Außenpolitischer Handlungsrahmen der Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland - Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder (1998-2005)


Hausarbeit, 2008

30 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Außenpolitischer Handlungsrahmen der Bundesregierung

im politischen System der Bundesrepublik Deutschland

Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder (1998-2005)

Fragestellung

Die Entstehungsprozesse außenpolitischer Entscheidungen, die hierbei relevanten Akteure und ihr wechselseitiges Verhältnis stehen im Fokus der folgenden Überlegungen, die auf der Annahme basieren, dass Außenpolitik einer eigenen, der Innenpolitik in ihrem Prozess ähnlichen, aber keinesfalls identischen Funktionslogik folgt. Politikwissenschaftliche Arbeiten sollen neben dem wissenschaftlichen, auch einen Anspruch auf politische Relevanz erfüllen, d.h. für jemanden nützlich sein. Diese Anforderungen möchte ich in beiderlei Hinsicht erfüllen und eine politische Relevanzerklärung der später folgenden wissenschaftlichen Arbeit voranstellen.

In den internationalen Beziehungen spielt Deutschland eine mitunter wichtige Rolle, sei es als „strategischer Partner“, „Wirtschaftsmacht“, „Verbündeter“ etc. Demzufolge tragen politische Entscheidungen der Bundesregierung nicht nur innerhalb der Europäischen Union weit reichende Konsequenzen. Daraus resultiert eine internationale Verantwortung für das Handeln der Regierungen und zugleich stellt sich die Frage nach der Identifizierung des Handelnden. Wer tritt im außenpolitischen Entscheidungsprozess auf? Welchen Logiken folgen die Präferenzbildungsprozesse und wie werden diese durchgesetzt? All diese Fragen münden letztlich in einem Versuch, einen Verantwortlichen zu benennen, in dem Glauben, dass Außenpolitik von Individuen gemacht wird und demnach den individuellen Präferenzen des Handelnden entspricht. Nun ist eine solche Darstellungsweise, wenn nicht sogar Auffassung, durchaus in den Medien vorzufinden. Der vorliegende Text stellt lediglich einen Versuch dar, diese enge Perspektive zu erweitern und weitere Dimensionen in die Betrachtung einzubeziehen. Es soll hier kein Versuch unternommen werden zu überzeugen, was vielleicht dem „wissenschaftlichen“ Kriterium widersprechen würde, viel mehr soll dieser Text zu weiteren Überlegungen zu dieser Thematik anregen. Die Nützlichkeit ergibt sich aus der Auseinadersetzung mit diesem Thema, wobei jeder seinen Standpunkt individuell festlegen sollte.

Das besondere Interesse gilt zunächst der Beziehung zwischen dem Bundeskanzler und dem Auswärtigem Amt im politischen System der Bundesrepublik. Hierbei soll auch der koalitionspolitische Aspekt berücksichtigt werden. Auf Grund der Komplexität von außenpolitischen Entscheidungsprozessen ist es ebenso unumgänglich den Fokus auf andere politische Akteure zu erweitern, wie bspw. den Bundestag oder den Bundesrat, die zunehmend an Kompetenz gewinnen. Die außenpolitische Initiative liegt nach wie vor weitestgehend bei der Regierung, jedoch haben die genannten Akteure wichtige Kontroll- und Mitwirkungsrechte im Zuge der Demokratisierung von Außenpolitik erhalten und können dadurch Einfluss auf außenpolitische Entscheidungsprozesse nehmen. In wieweit es einem Bundeskanzler tatsächlich möglich ist, seine Richtlinien zur Außenpolitik innenpolitisch kompromisslos durchzusetzen, soll im ersten Teil meiner Untersuchung behandelt werden.

Der Frage nach der Rolle des gesellschaftlichen Umfeldes im Rahmen außenpolitischer Entscheidungsprozesse widme ich den zweiten Abschnitt der vorliegenden Untersuchung. In der Bundesrepublik Deutschland sind gesellschaftliche Akteure nicht an der formellen Ratifikation beteiligt, jedoch soll herausgearbeitet werden, inwiefern man diesen Gesichtspunkt unter Umständen in die außenpolitische Analyse einbeziehen sollte, zumal einerseits die Anzahl von nicht demokratisch legitimierten Akteuren in den internationalen Beziehungen stetig steigt und andererseits von zunehmender Bedeutung öffentlicher Meinung gesprochen wird. Es soll schließlich gezeigt werden, welchen Einfluss nicht-staatliche Akteure auf die deutsche Außenpolitik ausüben können, welche Rolle der öffentlichen Meinung beigemessen werden darf und welche Bedeutung dies für die deutsche Außenpolitik hat.

Zwei Dimensionen von Außenpolitik

Befasst man sich mit außenpolitischen Handlungen, kommt man nicht umhin das „Innen“ und „Außen“ in die Betrachtung einzubeziehen und zu beleuchten. „Mit und in Außenpolitik nimmt die im souveränen Nationalstaat organisierte Gesellschaft ihre allgemeinpolitischen, wirtschaftlichen, militärischen und soziokulturellen Interessen gegenüber ihrem internationalen Umfeld wahr. Dazu gehören sowohl die Reaktionen auf von außen kommende strukturelle Einflüsse und aktuelle Handlungen, als auch die von machtpolitischen bzw. inhaltlichen Interessen bestimmte Einwirkung auf die Umwelt bzw. deren Strukturierung.“[1] Nationale Interessen und äußere Faktoren treffen in der Außenpolitik aufeinander bzw. sie tangieren sich, wie es Robert D. Putnam in seinem Artikel von 1988 formuliert. „It is fruitless to debate whether domestic politics really determine international relations, or reverse. The answer to that question is clearly – Both, sometimes. The more interesting questions are - When? and How?“[2] Auf der Grundlage von Ereignissen während der Wirtschaftkrise und der damit verbundenen Verhandlungen von Regierungen führender Wirtschaftsnationen während der Bonner Konferenz im Jahre 1978 sprach Putnam von „Zwei Ebenen Spielen“ und verwendete somit eine überaus treffende Metapher. Im Zentrum dieser theoretischen Betrachtung stehen Regierungen, denn sie stellen die Bindeglieder zwischen nationalen, politischen Systemen und internationalen Strukturen dar. Diese besondere Rolle eröffnet Chancen im Verhandlungsprozess und zeigt auf der anderen Seite auch, dass Regierungen einem inneren und äußeren Druck ausgesetzt sein können. Selbst neorealistische Betrachter der Außenpolitik wie Glenn Snyder und Paul Diesing mussten für die Hälfte ihrer Untersuchten feststellen, dass es nicht ausreicht lediglich die Hauptakteure, d.h. die Regierungen zu analysieren. „Top decision-makers were not unified.“[3] Die Merkmale und Besonderheiten eines politischen Systems haben Auswirkungen auf Entscheidungsprozesse in der Außenpolitik. Dabei stellen insbesondere die Ratifikationspflichten eine der wesentlichen innenpolitischen Hürden für Regierende dar.

