt wurde der Tag mit
der Morgenröte, die Freiheit nach der Gefangenschaft wurde mit bitterer Not
erkauft …“
In den sechziger Jahren entwickelte sich aus Schülerversuchen in hektographierten Zeitschriften wie z.B. „Kreis“ (Johannisfeuer) oder „Setev“ (Die Saat) als auch aus der Monatszeitschrift „Svoboda“ (Freiheit) ein neuer Typus des literarischen Schaffens und Kulturverständnisses, das den Anschluss an das gesamtslowenische und europäische literarische Niveau suchte.
Der bedeutendste unter den Kärntner slowenischen Dichtern und Schriftstellern ist Florian Lipuš, der in den späten Siebzigerjahren durch die Übersetzung von Peter Handke und Helga Mraþnikar seines Romans „Zmote dijaka Tjaža“ (Der Zögling Tjaž) Anerkennung auch im deutschsprachigen Kulturraum gefunden hat. Aus dem Kreis um die Literaturzeitschrift „Mladje - literarno glasilo mladih“ (Jungholz - Literaturzeitschrift der Jugend), die für so manchen jungen Kärntner slowenischen Dichter und Schriftsteller bis zu ihrer Einstellung im Jahre 1991 eine literarische Schule darstellte, sind neben Gustav Janusch, Eric Prunþ und Karel Smolle weitere namhafte Autoren wie Janko Messner, Valentin Polanšek, Andrej Kokot sowie Mirko Kummer und Kristo Srienc zu erwähnen. Auch einige jüngere Autoren, vor allem Janko Ferk sowie Franc Merkac, Maja Haderlap oder Fabjan Hafner treten immer wieder mit viel beachteten Veröffentlichungen in Erscheinung.
Seit 1983 erscheint vierteljährlich die Kulturzeitschrift „Celovški zvon“ (Klagenfurter Glocke) und mit dem Bundesgymnasium für Slowenen erhielt die slowenische Volksgruppe vom Jahre 1963 an (erster Maturajahrgang) ein stärkeres intellektuelles Potential, das sicherlich zum wachsenden Selbstbewusstsein der gesamten Volksgruppe beiträgt, was sich auch im Bereich der bildenden Kunst, in der Musik und in der Architektur manifestiert.
Neben dem derzeit bedeutendsten bildenden Künstler der Kärntner Slowenen, Valentin Oman, gibt es neue Talente, großteils Absolventen des Bundesgymnasiums für Slowenen, z.B. Jože Boschitz, Zorka Weiss, Ernst Arbeitstein oder Rudi Benetik.
46
Besonders zu erwähnen ist der schon verstorbene Maler Werner Berg, der sich in den dreißiger Jahren, aus dem deutschen Rheingebiet kommend, auf dem Rutarhof in der Nähe von Bleiburg angesiedelt hat. Er lieferte mit seinen Werken eine treffende charakterisierende Darstellung der Kärntner Slowenen und zu seinen Ehren wurde nach seinem Tod in der Stadt Bleiburg eine Gallerie eröffnet, die sich größter Beliebtheit erfreut.
3.4 Zur Situation aus politischer Sicht
Die politische und ideologische Differenzierung innerhalb der slowenischen Volksgruppe hatte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zur Folge, dass die Kärntner Slowenen nach außen hin gespalten auftraten. Schon bei den Landtagswahlen 1949 kandidierten sie mit zwei Listen und zwischen dem im Jahre 1949 gegründeten Rat der Kärntner Slowenen und der Demokratischen Front, die 1955 vom Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten abgelöst wurde, gab es kaum Kontakte.
Die den Schutz der slowenischen Volksgruppe in Kärnten betreffenden Eingaben an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden erfolgten getrennt und ohne wechselseitige Absprache.