Außenpolitik im politischen System der Bundesrepublik

Parsons und Easton definieren das politische System als eine von der äußeren Umwelt abgrenzbare Menge politischer Einheiten, mit dem Ziel die Beziehungen politischer Akteure bei einem gewissen Grad an Stetigkeit und Dauer zueinander herstellen zu können.[4] Solche Modelle haben aber keinen Anspruch auf überzeitliche Gültigkeit, denn ein politisches System ist stets einem Wandel ausgesetzt, nicht nur in der Beziehung von Akteuren zueinander, bspw. durch formelle Änderungen im politischen System, sondern auch bezüglich der Anzahl der Akteure insgesamt, wenn neue Akteure hinzukommen. Das besondere Interesse gilt demnach nicht nur formellen, sondern auch informellen Akteuren im außenpolitischen Entscheidungsprozess. In einem neueren Handbuch zur deutschen Außenpolitik von Reinhard Wolf werden beide Aspekte angesprochen. Ein Wandel in der deutschen Außenpolitik wird nicht nur im Ausbau parlamentarischer Rechte (vgl. „Parlamentsheer“, BVerfGE 90, 286 [381]) in den Mitsprache- und Mitwirkungsrechten der Länder (Art.23 Abs.4–6 GG; Art.24 Abs.1a GG), sondern auch in der zunehmenden Bedeutung von Medien, sichtbar. „In [...] modernen Mediendemokratien haben sich Mechanismen ausgebildet, die eine offensichtliche, oder gar dauerhafte Missachtung von außenpolitischen Mehrheiten in der Öffentlichkeit durch politische Entscheidungsträger höchst unwahrscheinlich [machen].“[5] Trotz dieser Veränderungen stellt die Außenpolitik eine Prärogative der Bundesregierung dar. Die Bundesregierung verfüge über personelle, sachliche und organisatorische Möglichkeiten, um auf wechselnde äußere Lagen zügig und sachgerecht zu reagieren, so das Bundesverfassungsgericht.[6] Der enorme Informationsvorsprung der Bundesregierung im Hinblick auf außenpolitische Geschehnisse spielt bei dieser Begründung eine Rolle, aber auch das nach wie vor schwankende Interesse der Öffentlichkeit an Außenpolitik. (vgl. Teil 2) Zur Rolle des Bundeskanzlers innerhalb der Bundesregierung äußert sich Christian Hacke in seiner Bewertung der Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer wie folgt: „Außenpolitische Macht, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen werden heute in Deutschland mannigfaltig aufgeteilt und zwingen den Bundeskanzler zur Moderation.“[7] Die Gültigkeit dieser Einschätzung soll im Folgenden überprüft werden.

Handlungsfähigkeit von Gerhard Schröder innerhalb der Bundesregierung

Am 22. September 1998 gewinnen die Sozialdemokraten die Bundestagswahl mit Gerhard Schröder. Wenige Wochen später, am 27. Oktober, wird ein „Landespolitiker“ Regierungschef der Rot-Grünen Bundesregierung.[8] Sowohl Gerhard Schröder, als auch sein Außenminister Joschka Fischer hatten bislang keine Erfahrungen auf dem Gebiet der Außenpolitik. Beide Politiker haben erstaunlicherweise gerade auf diesem Politikfeld im Verlauf ihrer Regierungszeit die Sympathien der Öffentlichkeit sammeln können. Wie es Gerhard Schröder gelang, sich auf diesem Politikfeld zu profilieren, seine Machtstellung auszubauen und in der Öffentlichkeit an Ansehen zu gewinnen, werde ich im Folgenden erläutern.

Die anfangs von vielen Beobachtern deutscher Außenpolitik betonte geringe internationale Erfahrung Gerhard Schröders hat sich im Rückblick nicht als problematisch erwiesen. Schröder, der die Außenpolitik zunächst innenpolitisch instrumentalisierte, bspw. während des niedersächsischen Landtagswahlkampfes 1990, mit wirtschaftlichen Vorbehalten gegen die deutsche Wiedervereinigung, hat deren genuine Bedeutung erkannt und avancierte bald zur zentralen Figur deutscher Außenpolitik.[9] „Gerhard Schröder sieht sich als Vertreter einer neuen Generation in Deutschland, die sich gegenüber den Vätern nicht mehr rechtfertigen muss, sondern deutsche Politik pragmatisch, zunehmend selbstbewusst, aber auch interessenorientiert formuliert.“10 „Aufbruch und Erneuerung“ wurde somit auch für die deutsche Außenpolitik als Aufgabe verstanden. Ob dieses Vorhaben Erfolg hatte, soll an dieser Stelle zunächst nicht in Frage gestellt werden.

Bereits während der Verhandlungen zu Personalfragen wurde erkennbar, dass der designierte Bundeskanzler der Außenpolitik nicht gleichgültig gegenüberstand und seinen Einfluss auf dieses Politikfeld sichern wollte, indem trotz der Vereinbarung über das Vorschlagsrecht für die Beamten und Parlamentarische Staatssekretäre, welches bei dem jeweiligen Ressortchefs liegen sollte, für das Auswärtige Amt auf eine Sonderregelung bestanden wurde. Hierfür waren SPD-Staatsminister vorgesehen.[10] Das Amt des Außenministers wurde von Bündnis90/Grüne mit Joseph (Joschka) Fischer besetzt. Tatsächlich waren für die Dauer beider Regierungsperioden stets Staatsminister von der SPD im Auswärtigen Amt tätig. Zwischen 1998 und 2002 war es Günther Verheugen, welcher am 17. September 1999 von Dr. Christoph Zöpel abgelöst wurde. In der zweiten Regierungsperiode bekleidete Hans Martin Bury dieses Amt, der zuvor im Bundeskanzleramt tätig war. Allesamt waren es Vertraute des Bundeskanzlers, die seinen Einfluss auf die Außenpolitik sicherten, indem sie den Regierungschef informierten und als Vermittler agierten. Mit diesen taktischen Schachzügen konnte Gerhard Schröder das geltende Ressortprinzip (gem. Art. 65 GG) prophylaktisch abschwächen. Seine Konsequenz bei Personalentscheidungen wurde auch in der Besetzung des Bundeskanzleramtes sichtbar.[11] Frank-Walter Steinmeier wurde am 7. Juli 1999 Chef des Bundeskanzleramtes und Beauftragter für die Nachrichtendienste. Bodo Hombach der zuvor das Amt ausfüllte, hatte nach Lafontaines Rücktritt seine Bedeutung für den Kanzler verloren. Insbesondere seine Ambitionen als „Chefdenker der neuen Mitte“ standen im Widerspruch mit Schröders Machterhaltungsstrategie.[12] Desweiteren wurde Michael Steiner zum persönlichen Sicherheitsberater des Kanzlers. Als Erfahrener Diplomat hatte er dem Regierungschef die Verhandlungskunst vermittelt und war bis 2001 ein weiterer enger Vertrauter im Auswärtigen Amt.[13] Die genanten Persönlichkeiten stellen lediglich einen Auszug aus Schröders bewusster Personalstrategie dar, die er erstaunlich schnell verwirklichen konnte und die seine Machtposition im Zentrum der Bundesregierung zementierte. Karl-Rudolf Korte kommentierte Schröder wie folgt: „Wenn Regieren auch aus der Kunst des persönlichen politischen Machterhalts besteht, dann hat Schröder jetzt die Instrumente, um zu führen, zu moderieren, zu steuern, kurz, zu regieren.“[14] Gerhard Schröder sicherte innerhalb kurzer Zeit seine Machtposition im formellen Entscheidungszentrum der Bundesregierung durch eine effiziente Personalstrategie. Ob dieses Vorgehen ausreiche, mag an dieser Stelle fraglich sein. Dieser Frage folgend soll als nächstes auf die Bedeutung des Auswärtigen Amtes und Bundeskanzleramtes für die Außenpolitik eingegangen werden.

Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt ist formalrechtlich die oberste Dienststelle des Auswärtigen Dienstes. Die primäre Funktion des Auswärtigen Amtes hat sich im Verlauf seiner Existenz gewandelt, es lässt sich heute nicht mehr von einer Monopolstellung in der Durchführung deutscher Außenpolitik sprechen. Bertram und Däuble sprechen in diesem Zusammenhang von drei ursächlichen Entwicklungen, die zum schleichenden Relevanzverlust führen. Genannt wird eine Zahl von 336 Referaten, die sich mit internationalen Aufgaben beschäftigen. Lediglich 74 Referate hiervon sind dem Auswärtigen Amt unterstellt. Die überwiegende Anzahl unterliegt dem Zuständigkeitsbereich anderer Ministerien und entzieht sich dadurch dem direkten Einfluss des Auswärtigen Amtes. An dieser Stelle denkt man insbesondere an die Fortschreitung des europäischen Integrationsprozesses, die diese Zahl plausibel erklären könnte, jedoch entspricht dieser Eindruck nicht den Tatsachen. Erstaunlich ist, dass sich 279 dieser Referate mit Themen beschäftigen, die über die Europapolitik hinausgehen. Das operative Geschäft deutscher Außenpolitik wird u.a. auch vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) wahrgenommen.[15] Diese Ministerien werden in aller Regel vom großen Koalitionspartner besetzt. Auch während der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder wurden die genannten Ministerien von SPD-Ministern geleitet.

Eine weitere Veränderung ist im Entstehen einer „grenzüberschreitenden Gesellschaftspolitik“ sichtbar, d.h. in einer ansteigenden Zahl von Akteuren, wie den Ländern, Städten, Gemeinden aber auch von Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, die sich in der Außenpolitik engagieren. Die Tragweite dieser Entwicklung würde den Rahmen dieser Arbeit überschreiten und dient lediglich als ein weiteres Argument für den schleichenden Verlust der Monopolstellung des Auswärtigen Amtes. Die dritte Entwicklung, die in diesem Kontext steht, ist die Heranbildung europäischer Außenpolitik.“[16] Dies umfasst den Ausbau gemeinsamer europäischer Außenpolitik.

Festzuhalten bleibt, dass durch den partiellen Bedeutungsverlust des Auswärtigen Amtes in erster Linie die Handlungsfähigkeit des Außenministers betroffen ist, weil sich sein Einflussbereich durch die Verlagerung des operativen Geschäfts auf andere Ministerien stets verringert hat. Die Handlungsmöglichkeiten des Bundeskanzlers kann man an dieser Stelle positiv bewerten, sofern er über parteipolitische Macht verfügt und sich im Kabinett durchsetzen kann. Dadurch, dass andere Ministerien, wie zuvor erwähnt, in außenpolitische Entscheidungsprozesse involviert sind, kann man festhalten, dass unter koalitionspolitischem Aspekt die Handlungsfähigkeit des Regierungschefs in außenpolitischen Fragen positiv bewertet werden kann, weil bedeutende Ressorts dem kleineren Koalitionspartner meist vorenthalten werden, ausgenommen dem des Auswärtigen Amtes. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist eine zunehmende Komplexität außenpolitischer Entscheidungsprozesse. Diese fordern vom Bundeskanzler mehr „Jonglierkunst“ und taktisches Fingerspitzengefühl im Parteimanagement, sowie bei der Besetzung der Ministerposten, da beides die Durchsetzung außenpolitischer Richtlinien tangiert. Durch den schleichenden Relevanzverlust des Auswärtigen Amtes schrumpft die Rolle des kleineren Koalitionspartners auf die Außenpolitik, der seit 1966 nicht nur den Vizekanzler, sondern auch den Außenminister stellt.[17]

Bundeskanzleramt

Eine Beurteilung des Bundeskanzleramtes als Schaltzelle zwischen Verwaltung und Politik im außenpolitischen Entscheidungssystem ist insofern notwendig, weil dieses Amt primär der Machtsicherung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik dient. Die bereits angesprochene Kompetenzverlagerung von außenpolitischen Aufgaben auf die Bundesverwaltung verleiht dem Bundeskanzleramt eine zunehmende Bedeutung. „Dass die Geschäftsordnung der Bundesregierung die zentrale Kompetenz dem Auswärtigen Amt zuordnet, täuscht über die tatsächliche Machtfülle und Kompetenzaneignung durch das Bundeskanzleramt hinweg.“[18] Ohne sich in einer tiefgründigen Auseinandersetzung mit der Funktionsweise des Bundeskanzleramtes zu verfangen, möchte ich mich auf die wesentlichen Argumente stützen, die sich meiner Ansicht nach vorrangig auf die Fragestellung nach der Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers im außenpolitischen Entscheidungsprozess beziehen.

Von anfänglich zwei exklusiven außenpolitischen Aufgaben, die dem Bundeskanzleramt zugewiesen wurden, nämlich der Zuständigkeit für den Bundesnachrichtendienst und das “operative“ Geschäft der Deutschlandpolitik, blieb nach 1990 nur die erste übrig. Mit dem Machtwechsel von 1998 wurde das Kanzleramt erstmals seit der Wiedervereinigung weiter ausgebaut. Die Abteilung 2 des Bundeskanzleramtes ist für die Außenpolitik verantwortlich. Die Besetzung der Ämter erfolgt seit 1970 nach einem Rotationsverfahren, wobei das Personal meist aus dem Auswärtigen Amt für eine bestimmte Zeit in das Bundeskanzleramt abkommandiert wird. Diese Verbindung zum Auswärtigen Amt trägt den Gedanken einer wichtigen Beraterfunktion durch das sachverständige Personal. Andererseits kann es den Bundeskanzler in der Durchsetzung seiner Richtlinienkompetenz behindern, wenn die Personalentscheidung nicht sorgfältig erfolgt. Helmut Kohls Ernennung von Horst Teltschik, der kein Berufsdiplomat war, sicherte Kohls Handlungsfähigkeit im außenpolitischen Entscheidungsprozess und stellte ein Novum in der Regierungspraxis dar. Ähnlich geschah es Michael Steiner, der unter Gerhard Schröder die Funktion seines persönlichen Sicherheitsberaters hatte. Er musste ausgerechnet auf Druck des Bundeskanzleramts auf seinen Posten als neuer Botschafter in Warschau im Jahr 2007 verzichten. So legte die Regierungszentrale ein Veto gegen Frank-Walter Steinmeiers Nominierung ein und zwang den amtierenden Außenminister zur Korrektur.[19]

Diese Beispiele sollen zeigen welche Machtfülle das Bundeskanzleramt auch auf diesem Politikfeld besitzt. Es kann die Position des Bundeskanzlers stärken. Dies setzt jedoch voraus, dass der Bundeskanzler bereits im Voraus richtige Personalentscheidungen trifft. Verzichtet er auf diese präventiven Maßnahmen, so läuft er Gefahr seinen Einfluss in der Außenpolitik zu Gunsten des Auswärtigen Amtes bzw. anderer Ministerien zu verlieren.