Jedoch legten die beiden slowenischen Organisationen in einem gemeinsamen Memorandum an die österreichische Bundesregierung den Standpunkt der Kärntner Slowenen zur Ausführungsgesetzgebung des Artikels 7 des Staatsvertrages dar, das einen Koordinationsausschuss aus Vertretern beider Organisationen entstehen ließ, der in weiterer Folge alle wichtigen Entscheidungen für die Volksgruppe vorbereitete.
Im Jahre 1965 kam es schließlich zu einem gemeinsamen offiziellen Besuch von Vertretern beider zentraler Organisationen bei der slowenischen Regierung in Laibach, mit dem die Stellung der slowenischen Volksgruppe als eigenständiger Faktor in den Beziehungen zwischen Kärnten und Slowenien zum Ausdruck gebracht wurde.
Konsequent und gemeinsam traten die Kärntner Slowenen nur bei den Wahlen in die Kärntner Landwirtschaftskammer auf, sodass sie stets einen bis zwei Vertreter in der Kärntner Landwirtschaftskammer bis heute haben, die auch die einzigen slowenischen Mandatare auf Landesebene sind.
Mit selbständigen Listen kandidierten sie auch bei den Gemeinderatswahlen, jedoch schwankte die Zahl der eingereichten Listen bei den einzelnen Wahlgängen wegen
47
des uneinheitlichen Standpunktes der beiden Zentralorganisationen hinsichtlich eines selbständigen Auftretens.
Auf Landesebene kam es unterschiedlich entweder zu selbständigen Kandidaturen slowenischer Listen oder es wurden seitens der beiden Zentralorganisationen nur Wahlempfehlungen abgegeben, wobei der Zentralverband slowenischer Organisationen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs nahe stand und der Rat der Kärntner Slowenen die ihm weltanschaulich nahe stehende Österreichische Volkspartei empfahl.
Aufgrund der politischen Ereignisse in Kärnten in den Siebziger Jahren wurde 1975 wieder eine eigene slowenische Liste eingebracht, die mehrheitlich von beiden zentralen Organisationen unterstützt wurde. Das Programm dieser Liste sprach neben nationalen auch wirtschaftliche und soziale Fragen Südkärntens an und auf Grundlage der Gleichberechtigung beider Nationalitäten wurden konkrete Vorschläge zu aktuellen Problemen der Regionalpolitik, der Verbesserung der Infrastruktur, und damit zusammenhängend zur Bereinigung der nationalen Konflikte gemacht.
Das Wahlverhalten der Kärntner Slowenen war nicht unabhängig von den politischen Ereignissen im Lande. Das Anwachsen der Zahl der slowenischen Stimmen bei den Gemeinderatswahlen 1973 bzw. bei den Landtagswahlen 1975 hängt zumindest zum Teil mit dem Kärntner Ortstafelsturm vom Herbst 1972 zusammen, als deutschnationale Gruppen die in Erfüllung des Staatsvertrages eben erst angebrachten zweisprachigen Ortstafeln gewaltsam entfernten. Das hat den politischen Willen in der slowenischen Volksgruppe gestärkt, der auch bei den Gemeinderatswahlen 1979 stärker zum Ausdruck kam, als sie ihren Unwillen über die im Jahre 1976 durchgeführte geheime Sprachenerhebung zum Ausdruck brachten.
In den Achtziger Jahren beruhigte sich die politische Situation zunehmend und mit der Errichtung des Volksgruppenbüro beim Amt der Kärntner Landesregierung im Jahre 1990 wurde eine bessere Kommunikation zwischen den Angehörigen der Volksgruppe und deren Organisationen mit der Kärntner Landesverwaltung geschaffen, die ein verständnisvolles Eingehen auf die Anliegen der slowenischen Volksgruppe schaffen soll.
Somit kam es in den Neunziger Jahren zur sog. Konsens-Politik in Kärnten, mit der auf Basis der Gleichberechtigung die Vertreter aller Parteien, der Volksgruppe und
48
der Kärntner Heimatverbände gemeinsame Beschlüsse in Minderheitenfragen im Rahmen von sog. Konsenskonferenzen zu erzielen versuchten. Im Jahre 2001 kam der Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss zur Ansicht, dass der im Volksgruppengesetz festgelegte Anteil von 25% slowenischsprachiger Bevölkerung zu hoch und damit verfassungswidrig sei, da er den Artikel 7 des Staatsvertrages nicht erfüllt.
Die Verfassungsrichter beriefen sich in ihrer Begründung auf die Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages bzw. auf die gängige österreichische Justizpraxis, der zufolge eine gemischtsprachige Bevölkerung einem sog. „nicht ganz unbedeutenden Minderheiten-Prozentsatz“ entspricht und legten einen Anteil von ca. 10% slowenisch sprechender Einwohner einer Gemeinde als hinreichendes Kriterium für die Aufstellung zweisprachiger topographischer Aufschriften fest. Der Auslöser der Behandlung dieser Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof war eine Geschwindigkeitsübertretung des in der Volksgruppenpolitik aktiven Rechtsanwalts Rudolf Vouk in St. Kanzian am Klopeiner See, der daraufhin eine Selbstanzeige erstattete, um eine diesbezügliche juristische Auseinandersetzung zu erreichen und damit die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zu ermöglichen. Er berief gegen den Strafbescheid und erhob in letzter Konsequenz Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof, da der Beginn des Ortsgebietes durch die einsprachige Ortstafel von St. Kanzian, auf der die slowenische Ortsbezeichnung fehlte, seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß aufgestellt war und daher gelte auch nicht die ortsübliche Geschwindigkeitsbeschränkung. Die vom Verfassungsgerichtshof als gesetzeswidrig aufgehobene einsprachige von St. Kanzian wurde jedoch von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt per Bescheid wiederum einsprachig, nur um wenige Meter versetzt, wieder aufgestellt. In diesen Erkenntnis hob nämlich der Verfassungsgerichtshof Teile des Volksgruppengesetzes von 1976 und der Topographieverordnung aus dem Jahre 1977 als verfassungswidrig auf.
Der Verfassungsgerichtshof stellte als Richtwert für die Errichtung zweisprachiger Ortstafeln einen Anteil von ca. 10% slowenischsprachiger Bevölkerung auf, aber die Formulierung, dass „über einen längeren Zeitraum“ ca. 10% der Bevölkerung slowenischsprachig sein müssen, erwies sich als Streitpunkt, weil der Anteil der Kärntner Slowenen aufgrund der anhaltenden Assimilierung im 20. Jahrhundert ständig gesunken ist.
49
Die Kärntner Politik versucht dauernd diese Formulierung möglichst zu ihren Gunsten auszulegen, wobei der Landeshauptmann Jörg Haider eine wesentliche Rolle in der Verhinderung der Umsetzung dieses Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes spielt.
Weiters trägt die Gründung einer dritten politischen Vertretung der slowenischen Volksgruppe im Jahre 2003, die Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen (Skupnost Koroških Slovencev in Slovenk) unter dem Vorsitz von Bernard Sadovnik, nicht gerade dazu bei, dass nun die Interessen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten gezielter und einheitlicher durch die politischen Vertreter der Volksgruppe zum Ausdruck gebracht werden können.