Mit der Ernennung von Frank-Walter Steinmeier avancierte die Regierungszentrale von Gerhard Schröder auch in der Außenpolitik wieder zur loyalen und effizienten Machtstütze. „Selten war in der Geschichte der Kanzlerdemokratie der kleinere Koalitionspartner so eingehegt wie die Grünen.“[20] Steinmeier galt in seiner Funktion anders als sein Vorgänger eher als Vermittler als Vordenker und stellte aus diesem Grund keine Einschränkung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit dar. Insbesondere in der Europapolitik eröffnet das Bundeskanzleramt dem Bundeskanzler wichtige Handlungsfreiheiten, indem es die Möglichkeit zur Eigeninitiative bietet, auch ohne Rücksicht auf die jeweiligen Ressorts. Reinhard Silbenberg wurde zum Leiter der Abteilung 5 für Europapolitik ernannt und wurde zum wichtigen Europapolitikberater Schröders. Gerhard Schröder hat diese Möglichkeit zur Eigeninitiative effektiv genutzt, bspw. durch das bilaterale Abkommen zwischen der Bundesrepublik und Großbritannien im „Schröder-Blair-Papier“. Im Vergleich zum Auswärtigen Amt gewann das Bundeskanzleramt im Verlauf der Zeit weiter an Bedeutung als zentrales Machtsicherungsorgan, auch aufgrund der Verlagerung des operativen Geschäftes auf andere Ministerien. Das Bundeskanzleramt sichert demnach die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers innerhalb der Bundesregierung im außenpolitischen Entscheidungsprozess. Gleichzeitig ist der Bundeskanzler nach wie vor stets auf Expertisen von Fachministerien angewiesen, was als eine potenzielle Schwachstelle oder „Achillesferse“ angesehen werden kann.

Innenpolitische Restriktionen

In diesem Abschnitt möchte ich den Fokus auf andere politische Akteure im Regierungssystem der Bundesrepublik erweitern. Dies deutet bereits an, dass für eine objektive Beurteilung der Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers Einflussmöglichkeiten anderer nationaler Akteure betrachtet werden müssen. Der Bundestag und der Bundesrat wirken nicht direkt bei der Gestaltung deutscher Außenpolitik mit, können jedoch Entscheidungen beeinflussen und sind somit in den außenpolitischen Entscheidungsprozess involviert. Welche Rechte die jeweiligen Akteure besitzen, wann und wie diese sich auf außenpolitische Entscheidungen auswirken können, soll im Folgenden behandelt werden.

Im politischen System der Bundesrepublik bildet die Mehrheit im Parlament und die Bundesregierung eine Handlungseinheit und dennoch kann der Bundestag als Veto-Spieler im außenpolitischen Entscheidungsprozess auftreten, sowie auch der Bundesrat, der oftmals als Kontrollinstrument der Opposition agiert, sofern die Opposition die Mehrheit der Sitze innehat. Sind bspw. außenpolitische Entscheidungen auch Gegenstand des Bundeshaushaltes, so kann das Parlament, als Veto-Spieler eine Entscheidung blockieren. Der Bundestag kann einer Vorentscheidung der Bundesregierung lediglich zustimmen bzw. diese ablehnen. Eine Möglichkeit auf den Gegenstand der Entscheidung Einfluss zu nehmen, d.h. eine Option zur Veränderung, ist nicht gegeben. Als weitere Kontrollinstrumentarien können einzelne Abgeordnete eine Befragung der Bundesregierung erbitten oder ein Untersuchungsausschuss angeordnet werden, dieser setzt jedoch voraus, dass mindestens 25 Prozent der Parlamentarier einen solchen Ausschuss verlangen.

Während der Regierungszeit Gerhard Schröders initiierte die CDU/CSU-Fraktion einen Untersuchungsausschuss zu der so genannten „Visa-Affäre“. Ein Novum für die gängige Praxis war die Teilnahme von Medien, welche die Sitzungen des Untersuchungsausschusses erstmals der Öffentlichkeit zugänglich machten und auf diese Weise dem Ansehen der Regierung schadeten. Auslöser dieser Kampagne war eine Entscheidung vom 3. März 2000, wodurch beim Erteilen von Einreisevisa „im Zweifel für den Reisenden entschieden werden soll“.[21] Der vom Ludger Volmer vorgelegte Entwurf wurde vom Außenminister Fischer unterzeichnet und löste heftige Kritik seitens der Opposition aus. Als bekannt wurde, dass u.a. die deutsche Botschaft in Kiew Einreisepapiere gegen dreistellige Summen erteilte, war der Außenminister gezwungen sich hierzu zu äußern und geriet somit in die Kritik. An diesem Beispiel wird deutlich welchen Einfluss die Opposition im Bundestag auf außenpolitische Entscheidungen nehmen kann. Solche Kampagnen können besonders vor Wahlen Auswirkungen auf deren Resultate haben.

Am 13. November 2001 stellt Bundeskanzler Schröder die Vertrauensfrage nach Art. 68 Abs.1 GG und zwingt die regierungstragende Koalition zur Zustimmung über den Einsatz bewaffneter Bundeswehrsoldaten in Afghanistan.[22] Diesem Antrag ging ein Dissens innerhalb der Koalition über die Entscheidung voraus, obwohl die Opposition dem Entsenden deutscher Truppen grundsätzlich zustimmen würde. Die Überlegung lag offensichtlich darin, die Geschlossenheit der Koalition nach außen zu demonstrieren. An diesem Beispiel wird deutlich, welche Zwänge von koalitionspolitischen Überlegungen ausgehen können und wie der Bundeskanzler über das Instrument „Vertrauensfrage“ seine Machtposition verteidigen kann, obwohl dies dem Sinn dieser Rechtnorm widerspricht, weil eine Sachentscheidung an diese Abstimmung geknüpft war.

Die Notwendigkeit der Ratifikation von außenpolitischen Entscheidungen wird im Art. 59 Abs. 2 GG geregelt. Dabei bedürfen lediglich „Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, [...] der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften.“ Bei weitem nicht alle internationale Abkommen sind unter dem Begriff „politischer Vertrag“ subsumiert. Nur solche Abkommen, die die „Existenz eines Staates, seine territoriale Integrität, seine Unabhängigkeit, seine Stellung und sein maßgebliches Gewicht in der Staatengemeinschaft“ betreffen, bedürfen einer Ratifikation.[23] Als Beispiele sind zu nennen: Der NATO-Vertrag oder Verträge über Fragen zur europäischen Integration. Verträge dieser Art stellen nicht die Mehrheit von internationalen Abkommen dar. Somit können Bundestag und Bundesrat nur in wenigen Fällen Entscheidungen blockieren. Gerhard Schröder unterzeichnete bspw. einen Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Russischen Föderation über den Bau einer Gaspipeline, obwohl dieses Projekt umstritten war.[24] Die Unterzeichnung erfolgte wenige Tage vor der Bundestagswahl 2005 und lässt vermuten, dass der ehemalige Regierungschef die bereits erzielten Verhandlungsergebnisse nicht aufs Spiel setzen wollte. Die Konsequenzen dieses Abkommens hatten langfristige Folgen, insbesondere im Verhältnis zu Polen und anderen europäischen Ländern, die sich von diesem bilateralen Abkommen ausgeschlossen und in ihren Interessen tangiert fühlten. Auch die nachfolgende Regierung unter Angela Merkel war gezwungen, den Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner Russland folge zu leisten, obwohl sie sich zuvor vehement gegen dieses Abkommen aussprach. Dieses Beispiel verdeutlicht das Ausmaß potenzieller Möglichkeiten in der Durchsetzung umstrittener Entscheidungen. In aller Regel werden ratifizierungspflichtige Verträge bereits im Voraus zwischen der Regierung und den Parlamenten abgesprochen, um die Existenz der regierungstragenden Koalition nicht zu gefährden. Alleingänge stellen Ausnahmen von dieser Regel dar und gefährden das Vertrauen innerhalb der Handlungseinheit zwischen der Regierung und der Parlamentsmehrheit, auf das jeder Regierungschef angewiesen ist.