Immerhin konnte im Jahre 2005 der damalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ein Zwischenergebnis der fünften Konsenskonferenz unter seiner Federführung zur Beteiligung des Streites verkünden, dass nämlich die 14 seit dem Jahre 1977 ausständigen Ortstafeln bis Ende dieses Jahres angebracht werden sollen. Den Kompromiss nach etwa 150 weiteren Ortstafeln in Orten mit über 10% slowenischsprachiger Bevölkerung, der unter der Führung des Historikers Stefan Karner mit allen politisch involvierten Organisationen und den beiden Regierungsparteien ausverhandelt wurde, wies der Landeshauptmann von Kärnten mit Hinweis auf die „Interessen der Mehrheit“ zurück. Während der Bundespräsident Heinz Fischer die zweisprachigen Ortstafeln als Zeichen für eine respektierte Minderheit sieht, will Jörg Haider diese Ortstafeln nur nach einer geheimen Volkszählung mit Erhebung der Muttersprache aufstellen. Im Mai 2005 wurden noch rechtzeitig vor dem 50. Jubiläum des Staatsvertrages seit langer Zeit wieder fünf zweisprachige Ortstafeln in Kärnten aufgestellt, wobei in einem Ort Proteste angesagt wurden, sodass man auf Feierlichkeiten verzichtete. In der darauf folgenden Nacht wurden zwei installierte Ortstafeln beschädigt. Nachdem in Gesprächen über weitere Tafeln zwischen den betroffenen Volksgruppen keine Einigung getroffen werden konnte, haben die Kärntner Politiker die Entscheidung wieder an die Bundesregierung delegiert, die aber eine neue Topographieverordnung nur einstimmig beschließen kann. Weiters versuchte der Landeshauptmann von Kärnten durch Versetzung von den betroffenen Ortstafeln das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu umgehen, das jedoch mit einen neuerlichen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes für rechtswidrig erklärt wurde.
50
Im Juni 2006 verkündete Landeshauptmann Haider eine Einigung der beiden Regierungsparteien BZÖ und ÖVP in der Ortstafelfrage. Demnach sollten bis Ende 2009 zweisprachige Ortstafeln in Ortschaften mit mehr als 10% slowenischsprachiger Bevölkerung angebracht werden, die in Gemeinden mit mehr als 15% slowenischsprachiger Kärntner liegen.
Abbildung 3: Aktuelle Situation im zweisprachigen Gebiet Kärntens 2
Insgesamt sollte es dann in 141 Kärntner Orten zweisprachige Ortstafeln geben und um diese Einigung auch verfassungsrechtlich abzusichern, war die Zustimmung der SPÖ notwendig, die ihre Zustimmung wiederum von der Zustimmung des Zentralverbandes slowenischer Organisationen in Kärnten abhängig machte. Diese Initiative scheiterte schließlich an der sog. „Öffnungsklausel“, welche die Regelungen für weitere über die im Kompromiss festgeschriebenen Ortstafeln enthielt.
Seit August 2006 gibt es eine neue Entwicklung im Ortstafelstreit, da der Kärntner Landeshauptmann unter großem Medieninteresse alle zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten in einsprachige verwandeln wollte (z.B. die Ortstafel von Bleiburg) und das Volksgruppengesetz sollte durch slowenischsprachige Zusatztafeln wesentlich
2 Wikipedia
51
kleineren Formats, die unter die eigentliche Ortstafel montiert werden, erfüllt werden.
Dieser Vorstoß Haiders wurde allgemein abgelehnt und das Bundeskanzleramt ist zu der Einschätzung gekommen, dass die neue Form der Ortstafeln nicht korrekt sei, da das Volksgruppengesetz zur Aufstellung zweisprachiger topographischer Bezeichnungen verpflichte, wobei dies in einer „gleichrangigen, nicht diskriminierenden Form zum Ausdruck gebracht werden muss“. Verfassungsrechtler sind der Meinung, dass die Bundesregierung für die Ausgestaltung der Ortsschilder, wenn diese Minderheitenrechte betreffe, zuständig sei und das Land Kärnten hätte sich danach zu richten. Aufgrund seiner Ortstafelpolitik wurde gegen den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Vorerhebungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauches eingeleitet und die Aufstellung neuer zweisprachiger Ortstafeln ist bis zum heutigen Tage noch immer unklar.