Formalrechtliche Durchsetzbarkeit außenpolitischer Richtlinien

Es wurde gezeigt, dass legislative Organe im politischen System der Bundesrepublik durchaus eine Rolle im außenpolitischen Entscheidungsprozess spielen können, es hierbei jedoch überwiegend um Kontrollrechte handelt und somit der Begriff „Veto-Spieler“ an dieser Stelle nicht gänzlich zutrifft. Bei der realpolitischen Betrachtung fällt auf, dass der Bundeskanzler im Zentrum außenpolitischer Entscheidungsprozesse steht und über Instrumentarien verfügt, seine Richtlinien auch bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Regierung und Parlament durchzusetzen. Auf der anderen Seite ist der Regierungschef auf die Loyalität seines Kabinetts sowie der regierungstragenden Parlamentsmehrheit angewiesen. Koalitionspolitische Überlegungen sind notwendig, stellen jedoch keine direkte Restriktion des Bundeskanzlers in der Außenpolitik dar, weil sich die außenpolitischen Zuständigkeiten auf nahezu alle Ministerien verlagert haben. Die zentrale Tragsäule der Regierungsfähigkeit des Bundeskanzlers verkörpert das Bundeskanzleramt. Es dient u.a. als Vermittler außenpolitischer Richtlinien zwischen der Politik und Verwaltung und hilft ihm bei deren Durchsetzung. Der Informationsvorsprung sowie die Prärogative zur Implementierung außenpolitischer Themen verleihen dem Bundeskanzler zusätzliche Handlungsfreiheit. Gleichzeitig ist der Bundeskanzler auf die Zuverlässigkeit von Expertisen angewiesen, da diese als Grundlagen für Entscheidungen dienen. Festzuhalten bleibt, dass Außenpolitik, die sich im Rahmen des Politischen Systems der Bundesrepublik gestaltet, dem direkten Einflussbereich des Bundeskanzlers obliegt und es lediglich davon abhängt, inwieweit der Bundeskanzler die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen bestrebt ist.

Internationale Dimension deutscher Außenpolitik

In meiner Einleitung habe ich erwähnt, dass internationale Gegebenheiten einen Einfluss auf außenpolitische Entscheidungen nehmen können. So spielen hierbei vertragliche Verpflichtungen ebenso eine Rolle wie unvorhersehbare Ereignisse, auf die eine Vorbereitung nur bedingt möglich ist, eine Reaktion jedoch notwendig bleibt. Unvorhersehbare Ereignisse können Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, Kriege u.a.m. sein. All dies geschieht oft jenseits der eigenen Staatsgrenzen und zwingt dennoch zur Regierungsentscheidung. Jede Bundesregierung wird mit Ereignissen dieser Art konfrontiert – dies ist vermutlich das einzige Kontinuum.

Gleich zu Beginn der Rot-Grünen Regierungsperiode wurde die Bundesregierung mit einer Entscheidung über Krieg und Frieden konfrontiert. Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg beteiligte sich Deutschland an einem Krieg. Im März 1999 fiel die Entscheidung, sich an diesem umstrittenen Einsatz ohne rechtliche Grundlage zu beteiligen. Die Meinungen innerhalb der Bundesregierung gingen weit auseinander. Außenminister Fischer lehnte ein Eingreifen unter den gegebenen Umständen ab. Die Problematik lag darin, dass für diese Intervention kein UN-Mandat vorlag. Letzlich fiel die Entscheidung, Deutschland an diesem Krieg mit Lufteinsätzen auf der Seite der USA und einigen anderen NATO-Mitgliedern zu beteiligen. Eine tiefgründige Analyse dieser Geschehnisse würde den Rahmen dieser Arbeit deutlich übersteigen und dennoch erscheint dieses Beispiel notwendig, weil es verdeutlicht, welchen realen internationalen Zwängen Regierungen ausgesetzt werden können. Ob es sich beim Kosovo-Konflikt tatsächlich um eine unvorhergesehene Auseinandersetzung handelte, ist zu bezweifeln.[25] Der Kosovo-Konflikt geht weit auf die Regierungszeit von Helmut Kohl zurück. Gleichzeitig musste die Entscheidung zur Entsendung deutscher Truppen jenseits der Staatsgrenzen der Bundesrepublik innerhalb kurzer Zeit von der Rot-Grünen Regierung getroffen werden.

Eine ebenso schwierige, aber notwendige Entscheidung, forderten die Ereignisse des 11. September 2001 in New York. Dieser schreckliche Akt leitete ein neues Zeitalter des transnationalen Terrorismus ein. Obwohl die USA der Leidtragende dieses Angriffs wurde, galt dieser Anschlag der gesamten westlichen Zivilisation und wurde daher als ein NATO-Bündnis-Fall angesehen. Die Bundesregierung versicherte der USA uneingeschränkte Souveränität und beteiligte sich wieder an einem Krieg. Christian Hacke bewertet diese Entscheidung rückblickend als einen realpolitischen Druck: „Hätten SPD und Grüne auf den Oppositionsbänken gesessen, hätten sie diese sicherheitspolitische Entwicklung auf das Äußerste bekämpft“.[26] Diese Einschätzung ist zutreffend, denn die Beteiligung am Afghanistan-Einsatz widerspricht den propagierten Leitlinien beider Regierungsparteien, die im Rot-Grünen Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998 festgehalten wurden. Innerhalb der Koalition war dieser Einsatz stark umstritten und bedurfte einer Vertrauensfrage. Daran kann man sehen, welche Rolle internationale Verpflichtungen im außenpolitischen Entscheidungsprozess spielen. Sicherlich handelt es sich bei diesen Beispielen aus der Sicherheitspolitik um Ausnahmen von normalen außenpolitischen Tätigkeiten. Die Notwendigkeit, internationale Gegebenheiten in die Betrachtung von außenpolitischen Entscheidungsprozessen mit einzubeziehen, ist in allen außenpolitischen Fragen gegeben, auch wenn diese in ihrem argumentativen Gewicht stark variiert.