3.5 Zur Zukunft der Volksgruppe
Auch heute noch ist eine wirtschaftliche und soziale Ungleichheit der beiden Kärntner Volksgruppen festzustellen. So sind laut Volkszählungen nach 1945 die Kärntner Slowenen in den Wirtschaftsbereichen mit höheren Pro-Kopf Einkommen immer noch unterrepräsentiert, z.B. ist im gemischtsprachigen Teil Kärntens ein Drittel der slowenischen Arbeitskräfte im Agrarbereich beschäftigt, von der deutschsprachigen Bevölkerung derselben Region aber lediglich ein Zehntel. Die wesentlichen Faktoren dafür sind einerseits die assimilatorische Wirkung des sozialen Aufstiegs, andererseits aber auch die traditionell starke Bindung an den ererbten heimatlichen Boden. Hinsichtlich der Bildungsmöglichkeiten sind die slowenischsprachigen Kärntner gegenüber den deutschsprachigen im
Pflichtschulbereich erheblich benachteiligt, im Bereich der höheren Schulen hat sich die Situation durch die Errichtung des slowenischen Gymnasiums in Klagenfurt deutlich gebessert.
Somit ist für die slowenische Volksgruppe die Erhaltung ihrer ethnischen Substanz mit großen Schwierigkeiten verbunden. Das sie sich außerhalb der Familie überwiegend der deutschen Sprache bedienen muss, ist sie daher in Gefahr, ihre nationale Identität und Kultur zu verlieren.
Die öffentlichen Institutionen des gemischtsprachigen Gebiets verwenden fast ausschließlich die deutsche Sprache und die slowenische Sprache ist nur noch in
52
wenigen gesellschaftlichen Bereichen das überwiegende Kommunikationsmittel, und zwar in der Familie, im ländlichen Arbeitsbereich und in der Kirche. Daher sind viele Kärntner Slowenen ohne höhere Schulbildung nicht mehr in der Lage, ihre Muttersprache in differenzierter Weise im außerfamiliären und nichtdörflichen Lebensbereich zu verwenden und diese relative Bedeutungslosigkeit außerhalb der Familie ist für manche leider noch immer ein Grund, ihre Muttersprache auch in der Familie, im Umgang mit der heranwachsenden Generation, durch das Deutsche zu ersetzen.
Es ist nur zu hoffen, dass die junge slowenische Intelligenz der Volksgruppe ein neues Verständnis für die Pflege der Sprache als eines zentralen kulturellen Wertes weckt und somit die Tendenz der Assimilierung stoppt. Dieser
Assimilierungsprozess geht in zwei Phasen vor sich; in der ersten geht allmählich das Bewusstsein der Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe verloren und in der zweiten wird dann schließlich die Sprache gewechselt. Dieser Prozess, der früher mehrere Generationen gedauert hat, läuft heutzutage in der Informationsgesellschaft wegen der allgemeinen Verbreitung des Deutschen als Verkehrssprache in beschleunigtem Tempo ab, sodass die slowenische Volksgruppe in Kärnten ihre nationale Existenz auf Dauer nur behaupten wird können, wenn es ihr gelingt, diesen lang andauernden historischen Prozess der Assimilation zum Abklingen zu bringen.
Aber nicht nur wirtschaftliche sondern auch einige politisch-gesellschaftliche Faktoren beeinträchtigen das Selbstverständnis und die ethnische Eigenständigkeit der Kärntner Slowenen. So gelten nationalbewusste Slowenen immer noch als sog. Heimatverräter, denn ihnen wird vorgeworfen und verallgemeinernd unterstellt, dass ihre Eltern oder Großeltern bei der Volksabstimmung am 10. Oktober 1920 für Jugoslawien gestimmt hätten und nach dem Zweiten Weltkrieg Südkärnten an das kommunistische Jugoslawien anschließen wollten.