Neben der Sicherheitspolitik schränkt die Europäische Union (EU) den außenpolitischen Handlungsraum Deutschlands enorm ein.[27] Nationale Interessen sind auf beiden Politikfeldern vom internationalen Druck tangiert. Die Europäische Gemeinschaft wurde während der Regierungszeit von Gerhard Schröder um weitere zehn Staaten erweitert. Innerhalb der EU nimmt Deutschland eine zentrale Position ein, nicht nur aufgrund seiner geografischen Lage, sondern vielmehr aufgrund seiner historisch gewachsenen Verantwortung. Gerhard Schröders Versuch den nationalen Handlungsspielraum durch unbefangen formulierte Forderungen innerhalb der Gemeinschaft zu Beginn seiner Amtszeit zu erhöhen, scheiterte wenig später im März 1999 vor dem Europäischen Rat, dessen Vorsitz der Bundeskanzler innehatte.[28] Anders formuliert kann man sagen, dass bei weitem nicht alles was Regierungen sich vornehmen bzw. wonach sie streben international durchsetzbar sein wird.

Es sollte deutlich gemacht werden, dass nationale Interessen immer im Schatten von internationalen Gegebenheiten stehen. Die Handlungsoptionen werden mitunter von vertraglichen Verpflichtungen oder von tangierten Interessen anderer Staaten vorgegeben, gegen die sich Regierungen oftmals nur bedingt durchsetzen können. Die Durchsetzbarkeit hängt in solchen Fällen immer von der Fragestellung, der Kompromissbereitschaft internationaler Partner, von selbst interpretierten internationalen Verpflichtung oder schlicht von der Situation ab. Nicht ohne Grund wird deutsche Politik oftmals in einer Pfadabhängigkeit gesehen, die sich aus historischen Geschehnissen konstituiert und der jede Bundesregierung Beachtung zu geben verpflichtet sein wird.[29] Dieser kurze Abriss über die internationale Ebene deutscher Außenpolitik sollte nicht den Eindruck erweckt haben, dass Überlegungen zur internationalen Dimension stets Entscheidungen dominieren, sondern dass man ihnen situationsabhängig Beachtung schenken muss, weil es sich unter Umständen um eine Restriktion deutscher Außenpolitik handelt.

Rolle des gesellschaftlichen Umfeldes

Im Folgenden Abschnitt möchte ich aufzeigen, welche Rolle dem gesellschaftlichen Umfeld für die Außenpolitik beigemessen werden darf. Zwar nimmt das gesellschaftliche Umfeld nicht an formalrechtlichen Verfahren im außenpolitischen Entscheidungsprozess teil, jedoch kann man annehmen, dass Regierungen Entscheidungen immer unter Vorbehalt treffen, einen Widerspruch zum primären Ziel des innerstaatlichen Machterhalts zu vermeiden. Diese Annahme entspricht den liberalen Ansätzen in den Internationalen Beziehungen, bspw. von Andrew Moravcsik.[30] Inwiefern diese Annahmen auch auf das politische System der Bundesrepublik anwendbar sind, soll an einzelnen Beispielen aus der Regierungszeit von Gerhard Schröder überlegt werden. Dabei steht zunächst die Rolle der öffentlichen Meinung im außenpolitischen Entscheidungsprozess im Vordergrund meiner Überlegung. Im Anschluss daran soll ein weiterer Aspekt im Wandel deutscher Außenpolitik angesprochen werden, nämlich die stetig steigende Anzahl nicht-staatlicher Akteure im außenpolitischen Entscheidungsprozess, die über keine demokratische Legitimierung verfügen und dennoch allgemein verbindliche Entscheidungen treffen, die auch innenpolitische Folgen herbeiführen. Transnationale Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen o.ä. repräsentieren jene Akteure, die nicht der Kontrolle staatlicher Institutionen unterliegen und trotzdem in den außenpolitischen Entscheidungsprozess immer mehr involviert sind.

Öffentliche Meinung

Die öffentliche Meinung spielte in politikwissenschaftlichen Analysen lange Zeit keine wichtige Rolle. Erst neuere Untersuchungen schenken diesem Thema mehr Beachtung. Lippmann und Almond stellten in den fünfziger Jahren die Behauptung auf, dass die öffentliche Meinung sich nicht auf außenpolitische Entscheidungen auswirken könne. Als Argumente wurde u.a. angeführt, dass sich die Öffentlichkeit kaum zu außenpolitischen Themen informieren kann und stimmungsabhängig sei. Des Weiteren spiele die private Situation eine übergeordnete Rolle und man könne davon ausgehen, dass aus diesem Grund grundsätzlich kein Interesse bestehe. Nach wie vor gibt es keinen Konsens über die Wichtigkeit der öffentlichen Meinung bei der Beurteilung außenpolitischer Entscheidungen.[31] Dies liegt einerseits daran, dass sich die öffentliche Meinung nicht immer optimal messen lassen kann, d.h. Validität und Reliabilität solcher Messungen stets kritisch betrachtet werden, und andererseits an der Tatsache, dass das gesellschaftliche Umfeld grundsätzlich nicht an der formalrechtlichen Ratifikation außenpolitischer Entscheidungen beteiligt ist, d.h. kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Umfrageergebnissen und tatsächlicher Entscheidung festgestellt werden kann.[32]

Im Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland wird der Bundeskanzler durch den Bundestag legitimiert, welcher wiederum direkt vom Volk gewählt wird. Somit können die Wähler über Bundestagswahlen den Prozess der informellen Ratifikation beeinflussen. Bundestagswahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt. Selten dominieren außenpolitische Themen bei der Wahlentscheidung. Eine Ausnahme hierzu war nach Meinung von Gunther Hellmann der Bundestagswahlkampf im Jahr 2002. „Nach Einschätzung zahlreicher Beobachter ist die Bundestagswahl 2002 nicht zuletzt dadurch zu Gunsten der Rot-Grünen-Koalition entschieden worden, dass die SPD in den letzten Wochen des Wahlkampfs ein außenpolitisches Thema in den Vordergrund stellte und sich eine in der Bevölkerung verbreitete Position zur amerikanischen Politik zu eigen machte.”[33] Tatsächlich ist diese Einschätzung populär. Auch aus den Reihen der Opposition führte man dieses Argument in der Kritik auf. Die SPD stellte die Frage der Möglichkeit an einer Beteiligung am bevorstehenden Irak-Krieg während der so genannten „heißen“ Wahlkampfphase als ihr zentrales Wahlkampfthema auf. Die Kritik an diesem Vorgehen richtet sich primär darauf, auf Umfrageergebnisse zur Einstellung gegenüber dem Irak-Krieg reagiert zu haben. Viele Meinungsforschungsinstitute kamen zum Ergebnis, dass sich die Mehrheit der Befragten gegen eine Beteiligung am Irak Vorgehen der USA in jeglicher Form aussprachen.[34] Ob die SPD diese Ergebnisse tatsächlich als Anlass interpretierte, den außenpolitischen Kurs festzulegen, bleibt Spekulation. Einen Zusammenhang zwischen dem Wahlergebnis und dem Wahlkampfthema „Außenpolitik“ kann man an dieser Stelle nur vermuten.