Dabei wird bewusst verschwiegen, dass diese, sofern sie überhaupt dieses Ziel verfolgten, beide Male in Sorge um die Sicherung ihrer nationalen Eigenart handelten, und zwar mit demokratischem Recht. Nationalhistorische Gedenktage und Feiern entfremden in Kärnten auch heute noch die beiden Volksgruppen, anstatt sie einander durch sachlich nüchterne Betrachtung des Vergangenen näher zu bringen, und das lange Hinauszögern der Durchführung einzelner Bestimmungen des Staatsvertrages durch die heimische Politik trägt ebenfalls nicht zur Beruhigung des nationalpolitischen Klimas in Kärnten bei.
53
Der Staatsvertrag von 1955 räumt der slowenischen Volksgruppe zwar grundlegende Garantien für eine freie und gleichberechtigte nationalpolitische Entwicklung ein, jedoch ist dieser Standpunkt der Volksgruppenförderung in den nationalpolitischen Auseinandersetzungen in Kärnten umstritten geblieben. Politische Kräfte in Kärnten haben bisher durchzusetzen vermocht, dass die derzeitige Interpretation des Artikels 7 des Staatsvertrages wenig minderheitenfreundlich und gegen die klar formulierten Vorstellungen der Vertreter der slowenischen Volksgruppe gerichtet ist, sogar Entscheidungen des obersten Gerichtshofes bezüglich der Topographieverordnung wurden ignoriert. Aber nicht nur minderheitenfreundliche Maßnahmen und Regelungen auf staatlicher Ebene sind für die slowenische Volksgruppe wichtig, sondern ebenso bedeutsam ist es, dass sich im alltäglichen Zusammenleben der beiden Volksgruppen in Kärnten ein Klima gegenseitiger Achtung und Anerkennung entwickelt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass wegen der Vorherrschaft der deutschen Sprache in fast allen öffentlichen Einrichtungen und wegen der in der breiten Öffentlichkeit noch vorhandenen Vorurteile gegen die Slowenen, die Lage der slowenischen Volksgruppe trotz des Vorhandenseins einer jungen nationalbewussten Intelligenz äußerst schwierig ist und sie nach wie vor um die Behauptung ihrer nationalen Existenz kämpfen muss.
4. Zusammenfassung
Ohne „Windisch“, den bäuerlich slowenischen Basisdialekt, wäre es kaum möglich, dass das Unterkärntner Deutsch einen slowenischen „Touch“ erhalten hätte, und ohne Krainer Deutsch gäbe es kaum die Elemente deutscher Herkunft in der slowenischen Umgangssprache und auch Schriftsprache. Eine zweisprachige Gesellschaft wäre arm, wenn es keine
sprachgrenzüberschreitende Kommunikation gäbe, die zu Lasten der einen (dem Slowenischen in Kärnten bis heute), oder zu Lasten der anderen (dem Deutschen in Krain bis 1945) gehen kann.
Eine solche linguistische Feststellung darf aber nicht dazu verleiten, die größere und mächtigere Sprache als „wichtig“ einzuschätzen, und die kleinere als „unbedeutend“ zu betrachten, denn jede Sprache ist ein Stück Menschheitsgeschichte und Teil des kulturellen Erbes, das zu bewahren lohnt [Pohl 2000, 14].