Auch bei dem vorgezogenen Bundestagswahlkampf 2005 spielte die Außenpolitik eine Rolle. In einem Fernsehduell zwischen dem amtierenden Bundeskanzler Schröder und der Herausforderin Angela Merkel am 4.09.2005 argumentierte Gerhard Schröder u.a. mit den Worten: „Ich bitte um Vertrauen für [...] eine Politik nach außen, die Deutschland positioniert hat als mittlere Macht des Friedens, die dafür gesorgt hat – ich habe dafür manche Kritik einstecken müssen – dass Deutschland z.B. aus dem Irak-Krieg herausgehalten wird.“[35] Gerhard Schröder konnte sich in diesem Wahlkampf letztlich nicht behaupten. Die proklamierte Einstellung Deutschlands zum Irak-Krieg scheint an dieser Stelle dennoch als ein gutes Beispiel für die Rolle der Öffentlichen Meinung in der deutschen Außenpolitik. Deutschland wurde seitens der USA enorm unter Druck gesetzt, sich an diesem Krieg gegen das Saddam Hussein-Regime zu beteiligen. Die SPD lehnte es entschieden ab und verfolgte einen von vielen Beobachtern nicht erwarteten außenpolitischen Kurs zusammen mit Frankreich und Russland, die bis zuletzt das Eingreifen der USA verhindern wollten. Dieses Vorgehen hatte starke Kritik von Seiten der USA, aber auch aus dem Oppositionslager zur Folge.

Außenpolitische Themen wurden in zwei Wahlkämpfen der Regierung Schröder (2002, 2005) thematisiert. Obwohl der Zusammenhang zwischen dem Wahlergebnis und außenpolitischem Kurs nicht hergestellt werden kann, bleibt festzuhalten, dass die öffentliche Meinung eine Rolle bei der Wahlentscheidung spielen kann. Die Überprüfung dieser Rolle fordert die Hinzuziehung eines weiteren Akteurs. Das außenpolitische Geschehen kann die Öffentlichkeit nicht direkt beobachten und ist demnach auf die Medien angewiesen.[36] Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang die öffentliche Aufmerksamkeit und die beigemessene Bedeutung des Sachthemas entscheidend. Es ist davon auszugehen, dass beide Voraussetzungen zum Thema Irak gegeben waren. Dies ist jedoch nicht die Regel. Nach wie vor entziehen sich außenpolitische Themen der öffentlichen Aufmerksamkeit, oder von den Medien für irrelevant erachtet und werden gar nicht oder nur sehr kurz thematisiert. Eine öffentliche Argumentation zu außenpolitischen Themen findet oftmals nicht statt und somit bleibt die öffentliche Meinung ein interessantes, aber aufgrund der zuvor beschriebenen Hindernisse ein kaum zugängliches Thema.

Nicht-staatliche Akteure

Die nicht-staatlichen Akteure stellen nicht direkt eine Restriktion der Bundesregierung im außenpolitischen Entscheidungsprozess dar, vielmehr handelt es sich um eine zunehmende Verlagerung des außenpolitischen Entscheidungsprozesses auf nicht demokratisch legitimierte Akteure in den internationalen Beziehungen. Wichtige Politikfelder, darunter Wirtschaft und Umweltpolitik werden zunehmend durch nicht-staatliche Akteure wahrgenommen. So stellen Umweltschutzorganisationen, wie bspw. Greenpeace, eigene Richtlinien zum Schutz der Umwelt auf und werden bei möglichen Verstößen aktiv. Transatlantische Unternehmen bzw. Global Player haben im Zuge der Globalisierung Möglichkeiten erhalten, sich gegen staatliche Gesetze durchzusetzen, indem diese bspw. ihre Produktion ins Ausland verlagern. Anders können solche Unternehmen Richtlinien für die Produktion bzw. Absatz von Produkten schaffen, denen die Konkurrenz sich verpflichtet fühlt, einzuhalten. Solche Standards können auch die Preispolitik von Unternehmen beeinhalten und werden oftmals ohne Einflussmöglichkeiten seitens nationaler Regierungen abgeschlossen. Damit wird deutlich, dass Außenpolitik nicht nur von Regierungen gemacht wird.

Schluss

Diese Arbeit widmete sich zwei zentralen Fragestellungen, nämlich nach der Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik, sowie der Rolle der internationalen und gesellschaftlichen Dimension im außenpolitischen Entscheidungsprozess. Bei der Bearbeitung wurden ausgewählte Entscheidungen während der Regierungsperiode der Rot-Grünen Koalition unter Gerhard Schröder aufgeführt. Es wurde festgestellt, dass der Bundeskanzler im außenpolitischen Entscheidungsprozess eine zentrale Position einnimmt und sich gegebenenfalls auch gegen etwaige nationale formalrechtliche Veto-Spieler durchsetzen kann. Hierzu verfügt der Bundeskanzler über mehrere rechtliche und institutionelle Instrumentarien, die es ihm erlauben, seine außenpolitischen Richtlinien durchzusetzen. Bei der Erweiterung der Perspektive auf die internationale Dimension wurde an einigen Beispielen aus der Sicherheitspolitik sowie der Europapolitik sichtbar, dass die Bundesregierung einem internationalen Druck ausgesetzt sein kann und die Außenpolitik in der historischen Perspektive einer Pfadabhängigkeit untersteht. Der Metapher von Robert Putnam folgend, wobei die Regierungen zwischen der internationalen und gesellschaftlichen Ebene stehen, wurde auch die Bedeutung des gesellschaftlichen Umfeldes für die Außenpolitik in die Überlegung hinzugezogen. Dabei wurde festgestellt, dass eine zuverlässige Untersuchung des gesellschaftlichen Umfeldes auf die deutsche Außenpolitik nur bedingt möglich sei. Dennoch kann man davon ausgehen, dass das gesellschaftliche Umfeld in einigen Sachentscheidungen eine tragende Rolle spielen kann, vorausgesetzt das Thema erweckt dauerhaft die öffentliche Aufmerksamkeit und die Sachentscheidung fällt in den unmittelbaren Zeitraum von Wahlen. Alleine durch Wahlen haben Wähler die Möglichkeit ihre außenpolitischen Präferenzen zum Ausdruck zu bringen. Da die Wahloption offiziell an keine Sachentscheidung gebunden ist, bleibt fraglich, ob außenpolitische Präferenzen eine Wahlentscheidung beeinflussen. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung nehmen zunehmend nicht-staatliche Akteure an der Außenpolitik der Bundesrepublik teil. Das zentrale Problem hierbei ist die fehlende Legitimierung solcher Akteure. Zusammenfassend lässt sich nur bedingt von Restriktionen des Bundeskanzlers im außenpolitischen Entscheidungsprozess sprechen.

Literaturverzeichnis

Bertram, Christoph und Däuble, Friedrich (Hrsg.): Wem dient der Auswärtige Dienst? Erfahrungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Verlag Leske Budrich, Opladen, 2002.

Beste, Ralf: Kanzleramt bremst Steinmeier aus, in: Spiegel Online vom 28.04.2007, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,480008,00.html. [Stand 8.03.08]

Chronologie der Visa Affäre, in: Tageschau Online vom 7.07.2005, URL: http://www.tagesschau.de/inland/meldung174674.html [Stand 18.03.08]

Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer. Zwischenbilanz und Perspektiven, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (2002), B 48.

Hellmann, Gunther: Deutsche Außenpolitik in historischer und systematischer Perspektive, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007.