54
Wenn in zweisprachigen Gebieten Verschiebungen von der einen zur anderen Sprache zu beobachten sind, zeigt dies eine Verbundenheit beider Sprachen, gehören sie doch beide zum historischen Erbe der Region. Daher ist im Falle Kärnten für „Windisch“ als eigene Sprache bzw. als „Mischsprache“ kein Platz, denn das Erbe kann nur „deutsch“ oder „slowenisch“ sein, beide sind konstitutiv und historisch gewachsen. „Windisch“ scheint ein soziologisch und linguistisch nur schwer fassbarer vorübergehender Zustand zu sein, der an Einzelpersonen oder einzelne Familien gebunden ist, nicht aber an gefühlsmäßig zusammengehörige Gruppen. Nach der Volksabstimmung 1920 ging es mit der slowenischen Minderheit in Kärnten bergab, einen katastrophalen Schwund gab es nach dem Zweiten Weltkrieg, wobei er allein durch Sprachwechsel (Assimilation) bedingt ist. Minderheitenfördernde Maßnahmen wie slowenischsprachiger Pflichtunterricht für alle in den Schulen des gemischtsprachigen Gebietes sind schon in den Jahren, als die Zahlen der slowenischsprachigen Personen noch günstiger waren, aus verschiedenen Gründen nicht von Erfolg gekrönt gewesen und zweisprachige Aufschriften allein vermögen ebenfalls nichts zu verändern. Assimilanten stehen ihrer eigenen Herkunft sehr zwiespältig gegenüber und sehen das Aufgehen in der Mehrheit als wünschenswert an und sie sind somit der eigentliche Spannungsfaktor im gemischtsprachigen Gebiet [Pohl 2000, 14f]. In der Wissenschaft ist der Begriff „Windisch“ freilich obsolet geworden, denn eine vom Slowenischen verschiedene „windische Sprache“ konnte
sprachwissenschaftlich nie ernst genommen werden. Jedoch kann die Ächtung des Begriffs „windisch“ wohl kaum das Phänomen des Sprachwechsels aus der Welt schaffen. Damit wird sich die Wissenschaft abfinden müssen, die bisher keine brauchbaren Rezepte zur Lösung des Problems anbieten konnte [Pohl 2000, 15].
55
5. Literaturverzeichnis
N Lukan, W.; Moritsch, A. (eds.) (1988): Geschichte der Kärntner Slowenen. Von 1918 bis zur Gegenwart unter Berücksichtigung der
gesamtslowenischen Geschichte. Klagenfurt: Hermagoras Verlag. N Pohl, H. D. (2000): Kärnten - deutsche und slowenische Namen. Klagenfurt: Hermagoras Verlag.
N Österreichisches Volksgruppenzentrum (ed.) (1991): Kärntner Slowenen. Band 1. Klagenfurt: Hermagoras Verlag.
N Anderwald, K.; Novak-Trampusch, M. (eds.) (2000): Minderheiten und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpen-Adria-Raum. Klagenfurt: Kärntner Druckerei.
N Bundesministerium für Unterricht u. kulturelle Angelegenheiten (ed.) (2000): Zweisprachige Erziehung und Bildung in Kärnten. Klagenfurt: Hermagoras Verlag. N Wikipedia
56
Arbeit zitieren:
DI Mag Fabian Prilasnig, 2007, Die slowenische Minderheit in Kärnten - Von den Anfängen bis zur Gegenwart , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Fabian Prilasnig's Text Die slowenische Minderheit in Kärnten - Von den Anfängen bis zur Gegenwart ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Fabian Prilasnig hat den Text Die slowenische Minderheit in Kärnten - Von den Anfängen bis zur Gegenwart veröffentlicht
Fabian Prilasnig hat einen neuen Text hochgeladen
Geschichte der deutschen Literatur von den Anfängen bis zum Beginn der...
Orientierung durch volkssprach...
Johannes Janota, Joachim Heinzle
Die Geschichte der Kölner Fastnacht von den Anfängen bis 1600
Publikationen des Kölnischen S...
Wolfgang Herborn, Werner Schäfke
Medizinhistorischer Stadtführer München - Von den Anfängen bis zur Geg...
Wolfgang Burgmair, Wolfgang G. Locher
Rügens Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart in fünf Teilen. T...
Rügens Schwedenzeit 1648-1815
Fritz Petrick
Rügens Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart in fünf Teilen. T...
Rügens Mittelalter und Frühe N...
Sven Wichert, Fritz Petrick
Rügens Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart in fünf Teilen. T...
Rügens Preussenzeit 1815-1945
Fritz Petrick
0 Kommentare