Hellmann, Gunther: Die Renaissance machtpolitischer Selbstbehauptung in der zweiten Amtszeit der Regierung Schröder-Fischer, in: Ende des rot-grünen Projektes, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2006.

Hellmann, Gunther: Öffentliche Meinung und Außenpolitik. Deutsche Außenpolitik, eine Einführung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2006.

Janning, Josef: Europäische Union und deutsche Europapolitik, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007.

Joetze, Günter: Der letzte Krieg in Europa? Das Kosovo und die deutsche Politik, Stuttgart-München, 2001.

Kornelius, Stefan: Steinmeiers Außenpolitik empört die Union, in: Süddeutsche Zeitung (2008), URL: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/517/153127 [Stand 17.01.2008].

Korte, Karl-Rudolf: Bundeskanzleramt, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2007.

Korte, Karl-Rudolf: Das System Schröder. Wie der Kanzler das Netzwerk seiner Macht knüpft, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.10.1999.

Krell, Gert: Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der internationalen Beziehungen, Nomos Verlag, 3. Aufl., Baden-Baden, 2004.

Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie, Ferdinand Schöningh Verlang, Paderborn 2004.

Putnam, Robert D.: „Diplomacy and domestic politics: the logic of the two-level games“ in: International Organization (1988), Vol. 42, Nr. 3.

Seidelmann, Reimund, in: W. Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, Opladen, 7. Aufl., 1999.

Weller, Christoph: Bundesministerien, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007.

Weller, Christoph: Die öffentliche Meinung in der Außenpolitik. Eine konstruktivistische Perspektive, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2000.

Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007.

Zeitungsartikel in der Berliner Zeitung: http://bz-berlin1.de/aktuell/news/ bundestagswahl2005/050905/ Duell_Seite_1_275_Zeilen.I4SK6D6. [Stand 15.03.2006]

[...]


[1] Seidelmann, Reimund, in: W. Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik, Opladen 1998, 7. Aufl., S1.

[2] Putnam, Robert D.: „Diplomacy and domestic politics: the logic of the two-level games“ in: International Organization (1988), Vol. 42, Nr. 3, S. 427.

[3] Putnam, Robert D.: „Diplomacy and domestic politics: the logic of the two-level games“, a.a.O., S. 435.

[4] Kerchner, Brigitte: VL 1 Regierungssystem der BRD, WS 2007/08, S.15.

[5] Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007, S. 20.

[6] BVerfGE 68, 1[87]

[7] Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer. Zwischenbilanz und Perspektiven, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (2002), B 48, S. 7.

[8] Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie, Ferdinand Schöningh Verlang, Paderborn 2004, S. 329.

[9] Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer, a.a.O., S. 7 f.

[10] Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie, a.a.O., S. 302.

[11] Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie, a.a.O., S. 304.

[12] Korte, Karl-Rudolf: Das System Schröder. Wie der Kanzler das Netzwerk seiner Macht knüpft, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25.10.1999, S. 14.

[13] Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie, a.a.O., S. 304.

[14] Korte, Karl-Rudolf: Das System Schröder, a.a.O., S. 14.

[15] Weller, Christoph: Bundesministerien, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007, S. 210 ff.

[16] Bertram, Christoph und Däuble, Friedrich (Hrsg.): Wem dient der Auswärtige Dienst? Erfahrungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, Verlag Leske Budrich, Opladen, 2002, S. 11.

[17] Korte, Karl-Rudolf: Bundeskanzleramt, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2007, S. 205.

[18] Ebda., S. 203

[19] Beste, Ralf: Kanzleramt bremst Steinmeier aus, in: Spiegel Online vom 28.04.2007, URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,480008,00.html. [Stand 8.03.08]

[20] Korte, Karl-Rudolf: Das System Schröder, a.a.O., S. 14.

[21] Chronologie der Visa Affäre, in: Tageschau Online vom 7.07.2005, URL: http://www.tagesschau.de/inland/meldung174674.html [Stand 18.03.08]

[22] Antrag des Bundeskanzlers gem. Art. 68 GG. URL: http://dip.bundestag.de/btd/14/074/1407440.pdf [Stand 19.03.08]

[23] BVerfGE 1, 372 [381] und BVerGE 90, 286 [359].

[24] Hellmann, Gunther: Die Renaissance machtpolitischer Selbstbehauptung in der zweiten Amtszeit der Regierung Schröder-Fischer, in: Ende des rot-grünen Projektes, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2006, S. 453 ff.

[25] Joetze, Günter: Der letzte Krieg in Europa? Das Kosovo und die deutsche Politik, Stuttgart-München, 2001.

[26] Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer, a.a.O., S. 11.

[27] Janning, Josef: Europäische Union und deutsche Europapolitik, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007, S. 747 ff.

[28] Hacke, Christian: Die Außenpolitik der Regierung Schröder/Fischer, a.a.O., S. 11.

[29] Hellmann, Gunther: Deutsche Außenpolitik in historischer und systematischer Perspektive, in: Wolf, Reinhard (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2007, S. 15 ff.

[30] Krell, Gert: Weltbilder und Weltordnung. Einführung in die Theorie der internationalen Beziehungen, Nomos Verlag, 3. Aufl., Baden-Baden, 2004, S. 181 ff.

[31] Hellmann, Gunther: Öffentliche Meinung und Außenpolitik. Deutsche Außenpolitik, eine Einführung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2006, S. 172 f.

[32] Weller, Christoph: Die öffentliche Meinung in der Außenpolitik. Eine konstruktivistische

Perspektive, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2000.

[33] Hellmann, Gunther: Öffentliche Meinung und Außenpolitik, a.a.O., S. 172.

[34] Bspw.. NFP Infratest Umfrage für den Spiegel vom zwischen dem 30. Juli und 1. August 2002, sowie Infratest Dimap Umfrage für ARD zwischen dem 29. und 31. Juli 2002. Zitiert nach Hellmann, Gunther: Öffentliche Meinung und Außenpolitik. Deutsche Außenpolitik, eine Einführung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 1. Aufl., 2006, S. 172.

[35] Zeitungsartikel in der Berliner Zeitung: http://bz-berlin1.de/aktuell/news/bundestagswahl2005/050905/ Duell_Seite_1_275_Zeilen.I4SK6D6. [Stand 15.03.2006]

[36] Weller, Christoph: Die öffentliche Meinung in der Außenpolitik. Eine konstruktivistische

Perspektive, Westdeutscher Verlag, Wiesbaden, 2000.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Außenpolitischer Handlungsrahmen der Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland - Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder (1998-2005)
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
PS Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
30
Katalognummer
V111641
ISBN (eBook)
9783640096862
ISBN (Buch)
9783640117864
Dateigröße
494 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Außenpolitischer, Handlungsrahmen, Bundesregierung, System, Bundesrepublik, Deutschland, Rot-Grüne, Regierung, Gerhard, Schröder, Regierungssystem, Bundesrepublik, Deutschland, Politisches System, Zwei-Ebenen-Spiele, Robert Putnam
Arbeit zitieren
Andreas Kunau (Autor:in), 2008, Außenpolitischer Handlungsrahmen der Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland - Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder (1998-2005), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111641

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Außenpolitischer Handlungsrahmen der Bundesregierung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland  -  Rot-Grüne Regierung unter Gerhard Schröder (1998-2005)



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden